10. Sitzung (WP20)
23.11.2022 · 128 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: CDU (21)FDP (17)SPD (11)SSW (9)GRÜNE (7)
Einen wunderschönen guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die 5. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtags. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig – heute ein wenig mit italienischem Flair, jedenfalls geruchlich, aber das wärmt dann vielleicht ja auch ein bisschen. Meine Damen und Herren, ich darf Ihnen für die heutige Sitzung Erkrankungen und Beurlaubungen bekannt geben: Von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind der Abgeordnete Jasper Balke und von der Landesregierung der Minister Werner Schwarz erkrankt. Wir wünschen an dieser Stelle gute Besserung. (Beifall) Heute Nachmittag sind aufgrund der Teilnahme an der Veranstaltung in Mölln für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Rasmus Vöge, für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Bina Braun, für die SPD-Fraktion die Abgeordnete Serpil Midyatli, für die FDP-Fraktion der Abgeordnete Christopher Vogt, für die SSW-Fraktion der Abgeordnete Lars Harms und für die Landesregierung die Ministerin Touré abwesend. Aufgrund auswärtiger Verpflichtungen ist für die Landesregierung heute Nachmittag wieder Ministerpräsident Daniel Günther abwesend. Der Abgeordnete Ole-Christopher Plambeck hat nach § 47 Absatz 2 GO mitgeteilt, dass er an der Teilnahme der heutigen Sitzung verhindert ist. Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit den folgenden Maßgaben zu behandeln: Zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 4, 6, 7, 9, 11, 13 bis 18, 29, 43, 50 und 60 bis 62 ist eine Aussprache nicht geplant. Von der Tagesordnung abgesetzt werden sollen die Tagesordnungspunkte 19, 27, 28, 32, 44, 48, 52, 53 und 55. Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind die Tagesordnungspunkte 8 und 39 – Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes sowie Bericht zur Taskforce Digitalisierung –, die Tagesordnungspunkte 21, 25, 42 und 63 – Rahmenkonzept zur Etablierung von Campusklassen erstellen, Absturz (Präsidentin Kristina Herbst) von Grundschulleistungen aufarbeiten, Konzept zur Verbesserung der Leistungen von Grundschulschülerinnen und -schülern sowie Bericht über die Unterrichtssituation 2021/22 –, ferner die Punkte 35 und 54 – Modellprojekt zur integrierten Versorgung von Patientinnen und Patienten mit längerfristigen gesundheitlichen Folgen einer SARS-CoV-2-Infektion sowie Veränderte Lage, veränderte Herausforderungen –, die Punkte 36 und 59 – Wärmenetze als Rückgrat einer bezahlbaren Wärmeversorgung in Schleswig-Holstein sowie Förderprogramm für Nah- und Fernwärmenetze auf den Weg bringen –, die Punkte 37 und 49 – Gewalt gegen Frauen entschieden entgegentreten – Frauenfacheinrichtungen bedarfsgerecht finanzieren sowie Frauen schützen – Kompetenzzentrum gegen geschlechtsspezifische Gewalt –, und die Punkte 56 und 57 – Umsetzung der Beschlüsse der 31. Ostseeparlamentarierkonferenz 2022 in Stockholm sowie Schutz unserer Wasserressourcen – Umsetzung der Resolution der PSO „Europäischer Grüner Deal – Wasser und Klimawandel“. Meine Damen und Herren, begrüßen Sie mit mir gemeinsam heute auf der Tribüne Vertreterinnen und Vertreter einer Klasse der Gemeinschaftsschule Friedrichsort. – Herzlich willkommen! (Beifall) Meine Damen und Herren, der Sozialausschuss hat zu dieser Tagung noch eine Bericht und Beschlussempfehlung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Krebsregistergesetzes“, Drucksache 20/433, vorgelegt. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass die Beratung noch in dieser Tagung erfolgen soll. Ich schlage Ihnen daher vor, den Ausschussbericht als Punkt 4 A in die Tagesordnung einzureihen und am Freitag als Tagesordnungspunkt ohne Aussprache aufzurufen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so. Ein Antrag zu einer Fragestunde oder Aktuellen Stunde liegt nicht vor. Wann die weiteren Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht und die Reihenfolge der Beratung zur 5. Tagung. Wir werden heute und morgen unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause voraussichtlich bis 18 Uhr und Freitag mit einer einstündigen Mittagspause bis voraussichtlich 16:30 Uhr tagen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so. Ich rufe Tagesordnungspunkt 58 auf: Gedenken an den Brandanschlag in Mölln vor 30 Jahren Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW Drucksache 20/417 (neu) – 2. Fassung Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache, und das Wort für die CDU-Fraktion hat die Abgeordnete Seyran Papo.
Seyran Papo CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne! Auf den Tag genau vor 30 Jahren, am 23. November 1992, sind zwei von türkischen Familien bewohnte Häuser in Mölln das Ziel eines rechtsextrem und rassistisch motivierten Brandanschlages geworden. Yeliz Arslan, 10 Jahre alt, Ayşe Yılmaz, 14 Jahre alt, und Bahide Arslan, 51 Jahre alt, sind ermordet worden. Gerade weil dieses Ereignis so schrecklich ist, ist es von so großer Bedeutung, dass wir uns daran erinnern, dass der 23. November 1992 uns gegenwärtig bleibt. In meinem Wahlkreis, in dem Stadtteil KielGaarden, ist ein Platz nach einem der Opfer des Brandanschlages, Bahide Arslan, benannt. Dort habe ich heute Morgen meine Gedanken gesammelt, eine Blume niedergelegt und eine Kerze entzündet. Als Demokratinnen und Demokraten müssen wir uns Hass, Hetze und Fremdenfeindlichkeit entgegenstellen. (Beifall ganzes Haus) Das ist eine Verantwortung, die wir als Politik und als Gesellschaft im Besonderen tragen. Ich wünsche mir, dass wir nicht nur durch den hier zu beschließenden Antrag ein Zeichen gegen Diskriminierung, Rassismus und Rechtsextremismus setzen, sondern dass jede und jeder von uns das am heutigen Tag für sich persönlich tut und mitnimmt in den eigenen Alltag. Bei der vergangenen Landtagswahl haben uns auch die Bürgerinnen und Bürger damit beauftragt, indem in diesem Hohen Hause nur noch Demokratinnen und Demokraten vertreten sind. (Beifall ganzes Haus) Wenn wir über den 23. November 1992 sprechen, dann sprechen wir nicht über einen Einzelfall; das möchte ich betonen. Ich bin froh, dass das auch aus dem Antrag hervorgeht, den wir heute hier be- (Seyran Papo) schließen. Weitere rechtsextrem und rassistisch motivierte Taten seither, wie der Anschlag in Hanau am 19. Februar 2020, lassen Einzelfall-Narrative nicht mehr zu. Wenn man die Schlagworte „Brandanschlag Flüchtlingsheime“ googelt, ist die Ergebnisliste sehr lang – viel zu lang! (Beifall ganzes Haus) Das lässt nicht daran zweifeln, dass wir als Politik und Gesellschaft gegen Rechtsextremismus und Rassismus aktiv etwas tun müssen, um Schutz zu gewährleisten, um Gewalt zu verhindern, um den Menschen in Deutschland und in Schleswig-Holstein ausnahmslos ein Leben in Sicherheit zu ermöglichen. Das sage ich als jemand mit eigener Migrationsgeschichte. Daher begrüße ich den Aufbau und die Vernetzung von Erinnerungsorten politischer Gewalt. Die Anerkennung von Vielfalt ist der Kern unserer freiheitlichen Demokratie. Für uns und unsere Art und Weise des Zusammenlebens ist das grundlegend. Sich am heutigen Tag solidarisch zu zeigen, um dem Hass der Wenigen mit der Solidarität der Vielen zu begegnen, ist wichtig, um eine Gesellschaft, die offen, tolerant und sicher ist, die auf gegenseitigem Respekt basiert, beizubehalten. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)
Kristina Herbst
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Abgeordnete Uta Röpcke das Wort.
Uta Röpcke GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne! Als ich mich am vergangenen Sonntag auf den Weg zur „Möllner Rede Im Exil“ in Hamburg machte, hatte ich meine eigene Rede gerade fertiggeschrieben. Die „Möllner Rede Im Exil“ wird seit 2013 jährlich vom Freundeskreis organisiert, die Reden werden von ausgewählten Menschen an verschiedenen Orten gehalten. Schon nach den ersten Minuten der Veranstaltung war mir aber klar, dass ich meine eigene Rede hier heute so nicht würde halten können. In meiner Rede wollte ich an die Tatnacht erinnern, wollte dazu aufrufen, dass wir die politische Verantwortung übernehmen für das, was am 23. November 1992 in Mölln geschehen ist. Ich wollte an die gesellschaftliche und politische Stimmung zu der Zeit der Taten erinnern und die Parallelen von damals zu heute ziehen. Wir haben wieder Krieg in Europa, wir nehmen wieder Geflüchtete auf. Es ist wieder eine Zeit, in der der Begriff „Sozialtourismus“ als Teil einer politischen Rhetorik brandgefährlich ist, auch wenn man sich hinterher dafür entschuldigt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP, SSW und Rixa Kleinschmit [CDU]) Allein die bloße Andeutung, gesellschaftliche Probleme über Asylgesetzgebung lösen zu können, weist erschreckende Parallelen zu damals auf. Für meine Rede hatte ich Studien und Statistiken in den Blick genommen, die belegen, dass es immer noch eine viel zu hohe Zahl von rassistisch motivierten Delikten gibt – alle zwei Tage wird eine Flüchtlingsunterkunft angegriffen. Aus unserer Geschichte und den Zahlen wollte ich in meiner Rede herleiten, dass Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit ein zentrales Element unserer gemeinsamen Politik sein müssen, dass jedes einzelne Ressort seine Verantwortung für die Umsetzung des Landesaktionsplans übernehmen muss. Aber als ich mich dann am vergangenen Sonntag auf den Heimweg machte, war mir klar, dass es am heutigen Tag um etwas anderes gehen muss. Ritualisierte Gedenkveranstaltungen nach Protokoll und ein reflexartiges Wiederholen des Ausspruchs „Nie wieder!“ sind nicht genug. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW, Birte Glißmann [CDU]) und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Wir müssen uns die Frage stellen, wie wir den Menschen begegnen wollen, die die Anschläge überlebt haben. Wir müssen den Opfern zuhören und ihnen die Hoheit über ihr Gedenken zurückgeben. Wir müssen uns auf ihre Fassungslosigkeit, ihre Trauer und ihre Wut einlassen. Ich habe den Wunsch gehört, dass wir im Gedenken solidarisch hinter ihnen und neben ihnen stehen, aber niemals vor ihnen. Das Gedenken gehört den Opfern. In den vergangenen 30 Jahren ist den Opfern viel Unrecht geschehen. Das hat die Opferanwältin Katrin Inga Kirstein in der diesjährigen „Möllner Rede“ sehr deutlich gemacht. Die Entschuldigung des Bürgermeisters im Namen der Stadt Mölln hat alle Anwesenden tief bewegt und könnte ein erster Schritt auf dem Weg zu einem gemeinsamen Gedenken in der Zukunft sein. (Uta Röpcke) Ich hätte mir gewünscht, dass wir heute in Mölln an der Seite der Opfer stehen. Auch im nächsten Jahr ist für den 23. November wieder eine Plenarsitzung vorgesehen. Ich wünsche mir, dass es zukünftig gelingt, an diesem Tag einen angemessenen Rahmen für ein Gedenken zu schaffen, dessen Bedeutung weit über Mölln hinausgeht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mölln ist eine Mahnung. Wir solidarisieren uns mit den Angehörigen und den weiteren Opfern aus der Mühlenstraße 9 und der Ratzeburger Straße 13. Ich weiß, dass es vor Ort Kritik auch an unserer Resolution gibt, dass wir die Opferperspektive nach wie vor nicht ausreichend berücksichtigten. Ich nehme diese Kritik an. Wir können uns immer nur wieder selbstkritisch fragen, wo wir noch nicht genug tun. Wir erinnern heute an Bahide Arslan, Yeliz Arslan und Ayşe Yılmaz, die vor 30 Jahren in unserem Land Opfer eines rassistischen, heimtückischen und brutalen Mordanschlags wurden. „Das Leid ist durch nichts wiedergutzumachen“, hieß es in einem Dringlichkeitsantrag drei Tage nach der Tat in diesem Landtag. Das gilt auch heute. Wir übernehmen die politische Verantwortung für das, was heute vor 30 Jahren in Mölln geschehen ist. (Beifall ganzes Haus)
Kristina Herbst
Für die SPD-Fraktion hat die Abgeordnete Serpil Midyatli das Wort.
