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Martin Habersaat

SPD 12.05.2023 Sitzungen 20/27

Vielen Dank. Ich wäre sehr dankbar, wenn Sie mir erklären würden: Was wollen Sie erproben, wenn Sie sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten in ihrer Ausbildung bezahlen? Wenn Sie die jungen Menschen fragen, werden die das vermutlich für eine gute Idee halten. Insofern ist mir der Forschungsansatz bei dieser Erprobung unklar. – Es geht um die praxisintegrierte Ausbildung. (Birte Pauls [SPD]: Das gibt es doch schon alles!) – Darf ich ganz kurz aussprechen? (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) – Darf ich antworten? – Also, es gibt bisher PiA-Erzieherinnen und wir führen jetzt auch PiA-SPA ein, also die praxisintegrierte Ausbildung für die sozialpädagogischen Assistentinnen. (Martin Habersaat [SPD]: Und warum nicht flächendeckend?) Das heißt, dass sie zwei Tage in der Woche an der Kita sind, einen Ausbildungsvertrag mit den Kitaträgern bekommen und dann dafür bezahlt werden. Ich glaube, das ist ein Novum, und es ist extrem wichtig, dass wir das tun. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Das wollte ich auch hier im nächsten Schritt erklären. Das Land wird für die gesamte Ausbildungszeit monatlich 600 Euro pro Auszubildenden dazugeben, wenn ein Ausbildungsvertrag mit einer Kita geschlossen wurde. Insgesamt wachsen die SPAKlassen in Schleswig-Holstein von 59 auf 69 zum kommenden Schuljahr an, und die Erzieherinnenund Erzieherklassen auf 60 Klassen. Wir werden dann also fast 3.300 angehende SPA und voraussichtlich mehr als 3.800 angehende Erzieherinnen und Erzieher in der Ausbildung haben. Und ja, wir sagen auch überhaupt nicht, dass das schon genug ist. Aber wir zeigen, dass wir dabei sind, das ganze System auszubauen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Zweitens. Wir stärken den Quereinstieg. Damit gewinnen wir wahrscheinlich nicht so viel Fachpersonal wie über den Ausbau der Ausbildungskapazitäten, aber es ist eine Maßnahme im Gesamtgefüge. Der Quereinstieg von nicht pädagogischem Personal wurde von uns übrigens nicht neu erfunden, er wurde bereits unter Heiner Garg als Sozialminister auf den Weg gebracht, weil es hier so viel Aufregung zu dem Thema gibt. – Danke dafür, Herr Garg. (Catharina Johanna Nies) (Beifall Dagmar Hildebrand [CDU] – Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) Wir erweitern nun die bestehende Regelung um Personen aus den Tätigkeitsfeldern Musik, Sport, Gesundheit, Bewegung und Naturwissenschaften. Das halte ich für sehr vernünftig. Natürlich müssen auch die vorher eine pädagogische Nachqualifizierung absolvieren. Das erklärt sich von allein. Drittens. Wir ermöglichen sozialpädagogischen Assistentinnen und Assistenten den Aufstieg zur Gruppenleitung. Voraussetzung hierfür sind zehn Jahre Berufserfahrung und eine 480-stündige Leitungsqualifizierung. Das schafft eine neue Perspektive. Das ist ganz wichtig. Die Sorge, wir hätten dann noch weniger Zweitfachkräfte im System, die ich hier ab und zu höre, halte ich für unbegründet. Im Gegenteil: Wenn wir uns anschauen, wie kurz die Verweildauer von SPA im System derzeit an der Kita ist, dann müssen wir unbedingt Anreize schaffen, um die Attraktivität zu erhöhen. Wer engagiert arbeitet, braucht auch eine Entwicklungschance, ganz einfach. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Viertens. Wir etablieren eine Melde- und Einbeziehungspflicht von Jugendhilfe und Eingliederungshilfe drei Wochen vor einer von Kitaträgern geplanten Beendigung von Betreuungsverträgen von Kindern mit Behinderung, um sicherzugehen, dass Inklusion vor Ort gestärkt wird. Die Kreise, die schnell damit sind, ein kreisweites Kompetenzteam Inklusion aufzubauen, haben damit ein starkes Begleitinstrument, um mit der jeweiligen Kita vor Ort nach Lösungen zu suchen. Die Fördergrundlage hat Ministerin Touré bereits im letzten Jahr geschaffen. Fünftens. Wir entlasten die Kitas von dem Risiko finanzieller Rückförderungen im Fall von Personalausfällen. Diese liegen zeitweise außerhalb des Planbaren, zum Beispiel bei hohen Krankenständen oder auch bei einem mehrmonatigen Berufsverbot durch Schwangerschaft. Deshalb stellen wir nun gesetzlich klar, dass Kreise dann kein Geld rückfordern dürfen, wenn Kitapersonal ausfällt, sie aber grundsätzlich über eine ausreichende Personalausstattung mit Fachkräften verfügen. Nein, wir belassen es nicht bei dem Ermessenspielraum durch eine Kann-Regelung bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Ich will Ihnen auch gern sagen, warum: Eine Kann-Regel ist und bleibt eine Kann-Regel. Sie bedeutet, dass ein Rückforderungsanspruch komplett ausgesetzt werden könnte, er könnte aber auch weiterhin voll geltend gemacht werden. Beide Varianten sind nicht das, was wir wollen. Wir wollen, dass das Rückforderungsrisiko in den beschriebenen Fällen landesweit einheitlich und planungssicher für unsere Kitas minimiert wird. Sechstens. Wir schließen die Augustlücke, denn Eltern haben über das SGB VIII einen bundesgesetzlichen Betreuungsanspruch in einer Kindertageseinrichtung bis zum Schuleintritt. Das stellen wir heute klar und geben dem Ganzen eine Vorlaufzeit, um die Regel dann 2024 voll umzusetzen. Ich glaube, es wird deutlich: Schwarz-Grün steht konsequent an der Seite der Kinder, der Eltern und Kitas in unserem Land. – Ich danke Ihnen ganz herzlich für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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