Marion Schiefer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Carolin Emcke hat am Mittwochabend bei unserem Landtagsfestakt viele bedeutungsvolle Worte an uns gerichtet. Ich möchte einen Satz besonders herausgreifen: „Demokratie muss man machen!“ (Beifall ganzes Haus) Wie ich seit Mittwochabend weiß, hat uns unser Paul Husfeldt in seiner ersten Rede 1946 nach dem berühmten Gedicht von Theodor Storm zugerufen: „Lassen Sie uns zu den Freien gehören.“ Beides passt. Im Mai-Plenum vor zwei Jahren haben wir mit großer Einigkeit den Beschluss gefasst, den Rechtsstaat und die demokratischen Institutionen gegen Extremismus zu stärken. Alle Fraktionen dieses Hauses haben sich in der Folge gemeinsam auf den Weg gemacht, um die Geschäftsgrundlagen unserer parlamentarischen Arbeit und die des Landesverfassungsgerichts auf ihre Resilienz hin zu überprüfen und miteinander Wege zu finden, um diese Resilienz zu erhöhen. Wir haben uns aufgemacht nicht nur aus Sorge, sondern auch aus Vernunft, um operativ nachzuschärfen, damit wir unsere demokratischen Errungenschaften bewahren können. Auf Einladung der SPD-Fraktion sind Mitarbeiter und Abgeordnete sodann immer wieder zusammengekommen. Wir haben gemeinsam entwickelt, was heute auf dem Tisch liegt. Ich danke jedem und jeder Beteiligten für das konstruktive Miteinander, für die Souveränität im Umgang mit den Argumenten der anderen und für den gelebten Willen zu handlungsfähigen, demokratischen Institutionen. (Beifall ganzes Haus) Namentlich möchte ich besonders danken: Niclas Dürbrook, Thorsten Pfau und Herrn Dr. Schubert. (Beifall ganzes Haus) Durch konkrete Beispiele der jüngeren Vergangenheit außerhalb von Schleswig-Holstein haben wir gesehen, dass politische Kräfte die ihnen zustehenden Rechte nicht dafür nutzen, um ihre inhaltlichen Interessen wahrzunehmen, sondern um durch die Nichtinanspruchnahme von Rechten Verfahren zu torpedieren, die Konstituierung von Gremien und deren Arbeit zu verhindern, um sodann den angeblich handlungsunfähigen Staat zu verhöhnen. Konkrete Oppositionsfraktionen, die in anderen Ländern eine qualifizierte Mehrheit von einem Drittel der Sitze haben, haben schon Richterwahlen blockiert, indem sie kein Mitglied für den Richterwahlausschuss benannt haben. Deshalb ist es wichtig, dafür zu sorgen, dass unsere Institutionen arbeiten und ihre Aufgaben erfüllen können, auch wenn einzelne Fraktionen ein Interesse daran haben sollten, den Rechtsstaat funktionsunfähig zu machen. Wer Verfahrensregeln ändern möchte, braucht dafür nämlich Verbündete, eine Mehrheit. Da ist es nicht angemessen, wenn jemand, der keine Mehrheit hat, die demokratischen Institutionen sabotieren und lahmlegen kann. Auf solch ein parlamentarisches Verhalten waren wir jahrzehntelang nicht vorbereitet. Heute ist der Bedarf da. Im Grunde geht es nicht um eine bestimmte Partei. Gesetze sind immer abstrakt generell. Sie wirken für und gegen jeden. Insofern ist das Vorgehen der konkreten Fraktionen in anderen Bundesländern sicherlich der Anlass für unseren Arbeitsprozess gewesen. Aber die Veränderungsbedarfe, die wir nun identifiziert haben, schützen unsere parlamentarische Arbeit vor Blockaden durch egal welche Kräfte, die in unserer Legislative künftig ein Interesse daran haben könnten. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP) Ein Teil der nun eingebrachten Änderungen und Ergänzungen erfolgt aus Gründen der Rechtssicherheit, zur Vermeidung potenzieller Streitigkeiten, so bei dem dritten Wahlgang zur Wahl des Minister-9250 Schleswig-Holsteinischer (Marion Schiefer) präsidenten und bei der Abwahl von Vorsitzenden unserer Landtagsausschüsse. Darüber hinaus heben wir mit den Bestimmungen zum Richterwahlausschuss und zum Landesverfassungsgericht in der Landesverfassung deren zentrale Strukturvorgaben vom einfachen Gesetzesrecht auf die Ebene der Verfassung, um sie abzusichern. Wir haben uns dabei die Argumente zur Resilienz des Bundesverfassungsgerichts auf Bundesebene zum Vorbild gemacht. Deshalb schlagen wir rechtliche Ergänzungen vor, um die Arbeitsfähigkeit unseres Landesverfassungsgerichts zu erhalten. Der subsidiäre Ersatzwahlmechanismus, der bis zum Beschluss über den Vorschlag des Landesverfassungsgerichts noch durch einen Beschluss mit Zweidreittelmehrheit des Landtags überholt werden kann, dient als zusätzliches Sicherungsnetz. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich über unser Arbeitsergebnis. Professor Brüning hat am Montag in unserer Anhörung zur Landesverfassung betont: Das Wichtigste an der Verfassungsänderung ist die Resilienz. – Auch wenn die Anhörung zu unserem Paket hier noch bevorsteht, hat mich das bereits sehr bestärkt. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)
