Martin Habersaat
Vielen Dank, Herr Kollege Balasus. – Wenn Sie nun als Abgeordneter im Land unterwegs sind und zum Beispiel von einem Fall wie WolkenKlasse und Käfer-Klasse hören oder von einer beruflichen Schule die Klage darüber hören, dass sie nur bis 98 Prozent ihrer Stellen und nicht bis 100 Prozent einstellen dürfen, sagen Sie dann: „Das ist administratives Handeln, dafür bin ich nicht zuständig“, oder sagen Sie dann: „Mensch, da gibt es offensichtlich ein Problem in der Verteilung der Lehrerstellen in Schleswig-Holstein und im PZV, und das müssen wir lösen“? – Da halte ich mich an die Einschätzung vom Kollegen Habersaat, der eben gesagt hat, dass PZV ja gar nicht die Ursache dieses Problems ist. Das haben Sie eben ja mehrfach ausgeführt. Also wenn ich so einen Fall höre – von der Käfer-Klasse habe ich jetzt zum ersten Mal gehört, aber ich kenne natürlich solche Situationen, und jeder Abgeordnete kriegt mal vor Ort zurückgespiegelt, dass es möglicherweise Klassen gibt, die besonders groß sind –, dann versuche ich natürlich die Sachlage zu verstehen und gegebenenfalls einen Impuls zu geben, die zu klären. Aber ich weiß, dass das PZV hier nicht das Instrument ist, was in der Praxis für Behinderungen sorgt. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sie kennen die Entwicklung der Schülerzahlen, regionale Besonderheiten, die Bewerberlage, und natürlich gibt es in gewissen Regionen spezifische Herausforderungen sowie natürlich auch besondere Herausforderungen je nach Schulart. Ich halte es für wichtig, dass wir bei aller politischen Debatte die jeweiligen Verantwortlichkeiten ganz klar benennen. Das habe ich eben getan. SPD und SSW fordern mehr Transparenz und eine stärkere Festlegung von Kriterien. Transparenz ist selbstverständlich ein berechtigtes Anliegen. Allerdings sollte hier nicht der Eindruck erweckt werden, als würden Stellen heute irgendwie so nach Belieben oder ohne nachvollziehbare Grundlagen verteilt. Denn das, das will ich einmal betonen, ist absolut nicht der Fall. Das Planstellenzuweisungsverfahren basiert auf einer umfangreichen Bedarfsermittlung. Berücksichtigt werden vor allem Schülerzahlen, Stundentafeln, Lerngruppengrößen, Leitungszeiten und so weiter und weitere Aufgaben der Schulen. Die Verteilung erfolgt also nach festen und nachvollziehbaren Kriterien. Der Blick in die Praxis zeigt aber, dass ein leistungsfähiges Schulsystem nicht allein über starre Vorgaben, starre Formeln gesteuert werden kann. Die Verwaltung muss in ihrem Handeln unterschiedliche Interessen und manchmal tatsächliche Gegebenheiten – eine sprach ich an: wenn wirklich mal eine Klasse im Raum steht, vielleicht 39 Schülerinnen und Schüler – miteinander in Einklang bringen. Da muss eben eine Lösung gefunden werden. Nehmen wir die Einstellung von Lehrkräften: Mancherorts gibt es weniger Bewerberinnen und Bewerber als offene Stellen, mancherorts natürlich auch viel zu viele. Da ist die Situation genau umgekehrt. Würde man jetzt ausschließlich nach starren Kriterien vorgehen, könnten besonders attraktive Regionen sämtliche verfügbaren Bewerbungen an sich ziehen, während Mangelregionen leer ausgehen würden. Deshalb muss das Ministerium über die Freigabe von Einstellkorridoren in so einer Situation steuernd eingreifen. Das tut es auch, sodass zum Schuljahresbeginn in der Regel alle Schulen zufrieden sind und ein Ausgleich im ganzen Land geschaffen wurde. Besonders kritisch bewerten wir die Ausführungen von SPD und SSW zu den berufsbildenden Schulen. Darüber haben wir eben schon ausführlich gesprochen. Ich möchte es noch einmal betonen: Sie arbeiten hier mit einem veralteten Kenntnisstand. Die sogenannte 98‑Prozent-Regelung wurde bereits aufgehoben. Das war eine zeitlich befristete Maßnahme im PZV für das aktuell laufende Schuljahr 2026/2027 im Zusammenhang mit der Sicherung von Stellen für den berufsbildenden Bereich und der vorübergehenden Möglichkeit von Abordnungen an andere Schularten. Gerade die berufsbildenden Schulen sind stark von schwankenden Schülerzahlen geprägt. Die Dauer von Ausbildungsgängen, aktuellen Berufstrends und wirtschaftlichen Entwicklungen verändern die Schülerzahl von Schuljahr zu Schuljahr deutlich. Deshalb, das ist ganz logisch, braucht es auch hier flexible Steuerungsinstrumente. (Martin Balasus) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Durchaus richtig ist, dass es im schulamtsgebundenen Bereich in der Praxis Unterschiede in der Umsetzung der Stellenzuweisung durch einzelne Schulämter geben kann. Deshalb begrüßen wir es, dass die oberste Schulaufsicht im Bildungsministerium künftig stärker koordinierend eingreifen wird, um in allen Kreisen einheitliche Verfahren sicherzustellen. (Unruhe) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das PZV ist kein starres Rechenmodell, sondern ein Instrument zur Sicherung einer möglichst gerechten Lehrkräfteverteilung im ganzen Land, in ganz Schleswig-Holstein. Es verbindet objektive Kriterien mit notwendiger Flexibilität, um auf regionale Unterschiede und örtliche Bedarfe reagieren zu können. Wir unterstützen den eingeschlagenen Weg der Landesregierung, das Verfahren verwaltungsseitig stetig weiterzuentwickeln. – Vielen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
