27. Sitzung (WP20)
12.05.2023 · 140 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: SPD (24)FDP (13)CDU (11)GRÜNE (9)SSW (8)
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie recht herzlich zur Fortsetzung unserer Plenartagung. Ich eröffne die Sitzung und teile Ihnen mit, dass nach Mitteilung der Fraktionen folgende Kolleginnen und Kollegen erkrankt sind: von der CDUFraktion der Kollege Peer Knöfler, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Kollegin Bina Braun und von der SPD-Fraktion die Kollegin Birgit Herdejürgen. Wir wünschen weiterhin gute Genesung! (Beifall) Die Landesregierung hat mitgeteilt, dass wegen auswärtiger Verpflichtungen heute ganztägig Ministerin Heinold, Ministerin Professor Dr. von der Decken und Minister Goldschmidt abwesend sind. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die CDU-Fraktion haben nach § 47 Absatz 2 der Geschäftsordnung unseres Landtags mitgeteilt, dass die Kollegin Eka von Kalben ganztags und der Kollege Tim Brockmann ab 12 Uhr an der Teilnahme an der heutigen Sitzung verhindert sind. Bevor wir in die Tagesordnung einsteigen, begrüßen Sie mit mir gemeinsam auf der Besuchertribüne des Schleswig-Holsteinischen Landtags Anwärterinnen und Anwärter der PD AFB – ich erhelle natürlich sofort , der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung und für die Bereitschaftspolizei Schleswig-Holstein. – Seien Sie uns herzlich willkommen auf der Besuchertribüne! (Beifall) Selbstverständlich begrüßen wir auch die Gäste der Kollegin Schmachtenberg auf der Besuchertribüne! (Beifall) Ich rufe Tagesordnungspunkt 37 auf: Zahlungspflicht bei Polizeieinsätzen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/959 Wie ich sehe, wird das Wort zur Begründung nicht gewünscht. Somit eröffne ich sofort die Aussprache. Für die FDP-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Dr. Bernd Buchholz das Wort.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seine Meinung frei und offen zu sagen, gehört in einer Demokratie genauso zu den Grundrechten, wie sich zu versammeln und gegebenenfalls für seine Meinung zu demonstrieren. Dafür treten alle Demokraten ein und verteidigen das Demonstrationsrecht notfalls auch mit der Polizei, wenn es darum geht, das Demonstrationsrecht durchzusetzen. Wer aber das Demonstrationsrecht überschreitet, und wer meint, dass seine Ziele so hehr und so moralisch sind, dass man sich über die Regeln des Demonstrationsrechts hinwegsetzen und sich an Straßen ankleben und andere blockieren darf, der nutzt nicht mehr das Versammlungs- oder das Demonstrationsrecht, sondern der wird selbst schlicht und ergreifend zum Straftäter. (Beifall FDP und CDU) Er wird zum Straftäter, weil das eben eine Nötigung ist. Kollege Kürschner, ich weiß, dass Sie darauf noch ganz vorsichtig eingehen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Rechtsprechung zum Gewaltbegriff sehr deutlich gemacht, dass nicht der erste Autofahrer sofort von physischer Gewalt, sondern nur von psychischer Gewalt beeinträchtigt ist. Aber spätestens der zweite Autofahrer ist physisch gehindert, sich weiter fortzubewegen. Deshalb ist die Gewalt ebenso wie die Verwerflichkeitsklausel des § 240 StGB gegeben, weil eben alle an der Weiterfahrt gehindert werden und nicht nur die, die mit irgendwelchen klimaschlechten Antrieben unterwegs sind. Deshalb ist der Tatbestand der Nötigung erfüllt. Meine Damen und Herren, nun hat uns gewundert, dass – anders als in anderen Bundesländern – bei uns in Schleswig-Holstein für das Wegtragen dieser Klimakleber von den Straßen in Schleswig-Holstein die Polizeieinsätze nicht etwa per Gebühren abgerechnet werden. Mit Erstaunen habe ich gelesen, dass das Innenministerium der Auffassung ist, dass es daran an einem Tatbestand, an einer Rechtsgrundlage fehle. Da habe ich mir nicht nur die Augen gerieben, sondern ich habe auch einmal in die Polizeigesetze der anderen Länder geguckt und festgestellt: Die haben gar keine anderen Regelungen als wir, weil es schlicht und ergreifend um die Ingewahrsamnahme von Menschen geht, gegen die ein Platzverweis ausgesprochen wird. In der Tat handelt es sich bei § 201 des Landesverwaltungsgesetzes um eine Norm, die bei uns gilt, und § 204 ermöglicht die Ingewahrsamnahme. Ehrlich gesagt, das Wegtragen von Menschen ist nichts 2022 Schleswig-Holsteinischer (Dr. Bernd Buchholz) anderes als die Einschränkung ihrer physischen Freiheitsfähigkeit und damit nichts anderes als die Ingewahrsamnahme. Damit löst die Verwaltungskostenverordnung komplett aus, und zwar sofort. Liebe Frau Innenministerin, wenn Sie rechtlich anderer Auffassung sind, dann fordere ich Sie hiermit auf, uns schnellstmöglich etwas vorzulegen, damit wir dafür eine entsprechende rechtliche Grundlage zum Kassieren bekommen würden. (Beifall FDP) Ich meine nicht, dass wir sie brauchen, aber wenn Sie meinen, dass es sicherer ist, es anders zu machen, dann tun Sie das gern. Nur: Ich verstehe es nicht, denn wenn Sie Menschen von der Straße holen, indem Sie sie ablösen, um anschließend ihre Personalien festzustellen, und wenn Sie sicherlich als Polizei dafür sorgen, dass sie sich nicht 30 Sekunden später wieder auf der Straße festkleben, dann müssen Sie sie an ihrer körperlichen Bewegungsfähigkeit hindern. Damit ist das nichts anderes als eine polizeiliche Ingewahrsamnahme, und die ist nach § 204 LVwG sofort abrechnungsfähig. Meine Damen und Herren, worauf kommt es uns an dieser Stelle an? – Es kommt uns darauf an, dass wir im Rechtsstaat fair mit allen umgehen. Derjenige, der fahrlässig dreimal seine Alarmanlage ausgelöst hat, wird zur Kasse gebeten, aber derjenige, der bewusst und vorsätzlich einen Polizeieinsatz provoziert, soll nicht zur Kasse gebeten werden? Das halten wir nicht für in Ordnung. Wir fordern, dass das in Schleswig-Holstein umgesetzt wird. (Beifall FDP) Frau Innenministerin, zehn andere Bundesländer machen das. In zehn anderen Bundesländern ist das üblich. Ich freue mich gleich auf die Rede des Kollegen Brockmann, der seine letzte Landtagsrede hält und von dem wir wissen, dass er unserer Auffassung ist und deshalb die Zahlungspflicht befürwortet. Stimmen Sie unserem Antrag zu! – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP und Tim Brockmann [CDU])
Annabell Krämer
Wie der Kollege Buchholz bereits angekündigt hat, erteile ich nun nicht zu seiner Jungfernrede, sondern zu seiner vorläufig letzten Rede im SchleswigHolsteinischen Landtag dem CDU-Abgeordneten Tim Brockmann das Wort. (Beifall)
Tim Brockmann CDU
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich hoffe, dass Sie auch am Ende der Rede klatschen, aber das sehen wir in fünf Minuten. – Bereits im Dezember des vergangenen Jahres haben wir in diesem Hohen Haus über die Aktionen der Letzten Generation debattiert. Damals ging es insbesondere um das Beschädigen von Kunstwerken, und schon damals habe ich davor gewarnt, dass die Protestaktionen den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Akzeptanz des Klimaschutzes gefährden. Und ich muss feststellen, dass es genau so gekommen ist. Die Proteste haben sich verschärft, manch einer spricht sogar davon, sie haben sich radikalisiert, und die Verunsicherung in der Gesellschaft hat nicht zuletzt aufgrund der Heizungsgesetzgebung zugenommen. Ich halte es für nicht hinnehmbar, wenn eine kleine Gruppe für sich in Anspruch nimmt, eine ganze Stadt wie etwa Berlin lahmlegen zu wollen. (Beifall CDU und FDP) So etwas dürfen wir nicht zu lassen. Hier muss der Staat konsequent handeln. Bevor ich näher darauf eingehe, lassen Sie mich zunächst Folgendes festhalten: Die CDU-Landtagsfraktion steht für die Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen und für den Kampf gegen den Klimawandel. Das ist Teil unserer DNA. (Martin Habersaat [SPD]: Wegen der Schöpfung!) – Herr Habersaat, auch wegen der Schöpfung. – Was uns aber unterscheidet, ist die Tatsache, dass wir bei der Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen die gesamte Gesellschaft mitnehmen und nicht die Spaltung vorantreiben wollen. Spalten, meine Damen und Herren, tut die sogenannte Letzte Generation. Die Aktionen dieser Gruppierung unter dem Deckmantel des Klimaschutzes führen zu Spannungen und Spaltungen in der Gesellschaft, welche die Debatte und die Umsetzung der Klimaziele in den Hintergrund treten lassen und die Akzeptanz der Klimaschutzmaßnahmen nicht erhöhen. Das kann nicht in unserem Interesse sein. (Beifall CDU) Zweifelsohne steht es jedem zu, für seine persönlichen Interessen oder auch für übergeordnete Anliegen zu demonstrieren oder zu prototestieren. Die Wahrnehmung des Rechts auf Versammlungsfreiheit, im Einzelfall auch auf störende Art und Weise, (Tim Brockmann) aber gleichzeitig unter Berücksichtigung unseres auf Grundlage des Grundgesetzes geschaffenen Rechtsrahmens ist Teil unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Die Aktionen der Mitglieder der Letzten Generation brechen aber mit diesem gesellschaftlichen Konsens und mit der für Versammlungen geltenden Rechtslage. Durch die Blockaden von wichtigen Verkehrsknotenpunkten wird die öffentliche Sicherheit gefährdet, und die Freiheiten Dritter werden rechtswidrig einschränkt. Wir können froh sein, dass es in Schleswig-Holstein bisher nur sechs solcher Aktionen gab, bei denen sich Demonstranten auf den Straßen festklebten und dadurch den Straßenverkehr behinderten. Unsere Polizei hat in allen Fällen schnell und besonnen reagiert und konnte die rechtswidrigen Störungen des Straßenverkehrs schnell beseitigen. Dafür mein herzlicher Dank an die Polizei! (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Nun hat die FDP in ihrem heutigen Antrag die Frage der Kostentragung aufgegriffen. Bisher ist es in Schleswig-Holstein im Gegensatz zu anderen Bundesländern nicht möglich, solche Einsätze in Rechnung zu stellen. Herr Buchholz hat da eine andere Auffassung, aber darüber kann man ja noch diskutieren. Meine Damen und Herren, das ist bedauerlich, und ich halte es auch ausdrücklich für falsch. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP] und Dr. Heiner Garg [FDP]) Insofern: Sehr geehrter Herr Buchholz, vielen Dank für Ihren Antrag, nur leider greift Ihr Antrag – so glaube ich – ein Stück weit zu kurz, wenn Sie sich auf die Gewahrsamnahme von Personen beziehen. Das ist aus meiner Sicht der zweite Schritt. Der erste Schritt ist die Entfernung der Person von der Fahrbahn, und hierbei handelt es sich nach meinem juristischen Verständnis um die Anwendung von körperlichem Zwang, und für den unmittelbaren Zwang gegen Personen sieht das Landesrecht bisher keine Kostentragung vor. Mir ist völlig klar, die Anwendung von unmittelbarem Zwang kommt im Polizeidienst täglich und in ganz unterschiedlicher Form vor. Jede einzelne dieser Handlungen mit Gebühren zu belegen, ist sicherlich schwierig und würde einen erheblichen Verwaltungsaufwand produzieren. Das ist nicht in unserem Sinne. Aber, wer wie die Letzte Generation bewusst das Freiheitsrecht missbraucht und bewusst in die Freiheitsrechte Dritter eingreift, der sollte auch hier in Schleswig-Holstein genauso wie in anderen Bundesländern dafür bezahlen, meine Damen und Herren. (Beifall CDU, Dr. Bernd Buchholz [FDP] und Dr. Heiner Garg [FDP]) Da dies aber, so glaube ich, ein nicht ganz einfaches Thema ist, sollten wir darüber im Innen- und Rechtsausschuss noch einmal sprechen und uns erläutern lassen, was die Landesregierung an dieser Stelle vorhat. Aus meiner Sicht sollten wir zudem darüber sprechen, ob nicht neben dem Strafrecht und dem Inrechnungstellen von Polizeieinsätzen auch im Bereich der Ordnungswidrigkeitstatbestände nachgeschärft werden muss, um ausreichend konsequent gegen Blockaden unserer Infrastruktur vorgehen zu können. Ein Protest muss – wie ausgeführt – nicht bequem sein, aber er darf nicht unser aller Zusammenleben infrage stellen. Tut er es doch, sind wir verpflichtet, als freiheitliche Gesellschaft adäquat darauf zu reagieren, notfalls auch mit deutlich höheren Bußgeldern, meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es wurde bereits erwähnt, dies ist meine letzte Rede hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag. Gestatten Sie mir noch einige persönliche Worte. Sie haben sicherlich mitbekommen, dass ich am 2. April 2023 zum Bürgermeister meiner Heimatstadt Preetz gewählt wurde (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) und dieses Amt Anfang Juni übernehmen werde. Hauptamtlicher Bürgermeister und Landtagsabgeordneter schließen sich bekanntlich aus. Somit neigt sich meine Abgeordnetenzeit nach sechs Jahren dem Ende entgegen. Es waren sechs Jahre, die wie im Fluge vergangen sind. Ich blicke mit Wehmut und Dankbarkeit auf diese Zeit zurück. Es war eine aufregende Zeit mit vielen Höhen, aber sicherlich auch, wir erinnern uns an Corona, mit der einen oder anderen Tiefe. Aber es war mir stets eine Freude, unserem schönen Bundesland und seinen Menschen dienen zu können. Nun bleibt mir nur noch, mich bei Ihnen für die gemeinsamen sechs Jahre zu bedanken. Vielen Dank für das gute Miteinander und den angenehmen Umgang in diesem Hohen Haus. Ich wünsche Ihnen und dem Land SchleswigHolstein alles Gute. Bleiben Sie gesund und munter! – Vielen Dank. Machen Sie es gut! (Beifall) 2024 Schleswig-Holsteinischer
Annabell Krämer
Lieber Kollege Tim Brockmann, herzlichen Glückwunsch zur Wahl. Es soll nicht nur beim Applaus bleiben: Auch ich wünsche Ihnen allzeit ein gutes Händchen zum Wohle der Stadt Preetz und eine gute Zusammenarbeit mit dem Rat – auch überfraktionell. Das ist für einen Bürgermeister immer wichtig. Ich denke, Sie werden das hinbekommen. Allzeit ein gutes Händchen wünschen wir Ihnen aus diesem Hohen Hause. (Beifall) Begrüßen Sie bitte mit mir gemeinsam, bevor wir mit der Rednerliste fortfahren, Vertreterinnen und Vertreter der Kreiselternvertretung aus Stormarn sowie der Landeselternvertretung der Kitas aus Schleswig-Holstein auf der Besuchertribüne des Schleswig-Holsteinischen Landtags. – Seien Sie uns herzlich willkommen! (Beifall) Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich das Wort dem Abgeordneten Jan Kürschner.
Jan Kürschner GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Lieber Tim, Straftaten wollen wir nicht. Die will niemand. Der Landtag Schleswig-Holstein entscheidet über die Gesetze dieses Landes. Wir wollen unser Recht stark, und wir wollen, dass das Recht ohne Ausnahme durchgesetzt wird. Wenn Gesetze nicht eingehalten werden, dann muss das selbstverständlich Konsequenzen haben. (Beifall Lukas Kilian [CDU]) Wir wollen dabei nicht mit zweierlei Maß messen. Ich sage Ihnen jetzt, was alles geltendes Recht ist, das es konsequent einzuhalten gilt: Der deutsche Staat insgesamt – auch Schleswig-Holstein – ist zum Klimaschutz und Erreichen der Klimaneutralität gesetzlich verpflichtet. Das ist keine grüne Wunschvorstellung, sondern ergibt sich aus Artikel 20 a Grundgesetz. So sagt es uns deutlich das Bundesverfassungsgericht. In § 1 Absatz 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes steht: „Ziel dieses Gesetzes ist insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes die Transformation zu einer nachhaltigen und treibhausgasneutralen Stromversorgung, die vollständig auf erneuerbaren Energien beruht.“ Das ist Gesetz. Als Nächstes nenne ich § 2 EEG: „Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden.” Auch das ist Gesetz. Ebenso § 1 des schleswig-holsteinischen Energiewende- und Klimaschutzgesetzes – ohrenschonend für Sie nur auszugsweise –: „Zweck dieses Gesetzes ist es, durch die Festlegung von Klimaschutzzielen … die Belange des Klimaschutzes zu konkretisieren, zu stärken und dafür notwendige Umsetzungsinstrumente zu schaffen. Grundlage hierfür sind die nationalen und europäischen Klimaschutzziele, sowie die Verpflichtung nach dem Übereinkommen von Paris …, wonach der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur … möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen ist.“ Das ist alles Gesetz. Ein ähnlich großes Engagement der FDP-Fraktion wie zugunsten des Rechts hätte der Klimaschutz sicher verdient. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Statt dem Klimaschutz immer wieder nur ein Tempolimit zu setzen: Wann begreifen Sie Klimaschutz endlich als Chance? Der Groschen ist noch nicht bei allen gefallen. Nun zum konkreten Antrag: Die Rede des Kollegen Dr. Buchholz passt nicht ganz zum Antrag und auch nicht zur Begründung. (Christopher Vogt [FDP]: Das haben Sie jetzt abgelesen, oder?) Wir sollen die Landesregierung auffordern, Personen, die das Demonstrationsrecht durch Grenzüberschreitungen missbrauchen, mit den entstehenden Kosten zu belegen. Nein, genau das verwehrt uns schon das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit in Artikel 8 Grundgesetz. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Sie wissen, dass das falsch ist!) In Schleswig-Holstein gilt § 26 Versammlungsfreiheitsgesetz. Danach werden im Rahmen von Versammlungen keine Kosten erhoben. Das ist auch völlig richtig so. Das Bundesverfassungsgericht sagt, dass eine Kostenpflicht ganz klar eine Eingriffsqualität hat und die Grundrechtsträger von der (Jan Kürschner) Ausübung des Grundrechts abhalten würde. Wer würde dann noch politische Versammlungen veranstalten oder daran teilnehmen, wenn man danach den Polizeieinsatz vielleicht bezahlen muss? Die FDP zündelt hier mit Drohgebärden gegenüber unliebsamen Protesten. (Wortmeldung Dr. Bernd Buchholz [FDP])
Annabell Krämer
Herr Abgeordneter Kürschner, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Buchholz?
Jan Kürschner GRÜNE
Nein, Sie müssen sich jetzt einfach anhören, was ich zu sagen habe. – War so etwas auch bei den Coronaprotesten zu hören, die ja schließlich auch Polizeikosten in einem nicht unerheblichen Maß verursacht haben? (Christopher Vogt [FDP]: Viele Bundesländer machen das anders! Das ist doch Unsinn!) Der Antrag offenbart ein äußerst fragwürdiges Freiheitsverständnis und steht einer Partei, die für sich in Anspruch nimmt, für die Verteidigung der Bürgerrechte einzustehen, nicht gut zu Gesicht. (Christopher Vogt [FDP]: Unglaublich! –
Dr. Bernd Buchholz FDP
Das ist wirklich unglaublich! Das ist am Gesetz des Rechtsstaats vorbei!) Die FDP sollte nicht vergessen, dass keinesfalls klar ist, ob Aktionen der Letzten Generation nicht Demonstrationen sind, die durch das Grundgesetz und das Versammlungsfreiheitsgesetz in SchleswigHolstein besonders geschützt sind. Ihr Rechtsstaatsverständnis lässt mir die Haare zu Berge stehen. Wenn Sie Rechtsstaat sagen, meinen Sie „Law and Order”. (Christopher Vogt [FDP]: Uijuijui! – Dr. Heiner Garg [FDP]: Da stehen uns die Haare zu Berge!) Rechtsstaat bedeutet nicht die ganze Härte des Gesetzes. Rechtsstaat meint in erster Linie das Behaupten der Rechte der Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Staat. Sie vertreten das auch ohne entsprechenden Anlass, denn Gewahrsamsnahmen sind in Schleswig-Holstein im Rahmen der Klimaprotestaktionen der Letzten Generation bislang überhaupt nicht erforderlich gewesen. Das wirklich drängende Problem dieser Zeit – den Klimaschutz – lässt die FDP völlig unbeachtet. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Noch können Sie den Antrag zurücknehmen. Ansonsten bin ich gespannt auf die Beratung im Ausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Annabell Krämer
Für die SPD-Fraktion erteile ich nun dem Abgeordneten Niclas Dürbrook das Wort.
Niclas Dürbrook SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach der letzten Rede und der Rede davor kann ich mir zumindest vorstellen, warum die Koalition hier keinen gemeinsamen Antrag vorgelegt hat. Ich glaube, dass das schwierig geworden wäre. (Beifall SPD, FDP und SSW) Ob das ein besonders gutes Zeichen ist, an der Stelle keinen gemeinsamen Antrag vorlegen zu können, muss die Koalition für sich selbst beantworten. Wir alle haben eine Meinung dazu. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein halbes Dutzend Fälle von Straßenblockaden durch Festkleben gab es in Schleswig-Holstein in den letzten Monaten. In jedem davon hat die Landespolizei schnell, umsichtig und professionell gehandelt. In einem Fall in Flensburg waren die Beamtinnen und Beamten sogar buchstäblich schneller als der Sekundenkleber und konnten eine geplante Aktion kurzfristig verhindern. – Für all diese Einsätze mein herzlicher Dank! (Beifall SPD, CDU, FDP und SSW) Wenn es auch bei uns bislang vergleichsweise wenige Blockaden waren, ist jede von ihnen ärgerlich. Wer nach Hause zur Familie möchte, auf dem Weg zur Arbeit ist oder einen wirklich dringenden Termin hat, der bringt für die Aktionen extrem wenig Verständnis auf, ganz zu schweigen von Situationen, die wirklich gefährlich werden können, weil zum Beispiel Rettungskräfte nicht durchkommen. Das alles gibt es bei anderen Staus natürlich auch, aber die werden eben nicht absichtlich herbeigeführt. Das ist der entscheidende Unterschied. (Beifall SPD und SSW) Liebe Kolleginnen und Kollegen, heiligt der Zweck denn nicht die Mittel? Die Klimakrise ist eine exis-2026 Schleswig-Holsteinischer (Niclas Dürbrook) tenzielle Bedrohung. Wir wissen, dass sich unsere Welt schon jetzt verändert. Wir ahnen zumindest, wie dramatisch die Lage wird, wenn wir das 1,5-Grad- oder sogar das 2-Grad-Ziel verfehlen. Trotzdem darf das keine Legitimation für jede selbst gewählte Form von Protest sein, mit der Regeln überschritten werden, die wir uns gemeinsam gegeben haben. Es ist erkennbar ein Regelverstoß, wenn man sich auf eine Fahrbahn klebt, um den Verkehr lahmzulegen. (Beifall SPD, FDP und Lukas Kilian [CDU]) Jetzt geht es darum, ob Demonstrantinnen und Demonstranten, die das Demonstrationsrecht durch Grenzüberschreitungen missbrauchen, mit den entstehenden Kosten belegt werden. Das fordert die FDP. Auch drei Tage vor der Kommunalwahl ist das eine Forderung, die Differenzierung verdient. Erstens ist das Verwaltungskostenrecht kein Sanktionsrecht. Wir drücken Menschen nicht aus dem Grund Verwaltungskosten auf, weil wir sie bestrafen wollen, sondern nur für tatsächlichen Mehraufwand der Vollzugskräfte. Wir sollten damit auch jetzt nicht anfangen, weil uns eine bestimmte Protestform besonders nervt. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Zweitens gibt in Schleswig-Holstein die Vollzugsund Vollstreckungskostenverordnung unabhängig davon einen Gebührensatz für den amtlichen Gewahrsam vor. Das sind 63 Euro pro Mitarbeiter und Stunde. Ob das Wegtragen eine Gewahrsamnahme sein soll, bleibt zumindest strittig. Die Landespolizei hat es offenbar bislang nicht so gehalten. Ich bin sicher, dass es hierfür vernünftige Gründe gibt. Drittens wird gegen die Blockierer auch in Schleswig-Holstein wegen des Verdachts der Nötigung ermittelt. Herr Dr. Buchholz, ob die Blockaden tatsächlich Nötigung sind, wird bislang von Gerichten in anderen Bundesländern sehr unterschiedlich beantwortet. Von Haftstrafen ohne Bewährung bis zu eingestellten Verfahren war in den letzten Wochen alles dabei. Ich finde es gut, wenn wir den FDP-Antrag heute überweisen. Die grundsätzliche Forderung darin ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Wer das Demonstrationsrecht missbraucht und dadurch Kosten verursacht, soll diese Kosten tragen, wenn es möglich und üblich ist – nicht als Strafe, sondern schlichtweg, weil nicht einzusehen ist, dass die Allgemeinheit diese Kosten tragen soll. Eine Sonderbehandlung für die Letzte Generation sollte es aber nicht geben, weder in die eine noch in die andere Richtung. Wenn die Polizei bislang keinen Gewahrsam angewandt hat, dann sollte sie es auch in Zukunft nicht tun – erst recht nicht, um 63 Euro eintreiben zu können. Im Rahmen der Ersatzvornahme wird die Kostenübernahme aber spätestens dann relevant, wenn zum Beispiel Schäden an der Fahrbahn entstehen, die repariert werden müssen. Das haben wir in Hamburg gesehen. Das ist kein ganz unwahrscheinliches Szenario. Ich komme zum Schluss: Wirksamer Klimaschutz ist eine enorme Herausforderung, wenn er der Größe des Problems gerecht werden soll. Unsere Gesellschaft steht vor einem Umbau, der ein enormes Konfliktpotenzial birgt. Wenn man ihn trotzdem zum Erfolg bringen will, braucht es breite gesellschaftliche Mehrheiten. Mein persönlicher Eindruck ist, dass die Blockadeaktionen der Letzten Generation nicht aufrütteln. Sie überzeugen auch niemanden, der nicht schon überzeugt ist. Sie tragen ihren Teil dazu bei, dass die Gesellschaft auseinandergeht. Im Zweifel machen sie sogar Akzeptanz für Klimaschutz kaputt. Ich glaube, dass wir in wenigen Jahren rückblickend für jeden froh sein werden, der sich heute für Klimaschutz engagiert und geholfen hat aufzurütteln. Dafür gibt es aber weit bessere Mittel als Sekundenkleber und weit bessere Orte als den Asphalt. – Herzlichen Dank.
Annabell Krämer
Für die Fraktion des SSW erteile ich nun dem Fraktionsvorsitzenden Lars Harms das Wort.
Lars Harms SSW
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den meisten Menschen ist bewusst, vor was für einem riesigen Problem wir mit dem Klimawandel stehen. Psychologinnen und Psychologen sprechen manchmal davon, es grenze fast an eine Glanzleistung der kognitiven Dissonanz, wenn wir dieses uns drohende Schicksal immer wieder schaffen zu verdrängen. Aktionen wie die der sogenannten Letzten Generation wollen uns damit konfrontieren. Ich habe schon Verständnis für das Ziel der Proteste. Es geht um die Einhaltung von Klimaabkommen. Die Forderungen sind dabei nicht sonderlich neu: Tempolimit, 9-Euro-Ticket, Gesellschaftsräte, ein früherer Ausstieg aus der Nutzung fossiler Rohstoffe. Es geht darum, bestimmte Emissionswerte (Lars Harms) nicht kippen zu lassen und Umweltschutz und Klimamaßnahmen ernsthaft umzusetzen. Es geht darum, unseren nachfolgenden Generationen noch einen lebenswerten Planeten zu hinterlassen. Es ist daher schade, dass wir nicht darüber sprechen, worum es eigentlich gehen sollte, nämlich darum, wie wir beim Klimaschutz möglichst effektiv vorankommen. Manchmal bin ich aber auch genervt. Das Ziel der sogenannten Letzten Generation ist ja eigentlich, eine Art Kipppunkt herbeizuführen, um die Gesellschaft flächendeckend von Klimaschutzmaßnahmen zu überzeugen. Ich habe allerdings großen Zweifel an der Sinnhaftigkeit dieser Protestform. Sie will stören, und sie tut es auch. Zumindest ist mein Eindruck, dass die Aktivistinnen und Aktivisten die Allgemeinheit eher gegen sich aufbringen, als sie für Klimaschutzmaßnahmen zu begeistern. Das ist das, was nervt. Ich möchte mich erst einmal allgemein zu diesem Antrag äußern: Das Demonstrationsrecht steht jeder und jedem zu, formalrechtlich sogar ohne Anmeldung. Jeder Mensch in Deutschland darf demonstrieren. Die Polizei handelt dann, wie sie zu handeln hat. Sie schützt, und sie greift ein. Demonstrationen kosten auch Geld, aber das muss eine Demokratie aushalten – auch wenn man politisch anderer Meinung ist. Für die Polizeieinsätze an sich darf es keine Kosten für Individuen geben – so wenig, wie einem das manchmal passt. Ob es von rechts kommt oder von links, ob es Aktionen im Sinne des Umweltschutzes sind oder sogar Fußballkontexte, die übrigens auch sehr teuer sind: Polizeieinsätze sind von der Allgemeinheit zu tragen. Es ist auch jetzt schon so, dass es Sanktionsmöglichkeiten gibt, etwa, wenn Menschen zu Schaden kommen. Auch wenn Gegenstände kaputtgehen, kann man die Leute entsprechend belangen. Das Auflösen bei Blockaden selbst gestaltet sich oftmals so, dass Speiseöl auf die Hände der Aktivistinnen und Aktivisten gestrichen wird. Dieses Öl löst den Kleber auf. Sie werden von der Straße getragen und gegebenenfalls in Gewahrsam genommen. Der materielle Schaden ist für uns als Staat dann eher gering. Spannend wird, ob Unternehmen und Private ihre Einschränkungen und möglicherweise finanziellen Verluste den Demonstranten in Rechnung stellen können. Das müssen aber Gerichte entscheiden, sollte es zu solchen Forderungen kommen. Aktuell gilt in Schleswig-Holstein, dass ein Gebührentatbestand für die getroffenen polizeilichen Maßnahmen für den unmittelbaren Zwang gegen Personen allgemein nicht vorgesehen ist, so das Landespolizeiamt. Eine Gebührenerhebung kommt dann infrage, wenn die Maßnahme im Einzelfall als Gewahrsamnahme eingestuft wird. Das ist also davon abhängig, wie sich die jeweilige Person verhält, gegebenenfalls auch davon, welche Vorgeschichte sie hat. Eine Gewahrsamnahme muss immer verhältnismäßig sein. Die Letzte Generation hat in SchleswigHolstein bisher sechsmal geklebt. Soweit ich weiß, wurde bei keiner der Aktionen bisher eine Kostenmitteilung für den Polizeieinsatz durch die Polizei selbst erstellt. Von daher ist mein Eindruck nicht, dass sich hier etwas ändern müsste. So viel steht ja auch fest: Ganz ohne Folgen läuft das für die Aktivistinnen und Aktivisten auch jetzt schon nicht ab. Aktuell wird bei uns wegen Nötigung gegen elf Personen der Letzten Generation in Kiel, Lübeck und Flensburg ermittelt. In anderen Bundesländern werden teilweise mehrere hundert Euro oder tatsächlich kurze Inhaftierungen fällig. Werden diese Menschen verurteilt, finden also auch Sanktionen statt – das ist ja der eigentliche Hintergrund des FDP-Antrages –, wie in einem Rechtsstaat auch üblich. Auch das muss klar sein: Es ist üblich, dass Menschen, die etwas kaputt machen und anderen Schaden zufügen, dafür belangt werden – völlig klar. Das geschieht aber auch. Aus Sicht des SSW haben wir deshalb keinen Änderungsbedarf. Wir werden den FDP-Antrag ablehnen. Wir können darüber gern auch noch einmal im Ausschuss reden, aber, ich finde, so wie es jetzt läuft, ist es richtig: Polizeieinsätze müssen kostenlos sein. Das ist eben das, was wir als Gesellschaft zu tragen haben, dafür haben wir unsere Polizei. Ich bin der Polizei dankbar, die sich in diesen Bereichen immer wirklich klasse verhält. Es ist vieles nicht einfach, aber dass wir so eine tolle Leistung hinlegen, da können wir auf unsere schleswig-holsteinische Polizei ganz stolz sein. – Vielen Dank. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)
Annabell Krämer
Zu einem Kurzbeitrag erteile ich nun dem Abgeordneten Dr. Bernd Buchholz das Wort. 2028 Schleswig-Holsteinischer
Dr. Bernd Buchholz FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Dürbrook, wir haben uns richtig verstanden: die Verwaltungskostenverordnung – das sind keine Strafen, das sind nur Verwaltungskosten. Die Strafe ist die Geldstrafe, die für die Nötigung ausgesprochen wird. Es geht hier um die Gleichbehandlung derjenigen, die vorsätzlich Polizeieinsätze provozieren. Dafür sind Kosten zu erheben. Das gilt für denjenigen, der das fahrlässig tut, weil er dreimal seine Alarmanlage nicht kontrolliert hat, genauso wie für denjenigen, der das bewusst, vorsätzlich herbeiführt, Lars Harms, und der dann – Frau Innenministerin, darüber können wir uns gern im Ausschuss unterhalten – aus meiner Sicht eben doch von der Straße weggetragen werden muss. Jedenfalls erlebe ich das die ganze Zeit, dass zwei Polizeibeamte zugreifen und einen wegtragen. Was ist das denn bitte schön anderes als die Entziehung der physischen freien Bewegungsfähigkeit? – Das ist eine Ingewahrsamnahme; jedenfalls sehen das alle anderen so. Was mich veranlasst hat, nach vorne zu gehen, ist die Rede des Kollegen Kürschner. (Beifall FDP) Das halte ich für nicht tragbar, nicht akzeptabel, Herr Kürschner. Ich halte das vom Inhalt her wirklich für nicht akzeptabel, und zwar aus zwei Gründen. Der Erste ist: Sie haben hier erklärt, dass sich die Klimakleber auf die Versammlungsfreiheit berufen dürften und es deshalb völlig irre sei, von denen irgendwie Geld nehmen zu wollen. In zehn anderen Bundesländern werden gegen diese Klimakleber die entsprechenden Verwaltungskosten erhoben. Darunter sind das Bundesland Hamburg mit grüner Regierungsbeteiligung, das Bundesland Hessen mit grüner Regierungsbeteiligung, das Bundesland Berlin – noch unter rot-rot-grüner Regierung. Wenn Sie sich hier hinstellen und behaupten, dass alle diese Landesregierungen rechtswidrig handelten, weil sie das Versammlungsfreiheitsrecht in Deutschland missachteten, ist das eine inakzeptable Argumentation. (Beifall FDP) Die Zweite ist, Herr Kürschner, und das lässt mich – das will ich an dieser Stelle einmal deutlich sagen – an Ihrer Befähigung zum Vorsitzenden des Innenund Rechtsausschusses zweifeln –, dass Sie sich hier hinstellen und in Ihrem Einleitungsteil so tun, als sei der Anspruch derjenigen gerechtfertigt. Man kann das ja moralisch sogar vertreten. Man kann sagen, dass die Ziele der Klimaschutzbewegung durchaus vertretbar sind; übrigens haben die Amtsrichter, die wegen Nötigung verurteilt haben, in ganz vielen Prozessen gesagt: „Ich verstehe und teile Ihre Ziele“. Aber dass Sie sich hier hinstellen und sagen: „Der Klimaschutz rechtfertigt dieses Verhalten“, das ist, als würden Sie Klimaschützern und Klimaklebern ein Notstandsrecht gegenüber dem Staat einräumen wollen, und das ist unvertretbar. (Beifall FDP, SSW und Marc Timmer [SPD]) Das ist eine Argumentation, mit der Sie so tun, als dürfte man aus moralischen Prinzipien eben doch dem guten Zweck alles unterordnen. Ich halte das für nicht akzeptabel, und ich bitte Sie zu überdenken, was Sie hier gesagt haben – als Vorsitzender eines Innen- und Rechtsausschusses eines demokratisch gewählten Landtages –, ich halte das für nicht angemessen. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP)
Annabell Krämer
Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag hat nun der Abgeordnete Jan Kürschner.
Jan Kürschner GRÜNE
Herr Kollege Dr. Buchholz, ich glaube, Sie haben einfach nicht verstanden, was ich gesagt habe. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Doch!) – Vielleicht lesen Sie sich meine Rede in der Pressemitteilung noch einmal durch. Ich will das jetzt auch nicht in einen Dialog geraten lassen. Das, was Sie mir unterstellt haben, habe ich nicht gesagt. Was Sie nicht verstehen ist: Dass Sie oder Ihre Partei einen Antrag gestellt haben, der sich auf die Überschreitung des Demonstrationsrechts richtet und dass das die Umlage von Polizeikosten zur Folge haben soll, ist – ganz offen gestanden – totaler Unsinn. Was natürlich geht, ist: Wenn es eine Demonstration ist und die Polizei die Demonstration auflöst, dann sind wir abseits des Versammlungsfreiheitsgesetzes, und dann gelten die ganz normalen Regeln. Dann hätte das vielleicht das zur Folge, wovon Sie sprechen. Aber Ihr Antrag richtet sich auf etwas ganz anderes. Und das ist halt Quatsch. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Annabell Krämer
Weitere Wortmeldungen – – Ach Quatsch, Entschuldigung. Für die Landesregierung erteile ich das Wort nun der Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, Dr. Sabine Sütterlin-Waack.
