Jan Kürschner
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Der Innen- und Rechtsausschuss war letzte Woche in Finnland. Das war ganz hervorragend – vom Kollegialen, von der Organisation seitens der Landtagsverwaltung – dafür vielen Dank – (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) und vom Input. Im finnischen Parlament in Helsinki sitzen zehn Parteien. Dennoch hatte ich den ganz deutlichen Gesamteindruck, dass die ganze finnische Gesellschaft trotz politischer Differenzen an einem Strang zieht. Uns wurde zum Beispiel berichtet, auch in Finnland gebe es Fake News: Nur die Regierung sage dann, das seien Fake News, und die Bevölkerung sage dann, es seien Fake News. Davon können wir hier leider nur träumen, wenn wir auf ganz Deutschland schauen. Das Vertrauen in die Bundesregierung ist für meinen Geschmack zu gering. Stattdessen leuchten viele Warnlampen rot. Der Extremismus in Deutschland ist ein erhebliches und dringendes Problem. Wir erkennen, dass sich größere Bevölkerungsteile leider von unseren Werten verabschieden und sich dann auch nicht für Positionen eignen, bei denen sie diese Werte bei der Ausübung staatlicher Macht vertreten sollen. Extremismus ist ein grundsätzlich erlaubtes Verhalten, aber im öffentlichen Dienst hat er nichts zu suchen. An die Macht darf er nicht gelangen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Das Gesetzesvorhaben hat nichts mit einem Generalverdacht gegenüber der Bevölkerung zu tun. Wir nehmen nur den Wandel der Zeit sowie den anwachsenden Extremismus zur Kenntnis. Wenn der Gesetzgeber in diesem Bereich auf eine veränderte Situation in der Gesellschaft reagieren will, ist das immer eine Gratwanderung. Einerseits wäre es mir recht, wir könnten Extremisten leichter aus dem öffentlichen Dienst entfernen, indem wir uns zum Beispiel am Bundesdisziplinargesetz orientieren würden. Wenn ich aber auf Sachsen-Anhalt schaue und die Ankündigung der AfD höre, großflächig Beamte austauschen zu wollen, dann bin ich froh, dass das nicht so einfach möglich ist. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Also befindet man sich bei diesen Dingen immer zwischen dem Mut zur richtigen Entscheidung und der Weisheit, es zu lassen, und das bewertet am Ende die Nachwelt. Genau das gilt zum Beispiel für den sogenannten Radikalenerlass aus dem Jahr 1972, der im Grunde genommen nur ein MPK-Beschluss war. In Hamburg gab es am Dienstag eine Demonstration wegen eines ähnlichen Gesetzesvorhabens. Im Vorfeld wurden Zahlen veröffentlicht. Damals wurden 3,5 Millionen Personen überprüft, und es kam zu 11.000 Verfahren. Das muss man im Hinterkopf haben. Inzwischen wurde der Beschluss der Regierungschefs von 1972 und vor allen Dingen die problematische Praxis in einigen 9214 Schleswig-Holsteinischer (Jan Kürschner) Bundesländern aufgearbeitet. An dieser Stelle will ich mein Bedauern äußern, wie es damals auch in Schleswig-Holstein gelaufen ist. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Serpil Midyatli [SPD]) Es gab eine kritische Betrachtung der Regelanfrage in den vergangenen Jahrzehnten. Ich habe Verständnis für die Sorge vieler Menschen, eine unglückselige Geschichte könnte sich wiederholen. Was wir hier umsetzen wollen, ist aber kein Radikalenerlass 2.0. Erstens liegt das daran, dass wir seit der früheren Regelanfrage Jahrzehnte hinter uns gelassen haben, in denen wir die rechtlichen Bestimmungen und so auch den Rechtsschutz und den Datenschutz erheblich weiterentwickelt haben. Zweitens reden wir nicht über einen Erlass durch die MPK. Vielmehr wollen wir ein rechtsstaatliches Instrument zur Verteidigung der Demokratie auf gesetzlicher Grundlage aus dem Parlament heraus schaffen. Drittens. Die Regelanfrage soll am Ende des Bewerbungsverfahrens stehen. Wir werden nicht so ausufernde Zahlen sehen wie in den 70er- und 80erJahren. Viertens. Verfahrensrechte sind wichtig. Die Betroffenen können Akteneinsicht verlangen und das gerichtlich klären lassen. Die Informationen, die der Verfassungsschutz erteilt, müssen auch vor Gericht bestehen. Fünftens. Die Entscheidung über die Einstellung trifft nicht der Verfassungsschutz, sondern die Einstellungsbehörde. Die neuen Regeln werden sich in der Praxis bewähren müssen. Sie sind ein großer Vertrauensvorschuss für unsere Behörden. Wir haben sehr darauf geachtet, dass sich die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen. Es gibt den Spruch: Aus der Geschichte lernen wir, dass viele Leute aus der Geschichte nichts lernen. – Ich habe aber das Vertrauen, dass dies beim vorliegenden Gesetzentwurf anders ist. Wir werden das sicherlich noch im Ausschuss besprechen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)