Serpil Midyatli SPD
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bahide Arslan, Ayşe Yılmaz und Yeliz Arslan starben am 23. November 1992 bei einem rassistischen Brandanschlag in Mölln. Heute wollen wir ihrer und mit ihren Familienangehörigen gedenken. Heute wollen wir ein klares Signal aus diesem Parlament senden: Wir stehen solidarisch an ihrer Seite. (Beifall ganzes Haus) Auch nach 30 Jahren ist die Trauer und Wut der Angehörigen immer noch deutlich zu spüren und sichtbar, denn die Wunde ist nicht verheilt. Sie kann nicht heilen, solange Rassismus in Deutschland tötet. Ja, genau so deutlich muss man es sagen: Rassismus in Deutschland tötet. Wir wissen genau, dass hier in Deutschland Rassismus, Intoleranz und rechtsextremes Gedankengut immer mehr zunehmen. Im letzten Jahr gab es so viele rassistische Brandanschläge wie noch nie zuvor. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, uns ist aber auch bekannt, dass dieses Phänomen lange nicht mehr nur am rechten Rand der Gesellschaft zu verorten ist. Rassismus taucht in allen gesellschaftlichen Schichten auf – im Bildungsbereich, in der Arbeitswelt, aber auch im Zusammenleben. Rassistinnen und Rassisten sind Feinde unserer Demokratie. Sie lehnen unsere demokratischen Werte ab. Daher ist es die Pflicht und die Aufgabe aller Demokratinnen und Demokraten, sich überall, nicht nur heute, sondern an jedem anderen Tag, gegen Rassismus und Diskriminierung zur Wehr zu setzen und Rassismus den Kampf anzusagen. (Beifall ganzes Haus) Der Mordanschlag am 23. November 1992 kam nicht aus heiterem Himmel, sondern war ein menschenverachtender Ausbruch der aufgeheizten Stimmung der damaligen Zeit. Den vielen diskriminierenden und rassistischen Worten in diesen Jahren folgten diese heimtückischen Morde. Daher dürfen wir nicht nachlassen. Wir müssen wachsam sein und jeder Form von Diskriminierung und Rassismus laut, scharf und bestimmt entgegentreten. Wir müssen heute und auch an allen anderen Tagen diejenigen unterstützen und fördern, die sich für eine Welt ohne Rassismus einsetzen, für eine diskriminierungsfreie Struktur in der Bildung, in der Arbeitswelt und im Zusammenleben, damit jede Form von Rassismus im Keim erstickt wird. Nur dann werden die vielen Wunden der Familien und ihrer Angehörigen anfangen zu heilen. Glauben Sie mir: Es sind so viele, die sich jeden Tag gegen Rassismus und Diskriminierung einsetzen. Ein Vertreter sitzt auf der Tribüne hier oben. Ich begrüße Torsten Döhring, stellvertretender Beauftragter für Flüchtlings- , Asyl- und Zuwanderungsfragen in diesem Hause. (Beifall) Menschen, Vereine, Verbände, Verbündete, Gewerkschaften engagieren sich seit Jahren im Kampf gegen Rassismus. Es ist unsere Pflicht und Aufgabe, diese bestmöglich zu unterstützen und zu fördern. Denn ich bin fest überzeugt, dass wir mit all den vielen Menschen ein friedliches, solidarisches und offenes Schleswig-Holstein erlangen können. Wir sind es Bahide, Ayşe und Yeliz schuldig. Lassen sie uns gemeinsam diese Schuld begleichen. (Beifall ganzes Haus)
Kristina Herbst
Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Bernd Buchholz das Wort.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der 23. November 1992 ist ein schwarzer Tag in der Geschichte dieses Bundeslandes. Natürlich gelten auch meine Gedanken zuallererst den Opfern: zwei junge Mädchen, die völlig sinnlos durch rechtsextremen Terror sterben mussten, eine Mutter, die noch ihren Sohn dadurch rettet, dass sie ihn in nasse Tücher einwickelt, und der dann später gerettet werden kann, während sie selbst durch den versperrten Weg im Flur durch das Treppenhaus nicht mehr herauskommt und an der Rauchvergiftung stirbt. Aber auch die vielen Verletzten und das, was die Familie nach diesen Attentaten erleiden musste, muss uns veranlassen, heute im Nachhinein zu sagen: Ja, dessen können wir nicht nur gedenken, sondern da haben wir einiges aufzuarbeiten und zu verbessern. (Beifall ganzes Haus) Aber, Frau Kollegin Röpcke: Ich finde auch, es gehört dazu, sich an diese Zeit zu erinnern. Ich erinnere mich gut. Der Kollege Lehnert und ich waren gerade ein halbes Jahr Abgeordnete des SchleswigHolsteinischen Landtages. In der Zeit herrschte eine Stimmungslage in diesem Land, die bedrückend war. Im Herbst des Jahres 1991 beobachtete man in Hoyerswerda das erste Mal eine sichtbare Verrohung gegenüber Ausländerinnen und Ausländern. Der Sommer des Jahres 1992 war mit dem Begriff Rostock-Lichtenhagen verbunden. In diesem Schleswig-Holsteinischen Landtag saß eine Deutsche Volksunion, die mit ihren rassistischen und ausländerfeindlichen Hetzparolen den Nährboden dafür legte, dass manche sich angespornt fühlten, es in Taten umzusetzen. Es sind die geistigen Brandstifter, die mit ihren Parolen dafür gesorgt haben, dass es zu solchen Taten kommen konnte. (Beifall ganzes Haus) Peter, ich weiß nicht, wie es dir gegangen ist: Natürlich waren wir erschrocken und hätten es in Wahrheit doch auch nicht sein dürfen, weil wir schon gesehen hatten, in welcher Entwicklung sich dieses Land befand. Im Juni 1992 hatte es eine Debatte in diesem Landtag gegeben, bei der über die zunehmende Kriminalität, die zunehmenden Übergriffe gerade auch rechtsextremer Skinheads in Schleswig-Holstein geredet worden ist. Ich habe in dieser Debatte damals für die FDP gesprochen und habe mir trotzdem nicht vorstellen können, dass es ein halbes Jahr später dann zu einer so grausamen Tat in Schleswig-Holstein kommen könnte. Und heute? – Heute sind wir wieder an einem Punkt, wo – meine Vorrednerinnen haben darauf hingewiesen – Ortsnamen wie Bautzen, Krumbach, Groß Strömkendorf oder Leipzig allein in diesem Jahr für Brandanschläge auf Flüchtlingsunterkünfte stehen. 65 Angriffe auf Geflüchtetenunterkünfte zählt die Polizei in den ersten drei Quartalen dieses Jahres, fast so viel wie im gesamten Vorjahr: Sachbeschädigungen, Schmierereien, aber eben auch Brandanschläge. Dazu kommen 711 Straftaten gegen Geflüchtete außerhalb von Unterkünften. Der 23. November 1992 ist uns eine beständige Ermahnung, dass wir jeden Tag – auch in der Mitte der Gesellschaft und nicht nur am rechten Rand – alles dafür tun müssen, dass unterschwelliger Rassismus, dass Feindlichkeit gegenüber Fremden, dass Ausländerfeindlichkeit und Intoleranz gegen Andersdenkende in unserem Land keinen Platz haben dürfen. Daran gemahnt uns dieser Tag. – Herzlichen Dank. (Anhaltender Beifall ganzes Haus)
Kristina Herbst
Für die SSW-Fraktion hat der Abgeordnete Lars Harms das Wort.
Lars Harms SSW
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir gedenken heute der Brandanschläge in Mölln vor 30 Jahren. Am 23. November 1992 warfen dort zwei Neonazis Brandsätze in zwei Häuser. Bei diesen Brandanschlägen kamen drei Menschen ums Leben, und neun wurden schwer verletzt. Bahide Arslan, Yeliz Arslan und Ayşe Yılmaz starben. Yeliz und Ayşe waren noch Kinder. Ihre Großmutter starb, als sie versuchte, sie zu retten. Die Neonazis, die in dieser Nacht mordeten, haben sich noch in der Nacht der Anschläge zu ihren Taten bekannt. Sie selbst haben bei der Polizei und Feuerwehr angerufen und ihre Nachrichten mit „Heil Hitler!“ beendet. Trotzdem berichten die Hinterbliebenen, die Überlebenden der Anschläge, dass die Hintergründe dieses Verbrechens, die offensichtlich waren, mal hinter vorgehaltener Hand, mal offen in Zweifel gezogen werden. Wir kennen es auch aus den Ermittlungen zum NSU, dass auf einmal im Umfeld der Familie ermittelt wurde, obwohl eigentlich klar war, (Lars Harms) worum es ging. Sie kennen die Worte des Überlebenden Ibrahim Arslan. Er beschreibt das als einen zweiten Anschlag: ein zweiter Anschlag, der die Überlebenden nach den Morden ein zweites Mal traumatisiert, wenn eine Täter-Opfer-Umkehr stattfindet, wenn Familienmitglieder der Ermordeten sich auf einmal verteidigen und erklären müssen, wenn das Erinnern infrage gestellt wird und es auch einmal gut sein soll – aber es wird nicht gut. Die Trauer hört nicht auf, und deswegen darf das Erinnern nicht aufhören. Ibrahim Arslan war sieben Jahre alt, als seine Schwester, seine Cousine und seine Großmutter umgebracht wurden. Er sagt: „Nichts ist abgeschlossen“, und er hat recht. Deswegen stehen wir heute hier und erinnern gemeinsam an die Opfer der Anschläge. Die Anschläge von Mölln sind eines der prägendsten Ereignisse unser Landesgeschichte. Sie waren der erste rassistische Anschlag im wiedervereinten Deutschland, bei dem Menschen getötet wurden. Sie mahnen, dass Nazis morden, wenn man sich ihnen nicht in den Weg stellt. Sie mahnen, dass Rassismus tötet. Ich bin – ich denke, wir alle sind das – dankbar für die Erinnerungsarbeit, die die Familie Arslan leistet. Es ist gut und richtig, dass der Landtag hier ein Zeichen setzt – vor allem, wenn wir nicht nur Mitgefühl versichern, sondern auch von politischer Seite immer wieder klarmachen, dass wir als wehrhafte Demokratie mit allen rechtsstaatlichen Mitteln gegen Rechtsextremismus und Rassismus kämpfen – immer und immer wieder. Deswegen ist es an uns, Rechtsradikalismus im Kleinen wie im Großen zu bekämpfen. Das wird immer eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft bleiben. Wir als gewählte Politikerinnen und Politiker haben eine politische Verantwortung. Wir müssen Aufklärungsarbeit ermöglichen, Behörden schulen, Erinnerungsorte aufrechterhalten und aktiv gegen Rassismus und Diskriminierung arbeiten. Wir als SSW stehen weiterhin hinter dem Landesaktionsplan gegen Rassismus und hinter den guten Initiativen der letzten Jahre, die wir auch gemeinsam als demokratische Parteien beschlossen haben. Für Demokratie und gegen Rassismus, Rechtsextremismus und Terror, meine Damen und Herren! Ich habe mir einmal die Debatte durchgelesen, die am 27. November 1992 im Schleswig-Holsteinischen Landtag geführt wurde. Damals standen die demokratischen Parteien zusammen gegen die DVU. Aber es ist noch nicht lange her, dass auch in diesem Parlament wieder Rechtsradikale – diesmal die AfD – saßen. Ich erinnere an die damaligen Worte von Karl Otto Meyer. Er beschrieb, dass auch in dunklen, angstvollen und trostlosen Momenten das Licht wieder entflammt, dass Wärme weiter emporsteigt. Das habe man spüren können durch die Solidarität der Bevölkerung, die vielen Initiativen aus der Jugend, aber auch aus Kreisen der Älteren und aus allen Schichten der Bevölkerung. Meine Hoffnung ist, dass die Überlebenden der Anschläge das auch heute spüren, dass sie spüren, dass sich überall im Land Menschen hinter ihnen versammeln, wenn Mahnwachen gehalten werden, wenn öffentliche Gespräche stattfinden und wenn über Verantwortlichkeiten geredet wird. Das Gedenken an Bahide Arslan, Yeliz Arslan und Ayşe Yilmaz ist nicht abgeschlossen – und der Auftrag an uns als Gesellschaft ist es eben auch nicht. (Beifall ganzes Haus)
Kristina Herbst
Für die Landesregierung hat unser Ministerpräsident Daniel Günther das Wort.