Dr. Sabine Sütterlin-Waack
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr verehrter Herr Abgeordneter Dr. Buchholz, ich will einmal ersuchen, auf Ihren Redebeitrag mit zwei Punkten einzugehen. Sie haben über die Kosten der Ingewahrsamnahme gesprochen, und Sie haben über die anderen Bundesländer gesprochen. Ja, die Kosten für die Ingewahrsamnahme zu erheben, ist auch in SchleswigHolstein möglich. Aber: Das Wegtragen ist – zumindest nach unserer Meinung, darüber können wir gern im Ausschuss sprechen – keine Ingewahrsamnahme, weil die Hauptsache das Wegtragen und nicht das Ingewahrsamnehmen ist. Das heißt, die Menschen sind – also der Sekundenkleber ist, wie es eben beschrieben wurde – mit Öl wieder gelöst worden; die werden einmal weggetragen, und dann werden sie sozusagen wieder in Ruhe gelassen. Das ist aus der Sicht unserer Juristen – einer der besten Juristen sitzt da; mit dem können Sie darüber auch gern reden – (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) eben keine Ingewahrsamnahme. – Das war der erste Punkt. Und ja: In einigen anderen Bundesländern wird es anders gehandhabt, aber auch aus unterschiedlichen Gründen. Ich habe mir hier Hamburg, Berlin, Hessen und Bayern aufgeschrieben. In Hamburg und Berlin gibt es die unmittelbare Ausführung. Die gibt es bei uns nicht mehr seit 19– – habe ich vergessen, weiß ich nicht. Das ist, wenn die Polizei die Maßnahme selbst ausführt, weil derjenige, den es betrifft, es eben nicht kann. Das ist ja verständlich: Wenn jemand festgeklebt ist, kann er die Maßnahme nicht selber ausführen. Deshalb: Hamburg und Berlin machen das aufgrund dieser Situation – unmittelbare Ausführung. Hessen und Bayern regeln das über den unmittelbaren Zwang und legen da die Kosten auf, und in Schleswig-Holstein – ich glaube, Lars Harms hat es gesagt – sind dafür keine Kosten vorgesehen. Dass man das alles ändern kann, ist klar; darüber können wir im Ausschuss reden. – Das wollte ich einmal vorweg zu Ihrer Rede sagen. Jetzt gehe ich zu meinem Manuskript über und versuche einiges zusammenzufassen, weil vieles schon gesagt worden ist. Dass die Protestaktionen der Letzten Generation sehr kontrovers diskutiert werden – nicht nur hier in diesem Hohen Haus, sondern auch in den Bundesländern –, haben wir eben gehört. Wir haben auch gehört, dass wir schon sechs Fälle und einen Versuch von Straßenblockaden in Schleswig-Holstein hatten. Ich will Ihnen auch sagen, dass die Folgen der Proteste mit Abstand geringfügiger geblieben sind als in vielen anderen Bundesländern. Auch ich bin natürlich unserer Landespolizei – den Polizistinnen und Polizisten vor Ort – für das umsichtige Handeln und das maßvolle und gleichzeitig konsequente Einschreiten in den wenigen Fällen, die wir hatten, sehr dankbar. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und Niclas Dürbrook [SPD]) Ich möchte am Ende dieser Debatte – wahrscheinlich am Ende der Debatte zumindest hier, heute in diesem Hohen Haus – noch einmal versuchen, die Sache etwas aufzudröseln. In keinem der Fälle in Schleswig-Holstein hätten wir die polizeilichen Maßnahmen kostenpflichtig machen können. Das gilt selbst wenn und soweit – das wird in dem Antrag unterstellt – diese Aktionen nicht oder nicht mehr durch den Schutz der Versammlungsfreiheit gedeckt sein sollten. Um Versammlungen handelt es sich bei diesen Aktionen wohl zunächst, selbst wenn sie besonders stören. Artikel 8 unseres Grundgesetzes schützt nämlich nicht nur solche Versammlungen, bei denen einfach nur laut die Meinung gesagt wird. Artikel 8 schützt eben auch solche Versammlungen, die stören, beispielsweise wenn Menschen sich wie im Fall der Letzten Generation auf der Straße festkleben. Dass sich auch die sogenannten Klimakleber auf die Versammlungsfreiheit berufen können, heißt aber nicht, dass die Aktionen einfach hingenommen werden müssen. Man muss stets im Einzelnen prüfen, wie stark durch die Aktion alle anderen Bürgerinnen und Bürger beeinträchtigt werden, wo und wann sie stattfindet und wie gefährlich sie ist. Es muss ein Ausgleich zwischen allen betroffenen Rechten – auch den Freiheitsrechten Dritter – stattfinden. Wir können zudem nicht hinnehmen, dass durch solche Aktionen Unfälle passieren oder Ret-2030 Schleswig-Holsteinischer (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack) tungsdienste, die Polizei oder die Feuerwehren blockiert werden. Hier können Verspätungen Leben kosten. Nicht mit unserem Versammlungsrecht vereinbar ist auch, dass die Aktionen nicht vorher angezeigt werden. Hierdurch sollen die Behörden nämlich in die Lage versetzt werden, die Rechte der Demonstrantinnen und Demonstranten und die Rechte der anderen Bürgerinnen und Bürger miteinander in Einklang zu bringen. Aber noch einmal zurück zur Kostenfrage: Ich habe es eben schon gesagt, nach der geltenden Rechtslage können Zwangsmittel der Ersatzvornahme und die Ingewahrsamnahme von Personen nach der Vollzugs- und Verstreckungskostenverordnung den Pflichtigen in Rechnung gestellt werden. Da das Ablösen und das Wegtragen von Klimaaktivisten notwendig mit einer Einwirkung auf den Körper verbunden ist, handelt es sich rechtlich nicht um eine Ersatzvornahme. Gewahrsamnahmen – auf sie zielt der Antrag offenbar ab – sind in Schleswig-Holstein im Zusammenhang mit Klimaprotesten bisher nicht durchgeführt worden. Sollte es in Zukunft dazu kommen und sollten Protestierende in Gewahrsam genommen werden, würden selbstverständlich im Rahmen des geltenden Rechts die Kosten erhoben. Die Entscheidung, ob die Ingewahrsamnahme erfolgt, obliegt aber allein den handelnden Polizistinnen und Polizisten vor Ort. Sie entscheiden das in jedem Einzelfall. Meine Damen und Herren, was wurde in Schleswig-Holstein in den einschlägigen Fällen jeweils getan? – Natürlich wurden Straftanzeigen gefertigt. Es wurden Platzverweise erteilt und unmittelbarer Zwang auch gegen Personen vollzogen. Für den unmittelbaren Zwang gegen Personen sieht das Landesrecht eine Kostentragung durch den Betroffenen aber nicht vor. Die Forderung nach einer Kostenpflicht beim unmittelbaren Zwang gegen Personen ist, soweit mir bekannt, erst mit den Aktionen der Letzten Generation laut geworden. In dem Zusammenhang ist auch zu bedenken, dass der unmittelbare Zwang die mit Abstand häufigste Form des Verwaltungszwanges ist, die im Einzelfall ganz unterschiedliche Gestalt annehmen kann. Sie reicht vom einfachen Wegdrücken oder Zurückhalten bis zum Einsatz von Schusswaffen. Das heißt, dass über die Klimablockaden hinaus ein ganz erheblicher Verwaltungsaufwand entstehen kann. Nichtsdestotrotz lassen wir derzeit intensiv prüfen, ob und wie der unmittelbare Zwang gegen Personen in Schleswig-Holstein, so wie das in anderen Bundesländern bereits jetzt der Fall ist, künftig kostenpflichtig gemacht werden kann. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Annabell Krämer
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die – – Die Ministerin hat die Redezeit um zwei Minuten ausgedehnt. Aber mir ist nicht angezeigt worden, dass es weitere Wortmeldungen gibt. Insofern gehe ich davon aus, dass die Fraktionen von ihrer zusätzlichen Redezeit keinen Gebrauch machen wollen. Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 20/959 dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Somit ist die Ausschussüberweisung einstimmig beschieden worden. Bevor wir in der Tagesordnung mit dem nächsten Punkt fortfahren, begrüßen Sie jetzt mit mir gemeinsam auf der Besuchertribüne des SchleswigHolsteinischen Landtags Vertreterinnen und Vertreter des DRK-Landesverbands Schleswig-Holstein und des Kreisverbandes Schleswig-Flensburg, des Verbandes Evangelischer Kindertagesstätten, des AWO-Landesverbandes Schleswig-Holstein und des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. – Seien Sie uns herzlich willkommen! (Beifall) Ich rufe die Tagesordnungspunkte 7 und 41 auf: Gemeinsame Beratung a) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/832 Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses Drucksache 20/965 Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/994 (Vizepräsidentin Annabell Krämer) Änderungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/1004 b) Fachkräftemangel in Kitas Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/967 Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Ich erteile somit zunächst zu a) der Berichterstatterin des Sozialausschusses, Katja Rathje-Hoffmann, das Wort.
Annabell Krämer
Ich danke der Frau Berichterstatterin. Gibt es Fragen zum Bericht? – Das ist nicht der Fall. Mit dem Antrag zu b) wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer dem so zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Somit einstimmig angenommen. Ich erteile das Wort für die Landesregierung der Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, Aminata Touré. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In einer idealen Welt hätten wir mehr als genügend Fachkräfte für Kitas. Die Realität sieht aber leider anders aus. Überall herrscht ein Fachkräftemangel. Deshalb stellen wir uns tagtäglich die Frage: Was können wir als Land tun, um dem entgegenzuwirken? Die FachkräfteStärken-Strategie ist unsere Antwort darauf. Ich habe schon im letzten Plenum erläutert, wie diese Strategie aussieht. Die SPD hat zwar angekündigt, eigene Ideen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels einzubringen, aber die sehe ich gerade nicht. Aber ich berichte gerne erneut, wie unsere Schritte gegen den Fachkräftemangel in Kitas aussehen. Erstens: kurzfristige Maßnahmen. Helfende Hände für die Kitas, die einen geringeren Betreuungsschlüssel haben. Diese Regelung gilt seit Anfang dieses Jahres. Sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten als Gruppenleitung, ein leichterer Quereinstieg – diese beiden Punkte werden heute beschlossen. Wir sind in enger Abstimmung mit den Beteiligten, um diese Verordnung anzupassen. Zweitens: mittelfristige Maßnahmen. Ausweitung der Ausbildungskapazitäten. Wir setzen die praxisintegrierte Ausbildung gemeinsam mit dem Bildungsministerium um. Wir werden ab diesem Jahr das erste Mal PiA im Bereich der Sozialpädagogischen Assistentinnen und Assistenten auf den Weg bringen und zum ersten Mal PiA im Bereich Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger. Das sind wirklich gute Nachrichten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Insgesamt schaffen wir ab diesem Sommer bis zu 480 weitere Ausbildungsplätze. Unsere mittelfristigen Maßnahmen: Wir wollen Kleinsteinrichtungen unterstützen, indem wir den Einsatz einer weiteren Fachkraft ermöglichen, damit Gruppen nicht schließen müssen, und wir wollen die Verfügungszeiten erhöhen. Drittens: langfristigen Maßnahmen. Wir wollen Helfende Hände in allen Kitas. Dazu muss man aber ehrlicherweise sagen: Das würde uns strukturell 185 Millionen Euro jährlich zusätzlich kosten. Das ist eine Menge Geld. Wir wollen außerdem langfristig einen Betreuungsschlüssel von 2,5. 2032 Schleswig-Holsteinischer (Ministerin Aminata Touré) Sie haben in dem Berichtsantrag die Frage gestellt, welches die Gründe für die Absagen bei Ausbildungsinteressierten sind. Ich möchte dazu gern einige Punkte sagen. Einige von ihnen werden von der Situation in Dithmarschen gehört haben. Fünf von 15 Lehrkräften aller Sozialpädagogiklehrkräfte stehen zum neuen Ausbildungsjahr im Sommer dieses Jahres nicht zur Verfügung – aus persönlichen, gesundheitlichen und schwangerschaftsbedingten Gründen. Gekoppelt mit dem grundsätzlichen Fachkräftemangel auch im Bereich der Lehrkräfte stellt sich vor Ort nun die Frage, ob genügend Klassen bereitgestellt werden können. Am vergangenen Freitag hat es genau deshalb ein Treffen zwischen dem Bildungsministerium, meinem Ministerium, der Schule und allen Beteiligten gegeben. Auf Hochtouren wird an einer Lösung gearbeitet. Ich bedanke mich insbesondere beim BBZ Dithmarschen, da es alles in Bewegung setzt, um möglichst viele Klassen anbieten zu können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Wie sieht die Situation in Dithmarschen aus? 33 Personen können ihre Ausbildung an anderen Schulen beginnen. 22 Personen stehen auf einer Warteliste für Ausbildungsplätze. 40 Personen arbeiten jetzt als Sozialpädagogische Assistenzen im Bereich der frühkindlichen Bildung. Es gibt eine weitere positive Entwicklung: In Dithmarschen werden vermutlich bald drei neue Lehrkräfte als Seiten- und Quereinsteigerinnen beziehungsweise -einsteiger anfangen können. Zusätzlich werden Anfang August voraussichtlich zwei Referendare ihre Ausbildung in Sozialpädagogik in Dithmarschen beenden und könnten dort Lehrkraft werden. Wir arbeiten weiter daran, die Situation insgesamt zu verbessern. Wie sieht es im Bereich der Ausbildung im gesamten Land aus? Wie Sie wissen, haben wir für dieses Jahr weitere 5 Millionen Euro und ab nächstem Jahr 10 Millionen Euro jährlich für den Bereich der Ausbildung auf den Weg gebracht – das zusätzlich zu den Mitteln, die das Bildungsministerium für neue Lehrkräfte eingeworben hat. Zu Anfang dieses Jahres wurden 20 Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst der Fachrichtung Sozialpädagogik eingestellt. Das Bildungsministerium hat 21 neue Stellen in der Sozialpädagogik geschaffen, also 14 neue Klassen. Politisch haben wir beschlossen, dass die Stellen im Laufe der Zeit aufgestockt werden und wir im Jahr 2025 bei 75 Stellen jährlich sind. Zu August werden voraussichtlich 14 Referendare ihre Ausbildung beenden. Wir schaffen – wie gesagt – bis zu 480 weitere Ausbildungsplätze. Außerdem wurde die Zusammenarbeit mit den Fachschulen im Land intensiviert, um die Lehrkräftegewinnung in Mangelfachrichtungen insgesamt zu verbessern. Das Bildungsministerium entwickelt sehr vielversprechende Maßnahmen, damit Lehrkräfte in Fächern mit hohen Bedarfen nachqualifiziert werden können. Insgesamt wird es im Schuljahr 2023/24 in Schleswig-Holstein 3.300 Menschen im Bereich Ausbildung SPA geben, statt 59 Klassen 69 Klassen, und im Bereich der Erzieherinnen und Erzieher 3.800 Ausbildungen, statt 57 Klassen 60 Klassen. Kommen wir zum Thema Quereinstieg und Sozialpädagogische Assistenzen als Gruppenleitung. Wir wissen, wir brauchen sehr schnell, sehr viel mehr Mitarbeitende in Kitas, um die Fachkräfte, die schon da sind, zu entlasten. Wir weiten den Quereinstieg aus, weil es die schnellste Maßnahme ist, die wir ergreifen können. Wir werden auch hier ganz genau hinschauen und abwägen. Wir werden verantwortungsvoll einen klaren Qualitätsrahmen setzen. Was bedeutet das ganz konkret? Quereinsteigende dürfen nur unter bestimmten Bedingungen in Kitas arbeiten. Sie müssen eine dreimonatige Praxiszeit nachweisen. Sie brauchen eine Qualifizierung. Sie müssen einen Bezug zu den Bildungsbereichen des Kitagesetzes haben. Sie werden ausschließlich als Zweitkraft tätig sein. 75 Prozent des Personals in einer Gruppe werden qualifizierte ausgebildete pädagogische Fachkräfte sein. Lassen Sie uns aber auch einmal gemeinsam in andere Bundesländer blicken. In Hamburg reicht es, einen Bachelorabschluss oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem helfenden oder pflegerischen Beruf zu haben und 160 berufsbegleitende Theoriestunden in einer Kita. Dann können sie Erstkraft werden. Richtig gehört: Erstkraft! Bei uns wird das nur als Zweitkraft möglich sein. In Hamburg können Sie auf Antrag sogar komplett ohne fachspezifische Qualifikationen zugelassen werden. Wie sieht es in Niedersachsen aus? Hier hat man sich für die größtmögliche Öffnung entschieden. Im Einzelfall können grundsätzlich alle Berufsgruppen als Erst- oder Zweitkraft zugelassen werden. (Ministerin Aminata Touré) In Mecklenburg-Vorpommern ist eine Qualifizierung zwar Voraussetzung, aber sie beinhaltet deutlich weniger Stunden, als wir für Schleswig-Holstein planen. Auch in Mecklenburg-Vorpommern sind Einzelfallentscheidungen möglich. Mir geht es nicht darum, die Maßnahmen anderer Bundesländer zu kritisieren. Es macht aber deutlich, wie hoch der Bedarf ist und dass alle um Möglichkeiten ringen. Schleswig-Holstein hat im Vergleich den höchsten Anspruch. Wir weiten den Quereinstieg aus und bleiben bei unseren hohen Qualitätsanforderungen bei Kitakräften. Wir schaffen als Land schlichtweg Möglichkeiten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Welche Personen in den Kitas konkret vor Ort tätig sind, entscheiden in jedem Fall die Kitaträger selbst. Nur sie können konkret bewerten und entscheiden, welche Person geeignet ist – immer in dem Rahmen, den wir als Land vorgeben. Wo stehen wir gerade mit Blick auf die Umsetzung der einzelnen Schritte? Die kurzfristigen Maßnahmen sind und werden gerade umgesetzt. Wir sind bereits in der Umsetzung der mittelfristigen Maßnahmen, um Fachkräfte dauerhaft zu entlasten, und wir bereiten uns damit auf die langfristigen Maßnahmen vor. Bei meinen Besuchen rund um Kita wurde das Thema der Rückforderungen immer wieder angesprochen. Es stellt viele Einrichtungen vor große Herausforderungen. Deshalb haben wir uns die Frage gestellt: Wie können wir einem Qualitätsanspruch gerecht werden und eine Klarstellung erzielen? Coronafälle und ein insgesamt hoher Krankenstand haben den Fachkräftemangel zeitweise deutlich verschärft – so dramatisch, dass an vielen Orten der Betreuungsschlüssel zeitweise nicht so eingehalten werden konnte, wie es das Gesetz vorsieht. Wenn das der Fall ist, sieht das Gesetz vor, dass Mittel bei den Kitaträgern vom örtlichen Träger zurückgefordert werden können. Was die Regelung nicht berücksichtigt, ist die Möglichkeit, dass die Unterschreitung zu oft unerwartet passiert und dass trotzdem Kosten entstehen – wie eben bei Krankheitsfällen. Bei der Einhaltung des Betreuungsschlüssels und den Rückforderungen geht es auch um Qualität. Ich bin nicht der Überzeugung, dass eine Kann-Regelung, wie die SPD sie vorschlägt, dafür sorgen würde, dass die Träger Sicherheit haben und gleichzeitig die Qualitätsstandards gehalten werden. Die Änderung, die die Koalitionsfraktionen vorschlagen, schafft Klarstellung und Sicherheit. Rückforderungen sind künftig ausgeschlossen, wenn es aus Krankheitsgründen zur Unterschreitung des Personalschlüssels gekommen ist. Mehr Sicherheit gibt es auch in anderen Bereichen des Gesetzes, über das heute entschieden wird: mehr Sicherheit bei einer behinderungsbedingten Kündigung durch eine Ankündigungsfrist, eine Sicherheit bei der Augustlücke im nächsten Jahr. Ab nächstem Jahr haben Eltern die Sicherheit, dass der Übergang von der Kita in die Schule in der Verantwortung der Kitas liegt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Trotzdem ist es möglich, individuelle Lösungen zu finden, um an der Schule betreut zu werden. Durch den Ukrainekrieg haben wir die Gruppengrößen temporär erweitert. Das werden wir verlängern. Der Krieg hält an. Die Familien kommen, und wir verlängern diese Maßnahme um ein Jahr. Wochenlang sind Beschäftigte, unter anderem Erzieherinnen und Erzieher, für eine bessere Bezahlung auf die Straße gegangen. Dieses Anliegen habe ich immer sehr unterstützt. Deshalb bin ich froh, dass wir als Land 170 Millionen Euro zusätzlich allein über die nächsten drei Jahre in die Hand nehmen und unseren Landesteil des Tarifvertrags übernehmen werden, sobald der Vertrag nächste Woche tatsächlich unterschrieben ist. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) In dieser Woche haben wir die soziale Ermäßigung auf ein weiteres Kitajahr verlängert. Das entlastet Familien. Ich bin froh, dass wir als Koalition zu diesem Entschluss gekommen sind, denn die Krise hält an. Beides werden wir sehr zeitnah in einen gesetzlichen Rahmen gießen. Abschließend sage ich: Wir schauen nicht zu. Wir handeln. Wir haben viele Maßnahmen und viel zu tun; wir schauen nicht nur zu. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Annabell Krämer
Die Ministerin hat die vorgesehene Redezeit um drei Minuten ausgedehnt. Das heißt, diese drei Minuten stehen jetzt auch allen anderen Fraktionen zur 2034 Schleswig-Holsteinischer (Vizepräsidentin Annabell Krämer) Verfügung; die Redezeit erhöht sich somit potenziell auf zehn Minuten je Fraktion. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort für die SPD-Fraktion der Abgeordneten Sophia Schiebe.
Sophia Schiebe SPD
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss Ihnen heute ein Geständnis machen. (Zuruf: Oha! Hört, hört!) Dieser Landtag ist nur der zweitschönste Landtag. Unsere Kolleginnen und Kollegen können im wunderschönen Schweriner Schloss tagen. Das Schloss war in jüngster Geschichte jedoch nicht immer ein politischer Ort. Nach der Auflösung der Länder in der DDR im August 1952 wurde der Landtag im Schloss geschlossen, und auch die anderen dort untergebrachten Behörden zogen aus. In Rekordzeit wurden vom Keller bis zum Dachgeschoss Doppelstockbetten und Schulbänke aufgestellt. 275 angehende Erzieherinnen sollten von nun an dort auf ihren Beruf vorbereitet werden. Eine von ihnen hieß Elke Schiebe – meine Oma. Eigentlich wollte sie Grundschullehrerin werden, doch dafür gab es nicht ausreichend Plätze. Klar war: Sie wollte mit Kindern arbeiten. Sie selber hatte eine wunderschöne Kindheit mit vielen Freiheiten. Das wollte sie weitergeben. Auch ihre Grundschullehrkräfte haben sie geprägt. Sie waren ihre Vorbilder. Unsere Erzieherinnen und Erzieher sind Vorbilder für unsere Kinder. Sie machen ihre Arbeit mit unheimlich viel Herz. Doch unsere pädagogischen Fachkräfte sind ausgebrannt. Fehlende Kolleginnen und Kollegen führen zu Gruppenschließungen, Überforderung und noch mehr Krankheitsausfällen. Wir brauchen endlich eine ganzheitliche Strategie zur Fachkräftegewinnung. (Beifall SPD, Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Christian Dirschauer [SSW]) Zwei Jahre dauerte ihre Fachausbildung zur Kindergärtnerin – so hieß es damals. Es war eine richtig gute Ausbildung, so meine Oma. Alles war auf die Kinder ausgerichtet und stark am Alltag der Erzieherinnen orientiert. Ein Tag in der Woche war Praxistag. Dort musste das Erlernte angewandt werden, und es wurden Lehrproben durchgeführt. Von der guten Ausbildung habe sie ihr ganzes Berufsleben profitiert. Wir sind in der Verantwortung, unseren angehenden Erziehern und Erzieherinnen eine gute und wohnortnahe Ausbildung zu ermöglichen. Dass beispielsweise in Heide und Husum jetzt PiA-Klassen abgesagt werden mussten und angehende Erzieherinnen und Erzieher in diesem Sommer nicht ihre Ausbildung starten können, zeigt jedoch, dass das Gegenteil der Fall ist. „Alle Fachschülerinnen haben vom Staat ein Stipendium erhalten. Die Unterkunfts- und Verpflegungskosten wurden vorab abgezogen, der Rest ausgezahlt. Ohne das Stipendium hätten wir alle das nicht machen können, unsere Eltern hatten ja kein Geld“ – so meine Oma. 60 Jahre nach dem Beginn der Ausbildung meiner Oma sind wir der damaligen Zeit nicht voraus, sondern hinken zwei bis drei Schritte hinterher. Das BAföG ist nicht allen bekannt, oder die Auszubildenden haben keinen Anspruch darauf. Die Ausbildung wird weiterhin nicht vergütet. Ob man so junge Menschen für die Ausbildung begeistern kann, ist fraglich. Nach der Ausbildung ging es dann direkt in die Praxis. Für sie hieß die erste Station Rossow, ein kleiner Ort in Vorpommern. Dort sammelte sie nicht nur erste Erfahrungen in ihrem Berufsleben, sondern lernte ihre große Liebe kennen, meinen Opa Wolfgang. (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) Besonders gefallen hat ihr an ihrer Arbeit das Zusammensein mit den Kindern. Eine enge Bindung zu ihnen und zu den Eltern aufzubauen, war ihr besonders wichtig. Ohne diese Bindung gelinge es nicht, die Kinder auf ihren Weg vorzubereiten und sie Teil der Gesellschaft werden zu lassen. (Beifall SPD) Das Beste aber an der Arbeit, so meine Oma, war das morgendliche Ankommen der Kinder. In keinem anderen Beruf wird man so herzlich begrüßt wie im Kindergarten. Durch die jahrelange berufliche Erfahrung weiß meine Oma genau, dass Kitas für die Entwicklung der Kinder sehr bedeutsam sind. Hier lernen Kinder andere Kinder kennen, und sie lernen, wie sie miteinander interagieren. Vor allem das Mittagessen trägt dazu bei. Die Kinder lernen, wie man isst, was gesundes Essen ist und dass es einfach ein unheimlich schönes Gefühl ist, zusammen zu essen. Es ist schade, dass in Schleswig-Holstein aktuell immer mehr Kinder vom Mittagessen abgemeldet werden, weil die Eltern es sich schlicht und ergreifend nicht mehr leis- (Sophia Schiebe) ten können oder weil die Kinder aufgrund der Kitagebühren erst gar nicht in der Kita ankommen. Den heutigen Erzieherinnen und Erziehern möchte meine Oma mitgeben, dass es wichtig sei, dass man sich in die Kinder hineinversetzen kann und stets das Gute in ihnen sieht. Damit die Erzieherinnen und Erzieher das berücksichtigen können, brauchen sie aber ausreichend Zeit. Eine Erhöhung der Vorund Nachbereitungszeit wäre daher ein wichtiger Schritt. Auch wenn meine kleinen Cousinen etwas enttäuscht waren, dass meine Oma als Bewohnerin eines Schlosses keine Königin geworden ist: Ich bin stolz darauf, Enkeltochter einer Erzieherin zu sein. Erzieher und Erzieherinnen haben einen einschneidenden Einfluss darauf, wie wir uns entwickeln. Dies sollten wir endlich wertschätzen. Eine vergütete Ausbildung und bessere Rahmenbedingungen sind das Mindeste, was wir tun können. (Beifall SPD, FDP und SSW) Ihr Gesetzentwurf erfüllt dies jedoch mitnichten. Anderes, als ihn abzulehnen, bleibt uns daher nicht übrig. (Beifall SPD, FDP und SSW)
Annabell Krämer
Für die CDU-Fraktion hat nun die Abgeordnete Katja Rathje-Hoffmann das Wort.
Katja Rathje-Hoffmann CDU
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Personalknappheit und die Personalnot in fast allen Kitas im Land sind uns allen bewusst. Deswegen handeln wir jetzt kurz- und langfristig, um die Situation für die Kinder und deren Eltern zu verbessern. Beispielhaft möchte ich hier auf eine Gemeinde am Hamburger Rand verweisen, bei der sich die angespannte Situation besonders verdeutlicht. Die Gemeinde hat einen neuen Kindergarten gebaut, der fix und fertig eingerichtet ist und darauf wartet, bezogen zu werden. Leider geht es nicht, es gibt nicht genug Erzieherinnen und Erzieher, die dort arbeiten können. Es ist schlichtweg kein Personal vorhanden. Wir müssen jetzt rasch handeln. Deswegen stellen wir uns der großen Herausforderung, möglichst allen Kindern gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit zu ermöglichen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dabei müssen wir auch die Betreuungsqualität im Auge behalten, weil frühkindliche Bildung und Betreuung Qualität und Qualifikation brauchen und damit auch ausreichend qualifiziertes pädagogisches Fachpersonal. Teil dieser Strategie ist unser heutiger Gesetzentwurf zum Kindertagesförderungsgesetz. Wir erhöhen die Zahl der Ausbildungsplätze im Bereich der Praxisintegrierten Ausbildung PiA. Ab dem kommenden Jahr werden mit 10 Millionen Euro zusätzlich statt 350 nun 480 Ausbildungsplätze für PiA anteilig vom Land gefördert. Das ist aber nicht alles: Zudem werden 275 Sozialpädagogische Assistentinnen – SPA – mit 600 Euro pro Platz und Monat gefördert. Ebenfalls erfreut es mich sehr, dass es eine PiA-Erprobung bei der Heilerziehungspflege geben wird. Das ist neu. Insgesamt werden wir im Schuljahr 2023/2024 eine Steigerung der Anzahl der Ausbildungsklassen von 59 auf 69 haben. Die Ministerin hat es gerade eben erzählt, aber ich wiederhole es gern. Ich glaube, Wiederholung festigt. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Damit haben wir ein flächendeckendes Angebot an allen 18 Standorten im Land. Das heißt, dass es in Schleswig-Holstein fast 3.300 SPA in der Ausbildung gibt. Bei den Erzieherinnen und Erziehern befinden sich aktuell 3.800 in der Ausbildung, bei einer Steigerung von 57 auf 60 Klassen. Insgesamt werden die Berufsbildungszentren und Regionalen Berufsbildungszentren damit über 7.000 SPA und Erzieherinnen beziehungsweise Erzieher in Ausbildung haben, natürlich auch in der PiA-Ausbildung. Zudem befinden sich im Landesseminar aktuell 43 angehende Lehrkräfte in der Ausbildung im Bereich der Sozialpädagogik, um die Ausbildungskapazitäten weiter zu steigern. Unser Ziel ist es, an allen Standorten einen Zugang zur SPA-Ausbildung mit ESA und MSA zu ermöglichen – oder einfach gesagt: Wir brauchen mehr PiA, wir brauchen mehr Leute, die sich bereit erklären, dort zu arbeiten. Wir machen das alles für unsere Kleinsten. Zusätzlich finanzieren wir noch anteilig 100 FSJPlätze für die Kitas. Auch die Helfenden Hände werden natürlich unterstützt. Doch das ist nicht alles, sondern wir ermöglichen und vereinfachen auch den Quereinstieg in die Arbeit der Kitas, um mehr Personal für die Kitas zu 2036 Schleswig-Holsteinischer (Katja Rathje-Hoffmann) generieren. Dies ist eine wirkungsvolle Maßnahme gegen die aktuelle Personalnot. Einen Quereinstieg gibt es für Personen, die zwar keine abgeschlossene pädagogische Ausbildung haben, aber aufgrund ihrer beruflichen Kompetenzen und langjährigen beruflichen Erfahrung in einem Bildungsbereich nach § 19 Absatz 1 eine abgeschlossene und vom Ministerium zertifizierte Zusatzausbildung haben. Sie können als Zweitkraft in einer Kindertageseinrichtung eingesetzt werden. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die verbesserte Aufstiegsmöglichkeit von Sozialpädagogischen Assistentinnen und Assistenten, die nach zehn Berufsjahren und einer abgeschlossen und spezifischen vom Land zertifizierten Gruppenleitungsausbildung die Gruppenleitung übernehmen können. Das schafft mehr Attraktivität und Motivation und mehr Flexibilität für den SPA-Beruf. Es lohnt sich tatsächlich auch finanziell. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Fast unstrittig nach der Anhörung ist auch die Verlängerung der Erweiterungsmöglichkeit der Gruppengröße in Kitas für ukrainische Kinder um ein weiteres Jahr. Ein weiterer Punkt ist die mögliche Kündigung des Betreuungsvertrages aufgrund einer Behinderung des Kindes. Im Gesetzentwurf wird nunmehr ergänzt, dass nicht nur die Ablehnung des Kindes, sondern auch die Beendigung des Betreuungsverhältnisses aufgrund einer eventuell drohenden Behinderung dem örtlichen Träger anzuzeigen ist. Bei der Kündigung aufgrund der Behinderung des Kindes besteht eine vergleichbare Interessenlage wie bei der Ablehnung des Kindes. Noch ein Punkt der Gesetzesänderung ist die Verbesserung der verlässlichen Betreuung. Wir schließen die sogenannte Augustlücke ab dem kommenden Jahr. Das bedeutet, dass diese Neuregelung es zu einer Fördervoraussetzung macht, dass Einrichtungsträger ein verlässliches Förderangebot bis zum Einschulungstag vorhalten. Die Eltern haben trotzdem weiterhin die Möglichkeit und das Recht, alternative Betreuungsangebote wie zum Beispiel schulische Angebote zu wählen. Diese Regelung hilft Eltern, den Übergang von der Kita zur Grundschule besser und verlässlicher zu bewältigen. Die Eltern haben nun eine bessere Planbarkeit direkt bis zum Einschulungstag. Ich möchte noch eine weitere Änderung im Gesetz ansprechen, und zwar die Rückforderungsmöglichkeit durch den örtlichen Träger, falls der Betreuungsschlüssel nach SQKM um mehr als 15 Prozent dauerhaft unterschritten wird, was ja einer Qualitätsminderung gleichkommen kann. Unter bestimmten Voraussetzungen aber, wie zum Beispiel, wenn es trotz hinreichender Personalausstattung aufgrund von Personalausfällen zu Unterschreitungen des Betreuungsschlüssels oder zu Gruppenschließungen kommt, kann auf die Rückforderung durch den örtlichen Träger verzichtet werden, wenn der Einrichtungsträger dadurch keine finanziellen Vorteile erzielt. Diese Flexibilität hilft den Kitaträgern bei hohen Krankenständen und in besonderen Fällen wie unvorhersehbaren Kitaschließungen. Bereits im März 2023 wurde das Kitagesetz geändert. Sie erinnern sich, ich war leider nicht dabei. Dies geschah auch zur Sicherung der 230 SprachKitas im Land. Wegen des Wegfalls der bisherigen Bundesförderung mussten wir als Land da selber reagieren. Wir haben das komplett übernommen. Es ging außerdem um die Tariferhöhung vom vergangenen Jahr. Nun stehen wir wieder vor einer Tariferhöhung. Ich kann sagen, dass wir diesen Tarifabschluss komplett übernehmen werden. Das bedeutet Mehrkosten für dieses Jahr – wenn es denn beschlossen wird – von 31 Millionen Euro und strukturell jährlich von 70 Millionen Euro ab 2025. Diese Tarifumsetzung kann aber, wie gesagt, aus gewerkschaftlichen Abstimmungsprozessen heraus noch nicht abgeschlossen werden und noch nicht in diesem Monat stattfinden, sondern wir müssen uns bis zum nächsten Monat gedulden. Positiv ist zu vermerken, dass auch die Kindertagespflege-Personen davon profitieren werden. Das ist ein Novum in Schleswig-Holstein. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Annabell Krämer
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun die Abgeordnete Catharina Nies das Wort. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Unsere Kitas und unsere Kindertagespflege sind Kinderorte. Die Kinder stehen im Mittelpunkt, müssen hier geschützt sein, Aufmerksamkeit bekommen, Raum für Individualität haben, mit Zeit und Spaß lernen können und sich entwickeln dürfen. Um das zu gewährleisten, brauchen wir zufriedene Fachkräfte und ausreichend Personal. Es (Catharina Johanna Nies) muss uns also gelingen, Arbeitsbedingungen zu verbessern, Qualitätsstandards zu sichern und gleichzeitig den Fachkräftemangel in den Griff zu bekommen. Das ist gar nicht einfach. Es geht nicht nur um das fehlende Personal in der Kita, sondern auch um die fehlenden Lehrkräfte an den berufsbildenden Schulen. Gerade sehen wir es am Beispiel Dithmarschen. Es ist völlig klar, dass wir um jeden Ausbildungsplatz kämpfen müssen, um jede geeignete Bewerbung, um jede neue PiA-Klasse und um jede Fachkraft, die wir für unser Kitasystem gewinnen können. Unsere Ministerinnen, Frau Prien und Frau Touré, tun genau das: mit dem Handlungsplan Lehrkräftegewinnung und mit der Fachkräftestärkungsstrategie. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Konkret in Dithmarschen wird gerade alles versucht, um übergangsweise alternatives Lehrpersonal zu finden und unversorgte Bewerberinnen und Bewerber an anderen Fachschulen unterzubringen. Das zeigt auch: Wir sind fest entschlossen, in dieser schwierigen Gemengelage die bestmögliche Kitapolitik zu gestalten. Dafür brauchen wir aber einen ganzen Instrumentenkoffer, ausdifferenziert und vielschichtig –: über gesetzliche Änderungen wie mit unserem heute vorgelegten Mai-Paket, die Anpassung der Personalqualifizierungsverordnung dann im Nachgang, den Ausbau der Förderrichtlinie zur Fachkräftegewinnung in der frühkindlichen Bildung, Notkredit und zusätzliche Haushaltsmittel. Es gibt nicht die eine Antwort. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es wird keine einfachen Antworten auf derart komplexe Fragen geben. Wer das suggeriert, will entweder Wahlkampf machen oder steckt einfach nicht tief genug im Thema. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Lachen FDP und SSW) Nun wieder mit der Gießkanne Geld an alle Eltern verteilen zu wollen, völlig einkommensunabhängig, (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) wie heute von der FDP erneut vorgeschlagen, hilft uns in der Fachkräftenachfrage (Christopher Vogt [FDP]: Steht in Ihrem Koalitionsvertrag!) und bei der Entlastung der Kitas nicht weiter. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Gucken Sie mal in Ihren Koalitionsvertrag!) Das ist so. Was tut Schwarz-Grün finanziell? – Mit dem Haushalt 2023 haben wir 5 Millionen Euro für dieses Jahr und ab 2024 dann strukturell 10 Millionen Euro jedes Jahr zusätzlich für den Fachkräfteausbau im Bereich Erziehung und frühkindliche Bildung eingestellt. Ja, werte SPD, FDP und SSW, weil Sie den Begriff jetzt so oft auch im Sozialausschuss bewegt haben: Das ist eine Personalgewinnungsstrategie, was sonst? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Erhebliche Mittel fließen dabei in den Ausbau der Ausbildungskapazitäten und in eine erhöhte Ausbildungsvergütung. (Birte Pauls [SPD]: Mensch, kommt doch mal aus eurem Schloss raus! – Zurufe Dr. Heiner Garg [FDP] und Dr. Kai Dolgner [SPD]) Außerdem haben wir angekündigt, den Tarifabschluss von vor drei Wochen schnellstmöglich umzusetzen, und stellen dafür bis 2025 165 Millionen Euro zusätzlich ein und danach jährlich 70 Millionen Euro. Hier werden wir übrigens dafür sorgen – das hat meine Kollegin gerade auch schon betont –, dass die Steigerung auch den Kindertagespflegepersonen zugutekommen wird. Die Anerkennung der wichtigen Arbeit, die auch dort geleistet wird, ist uns sehr wichtig. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Gleichzeitig werden wir den Wissenschaftlichen Dienst des Landtags damit beauftragen zu beurteilen, ob und wie eine gesetzliche Regelung für eine künftige – gegebenenfalls automatische – Anpassung möglich wäre, damit wir diese Debatte und die gesetzlichen Anpassungen nicht immer wieder einzeln vornehmen müssen. Wir werden sehen, ob das geht. Und wir sehen, in welcher schwierigen Lage Familien mit Kindern und geringem Einkommen sind. Deshalb verlängern wir die Ausweitung der sozialen Ermäßigung der Kitabeiträge, die Teil unseres Landesentlastungspakets im Herbst war, um ein weiteres Jahr bis Sommer 2024, (Birte Pauls [SPD]: Was für ein Blödsinn! Sand in die Augen streuen, das ist nichts anderes! Mann, Mann, Mann!) 2038 Schleswig-Holsteinischer (Catharina Johanna Nies) um Familien, die es besonders benötigen, weiterhin gezielt zu entlasten. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Die war ja bis heute erfolgreich! – Zuruf Christian Dirschauer [SSW]) Auch dies planen wir für das Juni-Paket. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Und was steckt jetzt ganz konkret in diesem Instrumentenkoffer? – Erstens: PiA, die Praxisintegrierte Ausbildung für Erzieherinnen mit Ausbildungsvergütung. Wir bauen hier weiter aus, denn eine attraktive Ausbildung braucht faire Bedingungen. PiA hat im letzten Jahr erstmalig eine Landesförderung im ersten Ausbildungsjahr erhalten, und diese verdoppeln wir nun von 400 auf 800 Euro monatlich pro Person und erhöhen die Platzanzahl landesweit. 21 zusätzliche Lehrerinnen- und Lehrerstellen kommen an die berufsbildenden Schulen. Ganz neue Anreize setzen wir in der zweijährigen SPA-Ausbildung mit Ausbildungsvergütung. Die Erprobung von PiA-SPA läuft ab August 2023 an voraussichtlich neun Fachschulen. (Martin Habersaat [SPD]: Was sollen sie denn da erproben?) Das Land wird für die gesamte Ausbildungszeit monatlich 600 Euro pro Auszubildendem dazugeben, wenn ein Ausbildungsvertrag mit einer Kita geschlossen wurde.
Annabell Krämer
Gestatten Sie eine Zwischenbemerkung oder Frage des Abgeordneten Habersaat? Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben ja gerade gefragt, wofür, und das erkläre ich ja jetzt.
Annabell Krämer
Gestatten Sie die Zwischenfrage oder Anmerkung? Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, bitte.
