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Tim Brockmann

CDU 12.05.2023 Sitzungen 20/27

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich hoffe, dass Sie auch am Ende der Rede klatschen, aber das sehen wir in fünf Minuten. – Bereits im Dezember des vergangenen Jahres haben wir in diesem Hohen Haus über die Aktionen der Letzten Generation debattiert. Damals ging es insbesondere um das Beschädigen von Kunstwerken, und schon damals habe ich davor gewarnt, dass die Protestaktionen den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Akzeptanz des Klimaschutzes gefährden. Und ich muss feststellen, dass es genau so gekommen ist. Die Proteste haben sich verschärft, manch einer spricht sogar davon, sie haben sich radikalisiert, und die Verunsicherung in der Gesellschaft hat nicht zuletzt aufgrund der Heizungsgesetzgebung zugenommen. Ich halte es für nicht hinnehmbar, wenn eine kleine Gruppe für sich in Anspruch nimmt, eine ganze Stadt wie etwa Berlin lahmlegen zu wollen. (Beifall CDU und FDP) So etwas dürfen wir nicht zu lassen. Hier muss der Staat konsequent handeln. Bevor ich näher darauf eingehe, lassen Sie mich zunächst Folgendes festhalten: Die CDU-Landtagsfraktion steht für die Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen und für den Kampf gegen den Klimawandel. Das ist Teil unserer DNA. (Martin Habersaat [SPD]: Wegen der Schöpfung!) – Herr Habersaat, auch wegen der Schöpfung. – Was uns aber unterscheidet, ist die Tatsache, dass wir bei der Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen die gesamte Gesellschaft mitnehmen und nicht die Spaltung vorantreiben wollen. Spalten, meine Damen und Herren, tut die sogenannte Letzte Generation. Die Aktionen dieser Gruppierung unter dem Deckmantel des Klimaschutzes führen zu Spannungen und Spaltungen in der Gesellschaft, welche die Debatte und die Umsetzung der Klimaziele in den Hintergrund treten lassen und die Akzeptanz der Klimaschutzmaßnahmen nicht erhöhen. Das kann nicht in unserem Interesse sein. (Beifall CDU) Zweifelsohne steht es jedem zu, für seine persönlichen Interessen oder auch für übergeordnete Anliegen zu demonstrieren oder zu prototestieren. Die Wahrnehmung des Rechts auf Versammlungsfreiheit, im Einzelfall auch auf störende Art und Weise, (Tim Brockmann) aber gleichzeitig unter Berücksichtigung unseres auf Grundlage des Grundgesetzes geschaffenen Rechtsrahmens ist Teil unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Die Aktionen der Mitglieder der Letzten Generation brechen aber mit diesem gesellschaftlichen Konsens und mit der für Versammlungen geltenden Rechtslage. Durch die Blockaden von wichtigen Verkehrsknotenpunkten wird die öffentliche Sicherheit gefährdet, und die Freiheiten Dritter werden rechtswidrig einschränkt. Wir können froh sein, dass es in Schleswig-Holstein bisher nur sechs solcher Aktionen gab, bei denen sich Demonstranten auf den Straßen festklebten und dadurch den Straßenverkehr behinderten. Unsere Polizei hat in allen Fällen schnell und besonnen reagiert und konnte die rechtswidrigen Störungen des Straßenverkehrs schnell beseitigen. Dafür mein herzlicher Dank an die Polizei! (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Nun hat die FDP in ihrem heutigen Antrag die Frage der Kostentragung aufgegriffen. Bisher ist es in Schleswig-Holstein im Gegensatz zu anderen Bundesländern nicht möglich, solche Einsätze in Rechnung zu stellen. Herr Buchholz hat da eine andere Auffassung, aber darüber kann man ja noch diskutieren. Meine Damen und Herren, das ist bedauerlich, und ich halte es auch ausdrücklich für falsch. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP] und Dr. Heiner Garg [FDP]) Insofern: Sehr geehrter Herr Buchholz, vielen Dank für Ihren Antrag, nur leider greift Ihr Antrag – so glaube ich – ein Stück weit zu kurz, wenn Sie sich auf die Gewahrsamnahme von Personen beziehen. Das ist aus meiner Sicht der zweite Schritt. Der erste Schritt ist die Entfernung der Person von der Fahrbahn, und hierbei handelt es sich nach meinem juristischen Verständnis um die Anwendung von körperlichem Zwang, und für den unmittelbaren Zwang gegen Personen sieht das Landesrecht bisher keine Kostentragung vor. Mir ist völlig klar, die Anwendung von unmittelbarem Zwang kommt im Polizeidienst täglich und in ganz unterschiedlicher Form vor. Jede einzelne dieser Handlungen mit Gebühren zu belegen, ist sicherlich schwierig und würde einen erheblichen Verwaltungsaufwand produzieren. Das ist nicht in unserem Sinne. Aber, wer wie die Letzte Generation bewusst das Freiheitsrecht missbraucht und bewusst in die Freiheitsrechte Dritter eingreift, der sollte auch hier in Schleswig-Holstein genauso wie in anderen Bundesländern dafür bezahlen, meine Damen und Herren. (Beifall CDU, Dr. Bernd Buchholz [FDP] und Dr. Heiner Garg [FDP]) Da dies aber, so glaube ich, ein nicht ganz einfaches Thema ist, sollten wir darüber im Innen- und Rechtsausschuss noch einmal sprechen und uns erläutern lassen, was die Landesregierung an dieser Stelle vorhat. Aus meiner Sicht sollten wir zudem darüber sprechen, ob nicht neben dem Strafrecht und dem Inrechnungstellen von Polizeieinsätzen auch im Bereich der Ordnungswidrigkeitstatbestände nachgeschärft werden muss, um ausreichend konsequent gegen Blockaden unserer Infrastruktur vorgehen zu können. Ein Protest muss – wie ausgeführt – nicht bequem sein, aber er darf nicht unser aller Zusammenleben infrage stellen. Tut er es doch, sind wir verpflichtet, als freiheitliche Gesellschaft adäquat darauf zu reagieren, notfalls auch mit deutlich höheren Bußgeldern, meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es wurde bereits erwähnt, dies ist meine letzte Rede hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag. Gestatten Sie mir noch einige persönliche Worte. Sie haben sicherlich mitbekommen, dass ich am 2. April 2023 zum Bürgermeister meiner Heimatstadt Preetz gewählt wurde (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) und dieses Amt Anfang Juni übernehmen werde. Hauptamtlicher Bürgermeister und Landtagsabgeordneter schließen sich bekanntlich aus. Somit neigt sich meine Abgeordnetenzeit nach sechs Jahren dem Ende entgegen. Es waren sechs Jahre, die wie im Fluge vergangen sind. Ich blicke mit Wehmut und Dankbarkeit auf diese Zeit zurück. Es war eine aufregende Zeit mit vielen Höhen, aber sicherlich auch, wir erinnern uns an Corona, mit der einen oder anderen Tiefe. Aber es war mir stets eine Freude, unserem schönen Bundesland und seinen Menschen dienen zu können. Nun bleibt mir nur noch, mich bei Ihnen für die gemeinsamen sechs Jahre zu bedanken. Vielen Dank für das gute Miteinander und den angenehmen Umgang in diesem Hohen Haus. Ich wünsche Ihnen und dem Land SchleswigHolstein alles Gute. Bleiben Sie gesund und munter! – Vielen Dank. Machen Sie es gut! (Beifall) 2024 Schleswig-Holsteinischer

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