Daniel Günther
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Abgeordnete! Neonazis haben in der Nacht auf den 23. November 1992 drei Menschen auf furchtbare Weise das Leben geraubt. Diese Nacht hat Schleswig-Holstein verändert – nahm die Tat doch nach den Brandanschlägen in Hoyerswerda im September 1991 und Rostock-Lichtenhagen im August 1992 jedem die Illusion, der meinte: So etwas wird hier bei uns schon nicht passieren. Die Bilder des brennenden Hauses in der Mühlenstraße haben diese trügerische Gewissheit beseitigt; sie haben sich unmittelbaren und mittelbaren Zeugen für immer ins Gedächtnis geschrieben. Wir mussten mit der traurigen Erkenntnis leben lernen, dass dies der erste rechtsterroristische Anschlag nach der Wiedervereinigung mit Todesopfern war. Die beiden Anschläge in der Mühlenstraße und in der Ratzeburger Straße haben Traumata und Narben hinterlassen, die bis heute bleiben – bei den Überlebenden und auch insgesamt in unserer Gesellschaft. Der Mordanschlag vor 30 Jahren hat einen dunklen Schatten auf ganz Schleswig-Holstein geworfen. Die Welt blickte entsetzt zu uns in den Norden. (Ministerpräsident Daniel Günther) Mölln wurde zum Synonym für mörderischen Rassismus. Noch immer ist dieser Schatten für viele spürbar, und er führt dazu, dass wir nicht nachlassen, uns mit den Ereignissen auseinanderzusetzen. Deshalb bin ich den Landtagsfraktionen sehr dankbar, dass sie das Gedenken heute auf die Tagesordnung gesetzt haben. In Mölln gibt es heute viele Veranstaltungen und Aktionen, um diesem Geschehen zu gedenken. Unsere Integrationsministerin Aminata Touré wird die Landesregierung ab dem Nachmittag vertreten. Diese Anschläge haben für uns eine wesentliche gesellschaftliche Folge: Sie sind eine Verpflichtung für uns in Schleswig-Holstein, mit aller Entschiedenheit gegen Rassismus, Fremdenhass, ja, gegen jede Form von Ignoranz und Hass einzutreten. Das fängt bei Alltagsrassismus und Diskriminierung an. (Beifall ganzes Haus) In den vergangenen Jahrzehnten ist viel aufgearbeitet worden. Die Tat hat uns in Schleswig-Holstein gelehrt, sensibler für die Anfänge zu sein. Wir wissen jetzt, dass so etwas möglich wird – auch in einer Demokratie –, wenn wir dem Hass zu viel Raum lassen. Das Land Schleswig-Holstein hat seinen Kampf gegen Extremismus verstärkt. Das Thema prägt die Arbeit auch dieser Landesregierung. Wir haben mit unserem Landesaktionsplan gegen Rassismus einen Standard für den Umgang mit Rassismus gesetzt, den wir fortführen und weiterentwickeln werden. Zur Bekämpfung von Extremismus und Diskriminierung setzen wir in der frühkindlichen Bildung sowie an den Grund- und weiterführenden Schulen an. Dafür bauen wir das Fortund Weiterbildungsangebot für alle aus, die an den Schulen arbeiten. Auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung werden wir Schulungen zur Rassismusvermeidung anbieten. Zudem werden wir neue Wege suchen, um zu verhindern, dass Menschen mit extremistischer Gesinnung im öffentlichen Dienst eingestellt werden. Darüber hinaus wollen wir Verfassungsfeinde schneller aus dem Staatsdienst entfernen können. Um die Arbeit gegen Rassismus und Diskriminierung auch langfristig sicherzustellen, fördern wir Projekte, Aktionen, Selbstorganisationen und Verbände, die sich für diese Ziele einsetzen. Damit unser Verfassungsschutz noch gründlicher rechte Strukturen und Netzwerke beobachten und im Bereich Antisemitismus aufklären kann, stärken wir ihn in dieser Legislaturperiode ein weiteres Mal personell. Meine Damen und Herren, das zeigt, dass wir in einer demokratischen Gesellschaft aus den schlimmsten Erlebnissen lernen können. Die Menschen in Mölln etwa sind nach den Taten zusammengerückt. Ich bin den Bürgerinnen und Bürgern dankbar, die sich im Möllner Verein „Miteinander Leben“ engagieren. Er entstand als Reaktion auf die Anschläge und fördert unter anderem in Schulen Projekte für Demokratie, Toleranz und Zivilcourage. Für die überwältigende Mehrheit in Schleswig-Holstein gilt Ähnliches: Sie steht zusammen gegen Extremismus und Fremdenfeindlichkeit. Ich weiß, dass wir uns darauf nicht ausruhen dürfen. Das werden wir auch nicht. Wir werden wachsam bleiben. Wir werden Zeichen setzen. Mit dem heutigen Gedenken im Landtag erneuern wir das Zeichen, dass wir uns dem Extremismus nicht beugen. Wir halten das Gedenken wach, damit uns das Geschehene als Mahnung bleibt. Ich bin der Familie Arslan dankbar, dass Sie immer wieder auf die offenen Wunden hinweist, dass sie uns im Erinnern nicht bequem werden lässt. Unsere Gedanken sind bei den Hinterbliebenen und ihrem Schmerz. Wir können nichts Ungeschehen machen, aber wir alle gemeinsam können etwas dafür tun, dass sich so etwas nicht wiederholt. (Beifall ganzes Haus)
Christopher Vogt FDP
Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Weiterbau der A 20 sollte für jede Regierungskoalition, die das Land voranbringen will, ein Topthema sein. (Beifall FDP und SSW – Oliver Kumbartzky [FDP]: Sehr gut!) – Ich könnte mir mehr Begeisterung bei der Union vorstellen. Aber was soll‘s! – Schleswig-Holstein wartet schon viel zu lange auf die Vollendung der Küstenautobahn, die eine große Lücke in unserer Verkehrsinfrastruktur schließen und vor allem die Westküste des Landes endlich vernünftig mit dem Rest des Landes verbinden wird. Man kommt sich ja schon etwas komisch vor, wenn man als Opposition im Jahr 2022 von der Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen wieder ein klares Bekenntnis zum Weiterbau der A 20 einfordern muss. Die Vorteile für die Wirtschaft und die dringend erforderliche Entlastung für die Menschen in Bad Segeberg, in Hamburg und in vielen anderen Orten liegen ja schließlich auf der Hand. Es ist auch nicht besonders glaubwürdig, wenn man als Grüner die hohen Kosten kritisiert, wenn man selbst viele Jahre dazu beigetragen hat, dass sich dieses Projekt erheblich verzögert. (Beifall FDP und SSW) Nun liegt die politische Entscheidungshoheit für die Autobahnen bekannterweise mittlerweile nahezu komplett beim Bund, aber eine glaubwürdige Geschlossenheit der Landesregierung in dieser Frage ist dennoch ausgesprochen wichtig. Es geht hier in dieser Landesregierung um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger, die den Weiterbau mit großer Mehrheit unterstützt haben und weiter unterstützen, und es geht um das Vertrauen in den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein. (Beifall FDP) Dies wird in den kommenden Jahren übrigens so wichtig sein wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Es war deshalb ein fataler Fehler von Verkehrsminister Madsen, gleich zu Beginn seiner Amtszeit zu sagen, dass er in den kommenden fünf Jahren gar nicht mehr mit einem Weiterbau der A 20 rechnet. (Beifall FDP und SSW) Was ist das bitte für eine Anspruchshaltung vonseiten der Landesregierung? Welcher Unternehmer soll mit großem Vertrauen in diesen Wirtschaftsstandort investieren, wenn die Landesregierung selbst mit einer solchen Haltung an ihr Amt herangeht? Wer soll Daniel Günther und seinen Verkehrsminister eigentlich in Berlin noch ernst nehmen, wenn er in der eigenen Wunschkoalition keinen glaubwürdigen Rückhalt für das wichtigste Verkehrsprojekt in Schleswig-Holstein organisieren kann? (Beifall FDP und vereinzelt SPD) Der Kollege Petersdotter hat nur wenige Monate nach dem Start der schwarz-grünen Koalition das wichtigste Verkehrsprojekt des Landes offen infrage gestellt und damit das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft in den Koalitionsvertrag quasi im Vorbeigehen hart auf die Probe gestellt. Aus den Reihen der CDU folgte daraufhin nur ein leichtes Murren. Der Koalitionsvertrag scheint vor allem noch für die Projekte der Grünen zu gelten, wie man das zum Beispiel beim Wärmepumpen-Programm sieht, das sogar übererfüllt wurde. Nachdem der Weiterbau der A 20 in der Vergangenheit allzu oft politisch verzögert und blockiert wurde, hatten wir in der Jamaikakoalition die Experten von der DEGES mit der Planung und dem Bau der A 20 beauftragt. Das war aus unserer Sicht auch im Nachhinein die richtige Entscheidung. Seitdem ist die Planung erheblich vorangekommen. Dennoch bleibt das Problem, dass das deutsche Planungsrecht bisher leider ein Verhinderungsrecht ist, das in Teilen wirklich absurde Züge angenommen hat und dazu führt, das Vertrauen der Menschen in demokratische Entscheidungsprozesse und in die Verwaltung in erheblichem Maße zu untergraben. (Beifall FDP) Unsere dänischen Nachbarn zeigen, wie man europäisches Recht, das ein scharfes Umweltrecht mit sich bringt, vernünftig umsetzen kann. (Christopher Vogt) Ich bin froh und dankbar, dass die Bundesregierung das Planungsrecht jetzt deutlich vereinfachen wird. (Zuruf Lukas Kilian [CDU]) Die Koalition hat sich gerade gestern darauf geeinigt, Herr Kollege. Die Prozesse sollen erheblich verkürzt werden. Zeitenwende bedeutet eben auch, dass wir uns diesen Wahnsinn nicht länger leisten können. (Beifall FDP) Ich finde auch richtig, dass die Bundesregierung zum Thema Infrastruktur einen Dialogprozess starten wird. Daran werden übrigens nicht nur die Umweltverbände, die sich in Schleswig- Holstein leider nicht konstruktiv eingebracht haben, dabei sein, sondern es werden auch die Verkehrs- und die Wirtschaftsverbände dabei sein, und die Bedeutung für die Wirtschaft und den Verkehr wird eine sehr große Rolle spielen. Da spricht nun einmal alles für die A 20, Herr Kilian. Dieses Projekt steht – Sie als Fachmann werden es sicherlich wissen – ohnehin längst im Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans, und die verbindliche Umsetzung ist im Fernstraßenausbaugesetz bereits klar geregelt. (Beifall FDP und SSW) Der Ministerpräsident will am Freitag mit Bundesverkehrsminister Wissing über die A 20 sprechen, was wir natürlich begrüßen. Herr Wissing wird sehr beeindruckt sein. Ich habe dies bereits in der vergangenen Woche noch einmal getan. Deshalb bin ich mit Blick auf den angekündigten Dialogprozess und die klare Haltung der Bundesregierung zum Weiterbau der A 20 auch völlig entspannt. Die A 20 wird kommen. Ein Planungsmoratorium kann und wird es nicht geben. Dass die Investitionen in die Schiene und den Erhalt gestärkt werden sollen, ist ja richtig und heißt ausdrücklich nicht, dass es keine Neubauten geben wird, wo diese dringend gebraucht werden. Und auch klimafreundliche und klimaneutrale Antriebe werden Straßen brauchen. Insofern: Zeigen Sie heute, dass Sie geschlossen hinter der A 20 stehen, und fordern Sie diese auch in Ihren Redebeiträgen offensiv ein. Anders als in Berlin ist das ja hier schließlich eine Wunschkoalition, (Heiterkeit FDP) und Sie sollten den Ministerpräsidenten gestärkt nach Berlin schicken. Übrigens werden wir auch zu Northvolt sprechen. Wenn ich in der Zeitung lese, dass Herr Petersdotter sagt, Northvolt sei wichtiger als die A 20, dann hat man offenbar wirtschaftliche Zusammenhänge nicht verstanden. Die werden nicht mit der Straßenbahn transportieren. (Beifall FDP, SPD und SSW)
Christopher Vogt FDP
Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich sagen: Unterstützen Sie die Bundesregierung auch bei der Planungsbeschleunigung, denn dann wird es auch noch was in dieser Wahlperiode, Herr Madsen! Und: Machen Sie Schleswig-Holstein nicht zu einem grünen Freilichtmuseum! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP und SSW)
Kristina Herbst
Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Lukas Kilian das Wort.
Lukas Kilian CDU
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Ich möchte ausdrücklich sagen, dass ich der FDP für diesen Antrag ganz besonders dankbar bin, weil er uns noch einmal die Möglichkeit gibt, klarzustellen, was wir im Koalitionsvertrag zur A 20 vereinbart haben. Das ist alles sehr eindeutig, Herr Kollege Vogt. (Christopher Vogt [FDP]: Nein!) Das muss man auch sehr deutlich sagen: Wir haben ja nun Erfahrungen mit Koalitionsverhandlungen. Wir haben das letzte Mal zu dritt verhandelt, dieses Mal zu zweit. Und schauen wir uns einmal den Jamaika-Koalitionsvertrag im Vergleich mit dem jetzigen schwarz-grünen Koalitionsvertrag an, dann stellen wir fest, dass der schwarz-grüne Koalitionsvertrag sogar noch über den Jamaika-Koalitionsvertrag hinausgeht. Wir bekennen uns – wir, also Schwarz-Grün – klipp und klar zum Bau der A 20 auf der geplanten Trasse. (Beifall CDU und FDP) Der Bundesverkehrswegeplan sieht einen Ausbau zwischen Westerstede und Bad Segeberg vor. Trassendiskussionen eignen sich daher nur noch für Geschichtsbücher. Zudem haben wir schon im Koalitionsvertrag festgelegt, dass wir uns gegenüber dem (Lukas Kilian) Bund bei der Neugestaltung des Bundesverkehrswege- und Mobilitätsplanes für die Infrastrukturinteressen unseres Landes einsetzen werden. Also auch hier ist ein Haken dran. Ich danke daher dem Verkehrsminister für seine Initiative und begrüße es ausdrücklich, dass sich der Ministerpräsident auch mit den Kollegen aus anderen Bundesländern im Austausch mit Volker Wissing trifft, denn – Sie haben es schon erwähnt –, die endgültigen Entscheidungen werden, was Fernstraßen angeht, in Berlin getroffen.
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter Kilian, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Herrn Abgeordneten Vogt?