Martin Habersaat SPD
Vielen Dank. Ich wäre sehr dankbar, wenn Sie mir erklären würden: Was wollen Sie erproben, wenn Sie sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten in ihrer Ausbildung bezahlen? Wenn Sie die jungen Menschen fragen, werden die das vermutlich für eine gute Idee halten. Insofern ist mir der Forschungsansatz bei dieser Erprobung unklar. – Es geht um die praxisintegrierte Ausbildung. (Birte Pauls [SPD]: Das gibt es doch schon alles!) – Darf ich ganz kurz aussprechen? (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) – Darf ich antworten? – Also, es gibt bisher PiA-Erzieherinnen und wir führen jetzt auch PiA-SPA ein, also die praxisintegrierte Ausbildung für die sozialpädagogischen Assistentinnen. (Martin Habersaat [SPD]: Und warum nicht flächendeckend?) Das heißt, dass sie zwei Tage in der Woche an der Kita sind, einen Ausbildungsvertrag mit den Kitaträgern bekommen und dann dafür bezahlt werden. Ich glaube, das ist ein Novum, und es ist extrem wichtig, dass wir das tun. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Das wollte ich auch hier im nächsten Schritt erklären. Das Land wird für die gesamte Ausbildungszeit monatlich 600 Euro pro Auszubildenden dazugeben, wenn ein Ausbildungsvertrag mit einer Kita geschlossen wurde. Insgesamt wachsen die SPAKlassen in Schleswig-Holstein von 59 auf 69 zum kommenden Schuljahr an, und die Erzieherinnenund Erzieherklassen auf 60 Klassen. Wir werden dann also fast 3.300 angehende SPA und voraussichtlich mehr als 3.800 angehende Erzieherinnen und Erzieher in der Ausbildung haben. Und ja, wir sagen auch überhaupt nicht, dass das schon genug ist. Aber wir zeigen, dass wir dabei sind, das ganze System auszubauen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Zweitens. Wir stärken den Quereinstieg. Damit gewinnen wir wahrscheinlich nicht so viel Fachpersonal wie über den Ausbau der Ausbildungskapazitäten, aber es ist eine Maßnahme im Gesamtgefüge. Der Quereinstieg von nicht pädagogischem Personal wurde von uns übrigens nicht neu erfunden, er wurde bereits unter Heiner Garg als Sozialminister auf den Weg gebracht, weil es hier so viel Aufregung zu dem Thema gibt. – Danke dafür, Herr Garg. (Catharina Johanna Nies) (Beifall Dagmar Hildebrand [CDU] – Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) Wir erweitern nun die bestehende Regelung um Personen aus den Tätigkeitsfeldern Musik, Sport, Gesundheit, Bewegung und Naturwissenschaften. Das halte ich für sehr vernünftig. Natürlich müssen auch die vorher eine pädagogische Nachqualifizierung absolvieren. Das erklärt sich von allein. Drittens. Wir ermöglichen sozialpädagogischen Assistentinnen und Assistenten den Aufstieg zur Gruppenleitung. Voraussetzung hierfür sind zehn Jahre Berufserfahrung und eine 480-stündige Leitungsqualifizierung. Das schafft eine neue Perspektive. Das ist ganz wichtig. Die Sorge, wir hätten dann noch weniger Zweitfachkräfte im System, die ich hier ab und zu höre, halte ich für unbegründet. Im Gegenteil: Wenn wir uns anschauen, wie kurz die Verweildauer von SPA im System derzeit an der Kita ist, dann müssen wir unbedingt Anreize schaffen, um die Attraktivität zu erhöhen. Wer engagiert arbeitet, braucht auch eine Entwicklungschance, ganz einfach. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Viertens. Wir etablieren eine Melde- und Einbeziehungspflicht von Jugendhilfe und Eingliederungshilfe drei Wochen vor einer von Kitaträgern geplanten Beendigung von Betreuungsverträgen von Kindern mit Behinderung, um sicherzugehen, dass Inklusion vor Ort gestärkt wird. Die Kreise, die schnell damit sind, ein kreisweites Kompetenzteam Inklusion aufzubauen, haben damit ein starkes Begleitinstrument, um mit der jeweiligen Kita vor Ort nach Lösungen zu suchen. Die Fördergrundlage hat Ministerin Touré bereits im letzten Jahr geschaffen. Fünftens. Wir entlasten die Kitas von dem Risiko finanzieller Rückförderungen im Fall von Personalausfällen. Diese liegen zeitweise außerhalb des Planbaren, zum Beispiel bei hohen Krankenständen oder auch bei einem mehrmonatigen Berufsverbot durch Schwangerschaft. Deshalb stellen wir nun gesetzlich klar, dass Kreise dann kein Geld rückfordern dürfen, wenn Kitapersonal ausfällt, sie aber grundsätzlich über eine ausreichende Personalausstattung mit Fachkräften verfügen. Nein, wir belassen es nicht bei dem Ermessenspielraum durch eine Kann-Regelung bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Ich will Ihnen auch gern sagen, warum: Eine Kann-Regel ist und bleibt eine Kann-Regel. Sie bedeutet, dass ein Rückforderungsanspruch komplett ausgesetzt werden könnte, er könnte aber auch weiterhin voll geltend gemacht werden. Beide Varianten sind nicht das, was wir wollen. Wir wollen, dass das Rückforderungsrisiko in den beschriebenen Fällen landesweit einheitlich und planungssicher für unsere Kitas minimiert wird. Sechstens. Wir schließen die Augustlücke, denn Eltern haben über das SGB VIII einen bundesgesetzlichen Betreuungsanspruch in einer Kindertageseinrichtung bis zum Schuleintritt. Das stellen wir heute klar und geben dem Ganzen eine Vorlaufzeit, um die Regel dann 2024 voll umzusetzen. Ich glaube, es wird deutlich: Schwarz-Grün steht konsequent an der Seite der Kinder, der Eltern und Kitas in unserem Land. – Ich danke Ihnen ganz herzlich für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Annabell Krämer
Bevor wir mit der Redeliste fortfahren, möchte ich, damit es nachher mit der Abstimmung sauber laufen kann, die Berichterstatterin bitten, dass wir schriftlich bekommen, wo genau und in welcher Vorschrift etwas geändert werden muss, welcher Passus und ob und wie die Änderung mit dem Ausschuss abgestimmt wurde und ob Einigkeit über die von der Vorsitzenden vorgebrachten Änderungen besteht, damit wir gegebenenfalls noch die Möglichkeit haben, die Abstimmungsunterlage zu ändern. Wir müssen da ein bisschen formal bleiben, weil es sich hier um eine Gesetzesänderung handelt. Wir können das nicht nur auf Zuruf mit Sprechzetteln machen. Wir haben aber noch ein bisschen Zeit. Ich bringe das jetzt im Vorwege an, damit da gegebenenfalls noch eine Unterlage erstellt werden kann. Für die FDP-Fraktion erteile ich nun dem Abgeordneten Dr. Heiner Garg das Wort.
Dr. Heiner Garg FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Kollegin Nies, ich will Ihnen keinen Rat geben, aber ich fände es schön, wenn in künftigen Debatten, nur weil man in der Sache andere Auffassungen hat und andere Vorschläge einbringt, einem weder Engagement noch Sachkenntnis oder Qualifikation abgesprochen werden. (Beifall FDP, SPD und SSW – Serpil Midyatli [SPD]: Danke!) Ich bin nicht zutiefst erschüttert, dass ich nicht so tief in der Sache stecke, deshalb werde ich jetzt mit 2040 Schleswig-Holsteinischer (Dr. Heiner Garg) meiner Beurteilung des sogenannten Mai-Pakets beginnen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Beurteilung fällt anders aus als die durch die Rednerinnen der schwarz-grünen Großen Koalition. Ich habe mir überlegt: Wie fängst du eigentlich an? Diese Landesregierung gibt es jetzt seit einem Jahr. Es ist nicht das erste Mal, dass wir an der Kitareform nachjustieren und miteinander diskutieren. Ich sage Ihnen sehr ehrlich und deutlich, Frau Ministerin: Ich finde, bislang sind wir sehr freundlich und auch recht konstruktiv miteinander umgegangen. Aber nach der letzten Anhörung und nach dem, was Sie als Änderungspaket vorgelegt haben, habe ich mich wirklich gefragt: Was machst du jetzt eigentlich? Wie sollst du mit einer Ministerin umgehen, die ein Jahr Zeit hatte, sich in das Thema einzuarbeiten (Thomas Hölck [SPD]: Das ist ihr nicht gelungen!) und ein Gefühl dafür zu bekommen, was sowohl die Eltern, die Kommunen als auch die Trägerverbände wollen. Frau Ministerin, eine so vernichtende Bilanz einer Anhörung wie zu dem vorgelegten MaiPaket habe ich selten erlebt. (Beifall FDP, SPD und SSW) Es ist fein, dass Sie sich nach wie vor ganz selbstbewusst hier hinstellen und Ihre Mai-Änderungen verkaufen, als ob Sie damit die Probleme richtig anpackten. Ich sage Ihnen: Sie schaffen an anderer Stelle neue Probleme, und bekannte Probleme lösen Sie damit nicht wirklich. Das will ich gern begründen. Sie haben sehr vehement für Ihre Personalgewinnungsstrategie geworben. Die Kollegin Nies versteht nicht, dass es daran so viele oppositionelle Kritik gibt. Nehmen wir die SPA, die nach zehn Jahren zur Leitungskraft werden können; nehmen wir diese Regelung, Frau Kollegin Nies. Ich finde es gut, dass SPA eine Aufstiegschance bekommen. Das finde ich gut. Dann macht man ihnen ein Weiterqualifizierungsangebot, von mir aus auch ein verpflichtendes, zur Einrichtungsleiterin. Das ist doch wunderbar. (Beifall FDP und vereinzelt SPD) Aber das ist noch kein Personalgewinnungsprogramm, das ist nur ein Personalverschiebungsprogramm. Damit gewinnen Sie noch keine einzige neue Kraft, Frau Kollegin Nies. Das gilt eben auch, Frau Ministerin, für Sie. Auch Sie haben so getan, als sei das eine Personalgewinnungsstrategie. In Wahrheit ist es das Aufweichen einmal vereinbarter, gesetzlich normierter, qualitativer Standards. Es hilft wenig, in andere Bundesländer zu gucken. Ja, wir wussten alle, als wir die Kitareform miteinander, mit den Verbänden auf den Weg gebracht haben, was wir uns als Qualitätsstandards vornehmen. Wir wussten auch, dass wir das personell nicht von Anfang an hinterlegen konnten. Wenn Sie jetzt diesen Qualitätsstandard ankratzen, dann sollten Sie das wenigstens auch genau so sagen und nicht so tun, als ob die Qualität erhalten bliebe und als ob damit etwas besser würde. (Beifall FDP, SPD und SSW)
Peter Lehnert
Herr Abgeordneter, erlauben Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Nies?
Peter Lehnert
Bitte! Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vielen Dank. – Das ist sehr interessant, Herr Dr. Garg, dass Sie das wieder genau so ansprechen und darstellen. Habe ich Ihren Begriff der Personalgewinnungsstrategie im Kontext SPA-Aufstieg aufgegriffen, oder habe ich ihn vielleicht im Kontext PIA-Ausbau und Ausbau von Ausbildungskapazitäten aufgegriffen? Habe ich das vielleicht in dem Kontext gesagt, als ich darüber geredet habe, dass wir dieses Jahr 5 Millionen und ab nächstem Jahr 10 Millionen Euro strukturell für den Ausbau der Ausbildungskapazitäten an unseren Fachschulen einsetzen? Kann es sein, dass das jetzt von Ihnen etwas anders dargestellt wurde? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Denn das ist aus meiner Sicht die Personalgewinnungsstrategie. Das andere – das habe ich auch gesagt – sind zusätzliche Begleitmaßnahmen, die alle notwendig sind, um den Gesamtinstrumentenkoffer zur Wirkung zu bringen.
Dr. Heiner Garg FDP
Wenn wir uns heute erstmals darüber einig sind und Sie das hier heute zu Protokoll so deutlich sagen, dass die Möglichkeit, dass zehn Jahre in einer Kita (Dr. Heiner Garg) als SPA Beschäftigte die Leitung der Einrichtung übernehmen können, überhaupt keine Personalgewinnung ist, dann freut mich das. Das haben Ihnen SPD, SSW und FDP schon die ganze Zeit erklärt. Dann freut mich das; das ist in Ordnung so. (Beifall FDP und SSW) – Nein, Sie erklären die ganze Zeit, dass alles, was wir tun – – Sie machen es anders; das haben Sie auch im Sozialausschuss so gesagt. (Christopher Vogt [FDP]: Sie können sich nicht selber das Wort erteilen, Frau Kollegin! – Zuruf: Ist das hier eine Diskussion?) Ist es richtig – ich lerne ja von meinen alteingesessenen Kollegen; sie geben ja auch immer Statements ab und formulieren sie als Frage –, dass Sie im Sozialausschuss und auch in der Öffentlichkeit immer wieder kritisieren, dass wir insgesamt keine Personalgewinnungsstrategie hätten und dann immer das Beispiel des SPA-Aufstiegs zur Gruppenleitung – übrigens nicht zur Einrichtungsleitung, sondern zur Gruppenleitung – benennen, worauf wir dann aber sagen, Sie blenden damit alles andere aus? Ist das nicht auch richtig? Denn Sie blenden ja damit aus, dass es ein Ausbau von Ausbildungskapazitäten im großen Stil gibt. – Ich blende überhaupt nichts aus. Ich weiß gar nicht, warum ich das mache, wahrscheinlich einfach, weil ich ein freundlicher und konstruktiver Typ bin. (Heiterkeit SPD – Zurufe) – Ja, Sandra Redmann kann das bestätigen. Bei Ihnen bestehen da Zweifel. (Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir kennen uns noch nicht so gut!) Ich referiere überall dort, wo ich bin und gefragt werde, selbstverständlich auch darüber, dass die Kapazitäten, auch die Ausbildungskapazitäten, wie übrigens schon unter Jamaika, weiter ausgebaut werden. Was denn sonst? Für Selbstverständlichkeiten muss man sich – dazu komme ich gleich noch – nicht jeden Tag neu loben. Nun komme ich zu der Selbstverständlichkeit; da wundert man sich ja manchmal. Auch hier wieder geschehen – sowohl durch die Ministerin als auch durch Vertreterinnen und Vertreter der beiden Koalitionsfraktionen –: das Ansprechen der Übernahme des Tarifabschlusses. Also ich freue mich für die Erziehenden, selbstverständlich. Aber darum geht es doch gar nicht. Frau Ministerin, es ist doch eine Selbstverständlichkeit, dass der übernommen wird. (Beifall SSW und Annabell Krämer [FDP]) Der Punkt ist, auch darauf muss man deutlich aufmerksam machen: Es ist völlig egal, welche große Summe Sie dafür hier ins Schaufenster stellen. Das ändert nichts daran, dass Sie bei der Elternentlastung kein bisschen weitergekommen sind. Das ändert nichts daran, dass für die Qualität von dieser Landesregierung an dieser Stelle nirgendwo etwas zusätzlich in die Hand genommen wird. Sie wollen sich hier für eine Selbstverständlichkeit abfeiern lassen, und das lassen wir Ihnen so einfach nicht durchgehen. (Beifall FDP, SPD und SSW – Wortmeldung Tobias Koch [CDU]) – Nein, Herr Koch, Sie können gern einen Dreiminutenbeitrag machen. Jetzt komme ich zu dem absoluten Höhepunkt, der sich schon gestern bei der Debatte um die Brennpunktschulen andeutete. Sie haben ein neues Wording gefunden, wenn es darum geht, deutlich zu machen, dass es mit CDU und Grünen keine weiteren Elternentlastungen mehr geben wird. Sie haben deutlich gemacht, dass Sie sich vom Ziel, vom perspektivischen Ziel der Beitragsfreiheit für die frühkindlichen Bildungsangebote, komplett verabschiedet haben, meine sehr geehrten Damen und Herren, komplett. (Beifall FDP, SPD und SSW) Man will jetzt nicht mehr mit der Gießkanne alle irgendwie gleichbehandeln; man will gezielt den Schwächsten helfen. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, da empfehle ich noch einmal einen Blick ins Kitagesetz: Den Schwächsten, was auch immer Sie darunter verstehen, wird bereits gezielt geholfen. Aber es gab im gesamten demokratischen Spektrum dieses Hauses einen klaren politischen Willen – der hat sich in Wahlprogrammen niedergeschlagen, sogar in Koalitionsverträgen von Schwarz-Grün –, dass man Eltern, und zwar alle Eltern, weiter entlasten will. Und genau das tun Sie nicht. Zur Ankündigung der Verlängerung der sogenannten erweiterten Sozialstaffelregelung, die ausweislich der Antwort auf meine Kleine Anfrage bis Ende Februar so gut wie niemandem etwas gebracht hat; ich habe die Anfrage jetzt wieder gestellt, wie es denn 2042 Schleswig-Holsteinischer (Dr. Heiner Garg) bis Ende April und wie hoch der Mittelabfluss gewesen ist: (Beate Raudies [SPD]: Sehr gut!) Wahrscheinlich sind die meisten Mittel noch da, deshalb simulieren Sie ein bisschen Sozialpolitik und verlängern sie einfach bis 2024. Das heißt, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch 2024 wird es keine Beitragssenkung für Eltern geben. Wir sehen das definitiv anders und beantragen sie deshalb heute. (Beifall FDP, SPD und SSW) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich sehe § 35 Absatz 4 Kitagesetz in der Tat sehr differenziert. Aber ich habe ja gesagt, ich bin ein konstruktiver Typ. Ich sehe § 35 Absatz 4 Kitagesetz sehr differenziert, denn es war beabsichtigt, Qualitätsstandards, die vereinbart sind, auch tatsächlich zu halten und insbesondere den Kindern zugutekommen zu lassen. Wir haben hier – auch in der Anhörung – miteinander eine sehr lebhafte Diskussion geführt. Die Sozialdemokraten haben die Regelung in ihren Änderungsanträgen aufgegriffen, ebenso wie die Anforderungen an Kräfte, die ihren Abschluss im Ausland erworben haben. Liebe Kollegin Schiebe, da haben Sie ein bisschen bei uns abgeguckt. Die Regelung ist gut, deshalb tragen wir Ihre Änderungsanträge auch in Gänze mit. (Vereinzelter Beifall SPD) Denn wir glauben, dass es gerade auch im Hinblick auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihre Abschlüsse in Dänemark erworben haben, notwendig ist, dass wir an der Stelle – Herr Kollege Harms, wir haben in der vergangenen Legislaturperiode darüber gesprochen – pragmatische und in der Sache richtige Wege gehen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Meine sehr verehrten Damen und Herren, was mich am meisten – hach, erschüttert ist so ein großes Wort – wundert, sagen wir es einmal so, Frau Ministerin: Ihr Staatssekretär bemüht sich redlich, das merke ich schon, aber was mich wundert und was ich nicht verstehe, was ich einfach nicht verstehe, ist, dass Sie es locker hinnehmen – auch jetzt wieder –, dass Verbände – – Es war ja keine Selbstverständlichkeit, dass man eine Kitareform mit der Landeselternvertretung, mit den Trägerverbänden und mit den kommunalen Landesverbänden auf den Weg bringt. Es wundert mich, dass Sie nicht den Anreiz haben, den Ansporn haben, den Drang verspüren, den Gesprächsfaden weiterzuführen, und zwar persönlich, und das nicht dem Staatssekretär oder Abteilungsleitungen oder Referatsleitungen zu überlassen. Das zeigt doch: Wenn Sie die Fäden jetzt nicht selber zusammenbinden, dann fahren Sie das Reformwerk an die Wand, und das wird dann einzig und allein Ihr Verdienst bleiben, dass Sie einen eigentlich großartig angelegten Prozess, hinter dem jedenfalls in der letzten Legislaturperiode drei Fraktionen voll standen, sehenden Auges an die Wand fahren.
Peter Lehnert
Herr Abgeordneter, kommen Sie zum Schluss.
Dr. Heiner Garg FDP
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. – Wir werden Sie daran messen, ob Sie jetzt endlich das Ruder herumreißen und sich endlich auch einmal persönlich um diese Kitareform kümmern. (Beifall FDP, SPD und SSW)
Peter Lehnert
Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, begrüßen Sie mit mir gemeinsam die Besuchergruppe von Anwärterinnen und Anwärtern der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung für die Bereitschaftspolizei in Schleswig-Holstein. – Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall) Für die Fraktion des SSW erteile ich dem Kollegen Christian Dirschauer das Wort.
Christian Dirschauer SSW
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man die Ministerin oder auch die Sprecherinnen der regierungstragenden Fraktionen hier hört, könnte man meinen: (Serpil Midyatli [SPD]: Alles ist gut! Ganz wunderbar!) alles im Fluss, alles ist gut hier im Land. Aber, meine Damen und Herren, nicht nur als Abgeordneter der Opposition aus der Arbeit heraus, sondern auch als Vater von drei Kindern, die sich in diesem System bewegen, muss ich ganz ehrlich sagen: Das, was Sie uns hier vortragen, das ist, Sand in die Augen der Bürgerinnen und Bürger, der Eltern zu streuen. Das ist so nicht richtig. (Beifall SSW, SPD und FDP) (Christian Dirschauer) Ich will hier gewiss keine Panik verbreiten, aber das, was sich derzeit in vielen Kitas im Land abspielt, ist wirklich alarmierend – wirklich alarmierend! Egal, ob die Beschäftigten, die Eltern oder die Träger: Alle stehen unter immer größerem Druck. Das muss man doch einfach einmal sehen. Nahezu alle weisen auf große Herausforderungen und drängende Probleme hin. Auch hier im Haus haben wir die wesentlichen Baustellen immer wieder diskutiert. Natürlich haben Pandemie und Krieg in der Ukraine die Situation in den Einrichtungen noch einmal verschlechtert. Da sind noch einmal neue Herausforderungen dazugekommen. Doch losgelöst hiervon und trotz stetig steigender Ausgaben in diesem Bereich lässt es sich im Grunde doch auf eins runterbrechen: Wir haben weiterhin zu wenig Betreuungsplätze, und wir haben vor allen Dingen einen Fachkräftemangel. Genau diese Lage spitzt sich immer weiter zu. Wir sind aktuell in der Situation, dass das, was uns die Regierenden hier und heute präsentieren, schlussendlich einfach zu wenig ist. So ist es. – Jetzt muss ich erst einmal umblättern. Wer den SSW kennt, der weiß, dass uns das Thema Kita sehr, sehr wichtig ist. Ich glaube, das haben wir hier in den Debatten in der Vergangenheit auch immer wieder gezeigt. Wir haben uns nicht in plumper pauschaler Oppositionskritik geübt, nein, unser Anspruch war immer, einen konstruktiven Beitrag zu leisten, um die frühkindliche Bildung weiterzuentwickeln. Ich glaube, das wird auch dadurch deutlich – das ist hier eben auch gesagt worden –, dass wir als SSW jeder größeren Reform, jeder Novelle bis zum heutigen Tag immer zugestimmt haben. – Heute können wir das nicht. Ich sage das, um das einmal einzuordnen. (Beifall SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Und gerade beim Thema Fachkräftemangel – ich finde, das gehört zur Ehrlichkeit auch dazu, Frau Ministerin – ist es absolut nachvollziehbar, dass sich CDU und Grüne mit einer Lösung schwertun. Man kann sich schließlich kein Personal schnitzen. Das ist so. Aus diesem Grund haben wir Verständnis dafür, dass zum Beispiel eine Maßnahme wie die Helfenden Hände vielleicht nicht komplett durchdacht war. Aber auch, wenn die Not noch so groß ist, muss ich hier eins betonen: Aus unserer Sicht ist längst nicht jedes Mittel legitim, das mehr Personal in die Kitas bringt. Und mit Blick auf die aktuelle Änderung des Kitagesetzes muss ich daher deutlich sagen, dass wir die Warnungen – das waren durchaus Warnungen! – nahezu aller Anzuhörender im Ausschuss sehr, sehr ernst nehmen. (Beifall SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Dass Sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten mit langer Berufserfahrung Gruppenleitungen übernehmen sollen, mag nicht zuletzt unter dem Aspekt der Personalentwicklung sinnvoll sein. Aber die vorhandenen Kräfte – das haben wir hier auch gehört – werden lediglich innerhalb der Einrichtung verschoben. An der Stelle muss dann auch die Frage erlaubt sein, wer hier nachrücken soll oder welche Ansätze es eigentlich gibt, um neues Personal zu gewinnen. Man kann festhalten, dass hierdurch niemand in der Kita entlastet wird. Angesichts des Ausmaßes des Problems versprechen wir uns von diesem Ansatz wenig, und wir haben auch Zweifel daran, dass die Regelungen zum Quereinstieg der nötige Befreiungsschlag sind. Zwar sind die Vorgaben hierzu eher vage formuliert, aber wir können nachvollziehen, dass man in dieser absoluten Notsituation nach diesem Strohhalm greift. Damit diese Maßnahmen aber nicht dauerhaft und flächendeckend zur Absenkung der Kitaqualität führen, wie viele Anzuhörende befürchten – ich betone es noch einmal –, sind zumindest eine gründliche Evaluation und eine zeitliche Befristung, wie sie auch die FDP fordert, nötig. Wir haben schon in der letzten Debatte zur frühkindlichen Bildung auf die alarmierenden Aussagen vieler Bildungsforscher hingewiesen. Namhafte Expertinnen und Experten warnen nicht erst seit gestern vor dem Kollaps des Kitasystems. Angesichts des Fachkräftemangels befürchten viele von ihnen, dass die Einrichtungen schon sehr bald zu reinen Aufbewahrungsorten für die Kinder verkommen. Dabei ist der Anspruch doch glasklar formuliert: Kindertageseinrichtungen haben einen eigenständigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag. Und damit sie diesem auch nachkommen können, brauchen wir zusätzliche Fachkräfte, die entsprechend ausgebildet werden müssen. Deshalb muss aus Sicht des SSW Folgendes gelten: Statt Personal hin- und herzuschieben oder in dem Zuge flächendeckend auf Menschen vielleicht zweifelhafter Qualifikation zu setzen, brauchen wir eine echte Fachkräfteoffensive. Das heißt, dass wir die Ausbildungskapazitäten steigern und auch die Arbeits- und Ausbildungsbedingungen spürbar verbessern müssen. Wie wir wissen, ist die Verweildauer der Beschäftigten im Kitabereich mittlerweile viel zu gering. Aus Sicht des SSW haben aber alle, die im Kitasys-2044 Schleswig-Holsteinischer (Christian Dirschauer) tem arbeiten, einen deutlich attraktiveren Rahmen verdient, liebe Kolleginnen und Kollegen, (Beifall SSW, vereinzelt SPD und Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) denn frühkindliche Bildung ist eine anspruchsvolle Aufgabe, und das muss genau so bleiben. Unsere Kitakinder sollen eben nicht verwahrt, sondern von Beginn an in ihren Entwicklungsphasen, Lebenslagen und Lebenswelten begleitet, aufgefangen und gefördert werden. Für diese Arbeit sind zum Beispiel Kenntnisse über Bindungstheorien oder ein ausgeprägtes Inklusionsverständnis unerlässlich. Außerdem braucht es ausreichend Raum für Fortbildungs- und Verfügungszeiten und für Fachberatungen. Das muss unser flächendeckender Standard sein. Daher brauchen wir echte Expertinnen und Experten, die in multiprofessionellen Teams zusammenarbeiten. Und wir müssen dafür sorgen, dass sie endlich entsprechend bezahlt werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SSW, SPD und FDP) Wenn wir uns an SuE orientieren, dann stelle ich mir die Frage: Inwieweit hat die Landesregierung in der Vergangenheit unter anderem auf die Kommunen und den kommunalen Arbeitgeberverband eingewirkt, hier zu Verbesserungen zu kommen, was die Tarifsystematik angeht? Mir sind zumindest keine Gespräche mit dem KAV bekannt. Vielleicht hat es sie gegeben, dann hören wir das vielleicht im Nachgang hier noch. Ich denke, wenn wir uns den Kitabereich im Ganzen anschauen, müssen wir uns eins bewusst machen: Trotz wachsender Ausgaben und einer im Kern absolut richtigen Reform liegen Anspruch und Wirklichkeit oft noch weit auseinander. Das zeigt sich zum Beispiel auch bei Fragen der Inklusion. Familien mit einem Kind mit Behinderung sind oft noch buchstäblich kilometerweit von einer echten Wahlfreiheit entfernt. Auch hier fehlt es leider nach wie vor an den nötigen strukturellen Rahmenbedingungen und vor allem an Personal. Wenn uns große Träger sagen, dass absehbar ein Drittel aller Mitarbeitenden in Rente geht, dann wird auch hier das Ausmaß der Herausforderung deutlich. Doch auch wenn die Probleme groß sind, darf die Antwort nicht die Absenkung der Kitastandards und der Qualität in den Einrichtungen sein. Im Gegenteil: Wir müssen massiv in die Entwicklung von Fachkräften und in ihren Verbleib in den Kitas investieren. Wenn es nach dem SSW geht, dann muss auch der Zugang zur Kita für die Familien in Schleswig-Holstein so schnell wie möglich komplett kostenfrei gestellt werden, (Beifall SSW, vereinzelt SPD und Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) denn selbst ein noch so kleiner Kostenbeitrag kann für Familien eine Hürde sein, die im Zweifel zur Entscheidung gegen Krippe oder Kita führt. Daran ändert auch die Verlängerung der Sozialstaffel wenig, denn die hilft den Betroffenen oft nur geringfügig, und die finanzielle Belastung bleibt gerade für kinderreiche Familien noch zu hoch. Ich habe es schon gesagt, Sie streuen damit den Menschen, den Eltern im Land Sand in die Augen. Der Kollege Dr. Garg hat es gesagt: Sie bringen damit viel mehr zum Ausdruck, dass es auch im Jahr 2024keine substanziellen Entlastungen der Eltern geben wird. Das ist an der Stelle doch ganz klar. Da ich noch ein bisschen Zeit habe, lassen Sie mich noch einmal auf § 35 Absatz 4 und die Rückforderung eingehen. Ich will anerkennen, dass sich die regierungstragenden Fraktionen an der Stelle noch einmal Gedanken gemacht haben. Insoweit auch die Änderung, die im Ausschuss mehrheitlich beschlossen wurde. Aber sie ist immer noch weit weg von dem, was wir in der Anhörung gehört haben. Das muss man einmal ganz klar sagen. Alle, die dort vorgetragen haben, haben gesagt: Wir hätten gern eine Kann-Regelung. Eine Kann-Regelung wäre das Beste für die Arbeit der Träger und auch für die Kommunen. Ich erinnere an der Stelle ganz klar an die Aussagen – ich glaube – des Landkreistages. Auf jeden Fall war es ein Vertreter der kommunalen Landesverbände, der sagte: Nein, bitte absolut keine abschließenden Regelungen. Die haben wir jetzt bekommen mit der abschließenden Regelung zum Personalausfall. Ich bewerte das Ganze so, und so kommt es in der Trägerlandschaft auch durchaus an, das nehme ich wahr: Genau diese Formulierung spiegelt eher ein Misstrauen wider gegenüber Trägern, gegenüber Eltern und gegenüber Kommunen, und das kann es aus meiner Sicht nicht sein. Das geht so nicht. (Beifall SSW und vereinzelt SPD) Die leisten da alle eine großartige Arbeit, und ich traue unseren Kommunen zu, dass sie durchaus mit Kann-Regelungen umgehen können. 20 Jahre habe ich in der Kommune gearbeitet, und meistens ging das auch ganz gut. – Danke schön. (Beifall SSW und SPD)
Peter Lehnert
Für einen Dreiminutenbeitrag erteile ich der Kollegin Serpil Midyatli das Wort.
Serpil Midyatli SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon echt ein starkes Stück, sich hier hinzustellen und der SPD vorzuwerfen, wir hätten keine Ahnung und wir sollten gefälligst sagen, wie insbesondere die Fachkräfteproblematik bei den Erzieherinnen und Erziehern und bei den SPA in Schleswig-Holstein gelöst werden soll. Zur Erinnerung an all diejenigen, die schon länger hier sitzen, und an all diejenigen, die noch keine Kenntnis davon genommen haben: Als wir damals über die Fachkräftereform beziehungsweise über die Kitareform geredet haben, habe ich Ihnen und nicht nur Ihnen, auch den Trägern und den Kommunen gesagt, ich habe das landauf, landab gesagt: Diese Kitareform wird scheitern, wenn Sie nicht gleichzeitig eine Fachkräfteoffensive dazu machen. (Beifall SPD) Das ist sechs Jahre her. Hätten Sie damals auf mich gehört, dann hätten wir jetzt sechs wertvolle Jahre gehabt, in denen wir Erzieherinnen, Erzieher und SPA ausgebildet hätten. Damals habe ich einen Zehn-Punkte-Plan vorgelegt, der im Bildungsausschuss versauert ist, sehr geehrte Bildungsministerin Prien. Interessant ist, dass drei oder vier Punkte von meinem Plan jetzt tatsächlich in Ihre Offensive eingegangen sind. Geschenkt. Ganz ehrlich, es geht nicht um mich. Sie tun hier so, als würden Sie uns überzeugen müssen, liebe Grüne, liebe CDU. Um uns geht es gar nicht, vielleicht geht es ein bisschen um Herrn Dirschauer, weil seine Kinder noch in der Kita sind. Es geht doch um die vielen Eltern in diesem Land. Es geht hier um die Perspektiven der Kinder und um die frühkindliche Bildung, denn in der Kita und in der Krippe geschieht die erste frühkindliche Bildung. Was glauben Sie, was bei der nächsten IQB-Studie herauskommen wird, wenn die Kitas in diesem Land nicht funktionieren, Frau Prien? Was glauben Sie denn? (Beifall SPD) Noch einmal zu der Aneinanderreihung von Punkten: Mit erstens, zweitens, drittens wird aufgezählt, was Sie hier im Land so Tolles machen. Man kann die Schulen in Schleswig-Holstein ja einmal fragen, was der Grund dafür ist, dass nicht alle auf einmal Yeah schreien in Bezug auf SPA und die Integration in die Praxis. Das Beste daran ist, dass dies vergütet ist. Das Ding ist, dass die Schulen gesagt haben: Mit uns hat vorher keiner geredet. Uns fehlt der Vorlauf, um nach den Sommerferien die praxisintegrierte Ausbildung für die SPA starten zu können. Rufen Sie doch einmal vorher bei den Schulen an, bevor Sie sich so tolle Pläne hier im Land überlegen und hinterher nur ein kleines Modellchen machen können! Warum? Weil die Schulen es gar nicht schaffen, so schnell dahinter herzulaufen.
Peter Lehnert
Frau Kollegin Midyatli, erlauben Sie eine Zwischenfrage oder eine Bemerkung?
Serpil Midyatli SPD
Ich erlaube keine Zwischenfragen dazu, denn es geht hier gar nicht darum, Argumente auszutauschen, sondern darum, uns ständig vorzuwerfen, dass wir hier unsere Hausaufgaben nicht machten. Sehr geehrte Frau Kollegin Katja Rathje-Hoffmann, Sie wissen es doch genau, und das habe ich Ihnen damals bei der Kitareform schon deutlich gesagt: Es reicht nicht, die Schülerinnen und Schüler an den Schulen zu zählen und dann zu sagen, wie toll wir ausbilden. Die kommen nachher alle in die Kitas und Krippe? Wir wissen doch jetzt schon, dass zwei Drittel von denen die Kita und die Krippe in Schleswig-Holstein niemals von innen sehen werden. Das wissen wir doch, das reicht auch nicht. Was glauben Sie, wohin die tollen Schülerinnen und Schüler, die insbesondere im Kreis Pinneberg ausgebildet werden, gehen? Nach Hamburg, weil sie dort besser bezahlt werden. Hören Sie auf, den Leuten Sand in die Augen zu streuen!
Peter Lehnert
Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Schluss.
Serpil Midyatli SPD
Sie haben es hier nicht geschafft. Weder die Kitareform funktioniert noch Ihre Fachkräfteoffensive. Die Familien, die Kinder und die Erzieherinnen und Erzieher in diesem Land leiden unter dieser schwarz-grünen Landesregierung. (Beifall SPD, SSW und vereinzelt FDP)
Peter Lehnert
Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich der Kollegin Uta Wentzel das Wort. 2046 Schleswig-Holsteinischer
Uta Wentzel CDU
Vielen Dank. – Ich bin doch sehr erstaunt über die harsche Kritik gegenüber der Kitareform und über die wiederholten Forderungen nach einer Beitragsfreistellung. Ich erinnere nur daran, dass SchleswigHolstein unter der Küstenkoalition deutschlandweit die höchsten Kitabeiträge hatte. (Beifall CDU) Mein Kind war von 8 bis 14 Uhr in der Betreuung. Ich habe 440 € dafür bezahlt und musste nebenbei noch die Babysitterin bezahlen. Ich habe unter der Küstenkoalition über 600 € im Monat für mein Kind in der Kitabetreuung bezahlt. (Beate Raudies [SPD]: Das kann ich toppen!) – Schön. Es waren furchtbare Verhältnisse, und wir haben hier auch noch unter Jamaika mit der Kitareform dafür gesorgt – – (Dr. Heiner Garg [FDP]: Was heißt „hier auch noch unter Jamaika“?) – Entschuldigung, die Jamaikakoalition hat dafür gesorgt, dass die Kitabeiträge gedeckelt und dass wirklich faire Bedingungen für die Eltern geschaffen wurden. (Beifall CDU) Es wurde eine soziale Ermäßigung eingeführt. Die Eltern werden seit Jahren entlastet. Sie tun hier so, als sei das gar nichts. Das finde ich wirklich erschütternd, als Mutter, als Kitamama und auch als Mitglieder der schwarz-grünen Koalition. – Vielen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich der Kollegin Catharina Nies das Wort. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Frau Midyatli, ich wollte die Kritik von der SPD etwas einordnen. Wer ist eigentlich der Adressat gewesen, wenn Sie sagen, dass die letzten fünf Jahre über nichts passiert ist? Heiner Garg war Sozialminister in der Jamaikakoalition in den letzten Jahren, und es tut mir leid, weil er jetzt gerade nicht da ist, aber Herr Buchholz war Wirtschaftsminister. Daran wollte ich kurz erinnern. Das SHIBB war in der letzten Legislatur nicht beim Bildungsministerium, sondern beim Wirtschaftsministerium angesiedelt. (Zurufe SPD) Das heißt, eigentlich hätten sich die beiden FDPMinister an einen Tisch setzen müssen, um die Ausbildungskapazitäten konstruktiv auszubauen. Daran wollte ich an dieser Stelle nur noch einmal erinnern. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Peter Lehnert
Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich der Kollegin Sophia Schiebe das Wort.
Sophia Schiebe SPD
Sehr geehrter Landtagspräsident! Frau Wentzel, ich wollte noch einmal auf Ihren Redebeitrag eingehen. Wir alle wissen, die Inflationskosten sind gestiegen. Das haben auch Sie erkannt, sonst hätte es nicht dieses Programm mit der Sozialstaffelanhebung gegeben. Sie sagen: Damit haben wir den Familien in Schleswig-Holstein geholfen. Innerhalb weniger Wochen hat es trotz Komplikationen knapp 10.000 Unterschriften einer Petition in Schleswig-Holstein gegeben, weil die Eltern nicht mehr weiterwissen. Ich habe mich gemeinsam mit meiner Kollegin Serpil Midyatli mit den Petentinnen eng ausgetauscht. Ich habe nachgefragt: Wie sieht es aus mit dem Programm, das Sie auf den Weg gebracht haben? Die eine Mutter hat uns vorgerechnet, was im Vorhinein abgezogen wird. Sie profitiert in jedem Monat in Höhe von – raten Sie einmal? –, Sie profitiert in Höhe von 19 €. Von 19 € kann sie sich gar nichts kaufen, hat sie gesagt. Da hätte sie auch drauf verzichten können. Die Antragstellung ist viel zu kompliziert, und von den 19 € kann sie sich maximal ein Mittagessen kaufen. Und das fand ich total erschreckend: Wir haben gestern über das Thema Gleichstellung gesprochen. Beide Mütter haben gesagt, sie sind am überlegen, ob sie überhaupt noch arbeiten gehen. (Beate Raudies [SPD]: So ist es!) Ist das die Fachkräfte- und auch die Gleichstellungsstrategie, die wir hier in Schleswig-Holstein vorantreiben? Ich glaube nicht. Jetzt zu sagen: Früher war alles noch schlimmer? Das können wir immer machen, klar. Wir können immer hin- und herschieben, wer was wann wo wie gemacht hat. Die (Sophia Schiebe) Familien brauchen aber jetzt eine Unterstützung. Sie brauchen jetzt eine Antwort. (Zuruf Uta Wentzel [CDU]) Von daher warte ich darauf, wie Sie 2024 endlich die Antwort geben wollen. (Beifall SPD und SSW)
Peter Lehnert
Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich dem Kollegen Martin Habersaat das Wort.
