122. Sitzung (WP20)
19.06.2026 · 141 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: FDP (18)GRÜNE (16)SPD (15)SSW (14)CDU (12)
Einen wunderschönen guten Morgen, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die heutige Sitzung und begrüße Sie alle sehr herzlich. Aufgrund von Krankheit können an der Sitzung heute nicht teilnehmen von der CDU-Fraktion der Abgeordnete Peter Lehnert, von der SPD-Fraktion die Abgeordnete Sophia Schiebe und der Abgeordnete Dr. Kai Dolgner und von der Landesregierung Ministerin Aminata Touré und Ministerin Dr. Dorit Stenke. Wir wünschen gute Besserung. (Beifall) Wegen auswärtiger Verpflichtungen abwesend sind von der Landesregierung heute für den ganzen Tag Ministerin Magdalena Finke und Ministerin Cornelia Schmachtenberg, für den Vormittag Minister Tobias Goldschmidt und für die Zeit zwischen 11 und 12 Uhr Ministerin Professorin Dr. Kerstin von der Decken. Nach § 47 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung haben sich die Abgeordnete Uta Wentzel für den ganzen Tag und die Abgeordneten Rasmus Vöge und Dr. Michael Schunck für den Nachmittag abgemeldet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist mir eine besondere Freude, die Klasse 8a und weitere Schülerinnen und Schüler der Kieler Gelehrtenschule oben auf der Tribüne zu begrüßen. (Beifall) Sie dürfen jetzt raten, wo die familiären Bande sind. (Vereinzelt Heiterkeit) Ich begrüße ganz herzlich Kathrin Pohns aus dem Kreistag Nordfriesland, Katharina Trulsson, die Ortsvorsitzende der CDU Niebüll, und Jan-Erik Ingwersen, den Fraktionsvorsitzenden der CDU Niebüll. (Beifall) Ich begrüße unseren Landeskirchlichen Beauftragten Dr. Wilko Teifke. – Herzlich willkommen! (Beifall) Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf: Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Verfassungstreue Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 20/4418 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile das Wort dem Minister und Chef der Staatskanzlei, Dirk Schrödter.
Dirk Schrödter
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wer für unseren Staat arbeitet, trägt eine besondere Verantwortung für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. (Beifall ganzes Haus) Wer diese Ordnung ablehnt, ihr schaden will oder sich aktiv dagegen einsetzt, den dürfen wir in unserem öffentlichen Dienst nicht dulden. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Beate Raudies [SPD] und Christian Dirschauer [SSW]) Es ist bereits heute möglich, dienstrechtlich beziehungsweise arbeitsrechtlich gegen Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst vorzugehen. Das tun wir auch konsequent. Die aktuellen Regelungen greifen jedoch erst dann, wenn jemand bereits eingestellt ist. Aus Sicht der Landesregierung ist das jedoch zu spät. Wir müssen schon früher ansetzen, und zwar vor der Einstellung mit einer einheitlichen Prüfung und einem einheitlichen Verfahren über alle Dienststellen hinweg. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Genau dazu dient unser Gesetzentwurf. Er schafft den nötigen, klaren und rechtssicheren Rahmen. In anderen Ländern sind solche Prüfungen bereits Praxis. Auch der Bund hat ähnliche Regelungen getroffen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, gerade das Berufsbeamtentum dient explizit dazu, Stabilität und rechtmäßiges Handeln auf dem Boden unserer Verfassung zu verankern und in unserer Verwaltung zu sichern. Die im Grundgesetz verankerte Verfassungstreuepflicht verlangt von Beamtinnen und Beamten, dass sie unsere Grundordnung nicht nur als schützenswert anerkennen, sondern aktiv für sie eintreten. (Minister Dirk Schrödter) (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beate Raudies [SPD]) Und ferner: Es ist auch nicht hinnehmbar, dass wir als Staat Verfassungsfeinde alimentieren. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD) Der öffentliche Dienst muss gerade in Zeiten politischer Radikalisierung verlässlicher Vertrauensanker bleiben und seine Integrität bewahren, vielleicht in dieser Zeit noch stärker behaupten als je zuvor. Schon einzelne Extremistinnen und Extremisten in seinen Reihen schwächen das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unseren Staat erheblich. Das können wir nicht verantworten, das können wir nicht dulden, und deshalb müssen wir sicherstellen, dass von der Radikalisierung mancher Gruppen nichts in unseren Staatsdienst überschwappt. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD) Gerade vor diesem Hintergrund ergibt es Sinn, dass jede Einstellungsbehörde einmal prüft: Gibt es bereits Informationen, die dafür sprechen, dass diese oder jene Bewerberin, dieser oder jener Bewerber dem Verfassungstreueanspruch nicht gerecht werden wird? Unser Gesetzentwurf sieht deshalb vor, dass zu konkret ausgewählten Bewerberinnen und Bewerbern vor der Berufung in ein Beamtenverhältnis eine Regelanfrage beim Landesverfassungsschutz erfolgt. Wenn Informationen über verfassungsfeindliche Aktivitäten vorliegen, entscheidet die Einstellungsbehörde auf Grundlage dieser Einschätzung, ob eine Einstellung möglich ist. Damit machen wir unsere Verwaltung resilienter gegen Verfassungsfeinde. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Falls es während der Probezeit Anhaltspunkte einer Verletzung der Verfassungstreuepflicht gibt oder diese bekannt werden, kann zudem eine anlassbezogene Abfrage an den Landesverfassungsschutz erfolgen. Auch das ist ein wesentliches Merkmal unseres Gesetzentwurfs. Klar ist bei alledem, die Zugehörigkeit allein zu einer bestimmten Gruppierung oder Partei ist nicht zwangsläufig Ausschlussgrund. Es geht immer um eine sorgfältige Einzelfallprüfung. (Beifall CDU und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Wir schaffen dafür ein einheitliches Verfahren, das vorhandene Erkenntnisse nutzbar macht: transparent, verhältnismäßig und mit klaren Rechtsschutzmöglichkeiten auch für die Bewerberinnen und Bewerber. Meine sehr geehrten Damen und Herren, uns ist dabei schon bewusst, welche Debatten gerade in den 70er-Jahren geführt wurden und wie sensibel und schwierig dieses Thema ist, gerade für die Spitzenorganisationen. Wir haben die Spitzenorganisationen im vorgezogenen Beteiligungsverfahren, im Beteiligungsgespräch und im Anhörungsverfahren angehört und sehr intensiv miteinander diskutiert und abgewogen. Ich bin froh über den konstruktiven Dialog, den wir hier geführt haben. Das war wichtig, um zu einem abgewogenen Gesetzentwurf in dieser schwierigen Frage zu kommen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, neben dem politischen Extremismus verändert auch die hybride Kriegsführung beispielsweise Russlands die Bedrohungslage in unserem Land fundamental. Wir erleben wesentlich mehr Versuche von Spionage und Sabotage auch bei uns in Schleswig-Holstein. Der öffentliche Dienst kann hier zum Ziel werden. Wer Zugang zu polizeilichen Datenbanken hat, wer in der Justiz arbeitet, wer Zwangsbefugnisse des Staates ausübt, wer Einblick in kritische Infrastrukturen besitzt, der kann im schlimmsten Fall enormen Schaden für unser Land anrichten. Es sind reale Szenarien, denen wir ausgesetzt sind und mit denen unsere Sicherheitsbehörden bereits heute Tag für Tag konfrontiert sind. Ein weiter Grund für unseren Gesetzentwurf ist, hier Vorsorge zu treffen und resilienter für unser Land zu werden. Deshalb sieht er eine erweiterte Zuverlässigkeitsprüfung vor. Auch das ist sehr abgewogen in unserem Gesetzentwurf niedergelegt worden. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Beamte und Tarifbeschäftigte, die in solchen Bereichen arbeiten, sollen in Zukunft einmal genau überprüft werden. Wenn jemand in einem besonders sensiblen Bereich in unserem Staat arbeitet, müssen wir dort gesondert und besonders hinsehen, um Gefährdungen zu vermeiden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wer das Grundgesetz ablehnt oder dem Staat schaden will, 9212 Schleswig-Holsteinischer (Minister Dirk Schrödter) kann ihm nicht dienen. Aus diesem Grund brauchen wir unseren Gesetzentwurf. (Lebhafter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Der Minister hat die vereinbarte Redezeit um zwei Minuten ausgedehnt. (Zurufe: Ah!) Diese Zeit steht jetzt auch den Fraktionen zur Verfügung. (Zurufe: Danke!) Für die CDU-Fraktion hat nun die Abgeordneten Birte Glißmann das Wort.
Birte Glißmann CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der kürzlich vorgestellte Verfassungsschutzbericht wird voraussichtlich erst im August im Hohen Haus beraten. Wir haben aber einen deutlichen Anstieg in allen Phänomenbereichen gesehen, und er unterstreicht leider auch die Notwendigkeit dieses Gesetzentwurfs zur Stärkung der Verfassungstreue. Rechtsextremismus ist nach wie vor die größte Gefahr für unsere Demokratie. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das entsprechende Personenpotenzial ist auf 1.250 Personen angestiegen. Des Weiteren ist das islamistische Personenpotenzial von 820 auf 870 Anhänger und das linksextreme um zehn Prozent auf 755 Personen angestiegen. Außerdem ist die Reichsbürger- und Selbstverwalterszene um sechs Prozent auf 850 Personen angestiegen. Im Kampf gegen Extremisten und zum besseren Schutz unserer Demokratie müssen wir die Informationen, die das Land hat, besser nutzen als bisher. Dabei geht es um den Schutz unserer Demokratie vor Verfassungsfeinden von innen heraus. Die Treue zu unserer Verfassung ist keine Nebensache; sie ist vielmehr die zentrale Pflicht unserer Beamtinnen und Beamten. Wer den Staat repräsentiert und hoheitliche Aufgaben wahrnimmt, muss fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Beamtinnen und Beamte sind eben nicht nur an Recht und Gesetz gebunden, sondern sie tragen durch ihr Handeln eine besondere Verantwortung für den Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Um das künftig noch besser gewährleisten zu können, wird mit diesem Gesetzentwurf das demokratische Führungszeugnis für unsere Beamtinnen und Beamten in Form einer Abfrage beim Verfassungsschutz auf den Weg gebracht. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist schon jetzt rechtlich möglich, dass Beamtinnen und Beamte aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden, wenn Erkenntnisse vorliegen. Allerdings wissen wir auch, dass das rechtlich schwierig und langwierig ist. Daran müssen wir arbeiten. Deshalb ist ein Baustein, um bei späteren Erkenntnissen besser zu werden, dass aufgrund dieses Gesetzentwurfs solche Informationen künftig auch nach Ernennung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit bei Zweifeln an der Verfassungstreue abgefragt werden können. Viel effektiver schützen wir unseren öffentlichen Dienst aber, wenn Verfassungsfeinde gar nicht erst eingestellt werden. Deswegen müssen wir möglichst früh schauen, ob über Bewerberinnen oder Bewerber verfassungsfeindliche Erkenntnisse vorliegen und diese gegen eine Einstellung sprechen. Dabei ist der Anwendungsbereich auf diejenigen Bewerberinnen und Bewerber begrenzt, die konkret für die Einstellung ausgewählt sind. So wird ein unnötiger Grundrechtseingriff bei den Bewerberinnen oder Bewerbern vermieden, die schon aus anderen Gründen nicht geeignet sind, und es wird ein effektiver Rechtsschutz und damit Augenmaß in diesem sensiblen Bereich gewährleistet. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wichtig ist, dass Kritik und Protest natürlich auch gegenüber dem Dienstherrn ausdrücklich erlaubt bleiben. Die Grenzen der bloßen Kritik und des Protests sind jedoch überschritten, wenn eine Bewerberin oder eine Bewerber eine verfassungsfeindliche Bestrebung unterstützt oder sich an deren Tätigkeit beteiligt. Des Weiteren ist wichtig, dass alle Bereiche des öffentlichen Dienstes davon umfasst sind und keine Begrenzung auf einzelne Bereiche erfolgt. Wir dürfen weder Rechtsextremisten in der Steuerverwaltung, noch Islamisten an unseren Schulen oder Linksextremisten in der Justiz dulden dürfen, und da setzt der Gesetzentwurf klare Grenzen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Birte Glißmann) Ich möchte aber auch feststellen, dass ich diesen Gesetzentwurf in einem Punkt inhaltlich als etwas unbefriedigend, aber rechtlich als sehr klar und richtig empfinde. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin davon überzeugt, dass Menschen, die unseren Staat, unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpfen, keinen Anspruch auf Ausbildung durch genau diesen Staat haben können. Die Vorstellung eines rechtsextremistischen Rechtsreferendars im Sitzungsdienst der Staatsanwaltschaft in Samtrobe, die gerade die Unabhängigkeit und Neutralität und damit die Integrität der Justiz symbolisieren soll, empfinde ich als ziemlich unerträglich. (Beifall CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein solches Szenario ist leider auch kein abstraktes Szenario; wir sehen es in anderen Bundesländern. Die rechtlichen Möglichkeiten sind – der Kollege Buchholz hat es angesprochen – vor dem Hintergrund des Ausbildungsmonopols des Staates natürlich sehr schwierig. Damit müssen wir umgehen. In den anderen Bundesländern werden die gerichtlichen Verfahren durchlaufen. Ich werbe dafür, dass wir uns die Rechtsprechung in solchen Fällen genau anschauen. Denn sollten sich dort Möglichkeiten ergeben, sollten wir schauen, ob wir in Schleswig-Holstein hier noch Anpassungen vornehmen. Das sollte auch Teil der Beratungen im Innen- und Rechtsausschuss sein. Ich freue mich auf die Diskussion. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Jan Kürschner das Wort.
Jan Kürschner GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Der Innen- und Rechtsausschuss war letzte Woche in Finnland. Das war ganz hervorragend – vom Kollegialen, von der Organisation seitens der Landtagsverwaltung – dafür vielen Dank – (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) und vom Input. Im finnischen Parlament in Helsinki sitzen zehn Parteien. Dennoch hatte ich den ganz deutlichen Gesamteindruck, dass die ganze finnische Gesellschaft trotz politischer Differenzen an einem Strang zieht. Uns wurde zum Beispiel berichtet, auch in Finnland gebe es Fake News: Nur die Regierung sage dann, das seien Fake News, und die Bevölkerung sage dann, es seien Fake News. Davon können wir hier leider nur träumen, wenn wir auf ganz Deutschland schauen. Das Vertrauen in die Bundesregierung ist für meinen Geschmack zu gering. Stattdessen leuchten viele Warnlampen rot. Der Extremismus in Deutschland ist ein erhebliches und dringendes Problem. Wir erkennen, dass sich größere Bevölkerungsteile leider von unseren Werten verabschieden und sich dann auch nicht für Positionen eignen, bei denen sie diese Werte bei der Ausübung staatlicher Macht vertreten sollen. Extremismus ist ein grundsätzlich erlaubtes Verhalten, aber im öffentlichen Dienst hat er nichts zu suchen. An die Macht darf er nicht gelangen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Das Gesetzesvorhaben hat nichts mit einem Generalverdacht gegenüber der Bevölkerung zu tun. Wir nehmen nur den Wandel der Zeit sowie den anwachsenden Extremismus zur Kenntnis. Wenn der Gesetzgeber in diesem Bereich auf eine veränderte Situation in der Gesellschaft reagieren will, ist das immer eine Gratwanderung. Einerseits wäre es mir recht, wir könnten Extremisten leichter aus dem öffentlichen Dienst entfernen, indem wir uns zum Beispiel am Bundesdisziplinargesetz orientieren würden. Wenn ich aber auf Sachsen-Anhalt schaue und die Ankündigung der AfD höre, großflächig Beamte austauschen zu wollen, dann bin ich froh, dass das nicht so einfach möglich ist. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Also befindet man sich bei diesen Dingen immer zwischen dem Mut zur richtigen Entscheidung und der Weisheit, es zu lassen, und das bewertet am Ende die Nachwelt. Genau das gilt zum Beispiel für den sogenannten Radikalenerlass aus dem Jahr 1972, der im Grunde genommen nur ein MPK-Beschluss war. In Hamburg gab es am Dienstag eine Demonstration wegen eines ähnlichen Gesetzesvorhabens. Im Vorfeld wurden Zahlen veröffentlicht. Damals wurden 3,5 Millionen Personen überprüft, und es kam zu 11.000 Verfahren. Das muss man im Hinterkopf haben. Inzwischen wurde der Beschluss der Regierungschefs von 1972 und vor allen Dingen die problematische Praxis in einigen 9214 Schleswig-Holsteinischer (Jan Kürschner) Bundesländern aufgearbeitet. An dieser Stelle will ich mein Bedauern äußern, wie es damals auch in Schleswig-Holstein gelaufen ist. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Serpil Midyatli [SPD]) Es gab eine kritische Betrachtung der Regelanfrage in den vergangenen Jahrzehnten. Ich habe Verständnis für die Sorge vieler Menschen, eine unglückselige Geschichte könnte sich wiederholen. Was wir hier umsetzen wollen, ist aber kein Radikalenerlass 2.0. Erstens liegt das daran, dass wir seit der früheren Regelanfrage Jahrzehnte hinter uns gelassen haben, in denen wir die rechtlichen Bestimmungen und so auch den Rechtsschutz und den Datenschutz erheblich weiterentwickelt haben. Zweitens reden wir nicht über einen Erlass durch die MPK. Vielmehr wollen wir ein rechtsstaatliches Instrument zur Verteidigung der Demokratie auf gesetzlicher Grundlage aus dem Parlament heraus schaffen. Drittens. Die Regelanfrage soll am Ende des Bewerbungsverfahrens stehen. Wir werden nicht so ausufernde Zahlen sehen wie in den 70er- und 80erJahren. Viertens. Verfahrensrechte sind wichtig. Die Betroffenen können Akteneinsicht verlangen und das gerichtlich klären lassen. Die Informationen, die der Verfassungsschutz erteilt, müssen auch vor Gericht bestehen. Fünftens. Die Entscheidung über die Einstellung trifft nicht der Verfassungsschutz, sondern die Einstellungsbehörde. Die neuen Regeln werden sich in der Praxis bewähren müssen. Sie sind ein großer Vertrauensvorschuss für unsere Behörden. Wir haben sehr darauf geachtet, dass sich die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen. Es gibt den Spruch: Aus der Geschichte lernen wir, dass viele Leute aus der Geschichte nichts lernen. – Ich habe aber das Vertrauen, dass dies beim vorliegenden Gesetzentwurf anders ist. Wir werden das sicherlich noch im Ausschuss besprechen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)
Kristina Herbst
Für die SPD-Fraktion hat die Abgeordnete Beate Raudies das Wort.
Beate Raudies SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich halte diese Rede für unseren erkrankten Kollegen Dr. Kai Dolgner, dem ich von dieser Stelle aus sehr herzlich eine gute Besserung wünsche. (Beifall) Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer in den öffentlichen Dienst eintritt, übernimmt besondere Verantwortung für unseren Staat und unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung – oder wie wir im Beamtensprech sagen: unsere fdGO. Deshalb ist es selbstverständlich, dass Beamtinnen und Beamte für diese Verfassung eintreten müssen. Das gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums und ist Ausfluss des Dienst- und Treueverhältnisses. Das Anliegen des Gesetzentwurfs ist daher nachvollziehbar. Wer unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft, darf nicht zugleich ihr Repräsentant sein. Der Staat muss sich gegen Feinde der freien Gesellschaft schützen können, die seine Institutionen unterwandern wollen. Unsere Verfassung verpflichtet den Staat nicht zur Wehrlosigkeit. Wer die Freiheit missbraucht, um die Freiheit zu beseitigen, darf nicht erwarten, dass der demokratische Rechtsstaat tatenlos zusieht. (Beifall SPD, vereinzelt CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Gleichzeitig bewegt sich der Gesetzentwurf in einem Spannungsfeld zwischen zwei wichtigen verfassungsrechtlichen Gütern. Auf der einen Seite steht das legitime Interesse des Staates, Feinde der freien Gesellschaft vom öffentlichen Dienst fernzuhalten. Auf der anderen Seite stehen die Berufsfreiheit, der gleiche Zugang zu öffentlichen Ämtern nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung sowie der Anspruch auf einen effektiven Rechtsschutz. Deshalb müssen wir uns die konkrete Ausgestaltung ganz genau anschauen. Eine zentrale Frage wird sein, wie belastbar die Erkenntnisse sind, die einer Einstellungsbehörde übermittelt werden. Nicht jede Erwähnung in einer Verfassungsschutzakte deutet automatisch auf eine fehlende Verfassungstreue. Man kann dort auch aufgrund von Kontakten, der Teilnahme an Veranstaltungen oder sonstiger Berührungspunkte mit beobachteten Personen oder Organisationen auftauchen, ohne deshalb selbst Gegner unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu sein. Zwischen einem bloßen Kontakt und einer tatsäch- (Beate Raudies) lichen verfassungsfeindlichen Betätigung liegen erhebliche Unterschiede. Frau Kollegin Glißmann hat bereits darauf hingewiesen, dass die Mitgliedschaft in einer Partei allein noch kein Hinweis auf eine verfassungsfeindliche Betätigung ist. Ebenso stellt sich die Frage, wie Betroffene ihre Rechte wahrnehmen können. Belastende Erkenntnisse müssen in einem rechtsstaatlichen Verfahren überprüfbar sein. Gleichzeitig muss der Verfassungsschutz seine Quellen und Arbeitsweisen schützen können. Sonst können wir uns die ganze Arbeit nämlich sparen. Wie wir das ausgewogen hinbekommen, wird spannend. Das ist ein Spannungsverhältnis, das sich nicht einfach auflösen lässt. Der Rechtsstaat muss beides leisten: wirksamen Schutz vor Feinden in der freien Gesellschaft und zugleich faire Verfahren für die Betroffenen. Wir sollten dabei nicht vergessen, dass die Debatten um den Radikalenerlass bis heute nachwirken. Das macht deutlich, dass wir hier nicht nur über Sicherheit sprechen, sondern auch über Grundrechte, Rechtsschutz und das Vertrauen in einen fairen Staat. Darüber hinaus stellt sich die Frage nach der praktischen Umsetzung. Wie werden die Regelanfragen bearbeitet und durch welches Personal? Im Ausschuss werden wir daher insbesondere über die Verhältnismäßigkeit sprechen müssen. Ist eine Regelanfrage für alle Beamtenlaufbahnen erforderlich? Welche Erfahrungen gibt es in anderen Bundesländern? Welche praktischen Ergebnisse wurden dort erzielt? Diese Fragen verdienen eine ausführliche sorgfältige Prüfung. Wir sollten diese Debatte weder unter dem Schlagwort Gesinnungsschnüffelei führen noch die Gefahr durch Feinde der freien Gesellschaft kleinreden. Deswegen noch einmal ganz deutlich: Der Gesetzentwurf verfolgt ein legitimes Ziel. Ob die gewählten Instrumente in jeder Hinsicht die richtigen sind, werden die Ausschussberatungen zeigen. Dort werden wir die rechtlichen, praktischen und verfassungsrechtlichen Fragen gründlich prüfen. Eine wehrhafte Demokratie braucht beides: Die Entschlossenheit, ihre Feinde nicht zu unterschätzen, und die Stärke, auch im Umgang mit ihnen rechtsstaatlichen Grundsätzen treu zu bleiben. Gerade darin unterscheidet sich der demokratische Rechtsstaat von seinen Gegnern. (Beifall SPD, vereinzelt CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Er verteidigt die Freiheit, ohne selbst Maßstäbe der Freiheit aufzugeben. Deshalb werden wir diesen Gesetzentwurf konstruktiv, sorgfältig und mit dem notwendigen Respekt vor beiden Anliegen beraten, dem Schutz unserer Demokratie und den Rechten der Bürgerinnen und Bürger. – Vielen Dank. (Beifall SPD, vereinzelt FDP und SSW)
Kristina Herbst
Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Bernd Buchholz das Wort.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns eint ein Ziel: Menschen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung mit Füßen treten, haben im öffentlichen Dienst nichts verloren. Dies herbeizuführen, ist ein richtiges Ziel und Anliegen des Gesetzentwurfs. Ehrlicherweise haben sich die Verhältnisse in Deutschland von 1972 bis 2026 ein ganzes Stück weit verändert. Darauf ist zu reagieren. Insoweit kann ich den vorgelegten Entwurf gut verstehen und vom Grundsatz her auch mittragen. Es gibt ein paar Punkte, auf die ich während der Beratungen zu achten bitte. Der erste ist ein ganz kleiner, aber ich mag es einfach nicht: Euphemismen bei Gesetzestiteln finde ich merkwürdig. Dies ist kein „Gesetz zur Stärkung der Verfassungstreue“, dies ist ein Gesetz zur Kontrolle der Verfassungstreue. (Beifall FDP und SSW) Ehrlicherweise darf der Staat auch sagen, dass er das tut. Es ist ein Euphemismus, so zu tun, als ob wir hier irgendetwas stärken. Wir müssen die Verfassungstreue in der Gesellschaft durch andere Maßnahmen stärken als durch Regelanfragen. (Beifall FDP, SSW und Serpil Midyatli [SPD]) Kolleginnen und Kollegen, das ist unsere politische Aufgabe, und das machen wir nicht mit diesem Gesetz. Zweitens. Kollegin Raudies hat eben von Grundrechtseingriffen geredet, die ich für nicht so relevant halte. Die Berufsausübungsfreiheit wird erst relevant, wenn es tatsächlich zu einer Ablehnung kommt. Aber in Wahrheit ist jede einzelne Regelanfrage, Kolleginnen und Kollegen, ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung jedes einzelnen Bürgers. (Beifall FDP und SSW) 9216 Schleswig-Holsteinischer (Dr. Bernd Buchholz) Das ist ein Grundrecht. Ich ahne, dass jetzt einige kommen und sagen: Wer nichts zu verbergen hat, der muss auch nichts befürchten. Das sind genau die Leute, die das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht verstanden haben. Denn es ist das freie und unveräußerliche Recht, über seine Daten selbst zu entscheiden. Deshalb ist jeder Eingriff, der in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingreift, zu rechtfertigen. Rechtfertigen heißt, er muss verhältnismäßig sein. Verhältnismäßig sein heißt, er muss erforderlich sein. Dafür spricht in diesem Falle sogar einiges. Wir haben in Deutschland in letzter Zeit erlebt, dass es Verfahren gab – das letzte Anfang des Jahres vor dem Verwaltungsgericht in Karlsruhe –, bei denen nach Jahren im Staatsdienst bekannt wurde, dass über die Verfassungstreue von einem Bewerber zuvor arglistig getäuscht worden war. Dass wir uns das nicht leisten können, ist richtig. Insoweit mag das erforderlich sein. Aber es müssen folgende Fragen gestellt werden: Gilt das wirklich für alle Beamtinnen und Beamten im öffentlichen Dienst? Gilt das auch für alle Tarifangestellten im öffentlichen Dienst? Ist das wirklich für alle Bereiche des öffentlichen Dienstes erforderlich? Ich habe meine Zweifel, und das werden wir im Ausschuss beraten müssen. Ich kenne Bereiche im öffentlichen Dienst, bei denen ich sage, da interessiert mich weder Gesinnung noch Verfassungstreue, zum Beispiel, wenn jemand im Bauhof bei der Kommunalverwaltung arbeitet. Ist es in diesem Fall wirklich erforderlich, eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz zu machen? Da habe ich Zweifel, und darüber werden wir nachdenken müssen. Im Grundsatz, wie gesagt, ist alles verständlich. (Zuruf Lukas Kilian [CDU]) Woran ich keine Zweifel habe, ist – Kollegin Glißmann hat darüber nicht geredet –, dass ich es nicht nachvollziehbar finde, dass die Richterinnen und Richter, wie in einem Nachbarbundesland, nämlich in Hamburg, extra ausgenommen worden sind. Das hat man beim Richterverband sogar bejubelt. Gerade bei den Rechtsanwendern muss die Verfassungstreue eine besondere Rolle spielen. (Beifall FDP, SPD, SSW, vereinzelt CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb kann ich nur sagen: Die Richterinnen und Richter einzubeziehen, halte ich für goldrichtig. Frau Kollegin Glißmann, dazu, dass Sie Bauchschmerzen haben, wenn es um Juristen im Vorbereitungsdienst geht, sage ich: Nein, da habe ich nicht nur keine Bauchschmerzen, sondern ich finde es gut, wie es hier geregelt ist, weil es die Menschen im Vorbereitungsdienst ausnimmt. Denn es ist eine Monopolausbildung des Staates, die nicht nur den Zugang zu staatlichen Tätigkeiten, sondern auch den Zugang zu ganz privaten Tätigkeiten als Anwalt, als Verwaltungs- oder sonstiger Jurist irgendwo gewährleistet. Wenn hier eine Regelanfrage zur Grundlage gemacht würde, dann würden wir die Berufsausübungsfreiheit für einen riesigen Teil von Leuten komplett untersagen. Sorry, aber das geht nicht. Deshalb ist das richtig geregelt. Ich unterstütze sehr, dass man die Menschen im Vorbereitungsdienst ausgenommen hat. Mir ist wichtig, dass wir mit dem Gesetz eines deutlich sagen: Die beamtenrechtliche Treuepflicht schließt nicht aus, Kritik am Staat und seinen Einrichtungen zu äußern (Beifall FDP, SPD und SSW) und schon gar nicht an Regierungen, Vorgesetzten und Behörden, solange man sich auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bewegt. Deshalb ist mir wichtig, dass in dieser Diskussion angesichts der aktuellen politischen Situation in Deutschland eines klargestellt wird: Die Zugehörigkeit zu irgendeiner Gruppierung, bei der es Leute geben mag, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung mit Füßen treten, wird für eine Nichteinstellung in den öffentlichen Dienst nicht ausreichen. Im Einzelfall ist nachzuweisen, dass man das aktiv unterstützt, dass man aktiv unterwegs ist und dass man dort etwas tut. Das wird die Nachprüfung des Themas dann interessant machen. Ich ahne, wie so manches Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ausgehen könnte. Kolleginnen und Kollegen, machen wir uns nichts vor. Wir haben gestern Vormittag über Bürokratieabbau geredet. Gestern oder vorgestern Nachmittag haben wir ein Bürokratiemonster auf den Weg gebracht. Das hier ist Bürokratie. Das mag gut und richtig sein, aber es ist Bürokratie. Wir werden uns anschauen müssen, wie viele Menschen notwendig sind, um diese Regelanfragen zu bearbeiten, die dann zu irgendwelchen Konsequenzen führen. Ehrlicherweise gilt es, auch das zu evaluieren. Da bin ich ganz bei der im Vorfeld abgegebenen Stellungnahme des Richterverbandes. Alles in allem sage ich: Es gibt viel zu beraten. Vom Grundsatz sind wir uns einig. Ich habe vom Grundsatz nichts gegen eine Regelanfrage. Ich weiß (Dr. Bernd Buchholz) nicht, ob sie auf alle bezogen sein muss oder ob es nicht ausreicht, sie auf die Kernbereiche zu beziehen, wo es tatsächlich um intensive Grundrechtseingriffe durch Beamtinnen und Beamten gehen kann. (Beate Raudies [SPD]: Ja, Eingriffsverwaltung, da wäre ich dabei!) Aber eines ist dabei klar: Dieser Gesetzentwurf kontrolliert Verfassungstreue. Stärken werden wir Verfassungstreue nur dann, wenn wir alle versuchen, Politik so zu machen und so zu kommunizieren, damit wir davon überzeugen, dass die demokratischen Kräfte in diesem Land – und nicht radikalen – die Oberhand gewinnen können. Das ist unsere Aufgabe. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)
Kristina Herbst
Für die SSW-Fraktion hat die Abgeordnete Sybilla Nitsch das Wort.
Sybilla Nitsch SSW
Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich wurde als Politikerin schon öfter belächelt, wenn ich in kleinen oder größeren Runden erläutert habe, warum der SSW eine Regelanfrage bei den Verfassungsschutzbehörden kritisch findet. Ich möchte es hier erneut mit einem für uns immer noch bedeutsamen Beispiel erläutern: Karl Otto Meyer war nicht nur 25 Jahre lang der einzige Abgeordnete für den SSW im Landtag, er war eigentlich Lehrer und Schulleiter. Allerdings wurde ihm im Jahr 1952 ein Berufsverbot erteilt. Es dauerte viele Jahrzehnte, bis Karl Otto Meyer Einsicht in seine Akten bekam. Nach 40 Jahren, an seinem 63. Geburtstag, bekam er durch eine Forschungsgruppe die Akte vorgelegt, die vorher angeblich nicht auffindbar war, die vertraulich war, Geheimschutzgründe und so weiter. Karl Ottos Leben ist immer durch dieses Berufsverbot geprägt gewesen, auch das Leben seiner Familie. Der Grund für sein Berufsverbot waren Äußerungen des damals 23-Jährigen. Er äußerte sich auf einer Veranstaltung gegen die deutsche Wiederaufrüstung. Karl Otto stellte die Loyalität zur Freiheit, Demokratie und Gerechtigkeit über die Loyalität zur Staatsgewalt. Das reichte damals aus. Nun kann man mir sicherlich entgegnen, dass die Zeiten andere waren. Wir befinden uns nicht in einem Nachkriegsdeutschland mit ehemaligen Nazi-Funktionären an den entscheidenden Stellen in den Landesbehörden und in der Staatskanzlei. – Das stimmt. Aber wir müssen uns doch nur den Radikalenerlass von 1972 und die damit einhergehenden Berufsverbote anschauen, um zu wissen, dass es immer wieder Bestrebungen gab, politisch unliebsame Personen, die man als Verfassungsfeinde ausmachte, aus dem öffentlichen Dienst herauszuhalten. Dabei ist viel Ungerechtes passiert. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Ende der 80er- und Mitte der 90er-Jahre den Verstoß gegen Artikel 10 und Artikel 11 der Menschenrechtskonvention festgestellt. Verglichen mit dem Beschluss der Bürgerschaft Hamburg von Mittwoch, der an einigen Stellen wirklich viel weiter geht als Ihr Gesetzentwurf, haben Sie sich intern auf einen moderateren Entwurf geeinigt. Das kann ich anerkennen. Der uns nun vorliegende Entwurf sieht die Wiedereinführung der Regelanfrage beim Verfassungsschutz für neue Beamtinnen und Beamte in Schleswig-Holstein vor, darüber hinaus eine erweiterte Zuverlässigkeitsprüfung für Personen mit Zugang zu besonders schützenswerten öffentlichen Bereichen sowie eine generelle Stärkung des Disziplinarrechts. Der kritische Punkt bleibt bei uns vor allem die Regelabfrage bei den nachrichtendienstlichen Behörden. Dennoch bleiben für mich viele Fragen offen, die ich in der Anhörung geklärt haben möchte. Nach meiner Meinung mangelt es an Klarheit darüber, welche Informationen der Verfassungsschutz im Rahmen der Regelanfragen weitergibt, wie genau die Personen darüber informiert werden und welche Wege ihnen für die Klärung offenstehen. Eine weitere Frage ist: Wie kommen sie überhaupt an die Informationen, was verfassungsschutzrelevant in ihrem Bewerbungsverfahren ist? Gibt es danach nur die Option eines Klageverfahrens, oder haben sie auch andere Möglichkeiten, sich zu rehabilitieren? Ich möchte außerdem besser darüber informiert werden, welche Kriterien für die Datenweitergabe zugrunde liegen. Wer entscheidet eigentlich, wann eine Information im Bewerbungsverfahren verfassungsschutzrelevant ist? Ich frage das, weil ich anlässlich der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2025 nach wie vor zum Teil darüber konsterniert bin, welche Kategorien dort angeführt werden. 9218 Schleswig-Holsteinischer (Sybilla Nitsch) Dabei denke ich an den Aspekt des Antimilitarismus. Hier werden unter anderem die Schulstreiks gegen die Wehrpflicht aufgeführt. Ja – so weit, so gut. Aber ich frage mich, welcher Eindruck bei den jungen Menschen, die sich vielleicht für den öffentlichen Dienst interessieren, entstehen soll. Fragen sie sich, welches Demobündnis sie eingehen dürfen und welches nicht? Fragen sie sich, welches politische Engagement ihnen potenziell schaden kann oder welches nicht? Dieser gesamte Vorgang um diesen Gesetzentwurf ist für junge Menschen wahnsinnig verunsichernd. Auch dazu müssen wir uns positionieren. (Beifall SSW, SPD und FDP) Ich sage Ihnen eines aufgrund der Beobachtung dieser Vorgänge in der Bundesrepublik: Das hier passiert nicht aus Versehen. Der Preisträger des Rechtsstaatspreises der Schleswig-Holsteinischen Juristischen Gesellschaft, Ronen Steinke, der hier im Haus geehrt wurde, erklärt das mit den Worten: Naming and Shaming – ein Anprangern. Das kann vielleicht krass klingen, aber genau das schreckt Menschen davon ab, ihre Meinungsfreiheit zu nutzen, die Regierung zu kritisieren, auch politisch unbequem zu sein, weil immer die Sorge von Nachteilen droht. Ich möchte Ihnen abschließend eine Sache in Erinnerung rufen. Die Leiter der Landesämter für Verfassungsschutz – das sind in der Regel politische Beamte – können bei wechselnden Mehrheiten unkompliziert neu besetzt werden – beispielsweise bald auch in Sachsen-Anhalt und beispielsweise bald durch die AfD. Wenn eine von AfD-Politik geprägte Verfassungsschutzbehörde Informationen als relevant beurteilt und einer bundesweiten Datenbank zur Verfügung stellt, hat das womöglich Auswirkungen auf die Bewerberinnen und Bewerber für den öffentlichen Dienst in Schleswig-Holstein. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Ihr Antrag ist für mich in einer Gesamtentwicklung zu sehen. Wie genau dieser Gesetzentwurf zu einer Stärkung der Verfassungstreue führen soll, ist mir nicht klar. Ich bin aufgrund meiner demokratischen Grundüberzeugung der Überzeugung: die Verfassungstreue zu stärken heißt, Vertrauen zu fördern und nicht abzuschrecken. – Vielen Dank. (Beifall SSW, SPD und FDP)
Serpil Midyatli SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Krieg im Nahen Osten erschüttert weiterhin die Weltordnung. Die Auswirkungen sind Opfer von Krieg, Vertreibung und Unterdrückung. Ein Regimewechsel in Teheran ist in weite Ferne gerückt. Ich wünschte ihn mir so sehr, aber die mutigen Freiheitsrufe der Menschen, die im Iran auf die Straße gegangen sind, sind verstummt. Ihr Freiheitskampf ist in den Hintergrund gerückt. Unsere Befürchtung hat sich leider auch hier bestätigt: US-Präsident Trump hatte keinen Plan. Er sucht nun einen Ausweg aus seinem völkerrechtswidrigen Krieg. Das Rahmenabkommen zwischen den USA und dem Iran ermöglicht einen Waffenstillstand in der Region, aber, verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Lage bleibt volatil. Heute erreichte uns die Eilmeldung: Weitere Gespräche in der Schweiz sind vorerst abgesagt. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Schockwellen dieses Krieges haben uns direkt in unserem Alltag getroffen. Die Parallelen zur Öl- und Gaskrise von 2022 liegen auf der Hand. Es ist gut, dass die Bundesregierung gehandelt hat – mit Entlastungen bei den Benzinpreisen, konsequenten Anwendungen und Weiterentwicklung des Wettbewerbs- und Kartellrechts. Es ist richtig, dass der Finanzminister Klingbeil mit dem Luxemburger Modell einen Preis deckeln will. Und es ist wichtig, dass wir unsere Unabhängigkeit – das gehört wahrscheinlich zu den größten Aufgaben von fossilen Energien – weiter reduzieren. (Serpil Midyatli) Aber während Menschen in unserem Land Existenzängste haben, passiert etwas zutiefst Ungerechtes. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Ölkonzerne haben die Zahlen ihres ersten Quartals veröffentlicht. Shell: 7 Milliarden Dollar Gewinn – doppelt so viel wie im Quartal davor. BP: 3,2 Milliarden Dollar – Quartalsgewinn mehr als verdoppelt. TotalEnergies: 5,4 Milliarden Dollar. Vitol, der größte private Ölkonzern weltweit: 2 Milliarden Dollar. Ich erinnere einmal daran: Der Krieg hat erst im Februar, also in der Mitte des Quartals, begonnen. Wenn in Teheran die Bomben fallen, machen sich die Ölkonzerne die Taschen voll; und das ist zynisch, verehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD und SSW) Krisen dürfen kein Anlass dafür sein, Spekulationsgewinne in die Höhe zu treiben. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, unabhängig davon, ob die Vereinbarung zwischen den USA und dem Iran diese Krise beendet: Solange es Abhängigkeiten und Knappheit bei Lieferketten und Handelswegen gibt, wird die Gefahr solcher Preisspiralen bleiben. Schon jetzt rechnen leider die Experten trotz Vereinbarung mit einem erneuten Anstieg der Preise. Zur Wahrheit gehört auch: Die Staatskasse ist leer; die Steuerschätzung im Mai hat das ausdrücklich untermauert. Und die Kommunen? Auch deren Kassen sind leer. Ich finde, es ist Zeit, dass diejenigen, die maßgeblich Krisengewinne erzielen, einen Teil der Entlastung finanzieren. Das müsste selbstverständlich sein; das ist schlicht fair. (Beifall SPD, SSW, Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Sebastian Bonau [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Gerade deshalb machen wir uns auch für eine Übergewinnsteuer stark. Deutschland ist damit nicht allein – auch Spanien, Portugal, Österreich und Italien drängen darauf. In Großbritannien wird sie bis heute erhoben, das heißt, sie haben sie bereits verlängert. Leider hat die Landesregierung einem entsprechenden Antrag im Bundesrat nicht zugestimmt. Deshalb wollen wir hier im Landtag eine klare Position. Heute, verehrte Kolleginnen und Kollegen, zeigen wir den Schleswig-Holsteinerinnen und SchleswigHolsteinern, auf wessen Seite wir stehen. Was wir wollen, ist nicht nur ökonomisch sinnvoll, sondern auch moralisch geboten. – Vielen Dank. (Beifall SPD und SSW)
Kristina Herbst
Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Ole Plambeck das Wort.
