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Birte Glißmann

CDU 19.06.2026 Sitzungen 20/122

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der kürzlich vorgestellte Verfassungsschutzbericht wird voraussichtlich erst im August im Hohen Haus beraten. Wir haben aber einen deutlichen Anstieg in allen Phänomenbereichen gesehen, und er unterstreicht leider auch die Notwendigkeit dieses Gesetzentwurfs zur Stärkung der Verfassungstreue. Rechtsextremismus ist nach wie vor die größte Gefahr für unsere Demokratie. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das entsprechende Personenpotenzial ist auf 1.250 Personen angestiegen. Des Weiteren ist das islamistische Personenpotenzial von 820 auf 870 Anhänger und das linksextreme um zehn Prozent auf 755 Personen angestiegen. Außerdem ist die Reichsbürger- und Selbstverwalterszene um sechs Prozent auf 850 Personen angestiegen. Im Kampf gegen Extremisten und zum besseren Schutz unserer Demokratie müssen wir die Informationen, die das Land hat, besser nutzen als bisher. Dabei geht es um den Schutz unserer Demokratie vor Verfassungsfeinden von innen heraus. Die Treue zu unserer Verfassung ist keine Nebensache; sie ist vielmehr die zentrale Pflicht unserer Beamtinnen und Beamten. Wer den Staat repräsentiert und hoheitliche Aufgaben wahrnimmt, muss fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Beamtinnen und Beamte sind eben nicht nur an Recht und Gesetz gebunden, sondern sie tragen durch ihr Handeln eine besondere Verantwortung für den Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Um das künftig noch besser gewährleisten zu können, wird mit diesem Gesetzentwurf das demokratische Führungszeugnis für unsere Beamtinnen und Beamten in Form einer Abfrage beim Verfassungsschutz auf den Weg gebracht. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist schon jetzt rechtlich möglich, dass Beamtinnen und Beamte aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden, wenn Erkenntnisse vorliegen. Allerdings wissen wir auch, dass das rechtlich schwierig und langwierig ist. Daran müssen wir arbeiten. Deshalb ist ein Baustein, um bei späteren Erkenntnissen besser zu werden, dass aufgrund dieses Gesetzentwurfs solche Informationen künftig auch nach Ernennung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit bei Zweifeln an der Verfassungstreue abgefragt werden können. Viel effektiver schützen wir unseren öffentlichen Dienst aber, wenn Verfassungsfeinde gar nicht erst eingestellt werden. Deswegen müssen wir möglichst früh schauen, ob über Bewerberinnen oder Bewerber verfassungsfeindliche Erkenntnisse vorliegen und diese gegen eine Einstellung sprechen. Dabei ist der Anwendungsbereich auf diejenigen Bewerberinnen und Bewerber begrenzt, die konkret für die Einstellung ausgewählt sind. So wird ein unnötiger Grundrechtseingriff bei den Bewerberinnen oder Bewerbern vermieden, die schon aus anderen Gründen nicht geeignet sind, und es wird ein effektiver Rechtsschutz und damit Augenmaß in diesem sensiblen Bereich gewährleistet. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wichtig ist, dass Kritik und Protest natürlich auch gegenüber dem Dienstherrn ausdrücklich erlaubt bleiben. Die Grenzen der bloßen Kritik und des Protests sind jedoch überschritten, wenn eine Bewerberin oder eine Bewerber eine verfassungsfeindliche Bestrebung unterstützt oder sich an deren Tätigkeit beteiligt. Des Weiteren ist wichtig, dass alle Bereiche des öffentlichen Dienstes davon umfasst sind und keine Begrenzung auf einzelne Bereiche erfolgt. Wir dürfen weder Rechtsextremisten in der Steuerverwaltung, noch Islamisten an unseren Schulen oder Linksextremisten in der Justiz dulden dürfen, und da setzt der Gesetzentwurf klare Grenzen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Birte Glißmann) Ich möchte aber auch feststellen, dass ich diesen Gesetzentwurf in einem Punkt inhaltlich als etwas unbefriedigend, aber rechtlich als sehr klar und richtig empfinde. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin davon überzeugt, dass Menschen, die unseren Staat, unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpfen, keinen Anspruch auf Ausbildung durch genau diesen Staat haben können. Die Vorstellung eines rechtsextremistischen Rechtsreferendars im Sitzungsdienst der Staatsanwaltschaft in Samtrobe, die gerade die Unabhängigkeit und Neutralität und damit die Integrität der Justiz symbolisieren soll, empfinde ich als ziemlich unerträglich. (Beifall CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein solches Szenario ist leider auch kein abstraktes Szenario; wir sehen es in anderen Bundesländern. Die rechtlichen Möglichkeiten sind – der Kollege Buchholz hat es angesprochen – vor dem Hintergrund des Ausbildungsmonopols des Staates natürlich sehr schwierig. Damit müssen wir umgehen. In den anderen Bundesländern werden die gerichtlichen Verfahren durchlaufen. Ich werbe dafür, dass wir uns die Rechtsprechung in solchen Fällen genau anschauen. Denn sollten sich dort Möglichkeiten ergeben, sollten wir schauen, ob wir in Schleswig-Holstein hier noch Anpassungen vornehmen. Das sollte auch Teil der Beratungen im Innen- und Rechtsausschuss sein. Ich freue mich auf die Diskussion. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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