Martin Habersaat SPD
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe gesehen, dass sich die Ministerin zu Wort gemeldet hat, und möchte die Chance nutzen, noch eine Frage in den Raum zu stellen, die vielleicht beantwortet werden kann. Sie haben gesagt, Helfende Hände würden überall angestrebt. Da setzt meine Frage an. Momentan können Helfende Hände in den Einrichtungen eingestellt werden, in denen der Fachkräfteschlüssel nicht erreicht werden kann, aber nur für einen befristeten Zeitraum und mit der Perspektive, dass sie wieder gehen, sobald der Fachkräfteschlüssel erreicht wird. In Stormarn gibt es die Stadt Bargteheide, wo Herr Claussen wohnt. Die kann es sich leisten, einen eigenen Topf für Helfende Hände in ihren Kitas zur Verfügung zu stellen. Da werden die Helfenden Hände dauerhaft eingestellt und stehen den Kitas nachhaltig zur Verfügung. Das ist für die Kitas wirklich hilfreich, weil sie Kräfte generieren können, die über einen langen Zeitraum helfen, die Einrichtung kennen und ins Konzept eingebunden werden. Sind die Helfenden Hände, die Sie jetzt planen, auch solche langfristig gedachten Helfenden Hände? Soweit ich es gesehen habe, ist das nicht Teil der jetzigen Gesetzesänderung und auch nicht Teil der Änderung, die Frau Rathje-Hoffmann eben noch mündlich vorgetragen hat. Ein kurzer formaler Einschub: Ich kann mich hier an große Empörung erinnern, als eine Gesetzesvorlage einmal per Tischvorlage noch am Tag der Beschlussfassung geändert worden ist. Jetzt sind wir schon so weit, dass Gesetze per mündlicher Ansage noch am Tag des Beschlusses überarbeitet werden. (Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Martin, komm! – Unruhe) Das spricht nicht dafür, dass die Vorarbeit besonders solide erfolgt ist. Bei den PiA, vor allem bei den SPA ist mir immer noch nicht klar, was genau Sie da erforschen wollen. Es gab in Flensburg – ausweislich einer Antwort der letzten Landesregierung auf eine Kleine Anfrage von mir – bereits eine PiA-Ausbildung für SPA. Das war nicht neu, das haben Sie in Flensburg schon gemacht. Wenn Sie das jetzt noch einmal erforschen, heißt das nur: Sie scheuen sich davor, jetzt schon eine Lösung zu schaffen, die so groß ist wie das Problem. (Beifall SPD und Lars Harms [SSW]) Es ist ein richtiger Schritt, dass das Land seine Anteile bei der PiA-Ausbildung erhöht. Denn das ist doch das eigentliche Problem. Ganz viele Träger erzählen mir, sie könnten viel mehr ausbilden, aber sie hätten nicht die Mittel, die sie bräuchten, um die Leute zu bezahlen. Die sind ja im SQKM in der Form nicht vorgesehen. Diese Mittel geben die Standortkommunen. Es ist sehr unterschiedlich, was sie leisten können. Einige Träger können ein bisschen etwas leisten. Es wäre aber viel mehr möglich, wenn entsprechend mehr kofinanziert würde. Deswegen ist das ein Schritt in die richtige Richtung. Herr Dr. Garg, wenn wir ehrlich sind: Die Kommunen haben Sie – jedenfalls in Teilen – schon auf dem Weg zur ersten Reform verloren. Der Stormarner Kreistag hat bei der Kitareform nie Hurra geschrien. (Zurufe) Jetzt gehen die Träger und die Eltern verloren. Liebe Grüne, halten Sie die alle für zu dumm, um das zu verstehen? Oder liegt da nicht vielleicht doch etwas im Argen, wo Sie einmal ran müssten? – Vielen Dank. (Beifall SPD und Christian Dirschauer [SSW])
Peter Lehnert
Ich erteile das Wort der Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, Aminata Touré. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich kann mit persönlichen Vorwürfen oder haltlosen Angriffen sehr gut leben. Das ist mir egal. Womit ich nicht leben kann, 2048 Schleswig-Holsteinischer (Ministerin Aminata Touré) ist, dass wir uns mit der ernsthaften Thematik, um die es geht, nicht ernsthaft auseinandersetzen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Widerspruch SPD) Wir haben heute darüber gesprochen, dass wir ein ernsthaftes Problem mit Blick auf den Fachkräftemangel haben, nicht nur in Schleswig-Holstein, in allen Bundesländern, überall in Deutschland, in allen Bereichen. Über die Beantwortung der Frage, wie wir das hinbekommen, haben wir im letzten Plenum diskutiert, in dem wir dargestellt haben, wie die Strategie des Landes aussieht, und in dieser Debatte ebenfalls. Ich finde es völlig in Ordnung, wenn man sich hinstellt und sagt: Diese Maßnahme finde ich nicht in Ordnung, da habe ich einen Alternativvorschlag. Was ich allerdings nicht sonderlich nachvollziehen kann, ist, ausschließlich Kritik zu formulieren und keine eigene Strategie vorzulegen, über die man am Ende des Tages diskutieren könnte. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Wir haben Ihnen deutlich gemacht, an welchen Stellen Parlament und Landesregierung gemeinsam, das Sozialministerium genauso wie das Bildungsministerium, gerade intensiv arbeiten: Wir schaffen zusätzliche Kapazitäten, wir schaffen zusätzliches Personal im Bereich der Lehrkräfte. All die Punkte habe ich eben genannt. Man kann sagen: Eins, zwei, drei, ist doch egal. Das ist die Strategie. Wie soll ich Ihnen die Strategie darstellen, ohne die einzelnen Punkte darzustellen? Das ist entscheidend. (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) – Natürlich sind wir im Austausch – mein Staatssekretär genauso wie alle anderen Kolleginnen und Kollegen – mit denjenigen, die das betrifft. Denn ohne diejenigen, die beteiligt sind, können wir diese Frage null beantworten. Natürlich haben wir auch kritische Auseinandersetzungen, und nicht jeder einzelne Punkt wird geteilt. Wichtig ist allerdings, dass wir zügig vorankommen. Sie haben über das Thema Reform gesprochen. Wir sind noch überhaupt nicht so weit, dass wir die Evaluation abgeschlossen haben. Wir sind immer noch in der Evaluationsphase; das wissen Sie, weil wir es ins Gesetz hineingeschrieben haben. Was wir nicht machen, ist, nur auf den Evaluationszeitpunkt zu warten. Deswegen haben wir aus berechtigten Gründen jeden Monat Änderungen im Kitagesetz, um die brennende Situation vor Ort regeln zu können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Wir warten nicht darauf, dass die Evaluation abgeschlossen ist, sondern tun das parallel. Herr Habersaat, zur Frage, warum wir das erproben. Vielleicht ist das missverständlich ausgedrückt worden. Die Frage der Erprobung bedeutet, dass wir zusätzliche Mittel reingeben, weil es PiA-SPA und PiA-Heilerzieherin vorher nicht gegeben hat. Das ist das, was wir zusätzlich, neu ins System reingeben. Wir erhoffen uns, dass das eine gute Auswirkung hat, weil wir mehr Personal brauchen. Ich sehe daran nichts Falsches oder Kritisches. Es geht nicht um Erforschen, es geht darum, das erstmalig auf den Weg zu bringen. Ich finde, das ist eine großartige Entscheidung, die wir an der Stelle getroffen haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Herr Habersaat, Sie haben eine weitere Frage an mich zu den Helfenden Händen gestellt, ob perspektivisch eine Verstetigung möglich ist. Ich habe gerade dargestellt, wie unsere Strategie kurz-, mittel- und langfristig aussieht. In der kurzfristigen Strategie sieht es wie folgt aus: Bei den Kitas, in denen der Fachkraft-Kind-Schlüssel abgesenkt ist, kann man aus den Mitteln eine Helfende Hand einstellen. (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) Man kann das auch heute schon zusätzlich machen – das machen viele, deswegen sprechen Sie das an –, selbst wenn der Fachkraft-Kind-Schlüssel erfüllt ist, kann man on top Helfende Hände mit reinpacken. (Martin Habersaat [SPD]: Also bleibt es beschränkt!) Was wir perspektivisch wollen, ist – das ist eine langfristige Maßnahme –, dass jede einzelne Kita, unabhängig davon, ob der Fachkraft-Kind-Schlüssel erfüllt ist, zusätzlich Helfende Hände mit im System hat. Damit wir das hinbekommen, brauchen wir kurz- und mittelfristig genügend Personal in den Kitas. Deswegen haben wir kurzfristige Maßnahmen wie Quereinstieg, deswegen weiten wir die Ausbildungskapazitäten aus, all das, um perspektivisch 2,5 Fachkräfte pro Gruppe zu haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Frau Ministerin, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Habersaat? Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Ja.
Martin Habersaat SPD
Ich verstehe, dass manche Maßnahmen aufeinander aufbauen und deswegen manches kurz-, mittel- und langfristig sein muss. Aber was hindert Sie daran, heute jeder Kita dauerhaft eine Helfende Hand zu ermöglichen? – Das Geld. Wir haben die Herausforderung, dass wir nicht genügend Personal für die bestehenden Gruppen haben. Deswegen investieren wir jetzt in Ausbildungskapazitäten. Deswegen habe ich Ihnen erzählt, dass wir dieses Jahr 5 Millionen Euro reinstecken und in den nächsten Jahren strukturell 10 Millionen Euro. Ziel muss sein, dass wir keine Gruppen haben, wo der Fachkraft-Kind-Schlüssel nicht erfüllt ist. Was wir gemeinsam teilen, ist doch, dass wir in jeder Gruppe genügend Fachkräfte haben müssen. Deswegen investieren wir im ersten Schritt, um mehr Ausbildung zu schaffen und mehr Fachkräfte im System zu haben. Wenn wir an dem glücklichen Moment sind, dass wir genügend Fachkräfte haben, dann investieren wir mehr Mittel, um on top zusätzliche Kräfte zu haben. By the way, es ist heute nicht verboten, Helfende Hände reinzupacken. Bloß hat man dafür keine Mittel aus dem SQKM, wie es gerade bei „abgesenkten“ Gruppen der Fall ist. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Liebe Kollegen und Kolleginnen, ich möchte noch einmal deutlich machen, dass wir vor einer riesengroßen Herausforderung stehen. Das ist schlichtweg so. Wir haben in wenigen Wochen die Jugend- und Familienministerinnen und -ministerkonferenz. Auf mein Anraten sprechen wir über die unterschiedlichen Strategien, die wir in den Bundesländern mit Blick auf den Fachkräftemangel haben, weil wir voneinander lernen und uns angucken können, welche Maßnahmen in anderen Bundesländern funktionieren. Ich habe es in meiner Rede gesagt: Natürlich blickt man auf andere Bundesländer und andere Regionen, um sich anzuschauen, wie die mit der Situation umgehen. Wir haben einen Riesenbedarf, wir haben große Herausforderungen, aber wir schauen nicht zu, sondern sind im Austausch mit denjenigen, die davon betroffen sind, und bemühen uns, möglichst schnell Lösungen zu finden. Ich bin mir darüber im Klaren, dass die Herausforderungen in den Kitas und auch bei den Eltern und den Kommunen riesengroß sind. Deswegen rücken wir nicht von dem Prinzip ab, dass wir Qualität weiter nach vorn stellen werden, dass wir Eltern entlasten werden und dass wir die Kommunen unterstützen werden. Dabei bleiben wir, das werden wir auch in Zukunft tun. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Peter Lehnert
Die Ministerin hat fünf Minuten und fünf Sekunden zusätzliche Redezeit in Anspruch genommen, die theoretisch den Fraktionen zur Verfügung stehen. – Für die SPD-Fraktion hat sich die Kollegin Midyatli zu Wort gemeldet.
Serpil Midyatli SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, Sie machen es schon wieder. Sie legen hier ein Gesetz vor, bei dem nicht nur wir, die Opposition – das ist unser gutes Recht als Opposition; schauen Sie einmal in unsere Verfassung, was die Aufgabe der Opposition ist –, der Auffassung sind, sondern auch in der Anhörung sehr deutlich geworden ist, dass es Murks ist, was Sie hier auf den Weg bringen. Es herrscht eine große Unzufriedenheit. Wir reden die ganze Zeit darüber, wie wir mehr Fachkräfte in unsere Krippen und Kitas bekommen. Wir haben ein weiteres großes Problem, und das ist, dass die Verweildauer der Fachkräfte in den Krippen und Kitas nur zwischen vier bis sieben Jahren beträgt, weil die Arbeitsbedingungen so krass und hart für sie sind, dass sie sich dafür entscheiden, woanders hinzugehen. Gerade die Erzieherinnen und Erzieher können ja auch in vielen anderen Berufsfeldern arbeiten. All das, was wir jetzt tun und tun müssen, muss doch auch darauf abzielen, diejenigen zu halten, die noch in den Krippen und Kitas arbeiten. Die allermeisten wollen da weiterbeschäftigt bleiben, weil sie es lieben – wie Oma Schiebe –, Kinder täglich auf ihrem Weg zu begleiten. Wir müssen jetzt dafür sorgen, dass all die Maßnahmen, die Ihr Ministerium, die Sie als regierungstragende Fraktionen auf den Weg bringen, die Maßnahmen sind, zu denen die Erzieherinnen und Er-2050 Schleswig-Holsteinischer (Serpil Midyatli) zieher sagen: Ja, man hat mich gesehen, man sieht die Not, und man erkennt an, dass etwas passieren muss. Ziel muss sein, diejenigen, die noch da sind, zu halten. Doch wie sieht die Realität aus? – Die Anstellung ist wieder befristet, man weiß nicht, was im nächsten Jahr folgt. Sie müssen Kritik auch einmal annehmen. Ich frage bei den Schulen nach und sage: „Super, das Land nimmt Geld in die Hand, und jetzt kommen PiA auch als SPA, super, jetzt könnt ihr loslegen.“ Dann sagen die mir: „Nee, sorry, mit uns hat vorher keiner gesprochen. Ich kann das nicht machen, weil der Vorlauf zu kurz war. Wir haben die Anfrage erhalten, aber man hätte uns das einmal vorher sagen müssen, denn das braucht einen Vorlauf. Die fangen ja am 1. August beziehungsweise nach den Sommerferien schon an.“ Diesen Vorwurf müssen Sie sich gefallen lassen. Nicht nur Sie reden mehr oder weniger mit den Leuten im Land, sondern auch wir tun das. Es ist ja auch unsere Aufgabe, sich um die Sorgen und Nöte der Menschen zu kümmern, gerade der Kleinsten, die Eltern, die mitten in der Rushhour, mitten im Leben sind, die so viel zu tun haben – das wisst ihr doch auch, ihr kriegt die Anrufe doch auch! –, die sich dann auch noch kümmern müssen, wenn es heißt: Erzieherin krank, Gruppe geschlossen. „Können Sie Ihr Kind heute bitte früher abholen, nächste Woche sind bewegliche Ferientage.“ „Können Sie Ihre Kinder bitte gar nicht bringen, weil wir wieder zu wenig Kolleginnen und Kollegen sind.“ In Schleswig-Holstein fehlen zigtausende Krippenund Kitaplätze. Kommunen haben Geld und wollen bauen, das Problem ist: Sie finden keine Träger, weil es nicht genug Fachkräfte gibt. Man kann sich hier hinstellen und sagen, das Problem sei riesengroß. Ich wiederhole: Schauen Sie sich jede meiner Reden aus der letzten Legislatur an. Die habe ich immer damit begonnen: Die Reform wird scheitern, weil Sie nicht parallel eine Fachkräfteoffensive durchführen. Sie reden davon, dass die Kitareform noch gar nicht richtig habe wirken können, man befinde sich noch in der Evaluationsphase. Die wie vielte Gesetzesänderung ist das eigentlich? Und das soll die größte Reform der letzten Regierung gewesen sein, (Zurufe CDU) die größte Reform, die es je gegeben hat? Ständig noch eine Änderung und noch eine Änderung und noch eine Änderung? Und es wird noch eine weitere Änderung kommen, das prophezeie ich. (Zurufe) Denn bei der Regelung, dass Sie pro Kopf bezahlen und die Kreise für die Gemeinden Gruppengrößen finanzieren, werden Ihnen die Kommunen spätestens nach den Sommerferien wieder aufs Dach steigen, weil auch da das Geld wieder nicht reichen wird. Es tut mir leid, dass alles, was ich prophezeit habe, eintritt. Sich aber jedes Mal hier hinzustellen und so zu tun, als wäre das Problem neu oder groß oder man hätte es nicht alles kommen sehen – doch, man hätte das kommen sehen müssen! Man hätte auch – wie es in Schleswig-Holstein gute Tradition ist – in bestimmten Bereichen Vorreiterin sein können. Das können wir. Unser Land ist nicht so groß, man kann sich relativ schnell mit all denjenigen, die in diesem Land etwas bewegen wollen, zusammensetzen und sehr schnell Verabredungen treffen. Alle Beteiligten in diesem Prozess wollen nur eines: Dass wir genügend Krippen- und Kitaplätze haben und dass sich die Familien nicht Gedanken darüber machen müssen, ob die Betreuung heute oder morgen funktioniert. Alle sind daran interessiert, eine gute frühkindliche Bildung in diesem Land voranzutreiben. Das müssen Sie anerkennen. Wenn die Kritik dann kommt, ist sie höchstwahrscheinlich auch berechtigt. Das brauchen wir auch, um in diesem Land in dem Dialogprozess jetzt weitermachen zu können, aber im Moment werden alle verprellt. Alle werden verprellt, und ich sage Ihnen: Das geht nach den Sommerferien so weiter. Da brauchen Sie auch gar nicht zu schmunzeln oder zu lachen; das ist überhaupt nicht lustig. Ich prophezeie Ihnen: Die Probleme mit der Kitareform werden weitergehen, denn Ihre Lösungen sind nicht die Lösungen, die gerade vor Ort in den Krippen, Kitas und bei den Erzieherinnen und Erziehern ankommen müssen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und SSW)
Peter Lehnert
Zu einem Dreiminutenbeitrag erteile ich das Wort dem Kollegen Dr. Kai Dolgner.
Dr. Kai Dolgner SPD
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann damit leben, dass uns als SPD wiederholt erzählt wird, dass die Lösungen, die wir präsentieren, nicht Ihre Lösungen sind und dass Sie die für unfinanzierbar halten – was alle anderen norddeut- (Dr. Kai Dolgner) schen Bundesländer, die übrigens auch keinen besseren Haushalt haben als wir, hinbekommen, nämlich die beitragsfreie Kita, um das nur einmal als Beispiel zu nehmen. Für meine Fraktion weise ich allerdings zurück, dass wir die Kitadebatten nicht ernsthaft führen würden, Frau Ministerin. (Beifall SPD) Wenn Sie Interesse an einem guten parlamentarischen Arbeiten haben: Wer häufiger mit mir zusammenarbeitet – der wird wahrscheinlich auch bestätigen, dass das nicht erst seit dieser Debatte mein Thema ist –, sollte davon absehen, anderen gleich am Anfang einer Debatte mit Vorhaltungen entgegenzutreten. (Beifall SPD, FDP und SSW) Liebe Kolleginnen und Kollegen der schwarz-grünen GroKo, Sie haben eine übergroße Mehrheit, eine verfassungsändernde Mehrheit. Nichts was die Opposition sagt oder nicht sagt kann Sie daran hindern, die Probleme der Menschen dieses Landes zu lösen. Also hören Sie bitte auch mit diesem Teil Ihrer Rhetorik auf! (Beifall SPD, FDP und SSW) Ich erzähle es Schülerinnen und Schülern immer so, weil eine Verfassungsexegese meistens nicht so gut ankommt: Wir sitzen auf dem Beifahrer- oder Beifahrerinnensitz – das haben die Wählerinnen und Wähler so gewollt, respektive hat das bei der FDP Herr Günther so gewollt –, und Sie sitzen auf dem Fahrerinnen- und Fahrersitz. Sie sind verantwortlich dafür, wo es hingeht. Wenn Sie nicht zum Ziel kommen, ist das Ihre Verantwortung, dann können Sie nicht dauernd versuchen, das dem Beifahrer in die Schuhe zu schieben. (Beifall SPD, FDP und SSW)
Martin Habersaat SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Der Bildungsausschuss hat sich mit seiner Mehrheit unter dem Eindruck der schriftlichen Anhörung dazu entschlossen, einem Antrag von CDU und Grünen drei Sofortmaßnahmen hinzuzufügen. Dieser Antrag wurde mit den Stimmen von CDU und Grünen sodann beschlossen. Aus Reihen der Opposition gibt es als Ergebnis aus der Anhörung eine eigene Drucksache für den heutigen Tag. (Christopher Vogt [FDP]: Sinnvoll!)
Peter Lehnert
Ich danke dem Berichterstatter. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? – Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile das Wort zunächst der Abgeordneten der FDP-Fraktion, der Kollegin Annabell Krämer.
Annabell Krämer FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erneut reden wir heute über das Thema Schwimmunterricht. (Christopher Vogt [FDP]: Sehr gut!) Nachdem die grüne GroKo zunächst eine Beratung im Fachausschuss abgelehnt hat, hat nun doch eine umfangreiche Anhörung stattgefunden, die unsere Forderungen umfänglich bestätigt hat (Beifall FDP – Christopher Vogt [FDP]: So ist es!) und dem Bildungsministerium zum Status quo des Schwimmunterrichts in Schulen eine „Sechs – setzen!“ ins Stammbuch geschrieben hat. Fast 60 Prozent der Zehnjährigen sind keine sicheren Schwimmer. 20 Prozent der Schülerinnen und Schüler haben noch am Ende der sechsten Klasse keine ausreichende Schwimmfähigkeit. Was möchte die Koalition nun unternehmen, um diesen desolaten Zustand zu ändern? – Sie bittet die Landesregierung, „sich auch zukünftig dafür einzusetzen, dass jedes Kind bis zum Ende seiner Grundschulzeit die Möglichkeit erhält, schwimmen zu lernen.“ Sie bittet darum, die „Weiterqualifizierungsbemühungen“ von Lehrkräften und „den Dialogprozess mit allen am Schwimmunterricht … beteiligten Organisationen und Verbänden … fortzusetzen, um auf dieser Grundlage bestehende Schwimmangebote im Land weiterzuentwickeln.“ (Christopher Vogt [FDP]: Deshalb sollte es auch keine Anhörung geben!) Liebe Koalition, das kann doch nicht ihr Ernst sein, dass Sie den jetzigen Zustand lediglich manifestieren wollen und das Ministerium für den erreichten Status quo abfeiern? Sie haben es immer noch nicht begriffen, wollen es einfach nicht begreifen. (Zuruf Oliver Kumbartzky [FDP]) Die Eltern suchen händeringend nach Möglichkeiten, ihr Kind schwimmfähig zu bekommen. Die Bedarfe sind riesig, und bei privaten Schwimmkursen gibt es lange Wartelisten und viele Absagen. Will man es hier einfach nicht begreifen, oder wie ist das? – Schwimmfähigkeit rettet Leben! (Beifall FDP, SPD und SSW) Die Schulen sind hier ein zentraler Akteur. Aber, anstatt dass sich die Landesregierung klar dazu bekennt und endlich entsprechend handelt, ruft sie den Eltern zu, dass die Schulen dafür am Ende nicht zuständig seien und verlagert das Problem an externe Organisationen; Ehrenamt und kommerzielle Anbieter werden es schon irgendwie richten. – Nein, die Schulen sind hier der erste richtige Ansprechpartner. Liebe GroKo – ich nehme das natürlich zurück und sage: grüne GroKo –, auch wenn Sie es anscheinend nicht akzeptieren wollen: Das Erlernen der Schwimmfähigkeit ist Bestandteil der Fachanforderungen des Sportunterrichts. Diese Fachanforderungen setzt das Bildungsministerium in SchleswigHolstein nicht in erforderlichem Maße um. Wir fordern, dass die Fachanforderungen beim Schwimmen endlich verbindlich umgesetzt werden und echte Schwimmfähigkeit in den Schulen vermittelt wird. Der Schwimmunterricht in den Schulen muss so organisiert sein, dass wirklich 100 Prozent aller Schülerinnen und Schüler zumindest die Chance erhalten, als sichere Schüler (Annabell Krämer) (Zuruf CDU: Schwimmer!) von den Schulen zu gehen und das dauerhaft. Wir fordern die Landesregierung somit auf, sich hier stärker als bisher bei der Finanzierung einzubringen, die Rahmenbedingungen zu verbessern und die Erteilung des Schwimmunterrichtes endlich verlässlich zu überprüfen. Die erforderlichen Maßnahmen haben wir Ihnen deutlich aufgezeigt, werte Frau Ministerin. Ich erinnere die Landesregierung erneut daran, dass sämtliche in Schleswig-Holstein ausgebildeten Sportlehrer grundsätzlich schwimmlehrbefähigt sind. Sofern Schwimmstätten nicht in vertretbarer Umgebung erreichbar sind, sollte zumindest Blockunterricht im Rahmen von Projektwochen oder Klassenreisen gegeben werden. Eine Erstattung der Reisekosten könnte anteilig oder umfänglich vom Land erfolgen. Insofern ist eine verpflichtende Umsetzung des Schwimmunterrichts an den Grundschulen und eine Überprüfung zur Sicherstellung der erfolgreichen Erlangung der Schwimmfähigkeit ab dem Schuljahr 2023/24 – das ist unsere Kernforderung – überfällig, damit wir endlich ein klares Bild bekommen. Damit der vorgesehene Schwimmunterricht endlich verlässlich umgesetzt und seiner Relevanz gerecht wird, soll der Sachstand der Schwimmfähigkeit somit im Übergangszeugnis zur weiterführenden Schule vermerkt werden. Ferner sollen natürlich auch die Kooperationen der Schulen untereinander und mit Vereinen und Verbänden gefördert werden. Es sollte eine Fort- und Weiterbildungsoffensive geben, die es weiteren Lehrkräften vor Ort ermöglicht, sich zu einer qualifizierten Schwimmlehrkraft ausbilden zu lassen. Auch wenn Sie heute mit Ihrem „Wir machen so weiter wie bisher, und machen alles ganz toll, und in Schleswig-Holstein gibt es keine Defizite“ weitermachen, sage ich Ihnen in aller Deutlichkeit: Ich werde Sie mit diesem Thema weiter quälen. Ich werde Sie Jahr für Jahr mit diesem Thema weiter quälen, bis sich in Schleswig-Holstein endlich etwas tut, bis im Land zwischen den Meeren endlich jedes Kind die Chance erhält, das Schwimmen zu erlernen. Dass Sie sich da null bewegen, trotz dieser vernichtenden – wirklich vernichtenden – Anhörung! Dass Sie dann mit so einem Pillepalle-Antrag kommen und sagen: „Alles ist toll wie es ist; wir bitten die Landesregierung, so fortzufahren“! – Wirklich, ganz ehrlich, und dann nennen Sie sich Sportland Schleswig-Holstein? – Das ist eine Schande. – Besten Dank. (Beifall FDP, SSW und Martin Habersaat [SPD])
Peter Lehnert
Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort dem Kollegen Martin Balasus.
Martin Balasus CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Es ist alles gefordert, nur noch nicht von jedem!“ – Das ist zwar etwas frei nach Karl Valentin, passt aber ganz gut zum vorliegenden FDPAntrag. Fordern ist immer schön und gut – gemessen wird man allerdings an dem, was auch realisiert wird. Deshalb freue ich mich umso mehr, dass sich fast jeder Vorschlag aus dem sogenannten Sofortprogramm bereits in Umsetzung befindet oder angeschoben wurde. – Ich sage bewusst „fast“, denn für unsinnige Ideen verteilen wir natürlich keine Seepferdchenabzeichen. (Beifall CDU – Widerspruch FDP) Bereits in der letzten Schwimmdebatte haben wir den FDP-Vorschlag zur Schwimmnote im Zeugnis zurückgewiesen. Auch wenn Sie dieses Mal gleich drei Kategorien nennen – von „Kann sicher schwimmen“ bis hin zu „Schwimmstatus unbekannt“ –, ändert das nichts daran, dass die Schwimmfähigkeit immer noch fester Bestandteil der Sportnote ist. Liebe FDP, auch wenn Sie beim nächsten Mal noch eine Schippe drauflegen – ein Zeugnis mit Sternchen, Smileys oder süßen kleinen Seepferdchen –, muss ich Ihnen sagen: Auch dies wird nicht von Erfolg gekrönt sein. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Dass jedes Kind schwimmen lernen und natürlich können soll, ist unser erklärtes Ziel. Dazu muss natürlich der Schwimmunterricht auch stattfinden. Größtes Hindernis ist häufig, dass Schwimmstätten sich natürlich in der Nähe befinden sollten, das aber nicht immer so ist. Erst kam Corona, dann noch die Energiekrise – das Ganze hat die Situation verschärft. Aus diesem Grund hat die Landesregierung Energiekostenzuschüsse für die Betreiber von Schwimmstätten auf den Weg gebracht, wo dann auch Schulschwimmunterricht stattfindet. Außerdem gibt es eine Vielzahl an Anstrengungen, Initiativen und stattliche Investitionen zur Ertüchtigung unserer Schwimmstätten – alles für ein Ziel: 2054 Schleswig-Holsteinischer (Martin Balasus) Schleswig-Holstein zu einem Land der Schwimmerinnen und Schwimmer zu machen. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Schwimmfreundlich!) Verpflichtend ist der Schwimmunterricht in Schulen zwar, an der Verbindlichkeit müssen wir jedoch weiter arbeiten. Genau das tun wir auch. Aus der schriftlichen Anhörung zum Schwimmunterricht im Bildungsausschuss haben wir die Vorschläge in unseren Koalitionsantrag aufgenommen und so die breite Expertise genutzt, um dem Ziel „Jedes Kind soll zum Ende der Grundschule schwimmen können“ näherzukommen. Wir haben im Februar 2023 auch mehrere Sofortmaßnahmen auf den Weg gebracht. So soll zum Beispiel die Schulaufsicht diejenigen Schulen bei der Umsetzung ihrer Fachanforderungen unterstützen, an denen gegenwärtig kein Schwimmunterricht stattfindet.
Peter Lehnert
Kollege Balasus, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Habersaat?
Martin Balasus CDU
Ich würde gern fortfahren. (Zurufe FDP: Oh! – Dr. Heiner Garg [FDP]: Das ist aber schade!) Schullandaufenthalte könnten eine Lösung für Schulen sein, die zu weit weg von der nächsten Schwimmstätte liegen. (Unruhe) Damit das Wasser nun auch kontinuierlich Wellen schlägt, soll in den Kreisen ein Monitoring zur Umsetzung der Fachanforderungen Sport durch die Schulaufsicht eingeführt werden. Dass man alle an Schwimmunterricht Beteiligten an einen Tisch holt, um das Handeln gemeinsam abzustimmen, ist auch keine neue Idee. Dazu wird der „Runde Tisch Schwimmen“ von MBWFK und MIKWS mit Verantwortlichen von der DLRG, dem Schleswig-Holsteinischen Schwimmerverband, dem LSV und der KLV fortgeführt, sodass zusammen weitere Maßnahmen erarbeitet werden. Runde Tische soll es ebenfalls in den Kreisen geben. Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, viele der Oppositionsvorschläge sind bereits erklärte oder beschlossene Sache. Das Wasserflächen-Kataster – das steht auch in Ihrem Antrag – ist von unserer Seite noch nicht öffentlich vorgeschlagen worden. Die Idee ist aber klasse, und genau deshalb ist das Innenministerium bereits in Planungen für ein Wasserflächen-Kataster. Vielerorts wird bei der Umsetzung des Schwimmunterrichts auf externe Fachkräfte zurückgegriffen. Schwimmlehrkräfte sind leider allzu häufig nur schwer zu finden. Unsere Gesamtstrategie muss jedoch so aussehen, dass allen Schulen die Möglichkeit zur Nutzung von Schwimmstätten gegeben wird. Dazu gehört die personelle Frage, dazu gehören aber auch die Transportkosten und die Belegung der Bahnen. (Annabell Krämer [FDP]: Haben Sie mir nicht zugehört?) Wenn nun auch noch die Kitas die Schwimmbäder im Rahmen einer Wassergewöhnung verbindlich nutzen würden und Wasserflächen eh schon ein rares Gut sind, dann muss man kein Mathegenie sein, um zu erkennen, dass die Rechnung aktuell nicht aufginge. Sie sehen, wir sind hier in Schleswig-Holstein bereits auf einem guten Weg. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Aha!) Neben den ganz jungen Schwimmschülern greifen wir auch das Thema Schwimmenlernen im Alter auf. Hierzu verweise ich gern auf die lobenswerte Kampagne meines Kollegen Hauke Göttsch. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nachhilfe im Schwimmunterricht brauchen wir im Land zwischen den Meeren auf jeden Fall nicht von der Opposition. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Ich erteile das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Kollegen Malte Krüger.
Malte Krüger GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Krämer, Sie sagen immer „grüne GroKo“. Ich muss kurz einmal etwas dazu sagen. Ich bin von Hause aus Politikwissenschaftler und korrigiere gerade eine Bachelorarbeit zum Thema Koalitionstheorien. Ehrlich gesagt, finde ich, (Malte Krüger) dass Sie uns mit dem Begriff größer machen, als wir sind. Wir sind schon eine große Fraktion. Wir sind auch gewachsen. Wir wollen auch weiter wachsen. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Aber davon, dass wir so eine Große Koalition sind, wie wir das von früher mit SPD und CDU kennen, sind wir noch etwas entfernt. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Vielleicht ist das auch Wunschdenken von der FDP. Von daher hoffen wir, dass das zukünftig kommt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Zuruf Beate Raudies [SPD]) – Ich habe doch gar nicht die SPD kritisiert. Ist doch alles gut. Ich habe doch nur etwas zur grünen GroKo gesagt. Wir beruhigen uns mal wieder! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Verbindlichen Schwimmunterricht in Schulen sicherstellen – dazu haben wir im September 2022 schon einmal debattiert. Das Thema liegt uns allen am Herzen. Im Koalitionsvertrag haben wir festgehalten: Jedes Kind muss schwimmen lernen, und zwar bis zum Ende der Grundschulzeit. Bereits 2020/21 hat die Jamaikakoalition die Schwimmlern-Offensive gestartet. An Schwimmkursen haben fast 10.000 Kinder teilgenommen. Wir arbeiten daran, weitere Schwimmkurse zur Verfügung zu stellen. Gerade bei uns im Land zwischen den Meeren – das wurde schon oft gesagt – ist Schwimmen eben eine wichtige Fähigkeit, um Badeunfälle, so gut es geht, zu vermeiden. Da sind wir uns alle einig. Daher ist es wichtig, die Schwimmlern-Offensive fortzusetzen und weiterzuentwickeln. Auch wir sind davon überzeugt, dass sich im Rahmen des Runden Tisches mit der Beteiligung von DLRG, der Wasserwacht, den Sportverbänden, Betreiberinnen und Betreibern von Schwimmstätten und weiteren Organisationen und Verbänden bestmöglich Maßnahmen entwickeln lassen, mit denen wir dann auch eine Schwimmlern-Offensive noch weiter ausgestalten können. Dieser Vorschlag wird bereits umgesetzt. Das Innenministerium lädt gemeinsam mit dem Bildungsministerium zu landesweiten Runden Tischen ein. Auch die Kreise werden eigenständige Austauschformate mit externen Partnern organisieren. Es ist absolut notwendig und sinnvoll, dass wir alle beteiligten Akteure mit den Schulen vernetzen, um die Schwimmangebote im Land weiterzuentwickeln. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Runde Tisch Schwimmen wird in jedem Fall fortgesetzt. Einen Wasserflächen-Kataster halten wir auch für sinnvoll. Das Innenministerium hat im Rahmen des Zukunftsplans Sport in Schleswig-Holstein die Planung dazu bereits aufgenommen und ist im Austausch mit den beteiligten Organisationen. Dem Innenministerium liegen bereits Daten zu sämtlichen Schwimmstätten und Lernschwimmstätten vor. Diese Daten basieren auf Erfassung des Statistischen Bundesamtes und berücksichtigen Freibäder, Hallenbäder und Naturbäder, in denen Schwimmunterricht angeboten wird. In Zukunft werden auch alle Schwimmflächen erfasst, die bisher keine Kurse anbieten. So haben wir die Möglichkeit, das Angebot an Schwimmunterricht gezielt auszubauen. Sie fordern ein Konzept zur Wassergewöhnung in der Kita. Ich finde Wassergewöhnung grundsätzlich wichtig und notwendig. Im Zukunfts- und Sportland Schleswig-Holstein wird das Thema Wassergewöhnung in der frühkindlichen Bildung explizit berücksichtigt. Im Plan ist ausdrücklich festgeschrieben, wie wichtig eine frühe Wassergewöhnung ist und dass die Landesregierung diese bei Bedarf unterstützt. Und, ja, auch ich sehe das Problem: Schwimmbäder sind nicht immer in erreichbarer Nähe. Gerade Kommunen in der Nähe zur Kreisgrenze haben unter bestimmten Umständen ein Problem, weil das nächste Schwimmbad im anderen Kreis keine Kapazitäten abgeben will. Wenn wir in dieser Debatte ehrlich wären, hieße das, neue Schwimmbäder zu bauen. (Vereinzelter Beifall SPD – Beate Raudies [SPD]: So ist das!) Ob Kinder in der Grundschule schwimmen lernen, soll nicht davon abhängig sein, ob sie in den Städten oder auf dem Land leben. Aber wie – jetzt komme ich zu dem Punkt – sollen diese Kosten getragen werden? Immer noch sind wir mitten in einer Energiekrise. Das habe ich im September schon gesagt. Wir sind froh, dass viele Sportvereine trotz steigender Energiekosten ihr Angebot aufrechterhalten können. Da hilft auch der Härtefallfonds in Höhe von 20 Millionen Euro. Trotzdem müssen Schwimmbäder in Schleswig-Holstein durch Absenkung der Wassertemperaturen oder kürzere Öff-2056 Schleswig-Holsteinischer (Malte Krüger) nungszeiten seit Monaten Energie sparen. Heute hat allerdings das Innenministerium – da bin ich dem Innenministerium sehr dankbar – verlauten lassen, dass die Sanierung von kommunalen Sportstätten mit 7,5 Millionen Euro unterstützt wird. Das sind 56 Projekte. Das sind nicht alles Schwimmbäder, aber es sind welche dabei. Das ist doch schon einmal etwas. Wir müssen uns jetzt auf umsetzbare Maßnahmen konzentrieren. Wir müssen uns jetzt auf Maßnahmen konzentrieren, die Priorität haben. Wir werden unsere Schwimmlern-Offensive fortsetzen. Dabei hat für uns Priorität, Möglichkeiten für eine fundierte Ausbildung zu schaffen, um mehr Lehrkräfte als bisher für die Schwimmausbildung zu qualifizieren, denn qualifizierte Lehrkräfte sind die wichtigste Voraussetzung, um Kindern einen qualitativ hochwertigen Schwimmunterricht zu ermöglichen. Ich bekomme von einigen Vertretungslehrkräften zu hören, dass sie keine Schwimmlehrbefähigung machen dürfen, weil es nicht ausreichend Kapazitäten in den Kursen gibt. Das darf natürlich nicht sein. Wir müssen all unseren Lehrkräften, egal ob Vertretungslehrkraft oder beamtete Lehrkraft mit zehn Jahren Berufserfahrung, die Möglichkeit zur Fortbildung geben. Ich halte fest: Schwimmen lernen ist und bleibt uns allen ein wichtiges Anliegen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Peter Lehnert
Für die Fraktion der SPD erteile ich dem Kollegen Martin Habersaat das Wort.
Martin Habersaat SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren! Der Turn- und Sportbund Flensburg hat in den letzten Jahren bis zu 500 Kinder auf der Warteliste, die gern schwimmen lernen wollten. Beim TSB hat man angefangen, Kurse in den Ferien anzubieten, hat angefangen, parallele Kurse anzubieten, hat angefangen, alles rauszuholen, was das Campusbad hergibt. Trotzdem sind Hunderte von Kindern unversorgt. Schaut man sich das auf das Land betrachtet an, stellt man fest, es sind Tausende Familien, die mit besorgtem Auge auf den Sommer schauen, wo ihre Kinder baden gehen, aber noch nicht so sicher schwimmen können, wie die Eltern das mit Sicherheit gern hätten. Deswegen ist es schon wichtig, dass das Land mit seinen Möglichkeiten alles tut, um die Schwimmförderung zu stärken. Herr Balasus, ich war ein bisschen überrascht, dass Sie es ablehnen, dass die Kitas schon mit Wassergewöhnung anfangen. Ich finde das ganz wichtig. Ich war erfreut zu hören, dass Ihr grüner Koalitionspartner das auch wichtig findet und das Sozialministerium daran arbeitet. Ich hoffe, Sie stoppen das nicht mit Ihrem CDU-Votum, sondern finden das am Ende auch gut. Die Schulen müssen natürlich auch Schwimmen unterrichten. Man kann sich momentan leider nicht zu 100 Prozent darauf verlassen, dass das passiert. Die Zahl der Grundschulkinder, die nicht schwimmen können, hat sich deutschlandweit seit 2017 verdoppelt. 2017 haben laut einer Forsa-Umfrage zehn Prozent der Eltern gesagt, ihr Grundschulkind könne nicht schwimmen, 2020 waren es 20 Prozent. (Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dazwischen lag eine Pandemie!) – Dazwischen lag eine Pandemie. Trotzdem sind 20 Prozent eine Zahl, die man nicht achselzuckend hinnehmen kann, sondern die einen besonders zum Handeln motiviert. Da sind wir uns wohl einig. Rund 20 Prozent, das ist ungefähr auch die Größenordnung, in der Grundschulen in Schleswig-Holstein bei der letzten Abfrage kein Schwimmen unterrichtet wurde, genau genommen hatten 18 Prozent der Schulen eine Aussage verweigert, ob Schwimmunterricht stattfindet, und 13 Prozent haben gesagt, es finde kein Schwimmunterricht statt. Die Gründe dafür waren fehlende Wasserflächen, zu aufwendige Logistik, um zum nächsten Schwimmbad zu kommen, oder fehlende Fachkräfte. Das wollte das Bildungsministerium eigentlich jährlich erheben und jährlich nachgucken, wie sich diese Zahl der Schulen, in denen Schwimmunterricht nicht so stattfindet, wie es soll, entwickelt. Das ist seit 2019 bedauerlicherweise wegen Corona nicht passiert. Dieses Jahr soll es erstmals wieder passieren. Wir sind gespannt und hoffen darauf, dass es deutlich besser geworden ist. Schwimmbadbetreiber berichten uns davon, dass Schulen sie um Unterstützung bitten, weil ihnen das Personal fehlt, um den Kindern schwimmen beizubringen. Auch der TSB in Flensburg hat mit der Franziska-van-Almsick-Stiftung zusammen ein Projekt gestartet, Trainer angestellt und sie den Schulen angeboten. Der TSB schreibt, die Bedarfsabfrage war überwältigend, aber auch erschreckend. Das zeigt, wie groß der Handlungsbedarf ist. (Martin Habersaat) In der schriftlichen Anhörung, die am Ende doch stattgefunden hat, gab es einige Rückmeldungen, die erschreckend waren und die im Ton so waren, Herr Balasus, dass sich Ihre Selbstsicherheit, mit der Sie hier vorgetragen haben, was Sie tun, jedenfalls nicht aus den Ergebnissen der schriftlichen Anhörung erklären dürfte. Die kommunalen Landesverbände attestieren Ihnen einen dringenden Handlungsbedarf. Selbst die Philologen, die in der Regel alles loben, was die CDU tut, schrieben: wenig konkret, kaum zielführend – nicht etwa zum FDP-Antrag, sondern zu Ihrem Antrag, Herr Balasus. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Nun hatten Sie Ihren Antrag unter dem Eindruck der Anhörung erweitert und drei Sofortmaßnahmen hinzugefügt. Diese Sofortmaßnahmen empfehle ich Freunden des parlamentarischen Handelns zur Lektüre. Was wird denn da als Sofortmaßnahme festgeschrieben? Erstens: Die Schulaufsicht soll die Schulen unterstützen. – Das steht im Schulgesetz. (Annabell Krämer [FDP]: Genau!) Zweitens: Der Runde Tisch Schwimmen wird fortgesetzt. – Die Sofortmaßnahme ist also die Nichtabschaffung eines Runden Tisches. (Beifall SPD und FDP – Annabell Krämer [FDP]: Bravo!) Drittens: Sie wollen einmal nachgucken, ob die Fachanforderungen in den Schulen eingehalten werden. – Na ja. Echte Sofortmaßnahmen haben wir Ihnen vorgelegt. Wir freuen uns, wenn einige davon stattfinden. Die Schwimmfähigkeit zu attestieren, ist von den Anzuhörenden mehrheitlich positiv beurteilt worden. – Ich weiß gar nicht, woher Ihr innerer Widerstand kommt. Vereinbarungen mit den Schulen, wo kein Schwimmen stattfindet – ich hoffe, das findet statt. Das kann Ergebnisse der Gespräche sein, die momentan erfolgen. Regionale Runde Tische da, wo es die Probleme gibt, gibt es bisher nicht, kündigen Sie heute an. – Okay, dann haben der Antrag und das ganze Verfahren etwas gebracht. Das sage ich auch zum Wasserflächen-Verzeichnis. Die wichtigste Maßnahme nach der Erstellung des Wasserflächen-Verzeichnisses ist doch, die Lücken – wenn man weiß, wo sie sind – zu schließen. Natürlich müssen dann Schwimmhallen gebaut werden. Wer anderes als eine Zweidrittel-GroKo in einem Landtag sollte das auf den Weg bringen, Herr Krüger? (Beifall SPD und FDP)
Peter Lehnert
Kollege Habersaat, kommen Sie bitte zum Schluss.