Ole-Christopher Plambeck CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die zentrale Frage hat die SPD unbeantwortet gelassen: Was ist eigentlich ein Übergewinn? (Beifall Tobias Koch [CDU]) Ab wann ist ein Gewinn normal und ab wann politisch unerwünscht? Wer legt das eigentlich fest? Unser Steuerrecht besteuert die wirtschaftliche und persönliche Leistungsfähigkeit und unterscheidet grundsätzlich nicht zwischen guten und schlechten Gewinnen, zwischen moralisch erwünschten und moralisch missliebigen Gewinnen. (Beifall CDU – Beate Raudies [SPD]: Das stimmt allerdings!) Wer diese Grenze politisch ziehen will, begibt sich verfassungsrechtlich auf äußerst dünnes Eis. Genau darauf haben Gerichte bereits hingewiesen. Es bestehen erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit entsprechender Modelle. Fragen der Gleichbehandlung, der Gleichmäßigkeit der Besteuerung, der Eigentumsgarantie, aber vor allem der Bemessungsgrundlage sind keineswegs geklärt. Die Europäische Union hat das ebenfalls diskutiert und die Idee einer Übergewinnsteuer bereits verworfen. Meine Damen und Herren, auch praktisch überzeugt die Idee nicht. Internationale Konzerne – das sind ja die, die Sie eben gerade auch aufgezählt haben – haben in der Tat in diesem Jahr sehr, sehr viel verdient, hohe Gewinne gemacht, aber – das ist eigentlich eher der Kern, wenn man an dieses Problem möchte – verfügen über vielfältige Möglichkeiten der Gewinnverlagerung. Denn wenn die Bemessungsgrundlage durch Verrechnungspreise, konzerninterne Transaktionen, Verlustvorträge auf null gedrückt werden, ist so eine Sondersteuer schlichtweg wirkungslos. Der Country-by-CountryBericht hat gezeigt, dass trotz der Gewinne hier schlichtweg gar keine Steuern gezahlt werden. (Zurufe Serpil Midyatli [SPD] und Beate Raudies [SPD]) Das heißt, eine Übergewinnsteuer würde hier wirkungslos bleiben. Deswegen müssen wir dort hinten an die Punkte ran. Ein Beispiel wäre die Verlustvortragsbeschränkung. Das sind die Themen, an die 9220 Schleswig-Holsteinischer (Ole-Christopher Plambeck) wir eher ran möchten oder müssen, wenn wir dieses Thema lösen wollen.
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung der Frau Abgeordneten Raudies?
Beate Raudies SPD
Vielen Dank, Herr Kollege. – Was halten Sie denn von einer globalen Mindestbesteuerung, bei der auch weltweit agierende Konzerne einen Mindestbetrag an Steuern auf ihre Gewinne zahlen müssen? Das wäre ein Thema, das alle Staaten verfolgen könnten und bei dem sich die OECD auch schon einmal Gedanken gemacht hat. – Absolut. Eine globale Mindestbesteuerung ist durchaus der richtige Weg, weil wir darüber eine Gleichmäßigkeit hinbekommen. Wir haben im Finanzausschuss regelmäßig einen Bericht zu dem Thema. Wir waren mit dem Finanzausschuss in Brüssel. Das ist durchaus ein Weg, über den man sprechen kann. Aber eine Übergewinnsteuer in Deutschland einzuführen, führt nicht zu Steuergerechtigkeit und ist der falsche Weg. Das zeigen andere Länder. Genau das ist nämlich der Punkt: Der bürokratische Aufwand ist hoch, es gibt Rechtsstreitigkeiten, aber vor allem – das haben Österreich, Spanien und Italien gezeigt – sind die Einnahmen, die man sich erhofft hat, oft hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Als CDU sagen wir deutlich: Wer Investitionen und Innovationen stärken will, darf nicht den Eindruck erwecken, dass außergewöhnlicher wirtschaftlicher Erfolg – unabhängig von der Branche politisch sanktioniert wird. Gerade in Zeiten großer Transformation brauchen wir Unternehmen, die investieren, die Arbeitsplätze schaffen und die Milliarden in neue Technologien und in die Energieversorgung stecken. (Beifall CDU)
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage, Anmerkung der Frau Abgeordneten Midyatli?
Serpil Midyatli SPD
Vielen Dank. – Da kann ich Ihnen absolut zustimmen, aber das ist hier nicht der Punkt: Es ist weder innovativ noch ist es mit Fortschritt oder Forschung begründet, was die Ölkonzerne gerade treiben, sondern ganz allein durch die Knappheit der Energie und vor allem des Öls. Die Tanker waren noch auf dem Weg hierher, die Ölreserven waren noch da, und trotzdem sind an der Zapfsäule die Preise gestiegen. Das ist es doch, weshalb sich die Bürgerinnen und Bürger im wahrsten Sinne des Wortes PunktPunkt-Punkt fühlen. Wenn sie fragen: Na, was ist denn der Grund? Es ist nicht einmal, weil das Öl schon knapp ist, sondern weil sie suggerieren, dass eine Knappheit da ist. Ich will einmal daran erinnern, dass wir bei der letzten Energiekrise auf europäischer Ebene bereits die Übergewinnsteuer eingeführt und dadurch in Deutschland 2,5 Milliarden Euro eingenommen haben. – Trotzdem kritisiere ich das Instrument der Übergewinnsteuer. Die entsprechenden Firmen haben Klagen eingereicht. Es ist unsicher, die Ermittlung ist unsicher, es ist ein hoher bürokratischer Aufwand; es ist schlichtweg das falsche Instrument. Es ist unsicher, und vor allem ist die Frage: Bleibt es denn bei diesen Branchen, oder wird es eventuell weiter ausgeweitet? Ich und wir als Union halten das für das falsche Instrument. Wir müssen tief ins Steuerrecht eintreten, wenn wir – insbesondere was die Verlagerung betrifft – Veränderungen herbeiführen wollen. Wenn Gewinne erwirtschaftet werden, möchte ich nicht, dass Geld in die Länder verschoben wird, in denen Steuersätze gering sind. Da müssen wir ran, um Steuergerechtigkeit herzustellen. Eine Übergewinnsteuer halte ich einfach für den falschen Weg. (Beifall CDU) Das ist nämlich der Punkt: Der Antrag der SPD verspricht Entlastung und, strukturelle Reform aus Einnahmen einer Übergewinnsteuer finanzieren zu wollen. Diese Grundlage ist einfach unsicher; damit kann man entsprechende Entlastungen, die in dem Antrag drin stehen, nicht finanzieren. Es geht eher darum: Wer bezahlbare Energien will, muss an die Ursachen ran. Das machen wir in Schleswig-Holstein eigentlich richtig gut. Da können wir auf Bundesebene besser werden. Es geht vor allem um das Thema schnellere Genehmigung. (Ole-Christopher Plambeck) Wir bauen entschlossenen die erneuerbaren Energien, Netze und Speichertechnologien aus, um eine sichere und unabhängige Energieversorgung sicherzustellen. Ich sage ganz deutlich: Das ist made in Schleswig-Holstein. Das ist es doch, was wir jeden Tag machen. Das ist der richtige Weg; das ist der entscheidende Hebel. Da haben wir als SchleswigHolstein enorme Chancen. Deswegen möchte ich einfach nicht, dass der Eindruck erweckt wird, dass man mit so einer Sondersteuer komplexe wirtschaftliche Probleme lösen kann. Wir müssen tief ins Steuerrecht rein, wir müssen schnell besser darin werden, da zu Ergebnissen zu kommen, damit wir nicht zu Verlagerungen kommen. Deswegen ist es richtig, dass wir auf OECD-Ebene über eine Mindestbesteuerung reden. Aber eine Übergewinnsteuer, wie sie hier gefordert wird, ist nicht rechtssicher und nicht nachhaltig. Deshalb lehnen wir als Union sie ab. Aber wir werden gleichwohl den Antrag an den Finanzausschuss überweisen, um darüber noch einmal explizit zu sprechen und zu diskutieren. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Oliver Brandt das Wort.
Oliver Brandt GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereichern sich Mineralölkonzerne am Spritpreis? (Serpil Midyatli [SPD]: Ja!) Diese Frage bewegt die Menschen im Land seit dem Beginn des Irankriegs – erneut, muss man sagen. Die Taskforce Spritpreise der Bundesregierung kritisierte bereits im März 2026 die Mineralölkonzerne scharf für ihre Preispolitik, und aus meiner Sicht zu Recht. In Deutschland sind die Spritpreise nach der Sperrung der Straße von Hormus besonders stark angestiegen. Das zeigen aktuelle Analysen der Preisentwicklung in Europa. Das ist ein Trend, den wir bereits im Frühjahr 2022 nach dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine beobachten konnten. Der Verdacht liegt nahe, dass Mineralölkonzerne auf einem angespannten Markt ihre Macht ausgenutzt haben und so diese externen Schocks für höhere Margen ausnutzen. Wie bereits gesagt, kennen wir dieses Szenario. 2022 hatte sich der globale Nettogewinn aus fossilen Brennstoffverkäufen in US-Dollar nahezu verdoppelt auf insgesamt 4 Billionen Dollar. Heute wissen wir, dass diese Gewinne von den Konzernen eben nicht investiert wurden, sondern zum großen Teil für Dividendenzahlung, Aktienrückkäufe und Stärkung der eigenen Liquidität genutzt wurden, während die Verbraucherinnen und Verbraucher die Kosten zu tragen hatten. Allein in der EU erzielten fossile Unternehmen 2022 und 2023 geschätzt etwa 220 Milliarden Euro Übergewinne, das heißt solche Gewinne, die den Durchschnitt der vorangegangenen Jahre um mehr als 20 Prozent überstiegen. Davon wurden steuerlich lediglich 26 Millionen Euro abgeschöpft, davon in Deutschland etwa 2,5 Milliarden Euro. Der 2022 und 2023 erhobene EU-Energiekrisenbeitrag hat also auch in Deutschland Steuermehreinnahmen gebracht. Doch das war zum einen zu spät und gemessen an dem möglichen Aufkommen im Vergleich zum Rest der EU-Staaten in Deutschland deutlich zu wenig. So konnten die damaligen Entlastungspakete der Ampelregierung damit bei Weitem nicht gegenfinanziert werden. Welche Lehre können wir nun aus diesen Erfahrungen ziehen? Eine Übergewinnsteuer ist dann sinnvoll, wenn sie möglichst frühzeitig, zielgenau, vollziehbar ausgestaltet und europäisch koordiniert wird. Sonst entstehen Schlupflöcher, Gewinnverlagerungen und am Ende genau der Eindruck, den wir vermeiden müssen: Die Bürgerinnen und Bürger zahlen sofort höhere Preise, der Staat reagiert halbherzig und die Ölkonzerne gewinnen. Gleichzeitig – das muss man anerkennen – müssen die Fragen, die das Finanzgericht Köln mit seinem Urteil zur Verfassungsmäßigkeit der Übergewinnsteuer aufgeworfen hat, berücksichtigt werden. Ein wichtiger Aspekt ist hierbei aus meiner Sicht der Gleichbehandlungsgrundsatz, da nicht nur die Mineralölindustrie seinerzeit höhere Gewinne gemacht hat, sondern auch andere Branchen, die aber eben nicht besteuert wurden. Auch die Frage, wer die Gesetzgebungskompetenz hat, hat das Gericht aufgeworfen. Um zu verhindern, dass große Konzerne krisenhafte Schocks erneut zu ihren Gunsten ausnutzen, sollten wir aus meiner Sicht daher im Ausschuss folgende Punkte weiter diskutieren: Wir brauchen mehr Transparenz durch engmaschige Marktbeobachtung, eine starke Wettbewerbsaufsicht und die Bereitschaft, die Marktmacht von Oligopolen zu beschränken. Eine mögliche Übergewinnsteuer 9222 Schleswig-Holsteinischer (Oliver Brandt) muss bei der Ausgestaltung die sachlichen Gründe und den Kreis der Steuerpflichtigen sorgfältig darlegen, damit die Steuer verfassungsrechtlich besteht. Dazu gehört, dass sie klar und belastbar abgrenzt zwischen gewöhnlichen Unternehmensgewinnen und eindeutigen Krisenprofiten. Sie sollte europäisch koordiniert oder jedenfalls so ausgestaltet sein, dass Gewinnverlagerungen möglichst schwierig gemacht werden. Natürlich müssen zusätzliche Einnahmen am Ende zur gezielten Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern verwendet werden, damit die Kosten der fossilen Krise nicht einseitig bei unseren Bürgerinnen und Bürgern sowie der mittelständischen Wirtschaft landen, während wenige Konzerne sich außergewöhnlich daran bereichern. Der allerbeste Weg zur Vermeidung fossiler Preiskrisen ist allerdings die Unabhängigkeit von Energieimporten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Diesen Weg gehen wir in Schleswig-Holstein mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien konsequent voran. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Kristina Herbst
Für die FDP-Fraktion hat die Abgeordnete Annabell Krämer das Wort.
Annabell Krämer FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Es tut mir leid, dass ich jetzt auch noch mit dem Thema quälen muss. Am 30. Juni 2022, also vor genau vier Jahren, diskutierten wir hier im Plenum einen SPD-Antrag mit dem Titel „Einführung einer Übergewinnsteuer“. Wie der Titel des heutigen SPD-Antrages mit dem damaligen identisch ist, so ist es ehrlich gesagt – Sie verwundert das natürlich nicht – auch unsere Position zu diesem Antrag. Hier zitiere ich gerne meinen Kollegen Bernd Buchholz, der die Rede damals dazu gehalten hat: „Ihren Antrag sollte man ablehnen.“ Aber natürlich werden wir uns einer Ausschussüberweisung nicht verwehren. Natürlich ist es ärgerlich, wenn der Staat die Energiesteuern auf Benzin und Diesel senkt, dann aber im Endeffekt beim Verbraucher der Eindruck entsteht, dass die Steuersenkung nicht umfänglich weitergereicht wird. Aber wenn wir ehrlich sind: Das macht Ihre Forderung nach einer vermeintlich gerechten und einfachen Lösung, wie sie es mit der Übergewinnsteuer wollen, auch nicht besser. Wenn Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung haben und diese ausnutzen, dann muss das natürlich kartellrechtliche Konsequenzen haben, aber dafür haben wir doch das Bundeskartellamt. Dessen Kompetenzen haben wir übrigens gerade dieses Frühjahr geschärft. Es ist nicht Aufgabe des Staates, mit willkürlichen Sondersteuern bestimmte, vermeintlich böse Unternehmen zu bestrafen. Meine Damen und Herren, wenn Unternehmen in Deutschland Gewinne erzielen, dann müssen sie darauf Steuern zahlen, und das natürlich unabhängig von irgendeiner Krise. Wenn die Gewinne steigen, dann steigen logischerweise auch die Steuereinnahmen. (Zuruf SPD: Nee!) Wieso sollte es also fair sein, dass man bei höheren Gewinnen eine Übergewinnsteuer zahlen soll? Der Kollege Plambeck sagt es auch: Wer legt eigentlich fest, ab wann man ungerechtfertigte Gewinne erzielt? Was sind überhaupt ungerechtfertigte Gewinne? Für welche Branchen soll das gelten? Wer legt das fest? Ich erinnere nur mal kurz an die Coronapandemie, an die Impfstoffe. Wann sind Gewinne gute Gewinne? Wann sind es böse Gewinne? Diese Fragen lassen sich nicht frei von Willkür beantworten. Das alleine zeigt, weshalb eine Übergewinnsteuer der falsche Weg ist. Wir sind uns hoffentlich einig, dass dieses Land am allermeisten neue wirtschaftspolitische Impulse braucht, dass wir bei den Unternehmen im Land eine Aufbruchsstimmung mit einer neuen Investitionslust brauchen. Ideen wie eine Übergewinnsteuer sind da wirklich nicht förderlich. Eine Übergewinnsteuer wäre vielmehr ein Attraktivitätshemmer, denn sie wäre für Unternehmen nichts anderes als eine blinkende Alarmleuchte: Achtung, Achtung, an diesem Standort gibt es willkürliche Markteingriffe. Im Zweifel werden Unternehmen, die von einer Übergewinnsteuer betroffen sind, diese übrigens sowieso vorher einpreisen, Frau Kollegin Midyatli. Dann würden Sie übrigens genau das Gegenteil dessen erreichen, was Sie wollen. Obendrauf hätten wir auch noch einen schönen Inflationstreiber.
Kristina Herbst
Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung der Frau Abgeordneten Midyatli?
Serpil Midyatli SPD
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Ich kenne Ihre Haltung dazu. Sie haben jetzt sehr, sehr stark auf die heimische Wirtschaft und vor allem auch die mittelständischen Unternehmen hier in Deutschland und in Schleswig-Holstein abgezielt. Aber ist nicht das Problem, dass die wenigen Monopole, die diese Gewinne machen, gerade auch für unsere heimische Wirtschaft, gerade auch für unsere Unternehmen hier, dadurch, dass deren Energiekosten so gestiegen sind, die Wettbewerbsfähigkeit verzerren? Von daher: Wen schützen Sie hier eigentlich? – Na ja, ich schütze diese Unternehmen mehr als Sie, denn Sie wollen eine Übergewinnsteuer für diese Unternehmen, die natürlich dann ihre Preise noch mal erhöhen. Wissen Sie, dass insbesondere die Stadt Elmshorn momentan wahnsinnig profitiert? Denn da sitzt zum Beispiel ein Mineralölkonzern, der momentan gute Gewinne macht. (Beate Raudies [SPD]: Ja! – Zuruf SPD: Na dann!) Sie verteuern doch somit alles für die Unternehmen, die auf diese Produkte angewiesen sind. Eine Steuer erhöht die Preise, (Beate Raudies [SPD]: Wieso?) – Weil man das natürlich einpreist, Frau Kollegin. Ich brauche Ihnen doch nicht die Anfänge von kaufmännischer Rechnung zu erläutern. (Zuruf: Oh la la!) Das brauchen wir nicht, genau. Bei der Empörung über mögliche Krisengewinner wird übrigens viel zu oft der Staat außen vor gelassen. Steigende Preise führen nämlich auch zu steigenden Steuereinnahmen. Darüber scheint aktuell nicht jedes Regierungsmitglied traurig zu sein. Schleswig-Holstein ist da im Übrigen ein besonderer Krisenprofiteur, wenn man unbedingt bei diesem Begriff bleiben möchte. Denn für jede Tonne Erdöl, die auf der Mittelplate in der Nordsee gefördert wird, muss der Betreiber dem Land eine Förderabgabe zahlen. Die Höhe der zu entrichtenden Förderabgabe hängt zum einen vom Marktwert ab, der bekanntlich durch den Irankonflikt mächtig angestiegen ist, und zum anderen hat diese Landesregierung einen progressiven Förderzins festgelegt: je höher der Marktwert des Erdöls, desto höher der Förderzins. (Zurufe SPD) Ganz aktuell bedeutet dies, dass die Landesregierung allein in diesem Jahr voraussichtlich mit einer Verdopplung der Einnahmen aus der Erdölförderung rechnen kann. Wer hätte das gedacht? Die Erdölförderung stopft die Haushaltslöcher einer grünen Finanzministerin. (Zuruf: Gut gemacht!) Meine Damen und Herren, das Fazit bleibt aber dasselbe: Eine Übergewinnsteuer ist Murks. Wenn Sie das im Ausschuss noch einmal von Fachkundigen präsentiert bekommen möchten, verwehren wir uns dem selbstverständlich nicht. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, wenn sie denn da war. (Beifall FDP – Serpil Midyatli [SPD]: Annabell, du hast jetzt gesagt, die Ministerin hat eine Übergewinnsteuer in Schleswig-Holstein eingeführt, richtig?)
Kristina Herbst
Wir sind immer aufmerksam. – Für die SSW-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Christian Dirschauer das Wort.
Christian Dirschauer SSW
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den Jahren 2022 und 2023 gab es in Deutschland schon einmal eine Übergewinnsteuer, als die Energiepreise wegen des russischen Angriffs auf die Ukraine durch die Decke gingen. Seit Beginn der Coronapandemie, dann verstärkt durch den Ausbruch des Ukrainekrieges und nun eben weiter befeuert durch den Krieg gegen den Iran steigen die Verbraucherpreise in Deutschland immer weiter an. Gleichzeitig schwächelt die deutsche Wirtschaft, sodass die Steuereinnahmen des Staates ausgebremst werden. Die Mineralölkonzerne erwirtschaften derweil ohne eigenes Zutun hohe Gewinne. Nun wird der Ruf nach einer Wiedereinführung der Übergewinnsteuer laut, und erst mal klingt das als Lösungsansatz durchaus verlockend: Die einen verdienen an den Belastungen der anderen, und das 9224 Schleswig-Holsteinischer (Christian Dirschauer) kann doch nicht gerecht sein. Meine Damen und Herren, auch ich finde mich da sehr gut wieder. (Beifall SPD) Und doch ist es natürlich nicht ganz so einfach. Ein paar Punkte haben Herr Plambeck und Frau Krämer genannt. Es sind noch immer Klagen gegen die Übergewinnsteuer vor dem Bundesfinanzhof und dem Europäischen Gerichtshof anhängig. Eine höchstrichterliche Entscheidung steht noch aus. Das heißt, eine Übergewinnsteuer steht rechtlich weiterhin ein Stück weit auf wackeligen Füßen. Die rechtlichen Schwierigkeiten sind aber heute die gleichen wie damals. Wir haben es schon ein Stück weit gehört: Wie definiert sich ein Übergewinn? Bis wohin ist es ein normaler Unternehmensgewinn, ab wann eben ein Übergewinn, zumal aktuell eine Krise in die andere übergeht? Wie will man da noch das Vorkrisenpreisniveau irgendwie rechtssicher festlegen? – Das sind schon begründete Fragen. Ein Steuersystem muss aber rechtssicher und berechenbar sein. Zudem darf das Steuerrecht den allgemeinen Gleichheitssatz des Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz nicht verletzen. Da wird es schon schwieriger. Denn wen soll eine solche Übergewinnsteuer treffen: nur die Mineralölkonzerne oder auch die Rüstungsindustrie? Die macht auch gewaltige Gewinne, bedingt durch die unsichere geopolitische Situation. Das ist eben das Problem. Wie soll der Staat rechtssicher entscheiden, wer hohe Gewinne erzielen darf und wer nicht? Frau Krämer hat die Frage gestellt. Gibt es gute und böse Gewinne? Ich sage: ja, vielleicht. (Annabell Krämer [FDP]: Und wer entscheidet das?) Rechtssicherheit und Moral sind manchmal schwer in Einklang zu bringen. Nicht alles, was uns gerecht erscheint, ist auch recht. Aber, und das spricht wiederum für den Antrag der SPD, auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages – das wurde heute noch gar nicht erwähnt – hat im Februar erst festgestellt und kommt weiterhin zu dem Ergebnis, dass eine Übergewinnsteuer grundsätzlich möglich ist. Sie muss eben nur sorgfältig ausgestaltet werden. (Jette Waldinger-Thiering [SSW]: So ist es!) Tatsache ist doch: Deutschland hat es verschlafen, sich von den Lieferanten fossiler Energieträger unabhängig zu machen. Zwar haben sich Abhängigkeiten, etwa beim Gas, von Russland auf die USA verlagert. Das hat uns aber nicht wirklich resilienter gemacht, wie wir gerade feststellen. Dass die großen Ölkonzerne aus diesen Abhängigkeiten Profit schlagen, ist moralisch hochproblematisch. Meine Damen und Herren, unser Hauptproblem sind aber nicht die derzeitigen Übergewinne einzelner Unternehmen, sondern eine Verschiebung des Wohlstandes. Die wenigen Reichen in Deutschland werden immer reicher, die vielen Armen werden immer ärmer, weil Einkommen weiterhin viel stärker besteuert wird als Vermögen und Erbschaften. Da spreche ich nicht von Omas Haus, sondern von Millionenerbschaften, die nicht in Unternehmen gebunden sind, sondern am Kapitalmarkt enorme Gewinne erzielen, und von Millionen- oder manchmal auch Milliardenvermögen, die sich über Nacht vermehren, ohne dass jemand dafür arbeiten muss. Da müssen wir endlich ran, meine Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SSW und Serpil Midyatli [SPD]) Wir brauchen auf der einen Seite in Gänze eine gerechtere Besteuerung von echtem Reichtum, um auf der anderen Seite gerade die gesellschaftliche Mitte, die aktuell die höchste Steuerlast trägt, sowie diejenigen zu entlasten – und ja, vielleicht auch zu bezuschussen –, die gerade so über die Runden kommen. Für die ganz normalen Bürgerinnen und Bürger hier in Schleswig-Holstein muss das Leben wieder bezahlbar werden. Eine Übergewinnsteuer adressiert erst einmal das Richtige: eine Schieflage, in der große Unternehmen von einer Krise profitieren. Doch würde aus unserer Sicht eine umfassende Steuerreform mit Wiedereinführung einer Vermögensteuer und einer fairen Besteuerung von sehr großen Erbschaften einen größeren Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit hier in unserem Land leisten. Es wird Zeit, dass der Bund das auch endlich anpackt. Meine Damen und Herren, 51 Prozent heute für den SPD-Antrag. Wir stimmen zu. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW und vereinzelt SPD)
Kristina Herbst
Für die Landesregierung hat die Finanzministerin Dr. Silke Schneider das Wort. Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Idee einer Übergewinnsteuer ist völlig nachvollziehbar. Sie entsteht aus einer Situation, die viele Menschen und auch ich als zutiefst ungerecht empfinden. Energie- und Spritpreise steigen aufgrund einer Krisenlage stark an. Es ist hier ja ausführlich beschrieben worden. Viele wei- (Ministerin Dr. Silke Schneider) tere Preissteigerungen folgen, weil es in modernen Volkswirtschaften nun einmal nur wenige Produkte und Leistungen gibt, die völlig ohne Energie produziert und vertrieben werden können. Das führt zu großen Herausforderungen für jeden und jede Einzelne und im Übrigen auch für die öffentlichen Haushalte. Gleichzeitig erzielen einzelne Unternehmen gerade in und gerade wegen dieser Krisenphasen außergewöhnlich hohe Gewinne. Meine Damen und Herren, natürlich ist das ungerecht. Das dahinter stehende Anliegen, nämlich krisenbedingte Marktverwerfungen nicht einseitig zulasten von Verbraucherinnen und Verbrauchern wirken zu lassen, verdient unsere Aufmerksamkeit. Wir müssen darüber sprechen, wie wir gerade in Ausnahmesituationen Verteilungsgerechtigkeit sichern können. Ich bin da ganz bei Ihnen. Gleichzeitig muss Steuerpolitik am Ende immer verfassungsfest, gleichmäßig vollziehbar und rechtssicher sein. Bereits die grundlegende Frage, es ist hier angesprochen worden, was überhaupt ein Übergewinn ist, führt in erhebliche systematische Schwierigkeiten. Unser Steuersystem knüpft traditionell an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit an, und zwar neutral gegenüber moralischen und politischen Bewertungen von Gewinnen. Sobald wir beginnen, Gewinne in normal und krisenbedingt zu unterscheiden, verlassen wir den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Genau hier entstehen verfassungsrechtliche Spannungsfelder im Hinblick auf Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz. Meine Damen und Herren, diese Bedenken sind keineswegs nur theoretischer Natur: Das Finanzgericht Köln hat in einem Eilverfahren zum EU-Energiekrisenbeitrag – genau das ist ja das Instrument, auf das der Antrag der SPD Bezug nimmt – leider erhebliche Zweifel an dessen Verfassungsmäßigkeit geäußert. Das Gericht sieht insbesondere Fragen der Gleichbehandlung, der Eigentumsgarantie und der Gesetzgebungskompetenz als ungeklärt an. Zuletzt hat der Bundesfinanzhof dieses Urteil mit Beschluss vom 27. Oktober 2025 bestätigt und hat außerdem auf ernsthafte unionsrechtliche Bedenken verwiesen. Darüber kann ich in meiner Einschätzung zu diesem Antrag nicht hinweggehen. Hinzu kommen erhebliche praktische Probleme: Internationale Konzerne – das nur verkürzt gesagt, weil die Zeit hier nicht ausreicht, ich habe mir das ausführlich erläutern lassen – verfügen natürlich über vielfältige Möglichkeiten der Gewinnverlagerung, der steuerlichen Gestaltung. An dieser Stelle: Die globale Mindestbesteuerung ist natürlich der richtige und eigentliche Weg. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Die Gefahr besteht deshalb, dass am Ende also nicht die, die wir treffen wollen, die wir erreichen wollen, die wirtschaftlich stärksten Unternehmen, getroffen werden, sondern diejenigen, bei denen man die Gewinne am einfachsten erfassen kann; das wäre das Gegenteil von Steuergerechtigkeit. Auch die bisherigen Erfahrungen sprechen eher für Zurückhaltung. Der Verwaltungsaufwand ist hoch, die rechtlichen Risiken – sie sind hier ausführlich angesprochen worden – sind erheblich, und die tatsächlichen Mehreinnahmen am Ende bleiben häufig hinter den Erwartungen zurück. Übergewinnsteuern sind damit, und das sage ich ausdrücklich, leider nicht das einfache Gerechtigkeitsinstrument, als das es häufig dargestellt wird. Meine Damen und Herren, die Frage ist deshalb nicht, ob wir etwas gegen die Folgen von Krisengewinnen tun müssen, sondern was hier wirklich wirkt. Eine Übergewinnsteuer verspricht einfache Antworten auf ein komplexes Problem. Sie schafft neue rechtliche Unsicherheiten und löst die eigentliche Ursache leider nicht. Unser Ziel muss sein, dass Krisen gar nicht erst zu solchen Preisexplosionen führen können – durch mehr Wettbewerb, mehr Transparenz und vor allem durch eine sichere, unabhängige und bezahlbare Energieversorgung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, OleChristopher Plambeck [CDU] und Annabell Krämer [FDP]) Dazu haben Sie ja bereits gestern Nachmittag hier im Parlament gesprochen. Hier hat Schleswig-Holstein auch aus meiner Sicht eine echte Chance, etwas zu verändern, weil wir wissen: Wer dauerhaft faire Preise sichern will, muss die Ursachen hoher Preise bekämpfen und nicht nur deren Symptome. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)
Birte Pauls SPD
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein Umzug in eine Pflegeeinrichtung ist ein einschneidender Schritt für die Menschen. Er kostet viel Geld, Unabhängigkeit und Kraft. Die meisten Menschen gehen dann davon aus, dass es wohl ihr letzter Umzug sein wird, aber trotzdem schließen Pflegeeinrichtungen. Wir haben in den vergangenen Wochen und Monaten immer häufiger auch davon lesen müssen. Steigende Personal- und Betriebskosten sowie verzögerte behördliche Zahlungen setzen viele Träger unter Druck. Meine Kleinen Anfragen zeigen eine klare Entwicklung: Seit 2023 sind bereits 287 Pflegeheimplätze in Schleswig-Holstein weggefallen. Weitere Einrichtungen haben es angekündigt. Gleichzeitig steigt der Bedarf dramatisch: Die Zahl der 75- bis 79-Jährigen wird bis 2040 um fast 50 Prozent wachsen. Wer einen neuen wohnortnahen Pflegeplatz sucht, steht oft vor großen Problemen. Einrichtungen wie Angehörige telefonieren sich die Finger wund und fragen und so weiter. Dann gibt es oftmals auch keinen wohnortnahen Platz. Das ist eine schwierige Suche für alle Beteiligten. Deswegen schlagen wir einen Heimplatzfinder vor, genauso wie es ihn in NRW gibt. Eine digitale Plattform schafft Transparenz über freie Plätze und entlastet Angehörige wie Einrichtungen gleichermaßen. Aber das ist nur eine Baustelle in diesem Land. Für manche Menschen wird die stationäre Pflege immer notwendig und hilfreich sein. Die Mehrheit wird künftig andere Wohn- und Pflegeformen bevorzugen. Sogenannte stambulante Wohnkonzepte verbinden die Sicherheit stationärer Versorgung mit der Freiheit des selbstbestimmten Wohnens. In gemeinschaftlichen Wohnformen bleiben Menschen aktiv, selbstbestimmt, übernehmen Aufgaben nach ihren Möglichkeiten und gestalten ihren Alltag selbst. Das ist nicht nur würdevoller, das ist auch günstiger. (Beifall SPD, Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Sebastian Bonau [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Christian Dirschauer [SSW]) CDU-Gesundheitsministerin Warken hat das Pflegneuordnungsgesetz vorgelegt. Eine gute Reform muss das Ziel haben, das Leben der Menschen besser zu machen. Ziel muss es sein, die Versorgung nachhaltig zu sichern, Pflegebedürftige und Angehörige zu entlasten, gute Arbeitsbedingungen zu schaffen und die Finanzierung langfristig auf eine solidarische Grundlage zu stellen. Der vorliegende Gesetzentwurf leistet das alles nicht. (Beifall SPD, FDP, SSW und Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Dr. Heiner
Dr. Heiner Garg FDP
Gar nichts davon!) – Gar nichts davon. – Die finanzielle Stabilisierung erfolgt einseitig zulasten von pflegebedürftigen Angehörigen und Pflegekräften. Das Aussetzen der mühsam erkämpften Tarifbindung ist eine Klatsche ins Gesicht aller beruflich Pflegenden. (Beifall SPD, SSW und Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) (Birte Pauls) Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, dieses Gesetz auf Bundesebene auszubremsen und am liebsten zu stoppen – aber das wird schwierig sein im Bundesrat –, damit eine ordentliche Debatte und gründliche Diskussion erfolgen kann. Denn das, was wir eigentlich brauchen, ist keine kleine Reform, sondern wir brauchen eine Revolution in der Pflege. (Beifall SPD, SSW und Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Skandinavische Länder machen uns vor, wie moderne Pflege funktionieren kann. Dort übernehmen Kommunen die Verantwortung. Speziell qualifizierte Pflegefachkräfte koordinieren die Versorgung. Rehabilitation beginnt ohne bürokratische Hürden, und mobile Versorgungsteams verhindern unnötige Krankenhausaufenthalte. Wir wissen längst, was funktioniert. Trotzdem gelingt es uns in Deutschland nicht, die Sektoren zu überwinden. Für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen ist nicht entscheidend, aus welchem Sozialgesetzbuch Leistungen finanziert werden, entscheidend ist, dass die Unterstützung zuverlässig, zeitnah und unkompliziert ankommt. Für eine zukunftsfähige Pflegepolitik braucht es aber auch politischen Gestaltungswillen – ich hätte es der Ministerin gern persönlich gesagt, leider ist sie krank –, und genau der fehlt auch in SchleswigHolstein. (Vereinzelter Beifall SPD und FDP) Sozialministerin Touré wirkt in dieser Krise, die sich seit Jahren abzeichnet, eher wie eine Zuschauerin als eine Gestalterin. Das sind vier Jahre verschenkte Regierungszeit. (Beifall SPD, FDP und SSW) Schwindende Pflegekapazitäten bei gleichzeitig wachsendem Bedarf sind keine normale Entwicklung, sondern eine Katastrophe mit Ansage. Das sind die zentralen, größten gesellschaftlichen Herausforderungen, die wir haben. Dennoch fehlt der Sozialministerin ein Plan, wie ältere Menschen künftig würdevoll in Schleswig-Holstein leben können. Die Träger werden alleingelassen; sie haben die Aufgabe, die Pflege in die Zukunft zu führen. Auch im Koalitionsantrag, der uns vorliegt, macht kein einziger Punkt das Leben der Menschen einfacher, gerechter und bezahlbarer. (Beifall SPD, FDP und SSW) Deswegen braucht es jetzt einen wirklichen Schulterschluss zwischen Trägern, pflegenden Angehörigen, Pflegekräften, Seniorenverbänden und allen, die irgendetwas mit Pflege in diesem Land zu tun haben. Ich würde gern noch weiter etwas vorlesen, aber leider ist meine Redezeit abgelaufen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit, wir machen an anderer Stelle weiter. (Beifall SPD, FDP und SSW)
Beate Raudies
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüßen Sie bitte mit mir auf der Tribüne weitere Schülerinnen und Schüler der Kieler Gelehrtenschule. – Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall) Für die SSW-Fraktion hat jetzt der Fraktionsvorsitzende Christian Dirschauer das Wort.
