Katja Rathje-Hoffmann
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Personalknappheit und die Personalnot in fast allen Kitas im Land sind uns allen bewusst. Deswegen handeln wir jetzt kurz- und langfristig, um die Situation für die Kinder und deren Eltern zu verbessern. Beispielhaft möchte ich hier auf eine Gemeinde am Hamburger Rand verweisen, bei der sich die angespannte Situation besonders verdeutlicht. Die Gemeinde hat einen neuen Kindergarten gebaut, der fix und fertig eingerichtet ist und darauf wartet, bezogen zu werden. Leider geht es nicht, es gibt nicht genug Erzieherinnen und Erzieher, die dort arbeiten können. Es ist schlichtweg kein Personal vorhanden. Wir müssen jetzt rasch handeln. Deswegen stellen wir uns der großen Herausforderung, möglichst allen Kindern gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit zu ermöglichen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dabei müssen wir auch die Betreuungsqualität im Auge behalten, weil frühkindliche Bildung und Betreuung Qualität und Qualifikation brauchen und damit auch ausreichend qualifiziertes pädagogisches Fachpersonal. Teil dieser Strategie ist unser heutiger Gesetzentwurf zum Kindertagesförderungsgesetz. Wir erhöhen die Zahl der Ausbildungsplätze im Bereich der Praxisintegrierten Ausbildung PiA. Ab dem kommenden Jahr werden mit 10 Millionen Euro zusätzlich statt 350 nun 480 Ausbildungsplätze für PiA anteilig vom Land gefördert. Das ist aber nicht alles: Zudem werden 275 Sozialpädagogische Assistentinnen – SPA – mit 600 Euro pro Platz und Monat gefördert. Ebenfalls erfreut es mich sehr, dass es eine PiA-Erprobung bei der Heilerziehungspflege geben wird. Das ist neu. Insgesamt werden wir im Schuljahr 2023/2024 eine Steigerung der Anzahl der Ausbildungsklassen von 59 auf 69 haben. Die Ministerin hat es gerade eben erzählt, aber ich wiederhole es gern. Ich glaube, Wiederholung festigt. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Damit haben wir ein flächendeckendes Angebot an allen 18 Standorten im Land. Das heißt, dass es in Schleswig-Holstein fast 3.300 SPA in der Ausbildung gibt. Bei den Erzieherinnen und Erziehern befinden sich aktuell 3.800 in der Ausbildung, bei einer Steigerung von 57 auf 60 Klassen. Insgesamt werden die Berufsbildungszentren und Regionalen Berufsbildungszentren damit über 7.000 SPA und Erzieherinnen beziehungsweise Erzieher in Ausbildung haben, natürlich auch in der PiA-Ausbildung. Zudem befinden sich im Landesseminar aktuell 43 angehende Lehrkräfte in der Ausbildung im Bereich der Sozialpädagogik, um die Ausbildungskapazitäten weiter zu steigern. Unser Ziel ist es, an allen Standorten einen Zugang zur SPA-Ausbildung mit ESA und MSA zu ermöglichen – oder einfach gesagt: Wir brauchen mehr PiA, wir brauchen mehr Leute, die sich bereit erklären, dort zu arbeiten. Wir machen das alles für unsere Kleinsten. Zusätzlich finanzieren wir noch anteilig 100 FSJPlätze für die Kitas. Auch die Helfenden Hände werden natürlich unterstützt. Doch das ist nicht alles, sondern wir ermöglichen und vereinfachen auch den Quereinstieg in die Arbeit der Kitas, um mehr Personal für die Kitas zu 2036 Schleswig-Holsteinischer (Katja Rathje-Hoffmann) generieren. Dies ist eine wirkungsvolle Maßnahme gegen die aktuelle Personalnot. Einen Quereinstieg gibt es für Personen, die zwar keine abgeschlossene pädagogische Ausbildung haben, aber aufgrund ihrer beruflichen Kompetenzen und langjährigen beruflichen Erfahrung in einem Bildungsbereich nach § 19 Absatz 1 eine abgeschlossene und vom Ministerium zertifizierte Zusatzausbildung haben. Sie können als Zweitkraft in einer Kindertageseinrichtung eingesetzt werden. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die verbesserte Aufstiegsmöglichkeit von Sozialpädagogischen Assistentinnen und Assistenten, die nach zehn Berufsjahren und einer abgeschlossen und spezifischen vom Land zertifizierten Gruppenleitungsausbildung die Gruppenleitung übernehmen können. Das schafft mehr Attraktivität und Motivation und mehr Flexibilität für den SPA-Beruf. Es lohnt sich tatsächlich auch finanziell. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Fast unstrittig nach der Anhörung ist auch die Verlängerung der Erweiterungsmöglichkeit der Gruppengröße in Kitas für ukrainische Kinder um ein weiteres Jahr. Ein weiterer Punkt ist die mögliche Kündigung des Betreuungsvertrages aufgrund einer Behinderung des Kindes. Im Gesetzentwurf wird nunmehr ergänzt, dass nicht nur die Ablehnung des Kindes, sondern auch die Beendigung des Betreuungsverhältnisses aufgrund einer eventuell drohenden Behinderung dem örtlichen Träger anzuzeigen ist. Bei der Kündigung aufgrund der Behinderung des Kindes besteht eine vergleichbare Interessenlage wie bei der Ablehnung des Kindes. Noch ein Punkt der Gesetzesänderung ist die Verbesserung der verlässlichen Betreuung. Wir schließen die sogenannte Augustlücke ab dem kommenden Jahr. Das bedeutet, dass diese Neuregelung es zu einer Fördervoraussetzung macht, dass Einrichtungsträger ein verlässliches Förderangebot bis zum Einschulungstag vorhalten. Die Eltern haben trotzdem weiterhin die Möglichkeit und das Recht, alternative Betreuungsangebote wie zum Beispiel schulische Angebote zu wählen. Diese Regelung hilft Eltern, den Übergang von der Kita zur Grundschule besser und verlässlicher zu bewältigen. Die Eltern haben nun eine bessere Planbarkeit direkt bis zum Einschulungstag. Ich möchte noch eine weitere Änderung im Gesetz ansprechen, und zwar die Rückforderungsmöglichkeit durch den örtlichen Träger, falls der Betreuungsschlüssel nach SQKM um mehr als 15 Prozent dauerhaft unterschritten wird, was ja einer Qualitätsminderung gleichkommen kann. Unter bestimmten Voraussetzungen aber, wie zum Beispiel, wenn es trotz hinreichender Personalausstattung aufgrund von Personalausfällen zu Unterschreitungen des Betreuungsschlüssels oder zu Gruppenschließungen kommt, kann auf die Rückforderung durch den örtlichen Träger verzichtet werden, wenn der Einrichtungsträger dadurch keine finanziellen Vorteile erzielt. Diese Flexibilität hilft den Kitaträgern bei hohen Krankenständen und in besonderen Fällen wie unvorhersehbaren Kitaschließungen. Bereits im März 2023 wurde das Kitagesetz geändert. Sie erinnern sich, ich war leider nicht dabei. Dies geschah auch zur Sicherung der 230 SprachKitas im Land. Wegen des Wegfalls der bisherigen Bundesförderung mussten wir als Land da selber reagieren. Wir haben das komplett übernommen. Es ging außerdem um die Tariferhöhung vom vergangenen Jahr. Nun stehen wir wieder vor einer Tariferhöhung. Ich kann sagen, dass wir diesen Tarifabschluss komplett übernehmen werden. Das bedeutet Mehrkosten für dieses Jahr – wenn es denn beschlossen wird – von 31 Millionen Euro und strukturell jährlich von 70 Millionen Euro ab 2025. Diese Tarifumsetzung kann aber, wie gesagt, aus gewerkschaftlichen Abstimmungsprozessen heraus noch nicht abgeschlossen werden und noch nicht in diesem Monat stattfinden, sondern wir müssen uns bis zum nächsten Monat gedulden. Positiv ist zu vermerken, dass auch die Kindertagespflege-Personen davon profitieren werden. Das ist ein Novum in Schleswig-Holstein. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
