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Dr. Bernd Buchholz

FDP 12.05.2023 Sitzungen 20/27

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Dürbrook, wir haben uns richtig verstanden: die Verwaltungskostenverordnung – das sind keine Strafen, das sind nur Verwaltungskosten. Die Strafe ist die Geldstrafe, die für die Nötigung ausgesprochen wird. Es geht hier um die Gleichbehandlung derjenigen, die vorsätzlich Polizeieinsätze provozieren. Dafür sind Kosten zu erheben. Das gilt für denjenigen, der das fahrlässig tut, weil er dreimal seine Alarmanlage nicht kontrolliert hat, genauso wie für denjenigen, der das bewusst, vorsätzlich herbeiführt, Lars Harms, und der dann – Frau Innenministerin, darüber können wir uns gern im Ausschuss unterhalten – aus meiner Sicht eben doch von der Straße weggetragen werden muss. Jedenfalls erlebe ich das die ganze Zeit, dass zwei Polizeibeamte zugreifen und einen wegtragen. Was ist das denn bitte schön anderes als die Entziehung der physischen freien Bewegungsfähigkeit? – Das ist eine Ingewahrsamnahme; jedenfalls sehen das alle anderen so. Was mich veranlasst hat, nach vorne zu gehen, ist die Rede des Kollegen Kürschner. (Beifall FDP) Das halte ich für nicht tragbar, nicht akzeptabel, Herr Kürschner. Ich halte das vom Inhalt her wirklich für nicht akzeptabel, und zwar aus zwei Gründen. Der Erste ist: Sie haben hier erklärt, dass sich die Klimakleber auf die Versammlungsfreiheit berufen dürften und es deshalb völlig irre sei, von denen irgendwie Geld nehmen zu wollen. In zehn anderen Bundesländern werden gegen diese Klimakleber die entsprechenden Verwaltungskosten erhoben. Darunter sind das Bundesland Hamburg mit grüner Regierungsbeteiligung, das Bundesland Hessen mit grüner Regierungsbeteiligung, das Bundesland Berlin – noch unter rot-rot-grüner Regierung. Wenn Sie sich hier hinstellen und behaupten, dass alle diese Landesregierungen rechtswidrig handelten, weil sie das Versammlungsfreiheitsrecht in Deutschland missachteten, ist das eine inakzeptable Argumentation. (Beifall FDP) Die Zweite ist, Herr Kürschner, und das lässt mich – das will ich an dieser Stelle einmal deutlich sagen – an Ihrer Befähigung zum Vorsitzenden des Innenund Rechtsausschusses zweifeln –, dass Sie sich hier hinstellen und in Ihrem Einleitungsteil so tun, als sei der Anspruch derjenigen gerechtfertigt. Man kann das ja moralisch sogar vertreten. Man kann sagen, dass die Ziele der Klimaschutzbewegung durchaus vertretbar sind; übrigens haben die Amtsrichter, die wegen Nötigung verurteilt haben, in ganz vielen Prozessen gesagt: „Ich verstehe und teile Ihre Ziele“. Aber dass Sie sich hier hinstellen und sagen: „Der Klimaschutz rechtfertigt dieses Verhalten“, das ist, als würden Sie Klimaschützern und Klimaklebern ein Notstandsrecht gegenüber dem Staat einräumen wollen, und das ist unvertretbar. (Beifall FDP, SSW und Marc Timmer [SPD]) Das ist eine Argumentation, mit der Sie so tun, als dürfte man aus moralischen Prinzipien eben doch dem guten Zweck alles unterordnen. Ich halte das für nicht akzeptabel, und ich bitte Sie zu überdenken, was Sie hier gesagt haben – als Vorsitzender eines Innen- und Rechtsausschusses eines demokratisch gewählten Landtages –, ich halte das für nicht angemessen. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP)

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