Christian Dirschauer SSW
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Frage, wie wir unser Pflegesystem zukunftsfest aufstellen, beschäftigt uns hier regelmäßig, und zwar aus guten Gründen. Denn auch bei uns im Land steuern wir auf eine Situation zu, die man sich nicht ausmalen will. Wir wissen seit Jahren, dass der Pflegebedarf weiter steigen wird, und gleichzeitig sind Engpässe und die vielen bestehenden Probleme im stationären wie im ambulanten und nicht zuletzt im häuslichen Pflegebereich hinlänglich bekannt. Aber wenn es darum geht, die Rahmenbedingungen für diese verschiedenen Bereiche zu verbessern, dann passiert aus meiner Sicht noch immer viel zu wenig. Deshalb ist es nur konsequent, wenn wir ein landesweites Konzept zur langfristigen Planung und Steuerung der stationären Pflegeinfrastruktur fordern. Es ist dazu noch zwingend notwendig, wenn wir uns hier weiterhin für spürbare Verbesserungen und eine echte Entlastung für pflegende An- und Zugehörige einsetzen. (Beifall SSW, SPD, FDP und Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Keine Frage, ein Konzept zur langfristigen Planung und Steuerung der stationären Pflegeinfrastruktur wäre ein wichtiger Beitrag für mehr Flächengerechtigkeit im Land. Sie muss aber weit mehr sein als ein bloßer Datenabruf und mit den nötigen Ressour-9228 Schleswig-Holsteinischer (Christian Dirschauer) cen unterfüttert werden. Sie muss dort, wo eine Unterversorgung ermittelt wird, mit konkreten Handlungspflichten einhergehen. Dazu gehört aus unserer Sicht auch eine landesweite digitale Übersicht über verfügbare Pflege- und Kurzzeitpflegeplätze. Angehörige, Sozialdienste und Betroffene verbringen heute viel zu viel Zeit damit, freie Plätze zu suchen. Das ist weder zeitgemäß, noch ist das zumutbar, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SSW, SPD und FDP) Es braucht natürlich auch ein klares Bekenntnis für die dauerhafte Übernahme der Verantwortung für dieses Planungs- und Steuerungsinstrument vonseiten des Landes. Zur Wahrheit gehört aber, dass eine verbindlichere Planung und Steuerung der stationären Pflegeinfrastruktur nur eine Teilantwort auf die Herausforderungen der Zukunft liefern kann. Das zeigt sich besonders bei den pflegenden Angehörigen. Denn hier gibt es weiterhin ganz erhebliche Baustellen. Wenn man die Alternativanträge der Koalition liest, dann findet man dort viel Anerkennung für bereits bestehende Maßnahmen. Ja, Anerkennung ist wichtig, aber Anerkennung allein entlastet doch niemanden, der jeden Tag Pflege leistet, meine Damen und Herren. (Beifall SSW, SPD und FDP) Unterm Strich verlässt sich die Landesebene darauf, dass pflegende An- und Zugehörige ihren Job schon irgendwie machen – und das, obwohl viele dieser Menschen strukturell überfordert und hoch belastet sind. Wir wissen, dass acht von zehn Pflegebedürftigen zu Hause versorgt werden. Jeder fünfte pflegende Angehörige ist arm oder armutsgefährdet, bei Frauen sogar jede vierte. Die Unterstützung pflegender Angehöriger ist nicht nur eine soziale Frage, sie ist eine absolute Grundvoraussetzung für das Funktionieren des Gesamtsystems. Sie muss angesichts der wachsenden Armutsproblematik auch finanzieller Natur sein. Wir müssen daher dringend zu einer deutlich stärkeren finanziellen Anerkennung der häuslichen Pflege und zu einer Dynamisierung ambulanter Pflegeleistung kommen und gleichzeitig steigende Belastungen für pflegende Angehörige abmildern. Anderenfalls nehmen wir nicht nur in Kauf, dass viele Betroffene durch die Pflege von Angehörigen krank werden, sondern dazu auch noch arm. Das geht aus Sicht des SSW gar nicht! (Beifall SSW, SPD und FDP) Natürlich ist auch der Bund in der Pflicht. Berlin muss nach unserer Auffassung dringend für armutsfeste Renten und entsprechend höhere Zuschüsse aus der Pflegeversicherung sorgen. Auch auf Landesebene gibt es Stellschrauben, um die Rahmenbedingungen in der Pflege zu verbessern. Hier ist nicht zuletzt die Frage der Investitionen für den Bereich stationärer Pflegeeinrichtungen zu nennen. Wir müssen dringend unser Modell des Pflegewohngeldes hinterfragen und prüfen, wie wir es weiterentwickeln können. (Beifall SSW und FDP) Aus Sicht des SSW ist diese Forderung auch deshalb unverändert richtig, weil das Land damit einen ganz konkreten Beitrag zur Armutsvermeidung in der Pflege leisten kann. Wer Angehörige pflegt, übernimmt Verantwortung für andere. Unsere Aufgabe als Politik ist es, Verantwortung für diese Menschen zu übernehmen, indem wir Pflege bezahlbar halten, Armut verhindern und für echte Entlastung sorgen. Genau darum geht es bei unseren Anträgen. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, SPD und FDP)
Beate Raudies
Für die CDU-Fraktion hat die Abgeordnete Andrea Tschacher das Wort.
Andrea Tschacher CDU
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sicherstellung einer verlässlichen und bedarfsgerechten Pflegeversorgung gehört zu den zentralen sozialpolitischen Aufgaben, vor denen wir stehen. Denn es geht um pflegebedürftige Menschen, ihre An- und Zugehörigen sowie die Pflegekräfte. Ihnen allen wollen wir Verlässlichkeit, Unterstützung und Wertschätzung bieten. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Ja, das macht Frau Warken gerade!) Genau deshalb ist es richtig, dass wir sowohl über die Pflegeinfrastruktur als auch über die Situation Pflegender An- und Zugehöriger sprechen. Denn gute Pflege braucht beides: eine leistungsfähige Infrastruktur und Menschen, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen. Der demografische Wandel schreitet voran, der Pflegebedarf steigt, und gleichzeitig stehen wir vor erheblichen Fachkräfteengpässen. (Andrea Tschacher) Schleswig-Holstein handelt bereits. Während andernorts noch über Konzepte diskutiert wird, haben wir mit dem ersten Maßnahmenpaket, den Projekten Pflege-Prognose+ und Pflege-Monitor+ sowie gezielten Investitionen in die Versorgungsinfrastrukturen bereits konkrete Verbesserungen auf den Weg gebracht. Denn eines ist klar: Gute Pflege entsteht nicht zufällig. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie ist das Ergebnis kluger Planung, verlässlicher Rahmenbedingungen und einer Politik, die Herausforderungen frühzeitig erkennt. (Thomas Hölck [SPD]: Wann fangen Sie damit an?)
Beate Raudies
Frau Abgeordnete Tschacher, gestatten Sie der Kollegin Pauls eine Zwischenfrage?
Andrea Tschacher CDU
Frau Präsidentin, ich möchte gerne mit meiner Rede fortfahren. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Aber wir vielleicht nicht!) – Herr Kollege Garg, ich möchte gerne mit meiner Rede fortfahren; das gilt auch für Sie. – Danke sehr.
Beate Raudies
Ja, Frau Abgeordnete. Aber ich darf Sie vorher gerne noch fragen, ob Sie eine Frage von Herrn Garg zulassen.
Andrea Tschacher CDU
Sehr gerne, Frau Präsidentin. Ich möchte gerne mit meiner Rede fortfahren. – Vielen Dank.
Andrea Tschacher CDU
Der Unterschied zwischen den Anträgen liegt deshalb nicht in der Problembeschreibung, sondern in der Konsequenz. Wir wollen nicht immer neue Einzelmaßnahmen nebeneinanderstellen. Wir wollen die Pflegeinfrastruktur insgesamt bedarfsgerecht, transparent und langfristig tragfähig weiterentwickeln. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mindestens ebenso wichtig ist jedoch die Situation pflegender Anund Zugehöriger; denn der größte Teil der Pflege findet nicht in Einrichtungen statt. Er findet zu Hause statt. An- und Zugehörige leisten dabei einen unverzichtbaren Beitrag für unser Pflegesystem. Sie organisieren Pflege, begleiten Arztbesuche, koordinieren Hilfen und stellen ihre eigenen Bedürfnisse oft hinten an. Ohne diesen Einsatz würde unser Pflegesystem heute schon nicht mehr funktionieren. Wer Pflege leistet, braucht Anerkennung, Unterstützung und verlässliche Rahmenbedingungen. (Zuruf Birte Pauls [SPD]) Genau deshalb, liebe Kollegin Pauls, haben CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Alternativantrag vorgelegt. (Zuruf Birte Pauls [SPD]) Wir wollen die Beratungs‑, Unterstützungs- und Vernetzungsangebote weiter stärken. Wir wollen bestehende Unterstützungsangebote bekannter machen, von den Pflegestützpunkten bis hin zu den Angeboten, der Kurzzeit‑, Verhinderungs- und Entlastungspflege. Wir wollen die Potenziale digitaler Anwendungen stärker nutzen. Wer beispielsweise nach einer Demenz- oder Alzheimer-Diagnose plötzlich Pflege organisieren muss, steht oft vor einem Berg von Anträgen, Zuständigkeiten und offenen Fragen. Gerade in solchen Situationen ist jede Unterstützung wertvoll. Wir unterstützen die Einführung einer Pflegebegleitung, damit Menschen leichter Zugang zu den Leistungen erhalten, die ihnen zustehen, und damit bürokratische Hürden abgebaut werden. Gleichzeitig setzen wir uns für eine nachhaltige Finanzierung der Pflegeversicherung ein. Angesichts des demografischen Wandels und der steigenden Zahl pflegebedürftiger Menschen ist doch eines klar: Ohne tiefgreifende Reformen werden wir die Pflegeversicherung nicht erhalten können. (Birte Pauls [SPD]: So ist es!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, beide Debatten führen letztlich zur selben Frage: Wie stellen wir sicher, dass Menschen in Schleswig-Holstein auch in Zukunft auf gute Pflege vertrauen können? Gute Pflege braucht starke Versorgungsstrukturen, eine nachhaltige Finanzierung und die Unterstützung der Menschen, die täglich Verantwortung übernehmen. Genau daran arbeiten wir mit unseren Alternativanträgen. Sie stärken die Pflegeinfrastruktur und die 9230 Schleswig-Holsteinischer (Andrea Tschacher) häusliche Pflege gleichermaßen. Dafür bitte ich um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Raudies
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt der Abgeordnete Jasper Balke das Wort.
Jasper Balke GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich würde meine Rede gern in vier Punkte untergliedern und mit dem Thema Bundesebene starten. Es wurde schon von der Kollegin Pauls erwähnt, aber auch meine Kollegin Andrea Tschacher ist darauf eingegangen: Auf Bundesebene liegt aktuell der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vor, und ich möchte an dieser Stelle zwei Punkte herausgreifen, um einmal deutlich zu machen, wofür wir uns im Bundesrat, aber auch die Kolleginnen und Kollegen auf Bundesebene in den nächsten Wochen und Monaten einsetzen sollten. In diesem Entwurf steht, dass die Tarifsteigerungen, die in der Pflege in den nächsten Jahren auf uns zukommen werden, nicht länger über die entsprechenden Kassen refinanziert werden sollen, genauso wie im GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz im stationären Bereich. Ich finde, das ist ein absolutes Unding. Denn dort, wo öffentliche Gelder in unserem öffentlich finanzierten Gesundheitssystem fließen, muss nach Tarif bezahlt werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt SPD und Dr. Heiner Garg [FDP]) Wir hatten ganz am Anfang dieser Legislatur vor dem Landeshaus Demonstrationen von der IGAP und anderen. Es war unsere Pflegeministerin Aminata Touré, die sich, nachdem die Tarifsteigerungen ein paar Jahre vorher beschlossen worden, aber ohne Refinanzierungsgrundlage waren, im Bundesrat dafür eingesetzt hat, dass die Pflegekassen das Geld am Ende tatsächlich im ambulanten Bereich herausgerückt haben. Ich möchte nicht, dass wir in den nächsten Jahren diese Situation noch einmal bekommen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Martin Habersaat [SPD]) Der zweite Punkt ist: Die pflegenden Angehörigen sind das Rückgrat unseres Pflegesystems. Es gibt in Deutschland fast acht Millionen Menschen, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen. Der Wert dieser Care-Arbeit, die unbezahlt ist, liegt, wenn man es volkswirtschaftlich betrachtet, bei circa 200 Milliarden Euro jährlich. Der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes sieht vor, dass die Rentenpunkte, also genau das, was den häuslich Pflegenden oder den pflegenden Angehörigen zusteht, wenn sie diese Care-Arbeit leisten, gekürzt werden. Wenn wir aber zu einer Neuaufstellung unseres Pflegesystems kommen wollen, müssen wir doch gerade diejenigen stärken, die das Rückgrat des Pflegesystems sind. Das sind nun mal die pflegenden Angehörigen. Deswegen ist es ganz wichtig, dass auch wir aus Schleswig-Holstein uns dafür einsetzen, dass diese Menschen gestärkt werden. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Dabei geht es eben nicht nur um Anerkennung auf dem Papier, sondern um die ganz konkrete Finanzierungsgrundlage. Wenn es um die Finanzierung unseres Pflegesystems geht, dann muss man einen Punkt ansprechen, bei dem wir uns ehrlich machen müssen. Die Menschen, die jetzt pflegebedürftig werden, sind diejenigen, die sich vor knapp 25 Jahren dazu entschieden haben, unsere Pflegeversicherung nicht als Vollkaskoversicherung, sondern als Teilkaskoversicherung aufzustellen. Das mündet nun in steigenden Eigenanteilen und steigenden Kosten im stationären Bereich. Wir befinden uns jetzt vor der Situation, dass das, was in den vergangenen Jahren nicht in der Pflegeversicherung finanziert wurde, über die Hilfe zur Pflege, also über andere Sozialleistungen, refinanziert werden muss. Es kann nicht sein, dass dieser Mechanismus, bei dem das Geld an der einen Stelle nicht eingesetzt wird, an einer anderen Stelle ausgeglichen werden muss, immer greift. Daraus resultiert immer mehr Bürokratie, Antragswirrwarr und so weiter. Wir müssen, wenn wir uns auf eine Neuausgestaltung unseres Pflegesystems konzentrieren, doch dafür sorgen, dass genau dieses Bürokratie- und Antragswirrwarr endlich endet. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen ist es so wichtig, dass wir die diversen Leistungen, Sach- und Entlastungsleistungen, im Bund und in den Ländern endlich gemeinsam zusammenbringen beziehungsweise zusammenführen. Denn es kann nicht sein, dass jedes Bundesland die Investitionskostenverpflichtungen nach SGB XI anders ausdeutet. (Jasper Balke) Wir in Schleswig-Holstein finanzieren die Investitionskosten im stationären Pflegebereich über unser Pflegewohngeld. Niedersachsen interpretiert das ganz anders. Die machen Förderprogramme für pflegende Angehörige und sagen: Wenn wir die fördern, kommen weniger zu Pflegende in den stationären Bereich; deswegen ist das ein Teil von Investitionskosten. – Das ist absurd, und das ist schon längst bekannt. Wenn wir jetzt über eine Pflegereform sprechen, kann es doch nicht sein, dass diese diversen Leistungen, die eigentlich nicht zusammenpassen und für die die Menschen unterschiedliche Anträge ausfüllen müssen und dabei überhaupt nicht wissen, wo sie hinkommen, nicht synchronisiert werden. Deswegen ist das ein zentraler Punkt, den wir zwischen Bund und Ländern in den nächsten Monaten und Jahren auf den Weg bringen müssen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Raudies
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Dr. Garg?
Dr. Heiner Garg FDP
Vielen Dank, Herr Kollege. – Mein Herz ist schon ganz offen. Habe ich Sie jetzt richtig verstanden bei der Kritik an der Investitionskostenförderung seitens Schleswig-Holsteins und vor allem auch Niedersachsens, dass Sie dafür plädieren, dass die Länder und damit auch SchleswigHolstein endlich ihrer Investitionskostenverpflichtung nach dem SGB XI umfassend nachkommen? Und werden Sie sich dafür einsetzen, wenn Sie den nächsten Haushalt aufstellen? – Ich werde mich auf jeden Fall dafür einsetzen, dass wir die Investitionskosten, so wie sie vorgesehen sind, gemeinsam mit allen Bundesländern, ähnlich der Struktur, wie wir sie auch im Krankenhaussektor haben, so ausgestalten, dass wir darüber unser stationäres Pflegesystem steuern können. (Beifall Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Dieser Mechanismus ist mit der Investitionskostenfinanzierung eigentlich angedacht. Es ist aber aktuell in keinem Bundesland der Fall, dass über das Pflegegesetz und diese Investitionskosten tatsächlich Steuerung für unseren stationären Pflegebereich besteht. Das ist ein grundsätzliches Problem in ganz Deutschland. Und ja, ich werde mich dafür einsetzen, dass das in Schleswig-Holstein, aber auch im ganzen Bundesgebiet so passiert. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Raudies
Herr Abgeordneter, gestatten Sie dem Herrn Kollegen Dr. Garg eine weitere Frage?
Dr. Heiner Garg FDP
Das freut mich total. Aber warum haben Sie dann einen entsprechenden Antrag meiner Fraktion vor zwei Jahren abgelehnt? – Sie haben einen Antrag gestellt, der besagte, dass der Investitionskostenanteil der Eigenanteile, die im stationären Bereich anfallen, pauschal durch das Land übernommen werden soll, damit die Menschen entlastet werden. Ich finde diesen Mechanismus nicht sonderlich schlau, weil wir, wenn wir diesen Mechanismus ansetzen, die Investitionskosten auch in den Bereichen finanzieren, in denen wir vielleicht überhaupt keinen Bedarf an stationären Pflegeheimplätzen haben. Das ist ein Mechanismus mit der Gießkanne, und genau so einen Mechanismus brauchen wir nicht. Ich appelliere lieber – Sie sind auch herzlich eingeladen, dabei mitzuwirken –: Verstehen wir diese Investitionskostenverpflichtung als ein Gestaltungsund vor allem als ein Planungs- und Organisationstool und nicht als einen Mechanismus, der einfach nur dafür da ist, die Eigenanteile zu senken, sondern der dafür da ist, um in die Planung unserer eigenen stationären Pflegeversorgung zu kommen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Rixa Kleinschmit [CDU]) Leider habe ich jetzt nicht mehr ganz so viel Redezeit. Dennoch möchte den letzten Punkt noch einmal verdeutlichen, weil wir die Situation haben, dass wir uns auf Landesebene schon ehrlich machen müssen. Wir und die Kommunen haben vor Ort nicht die Möglichkeit zu entscheiden: Gründet sich jetzt bei uns eine stationäre Pflegeeinrichtung, ein stationäres Pflegeheim, ein ambulanter Pflegedienst? Das ist dem freien Markt überlassen, (Birte Pauls [SPD]: Ja!) 9232 Schleswig-Holsteinischer (Jasper Balke) und da gibt es überhaupt keine Gestaltung seitens der Kommunen oder Länder. Ich appelliere, dass wir es, wenn wir über eine große Pflegereform sprechen, endlich schaffen, dass die Kommunen über eine verbindliche Pflegebedarfsplanung –
Beate Raudies
Herr Abgeordneter, und ich appelliere an Sie, Ihre Rede zu beenden.
Jasper Balke GRÜNE
– vor Ort organisieren und planen können. Wenn wir diese Gestaltung hinbekommen, hat unser Pflegesystem eine Zukunft. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)
Beate Raudies
Für die FDP-Fraktion hat nun der Abgeordnete Dr. Heiner Garg das Wort.
Dr. Heiner Garg FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Es war im Jahr 1994, als die gesetzliche Pflegeversicherung als fünfte umlagefinanzierte Säule unseres Sozialversicherungssystems mit einer breiten Mehrheit im Deutschen Bundestag beschlossen wurde und ein weitgehend unbekannter Nachwuchswissenschaftler an der Universität Freiburg zwei Grundprobleme dieser Pflegeversicherung aufgezeigt hat. Erstes Grundproblem: Wir wissen um die demografische Entwicklung seit den Ergebnissen der Enquetekommission des Deutschen Bundestags aus dem Jahr – viele von Ihnen waren damals noch nicht einmal geboren – 1975. Wir wussten also – Christian, du nicht, aber viele von uns – um die demografische Entwicklung. Dennoch hat man sich genau für dieses Finanzierungsverfahren entschieden, das uns übrigens gerade krachend auf die Füße fällt. Das zweite Problem der gesetzlichen Pflegeversicherung: Es wurde überhaupt nicht nach den Pflegebedarfen der Pflegebedürftigen gefragt, sondern man hat einen Beitragssatz festgesetzt, weil man die Lohnnebenkosten – irgendwie wusste man, dass da was nicht so ganz funktioniert – nicht zu weit in die Höhe treiben wollte, und das Aufkommensvolumen einfach irgendwie verteilt. Dann hat man in vielen Nachkorrekturen immer wieder versucht, die Anfangsfehler halbwegs in den Griff zu bekommen. Erst gab es Pflegestufen. Daraus wurden dann die Pflegegrade. Das ist eine etwas bessere Definition von Pflegebedürftigkeit. Man hat nicht nur auf körperbedingte Funktionsdefizite abgehoben, sondern tatsächlich einmal geguckt, was pflegebedürftige Menschen eigentlich brauchen. Das alles hat man also im Laufe der Jahre ein bisschen nachkorrigiert. Besonders schön fand ich im Übrigen, dass die damals wie heute größte Gruppe der Pflegenden, nämlich die pflegenden Angehörigen, zum Beispiel durch Rentenentgeltpunkte ein bisschen in den Blick genommen wurden. Es macht total Sinn, dieser Gruppe jetzt so richtig eine schallende Ohrfeige zu verpassen, meine sehr geehrten Damen und Herren, (Beifall FDP, SSW und Birte Pauls [SPD]) indem man genau bei dieser Gruppe besonders bei der Kostendämpfung spart. Das ist keine Reform. Meine Damen und Herren, was die Bundesregierung hier präsentiert, ist genauso wenig eine Reform wie die Jahrhundertreform in der GKV. Sie ist eine Kostendämpfung. Nahezu alle Maßnahmen sollen darauf abzielen, eine stationäre Pflege entweder zu vermeiden oder zumindest zu verzögern. Da gehen Sie überall ran, und zwar zulasten der Punkte. Das wird in Zukunft mehr und nicht weniger kosten, und wer so etwas auf den Weg bringt, hat es einfach nicht verstanden, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall FDP, SSW, vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Beifall Birte Pauls [SPD]) Es ärgert mich wie die Pest, und es ärgert mich auch unter Demokratiegesichtspunkten wie die Pest, dass Politik einmal mehr beweist: Du kannst dich nicht darauf verlassen, was einmal beschlossen wurde. Es ist richtig, dass im Pflegebereich die Tarifbindung vereinbart wurde. Es war auch gut, dass sie refinanziert wurde, und es ist schlecht, dass diese Refinanzierung wegfällt, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall FDP, SSW, vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SPD) Mit der Sozialministerin dieses Landes will ich mich heute gar nicht lange aufhalten, weil sie nicht da ist und vermutlich Frau Dr. Schneider für sie die (Dr. Heiner Garg) Rede vorträgt. Deswegen spare ich mir jetzt auch sämtliche Kritik, sondern stelle nur eine Frage. Frau Touré wird am 9. Juni 2026 mit „Pflegereform als verpasste Chance“ zitiert. Da frage ich den CDU-geführten Teil der Landesregierung einmal, ob die CDU auch der Auffassung ist, dass Frau Warken bislang nichts als Murks auf den Tisch gelegt hat. Ich bin mir da nicht so ganz sicher. Ihre Änderungs- oder Alternativanträge (Christian Dirschauer [SSW]: Alternativanträge!) zu den Oppositionsanträgen beweisen ehrlicherweise nur, dass Sie nicht den Mut haben, etwas grundsätzlich zu verändern. Ein letzter Satz zu dem SPD-geführten Oppositionsantrag: Diesen Antrag tragen wir in fast allen Punkten mit. Bei der Neuausgestaltung der Finanzierung haben wir – das wissen Sie – hingegen eine andere Vorstellung, –
Beate Raudies
Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Abgeordneter.
Dr. Heiner Garg FDP
– aber auch andere Vorschläge. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD)
Beate Raudies
Für einen Kurzbeitrag erteile ich jetzt der Abgeordneten Birte Pauls das Wort.
Birte Pauls SPD
Frau Präsidentin, habe ich zehn Minuten? – Nein, leider nicht. Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil die Kollegin Tschacher keine Zwischenfragen zugelassen hat. Ich möchte hinsichtlich Ihres Koalitionsantrags, des Alternativantrags, darauf aufmerksam machen: Sie hatten noch nicht einmal die Kraft, auf unseren neu eingereichten Antrag zu antworten, sondern Sie haben sich auf den alten Antrag bezogen. Was wir aber sehr verändert haben, ist ja unter anderem die Kritik an die Bundesregierung, und es sind die Punkte, die aufgezählt worden sind; die Streichung der Tarifbindung, die Kürzung der Rentenpunkte und so weiter. Mich hätte schon interessiert, wie Ihre Haltung dazu ist. Schade, dass Sie das hier nicht mit uns diskutieren wollen. Wenn ich auf die Landesebene gucke, dann muss ich noch einmal festhalten: Was ist denn hier passiert? Das ist doch dünn. Die Punkte, die Sie mit Ihrem Alternativantrag vorgelegt haben – Pflegeprognose, Pflegemonitor, Modellvorhaben, und das noch nicht mal ausformuliert –, machen den Alltag von keinem einzigen Pflegenden, zu Pflegenden oder pflegenden Angehörigen besser. Meine Damen und Herren, ich finde schon, dass es der Anspruch einer Landesregierung sein sollte, (Beifall SPD, FDP und SSW) wenn solche Sachen diskutiert werden, wenn man Gestaltungsmöglichkeiten hat, dass man sie auch nutzt. In dieser Sache ist aber nichts passiert. Zu einer Strategie hat es ja auf Landesebene nicht gereicht. Knallende Türen, viel Streit mit den Trägern und mit denen, die mit am Tisch saßen. Keiner hat sich auf eine Strategie mit der Sozialministerin eingelassen. Niemand wollte das. Deswegen ist es zu diesem Maßnahmenpaket gekommen. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Wie viele Maßnahmen sind umgesetzt?) – Wie viele davon umgesetzt sind, frage ich regelmäßig in Kleinen Anfragen ab. – Das Einzige, was Sie damit geschafft haben, ist: Sie haben den Trägern die Möglichkeit gegeben, ein bisschen mehr Beinfreiheit zu haben. Das ist vielleicht auch gut so. Ansonsten ist Ihr Gestaltungswille in Sachen Pflegepolitik gegen null gelaufen. Ich habe Ihnen vorhin die Zahlen vorgelesen. Wir laufen sehenden Auges in eine Versorgungsnot hinein, die bedingt ist durch eine immer älter werdende Gesellschaft bei gleichzeitig immer weniger Fachkräften. Insofern braucht es neue Konzepte. Diese kann man auch auf Landesebene organisieren. Vieles davon kann man auf Landesebene organisieren. Sie aber lassen das Papier weiß. Sie haben null Ideen, wie Sie dazu kommen könnten, dass die Menschen in Schleswig-Holstein in Würde alt werden können. An dieser Stelle kritisiere ich am meisten, dass Ihnen tatsächlich der Plan fehlt. – Danke schön. (Beifall SPD, vereinzelt FDP und SSW)
Beate Raudies
Zu einem weiteren Kurzbeitrag erteile ich dem Abgeordneten Jasper Balke das Wort. 9234 Schleswig-Holsteinischer
Jasper Balke GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil ich gern drei konkrete Punkt ansprechen möchte. Frau Kollegin Pauls, Sie haben eine aus Ihrer Sicht nicht vorhandene Position der Landesregierung kritisiert. Die Pflegeministerin hat sich aber doch sehr klar zu diesen Punkten geäußert. Im Bundesratsverfahren und über die Fachausschüsse ist schon enorm viel passiert. Außerdem gibt es Anmerkungen des Landes Schleswig-Holstein zu diesen Vorschlägen. Zur Refinanzierung der Tarifsteigerungen habe ich vorhin schon einiges gesagt. In unserem Koalitionsantrag befindet sich im Übrigen eine sehr deutliche Kritik an den ausbleibenden Rentenkosten für pflegende Angehörige. Deswegen läuft diese Kritik an dieser Stelle ins Leere. Deswegen gehen wir in unseren Anträgen auf dieses sehr wichtige Thema richtigerweise ein. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Darüber hinaus fordern Sie konkrete Lösungen auf Landesebene. Schauen Sie sich einmal das Finanzierungssystem an. Ich lade Sie dazu ein und bitte Sie darum, dass wir gemeinsam auf Bundesebene dafür sorgen, dass Finanzierungsstrukturen anders gestaltet werden. Sie haben da ja auch eine Mitverantwortung. Wir haben ein grundlegendes Finanzierungsproblem in unserem Pflegesystem, das seit vielen Jahren bekannt ist. Insofern halte ich es für redlich, dass wir uns gemeinsam auf Bundesebene dafür einsetzen. Ich finde, es gehört zur Ehrlichkeit dazu, dass es nicht nur in einem Bundesland funktionieren kann, ein ganzes Pflegesystem in seinen grundlegenden Finanzierungsstrukturen zu reformieren. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Birte Pauls [SPD]) Schauen wir uns einmal das konkrete Gestaltungselement bei uns in Schleswig-Holstein an. Ich bitte Sie, unseren Alternativantrag zum ersten Punkt, bei dem es um die stationären Pflegeeinrichtungen geht, noch einmal zu lesen. Dort gehen wir nämlich sehr konkret auf einen Punkt in unserem Landespflegegesetz und unserer eigenen Pflegefinanzierung und Finanzierungsstruktur ein. Wir wollen nämlich, dass die Landesregierung die Kosten, Hilfe zur Pflege, Pflegewohngeld und alles Weitere evaluiert und genau schaut, wie wir die unterschiedlichen Finanzflüsse bei uns im Land so einsetzen können, dass wir sie konkret für die Planung für eine bessere Infrastruktur für die Menschen im Pflegesystem einsetzen. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich finde, das ist etwas relativ Konkretes, wenn wir hier über unser Pflegegesetz auf Landesebene sprechen. So werden auch ganz viele Diskussionen mit den Kommunen auf den Weg gebracht werden.
Beate Raudies
Herr Abgeordneter, gestatten Sie der Frau Kollegin Pauls eine Zwischenfrage?
Birte Pauls SPD
Sie beantragen in Ihrem Antrag etwas, das schon längst läuft, wovon das Parlament offiziell aber noch nichts weiß. Es gibt eine Verbändeanhörung genau zu diesem Thema. (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) – Ja, das ist so. Wieder einmal ist das Parlament nicht ausreichend informiert worden. Das Pflegewohngeld zum Beispiel soll zusammengelegt werden. Ich will das in der Sache gar nicht kritisieren. Sie beantragen hier aber etwas, das schon längst läuft. So geht man nicht mit Kollegen im Parlament um. (Beifall SPD, FDP und SSW) Es ist nicht das erste Mal, dass Sie das machen, sondern das ist wiederholt der Fall gewesen. Diese Art und Weise ist nicht kollegial. Außerdem ist das kein guter Stil in diesem Parlament. – Frau Kollegin Pauls, ich bitte anzuerkennen, dass wir in kein Gesetzgebungsverfahren eingestiegen sind, dies unter anderem deswegen, weil wir uns im Koalitionsvertrag noch nicht darauf verständigt haben. Vielmehr gibt es im Pflegebereich dauernd irgendwelche Abfragen mit Kommunen zu diversen Leistungen. Wir haben in dieser Legislaturperiode auf Antrag des SSW auch beim Pflegewohngeld etwas geändert. Hierzu gab es diverse Anfragen bei Trägern und Kommunen. Wenn wir eine konkrete Gesetzesänderung anstoßen, dann brauchen wir natürlich Datengrundlagen dafür. Wir müssen uns ja überlegen, wohin wir wollen. Der Kollege Dr. Garg hat mich vorhin in (Jasper Balke) einer Zwischenfrage gefragt, wie wir es mit den Investitionskosten im Pflegebereich halten. Ich sage sehr klar, dass wir diesen Modus, den wir über unsere Investitionskostenverpflichtung haben, als Planungs- und Steuerungsinstrument einsetzen wollen. Das bedeutet, dass wir die Leistungen Pflegewohngeld und Hilfe zur Pflege zusammenführen und eine andere Investitionskostenfinanzierung auf den Weg bringen müssen. Das macht man nicht einfach so nebenbei. Das ist ein sehr großes, auch gesetzgeberisches Verfahren. Ich finde, es ist richtig, dieses Verfahren jetzt anzustoßen, wobei wir wissen, dass auf Bundesebene parallel extrem viel passiert, was man gegebenenfalls harmonisieren kann. Ich finde, da sind wir auf einem sehr guten Weg. Sie sind herzlich eingeladen, das über die Bundesebene zu unterstützen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)
Beate Raudies
Die Kollegin Pauls möchte noch eine weitere Zwischenfrage stellen. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen – ich kann das sehr gut nachvollziehen: Wem das Herz voll ist, dem fließt der Mund über –, dass wir eine Minute abgemacht haben sowohl für die fragenden als auch für die antwortenden Kollegen.
Birte Pauls SPD
Ich mache es kurz. – Gerne gebe ich Ihnen das Anschreiben an die Verbände weiter. Darin ist von einer Gesetzgebung die Rede. Deswegen noch einmal die Kritik: Warum hat uns das als Parlament nicht erreicht? Das richtet sich jetzt weniger an Sie. Das ist auch nur eine Feststellung. Daran müssen Sie noch arbeiten. – Danke schön.
