Sybilla Nitsch
Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich wurde als Politikerin schon öfter belächelt, wenn ich in kleinen oder größeren Runden erläutert habe, warum der SSW eine Regelanfrage bei den Verfassungsschutzbehörden kritisch findet. Ich möchte es hier erneut mit einem für uns immer noch bedeutsamen Beispiel erläutern: Karl Otto Meyer war nicht nur 25 Jahre lang der einzige Abgeordnete für den SSW im Landtag, er war eigentlich Lehrer und Schulleiter. Allerdings wurde ihm im Jahr 1952 ein Berufsverbot erteilt. Es dauerte viele Jahrzehnte, bis Karl Otto Meyer Einsicht in seine Akten bekam. Nach 40 Jahren, an seinem 63. Geburtstag, bekam er durch eine Forschungsgruppe die Akte vorgelegt, die vorher angeblich nicht auffindbar war, die vertraulich war, Geheimschutzgründe und so weiter. Karl Ottos Leben ist immer durch dieses Berufsverbot geprägt gewesen, auch das Leben seiner Familie. Der Grund für sein Berufsverbot waren Äußerungen des damals 23-Jährigen. Er äußerte sich auf einer Veranstaltung gegen die deutsche Wiederaufrüstung. Karl Otto stellte die Loyalität zur Freiheit, Demokratie und Gerechtigkeit über die Loyalität zur Staatsgewalt. Das reichte damals aus. Nun kann man mir sicherlich entgegnen, dass die Zeiten andere waren. Wir befinden uns nicht in einem Nachkriegsdeutschland mit ehemaligen Nazi-Funktionären an den entscheidenden Stellen in den Landesbehörden und in der Staatskanzlei. – Das stimmt. Aber wir müssen uns doch nur den Radikalenerlass von 1972 und die damit einhergehenden Berufsverbote anschauen, um zu wissen, dass es immer wieder Bestrebungen gab, politisch unliebsame Personen, die man als Verfassungsfeinde ausmachte, aus dem öffentlichen Dienst herauszuhalten. Dabei ist viel Ungerechtes passiert. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Ende der 80er- und Mitte der 90er-Jahre den Verstoß gegen Artikel 10 und Artikel 11 der Menschenrechtskonvention festgestellt. Verglichen mit dem Beschluss der Bürgerschaft Hamburg von Mittwoch, der an einigen Stellen wirklich viel weiter geht als Ihr Gesetzentwurf, haben Sie sich intern auf einen moderateren Entwurf geeinigt. Das kann ich anerkennen. Der uns nun vorliegende Entwurf sieht die Wiedereinführung der Regelanfrage beim Verfassungsschutz für neue Beamtinnen und Beamte in Schleswig-Holstein vor, darüber hinaus eine erweiterte Zuverlässigkeitsprüfung für Personen mit Zugang zu besonders schützenswerten öffentlichen Bereichen sowie eine generelle Stärkung des Disziplinarrechts. Der kritische Punkt bleibt bei uns vor allem die Regelabfrage bei den nachrichtendienstlichen Behörden. Dennoch bleiben für mich viele Fragen offen, die ich in der Anhörung geklärt haben möchte. Nach meiner Meinung mangelt es an Klarheit darüber, welche Informationen der Verfassungsschutz im Rahmen der Regelanfragen weitergibt, wie genau die Personen darüber informiert werden und welche Wege ihnen für die Klärung offenstehen. Eine weitere Frage ist: Wie kommen sie überhaupt an die Informationen, was verfassungsschutzrelevant in ihrem Bewerbungsverfahren ist? Gibt es danach nur die Option eines Klageverfahrens, oder haben sie auch andere Möglichkeiten, sich zu rehabilitieren? Ich möchte außerdem besser darüber informiert werden, welche Kriterien für die Datenweitergabe zugrunde liegen. Wer entscheidet eigentlich, wann eine Information im Bewerbungsverfahren verfassungsschutzrelevant ist? Ich frage das, weil ich anlässlich der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2025 nach wie vor zum Teil darüber konsterniert bin, welche Kategorien dort angeführt werden. 9218 Schleswig-Holsteinischer (Sybilla Nitsch) Dabei denke ich an den Aspekt des Antimilitarismus. Hier werden unter anderem die Schulstreiks gegen die Wehrpflicht aufgeführt. Ja – so weit, so gut. Aber ich frage mich, welcher Eindruck bei den jungen Menschen, die sich vielleicht für den öffentlichen Dienst interessieren, entstehen soll. Fragen sie sich, welches Demobündnis sie eingehen dürfen und welches nicht? Fragen sie sich, welches politische Engagement ihnen potenziell schaden kann oder welches nicht? Dieser gesamte Vorgang um diesen Gesetzentwurf ist für junge Menschen wahnsinnig verunsichernd. Auch dazu müssen wir uns positionieren. (Beifall SSW, SPD und FDP) Ich sage Ihnen eines aufgrund der Beobachtung dieser Vorgänge in der Bundesrepublik: Das hier passiert nicht aus Versehen. Der Preisträger des Rechtsstaatspreises der Schleswig-Holsteinischen Juristischen Gesellschaft, Ronen Steinke, der hier im Haus geehrt wurde, erklärt das mit den Worten: Naming and Shaming – ein Anprangern. Das kann vielleicht krass klingen, aber genau das schreckt Menschen davon ab, ihre Meinungsfreiheit zu nutzen, die Regierung zu kritisieren, auch politisch unbequem zu sein, weil immer die Sorge von Nachteilen droht. Ich möchte Ihnen abschließend eine Sache in Erinnerung rufen. Die Leiter der Landesämter für Verfassungsschutz – das sind in der Regel politische Beamte – können bei wechselnden Mehrheiten unkompliziert neu besetzt werden – beispielsweise bald auch in Sachsen-Anhalt und beispielsweise bald durch die AfD. Wenn eine von AfD-Politik geprägte Verfassungsschutzbehörde Informationen als relevant beurteilt und einer bundesweiten Datenbank zur Verfügung stellt, hat das womöglich Auswirkungen auf die Bewerberinnen und Bewerber für den öffentlichen Dienst in Schleswig-Holstein. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Ihr Antrag ist für mich in einer Gesamtentwicklung zu sehen. Wie genau dieser Gesetzentwurf zu einer Stärkung der Verfassungstreue führen soll, ist mir nicht klar. Ich bin aufgrund meiner demokratischen Grundüberzeugung der Überzeugung: die Verfassungstreue zu stärken heißt, Vertrauen zu fördern und nicht abzuschrecken. – Vielen Dank. (Beifall SSW, SPD und FDP)
