landtag.ltsh.de ↗

Eka von Kalben

19.06.2026 Sitzungen 20/122

Für die Landesregierung hat die Justizministerin Professorin Dr. Kerstin von der Decken das Wort. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Landtag berät heute über Änderungen der Landesverfassung, des Landesverfassungsgerichtsgesetzes, des Landesrichtergesetzes und der Geschäftsordnung des Landtags. Alle Änderungen dienen dem selben Ziel, nämlich die Resilienz elementarer Verfassungsstrukturen unseres Landes zu stärken. Die Bedeutung dieser Änderungen resultiert auch aus der Art ihres Zustandekommens. Sie sind durch eine Arbeitsgruppe aller Landtagsfraktionen formuliert worden. In dieser Arbeitsgruppe war neben der Landtagsverwaltung und zahlreichen anderen Akteuren auch mein Haus häufiger zu Gast und konnte einen inhaltlichen Beitrag leisten. Für diese Möglichkeit möchte ich herzlich danken. (Beifall ganzes Haus) Es ist ein gutes Zeichen, dass eine solche produktive Zusammenarbeit aller demokratischen Kräfte möglich ist. Sofern ich einen Wunsch äußern darf, dann wünsche ich mir, dass wir uns diesen Geist des Zusammenhalts auch in kommenden Legislaturperioden bewahren. (Beifall ganzes Haus) Gemeinsam ist es gelungen, einen abgestimmten Kanon an Änderungsvorschlägen vorzulegen, die unsere demokratischen Strukturen schützen und zugleich Anpassungsmöglichkeiten eröffnen. Lassen Sie mich exemplarisch vier Änderungen nennen. Dies betrifft erstens die Regelung der Ministerpräsidentenwahl in der Landesverfassung. Sie enthält nun eine wichtige Klarstellung zum dritten Wahlgang. Soweit nur eine Person zur Wahl steht, ist diese gewählt, wenn sie mehr Ja- als Neinstimmen auf sich vereinigt. Eine rechtssichere Wahl des Ministerpräsidenten oder der Ministerpräsidentin ist damit auch für diese besondere Situation gewährleistet. (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) Weitere Änderungen betreffen das Landesverfassungsgericht. Zahlreiche Bestimmungen, die bislang im Landesverfassungsgerichtsgesetz verankert werden, werden künftig Verfassungsrang haben. Dazu zählen unter anderem die Selbstständigkeit und Unabhängigkeit des Gerichts, die Amtszeit seiner Mitglieder sowie die Bindungswirkung seiner Entscheidungen. Eine dritte Änderung ist die Streichung des Zweidrittelquorums in der Landesverfassung für die Wahl der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte. Auf der Ebene des einfachen Rechts wird das Quorum beibehalten. So wird dem Gesetzgeber die Möglichkeit eröffnet, gegebenenfalls auf Sperrminoritäten zu reagieren. Bis dahin bleibt die erforderliche Zweidrittelmehrheit unverändert. Als Viertes möchte ich die Änderungen im Landesrichtergesetz hervorheben, die den Richterwahlausschuss betreffen. Seit rund 50 Jahren entscheidet in Schleswig-Holstein die zuständige Ministerin oder der zuständige Minister gemeinsam mit dem Richterwahlausschuss über die Besetzung von Richterämtern. Dieser Ausschuss besteht zu zwei Dritteln aus Abgeordneten, für deren Wahl jeweils eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. Damit wird gewährleistet, dass jedes Ausschussmitglied von einem breiten Konsens des Landtags getragen wird. Allerdings kann auch mit einer Sperrminorität von einem Drittel der Stimmen plus einer Stimme die Wahl einzelner Abgeordneter und damit die Konstituierung des gesamten Richterwahlausschusses verhindert werden. Um die Arbeitsfähigkeit des Richterwahlausschusses zu gewährleisten, sollen die Ausschussmitglieder, die Abgeordnete des Landtags sind, ab der nächsten Legislaturperiode anstelle der bisherigen Mehrheitswahl im Wege der Verhältniswahl gewählt werden. Auf diese Weise werden sowohl die Legitimation als auch die Konstituierung des Richterwahlausschusses bei schwierigen parlamentarischen Mehrheitsverhältnissen und seine repräsentative Zusammensetzung gesichert. Es bleibt damit stets gewährleistet, dass notwendige Personalentscheidungen in der Justiz zeitnah getroffen werden können, was letztendlich den rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürgern dient. Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Die geplanten Änderungen schützen die Funktionsfähigkeit unserer zentralen staatlichen Institutionen. Die überragende Bedeutung dieser staatlichen Institutionen haben Sie hervorgehoben, indem Sie als Legislative geschlossen aufgetreten sind. Ich danke Ihnen für eine gelungene Zusammenarbeit, von der unsere Demokratie und unser Rechtsstaat langfristig profitieren werden. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)

Protokoll ↗