Jasper Balke GRÜNE
Sehr gerne diskutiere ich auch dieses Thema. Wenn wir dann tatsächlich in ein Gesetzgebungsverfahren einsteigen, dann diskutiere ich das natürlich auch sehr gerne hier im Parlament. Hier ist schließlich der Ort dafür. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Noch ein letzter Satz, weil das vorhin so ein bisschen abgetan wurde. Was wir zurzeit mit den Tools im Digitalisierungsbereich und im KI-Bereich auf den Weg bringen, ist nicht einfach nur eine Spielerei, die wir gemeinsam mit der CAU auf den Weg bringen, sondern das ist ein konkretes Tool, das für Angehörige und pflegebedürftige Menschen da sein soll, damit sie sich schneller in diesem komplexen und Wirrwarrsystem unseres Pflegesystems wiederfinden können, damit sie wissen, wo freie Plätze und Kapazitäten zur Verfügung stehen.
Beate Raudies
Die extrem komplexe Geschäftsordnung dieses Landtags sagt, dass Ihre Redezeit abgelaufen ist, Herr Abgeordneter.
Jasper Balke GRÜNE
Ich freue mich, dass wir das auf den Weg bringen. – Vielen Dank.
Beate Raudies
Der nächste Kurzbeitrag auf meiner Rednerliste kommt vom Abgeordneten Dr. Heiner Garg.
Dr. Heiner Garg FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Manchmal lösen Kurzbeiträge Kurzbeiträge aus, so auch bei mir. Vielleicht könnte die Ministerin gleich sagen, in welchem Stadium sich das geplante Gesetzgebungsverfahren zum Landesausführungsgesetz befindet. Wenn mich meine Kenntnisse seit 1996 in diesem Land nicht vollkommen täuschen, müsste die Investitionskostenförderung im Landespflegegesetz festgehalten werden. Dazu möchte ich Folgendes sagen – das kann der Kollege Balke nicht wissen, jedenfalls war er nicht live dabei, als das eingeführt wurde –: Das war vielleicht kein Sonderweg, aber den Weg über das Pflegewohngeld sind nur wenige Bundesländer gegangen. Ich will aber sehr deutlich sagen, dass spätestens seit 2009 darüber diskutiert wird, auch im Sozialministerium, sich vom Pflegewohngeld als Investitionskostenförderung zu verabschieden. Lieber Kollege Balke, das war ein netter Versuch. An einer Stelle lege ich jedoch Wert auf eine Unterscheidung. Natürlich habe ich immer gesagt, wenn das Land seinen Investitionsverpflichtungen nachkäme, dann würde es die zu Pflegenden, die im stationären Sektor untergebracht sind, um über 500 Euro monatlich entlasten. Unser Vorschlag war aber mitnichten, dass wir die zu Pflegenden entlasten und deswegen einmal 9236 Schleswig-Holsteinischer (Dr. Heiner Garg) schnell die Investitionskostenförderung ändern. Die Rechnung, die Sie machen, wird übrigens nicht ausreichen. Die habe ich in der letzten Legislaturperiode schon versucht. Da scheitert man ganz schnell an den Beträgen. Alleine aus dem Landespflegewohngeld und dem, was an Pflege geleistet wird – das sind am Ende kommunizierende Säulen –, werden Sie Ihren Investitionskostenverpflichtungen nicht nachkommen können. Deswegen packt es auch niemand an. Wir reden hier in Wahrheit – so ehrlich muss man sich machen – über einen dreistelligen Millionenbetrag. Das zeigt, dass Birte Pauls mit ihrer Kritik, dass Sie noch nicht einmal willens sind, wirklich darüber nachzudenken, recht gehabt hat. Wir wollten Ihnen vorletztes Jahr, nachdem abgelehnt wurde, dass wir in die Investitionskostenförderung einsteigen, Geld geben, damit Sie eine Untersuchung in Auftrag geben können, wie man wenigstens den Einstieg in die Investitionskostenförderung findet. Auch das haben Sie abgelehnt, und das ist null Gestaltungswille. (Beifall FDP, SPD und SSW)
Beate Raudies
Für die Landesregierung spricht in Vertretung der erkrankten Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, Aminata Touré, die Finanzministerin Dr. Silke Schneider. Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! In Vertretung für die Sozialministerin Touré, der ich an dieser Stelle gute Besserung wünsche, möchte ich Folgendes sagen: Die Pflegeversicherung läuft im Jahr 2030 auf ein zweistelliges Milliardendefizit zu. Das Sozialministerium hat im vergangenen Jahr zusammen mit den anderen Länder und dem Bund intensiv an einer Pflegereform gearbeitet – Sie wissen das – und umfassende Vorschläge zur Verbesserung der Situation auf den Tisch gelegt. So intensiv, wie der Prozess auch war: Die 210 Seiten, die nun auf dem Tisch liegen, sind größtenteils enttäuschend. Man hätte beispielsweise über sozial gestaffelte Eigenanteile sprechen können. Die Eigenanteile, die die Pflegebedürftigen zahlen müssen, haben sich im stationären Bereich seit dem Jahr 2018 mehr als verdoppelt. SPD und SSW fordern in ihrem Antrag, das duale Versicherungssystem mit privater und gesetzlicher Krankenversicherung grundsätzlich zu überdenken. (Christian Dirschauer [SSW]: Zu Recht!) Natürlich muss man sich die Frage stellen, warum wir als eines von wenigen Ländern an diesem System festhalten. Das Sozialministerium hat diesen Vorschlag im Beteiligungsverfahren und im Zukunftspakt mehrfach eingebracht. Was passiert aber jetzt in der sogenannten Reform? Leistungen werden gekürzt oder der Zugang erschwert. Die finanzielle Belastung der Sozialhilfeträger, des Landes und der Kommunen steigt. (Dr. Heiner Garg [FDP]: So ist das!) Für die Hilfe zur Pflege, das Pflegewohngeld und die Investitionskostenförderung haben wir als Land und die Kommunen im Jahr 2024 rund 171 Millionen Euro in die Hand genommen. Ab nächstem Jahr kommen durch die Reform weitere 35 bis 40 Millionen Euro an Haushaltsbelastung dazu. Nun zum Sachstand des Landesausführungsgesetzes – ich habe mich gerade noch einmal informiert –: Durch die Reform, die jetzt dazwischengekommen ist, haben wir das Ganze angehalten und sind in Gesprächen mit den Kommunen, weil wir uns noch über die Verteilung der zusätzlichen Kosten einigen müssen. Es wird im Gegenzug noch nicht einmal dafür gesorgt, dass die Menschen selbst weniger für Pflege zahlen müssen. Das bedeutet, dass Pflege noch mehr als bislang – das ist hier auch ausdrücklich genannt worden – zum Armutsrisiko wird: nicht nur für die Pflegebedürftigen selbst, sondern auch für die Angehörigen. Sie arbeiten weniger, um mehr Zeit für die Pflege der Eltern zu haben, und haben deshalb weniger Einkommen. Jetzt werden zusätzlich noch ihre Beiträge zur Rentenversicherung gekürzt. Meine Damen und Herren, das ist keine nachhaltige Reform. Das ist ein Schlag ins Gesicht für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Wir können die Probleme hier in Schleswig-Holstein nicht lösen, wenn das Fundament grundsätzlich nicht trägt. Wir leben in einer alternden Gesellschaft. 2025 sind erstmals so wenige Kinder in Deutschland zur Welt gekommen wie zuletzt 1946. Gleichzeitig werden wir immer älter, was natürlich schön ist. Aber unsere Strukturen sind auf diese Entwicklung noch nicht ausreichend vorbereitet. Viele Pflegekräfte sind oder gehen bald in Rente. Gleichzeitig steigt Zahl der Pflegebedürftigen deutlich, vor allem in den Pflegegraden 1 und 2. Ich glaube, wir alle wollen – solange es geht – ein selbstbestimmtes Leben führen und in unserem (Ministerin Dr. Silke Schneider) eigenen Zuhause alt werden. Die Tatsache, dass wir medizinisch einen enormen Fortschritt erreicht haben und dass wir eine Gesellschaft mit einem Solidarsystem haben, das das möglich macht, ist etwas Gutes. Es verändert aber auch die Anforderungen an unser Pflegesystem. Über 80 Prozent der Pflegebedürftigen in Schleswig-Holstein werden Zuhause von ihren An- und Zugehörigen versorgt, teilweise mit Unterstützung ambulanter Pflege- und Betreuungsdienste. Sie sind der größte Pflegedienst. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Die Zahl der Plätze in stationären Einrichtungen ist in Schleswig-Holstein zuletzt ganz leicht zurückgegangen. Von 2023 auf 2025 sank die Anzahl um rund 0,8 Prozent. Das macht die Stärkung der pflegenden Angehörigen umso wichtiger. Wir brauchen ein System, das auf diese Veränderung reagiert und sich an den Menschen orientiert. Genau daran arbeitet die Landesregierung. Wir gehen das Thema Pflegeplanung so an, wie es nötig ist: auf Basis von Daten und nicht nach Gefühl. Mit unserer KI-gestützten Bedarfsplanung schaffen wir in Schleswig-Holstein Klarheit darüber, wo Pflege gebraucht wird und wie sie sich in Zukunft entwickeln wird. Am 22. Januar 2026 haben wir den Startschuss gegeben. Jetzt geht das Projekt mit der CAU Kiel in die Umsetzung. Meine Damen und Herren, viele Menschen haben Angst davor, älter zu werden. Diese Angst können und werden wir nicht ignorieren. Wir arbeiten weiter daran, dass Sicherheit im Alter kein Privileg wird und daran, dass es eine Pflegereform gibt, die ihren Namen verdient hat. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Dr. Heiner Garg FDP
Frau Präsidentin, ich hatte gehofft, dass das das Präsidium erreicht hat. Wir hatten darum gebeten, den letzten Bulletpoint aus diesem gemeinsamen Antrag gesondert abzustimmen.
Beate Raudies
Herr Abgeordneter, das hat das Präsidium erreicht. Wenn Sie noch eine Minute gewartet hätten, dann hätte ich das vorgelesen. (Vereinzelte Heiterkeit – Dr. Heiner Garg [FDP]: Ich bin halt so!) Es will niemand Ausschussüberweisung. Wir stimmen daher in der Sache ab. Es ist Einzelabstimmung über den Antrag, Drucksache 20/4391 (neu) – 2. Fassung, beantragt, und zwar über den letzten Bulletpoint dieses Antrags. Bitte einmal genau zuhören, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wer dem letzten Bulletpoint des Antrags, Drucksache 20/4391 (neu) – 2. Fassung, zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD und SSW gegen die Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. – Dann kann sich keine Fraktion mehr enthalten. Der Teil des Antrags ist abgelehnt. Nun lasse ich über den Antrag, Drucksache 20/4391 (neu) – 2. Fassung, im Übrigen abstimmen. Wer jetzt zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und SSW gegen die Stimmen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich lasse dann über den Alternativantrag, Drucksache 20/4439, in der Sache abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von SPD, FDP und SSW. Damit ist der Alternativantrag angenommen. Wir kommen zur Abstimmung zu b), Antrag der Fraktionen von SSW, FDP und SPD, Drucksache 20/4516 (neu) – 2. Fassung, sowie Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/4571. Auch hierzu habe ich keinen Antrag auf Ausschussüberweisung gehört und lasse über den Antrag, Drucksache 20/4516 (neu) – 2. Fassung, in der Sache abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, SSW und FDP gegen die Stimmen von? – CDU 9238 Schleswig-Holsteinischer (Vizepräsidentin Beate Raudies) und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich lasse dann über den Alternativantrag, Drucksache 20/4571, in der Sache abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von? – Den Fraktionen SPD, FDP und SSW. Damit ist der Antrag angenommen. Wir fahren fort mit dem Tagesordnungspunkt 35: Evaluation und Fortschreibung der Landesstrategie „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/4400 Änderungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/4577 Landesstrategie „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ realistisch weiterentwickeln – Zukunftsfähigkeit, Versorgungssicherheit und Eigenverantwortung stärker verankern Alternativantrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/4578 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache, und das Wort hat für die CDU-Fraktion die Abgeordnete Rixa Kleinschmit. (Wortmeldung Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Eine Änderung steht hier nicht auf meinem Sprechzettel; das tut mir leid. Ich bitte die PGF um eine Ansage.
Uta Röpcke GRÜNE
Wir hatten weitergegeben, dass es zu diesem Tagesordnungspunkt zwar eine Aussprache gibt, aber nur Silke Backsen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht, und wir danach in die Abstimmung gehen.
Beate Raudies
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Dann erteile ich das Wort der Kollegin Silke Backsen von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und alle anderen Kolleginnen und Kollegen geben ihre Reden bitte zu Protokoll.
Silke Backsen GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die großen Herausforderungen unserer Zeit sind bei uns allen längst angekommen: die Klimakrise, das Artensterben, der Ressourcenverbrauch, der Zustand unserer Umwelt, aber besonders auch der der Meere, Fragen globaler Gerechtigkeit, aber ebenso sozialer Zusammenhalt und vor allen Dingen die demokratische Teilhabe. Die Bildung für nachhaltige Entwicklung – kurz: BNE – hilft uns allen, diese Zusammenhänge besser zu verstehen, das eigene Handeln einzuordnen und Zukunft aktiv mitzugestalten. Genau deshalb ist BNE ein elementarer Baustein für einen bewussten und nachhaltigen Umgang mit Umwelt, Natur und unseren Ressourcen, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) und genau deshalb ist es wichtig, dass diese Bildungsarbeit nicht nur in Schulen stattfindet, sondern ebenfalls an außerschulischen Lernorten, in Vereinen, in Umweltbildungsstätten, in Kommunen, Kitas, Jugendverbänden und vielen anderen Einrichtungen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Rixa Kleinschmit [CDU]) Wie lebendig diese Bildungslandschaft in Schleswig-Holstein wirklich ist, hat sich gerade wieder beim BNE-Forum in Neumünster gezeigt. Dort waren mehr als 100 Akteurinnen und Akteure zusammen, haben sich ausgetauscht, vernetzt und darüber gesprochen, wie Kunst, Kultur und auch Kreativität neue Perspektiven für nachhaltige Entwicklung eröffnen können. Dort wurden erneut nun-Zertifikate verliehen – „nun“ bedeutet norddeutsch und nachhaltig. Ich finde, das ist eine zutreffende Bezeichnung für unser Land, hier: Schleswig-Holstein – norddeutsch und nachhaltig. Drei Bildungsanbieterinnen und ‑anbieter wurden erstmalig ausgezeichnet: der Garten für Kinder des BUND Lübeck, die Imkerin Inga-Regina Wulff und der Verein MeerManege aus Kiel. Weitere zehn Einrichtungen erhielten eine Rezertifizierung. Die MeerManege beispielsweise, die wir demnächst wieder sehen werden, verbindet Zirkuspädagogik, kulturelle Bildung und Umweltbildung und zeigt, dass Nachhaltigkeit nicht trocken, sondern kreativ, gemeinschaftlich und vor allen Dingen generationsübergreifend gelebt werden kann. Diese Lernprojekte und Lernorte machen BNE ganz konkret. Sie zeigen: Nachhaltigkeit ist nicht nur ein Begriff in (Silke Backsen) unseren Strategien und den ganzen Konzeptpapieren, sondern sie ist etwas, das Menschen erleben, ausprobieren und dann in ihr eigenes Handeln umsetzen können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Rixa Kleinschmit [CDU]) Seit mehr als 20 Jahren werden in Schleswig-Holstein Bildungseinrichtungen und Bildungspartner für ihre Nachhaltigkeitsarbeit ausgezeichnet. Mittlerweile sind es 74 Einrichtungen und Partner im ganzen Land – das ist ein wirklich starkes Fundament. Es zeigt, wie viel Engagement, Kompetenz und Leidenschaft bereits vorhanden ist. Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen Ehren- und Hauptamtlichen im Land bedanken, die sich in vielen Projekten, Einrichtungen und an Orten mit großem Engagement für eine starke, nachhaltige Bildung einsetzen. Herzlichen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Rixa Kleinschmit [CDU] und Birte Glißmann [CDU]) Die Landesstrategie BNE wurde 2021 verabschiedet. Sie hat viel zur Verankerung von Nachhaltigkeit in der Bildungslandschaft Schleswig-Holstein beigetragen. Aber Rahmenbedingungen und gesellschaftliche Debatten verändern sich – wir hören es auch hier. Die ökologischen Herausforderungen werden drängender, und die Strukturen, in denen BNE umgesetzt wird, müssen regelmäßig überprüft werden. Deshalb bitten wir mit unserem Antrag die Landesregierung, die bisherigen Maßnahmen, Prozesse und Zuständigkeiten zu reflektieren und zu evaluieren. Es geht darum, gute Arbeit besser zu unterstützen, Doppelstrukturen zu vermeiden und die vorhandenen Netzwerke klarer und wirksamer miteinander zu verbinden. Ein weiterer wichtiger Punkt ist für uns die Frage, wie wir Fortschritt messbar machen können. Deshalb spielt die Sichtbarkeit der nun-Zertifizierung eine große Rolle. Wenn Einrichtungen schon hervorragende Arbeit leisten, dann sollen sie auch gesehen werden, und dann soll auch das einen Effekt haben. Zertifizierte Angebote sollen leichter auffindbar sein, damit gute Beispiele andere ermutigen, sich ebenfalls auf den Weg zu machen und nachhaltige Bildung leben zu können. Ich möchte – mit Erlaubnis der Präsidentin – mit einem Zitat von Konrad Lorenz enden: „Man liebt nur, was man kennt, und man schützt nur, was man liebt.“ Es ist der Leitgedanke vieler Umweltbildungsprojekte, und drückt aus, dass der praktische Naturund Artenschutz echtes Verständnis und emotionale Verbundenheit voraussetzt. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Beate Raudies
Die Landesregierung gibt ihre Rede ebenfalls zu Protokoll. – Da mir keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließe ich die Beratung. Einen Antrag auf Ausschussüberweisung habe ich nicht gehört. Deshalb lasse ich in der Sache abstimmen – zunächst über den Alternativantrag der Fraktion der FDP, Drucksache 20/4578. (Annabell Krämer [FDP]: Großartiger Plan!) Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – (Unruhe) Das sind die Fraktionen von SPD – – Noch mal: Ich lasse jetzt abstimmen über den Alternativantrag der FDP-Fraktion. Wer stimmt dem zu? – Ich wiederhole gerade die Abstimmung. Jetzt stimmt die SPD nicht mehr zu. Also: FDP-Fraktion und SSWFraktion stimmen für den Alternativantrag, Drucksache 20/4578. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU-Fraktion und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. (Unruhe) Wer enthält sich? – Es wäre nett, wenn das Handzeichen erkennbar erfolgt. (Serpil Midyatli [SPD]: Wenn alle schnacken, hört man auch nichts!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wiederhole jetzt die Abstimmung zum dritten Mal. Wir stimmen ab über den Alternativantrag der Fraktion der FDP, Drucksache 20/4578. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von FDP und SSW. Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Damit ist der Antrag abgelehnt. Dann lasse ich jetzt abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 20/4577. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die SPD-Fraktion, die FDP-Fraktion und die SSWFraktion gegen die Stimmen von? – Den Fraktionen 9240 Schleswig-Holsteinischer (Vizepräsidentin Beate Raudies) von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt. Nun lasse ich über den Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/4400, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW. Gegen die Stimmen von? – Keiner Fraktion. Bei Enthaltung? – Der FDP-Fraktion. Damit ist der Antrag angenommen. Dann rufe ich jetzt Tagesordnungspunkt 42 auf: PrEP-Versorgung in Schleswig-Holstein flächendeckend verbessern und Fortschritte in der HIVPrävention verstetigen Antrag der Fraktionen von FDP, SSW, SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/4507 (neu) – 3. Fassung Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Die Reden geben Sie bitte zu Protokoll. Ich schlage vor, über den Antrag der Fraktionen von FDP, SSW, SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/4507 (neu) – 3. Fassung, in der Sache abzustimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Antrag angenommen. Dann rufe ich die Tagesordnungspunkte 44 und 61 auf: Gemeinsame Beratung a) Verdeckte Benachteiligungen im Planstellenzuweisungsverfahren beseitigen Antrag der Fraktionen von SPD und SSW Drucksache 20/4510 (neu) b) Planstellenzuweisungsverfahren (PZV) Bericht der Landesregierung Drucksache 20/4329 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann erteile ich zu b), zum Bericht, in Vertretung der Ministerin für Allgemeine und berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Dr. Dorit Stenke, Finanzministerin Dr. Silke Schneider das Wort. Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Zu Beginn ein persönlicher Hinweis: Ich freue mich sehr, heute so viel Einblick in die inhaltliche Arbeit meiner Kolleginnen und Kollegen zu bekommen. (Beifall und Heiterkeit) Das PZV dient der Steuerung von Verwaltungsabläufen, indem es die Verteilung von Lehrkräftestellen auf die Schularten regelt, die vom Gesetzgeber – also von Ihnen – im Rahmen der Haushaltsaufstellung für schulische Bildung bereitgestellt werden. Es bildet also die Grundlage der Personalplanung und damit der Unterrichtsplanung für jedes Schuljahr, allerdings immer und immer nur auf der Grundlage der Stellen, die Sie uns hier im Landtag zur Verfügung stellen. Ohne Frage hat diese Verteilung konkrete Auswirkungen auf die Schulen vor Ort. Ich kann darum gut nachvollziehen, dass das PZV immer wieder Gegenstand des Interesses ist. Mit dem vorgelegten Bericht versucht das Bildungsministerium, einen verständlichen Überblick über dieses komplexe Verfahren mit vielen Besonderheiten in jeder Schulart darzustellen. Gleichwohl ist es ein internes Instrument. Im klassischen Sinne handelt es sich beim PZV um Verwaltungshandeln. Wir setzen den Landeshaushalt in die Schulpraxis um. Wie wir das tun, zeigt der Bericht. Er beinhaltet die Ausgangsgrößen des PZV: Das sind die Schülerzahlen, die Stundentafeln und weitere Faktoren, die in die Bedarfsermittlungen der Stellen einfließen. Auch die Besonderheiten der Förderzentren und des DaZ-Unterrichts erklären wir darin. Es wird der Prozess der Bedarfsermittlung und der Stellenverteilung erläutert, und es werden die zentralen Akteure mit ihren Aufgaben dargestellt. Außerdem führt der Bericht auf, welcher Zeitplanung das PZV folgt, beginnend mit der Aufstellung des Landeshaushalts – ohne Haushaltsbeschluss gibt es keine rechtssichere Stellenanzahl zur Verteilung – bis hin zu den Stellenausschreibungen durch die Schulen. Wahrscheinlich wissen Sie, dass dieses Verfahren hochkomplex und zeitlich immer sehr ambitioniert ist. In diesem Jahr gilt das übrigens noch einmal besonders, da wir fast 50 Abordnungen aus dem berufsbildenden Bereich umsetzen und mit den zusätzlichen Stellen kurzfristig noch Änderungen in der Zuweisung berücksichtigen mussten. Darüber wollen wir uns überhaupt nicht beschweren, so das Bildungsministerium. Wir freuen uns über diese Unterstützung aus dem Landtag, aber selbstver- (Ministerin Dr. Silke Schneider) ständlich müssen wir diese Beschlüsse auch in eine Abarbeitung bekommen. Das PZV wird fortlaufend an neue Rahmenbedingungen angepasst, weil sich die Anforderungen an Schule zum Beispiel im Bereich von Inklusion und Integration weiterentwickeln. Die zuständige Fachabteilung in meinem Haus – die zuständige Fachabteilung im Haus des Bildungsministeriums, korrigiere ich, bevor ich hier Verantwortung übernehme – ist sich der Verantwortung mehr als bewusst, die das Lehrkräftebudget mit sich bringt. (Heiterkeit) Das ist einer der größten Posten im Landeshaushalt. Selbstverständlich werden die vorhandenen Stellen wirtschaftlich und effizient eingesetzt. Zugleich steht das Bildungsministerium in der Verantwortung, den Bildungsauftrag in allen Kreisen des Landes zu erfüllen. Ich möchte hier in Vertretung für die Bildungsministerin einmal direkt auf den SPD-Antrag eingehen. Keine Schule wird durch das PZV benachteiligt, auch nicht die beruflichen Schulen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Es konnten mit dem Haushalt 2026 im Gegenteil ganze 95 Stellen im System gehalten werden, die wir aufgrund der Entwicklung der Schülerzahlen an den berufsbildenden Schulen eigentlich hätten herauslösen müssen. Ich habe vollstes Verständnis dafür, dass das Konzept des Bildungsministeriums mit Abordnungen an andere Schularten für einige Schulen und Lehrkräfte vorübergehende Einschränkungen mit sich bringt und im Einzelfall Umplanungen erfordert, insbesondere beim Berufseinstieg. Aber ohne diese Maßnahmen hätten wir die angesprochenen Stellen der berufsbildenden Schulen nicht erhalten können. Wir können diese Planung umsetzen und werden 45 Vollzeitäquivalente aus dem berufsbildenden Bereich in die allgemeinbildenden Schulen abordnen können. Über 100 Kolleginnen und Kollegen haben sich dazu bereit erklärt. Das ist sehr gut. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Wäre das nicht möglich, hätten wir in einigen Jahren vor großen Herausforderungen gestanden, zahlreiche neue Lehrkräfte einstellen zu müssen. Nur der Vollständigkeit halber weise ich darauf hin, dass die 98‑Prozent-Grenze für Stellenbesetzungen an den berufsbildenden Schulen, deren Aufhebung im Antrag gefordert wird, eine befristete und bereits beendete Maßnahme ist, die ihren Zweck erfüllt hat. Auch gibt es keine unterschiedliche Behandlung des LiV-Unterrichts. Das sind die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst unter den Schularten. Die APVO Lehrkräfte trennt nicht zwischen allgemein- und berufsbildenden Schulen. Im PZV wird der Bedarf der berufsbildenden Schulen eben nicht pauschal bei ein Prozent gedeckelt. Richtig ist, dass bei einzelnen Schulen Aufwuchs und Rückgang seit Jahren auf drei Prozent des PZV begrenzt werden. Das schützt die Schulen bei sinkenden Schülerzahlen vor abrupten Einschnitten und sorgt dafür, dass zusätzliche Stellen nur dort aufgebaut werden, wo der Bedarf besteht. Diese Regelung ist keine Anordnung des Bildungsministeriums, sondern wurde gemeinsam – das finde ich wichtig – zwischen Schulaufsicht und Schulleitung so vereinbart. Meine Damen und Herren, ohne Frage ist das PZV ein echt kompliziertes Verfahren, aber es ist notwendig. Es sichert eine gute und bedarfsgerechte Umsetzung der zur Verfügung stehenden Haushaltsstellen in Unterricht. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Beate Raudies
Die Landesregierung hat die vereinbarte Redezeit um eine Minute erweitert. Diese Zeit steht jetzt auch den Fraktionen zur Verfügung. Für die SPDFraktion ist der erste, der Gelegenheit hat, das zu nutzen, der Abgeordnete Martin Habersaat.
Martin Habersaat SPD
Vielen Dank, Frau Landtagspräsidentin! – Meine Damen und Herren! Liebe Frau Finanzministerin! Liebe Landesregierung! Bevor es am Ende etwas weniger versöhnlich wird, will ich damit anfangen, mich für den vorgelegten schriftlichen Bericht und dessen mündlichen Vortrag zu bedanken. (Beifall SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mein großer Sohn besucht die Walklasse in der Grundschule in Schönningstedt. Dieses In-der-WalKlasse-Sein führte zum Beispiel dazu, dass wir besonders involviert waren, als jüngst ein Wal in der Ostsee strandete. Irgendwie waren wir ein bisschen mehr zuständig als andere; so fühlte es sich jedenfalls zu Hause an. Mein kleiner Sohn hat momentan eine große Hoffnung. Sie lautet, dass die 4. Klasse der Grundschule 9242 Schleswig-Holsteinischer (Martin Habersaat) Schönningstedt, die Panda-Klasse, bitte genauso bleiben möge, wie sie ist, um dann in der 1. Klasse nach den Sommerferien als Panda-Klasse weiterzumachen. Wir drücken ihm die Daumen. An einer Grundschule in Ostseenähe sind momentan die Wolken-Klasse und die Käfer-Klasse am Zittern. Damit komme ich zum Kern des Themas. Die Schulleiterin der besagten Schule – ich habe der Bildungsministerin auch schon längst geschrieben, welche Schule es konkret ist – hat den Eltern ihrer Schule in einem Brief mitgeteilt, dass wegen des PZV die Wolken-Klasse und die Käfer-Klasse, beides 2. Klassen, im kommenden Schuljahr zusammengelegt werden müssen und fortan eine Klasse mit 39 Schülerinnen und Schülern sind. Aber, gute Nachricht: Die Aula wird als Klassenraum hergerichtet, damit alle reinpassen. Meine Damen und Herren, ich glaube gar nicht, dass das wegen des PZV passiert. Ich glaube aber, dass das passiert, weil niemand vor Ort das PZV versteht und teilweise von den Schulämtern noch Zusatzregelungen im Rahmen dieses PZV an die Schulen weitergegeben werden, die es entweder noch unverständlicher oder noch weiter weg vom eigentlichen Sinn des Erfinders ausgestalten. Frau Ministerin beziehungsweise Herr Staatssekretär – der ist jetzt hier an zuständigen Leuten der einzige –: Retten Sie die Käfer-Klasse und die Wolken-Klasse. Ich glaube, das geht. Kümmern Sie sich darum, dass das PZV vor Ort so verstanden wird, dass solche Missverständnisse nicht möglich werden. Anderes Beispiel: Gemeinschaftsschule ohne Oberstufe im Kreis Herzogtum Lauenburg. Da schreibt mir eine Lehrkraft: Martin, wie kann das sein, dass im kommenden Schuljahr wegen des PZV Klassen mindestens 30 Schülerinnen und Schüler groß sein müssen? – Meine Antwort: Das ist sicherlich nicht so, dass das wegen des PZV so ist. – Aber da gibt es nun eine weitere Schule, die das glaubt, weil das PZV ein Buch mit sieben Siegeln ist. Das haben wir mit diesem schriftlichen Bericht ein bisschen aufzuhellen versucht. Es ist uns nicht so richtig geglückt. Wir haben die vielen Ausnahmen und vielen Sondertatbestände und so weiter aufgeschrieben bekommen. Aber wir sind da einem weiteren Problem auf der Spur, und das ist jetzt der am wenigsten persönliche Teil: Im konkreten PZV-Erlass, der in diesem Jahr die beruflichen Schulen erreicht hat, standen Dinge, die mit keinem Wort in dem Bericht erwähnt worden sind, den sie dem Landtag vorgelegt haben. Da stand zum Beispiel drin: Liebe berufliche Schulen, ihr dürft 98 Prozent der euch zustehenden Stellen besetzen, und mehr als 98 Prozent dürft ihr nur dann besetzen, wenn an allen beruflichen Schulen in Schleswig-Holstein der Überhang an Lehrkräften abgebaut ist. – Das hat eine Schulleitung in Plön überhaupt gar nicht in der Hand, was in einer Schule in Flensburg passiert, und trotzdem wurde sie mit in Geiselhaft genommen. Kann man so regeln, aber wenn der Landtag dann fragt: „Wie regelt ihr es denn gerade?“, und dann schreibt man das nicht in den Bericht, dann halte ich das für unehrlich, meine Damen und Herren. (Beifall SPD, FDP und SSW – Wortmeldung Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Bevor ich den Punkt wechsele, würde ich vielleicht eine Zwischenfrage zulassen.
Beate Raudies
Ja, Herr Abgeordneter, gestatten Sie dem Abgeordneten Krüger eine Zwischenfrage?
Malte Krüger GRÜNE
Vielen Dank, Herr Habersaat. – Wir müssen jetzt noch einmal kurz bei dieser 98‑Prozent-Regel bleiben. Denn wenn ich gerade dem Bericht der Ministerin zugehört habe, gilt die ja gar nicht mehr, weil das eine befristete Maßnahme ist. Sie haben sie trotzdem in ihrer Rede erwähnt und kritisiert, weil Sie gesagt haben, dass sie jetzt gerade sozusagen dem PZV zugrunde gelegt wird. Das habe ich noch nicht verstanden. Das müssen Sie mir noch einmal erklären. – Mein Punkt, Herr Krüger, ist, dass diese Regel galt, als der PZV-Erlass an die beruflichen Schulen verschickt wurde, und wenn ich die Regierung um einen schriftlichen Bericht frage, wie das PZV funktioniert, dann erwarte ich, dass solche Sonderregelungen darin aufgeführt sind. Dann hätte man ja schreiben können: Glücklicherweise konnten wir die 98‑Prozent-Sperre inzwischen schon wieder aufheben. – Aber wenn ich durch die Schulen reise und die sich bei mir darüber beklagen, ich daraufhin einen schriftlichen Bericht beantrage, in dem das nicht drinsteht, dann passt das doch nicht zusammen. Dann entsteht ein Eindruck von fehlender (Martin Habersaat) Transparenz und fehlender Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen. (Beifall SPD und SSW) Nun ist es seit Jahren so, dass bei den beruflichen Schulen der Rückgang von Lehrkräften auf drei Prozent des Kollegiums gedeckelt ist, damit der Wechsel nicht zu dramatisch ist. Das finde ich in Ordnung. Gleichzeitig ist aber im PZV-Erlass geregelt gewesen, dass der Aufwuchs maximal ein Prozent betragen darf. Das haben Sie eben gar nicht gesagt, Frau Ministerin. Nun war das gar nicht Ihr Bericht, aber wenn im PZV-Erlass ein Aufwuchs von maximal einem Prozent steht und im Bericht, den Sie hier vortragen, drei Prozent in jede Richtung steht, dann ist das nicht aufrichtig. Das haben Sie mir auch in der Kleinen Anfrage, die ich dazu gestellt habe, falsch beantwortet. Ich bitte die Landesregierung, das noch einmal klarzustellen. Entweder haben Sie einen Fehler in Ihrem PZV-Erlass an die beruflichen Schulen, oder Sie haben einen Fehler in der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage. Eins von beiden kann nur stimmen, meine Damen und Herren. (Beifall SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Da gibt es einen dritten Punkt: Im PZV-Erlass für die beruflichen Schulen ist ausgewiesen, welchen Anteil die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst an der Unterrichtsversorgung haben. Das ist aus meiner Sicht sehr wohl eine Andersbehandlung der allgemeinbildenden Schulen. Bei den allgemeinbildenden Schulen werden die Lehrkräfte in Ausbildung überhaupt nicht berücksichtigt. Wenn Sie als allgemeinbildende Schule eine Lehrkraft in Ausbildung haben, dann haben Sie quasi sechs Stunden extra. Da haben Sie als Schule was davon, wenn Sie die ausbilden. Wenn Sie aber bei den berufsbildenden Schulen den Anteil dessen, was die Lehrkräfte in Ausbildung leisten sollen, mit in die Unterrichtsversorgung reinrechnen, dann ist das kein Extra, was die Schulen bekommen, sondern dann ist das mit in deren reguläre Unterrichtsversorgung eingerechnet und aus meiner Sicht nicht fair. Der entscheidende Punkt aus meiner Sicht ist: Arbeiten Sie bitte mit uns mit daran, wie das transparent und nachvollziehbar gestaltet werden kann, dass solche Fehler und Missverständnisse nicht passieren. Gehen Sie offen und transparent mit dem Parlament um, und verschwenden Sie Ihre Energie jetzt nicht darauf, mit polizeilichen Maßnahmen herauszufinden, woher ich weiß, was in dem PZVErlass für die beruflichen Schulen steht, (Heiterkeit Birte Pauls [SPD]) sondern lösen Sie die angesprochenen Probleme. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, FDP und SSW)
Beate Raudies
Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Martin Balasus das Wort.
Martin Balasus CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kollegen! Hinter dem sperrigen Begriff des Planstellenzuweisungsverfahrens, kurz PZV, steckt eine wichtige Fragestellung: Wie verteilen wir die vom Landtag bereitgestellten Lehrkräftestellen möglichst bedarfsgerecht auf die Schulen im ganzen Land? – Ganz klar, diese Frage ist nicht trivial und weckt natürlich nachvollziehbare Rückfragen. Umso besser, dass der vorliegende Bericht der Landesregierung übersichtlich das etablierte Verfahren erläutert und für alle Interessierten transparent macht. Dafür bedanke ich mich einmal für den Bericht, den Sie vorgetragen haben, aber natürlich auch insgesamt beim Bildungsministerium. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gestatten Sie mir noch ein paar Sätze zu den Zuständigkeiten von Parlament einerseits und Regierung andererseits in dieser Frage. Der SchleswigHolsteinische Landtag entscheidet als Haushaltsgesetzgeber über die Zahl der Planstellen – das haben wir hier auch gemacht –, die für unsere Schulen zur Verfügung stehen. Wir legen die finanziellen und die personellen Rahmenbedingungen fest. Das ist unsere Aufgabe als Legislative. Die konkrete Verteilung dieser Stellen auf Schularten, Regionen und letztlich auf jede einzelne Schule ist dagegen Aufgabe der Exekutive, also des Bildungsministeriums und der Schulämter. Dafür gibt es dieses Planstellenzuweisungsverfahren. Es ist ein Verwaltungsinstrument, mit dem die vorhandenen Ressourcen möglichst bedarfsgerecht eingesetzt werden. Diese Trennung zwischen Aufgaben des Parlaments und der Verwaltung hat gute Gründe. Wir als Landtag entscheiden über Ziele, Prioritäten und finanzielle Mittel. Die Verwaltung wiederum verfügt über die notwendige Fachkenntnis und die aktuellen Daten, um die konkrete Umsetzung vorzunehmen. 9244 Schleswig-Holsteinischer
Beate Raudies
Herr Abgeordneter, gestatten Sie dem Herrn Kollegen Habersaat eine Zwischenfrage?
