Malte Krüger
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Erst einmal vielen Dank für den Bericht, Frau Ministerin. Bildungspolitik treibt uns alle um, das haben wir heute gemerkt. Ich danke auch für den Hinweis, wenn ich das darf, denn dann können wir vielleicht im Ausschuss noch mal zusammen darüber sprechen. Das wäre doch vielleicht eine gute Lösung. Ich habe mich ehrlicherweise, als ich die Rede vorbereitet habe, etwas schwergetan, denn wie erklärt man so etwas Starres wie das PZV? – Ich versuche es einmal mit einem maritimen Zugang: Das PZV kann man sich wie einen Lotsen vorstellen. Ein Lotse orientiert sich im Idealfall an festen Karten und Messdaten, braucht aber auch Spielraum, um auf besondere Gefahren oder eben auf Hindernisse zu reagieren. Ähnlich ist das auch mit dem PZV, denn es soll Schulen sicher durch Veränderungen bringen und steuern, aber es braucht auch Spielraum, um auf Freiräume zu reagieren und Sonderfälle mit aufzunehmen. Ich hoffe, damit habe ich vielleicht einigen zumindest etwas das PZV noch näher gebracht. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Birte Glißmann [CDU]) Es regelt also, wie viele Planstellen eine Schule zur Verfügung hat. Es entscheidet darüber, ob und wie viele Stellen eine Schulleitung neu ausschreiben kann oder eben nicht. Deswegen ist das PZV auch – zumindest nach meiner Wahrnehmung – oft ein kontroverses Thema. Ich kann mich schon erinnern, dass in Kollegien oder zumindest im Gespräch mit Schulleitungen des Öfteren der Spruch fällt: Daran ist jetzt das PZV schuld. Gleichzeitig ist die Erstellung des PZV natürlich an Kriterien orientiert. Dabei spielen unter anderem Schüler_innenzahlen, Stundentafeln, Lerngruppengrößen, Leitungszeiten, Sonderbedarfe und Ausgleichszuweisungen eine Rolle. Ein Beispiel ist, dass es Ausgleichszuweisungen für Maßnahmen und Projekte in Schulen gibt. Das sind derzeit zum Beispiel 199 Stellen, das kann sich natürlich auch verändern. Das Problem ist, dass die SPD mit dem Antrag ein wenig den Eindruck erweckt, dass das Bildungsministerium sozusagen etwas ohne Kriterien festlege. Wo Stellen entstehen und wo sie eben nicht entstehen, sei so ein bisschen zufällig. – Dieser Eindruck ist aber falsch. Es gibt Kriterien, die können auch eingesehen werden. Aber dennoch braucht das Ministerium natürlich einen Steuerungsspielraum. Der Kollege Balasus hat das gerade schon richtig ausgeführt. Ich beschreibe es so: Wir haben hier ein atmendes System. Schulen können ja nicht von heute auf morgen drastisch Stellen gestrichen bekommen. Gleichzeitig brauchen Schulen, die eine steigende Anzahl an Schüler_innen haben, auch eine Perspektive, Stellennachwuchs zu bekommen. Am besten lässt sich das meiner Meinung nach damit erklären, dass wir alle ein Interesse haben, dass an allen Schulformen Einstellungsmöglichkeiten entstehen. Wenn darauf nicht geachtet werden würde, dann könnte es sein, dass ein ganzer Jahrgang an voll ausgebildeten Lehrkräften einer Schulart keine Stelle erhält. Das kann nicht unser Interesse sein. Daher benötigt an der Stelle zum Beispiel das Ministerium beim PZV einen Steuerungsspiel-9246 Schleswig-Holsteinischer (Malte Krüger) raum, der nicht nur aus harten Kriterien bestehen kann. Ich habe trotzdem zwei Bitten an das Ministerium. Zum einen: An unseren Schulen ermutigen wir Schülerinnen und Schüler dazu, dass sie zu Tüftler_innen und zu Forscher_innen werden. Wenn ich als junger Mensch verstehen will, wieso ich an einer Schule so und so viele Lehrkräfte habe, dann bleiben mir fast nur die Drucksachen des Landtags als Informationsquelle. Ich fände es gut, wenn das Bildungsministerium stärker erklärte, was das PZV eigentlich ist. Dazu könnte man zum Beispiel ein FAQ auf die Webseite des Bildungsministeriums stellen, wie das zum Beispiel ideal bei dem Beispiel Abordnung Plus geschehen ist. Ich glaube, das wäre etwas, was das Bildungsministerium vielleicht noch mitnehmen könnte. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Zweite: Der ursprüngliche Berichtsantrag hatte einen berechtigten Ansatz, denn das PZV ist aufgrund seiner Komplexität für viele Schulen schwer nachvollziehbar. Der Bericht der Landesregierung hat hier mehr Transparenz geschaffen, daran sollten wir auch weiter arbeiten. Ich habe aber von Grund- und Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe gehört, dass sie sich gegenüber anderen Schulen zumindest dadurch benachteiligt fühlen, dass sie direkt der oberen Schulaufsicht unterstehen. Die behaupten nämlich, dass sie erst später die Ausschreibungen veröffentlichen können als Gymnasien. Das Bildungsministerium schreibt aber in dem Bericht – ich zitiere: „Um keine Schulart in der Lehrkräftegewinnung zu benachteiligen, ist vorgesehen, dass Stellenausschreibungen aller Schularten erst nach Vorliegen der Zuweisung der Schulämter beginnen können.“ Das würde nach meinem Verständnis heißen, dass die Schulen selbst sozusagen den Zeitpunkt in der Hand haben. Einige Gemeinschaftsschulen haben mir aber erklärt, dass das nicht so ist. Hier würde ich mir wünschen, dass wir das im Bildungsausschuss noch einmal klären können, damit wir diesen Widerspruch erklären können. Herr Habersaat, ich habe gerade versucht, schnell nachzugucken. Ich konnte die 98 Prozent in dem Erlass nicht finden. (Martin Habersaat [SPD]: Wieso haben Sie den Erlass? Hat er den Erlass?) Es gibt also meiner Meinung nach noch eine dritte Option, nämlich dass eventuell auf den falschen Erlass verwiesen wird. Die Dreiprozentregel ist zudem, soweit ich weiß, zwischen Schulleitung und dem SHIBB ein vereinbartes Vorgehen in der Schulpraxis. Deswegen glaube ich, ist das an der Stelle nicht richtig. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
