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Beate Raudies

19.06.2026 Sitzungen 20/122

Die Landesregierung gibt ihre Rede ebenfalls zu Protokoll. – Da mir keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließe ich die Beratung. Einen Antrag auf Ausschussüberweisung habe ich nicht gehört. Deshalb lasse ich in der Sache abstimmen – zunächst über den Alternativantrag der Fraktion der FDP, Drucksache 20/4578. (Annabell Krämer [FDP]: Großartiger Plan!) Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – (Unruhe) Das sind die Fraktionen von SPD – – Noch mal: Ich lasse jetzt abstimmen über den Alternativantrag der FDP-Fraktion. Wer stimmt dem zu? – Ich wiederhole gerade die Abstimmung. Jetzt stimmt die SPD nicht mehr zu. Also: FDP-Fraktion und SSWFraktion stimmen für den Alternativantrag, Drucksache 20/4578. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU-Fraktion und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. (Unruhe) Wer enthält sich? – Es wäre nett, wenn das Handzeichen erkennbar erfolgt. (Serpil Midyatli [SPD]: Wenn alle schnacken, hört man auch nichts!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wiederhole jetzt die Abstimmung zum dritten Mal. Wir stimmen ab über den Alternativantrag der Fraktion der FDP, Drucksache 20/4578. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von FDP und SSW. Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Damit ist der Antrag abgelehnt. Dann lasse ich jetzt abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 20/4577. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die SPD-Fraktion, die FDP-Fraktion und die SSWFraktion gegen die Stimmen von? – Den Fraktionen 9240 Schleswig-Holsteinischer (Vizepräsidentin Beate Raudies) von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt. Nun lasse ich über den Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/4400, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW. Gegen die Stimmen von? – Keiner Fraktion. Bei Enthaltung? – Der FDP-Fraktion. Damit ist der Antrag angenommen. Dann rufe ich jetzt Tagesordnungspunkt 42 auf: PrEP-Versorgung in Schleswig-Holstein flächendeckend verbessern und Fortschritte in der HIVPrävention verstetigen Antrag der Fraktionen von FDP, SSW, SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/4507 (neu) – 3. Fassung Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Die Reden geben Sie bitte zu Protokoll. Ich schlage vor, über den Antrag der Fraktionen von FDP, SSW, SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/4507 (neu) – 3. Fassung, in der Sache abzustimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Antrag angenommen. Dann rufe ich die Tagesordnungspunkte 44 und 61 auf: Gemeinsame Beratung a) Verdeckte Benachteiligungen im Planstellenzuweisungsverfahren beseitigen Antrag der Fraktionen von SPD und SSW Drucksache 20/4510 (neu) b) Planstellenzuweisungsverfahren (PZV) Bericht der Landesregierung Drucksache 20/4329 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann erteile ich zu b), zum Bericht, in Vertretung der Ministerin für Allgemeine und berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Dr. Dorit Stenke, Finanzministerin Dr. Silke Schneider das Wort. Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Zu Beginn ein persönlicher Hinweis: Ich freue mich sehr, heute so viel Einblick in die inhaltliche Arbeit meiner Kolleginnen und Kollegen zu bekommen. (Beifall und Heiterkeit) Das PZV dient der Steuerung von Verwaltungsabläufen, indem es die Verteilung von Lehrkräftestellen auf die Schularten regelt, die vom Gesetzgeber – also von Ihnen – im Rahmen der Haushaltsaufstellung für schulische Bildung bereitgestellt werden. Es bildet also die Grundlage der Personalplanung und damit der Unterrichtsplanung für jedes Schuljahr, allerdings immer und immer nur auf der Grundlage der Stellen, die Sie uns hier im Landtag zur Verfügung stellen. Ohne Frage hat diese Verteilung konkrete Auswirkungen auf die Schulen vor Ort. Ich kann darum gut nachvollziehen, dass das PZV immer wieder Gegenstand des Interesses ist. Mit dem vorgelegten Bericht versucht das Bildungsministerium, einen verständlichen Überblick über dieses komplexe Verfahren mit vielen Besonderheiten in jeder Schulart darzustellen. Gleichwohl ist es ein internes Instrument. Im klassischen Sinne handelt es sich beim PZV um Verwaltungshandeln. Wir setzen den Landeshaushalt in die Schulpraxis um. Wie wir das tun, zeigt der Bericht. Er beinhaltet die Ausgangsgrößen des PZV: Das sind die Schülerzahlen, die