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Malte Krüger

GRÜNE 19.06.2026 Sitzungen 20/122

Vielen Dank, Herr Habersaat. – Wir müssen jetzt noch einmal kurz bei dieser 98‑Prozent-Regel bleiben. Denn wenn ich gerade dem Bericht der Ministerin zugehört habe, gilt die ja gar nicht mehr, weil das eine befristete Maßnahme ist. Sie haben sie trotzdem in ihrer Rede erwähnt und kritisiert, weil Sie gesagt haben, dass sie jetzt gerade sozusagen dem PZV zugrunde gelegt wird. Das habe ich noch nicht verstanden. Das müssen Sie mir noch einmal erklären. – Mein Punkt, Herr Krüger, ist, dass diese Regel galt, als der PZV-Erlass an die beruflichen Schulen verschickt wurde, und wenn ich die Regierung um einen schriftlichen Bericht frage, wie das PZV funktioniert, dann erwarte ich, dass solche Sonderregelungen darin aufgeführt sind. Dann hätte man ja schreiben können: Glücklicherweise konnten wir die 98‑Prozent-Sperre inzwischen schon wieder aufheben. – Aber wenn ich durch die Schulen reise und die sich bei mir darüber beklagen, ich daraufhin einen schriftlichen Bericht beantrage, in dem das nicht drinsteht, dann passt das doch nicht zusammen. Dann entsteht ein Eindruck von fehlender (Martin Habersaat) Transparenz und fehlender Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen. (Beifall SPD und SSW) Nun ist es seit Jahren so, dass bei den beruflichen Schulen der Rückgang von Lehrkräften auf drei Prozent des Kollegiums gedeckelt ist, damit der Wechsel nicht zu dramatisch ist. Das finde ich in Ordnung. Gleichzeitig ist aber im PZV-Erlass geregelt gewesen, dass der Aufwuchs maximal ein Prozent betragen darf. Das haben Sie eben gar nicht gesagt, Frau Ministerin. Nun war das gar nicht Ihr Bericht, aber wenn im PZV-Erlass ein Aufwuchs von maximal einem Prozent steht und im Bericht, den Sie hier vortragen, drei Prozent in jede Richtung steht, dann ist das nicht aufrichtig. Das haben Sie mir auch in der Kleinen Anfrage, die ich dazu gestellt habe, falsch beantwortet. Ich bitte die Landesregierung, das noch einmal klarzustellen. Entweder haben Sie einen Fehler in Ihrem PZV-Erlass an die beruflichen Schulen, oder Sie haben einen Fehler in der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage. Eins von beiden kann nur stimmen, meine Damen und Herren. (Beifall SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Da gibt es einen dritten Punkt: Im PZV-Erlass für die beruflichen Schulen ist ausgewiesen, welchen Anteil die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst an der Unterrichtsversorgung haben. Das ist aus meiner Sicht sehr wohl eine Andersbehandlung der allgemeinbildenden Schulen. Bei den allgemeinbildenden Schulen werden die Lehrkräfte in Ausbildung überhaupt nicht berücksichtigt. Wenn Sie als allgemeinbildende Schule eine Lehrkraft in Ausbildung haben, dann haben Sie quasi sechs Stunden extra. Da haben Sie als Schule was davon, wenn Sie die ausbilden. Wenn Sie aber bei den berufsbildenden Schulen den Anteil dessen, was die Lehrkräfte in Ausbildung leisten sollen, mit in die Unterrichtsversorgung reinrechnen, dann ist das kein Extra, was die Schulen bekommen, sondern dann ist das mit in deren reguläre Unterrichtsversorgung eingerechnet und aus meiner Sicht nicht fair. Der entscheidende Punkt aus meiner Sicht ist: Arbeiten Sie bitte mit uns mit daran, wie das transparent und nachvollziehbar gestaltet werden kann, dass solche Fehler und Missverständnisse nicht passieren. Gehen Sie offen und transparent mit dem Parlament um, und verschwenden Sie Ihre Energie jetzt nicht darauf, mit polizeilichen Maßnahmen herauszufinden, woher ich weiß, was in dem PZVErlass für die beruflichen Schulen steht, (Heiterkeit Birte Pauls [SPD]) sondern lösen Sie die angesprochenen Probleme. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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