Dr. Bernd Buchholz
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns eint ein Ziel: Menschen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung mit Füßen treten, haben im öffentlichen Dienst nichts verloren. Dies herbeizuführen, ist ein richtiges Ziel und Anliegen des Gesetzentwurfs. Ehrlicherweise haben sich die Verhältnisse in Deutschland von 1972 bis 2026 ein ganzes Stück weit verändert. Darauf ist zu reagieren. Insoweit kann ich den vorgelegten Entwurf gut verstehen und vom Grundsatz her auch mittragen. Es gibt ein paar Punkte, auf die ich während der Beratungen zu achten bitte. Der erste ist ein ganz kleiner, aber ich mag es einfach nicht: Euphemismen bei Gesetzestiteln finde ich merkwürdig. Dies ist kein „Gesetz zur Stärkung der Verfassungstreue“, dies ist ein Gesetz zur Kontrolle der Verfassungstreue. (Beifall FDP und SSW) Ehrlicherweise darf der Staat auch sagen, dass er das tut. Es ist ein Euphemismus, so zu tun, als ob wir hier irgendetwas stärken. Wir müssen die Verfassungstreue in der Gesellschaft durch andere Maßnahmen stärken als durch Regelanfragen. (Beifall FDP, SSW und Serpil Midyatli [SPD]) Kolleginnen und Kollegen, das ist unsere politische Aufgabe, und das machen wir nicht mit diesem Gesetz. Zweitens. Kollegin Raudies hat eben von Grundrechtseingriffen geredet, die ich für nicht so relevant halte. Die Berufsausübungsfreiheit wird erst relevant, wenn es tatsächlich zu einer Ablehnung kommt. Aber in Wahrheit ist jede einzelne Regelanfrage, Kolleginnen und Kollegen, ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung jedes einzelnen Bürgers. (Beifall FDP und SSW) 9216 Schleswig-Holsteinischer (Dr. Bernd Buchholz) Das ist ein Grundrecht. Ich ahne, dass jetzt einige kommen und sagen: Wer nichts zu verbergen hat, der muss auch nichts befürchten. Das sind genau die Leute, die das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht verstanden haben. Denn es ist das freie und unveräußerliche Recht, über seine Daten selbst zu entscheiden. Deshalb ist jeder Eingriff, der in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingreift, zu rechtfertigen. Rechtfertigen heißt, er muss verhältnismäßig sein. Verhältnismäßig sein heißt, er muss erforderlich sein. Dafür spricht in diesem Falle sogar einiges. Wir haben in Deutschland in letzter Zeit erlebt, dass es Verfahren gab – das letzte Anfang des Jahres vor dem Verwaltungsgericht in Karlsruhe –, bei denen nach Jahren im Staatsdienst bekannt wurde, dass über die Verfassungstreue von einem Bewerber zuvor arglistig getäuscht worden war. Dass wir uns das nicht leisten können, ist richtig. Insoweit mag das erforderlich sein. Aber es müssen folgende Fragen gestellt werden: Gilt das wirklich für alle Beamtinnen und Beamten im öffentlichen Dienst? Gilt das auch für alle Tarifangestellten im öffentlichen Dienst? Ist das wirklich für alle Bereiche des öffentlichen Dienstes erforderlich? Ich habe meine Zweifel, und das werden wir im Ausschuss beraten müssen. Ich kenne Bereiche im öffentlichen Dienst, bei denen ich sage, da interessiert mich weder Gesinnung noch Verfassungstreue, zum Beispiel, wenn jemand im Bauhof bei der Kommunalverwaltung arbeitet. Ist es in diesem Fall wirklich erforderlich, eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz zu machen? Da habe ich Zweifel, und darüber werden wir nachdenken müssen. Im Grundsatz, wie gesagt, ist alles verständlich. (Zuruf Lukas Kilian [CDU]) Woran ich keine Zweifel habe, ist – Kollegin Glißmann hat darüber nicht geredet –, dass ich es nicht nachvollziehbar finde, dass die Richterinnen und Richter, wie