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Beate Raudies

19.06.2026 Sitzungen 20/122

Für die Landesregierung spricht in Vertretung der erkrankten Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, Aminata Touré, die Finanzministerin Dr. Silke Schneider. Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! In Vertretung für die Sozialministerin Touré, der ich an dieser Stelle gute Besserung wünsche, möchte ich Folgendes sagen: Die Pflegeversicherung läuft im Jahr 2030 auf ein zweistelliges Milliardendefizit zu. Das Sozialministerium hat im vergangenen Jahr zusammen mit den anderen Länder und dem Bund intensiv an einer Pflegereform gearbeitet – Sie wissen das – und umfassende Vorschläge zur Verbesserung der Situation auf den Tisch gelegt. So intensiv, wie der Prozess auch war: Die 210 Seiten, die nun auf dem Tisch liegen, sind größtenteils enttäuschend. Man hätte beispielsweise über sozial gestaffelte Eigenanteile sprechen können. Die Eigenanteile, die die Pflegebedürftigen zahlen müssen, haben sich im stationären Bereich seit dem Jahr 2018 mehr als verdoppelt. SPD und SSW fordern in ihrem Antrag, das duale Versicherungssystem mit privater und gesetzlicher Krankenversicherung grundsätzlich zu überdenken. (Christian Dirschauer [SSW]: Zu Recht!) Natürlich muss man sich die Frage stellen, warum wir als eines von wenigen Ländern an diesem System festhalten. Das Sozialministerium hat diesen Vorschlag im Beteiligungsverfahren und im Zukunftspakt mehrfach eingebracht. Was passiert aber jetzt in der sogenannten Reform? Leistungen werden gekürzt oder der Zugang erschwert. Die finanzielle Belastung der Sozialhilfeträger, des Landes und der Kommunen steigt. (Dr. Heiner Garg [FDP]: So ist das!) Für die Hilfe zur Pflege, das Pflegewohngeld und die Investitionskostenförderung haben wir als Land und die Kommunen im Jahr 2024 rund 171 Millionen Euro in die Hand genommen. Ab nächstem Jahr kommen durch die Reform weitere 35 bis 40 Millionen Euro an Haushaltsbelastung dazu. Nun zum Sachstand des Landesausführungsgesetzes – ich habe mich gerade noch einmal informiert –: Durch die Reform, die jetzt dazwischengekommen ist, haben wir das Ganze angehalten und sind in Gesprächen mit den Kommunen, weil wir uns noch über die Verteilung der zusätzlichen Kosten einigen müssen. Es wird im Gegenzug noch nicht einmal dafür gesorgt, dass die Menschen selbst weniger für Pflege zahlen müssen. Das bedeutet, dass Pflege noch mehr als bislang – das ist hier auch ausdrücklich genannt worden – zum Armutsrisiko wird: nicht nur für die Pflegebedürftigen selbst, sondern auch für die Angehörigen. Sie arbeiten weniger, um mehr Zeit für die Pflege der Eltern zu haben, und haben deshalb weniger Einkommen. Jetzt werden zusätzlich noch ihre Beiträge zur Rentenversicherung gekürzt. Meine Damen und Herren, das ist keine nachhaltige Reform. Das ist ein Schlag ins Gesicht für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Wir können die Probleme hier in Schleswig-Holstein nicht lösen, wenn das Fundament grundsätzlich nicht trägt. Wir leben in einer alternden Gesellschaft. 2025 sind erstmals so wenige Kinder in Deutschland zur Welt gekommen wie zuletzt 1946. Gleichzeitig werden wir immer älter, was natürlich schön ist. Aber unsere Strukturen sind auf diese Entwicklung noch nicht ausreichend vorbereitet. Viele Pflegekräfte sind oder gehen bald in Rente. Gleichzeitig steigt Zahl der Pflegebedürftigen deutlich, vor allem in den Pflegegraden 1 und 2. Ich glaube, wir alle wollen – solange es geht – ein selbstbestimmtes Leben führen und in unserem (Ministerin Dr. Silke Schneider) eigenen Zuhause alt werden. Die Tatsache, dass wir medizinisch einen enormen Fortschritt erreicht haben und dass wir eine Gesellschaft mit einem Solidarsystem haben, das das möglich macht, ist etwas Gutes. Es verändert aber auch die Anforderungen an unser Pflegesystem. Über 80 Prozent der Pflegebedürftigen in Schleswig-Holstein werden Zuhause von ihren An- und Zugehörigen versorgt, teilweise mit Unterstützung ambulanter Pflege- und Betreuungsdienste. Sie sind der größte Pflegedienst. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Die Zahl der Plätze in stationären Einrichtungen ist in Schleswig-Holstein zuletzt ganz leicht zurückgegangen. Von 2023 auf 2025 sank die Anzahl um rund 0,8 Prozent. Das macht die Stärkung der pflegenden Angehörigen umso wichtiger. Wir brauchen ein System, das auf diese Veränderung reagiert und sich an den Menschen orientiert. Genau daran arbeitet die Landesregierung. Wir gehen das Thema Pflegeplanung so an, wie es nötig ist: auf Basis von Daten und nicht nach Gefühl. Mit unserer KI-gestützten Bedarfsplanung schaffen wir in Schleswig-Holstein Klarheit darüber, wo Pflege gebraucht wird und wie sie sich in Zukunft entwickeln wird. Am 22. Januar 2026 haben wir den Startschuss gegeben. Jetzt geht das Projekt mit der CAU Kiel in die Umsetzung. Meine Damen und Herren, viele Menschen haben Angst davor, älter zu werden. Diese Angst können und werden wir nicht ignorieren. Wir arbeiten weiter daran, dass Sicherheit im Alter kein Privileg wird und daran, dass es eine Pflegereform gibt, die ihren Namen verdient hat. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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