Martin Balasus
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kollegen! Hinter dem sperrigen Begriff des Planstellenzuweisungsverfahrens, kurz PZV, steckt eine wichtige Fragestellung: Wie verteilen wir die vom Landtag bereitgestellten Lehrkräftestellen möglichst bedarfsgerecht auf die Schulen im ganzen Land? – Ganz klar, diese Frage ist nicht trivial und weckt natürlich nachvollziehbare Rückfragen. Umso besser, dass der vorliegende Bericht der Landesregierung übersichtlich das etablierte Verfahren erläutert und für alle Interessierten transparent macht. Dafür bedanke ich mich einmal für den Bericht, den Sie vorgetragen haben, aber natürlich auch insgesamt beim Bildungsministerium. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gestatten Sie mir noch ein paar Sätze zu den Zuständigkeiten von Parlament einerseits und Regierung andererseits in dieser Frage. Der SchleswigHolsteinische Landtag entscheidet als Haushaltsgesetzgeber über die Zahl der Planstellen – das haben wir hier auch gemacht –, die für unsere Schulen zur Verfügung stehen. Wir legen die finanziellen und die personellen Rahmenbedingungen fest. Das ist unsere Aufgabe als Legislative. Die konkrete Verteilung dieser Stellen auf Schularten, Regionen und letztlich auf jede einzelne Schule ist dagegen Aufgabe der Exekutive, also des Bildungsministeriums und der Schulämter. Dafür gibt es dieses Planstellenzuweisungsverfahren. Es ist ein Verwaltungsinstrument, mit dem die vorhandenen Ressourcen möglichst bedarfsgerecht eingesetzt werden. Diese Trennung zwischen Aufgaben des Parlaments und der Verwaltung hat gute Gründe. Wir als Landtag entscheiden über Ziele, Prioritäten und finanzielle Mittel. Die Verwaltung wiederum verfügt über die notwendige Fachkenntnis und die aktuellen Daten, um die konkrete Umsetzung vorzunehmen. 9244 Schleswig-Holsteinischer