Christopher Vogt FDP
Lieber Herr Kollege Kilian, ich bin beeindruckt von Ihrem Verhandlungsgeschick und dem, was Sie so hinkriegen, obwohl ein Sitz zur absoluten Mehrheit fehlt. (Beifall FDP) Wenn ich das richtig sehe, haben Sie ja jetzt noch einmal die Sätze dazu aus dem Koalitionsvertrag in einen Alternativantrag geschrieben. Weil wir hier transparent miteinander umgehen, wollte ich fragen: Wie lange haben eigentlich die Verhandlungen zu diesem Alternativantrag gedauert? Ging das schnell, oder hat das ein bisschen länger gedauert? (Lachen FDP und SSW) – Herr Kollege Vogt, wissen Sie: Manche Leute messen Zeit und fragen: „Wie lange brauchen wir für Verhandlungen?“ Manche Leute diskutieren vielleicht den einen oder anderen Punkt noch einmal und Ähnliches. Der ein oder andere zelebriert das ja auch und hat den politischen Stil einer telegenen Zerknirschtheit auch medial professionalisiert. Ich bin da ganz bei Helmut Kohl: Entscheidend ist, was hinten rauskommt. (Beifall CDU und Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich danke dem Verkehrsminister für die Initiative und dem Ministerpräsidenten auch für die Entwicklung – auch das steht im Koalitionsvertrag. Denn natürlich werden große Industrieprojekte in diesem Land nicht über die Modelleisenbahn angeschlossen. Für die Entwicklung von Schleswig-Holstein ist die A 20 ausdrücklich als Projekt genannt. Nicht einfach so, nein, für die Entwicklung von Schleswig-Holstein! Und dann haben wir noch die Passage im Koalitionsvertrag, die da lautet: „Die landesseitig zur Umsetzung nötigen Ressourcen werden wir bereitstellen. Wenn Planungen für die Trasse rechtskräftig sind, werden sie umgesetzt. Wenn für einen Streckenabschnitt Baurecht vorliegt, wird dieser realisiert.“ Übersetzt: Wir bauen die A 20 dort, wo es rechtlich möglich ist. Wo Baurecht besteht, egal auf welchem Abschnitt, wird sie gebaut. – Und das ist auch eine Passage, die klipp und klar Nein zu einem Moratorium sagt. (Beifall CDU und Lars Harms [SSW]) In unserem Alternativantrag haben wir das alles noch einmal schön aufgelistet. Was will man also mehr? Wir können gemeinsam festhalten: Der SchleswigHolsteinische Landtag stimmt heute – vermutlich einstimmig – weiter einem Antrag zum Bau der A 20 zu. Wir brauchen die A 20, wir wollen die A 20 und die Landesregierung setzt sich gemeinsam mit uns für den Bau der A 20 in SchleswigHolstein ein. Landespolitisch steht Schleswig-Holstein dahinter. Wie es anders laufen kann, sieht man in Niedersachsen. Während sich die NiedersachsenSPD groß für den A-20-Bau einsetzt, sind die Grünen dort so von der Fahne gegangen, dass man sich nunmehr im Koalitionsvertrag auf die Formulierung geeinigt hat: (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) „Die Umsetzungen aus dem bestehenden Bundesverkehrswegeplan 2030 liegen in der Verantwortung des Bundes.“ – Das stimmt. Es fehlt aber in dem Koalitionsvertrag dort ausdrücklich das landespolitische Bekenntnis, was wir heute hier noch einmal bekräftigen. Und im Koalitionsvertrag der Ampel – und da kommt nun die FDP ins Spiel – steht: „Wir streben einen neuen Infrastrukturkonsens bei den Bundesverkehrswegen an. Dazu werden wir parallel zur laufenden Bedarfsplanüberprüfung einen Dialogprozess mit Verkehrs-, Umwelt-, Wirtschafts- und Verbraucherschutzverbänden starten …“ (Lukas Kilian) (Lars Harms [SSW]: Das hätte glatt von euch stammen können! – Zuruf Christopher Vogt [FDP] – Zurufe SPD) Dafür, dass Verbraucherschutzverbände zur A 20 angehört werden, meine Damen und Herren von der FDP, bin ich Ihnen wirklich sehr dankbar. Ziel ist eine gemeinsame Verständigung über die Prioritäten bei der Umsetzung des geltenden Bundesverkehrswegeplans. Vergleicht man diese Textstellen der Koalitionsverträge, wird für mich eines ganz klar: Man sieht, wo die Union nicht verhandelt hat. (Beifall CDU) Uns war von vornherein klar, dass wir hier Klartext im Koalitionsvertrag brauchen. Kommen wir zum Ausblick: Die FDP hat Sorge, dass in Berlin Entscheidungen getroffen werden, die wir hier anders beurteilen. Na ja, wenn man sich in den letzten Wochen und Monaten die Beiträge der FDP in diesem Hause angehört hat, dann war man nicht begeistert, dass wir Berlin andauernd auffordern. Aber heute fordern wir gemeinsam Berlin noch einmal auf, darauf hinzuwirken, dass die A 20 so kommt, wie sie soll beziehungsweise muss. Volker Wissing, im Internet unter dem Hashtag #WissingWirkt aktiv, bewirbt seine vielen Aktivitäten und will nun den neuen Bundesverkehrswegeund Mobilitätsplan aufstellen. Von der Performance her, muss ich ganz ehrlich sagen, ist der Verkehrsminister noch nicht auf der Überholspur. Für uns ist klar: Die A 20 muss im Bundesverkehrswegeplan drinbleiben. Die A 20 ist als Küstenautobahn, als Verkehrsverbindung Norddeutschlands und als Hafenautobahn unerlässlich für unsere Entwicklung. Und, meine Damen und Herren, ich sage es ganz ehrlich: Ich finde, es hat eine besondere Chuzpe, wenn die SPD hier ein potenziell politisches Scheitern auf Bundesebene der Landesebene in die Schuhe schieben will, obwohl der Bund dafür zuständig ist. (Beifall CDU) Und während Herr Kumbartzky auf dem Parteitag von Gezänk bei Schwarz-Grün spricht, bin ich eher bei der Einschätzung von Wolfgang Kubicki zur Performance der Ampel. Der Ball liegt bei Volker Wissing. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass aus Hashtag #WissingWirkt nicht #wissingwirktüberfordert wird. – Vielen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Abgeordnete Nelly Waldeck das Wort. (Annabell Krämer [FDP]: Jetzt kommt ein Plädoyer für die A 20, da bin ich ganz sicher!)
Nelly Waldeck GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Mobilität ist eine Grundsäule für Teilhabe an der Gesellschaft. Wer mobil ist, hat Freiheiten: in der Jobwahl, in der Freizeitgestaltung und in der Lebensführung. Wenn die Westküste zum Vorbild für klimaneutrale Industrie werden soll, brauchen wir da leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur. Da besteht – da sind wir uns alle einig – gerade bei Ost-West-Verbindungen noch Aufholbedarf. (Beifall CDU, FDP, SSW und Thomas Hölck [SPD]) Zu einer klimaneutralen Vorbildregion gehört allerdings auch, aufzuzeigen, wie eine zukunftsfähige Region verkehrlich angebunden ist beziehungsweise sein sollte und wie dort die Transformation des Verkehrssektors hin zur Klimaneutralität gelingen kann. Und für diese Transformation brauchen wir eine Verlagerung der Verkehre, (Beate Raudies [SPD]: Hört, hört!) denn selbst in Schleswig-Holstein reichen die erneuerbaren Energien nicht aus, um die aktuelle Menge an Pkw elektrisch fahren zu lassen. (Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] Daher ist es unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass mehr Menschen auf den öffentlichen Verkehr umsteigen. Viele wollen das auch. Nicht ohne Grund fordern Unternehmen wie Northvolt auch ganz deutlich eine Schienenanbindung für ihr Unternehmen, für ihr Personal und ihren Güterverkehr. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Geld für genau solche Infrastrukturausbauten fehlt allerdings an allen Ecken und Enden. Ein Projekt wie die A 20 bringt eine gegenteilige Verlagerung. Ein circa 7 Milliarden Euro teures Straßenneubauprojekt wird die Motivation schaffen, beim Auto zu bleiben. Darauf deuten alle Verkehrsprognosen hin, und ich denke, das bestreitet auch niemand. Damit sind noch nicht die Emissionen genannt, die bei der Versiegelung der vielen Moore (Nelly Waldeck) auf der Strecke ausgestoßen werden, und der massive Flächenverbrauch. Die A 20 ist mit ihrer Trassenführung –da hat Herr Petersdotter recht – das klima- und umweltschädigendste Projekt des Verkehrswegeplans, und das bestreitet auch niemand. Wir Grünen regieren hier seit zehn Jahren mit und waren dabei immer ehrlich: Ginge es nach uns, würde die A 20 nicht gebaut. Doch eine Mehrheit gegen diesen Bau hatten wir in keiner Regierungskonstellation. Deswegen unterscheidet sich auch der schwarz-grüne Koalitionsvertrag wenig von Jamaika oder der Küstenkoalition, und Koalitionsverträge sind die Grundlage der gemeinsamen Arbeit, an die wir uns gemeinsam halten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Spannend finde ich aber, der Koalition vorzuwerfen, wir Grüne würden den Bau der A 20 verlangsamen oder verhindern. Dass in der letzten Legislaturperiode – unter einem FDP-Verkehrsminister mit einem CSU-Bundesverkehrsminister – kein Meter A 20 gebaut wurde, lag doch eher an Schwierigkeiten in der Planung als an uns Grünen, die das Projekt verhindert hätten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Uns eint das Ziel, 2040 klimaneutral sein zu wollen. (Beate Raudies [SPD]: Welcher CDU-Ministerpräsident hat das noch einmal versprochen?) Und so setzen wir uns eben damit auseinander, wie sich das mit diesem Straßenbauprojekt vereinen lassen wird. Ich finde es richtig und wichtig, dass sich Bund und Länder genau mit der Frage auseinandersetzen. Dazu gehört eben auch, die Schieneninfrastruktur zu modernisieren und auszubauen, und dafür wünsche ich mir – das möchte ich hier auch noch einmal deutlich sagen – von den anderen Koalitionspartnern im Bund deutlich mehr Engagement. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Peer Knöfler [CDU]) Dass sich diese Infrastrukturpläne mit unserem aktuellen Planungsrecht nicht vereinbaren lassen, ist uns auch klar. Wenn wir hier schneller werden wollen, muss einiges im Planungsrecht passieren. Das ist gerade im Hinblick auf den Ausbau erneuerbarer Energien unabdingbar. Windkraftanlagen müssen schneller gebaut werden können. Doch diese Neuerungen müssen in gutem Einklang mit EU-Recht, mit Mitspracherechten und berechtigten Umweltschutzinteressen stattfinden. Deswegen ist es uns ein Anliegen, dass Verbände frühzeitig einbezogen werden und der Dialog vor Ort stattfindet. Auch die Lage in Bad Segeberg benötigt noch eine genauere Betrachtung. An kaum einem Ort werden die Schäden von Straßenverkehr so deutlich wie in Bad Segeberg. (Zuruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau!) Die Straße spaltet den Ort und damit auch die Gesellschaft. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Nein!) Es ist richtig, die Verkehre nicht mehr mitten durch die Stadt zu leiten. Gleichzeitig müssen wir auch Verantwortung übernehmen und uns mit einer Zukunftslösung auseinandersetzen. Es reicht nicht, die A 20 um Bad Segeberg herumzubauen. Wir müssen uns auch mit einem Rückbau- oder Alternativnutzungsplan für die vierspurige Straße, die aktuell mitten durch die Stadt läuft, auseinandersetzen. Dafür werden wir uns weiter einsetzen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Rixa Kleinschmit [CDU])
Kristina Herbst
Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Niclas Dürbrook das Wort.
Niclas Dürbrook SPD
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Geschichte der A 20 in Schleswig-Holstein ist eine Ansammlung von Pleiten, Pech und Pannen. (Beate Raudies [SPD]: So ist das!) Ein Schritt nach vorn, einer zurück, das ist die Bilanz der letzten 20 Jahre. Ich verstehe jeden, der darüber frustriert den Kopf schüttelt, insbesondere an der Westküste, am Hamburger Rand oder in Bad Segeberg, wo man dringend auf die Verkehrsentlastung und bessere Anbindung durch die A 20 wartet. (Lukas Kilian [CDU]: So ist das!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Schleswig-Holstein soll das erste klimaneutrale Industrieland werden! Das ist die Position der Landesregierung und ist auch unsere Position. So weit, so unstrittig. – Kontrovers wird es, wenn wir über den Weg zu diesem Ziel sprechen, denn ein derart komplexer Umbau von Schleswig-Holsteins Industrie wird ohne (Niclas Dürbrook) neue Infrastrukturen nicht gelingen. Der Motor dieser Transformation in Schleswig-Holstein wird unsere Westküste sein. Daran führt kein Weg vorbei. Darum ist die Erschließung der Westküste die zentrale Frage. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt CDU) Das allein, liebe Kolleginnen und Kollegen, macht aus der A 20 kein grünes Projekt, denn natürlich wird der Bau enorme Mengen Treibhausgase freisetzen. Wir wissen auch: Neue Straßen sorgen nicht nur für eine kluge Verlagerung und weniger Stau, sondern erzeugen auch mehr Verkehr. Das ist die Erkenntnis der letzten Jahrzehnte. Wenn wir in Schleswig-Holstein über einen Klimanotstand sprechen, gehört das zur ehrlichen Analyse dazu. Trotzdem kann der Bau einer neuen Autobahn richtig sein, wenn er zur Erschließung einer Region wichtig ist, die wir für die klimagerechte Transformation unbedingt benötigen. Das ist für uns neben der Entlastung des Hamburger Rands und von Bad Segeberg ein zentraler Grund, warum wir als SPD den Bau der A 20 unterstützt haben und natürlich auch weiterhin unterstützen werden. (Beifall SPD, vereinzelt CDU und Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist alles wichtig für den Kontext, aber nicht der Kern der heutigen Debatte. Was ist passiert? – Bundesverkehrsminister Wissing kündigte vor ein paar Wochen an, noch in diesem Jahr mit dem Dialogprozess zur Überprüfung des Bundesverkehrswegeplans zu starten, der von der Ampel im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Das war der Anlass für einige Verbände, einen Planungsstopp für die A 20 zu fordern. Dem folgte ein Brief von Herrn Minister Madsen, die A 20 aus dem Dialogverfahren herauszuhalten. Schon dieser relativ unverdächtige Brief ging den Grünen im Land offenbar zu weit. Das widerspreche dem Koalitionsvertrag, an dem man festgehalten habe, dass in Berlin über das Projekt entschieden werde. (Zuruf Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Da fragt man sich schon: Wie klein will sich diese Koalition eigentlich machen? (Beifall SPD, FDP und SSW) Das ist wie aus dem Lehrbuch für Interessenvertretung, nur leider aus dem Kapitel mit den Negativbeispielen. Man kann sich ungefähr vorstellen, welche Wirkung ein Brief in Berlin entfalten kann, der vom eigenen Koalitionspartner in Kiel öffentlich zurückgepfiffen wird. Wir alle kennen Kompromisse, zu denen einen der politische Alltag zwingt. Das ist manchmal schmerzhaft, und wir alle wissen, dass man dafür manchmal auch eine eigene Position räumen muss, so lieb geworden sie ist. Aber darum geht es hier ja gar nicht. Denn den Kompromiss haben Sie eigentlich im Koalitionsvertrag. Trotzdem werfen Sie sich ohne jede Not gegenseitig Knüppel zwischen die Beine. Das ist das, was in den letzten Wochen passiert ist. Es macht mir schon Sorgen, denn es ist hochgradig unprofessionell. Für diese fehlende Professionalität gibt es keinen Spielraum, denn es geht nicht nur um die A 20. Wir werden in dieser Tagung auch über das Beispiel Northvolt sprechen. Wenn Sie schon bei der Frage einer Autobahn derart dilettantisch unterwegs sind, wie soll das dann erst beim Umbau zum ersten klimaneutralen Industrieland werden? Das fragen wir uns sehr ernsthaft. (Beifall SPD, FDP und SSW) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das mit der schwarz-grünen Liebesheirat war immer Unsinn. Das wissen wir alle. Wir erwarten auch keine Wunder. Im Gegenteil: Die Erwartungen sind nach den hochtrabenden Ankündigungen des heutigen Ministerpräsidenten in der Vergangenheit zur A 20 und dem kaum mit der Lupe zu erkennenden Fortschritt der letzten Jahre wirklich gering. Aber dass Sie selbst diese Erwartung schon im ersten halben Jahr unterbieten, das wundert dann doch. (Zuruf Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben jetzt einen Alternativantrag der Koalition auf den letzten Metern vorgelegt bekommen. Von mir aus können wir jede Woche beschließen, was im Koalitionsvertrag steht, das löst aber nicht das eigentliche Problem: Wenn in dem Moment, in dem wir das Plenum wieder verlassen, vor der Tür etwas anderes gesagt wird, (Beifall SPD, FDP und SSW) dann bringt einem die mantrahafte Wiederholung des Koalitionsvertrags überhaupt nichts. Ich möchte nur einen kurzen Blick auf den dritten Absatz lenken: Über die Ressourcen entscheidet in unserem Land – zumindest nach meiner Ausgabe der Landesverfassung – immer noch der Landtag und nicht die Landesregierung. Also auch handwerklich ist (Niclas Dürbrook) dieser Alternativantrag wirklich nicht so ganz sauber. Deswegen freue ich mich, wenn wir den Antrag der FDP heute mit breiter Mehrheit auf den Weg bringen. Das wäre ein starkes Zeichen. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD, FDP und SSW)
Kristina Herbst
Für die SSW-Fraktion hat die Abgeordnete Sybilla Nitsch das Wort.
