Dr. Heiner Garg
Das freut mich total. Aber warum haben Sie dann einen entsprechenden Antrag meiner Fraktion vor zwei Jahren abgelehnt? – Sie haben einen Antrag gestellt, der besagte, dass der Investitionskostenanteil der Eigenanteile, die im stationären Bereich anfallen, pauschal durch das Land übernommen werden soll, damit die Menschen entlastet werden. Ich finde diesen Mechanismus nicht sonderlich schlau, weil wir, wenn wir diesen Mechanismus ansetzen, die Investitionskosten auch in den Bereichen finanzieren, in denen wir vielleicht überhaupt keinen Bedarf an stationären Pflegeheimplätzen haben. Das ist ein Mechanismus mit der Gießkanne, und genau so einen Mechanismus brauchen wir nicht. Ich appelliere lieber – Sie sind auch herzlich eingeladen, dabei mitzuwirken –: Verstehen wir diese Investitionskostenverpflichtung als ein Gestaltungsund vor allem als ein Planungs- und Organisationstool und nicht als einen Mechanismus, der einfach nur dafür da ist, die Eigenanteile zu senken, sondern der dafür da ist, um in die Planung unserer eigenen stationären Pflegeversorgung zu kommen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Rixa Kleinschmit [CDU]) Leider habe ich jetzt nicht mehr ganz so viel Redezeit. Dennoch möchte den letzten Punkt noch einmal verdeutlichen, weil wir die Situation haben, dass wir uns auf Landesebene schon ehrlich machen müssen. Wir und die Kommunen haben vor Ort nicht die Möglichkeit zu entscheiden: Gründet sich jetzt bei uns eine stationäre Pflegeeinrichtung, ein stationäres Pflegeheim, ein ambulanter Pflegedienst? Das ist dem freien Markt überlassen, (Birte Pauls [SPD]: Ja!) 9232 Schleswig-Holsteinischer (Jasper Balke) und da gibt es überhaupt keine Gestaltung seitens der Kommunen oder Länder. Ich appelliere, dass wir es, wenn wir über eine große Pflegereform sprechen, endlich schaffen, dass die Kommunen über eine verbindliche Pflegebedarfsplanung –