Martin Habersaat SPD
Vielen Dank, Herr Kollege Balasus. – Wenn Sie nun als Abgeordneter im Land unterwegs sind und zum Beispiel von einem Fall wie WolkenKlasse und Käfer-Klasse hören oder von einer beruflichen Schule die Klage darüber hören, dass sie nur bis 98 Prozent ihrer Stellen und nicht bis 100 Prozent einstellen dürfen, sagen Sie dann: „Das ist administratives Handeln, dafür bin ich nicht zuständig“, oder sagen Sie dann: „Mensch, da gibt es offensichtlich ein Problem in der Verteilung der Lehrerstellen in Schleswig-Holstein und im PZV, und das müssen wir lösen“? – Da halte ich mich an die Einschätzung vom Kollegen Habersaat, der eben gesagt hat, dass PZV ja gar nicht die Ursache dieses Problems ist. Das haben Sie eben ja mehrfach ausgeführt. Also wenn ich so einen Fall höre – von der Käfer-Klasse habe ich jetzt zum ersten Mal gehört, aber ich kenne natürlich solche Situationen, und jeder Abgeordnete kriegt mal vor Ort zurückgespiegelt, dass es möglicherweise Klassen gibt, die besonders groß sind –, dann versuche ich natürlich die Sachlage zu verstehen und gegebenenfalls einen Impuls zu geben, die zu klären. Aber ich weiß, dass das PZV hier nicht das Instrument ist, was in der Praxis für Behinderungen sorgt. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sie kennen die Entwicklung der Schülerzahlen, regionale Besonderheiten, die Bewerberlage, und natürlich gibt es in gewissen Regionen spezifische Herausforderungen sowie natürlich auch besondere Herausforderungen je nach Schulart. Ich halte es für wichtig, dass wir bei aller politischen Debatte die jeweiligen Verantwortlichkeiten ganz klar benennen. Das habe ich eben getan. SPD und SSW fordern mehr Transparenz und eine stärkere Festlegung von Kriterien. Transparenz ist selbstverständlich ein berechtigtes Anliegen. Allerdings sollte hier nicht der Eindruck erweckt werden, als würden Stellen heute irgendwie so nach Belieben oder ohne nachvollziehbare Grundlagen verteilt. Denn das, das will ich einmal betonen, ist absolut nicht der Fall. Das Planstellenzuweisungsverfahren basiert auf einer umfangreichen Bedarfsermittlung. Berücksichtigt werden vor allem Schülerzahlen, Stundentafeln, Lerngruppengrößen, Leitungszeiten und so weiter und weitere Aufgaben der Schulen. Die Verteilung erfolgt also nach festen und nachvollziehbaren Kriterien. Der Blick in die Praxis zeigt aber, dass ein leistungsfähiges Schulsystem nicht allein über starre Vorgaben, starre Formeln gesteuert werden kann. Die Verwaltung muss in ihrem Handeln unterschiedliche Interessen und manchmal tatsächliche Gegebenheiten – eine sprach ich an: wenn wirklich mal eine Klasse im Raum steht, vielleicht 39 Schülerinnen und Schüler – miteinander in Einklang bringen. Da muss eben eine Lösung gefunden werden. Nehmen wir die Einstellung von Lehrkräften: Mancherorts gibt es weniger Bewerberinnen und Bewerber als offene Stellen, mancherorts natürlich auch viel zu viele. Da ist die Situation genau umgekehrt. Würde man jetzt ausschließlich nach starren Kriterien vorgehen, könnten besonders attraktive Regionen sämtliche verfügbaren Bewerbungen an sich ziehen, während Mangelregionen leer ausgehen würden. Deshalb muss das Ministerium über die Freigabe von Einstellkorridoren in so einer Situation steuernd eingreifen. Das tut es auch, sodass zum Schuljahresbeginn in der Regel alle Schulen zufrieden sind und ein Ausgleich im ganzen Land geschaffen wurde. Besonders kritisch bewerten wir die Ausführungen von SPD und SSW zu den berufsbildenden Schulen. Darüber haben wir eben schon ausführlich gesprochen. Ich möchte es noch einmal betonen: Sie arbeiten hier mit einem veralteten Kenntnisstand. Die sogenannte 98‑Prozent-Regelung wurde bereits aufgehoben. Das war eine zeitlich befristete Maßnahme im PZV für das aktuell laufende Schuljahr 2026/2027 im Zusammenhang mit der Sicherung von Stellen für den berufsbildenden Bereich und der vorübergehenden Möglichkeit von Abordnungen an andere Schularten. Gerade die berufsbildenden Schulen sind stark von schwankenden Schülerzahlen geprägt. Die Dauer von Ausbildungsgängen, aktuellen Berufstrends und wirtschaftlichen Entwicklungen verändern die Schülerzahl von Schuljahr zu Schuljahr deutlich. Deshalb, das ist ganz logisch, braucht es auch hier flexible Steuerungsinstrumente. (Martin Balasus) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Durchaus richtig ist, dass es im schulamtsgebundenen Bereich in der Praxis Unterschiede in der Umsetzung der Stellenzuweisung durch einzelne Schulämter geben kann. Deshalb begrüßen wir es, dass die oberste Schulaufsicht im Bildungsministerium künftig stärker koordinierend eingreifen wird, um in allen Kreisen einheitliche Verfahren sicherzustellen. (Unruhe) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das PZV ist kein starres Rechenmodell, sondern ein Instrument zur Sicherung einer möglichst gerechten Lehrkräfteverteilung im ganzen Land, in ganz Schleswig-Holstein. Es verbindet objektive Kriterien mit notwendiger Flexibilität, um auf regionale Unterschiede und örtliche Bedarfe reagieren zu können. Wir unterstützen den eingeschlagenen Weg der Landesregierung, das Verfahren verwaltungsseitig stetig weiterzuentwickeln. – Vielen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
Beate Raudies
Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, habe ich noch die dringende Bitte, dass die Klärung über die Zuständigkeiten bei der Wolken-Klasse und der Käfer-Klasse außerhalb des Plenarsaals stattfinden, jedenfalls nicht auf der Regierungsbank, auch nicht unter Beteiligung von Abgeordneten. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt der Abgeordnete Malte Krüger das Wort.
Malte Krüger GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Erst einmal vielen Dank für den Bericht, Frau Ministerin. Bildungspolitik treibt uns alle um, das haben wir heute gemerkt. Ich danke auch für den Hinweis, wenn ich das darf, denn dann können wir vielleicht im Ausschuss noch mal zusammen darüber sprechen. Das wäre doch vielleicht eine gute Lösung. Ich habe mich ehrlicherweise, als ich die Rede vorbereitet habe, etwas schwergetan, denn wie erklärt man so etwas Starres wie das PZV? – Ich versuche es einmal mit einem maritimen Zugang: Das PZV kann man sich wie einen Lotsen vorstellen. Ein Lotse orientiert sich im Idealfall an festen Karten und Messdaten, braucht aber auch Spielraum, um auf besondere Gefahren oder eben auf Hindernisse zu reagieren. Ähnlich ist das auch mit dem PZV, denn es soll Schulen sicher durch Veränderungen bringen und steuern, aber es braucht auch Spielraum, um auf Freiräume zu reagieren und Sonderfälle mit aufzunehmen. Ich hoffe, damit habe ich vielleicht einigen zumindest etwas das PZV noch näher gebracht. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Birte Glißmann [CDU]) Es regelt also, wie viele Planstellen eine Schule zur Verfügung hat. Es entscheidet darüber, ob und wie viele Stellen eine Schulleitung neu ausschreiben kann oder eben nicht. Deswegen ist das PZV auch – zumindest nach meiner Wahrnehmung – oft ein kontroverses Thema. Ich kann mich schon erinnern, dass in Kollegien oder zumindest im Gespräch mit Schulleitungen des Öfteren der Spruch fällt: Daran ist jetzt das PZV schuld. Gleichzeitig ist die Erstellung des PZV natürlich an Kriterien orientiert. Dabei spielen unter anderem Schüler_innenzahlen, Stundentafeln, Lerngruppengrößen, Leitungszeiten, Sonderbedarfe und Ausgleichszuweisungen eine Rolle. Ein Beispiel ist, dass es Ausgleichszuweisungen für Maßnahmen und Projekte in Schulen gibt. Das sind derzeit zum Beispiel 199 Stellen, das kann sich natürlich auch verändern. Das Problem ist, dass die SPD mit dem Antrag ein wenig den Eindruck erweckt, dass das Bildungsministerium sozusagen etwas ohne Kriterien festlege. Wo Stellen entstehen und wo sie eben nicht entstehen, sei so ein bisschen zufällig. – Dieser Eindruck ist aber falsch. Es gibt Kriterien, die können auch eingesehen werden. Aber dennoch braucht das Ministerium natürlich einen Steuerungsspielraum. Der Kollege Balasus hat das gerade schon richtig ausgeführt. Ich beschreibe es so: Wir haben hier ein atmendes System. Schulen können ja nicht von heute auf morgen drastisch Stellen gestrichen bekommen. Gleichzeitig brauchen Schulen, die eine steigende Anzahl an Schüler_innen haben, auch eine Perspektive, Stellennachwuchs zu bekommen. Am besten lässt sich das meiner Meinung nach damit erklären, dass wir alle ein Interesse haben, dass an allen Schulformen Einstellungsmöglichkeiten entstehen. Wenn darauf nicht geachtet werden würde, dann könnte es sein, dass ein ganzer Jahrgang an voll ausgebildeten Lehrkräften einer Schulart keine Stelle erhält. Das kann nicht unser Interesse sein. Daher benötigt an der Stelle zum Beispiel das Ministerium beim PZV einen Steuerungsspiel-9246 Schleswig-Holsteinischer (Malte Krüger) raum, der nicht nur aus harten Kriterien bestehen kann. Ich habe trotzdem zwei Bitten an das Ministerium. Zum einen: An unseren Schulen ermutigen wir Schülerinnen und Schüler dazu, dass sie zu Tüftler_innen und zu Forscher_innen werden. Wenn ich als junger Mensch verstehen will, wieso ich an einer Schule so und so viele Lehrkräfte habe, dann bleiben mir fast nur die Drucksachen des Landtags als Informationsquelle. Ich fände es gut, wenn das Bildungsministerium stärker erklärte, was das PZV eigentlich ist. Dazu könnte man zum Beispiel ein FAQ auf die Webseite des Bildungsministeriums stellen, wie das zum Beispiel ideal bei dem Beispiel Abordnung Plus geschehen ist. Ich glaube, das wäre etwas, was das Bildungsministerium vielleicht noch mitnehmen könnte. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Zweite: Der ursprüngliche Berichtsantrag hatte einen berechtigten Ansatz, denn das PZV ist aufgrund seiner Komplexität für viele Schulen schwer nachvollziehbar. Der Bericht der Landesregierung hat hier mehr Transparenz geschaffen, daran sollten wir auch weiter arbeiten. Ich habe aber von Grund- und Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe gehört, dass sie sich gegenüber anderen Schulen zumindest dadurch benachteiligt fühlen, dass sie direkt der oberen Schulaufsicht unterstehen. Die behaupten nämlich, dass sie erst später die Ausschreibungen veröffentlichen können als Gymnasien. Das Bildungsministerium schreibt aber in dem Bericht – ich zitiere: „Um keine Schulart in der Lehrkräftegewinnung zu benachteiligen, ist vorgesehen, dass Stellenausschreibungen aller Schularten erst nach Vorliegen der Zuweisung der Schulämter beginnen können.“ Das würde nach meinem Verständnis heißen, dass die Schulen selbst sozusagen den Zeitpunkt in der Hand haben. Einige Gemeinschaftsschulen haben mir aber erklärt, dass das nicht so ist. Hier würde ich mir wünschen, dass wir das im Bildungsausschuss noch einmal klären können, damit wir diesen Widerspruch erklären können. Herr Habersaat, ich habe gerade versucht, schnell nachzugucken. Ich konnte die 98 Prozent in dem Erlass nicht finden. (Martin Habersaat [SPD]: Wieso haben Sie den Erlass? Hat er den Erlass?) Es gibt also meiner Meinung nach noch eine dritte Option, nämlich dass eventuell auf den falschen Erlass verwiesen wird. Die Dreiprozentregel ist zudem, soweit ich weiß, zwischen Schulleitung und dem SHIBB ein vereinbartes Vorgehen in der Schulpraxis. Deswegen glaube ich, ist das an der Stelle nicht richtig. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Beate Raudies
Herr Abgeordneter, wollten Sie noch eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Habersaat gestatten?
Malte Krüger GRÜNE
Ich bin durch. (Heiterkeit und Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Birte Glißmann [CDU])
Annabell Krämer
Dann hat für die FDP-Fraktion jetzt die Abgeordnete Anne Riecke das Wort. (Unruhe) – Meine Herren Abgeordneten, ich bitte Sie, Ihre Gespräche entweder nach der Debatte oder jetzt draußen zu führen. – Frau Abgeordnete, jetzt haben Sie das Wort.
Anne Riecke FDP
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Planstellenzuweisungsverfahren ist ein zentrales Steuerungsinstrument unseres Schulsystems. Es regelt die Personalzuweisung an unseren Schulen und ist damit maßgeblich dafür verantwortlich, mit welchen Ressourcen unsere Schulen arbeiten müssen und können. Gerade weil das Verfahren so entscheidend ist, sollte es regelmäßig überprüft und weiterentwickelt werden. Verfahren, die über viele Jahre wachsen, werden häufig komplexer und blähen sich auf. Dann ist es sinnvoll, dies auf Verständlichkeit, Fairness und praktische Wirkung zu überprüfen. Denn hinter den sperrigen Verwaltungsbegriffen stehen ganz praktische Fragen für die Schulen in Schleswig-Holstein. Schulleitungen müssen wissen, mit welchem Personal sie für das kommende Schuljahr rechnen können. Kolleginnen und Kollegen müssen Unterricht vorbereiten, Vertretungen, Förderangebote und besondere Aufgaben planen. Schülerinnen und Schüler sind darauf angewiesen, dass Unterricht verlässlich stattfindet. Deswegen ist dieses Verfahren entscheidend dafür, ob an den (Anne Riecke) Schulen guter und verlässlicher Unterricht stattfinden kann. (Beifall FDP, SPD und SSW) Je verständlicher und verlässlicher dieses Verfahren ausgestaltet ist, desto besser können die Schulen ihre Arbeit organisieren. Planungssicherheit setzt aber voraus, dass die Grundlagen des Verfahrens nachvollziehbar sind und dass es vor allem keine Nachteile bei den Zuweisungen gibt. Es muss für Schulen erkennbar sein, aus welchen Gründen sie eine bestimmte Zuweisung erhalten. Ebenso muss nachvollziehbar sein, nach welchen Kriterien zusätzliche Stellen oder besondere Bedarfe berücksichtigt werden. Wenn eine Schule einen anerkannten Bedarf hat, sollte sie grundsätzlich in die Lage versetzt werden, diesen Bedarf personell zu decken. Verzögerungen oder Einschränkungen bei der Besetzung wirken sich schnell auf die Unterrichtsangebote, aber auch auf die Stundenplangestaltung aus. Deshalb braucht es auch hier klare Regeln, die für die Schulen nachvollziehbar sind und die den konkreten Unterrichtsbedarf in den Mittelpunkt stellen. (Beifall FDP und SSW) Das hat der Bericht der Landesregierung leider nicht in ausreichendem Maße überall darlegen können. Bei den berufsbildenden Schulen wird in dem Bericht beispielsweise ausdrücklich erwähnt, dass aufgrund politischer Entscheidungen von der schülerzahlbezogenen Berechnung abgewichen wird. Das kann vielleicht sachlich nachvollziehbar sein, wird aber nicht ausreichend begründet. Es fehlt eine klare Darstellung, welche Kriterien für solche Abweichungen gelten, welche Schulen profitieren und welche möglicherweise weniger erhalten. Auch wird bei den berufsbildenden Schulen wegen Prognoseunsicherheit mit den aktuellen Schülerzahlen zum Zeitpunkt der Erstellung gearbeitet, also faktisch mit den Vorjahresdaten. Das kann man nachvollziehen, kann aber zu Problemen führen, wenn sich Ausbildungsgänge, Berufswahlverfahren oder regionale Nachfragen kurzzeitig verändern. Der Bericht erklärt nicht, wie solche Abweichungen zeitnah ausgeglichen werden. Diese und andere Faktoren führen dazu, dass es in dem gesamten Verfahren noch Verbesserungspotenzial gibt, vor allem im Hinblick auf transparente Regeln und eine nachvollziehbare Begründung für bestimmte Entscheidungen bei den Zuweisungen. Am Ende sollte es das Ziel sein, dass alle Schulen mit den nötigen Ressourcen ausgestattet werden, damit endlich überall guter Unterricht stattfinden kann. – Vielen Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW)
Beate Raudies
Für die SSW-Fraktion hat jetzt die Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering das Wort.
Jette Waldinger-Thiering SSW
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich möchte mich natürlich beim Ministerium für den gut erklärenden Bericht bedanken und wünsche der Bildungsministerin gute Besserung. (Beifall) Gerade in Zeiten, in denen viel über Lehrkräftemangel und schleppende Lehrkräftegewinnung diskutiert wird, ist es wichtig, dass wir alle nachvollziehen können, wie die Planstellenzuweisung funktioniert. Nun scheint das PZV ein hochkomplexes und bestimmt gut durchdachtes Grundsystem zu sein, allerdings wird durch den Bericht auch deutlich, dass durch die einzelnen Erlasse und Zusatzregelungen die letztendliche Stellenzuweisung nicht immer transparent nachvollzogen werden kann. Es ist gut und richtig, dass für zusätzliche Aufgaben zusätzliche Planstellen zugewiesen werden. Doch auch dafür müssen klare und transparente Regeln gelten. Lehrkräfte sind die wichtigsten Ressourcen in unserem Bildungssystem. Das bedeutet: Je mehr Lehrkräfte an einer Schule arbeiten, desto besser kann eine Schule ihren Auftrag erfüllen. Nun hat nicht jede Schulart und jede Schule den gleichen Auftrag zu erfüllen beziehungsweise die gleichen Herausforderungen zu bewältigen. Deshalb ist es wichtig, dass bereits in der Bedarfsermittlung die Bewertungen und Kriterien den individuellen Bedarfen der Schulen angepasst werden. Die Tatsache, dass Personalüberhänge an einer Schule dazu führen, dass an einer anderen Schule dringend benötigte Stellen nicht besetzt werden können, wurde jetzt kurzfristig neu geregelt. Solche Situationen können eigentlich nur mit angemessenen Puffern in der Planung gelöst werden. Auch wenn es eigentlich nicht genug Lehrkräfte an einer Schule geben kann – wenn dafür aber an einer anderen Schule Stellen unbesetzt bleiben müssen, schwächt das die Bildungsgerechtigkeit erheblich. Besonders die Situation der berufsbildenden Schulen wird noch schwieriger, wenn sich die Per-9248 Schleswig-Holsteinischer (Jette Waldinger-Thiering) sonalplanung nicht an dem tatsächlichen Schülerzuwachs orientiert. Auch die Ungleichheit in der Bewertung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst muss geändert werden. Die Rahmenbedingungen der Lehrkräfteausbildung müssen an allen Schulen vergleichbar sein. Gerade hier dürfen keine Ressourcen eingespart werden, denn die Ausbildungsleistungen dürfen nicht zulasten der Unterrichtsversorgung gehen. Wir fordern mit dem vorliegenden Antrag, dass das Planstellenzuweisungsverfahren weiterentwickelt und angepasst wird, damit auch alle Zusatzregelungen, Erlasse und Nebenkriterien transparent und nachvollziehbar sind. (Beifall SSW, SPD und FDP) Generell werden wir in Zukunft nicht darum herumkommen, mehr Ressourcen in das Bildungssystem zu geben. Am Montag hat die Bundesbildungsministerin den nationalen Bildungsbericht vorgestellt. Der Bericht macht deutlich: Ein Weiter-so funktioniert nicht mehr. Es muss in Bildung investiert werden, damit sich etwas ändert. Ja, es fließt bereits ein großer Teil des Haushalts in den Bildungsbereich, aber so muss es auch sein. In anderen Ländern ist es selbstverständlich, dass Bildung einen großen Teil des Haushalts vereinnahmt, um ausreichend Personal an Schulen zu finanzieren. Ich möchte zu dem vorliegenden Bericht noch einen weiteren Punkt vortragen. Je später sich der Landtag mit dem Haushaltsentwurf befasst, darüber entscheidet und den ins Rennen bringt, desto später wird das PZV fertig gestrickt und strukturiert, weil man erst nach Beschlussfassung über den Haushalt weiß, wie viel Geld wir tatsächlich für Personal ausgeben können. Das ist natürlich immer eine riesengroße Herausforderung für das System Schule, weil die Schulen nicht genau wissen, mit wie viel Lehrkräften sie für das nächste Schuljahr rechnen können. Das ist eine riesengroße Unsicherheit für die Schulen. Wir haben das über die Berufsschulen gesagt. Ich finde es schon spannend, dass uns die Abgeordneten der regierungstragenden Fraktionen vorwerfen, dass wir einen Antrag schreiben und da mit Sachen kommen, die nicht richtig sind, weil Ihnen der Erlass ja schon vorlag oder Sie da reingucken konnten. Das zeigt, dass Opposition irgendwie doch wirkt, wenn dann bemerkt wird, dass da etwas offensichtlich nicht ganz hinhaut. Das finde ich gut. Insofern: mehr Lehrerstellen für dieses Land! (Beiall SSW, SPD und FDP)
Beate Raudies
Die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW verfügen noch über Restredezeiten. Wird davon Gebrauch gemacht? – Das ist nicht der Fall. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung und komme zu den Abstimmungen. Erstens zu a), Antrag der Fraktionen von SPD und SSW, Drucksache 20/4510 (neu). Ich habe den Kollegen Krüger vorhin nicht direkt fragen können, ob er auch für diesen Antrag Ausschussüberweisung empfohlen hat. – Nur für den Bericht. Wird auch für den Antrag Ausschussüberweisung beantragt? – Das habe ich nicht gehört. Dann stimmen wir in der Sache über Drucksache 20/4510 (neu) ab. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und SSW. Gegen die Stimmen von? – CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Zweitens Abstimmung zu b), Bericht der Landesregierung, Drucksache 20/4329. Es ist beantragt worden, diesen dem Bildungsausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Damit ist das einstimmig beschlossen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir gehen jetzt in eine kurze Mittagspause. Ich unterbreche die Sitzung bis 14 Uhr. (Unterbrechung: 13:00 bis 14:00 Uhr)
Eka von Kalben
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bitte nehmen Sie Platz und stellen die Gespräche ein. Wir fangen jetzt bitte gemeinsam an. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 18, 19 und 54 auf: Gemeinsame Beratung a) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Landesverfassungsgerichtsgesetzes und des Landesrichtergesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW Drucksache 20/4531 (neu) (Vizepräsidentin Eka von Kalben) b) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW Drucksache 20/4532 c) Änderung der Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtags. Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW Drucksache 20/4530 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache und erteile der Abgeordneten Marion Schiefer von der CDU das Wort.
Marion Schiefer CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Carolin Emcke hat am Mittwochabend bei unserem Landtagsfestakt viele bedeutungsvolle Worte an uns gerichtet. Ich möchte einen Satz besonders herausgreifen: „Demokratie muss man machen!“ (Beifall ganzes Haus) Wie ich seit Mittwochabend weiß, hat uns unser Paul Husfeldt in seiner ersten Rede 1946 nach dem berühmten Gedicht von Theodor Storm zugerufen: „Lassen Sie uns zu den Freien gehören.“ Beides passt. Im Mai-Plenum vor zwei Jahren haben wir mit großer Einigkeit den Beschluss gefasst, den Rechtsstaat und die demokratischen Institutionen gegen Extremismus zu stärken. Alle Fraktionen dieses Hauses haben sich in der Folge gemeinsam auf den Weg gemacht, um die Geschäftsgrundlagen unserer parlamentarischen Arbeit und die des Landesverfassungsgerichts auf ihre Resilienz hin zu überprüfen und miteinander Wege zu finden, um diese Resilienz zu erhöhen. Wir haben uns aufgemacht nicht nur aus Sorge, sondern auch aus Vernunft, um operativ nachzuschärfen, damit wir unsere demokratischen Errungenschaften bewahren können. Auf Einladung der SPD-Fraktion sind Mitarbeiter und Abgeordnete sodann immer wieder zusammengekommen. Wir haben gemeinsam entwickelt, was heute auf dem Tisch liegt. Ich danke jedem und jeder Beteiligten für das konstruktive Miteinander, für die Souveränität im Umgang mit den Argumenten der anderen und für den gelebten Willen zu handlungsfähigen, demokratischen Institutionen. (Beifall ganzes Haus) Namentlich möchte ich besonders danken: Niclas Dürbrook, Thorsten Pfau und Herrn Dr. Schubert. (Beifall ganzes Haus) Durch konkrete Beispiele der jüngeren Vergangenheit außerhalb von Schleswig-Holstein haben wir gesehen, dass politische Kräfte die ihnen zustehenden Rechte nicht dafür nutzen, um ihre inhaltlichen Interessen wahrzunehmen, sondern um durch die Nichtinanspruchnahme von Rechten Verfahren zu torpedieren, die Konstituierung von Gremien und deren Arbeit zu verhindern, um sodann den angeblich handlungsunfähigen Staat zu verhöhnen. Konkrete Oppositionsfraktionen, die in anderen Ländern eine qualifizierte Mehrheit von einem Drittel der Sitze haben, haben schon Richterwahlen blockiert, indem sie kein Mitglied für den Richterwahlausschuss benannt haben. Deshalb ist es wichtig, dafür zu sorgen, dass unsere Institutionen arbeiten und ihre Aufgaben erfüllen können, auch wenn einzelne Fraktionen ein Interesse daran haben sollten, den Rechtsstaat funktionsunfähig zu machen. Wer Verfahrensregeln ändern möchte, braucht dafür nämlich Verbündete, eine Mehrheit. Da ist es nicht angemessen, wenn jemand, der keine Mehrheit hat, die demokratischen Institutionen sabotieren und lahmlegen kann. Auf solch ein parlamentarisches Verhalten waren wir jahrzehntelang nicht vorbereitet. Heute ist der Bedarf da. Im Grunde geht es nicht um eine bestimmte Partei. Gesetze sind immer abstrakt generell. Sie wirken für und gegen jeden. Insofern ist das Vorgehen der konkreten Fraktionen in anderen Bundesländern sicherlich der Anlass für unseren Arbeitsprozess gewesen. Aber die Veränderungsbedarfe, die wir nun identifiziert haben, schützen unsere parlamentarische Arbeit vor Blockaden durch egal welche Kräfte, die in unserer Legislative künftig ein Interesse daran haben könnten. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP) Ein Teil der nun eingebrachten Änderungen und Ergänzungen erfolgt aus Gründen der Rechtssicherheit, zur Vermeidung potenzieller Streitigkeiten, so bei dem dritten Wahlgang zur Wahl des Minister-9250 Schleswig-Holsteinischer (Marion Schiefer) präsidenten und bei der Abwahl von Vorsitzenden unserer Landtagsausschüsse. Darüber hinaus heben wir mit den Bestimmungen zum Richterwahlausschuss und zum Landesverfassungsgericht in der Landesverfassung deren zentrale Strukturvorgaben vom einfachen Gesetzesrecht auf die Ebene der Verfassung, um sie abzusichern. Wir haben uns dabei die Argumente zur Resilienz des Bundesverfassungsgerichts auf Bundesebene zum Vorbild gemacht. Deshalb schlagen wir rechtliche Ergänzungen vor, um die Arbeitsfähigkeit unseres Landesverfassungsgerichts zu erhalten. Der subsidiäre Ersatzwahlmechanismus, der bis zum Beschluss über den Vorschlag des Landesverfassungsgerichts noch durch einen Beschluss mit Zweidreittelmehrheit des Landtags überholt werden kann, dient als zusätzliches Sicherungsnetz. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich über unser Arbeitsergebnis. Professor Brüning hat am Montag in unserer Anhörung zur Landesverfassung betont: Das Wichtigste an der Verfassungsänderung ist die Resilienz. – Auch wenn die Anhörung zu unserem Paket hier noch bevorsteht, hat mich das bereits sehr bestärkt. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)
Eka von Kalben
Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Jan Kürschner das Wort.
Jan Kürschner GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Vorweg ein Zitat von Max Steinbeis: „Wer den Worst Case verhindern will, muss ihn kennen.“ Als ich 2022 in den Landtag kam, hatte ich für den Worst Case noch keinen Blick. Das ist jetzt anders. Vielen Dank an die SPD für die parlamentarische Initiative und Dank vor allen Dingen allen Mitarbeiter_innen aller Fraktionen in der AG Resilienz, der Landtagsverwaltung und allen weiteren Beteiligten an dieser Arbeitsgruppe, teilweise Ehemalige aus der Justiz Schleswig-Holsteins, die alle Vorschriften mit wachen Augen durchpflügt haben. Das war sehr viel Arbeit. Wir haben jetzt ein ausgezeichnetes Ergebnis. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, vereinzelt FDP und SSW) 2023 war ich auf der Demokratiekonferenz der Grünen in Erfurt, weil das Thüringen-Projekt um Max Steinbeis dort ein großes Thema war. Deswegen hatte ich ihn 2024 auch hierher nach Kiel zur Veranstaltung „Was wäre wenn – Rechtsextreme an der Macht?“ eingeladen, die hier im Plenarsaal stattgefunden hat. Das ist genau zwei Jahre her; das war tatsächlich zur Kieler Woche. Es war so etwas wie der Startschuss. Das große Verdienst dieses Thüringen-Projekts ist die Analyse der populistischen Umwälzungen in Ungarn und Polen. Es gibt da nämlich ein klares Muster. Autoritär-populistische Regierungen nehmen zunächst die Justiz, dann den Beamtenapparat, die Medien, die Wissenschaft und die Kultur ins Visier. Diese werden delegitimiert, um sie dann unter dem Vorwand einer Reform so umzubauen, dass sie den eigenen Interessen dienen und als Kontrollinstanzen ausfallen. Das Thüringen-Projekt hat dabei den Blick auf die offenen Flanken auch in deutschen Verfassungen gelenkt. Die Probleme fangen eben überhaupt nicht erst an, wenn der Extremismus eine Mehrheit bekommt, sondern schon früher. Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Wir wählen als Plenum die Gerichtspräsident_innen und die Mitglieder unseres Richterwahlausschusses mit einer Zweidrittelmehrheit. Und schon ein Drittel kann diese Entscheidung komplett sabotieren und einen permanenten Stillstand verursachen, der unser System dann eben an einer entscheidenden Stelle trifft: bei der Justiz. Das Ziel dieser Bestrebungen ist, sagen zu können: Seht her, das System, die Demokratie funktioniert nicht. In Thüringen wurden die Vorschläge des Thüringen-Projekts nicht umgesetzt. Das ist vollkommen unverständlich. Wir alle haben bestimmt noch das Fiasko um den Alterspräsidenten vor Augen. Das wäre zu verhindern gewesen; das Thüringen-Projekt hatte genau dazu einen Vorschlag gemacht. Ebenso die Blockade bei der Neubesetzung des Richterwahlausschusses: In Thüringen tagt dieser Ausschuss jetzt in alter Besetzung. Das ist verfassungsrechtlich schwierig, und nach der nächsten Wahl geht das sowieso überhaupt nicht mehr. Die Zeit läuft gegen die Justiz in Thüringen. Das ist unverzeihlich und kann gravierende Auswirkungen haben. Warum ist das so? Stellen Sie sich vor, Sie gehen zu Gericht, um ihr Recht zu bekommen. Im Gerichtssaal sitzt aber keiner, weil eine radikale Minderheit im Parlament blockiert, dass in der Justiz neue Leu- (Jan Kürschner) te auf Lebenszeit eingestellt werden. Das wird in Thüringen bittere Realität. Die Blockade geschieht ganz real und jetzt. Wer wird sich in Thüringen noch für die Justiz bewerben? Wir als Parlament in Schleswig-Holstein erkennen das Problem, und alle Fraktionen in diesem Haus ziehen heute an einem Strang – das freut mich sehr –, um die gefundenen Angriffspunkte zu entschärfen. Wir erkennen den parlamentarischen Arm des Extremismus, und wir sichern unsere Demokratie mit dem Gesetzentwurf ab. (Beifall ganzes Haus) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle haben uns daran gewöhnt, dass die Geschichte am Ende gut ausgeht. Ein Gewohnheitsrecht darauf haben wir allerdings nicht. Es ist aber auch kein Schicksal, denn wir haben die Möglichkeit, Einfluss zu nehmen. Außerdem haben wir einen immer weiter wachsenden Kampfgeist. Carolin Emcke sagte am Mittwoch: Das lassen wir uns nicht wegnehmen. – Das fand ich richtig gut. Der Wille, es nicht geschehen zu lassen, ist das, worauf es jetzt ankommt. Ich bitte um Überweisung in den Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)
Eka von Kalben
Das Wort hat jetzt Niclas Dürbrook von der SPD.
