Dr. Bernd Buchholz
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seine Meinung frei und offen zu sagen, gehört in einer Demokratie genauso zu den Grundrechten, wie sich zu versammeln und gegebenenfalls für seine Meinung zu demonstrieren. Dafür treten alle Demokraten ein und verteidigen das Demonstrationsrecht notfalls auch mit der Polizei, wenn es darum geht, das Demonstrationsrecht durchzusetzen. Wer aber das Demonstrationsrecht überschreitet, und wer meint, dass seine Ziele so hehr und so moralisch sind, dass man sich über die Regeln des Demonstrationsrechts hinwegsetzen und sich an Straßen ankleben und andere blockieren darf, der nutzt nicht mehr das Versammlungs- oder das Demonstrationsrecht, sondern der wird selbst schlicht und ergreifend zum Straftäter. (Beifall FDP und CDU) Er wird zum Straftäter, weil das eben eine Nötigung ist. Kollege Kürschner, ich weiß, dass Sie darauf noch ganz vorsichtig eingehen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Rechtsprechung zum Gewaltbegriff sehr deutlich gemacht, dass nicht der erste Autofahrer sofort von physischer Gewalt, sondern nur von psychischer Gewalt beeinträchtigt ist. Aber spätestens der zweite Autofahrer ist physisch gehindert, sich weiter fortzubewegen. Deshalb ist die Gewalt ebenso wie die Verwerflichkeitsklausel des § 240 StGB gegeben, weil eben alle an der Weiterfahrt gehindert werden und nicht nur die, die mit irgendwelchen klimaschlechten Antrieben unterwegs sind. Deshalb ist der Tatbestand der Nötigung erfüllt. Meine Damen und Herren, nun hat uns gewundert, dass – anders als in anderen Bundesländern – bei uns in Schleswig-Holstein für das Wegtragen dieser Klimakleber von den Straßen in Schleswig-Holstein die Polizeieinsätze nicht etwa per Gebühren abgerechnet werden. Mit Erstaunen habe ich gelesen, dass das Innenministerium der Auffassung ist, dass es daran an einem Tatbestand, an einer Rechtsgrundlage fehle. Da habe ich mir nicht nur die Augen gerieben, sondern ich habe auch einmal in die Polizeigesetze der anderen Länder geguckt und festgestellt: Die haben gar keine anderen Regelungen als wir, weil es schlicht und ergreifend um die Ingewahrsamnahme von Menschen geht, gegen die ein Platzverweis ausgesprochen wird. In der Tat handelt es sich bei § 201 des Landesverwaltungsgesetzes um eine Norm, die bei uns gilt, und § 204 ermöglicht die Ingewahrsamnahme. Ehrlich gesagt, das Wegtragen von Menschen ist nichts 2022 Schleswig-Holsteinischer (Dr. Bernd Buchholz) anderes als die Einschränkung ihrer physischen Freiheitsfähigkeit und damit nichts anderes als die Ingewahrsamnahme. Damit löst die Verwaltungskostenverordnung komplett aus, und zwar sofort. Liebe Frau Innenministerin, wenn Sie rechtlich anderer Auffassung sind, dann fordere ich Sie hiermit auf, uns schnellstmöglich etwas vorzulegen, damit wir dafür eine entsprechende rechtliche Grundlage zum Kassieren bekommen würden. (Beifall FDP) Ich meine nicht, dass wir sie brauchen, aber wenn Sie meinen, dass es sicherer ist, es anders zu machen, dann tun Sie das gern. Nur: Ich verstehe es nicht, denn wenn Sie Menschen von der Straße holen, indem Sie sie ablösen, um anschließend ihre Personalien festzustellen, und wenn Sie sicherlich als Polizei dafür sorgen, dass sie sich nicht 30 Sekunden später wieder auf der Straße festkleben, dann müssen Sie sie an ihrer körperlichen Bewegungsfähigkeit hindern. Damit ist das nichts anderes als eine polizeiliche Ingewahrsamnahme, und die ist nach § 204 LVwG sofort abrechnungsfähig. Meine Damen und Herren, worauf kommt es uns an dieser Stelle an? – Es kommt uns darauf an, dass wir im Rechtsstaat fair mit allen umgehen. Derjenige, der fahrlässig dreimal seine Alarmanlage ausgelöst hat, wird zur Kasse gebeten, aber derjenige, der bewusst und vorsätzlich einen Polizeieinsatz provoziert, soll nicht zur Kasse gebeten werden? Das halten wir nicht für in Ordnung. Wir fordern, dass das in Schleswig-Holstein umgesetzt wird. (Beifall FDP) Frau Innenministerin, zehn andere Bundesländer machen das. In zehn anderen Bundesländern ist das üblich. Ich freue mich gleich auf die Rede des Kollegen Brockmann, der seine letzte Landtagsrede hält und von dem wir wissen, dass er unserer Auffassung ist und deshalb die Zahlungspflicht befürwortet. Stimmen Sie unserem Antrag zu! – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP und Tim Brockmann [CDU])
