Jan Kürschner
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Lieber Tim, Straftaten wollen wir nicht. Die will niemand. Der Landtag Schleswig-Holstein entscheidet über die Gesetze dieses Landes. Wir wollen unser Recht stark, und wir wollen, dass das Recht ohne Ausnahme durchgesetzt wird. Wenn Gesetze nicht eingehalten werden, dann muss das selbstverständlich Konsequenzen haben. (Beifall Lukas Kilian [CDU]) Wir wollen dabei nicht mit zweierlei Maß messen. Ich sage Ihnen jetzt, was alles geltendes Recht ist, das es konsequent einzuhalten gilt: Der deutsche Staat insgesamt – auch Schleswig-Holstein – ist zum Klimaschutz und Erreichen der Klimaneutralität gesetzlich verpflichtet. Das ist keine grüne Wunschvorstellung, sondern ergibt sich aus Artikel 20 a Grundgesetz. So sagt es uns deutlich das Bundesverfassungsgericht. In § 1 Absatz 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes steht: „Ziel dieses Gesetzes ist insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes die Transformation zu einer nachhaltigen und treibhausgasneutralen Stromversorgung, die vollständig auf erneuerbaren Energien beruht.“ Das ist Gesetz. Als Nächstes nenne ich § 2 EEG: „Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden.” Auch das ist Gesetz. Ebenso § 1 des schleswig-holsteinischen Energiewende- und Klimaschutzgesetzes – ohrenschonend für Sie nur auszugsweise –: „Zweck dieses Gesetzes ist es, durch die Festlegung von Klimaschutzzielen … die Belange des Klimaschutzes zu konkretisieren, zu stärken und dafür notwendige Umsetzungsinstrumente zu schaffen. Grundlage hierfür sind die nationalen und europäischen Klimaschutzziele, sowie die Verpflichtung nach dem Übereinkommen von Paris …, wonach der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur … möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen ist.“ Das ist alles Gesetz. Ein ähnlich großes Engagement der FDP-Fraktion wie zugunsten des Rechts hätte der Klimaschutz sicher verdient. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Statt dem Klimaschutz immer wieder nur ein Tempolimit zu setzen: Wann begreifen Sie Klimaschutz endlich als Chance? Der Groschen ist noch nicht bei allen gefallen. Nun zum konkreten Antrag: Die Rede des Kollegen Dr. Buchholz passt nicht ganz zum Antrag und auch nicht zur Begründung. (Christopher Vogt [FDP]: Das haben Sie jetzt abgelesen, oder?) Wir sollen die Landesregierung auffordern, Personen, die das Demonstrationsrecht durch Grenzüberschreitungen missbrauchen, mit den entstehenden Kosten zu belegen. Nein, genau das verwehrt uns schon das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit in Artikel 8 Grundgesetz. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Sie wissen, dass das falsch ist!) In Schleswig-Holstein gilt § 26 Versammlungsfreiheitsgesetz. Danach werden im Rahmen von Versammlungen keine Kosten erhoben. Das ist auch völlig richtig so. Das Bundesverfassungsgericht sagt, dass eine Kostenpflicht ganz klar eine Eingriffsqualität hat und die Grundrechtsträger von der (Jan Kürschner) Ausübung des Grundrechts abhalten würde. Wer würde dann noch politische Versammlungen veranstalten oder daran teilnehmen, wenn man danach den Polizeieinsatz vielleicht bezahlen muss? Die FDP zündelt hier mit Drohgebärden gegenüber unliebsamen Protesten. (Wortmeldung Dr. Bernd Buchholz [FDP])
