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Jasper Balke

GRÜNE 19.06.2026 Sitzungen 20/122

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich würde meine Rede gern in vier Punkte untergliedern und mit dem Thema Bundesebene starten. Es wurde schon von der Kollegin Pauls erwähnt, aber auch meine Kollegin Andrea Tschacher ist darauf eingegangen: Auf Bundesebene liegt aktuell der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vor, und ich möchte an dieser Stelle zwei Punkte herausgreifen, um einmal deutlich zu machen, wofür wir uns im Bundesrat, aber auch die Kolleginnen und Kollegen auf Bundesebene in den nächsten Wochen und Monaten einsetzen sollten. In diesem Entwurf steht, dass die Tarifsteigerungen, die in der Pflege in den nächsten Jahren auf uns zukommen werden, nicht länger über die entsprechenden Kassen refinanziert werden sollen, genauso wie im GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz im stationären Bereich. Ich finde, das ist ein absolutes Unding. Denn dort, wo öffentliche Gelder in unserem öffentlich finanzierten Gesundheitssystem fließen, muss nach Tarif bezahlt werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt SPD und Dr. Heiner Garg [FDP]) Wir hatten ganz am Anfang dieser Legislatur vor dem Landeshaus Demonstrationen von der IGAP und anderen. Es war unsere Pflegeministerin Aminata Touré, die sich, nachdem die Tarifsteigerungen ein paar Jahre vorher beschlossen worden, aber ohne Refinanzierungsgrundlage waren, im Bundesrat dafür eingesetzt hat, dass die Pflegekassen das Geld am Ende tatsächlich im ambulanten Bereich herausgerückt haben. Ich möchte nicht, dass wir in den nächsten Jahren diese Situation noch einmal bekommen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Martin Habersaat [SPD]) Der zweite Punkt ist: Die pflegenden Angehörigen sind das Rückgrat unseres Pflegesystems. Es gibt in Deutschland fast acht Millionen Menschen, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen. Der Wert dieser Care-Arbeit, die unbezahlt ist, liegt, wenn man es volkswirtschaftlich betrachtet, bei circa 200 Milliarden Euro jährlich. Der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes sieht vor, dass die Rentenpunkte, also genau das, was den häuslich Pflegenden oder den pflegenden Angehörigen zusteht, wenn sie diese Care-Arbeit leisten, gekürzt werden. Wenn wir aber zu einer Neuaufstellung unseres Pflegesystems kommen wollen, müssen wir doch gerade diejenigen stärken, die das Rückgrat des Pflegesystems sind. Das sind nun mal die pflegenden Angehörigen. Deswegen ist es ganz wichtig, dass auch wir aus Schleswig-Holstein uns dafür einsetzen, dass diese Menschen gestärkt werden. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Dabei geht es eben nicht nur um Anerkennung auf dem Papier, sondern um die ganz konkrete Finanzierungsgrundlage. Wenn es um die Finanzierung unseres Pflegesystems geht, dann muss man einen Punkt ansprechen, bei dem wir uns ehrlich machen müssen. Die Menschen, die jetzt pflegebedürftig werden, sind diejenigen, die sich vor knapp 25 Jahren dazu entschieden haben, unsere Pflegeversicherung nicht als Vollkaskoversicherung, sondern als Teilkaskoversicherung aufzustellen. Das mündet nun in steigenden Eigenanteilen und steigenden Kosten im stationären Bereich. Wir befinden uns jetzt vor der Situation, dass das, was in den vergangenen Jahren nicht in der Pflegeversicherung finanziert wurde, über die Hilfe zur Pflege, also über andere Sozialleistungen, refinanziert werden muss. Es kann nicht sein, dass dieser Mechanismus, bei dem das Geld an der einen Stelle nicht eingesetzt wird, an einer anderen Stelle ausgeglichen werden muss, immer greift. Daraus resultiert immer mehr Bürokratie, Antragswirrwarr und so weiter. Wir müssen, wenn wir uns auf eine Neuausgestaltung unseres Pflegesystems konzentrieren, doch dafür sorgen, dass genau dieses Bürokratie- und Antragswirrwarr endlich endet. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen ist es so wichtig, dass wir die diversen Leistungen, Sach- und Entlastungsleistungen, im Bund und in den Ländern endlich gemeinsam zusammenbringen beziehungsweise zusammenführen. Denn es kann nicht sein, dass jedes Bundesland die Investitionskostenverpflichtungen nach SGB XI anders ausdeutet. (Jasper Balke) Wir in Schleswig-Holstein finanzieren die Investitionskosten im stationären Pflegebereich über unser Pflegewohngeld. Niedersachsen interpretiert das ganz anders. Die machen Förderprogramme für pflegende Angehörige und sagen: Wenn wir die fördern, kommen weniger zu Pflegende in den stationären Bereich; deswegen ist das ein Teil von Investitionskosten. – Das ist absurd, und das ist schon längst bekannt. Wenn wir jetzt über eine Pflegereform sprechen, kann es doch nicht sein, dass diese diversen Leistungen, die eigentlich nicht zusammenpassen und für die die Menschen unterschiedliche Anträge ausfüllen müssen und dabei überhaupt nicht wissen, wo sie hinkommen, nicht synchronisiert werden. Deswegen ist das ein zentraler Punkt, den wir zwischen Bund und Ländern in den nächsten Monaten und Jahren auf den Weg bringen müssen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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