Martin Habersaat SPD
Fachkräftekonzept und einen Fonds für die Schulen. – Die Schulen haben momentan gar nicht das Geld, um Fachkräfte zu bezahlen, die sie bei Vereinen und Trägern und so weiter in Anspruch nehmen. Da müssen Sie auch helfen.
Peter Lehnert
Herr Habersaat, Ihre Redezeit ist abgelaufen.
Martin Habersaat SPD
Wer das will, kann unserem Antrag zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall SPD und FDP)
Peter Lehnert
Ich erteile das Wort für die Fraktion des SSW der Kollegin Waldinger-Thiering. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP])
Jette Waldinger-Thiering SSW
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe einmal versucht zu zählen, wie häufig ich schon zum Schwimmunterricht in Schleswig-Holstein gesprochen habe. So viele Finger habe ich gar nicht, wie ich zählen müsste. Was hat sich in dieser Zeit tatsächlich geändert? Was sich geändert hat, ist – daran mag sicherlich Corona schuld sein –, dass wir vor Corona zehn Prozent Kinder und Jugendliche hatten, die nicht schwimmen konnten, nach Corona 20 Prozent. Das heißt, dass Corona uns wieder einmal mit einem Brennglas gezeigt hat, wo wir schon vor Corona nicht gut waren und nach Corona noch schlechter. Wichtige Erkenntnisse konnten wir dann doch noch im Bildungsausschuss bekommen, und zwar in einer schriftlichen und einer mündlichen Anhörung. 2058 Schleswig-Holsteinischer (Jette Waldinger-Thiering) Es ist schade, dass die regierungstragenden Fraktionen davon nichts mitgenommen haben, (Beifall FDP und Martin Habersaat [SPD]) denn Kinder müssten, um schwimmen lernen zu können, wenn sie nicht gute Eltern haben, die immer mit ihnen in die Schwimmhalle gehen, eine Schwimmlehrkraft haben beziehungsweise eine Lehrkraft, die durch ihr Sportfach befähigt ist, in einer vorhandenen Schwimmhalle Schwimmunterricht geben zu können. Uns fehlen die Schwimmlehrer. Uns fehlen erreichbare Schwimmhallen. Uns fehlen auch Zeiten, damit alle Kinder in Schleswig-Holstein die Möglichkeit kriegen, schwimmen lernen zu können. Ich spreche hier nicht nur von den Kindern, die eine öffentliche Schule besuchen, sondern auch von den Kindern, die in Schulen privater Träger gehen, in Schulen des dänischen Schulvereins oder auch, was mir ganz besonders wichtig ist, von den Kindern, die die Förderzentren besuchen. (Zuruf Annabell Krämer [FDP] – Beifall SSW und FDP) Bei diesem Punkt sind wir noch nicht weitergekommen. Wir haben in der Küstenkoalition ein Programm zur Sportstättensanierung aufgelegt. Da konnte man ein bisschen Geld kriegen, wenn man seine Schwimmhalle sanieren wollte. Wir haben aber keine einzige neue Schwimmhalle dazubekommen, in der man tatsächlich schwimmen lernen kann. Wir haben so viele Spaßbäder in SchleswigHolstein, in denen man aber nichts Weiteres als das Seepferdchen machen kann, weil die Bahnlängen nicht passen und so weiter. Die DLRG hat einen Schwimmstättenatlas. Wenn man sich den anguckt, sieht man ganz genau, wo die weißen Flecken sind. Die DLRG hat auch überlegt, im Sommer Schwimmstätten zu errichten, indem sie große Heuballen aufstellen, Folie darüber, Wasser rein, damit man die Möglichkeit hat, dort, wo keine Schwimmstätten sind, tatsächlich schwimmen lernen zu können. Ich muss ganz ehrlich sagen: Wir reden wieder darüber, und der Runde Tisch und die Überprüfung des Erlasses oder der Fachanforderungen sollen es nun richten. Hier ist echt noch viel Luft nach oben, damit wir tatsächlich den Kindern die Möglichkeit geben, dass sie in Schleswig-Holstein schwimmen lernen können. Ich bin gespannt, was dieser Runde Tisch tatsächlich bringt. Ich bin auch gespannt, wie wir das Management hinkriegen: Ich habe in der Grundschule keinen Schwimmkurs gehabt und komme dann in eine weiterführende Schule, in den Sek-I-Bereich, komme in die 5. Klasse, und wer kontrolliert tatsächlich, dass ich dann das Schwimmen gelernt habe? Ich finde es gut, Kollege Balasus, dass die Regierung jetzt etwas für die Älteren machen möchte, damit die vielleicht auch schwimmen lernen, wenn sie es noch nicht können. Wir haben einen Kollegen, der mithilfe des SSW im Kreistag tatsächlich das Schwimmen gelernt hat. (Unruhe CDU) – Ich war mit Ihnen, Herr Göttsch, zusammen, als wir den DLRG-Verein noch mal begrüßt haben. Von dieser Stelle aus: Wir werden uns sicherlich noch mal über den Schwimmunterricht unterhalten, weil es immer noch nicht gut ist. Ich würde zumindest all denen, die ehrenamtlich, in ihrer Freizeit, dafür sorgen, dass die Kinder im Land zwischen den beiden Meeren schwimmen lernen, danken. Denn Schwimmen ist nicht nur wichtig, damit man nicht vom Ertrinken gefährdet ist, wenn man baden geht oder am Strand ist. Schwimmen ist auch gut für das Erlernen und die Verbesserung der Motorik und der basalen Fähigkeiten. (Beifall SSW, SPD und FDP)
Peter Lehnert
Für einen Dreiminutenbeitrag erteile ich der Kollegin Annabell Krämer das Wort.
Annabell Krämer FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Kollege Balasus: Wir sollen uns an Taten messen lassen. Ich will Ihnen mal sagen: Das Einzige, was wir hier in den letzten Jahren signifikant für den Schwimmunterricht geleistet haben, war, dass ich gegen den Widerstand von einigen anderen und mit Unterstützung des Kollegen Petersdotter im kommunalen Finanzausgleich seit 2020/2021 verankern konnte, dass unsere kommunalen Schwimmstätten endlich eine strukturelle Betriebskostenunterstützung erhalten. (Beifall FDP) Für die Kommunen, die die Infrastruktur aufrechterhalten, reicht es nicht, mit 7,5 Millionen Euro im Jahr ein paar Schwimmbäder bunt anzupinseln. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) Ein Schwimmbad zu sanieren, kostet einige Millionen Euro. Wo wollen Sie denn da mit 7,5 Millio- (Annabell Krämer) nen Euro hinkommen? Es ist wichtig, dass die Kommunen finanziell unterstützt werden, und zwar jährlich, damit sie es überhaupt schaffen können und der Druck nicht immer größer wird, die Schwimmstätten zu schließen, dass sie es schaffen, das hohe Defizit weiter bei der Bevölkerung zu rechtfertigen. Man kann keine kommunale Schwimmstätte kostendeckend aufrechterhalten. Viele Kommunen machen sich einen schlanken Fuß und schicken ihre Kinder in die Infrastruktur, die noch vorhanden ist, was ja auch okay ist. Da müssen wir besser werden. Die Kommunen, die noch Schwimmstätten für unsere Kinder vorhalten, brauchen mehr finanzielle Unterstützung. Wir haben einen Antrag in der Beratung, und ich erwarte, dass sich die regierungstragenden Fraktionen bewegen und die Betriebskostenunterstützung aufstocken, wenn sie es ernst meinen, dass wir nicht ein weiteres Bädersterben in unserem Land hinnehmen wollen. (Lebhafter Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) Sie wollen an Taten gemessen werden: Das sind Taten. Zeigen Sie mir, dass Sie diese Taten unterstützen und erhöhen Sie, verdammt noch mal, endlich diese Mittel um 2,5 Millionen Euro! Warum wehren Sie sich eigentlich so extrem gegen die Zeugnisangabe des Schwimmstatus? (Martin Balasus [CDU]: Weil sie unsinnig ist!) – Nein, ich sage Ihnen, warum: Weil Sie dort schwarz auf grün endlich attestiert bekommen, wie mies es um unsere Schülerinnen und Schüler steht. (Beifall FDP – Martin Balasus [CDU]: Wortspiel!) Das wollen Sie nicht. Ich sage Ihnen aber eins: Ich werde es Ihnen zeigen, ich werde es Ihnen bei der ersten Kleinen Anfrage im April nächsten Jahres zeigen – darauf freue ich mich schon –, wenn das allererste Mal endlich die Mittel nach FAG für die Schwimmstätten richtig verteilt worden sind und genau drinsteht, wie viele Schwimmstunden in unseren kommunalen Schwimmstätten im Jahr 2023 gegeben worden sind. Das wird nämlich jetzt nachgehalten, weil davon nämlich die FAG-Mittel abhängig sind. Genau deshalb wollten wir es nicht auf Fläche berechnen wie die CDU, die das nämlich wieder verdecken wollte. Deswegen haben wir dafür gekämpft, dass das nicht nach Wasserfläche verteilt wird, sondern nach gegebenen Schwimmstunden. Was für ein Irrsinn: Wasserfläche sagt überhaupt nichts über Schwimmunterricht aus! Wir haben es schwarz auf weiß. Am 1. April geht meine Kleine Anfrage raus, und dann wissen wir, wie es um den Schwimmunterricht in diesem Land steht. – Herzlichen Dank. (Anhaltender Beifall FDP, Beifall SSW und vereinzelt SPD)
Peter Lehnert
Für die Landesregierung erteile ich das Wort der Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Karin Prien.
Karin Prien
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben im vergangenen September hier im Landtag unsere zahlreichen Aktivitäten im Rahmen der Schwimmlern-Offensive vorstellen dürfen. Ich freue mich darauf, liebe Frau Krämer, dass Sie uns in regelmäßigen Abständen die Gelegenheit dazu geben, die ich auch heute wahrnehmen will, um zu berichten, was sich seit dem vergangenen September bewegt hat. Klar ist: Es muss sich etwas bewegen: Darüber besteht doch in diesem Haus Einvernehmen. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Tun Sie doch bitte nicht so, als wären Sie die Einzige, der es um das Schwimmenlernen in unserem Land ginge. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Annabell Krämer [FDP]: Handeln Sie doch endlich!) Ich will an dieser Stelle zuerst der Kollegin Sütterlin-Waack ganz herzlich für die gute und erfolgreiche Zusammenarbeit danken. Wir sind gemeinsam auf einem Weg, übrigens gemeinsam zwischen den Ministerien der Landesregierung und gemeinsam mit unseren engagierten Partnerinnen und Partnern vor Ort, mit den Organisationen und den Eltern, weil es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, Kindern in unserem Land das Schwimmen beizubringen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD) Ich werde diese Debatte deshalb gerne nutzen, einmal einzuordnen, wo wir heute stehen: Es ist offensichtlich, dass die Schwimmbadschließungen in der 2060 Schleswig-Holsteinischer (Ministerin Karin Prien) Pandemie weitere Auswirkungen auf die Schwimmfähigkeiten der Kinder hatten. Wir haben darauf gedrungen, die Schwimmbäder möglichst frühzeitig wieder für den schulischen Schwimmunterricht zu öffnen. Dennoch gab und gibt es weiter nach zwei Jahren Pandemie großen Nachholbedarf. Die durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelöste Energiekrise hat die Situation weiter verschärft, da erneut Schwimmbäder geschlossen werden mussten. Mit den 4 Millionen Euro Energiekostenzuschuss leistet das Land einen Beitrag zur Aufrechterhaltung des Schulschwimmunterrichts auch angesichts steigender Energiekosten. Bisher wurden 2,15 Millionen Euro beantragt und 1,94 Millionen Euro davon bereits bewilligt. Anträge können weiter gestellt werden, die Antragsfrist läuft bis zum 30. Juni 2023. Des Weiteren haben wir die Schulen darauf hingewiesen, dass die Schülerinnen und Schüler auch über den 6. Jahrgang hinweg entgegen der bisherigen Praxis Schwimmunterricht erhalten sollten, damit wir hier nachholen, was verpasst worden ist. Dennoch stimmen wir überein – ich darf es nochmal betonen –: Es gibt weiteren Handlungsbedarf. Um Schwimmfähigkeit für alle Schülerinnen und Schüler zu erreichen, gibt es die gemeinsame Verantwortung. Guter, verbindlich stattfindender schulischer Schwimmunterricht ist unabdingbar. Dafür stehen in unserem Land die Grundschulen mit ihren gut ausgebildeten Lehrkräften und denjenigen, die in großer Zahl die Fortbildungsangebote nutzen. Jetzt mal ehrlich, Herr Habersaat: Wie anders als über die Schulaufsicht wollen Sie die Einhaltung von Fachanforderungen denn überprüfen? Wer sonst soll es denn bitte machen in unserem Land? Es ist doch völlig richtig, dass die Schulaufsicht hier tätig wird. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Martin Habersaat [SPD]) Aber selbstverständlich brauchen wir auch die Angebote weiterer Partner. Dazu zählen vor allem die Schwimmkurse der Ortsgruppen der DLRG, der Kreisverbände des DRK mit der Wasserwacht und der zahlreichen schwimmsporttreibenden Vereine im schleswig-holsteinischen Schwimmverband. Sie alle arbeiten überwiegend ehrenamtlich. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle – das hätte ich mir auch von anderen in diesem Hause gewünscht – im Namen der Landesregierung herzlich bedanken. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir wissen die herausragenden Leistungen unserer ehrenamtlich Engagierten sehr zu schätzen. Meine Damen und Herren, ich bleibe dabei: Es gibt auch eine Mitverantwortung aller Eltern bei der Umsetzung von Bewegungsforderungen. Diese zu übernehmen und umzusetzen, wird beim Schwimmenlernen ebenso wie beim Erlernen des Radfahrens dringend benötigt. Die Rahmenbedingungen sind herausfordernd. Ja, es fehlen an manchen Orten Tiefwasserschwimmstätten und an einigen Orten auch Niedrigwasserbecken, die Absicherung der Fahrwege: Das ist nicht überall in Schleswig-Holstein in gleichem Maße vorhanden. Daran müssen wir gemeinsam mit den Kommunen, die hier in der Pflicht sind, arbeiten. (Beate Raudies [SPD]: Genau!) Mit der Schwimmlern-Offensive nehmen wir diese gemeinsame Verantwortung wahr. Allein für das laufende Haushaltsjahr hat das Sportministerium den schwimmsporttreibenden Organisationen insgesamt 336.000 Euro für die Durchführung zusätzlicher Schwimmkurse und für die Aus- und Fortbildung von Übungsleiterinnen und -leitern in der Schwimmausbildung zur Verfügung gestellt. Wir erhöhen die Verbindlichkeit. Das haben Sie doch zu Recht eingefordert. Das IQSH stellt Weiterqualifizierungsangebote in ausreichendem Umfang und in erforderlicher fachlicher Qualität zur Verfügung. Schulleitungen halten die Lehrkräfte an, diese auch zu nutzen. (Beifall CDU und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wir werden die über ein Monitoring identifizierten Schulen ohne Schwimmunterricht direkt über die Schulaufsicht und Kreissportbeauftragten unterstützen. Damit stellen wir eine engere Begleitung bei der schulseitigen Implementierung neuer Ansätze und Organisationstrukturen her. Eine Datenabfrage der Kreise durch die Schulaufsicht zur Umsetzung der Fachanforderungen Sport unterstützt den weiteren Entwicklungsprozess. Die Schulaufsicht vor Ort wird für eine engere Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Schulen und auch verschiedenen Schularten sorgen, um eine effektivere Zeit- und Personaleinsatz zu erreichen. Auch der Ganztag wird hier zunehmend eine Rolle spielen. Ziel ist es, die Möglichkeiten eines differenzierenden Unterrichts verstärkt zu nutzen und sich schul- und schulartübergreifend zu einer mög- (Ministerin Karin Prien) lichst optimierten Ausnutzung von freien Kapazitäten der Schwimmstätten abzustimmen. Das ist genau der richtige Weg. Wir müssen die vorhandenen Ressourcen besser nutzen. Die bereits etablierten Runden Tische werden fortgeführt. Wir werden ihre Zusammenarbeit intensivieren. Wir wollen uns mit allen relevanten Akteuren regelmäßig zu weiteren Handlungsoptionen und anzustoßenden Prozessen austauschen, Kooperationen mit externen Partnern wie den Aufbau eines externen mobilen Trainerpools zur Unterstützung einzelner Grundschulstandorte oder auch den Erhalt und Ausbau von Schwimmsportstätten oder die Finanzierung von Fahrtwegen. Weitere Themen sind die Zusammenarbeit von Schulen und Vereinen, um die einmal erworbene Schwimmfähigkeit zu erhalten und weiterzuentwickeln, etwa – ich erwähnte es – im Rahmen des Ganztags, aber auch im Rahmen von Projektwochen oder außerschulischen Ferienangeboten. Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen versichern: Die Landesregierung wird das Thema schwimmen lernen weiterhin auf allen Ebenen verfolgen. Der vor der Pandemie bereits begonnene Prozess der engen Begleitung durch die Fachaufsicht wird fortgeführt und über ein Monitoring der Schulaufsicht beziehungsweise der Schulämter in den Kreisen ergänzt und dadurch noch einmal intensiviert. Zudem wird die koordinierte Zusammenarbeit der Schulen mit den Partnern in den Kreisen weiter befördert und unterstützt. Eine Änderung unserer Vorgaben für die Schulen bedarf es hierzu nicht. Dazu ist hier schon umfassend vorgetragen worden, das erspare ich Ihnen jetzt. Meine Damen und Herren, viel wichtiger ist es, dass jetzt alle Verantwortlichen wirklich mithelfen, die Bedingungen für sicheres Schwimmenlernen umzusetzen. Das betrifft das Land, die Kommunen, die Schulen und die Eltern. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Die Ministerin hat die vorgesehene Redezeit um zwei Minuten und 27 Sekunden erweitert. Diese Zeit steht jetzt theoretisch den Fraktionen zur Verfügung. Ich sehe allerdings keine Wortmeldungen und schließe die Beratung. Wir kommen zur Abstimmung zu a), Antrag der Fraktionen von FDP, SPD und SSW, Drucksache 20/824. Es ist beantragt worden, über den Antrag der Fraktionen von FDP, SPD und SSW, Drucksache 20/824, in der Sache abzustimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und SSW. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich komme dann zur Abstimmung zu b), Antrag der Fraktionen der FDP, Drucksache 20/129, sowie Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/182. Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag, Drucksache 20/129, abzulehnen. Wer der Ausschussempfehlung folgen und so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD und FDP. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion des SSW. Damit ist der Ausschussempfehlung gefolgt worden. Der Ausschuss empfiehlt weiter, den Alternativantrag, Drucksache 20/182, in der Fassung der Beschlussempfehlung anzunehmen. Wer der Ausschussempfehlung folgen und so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD und FDP. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion des SSW. Damit ist der Antrag in der Fassung der Drucksache 20/738 angenommen. Bevor wir in die Mittagspause bis 14 Uhr eintreten, teile ich Ihnen mit, dass der Tagesordnungspunkt 22 abgesetzt ist. Zu Tagesordnungspunkt 26 werden die Reden zu Protokoll gegeben. Die Tagesordnungspunkte 29 und 30 werden ebenfalls abgesetzt. Das bedeutet für heute Nachmittag um 14 Uhr, dass wir zunächst den gesetzten Tagesordnungspunkt 27, Stärkung des ländlichen Raumes, aufrufen und wir dann noch weitere Tagesordnungspunkte haben, und zwar die Tagesordnungspunkte 20 und 21, den Tagesordnungspunkt 40 und abschließend die Tagesordnungspunkte 44 und 45. Ich bitte die Geschäftsführer, sich über die Reihenfolge der weiteren Aufrufe nach dem gesetzten Punkt zu verständigen, und unterbreche die Sitzung bis 14 Uhr. (Unterbrechung 13:02 bis 14:01 Uhr) 2062 Schleswig-Holsteinischer
Peter Lehnert
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herzlich willkommen. Ich hoffe, Sie hatten eine erholsame Mittagspause. (Zuruf: Zu erholsam!) – Zu erholsam, na gut. Es hängt jetzt maßgeblich von Ihnen ab, wie lange wir hier heute noch tagen. Erlauben Sie mir diesen Hinweis. Ich rufe Tagesordnungspunkt 27 auf: Stärkung des ländlichen Raumes Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/943 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die CDUFraktion hat der Abgeordnete Sönke Siebke.
Sönke Siebke CDU
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der ländliche Raum hat mehr verdient. Der ländliche Raum muss deutlich gestärkt werden. Dazu wollen wir mit dem vorliegenden Antrag beitragen. Dieser behandelt den Sonderrahmenplan ländliche Entwicklung, das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und die regionale Wertschöpfung. Der Sonderrahmenplan ländliche Entwicklung wurde 2009 aufgelegt, um als Unterstützung für die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz wichtige Infrastrukturmaßnahmen in den Gemeinden, in den Städten und im Agrarbereich zu flankieren. Die Bundesländer können Gelder abrufen, um beispielsweise die Dorfentwicklung, die ländliche Infrastruktur, Flurbereinigungsverfahren, die Breitbandversorgung sowie Kleinstunternehmer bei der Grundversorgung zu unterstützen beziehungsweise diese auszubauen. Seit 2019 stehen dafür in Schleswig-Holstein 25 Millionen € zur Verfügung. Die Vielzahl der Förderungsmöglichkeiten bildet sich in ganz Schleswig-Holstein ab. Projekte mit einer Fördersumme zwischen 50 € und 750.000 € wurden umgesetzt. Der hohe Anteil an Kleinstförderungen zeigt aber auch deutlich, dass dieses Programm wohl noch nicht überall im Land bekannt ist. Die Koalitionsfraktionen bitten die Landesregierung, sich auf Bundesebene in Berlin dafür einzusetzen, dass der Sonderrahmenplan ländliche Entwicklung, welcher im Dezember 2023 ausläuft, fortgeführt und verstetigt wird. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im Jahre 2015 wurde das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung, BULE+, ins Leben gerufen. Ziel des BULE+ ist es, Beratungsangebote für Innovationen im ländlichen Bereich zu fördern. Förderungsbereiche sind zum Beispiel Modellvorhaben, Wettbewerbe, Forschung und Wissenschaft. Hierfür stehen bundesweit 55 Millionen € zur Verfügung. Dabei gilt es, in den unterschiedlichen Förderbereichen entsprechende Fachleute auf Landesebene zu gewinnen, um zukünftig mehr BULE+-Gelder für Schleswig-Holstein zu bekommen. Auch hier fordern wir die Landesregierung auf, mehr Beratungsangebote und Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen, um zukünftig deutlich mehr Geld aus Berlin für Schleswig-Holstein zu generieren. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schließlich wollen wir mit unserem Antrag die regionale Wertschöpfung auch auf Bundesebene stärker berücksichtigt wissen. Wir verstehen darunter zum Beispiel die Auswirkungen der Coronakrise auf die Tierhaltung in Schleswig-Holstein. Beispielhaft sei hier die Schweinehaltung genannt. Die Produktion ist in den letzten zwei Jahren um 30 % zurückgegangen. Hier müssen für die landwirtschaftlichen Betriebe Einkommensalternativen geschaffen werden. Durch die von der Gesellschaft geforderte Regionalität ist hier ein guter Ansatz zur Förderung der Direktvermarktung sowie ein Instrument, diesen Ansatz durch Bundesmittel zu unterstützen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich der Kollegin Silke Backsen das Wort.
Silke Backsen GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Sonderrahmenplan ländliche Entwicklung, um den es hier geht, ist ein Teil des GAK-Rahmenplans, der bereits als gesonderter Ta- (Silke Backsen) gesordnungspunkt hier debattiert wurde. Die Gemeinschaftsaufgabe Agrar- und Küstenschutz als Ganzes ist neben der EU-Förderung aus dem ELER ein äußerst wichtiger Pfeiler, der das Land Schleswig-Holstein bei der Finanzierung der Maßnahmen in und für ländliche Räume unterstützt. Dazu gehören Regionalmanagement, Dorfentwicklung, ländliche Infrastruktur, Flurneuordnung, Breitbandversorgung, lokale Basisdienstleistungen sowie das Regionalbudget. Der Sonderrahmenplan wurde eingerichtet, weil der Bedarf das Budget des regulären Rahmenplans weit übersteigt. Es wurden zuletzt, das heißt für 2022, 190 Millionen € vom Bund zur Verfügung gestellt. Davon steht Schleswig-Holstein nach dem Verteilungsschlüssel ein Anteil von rund sechs Prozent zur Verfügung. Ergänzt werden diese Mittel durch Landesmittel. Dieses Geld ist gut investiert in unsere ländlichen Räume, gut investiert in die Zukunft und wird weiterhin dringend benötigt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Aber der Sonderrahmenplan ist befristet. Deshalb müssen wir es unterstützen und einfordern, dass dieser Rahmenplan ländliche Entwicklung über 2024 hinaus Bestand haben wird. (Zuruf Sandra Redmann [SPD]) – Danke, Frau Redmann. – Ein Beschluss des Landtags kann dies nur unterstützen. Aber was ist der ländliche Raum überhaupt? Wo liegen die Chancen und Probleme? – Wir haben in Schleswig-Holstein wenig Stadt und viel Land. Wir haben ländliche Räume mit einer vielfältigen Landschaft, die als Lebensumfeld, zur Naherholung und auch für den Tourismus attraktiv ist. Wir leben und arbeiten da, wo andere Urlaub machen. Viele Menschen leben sehr gern auf dem Land, und vielleicht ist dies auch mit ein Grund dafür, dass SchleswigHolstein seit Jahren die Liste der Bundesländer mit den glücklichsten Menschen anführt. (Manfred Uekermann [CDU]: Ja, das stimmt!) Hier wart Platt snackt, und das Lebensmotto lässt sich oft in einfachen Sätzen zusammenfassen: „Nich lang snacken“, „Budder bei die Fische“, oder ein einfaches „Moin“. Es gibt landwirtschaftliche Betriebe, viel Platz und Natur, Geschäfte, die zwei Stunden Mittagspause machen und um 18 Uhr schließen. Es gibt Vereine und Feuerwehren, Dorffeste und Scheunenfeten, viel Ehrenamt und einen guten sozialen Zusammenhalt. Gleichzeitig stehen die ländlichen Räume auch in Schleswig-Holstein vor großen Herausforderungen. Der demografische Wandel ist spürbar. Junge Menschen wandern in die Städte und urbanen Räume. Wir haben auch im ländlichen Raum modernisierungsbedürftige Infrastruktur, Arbeitskräftemangel, Wohnraummangel und vieles mehr. Wir brauchen Schulen und Kitas, Arbeitsplätze und einen guten digitalen Anschluss, weil es junge Menschen und Familien gibt, die bleiben wollen, und das wollen wir unterstützen. Aber auch bei der medizinischen Versorgung und bei anderen Dienstleistungen der Daseinsvorsorge brauchen wir in ländlichen Räumen jeweils angepasste Lösungen. Die Ideen und das Engagement sind bei den Menschen vor Ort vorhanden. Das zeigen die vielen kreativen und erfolgreichen Projekte in den AktivRegionen. Darum ist es gut, dass in den Regionen selbst die Bedarfe ermittelt und die Konzepte erarbeitet werden und nichts von oben aufgedrückt wird. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Rixa Kleinschmit [CDU]) Bottom-up, das ist ein wichtiges Prinzip auch in der ländlichen Entwicklung. Bei aller Verschiedenheit der Regionen, die gerade den Reiz unseres Landes ausmacht, muss ein Zugang zur Grundversorgung, zu Freizeit-, Bildungs- und Kulturangeboten, zu Arbeitsmöglichkeiten und bezahlbarem Wohnraum allen Menschen zur Verfügung stehen. Der Bund stellt außerhalb der GAK-Mittel weitere Mittel über das Bundesprogramm zur Verfügung. Die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse ist eine wichtige Grundbedingung für ein demokratisches Miteinander. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Wir sind der Ansicht, Schleswig-Holstein könnte hier noch stärker partizipieren, zum Beispiel mit Projekten zur Weiterentwicklung regionaler Wertschöpfungsketten, im Bereich der Landwirtschaft und der Lebensmittelproduktion. Dazu braucht es unterstützende und auch beratende Strukturen. Was wir aus unserer Sicht noch bräuchten, um den Anteil regionaler Vermarktung auszubauen, ist zum Beispiel auch ein definierter Anteil regionaler Produkte im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung. In diesem Sinne bitte ich um Unterstützung zu unserem Antrag. – Vielen Dank. 2064 Schleswig-Holsteinischer (Silke Backsen) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)
Peter Lehnert
Für die SPD-Fraktion erteile ich der Abgeordneten Sandra Redmann das Wort.
Sandra Redmann SPD
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute darf ich mich bei meiner Kollegin Birgit Herdejürgen revanchieren und ihre Rede vortragen. Nochmals gute Besserung nach Itzehoe! (Vereinzelter Beifall SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Da ich weiß, dass sie am Bildschirm sitzt, winke ich einmal. Das habe ich ihr versprochen. Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Maximilian aus Rendsburg sitzt am Schlagzeug. Er lernt ein neues Instrument kennen. Um dabei im Takt zu bleiben, nutzt er eine neue App. Er freut sich über den mobilen Musikunterricht, so wie viele andere Menschen in Schleswig-Holstein. Wir wollen Ideen finden, damit die Menschen auf dem Land gut leben und arbeiten können. Wer auf dem Land wohnt, soll genauso gut klarkommen wie Leute in der Stadt. Der Bund gibt Geld für diese Ideensuche. Neues ausprobieren und dauerhaft davon profitieren; dieser Gedanke steht hinter dem Bundesprogramm Ländliche Entwicklung. Hier am praktischen Beispiel zusammengetragenes Wissen und erfolgreiche Projekte können auf andere Regionen übertragen werden. Wir brauchen lebendige Orte mit guter Kinderbetreuung, mit Treffpunkten für Jung und Alt, mit Beschäftigungsmöglichkeiten und stolperfreiem WLAN. Viele Menschen leben gern auf dem Land. Wie toll wäre es, wenn sie dort keine Nachteile gegenüber den Bewohnern in der Stadt hätten! Bei der Vorbereitung zu dieser Rede musste ich allerdings einmal wieder feststellen, wie kompliziert unser gesamtes System von Unterstützungsleistungen ist. Vielleicht hat Maximilian irgendwann eine super Idee, wie der digitale Musikunterricht besser gemacht werden kann. Wie toll wäre es, wenn er diese Idee schnell und einfach ausprobieren könnte! Dazu sagt der Antrag nichts. Aber die Beratung soll ausgeweitet werden. Prima, dann mal los. Der Antrag bringt uns da allerdings nicht wirklich weiter. Er lässt mich im Gegenteil etwas verwirrt zurück. Am Mittwoch beklagten der Minister und der Kollege Uekermann den aus ihrer Sicht hohen Anteil zweckgebundener Mittel. Heute fordern Sie genau das. Gleichzeitig kritisieren Sie den geringeren Ansatz der Gelder des Bundes. Die Mittel sind – abgesehen vom Küstenschutz – aber gar nicht ausgegeben worden. Warum das? – Auch dazu will die Koalition nichts wissen. Entscheidend ist nämlich nicht, wie viel Geld ausgegeben werden kann, sondern wie viel ausgegeben wird. (Beifall SPD und FDP) Glücklicherweise geht die Ampelkoalition in Berlin über den Antrag hinaus. Ab 2024 soll es weitere Flexibilisierungen geben. Damit wird nicht wie hier nur kritisiert, sondern eine Lösung angeboten. So weit die Rede von Birgit Herdejürgen. In Absprache mit ihr möchte ich noch einige Punkte ergänzen: Liebe Kolleginnen und Kollegen, mal wieder legen uns CDU und Grüne einen Antrag vor, der nichts weiter beinhaltet als selbstverständliche Bitten an die Landesregierung. Die Überschrift, das muss ich sagen, ist aber gut. Das möchte ich betonen, und das Thema ist auch wichtig: Stärkung des ländlichen Raums. Ich frage mich aber, ob Sie so etwas nicht auch mal im Fachausschuss ansprechen könnten. Da kann man dann inhaltlich – drei Ausrufezeichen – in die Tiefe gehen, beispielsweise so, wie die SPD letztes Mal das Thema AktivRegionen thematisiert hat. Ehrlich gesagt, ich kann mich nicht daran erinnern, dass Sie dazu Beiträge gehabt haben. Stattdessen – ich betone das – setzen Sie diesen Antrag, obwohl wir diesen auch gut mit dem Tagesordnungspunkt zur GAK hätten verbinden können. Aber vielleicht konnten sich die Minister nicht einigen, wer dann reden soll. Der Antrag beinhaltet immerhin dieses Mal nicht die Bitte, ob die Landesregierung einen Brief schreiben könnte. Er beinhaltet auch nicht die Bitte, ob die Landesregierung den Brief vorlesen könnte. (Vereinzelter Beifall SPD) Er fordert auch keinen Runden Tisch, den der Minister ja eigentlich schon initiiert hat und zu dem dann nur die lieben Abgeordneten von CDU und Grünen eingeladen wurden und nicht die Opposition. Nein, dieses Mal bitten Sie die Landesregierung, sich einzusetzen. Darauf ist Frau Herdejürgen schon eingegangen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, was trauen Sie Ihrem Minister eigentlich zu oder was eben nicht? Das sind doch Selbstverständlichkeiten, meine Güte, und das wissen Sie. Aber wir springen Ihnen gern hilfreich zur Seite und beantragen Ausschuss- (Sandra Redmann) überweisung. Zusätzlich werden wir einen Tagesordnungspunkt für den Ausschuss einreichen, auf dass der Minister über die Ergebnisse berichtet. Eigentlich macht Herr Schwarz dies als Minister ja oft von sich aus, aber sicher ist sicher. (Beifall SPD und FDP)
Peter Lehnert
Für die FDP-Fraktion erteile ich dem Kollegen Oliver Kumbartzky das Wort.
Oliver Kumbartzky FDP
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Redmann, Sie haben kritisiert, dass dieser Antrag wieder einmal so ein Antrag ist, dem man nur zustimmen kann. Auch wir werden ihm zustimmen. Man fragt sich in der Tat, warum solche Anträge gestellt werden. Ich glaube, das ist später für die Statistik wichtig, damit man sagen kann: Wir haben soundso viele Anträge einstimmig durchgebracht. Herzlichen Glückwunsch dazu! Wir machen dabei gern mit. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vor allem der gemeinsame Arbeitskreis Agrar und Umwelt scheint zu liefern. Es ist bemerkenswert, ich hätte vorher nicht gedacht, dass das passiert. Da herrscht wohl große Einigkeit bei Ihnen. (Vereinzelter Beifall FDP und CDU) Vielleicht sollte auch ich mehr Anträge stellen, denen alle zustimmen können; ich werde es in Zukunft beherzigen. (Zurufe) – Nein, natürlich nicht. – Meine Damen und Herren, heute geht es um Fördermaßnahmen, um die ländlichen Räume als Lebensort, Arbeitsort, Erholungsort zu erhalten, aber auch die Naturräume. Es ist schon mehrfach gesagt worden: Der gewählte Ansatz, dass die Ideen aus den Regionen kommen, ist richtig. Ich möchte jetzt eine kleine Abkürzung nehmen und nicht alles wiederholen; die Langfassung meiner Rede können Sie im Presseticker nachlesen. Natürlich ist es ein Leichtes, sich hinzustellen und zu fordern, dass der Bund Geld bereitstellen soll. Das ist ein Klassiker von Ihnen. Der Bund soll ein Programm fortführen. Frau Redmann hat absolut recht: Es geht auch darum, dass die Gelder genutzt und abgerufen werden, dass investiert wird. Es müssen Taten folgen. Wir brauchen Konzepte, wir brauchen Ideen, wie die Dörfer attraktiver gestaltet werden können. Die Landesregierung ist in der Pflicht beim Thema Mobilität, bei der Anbindung der Dörfer, bei der Schaffung von Wohnraum, das Thema Breitband ist wichtig, die ambulante Versorgung und die Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen, damit das Leben auf dem Land bezahlbar bleibt. Wir stimmen zu, und ich freue mich, wenn wir das Thema noch einmal im Ausschuss aufrufen. – Ich danke Ihnen ganz herzlich für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, vereinzelt CDU und SPD)
Peter Lehnert
Vielen Dank, Kollege Kumbartzky. – Für den SSW erteile ich jetzt der Kollegin Sybilla Nitsch das Wort.