Niclas Dürbrook SPD
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den letzten acht Jahrzehnten waren die Abgeordneten dieses Hauses in der Sache ganz oft nicht einig. Es gab und es gibt unterschiedliche Vorstellungen davon, welchen Kurs unser Land einschlagen soll. Bei der alles überwiegenden Mehrheit der Abgeordneten gab und gibt es aber eine gemeinsame Grundüberzeugung: Wir wollen, dass es Schleswig-Holstein gut geht. Wir stehen hinter unserer Demokratie. Wir akzeptieren die Regeln, die wir uns selbst geben. Vor allem wollen wir kein anderes politisches System. (Beifall ganzes Haus) Leider hat die Gewissheit, dass man sich auf diesen Grundkonsens für alle Zeiten verlassen kann, in den vergangenen Jahren Risse bekommen. Viele – das war gerade auch schon Thema – erinnern sich noch an die konstituierende Sitzung des Thüringer Landtags vor knapp zwei Jahren. Der Alterspräsident von der AfD versuchte, die bestehenden Regeln des Parlaments auszuhebeln, und wurde erst durch das Verfassungsgericht gestoppt. Man sieht in Thüringen auch, wie destruktiv die AfD mit demokratischen Institutionen umgeht. Besonders sichtbar wurde das zuletzt bei der Blockade des Richterwahlausschusses. Man hätte sich – auch das war schon Thema – in Thüringen selbstverständlich besser auf diese Situation vorbereiten können, wenn die Demokratinnen und Demokraten vor der letzten Wahl gemeinsam Vorsorge getroffen hätten. Diesen Versuch hat es gegeben, aber er ist gescheitert. Auch der Blick nach Mecklenburg-Vorpommern stimmt einen nicht sonderlich hoffnungsvoll, wenn man sich das anguckt. Ich bin froh, dass wir uns in Schleswig-Holstein anders entschieden haben. Vor zwei Jahren hat sich dieser Landtag einstimmig selbst den Arbeitsauftrag gegeben, unsere Regelungen mit Blick auf die demokratische Resilienz zu überprüfen und nachzusteuern. Diesen Arbeitsauftrag haben wir alle sehr ernst genommen. Es gab 50 Sitzungen auf Abgeordneten- und auf Mitarbeiterebene. Ich möchte ebenfalls ausdrücklich allen danken, die ihre Expertise bereitgestellt haben: der Landtagsverwaltung, dem Wissenschaftlichen Dienst, der Landesregierung, der Justiz. Ein ganz besonderer Dank gilt an dieser Stelle natürlich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktionen. (Lebhafter Beifall ganzes Haus) Das war eine beeindruckende Fleißarbeit, denn was wir heute beraten, ist das Ergebnis einer langen Liste von Prüfaufträgen. Wir haben uns bei jedem einzelnen dieser Punkte gefragt: Wo gibt es Missbrauchspotenzial? Welche Erfahrungen haben andere Bundesländer gemacht? Welche Erkenntnisse ergeben sich aus dem Thüringen-Projekt oder aus dem Justizprojekt des Verfassungsblogs? Die gute Nachricht lautet: Schleswig-Holstein ist bereits heute an vielen Stellen gut aufgestellt. Vieles ist bei uns auch ein bisschen smarter geregelt, als das vielleicht in anderen Ländern der Fall ist. (Zuruf: Genau!) Es gibt aber eben auch Punkte, bei denen wir nachschärfen sollten. Wir wollen verhindern, dass Richterwahlen oder die Wahlen von Verfassungsrichte-9252 Schleswig-Holsteinischer (Niclas Dürbrook) rinnen und Verfassungsrichtern dauerhaft blockiert werden können. Deshalb geben wir dem Landesverfassungsgericht für den Fall einer dauerhaften Blockade ein Vorschlagsrecht. Deshalb senken wir die Hürde für die Wahl des Richterwahlausschusses in der Verfassung ab, aber behalten die höhere Hürde im Landesrichtergesetz ausdrücklich bei. An diesem Beispiel zeigt sich ganz gut ein zentrales Dilemma unserer Beratung. Was Obstruktion, also die mutwillige Blockade demokratischer Verfahren verhindert, kann gleichzeitig die Rechte der parlamentarischen Opposition beschneiden. Wir haben uns den Vorschlag darum nicht leicht gemacht und an anderer Stelle Maßnahmen verworfen, die im schlimmsten Fall von extremen Mehrheiten gegen demokratische Kräfte eingesetzt werden könnten. (Beifall ganzes Haus) Außerdem wollen wir Unklarheiten bei der Wahl eines Ministerpräsidenten beseitigen. Des Weiteren schaffen wir die Möglichkeit zur Abwahl von Ausschussvorsitzenden, und wir stärken unser Landesverfassungsgericht nach dem Vorbild des Bundes deutlich. Ich hoffe sehr und ich bin eigentlich auch zuversichtlich, dass wir alle diese Regelungen nie brauchen werden. Denn es ist kein Naturgesetz, dass unsere Demokratie immer stärker unter Druck gerät, und es ist kein Naturgesetz, dass in diesem Parlament in einem Jahr in einer nennenswerten Zahl eine Gruppe von Rechtsextremen sitzt. (Lebhafter Beifall ganzes Haus) Unsere Aufgabe ist, in den kommenden zwölf Monaten dafür zu sorgen, dass es auch künftig in Schleswig-Holstein breite demokratische Mehrheiten gibt. (Beifall ganzes Haus) Wir in Schleswig-Holstein sind weit von Zuständen entfernt, in denen eine extremistische Kraft ein Drittel der Sitze im Parlament erreicht oder gar noch schlimmere Szenarien eintreten. Gerade darum ist es aber richtig, vorbereitet zu sein. Ich persönlich gehe nicht davon aus, dass es irgendwann in meinem Haus einmal brennen wird. Dennoch habe ich Rauchmelder eingebaut, und ich erkläre meiner Tochter, wie das mit der 112 funktioniert. Vorsicht ist besser als Nachsicht. Für unsere Demokratie gilt das allemal. Ich freue mich sehr auf die Beratung im Ausschuss, und ich glaube, ich kann für uns alle sagen: Wir sind offen für alle Hinweise, die dieses Paket am Ende noch ein bisschen besser machen. – Herzlichen Dank. (Beifall ganzes Haus)
Eka von Kalben
Für die FDP hat Dr. Bernd Buchholz das Wort.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst will mich gerne bei den Sozialdemokraten und bei Niclas Dürbrook in Person dafür bedanken, dass dieses Parlament vor zwei Jahren den Beschluss gefasst hat, sich mit all den Dingen einmal auseinanderzusetzen, die man resilienter machen kann. Der weitere Dank geht an diejenigen, die in den 50 Sitzungen in der Tat eine wahnsinnige Fülle von unterschiedlichen Vorstellungen durchgeflöht, durchgearbeitet, nach allen Regeln der Kunst und auch mit Pro und Kontras ausgearbeitet und uns zum Schluss etwas vorgelegt haben, von dem wir heute sagen können: Es ist wirklich ein guter Vorschlag, der hier liegt. – Herzlichen Dank! (Beifall ganzes Haus) In Wahrheit – da bin ich vielleicht ein bisschen anderer Auffassung als der eine oder andere Vorredner – regeln wir hier nicht viel. Das ist auch gut so. Denn für den Schleswig-Holsteinischen Landtag kommen viele Dinge nicht überraschend. Ich wurde das erste Mal Landtagsabgeordneter im Jahre des Heils 1992. (Sybilla Nitsch [SSW]: Ei, jei, jei! – Weitere Zurufe CDU) Da waren einige von Ihnen noch gar nicht geboren. (Heiterkeit) Ja, melde dich, Malte. (Heiterkeit – Christopher Vogt [FDP]: Da gab es schon einen Landtag?) – Da gab es einen Landtag, Kollege Vogt. Vor allem gab es aber eine DVU-Fraktion, die in, ich sage einmal, Fortsetzung der NPD schwieriges rechtsextremistisches Gedankengut in sich versammelte. Der Umgang im Parlament mit ihr war souverän. (Beifall ganzes Haus) Außerdem ist mir wichtig: In der letzten Legislaturperiode mit der Jamaikakoalition hatten wir es mit einer AfD-Fraktion zu tun, mit der wir auch souve- (Dr. Bernd Buchholz) rän umgegangen sind und die es heute in diesem Hause deshalb nicht mehr gibt. (Beifall ganzes Haus) Daher war es mir besonders wichtig, dass wir mit den Vorschlägen, die wir machen, darauf achten, dass wir wirklich nur Obstruktionen verhindern, aber eben nicht demokratisch gewählte Gruppierungen und Minderheiten im Parlament zu stark reglementieren, sondern deren Schutz weiterhin achten, weil Demokratie auch davon lebt, dass Minderheiten im Parlament ihre Rechte wahrnehmen können. (Beifall ganzes Haus) Was in diesem Paket steckt, ist jetzt so, dass man sagen kann: Jawohl, wir versuchen an diesen Stellen Obstruktionen zu verhindern – ob in der Landesverfassung mit den Bestimmungen zur Wahl des Ministerpräsidenten, ob mit dem Richterwahlgesetz, damit der tatsächlich besetzt werden kann, oder auch mit unserer Geschäftsordnung, wo es in Wahrheit nur darum geht, dass man Menschen, die man einmal zu Ausschussvorsitzenden gewählt hat, in einem ganz normalen Verfahren auch wieder ordentlich abwählen kann. Das ist eigentlich nichts Besonderes. Das diente nur der Klarstellung. Das ist nun klargestellt, damit es darüber gar keine langen Diskussionen mehr gibt. All das ist abgewogen worden. Ich finde, dies ist mit Fingerspitzengefühl zu machen; denn das ist nicht so einfach. Wir hatten viele Vorschläge, die gut gemeint waren, aber in Wahrheit dazu führen würden, dass auch eine demokratische Gruppierung in einem Parlament ihrer Rechte verlustig gehen könnte. Das darf aber nicht sein. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt CDU) Wir dürfen in Ansehung einer Gefahr durch Extremisten unsere eigenen demokratischen Werte nicht infrage stellen. Deshalb geht es um eine ausgewogene Regelung, die gelungen ist. Das freut mich sehr. Ich komme zum Schluss. In der Debatte heute Morgen um die Verfassungstreue habe ich schon einmal etwas dazu gesagt. Es geht darum, Obstruktion zu verhindern. Um Extremismus nicht parlamentsfähig zu machen, bedarf es anderer Dinge in diesem Land: (Beifall FDP und SSW) Es bedarf einer Politik, die deutlich macht, dass wir die Probleme der Menschen ernst nehmen, dass wir Lösungen haben, dass wir in diesem Haus lösungsfähig sind, dass wir auf allen Politikgebieten ansprechbar sind und tatsächlich schaffen, dass die Menschen das Gefühl haben, dass dieses Parlament keine Laberbude ist, sondern etwas bewegt. Das wird Extremismus von diesem Haus fernhalten. Dafür werde ich weiter kämpfen. – Herzlichen Dank. (Beifall ganzes Haus)
Eka von Kalben
Herr Dr. Buchholz hat eine Restredezeit von 34 Sekunden. – Die nächste Rednerin ist Sybilla Nitsch vom SSW.
Sybilla Nitsch SSW
Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie können in den Zeitungen seit ein paar Jahren die gruseligsten Artikel lesen: „Demokratie unter Druck“, „Demokratie in Gefahr“ oder sogar „Ist die liberale Demokratie noch zu retten?“. Dabei geht es um Angriffe von innen wie von außen. Schauen wir nach Ungarn. Viktor Orbán hat seine Regierungszeit dazu genutzt, das Land autokratisch umzubauen. Die Regierung hat das oberste Gericht abgeschafft und Richterposten gezielt neu besetzt. Kritische Medien wurden weitgehend gleichgeschaltet. NGOs wurden kriminalisiert und von finanzieller Unterstützung abgeschnitten. Wahlkreise wurden zugunsten der Regierungspartei umstrukturiert. Forschung und Lehre wurden massiv eingeschränkt. In Polen hat die PiS Kontrollgremien unterwandert, die Unabhängigkeit der Justiz durch Blockaden eingeschränkt, versucht, Richter in den Zwangsruhestand zu versetzen und die freie Presse nachhaltig unter Druck zu setzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier geht es um unsere nächsten europäischen Nachbarländer, um die größten und ältesten Demokratien der Welt. Heute geht es hier aber um unsere demokratischen Strukturen vor Ort. Wir müssen leider der Tatsache ins Auge blicken, dass es destruktive Kräfte gibt, denen es ein reines Vergnügen wäre, unsere demokratischen Strukturen zu lähmen und zu beschädigen. Autokratischen Kräften sind demokratische Grundprinzipien ein Dorn im Auge. Freie Wahlen schaden ihnen, und Gewaltenteilung schwächt ihre Macht. Angriffe auf demokratische Strukturen sind nicht immer klar zuzuordnen, weil sie oft anonym oder versteckt sind. Desinformationen und Propaganda durch Verschwörungstheorien im Internet ließen sich landespolitisch kaum in den Griff bekommen. 9254 Schleswig-Holsteinischer (Sybilla Nitsch) Aber da, wo wir sehen, dass die parlamentarische Arbeit von innen ausgehöhlt werden könnte, sollten wir vorausschauend und beherzt handeln. (Beifall SSW, SPD, FDP und vereinzelt CDU) Aus Parlamentssicht ist es ohnehin angebracht, alle Jubeljahre die Geschäftsordnung dahin gehend zu überprüfen, ob diese noch zeitgemäß ist. Insbesondere wir als SSW wissen das; denn in den vergangenen Jahren konnten wir gemeinsam mit den demokratischen Fraktionen immer wieder für die Stärkung der Minderheitenrechte im Parlament sorgen – auch dafür möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken –, sodass wir diesen Weg in den vergangenen Jahren so konstruktiv beschreiten konnten. (Beifall SSW, SPD, FDP und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Daher war es aus unserer Sicht genau der richtige Schritt, gemeinsam die Arbeitsgruppe Resilienz zu beschließen. Ich richte meinen ausdrücklichen Dank an die Beteiligten, die eine wirklich intensive und fulminante Arbeit geleistet haben. Insbesondere möchte ich den Mitarbeitern in den Fraktionen danken, die sich fraktionsübergreifend über viele Monate hinweg damit auseinandergesetzt haben, ob unsere Verfassungsorgane angreifbar sind und wenn ja, wie man dem am besten begegnen kann. (Beifall ganzes Haus) Ich finde es bemerkenswert, dass Sie dabei wirklich mit Augenmaß vorgegangen sind. Das war sicherlich nicht immer einfach angesichts der Fülle an Dokumenten und Materialien, die vorlagen. Davor habe ich großen Respekt. An einigen Stellen war keine Handlung erforderlich. Da wird dann eben auch nichts verändert. Änderungen wird es beim Landesverfassungsgericht, bei der Wahl von Richterinnen und Richtern, bei der Wahl des Ministerpräsidenten oder der Ministerpräsidentin und bei der Wahl von Ausschussvorsitzenden geben. Es geht darum, unsere zentralen Verfassungsorgane gegen Blockaden abzusichern. Wir werden die Vorschläge nun ausführlich in den Ausschüssen diskutieren und im Anhörungsverfahren dem kritischen Blick von Expertinnen und Experten unterziehen. Der Prozess ist also noch nicht ganz abgeschlossen. Uns als SSW geht es darum – ich denke, da kann ich auch für meine Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen mit sprechen –, unsere Demokratie zu schützen, zu verbessern, gleichsam weiterzuentwickeln und zu bewahren. In diesem Sinne werden wir gemeinsam daran weiterarbeiten. (Beifall ganzes Haus)
Eka von Kalben
Für die Landesregierung hat die Justizministerin Professorin Dr. Kerstin von der Decken das Wort. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Landtag berät heute über Änderungen der Landesverfassung, des Landesverfassungsgerichtsgesetzes, des Landesrichtergesetzes und der Geschäftsordnung des Landtags. Alle Änderungen dienen dem selben Ziel, nämlich die Resilienz elementarer Verfassungsstrukturen unseres Landes zu stärken. Die Bedeutung dieser Änderungen resultiert auch aus der Art ihres Zustandekommens. Sie sind durch eine Arbeitsgruppe aller Landtagsfraktionen formuliert worden. In dieser Arbeitsgruppe war neben der Landtagsverwaltung und zahlreichen anderen Akteuren auch mein Haus häufiger zu Gast und konnte einen inhaltlichen Beitrag leisten. Für diese Möglichkeit möchte ich herzlich danken. (Beifall ganzes Haus) Es ist ein gutes Zeichen, dass eine solche produktive Zusammenarbeit aller demokratischen Kräfte möglich ist. Sofern ich einen Wunsch äußern darf, dann wünsche ich mir, dass wir uns diesen Geist des Zusammenhalts auch in kommenden Legislaturperioden bewahren. (Beifall ganzes Haus) Gemeinsam ist es gelungen, einen abgestimmten Kanon an Änderungsvorschlägen vorzulegen, die unsere demokratischen Strukturen schützen und zugleich Anpassungsmöglichkeiten eröffnen. Lassen Sie mich exemplarisch vier Änderungen nennen. Dies betrifft erstens die Regelung der Ministerpräsidentenwahl in der Landesverfassung. Sie enthält nun eine wichtige Klarstellung zum dritten Wahlgang. Soweit nur eine Person zur Wahl steht, ist diese gewählt, wenn sie mehr Ja- als Neinstimmen auf sich vereinigt. Eine rechtssichere Wahl des Ministerpräsidenten oder der Ministerpräsidentin ist damit auch für diese besondere Situation gewährleistet. (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) Weitere Änderungen betreffen das Landesverfassungsgericht. Zahlreiche Bestimmungen, die bislang im Landesverfassungsgerichtsgesetz verankert werden, werden künftig Verfassungsrang haben. Dazu zählen unter anderem die Selbstständigkeit und Unabhängigkeit des Gerichts, die Amtszeit seiner Mitglieder sowie die Bindungswirkung seiner Entscheidungen. Eine dritte Änderung ist die Streichung des Zweidrittelquorums in der Landesverfassung für die Wahl der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte. Auf der Ebene des einfachen Rechts wird das Quorum beibehalten. So wird dem Gesetzgeber die Möglichkeit eröffnet, gegebenenfalls auf Sperrminoritäten zu reagieren. Bis dahin bleibt die erforderliche Zweidrittelmehrheit unverändert. Als Viertes möchte ich die Änderungen im Landesrichtergesetz hervorheben, die den Richterwahlausschuss betreffen. Seit rund 50 Jahren entscheidet in Schleswig-Holstein die zuständige Ministerin oder der zuständige Minister gemeinsam mit dem Richterwahlausschuss über die Besetzung von Richterämtern. Dieser Ausschuss besteht zu zwei Dritteln aus Abgeordneten, für deren Wahl jeweils eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. Damit wird gewährleistet, dass jedes Ausschussmitglied von einem breiten Konsens des Landtags getragen wird. Allerdings kann auch mit einer Sperrminorität von einem Drittel der Stimmen plus einer Stimme die Wahl einzelner Abgeordneter und damit die Konstituierung des gesamten Richterwahlausschusses verhindert werden. Um die Arbeitsfähigkeit des Richterwahlausschusses zu gewährleisten, sollen die Ausschussmitglieder, die Abgeordnete des Landtags sind, ab der nächsten Legislaturperiode anstelle der bisherigen Mehrheitswahl im Wege der Verhältniswahl gewählt werden. Auf diese Weise werden sowohl die Legitimation als auch die Konstituierung des Richterwahlausschusses bei schwierigen parlamentarischen Mehrheitsverhältnissen und seine repräsentative Zusammensetzung gesichert. Es bleibt damit stets gewährleistet, dass notwendige Personalentscheidungen in der Justiz zeitnah getroffen werden können, was letztendlich den rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürgern dient. Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Die geplanten Änderungen schützen die Funktionsfähigkeit unserer zentralen staatlichen Institutionen. Die überragende Bedeutung dieser staatlichen Institutionen haben Sie hervorgehoben, indem Sie als Legislative geschlossen aufgetreten sind. Ich danke Ihnen für eine gelungene Zusammenarbeit, von der unsere Demokratie und unser Rechtsstaat langfristig profitieren werden. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)
Birte Glißmann CDU
Frau Präsidentin, nach meinem Wissen beraten und beschließen wir die Geschäftsordnung in erster Lesung, sodass keine Überweisung an den Innen- und Rechtsausschuss erforderlich sein dürfte.
Sybilla Nitsch SSW
Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Stellen Sie sich vor: Es könnte alles so schnuckelig und romantisch sein, das reinste Postkartenidyll: Schleswig-Holstein, vom Meer umschlungen. Zwischen den weiten Rapsfeldern lässt sich eine andere Uferseite erkennen. Es gibt eine kleine Fähre, die Autos, Fahrräder und Fußgänger von Ufer zu Ufer über die Schlei bringt. – Ach, was wäre das doch schön. Leider sieht die Realität anders aus. Die Hängepartie an der Schleiquerung jetzt detailliert wiederzugeben, würde den Rahmen sprengen. Deswegen möchte ich mich den aktuellen Gegebenheiten nur mit einigen Schlagwörtern nähern: eine Fähre, die nach dem Kauf wieder zurück zur Werft muss, und Kosten, die in die Höhe schnellen. Lassen Sie es sich auf der Zunge zergehen: Ursprünglich war von 2,5 Millionen Euro die Rede. Jetzt belaufen sich die Gesamtkosten schon auf 6,5 Millionen Euro. Anleger, die umgebaut werden müssen, ein teurer Rückkauf der verkauften alten Fähre, Terminverschiebungen des Testlaufs, ein gerissener Antriebsriemen, weitere Betriebsunterbrechungen und zu guter Letzt ein Fährbetreiber, der aussteigen möchte – so viel im Schnelldurchlauf. Verschärfend kommt hinzu, dass es aufgrund der prekären Verkehrslage rund um die Schlei kaum Ausweichrouten gibt. Es wäre alles halb so schlimm, wenn es eine gute Alternative gäbe. Doch das ist nicht der Fall. Damit aber nicht genug. Die wirtschaftliche Lage vor Ort ist durchwachsen. Viele Betriebe wussten nicht, wie und wann sie Personal einplanen können. Hinzu kommt die generelle massive Einschränkung der Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner, egal ob beruflich oder privat. Die Zeit, die in den Monaten ohne Fähre draufgegangen ist, lässt sich nicht zurückholen. Auch die fehlenden Umsätze lassen sich kaum noch aufholen. Das ist wirklich bitter. Ja, wir alle haben uns einen anderen Verlauf gewünscht. Aber ein einfaches „Sorry, jetzt läuft es ja wieder“ und „Wir machen weiter wie bisher“ ist zu wenig und fast schon ein Hohn für die Menschen vor Ort. (Beifall SSW, Serpil Midyatli [SPD], Birte Pauls [SPD] und Dr. Heiner Garg [FDP]) Ich sage Ihnen eines: Was es nicht besser macht, ist das Hinhalten. Mit den Hinweisen, dass die nächste Reparatur das Problem lösen wird oder dass man keinen Plan B bräuchte, weil Plan A funktioniert, wirbt die Landesregierung mit billigem Zucker. Es hat sich gezeigt, dass Plan A schon lange nicht mehr funktioniert. Dabei mag es am Ende sogar gelingen, das Problem zu lösen, doch die Menschen vor Ort haben nach all den Erfahrungen der vergangenen Jahre jedes Recht, daran zu zweifeln – genau so, wie wir es tun. Das haben sie auch immer wieder deutlich gemacht, wie man kürzlich in einem Schreiben schwarz auf weiß lesen konnte. Vertrauen lässt sich nicht durch Ankündigungen reparieren. Vertrauen braucht Augenhöhe, und Vertrauen braucht Handlungsoptionen. (Beifall SSW und SPD) Denn: Was passiert, wenn der nächste Reparaturversuch abermals scheitert? Was passiert in weiteren Worst-Case-Szenarien? Wann will die Landesregierung endlich einmal die Reißleine ziehen? Ich habe hohen Respekt vor der nun anstehenden Hochsaison. In zwei Wochen beginnen die Sommerferien. Vor diesem Hintergrund ist es natürlich nicht förderlich, jetzt eine Testphase abzuhalten, ohne dazwischenzufunken. Nach der Saison erwarten die SPD-Fraktion und meine Fraktion vom SSW jedoch eine transparente und unabhängige Überprüfung der langfristigen Betriebsfähigkeit der Missunde III. Sollte sich erwei- (Sybilla Nitsch) sen, dass die Fähre Missunde III für diese Querung an der Schlei nicht dauerhaft betriebsfähig ist, muss die Missunde II für den Übergang wieder eingesetzt werden, damit dann ein kleinerer, betriebsfähiger und wirtschaftlicher Neubau einer Fähre geplant werden kann. Es braucht jetzt dringend einen verlässlichen Plan, und es braucht Vertrauen, das wachsen kann. Deshalb muss eine fachliche Überprüfung auf den Tisch. Immerhin sind die regierungstragenden Fraktionen nun auf die Idee einer Ursachenanalyse gekommen. Der Handlungsbedarf wurde anerkannt. Das war in den letzten Beratungen im Wirtschaftsausschuss nicht der Fall. (Zuruf SPD: Das stimmt!) Aber das greift zu kurz. Sie müssen den Willen dafür zeigen, dass Sie das Ziehen der Reißleine irgendwann vornehmen, um auf Dauer einen verlässlichen Fährbetrieb Missunde sicherzustellen. Immer nur in Monatsschritten zu planen, reicht nicht aus. Das sind Sie der Region an der Schlei schuldig. (Beifall SSW und SPD) Minister Madsen erkennt einen gewissen Handlungsbedarf, benennt geradezu detailverliebt alle Fehler, übernimmt hier und da ein bisschen Verantwortung, zieht daraus aber keinerlei Konsequenzen. Ich sage es mal so: Das scheint sich insgesamt zum Markenzeichen dieser Landesregierung zu entwickeln – leider auf Kosten der Bevölkerung und der Wirtschaft in der Schleiregion. – Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall SSW und SPD)
Eka von Kalben
Für die CDU hat Andreas Hein das Wort.
Andreas Hein CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Schleifähre Missunde ist weit mehr als ein Verkehrsmittel – sie ist ein Teil der regionalen Infrastruktur, ein Stück Identität der Schleiregion, und sie wird von vielen Menschen täglich benötigt. Gerade deshalb müssen wir die aktuellen Probleme rund um die Missunde III sehr ernst nehmen. In der Region bestehen erhebliche Zweifel daran, ob die neue Fähre langfristig wirtschaftlich und weiter ohne Ausfälle betrieben werden kann. Schauen wir uns die Fakten an: Die Missunde III ist deutlich größer und schwerer als ihre Vorgängerin, und die Überfahrt dauert nach Betreiberangaben mehr als doppelt so lange. (Zuruf Sybilla Nitsch [SSW]) Hinzu kommen technische und betriebliche Herausforderungen. Die Fähre reagiert nach Betreiberangaben aufgrund ihrer Größe und ihres Gewichts deutlich empfindlicher auf Strömung und Wind. Gleichzeitig werden für den Betrieb derzeit zwei Personen benötigt, während zuvor eine Person ausreichte. Damit steigen auch die Betriebskosten; allerdings soll Abhilfe durch die Umstellung auf einen Einpersonenbetrieb erfolgen. Der Betreiber macht aber auch deutlich, dass sich der Betrieb unter den derzeitigen Bedingungen nur schwer darstellen lässt. Wenn weniger Überfahrten möglich sind und gerade zu Spitzenzeiten längere Wartezeiten und dadurch Rückstaus entstehen sowie gleichzeitig die Kosten steigen, hat das Auswirkungen auf die Region und auf den Fährbetrieb insgesamt. Dieses kommt besonders zum Tragen, solange die Brücke in Lindaunis noch nicht geöffnet ist. Wird diese wieder geöffnet, ist dort selbstverständlich eine Entspannung zu erwarten. Meine Damen und Herren, auch wenn die ministerielle Verantwortung für dieses Projekt schon in der vergangenen Legislatur beim Wirtschafts- sowie beim Energieministerium lag, so müssen wir feststellen, dass die fachliche Federführung bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung beim Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz – LKN – lag. (Thomas Hölck [SPD]: Minister Goldschmidt ist schuld!) Bei der Missunde III handelt es sich sozusagen um einen Prototyp und damit um ein einmaliges Bauwerk. Dennoch stellt sich die Frage, weshalb bei der Planung und der Ausführung sowie offenbar auch bei der weiteren Inbetriebnahme diese erheblichen Schwierigkeiten entstanden sind, da dasselbe Planungsbüro, das damals die Missunde II entwickelt hat, auch die Missunde III entworfen hat – auch wenn dort inzwischen ein Generationswechsel stattgefunden hat. Da es immer wieder zu Ausfällen kommt, wirft auch die Frage der Bauausführung erhebliche Fragen auf. Die Missunde III bewährt sich aktuell nicht so wie erhofft. Vor diesem Hintergrund ist aufzuklären, warum man sich für eine deutlich größere und komplexere Konstruktion entschieden hat und ob die Anforderungen des Standorts in Missunde ausreichend berücksichtigt worden sind. Entschei-9258 Schleswig-Holsteinischer (Andreas Hein) dend bleibt jedoch die Frage, wie es zu den heutigen Problemen und Ausfällen kommen konnte und welche Schlussfolgerungen dazu für die Zukunft gezogen werden müssen. Das schließt ausdrücklich Regressforderungen, mögliche juristische wie auch gerichtliche Schritte und Auseinandersetzungen sowie weitere Schritte, die zu gehen wären, ein. Aus diesem Grund erwarten wir eine transparente Aufarbeitung und Resultate – insbesondere vom LKN. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ziel muss es sein, baldmöglichst eine tragfähige Lösung für die Menschen in der Region zu haben – eine Lösung, die technisch und wirtschaftlich dauerhaft funktioniert. – Ich bitte, unserem Antrag zuzustimmen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Kianusch Stender [SPD])
Eka von Kalben
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Nelly Waldeck das Wort.
Nelly Waldeck GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Ich glaube, nicht nur ich habe die letzten Tage gebangt und immer mal wieder Nachrichten geprüft, um sicherzugehen, dass, wenn wir heute über die Missunde diskutieren, sie auch tatsächlich noch fährt. (Heiterkeit Serpil Midyatli [SPD]) Das ist doch schon mal an sich eine gute Nachricht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) Die Beschaffung der neuen Missunde ist ganz sicher nicht gut gelaufen; das wissen alle in diesem Parlament. Darin sind sich auch alle einig. Ganz besonders zeigt das die „Chronologie der Missunde III“, die der NDR inzwischen betreibt und regelmäßig aktualisiert. Die neue Fähre wirkt zu groß für die kurze Strecke und hatte aufgrund der Größe einige technische Probleme. Das ist für alle, die auf diese Fährverbindung angewiesen sind, ein massives Problem. Wir reden über Schüler_innen, die auf der anderen Seite des Ufers zur Schule gehen und weite Wege zurücklegen müssen. Wir reden über Pendler_innen. Wir reden über die Gastronomie und über den Tourismus. Das ist ein riesiges Problem in dieser Region, und dabei geht es nicht darum, wie viele Menschen diese Fähre nutzen, sondern dass man sich klar macht, was das für Umwege für die Personen sind. (Serpil Midyatli [SPD]: Das stimmt!) Ebenso wichtig ist es auch, ernsthaft nach tragfähigen Lösungen zu suchen – nach schnellen Übergangslösungen auf der einen Seite, aber vor allem nach einem Ende dieses Dramas in absehbarer Zeit auf der anderen Seite, und das wurde es. Das Thema Missunde ist seit Jahren bei uns allen auf dem Radar. Wir alle kennen diese sehr kleine Fähre. Ich glaube nicht, dass jeder Abgeordnete alle möglichen Fähren dieses Landes aufzählen oder sogar den Namen nennen könnte. Das Thema wurde im Ministerium intensiv bearbeitet. Alle Abgeordneten waren in der Region, haben sich damit auseinandergesetzt, Gespräche gesucht und geprüft, ob es noch weitere oder bessere Lösungen gibt als die, die bisher vorgeschlagen sind. So viele Menschen beschäftigen sich intensiv mit dieser Fähre, dass ich hoffe, dass wir bald ein paar mehr Schiffsbauingenieur_innen in Schleswig-Holstein haben. (Zuruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich habe den Eindruck, dass sich sehr viele Leute auch technisch Gedanken über diese Fähre machen, die bisher nicht in diesem Berufsfeld unterwegs sind, und das wäre doch ein gutes Outcome. Der SSW schlägt heute drei zusätzliche Maßnahmen vor. Erstens, dass wir die Missunde III extern überprüfen lassen. – Genau das wird gemacht. Es geht darum, dass Fachpersonen sich diese Fähre angucken und sagen, ob sie betriebsbereit ist und funktionieren kann. Solange Personen, die sich damit auskennen, sprich: Fachpersonal, die diese Fähre begutachten, sagen, dass es eine Lösung für die Fähre gibt und dass sie fahren kann, dann vertraue ich darauf und gehe davon aus, dass das der richtige Weg und es nicht sinnvoller ist, an einer anderen Lösung zu arbeiten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Rixa Kleinschmit [CDU]) Zweitens. Die kurzfristige Reaktivierung der Missunde II ist der Alternativvorschlag, wenn die Missunde III nicht funktioniert. Dazu ist aber wichtig zu sagen, dass das keine kurzfristige Option ist, weil dafür diverse Umbauarbeiten stattfinden müssen. Das ist nichts, was man von heute auf morgen zurückdrehen kann, sondern es ist eine größere Entscheidung. (Nelly Waldeck) Drittens, die Festlegung auf eine neue Fähre, sollte die Missunde III als ungeeignet angesehen werden. Ich halte es nicht für klug, in diesem Parlament heute zu beschließen, dass wir einen Neubau der Fähre wollen, sollte die andere ungeeignet sein. Ich bin mir ganz sicher: Wenn Schiffsbauingenieur_innen sagen, diese Fähre sei nicht betriebsbereit, dann wird hier jeder in diesem Parlament sagen, dass wir eine neue Fähre brauchen. Daran setze ich keinen Zweifel. Trotzdem glaube ich nicht, dass es sinnvoll ist, heute im Parlament zu beschließen, bevor diese Entscheidung überhaupt ansteht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dennoch erwarten wir Transparenz und Verantwortung, und zwar nicht dadurch, dass jetzt irgendwelche LKN-Mitarbeiter_innen entlassen werden. Das ist überhaupt nicht der Weg, den ich hier gerade in den zwischen den Zeilen gehört habe, den wir gehen wollen. (Serpil Midyatli [SPD]: Das waren nicht wir; das war Ihr Kollege da drüben! – Zurufe) – Ich habe nur gesagt, was ich denke. Wir erwarten eine vollständige Ursachenanalyse – das haben wir auch in unseren Alternativantrag geschrieben – und eine offene Kommunikation gegenüber dem Landtag. Das muss aufgearbeitet werden. Selbstverständlich müssen wir uns damit auseinandersetzen, ob es mögliche Regressforderungen gibt, die wir stellen können. Es geht bei der Missunde, das sieht man auch an der Debatte hier, um das Vertrauen in öffentliche Beschaffungen und öffentliche Prozesse. Das ist uns allen wichtig, wie wir in der letzten Debatte gehört haben. Des Weiteren muss der enge Austausch mit der Region geführt werden. Die Missunde ist ein sehr sensibles Thema. Niemand sollte vor Ort das Gefühl bekommen, dass hier über irgendetwas diskutiert wird, das keiner einschätzen kann und wirklich kennt. Wir sollten aber auch nicht suggerieren, dass es ganz einfache Lösungen gäbe, die nicht getroffen worden sind, oder dass sich hier keiner kümmern würde oder dass niemand in dieser Region war. Ich bin mir sehr sicher, dass die Landesregierung einen sehr regen Austausch führt und dieses die Abgeordneten auch tun. Ich glaube, wenn man das suggeriert, dann ist es nicht nur unwahr, es schwächt auch das Vertrauen in staatliches Handeln. Das kann nicht unser Ziel sein. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Eka von Kalben
Frau Waldeck, lassen Sie eine Frage zu?
Nelly Waldeck GRÜNE
Ja. Ich bin durch mit meiner Rede, aber ja, gerne.
Sybilla Nitsch SSW
Es ist eher eine Bemerkung. Frau Waldeck, ich würde mir wünschen, dass Sie Ihre letzten Ausführungen beim nächsten Mal anders formulieren würden. Dass Sie in den Raum stellen, dass alle möglichen Abgeordneten etwas suggerieren und dass das gefährlich ist für den demokratischen Diskurs und so weiter, möchte ich von der Hand weisen. Es ist nicht in Ordnung, hier darzustellen, dass es Abgeordnete gibt, die angeblich einfache Lösungen suggerieren. Ich will Ihnen den Hinweis geben, dass Sie einmal überlegen sollten, wie Sie das formulieren. Hier liegt ein Antrag vom SSW und von der SPD auf dem Tisch, der einen ganz klaren Plan fordert, der auch aus Teilen der Region gefordert wird. Darüber sprechen wir heute. Hier suggeriert niemand irgendetwas. (Beifall SSW und SPD) – Ich habe gerade versucht deutlich zu machen, dass es bei diesem Thema aktiv schadet, wenn suggeriert wird, es gäbe eine einfache Lösung, und dass es falsch ist zu suggerieren, niemand würde sich für diese Region interessieren und sei an Lösungen interessiert. Das ist es, was ich sagen wollte. Ich denke schon, dass wir eine Auseinandersetzung über die Frage haben, wer eigentlich wann vor Ort war. Zumindest gab es eine intensive Debatte darüber, ob der Minister an Pfingsten als allererstes hätte in die Region fahren und sich die Situation angucken sollen. Das wurde intensiv diskutiert und ist darum schon ein relevanter Teil der Debatte. Deswegen kann man – finde ich – darauf schon aufmerksam machen. Ich habe aber nicht mit dem Finger gezeigt und gesagt, hier haben Einzelne schnelle Lösungen suggeriert. Ich würde sogar behaupten, in Ihrem Antrag ist keine schnelle Lösung vorgesehen. Genau der Weg, diese Fähre auszuprobieren, wird gerade gegangen. Dieser Weg wird auch in Ihrem Antrag befürwortet. Deswegen sind wir inhaltlich bei dem Thema gar nicht so weit auseinander. 9260 Schleswig-Holsteinischer (Nelly Waldeck) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Eka von Kalben
Frau Waldeck, lassen Sie eine weitere Frage von Frau Nitsch zu?
Sybilla Nitsch SSW
Habe ich es richtig verstanden, dass Sie mit Personen oder gegebenenfalls Gruppen, die etwas suggerieren, Akteure außerhalb des Parlaments meinen? Oder meinen Sie Abgeordnete oder Fraktionen hier im Parlament? – Ich habe allgemein dargestellt, dass es nicht sinnvoll ist, das zu suggerieren. Das war alles, was ich gesagt habe. Ich habe es nicht auf Personen bezogen; ich habe es nicht auf Parteien bezogen. Deswegen kann ich darauf nicht antworten. – Danke schön.
Eka von Kalben
Für die SPD hat Birte Pauls das Wort.