Sybilla Nitsch SSW
Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Angesichts des stetig wachsenden Flächenverbrauchs, der Versiegelung sowie der Zerschneidung von Lebensräumen ist es gut, Infrastrukturprojekte zu hinterfragen. Auch in der Küstenkoalition haben wir die Sanierung verkehrlicher Infrastruktur vor den Neubau gestellt. Es sind aber nicht allein die naturschutzfachlichen Aspekte, die zu berücksichtigen sind. Daher begrüßen wir prinzipiell auch die Pläne der Bundesregierung, einen Dialogprozess mit Verkehrs-, Umwelt-, Wirtschafts- und Verbraucherverbänden zur Umsetzung des geltenden Bundesverkehrswegeplanes durchzuführen. Als SSW sagen wir aber auch ganz deutlich: Nicht alle Projekte gehören auf den Prüfstand! (Beifall SSW, vereinzelt CDU und FDP) Es wäre absurd, ein Verkehrsprojekt der Deutschen Einheit jetzt zu kippen – ein Projekt, das seit 30 Jahren in Planung ist und im Bundesverkehrswegeplan im vordringlichen Bedarf eingestuft ist. Das soll heißen: Wir haben dort mittlerweile eine Planungstiefe erreicht, dass es falsch wäre, das Projekt aufzugeben. (Beifall SSW, FDP, vereinzelt CDU und SPD) Das wurde zuletzt deutlich, als Anfang November im Wirtschaftsausschuss von der DEGES über den Sachstand zum Weiterbau der A 20 berichtet wurde. Wir konnten einen Eindruck gewinnen, vor welchen Herausforderungen die DEGES im Zusammenhang mit der A 20 steht: der Fachkräftemangel, die Baupreissteigerungen, Materialengpässe oder die Schaffung von Baurecht. Das sind die Herausforderungen, vor denen sie stehen. Nun könnte man sich hinreißen lassen und sagen: lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. – Aber so einfach ist es eben nicht. Die A 20 ist in erster Linie die Ost-West-Verbindung mit ihrer Anbindung an den Ruhrpott und die Niederlande. Sie ist aber auch die Verbindung Skandinaviens nach Europa. Mit der Fertigstellung der Festen Fehmarnbeltquerung wird die A 20 noch einmal mehr an Bedeutung gewinnen. Wenn wir nicht alles durch Hamburg drücken wollen, dann kommen wir um die A 20 mit einer westlichen Elbquerung nicht herum. Wir müssen das Nadelöhr um den Elbtunnel entlasten. Täglich kilometerlange Staus sind nicht nur ein volkswirtschaftlicher Schaden, auch aus Gründen des Umweltschutzes wäre es besser, wenn der Verkehr um Hamburg herumgeführt wird. (Beifall SSW, CDU, FDP, Thomas Hölck [SPD] und Birte Pauls [SPD]) Wie soll es also mit der A 20 weitergehen? Für uns als SSW ist die Antwort klar: Wir wollen kein Moratorium. Wir wollen den Weiterbau, und das so schnell wie möglich. (Beifall SSW, Lukas Kilian [CDU] und Birte Pauls [SPD]) Die fehlenden Abschnitte bei uns müssen natürlich endlich Baureife erlangen. Aufgrund ihrer Komplexität dauern die Planungen einfach viel zu lange. Die damit verbundenen Klagemöglichkeiten, die durchaus gewollt und richtig sind, verzögern die Verfahren zusätzlich. Das Motto „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ akzeptiere ich, aber nach 30 Jahren kann nicht mehr die Rede von Schnelligkeit sein. Hier brauchen wir planungstechnisch andere Möglichkeiten, die solche verkehrlichen Großprojekte nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag verzögern. Dass es anders geht, wissen wir. Mit der sogenannten Legalplanung nach dänischem Vorbild ließen sich große bedeutsame Verkehrsprojekte erheblich schneller realisieren. Dabei möchte ich klarstellen, dass eine Legalplanung kein Freifahrtschein für Verkehrsprojekte ist. Für deren Anwendung hat das Bundesverfassungsgericht hohe Hürden eingezogen. Für den SSW sage ich deutlich: Wir brauchen die A 20 mit westlicher Elbquerung. Die fehlenden Teilabschnitte müssen bis zur Baureife fertig geplant und endlich gebaut werden. Wenn das bedeutet, dass die Elbquerung vor anderen Teilabschnitten Baureife erlangt, dann wird sie halt vorher gebaut. Wir müssen endlich zu Potte kommen. (Beifall SSW, vereinzelt CDU, FDP, Beifall Birte Pauls [SPD] und Thomas Hölck [SPD])
Kristina Herbst
Zu einem Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Dr. Bernd Buchholz das Wort.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es freut mich, dass wir in dieser Debatte zum Bildungsstand des Kollegen Petersdotter weiter beitragen konnten, indem die Zusammenhänge zwischen Ansiedlungsprojekten und Infrastrukturausbau hier noch einmal deutlich geworden sind. Das ist ja offenbar nicht jedem so bewusst gewesen. Aber Northvolt wichtiger zu finden als die A 20? – Da kann man nur sagen: Wer die Zusammenhänge nicht begreift, der sollte sich noch einmal schlaumachen, worum es im Hintergrund wirklich geht. Ich bin hierhergekommen, lieber Kollege Dürbrook, weil Sie gesagt haben, es sei eine Geschichte von Pleiten, Pech und Pannen. Ich finde ehrlich gesagt: Pleiten Pech und Pannen trifft es nicht, sondern es trifft eher das Thema, wie kompliziert wir uns das deutsche Planungsrecht gemacht haben. Das kann man auch derzeit wieder bei den Planungen der DEGES besichtigen. Im Streckenabschnitt 7, also zwischen der A 23 und dem Beginn der eigentlich geplanten Elbquerung, hat die DEGES die Planungen so weit vorangetrieben, dass eigentlich der Planfeststellungsbeschluss im Sommer dieses Jahres fertig sein sollte. Das Ergebnis war dann, dass man an einer bestimmten Stelle noch einmal nacharbeiten musste. Dann mussten plötzlich aufgrund der Kartierungssituation veraltete Kartierungen wieder aufgearbeitet werden. Die haben dazu geführt, dass man im Hinblick auf Biologie und Ökologie, die ja in Dynamik sind, feststellt, dass die Fledermäuse, die früher an bestimmten Stellen den entsprechenden Trassenverlauf kreuzten, nunmehr an anderen Stellen zu finden sind. Das führt schlicht und ergreifend zu einer notwendigen Umplanung. (Zuruf Lars Harms [SSW]) Die Umplanung muss in die Auslegung, die Auslegung kann wiederum zu neuen Einschränkungen führen. – Ein Wahnsinn, weil alle Beteiligten wissen, dass, wenn die Planung irgendwann fertig ist, bis zum Bau so viel Zeit vergehen wird, dass die Fledermäuse wieder ganz woanders entlangfliegen. (Heiterkeit Christopher Vogt [FDP]) Diesen Irrsinn leisten wir uns in Deutschland. Diesen Irrsinn leisten wir uns in Deutschland nach wie vor. (Beifall FDP) Es ist schon wichtig, dass in Ihrem Antrag, den wir übrigens, Kollege Kilian, gern unterstützen, damit Sie eine Mehrheit dafür haben – – (Heiterkeit und Beifall FDP und Christian Dirschauer [SSW])
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter Buchholz, gestatten Sie eine Anmerkung oder Zwischenfrage des Abgeordneten Kilian?
Dr. Bernd Buchholz FDP
Aber bitte immer gerne, wenn Sie die Zeit dafür anhalten.
Lukas Kilian CDU
Aus aktuellem Grund würde ich mit einer Zwischenbemerkung starten. Ich gehe fest davon aus, dass wir eine breite Mehrheit für unsere Anträge bekommen. (Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Es geht wie immer nicht darum, wer telegen zerknirscht ist, sondern was am Ende hinten rauskommt. Aber nun zu meiner Zwischenfrage: Herr Dr. Buchholz, Sie beschreiben zu Recht die vollkommen irre Situation, was das deutsche Planungsrecht angeht, das ja auch den örtlichen Gegebenheiten überhaupt nicht gerecht wird, weil sie sich im Zweifel bis zu einem Bau wieder verändert haben und dann aber nicht mehr Gegenstand sind. Wir wissen aus der letzten Koalition auch, dass wir Bundesratsinitiativen überlegt haben und vorbereitet haben. Jetzt hat man mit großer Begeisterung gesehen, was im Koalitionsvertrag des Bundes zu dem Thema steht. Es war so gut, dass wir uns in unserem schwarz-grünen Koalitionsvertrag tatsächlich ausdrücklich auf den Koalitionsvertrag des Bundes beziehen, den Sie meines Wissens sogar mitverhandelt haben. Die spannende Frage ist jetzt nur: Wann passiert da was? (Christopher Vogt [FDP]: Du musst mal die Zeitung lesen, Herr Kollege!) – Herr Kollege Kilian, ich komme gerne sofort darauf, weil es in der Tat um diesen wichtigen Aspekt geht, der uns ja beiden noch bekannt ist, dass gerade, was das Thema Planungsbeschleunigung an- (Dr. Bernd Buchholz) geht, Ihr aktueller Koalitionspartner eigentlich immer auf der Bremse gestanden hat. Es ist nichts Neues, dass er dies zurzeit auch in Berlin tut. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP] und Annabell Krämer [FDP]) Dass er sich damit nicht durchsetzen kann, können Sie heute der Presse entnehmen, weil sowohl die Bundesumweltministerin als auch der Bundeswirtschaftsminister im Planungsbeschleunigungspaket des Bundesjustizministers versucht haben, die Verkehrsinfrastrukturprojekte herauszustreichen. Es ist ihnen nicht gelungen – dankenswerterweise, weil sonst an dieser Stelle wieder verzögert worden wäre. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP] und Annabell Krämer [FDP]) Sie, meine Damen und Herren von den Grünen, sind diejenigen, die die Planungsbeschleunigung in Deutschland systematisch verhindern. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP] und Annabell Krämer [FDP]) Das ist die Wahrheit, und das wird in Berlin gerade wieder deutlich dokumentiert. Mir war es wichtig, dies noch einmal auszusprechen. Wie gesagt, Kollege Kilian, wir werden Ihren Antrag hier mit unterstützen – unseren eigenen natürlich auch, aber Ihren auch –, damit es nicht nur eine formale Mehrheit, sondern auch eine Mehrheit von denen gibt, die diese Infrastrukturmaßnahme in Schleswig-Holstein tatsächlich wollen. Gestatten Sie mir ein letztes Wort an den Kollegen Verkehrsminister. Es ist trotzdem nötig, dass man auch, wenn man nicht die Zuständigkeit dafür hat, bei denjenigen, die da planen, immer wieder Gas gibt und Dynamik entfaltet. Es ist auch bei der DEGES so, dass man ihnen immerzu mit beiden Füßen im Kreuz stehen muss. (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat auch gut geklappt, Herr Buchholz!) Es ist immer notwendig, an dieser Stelle vor Ort im Dialog zu sein und dafür zu sorgen, dass man den Weiterbau vorantreibt. Kollege Madsen, ich wünsche mir, dass Sie das nicht nur mit Briefen nach Berlin, sondern auch vor Ort mit der Unterstützung der DEGES tun. Dafür jedenfalls werbe ich. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP und SSW)
Kristina Herbst
Für einen weiteren Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Lars Harms das Wort.