Sybilla Nitsch SSW
Geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Auch wir haben uns im Vorfeld gefragt, warum die Koalition diesen Antrag gesondert gestellt hat, aber vor allem, warum er nicht zusammen mit dem Bericht zur GAK debattiert wird. Da muss man sich schon wundern. Richtig ist, dass der Sonderrahmenplan ländliche Entwicklung als ergänzender Teil der Integrierten Ländlichen Entwicklung eine wichtige Rolle im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des ländlichen Raumes spielt. Mit der Integrierten Ländlichen Entwicklung haben wir einen Förderrahmen zum Nutzen für die ländlichen Räume, um sie als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln. Als Flächenland ist dieses Instrument für Schleswig-Holstein nicht unerheblich. Die Mittel des Sonderrahmenplanes ländliche Entwicklung können abgerufen werden, wenn Mittel aus dem zuständigen Rahmenplan verausgabt wurden und es darüber hinaus noch Bedarfe gibt. Der Bericht zur GAK macht deutlich, dass das Verfahren das Abrufen der Mittel erschwert. Die zunehmenden Vorgaben des Bundes durch Sonderrahmenpläne und Haushaltsvermerke erschweren eine vollständige Verausgabung der Mittel. Die Umschichtungen finden erst am Ende des Jahres statt, sodass die Zeit knapp wird beziehungsweise nicht mehr ausreicht, um Mittel aus dem Sonderrahmenplan abzurufen. So ist es dem Bericht zu entnehmen, und so wurde es erläutert. Wir konnten dem Bericht weiter entnehmen, dass das Land im letzten Jahr nicht alle Mittel ausschöp-2066 Schleswig-Holsteinischer (Sybilla Nitsch) fen konnte – soll heißen, zweckgebundene Mittel für den Sonderrahmenplan ländliche Entwicklung und für Forstmahnahmen in Höhe von 2,4 Millionen Euro konnten für 2022 nicht abgerufen werden. Das ist mehr als bedauerlich, denn der ländliche Raum in Schleswig-Holstein braucht jeden Euro. Wir wissen, dass die Mittel für den Sonderrahmenplan ländliche Entwicklung abgeschmolzen wurden und werden. So wurden sie von 200 Millionen Euro auf 190 Millionen Euro 2022 gekürzt, und für 2023 ist eine weitere Kürzung um 30 Millionen Euro vorgesehen. Das darf so nicht weitergehen. In dem Punkt stimme ich mit dem vorliegenden Antrag überein, wir brauchen mindestens die Verstetigung. Das allein greift meines Erachtens aber zu kurz. Wenn wir wissen, dass das System der Sonderrahmenpläne das Abrufen der Mittel verkompliziert, dann brauchen wir ein anderes, ein flexibleres System. Eine Weiterführung des bisherigen Systems des Sonderrahmenplans, wie es im Antrag gefordert wird, sehen wir daher eher kritisch. Wir brauchen nicht nur ein flexibleres System, wir brauchen vor allem mehr Mittel vom Bund. Denn in Zeiten, in denen die Energie- und Rohstoffpreise steigen, brauchen die ländlichen Räume mehr Geld und nicht weniger, um die notwendige Infrastruktur sichern zu können. (Christopher Vogt [FDP]: Du kannst ihm doch nicht die wichtigste Forderung wegnehmen!) Im Zusammenhang mit der Wärmewende wird es in den Kommunen einen starken Ausbau von Wärmenetzen geben. Hierfür sollten GAK-Mittel Verwendung finden. Allein dafür bräuchten wir schon mehr Mittel. Daher wäre es gut und richtig, den Schulterschluss mit den anderen Bundesländern zu suchen. Seit 2015 gibt es das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung, kurz: BULE. Seit dem 1. Januar 2023 wurde das Programm um die regionale Wertschöpfung erweitert und heißt nun BULE+. Damit werden künftig zusätzliche Maßnahmen zur Weiterentwicklung regionaler Wertschöpfungsketten gefördert. So ist es auf der Homepage des Bundeslandwirtschaftsministeriums zu lesen. Daher teilen wir den Ansatz der Koalition, dass sich das Land beim Förderprogramm des Bundes künftig stärker als bisher engagieren soll. Wie gesagt, BULE+ wurde neu aufgesetzt mit dem Zusatz, die regionale Wertschöpfung zu fördern. Daher liest sich der letzte Punkt des Antrags etwas ambitionslos, wenn die Koalition die Landesregierung auffordert, sich auf Bundesebene für das Thema regionale Wertschöpfung einzusetzen, ohne zu sagen, was sie konkret will. Denn die Definitionen liegen immer im Auge des Betrachters: Meint es den Handel mit Biogütern aus der Region für die Region, sprechen wir von dezentraler Energieproduktion, oder geht es um den Aufbau von regionalen Marken für unsere Tourismusdestinationen? Trotz unserer Bedenken und Kritik am Antrag werden wir ihm zustimmen, weil wir sehen, dass es in die richtige Richtung geht. Alles, was dem ländlichen Raum hilft und ihn auf den Weg bringt, die Lebensverhältnisse dort zu verbessern, wird vom SSW unterstützt. (Beifall SSW und Sandra Redmann [SPD])
Peter Lehnert
Für die Landesregierung erteile ich dem Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz, Werner Schwarz, das Wort. Werner Schwarz, Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Für den gesellschaftlichen Zusammenhang sind gleichwertige Lebensverhältnisse unabdingbar. Wir tun gut daran, dieses Thema immer wieder auf die politische Agenda zu setzen und darüber zu debattieren. Es ist notwendig, die Rahmensetzungen und Handlungserfordernisse sowohl in den ländlichen Räumen als auch in den Metropolregionen wiederkehrend zu überprüfen. Der vorgelegte Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Stärkung des ländlichen Raumes bietet hierfür eine gute Grundlage. Er beinhaltet drei wesentliche Punkte, auf die ich in meinem Beitrag eingehen werde. (Unruhe)
Peter Lehnert
Herr Minister, Entschuldigung. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn sie Absprachebedarf haben, wäre es nett, wenn Sie Ihre Gespräche nach draußen verlegen könnten. Das ist sehr freundlich. – Herr Minister, Sie haben das Wort. Werner Schwarz, Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz: Zunächst möchte ich kurz in Erinnerung rufen, weshalb sich der Bund 2018 entschlossen hat, den Sonderrahmenplan Förderung der ländlichen Ent- (Minister Werner Schwarz) wicklung zur GAK aufzulegen und zusätzliche Mittel in diesem Förderbereich bereitzustellen. Meine Damen und Herren, es wurde immer wieder von der Flexibilisierung der Mittel gesprochen. Wir müssen leider feststellen, dass der Bund weitere Bundesprogramme auflegt, ohne sie mit neuen Mitteln auszustatten, sondern Mittel aus der GAK abzieht. Ich sehe mit großer Sorge, dass Mittel nicht mehr dort zur Verfügung stehen, wo das Land Einfluss hat. Darauf sollten wir in Zukunft achten. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Damals gab es deutliche Hinweise, dass sich Menschen in den ländlichen Räumen abgehängt fühlten und ihre Lebensqualität und Entwicklungschancen gegenüber urbanen Räumen als geringer bewerteten. Ich halte die damit verbundenen Aufgaben weiterhin für außerordentlich aktuell, insbesondere für unser Flächenland Schleswig-Holstein. Im GAK-Rahmenplan sind die Maßnahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung, ILE, in Förderbereich 1 zusammengefasst. Dazu gehören verschiedene Maßnahmen, lokale Basisdienstleistungen in ländlichen Gebieten, der ländliche Tourismus, der Erhalt des kulturellen Erbes – um nur einige zu nennen. Ziel der ILE-Förderung ist es, Projekte zu fördern, die der Entwicklung der Region als attraktiven Lebens-, Arbeits- und Erholungsraum dienen. Für ein Flächenland wie SchleswigHolstein ist dies für die Weiterentwicklung des ländlichen Raumes elementar. Für mich wird der Förderbereich 1 der GAK inklusive des Sonderrahmenplans deshalb zu Recht als das bedeutendste nationale Förderprogramm für die Entwicklung des ländlichen Raumes bezeichnet. Der Bund hat die Mittel – das wurde schon gesagt – 2023 allerdings reduziert, sodass für SchleswigHolstein ungefähr 1,8 Millionen Euro weniger zur Verfügung stehen. Wir wissen derzeit noch nicht, was seitens des Bundes für die Zeit nach 2023 geplant wird, der Sonderrahmenplan endet am 31. Dezember 2023, der Entwurf des Bundeshaushalts liegt noch nicht vor. Die Länder brauchen Planungssicherheit, die Kommunen als Hauptprojektträger dieser Fördermaßnahmen ebenso. Die Fortsetzung des Sonderrahmenplans oder die Überführung des Mittelansatzes in den Förderbereich 1 des regulären Rahmenplans ist unabdingbar. Die GAK-Mittel werden benötigt, um die Programmbereiche der ländlichen Entwicklung in ELER kofinanzieren zu können. Dafür setzen wir uns als Ministerium intensiv ein, auch über die Arbeitsgemeinschaft Nachhaltige Landentwicklung und in der Agrarministerkonferenz. Meine Damen und Herren, die im zu beratenden Antrag formulierte Bitte um Erhöhung der Beratungsleistungen im BULE+ werden wir prüfen. Die Regionaldezernate in der Abteilung Ländliche Entwicklung des Landesamtes stehen im Rahmen der zurzeit personell zur Verfügung stehenden Ressourcen bereit, hierzu zu beraten. Dies gilt gleichermaßen für die Regionalmanager der AktivRegionen sowie die Akademie für die Ländlichen Räume. In diesem Zusammenhang möchte ich meine Erwartung an den Bund wiederholen, die Kommunikation mit den Ländern über die Transparenz zur Ausgestaltung des BULE+ zu verbessern, damit die Beratungsleistung zielgerichtet und zeitnah bereitgestellt werden kann. Meine Damen und Herren, ich komme zur regionalen Wertschöpfung. Da rennen Sie bei mir offene Türen ein. Die ländlichen Räume haben Potenzial, sie sind Chancenräume. Wir müssen sektoral und integriert dafür sorgen, dass die Wertschöpfung in den ländlichen Räumen verbleibt. Im Rahmen unseres Vorsitzes der bereits genannten AG Landentwicklung haben wir dafür gesorgt, dass die jährlich gemeinsam mit dem BMEL angebotene Fachtagung zur ländlichen Entwicklung in diesem Jahr das Thema wirtschaftliche Perspektiven im ländlichen Raum behandelt. Die Tagung wird am 1. Juni 2023, also in drei Wochen, in der Schleswig-Holsteinischen Landesvertretung in Berlin stattfinden und Gelegenheit bieten, dieses wichtige Thema vertieft zu erörtern, auch mit Mitgliedern des Landtags. Die Einladung und das Programm sind den Mitgliedern des Umwelt- und Agrarausschusses zugeleitet worden. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Der Minister hat die vorgesehene Redezeit um 35 Sekunden erweitert; diese Zeit stünde theoretisch den Fraktionen zur Verfügung. (Heiterkeit) – Aus dem Gelächter schließe ich, dass diese Zeit nicht in Anspruch genommen wird. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Jetzt muss Frau Redmann mir einmal weiterhelfen. Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden. An welchen Ausschuss möchten Sie es denn? 2068 Schleswig-Holsteinischer (Vizepräsident Peter Lehnert) (Sandra Redmann [SPD]: An den Umweltund Agrarausschuss!) – Das habe ich mir fast gedacht. – Es ist beantragt worden, den Antrag, Drucksache 20/943, an den Umwelt- und Agrarausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig so beschlossen. Dann brauchen wir in der Sache nicht abzustimmen. Ich rufe jetzt die Tagesordnungspunkte 20 und 21 auf: Gemeinsame Beratung a) Schulabschluss an Förderzentren anerkennen Antrag der Fraktion des SSW Drucksache 20/826 Leistungen von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Rahmen zieldifferenter Schulabschlüsse anerkennen und berufliche Orientierung weiter ausbauen Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/979 b) Mündlicher Bericht zu jungen Menschen ohne Schulabschluss Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/829 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Mit dem Antrag zu b) wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig. – Gegenstimmen, Stimmenthaltungen gibt es nicht. Dann erteile ich für die Landesregierung der Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Karin Prien, das Wort.
Karin Prien
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Beginnen wir mit der guten Nachricht. In Schleswig-Holstein sinken die Zahlen der Schulabgänger ohne Abschluss. Und jetzt hören Sie zu: Im Jahr 2021 lagen sie bei nur 3,3 Prozent. Weitere 4,4 Prozent der Jugendlichen, die keinen ESA erreicht haben, hatten einen Förderschwerpunkt Lernen oder Geistige Entwicklung. Daraus ergibt sich nach der offiziellen Statistik der KMK eine Quote von 7,7 Prozent der Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss. Wir in Schleswig-Holstein, mit einer hohen – unter den Flächenländern höchsten – Inklusionsquote, kommunizieren diese Zahlen ehrlich und transparent. Andere Länder – wie etwa Berlin – klammern Kinder mit den Förderschwerpunkten Lernen und Geistige Entwicklung einfach aus. Sie tauchen in der Statistik schlicht nicht auf. Wir werden diesen Jugendlichen und ihren individuellen Herausforderungen nicht gerecht, wenn wir sie als Zahl in der Statistik so lange hin- und herschieben, bis es politisch passt. Auf Betreiben Schleswig-Holsteins hat die KMK daher im März 2023 eine Differenzierung der Abfrage der Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss beschlossen. Künftig wird es eine eigene Unterkategorie mit der Zahl der Abschlüsse für die Förderschwerpunkte Lernen und Geistige Entwicklung geben. Aber lassen Sie mich klarstellen: Auch die 3,3 Prozent der Schülerinnen und Schüler, die nach Jahrgangsstufe 9 ohne Abschluss sind, sind zu viel. Jeder einzelne Fall einer Schülerin, eines Schülers ohne Abschluss ist zu viel. Deshalb arbeiten wir mit vielen Maßnahmen, zu denen ich gleich noch komme, mit Hochdruck daran, diese Zahl weiter zu reduzieren. Eine besondere Unterstützung – das hebe ich heute besonders hervor – sind dabei die berufsbildenden Schulen, denen ich hiermit meinen großen Dank aussprechen möchte. Denn ein erheblicher Teil der Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss macht den Abschluss anschließend an einer berufsbildenden Schule im Übergangssystem. 2021 waren das 1.782 Schülerinnen und Schüler. Davon haben 1.272 Schüler im Rahmen der Ausbildungsvorbereitung einen ersten Schulabschluss gemacht. Ich bitte Sie, eine Sache dabei einmal zu bedenken. Anders als andere Bundesländer haben wir in Schleswig-Holstein die Situation, dass nach Jahrgangsstufe 9 der ESA gemacht wird und der ESA grundsätzlich nur mit Prüfungsleistung erworben werden kann, also nicht als Anerkennungsabschluss. Das ist anders als in anderen Bundesländern, wie wir in der Coronapandemie schmerzlich haben feststellen können. Andere Bundesländer erteilen den ESA ohne Prüfung nach Klasse 9, und dann haben sie einen erweiterten ESA nach Klasse 10, der mit Klausuren vergeben wird. Darüber (Ministerin Karin Prien) müssen wir in Schleswig-Holstein einmal sprechen. Ich bitte Sie, das zu berücksichtigen, wenn Sie die Statistiken mit Verstand lesen. Ich will Ihnen aber trotzdem noch etwas über die Maßnahmen sagen, die wir im Übrigen ergreifen, und über die es auch ein hohes Einverständnis gibt, dass es gute Maßnahmen sind. Flex-Klassen sind ein wirklich geeignetes und erprobtes Mittel. Schülerinnen und Schüler haben drei Jahre Zeit für die beiden letzten Schuljahre zum ESA. Die verlängerte Lernzeit ist mit deutlich mehr Praxisbezug ausgestattet und führt dazu, dass Schülerinnen und Schüler deutlich stärker an die berufliche Ausbildung herangeführt werden. Wir haben außerdem in Schleswig-Holstein seit 2019/2020 sieben Schulen mit einer Lerngruppe Produktives Lernen. Im Produktiven Lernen ist die Verzahnung zu den Betrieben und Praxisorten besonders eng. An drei Tagen der Woche erfolgt das Lernen im Betrieb; die verbleibenden Tage lernen die Jugendlichen in der Schule, wobei sich Schulinhalte auch aus der praktischen Tätigkeit ergeben. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die nächste Maßnahme ist: Um junge Menschen mit Förderbedarf besonders zu unterstützen, gibt es diverse Projekte zur Inklusion an den berufsbildenden Schulen in Verbindung mit den Förderzentren, die wir auch in diesem Jahr, mit diesem Haushalt weiter ausgebaut haben. Eine weitere Maßnahme betrifft die Sprachbildung. Die Kreisbeauftragten für Deutsch als Zweitsprache organisieren gemeinsam mit den Schulämtern die Versorgung von Kindern mit Migrationshintergrund in DaZ-Klassen und bilden die Schulen intensiv im Bereich Durchgängige Sprachbildung fort. In der Sprachbildung und der Umsetzung der Ideen durchgängiger Sprachbildung liegt meiner Auffassung nach der entscheidende Schlüssel für die Schülerinnen und Schüler mit bislang nicht ausreichenden Deutschkenntnissen. Mit der Bundesagentur für Arbeit gibt es eine Kooperationsvereinbarung zur Förderung von Sprache in Ausbildung. Es gibt Sprachförderkurse als Präsenzangebote und als Onlineformate. Weitere Maßnahmen sind: In vielen Kreisen und kreisfreien Städten gibt es umfangreiche Netzwerke schulischer und außerschulischer Akteure, die Schülerinnen und Schüler in Krisen begleiten. In den meisten Kreisen und kreisfreien Städten haben wir inzwischen Jugendberufsagenturen und bieten Beratungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler nicht erst mit dem Verlassen der Schule, sondern schon ab Jahrgangsstufe 8 an. Mit dem in Implementierung befindlichen Absentismuskonzept steht eine Reihe von Möglichkeiten zur Verfügung, die Schülerinnen und Schüler wieder in die Schule zu integrieren. Es greift ab der ersten Stunde, in der eine Schülerin oder ein Schüler unentschuldigt fehlt. Wir werden die Maßnahmen unseres Konzeptes wissenschaftlich evaluieren lassen und weiterentwickeln. Ich verhehle aber nicht, dass erhöhter Medienkonsum ein Faktor für Schulprobleme bis hin zur Sucht ist und daraus Absentismusprobleme resultieren. Gleiches gilt für Cybermobbing in sozialen Netzwerken. Um Schulen für diese Themen noch mehr zu sensibilisieren und Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen, haben wir in Kooperation mit dem Kinder- und Jugendschutz, dem IQSH und der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein Fachtage und Fortbildungen organisiert. Außerdem stellen wir den Schulen geeignetes Unterrichtsmaterial zur Verfügung. Das werden wir weiterentwickeln. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Über das PerspektivSchul-Programm haben wir gestern ausführlich gesprochen; das führe ich jetzt nicht noch einmal aus. Aber ich tue etwas anderes, und das ist mir sehr, sehr wichtig. Ich richte heute einen Appell gezielt an die Wirtschaft in unserem Land und die Unternehmen in unserem Land. Ich darf das auch – darüber freue ich mich sehr – im Namen des Vorsitzenden der Geschäftsführung der Bundesagentur für Arbeit tun, mit dem ich gestern darüber ausführlich gesprochen habe: Sehen Sie das Potenzial, das in jungen Menschen mit Förderschulabschluss steckt, und holen Sie sich diese jungen Menschen in die Betriebe! Geben Sie Ihnen eine Chance für die Ausbildung! (Lebhafter Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW) Denn sowohl mit Blick auf das individuelle Fortkommen dieser Kinder und Jugendlichen als auch aus gesellschaftspolitischer Perspektive gilt: Wir können es uns nicht leisten, auch nur einen Jugendlichen zu verlieren. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Das bedeutet, dass wir miteinander viel größere Anstrengungen unternehmen müssen, damit junge Menschen, auch mit Handicap, in den ersten Ar-2070 Schleswig-Holsteinischer (Ministerin Karin Prien) beitsmarkt kommen. Das ist ein wesentliches Ziel dieser Landesregierung, und ich werde mich dafür mit aller Kraft einsetzen. Ich freue mich wirklich sehr, dass die Bundesagentur für Arbeit unsere Anstrengungen an dieser Stelle so stark unterstützt. Meine Damen und Herren, wir haben die Aufgabe – wir haben es gestern diskutiert –, allen Kindern und Jugendlichen, egal wo sie herkommen, egal welche Ausgangsbedingungen sie haben, gerechte Chancen zu bieten. Wir schaffen als Landesregierung die Rahmenbedingungen dafür. Wir setzen uns auf Bundesebene weiterhin dafür ein, dass der Förderschulabschluss bundesweit anerkannt ist – ich teile da Ihre Einschätzung, Frau Waldinger-Thiering –, und wir sind da mit der statistischen Frage jetzt auch ein ganzes Stück weitergekommen. Aber das Wichtigste ist mir die Frage der Wertschätzung für die Leistung jedes einzelnen Schülers und jeder einzelnen Schülerin, egal wo er oder sie herkommt und egal welche Grundvoraussetzung er oder sie mitbringt. Diese Wertschätzung haben alle Schülerinnen und Schüler verdient. – Ich danke Ihnen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Die Ministerin hat die vorgesehene Redezeit um drei Minuten und 33 Sekunden erweitert. Diese steht dann auch den jeweiligen Rednern der Fraktionen zur Verfügung. Zunächst hat für die SSWFraktion die Kollegin Jette Waldinger-Thiering das Wort.
Jette Waldinger-Thiering SSW
Sehr geehrter Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bevor ich mit meiner Rede anfange, erst einmal: Vielen Dank für Ihren mündlichen Bericht, Frau Ministerin. Wir sind uns in ganz vielen Dingen einig. Deshalb bin ich froh, dass wir Freitagnachmittag kurz nach halb drei noch über ein so wichtiges Thema reden können. Die Art, wie wir mit unseren Schwächsten umgehen, sagt viel über unsere Gesellschaft aus. Der Umgang mit den jungen Menschen, die ihre Schullaufbahn aus unterschiedlichen Gründen in einem Förderzentrum für geistige Entwicklung absolvieren, ist hier kein Ruhmesblatt. Diese jungen Menschen gehen neun oder auch zehn Jahre zur Schule und lernen und leisten dort, was im Rahmen ihrer Möglichkeiten liegt. Dann sagen wir: „Danke für die letzten zehn Jahre und viel Glück. Aber einen Schulabschluss, den bekommen Sie nicht. Für den ESA hat es nicht gereicht, tut uns leid“, und am Ende gehen diese jungen Menschen als Schulabbrecher in die Statistiken ein. Gerade diese jungen Menschen, die ohnehin schon ihr ganz persönliches Päckchen zu tragen haben, haben mehr als das verdient. Wir brauchen einen eigenständigen Förderschulabschluss, einen Abschluss, der zeigt, was die jungen Menschen in ihrer Schullaufbahn geleistet haben. Die Schülerinnen und Schüler haben eine angemessene Anerkennung für die schulische Leistung verdient, die sie erbracht haben. Ich freue mich sehr zu sehen, dass das nun auch die regierungstragenden Fraktionen sehen und dass sie die Bereitschaft zeigen, mit uns an einem Strang zu ziehen. (Beifall SSW, Patrick Pender [CDU], Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wir brauchen außerdem eine differenzierte Statistik, die ausweist, dass es sich eben nicht um Schulabbrecher, sondern um Absolventen eines Förderzentrums handelt. Dass in Schleswig-Holstein mehr Kinder inklusiv an den Regelschulen beschult werden als in den meisten anderen Bundesländern, sehen wir als sehr positiv an. Die aktuellen Zahlen der Bertelsmann Stiftung zeigen deutlich, dass viele Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an den Regelschulen erfolgreich einen Abschluss erwerben. Aber es braucht natürlich ausreichend pädagogische Fachkräfte, um die Kinder mit Herausforderungen angemessen bis zum Schulabschluss zu begleiten, damit sie nicht am Ende der Regelschule doch durch das System fallen. Auch die Lehrkräfte können das nur leisten, wenn die Klassen ausreichend klein sind und die Zahl der ausgebildeten Fachkräfte ausreichend groß ist. Inklusion gibt es nicht zum Nulltarif. Auch das ist eine unserer großen Aufgaben: die Schulen personell so auszustatten, dass die Lehrkräfte ausreichend Zeit haben, sich um alle Kinder zu kümmern, damit am Ende keiner ohne Abschluss durch das System fällt. Die Zahlen zeigen deutlich: Es sind nicht nur die Förderschüler, denen der Abschluss fehlt. Es sind auch viele andere junge Menschen in Regelschulen, die diese ohne Abschluss verlassen, Menschen, die anschließend oft nicht den Weg in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt finden, junge Leute, die der Gesellschaft dauerhaft verloren ge- (Jette Waldinger-Thiering) hen. Das können und dürfen wir uns nicht länger leisten. In einer schrumpfenden Gesellschaft mit zunehmendem Fachkräftemangel sind wir auf jeden Einzelnen angewiesen. Jeder Einzelne hat das Recht auf Teilhabe am Erwerbsleben. Schule ist der Ort, an dem die Weichen dafür gestellt werden müssen, dass die jungen Menschen dieses Recht auch wahrnehmen können. Unsere Aufgabe ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, die das dann auch ermöglichen. Ein gutes Bildungssystem kostet Geld, ohne Frage, aber jedes Kind, jeder Jugendliche, der im System Schule hinten runterfällt, kostet die Gesellschaf noch viel mehr Geld. Darum müssen wir den Schülerinnen und Schülern das geben, was ihnen zusteht: eine Schulausbildung, die zum einzelnen Kind passt, und am Ende die Anerkennung, die jede Schülerin und jeder Schüler verdient hat. Frau Ministerin, Sie haben gerade davon gesprochen, dass Sie mit der Bundesagentur gesprochen haben: der neue Regionalleiter und ein Appell an unsere Unternehmen – kleine und mittlere Betriebe – in Schleswig-Holstein, den Kindern eine Chance zu geben. Ich sage immer: Das sind unsere Rohdiamanten. Wir müssen alles dafür tun, denn, wenn wir denen erst einmal etwas gegeben haben, bleiben sie bei uns, und wir können uns auf sie verlassen. Da müssen wir investieren. Wir dürfen keine Kinder oder jungen Menschen verlieren. Insofern finde ich es gut, dass die regierungstragenden Fraktionen meinen Antrag zum Anlass genommen haben, ihn noch auszubauen. Deswegen möchte ich meinen Antrag, Drucksache 20/826, in den Bildungsausschuss überwiesen haben. Dann würden wir dem CDU- und BÜNDNIS-90-Antrag zustimmen, denn wir sollten endlich zeigen, dass wir in Schleswig-Holstein handeln, noch bevor alle anderen Bundesländer auf die Idee kommen zu handeln. (Beifall SSW, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)
Peter Lehnert
Für die FDP-Fraktion erteile ich deren Fraktionsvorsitzenden Christopher Vogt das Wort.
Christopher Vogt FDP
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Danke, Frau Ministerin, für den Bericht. Die Bertelsmann Studie hat uns kürzlich noch einmal vor Augen geführt, dass leider immer noch ein beträchtlicher Teil der Jugendlichen in SchleswigHolstein Jahr für Jahr ohne Hauptschulabschluss, also ohne ESA, verlässt. Das hat natürlich gravierende Auswirkungen auf die Zukunftschancen dieser jungen Menschen und letztlich unserer Gesellschaft, denn wir leiden schon heute massiv unter dem Fachkräftemangel. Allein schon aus diesem Grund dürfen wir niemanden zurücklassen. In Schleswig-Holstein haben – Frau Ministerin, ich habe leicht andere Zahlen –, wenn ich das richtig gelesen habe, im Jahr 2021 7,4 Prozent der jungen Menschen die Schule verlassen, ohne einen Hauptschulabschluss oder einen ESA zu haben. Das sind jedes Jahr rund 2.000 junge Menschen, die damit einen mehr als schwierigen Start in das Berufsleben haben. Ein fehlender Schulabschluss ist für die Betroffenen eines der gravierendsten Hemmnisse, das spätere Berufsleben erfolgreich meistern zu können, denn 70 Prozent der jungen Menschen ohne Hauptschulabschluss finden im Anschluss keinen Ausbildungsplatz im dualen Berufsbildungssystem. Daran erkennt man: Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die die Hauptschule ohne ESA verlassen, ist einfach viel zu hoch. (Beifall FDP) Meine beiden Vorrednerinnen haben vollkommen recht: Es gibt ein statistisches Problem. Es gibt auch ein kleines Problem mit der Vergleichbarkeit in der Bertelsmann Studie, weil die Regeln in den Bundesländern unterschiedlich sind. Wir sollten in dieser Debatte nicht nur auf das statistische Problem abstellen, auch wenn es eines ist. Es geht hauptsächlich darum: Auch wenn man den Förderschulabschluss anerkannt hat, hat man noch keine besseren Chancen auf einen Ausbildungsplatz. Das ist das Problem in der Realität, dem man sich stärker stellen muss. Deshalb müssen wir deutlich mehr tun, damit die Quote der jungen Menschen, die keinen Schulabschluss haben, keinen ESA haben, kleiner wird. Ich schaue mit großem Unbehagen immer noch auf die jüngste IQB-Studie zu den Leistungen der Grundschülerinnen und Grundschüler, die ergeben hat, dass rund 20 Prozent der Kinder die Mindeststandards nicht mehr erfüllen. Das ist ein erschreckender Anstieg in den letzten Jahren. Es war lange so, dass ungefähr 7 Prozent der Grundschülerinnen und Grundschüler die Mindeststandards nicht erfüllt haben. Das war – wahrscheinlich nicht ganz zufällig – die Quote der Jugendlichen, die später keinen Abschluss erlangt hat. Es wird nicht eins zu eins deckungsgleich sein, aber es ist auffällig, dass 2072 Schleswig-Holsteinischer (Christopher Vogt) es der gleiche Prozentsatz ist. Wenn wir sehen, dass der Anteil der Grundschülerinnen und Grundschüler jetzt bei 20 Prozent liegt, müssen die Alarmglocken noch lauter schrillen, als es bisher der Fall ist. Ansonsten wird das Problem eher größer und nicht kleiner. Schleswig-Holstein muss deshalb aus unserer Sicht vor allem seine Grundschulen erheblich stärken und dort mehr Unterricht erteilen, was andere Bundesländer längst tun. Wir haben das unter Jamaika schon angepackt und eine Schippe draufgelegt. Dieser Weg muss konsequent weitergegangen werden. Das ist auch in Zeiten des Fachkräftemangels ein ganz entscheidender Schlüssel, um das Problem zu bekämpfen. (Beifall FDP und SSW) Eine extrem wichtige Baustelle ist und bleibt aus meiner Sicht, dass sich die Lehrkräfte gerade in Grundschulen, aber auch in den Gemeinschaftsschulen viel stärker auf den Unterricht und vor allem auf die Kernfächer konzentrieren müssen. Ansonsten ist eine individuelle Förderung überhaupt nicht denkbar. Eine weitere Folge aus der IQB-Studie – das ist ein Thema, mit dem wir uns in den nächsten Monaten beschäftigen müssen; das haben uns die Wissenschaftler auch sehr deutlich gesagt, auch Herr Professor Köller aus Kiel –: Wir sollten einführen, dass alle Kinder – alle Kinder! – im Alter von viereinhalb Jahren einen Sprachtest machen müssen, sodass Defizite frühzeitig erkannt werden und rechtzeitig mit entsprechenden Maßnahmen gegengesteuert werden kann. Wir wissen doch: Wer schon mit Sprachdefiziten in die Schullaufbahn startet, wird im Zweifel ziemlich zuverlässig zu denjenigen gehören, die dann auch massive Probleme haben. Frau Ministerin, Sie haben recht, dass man gute Sprachkurse für diejenigen Schülerinnen und Schüler braucht, die während der Schullaufbahn zu uns nach Deutschland kommen. Es fällt auf, dass Jungen seit vielen Jahren besonders oft betroffen sind. Auch das ist ein Punkt, über den man sprechen muss. Oft fehlen Jungs heutzutage männliche Vorbilder, weil im Zweifel zu Hause keiner da ist, zumindest nicht ein Mann dauerhaft. Das ist einfach ein Problem. Auch in den Grundschulen sind Männer meistens nur mit dem Beruf des Hausmeisters vertreten. Insofern müssen wir dafür werben, dass sich mehr junge Männer für den Lehrerberuf an den Grundschulen interessieren. (Beifall FDP) Ich sehe erhebliche Defizite auch bei der Ausstattung der Gemeinschaftsschulen. Unsere Lehrkräfte brauchen einfach mehr Unterstützung und Entlastung beim Thema Inklusion und Integration. Es gibt in Schleswig-Holstein extrem viel Luft nach oben. Wir haben den Punkt noch einmal vertagt. Das Thema Schulsozialarbeit spielt da eine Riesenrolle. Frau Ministerin, über Startchancen wollen wir uns heute nicht streiten, aber ich will Folgendes sagen: Sie haben gesagt: „25.000 Euro pro Schule, das ist ja nichts“. Da wo Sie zuständig sind, müssen Sie sich an dieser Aussage messen lassen. Wenn ich richtig gerechnet habe, gibt das Land SchleswigHolstein 18 Millionen Euro für Schulsozialarbeit aus. Wir haben 800 Schulen. Das sind pro Schule 22.500 Euro. (Martin Habersaat [SPD]: Das ist ja nichts!) Das wäre nach Ihren Worten nichts. Ich glaube schon, dass das etwas ist. Das muss aber mehr werden. Die Probleme sind so, wie sie sind. Wenn man das also an einer Stelle so formuliert, sollte man selber mehr tun. Wir müssen uns auch stärker um die Jugendlichen und jungen Erwachsenen kümmern, die keinen Schulabschluss haben, aber aus meiner Sicht trotzdem eine zweite Chance verdient haben. Sie haben es angesprochen: Die Bundesagentur für Arbeit ist massiv gefragt. Sie haben die berufsbildenden Schulen angesprochen. Ich will noch einen Punkt ansprechen. Die Produktionsschulen sind meiner Meinung nach ein extrem gutes Angebot, um jungen Erwachsenen eine zweite Chance zu geben, den Start ins Berufsleben hinzubekommen, Sozialkompetenz zu lernen, den ESA zu machen. Die Produktionsschlüssel sind ein wichtiger Schlüssel, um den jungen Menschen, die keinen Schulabschluss haben, relativ zügig eine zweite Chance zu geben und trotzdem in eine Berufskarriere starten zu können. Zu Recht haben Sie die Themen Medienkonsum und Cybermobbing angesprochen. Darüber haben wir in der vergangenen Bildungsausschusssitzung gesprochen. Wir müssen deutlich mehr machen, auch schon in den Grundschulen, um den Kindern in der heutigen Zeit mehr Medienkompetenz zu vermitteln, auch die Folgen von Medienkonsum, der überbordend ist. Auch das ist eine schlimme Folge der Coronazeit. Auch das Thema müssen wir in der Tat deutlich stärker anpacken. (Beifall FDP und Kristina Herbst [CDU]) (Christopher Vogt) – Vielen Dank. Das muntert mich auf. – Zum SSWAntrag und zum Antrag der Koalitionsfraktionen: Ich kann nachvollziehen, dass es hier ein statistisches Problem gibt. Das ist ein Punkt, über den man sprechen muss, Jette Waldinger-Thiering. Keine Frage. Da ist auch schon etwas auf dem Weg. Wir sollten an dieser Stelle aber nicht so tun, als sei es vor allem ein Statistikproblem; es ist nach wie vor ein Riesenproblem. (Jette Waldinger-Thiering [SSW]: Das habe ich nicht getan!) – Nein, aber ich will das sagen. – Wir unterstützen den Antrag, das zu tun. Man ist schon auf dem Weg. Das ist in Ordnung. Ich finde, wir sollten beide Anträge in den Bildungsausschuss geben, um die Maßnahmen, um die es teilweise im Koalitionsantrag geht, etwas ausführlicher zu besprechen. Das schadet nicht. Insofern freue ich mich auf die weitere Beratung im Ausschuss. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und denen, die kandidieren, viel Erfolg bei der Kommunalwahl. Jetzt freue ich mich auf die Jungfernrede des Kollegen Pender. Viel Erfolg. – Vielen Dank. (Beifall)
Peter Lehnert
Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort dem Kollegen Patrick Pender für seinen ersten Redebeitrag in dieser Wahlperiode. (Beifall)
Patrick Pender CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Ich danke für die nette Ankündigung von der FDP. Ich freue mich, heute zu diesem besonders wichtigen Thema meine erste Rede halten zu dürfen. Ich bin dankbar, diese Rede in einem Land halten zu dürfen, wo als eine Selbstverständlichkeit wahrgenommen wird, dass Menschen mit Behinderung ein Recht auf Bildung haben. (Beifall ganzes Haus) Mit der 2009 verabschiedeten UN-Behindertenrechtskonvention ist dieser humanistische Grundsatz als politischer Entwicklungsauftrag für ein inklusives Bildungssystem zu verstehen. Kinder und Jugendliche entwickeln sich wegen der verschieden stark ausgeprägten Beeinträchtigungen ganz unterschiedlich. Daher wirkt die UN-Konvention auch auf ein Schulsystem hin, bei dem alle Kinder jene passende sonderpädagogische Förderung erhalten, die sie in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten benötigen. Förderschulen sind hervorragende Orte für die Vermittlung von Alltagskompetenzen und Bildung. Im Schuljahr 2021/2022 gingen in Schleswig-Holstein über 6.000 Schülerinnen und Schüler auf eine Förderschule. In Vorbereitung auf meine heutige Rede habe ich ein Förderzentrum bei mir im Wahlkreis besichtigen können und erste Eindrücke mitnehmen dürfen. (Beifall CDU und Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Sich vor Ort ein Bild zu machen, habe ich beim Kollegen Hauke Göttsch gelernt. – Die fürsorgliche Arbeit der Lehrkräfte an den sozialen und persönlichen Weiterentwicklungen der Kinder hat mich dabei stark beeindruckt. Die pädagogischen Fachkräfte richteten im Klassenraum ihre volle Aufmerksamkeit auf das einzelne Kind mit seinen individuellen Fähigkeiten und Stärken, seinen jeweiligen Entwicklungsfeldern. Das wertschätzende Miteinander wird von den Schülern untereinander in den Klassen wiedergegeben, vertieft. Die Kinder fühlen sich wohl und erleben ein Erfolgsempfinden. Das Kind kann spüren, was es kann. Zu sehen, was die Kinder und Jugendlichen trotz ihrer Beeinträchtigungen leisten können, ob in der Kommunikation, dem Schreiben oder dem Handwerk, dem Sport oder der Musik, und welche Lernerfolge dabei über einen längeren Zeitraum erzielt werden, gebührt Achtung und Respekt. An dieser Stelle sage ich Danke, Frau Bildungsministerin, dass Sie sich gestern die Zeit genommen haben, die Kunstwerke, die von diesem Förderzentrum in Norderstedt ausgestellt worden sind, zu sehen. Das weiß ich als Abgeordneter sehr zu schätzen. Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Es ist richtig – ich bedanke mich ganz herzlich bei der Kollegin Waldinger-Thiering –, dass die Studie der Bertelsmann Stiftung „Jugendliche ohne Hauptschulabschluss“ den Anlass und den Grund für die heutige Debatte gibt – vom SSW hier aufgebracht. Der Lernerfolg dieser Schüler wird darin nicht wiedergegeben. Diese Studie wird dem nicht gerecht. In der Studie wird angeführt, dass fast die Hälfte der Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf an 2074 Schleswig-Holsteinischer (Patrick Pender) Förderzentren unterrichtet werden. Eine solche Auffassung eines Schulabgangs ohne Anerkennung verwirft den inklusiven Gedanken und ist dem individualisierenden Leistungsbegriff widersprüchlich. (Lars Harms [SSW]: Wohl wahr!) Die Wahrnehmung der Schüler, dass sie kaum Aussicht auf einen Ausbildungsplatz haben, da ihre bisherigen Erfolge als „kein Abschluss“ gewertet werden, löst einen Abkühlungsprozess, den Coolingout-Effekt aus, wie man mir gesagt hat, hat also eigentlich Frust und im schlimmsten Fall sogar die völlige Abkehr von Ausbildungsaspirationen zur Folge. Ich begrüße daher sehr und bedanke mich bei der Bildungsministerin, dass sie sich dafür einsetzt, dass diese Anerkennung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Rahmen zieldifferenter Schulabschlüsse anerkannt wird. Vielen herzlichen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Ein solcher Ausdruck der Anerkennung ist gelebte Inklusion. Es sollte also unser aller politischer Konsens sein, diese Schüler in ihrem Selbstvertrauen und in ihrer Selbsttätigkeit bestmöglich zu stärken und zu unterstützen. Das stigmatisierende Etikett „lernbehindert“ sollte heute schon lange nicht mehr als zutreffend gelten. Bereits jetzt gibt es mehrere Projekte im Land, ein paar wurden genannt, bei denen ehemalige Schüler im Anschluss nach der Förderschule durchaus in Betrieben arbeiten, und das freudig. Statt Generalisten – das sind die momentanen Zeiten – werden schließlich oftmals eher Fachkräfte als Spezialisten gebraucht und sehnsüchtig gesucht. Also wird bei der Ausübung größtenteils eine Fertigkeit angefragt. Das machen diese Schüler mit sehr viel Leidenschaft. Darin gehen sie richtig auf. Weitere Anschlussmöglichkeiten nach Verlassen der Förderschule bieten – das wurde angesprochen – der Berufsbildungsbereich in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung, die Einrichtungen der Jugendhilfe oder Berufsbildungswerke. Beim Übergang von Schule in den Beruf ist es der richtige Weg, die Kooperationsmöglichkeiten im Land weiter zu stärken. Ich finde es toll, dass der Antrag, der von uns gemeinsam mit den Grünen vorgestellt wurde, weiter geht als die Zahlen, die in der Studie genannt wurden, denn Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung und der inklusiven Berufsorientierung wollen wir vor allem für die nächste Zukunft unterstützen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir neigen manchmal – Kollege Vogt hat das auch gesagt – dazu, nur auf Zahlen und Zertifikate zu schauen. Stattdessen sollten die erlernten und geförderten Fähigkeiten von jungen Menschen mit Beeinträchtigung in den Blickpunkt gestellt werden. Mit unserem Antrag legen wir deshalb unser Augenmerk auf jeden einzelnen Schüler – nicht nur, indem wir die individuellen Leistungen anerkennen wollen, sondern indem wir die Maßnahmen zum Übergang von Schule in den Beruf, in die Berufswelt stärken. Wir wollen Schule und Unterricht stetig weiterentwickeln und allen Kindern die für sie bestmögliche Wertschätzung und Unterstützung zukommen lassen, um ein Lernen für selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt FDP) Ich möchte meine Rede gern mit den Worten des Schulleiters abschließen, mit dem ich das Gespräch – länger als eigentlich angedacht, nämlich drei Stunden – führen durfte. Er gab mir die Worte mit: „Alles an unserer Schule ist besonders, nur nicht unsere Schülerschaft. Die ist eigentlich ganz normal. Man muss nur genau hinschauen.“ Vielen Dank. (Anhaltender Beifall ganzes Haus)
Peter Lehnert
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich dem Kollegen Malte Krüger das Wort.