Birte Pauls SPD
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mir noch einmal die Mühe gemacht und nachgearbeitet, was passiert ist. Also, eine moderne, solarbetriebene Fähre für 2,5 Millionen Euro – das hörte sich nach einem guten Plan an Das klang super, und da hörte es dann auch schon auf. Mit zweijähriger Verspätung und 1,4 Millionen Euro Mehrkosten kam ein vollkommen überdimensionierter Koloss an der schmalsten Stelle der Schlei an. Die Gesamtkosten lagen bis dato bei 3,9 Millionen Euro. Wäre die Fähre dreimal so lang, dann hätten wir eine Brücke gehabt, was angesichts der Situation an der Lindaunis-Brücke eine echte Alternative gewesen wäre. (Beifall SPD und SSW – Lachen SPD) Heiner hat die Brücke auch schon einmal kennenlernen dürfen. Auf jeden Fall hat jemand vergessen, dem Konstruktionsbüro zu sagen, dass an der Schlei Wind weht und dass es an der engsten Stelle so eines Gewässers meistens eine Strömung gibt. Deshalb musste das Ding sofort wieder in die Werft; es fuhr nämlich nicht. Für weitere 1,3 Millionen Euro wurden vier Querstrahlruder und eine extra Batterie nachgerüstet. Kosten bis dato 5,2 Millionen Euro. Zwischenzeitlich musste die Landesregierung die alte Missunde II, die sie vorher für 17.000 Euro verscherbelt hatte, für über 100.000 Euro zurückkaufen und reaktivieren. Ostern sollte die Fähre dann in Betrieb gehen. Mit vier Wochen Verspätung – ausgestattet mit einem vorläufigen Fährzeugnis, einer langen Mängelliste und vielen Einschränkungen – nahm sie dann am 29. April 2026 den Betrieb auf. Einen Plan B brauchte man auf meine Nachfrage im Ausschusses laut Staatssekretärin Henckel nicht; das Ding würde ja fahren. (Beifall SPD und SSW – Martin Habersaat [SPD]: Wenn du das so sagst, klingt das ganz schön peinlich! – Heiterkeit) Da fragt man sich: Wozu ist die Missunde II noch im Eigentum des Landes? Ist sie nun eine Rückversicherung, oder ist sie es nicht? Das widerspricht sich. Keine vier Wochen später, nämlich zu Pfingsten und bei bestem Ausflugswetter in einer Region voller Gäste – weil es bei uns so schön ist –, kam die nächste Hiobsbotschaft: Es gab einen Totalausfall mitten im Saisongeschäft. Die anliegenden Gastronomen verzeichneten massive Umsatzeinbußen. Die Marina hatte weniger Kunden. Die Touristen, die wegen der gesperrten Lindaunis-Brücke ohnehin im Kreis fahren, standen frustriert am Ufer und mussten weite Umwege in Kauf nehmen. Die Kosten lagen bis dato bei 6,5 Millionen Euro. Das, meine Damen und Herren, ist kein Märchen; das ist Realsatire, und sie hat es sogar in das Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler geschafft. Das Satire-Magazin extra 3 und Mario Barth sowie ständig und immer wieder die überregionale Presse haben berichtet. Über die plötzliche Berühmtheit konnte sich vor Ort allerdings niemand freuen. Die Einschränkungen für die Menschen sind erheblich: Keine Verlässlichkeit, monatelange Umwege von 40 Kilometern waren neben den Einnahmeausfall für den Pächter und anliegende Betriebe die teure Folge. Gleichzeitig wurde uns im Ausschuss vom Minister Madsen erklärt, dass Umbaumaßnahmen, um die Missunde II wieder fahren zu lassen, Monate dauern würden. Die Experten vor Ort, die die Missunde II bestens kennen, sprechen von nur 14 Tagen. Die wären jetzt um, hätte man nach dem Ausfall am Pfingstsonntag pragmatisch gehandelt. (Birte Pauls) Übrigens wissen wir nicht, ob die Wirtschaftlichkeit der Missunde III richtig berechnet wurde. Weil die Riesensolarfähre so schwer zu bändigen ist, braucht sie nämlich aus Sicherheitsgründen zwei Fährleute statt früher nur einen. Zudem braucht die Fähre doppelt so lange, um die Schlei zu überqueren. Kein Wunder, dass der Pächter in dritter Generation, Rüdiger Jöns, ankündigt, unter diesen Bedingungen rechne sich das für ihn nicht. Als wir das Thema Missunde zuletzt im Ausschuss hatten, wurde noch groß verkündet, der Wirtschaftsminister werde diese Woche einen VorOrt-Termin gemeinsam mit dem Ministerpräsidenten durchführen. Nun waren sie nicht vor Ort; sie haben sich hier getroffen. Denn der Ministerpräsident – immerhin Wahlkreisabgeordneter auf der Schwansener Seite der Schlei – hat sich bisher nicht vor Ort blicken lassen. Er war auch bei diesem Gespräch nicht dabei. Das ist eigentlich keine gute Nachricht für die Region. Denn wenn ich eines in den letzten Jahren gelernt habe, ist es das: Nur wenn es zu 100 Prozent gute Nachrichten und nette Bilder gibt, lässt sich der Ministerpräsident einmal blicken. Für mich steht daher zu befürchten: Der nächste Ausfall der Fähre steht bevor. Ich hatte gerade noch einmal nachgefragt: Im Augenblick fährt sie noch. Die Kommunikation vor Ort ist miserabel, die Planung nicht gut, das bisherige Krisenmanagement fehlerhaft. All das führte nun zu Brandbriefen der regionalen Bürgermeister und der angekündigten Sammelklage. Dann wundern wir uns, dass irgendwann die Rechten – wie am letzten Sonntag – auftauchen, das als Politikversagen deklarieren und für sich instrumentalisieren. Das ist nämlich das, was da gerade passiert ist. Herr Minister Madsen, Schluss mit dieser Dauerimprovisation auf dem Rücken der Region. Machen Sie sich ehrlich! Wenn das Ding demnächst nicht voll belastbar und verlässlich fährt, müssen Sie das Ruder herumreißen. Vielleicht gibt es irgendwo auf der Welt einen guten Platz für die Missunde III. Überlassen Sie die Verantwortung den Akteuren vor Ort. Die anliegenden Betriebe verdienen jedenfalls eine Ausfallkompensation. Vor allen Dingen verdienen die Menschen eine Fähre, die fährt. – Danke schön. (Beifall SPD und SSW)
Eka von Kalben
Für die FDP hat Dr. Bernd Buchholz das Wort.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kollegin Pauls hat mit einem vom Grundsatz her recht: Die Geschichte ist ein wirkliches Fiasko. (Beifall FDP, SPD und SSW) Ich muss ehrlich sagen, dass ich die ganze Zeit überlege, ob ich an dem Fiasko Anteil habe. Ja, weil ich zu einem bestimmten Zeitpunkt auch einmal dieses Ministerium geführt habe. (Heiterkeit( Zu dem Zeitpunkt haben wir entschieden, dass ein Neubau her muss. Damals ging die Diskussion um die Frage, ob der wasserstoffgetrieben sein soll. Das ging dann alles nicht, und es wurde anders entschieden. Ich erinnere mich nicht daran, dass wir eine LKNPlanung vorliegen hatten, die diese Dimension aufzeichnete. Das habe ich, glaube ich, nicht mehr entschieden. Ich weiß nicht, wer das dann entschieden hat. Kollege Madsen, ich jedenfalls habe das nicht entschieden. Im Ergebnis muss man heute fairerweise sagen: Das, was da dann geplant und in Auftrag gegeben worden ist, ist eine Fehlkonstruktion. Für diesen Ort ist die Missunde III viel zu groß dimensioniert. Sie ist in der Tat vor dem Hintergrund der Strömungsverhältnisse dort schwierig fahrtauglich. Das ist einfach eine Fehlkonstruktion, bei der man sagen muss: Shit happens, damit müssen wir jetzt umgehen. Kollegin Nitsch, eins muss ich sagen: Sie gehen mir an der Stelle etwas zu heftig mit dem Wirtschaftsminister um. (Beifall FDP, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Sybilla Nitsch [SSW]: Oh! – Heiterkeit) In der letzten Wirtschaftsausschusssitzung habe ich das erste Mal erlebt, dass Klaus Madsen völlig ohne Sprechzettel, ohne abzulesen alle technischen Details der Fähre, die kaputt gegangen sind, direkt frei vortragen konnte. Ich hatte kurzfristig das Gefühl, der Mann hat seine wahre Bestimmung gefunden und will nächstes Jahr nicht mehr als Minister antreten, sondern er will Fährmann in Missunde werden. (Heiterkeit – Beifall FDP, SPD, SSW, vereinzelt CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn eins meine ich jetzt ganz ernst: Dass er sich damit zu wenig beschäftigt hätte, kann man wirklich nicht sagen. Da kümmert sich an der Stelle 9262 Schleswig-Holsteinischer (Dr. Bernd Buchholz) einer, aber das ist ehrlich gesagt nicht leicht zu lösen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Tobias Koch [CDU]) Jetzt kommen wir noch einmal dazu: Die Entscheidung damals, einen Neubau in Auftrag zu geben, ist gefallen, weil man gesagt hat, die Missunde II wird kein Fährzeugnis, nicht einmal eine ordentliche Verlängerung mehr bekommen. Dass sie die dann bekommen hat, hat mich überrascht, hat alle Beteiligten überrascht. Aber, Frau Kollegin Nitsch, in Ihrem Antrag steht der Satz: „Sollte sich die Fähre ‚Missunde III‘ nicht als dauerhaft verlässlich für den Betrieb an der Schleiquerung Missunde erweisen, so wird die bewährte Fähre ‚Missunde II‘ kurzfristig wieder in Betrieb genommen, um die Fährverbindung ohne weitere Einschränkungen ab 2027 sicherzustellen.“ – Das kann sie nicht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Fähre Missunde II kann einen dauerhaften Betrieb an der Schlei nicht sicherstellen, weil die Zweifel daran, dass sie eine Verlängerung eines Fährzeugnisses bekommt, nicht nur groß sind, sondern weil es in Wahrheit ausgeschlossen ist, dass sie dauerhaft ohne Umbaumaßnahmen ein Fährzeugnis bekommen wird. Deshalb gibt es diese Alternative jetzt nicht mehr – und das bringe ich auch in der Region immer vor –: Zurück zu schönen alten Zeiten geht nicht. Es gibt jetzt nur eine Alternative: Man muss in den sauren Apfel beißen und mit der Missunde III jetzt versuchen, so gut es geht, in den nächsten Jahren weiterzufahren – und das wird man müssen; so schlimm das ist, man wird das müssen –, und wenn man zu einem bestimmten Zeitpunkt zu der Auffassung kommt, das Ding ist eine solche Fehlkonstruktion, dann wird man einen neuen Auftrag erteilen müssen, eine Fähre neu zu konstruieren. Nur, Kolleginnen und Kollegen, macht euch doch da nichts vor: Dieser Auftrag bedeutet neue Planung, und dann bedeutet er eine neue Konzeption, und dann bedeutet er einen neuen Bau, und dann reden wir über die Jahre 2030 und folgende, bis eine neue Fähre fertig wäre. Kurzfristig löst man also damit das Problem auch nicht. Deshalb ist es fair, wenn wir uns bei Ihrem Antrag enthalten. Da suggerieren Sie etwas, Frau Kollegin, Sie suggerieren, dass die alte Missunde II die Lösung des Problems sein könnte. (Sybilla Nitsch [SSW]: Nein!) Das kann sie nicht, und das geht auch nicht. Deshalb kann ich mich bei Ihrem Antrag nur enthalten und dem Antrag der Koalitionsfraktionen zustimmen. Aber ich sage auch: Wenn sich die Missunde III als Fehlkonstruktion herausstellt, dann muss man auch Fehler einräumen und sagen: Leute, es muss etwas Neues her, dann muss kleiner dimensioniert, anders konstruiert, für die Schlei eine vernünftige Fähre hergestellt werden.
Eka von Kalben
Herr Dr. Buchholz, lassen Sie eine Frage von Frau Nitsch zu?
Dr. Bernd Buchholz FDP
Ganz unbedingt, da ich nur noch drei Sekunden habe. (Heiterkeit FDP)
Sybilla Nitsch SSW
Das freut mich sehr, Herr Buchholz. – Sie sind darauf eingegangen, dass ich etwas suggerieren würde. Immerhin adressieren Sie es direkt. Das ist ja schon einmal ein Vorteil, denn dann kann ich mich dazu verhalten. Ich möchte darauf hinweisen, ob Sie vielleicht nicht, wenn Sie den Antragstext noch einmal lesen, an dem Antragstext sehen können, dass es darum geht, die Missunde II für einen Übergangszeitraum wieder einzusetzen. Wenn man einen Neubau beauftragen würde, nachdem man die Betriebsunfähigkeit festgestellt hat, müsste man natürlich einen Übergang haben. Darum geht es in dem Antrag. Können Sie das lesen in dem Antrag? – Nein, Frau Kollegin Nitsch. Wenn Sie das wollen, dann müssen Sie es auch hinschreiben. Deshalb habe ich ja gerade zitiert, und Sie wissen auch, wie die Vorgeschichte in der Region ist. Alle Beteiligten haben über anderthalb Jahre darüber geredet, dass sie die Missunde II wiederhaben wollen und dass das doch dieselbetrieben alles viel schöner sei als sonst irgendwie. (Beifall Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Die Missunde II ist nicht die Alternative, zu der man zurückkommen kann. Wenn Sie dann in Ihren (Dr. Bernd Buchholz) Antrag reinschreiben – ich lese Ihnen das noch einmal vor –: „… so wird die bewährte Fähre ‚Missunde II‘ kurzfristig wieder in Betrieb genommen, um die Fährverbindung ohne weitere Einschränkungen ab 2027 sicherzustellen. “ Es tut mir leid, aber das suggeriert, dass die Missunde II jedenfalls mittelfristig die Lösung ist, und das ist sie nicht, meine Damen und Herren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –
Christian Dirschauer SSW
Nächster Satz!) Das ist sie eben nicht, das habe ich jetzt noch einmal klargestellt. Frau Kollegin Nitsch, ich will zum Abschluss sagen: Wer immer das auch zu verantworten hat, wir werden uns da im Ausschuss sicherlich noch mal mit beschäftigen, wer immer diese Fehlkonstruktion beauftragt hat.
Eka von Kalben
Ich glaube, das ist jetzt nicht mehr Teil Ihrer Antwort, Herr Buchholz.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Das ist jetzt nicht mehr Antwort, sondern meine letzte – –
Eka von Kalben
Sie können Ihre Zeit aber trotzdem verlängern, indem Sie noch eine weitere Frage zulassen.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Wenn Ihr alle diesen Nachmittag nicht anders verbringen wollt, dann würde ich diese Möglichkeit gern ergreifen. (Heiterkeit)
Eka von Kalben
Frau Nitsch, hätten Sie eine weitere Nachfrage? (Zuruf) – Gut, dann sind Sie zuerst dran.
Sybilla Nitsch SSW
Ich hätte eine weitere Bemerkung, da jetzt ja der Antragstext analysiert wird: Man muss auch den Satz lesen, der da darauf folgt: „Zudem wird die Landesregierung aufgefordert, in diesem Fall einen kleineren, betriebsfähigen und wirtschaftlichen Neubau zu planen und in Auftrag zu geben, der sich an den tatsächlichen Anforderungen der Passage orientiert.“ Dementsprechend ist immer noch meine Lesart des Textes, dass es sich bei der Missunde II um eine mittelfristige Lösung handeln muss, wenn der Neubau in Auftrag gegeben wird. An der Stelle möchte ich auch festhalten, Herr Buchholz, damit wir uns nicht missverstehen: Ich habe als Politikerin nie gesagt, dass die Missunde II die Alternative sei, ganz im Gegenteil.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Das ist wichtig, Frau Kollegin, dass Sie das jetzt auch noch einmal sagen. Wenn wir da einig sind, dann ist das gut. Die Frage ist dann aber auf diesen letzten Satz hin: Wann ist der Zeitpunkt der richtige, um zu sagen, jetzt geht es nicht mehr anders, jetzt müssen wir neu beauftragen? – Da hat die Kollegin Waldeck vorhin gesagt, der Zeitpunkt sei aus Ihrer Sicht noch nicht gekommen – aus meiner Sicht auch nicht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn man 3,9 Millionen Euro ausgegeben hat und sagt, okay, das Ding ist möglicherweise schiffbar hinzubekommen, dann sage ich: Da muss man leider in den sauren Apfel beißen und gucken, dass dieses überdimensionierte Ding da dann tatsächlich viele Jahre, wenn es stabil fahren kann, auch fahren muss. Wenn das nicht so ist, und wenn in diesem Jahr irgendeiner der Schiffsingenieure sagt, das ist nicht umzukonstruieren, dann bin ich in der Tat auch dafür, einen Neubau in Auftrag zu geben. Das wäre dann der richtige Zeitpunkt. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Eka von Kalben
Damit, Herr Buchholz, haben Sie dann die 35 Sekunden von vorhin auch wieder gut gemacht. – Jetzt hat Jette Waldinger-Thiering vom SSW das Wort.
Jette Waldinger-Thiering SSW
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es gut, dass gerade ein bisschen tiefer in unseren Antragstext reingegangen 9264 Schleswig-Holsteinischer (Jette Waldinger-Thiering) worden ist, denn es ist, so wie die Kollegin Nitsch das gesagt hat, eine Übergangslösung. Wieso, Kollege Buchholz, will die Region wohl eine Lösung haben, die sie kannte, die funktioniert hat? – Weil diese nicht funktionierende Fähre in Missunde und das totale Chaos mit dieser Lindaunisbrücke die ganze Region wirklich herausfordert. Das sind nicht nur die Kinder, die jeden Morgen zur Schule fahren. Das ist der Zugverkehr. Der Obsthof Stubbe ist in Konkurs gegangen, die haben jetzt wieder angefangen und bauen den Obsthof wieder auf. Das lähmt die ganze Region. Das ist nicht nur der Tourismus, das sind die Menschen, die da jeden Tag leben und zur Arbeit fahren. Ja, wir sind nicht viele Menschen in der Region, aber wir haben verdammt noch mal ein Anrecht auf eine funktionierende Infrastruktur, und die haben wir nicht! (Beifall SSW und SPD – Christian Dirschauer [SSW]: Sehr gut!)
Eka von Kalben
Das Wort für die Landesregierung hat Minister Claus Ruhe Madsen. (Zuruf: The Ferryman! – Beate Raudies [SPD]: Don’t pay the ferryman before you reach the other side! – Heiterkeit)
Claus Ruhe Madsen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Erst einmal, lieber Herr Dr. Buchholz: Sie wissen, es ist so als Minister, man erbt gute und eben bessere Themen. Die Fähre ist in der Tat eine spannende Reise der Mobilität. (Heiterkeit Christopher Vogt [FDP]) Warum? – Weil sie Menschen natürlich bewegt. Ich glaube, wer einmal vor Ort war, wundert sich, weil man von einer Uferseite zur anderen schaut. Das ist gar nicht weit. Gefühlt könnte man einen Stein hinüberwerfen. Natürlich ist es klar, dass Bürgerinnen und Bürger sich die Frage stellen: Wieso bekommen wir das nicht hin, dass hier eine Fähre rüberfährt? – Das ist für mich absolut nachvollziehbar. Ich lebe selber in der Region. Ich liebe die Schlei, ich liebe die Menschen dort. Aber natürlich sprechen die mich beim Bäcker an: Wie ist es denn, was passiert jetzt? Wie geht das ganze weiter? – Deswegen hat es mich in der Tat immer wieder geärgert, wenn jemand gesagt hat, ich hätte mich nicht gekümmert, ich wäre nicht vor Ort. Ich muss ganz ehrlich sagen: Ich habe einfach nicht jedes Mal, wenn ich da war, einen Post gemacht, weil ich das auch nicht für notwendig halte. Ich habe vor Ort mit den Menschen geredet, ich war in dem Schiff drin, ich war auf Deck, ich war auf der Brücke, ich war an den Rampen, ich habe mir jeden Kram angeguckt. Das hat man im – – (Wortmeldung Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Jetzt schon wieder, Lasse! (Heiterkeit – Zurufe)
Eka von Kalben
Lassen Sie eine Frage von Herrn Petersdotter zu?
Claus Ruhe Madsen
Die sind gefährlich, aber ja. Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich wollte nur als diplomatischer Dienst sagen: Das ist ein Missverständnis. Die Kollegin Nitsch hat gesagt, Sie haben mit dem Ministerpräsidenten einen Vor-OrtTermin angekündigt, aber der hat ja hier stattgefunden. Das ist völlig okay. (Zuruf: Das war Frau Pauls!) – Oder Frau Pauls war das? – Das sei gar nicht so schlimm. Der Vorwurf in der Debatte – weil ich glaube, ich habe dann gesehen, wie Sie aufgeguckt haben – war nicht, dass Sie nicht vor Ort gewesen wären. Das hat Ihnen keiner unterstellt in der Debatte. Das war ein Missverständnis. Deswegen wollte ich nur als diplomatischer Dienst hier einmal reingehen. (Vereinzelter Beifall und Zurufe) – Der Brückenbauer in der Fährdiskussion. (Heiterkeit und Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das kommt aus einer anderen Zeit, in der ich mich über einige Posts im Internet geärgert habe, weil Akteure vor Ort so getan haben, als wäre ich nie da gewesen, Akteure, mit denen ich vor Ort diskutiert habe. Ich meine, die Leute erkennen mich meistens wieder, wenn sie mit mir gesprochen haben. (Heiterkeit – Zuruf Christian Dirschauer [SSW]) (Minister Claus Ruhe Madsen) – Ja, das ist in dem Fall nicht immer gut, aber ansonsten ist es gut. Ich finde, genau das ist das Wichtige in dieser Debatte. (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) – Ja, das ist schade. Was ich damit zum Ausdruck bringen will, ist: Es darf nicht der Eindruck rüberkommen, dass sich niemand darum kümmern würde, sei es im Umweltministerium, sei es beim LKN, sei es im Wirtschaftsministerium. Das wäre nämlich nicht gegenüber den Menschen gerecht, die da tagtäglich unterwegs sind, um die Fähre zum Laufen zu bringen. Das finde ich in der Tat wichtig. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Da es jetzt darum ging, dass diese Woche der Termin hier, aber ohne MP, stattgefunden hat: Wir haben auch in der Region mehrere Gesprächsrunden, und die angebotene Gesprächsrunde mit dem MP findet erst nächste Woche statt. Er ist leider nicht bei allen meinen Terminen dabei. Diese Woche hatte ich einen alleine, nächste Woche machen wir einen gemeinsamen Termin. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Ist das eigentlich ein betreutes Ministeramt?) Deswegen können wir das auch hier direkt ausräumen. Ich hatte ja bereits im Ausschuss sehr exakt beschrieben, welche Probleme die Missunde III hat, weil es in der Tat auch etwas ist, was mich ärgert. Aber mir war sehr wichtig, in der Detailtiefe zu erklären, was für Probleme es gab, um zu erklären, dass sie keine kausale Verbindung zueinander hatten. Denn das ist das, was es so ärgerlich macht. Liebe Frau Nitsch, als Sie mich fragten: „Können Sie jetzt garantieren, dass es nie wieder eine Panne gibt?“, (Zuruf Sybilla Nitsch [SSW]) hatte ich Sie ja auch gefragt: „Können Sie mir garantieren, dass Sie am Auto heute keinen Platten haben werden?“ – Genau das kann man nicht garantieren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU – Zurufe) Was man aber garantieren kann ist, dass die Themen, die man gefunden hat, dann auch abgestellt werden. Wir haben über die Querstrahlruder gesprochen, über die Rampen. In der Tat dürfte es ja eigentlich niemanden überraschen, dass bei einer Fähre, die viermal so schwer ist wie die vorherige, wenn sie mit voller Kraft auf eine Rampe rauffährt, die Rampe nicht da bleibt, wo sie vorher war. Also musste sie verstärkt werden, es mussten andere Räder dran. Wenn die Nase, die an der Fähre dran ist, relativ klein für den Hafen ist, in den sie reinkommt, dann kann sich die Bremse lösen. (Zurufe) – Nein, es ist in der Tat wichtig, dass wir kurz darüber reden, was für Probleme es gab. Wenn ich immer wieder hören muss, die Fährfahrt dauere jetzt zwei- oder dreimal so lange: Diese Woche ist das einmal gestoppt worden, zwei Minuten und 31,54 Sekunden. Also entweder hat die Fähre vorher eine Minute und 16 Sekunden gebraucht, was ich nicht glaube, oder es werden auch sehr viele Geschichten erzählt – so würde ich es einfach mal sagen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Martin Balasus [CDU] und Dagmar Hildebrand [CDU]) Da sollten wir in der Tat miteinander vorsichtig sein. Ich höre auch immer wieder, dass der Fährmann gekündigt habe. Also, ich habe diese Woche wieder mit ihm gesprochen. (Zuruf) – Nein, erstens hat er zumindest nicht bei seinem Vertragspartner gekündigt. Zweitens: Als ich ihn direkt gefragt habe, hat er gesagt: Nein, er sei auch der Auffassung, dass man das wirtschaftlich betreiben könne. Das muss man auch wissen: Auch die Missunde II musste anfänglich mit zwei Personen betrieben werden, weil die Feststellbremse unten im Antriebsraum war. – Jetzt werde ich wieder detailverliebt. – Das ist im Moment bei der Missunde III ebenfalls so, das kann aber umgebaut werden. Das heißt, dann kann auch von der Brücke aus die Bremse betätigt werden. In dem Moment bekommen wir auch ein Fährzeugnis mit nur einem Mann an Bord. Aber der Fährmann hat ausdrücklich selber gesagt: Solange Lindaunis nicht fertig gebaut worden ist, möchte er ohnehin mit zwei Personen fahren, weil er das sonst gar nicht zeitlich schafft, die Menschen abzukassieren, die an Bord der Fähre kommen. Das alles muss man einfach immer wieder in den Kontext stellen. Dann bin ich bei dem von Herrn Buchholz angesprochenen. Wir könnten alle Fehler miteinander aufzählen, aber wir haben hier ein ganz elementares Thema: Wir brauchen die Mobilität über die Schlei, 9266 Schleswig-Holsteinischer (Minister Claus Ruhe Madsen) und wir haben im Moment keine Alternative. Ich glaube, dass deswegen davon gesprochen wurde, es gebe keinen Plan B. Wenn wir jetzt sagen würden, wir setzen Missunde II ein, können wir das nicht über Nacht machen. Das braucht Monate. Für alle die, die das noch nicht wissen: Das Problem ist, dass der Hohlraumkörper von Missunde II nicht in Räume aufgeteilt ist. Das heißt, wenn es eine Havarie gibt, sinkt diese Fähre. Das ist heutzutage nicht mehr für eine Personenfähre zulässig; und das kann man nicht umbauen. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Dann können wir natürlich alle miteinander sagen: Es hat über Jahre wunderbar geklappt. Aber das ist trotzdem nicht mehr zulässig. (Beifall Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Zuruf) Das bedeutet, wir dürfen nur damit weiterfahren, bis wir ein relevantes Teil austauschen, zum Beispiel den Motor. Da wir einen kaputten Motor haben, müssen wir den Motor tauschen, und damit verlieren wir letztendlich die Fährtüchtigkeit. Das kann man nicht einfach schnell wegreden. Deswegen sind wir dazu verdammt, dass die Missunde III weiterfährt, dass es uns gelingt, dass wir die Menschen über die Schlei bekommen, und dass wir die Probleme eins nach dem anderen beheben. Mir geht es nicht anders als allen anderen hier im Raum: Ich sitze auch jeden Tag da und denke: Hoffentlich fährt die noch! – Irgendwann wird ja wahrscheinlich dieses Hoffen etwas kleiner im Sinne von: Okay, sie fährt. – Aber ich kann Ihnen versichern: Unsere Leute sind immer wieder da, schauen nach, ob irgendwo Verschleiß aufgekommen ist. Es bleibt noch eine Sache aus: Ich möchte mich ausdrücklich bei den Einwohnerinnen und Einwohnern, den Unternehmerinnen und Unternehmern, den Pendlern, den Schüler_innen, allen, die da rüber müssen, für diese ganzen Unterbrechungen entschuldigen. Das hat niemand so gewollt. (Beifall ganzes Haus) Deswegen werden wir auch gemeinsam weiter daran arbeiten, dass wir die Mobilität aufrecht erhalten. (Zuruf) Das, was immer wieder gefordert wird, habe ich mehrfach schon versprochen, und das halte ich auch ein: Wir werden uns nach der Saison anschauen, ob diese Fähre weiter betrieben werden kann, oder was es sonst für Möglichkeiten gibt. Man darf nicht vergessen: Das ist kein Mietwagen, das ist ein Einzelstück, das ist ein Prototyp, und dieser Prototyp ist in der Einfahrphase. Man kann ihn nicht einfach tauschen. Wir müssen das zum Gelingen bringen! Ich bin mir ziemlich sicher – weil er ja auch ein Glückskind ist –: Wenn der Ministerpräsident da gewesen sein wird, dann sind alle Fehler weg. (Beifall und Zurufe)
Eka von Kalben
Das ist ja mal ein schönes Schlusswort. (Zuruf Sybilla Nitsch [SSW]) Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen und schließe die Beratung. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Das ist Erwartungsmanagement!) Soweit ich es vernommen habe, ist keine Ausschussüberweisung beantragt worden. Deswegen lasse ich in der Sache abstimmen, zunächst über den Antrag der Fraktionen von SSW und SPD, Drucksache 20/4521. Wer möchte dem zustimmen? – Das sind die Fraktionen von SPD und SSW. Wer ist dagegen? – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU. Wer enthält sich? – Das ist die FDP. Dann kommen wir zu dem Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/4561. Wer will dem zustimmen? – Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, FDP und CDU. Wer stimmt dagegen? – Das sind SPD und SSW. Damit ist der Antrag angenommen. Dann kommen wir jetzt zu Tagesordnungspunkt 51: Eigenständigkeit der Commerzbank AG bewahren – Arbeitsplätze auch in Schleswig-Holstein absichern Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/4522 Unterstützung für den Bankenstandort Quickborn Alternativantrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/4574 Arbeitsplätze der Commerzbank AG auch in Schleswig-Holstein absichern (Vizepräsidentin Eka von Kalben) Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/4579 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage Abstimmung in der Sache vor. Einverstanden? – Ja, dann lasse ich zunächst über den Alternativantrag der Fraktion der FDP, Drucksache 20/4574, abstimmen. Wer möchte dem zustimmen? – Das ist die FDP. Wer ist dagegen? – Das sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und CDU. Wer enthält sich? – Das ist der SSW. Dann lasse ich über den Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 20/4522, abstimmen. Wer ist dafür? – Das sind die SPD und der SSW. Wer ist dagegen? – Das sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU. Wer enthält sich? – Das ist die FDP. Ich lasse nun über den Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/4579, in der Sache abstimmen. Wer möchte dem zustimmen? – Das sind die Grünen und CDU. Wer stimmt dagegen? – Das ist die SPD. Wer enthält sich? – SSW und FDP. Damit ist der Antrag angenommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 66 auf: Energiewende und Klimaschutz in SchleswigHolstein – Ziele, Maßnahmen und Monitoring Bericht der Landesregierung Drucksache 20/4504 Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. – Ich schlage vor, den Bericht der Landesregierung, Drucksache 20/4504, federführend dem Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss und mitberatend dem Umwelt- und Agrarausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen, das ist einstimmig. Kommen wir zu Tagesordnungspunkt 4 A: Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/4378 Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses Drucksache 20/4542 Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/4562 Kita für alle richtig umsetzen – Evaluationsergebnisse berücksichtigen und Betreuungsstrukturen zukunftsfest sichern Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/4563 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich erteile das Wort der Frau Berichterstatterin, der Abgeordneten Katja RathjeHoffmann.
Katja Rathje-Hoffmann CDU
Frau Präsidentin! Ich verweise auf die Vorlage.
Rixa Kleinschmit CDU
Frau Präsidentin! Als Politikerin ist man manchmal vieles. Letztens durfte ich ein Eichhörnchen sein. Zum Glück war ich nicht allein, es gab auch Kaninchen, Bären, Bieber und Fledermäuse. Die Kollegin Backsen war, wenn ich mich richtig erinnere, ein Kaninchen. Es war einer die schönsten Termine in den letzten Monaten. Wir waren auf dem Bungsberg und haben die dortige Bildungsstätte besichtigt, durften mit einer Kindergartengruppe basteln – Stirnbänder mit im Wald gefundenen Sachen passend zu den von uns gewählten Tieren – und uns mit den Pädagoginnen und Pädagogen austauschen. Es hat uns gezeigt, wie viel Herzblut und Engagement hinter so sperrigen Worten wie außerschulischer Lernort und Bildung für nachhaltige Entwicklung steht, welchen Wert diese Orte für unsere Kleinsten haben und wie kindgerecht die komplexen Zusammenhänge unsere Umwelt an diesen Orten vermittelt werden. Es hat uns aber auch gezeigt, wo das Programm noch Schwächen hat und dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen trotz Zertifizierung und großem Wissen manchmal das Gefühl haben, dass sie „mehr als großer Spielplatz mit Betreuung“ wahrgenommen werden. Und es hat uns gezeigt, dass wir, wenn wir über Bildung für nachhaltige Entwicklung sprechen, nicht über ein Randthema sprechen, sondern über etwas, das quer durch unsere Bildungslandschaft wirkt. Es geht darum, Menschen schon früh in die Anhang Protokoll Lage zu versetzen, Zusammenhänge zu verstehen und verantwortliche Entscheidungen zu treffen, im Alltag, im Beruf und in der Gesellschaft. Hier sind besonders die jungen Jahre prägend. Schleswig-Holstein ist hier in den vergangenen Jahren gut vorangekommen. Mit der Landesstrategie aus dem Jahr 2021 haben wir BNE sichtbar gestärkt, in Kitas, in Schulen und im außerschulischen Bereich. Dahinter steht eine ganze Reihe engagierter Menschen und Einrichtungen, die diese Idee mit Leben füllen. Das verdient ausdrücklich unseren Dank und Anerkennung! Gleichzeitig hat sich gezeigt, dass diese Strategie nach ein paar Jahren nicht einfach unverändert weiterlaufen kann. Rahmenbedingungen verändern sich, Erwartungen steigen, und wir müssen uns fragen, wo wir nachsteuern müssen und wo Strukturen besser ineinandergreifen können. Genau deshalb ist eine Evaluation richtig und sinnvoll. Ein Punkt, der dabei immer wieder genannt wird, ist die Abstimmung zwischen den verschiedenen Ebenen und Ressorts. BNE ist kein klassisches Einzelthema, sondern betrifft viele Bereiche gleichzeitig. Das funktioniert gut, wenn Zuständigkeiten klar sind und wenn die Kommunikation zwischen den Akteuren nicht zu kompliziert wird. Hier gibt es noch Luft nach oben. Ähnlich ist es bei der Frage, wie wir Fortschritte überhaupt sichtbar machen. Wenn wir eine Strategie weiterentwickeln wollen, dann brauchen wir auch eine gewisse Verlässlichkeit in der Bewertung, an denen man Entwicklungen erkennen kann. Ein wichtiger Baustein in diesem Zusammenhang ist die nun-Zertifizierung, also „norddeutsch und nachhaltig“. Das ist ein gutes Instrument, gerade im außerschulischen Bereich. Viele Einrichtungen leisten dort hervorragende Arbeit, oft aber ohne große öffentliche Aufmerksamkeit. Genau da setzt die Zertifizierung an, weil sie Qualität sichtbar macht und Anerkennung schafft. Leider ist das noch nicht überall angekommen. Wenn wir wollen, dass sie mehr Wirkung entfaltet, dann müssen wir sie stärker in die Öffentlichkeit bringen. Das heißt praktisch, bei landesweiten Veranstaltungen konsequenter darauf hinweisen, gute Beispiele stärker zeigen und die zertifizierten Einrichtungen über bestehende Kanäle sichtbarer ma-9270 Schleswig-Holsteinischer (Rixa Kleinschmit) chen. Da geht noch mehr, ohne dass wir neue Strukturen aufbauen müssen. Zu den Anträgen der Opposition möchte ich sagen, dass wir diesen nicht zustimmen werden. Die Änderungen der SPD insbesondere die Prüfung, ob wir das enorme finanzielle Engagement der Sparkassen-Stiftungen aus Landesmitteln für das ganze Land stemmen können, kann ich auch mit Blick auf die Diskussionen über Mittelverwendung der letzten Tage nicht unterstützen. Die Punkte im Alternativantrag der FDP sind aus unserer Sicht alle sehr wichtig. Würde man diese jetzt in das bestehende System der BNE integrieren, käme es einem Systemwechsel gleich und kann nicht am Anfang einer Evaluation stehen. Uns geht es hier um etwas sehr Konkretes. Wir wollen keine neue Bürokratie aufbauen, sondern Bestehendes besser ordnen, klarer machen und sichtbarer gestalten. Die Landesstrategie soll weiterentwickelt werden, aber auf einer realistischen Grundlage und mit Blick auf das, was tatsächlich wirkt.
