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Beate Raudies

SPD 19.06.2026 Sitzungen 20/122

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich halte diese Rede für unseren erkrankten Kollegen Dr. Kai Dolgner, dem ich von dieser Stelle aus sehr herzlich eine gute Besserung wünsche. (Beifall) Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer in den öffentlichen Dienst eintritt, übernimmt besondere Verantwortung für unseren Staat und unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung – oder wie wir im Beamtensprech sagen: unsere fdGO. Deshalb ist es selbstverständlich, dass Beamtinnen und Beamte für diese Verfassung eintreten müssen. Das gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums und ist Ausfluss des Dienst- und Treueverhältnisses. Das Anliegen des Gesetzentwurfs ist daher nachvollziehbar. Wer unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft, darf nicht zugleich ihr Repräsentant sein. Der Staat muss sich gegen Feinde der freien Gesellschaft schützen können, die seine Institutionen unterwandern wollen. Unsere Verfassung verpflichtet den Staat nicht zur Wehrlosigkeit. Wer die Freiheit missbraucht, um die Freiheit zu beseitigen, darf nicht erwarten, dass der demokratische Rechtsstaat tatenlos zusieht. (Beifall SPD, vereinzelt CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Gleichzeitig bewegt sich der Gesetzentwurf in einem Spannungsfeld zwischen zwei wichtigen verfassungsrechtlichen Gütern. Auf der einen Seite steht das legitime Interesse des Staates, Feinde der freien Gesellschaft vom öffentlichen Dienst fernzuhalten. Auf der anderen Seite stehen die Berufsfreiheit, der gleiche Zugang zu öffentlichen Ämtern nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung sowie der Anspruch auf einen effektiven Rechtsschutz. Deshalb müssen wir uns die konkrete Ausgestaltung ganz genau anschauen. Eine zentrale Frage wird sein, wie belastbar die Erkenntnisse sind, die einer Einstellungsbehörde übermittelt werden. Nicht jede Erwähnung in einer Verfassungsschutzakte deutet automatisch auf eine fehlende Verfassungstreue. Man kann dort auch aufgrund von Kontakten, der Teilnahme an Veranstaltungen oder sonstiger Berührungspunkte mit beobachteten Personen oder Organisationen auftauchen, ohne deshalb selbst Gegner unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu sein. Zwischen einem bloßen Kontakt und einer tatsäch- (Beate Raudies) lichen verfassungsfeindlichen Betätigung liegen erhebliche Unterschiede. Frau Kollegin Glißmann hat bereits darauf hingewiesen, dass die Mitgliedschaft in einer Partei allein noch kein Hinweis auf eine verfassungsfeindliche Betätigung ist. Ebenso stellt sich die Frage, wie Betroffene ihre Rechte wahrnehmen können. Belastende Erkenntnisse müssen in einem rechtsstaatlichen Verfahren überprüfbar sein. Gleichzeitig muss der Verfassungsschutz seine Quellen und Arbeitsweisen schützen können. Sonst können wir uns die ganze Arbeit nämlich sparen. Wie wir das ausgewogen hinbekommen, wird spannend. Das ist ein Spannungsverhältnis, das sich nicht einfach auflösen lässt. Der Rechtsstaat muss beides leisten: wirksamen Schutz vor Feinden in der freien Gesellschaft und zugleich faire Verfahren für die Betroffenen. Wir sollten dabei nicht vergessen, dass die Debatten um den Radikalenerlass bis heute nachwirken. Das macht deutlich, dass wir hier nicht nur über Sicherheit sprechen, sondern auch über Grundrechte, Rechtsschutz und das Vertrauen in einen fairen Staat. Darüber hinaus stellt sich die Frage nach der praktischen Umsetzung. Wie werden die Regelanfragen bearbeitet und durch welches Personal? Im Ausschuss werden wir daher insbesondere über die Verhältnismäßigkeit sprechen müssen. Ist eine Regelanfrage für alle Beamtenlaufbahnen erforderlich? Welche Erfahrungen gibt es in anderen Bundesländern? Welche praktischen Ergebnisse wurden dort erzielt? Diese Fragen verdienen eine ausführliche sorgfältige Prüfung. Wir sollten diese Debatte weder unter dem Schlagwort Gesinnungsschnüffelei führen noch die Gefahr durch Feinde der freien Gesellschaft kleinreden. Deswegen noch einmal ganz deutlich: Der Gesetzentwurf verfolgt ein legitimes Ziel. Ob die gewählten Instrumente in jeder Hinsicht die richtigen sind, werden die Ausschussberatungen zeigen. Dort werden wir die rechtlichen, praktischen und verfassungsrechtlichen Fragen gründlich prüfen. Eine wehrhafte Demokratie braucht beides: Die Entschlossenheit, ihre Feinde nicht zu unterschätzen, und die Stärke, auch im Umgang mit ihnen rechtsstaatlichen Grundsätzen treu zu bleiben. Gerade darin unterscheidet sich der demokratische Rechtsstaat von seinen Gegnern. (Beifall SPD, vereinzelt CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Er verteidigt die Freiheit, ohne selbst Maßstäbe der Freiheit aufzugeben. Deshalb werden wir diesen Gesetzentwurf konstruktiv, sorgfältig und mit dem notwendigen Respekt vor beiden Anliegen beraten, dem Schutz unserer Demokratie und den Rechten der Bürgerinnen und Bürger. – Vielen Dank. (Beifall SPD, vereinzelt FDP und SSW)

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