Stundentafeln und weitere Faktoren, die in die Bedarfsermittlungen der Stellen einfließen. Auch die Besonderheiten der Förderzentren und des DaZ-Unterrichts erklären wir darin. Es wird der Prozess der Bedarfsermittlung und der Stellenverteilung erläutert, und es werden die zentralen Akteure mit ihren Aufgaben dargestellt. Außerdem führt der Bericht auf, welcher Zeitplanung das PZV folgt, beginnend mit der Aufstellung des Landeshaushalts – ohne Haushaltsbeschluss gibt es keine rechtssichere Stellenanzahl zur Verteilung – bis hin zu den Stellenausschreibungen durch die Schulen. Wahrscheinlich wissen Sie, dass dieses Verfahren hochkomplex und zeitlich immer sehr ambitioniert ist. In diesem Jahr gilt das übrigens noch einmal besonders, da wir fast 50 Abordnungen aus dem berufsbildenden Bereich umsetzen und mit den zusätzlichen Stellen kurzfristig noch Änderungen in der Zuweisung berücksichtigen mussten. Darüber wollen wir uns überhaupt nicht beschweren, so das Bildungsministerium. Wir freuen uns über diese Unterstützung aus dem Landtag, aber selbstver- (Ministerin Dr. Silke Schneider) ständlich müssen wir diese Beschlüsse auch in eine Abarbeitung bekommen. Das PZV wird fortlaufend an neue Rahmenbedingungen angepasst, weil sich die Anforderungen an Schule zum Beispiel im Bereich von Inklusion und Integration weiterentwickeln. Die zuständige Fachabteilung in meinem Haus – die zuständige Fachabteilung im Haus des Bildungsministeriums, korrigiere ich, bevor ich hier Verantwortung übernehme – ist sich der Verantwortung mehr als bewusst, die das Lehrkräftebudget mit sich bringt. (Heiterkeit) Das ist einer der größten Posten im Landeshaushalt. Selbstverständlich werden die vorhandenen Stellen wirtschaftlich und effizient eingesetzt. Zugleich steht das Bildungsministerium in der Verantwortung, den Bildungsauftrag in allen Kreisen des Landes zu erfüllen. Ich möchte hier in Vertretung für die Bildungsministerin einmal direkt auf den SPD-Antrag eingehen. Keine Schule wird durch das PZV benachteiligt, auch nicht die beruflichen Schulen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Es konnten mit dem Haushalt 2026 im Gegenteil ganze 95 Stellen im System gehalten werden, die wir aufgrund der Entwicklung der Schülerzahlen an den berufsbildenden Schulen eigentlich hätten herauslösen müssen. Ich habe vollstes Verständnis dafür, dass das Konzept des Bildungsministeriums mit Abordnungen an andere Schularten für einige Schulen und Lehrkräfte vorübergehende Einschränkungen mit sich bringt und im Einzelfall Umplanungen erfordert, insbesondere beim Berufseinstieg. Aber ohne diese Maßnahmen hätten wir die angesprochenen Stellen der berufsbildenden Schulen nicht erhalten können. Wir können diese Planung umsetzen und werden 45 Vollzeitäquivalente aus dem berufsbildenden Bereich in die allgemeinbildenden Schulen abordnen können. Über 100 Kolleginnen und Kollegen haben sich dazu bereit erklärt. Das ist sehr gut. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Wäre das nicht möglich, hätten wir in einigen Jahren vor großen Herausforderungen gestanden, zahlreiche neue Lehrkräfte einstellen zu müssen. Nur der Vollständigkeit halber weise ich darauf hin, dass die 98‑Prozent-Grenze für Stellenbesetzungen an den berufsbildenden Schulen, deren Aufhebung im Antrag gefordert wird, eine befristete und bereits beendete Maßnahme ist, die ihren Zweck erfüllt hat. Auch gibt es keine unterschiedliche Behandlung des LiV-Unterrichts. Das sind die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst unter den Schularten. Die APVO Lehrkräfte trennt nicht zwischen allgemein- und berufsbildenden Schulen. Im PZV wird der Bedarf der berufsbildenden Schulen eben nicht pauschal bei ein Prozent gedeckelt. Richtig ist, dass bei einzelnen Schulen Aufwuchs und Rückgang seit Jahren auf drei Prozent des PZV begrenzt werden. Das schützt die Schulen bei sinkenden Schülerzahlen vor abrupten Einschnitten und sorgt dafür, dass zusätzliche Stellen nur dort aufgebaut werden, wo der Bedarf besteht. Diese Regelung ist keine Anordnung des Bildungsministeriums, sondern wurde gemeinsam – das finde ich wichtig – zwischen Schulaufsicht und Schulleitung so vereinbart. Meine Damen und Herren, ohne Frage ist das PZV ein echt kompliziertes Verfahren, aber es ist notwendig. Es sichert eine gute und bedarfsgerechte Umsetzung der zur Verfügung stehenden Haushaltsstellen in Unterricht. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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