Peter Lehnert
Herr Minister, Entschuldigung. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn sie Absprachebedarf haben, wäre es nett, wenn Sie Ihre Gespräche nach draußen verlegen könnten. Das ist sehr freundlich. – Herr Minister, Sie haben das Wort. Werner Schwarz, Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz: Zunächst möchte ich kurz in Erinnerung rufen, weshalb sich der Bund 2018 entschlossen hat, den Sonderrahmenplan Förderung der ländlichen Ent- (Minister Werner Schwarz) wicklung zur GAK aufzulegen und zusätzliche Mittel in diesem Förderbereich bereitzustellen. Meine Damen und Herren, es wurde immer wieder von der Flexibilisierung der Mittel gesprochen. Wir müssen leider feststellen, dass der Bund weitere Bundesprogramme auflegt, ohne sie mit neuen Mitteln auszustatten, sondern Mittel aus der GAK abzieht. Ich sehe mit großer Sorge, dass Mittel nicht mehr dort zur Verfügung stehen, wo das Land Einfluss hat. Darauf sollten wir in Zukunft achten. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Damals gab es deutliche Hinweise, dass sich Menschen in den ländlichen Räumen abgehängt fühlten und ihre Lebensqualität und Entwicklungschancen gegenüber urbanen Räumen als geringer bewerteten. Ich halte die damit verbundenen Aufgaben weiterhin für außerordentlich aktuell, insbesondere für unser Flächenland Schleswig-Holstein. Im GAK-Rahmenplan sind die Maßnahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung, ILE, in Förderbereich 1 zusammengefasst. Dazu gehören verschiedene Maßnahmen, lokale Basisdienstleistungen in ländlichen Gebieten, der ländliche Tourismus, der Erhalt des kulturellen Erbes – um nur einige zu nennen. Ziel der ILE-Förderung ist es, Projekte zu fördern, die der Entwicklung der Region als attraktiven Lebens-, Arbeits- und Erholungsraum dienen. Für ein Flächenland wie SchleswigHolstein ist dies für die Weiterentwicklung des ländlichen Raumes elementar. Für mich wird der Förderbereich 1 der GAK inklusive des Sonderrahmenplans deshalb zu Recht als das bedeutendste nationale Förderprogramm für die Entwicklung des ländlichen Raumes bezeichnet. Der Bund hat die Mittel – das wurde schon gesagt – 2023 allerdings reduziert, sodass für SchleswigHolstein ungefähr 1,8 Millionen Euro weniger zur Verfügung stehen. Wir wissen derzeit noch nicht, was seitens des Bundes für die Zeit nach 2023 geplant wird, der Sonderrahmenplan endet am 31. Dezember 2023, der Entwurf des Bundeshaushalts liegt noch nicht vor. Die Länder brauchen Planungssicherheit, die Kommunen als Hauptprojektträger dieser Fördermaßnahmen ebenso. Die Fortsetzung des Sonderrahmenplans oder die Überführung des Mittelansatzes in den Förderbereich 1 des regulären Rahmenplans ist unabdingbar. Die GAK-Mittel werden benötigt, um die Programmbereiche der ländlichen Entwicklung in ELER kofinanzieren zu können. Dafür setzen wir uns als Ministerium intensiv ein, auch über die Arbeitsgemeinschaft Nachhaltige Landentwicklung und in der Agrarministerkonferenz. Meine Damen und Herren, die im zu beratenden Antrag formulierte Bitte um Erhöhung der Beratungsleistungen im BULE+ werden wir prüfen. Die Regionaldezernate in der Abteilung Ländliche Entwicklung des Landesamtes stehen im Rahmen der zurzeit personell zur Verfügung stehenden Ressourcen bereit, hierzu zu beraten. Dies gilt gleichermaßen für die Regionalmanager der AktivRegionen sowie die Akademie für die Ländlichen Räume. In diesem Zusammenhang möchte ich meine Erwartung an den Bund wiederholen, die Kommunikation mit den Ländern über die Transparenz zur Ausgestaltung des BULE+ zu verbessern, damit die Beratungsleistung zielgerichtet und zeitnah bereitgestellt werden kann. Meine Damen und Herren, ich komme zur regionalen Wertschöpfung. Da rennen Sie bei mir offene Türen ein. Die ländlichen Räume haben Potenzial, sie sind Chancenräume. Wir müssen sektoral und integriert dafür sorgen, dass die Wertschöpfung in den ländlichen Räumen verbleibt. Im Rahmen unseres Vorsitzes der bereits genannten AG Landentwicklung haben wir dafür gesorgt, dass die jährlich gemeinsam mit dem BMEL angebotene Fachtagung zur ländlichen Entwicklung in diesem Jahr das Thema wirtschaftliche Perspektiven im ländlichen Raum behandelt. Die Tagung wird am 1. Juni 2023, also in drei Wochen, in der Schleswig-Holsteinischen Landesvertretung in Berlin stattfinden und Gelegenheit bieten, dieses wichtige Thema vertieft zu erörtern, auch mit Mitgliedern des Landtags. Die Einladung und das Programm sind den Mitgliedern des Umwelt- und Agrarausschusses zugeleitet worden. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
