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Dirk Schrödter

19.06.2026 Sitzungen 20/122

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wer für unseren Staat arbeitet, trägt eine besondere Verantwortung für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. (Beifall ganzes Haus) Wer diese Ordnung ablehnt, ihr schaden will oder sich aktiv dagegen einsetzt, den dürfen wir in unserem öffentlichen Dienst nicht dulden. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Beate Raudies [SPD] und Christian Dirschauer [SSW]) Es ist bereits heute möglich, dienstrechtlich beziehungsweise arbeitsrechtlich gegen Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst vorzugehen. Das tun wir auch konsequent. Die aktuellen Regelungen greifen jedoch erst dann, wenn jemand bereits eingestellt ist. Aus Sicht der Landesregierung ist das jedoch zu spät. Wir müssen schon früher ansetzen, und zwar vor der Einstellung mit einer einheitlichen Prüfung und einem einheitlichen Verfahren über alle Dienststellen hinweg. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Genau dazu dient unser Gesetzentwurf. Er schafft den nötigen, klaren und rechtssicheren Rahmen. In anderen Ländern sind solche Prüfungen bereits Praxis. Auch der Bund hat ähnliche Regelungen getroffen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, gerade das Berufsbeamtentum dient explizit dazu, Stabilität und rechtmäßiges Handeln auf dem Boden unserer Verfassung zu verankern und in unserer Verwaltung zu sichern. Die im Grundgesetz verankerte Verfassungstreuepflicht verlangt von Beamtinnen und Beamten, dass sie unsere Grundordnung nicht nur als schützenswert anerkennen, sondern aktiv für sie eintreten. (Minister Dirk Schrödter) (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beate Raudies [SPD]) Und ferner: Es ist auch nicht hinnehmbar, dass wir als Staat Verfassungsfeinde alimentieren. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD) Der öffentliche Dienst muss gerade in Zeiten politischer Radikalisierung verlässlicher Vertrauensanker bleiben und seine Integrität bewahren, vielleicht in dieser Zeit noch stärker behaupten als je zuvor. Schon einzelne Extremistinnen und Extremisten in seinen Reihen schwächen das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unseren Staat erheblich. Das können wir nicht verantworten, das können wir nicht dulden, und deshalb müssen wir sicherstellen, dass von der Radikalisierung mancher Gruppen nichts in unseren Staatsdienst überschwappt. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD) Gerade vor diesem Hintergrund ergibt es Sinn, dass jede Einstellungsbehörde einmal prüft: Gibt es bereits Informationen, die dafür sprechen, dass diese oder jene Bewerberin, dieser oder jener Bewerber dem Verfassungstreueanspruch nicht gerecht werden wird? Unser Gesetzentwurf sieht deshalb vor, dass zu konkret ausgewählten Bewerberinnen und Bewerbern vor der Berufung in ein Beamtenverhältnis eine Regelanfrage beim Landesverfassungsschutz erfolgt. Wenn Informationen über verfassungsfeindliche Aktivitäten vorliegen, entscheidet die Einstellungsbehörde auf Grundlage dieser Einschätzung, ob eine Einstellung möglich ist. Damit machen wir unsere Verwaltung resilienter gegen Verfassungsfeinde. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Falls es während der Probezeit Anhaltspunkte einer Verletzung der Verfassungstreuepflicht gibt oder diese bekannt werden, kann zudem eine anlassbezogene Abfrage an den Landesverfassungsschutz erfolgen. Auch das ist ein wesentliches Merkmal unseres Gesetzentwurfs. Klar ist bei alledem, die Zugehörigkeit allein zu einer bestimmten Gruppierung oder Partei ist nicht zwangsläufig Ausschlussgrund. Es geht immer um eine sorgfältige Einzelfallprüfung. (Beifall CDU und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Wir schaffen dafür ein einheitliches Verfahren, das vorhandene Erkenntnisse nutzbar macht: transparent, verhältnismäßig und mit klaren Rechtsschutzmöglichkeiten auch für die Bewerberinnen und Bewerber. Meine sehr geehrten Damen und Herren, uns ist dabei schon bewusst, welche Debatten gerade in den 70er-Jahren geführt wurden und wie sensibel und schwierig dieses Thema ist, gerade für die Spitzenorganisationen. Wir haben die Spitzenorganisationen im vorgezogenen Beteiligungsverfahren, im Beteiligungsgespräch und im Anhörungsverfahren angehört und sehr intensiv miteinander diskutiert und abgewogen. Ich bin froh über den konstruktiven Dialog, den wir hier geführt haben. Das war wichtig, um zu einem abgewogenen Gesetzentwurf in dieser schwierigen Frage zu kommen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, neben dem politischen Extremismus verändert auch die hybride Kriegsführung beispielsweise Russlands die Bedrohungslage in unserem Land fundamental. Wir erleben wesentlich mehr Versuche von Spionage und Sabotage auch bei uns in Schleswig-Holstein. Der öffentliche Dienst kann hier zum Ziel werden. Wer Zugang zu polizeilichen Datenbanken hat, wer in der Justiz arbeitet, wer Zwangsbefugnisse des Staates ausübt, wer Einblick in kritische Infrastrukturen besitzt, der kann im schlimmsten Fall enormen Schaden für unser Land anrichten. Es sind reale Szenarien, denen wir ausgesetzt sind und mit denen unsere Sicherheitsbehörden bereits heute Tag für Tag konfrontiert sind. Ein weiter Grund für unseren Gesetzentwurf ist, hier Vorsorge zu treffen und resilienter für unser Land zu werden. Deshalb sieht er eine erweiterte Zuverlässigkeitsprüfung vor. Auch das ist sehr abgewogen in unserem Gesetzentwurf niedergelegt worden. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Beamte und Tarifbeschäftigte, die in solchen Bereichen arbeiten, sollen in Zukunft einmal genau überprüft werden. Wenn jemand in einem besonders sensiblen Bereich in unserem Staat arbeitet, müssen wir dort gesondert und besonders hinsehen, um Gefährdungen zu vermeiden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wer das Grundgesetz ablehnt oder dem Staat schaden will, 9212 Schleswig-Holsteinischer (Minister Dirk Schrödter) kann ihm nicht dienen. Aus diesem Grund brauchen wir unseren Gesetzentwurf. (Lebhafter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