Lars Harms SSW
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich deshalb noch einmal zu Wort gemeldet, weil ich finde, der Antrag ermöglicht es uns, hier wirklich etwas ganz Großartiges zu beschließen und das gemeinsam zu tun. Deswegen glaube ich, es ist schon wichtig, darauf hinzuweisen, welche Situation wir jetzt haben. Sie sehen vor sich einen etwas älteren Herrn, Baujahr 64. (Birte Pauls [SPD]: Ganz dünnes Eis! – Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ganz dünnes Eis, Herr Kollege!) Wir haben bei uns eine Umgehungsplanung an der B 5 in Hattstedt. Die Planung besteht seit 1965, ist also kaum jünger als ich selbst. (Martin Habersaat [SPD]: Aber noch ganz rüstig!) Das muss man sich einmal reinziehen, dass man das in Deutschland nicht hinbekommt. Die ganze Planung wird immer wieder – alle zehn Jahre – umgeschmissen, weil wieder irgendwelche Umweltverträglichkeitsuntersuchungen nicht mehr aktuell sind, neue Planungen gemacht werden müssen, Gesetze sich geändert haben. Seit 1965 haben wir dieses Problem! (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist scheiße!) Die A 20 – Sie sagen mit Recht dieses Wort mit „sch“, das ist so, Frau von Kalben – ist genauso ein Problem. Seit 1992 haben wir dieses Problem. Wir wollten dieses Projekt der Deutschen Einheit eigentlich schon lange fertig haben. Es hat genau die gleichen Probleme. Deswegen müssen wir an das Planungsrecht ran. Das ist das, was uns immer wieder behindert. Deswegen finde ich diesen Beschluss so wichtig. Wir beschließen heute: „Der Landtag bekennt sich zum Weiterbau der Autobahn A 20, wie im aktuellen Bundesverkehrswegeplan vorgesehen. Für die Entwicklung Schleswig-Holsteins“ – für die Entwicklung! – „bekennen wir uns dazu, dass die A 20 auf der geplanten Trasse gebaut wird.“ Wenn wir das wirklich wollen – viele wollten das vorher schon –, wenn wir das jetzt alle wollen, dann (Lars Harms) müssen wir das Planungsrecht ändern, und das schnell. (Beifall SSW, CDU, FDP und Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Da darf es dann keinen Widerstand geben. Um auch das deutlich zu machen: Das darf nicht auf Kosten des Umweltschutzes und des Naturschutzes gehen, gar keine Frage. Wenn wir uns die Projekte angucken und wenn wir uns beispielsweise die A 20 auf dem Gebiet von Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg angucken, dann ist das auch nicht geschehen. Aber die Projekte der Deutschen Einheit waren Legalplanungen. Die waren gesetzlich vorgeschrieben. Dann wurde es gemacht, es wurde ein Beteiligungsverfahren durchgeführt, die Bedenken wurden berücksichtigt, die Straße wurde gebaut. Genau das brauchen wir auch für die A 20 in Schleswig-Holstein, und zwar möglichst schnell. Deswegen ist der Schritt, den wir heute gehen, sehr klug. Ich freue mich darüber, dass sich die Grünen einen Ruck gegeben haben und sich jetzt auch zur A 20 bekennen. Das ist ein richtiges und wichtiges Signal für Schleswig-Holstein, für die Menschen in diesem Land, für die Unternehmen in diesem Land, für die Wohlfahrt in unserem Land. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns nicht nur bekennen, sondern weitermachen und das Planungsrecht vernünftig ändern. – Vielen Dank. (Beifall SSW, SPD und FDP)
Kristina Herbst
Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Christopher Vogt das Wort.
Christopher Vogt FDP
Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das war eine hochinteressante Debatte. Ich hoffe nach den Reden der Koalition sehr, dass der von Frau Waldeck geplante Rückbau der Bundesstraße in Bad Segeberg erst nach der Vollendung der A 20 kommt und nicht vorher. Sonst wäre das für Bad Segeberg keine gute Nachricht, was hier heute gelaufen ist. Meine Damen und Herren, bevor der Herr Verkehrsminister das Wort ergreift, sage ich noch einmal ganz deutlich, damit keine Missverständnisse aufkommen: Die A 20 wird bei dem Dialogprozess, über den die Union hier viel sinniert hat, nicht das Thema sein, weil sie im Gesetz steht. Herr Kilian, die Planungsbeschleunigung kommt jetzt. Ich empfehle die Lektüre von The Pioneer; da wird heute verkündet, dass es zwischen den Ministern der Ampelkoalition eine Einigung gab und dass sich Herr Habeck und Frau Lemke nicht durchsetzen konnten, die die Verkehrsinfrastruktur da ausnehmen wollten. Man muss sich – das gilt sowohl für Kiel als auch für Berlin – schon an Koalitionsverträge halten, weil das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger sonst erodiert. (Beifall FDP) Das wird in der nächsten oder übernächsten Woche – so steht es dort – Thema im Bundeskabinett sein, und dann wird es im Bundestag und vor allem auch im Bundesrat, Herr Ministerpräsident, hochinteressant werden. Wenn die Koalition angeblich so geschlossen ist und sich hinter dem Thema versammelt – wir haben deutlich gemacht, dass wir den Antrag der Koalition unterstützen, das gilt vermutlich für das gesamte Haus –, wenn es so ist, wie es hier vonseiten der Union dargestellt wurde, frage ich mich, was dagegenspricht, dem FDP-Antrag zuzustimmen. (Beifall FDP) Deswegen beantrage ich im Namen der Fraktionen von SPD, SSW und FDP namentliche Abstimmung. Die Koalition sollte sich auch zum Antrag der FDP bekennen, der noch deutlicher ist als der Koalitionsantrag. Wenn es alles so ist, wie Sie gesagt haben, dürfte das kein Problem sein. Stimmen wir heute gemeinsam beiden Anträgen zu! Das wäre ein klares Signal an die Bevölkerung und nach Berlin. – Vielen Dank. (Beifall FDP und Sybilla Nitsch [SSW])
Kristina Herbst
Für die Landesregierung hat der Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Claus Ruhe Madsen, das Wort.
Claus Ruhe Madsen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Schon früher war für mich Schleswig-Holstein das Land der endenden Autobahnen. Ich war irgendwo unterwegs und stellte fest, dass die Autobahn hier endet, und habe mich darüber gewundert. Vor Bad Segeberg standen schon vor 15 Jahren rot-weiße Schilder, und ich dachte, hier wäre eine Baustelle. – Ist es aber nicht, denn da wird ja gar nicht gebaut. (Minister Claus Ruhe Madsen) Wir haben hier de facto ein Moratorium. Seit 15 Jahren herrschen Stau und Stillstand. Ich fahre regelmäßig auf der A 20 und bin immer wieder beeindruckt, wie geduldig die Bad Segebergerinnen und Bad Segeberger sind. Vielleicht haben sie auch einfach aufgegeben. Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmen brauchen Verlässlichkeit. Wenn der Bund eine Autobahn beschließt, muss er sie auch bauen. Unternehmen haben sich auf Basis der Planungen entlang der Strecke angesiedelt. Jetzt steht bei ihnen eher die Unternehmensnachfolge an als ein Anschluss an die A 20. Lange Prozesse verärgern Menschen und angesiedelte Unternehmen und stören das Vertrauen für zukünftige Ansiedlungen. Autobahnbauen ist nicht trivial; mittlerweile dauern Neubaumaßnahmen 20 Jahre. Der Bund hat in seinem Koalitionsvertrag festgelegt, dass er die Zeit für Planungs- und Genehmigungsverfahren halbieren will. Das begrüße ich ausdrücklich. Den Prozess damit anzufangen, ein Moratorium zu verhängen und die Planung der schon laufenden Infrastrukturvorhaben noch einmal in die Länge zu ziehen, klingt für mich nicht gerade logisch. Deshalb habe ich Bundesverkehrsminister Wissing gebeten, die A 20 wegen des fortgeschrittenen Planungsstands auszunehmen. Im Moment haben wir folgenden Stand: Abschnitt 8: Planfeststellungsbeschluss noch in diesem Jahr, jedoch verklammert mit Abschnitt 7 und Niedersachsen. Abschnitt 7: im zweiten Halbjahr 2023 Planfeststellungsbeschluss. Abschnitt 3: Fehlerheilungsverfahren läuft, Vorlage der überarbeiteten Unterlagen für erstes Quartal 2023 geplant. Abschnitt 4: Fehlerheilungsverfahren läuft, Antrag Fehlerheilungsverfahren im zweiten Halbjahr 2023 geplant. Naturschutzmaßnahmen in den Abschnitten 3, 4, 7 und 8 haben schon begonnen oder beginnen in Kürze, unabhängig von der Planung, in Abschnitt 4 zum Beispiel Neuanlage von Knicks als Ersatzhabitate für Haselmäuse. Lieber Kollege und ehemaliger Minister Buchholz, es ist ja nicht so, dass wir nicht tätig sind und keine Gespräche mit der DEGES und der Autobahn GmbH führen; denn der Bund ist ja zuständig. In unserem Koalitionsvertrag heißt es eindeutig: Die A 20 wird auf der geplanten Trasse gebaut. Ich sage es hier ganz deutlich: Niemand in der Landesregierung stellt die A 20 infrage. Ich bin Landesverkehrsminister, und damit ist für mich unser 1 Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung liegt als Koalitionsvertrag ausschlaggebend. Wir brauchen gut ausgebaute Infrastruktur, um unseren Wohlstand zu sichern, Wachstum zu ermöglichen und für fröhliche Bad Segebergerinnen und Bad Segeberger. (Vereinzelter Beifall CDU und SSW) Wir werden alles geben, was möglich ist, um in so vielen Abschnitten wie möglich schnell Baurecht zu schaffen, damit wir ein glückliches Wachstumsland und ein grünes Industrieland werden können. (Beifall CDU, SSW und Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Birte Glißmann CDU
Wir möchten den Antrag zum eigenständigen Antrag erklären lassen. (Zurufe) Anlage bei
Dirk Schrödter
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir wollen die Digitalisierung unseres Landes beschleunigen. Hemmnisse blockieren uns an verschiedenen Stellen im Kleinen wie im Großen, deshalb gilt es, solche Hemmnisse zu identifizieren und konsequent aus dem Weg zu räumen. Die Landesregierung hat deshalb gleich zu Beginn der Legislaturperiode eine ressortübergreifende Taskforce unter Hinzuziehung externer Expertinnen und Experten mit dem Ziel eingerichtet, Digitalisierungshemmnisse agil und effizient zu erkennen und gleichzeitig ganz konkrete Vorschläge zu unterbreiten, wie solche Hemmnisse aus dem Weg geräumt und abgebaut werden können. Dabei setzen wir ganz auf die Zusammenarbeit. Eine große Stärke unserer Taskforce ist es, dass wir Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft, wie beispielsweise die Sozialverbände, mit der Kommunal- und Landesverwaltung zusammengebracht haben. Die Wirtschaft haben wir natürlich mit den Kammern und den Verbänden, aber auch mit unserem digitalen Unternehmensnetzwerk, mit unserer DiWiSH, daran beteiligt. Unsere Taskforce hat seit August mehrfach getagt, regelmäßig mit 25 bis 30 Mitgliedern. Die Ergebnisse können sich tatsächlich sehen lassen. Wir haben in der Taskforce über 200 Hemmnisse benannt und erste Lösungsvorschläge entwickelt. Im nächsten Schritt nehmen die Ressorts die Hinweise jetzt in Zusammenarbeit mit dem zentralen IT-Management auf und werden das in konkrete Lösungsvorschläge überführen. Es ist aber bereits jetzt erkennbar, dass viele der benannten Hürden keine Einzelfälle beschreiben, sondern vielmehr grundsätzlicher Natur sind. Da kommt ein altbekanntes Thema zum Tragen, über das wir an verschiedener Stelle schon miteinander gesprochen haben; es geht um das Schriftformerfordernis. Es gilt – das wurde bereits vielfach gefor- (Minister und Chef der Staatskanzlei Dirk Schrödter) dert –, dieses abzuschaffen und in eine digitale Variante zu übersetzen. Ich nenne Ihnen ein Beispiel: Wenn ein Unternehmen heute den Digitalisierungsbonus II – wohlgemerkt den Digitalisierungsbonus! – beantragen möchte, dann kann es seine Unterlagen bei der WTSH hochladen. Der Antrag wird auch entsprechend automatisch ausgefüllt. Am Ende muss man ihn aber ausdrucken, unterschreiben und abschicken – wohlgemerkt beim Digitalisierungsbonus! – Ich finde, das kann nicht sein. (Vereinzelter Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Deshalb schlägt unsere Taskforce vor, dass wir die entsprechenden Verwaltungsvorschriften an dieser Stelle ändern und zum Beispiel unser OZG-Nutzerkonto dafür nutzen, damit man sich dort anmelden und den Antrag auch digital bestätigen kann. Das ist ein ganz konkreter Vorschlag aus der TaskforceArbeit heraus. Wir müssen ferner schnell bundesweit das Onceonly-Prinzip umsetzen. Daten, die bei den Verwaltungen vorhanden sind, sollen und dürfen nicht doppelt und dreifach erfasst werden müssen. Wir sollten vielmehr sogar über ein Verbot von Doppelerfassung von Daten nachdenken. (Beifall Hauke Hansen [CDU] und Peter Lehnert [CDU]) – Ja, das ist ein ganz wichtiges Thema. Hier kann die Registermodernisierung, die wir letzte Legislaturperiode gemeinsam im Bundesrat unterstützt haben, einen wesentlichen Beitrag leisten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Auswertung der Taskforce-Arbeit zeigt zudem, dass in vielen Fällen nicht fehlendes oder veraltetes Recht ein Problem darstellt, manche Regelungen werden schlicht digitalisierungsfeindlich interpretiert und ausgelegt. Ein Beispiel: Wer einen Antrag digital stellt, muss nach heutiger Lesart des Landesverwaltungsgesetzes jedes Mal, bei jeder einzelnen Aktion ausdrücklich zustimmen, dass ihm der Bescheid digital übermittelt werden darf. Man sollte doch annehmen, wenn jemand digital einen Antrag stellt, dass er auch erwarten kann, dass für ihn ein digitaler Bescheid erstellt wird. Wir sind entsprechend mit der Innenministerin im Kontakt, damit wir das schnell glattziehen und hier zu anderen Vorgehensweise kommen können. Dem Zustimmungserfordernis könnte auf diese Weise schnell und effizient begegnet werden. Uns ist weiter gespiegelt worden, dass manchen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen einfach die notwendigen Informationen dazu fehlen, was bereits digital machbar ist. Das ist kein Vorwurf an jemanden, sondern vielmehr ist das Selbstkritik uns gegenüber. Wir müssen in der Verwaltung daran arbeiten, besser zu verdeutlichen, was schon geht. Ich würde mich deshalb freuen, wenn mehr Bürgerinnen und Bürgern ein OZG-Nutzerkonto für sich einrichten würden, damit schon jetzt bestehende digitale Dienstleistungen, die auf dem Serviceportal des Landes angeboten werden – immerhin über 140 digitale Leistungen, die wir im Serviceportal zur Verfügung stellen –, mehr in Anspruch genommen werden können. 