Malte Krüger GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herzlichen Glückwunsch zur ersten Rede. Das ist lustigerweise die gleiche Aussage, die ich von einem Schulleiter an einer Schule, an der ich in Steinburg war, gehört habe. Von daher haben wir anscheinend ähnlich tickende Schulleiter. (Zurufe und Heiterkeit) Herr Vogt, Sie haben in Ihrer Rede von „Alarmglocken“ gesprochen. Bis dahin konnte ich Ihnen eigentlich gut folgen. Wir haben aber noch eine Menge Herausforderungen vor uns und haben noch einige Dinge, die wir in dieser Legislatur sicherlich be- (Malte Krüger) wegen wollen. Was wir eben nicht machen dürfen, ist, in Panik zu verfallen. (Christopher Vogt [FDP]: Hab ich auch nicht gesagt!) Wir müssen da kontinuierlich weitermachen. Den Weg will Schwarz-Grün gehen. (Christopher Vogt [FDP]: Man sollte bei einer Alarmglocke nie in Panik verfallen!) 2.012 Schülerinnen haben in Schleswig-Holstein im Jahr 2021 die Schule ohne Hauptschulabschluss verlassen. Das entspricht einem Anteil von 7,4 Prozent. Das sind zwar weniger als in den drei Jahren davor, aber natürlich immer noch zu viele. Spricht man bei diesen Schülerinnen und Schülern aber nun pauschal von sogenannten Schulabbrechern, so würde dies viel zu kurz greifen. Da sind wir ja auch einer Meinung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Denn nur ein Teil von ihnen geht ohne Abschluss. Ein anderer Teil macht einen Förderschulabschluss. 2018 waren diese Teile etwa gleich groß. In der Debatte heute schauen wir uns beide Teile an, denn wir müssen und wollen für beide etwas tun. Zu den Maßnahmen, wie wir mehr Menschen zum Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss, dem ESA, führen wollen, hat die Ministerin schon einiges gesagt. Das PerspektivSchul-Programm ist, wie bereits gestern deutlich wurde, ein beispielhafter Ansatz für ein besseres Schul- und Lernklima. Auch wenn nur einzelne Schulen direkt im Programm beteiligt sind, könnten wir von ihnen, ihren Lösungen und den Ergebnissen der wissenschaftlichen Begleitung viel für andere Schulen lernen. Was tun wir also? – Man kann es nicht oft genug betonen: Bildungserfolg, das zeigen alle Studien, hängt zuallererst von den Lehrkräften ab. Wir brauchen genug Lehrkräfte, und wir müssen sie gut ausund fortbilden, gerade mit Blick auf Unterstützung für Schülerinnen und Schüler, denen das Lernen, aus welchen Gründen auch immer – es gibt zahlreiche –, schwerer fällt. Unsere Anstrengungen hierzu finden sich im Handlungsplan Lehrkräftegewinnung, den wir noch in diesem Jahr fortschreiben werden. Dort, wo Lehrkräfte aber nicht die Zeit haben, allen Schülerinnen und Schülern bei allen Herausforderungen bestmöglich zur Seite zu stehen, brauchen wir weitere Mitglieder im Team Schule, wie ich es einmal nenne. Schulsozialarbeit leistet hier schon jetzt großartige Arbeit und muss auch weiterhin unterstützt werden. Wie dies gestaltet werden kann, darüber sprechen wir nicht heute, aber noch einmal in einem anderen Raum. Unser Antrag dazu liegt auf jeden Fall vor. Aber auch Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, Schulassistenzen und Schulbegleitungen helfen im engen Austausch miteinander und mit den Lehrkräften, Lernorte aktiv mitzugestalten und zu verbessern. Im Zusammenhang mit dem kommenden Ausbau des Ganztags sollten wir diese Expertise, wie auch die aus dem PerspektivSchul-Programm, dringend mitnehmen. Diese Maßnahmen müssen da gezielt ansetzen, wo es nötig ist: Junge Menschen mit nicht deutscher Staatsangehörigkeit verlassen die Schule mehr als doppelt so häufig ohne ESA. Jungen sind häufiger betroffen als Mädchen. Es gibt also einiges zu tun. Aber auch für die jungen Menschen mit Förderbedarf, die trotz Förderschulabschluss allzu oft in der Debatte und in Statistiken in die Schublade „Menschen ohne Schulabschluss“ geworfen werden, müssen wir einstehen. Von den Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf verlässt die Mehrheit in Schleswig-Holstein die Schule ohne ESA. Ich bin Jette Waldinger-Thiering und dem SSW sehr dankbar, dass sie mit ihrer Initiative darauf hinweisen, dass dies nicht heißt, dass sie nichts geleistet hätten. Es tut diesen jungen Menschen Unrecht, wenn sie den Stempel „Schulabbrecher“ aufgedrückt bekommen. In der Begründung des SSW-Antrags heißt es, dass laut Bertelsmann Studie 49 Prozent der Jugendlichen ohne Schulabschluss von Förderzentren stammen. In Schleswig-Holstein ist dieser Anteil mit 23,5 Prozent deutlich geringer, was vor allem an unserem im Ländervergleich hohen Inklusionsanteil liegt, es wurde hier schon dreimal gesagt. Aber auch von den an allgemeinbildenden Schulen beschulten Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf macht die Mehrheit keinen ESA. Der überwiegende Teil dieser Schülerinnen und Schüler erreicht aber einen Förderschulabschluss, also die Ziele des jeweils individuell festgelegten Bezugsrahmens. Dafür sollten diese Schülerinnen und Schüler, wie vom SSW zu Recht angemerkt, auch Wertschätzung erfahren, weswegen auch wir die Anerkennung und Ausweisung von Förderschulabschlüssen in Berichten und Statistiken in unseren Alternativantrag aufgenommen haben. Dies sollte nicht nur für Schülerinnen und Schüler an Förderzentren gelten, sondern auch an solchen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, 2076 Schleswig-Holsteinischer (Malte Krüger) die inklusiv an unseren allgemeinbildenden Schulen beschult werden. Wertschätzung allein ist aber nicht genug. Deswegen gehen wir mit unserem Alternativantrag auch noch etwas weiter. Insgesamt führen wir hier in Schleswig-Holstein immer noch vergleichsweise wenige Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zum ESA. Das wollen wir ändern. Da muss es noch eine Verstetigung geben. Hierzu brauchen wir zunächst eine differenzierte Erfassung dieser Zielgruppe und die Einführung von Standards in der sonderpädagogischen Diagnostik an unseren Förderzentren. Wir wollen ein Rahmenkonzept für Kriterien, die das Erreichen der Ziele im genannten individuellen Bezugsrahmen beschreiben. Wir wollen Kooperationen zwischen Förderzentren und Gemeinschaftsschulen stärken und Maßnahmen wie die erfolgreich laufenden Flex-Klassen weiterführen und ausweiten. Auch im Übergang von der Schule zum Beruf müssen wir mehr Perspektiven schaffen. Der absolut überwiegende Teil der Schülerinnen und Schüler mit Förderschulabschluss findet keine Anstellung auf dem ersten Arbeitsmarkt. Ich bin außerordentlich dankbar für das, was die Ministerin hier gesagt hat. Es gibt dann oft auch keinen Ausbildungsplatz, das ist ein echtes Unding. Das betrifft übrigens auch die Gruppe der Schülerinnen und Schüler ohne Förderbedarf, die keinen ESA erreichen. Für beide Gruppen brauchen wir also mehr Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung. Alles andere wäre in Zeiten des Fachkräftemangels völlig unverantwortlich. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Jette Waldinger-Thiering [SSW])
Kristina Herbst
Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Martin Habersaat das Wort.
Martin Habersaat SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! Ich habe zwar den Wehrdienst verweigert, aber mitbekommen: Manche Waffe wird sehr selten, dafür aber sehr gezielt eingesetzt. Herr Pender, herzlichen Glückwunsch zur ersten Rede. (Vereinzelter Beifall) Kein Schulabschluss ist ein Problem. (Christopher Vogt [FDP]: Ja!) Die Risiken heißen: keine Ausbildung, weniger Geld, schlechtere Gesundheit, früherer Tod. Der erste Abschluss, der in Deutschland vergeben wird, war früher der Hauptschulabschluss, heute ist es der ESA. Ich habe mich in der Debatte eben ein bisschen gefragt: Wenn ich in meiner Fraktion eine Umfrage machen würde: Mit EVA zum ESA und dann mit PiA zum SPA – wie viele meiner Fraktionskolleginnen und -kollegen könnten das wohl erläutern? (Wortmeldung Thomas Losse-Müller [SPD]) – Immerhin der Fraktionsvorsitzende beherrscht das, das beruhigt mich. (Christopher Vogt [FDP]: Aber ganz schön wenig! – Heiterkeit) – Zwei von zwölf sind schon mal ein Sechstel. Den ESA verfehlen in Deutschland besonders oft junge Männer, in Schleswig-Holstein noch mal öfter. Den verfehlen besonders oft junge Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, in Schleswig-Holstein auch noch mal öfter, und das, obwohl es Bundesländer gibt, in denen die Gruppe der Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft sogar bessere Ergebnisse erzielt als die anderen. Den ESA verfehlen in Schleswig-Holstein mehr junge Menschen als im Bund. Frau Prien, vielen Dank für den Bericht, Sie haben aufgedröselt, dass man da schon genau hingucken muss, was Menschen mit Förderbedarf und andere angeht. Wir haben es mehrfach gehört: 7,5 Prozent sind es 2021 gewesen. In der Folge können viele das nachholen. Trotzdem sind ein Fünftel der 20- bis 30-Jährigen in Schleswig-Holstein ohne abgeschlossene Berufsausbildung, trotz der Angebote, die wir vielfach haben, um es aufzuholen. Es gibt in Schleswig-Holstein eine besondere Problemregion. Man glaubt es auf den ersten Blick gar nicht. Wenn ich an diese Region denke, denke ich normalerweise an den Hansapark, an schöne Strände, an Niclas Dürbrook. (Zurufe SPD: Oh! – Lukas Kilian [CDU]: Niclas Dürbrook ist eine Rakete!) Es ist Ostholstein. (Zuruf SPD: An Sandra Redmann!) – An Sandra Redmann sowieso. – Die Zahl der Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss in Ostholstein ist dreimal so hoch wie im benachbarten Kreis Stormarn. Da lohnt es sich schon, genauer hinzugucken. (Martin Habersaat) Was man in so einer Debatte nicht machen darf und was heute glücklicherweise niemand getan hat, ist, die Verantwortung auf die Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf oder auf die Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund abzuschieben. Man darf die Situation auch nicht schönreden. Die Lage ist differenziert zu betrachten, sie ist aber in Schleswig-Holstein nicht gut. Jede zehnte Lehrkraft in Schleswig-Holstein ist gar keine ausgebildete Lehrkraft. Es fehlen Tausende von Lehrkräften und nicht 200. Beim IQB-Bildungstrend ging es für Schleswig-Holstein dramatischer bergab als bei anderen; Corona hat überall stattgefunden, aber die Auswirkungen waren offenbar unterschiedlich. Die Entlastung für Klassenlehrkräfte, die wir als SPDFraktion wichtig finden, um den Raum für Pädagogik wieder zu stärken, haben Sie abgelehnt. Frau Ministerin Prien, statt viel Kraft in mehr Schulsozialarbeit zu investieren, habe ich in letzter Zeit wahrgenommen, dass Sie Kraft in eine Debatte investieren, die da heißt, wir müssen möglicherweise das Alter der Strafmündigkeit heruntersetzen. (Christopher Vogt [FDP]: Kinder in den Knast!) Da wünsche ich als Pädagoge mir die Energie doch lieber bei der Schulsozialarbeit. (Beifall SPD – Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bleiben wir doch lieber bei der Inklusion!) Wir brauchen für unsere Schulen Konzepte: für die PerspektivSchulen, aber auch für alle anderen Schulen. Wir müssen auch bei der Frage der Beobachtung, des Monitorings der Schülerinnen und Schüler, besser werden. Nur zwei Bundesländer haben es geschafft, die Daten der Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss wie vereinbart an die Jobcenter zu geben, das waren Hamburg und Bremen. Das war nicht das selbst ernannte Digitalisierungswunderland Schleswig-Holstein. Nun war Herr Schrödter in den letzten Monaten damit beschäftigt, ein Akteneinsichtsverfahren zu organisieren. Möglicherweise ist aber ab der kommenden Woche wieder die Luft da, sich auch das andere Verfahren anzugucken. (Vereinzelter Beifall SPD) Wir haben es mehrfach gehört: Wir haben vor allem ein Statistikproblem, das wir mit dem SSW-Antrag und nun dem schwarz-grünen Antrag lösen. Aber nur der differenzierte Blick auf die Statistik allein verändert nicht die Perspektiven der jungen Menschen. Eingedenk der Tatsache, dass die UN-Konvention zur Inklusion für Deutschland von einem Schleswig-Holsteiner unterschrieben wurde, sollten wir uns in Schleswig-Holstein besonders Mühe geben, was die nächsten Schritte angeht. Drei davon sind besonders wichtig. Erstens müssen wir uns in der Tat die Berufsperspektiven für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf angucken. Meine Vorrednerinnen und -redner haben es erwähnt. Das müssen wir gemeinsam mit den beruflichen Schulen, den Förderzentren, mit den Jugendaufbauwerken, aber auch mit den Werkstätten und dem ersten Arbeitsmarkt tun. Ich habe das Gefühl, dass es da an der einen oder anderen Stelle noch Beharrungskräfte gibt, die wir möglicherweise neu andiskutieren sollten. Der zweite Bereich betrifft die Ressourcen für die Schulen, auf deren Schultern die Inklusion liegt. Das sind die Grundschulen, die Gemeinschaftsschulen, die Berufsschulen und die Förderzentren. Im Antrag von CDU und Grünen sind die FlexKlassen als eine Möglichkeit erwähnt. Ich finde die Praxisklassen, die Frau Prien erwähnt hat, mindestens genauso wichtig und hilfreich. Ich halte auch weitere Konzepte für denkbar, um diesen Schulen zu ermöglichen, Konzepte zu entwickeln, die den Schülerinnen und Schülern, über die wir heute sprechen, helfen. Wir brauchen eine Antwort für 18-jährige junge Menschen, die – jetzt kommt wieder so ein Wort – BiK-DaZ hinter sich haben, bei denen es aber noch nicht für AV-SH reicht. Wir müssen uns überlegen, wie wir es schaffen, verlässlich Sprachangebote für junge Menschen zu organisieren, auch wenn sie nicht mehr berufsschulpflichtig sind, um ihnen den Weg in eine Ausbildung zu ermöglichen. Wenn wir diese drei Schritte gemeinsam geschafft haben, haben wir die Inklusion in Schleswig-Holstein ein großes Stück vorangebracht. – Vielen Dank. (Beifall SPD – Wortmeldung Ministerin Karin Prien)
Kristina Herbst
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Wir kommen zur Abstimmung. (Ministerin Karin Prien: Frau Präsidentin, ich hatte mich zur Wort gemeldet!) – Das hatte ich nicht gesehen. Verzeihung! Dann erteile ich der Bildungsministerin, Frau Prien, das Wort. 2078 Schleswig-Holsteinischer
Karin Prien
Nach der insgesamt sehr einvernehmlichen Debatte, einem durchaus gemeinsamen Blick auf die Problematik und dem gemeinsamen Willen, die Dinge anzugehen, will ich eine Bemerkung machen, um insbesondere den Digitalminister ein bisschen zu entlasten. Lieber Herr Habersaat, wir waren hier schon in der letzten Legislaturperiode gemeinsam zugange. Vielleicht erinnern Sie sich, dass wir das Schulgesetz kurz vor Ende der Legislaturperiode geändert haben. Ich weiß nicht, ob Sie sich noch erinnern: Wir haben § 30 a Schulgesetz geändert. Mit § 30 a Schulgesetz haben wir die Datenübermittlung von den allgemeinbildenden Schulen an die Bundesagentur für Arbeit geändert. Das ist genau das, worauf die Chefin der Bundesagentur für Arbeit angespielt hat. Diese Änderung – das scheint ihr irgendwie durchgegangen zu sein – haben wir in Schleswig-Holstein jedenfalls schon vorgenommen. Was wir jetzt noch zu erledigen haben, ist die Frage der Einrichtung einer gemeinsamen Stelle, bei der die Daten von der Bundesagentur wieder an das Land zurückgespielt werden, um dann so etwas wie eine aufsuchende Arbeitsberatung bei den Jugendlichen, die noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, einzurichten. Darüber habe ich mich gestern mit dem Chef der Bundesagentur für Arbeit sehr intensiv ausgetauscht. (Wortmeldung Martin Habersaat [SPD])
Kristina Herbst
Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder -anmerkung des Abgeordneten Habersaat?
Martin Habersaat SPD
Frau Ministerin Prien, das nehme ich erfreut zur Kenntnis, denn dann ist Schleswig-Holstein vielleicht auch da das erste Flächenland, das einen Erfolg vermelden kann. Dann hätte Herr Schrödter noch mehr Zeit gehabt, um die Akten des Aktenvorlagebegehrens auf den Weg zu bringen. (Heiterkeit Birte Pauls [SPD]) – Wunderbar. – Das wollte ich Ihnen jedenfalls nicht vorenthalten. Das haben wir gemeinsam in der letzten Legislatur bereits vorangebracht. Insofern sind wir auch da schon ein gutes Stück weitergekommen. – Ich danke Ihnen für die gute Debatte heute. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
Serpil Midyatli SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Welche Familie kennt es nicht? – Noch einmal schnell in die Stadt, die Kinder – in dem Falle meine Jungs – brauchen noch neue Schuhe. Und da fängt das Problem tatsächlich schon an. Erst einmal: Schnell geht hier schon mal gar nichts, und vor allem auch Schuhe – und irgendwelche Schuhe auch schon einmal nicht. (Zuruf) – Ja, reden Sie einmal mit Jungs über Sneaker! Das ist spannend. Alle haben schon Bilder im Kopf! Sie wissen genau, worauf ich hinauswill, den zunächst schleichenden Prozess, den unsere Innenstädte ja seit Jahren durchlaufen, wenn wir einmal ehrlich sind, zusätzlich beschleunigt durch die Pandemie und vor allem auch durch die Energiekrise: Wir erleben, dass immer mehr Geschäfte ihre Angebote reduzieren oder sogar ihre Tore für immer schließen. Die Diskussion um die Galeria Kaufhof nimmt wieder Fahrt auf. Ehemals wichtige Ankerorte in unseren Städten, vor allem diejenigen, die eine große Fläche haben, können zu großen Folgeproblemen führen. Meine Zeit ist hier begrenzt, daher nur ein Tipp, Frau Kollegin Sütterlin-Waack: Besuchen Sie einmal Jan Lindenau in Lübeck. Er zeigt Ihnen dann, was man mit ganz viel Mut und vor allem auch Beharrlichkeit tatsächlich auch gegenüber großen Konzernen bewirken kann, nämlich den Erhalt des Kaufhauses auf der einen Seite und den Erhalt der Arbeitsplätze auf der anderen Seite, und ein neuer dritter Ort entsteht dort. (Vereinzelter Beifall SPD) Total spannend! (Zuruf) – Junger Mann, du wolltest damals nicht nach Lübeck, das hast du jetzt davon! In die ehemalige Sportabteilung von Karstadt zieht nämlich nicht nur eine Schule ein, sondern tatsächlich auch Coworking-Spaces und Vereine und Verbände. Das wird also wirklich ein sehr lebendiger Ort. Auch dafür sind die Mittel, die wir damals – ja, ich erinnere daran – als SPD eingebracht haben, auch sehr gut angelegt. Nun mag der ein oder andere doch sagen: Serpil, dann bestell doch mal im Netz. – Aber nein, das möchte ich nicht, auch wenn es schneller geht und auch die Auswahl dort wahrscheinlich größer wäre. Ich bin nämlich eher oldschool, was das angeht, und ich glaube an unsere Innenstädte als lebendige Orte des Handels, der Gastronomie und des Wohnens und, wenn es nach uns, nach der SPD geht, auch an die Innenstädte als dritte Orte, wo es nicht nur darum geht, dort einzukaufen, sondern auch um eine neue Form der Aufenthaltsqualität. (Beifall SPD) Dazu braucht man wie gesagt den Mut, Veränderungen und den Bedürfnissen der Menschen begegnen zu wollen. Eine kleine Geschichte: Es war einmal eine Stadt, nennen wir sie einmal die Landeshauptstadt Kiel, die sich vorgenommen hat, einen Teil – einen sehr unattraktiven Teil, muss man tatsächlich dazu sagen – weiterzuentwickeln. Was gab es da für ein Theater und Widerstände, dass die Stadt Kiel den Holstenfleet und dessen Neugestaltung damals in Angriff genommen hat. Das Ende von diesem Lied kennen Sie, denn die allermeisten von Ihnen – in der Regel auch die größten Kritiker – sind zu den größten Feiergästen geworden, als es dann um die Eröffnung ging. Und so ist es manchmal. (Wortmeldung Dagmar Hildebrand [CDU])
Kristina Herbst
Frau Abgeordnete! 2080 Schleswig-Holsteinischer
Serpil Midyatli SPD
– Oh, Entschuldigung. Bitte schön!
Kristina Herbst
Sie gestatten die Zwischenfrage. Das ist schön.
Dagmar Hildebrand CDU
Vielen Dank, Frau Midyatli. – Ich weiß nicht, woher Sie die Information haben, dass diese Dinge für das Lübecker Karstadt-Haus feststehen. Ich bin darüber informiert, dass es Prüfaufträge hierzu gibt, aber es gibt noch keine Beschlüsse darüber, und es gibt auch noch keine Finanzierung, dass es so kommt, wie Sie es hier vorhersagen. Deswegen würde ich gerne wissen, woher Sie diese Information haben. (Christopher Vogt [FDP]: Prüfauftrage kennt ihr doch!) – Das wollte ich gerade sagen. Wer kennt es besser als Sie, Prüfaufträge als die größten Erfolge zu feiern? Aber ganz ehrlich: Ich habe ja gesagt: Mut und Beharrlichkeit. Es ist tatsächlich so, dass in der Tat die Fördermittel schon längst beantragt und, nach meinen Informationen, in der Bewilligungsphase sind und man damit dort mit der Gestaltung der Schule und der Klassenräume schon viel weiter ist. Mein Kenntnisstand ist, dass sie da tatsächlich viel weiter sind, als nur das Ganze zu prüfen. Ganz im Gegenteil: Es wird jetzt sogar schon nach einem Termin gesucht, wo tatsächlich auch schon die ersten Einweihungen stattfinden sollen. Zumindest ist das mein letzter Kenntnisstand. Das ist wieder das Gleiche: Erst einmal kritisieren – geht nicht, kann man nicht, macht man nicht –, und am Ende erwarte ich dann, dass die größten Kritikerinnen und Kritiker zu den größten Feiergästen werden. So wird es wahrscheinlich wieder kommen. Kommen wir noch einmal zurück zum Holstenfleet. Es ist total spannend: Es gibt einen Bericht des Bundesinnenministeriums zu der Innenstadtstrategie. Vor allem – bevor die CDU anfängt, hier laut herumzublöken – war das tatsächlich noch der Bericht von Herrn Seehofer. Da wird tatsächlich der Holstenfleet in einem Atemzug mit Sao Paolo, Paris und einigen anderen deutschen Städten genannt. Da zeigt sich, dass mutige Entscheidungen tatsächlich auch in schwierigen Situationen helfen. Worum geht es mir hier? – Wir können tatsächlich alle gemeinsam dazu beitragen, dass schwierige Situationen, vor allem Krisen, zu Trendwenden führen können. Ich wünsche mir ganz besonders, dass wir es wirklich schaffen. Da will ich, dass wir da wirklich einmal zusammenkommen, weil das kein kritisches Thema ist, was ich auch am Änderungsantrag sehe. Wir gehen da wirklich sehr konform miteinander. Zum Umgang mit dem Handel gibt es gute Konzepte und Ideen. Das hat man auch bei der Pandemie gemerkt: Support your Locals! Wir müssen es tatsächlich schaffen, dass wir offline und online zusammenbringen, dass wir eher die kleineren aus dem Start-up-Bereich entstandenen Unternehmen in unsere Innenstädte bekommen. Da helfen zum Beispiel Förderprogramme. In Paris gibt es ein Förderprogramm für ein Vorkaufsrecht der Kommune für Ladengeschäfte. Das finde ich total spannend. Wir reden gerade eher über die Vorkaufsrechte bei Wohnungen, um hier Wohnraum zu schaffen, aber auch das finde ich sehr spannend. Das ist dann eine Phase, in der regionalen Unternehmen, die gerade in der Gründung sind, geholfen wird, sich tatsächlich auf den Weg zu machen. Der andere Aspekt ist Wohnen. Ich weiß, Statik, Feuerschutz und so weiter, aber wir müssen es wirklich schaffen, den Leerstand zu reduzieren. Es wird aufgrund des Homeoffice und der Entwicklung auf den Arbeitsmärkten dazu kommen, dass wir noch viel mehr Büroflächen haben werden, die freistehen werden, auch in den Innenstädten.
Serpil Midyatli SPD
Schauen Sie sich bitte nicht nur den Leerstand unten an, sondern auch darüber steht schon vieles leer. Wir müssen es schaffen, Arbeiten, Wohnen, Handel und lebendige Orte in die Innenstädte zurückzuholen. Ich glaube, dass wir dazu in der Lage sind. Lassen Sie uns weiter an guten Konzepten und Ideen arbeiten. Der erste Schritt ist schon gemacht. Das Geld, das wir im Notkredit angelegt haben, haben Sie bereits ausgegeben.
Serpil Midyatli SPD
Lassen Sie uns einfach weiter daran arbeiten, dann bin ich überzeugt, dass wir auch weiterhin lebendi- (Serpil Midyatli) ge Orte in unseren Innenstädten haben. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall SPD und Sybilla Nitsch [SSW])
Kristina Herbst
Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Thomas Jepsen das Wort.
Thomas Jepsen CDU
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte weniger über Schuhe reden als mehr über Herzen, (Beifall Dr. Hermann Junghans [CDU]) denn die Innenstädte sind die Herzstücke unserer Zentren, und wir wollen pulsierende Innenstädte. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lebendige Innenstädte bringen Impulse für ganze Städte und ganze Regionen. Aber wenn das Herz schwach schlägt, dann schwächelt auch der ganze Körper. Also müssen wir unsere Innenstädte gut pflegen und fit halten. Das tun wir. Das tun vornehmlich aber die Kommunen, denn es sind ihre Herzstücke, und in den Städten und Gemeinden vor Ort spürt man Veränderungen sofort. Um die Innenstädte herum verändert es sich, und das Herz muss anders als gewohnt schlagen. Der stationäre Einzelhandel gibt Marktanteile an den Onlinehandel ab, und die Coronapandemie hat den Trend verstetigt. Die Arbeitswelt flexibilisiert sich zunehmend, und Homeoffice hält die Menschen zu Hause. Die Mobilität der Menschen verändert sich. Wir wollen unsere Innenstädte lebendig halten, und dazu müssen wir uns gute Rezepte einfallen lassen. Die besten Ideen haben die Kommunen für ihre Innenstädte, denn sie kennen ihre Lebensadern vor Ort. Als Land können wir Medikamente reichen und Hilfestellung leisten, und das machen wir. Mit dem 12,5-Millionen-Euro-Innenstadtprogramm wurde genau diese Hilfestellung gegeben: 38 Kommunen – kleine und große, quer verteilt durch SchleswigHolstein – konnten gezielt zur Belebung durch unterschiedlichste Konzepte beim Umbau der Innenstädte und Ortszentren unterstützt werden. Jetzt gilt es, die Erfahrungen kontinuierlich auszutauschen. Eine Erkenntnis ist jedenfalls klar: Es gibt nicht die eine pauschale Antwort auf die vielen unterschiedlichen Herausforderungen. Jede Innenstadt und jeder Ortskern müssen individuell weiterentwickelt werden. Ein örtlich effizientes Flächenmanagement für die Innenstädte ist offensichtlich unabdingbar. Die unterschiedlichen Nutzungsarten wie Einzelhandel, Gastronomie, Kultur, öffentliche Infrastruktur und Wohnen brauchen Koordinierung und Unterstützung bei Umnutzung. Das muss ebenso sorgsam und bedarfsgerecht wie schnell und unbürokratisch erfolgen. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Als gesamtheitlicher Ansatz im Instrumentenkoffer des Landes bietet die Städtebauförderung vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten. Der öffentliche Raum muss attraktiv und sicher gestaltet sein. Barrierefreiheit, Grünflächen, Baukultur und Multifunktionalität der Plätze müssen zur Aufenthaltsqualität immer mitgedacht werden, und auch kommunale Ordnungsdienste schützen vor Verwahrlosung und bieten Sicherheit. Mit dem eingerichteten Runden Tisch Einzelhandel wollen wir für den Einzelhandel neue Ansätze entwickeln. Wir gehen in die Analyse und Strukturbewertung, um den Kommunen bei ihren Einzelhandelskonzepten Strukturhilfe zu geben. Auch Verkehrskonzepte müssen innovativ neu gedacht werden. Nur wenn die Innenstädte mit Fahrrad, ÖPNV und Auto gut und sicher erreichbar sind und die Verkehrslenkung und die Verknüpfung der Verkehrsarten gut organisiert ist, dann kommt auch Leben in die Innenstädte. Mit unserem Antrag benennen wir nicht nur die Herausforderungen, sondern bieten auch Lösungen zur Unterstützung der Kommunen. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir nehmen uns die Innenstädte zu Herzen. Bei dem SPD-Antrag müssen die Kommunen aber aufpassen, dass ihnen nicht die Kompetenz für ihre Innenstädte genommen wird. Die SPD fordert, dass nicht die Kommunen, sondern das Land Wohnraumpotenzial in den Innenstädten ermitteln soll. Und die Landesregierung soll Handlungsgrundlagen aufstellen – immerhin gemeinsam mit den Kommunen. (Serpil Midyatli [SPD]: Ja, gemeinsam mit den Kommunen! Lesen bildet!) – Genau. Im Grundsatz soll das vom Land geregelt werden. Dann die Passage, in der nach Mietspiegeln für den Einzelhandel gerufen wird – in diesem Zusammen-2082 Schleswig-Holsteinischer (Thomas Jepsen) hang wird gefordert, dass leerstehende Objekte für öffentliche Zwecke genutzt werden können. Was soll das denn bedeuten? Sollen die Kommunen einfach alles nach eigener Mietpreisvorgabe anmieten dürfen, oder sollen sie sie zur zwangsweisen Umnutzung der Objekte beschlagnahmen? (Serpil Midyatli [SPD]: Machen sie doch schon!) – Man weiß es nicht. Ich werde aus dem Antrag nicht schlau. Der SPD-Antrag kann also eventuell auch Herzschmerzen verursachen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Abgeordnete Nelly Waldeck das Wort.
Nelly Waldeck GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe das Gefühl, die Sprechgeschwindigkeit steigt mit der Uhrzeit. Ich versuche, mich einmal anzupassen. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Ein Einzelhandelsgeschäft mitten in der Innenstadt, das war vor wenigen Jahren noch eine Premiumlage. Heute stehen viele Geschäfte leer. Überall im Land verwaisen unsere Innenstädte. Ich freue mich, dass wir das Thema Innenstädte direkt vor der Kommunalwahl diskutieren, denn es sind die Kommunen, die genau diesen Strukturwandel momentan bewältigen müssen – und das teilweise auch schon sehr erfolgreich tun. Der digitale Wandel fordert den Einzelhandel massiv heraus, und das bereits seit Jahren. Längst hat sich das Einkaufsverhalten vieler durch das Onlineshopping massiv verändert. Diesen Wandel zu akzeptieren, ist nicht leicht und fällt vielen schwer. Das verstehe ich auch. Aber wir können den Wandel nicht aufhalten, und das wollen wir auch gar nicht, sondern ihn mitgestalten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Peter Lehnert [CDU]) Die Anforderungen an unsere Zentren haben sich massiv verändert, und wir müssen Wege finden, um diesen Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden. Viele Unternehmerinnen und Unternehmer haben das bereits verstanden und reagieren mit neuen innovativen Konzepten. Beispielsweise können Innenstädte Erlebnisse bieten und der Naherholung dienen. Wie das Realität werden kann, darauf müssen wir gemeinsam Antworten finden. Der Runde Tisch Einzelhandel, aber auch Beteiligungskonzepte auf kommunaler Ebene zur Entwicklung der Ortszentren, sind hier von entscheidender Bedeutung. Wollen wir mehr Büros in der Stadt, mehr Orte für Veranstaltungen, für Kultur, mehr Gesundheitsversorgung, Bildung oder lieber Gastronomie und Hotelgewerbe? – Das sind nur einige Punkte, mit denen wir uns befassen müssen. Große Städte wie Barcelona, Amsterdam oder Kopenhagen zeigen, dass es auf die richtige Mischung ankommt: Kieze, in denen gelebt, eingekauft, Kultur erlebt und gearbeitet werden kann, blühen auf. Diese Städte können für uns Vorbilder sein, und das nicht nur für die großen, sondern auch für die ganz kleinen Innenstädte. Was möglich ist, können wir direkt vor unserer Haustür beobachten: Die Umgestaltung des Holstenfleets, der „Beach Club“ auf dem Marktplatz in Heiligenhafen oder Pop-upStores und Coworking-Spaces in Heide – viele Kommunen im Land sind mutig und experimentieren. Genau diese Einstellung braucht es in unseren Kommunen. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Peter Lehnert [CDU]) Doch die Mischnutzung der Zentren hat noch mehr Vorteile: Die 15-Minuten-Stadt ist das Stichwort. Wenn die Belange des alltäglichen Lebens an einem Ort gebündelt sind, muss weniger Zeit für Mobilität aufgebracht werden. Das vermehrt nicht nur die Zeit im Quartier, sondern steigert auch die Lebensqualität und die Luftqualität in unseren Zentren. Dafür braucht es Verkehrsberuhigung und kluge Mobilitätskonzepte. Unsere Städte müssen heute Alleskönner sein. Stadtplanerische Grundsätze, die einst galten, sind längst überholt. Das bringt auch seine Herausforderungen mit sich. Wohnen und Arbeiten wurden planerisch über Jahrzehnte getrennt. Diesen Grundsatz zu ändern und in Mischnutzung zu verwandeln, ist aufwändig und geht nicht von heute auf morgen. Das Städtebauförderprogramm kann hier wichtige Arbeit leisten, jedoch nur dann, wenn es gezielt eingesetzt wird und einem integrativen Ansatz folgt. Auch das Innenstadtprogramm nach Corona war dafür ein wichtiger Schritt. Die aufgezählten Beispiele zeigen das. (Nelly Waldeck) Doch die Mischnutzung bringt Konflikte, die politisch begleitet werden müssen. Orte der Begegnung sind selten geräuschlos. Zu lebendigen Innenstädten gehören auch belebte Bars, Draußenveranstaltungen und natürlich Clubs. Gerade nach der Coronapandemie haben viele lebendige Orte Schwierigkeiten, weil ihre Lautstärke nicht mehr geduldet wird. Die Konsequenz darf nicht das Sterben von Konzertveranstaltungen oder Clubs in den Innenstädten sein. Viele Interessen innerhalb des Stadtgeschehens gilt es deshalb auch bei dem Thema Lärmschutz stärker in Einklang zu bringen. Deswegen muss die technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm modernisiert werden. Hier wollen wir gemeinsam mit dem Bund vorangehen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nicht zuletzt müssen wir insbesondere auch die Belange der klimaangepassten Städte in den Zentren mitdenken. Die heißen Sommer und Hitzewellen der vergangenen Jahre haben uns vor Augen geführt, wie wichtig Frischluftschneisen und die Begrünung unserer Zentren sind. Gerade das muss bei der Neugestaltung von Plätzen mitbedacht werden. Die Zukunft unserer Innenstädte ist grün. Nur so können wir unsere Innenstädte zu Naherholungszentren verwandeln, in denen wir gern einkaufen, leben, arbeiten und Kultur erleben. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)
Kristina Herbst
Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Bernd Buchholz das Wort.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Lebendigkeit unserer Innenstädte beschäftigt uns seit vielen Jahren – und das zu Recht. An dieser Stelle muss ich einfach sagen: Liebe Serpil Midyatli, so leid es mir tut, aber ich finde das, was die Landesregierung an der Stelle macht, völlig richtig. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich finde, dass sie das im Dialog mit den Kommunen auch ganz gut macht. In Wahrheit merken wir doch – und da brauchen wir gar keine Beispiele aus Barcelona oder sonstwo her – bei uns im eigenen Land, wo es gut funktioniert und wo es nicht so gut funktioniert. (Vereinzelter Beifall FDP und CDU) Gucken wir doch einfach einmal auf die Beispiele im Land! Gucken Sie, was es zwischen Eckernförde und Schleswig für einen Unterschied gibt; gucken Sie nach Plön und Eutin, was da anders ist; gucken Sie, wo sich Rendsburg und Flensburg unterscheiden! Dabei gibt es einen ganz wesentlichen Punkt – deshalb hat Frau Waldeck an der Stelle völlig recht, die Kommunalwahl ist sehr wichtig –: Man bestimmt vor Ort wahnsinnig viel darüber, wie die eigene Innenstadt aussieht. Entscheidend ist, ob man ein Management hat, das sich aktiv darum bemüht, die Innenstadt lebendig zu halten, das guckt: Wo sind die Leerstände, wie können wir hier eine gesunde Mischung reinbringen? – Das ist der entscheidende Unterschied, der an ganz vielen Stellen ausmacht, ob ich eine lebendige Innenstadt habe oder nicht. Deshalb finde ich es gut, dass die Innenministerin mit den Kommunen dazu im Dialog ist. Ich finde gut, dass in Ihrem Antrag, den ich besser finde als euren, das Thema Innenstadtmanagement eine Rolle spielt. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich habe mich gefragt, wie es der CDU-Fraktion gelungen ist, den Passus in den Antrag reinzubringen, dass auch die gute Erreichbarkeit mit dem Individualverkehr, inklusive einer Parkraumbewirtschaftung, eine wichtige Rolle spielt. (Zurufe CDU: Hey! – Beifall und Heiterkeit FDP, CDU und SSW) – Frau Waldeck, wie konnte Ihnen das passieren! Ich freue mich über diesen Antrag. Wir stimmen dem Antrag zu. – Herzlichen Dank.
Kristina Herbst
Für die SSW-Fraktion hat die Abgeordnete Sybilla Nitsch das Wort.
Sybilla Nitsch SSW
Geehrte Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Ich passe mich jetzt nicht der Geschwindigkeit an, denn ich verspüre keinen Gruppenzwang. Also steigen wir ein! (Beifall Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Die Innenstädte haben ein Problem: Der Onlinehandel ist ein wachsender Konkurrent für den Einzelhandel. Die Flucht ins Betongold in den letzten Jahren hat die deutschen Innenstädte außerdem ins Vi-2084 Schleswig-Holsteinischer (Sybilla Nitsch) sier von Investmentfirmen geraten lassen, die weit weg vom Standort die Gebäude Jahr für Jahr für einen höheren Preis kaufen und wieder verkaufen. Nicht zuletzt haben die Coronajahre dem Einzelhandel schwer zugesetzt. Obendrauf kommen finanzielle Engpässe bei den Kommunen, die dem Einzelhandel wegen mangelnder Mittel kaum beispringen können. Doch ich möchte an dieser Stelle auch festhalten, dass die Innenstädte in Schleswig-Holstein nach wie vor sehr gute Angebote machen – und das nicht nur an verkaufsoffenen Sonntagen, sondern Tag für Tag. Sie machen Angebote für Touristen, für die Stadtgesellschaft und für all diejenigen, die entspannt einkaufen wollen. Sie sollen nicht erst lebendige Zentren werden, wie der Titel des SPD-Antrags suggeriert, sondern sie sind es bereits. Es ist wohl eher die zentrale Frage, wie sie das auch bleiben. (Beifall Uta Wentzel [CDU]) Blicken wir also nach vorn. Die SPD und auch die Koalitionäre haben eine beeindruckende Liste von Vorschlägen vorgelegt. Darunter sind allerdings einige, die nicht unbedingt den Realitätstest bestehen würden, aber nun ja. Dazu gehört unter anderem der Dialog mit den Vermietern, die mehr und mehr aus international tätigen Investmentfirmen bestehen. Wer ein Haus in einer Innenstadt SchleswigHolsteins nur als einen Buchungsposten wahrnimmt, wird sich an keinem Dialog oder Austausch beteiligen. Die ehrenamtliche Kommunalpolitik kann noch so viele Gesprächsangebote machen, wenn die Eigentümer nicht aufzufinden sind; dann erreicht man sie einfach nicht und kann nicht über eine Immobilie entscheiden. Ein Zentren- und Einzelhandelskonzept können sich die wenigsten Kommunen leisten. Hier kann das Innenministerium passgenau mit einer Förderung helfen. Da passiert natürlich auch schon einiges. Übrigens muss nicht jede Kommune das Rad neu erfinden, ein systematischer Austausch muss allerdings für das Ehrenamt auch leistbar sein. Da gerät das Ehrenamt an seine Grenzen; das werden uns die Kommunalpolitiker berichten können. Es sind insgesamt gute Ideen gefragt, wie man die Herausforderungen löst. Allerdings stehen all unsere Städte mit ganz eigenen Ansätzen da, und – da gebe ich Herrn Buchholz recht –: Wir wissen ganz genau vor Ort, was wir in welcher Stadt machen müssen. Vielfältigkeit, historische Stadtkerne und eine bunte Stadtlandschaft zeichnen unser Land nämlich aus. Die Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing ist auch in Schleswig-Holstein organisiert, weil wir einige Stadtkoordinatoren und Marketingexperten haben. Dieses Netzwerk ist sehr wertvoll und bietet viele Impulse und Handlungsansätze. Hier und da investiert nämlich einmal eine Stadt in das sogenannte Marketing, nur fehlt es dann oft an der Verstetigung von Projektstellen. Mir ist auch berichtet worden, dass die Förderprogramme als eine Daueraufgabe anzusehen sind. Die Kommunen brauchen Unterstützung, denn es sind die Marketingleute vor Ort, die am besten wissen, was eine Stadt benötigt. In Niebüll soll die Aufenthaltsqualität verbessert werden, in Schleswig möchte man Flächen für alle schaffen, und in Itzehoe hat man es mit einem Sanierungsstau zu tun. Die Liste ist lang. Wir dürfen die Städte nicht im Regen stehen lassen, und wir müssen eine echte schleswig-holsteinische Verantwortungsgemeinschaft schaffen. Unsere Städte müssen im Dauermodus entwickelt werden und dürfen nicht in der Sackgasse eines Projektstatus landen. Der SSW fordert schon lange „Dritte Orte“, denn diese schaffen Zusammenhalt und Krisenfestigkeit in unseren Quartieren und Städten. Wie ich eingangs sagte, sind Investmentfirmen daran nicht so interessiert und machen auch keinen Halt vor unseren Städten. Daher ist Kraft und Verantwortung gefragt, um die Kultur nicht aus der Stadt zu verdrängen. Oder wollen wir hinnehmen, dass Musiker in Städten keine Proberäume oder Künstler keine Atelierräume mehr finden? Ich bin der Meinung, Bibliotheken als der „Dritte Ort“ sind der perfekte Ansatz. In Skandinavien gibt es zahlreiche Beispiele, wo Experimentierräume, Küchen, Gärten, Spielräume, Ateliers und Werkstätten in die Bibliothek integriert werden. Wer nicht weit fahren möchte, kann schon in Flensburg in diese Welt eintauchen. Ich empfehle einen Besuch in der Dansk Centralbibliotek in der Norderstraße. Gar nicht so weit ist es auch nach Aarhus: DOKK1 ist ein wahres Erlebnis. (Beifall SSW und Birte Pauls [SPD]) „Dritte Orte“ schaffen eine vertraute Umgebung, wo Streetworker oder Sozialarbeiter in direkten Kontakt mit den Menschen kommen können. Ziel muss es doch sein, der jungen Generation in der Stadt Platz zu geben und sie nicht durch Ordnungsdienste zu verjagen, denn sie werden die Stadt von morgen nutzen. (Sybilla Nitsch) (Beifall SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Für die Landesregierung erteile ich der Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, Dr. Sabine Sütterlin-Waack, das Wort.
