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Dr. Albrecht Schütte

CDU 05.11.2025 Sitzungen 17/133

Zunächst zum zweiten Punkt. Sie wissen es ganz genau – – Erstens haben wir das im Ausschuss diskutiert, zum anderen steht es in der Antwort der Regierung auf Ihre Anfrage, die Sie ja sicher gelesen haben. Darin steht doch ganz klar: Ob „Bescheinigung“ oder „Gutachten“ drübersteht, ist nicht die relevante Frage. Die relevante Frage ist: Kann man nachvollziehen, auf welchem Rechenweg die ausstellende Stelle, z. B. der Gutachterausschuss, zu dem anderen Wert gekommen ist? Wenn man das nachvollziehen kann – auch dazu gibt es ein Schreiben der Oberfinanzdirektion, wonach es für Standardfälle sehr wohl auf einer DIN-A4-Seite möglich ist –, dann können Sie dies – ob „Bescheinigung“ oder „Gutachten“ drübersteht, ist egal – verwenden. Wenn im Gutachten der Rechenweg nicht drinsteht, hilft Ihnen auch das Gutachten nicht. Das wissen Sie genau. (Vereinzelt Beifall bei der CDU und den Grünen –

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