Martin Habersaat SPD
Frau Präsidentin! Der Gott Janus war in der römischen Mythologie der Gott des Anfangs und des Endes. Deshalb wird er häufig mit zwei Gesichtern dargestellt, die in unterschiedliche Richtungen blicken. Warum komme ich darauf? Weil die Regierungskoalition in der Bildungspolitik derzeit ebenfalls zwei Gesichter zeigt. Auf der einen Seite veröffentlichte der Kollege Balasus in dieser Woche eine Pressemitteilung, in der er dafür warb, Kindern in einem mittelalterlichen Wettkampfverständnis das Verlieren beizubringen. Er sagte: „In den allermeisten Bereichen des Lebens ist Konkurrenz prägend, insbesondere im Beruf. Wo es einen Gewinner gibt, ist ein anderer immer der Zweite. Es ist sinnvoll, dass Kindern dies beim Sport vermittelt wird und auch, wie man damit umgeht, einmal nicht an erster Stelle zu stehen.“ Nun ja – da würde ich dann gerne einmal einen Sportwettbewerb im Landtag veranstalten und schauen, wie entspannt wir alle mit Niederlagen umgehen und wer sich wo besonders unwohl fühlt. Das scheint ja der Sinn zu sein. Leistung bedeutet für mich nicht zuerst, besser zu sein als andere. Leistung bedeutet, sich anzustrengen, dranzubleiben, sich Herausforderungen zu suchen und herauszufinden, was in einem steckt. Auf der anderen Seite beschäftigen Sie sich heute mit einem wirklichen Zukunftsthema: der Bildung für nachhaltige Entwicklung, kurz BNE. Der Antrag bittet die Landesregierung, die Landesstrategie „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ zu evaluieren und auf Grundlage der Ergebnisse zu prüfen, wie sie im Rahmen der vorhandenen Strukturen und Ressourcen weiterentwickelt werden kann. Eigentlich hätte man diesen Antrag heute auch ohne Aussprache beschließen können. Dann hätten wir die Ergebnisse der Evaluation als Grundlage einer fundierten Debatte nutzen können. Sie haben sich anders entschieden. Also reden wir heute schon darüber. Gerne. Denn ich habe drei Vorschläge, die bei dieser Evaluation unbedingt berücksichtigt werden sollten. Erstens: die regionale Verteilung der Unterstützung. Die Zukunftsschulen sind in Schleswig-Holstein sehr ungleich verteilt. In Stormarn beispielsweise investiert die Sparkassenstiftung erhebliche Mittel in Strukturen und Unterstützung. Das ist besonders wichtig, damit der Erfolg eines Projekts nicht allein vom Engagement einer einzelnen Lehrkraft abhängt, sondern dauerhaft verankert wird. Deshalb sollte untersucht werden: Braucht es solche Unterstützungsstrukturen nicht überall im Land? Und wie können wir dafür sorgen, dass gute Ansätze nicht vom Wohnort abhängen? Zweitens: die Auswirkungen der Unterrichtskürzungen. Sie haben den Schulen Stunden gekürzt. Gymnasien mussten vier Stunden abgeben, Gemeinschaftsschulen sogar sechs. Da stellt sich doch die berechtigte Frage: Hat das der Bildung für nachhaltige Entwicklung geschadet? Ich möchte wissen, ob und in welchem Umfang Projekte, Arbeitsgemeinschaften, fächerübergreifende Vorhaben oder andere Aktivitäten im Bereich der BNE eingeschränkt, verändert oder sogar eingestellt werden mussten. Wer ernsthaft evaluieren will, darf die Auswirkungen eigener Entscheidungen nicht ausblenden. Drittens: die tatsächliche Wirkung bei den Schülerinnen und Schülern. Mich interessiert nicht nur, welche Angebote gemacht werden, sondern vor allem, was bei den jungen Menschen ankommt. Deshalb sollte erhoben werden, in welchem Umfang die Angebote der Bildung für nachhaltige Entwicklung tatsächlich zu einem vertieften Verständnis nachhaltiger Entwicklung beitragen. Welche Kenntnisse erwerben die Schülerinnen und Schüler? Welche Kompetenzen entwickeln sie? Welche Handlungsmöglichkeiten erkennen sie für ihr eigenes (Martin Habersaat) Leben? Und wie schätzen sie die Bedeutung nachhaltigen Handelns für unsere Gesellschaft ein? Denn eines müssen wir vermeiden: Dass jeder irgendetwas macht und anschließend einfach „BNE“ darüberschreibt. Entscheidend ist nicht das Etikett. Entscheidend ist die Wirkung. Wir müssen wegkommen von einer Situation, in der einzelne Projekte nebeneinanderstehen und jeder etwas anderes macht, und wir müssen dahin kommen, dass wir das System Schule insgesamt weiterentwickeln und stärken. Dazu gehört übrigens auch, die Rahmenbedingungen ernst zu nehmen. Denn Bildung für nachhaltige Entwicklung braucht Zeit, Personal und Unterstützung. Es passt deshalb nicht zusammen, wenn man ambitionierte Ziele formuliert und gleichzeitig achselzuckend hinnimmt, dass ein Fünftel der Stellen im schulpsychologischen Dienst unbesetzt ist. Wer Schulen stärken will, muss sie auch tatsächlich stärken. Wer Zukunft gestalten will, muss die Voraussetzungen dafür schaffen. Wer Bildung für nachhaltige Entwicklung ernst meint, darf sie nicht als Zusatzaufgabe behandeln, sondern muss sie als Bestandteil einer starken und gut ausgestatteten Schule verstehen.
Anne Riecke FDP
Frau Präsidentin! BNE bedeutet Bildung für nachhaltige Entwicklung und soll Menschen befähigen, ökologische, soziale und wirtschaftliche Folgen ihres Handelns zu erkennen und verantwortliche Entscheidungen zu treffen. Es geht um nachhaltige Konsumentscheidungen, persönliche Verantwortung im Alltag, Engagement vor Ort und die Fähigkeit, selbst Lösungen mitzuentwickeln. Ein, meiner Meinung nach wichtiger, Teil von BNE ist da vor allem auch die wirtschaftliche Bildung, weil nachhaltige Entwicklung auch Innovationsfähigkeit, Unternehmertum, effizienten Ressourceneinsatz und einen verantwortlichen Umgang mit Geld, Energie und Rohstoffen umfasst. Das Programm wurde unter der Jamaikakoalition eingeführt und läuft seit mittlerweile fünf Jahren. Genau deshalb ist es richtig, dass die Landesstrategie Bildung für nachhaltige Entwicklung jetzt evaluiert werden soll. Ich finde das insofern sinnvoll, als dass wir nach fünf Jahren eine ehrliche Prüfung brauchen: Was wirkt? Was erreicht die Einrichtungen wirklich? Gerade in einer Zeit, in der unsere Schulen viele neue Aufgaben bekommen und unter starken Belastungen stehen wie Lehrkräftemangel, Unterrichtsausfall, Integration, Inklusion, Digitalisierung, Ganztag, Sprachförderung, politische Bildung – die Liste ist lang. Eine Evaluation muss deshalb auch die Belastung der Schulen, Kitas, Hochschulen und freien Träger betrachten. Wer neue Ziele formuliert, muss sagen, welche Ressourcen dafür vorhanden sind und welche bestehenden Vorgaben dafür vielleicht entfallen können. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Frage, ob und wie wir die BNE in Zukunft neu ausrichten: Wo braucht es eventuell eine Fokusverschiebung, weil sich die Themen, die Bedürfnisse und ein Stück weit auch die Sorgen der Schülerinnen und Schüler verschoben haben? Seit der Einführung von BNE 2021 ist viel passiert. Der ordnungspolitische Rückzug der USA aus Europa und vor allem die Konflikte und Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten hatten zur Folge, dass unsere Gesellschaft vor fundamentalen Herausforderungen steht, die vor fünf Jahren so noch überhaupt nicht absehbar waren. Wenn wir über die Bildung für nachhaltige Entwicklung sprechen, werden wir in Zukunft also auch darüber sprechen müssen, was die Sicherheit von Lieferketten und wirtschaftliche Abhängigkeiten bedeuten und was das Eintreten von Werten und Zielen in Zukunft für uns bedeutet und mit welchem Mitteleinsatz wir diese Ziele erreichen können. Bildung für nachhaltige Entwicklung wird in Zukunft auch zeigen müssen, dass Fragen des Klimaschutzes, der bezahlbaren Energie, der Versorgungssicherheit und der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit nicht immer spannungsfrei nebeneinanderstehen. Und sie muss jungen Menschen auch zutrauen, diese Spannungen auszuhalten und sich darüber eigene Urteile zu bilden. Deshalb sollte BNE stark auf Wissen, Analyse und Urteilskraft setzen. Sie muss den Schülerinnen und Schülern erklären, wie Lieferketten funktionieren, warum kritische Rohstoffe wichtig sind, welche Rolle Kreislaufwirtschaft spielt und wie Stromnetze, Speicher, Wasserstoff, Wärmepumpen, Landwirtschaft, Mobilität und digitale Steuerungssysteme zusammenhängen. BNE wird in Zukunft auf diese Fragen Antworten haben müssen, wenn wir die Akzeptanz dieses Programms nicht gefährden wollen. Ich freue mich daher darauf, wenn uns dazu Anfang 2027 von der Landesregierung berichtet werden wird.
Jette Waldinger-Thiering SSW
Frau Präsidentin! Es ist jetzt fünf Jahre her, dass wir die Landesstrategie „ Bildung für nachhaltige Entwicklung“ verabschiedet haben. Seitdem haben sich in einer Zeit, die von globalen Krisen geprägt 9272 Schleswig-Holsteinischer (Jette Waldinger-Thiering) ist, einige Prioritäten verschoben. Obwohl nachhaltiges Handeln gerade jetzt unglaublich wichtig und unerlässlich für unseren Planeten und unser Ökosystem ist, haben wir in unserer globalen Alltagsrealität mit komplexen Herausforderungen zu kämpfen, die dazu führen, dass das Thema Nachhaltigkeit immer öfter in den Hintergrund gedrängt wird. Deshalb bin ich froh, dass wir das Thema heute auf die Tagesordnung gesetzt haben und es wieder präsenter werden lassen. Fünf Jahre sind ein guter Zeitraum, um Bilanz zuziehen und zu schauen, was gut funktioniert und wo wir noch nachbessern müssen.Dass sich das Bewusstsein für Nachhaltigkeit nicht von „jetzt auf gleich“ entwickelt und daher die Bildung für nachhaltige Entwicklung der zentrale Bereich zur Vermittlung von Nachhaltigkeit sein muss, haben wir bereits 2021 erkannt. Bildung ist der entscheidende Schlüssel. Das gilt besonders für den schulischen Bereich. An vielen Schulen in Schleswig-Holstein sehen wir ein hohes Engagement und großartigen Projekte und Maßnahmen für mehr Nachhaltigkeit. Aber heute wie auch schon 2021 geht es nicht nur um den schulischen Bereich. Die Landesstrategie umfasst das Gesamtpaket, angefangen bei frühkindlicher Bildung, die allgemeine Schulbildung, die berufliche Bildung, die Hochschulbildung und auch die berufliche Weiterbildung. So zieht sich der Nachhaltigkeitsgedanke durch die verschiedenen Handlungsfelder und steht am Ende für ein lebenslanges Lernen. Darum sollte es für uns als SSW vorrangig bei der Bildung für nachhaltige Entwicklung gehen. Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln beschränkt sich allerdings nicht auf einzelne Situation oder Bereiche, sondern lassen sich von uns allen in unserem alltäglichen Handeln anwenden. Eine Evaluierung der Landesstrategie ist sinnvoll, damit wir wissen, wo wir heute stehen. Es ist wichtig, dass die, die sich auf den Weg Richtung Nachhaltigkeit gemacht haben, sichtbar gemacht werden und angemessene Wertschätzung bekommen. Im Antrag wird darum gebeten, dass die Landesstrategie BNE evaluiert wird und auf Basis der Ergebnisse zu prüfen ist, wie diese im Rahmen der vorhandenen Strukturen und Ressourcen weiterentwickelt werden kann. Ich befürchte allerdings, dass im aktuellen Rahmen der verfügbaren Ressourcen nicht mehr rauszuholen sein wird. Denn wie ich am Anfang meiner Rede bereits sagte – ob in den Betrieben, an den Schulen oder in privaten Haushalten, nachhaltiges Handeln ist oft eine von vielen Herausforderungen im Alltag. Die Bildungsstrukturen sind am Limit ihrer Belastbarkeit. Wenn wir hier noch mehr Engagement einfordern, dann muss auch die Bereitschaft da sein, mehr finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Nur mit dem Belohnungstempel kommen und zertifizieren reicht hier nicht aus. Abschließend kann man sagen, dass man diesem Moderat formulierten Antrag der Koalition nichts entgegensetzen kann. Wichtig ist einfach, dass die Evaluation der Landesstrategie dazu führt, dass Strukturen nicht zusätzlich belastet, sondern effektiver werden und das an den richtigen Stellen Ressourcen nachgeschoben werden können. Denn wir alle wissen, wie wichtig es für unsere und für die Zukunft unserer Kinder ist, dass wir nachhaltiger Leben und Handeln. Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute vor einer Woche hat Staatssekretär Joschka Knuth an drei Einrichtungen im Bereich der BNE, also der Bildung für nachhaltige Entwicklung, das nun-Zertifikat übergeben. Damit sind insgesamt 74 Träger nonformaler Bildungsarbeit zertifiziert. Die Abkürzung „nun“ steht für norddeutsch und nachhaltig, das Zertifikat für hochwertige Angebote. Laut BNE-Landesstrategie sollte die Zielmarke von 70 Einrichtungen im Jahre 2030 erreicht werden. Dass das Ziel vorzeitig und mehr als erfüllt wurde, ist ein schöner Erfolg für BNE in Schleswig-Holstein. Und es ist ein Zeichen für eine große Vielfalt flächendeckender und hochwertiger Angebote. An dieser Stelle einmal herzlichen Dank dafür allen Bildungsträgern, allen Engagierten, allen Zertifizierten für ihre Arbeit. Diese wird von Tag zu Tag wichtiger und wertvoller. Sie stehen mit ihrer Arbeit für Information und Verantwortung. Sie stehen dafür, dass Wissen zu Bewusstsein werden kann. Der Ressourcenverbrauch ist nach wie vor deutlich zu hoch und die Klimakrise ist nicht abgesagt – entgegen anderslautender Äußerungen. Gleichzeitig erleben wir, dass Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen gerade nicht so hoch im Kurs zu stehen scheinen. Es gibt viel Gegenwind, es gibt Bemühungen, Räder wieder zurückzudrehen. Und es besteht die Herausforderung, dass Fakten und Fiktion immer öfter nicht auseinandergehalten werden, dass Meinungen und Glaubenssätze gesichertes Wissen verdrängen. (Minister Tobias Goldschmidt) Bildung für nachhaltige Entwicklung hingegen schafft ein Bewusstsein dafür, dass das eigene Handeln Konsequenzen hat. Es schafft Bewusstsein dafür, was es braucht, um drängende globale Probleme anzugehen. Das kann die Frage sein, wie wir klimaneutral Energie erzeugen und damit Wohlstand sichern. Das kann die Frage sein, welche Rohstoffe die Produktion unserer T-Shirts oder Jeans verbraucht und wie dies ressourcenschonend und sozial verantwortungsvoll passieren kann, oder welche Alternativen wir beim Konsum oder beim Einkaufen haben, um Abfälle zu vermeiden. Dies kann im Kleinen wie im Großen einen bedeutenden Unterschied für die Welt von morgen machen. Meine Damen und Herren, wir haben vor fünf Jahren die Landesstrategie zu BNE erarbeitet und verabschiedet. Das war und ist – passend zum Anliegen – ein ressortübergreifendes Projekt, an dem auch viele Akteurinnen und Akteure aus Zivilgesellschaft, Kommunen, Wirtschaft, Wissenschaft mitgearbeitet haben. Mit der Strategie haben wir erstmals alle Bildungsbereiche unter dem BNE-Dach zusammengeführt und einen gemeinsamen Rahmen gesetzt. In den vergangenen Jahren wurden etliche Maßnahmen aus der Landesstrategie umgesetzt. Ein Erfolg ist die Gründung der BNE-Agentur. Sie ist zentrale Service- und Koordinierungsstelle für die Akteurinnen und Akteure in Schleswig-Holstein und wirkt als wichtiger Dreh-und Angelpunkt in alle Bildungsbereiche hinein. Dazu gehört der Aufbau sechs regionaler BNE-Netzwerke oder das für Besucherinnen und Besucher kostenfreies BNE-Fachforum. Letzteres erreicht mit seinen jährlichen Schwerpunktthemen eine Vielzahl von Bildungsakteurinnen und ‑akteuren im Land. Darüber hinaus hat die BNE-Agentur selbst oder als Kooperationspartnerin viele Projekte in allen Bildungsbereichen umgesetzt. BNE-Bildungsziele finden sich im neuen Kita-Förderungsgesetz oder im allgemeinen Teil der Fachanforderungen für die allgemeinbildenden Schulen in Schleswig-Holstein. BNE ist Teil der beruflichen Bildung und auch viele Studiengänge bei uns greifen BNE-Aspekte auf. Ob über nonformale Angebote oder über die Integration in die formale Bildung – BNE ist erstens fest verankert in unserem Verständnis von Bildung und zweitens erreichen wir Menschen in den verschiedensten Lebenslagen und Kontexten. Nun ist 2026 nicht mehr 2021. Vorzeichen ändern sich, neue Fragestellungen treten auf, neue gesellschaftliche oder mediale Herausforderungen wirken in die Bildungsarbeit. Nicht umsonst befürworten auch Stakeholder aus den unterschiedlichsten Bereichen eine Weiterentwicklung der BNE-Strategie. Auch wir als Land halten es für angezeigt, die Landesstrategie wissenschaftlich zu evaluieren. Die Ergebnisse einer Evaluation können genutzt werden, um gezielt Stellschrauben zu identifizieren – Stellschrauben, mit denen das Bildungskonzept weiter verbessert werden, mit denen BNE noch besser in unsere Bildungslandschaft implementiert werden kann. Zugleich bietet eine Evaluation die Möglichkeit, neue Erkenntnisse und Herausforderungen bei der Fortschreibung der Landesstrategie zu berücksichtigen. Übrigens: Auch andere Länder schreiben ihre BNE-Strategien fort und passen sie an neue gesellschaftliche sowie bildungspolitische Anforderungen an. Meine Damen und Herren, mit der Evaluation und einer anschließenden Weiterentwicklung senden wir wichtige Signale ins Land – auch, aber nicht nur in die Bildungslandschaft. Denn BNE ist kein Selbstzweck und nicht das optionale Sahnehäubchen. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als das Bewusstsein für eine gute Zukunft mit positiven Gestaltungsmöglichkeiten für uns und kommende Generationen. – Vielen Dank. PrEP-Versorgung in Schleswig-Holstein flächendeckend verbessern und Fortschritte in der HIVPrävention verstetigen Antrag der Fraktionen von FDP, SSW, SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/4507 (neu) – 3. Fassung
Jasper Balke GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, dass wir hier im Landtag die Präexpositionsprophylaxe-Versorgung diskutieren. Und ich finde es noch besser, dass sich dabei eine breite, interfraktionelle Einigung abzeichnet. Denn die Frage, ob Menschen einen verlässlichen Zugang zu wirksamer HIV-Prävention erhalten, sollte keine Frage politischer Lager sein. Seit den ersten Berichten über AIDS in Deutschland hat sich medizinisch unglaublich viel verändert. Eine HIV-Infektion ist heute bei frühzeitiger Diagnose und guter Behandlung in der Regel keine unmittelbar lebensbedrohliche Erkrankung mehr. Menschen unter wirksamer Therapie können das Virus zudem nicht sexuell übertragen. Und mit der Präexpositionsprophylaxe, der PrEP, verfügen wir über ein sehr wirksames Instrument, um HIV-Infek-9274 Schleswig-Holsteinischer (Jasper Balke) tionen bereits im Vorfeld zu verhindern. Das ist eine bedeutende medizinische Erfolgsgeschichte. Allerdings reicht medizinischer Fortschritt allein nicht aus, um eine gute Versorgung sicherzustellen. Ein Medikament wirkt nur dann präventiv, wenn Menschen darüber informiert sind, wenn sie eine vertrauensvolle Beratung erhalten und wenn Ärztinnen und Ärzte die erforderlichen Untersuchungen, Verschreibungen und Begleitdiagnostiken anbieten. Genau dort bestehen in Schleswig-Holstein weiterhin Lücken. In unseren größeren Städten gibt es spezialisierte Praxen und gewachsene Beratungsstrukturen. In vielen ländlichen Regionen ist der Weg zur nächsten geeigneten Anlaufstelle dagegen deutlich weiter. Für eine Präventionsleistung, die regelmäßige ärztliche Begleitung voraussetzt, ist das eine reale Zugangshürde. Dabei darf der Zugang zur PrEP nicht davon abhängen, in welchem Teil unseres Landes jemand lebt. Und er darf ebenso wenig davon abhängen, ob eine Person bereit ist, in einer möglicherweise nicht ausreichend sensibilisierten Praxis sehr persönliche Fragen zur eigenen Sexualität und zum eigenen Risikoverhalten zu besprechen. Deshalb brauchen wir nicht nur mehr qualifizierte Ärztinnen und Ärzte, sondern auch eine stärkere regionale Vernetzung, niedrigschwellige Beratung und eine Versorgung, die konsequent diskriminierungsfrei arbeitet. Dazu gehören die Kassenärztliche Vereinigung, die Aidshilfen, Beratungsstellen, Ärztinnen und Ärzte – und vor allem die Menschen, die diese Angebote nutzen. Gute Prävention entsteht nicht am grünen Tisch, sondern dann, wenn medizinische Versorgung und tatsächliche Lebensrealität zusammengebracht werden. Umso unverständlicher ist es, dass die Bundesregierung ausgerechnet in dieser Situation einen Gesetzentwurf vorlegt, der die Finanzierung solcher Leistungen unter einen allgemeinen Kostendeckel stellen soll. Der Entwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht vor, die bisher extra budgetär vergüteten Vorsorge- und Präventionsleistungen künftig in begrenzte Gesamtvergütungen zu überführen. Als Ausgangspunkt soll im Wesentlichen das Ausgabenvolumen des Jahres 2025 dienen; anschließend darf es grundsätzlich nur noch innerhalb eng gesetzter Grenzen wachsen. Die Bundesregierung selbst rechnet durch diese Begrenzung des gesamten extrabudgetären Leistungsvolumens mit Minderausgaben von rund 200 Millionen Euro im Jahr 2027. Bis zum Jahr 2030 sollen es bereits rund 1,2 Milliarden Euro sein. Welcher Anteil davon konkret auf die PrEP und andere einzelne Präventionsleistungen entfällt, weist der Entwurf nicht aus. Aber gerade das ist Teil des Problems. Unterschiedlichste Leistungen werden gemeinsam unter einen finanziellen Deckel gestellt, ohne ausreichend danach zu unterscheiden, welchen gesundheitlichen Nutzen sie haben und welche Folgekosten sie verhindern. Das ist eine Politik mit dem Rasenmäher. Sie geht quer durch das Gesundheitswesen, begrenzt Vergütungen bei Ärztinnen und Ärzten, bei Heilmittelerbringern, in der Psychotherapie, in der Rehabilitation, bei Kliniken und eben auch bei präventiven Leistungen. Allein durch die übergreifende Begrenzung von Vergütungs- und Preissteigerungen will die Bundesregierung im Jahr 2027 rund 4,4 Milliarden Euro weniger ausgeben, bis 2030 sogar knapp 19 Milliarden Euro.Natürlich müssen wir über die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung sprechen. Niemand kann seriös bestreiten, dass wir strukturelle Reformen brauchen. Aber eine Reform zeichnet sich nicht dadurch aus, dass sie möglichst viele Kürzungen auf möglichst viele Versorgungsbereiche verteilt. Eine wirkliche Reform würde Strukturen verändern, Fehlanreize beseitigen und danach fragen, wo jeder investierte Euro den größten gesundheitlichen Nutzen erzeugt. Genau diese Differenzierung fehlt. Wer bei einer wirksamen Präventionsleistung das Ausgabenwachstum begrenzt, spart nicht automatisch Geld. Wenn dadurch weniger Praxen bereit sind, Präexpositionsprophylaxe anzubieten, wenn Termine schwerer verfügbar werden oder regionale Lücken größer werden, dann steigt das Risiko vermeidbarer HIV-Infektionen. Aus einer kurzfristigen Minderausgabe können so langfristige Behandlungskosten und vor allem vermeidbare gesundheitliche Belastungen entstehen. Prävention ist eben kein beliebiger Kostenblock. Sie ist eine Investition in Gesundheit. Sie kann Erkrankungen verhindern, Lebensqualität erhalten und Folgekosten reduzieren. Deshalb darf sie in der Finanzierungslogik unseres Gesundheitswesens nicht genauso behandelt werden wie jede beliebige Ausgabenposition. Ich halte es deshalb für richtig, dass wir uns als einsetzen, die extra budgetäre Vergütung der PrEPVersorgung zu erhalten. Dazu gehören nicht nur das Medikament selbst, sondern ebenso die Beratung, die notwendigen Laboruntersuchungen, die Verordnung und die risikoadaptierte Begleitdiagnostik. Ohne diese Bestandteile gibt es keine sichere und verantwortungsvolle PrEP-Versorgung. (Jasper Balke) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die PrEP zeigt sehr konkret, was moderne Gesundheitspolitik leisten kann. Wir verfügen über medizinisches Wissen und ein wirksames Instrument, um Infektionen zu verhindern. Unsere Aufgabe ist es nun, dafür zu sorgen, dass dieser Fortschritt die Menschen tatsächlich erreicht. Deshalb setzen wir heute gemeinsam ein klares Signal. Für eine flächendeckende, niedrigschwellige und diskriminierungsfreie PrEPVersorgung in Schleswig-Holstein, für eine verlässliche Finanzierung und gegen eine kurzsichtige Kürzungspolitik, die Prävention zunächst als Ausgabe betrachtet und ihren langfristigen Wert erst erkennt, wenn es zu spät ist. Denn ein Gesundheitswesen wird nicht dadurch nachhaltig, dass es überall ein bisschen weniger bezahlt. Nachhaltig wird es, wenn es dort gezielt investiert, wo Erkrankungen verhindert und Menschen dauerhaft geschützt werden können. – Vielen Dank.
Birte Pauls SPD
Frau Präsidentin! In was waren sich Christoph Wilhelm Hufeland, Sebastian Kneipp und Hippokrates in ihren zeitlich unterschiedlichen Epochen einig? Es eint sie die Aussage: Vorbeugen ist besser als heilen. Auch heute sollte allen klar sein: Vorsorge ist nicht nur günstiger als Therapie, Vorsorge ist auch menschlicher. Es gibt sehr viele Gründe, dem CDU-Vorschlag zur Stabilisierung der GKV abzulehnen. Die mögliche Streichung der Präexpositionsprophylaxe als extrabudgetäre Leistung ist nur einer. Die Medikamente, die einer HIV-Infektion vorbeugen, die sogenannte Präexpositionsprophylaxe (PrEP) kosten circa 40 Euro im Monat. Die Kosten für eine HIVBehandlung (Antiretrovirale Therapie, ART) liegen bei etwa 12.000 bis weit über 20.000 Euro pro Jahr. Beides ist zwar für den Anwender kostenfrei, aber für die Kassen macht es einen erheblichen Unterschied. Die lebenslange Behandlung einer HIV-Infektion kostet unserem Gesundheitssystem ein Vielfaches von dem, was eine konsequente PrEP-Vorsorge kostet. Wer hier heute spart, zahlt morgen drauf. Gesundheitsschutz ist kein Luxus, den man nach Kassenlage mal eben zusammenstreichen kann. Gesundheitsschutz ist staatliche Fürsorgepflicht. Mit den vorliegenden Plänen zum GKV-Stabilisierungsgesetz wird die Zweiklassenmedizin zementiert anstatt sie endlich aufzulösen. Wer es sich finanziell leisten kann, investiert in Präventionsangebote, wer kein oder wenig Geld hat, wird wahrscheinlich andere Prioritäten setzen oder setzen müssen. Die PrEP – die HIV-Präexpositionsprophylaxe – ist eine medizinische Erfolgsgeschichte. Seit die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten übernehmen, sind die HIV-Neuinfektionen spürbar zurückgegangen. Die Vereinten Nationen haben mit einer globalen Strategie das Ziel formuliert, HIV und Aids bis 2030 einzudämmen und als gesundheitliche Bedrohung zu besiegen. Deutschland hat sich diesem Ziel mit einer nationalen Strategie angeschlossen. HIV ist bis heute nicht heilbar. Aber HIV kann zum Beispiel mit der PrEP verhindert und somit die Verbreitung eingedämmt werden. Mit dem vorliegenden GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet sich Deutschland von dieser Strategie und damit auch von dem Ziel. Das darf man auch gerne mal in Deutlichkeit sagen. Aber da es ja „nur“ eine relativ kleine Gruppe betrifft, scheint der Protest zu still zu sein. Allerdings sind laut Robert-Koch-Institut bundesweit mehr als 40.000 Menschen in einer PrEP-Therapie. Aber es ist ja nicht nur die Verabschiedung von einer Strategie, es geht hier um Schicksale. Jede verhinderte Infektion erspart einem Menschen eine lebenslange, chronische Erkrankung. Die PrEP ist ein erfolgreiches Instrument zur Verhinderung von HIV-Infektionen. Das müssen wir erhalten. Wir sind darauf angewiesen, dass Ärztinnen und Ärzte die PrEP weiter anbieten. Doch es kann passieren, dass sich bei engen Budgets die Ärztinnen und Ärzte nicht mehr für den HIVSchwerpunkt entscheiden. Das wäre fatal. Es geht hierbei auch um eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Gesundheit darf niemals vom Geldbeutel abhängen. Wenn wir die Mittel kürzen, treffen wir doch genau die Menschen, die ohnehin vulnerabel sind. Wir dürfen nicht zulassen, dass wir im Jahr 2026 eine Zweiklassenmedizin zementieren, bei der sich nur noch Wohlhabende wirksamen Schutz vor einer Infektion leisten können! PrEP nimmt den Menschen die Angst. Sie schafft Sicherheit und baut Stigmatisierung ab. Sie gibt den Betroffenen die Kontrolle über ihre eigene Gesundheit zurück. Deshalb fordere ich die Landesregierung auf, alles dafür zu tun, das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz etwas auszubremsen und sich für eine gute PrEP-Versorgung in SchleswigHolstein einzusetzen. Die Bundestagskollegen fordere ich auf, sich noch einmal die Zeit zu nehmen, um die Sinnhaftigkeit einiger Kürzungsvorschläge gründlich zu überdenken und vor allem die Finanzierung zu reformieren. Eine wirkliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze beziehungsweise ihre Abschaffung und hin 9276 Schleswig-Holsteinischer (Birte Pauls) zu einer Bürgerversicherung, in die aus jedem Einkommen eingezahlt wird, wären die richtigen Antworten in einer Zeit, in der die gesellschaftliche Spaltung nicht noch weiter zunehmen darf.
Dr. Heiner Garg FDP
Frau Präsidentin! Für viele Menschen ist HIV heute immer noch ein unbequemes Thema. Es ist ein Thema, über das manche lieber nicht sprechen und das noch immer häufig verdrängt wird. Gerade deshalb ist es wichtig, dass sich der Schleswig-Holsteinische Landtag heute gemeinsam positioniert. Wir setzen damit ein Zeichen für Aufklärung statt Verdrängung, für Prävention statt Stigma und für eine bedarfsgerechte Versorgung, die Menschen tatsächlich zur Verfügung steht. In Schleswig-Holstein leben nach Schätzung des Robert Koch-Instituts etwa 1.200 Menschen mit HIV. Diese Menschen stehen nicht für eine einzelne Gruppe. HIV ist kein Thema einer einzelnen Gruppe. Es betrifft Menschen mit ganz unterschiedlichen Lebensgeschichten, Vorlieben und Risiken. Jede Verengung der Debatte wäre deshalb falsch. Es geht um Prävention, Aufklärung und Versorgung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Zugleich ist die Versorgung mit PrEP gerade außerhalb der größeren Städte weiterhin unterentwickelt. Wer auf dem Land lebt, findet nur wenige Anlaufstellen. Sieben Ärztinnen und Ärzte mit Genehmigung für HIV-PrEP in Schleswig-Holstein sind schlicht zu wenig. Der Vergleich mit Hamburg, wo 51 Ärztinnen und Ärzte entsprechend qualifiziert sind, zeigt sehr deutlich, wie die Versorgungslage besser aufgestellt sein kann. Vor diesem Hintergrund bekommt die aktuelle Debatte auf Bundesebene eine besondere Bedeutung, wo um das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gerungen wird. Für die PrEP-Versorgung ist entscheidend, wie die extrabudgetäre Vergütung im neuen § 87d SGB V künftig ausgestaltet wird. Der vorliegende Entwurf folgt einer Logik, die für die PrEP-Versorgung hochproblematisch ist. Bislang extrabudgetär vergütete Leistungen sollen weitgehend in eine neue Gesamtvergütung überführt und damit einer Ausgabenbegrenzung unterworfen werden. Für Präventionsleistungen ist das der falsche Ansatz. Bei der PrEP wäre ein solches Umschwenken fatal. Denn hier geht es nicht um irgendeine Leistung. Es geht um wirksame Prävention. Es geht darum, HIV-Neuinfektionen zu verhindern. Und es geht darum, Menschen zu erreichen, die Schutz, Beratung und medizinische Begleitung brauchen. Die Aufnahme der PrEP als Kassenleistung im Jahr 2019 war ein wichtiger Schritt für eine gestärkte Prävention. Dieser Fortschritt darf jetzt nicht zurückgedreht werden. Wir dürfen es nicht tolerieren, wenn der PrEP-Versorgung die Finanzierungsgrundlage entzogen wird. Ich sage das aus persönlicher Überzeugung. Ich gehöre zu einer Generation, die HIV und AIDS nicht nur aus Fachgesprächen, Statistiken oder Gesetzesvorlagen kennt. Ich habe erlebt, was Angst, Unwissen und Stigmatisierung bedeuten. Ich habe selbst erlebt, wie Menschen ausgegrenzt wurden. Und ich habe Bekannte verloren, die an den Folgen einer HIV-Infektion verstorben sind. Deshalb ist mir wichtig, dass wir nicht so tun, als seien alle notwendigen Fortschritte bei der HIV-Prävention erreicht. Auch heute gibt es Wissenslücken. Auch heute wird HIV von manchen verdrängt, weil es unbequem ist. Aber Verdrängung schützt niemanden. Wir brauchen weiterhin einen Dreiklang aus Aufklärung, Prävention und einer flächendeckenden und bedarfsgerechten medizinischen Versorgung, damit wir die bisherigen Fortschritte verstetigen und ausbauen können. Deshalb ist der inzwischen von allen Fraktionen getragene Antrag ein sehr bedeutsames Zeichen und wichtiger Auftrag. Wir erwarten jetzt sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene entsprechende Verbesserungen. Wir dürfen die PrEP-Versorgung jetzt nicht ausbremsen, weil sie wirkt.
Christian Dirschauer SSW
Frau Präsidentin! Die Tatsache, dass sich hier alle Fraktionen beim Thema PrEP-Versorgung auf einen gemeinsamen Antrag verständigt haben, macht es deutlich: Es ist einfach nur absurd, ausgerechnet im Bereich der präventiven Maßnahmen den Rotstift ansetzen zu wollen – noch dazu bei einer so wirksamen wie der HIV-Präexpositionsprophylaxe. Aber wir haben ja leider längst lernen müssen, dass die Diskussion um die Stabilisierung der GKV-Finanzendie schrägsten Blüten treibt. Ich muss trotzdem ganz klar sagen: Aus Sicht des SSW ist und bleibt es eine extrem wertvolle Errungenschaft, dass Menschen mit einem erhöhten HIVInfektionsrisiko in Deutschland seit 2019 einen gesetzlichen Anspruch auf ärztliche Beratung, Untersuchung und eben auf Arzneimittel zur Vorsorge haben. Noch dazu ist die Zahl der PrEP-Nutzenden seit Beginn der Einführung nahezu kontinuierlich auf über 40.000 Menschen angestiegen. Wir sollten also gemeinsam alles daransetzen, dieses unsägli- (Christian Dirschauer) che Sparvorhaben zu stoppen. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. Selbst wenn es hoffentlich noch anders kommt, ist doch allein die Idee, hier zu kürzen, ein hochproblematisches Signal. Denn wie wir wissen, steht die HIV-Versorgung in Deutschland schon länger vor ganz erheblichen strukturellen Herausforderungen. Es ist längst erkennbar, dass das entsprechende Hilfesystem an seine Grenzen stößt, und zwar vor allem, weil es nicht genügend spezialisierte ärztlichen Nachwuchs gibt, während die Zahl der Patientinnen steigt. Vor diesem Hintergrund ist also genau das Gegenteil geboten: Statt hier zu kürzen und damit im Zweifel sogar einen Anstieg der Neuinfektionen in Kauf zu nehmen, müssen die Fortschritte, die wir in den letzten Jahren im Bereich der HIV-Prävention gemacht haben,verstetigt werden. Damit nicht genug: Gerade wir als Flächenland müssen unseren Einsatz für eine ausgewogenere Versorgung dringend verstärken. Denn nach heutigem Stand ist der Zugang zu entsprechenden Angeboten vor allem aufgrund des Mangels an entsprechendem Fachpersonal leider tatsächlich eine Frage des Wohnorts. Für mich und meine Fraktion ist aber völlig klar, dass wir auch und gerade im wichtigen Bereich der HIV-Präexpositionsprophylaxe keine Versorgung nach Postleitzahl dulden können. Wir müssen dringend die Zahl der entsprechend qualifizierten Ärztinnen und Ärzte erhöhen. Gleichzeitig müssen wir zu einer deutlich stärkeren regionalen Vernetzung zwischen HIV-Fachversorgung, Pflege und Begleitung durch Beratungsstellen und damit zu mehr Flächengerechtigkeit kommen. In diesem Sinne werden wir uns weiterhin einsetzen. Auch wenn ich es bereits erwähnt habe, bleibt es enorm wichtig, dass wir uns gemeinsam und mit Nachdruck gegen die entsprechenden Kürzungsvorhaben aus Berlin zur Wehr setzen. Denn durch die geplante Deckelung der Mittel für diese Präventionsmaßnahme würde ganz unmittelbar ein erheblicher Druck auf personelle und zeitliche Kapazitäten entstehen. Damit wären dann nicht nur die Kapazitäten für die PrEP-Versorgung für Menschen mit hohem HIV-Risiko in Gefahr, sondern auch die derzeit erfolgreich laufenden HIV-Behandlungen. Beides könnte zu mehr Neuinfektionen beitragen. Das muss dringend verhindert werden – nicht zuletzt, weil auch diese Sparmaßnahme sozial völlig unausgewogen und gerade für vulnerable Gruppen absolut unzumutbar ist. Wir müssen ganz grundsätzlich verhindern, dass die GKV-Finanzen durch Einschnitte bei all denen stabilisiert werden, die bereits am stärksten von Krankheit und Armut betroffen sind. Und wir müssen darauf hinwirken, dass der Fokus wieder deutlich stärker auf Prävention und Gesundheitsförderung gelenkt wird.