150.000 Konten bei drei Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern, das ist irgendwie zu wenig; das merkt schon jeder, oder? Da haben wir noch viel Luft nach oben, und wir müssen immer wieder nach außen tragen, dass da schon jetzt viel mehr möglich ist. Unsere Kommunen wünschen sich eine verbindliche Vorgabe von Standards für Datenformate und Schnittstellen. Da sind in vielen Fällen bundesweite Regelungen erforderlich, die wir aktuell am Beispiel Standards bei Finanz- und Buchungsdaten – auch hier nenne ich nur einen Einzelfall – gemeinsam mit andern voranbringen. Auch da müssen wir schneller werden. Voraussetzung für eine gelingende Digitalisierung in der Verwaltung ist natürlich eine einfache Möglichkeit, und zwar eine wirklich einfache Möglichkeit, Bezahl-Dienstleistungen auch über etablierte digitale Zahlungsdienstleister – wie beispielsweise Paypal – anbieten zu können. Wir wollen Schleswig-Holstein zum ersten Bundesland machen, in dem man bei jeder Verwaltung Leistungen auch digital bezahlen kann. Unsere Taskforce bringt zusätzliches Tempo in die Digitalisierung unseres Landes. Das ist schon ein riesiger Erfolg. Ich möchte mich an dieser Stelle ganz ausdrücklich bei allen Beteiligten in der Taskforce für ihr Mitwirken, für ihr Engagement und ihre Arbeit bedanken. Das ist nicht selbstverständlich, das geht immer on top. Ich habe beschrieben, welche Verbände, Kammern und Ehrenamtliche dort mitarbeiten. Das war schon viel Arbeit, die dort mit den vielen, vielen Hemmnissen, die noch bestehen, geleistet worden ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren, digital wird der zukünftige Standard sein. In Zukunft werden Staat und Verwaltung – da müssen wir hinkom- (Minister und Chef der Staatskanzlei Dirk Schrödter) men – begründen müssen, warum etwas nicht digital funktioniert. Genau in diesem Sinne kann der Abbau von Hemmnissen nur der halbe Weg sein. Wir müssen zukunftsgerichtet darauf achten, dass erst gar keine neuen Hürden entstehen. Deshalb ist es so wichtig, einen echten Digitalcheck zu entwickeln. Zukünftig sollte nichts mehr – auch in diesem Haus – auf die Reise geschickt und umgesetzt werden, was nicht einem Digitalcheck unterzogen worden ist, und zwar einem echten Digitalcheck. Ich setze da ganz auf die Expertinnen und Experten unserer Digitalisierungslabore im Land, mit denen wir uns zusammensetzen sollten, um so einen Check zu entwickeln. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auf der Tagesordnung steht heute auch die Novelle des EGovernment-Gesetzes. Ich gucke ein bisschen auf die Redezeit; so viel Zeit ist da nicht mehr. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Er kann doch so lange reden, wie er will! – Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) – Ja, ich nehme mit Respekt entgegen, was der Ältestenrat der Regierung immer sagt, nämlich bitte auch auf die Redezeiten zu achten. Das ist immer wieder Thema. Die Rückmeldungen der Beteiligten aus der Regierungsanhörung waren durchaus aufgeschlossen und sehr positiv. Teile der Opposition hatten ja schon, noch bevor das Gesetz überhaupt seinen Weg in den Landtag gefunden hatte, öffentlich dazu Stellung genommen. Manchmal ist es aber auch gut, sich genau anzuschauen, was da drinsteht. Also: Die Rückmeldungen der Beteiligten waren durchaus positiv. Die wirtschaftlichen Chancen für unsere Digitalwirtschaft werden gesehen. Ich möchte nur darauf hinweisen: Schon jetzt liefert unser Landesdienstleister über 700 Millionen Euro an Umsatz, wenn man mal nach außen schaut, an Unternehmen in der Privatwirtschaft. In SchleswigHolstein waren es über 40 Millionen Euro im Jahr 2021. Wir gehen davon aus, dass diese Zahl in diesem Jahr weiter steigen wird, um deutlich über zehn Prozent. Insofern sehen die Unternehmerinnen und Unternehmer der Digitalwirtschaft die Chancen, die in dem Gesetz liegen. Ich freue mich auf eine ideologiefreie Diskussion im Ausschuss, für die wir uns dann ausreichend Zeit nehmen können. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Annabell Krämer
Der Minister hat die vorgesehene Redezeit um drei Minuten erweitert. Diese zusätzliche Redezeit steht jetzt selbstverständlich auch den Fraktionen zur Verfügung. – Die erste, die die zusätzliche Redezeit gern in Anspruch nehmen darf, ist die Abgeordnete Uta Wentzel.
Uta Wentzel CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Digitalisierung vereinfacht unser Leben, beschleunigt Prozesse und systematisiert Abläufe. Sie erleichtert unsere Arbeit und befreit Ressourcen. Der Fachkräftemangel stellt unsere Gesellschaft vor große Herausforderungen. Nur mit Automatisierungen, besseren digitalen Prozessen, der Nutzung von künstlicher Intelligenz und Synergieeffekten können wir dem entgegenwirken, auch in der Verwaltung. Eine moderne öffentliche Verwaltung leistet einen wichtigen Beitrag für den wirtschaftlichen Erfolg unseres Landes. E-Government ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen einen unkomplizierten Zugang zu den Leistungen des Staates. Der Gang zum Amt wird in den meisten Fällen überflüssig. Darüber hinaus wird Verwaltungshandlung schneller, transparenter und kostengünstiger. Zugleich bietet der Ausbau der digitalen Infrastruktur und Verwaltung neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien echte Standortvorteile. Innovative Unternehmen zieht es nach Schleswig-Holstein, auch wegen des schnellen Internets und des grünen Stroms. Start-ups entwickeln hier ihre Ideen und profitieren von der guten Zusammenarbeit mit den Hochschulen, der Wirtschaftsförderung und der Verwaltung. Wir möchten, dass Schleswig-Holstein zum Global Player für gute Ideen und Innovationen wird, dass wir exzellente Köpfe und Unternehmen anziehen und Vorreiter werden auf dem Weg in eine digitale und klimaneutrale Zukunft. Die Digitalisierung ist daher eines der Schlüsselthemen für eine erfolgreiche Zukunft Schleswig-Holsteins. Wir befinden uns mitten in einer Transformation. Mit großer Geschwindigkeit verändern sich alle Lebensbereiche. An uns ist es, diese Entwicklung in geordnete Bahnen zu lenken. Nicht ohne Grund war die Digitalisierung einer der Kernpunkte unseres 100-Tage-Programms. Hiermit wurde an die erfolgreiche Entwicklung der letzten Legislatur angeknüpft und bereits viel bewegt, wie zum Beispiel (Uta Wentzel) der OZG-Booster, zu dem eben von Minister Schrödter ausgeführt wurde. Die von der Landesregierung vorgelegten Eckpunkte der Landesdatenstrategie stellen die Weichen für eine nie da gewesene Datenoffensive der Landesverwaltung. Der heutige Änderungsentwurf des EGovernment-Gesetzes soll rechtliche und finanzielle Aspekte klären und die Sicherheit sowie Datensouveränität steigern. Er vereinfacht die Beschaffung. Zentral ist dabei, dass Verträge über Leistungen zur Deckung des IT-Bedarfs von Landesbehörden ausschließlich mit anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts abgeschlossen werden sollen, sprich, dass die Ausschreibungen über Dataport laufen, an denen sich natürlich alle Unternehmen der IT-Branche beteiligen können. Um unsere Projekte finanzieren zu können, ist es aber unabdingbar, dass diese weiterhin von der Umsatzsteuer befreit sind. Es geht aber vor allem um Sicherheit, um Lösungen, die geschützt sind, abgewickelt über unser Rechenzentrum. Wie verwundbar wir sind, verdeutlicht uns täglich der Krieg in der Ukraine, den Russland dort speziell auch gegen Netze führt, um die Versorgung mit Gas, Wasser, Strom, Wärme und Internet einzuschränken. Wir schützen daher hier unsere kritische Infrastruktur. Diesen Schutz und die angebotenen Leistungen erwarten die Bürgerinnen und Bürger vom Staat. Sie möchten, dass behutsam mit ihren Daten umgegangen wird, dass Sicherheitsstandards eingehalten werden, dass die Daten vor dem Zugriff von Unbefugten geschützt werden. Auch deshalb ist die Novellierung des EGovernment-Gesetzes nötig. Die Digitalisierung ist ein Querschnittsthema und muss somit auch ressortübergreifend gedacht werden. Das ist ein dynamischer Prozess, der immer wieder überprüft und verbessert werden muss. Mit der Einführung der Taskforce Digitalisierung wurde ein weiterer Schritt für ein digitales Schleswig-Holstein gegangen. Expertinnen und Experten, Praktiker und Praktikerinnen aus allen Bereichen haben erfolgreich herausgearbeitet, wo der Schuh drückt. Das Ergebnis ist eine Liste mit circa 220 konkreten Hemmnissen – mitten aus dem Alltag und Leben –, die analysiert, bewertet und behoben werden sollen. Auch ist ein Umdenken erforderlich. Viele Verwaltungsprozesse werden immer noch analog gedacht. Neben den rechtlichen Hürden und datenschutzrechtlichen Bedenken gibt es oft eng gefasste Formerfordernisse. So wird derzeit häufig noch die Schriftform benötigt, damit ein Antrag bearbeitet wird; Minister Schrödter hat es eben bildlich verdeutlicht. Ein weiteres großes Problem stellt die fehlende Standardisierung dar. Unzählige Fachprogramme, die nicht miteinander interagieren können, führen zu Frust bei den Nutzern. Unterschiedliche Fachverfahren für die gleiche Aufgabe behindern die Kommunikation der Behörden untereinander. All dies führt dazu, dass die Prozesse nicht medienbruchfrei sind und der Digitalisierung im Weg stehen. Die Umstellung auf digitale Prozesse verunsichert auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Verwaltungen tagtäglich ihr Bestes geben. Durch gezielte Weiterbildungsprogramme sollen sie die Möglichkeit bekommen, selbst zu Experten für digitales Arbeiten zu werden. All diese Hemmnisse gilt es gemeinsam abzubauen, und es geht auch darum, zukünftige Hemmnisse von vornherein nicht erst entstehen zu lassen, um die Modernisierung der Verwaltung erfolgreich voranzubringen. Es gilt, diesen Prozess zu gestalten – mit Offenheit und der Fähigkeit, Bestehendes zu hinterfragen und Neues auf den Weg zu bringen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
Annabell Krämer
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun die Abgeordnete Nelly Waldeck das Wort.
Nelly Waldeck GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Liebe Gäste! Zunächst einmal danke ich Ihnen, Herr Minister, für den Bericht. Vor ungefähr zehn Jahren sorgte unsere damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel mit dem Satz „Das Internet ist für uns alle Neuland” für etwas Erheiterung im Netz. Gefallen ist er bei einem Treffen mit dem damaligen US-Präsidenten Barack Obama, in dem es um das Verhältnis von Sicherheit und Freiheit im Netz ging. Insofern war die Formulierung vielleicht unbedacht. Mit Blick auf die Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung steckte aber auch ein wahrer Kern in der Aussage – leider, möchte ich an dieser Stelle sagen. Wir kaufen inzwischen online ein, streamen unsere Lieblingsserie online oder machen Online-Banking. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) (Nelly Waldeck) Die Digitalisierung hat schon eine Vielzahl unserer Lebensbereiche erreicht. Sie scheitert aber allzu oft an Alltagsdingen, wie beispielsweise der Beantragung eines neuen Personalausweises. Die Prozesse umzugestalten erfordert die Bereitschaft zur Veränderung, jahrzehntelange Prozesse aufzubrechen und umzugestalten. Das ist eine Herausforderung und kein Selbstläufer. Während meine Generation den Kopf darüber schüttelt, was digital noch nicht möglich ist, freuen sich ältere Menschen oft darüber, dass sie ihr Geld noch in einer Bankfiliale abholen oder statt einer smarten On-Demand-Lösung einen Rufbus anrufen können. Gleichzeitig bietet die Digitalisierung auch Chancen, die sehr weit über das Sparen von Papier hinausgehen. Wenn wir es richtig machen, können wir Prozesse deutlich erleichtern, beschleunigen und auch transparenter machen. Dafür haben Bund und Land mit dem Onlinezugangsgesetz den Grundstein gelegt. Die Digitalisierung der Verwaltung wird damit auf der Frontend-Seite bei den Bürgerinnen und Bürgern sichtbar und entschieden vorangebracht. Gleichzeitig findet die Digitalisierung vor Ort – in den Gemeinden, Ämtern und Kommunen – statt. Wir schaffen hier vielleicht die Grundlage, der Personalausweis wird aber vor Ort beantragt und ausgestellt. Das OZG selbst hilft bei der Backend-Seite der Digitalisierung in der Verwaltung vor Ort nur wenig. Auch hatten die Kommunen bei der Erstellung des OZG bisher noch nicht so viel mitzusprechen. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass wir jetzt bei unserer Digitalisierungsstrategie zuallererst diejenigen anhören, die die Digitalisierung vor Ort gestalten: Kommunen, Träger, soziale Einrichtungen oder Universitäten. Die erhaltenen Rückmeldungen gelten für uns als Prüfauftrag, den wir als Land abarbeiten und regelmäßig auf den Prüfstand stellen müssen. Das Internet ist längst kein Neuland mehr. Als Land schaffen wir den Rahmen für eine zeitgemäße digitale öffentliche Verwaltung. Zu diesem Rahmen gehört auch das E-Government-Gesetz. Für eine gelungene Digitalisierung brauchen wir verlässliche Partner, die mit uns an der Gestaltung und Umsetzung arbeiten. Mit Dataport hat das Land seit vielen Jahren einen solchen Partner, sei es bei der Beschaffung von Hardware oder der Umsetzung von Videokonferenzlösungen. Und: Das Land schafft an der Stelle keine neue Abhängigkeit von Dataport. Laut der Landesbeschaffungsordnung muss das Land schon jetzt Dataport als Dienstleister beauftragen. Ausnahmen müssen beantragt werden. Das geschieht bisher nur in geringem Umfang. Korrigieren Sie mich gerne, aber diese Beschaffungspraxis ist in der letzten Legislaturperiode nicht angegangen worden. Mit dem E-Government-Gesetz soll das Land nun künftig ausschließlich Verträge über IT-Bedarfe mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts schließen dürfen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Ach so?) Das ist auch Dataport, aber nicht nur. Diese Regelung bedeutet nicht, dass privatwirtschaftliche Unternehmen von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen sind. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Was denn sonst?) Dataport kann viel, aber eben auch nicht alles. Dataport wird in meiner Vorstellung deshalb künftig stärker eine koordinierende Funktion zukommen, die IT-Bedarfe des Landes mit dem eigenen Angebot und dem Angebot anderer Unternehmen abzugleichen und zu koordinieren. In Gesprächen mit den CDOs des Landes wurde mir mehrfach mitgeteilt, dass sich Kommunen hinsichtlich der Änderungen ein gemeinsameres Vorgehen wünschen, und auch die digitale Wirtschaft wünscht sich attraktive Bedingungen für die Übernahme von Aufträgen des Landes. Um ein umfassendes Bild zu bekommen, möchten wir deshalb diese Wünsche und Bedenken mit allen Beteiligten im Wirtschaftsausschuss anhören und freuen uns deshalb auf die gemeinsame Beratung. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP)
Annabell Krämer
Für die SPD-Fraktion hat nun der Abgeordnete Dr. Kai Dolgner das Wort.