in einem Nachbarbundesland, nämlich in Hamburg, extra ausgenommen worden sind. Das hat man beim Richterverband sogar bejubelt. Gerade bei den Rechtsanwendern muss die Verfassungstreue eine besondere Rolle spielen. (Beifall FDP, SPD, SSW, vereinzelt CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb kann ich nur sagen: Die Richterinnen und Richter einzubeziehen, halte ich für goldrichtig. Frau Kollegin Glißmann, dazu, dass Sie Bauchschmerzen haben, wenn es um Juristen im Vorbereitungsdienst geht, sage ich: Nein, da habe ich nicht nur keine Bauchschmerzen, sondern ich finde es gut, wie es hier geregelt ist, weil es die Menschen im Vorbereitungsdienst ausnimmt. Denn es ist eine Monopolausbildung des Staates, die nicht nur den Zugang zu staatlichen Tätigkeiten, sondern auch den Zugang zu ganz privaten Tätigkeiten als Anwalt, als Verwaltungs- oder sonstiger Jurist irgendwo gewährleistet. Wenn hier eine Regelanfrage zur Grundlage gemacht würde, dann würden wir die Berufsausübungsfreiheit für einen riesigen Teil von Leuten komplett untersagen. Sorry, aber das geht nicht. Deshalb ist das richtig geregelt. Ich unterstütze sehr, dass man die Menschen im Vorbereitungsdienst ausgenommen hat. Mir ist wichtig, dass wir mit dem Gesetz eines deutlich sagen: Die beamtenrechtliche Treuepflicht schließt nicht aus, Kritik am Staat und seinen Einrichtungen zu äußern (Beifall FDP, SPD und SSW) und schon gar nicht an Regierungen, Vorgesetzten und Behörden, solange man sich auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bewegt. Deshalb ist mir wichtig, dass in dieser Diskussion angesichts der aktuellen politischen Situation in Deutschland eines klargestellt wird: Die Zugehörigkeit zu irgendeiner Gruppierung, bei der es Leute geben mag, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung mit Füßen treten, wird für eine Nichteinstellung in den öffentlichen Dienst nicht ausreichen. Im Einzelfall ist nachzuweisen, dass man das aktiv unterstützt, dass man aktiv unterwegs ist und dass man dort etwas tut. Das wird die Nachprüfung des Themas dann interessant machen. Ich ahne, wie so manches Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ausgehen könnte. Kolleginnen und Kollegen, machen wir uns nichts vor. Wir haben gestern Vormittag über Bürokratieabbau geredet. Gestern oder vorgestern Nachmittag haben wir ein Bürokratiemonster auf den Weg gebracht. Das hier ist Bürokratie. Das mag gut und richtig sein, aber es ist Bürokratie. Wir werden uns anschauen müssen, wie viele Menschen notwendig sind, um diese Regelanfragen zu bearbeiten, die dann zu irgendwelchen Konsequenzen führen. Ehrlicherweise gilt es, auch das zu evaluieren. Da bin ich ganz bei der im Vorfeld abgegebenen Stellungnahme des Richterverbandes. Alles in allem sage ich: Es gibt viel zu beraten. Vom Grundsatz sind wir uns einig. Ich habe vom Grundsatz nichts gegen eine Regelanfrage. Ich weiß (Dr. Bernd Buchholz) nicht, ob sie auf alle bezogen sein muss oder ob es nicht ausreicht, sie auf die Kernbereiche zu beziehen, wo es tatsächlich um intensive Grundrechtseingriffe durch Beamtinnen und Beamten gehen kann. (Beate Raudies [SPD]: Ja, Eingriffsverwaltung, da wäre ich dabei!) Aber eines ist dabei klar: Dieser Gesetzentwurf kontrolliert Verfassungstreue. Stärken werden wir Verfassungstreue nur dann, wenn wir alle versuchen, Politik so zu machen und so zu kommunizieren, damit wir davon überzeugen, dass die demokratischen Kräfte in diesem Land – und nicht radikalen – die Oberhand gewinnen können. Das ist unsere Aufgabe. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)