Dr. Sabine Sütterlin-Waack
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Viele meiner Vorredner haben eben schon dargestellt, wie viele Innenstädte in Schleswig-Holstein heutzutage aussehen und was wir brauchen, damit sie für uns alle lebenswert und letztlich auch für den Handel immer noch attraktiv bleiben. Deshalb spare ich mir und Ihnen den ersten Teil meiner Rede und steige gleich an dem Punkt ein, mit dem ich Ihnen noch einmal ganz kurz darstellen möchte, was wir als Innenministerium dafür tun, dass wir lebendige Innenstädte zumindest fördern – so sage ich es einmal. Das erste – das kennen Sie alle – ist das Mittel der Städtebauförderung. Seit 50 Jahren ist das eine anhaltende Erfolgsgeschichte. Sie beruht auch auf ihrer Flexibilität. Ganze Quartiere können maßgeschneiderte und nachhaltige Lösungen finden, auf deren Grundlage dann verschiedene Einzelprojekte umgesetzt werden. Jetzt kommen ein paar Beispiele: In Itzehoe konnte man zum Beispiel mit 1,7 Millionen Euro einen zentralen Platz attraktiv umgestalten. Büdelsdorf und Rendsburg – wir haben eben von Rendsburg schon gehört – haben sich gemeinsam auf den Weg gemacht, um ihre zentrale Einkaufsstraße mit rund 2,64 Millionen Euro Städtebaufördermitteln zu erneuern. In Eutin hat der Marktplatz, das repräsentative Schmuckstück Eutins, mit Städtebaufördermitteln von immerhin 4,3 Millionen Euro eine Rundumerneuerung erhalten. In diesem Jahr haben wir Fördermittel von Bund und Land in einer Gesamthöhe von 44 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Mittel wirken wie ein Impulsgeber, denn die Städtebaufördermittel – das ist das Wichtige daran – mobilisieren in vielen, vielen Orten auch private Investitionen. Das zweite Beispiel ist unser Innenstadtprogramm. Unter dem Eindruck der Coronapandemie haben wir – auch dank der Unterstützung von SPD und SSW, das sage ich ausdrücklich – ein Förderprogramm für unsere Innenstädte aufgelegt. Man kann wirklich sagen, das war ein Erfolgsmodell. Unser Ziel war, schnell und unbürokratisch Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Ich glaube, das ist uns gelungen. Wir haben 12,5 Millionen Euro mit Ihrer Zustimmung bereitgestellt. Das Programm war nach einem Jahr komplett ausgeschöpft. 38 Städte und Gemeinden konnten wir fördern. Viele beantragten Mittel zur Etablierung eines aktiven Leerstandsmanagements oder zur Zwischennutzung von Leerständen. (Beifall CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW) Es wurden zahlreiche Einzelprojekte umgesetzt, zum Beispiel neue kulturelle Veranstaltungsformate. Parallel haben wir im Innenministerium eine Beratungsinitiative ins Leben gerufen. Damit unterstützen wir Gemeinden auch unabhängig von Fördermitteln, ihre Problemlagen zu identifizieren und mögliche neue Strategien zu entwickeln. Dabei geht es auch darum, die Gemeinden untereinander noch besser zu vernetzen. Gerade am Montag fand die Halbzeitkonferenz des Innenstadtprogramms statt. Auch da wurde immer wieder gesagt, dass das ein gutes Programm ist. Das dritte und letzte Beispiel ist die Ortskernentwicklung. Das ist eine von Bund und Land gemeinsam finanzierte Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes. Sie alle kennen das. Diese nutzen wir insbesondere, um die Ortskernentwicklung zu fördern. 320 Gemeinden und Regionen haben sich bereits auf den Weg gemacht und so ein Konzept erstellt. Die Gemeinden setzen sich dann sehr intensiv mit ihrer zukünftigen Entwicklung auseinander. Sie schauen, wo sie Potenziale haben, sie setzen Infrastruktur auf den Prüfstand und entwickeln spezielle Projekte für ihren Ort. Zahlreiche Projekte wurden schon umgesetzt. Da geht es um Dorfgemeinschaftshäuser, Feuerwehrhäuser, soziale Einrichtungen, Naherholungseinrichtungen oder Sportanlagen. Seit 2019 sind insgesamt über 40 Millionen Euro für diese Programme ausgegeben worden. Sie sehen, wir haben als Landesregierung die Zukunft unserer Ortszentren und unserer Innenstädte fest im Blick, und wir unterstützen tatkräftig mit Beratung und Förderung. Meine Damen und Herren, sollten Sie am Samstag noch nichts vorhaben – auch wenn Sie anderweitig unterwegs sein sollten –, dann können Sie am bundesweiten 8. Tag der Städtebauförderung selbst eine 2086 Schleswig-Holsteinischer (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack) der 24 Veranstaltungen bei uns im Land angucken. Ich lade Sie dazu herzlich ein. Natürlich darf von der Kommunalministerin auch ein Wahlaufruf nicht fehlen. Ich gehe fest davon aus, dass Sie alle zur Wahl gehen, aber bitte sorgen Sie überall dafür, dass die Menschen zur Wahl gehen. Sie haben es auch gesagt: Unsere Innenstädte werden auch von unseren Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern gestaltet. Dafür brauchen wir kluge Männer und Frauen. Das wäre gut. – Danke. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW und vereinzelt FDP)
Katja Rathje-Hoffmann CDU
Frau Präsidentin, ich verweise auf die Vorlage.
Kristina Herbst
Vielen Dank. – Gibt es Wortmeldungen zu diesem ausführlichen Bericht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Abgeordneten Werner Kalinka von der CDU-Fraktion.
Werner Kalinka CDU
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein herzliches Dankeschön an die Bürgerbeauftragte Frau El Samadoni und das Team für eine engagierte Arbeit, für eine sorgfältige Präsentation und für interessante analytische Folgerungen. Wie immer: ein sehr informativer Bericht. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Wir haben mehr als 3.500 Anliegen, um die es geht. Es gibt eine Vielzahl an Anliegen mit sehr unterschiedlichen Fragestellungen. Das beginnt bei Siebenjährigen, die sich an die Beschwerdestellen wenden. Es geht um Menschen in bedrängter Lage. Das erfordert eine hohe Sensibilität, sich in die Lage des anderen versetzen zu können und zu müssen. Auch dies verdient es, lobend erwähnt zu werden. Drei Viertel der Anliegen werden immer noch telefonisch vorgetragen. Das Telefon bleibt also bei solchen Anliegen ein entscheidendes Kommunikationsmittel, auch in Zeiten der digitalen Welt. Das ist vielleicht zumindest zu vermerken. Die Berichte sind Querschnitte der sozialen Realität. Es sind oft – in Anführungsstrichen – kleine Anliegen, sie sind aber für die Betroffenen wichtig: für Kinder und Jugendliche im Zusammenhang mit Essen, Ausgang, Fahrten und Sanktionen. Bei den sozialen Angelegenheiten und den Anliegen der Älteren dominieren zwei Themen. Da ist einmal die Frage: Wie viel kann ich bei der Rente hinzuverdienen? Weiter geht es um die Frage, wie Verwaltungsakte auszugestalten sind, denn diese bedürfen (Werner Kalinka) einer Begründung. Für Juristen und Sozialfachbeamte mag das alles selbstverständlich sein, nicht aber für viele Betroffene und die Bürgerinnen und Bürger, die die Folgen abschätzen müssen und die davon betroffen sind. Es ist gut, dass da jemand ist, an den man sich wenden kann. Das gilt auch für andere Themen. Ich kann angesichts der kurzen Zeit nur Stichworte nennen. Krankenversicherung: Es gibt immer noch eine Reihe von Bürgerinnen und Bürgern, die nicht krankenversichert sind. Ihre Anzahl nimmt zu. Versicherungsschutz im Krankheitsfall ist für jeden wichtig. Erwerbsminderungsrente – nicht zum ersten Mal ist das ein Thema. In dem Bericht, den wir jetzt vorliegen haben, liegt die Durchschnittsrente bei voller Erwerbsminderung bei 936 Euro. Das sind immerhin etwa 200 Euro mehr als noch vor zwei bis drei Jahren. Ich sage aber auch deutlich: Da bleibt noch etwas zu tun. Die Höhe der Renten ist ein weiteres Thema. Es ist im Bericht nicht dominant, aber ich will dies durchaus erwähnen. Wenn jemand nach 40 Jahren Arbeit 1.300 Euro Rente hat und wir im Westen eine Rentenerhöhung von 4,5 Prozent, aber auch eine höhere Inflation haben, so ist auch dies ein soziales Thema, das immer stärker auf uns zukommen wird. Das hat übrigens auch die Bürgerbeauftragte in ihrem Bericht angesprochen. Sie erwähnt die Inflationsrate vom Dezember 2021 in Höhe von 5,3 Prozent. Da waren sich noch nicht alle darüber im Klaren, dass die Inflation auf uns zukommt. Sie erwähnt ausdrücklich, dass diese ein Problem ist. Sie erwähnte auch schon damals die Stromkosten, ein Thema, das uns später noch stärker erreicht hat. Sie schlägt vor, dass diese Leistung als Regelleistung gestrichen wird und bei den Unterkunftskosten angesetzt wird, also bei der tatsächlichen Höhe für die Mieterinnen und Mieter. Das ist kein unwichtiger Punkt, der hier festgehalten werden sollte. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU, SPD, FDP und SSW) Die Bürgerbeauftragte würdigt ausdrücklich die Anstrengungen des Landes, mehr Ausbildungsplätze für Kitafachkräfte zu schaffen. Wir haben heute Morgen in einer – wie ich finde – sehr interessanten Debatte positiv vernehmen können, dass wir etwa 7.000 Fachkräfte in Ausbildung haben. Das ist eine ganze Menge. (Beifall Katja Rathje-Hoffmann [CDU]) Die Anstrengungen sind deutlich intensiviert worden. Ich denke, dass es Anerkennung verdient, dass die Bürgerbeauftragte von sich aus dieses Thema anspricht. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Besonders hervorheben möchte ich noch einmal das Thema Rente. Die Bürgerbeauftragte stellt fest: Wir müssen „die gesetzliche Rente wirkungsvoll und nachhaltig … stärken“ – Seite 39 und 40. Das ist ein ganz wichtiger Satz, denn die Rente ist und bleibt ein entscheidender Faktor der sozialen Stabilität und der Sicherheit im Alltag. Sie sagt zum Thema Grundrente, einem Thema, das wir auch hier diskutiert haben – ich muss mich angesichts der Zeit ganz kurz fassen –: „Ein spürbarer Schutz vor Altersarmut wird damit jedoch nicht verbunden sein.“ Meine Damen und Herren, zum Bericht 2022 hat die Bürgerbeauftragte uns im Sozialausschuss und der Öffentlichkeit vorgetragen, dass die Belastung der Sozialämter bei den Bearbeitungszeiten im Mittelpunkt stehen werden. Das ist ein Thema, das auch wir sicherlich im Auge behalten werden. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt SPD und FDP)
Kristina Herbst
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Abgeordnete Anna Langsch das Wort.
Anna Langsch GRÜNE
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln heute die Tätigkeitsberichte der Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche für die Jahre 2020 und 2021 und der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten für das Jahr 2021. Im Namen meiner Fraktion bedanke ich mich ganz herzlich bei Samiah El Samadoni und ihrem gesamten Team für ihre weiterhin wichtige Arbeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt CDU) Ob als Lotsinnen und Lotsen durch das Dickicht des Sozialrechts oder als Vermittlerinnen und Vermittler in Fragen der Kinder- und Jugendhilfe, beide Institutionen haben sich mittlerweile etabliert und bewährt: als Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger im Land einerseits, aber eben auch als wich-2088 Schleswig-Holsteinischer (Anna Langsch) tige Inputgeberinnen und -geber für die Politik andererseits. Der Bericht der Beschwerdestelle betrifft tatsächlich die Hochzeit der Coronapandemie, die angesichts der aktuellen Herausforderungen manchmal schon sehr weit weg scheint. Aus dem Bericht wird tatsächlich deutlich, dass es nur in Einzelfällen Eingaben mit direktem Bezug auf die Coronamaßnahmen gegeben hat. Das ist eine erfreuliche Mitteilung. Das zeigt, dass die Einrichtungen wie auch das Landesjugendamt hier in einer sehr schweren Lage einen guten Job gemacht haben. Auch dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU, SPD und SSW) Ich möchte auch die Möglichkeit nutzen, den Beitrag des Kollegen Kalinka zu ergänzen, denn die Erreichbarkeit per Telefon wurde richtigerweise herausgestellt. Diese Art ist immer noch hoch nachgefragt. Aber auch die Erreichbarkeit der Beschwerdestelle über Messengerdienste wurde weiter ausgebaut. Mit dem Dienst Signal trat eine weitere Möglichkeit hinzu. Diese Möglichkeit, niedrigschwellig und unabhängig von Sprechzeiten einen Erstkontakt herzustellen und das eigene Anliegen zumindest schon einmal vortragen zu können, halte ich für eine wertvolle Ergänzung zur klassischen Erreichbarkeit per Telefonsprechzeiten, insbesondere in Bezug auf die Kinder und Jugendlichen, die – ich glaube – 90 von den 577 Anfragen direkt gestellt haben. Gerade um die Kinder und Jugendlichen direkt zu erreichen, halte ich das für einen guten und wertvollen Ergänzungsansatz. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Als konkretes Beispiel dafür, wie die Arbeit der Bürgerbeauftragten die Entwicklungen im Land kritisch, aber stets konstruktiv begleitet, möchte ich die sogenannten Poollösungen für Schulbegleitungen anführen. Das Poolen von Schulbegleitungen, indem also eine Begleitung für mehr als ein Kind eingesetzt wird, ist durchaus dazu geeignet, die vorhandenen Ressourcen effizienter einzusetzen. Für manche Kinder ist eine wechselnde Begleitung aber keine gute Lösung. Der Bericht lenkt unsere Aufmerksamkeit hier auf Kinder aus dem Autismusspektrum, für die wechselnde Bezugspersonen sehr wohl ein Problem sein können. Hier ist unbedingt darauf zu achten, dass das durchaus sinnvolle Poolen nicht den individuellen Leistungsanspruch des Kindes auf eine am eigenen Bedarf orientierte Unterstützung unterläuft. Ein weiterer Punkt, von dem ich fürchte, dass er uns auch in den kommenden Berichten erhalten bleibt und immer wieder begegnen wird, ist die zunehmend angespannte Personalsituation in Sozialbehörden. Wie Sie wissen, liegt der Bericht der Bürgerbeauftragten für das Jahr 2022 seit letzter Woche bereits vor. Auch darin sind lange Bearbeitungszeiten von Anträgen ein klar erkennbarer Schwerpunkt der Eingaben. Besonders für Menschen in schwierigen Lebenslagen bedeuten lange Bearbeitungszeiten ein Mehr an Unsicherheit in einer ohnehin angespannten Situation. Neben einer ausreichenden Personalausstattung der Behörden wäre eine Vereinfachung der Sozialleistungssysteme eine zweifache Entlastung des Systems: aufseiten der Unterstützungssuchenden einerseits, aufseiten der Behörden andererseits. Diesen Schluss kann man aus vielen der Corona-Sonderregelungen durchaus ziehen. Es ist nun ans uns, weitere Schlüsse aus den Berichten zu ziehen. Damit uns das allen gut gelingt, wünsche ich ein erholsames Wochenende und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW)
Kristina Herbst
Für die SPD-Fraktion hat die Abgeordnete Sophia Schiebe das Wort.
Sophia Schiebe SPD
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Welche Superkraft hättest du gern?“, diese Frage stelle ich Kindern immer wieder sehr gerne. Liebe Kolleginnen und Kollegen, haben Sie eine Antwort darauf? – Wären Sie vielleicht gern so stark wie Superman oder Superwoman? Wären sie gern so schnell wie der Blitz? Oder würden Sie gern einmal unsichtbar sein, um den Sitzungen der anderen Fraktionen unbemerkt lauschen zu können? (Zurufe) Unsichtbar sein ist für manche Kinder keine Superkraft, sie ist Alltag. Wie unsichtbar sie sich fühlen, habe ich auf einer Schuldiskussion unmittelbar miterlebt, gemeinsam mit der Kollegin Hildebrand habe ich an einer Podiumsdiskussion in Lübeck-Buntekuh teilgenommen. Nachdem einige Themen ausschließlich unter den Kandidierenden besprochen wurden, hatten die Schülerinnen und Schüler Möglichkeiten, Fragen zu stellen. Eine Schülerin melde- (Sophia Schiebe) te sich ganz energisch. Frau Hildebrand bat die Moderation, sie doch endlich dranzunehmen. Schließlich sah es so aus, als hätte sie ein wirklich dringendes Anliegen. So war es auch. Die Schülerin stand kurz vor dem Abitur. Sie lebte in einer Wohngruppe. Die Schülerin musste aber bald ausziehen, weil sie schon 18 war. Sie fand aber keine Wohnung. Sie hat weder Eltern, die für sie bürgen, noch einen Job, mit dessen Einnahmen die Miete gedeckt werden kann. Schließlich muss sie ja täglich in den Unterricht. Sie fühlte sich unsichtbar. Sie hatte nicht das Gefühl, dass wir als Politik sie und ihre Probleme berücksichtigen. Ich bot ihr vom Podium aus meine Hilfe an. Was mich besonders erschreckt hat, war, dass weitere Schülerinnen und Schüler nach der Schuldiskussion auf mich zukamen. Sie berichteten von ähnlichen Biografien und den daraus resultierenden Problemen. Auch sie fühlten sich unsichtbar. Liest man den Bericht der Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche, wird schnell deutlich, dass unsere Bürgerbeauftragte, Frau El Samadoni, alle Kinder und Jugendlichen sieht. (Beifall) Dafür möchte ich mich an dieser Stelle herzlich bei Ihnen bedanken. Sie setzen sich unermüdlich für die Belange derjenigen ein, die sich häufig unsichtbar fühlen. Dies wird beispielsweise daran deutlich, dass Sie sich für Kinder und Jugendliche einsetzen, die in Wohngruppen oder ähnlichen Formen in Schleswig-Holstein wohnen, aber ursprünglich aus einem anderem Bundesland stammen. Leider ist heute immer noch nicht sichergestellt, dass Kinder und Jugendliche aus anderen Bundesländern, die in schleswig-holsteinischen Einrichtungen untergebracht sind, unserer Schulpflicht unterliegen. (Vereinzelter Beifall FDP und SSW) – Ja, das ist sehr traurig. Ich finde, dass alle Kinder und Jugendlichen ein Recht auf Bildung haben. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Es ist nun einmal so, dass wir dieses Recht mit der Schulpflicht sicherstellen, denn ein Verstoß gegen die Schulpflicht wird sanktioniert. Wenn Kinder und Jugendliche in Hilfeeinrichtungen ziehen, behalten sie zumeist den Meldeort, an dem ihre Eltern leben. Dies führt in Schleswig-Holstein zu Konflikten. Leben ihre Eltern in einem anderen Bundesland, als sie sich derzeitig befinden, haben sie lediglich einen Anspruch auf den Besuch einer öffentlichen Schule, aber keine über das Schulgesetz normierte Schulpflicht. Nur die Länder Bremen und Sachsen-Anhalt verfahren ebenfalls so. Alle anderen Bundesländer lassen neben dem Meldeort der Eltern den ständigen Aufenthalt der Jugendlichen als Anhaltspunkt zur Schulpflicht gelten. Mit der derzeitigen schleswig-holsteinischen Regelung werden Kinder und Jugendliche schlicht und ergreifend ausgegrenzt. Die Kinder und Jugendlichen haben – aus welchen Gründen auch immer – nicht das Privileg, bei ihren zu Eltern bleiben, und wir in Schleswig-Holstein wollen sie dafür noch benachteiligen. Das ist echt ein Armutszeugnis. (Beifall SPD, FDP und SSW) Frau Ministerin Touré versprach, das noch einmal prüfen zu wollen und das Problem dann anzugehen. Danke dafür. Frau Prien verwies im Ausschuss allerdings darauf, dass sie und ich einfach eine andere politische Auffassung dazu hätten und es bei der aktuellen Regelung bleiben solle. Es wäre schön, wenn sich die Ministerinnen einigen könnten. Die Kinder und Jugendlichen hätten es verdient. (Beifall SPD, vereinzelt FDP und SSW) Übrigens konnte ich der Schülerin aus Buntekuh eine Wohnung besorgen. Nach der Schuldiskussion haben wir uns noch einmal getroffen. Sie ist eine richtig starke Frau. Ich denke öfter an sie. Sie und ihre Geschichte haben mich berührt. Wir als Politik haben die Aufgabe, dass alle Kinder und Jugendlichen in Schleswig-Holstein sichtbar sind. Geben wir ihnen endlich mehr Rechte! (Beifall SPD und SSW)
Kristina Herbst
Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Heiner Garg das Wort.
Dr. Heiner Garg FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es relativ kurz machen, da die Kollegin Schiebe und der Kollege Kalinka in der Sache das meiste angesprochen haben, was ich sonst aufgegriffen hätte. Ich beginne mit einem herzlichen Dank an Samiah El Samadoni und ihr gesamtes Team. Liebe Bürgerbeauftragte, wir debattieren heute den Bericht des 2090 Schleswig-Holsteinischer (Dr. Heiner Garg) Jahres 2021. Ein herzliches Dankeschön, dass Sie und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch in der besonders schweren Zeit der Pandemie für die Menschen dagewesen sind. Das war für das Team bestimmt nicht immer ganz einfach, denn das Team konnte ja nicht wie sonst räumlich zusammenarbeiten und musste auf andere Mittel der Kommunikation zurückgreifen, die früher nicht so geläufig gewesen sind. Von Herzen Dank dafür! (Beifall) Ich will einen Punkt herausgreifen, der der FDPFraktion besonders wichtig ist und den die Kollegin Schiebe angesprochen hat. Dieser Punkt ist nicht nur uns besonders wichtig, sondern ich habe auch die Bürgerbeauftragte so verstanden, dass ihr dieses Thema ganz besonders am Herzen liegt, und das ist die Schulpflicht für alle in Schleswig-Holstein lebenden Kinder und Jugendlichen, auch diejenigen, die in Einrichtungen leben und nicht aus SchleswigHolstein kommen. Der Kollege Vogt hat die Diskussion im Ausschuss miterlebt. Ich will das nicht weiter kommentieren. Frau Ministerin Touré, Sie haben uns an Ihrer Seite, wenn es darum geht, diese Schulpflicht auch in Schleswig-Holstein einzuführen. Ich wünsche Ihnen Fortune, Glück und Durchsetzungsvermögen in dieser Frage, sollte es mit der Bildungsministerin in der Sache noch die eine oder andere Diskussion geben. Das ist für alle Kinder wichtig, gleich, aus welchem Bundesland sie nach Schleswig-Holstein gekommen sind, sie müssen hier beschult werden. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)
Kristina Herbst
Für die SSW-Fraktion hat der Abgeordnete Christian Dirschauer das Wort.
Christian Dirschauer SSW
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn mittlerweile ein aktuellerer Bericht der Bürgerbeauftragten vorliegt, bleibt es wichtig, dass wir hier über den Berichtszeitraum 2021 reden. Denn das Jahr 2021 war massiv von der Coronapandemie gezeichnet und hat vielen Menschen im Land Einschränkungen, soziale Härten und Einschnitte in ihrer Entwicklung gebracht. Gerade Kinder und Jugendliche leiden in vielen Fällen bis heute unter den Nachwirkungen dieser Zeit. Es ist wichtig, dass wir die richtigen Lehren aus dieser Riesenherausforderung für Staat und Gesellschaft ziehen. Es ist und bleibt mindestens genauso wichtig, dass wir all denjenigen helfen, die bis heute an den Auswirkungen der Pandemie leiden. Nicht zuletzt, weil die Beauftragte mit ihrem Team diese Hilfestellung gibt, möchte ich mich herzlich bei Samiah El Samadoni und ihrem gesamten Team bedanken. (Beifall) Ich habe es schon im Ausschuss gesagt: In jedem Einzelfall leisten Sie mittlerweile einen unersetzlichen Beitrag für die soziale Gerechtigkeit in unserem Land. Das ist ganz toll. Vielen Dank. Neben den coronabedingten Herausforderungen und entsprechenden Maßnahmen weist die Bürgerbeauftragte aber auch regelmäßig auf eine ganze Reihe weiterer wichtiger Themen hin. Angesichts der knappen Zeit möchte ich zwei davon hervorheben. Zum einen ist es das Thema Kinderwunschbehandlung, das wir auf Grundlage unserer Anträge schon mehrfach im Plenum diskutiert haben. Allen sollte mittlerweile bekannt sein, dass einem eine solche Behandlung alles andere als leichtgemacht wird. Es sind viel mehr Paare ungewollt kinderlos, als vielleicht unmittelbar vermutet wird. Laut Bundesfamilienministerium ist fast jedes zehnte Paar zwischen 25 und 59 Jahren betroffen. Das ist also auch bei uns im Land eine sehr große Gruppe. Vielen dieser Paare könnten wir helfen. Denn neben der Möglichkeit der Adoption existieren bekanntlich unterschiedliche medizinische Möglichkeiten zur Lösung des Problems. Fakt ist auch, dass wir als Land Optionen haben, um ungewollt Kinderlose besser zu unterstützen. Ja, letztlich hat der Landtag beschlossen, dass sich die Landesregierung für eine zumindest weniger diskriminierende und bundesweit einheitliche Regelung einsetzen möge. Ja, die Ampel hat sich dieses Ziel in den Koalitionsvertrag geschrieben und hat zumindest Pläne, irgendwann die kompletten Behandlungskosten zu übernehmen. Aber dieses Thema scheint leider immer weiter verschleppt zu werden. Deshalb teilen wir die Forderung der Bürgerbeauftragten, nach der Schleswig-Holstein endlich ein Landesprogramm schaffen muss, auch um an Bundesmitteln zu partizipieren, die einfach nicht abgerufen werden. Die Möglichkeit hierzu besteht seit über zehn Jahren. (Christian Dirschauer) Deshalb bleiben wir dabei: Die Landesregierung muss endlich dafür sorgen, dass Paare, die bei uns im Land mit einem unerfüllten Kinderwunsch leben, nicht schlechtergestellt sind als Paare in den meisten anderen Bundesländern. (Beifall SSW, vereinzelt SPD und FDP) Ein weiteres Thema, das uns leider auch schon länger begleitet – die Kollegin Langsch hat es genannt – und unter dem viele Familien leiden, ist die Frage der Schulbegleitung für Kinder mit einer AutismusSpektrum-Störung. Eines dürfte mittlerweile allen klar sein: Unsere Schul- und Unterstützungssysteme stoßen bei Schülerinnen und Schülern mit einer solchen Behinderung an klare Grenzen. Leider hakt es viel zu oft schon beim bewilligten Umfang der Schulbegleitung. Doch die Tatsache, dass die Schulbegleitung zunehmend über Poollösungen organisiert wird, ist gerade für diese Kinder eine riesige Herausforderung. Ihr Leidensweg ist ohnehin schon oft von vielen Fehlversuchen und Schulwechseln geprägt. Für den SSW ist daher völlig klar, dass wir diese Schülerinnen und Schüler im Schulalltag besser unterstützen müssen. (Beifall SSW) Deshalb teilen wir den Wunsch der Beauftragten in dieser Angelegenheit ausdrücklich. Wir brauchen dringend landesweit einheitliche Regelungen, die sicherstellen, dass diese Kinder möglichst konstant von einer vertrauten Person begleitet werden können. Alles andere ist im Zweifel sogar kontraproduktiv. – Herzlichen Dank, schönes Wochenende! (Beifall SSW, vereinzelt SPD und FDP)
Eka von Kalben GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Grenzenlos frei – wenn nicht dafür, wofür dann steht Europa? Mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich aus dem Vertrag über die Europäische Union. Dort heißt es in Artikel 3 Absatz 2: „Die Union bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen …“. Was heißt das konkret? Das heißt, dass ich von der Südspitze Italiens bis Nordschweden fahren kann, ohne an einem Schlagbaum zu halten, ohne Schlange zu stehen und ohne meinen Ausweis vorzeigen zu müssen. Genau so, als wenn ich von SchleswigHolstein nach Bayern reise. Das gilt für Touristinnen und Touristen, aber auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für Unternehmerinnen und Unternehmer und ist eine unverzichtbare Voraussetzung für einen funktionierenden Binnenmarkt. Doch seit einigen Jahren ist mit diesem Versprechen an vielen Orten Schluss. Eine Handvoll EUStaaten setzt mit sogenannten „temporären Grenzkontrollen“ das Schengen-Abkommen außer Kraft. Das führt dazu, dass ich, wenn ich nach Dänemark fahre, was unzählige Pendlerinnen und Pendler aus Schleswig-Holstein täglich tun, plötzlich an einer Grenze stehe. Eine Grenze, mitten in Europa. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist längst nicht mehr die Ausnahme, sondern zur Regel geworden. Längst hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass das Vorgehen der dänischen Regierung gegen Europäisches Recht verstößt. Geändert hat das allerdings nichts. Das Weigern der dänischen Regierung, die Grenzkontrollen einzustellen, führt damit nicht nur zu einer Einschränkung der Freizü-Anhang Protokoll gigkeit und zu einem nicht unerheblichen wirtschaftlichen Nachteil. Nein, es stellt auch die Wirksamkeit des europäischen Rechtssystems in Frage. Denn, wenn wir Gesetze nicht achten und durchsetzen, verlieren sie ihre Wirksamkeit und Europa seine Glaubwürdigkeit. Das Ansinnen der SPD mit ihrem Antrag ist richtig. Ich tue mich allerdings schwer damit, die Bemühungen der Europäische Kommission als angemessen zu bewerten. Ja, natürlich, die Überarbeitung der Schengen-Regelungen ist wichtig und notwendig. Vergessen wir allerdings nicht, dass das Vorgehen einzelner Mitgliedsländer bereits gegen die geltenden Regelungen verstößt. Das von der SPD benannte Gutachten der EuropaUniversität Flensburg hat die Rechtswidrigkeit des Vorgehens der dänischen Regierung bestätigt. Hier müssen wir nach Wegen suchen, damit die geltenden Regelungen und damit eine der zentralen Errungenschaften der europäischen Union wieder gelten. Bei aller politischer Vielfalt der europäischen Staaten muss der Gedanke der Freiheit und des Friedens in Europa verteidigt werden. Dieser Gedanke führte im Beginn zum Abbau von Schlagbäumen und muss auch heute immer wieder verteidigt werden. – Vielen Dank.
Marc Timmer SPD
Frau Präsidentin! Eigentlich wollte ich mit einem Zitat des französischen Außenministers Robert Schumann beginnen. Vorgestern war Europatag. Angesichts der aktuellen Ereignisse mache ich es nicht. Heute ist –mit der Lockerung der Kontrollen von dänischer Seite – ein guter Tag für die deutschdänische grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Der dänische Justizminister Hummelgaard hat gerade gestern eingeräumt, dass es juristische Unsicherheiten gebe, was die laufende Fortführung der Grenzkontrollen betreffe. Die dänische Regierung hat Konsequenzen gezogen. Die Kontrollen nach Schweden entfallen komplett, die nach Deutschland werden ab heute gelockert. Es solle intelligente Kontrollen mit Kfz-Scans und Drohneneinsatz geben, die Kontrolle des Personenverkehrs auf ein Minimum eingeschränkt werden. Eine positive Nachricht für alle Grenzpendler, auch wenn noch unklar ist, was dies genau bedeutet. Vielleicht haben wir in diesem bescheidenen, aber (Marc Timmer) Hohen Haus einen kleinen Beitrag für die Lockerung der Grenzkontrollen geleistet. Darüber dürfen wir uns alle gerne auch mal freuen. Vielleicht hat auch das Gutachten über die Zulässigkeit der Grenzkontrollen von Frau Professor Mangold von der Europa-Universität Flensburg einen Betrag geleistet. Das Ergebnis ist eindeutig: Die Grenzkontrollen verstoßen gegen Europarecht. Ich zitiere: „Der fehlende Nachweis der behaupteten Gefahren ebenso wie die nur oberflächliche Prüfung alternativer Maßnahmen anstelle von Grenzkontrollen bedeutet, dass Dänemark seine unionsrechtliche Pflicht verletzt hat, penibel den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren, wenn es durch Grenzkontrollen die Freizügigkeit der Unionsbürger*innen beschränkt. Die Grenzkontrollen sind deshalb unionsrechtswidrig.“ Handlungsbedarf sieht auch die EU. Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag vorgelegt, der derzeit im Europäischen Parlament beraten wird. Die Kommission will mit ihrem Verordnungsvorschlag die Schengen-Regelungen vor unrechtmäßigen Einschränkungen schützen. Im Kern geht es um die folgenden Fragen: Wie loten wir Freizügigkeit innerhalb der EU und begründete Fälle von deren Einschränkung aus? Wann ist eine Grenzkontrolle unbegründet und damit rechtswidrig? Die wichtigsten Elemente des Vorschlags sind: Es soll ein besser strukturiertes Verfahren für die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen geben; alternative Maßnahmen müssen vor der Verlängerung von Binnengrenzkontrollen durch die Polizei vorgeschlagen werden. Unterm Strich soll die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen letztes Mittel sein und bleiben. Dies wollen wir mit unserem Antrag unterstützen. Es besteht kein Zweifel daran, dass die Europäische Union in letzter Zeit mit noch nie dagewesenen Herausforderungen in Bezug auf den Personenverkehr konfrontiert war beziehungsweise ist. Zu nennen sind hier unter anderem Terroranschläge, die hohen Ankunftszahlen von Geflüchteten in den Jahren 2015/16, die Machenschaften des belarussischen Regimes im Herbst 2021, das Menschen an die Außengrenzen der EU lockte und drängte, die beispiellosen Reisebeschränkungen als Folge der Coronapandemie und seit Februar 2022 die größte Vertreibung von Menschen in Europa seit dem Zweiten Weltkrieg aufgrund des russischen Angriffs auf die Ukraine. Dennoch: Schengen ist das Kernstück des europäischen Integrationsprojektes und gehört zu den herausragenden Erfolgen der Europäischen Union. Die Freizügigkeit von Personen – eine der vier Grundfreiheiten der Europäischen Union – ist ein hohes Schutzgut. Der grenzenlose Verkehr war und ist für eine weitere Vertiefung der EU ein Meilenstein, für die Bürgerinnen und Bürger ein Segen und für die wirtschaftliche Entwicklung zentral. Deshalb werben wir dafür, dass die Positionen des EU Parlaments und des Ausschusses der Regionen von Kommission und Rat aufgegriffen werden. In diesem Sinne freue ich mich, dass unser Anliegen von allen Fraktionen geteilt wird und wir zu einem gemeinsamen Antrag gekommen sind.
Dr. Heiner Garg FDP
Frau Präsidentin! Dänemark reagiert endlich auf die anhaltende Kritik an den längst rechtswidrigen Dauerkontrollen. Die Situation an der Grenze wird für die vielen Pendler, Touristen und Logistikunternehmen jetzt hoffentlich tatsächlich besser werden. Landes- und Bundesregierung müssen aber weitere Gespräche mit Dänemark führen, damit die stationären Grenzkontrollen absehbar ganz enden und durch geeignete Maßnahmen der polizeilichen Zusammenarbeit ersetzt werden. Die Grenzkontrollen an den europäischen Binnengrenzen sollten auf absolute Ausnahmesituationen beschränkt bleiben und müssen sehr gut begründet sein. Sie sind ansonsten eher symbolische Alibimaßnahmen, die für unnötige Einschränkungen des Alltags vieler Menschen sorgen. Grenzschutz muss in der Europäischen Union vor allem an der Außengrenze stattfinden. Alles andere beschädigt die europäische Idee. Die Sicherung der europäischen Außengrenzen muss aber deutlich verbessert werden, um endlich die Steuerung der Zuwanderung zu gewährleisten.
Jette Waldinger-Thiering SSW
Frau Präsidentin! Am 14. Juni 1985 wurde das erste Schengener Abkommen unterschrieben – damals nur von Deutschland, Frankreich, Belgien, der Niederlande und Luxemburg. Zu den damals beschlossenen Maßnahmen zählten unter anderem die Abschaffung systematischer Grenzkontrollen und, gerade für uns als dänische Minderheit sehr wichtig, die Erleichterung des Grenzverkehrs für die im Grenzland lebenden Menschen. Dieses Abkommen liegt 38 Jahre zurück. Heute, im Jahr 2023, diskutieren wir darüber, zu dem damals 2094 Schleswig-Holsteinischer (Jette Waldinger-Thiering) beschlossenen Zustand zurückzukehren. Das macht mich traurig. Dass Dänemark seit 2016 permanent die Grenze kontrolliert, belastet besonders. Jahrelang hat sich der SSW für die Abschaffung der Grenzkontrollen eingesetzt. Wir haben als Brückenbauer zwischen Betroffenen nördlich und südlich der Grenze und der Politik agiert. Deshalb freue ich mich darüber, dass die dänische Regierung eine Lockerung der Grenzkontrollen angekündigt hat. Das ist ein Etappensieg auf dem Weg zur alten Normalität im Grenzland. Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass nicht nur Dänemark Grenzkontrollen durchführt. Gerade letzten Monat hat die Bundesinnenministerin die Verlängerung der Grenzkontrollen zu Österreich beantragt – mit der Begründung der illegalen Migration. Auch Frankreich hat Grenzübergänge zu Spanien geschlossen. Auch hier ist die Begründung die illegale Migration stoppen zu wollen. An allen Standorten beschweren sich die Bewohner und Bewohnerinnen über die Kontrollen. Es erschwert ihr leben. Berufspendler und -pendlerinnen stehen im Stau oder müssen Umwege fahren. Auch die symbolische Bedeutung einer Grenzkontrolle ist nicht zu unterschätzen. Eine Studie im Auftrag des EU-Parlaments hat ergeben, dass eine zweijährige Aussetzung der Grenzkontrollen im Schengen-Raum 51 Milliarden Euro Verlust für die europäische Wirtschaft bedeuten könnte. Dauerhafte Kontrollen würden das BIP der EU um 0,14 Prozent senken. Grenzkontrollen haben also nicht nur einen symbolischen und sozialen Charakter, sie schaden der nationalen und der europäischen Wirtschaft! Aber was sagt uns diese Entwicklung? Die im Antrag genannten Punkte sind richtig, das eigentliche Problem wird aber nicht genannt: die Problematik an den EU-Außengrenzen. Die Staaten der Europäischen Union versuchen, das Symptom einer fehlenden Lösung für die Problematik an den EU-Außengrenzen mit Binnengrenzkontrollen zu bekämpfen. Das liegt auch daran, dass die Migration in die EU immer noch als „Krise“ und vorübergehende Situation aufgefasst wird. Von dem Gedanken müssen wir uns jedoch verabschieden. Besonders mit Blick auf den Klimawandel und dessen Auswirkungen auf manche Regionen dieser Welt werden langfristig noch mehr Menschen Schutz in der EU suchen. Binnengrenzkontrollen und Alleingänge mancher Staaten sind hier fehl am Platz. Wir brauchen endlich eine gemeinsame solidarische, humane und effektive Lösung, um die Migration in die EU zu organisieren! In diesem Zusammenhang verweise ich gerne auf unseren Antrag im Januar zum Thema EU-Außengrenzen und einer gemeinsamen europäischen Asyl- und Migrationspolitik. Wenn wir es endlich hinbekommen, eine faire und verpflichtende Verteilung von Verantwortung und Zuständigkeit zwischen den EU-Staaten bei der Aufnahme von Schutzsuchenden zu vereinbaren und die eigentlichen Werte der EU an den EU-Außengrenzen nicht länger mit Füßen getreten werden, dann müssen wir gar nicht mehr über Binnengrenzkontrollen diskutieren. Das wird in diesem Antrag leider nicht erwähnt. Trotzdem sind die genannten Punkte zumindest aktuell richtig und wichtig, um EU-Binnengrenzkontrollen zu verhindern. Sie sind aber nur eine Symptombekämpfung. Das eigentliche Ziel muss sein, dem Leiden an den EU-Außengrenzen ein Ende zu setzen. Werner Schwarz, Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz: Frau Präsidentin! Bereits im April hat das Königreich Dänemark erneut eine sichtbare temporäre Grenzkontrolle bei der EU angezeigt. Dieser seit 2016 andauernde und als permanent empfundene temporäre Zustand verlängert sich damit erneut um weitere sechs Monate. Immerhin wurden Erleichterungen angekündigt, und der Kontrolldruck soll reduziert werden. Gestern Nachmittag berichteten auch die Medien über das Ziel des Königreichs, die Kontrollen in den Grenzhäuschen nicht mehr durchgehend durchzuführen. Ich freue mich, dass die dänische Regierung damit öffentlich macht, was sie unserem Dänemark-Bevollmächtigten Johannes Callsen bereits vor zwei Wochen angekündigt hat. Dies ist ein erstes Signal in die richtige Richtung. Wir werden schauen, ob damit die Betroffenheit in unserer Grenzregion reduziert werden kann, insbesondere für die Berufspendler. Ungeachtet dessen werden wir nicht davon abrücken, uns für ein Ende der festen Grenzkontrollen einzusetzen, wie es die Landesregierung sich seit Jahren tut. Das Ziel bleibt unverändert und ganz klar: die festen Kontrollen zu beenden. Die Lösung kann nur in der Beendigung insgesamt und in der Rückkehr zum Schengen-Abkommen liegen. Entsprechend hat sich Minister Madsen im April auf der Sitzung der deutsch-dänischen Verkehrskom- (Minister Werner Schwarz) mission dazu klar positioniert und sich für ein Ende der Grenzkontrollen eingesetzt. Der Dänemark-Bevollmächtigte Johannes Callsen hat diesen Standpunkt in seinen Gesprächen in Kopenhagen in der vorvergangenen Woche – Anfang Mai – klar und deutlich formuliert und allen Gesprächspartnern mitgeteilt. Ungeachtet der aktuellen Ankündigung werden wir auch in Zukunft diese Position auf allen Ebenen deutlich machen. Wir werden weiterhin das Gespräch mit unseren dänischen Nachbarn suchen. Wir werden weiterhin anbieten, an gemeinsamen Lösungen zu arbeiten, die die festen Grenzkontrollen obsolet werden lassen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