Dr. Kai Dolgner SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Minister, ich danke Ihnen für den Bericht und für die freiwillige oder unfreiwillige Offenheit. Ich gehe davon aus, dass sie freiwillig war. Digitalisierung ist kein Selbstzweck und auch keine Sparmaßnahme. Ihr Ziel muss es immer sein, Prozesse effektiver, moderner und anwenderfreundlicher zu gestalten. Den Finanzpolitikerinnen und Finanzpolitikern aller politischen Ebenen sei gesagt – jetzt ist Frau Heinold leider nicht da, aber schöne (Dr. Kai Dolgner) Grüße dann für die entsprechenden Beratungen –, Digitalisierung kostet Geld, benötigt zusätzliche Stellen und Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. (Beate Raudies [SPD]: Genau! – Beifall SPD und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Sie ist ein zentraler Teil fortschrittlicher Infrastruktur. Bahnhöfe, Züge und Schienenstränge waren große Kraftanstrengungen und selbstverständlich teurer als Kutschenstationen, Kutschen und Feldwege. Ohne sie hätte es aber keine Industrialisierung gegeben. Wie schon bei der Industrialisierung liegt Deutschland gut zwei Jahrzehnte zurück. Leider begreifen wir es immer noch nicht als eine der größten Herausforderungen der Zukunft. Stattdessen wird Digitalisierung von viel zu vielen immer noch als lästiges, neumodisches Gedöns einiger Nerds abgetan, die möglichst auch nichts kosten soll. Das schließt ausdrücklich auch das Gezerre um die vom Bund eigentlich zugesagten OZG-Mittel ein. Aber auch das Land hat schon unter der Vorgängerregierung versäumt, die richtigen Weichen zu stellen. Die selbst festgestellten Finanzen und Stellenbedarfe wurden nicht ansatzweise erfüllt. Sie haben selbst festgestellt – diese Regierung ist ja fast ähnlich mit der Vorgängerregierung –, dass sie 220 Stellen und 31 Millionen Euro bräuchte. Es gab null Stellen und 3 Millionen Euro. (Beate Raudies [SPD]: Oh!) So viel zum Thema „Wir müssen die Hemmnisse identifizieren“. Alles in der letzten Wahlperiode in Ihrem Gesetzentwurf in der Begründung wunderschön ausgeführt. Deshalb war das Digitalisierungsgesetz eigentlich auch ein politischer Offenbarungseid. Ich werde grundsätzlich misstrauisch, wenn es statt der Taten, zu einem Feuerwerk der Schlagwörter kommt. Dann macht man „Quantensprünge“ – übrigens die kleinstmögliche Energieeinheit, die ich springen kann; nur mal so nebenbei. (Heiterkeit SPD und Sybilla Nitsch [SSW]) Da werden „Booster gezündet“, „Schnellläuferprojekte ausgewählt“ und eine „Digitale Taskforce“ eingerichtet. Soll sich die digitale Taskforce durch die Oberlichter der Kreishäuser abseilen – mit Computertechnik unter dem Arm –, um endlich das Material für den digitalen Führerscheinaustausch zu bringen? (Beate Raudies [SPD]: Jawohl! Guter Vorschlag! Top! – Heiterkeit und Beifall SPD) Tatsächlich handelt es sich doch um eine Arbeitsgruppe, frei nach dem Leben des Brian: „Männer, das erfordert eine sofortige Diskussion!“ Denn wir haben in Wirklichkeit doch gar kein Erkenntnisdefizit. Ähnlich wie die Judäische Volksfront kein Erkenntnisdefizit über die römische Besetzung hatte, haben auch wir kein Erkenntnisdefizit. Schriftformerfordernis – richtig, Herr Minister! Grundsätzliche elektronische Aktenführung – richtig, Herr Minister! Ich ergänze: Finanzen und Personal – richtig, Herr Minister! Da frage ich mich aber, warum Ihre Regierung, als Sie damals Chef der Staatskanzlei waren, zusammen mit den regierungstragenden Fraktionen einen entsprechenden Antrag von mir am 9. Februar des Jahres 2022, also vor nicht ganz zehn Monaten, der eben diese Inhalte beinhaltete, abgelehnt hat, und zwar ohne große Diskussion. Okay, vielleicht war der Umwelt- und Agrarausschuss auch nicht das richtige Plenum dafür, aber das haben wir uns ja nicht ausgesucht. Insofern: Danke für die Ehrlichkeit. Wenn Sie das zehn Monate früher gehabt hätten, dann wären Sie schon ein Ende weiter gewesen und hätten auch keine digitale Taskforce gebraucht. Das war im SPD-Antrag alles enthalten. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Deshalb erwarte ich ja mit Freuden einen entsprechenden Änderungsantrag zum Digitalisierungsgesetz. Von der Regierung vielleicht? Dann können Sie noch eine interne Anhörung machen. Aber Sie machen ja so gern Formulierungshilfen. Geben Sie uns eine, ich stelle den auch so noch mal. (Zuruf Minister Dirk Schrödter) Können wir auch umgekehrt machen. Nehmen Sie den Umdruck 19/7131 von uns als Formulierungshilfe für Ihr Digitalisierungsgesetz; da ist das auch alles drin. (Beifall SPD) Denn alle schönen Worte nützen nichts: Ein Booster erzeugt Schub bei einer bereits gezündeten Rakete. Schaut man hinter die Kulissen der schönen Worte, stellt man fest, dass Sie an der Rakete immer noch herumfrickeln; der Weg zur Startbahn ist noch weit. (Heiterkeit und Beifall SPD) Da werden 15 Schnellläuferprojekte ausgewählt, wohlgemerkt zu einem Zeitpunkt, als eigentlich das Rennen schon vorbei sein sollte. – Eigentlich muss das OZG bis Ende des Jahres umgesetzt sein. Aber (Dr. Kai Dolgner) okay. – Diese Schnellläufer sollen dann bis Ende März 2023 fertig werden. Ich übersetze das mal: Wir haben erneut nichts gebacken bekommen, was nicht allein Ihre Schuld ist. Aber bei 15 Projekten sehen wir die Chance, dass wir wenigstens in fünf Monaten irgendetwas vorzeigen können. (Heiterkeit SPD und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Wir sind gespannt. Bisher war es jedenfalls mehr Schein als Sein, was auch gar nicht an denjenigen liegt, die die Digitalisierung vorantreiben, sondern an denjenigen, die sich nicht dafür interessieren und meinen, dafür keine Ressourcen zur Verfügung stellen zu müssen. Das muss endlich aufhören, und zwar auf allen Ebenen. (Beifall SPD) Auch an dieser Stelle danke ich Ihnen für freiwillige, unfreiwillige Offenheit, denn bisher hatten wir mehr Schein als Sein in den Berichten. So hatte Ihr Vorgänger hier im Februar diverse Leistungen genannt. Einige erinnern sich vielleicht noch an meinen Vortrag. Bei näherem Hinsehen blieb dann nur der Angelschein als wirklich funktionierende Leistung des Landes übrig, während zum Beispiel bei der Beantragung der Eingliederungshilfe die Darstellung im Februar schlicht unwahr gewesen ist, denn sonst hätten Sie nicht, Herr Minister, fünf Monate später dieses für die Zukunft ankündigen können. Also, wenn Sie keine TARDIS zur Verfügung haben, ist das ja eigentlich das Eingeständnis dessen, dass zumindest in der letzten Koalition von Ihrem Vorgänger nicht die Wahrheit gesagt worden ist. Wir werden jedenfalls genau kontrollieren, wie viel Dienstleistungen wann und wie allen Bürgerinnen und Bürgern Schleswig-Holsteins digital zur Verfügung stehen. Und ich sage Ihnen: Da werde ich das genauso machen, wie ich das das letzte Mal auch gemacht habe. Ich werde nicht Große Anfragen stellen und so weiter, sondern ich werde mich einfach auf das Portal begeben und schauen, welche Dienstleistung ich abrufen kann. Apropos Dienstleistungen und digitaler Führerscheinumtausch: Ich habe ja mit dem ehemaligen Kollegen Holowaty noch eine Wette laufen. Ich habe noch 14 Monate Zeit für den digitalen Umtausch meines Führerscheins, und ich würde meine Wette, dass ich das nicht digital werde machen können, gerne verlieren. Herr Minister, sorgen Sie dafür! Wenn Sie in den Haushaltsberatungen Unterstützung brauchen – unsere haben Sie auf jeden Fall. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Jawohl!) – Ja, man muss ja nicht Wert darauf legen. Also, wenn eure Unterstützung da ist, dann sind ja hoffentlich die 220 notwendigen Stellen und zusätzlichen 31 Millionen Euro, wie eben festgestellt wurde, im Haushaltsplan. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Toll! – Beifall SPD und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Danke dafür. Ich freue mich auf die Nachschiebeliste oder den Änderungsantrag. (Beifall SPD und Dr. Bernd Buchholz [FDP])
Annabell Krämer
Das Wort für die FDP-Fraktion hat nun der Abgeordnete Dr. Bernd Buchholz.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Dolgner, ich bin immer begeistert über den Sprachwitz, der da ganz oft drinsteckt, auch über die Wahrheiten, die hinter bestimmten Worten so stecken. In der Tat kann man nur boostern, was man schon gezündet hat. (Heiterkeit Beate Raudies [SPD]) Aber an einer Stelle bin ich doch ein Stückchen weg von der Fundamentalopposition. Ich glaube, es eint uns alle, dass wir die Beschleunigung bei der Digitalisierung tatsächlich wollen. Diese Beschleunigung zu wollen, heißt dann natürlich auch, Ressourcen zu finden. Aber ich finde den Ansatz, Digitalisierungshemmnisse zu identifizieren, auch nicht blöd. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Warum eigentlich nicht? – Genau. Das finde ich jetzt erst mal gut. Ich erwarte vom Digitalisierungsminister nur, dass er uns jetzt – wenigstens dem Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss – diese Liste mit diesen 200 Hemmnissen auch zukommen lässt, damit man einmal schauen kann: Was ist das denn, was kann schnell abgebaut werden und was nicht? Und dann arbeiten wir daran. Das finde ich alles völlig in Ordnung. Ich muss ehrlicherweise sagen: Klar ist es ein Desaster, wenn wir sehen müssen, dass das OZG Ende 2022 nicht umgesetzt wird. Da ist der Herr Minister (Dr. Bernd Buchholz) im Wirtschaftsausschuss in seinem Bedauern ziemlich ehrlich gewesen. Schleswig-Holstein ist nämlich, was alle anderen Bundesländer angeht, nicht ganz alleine. Ich muss hier auch einmal etwas Lobendes sagen, bevor ich zur Fundamentalkritik übergehe: (Heiterkeit FDP und SPD) Im Verhältnis zum Digitalisierungsminister der letzten Legislaturperiode entwickelt dieser Minister eine gewisse Grundgeschwindigkeit. (Beifall Dr. Kai Dolgner [SPD]) – Das müssen wir doch anerkennen, Herr Kollege Dolgner. Er entwickelt eine Grundgeschwindigkeit. Es tut sich jedenfalls mehr, als ich bei dem Thema in der letzten Legislaturperiode besichtigen konnte. Ich habe aber überhaupt kein Verständnis dafür, dass hier als ein E-Government-Gesetz getarnt etwas stattfinden soll, das schlicht und ergreifend ein Steuervermeidungs- oder Umgehungsgesetz ist. Das ist nämlich der ganze Kern des E-GovernmentGesetzes: Es geht darum, die öffentliche Hand von der eigentlich selbst gesetzten Regel zu entbinden, dass sie dann, wenn sie Dritte beauftragt und das am Privatmarkt einkaufen könnte, Umsatzsteuer bezahlen muss. Ein Vorgang, bei dem man jemanden draußen beauftragt, ist umsatzsteuerpflichtig, wenn man es genauso gut mit einem Privaten machen könnte. Deshalb ist die Dienstleistung, die bei Dataport eingekauft wird, zukünftig umsatzsteuerpflichtig. Es sei denn, man schafft einen Umgehungstatbestand. Genau das macht das E-Government-Gesetz. Man schafft einen Umgehungstatbestand, in dem man verpflichtend hineinschreibt, dass diese öffentliche Anstalt beauftragt werden muss. Dann wird § 2 b des Umsatzsteuergesetzes ausgelöst. Dort heißt es in Absatz 3: „Sofern eine Leistung an eine andere juristische Person des öffentlichen Rechts ausgeführt wird, liegen größere Wettbewerbsverzerrungen … nicht vor, wenn … die Leistungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nur von juristischen Personen des öffentlichen Genau und nur darum geht es. Es geht darum, ein Steuervermeidungsschlupfloch zu finden, um Dataport-Leistungen steuerfrei einkaufen zu können. Das für sich ist, wenn ich das einmal sagen darf, gelinde gesagt ein Skandal. Wenn der Staat für die öffentliche Hand seine eigenen Gesetze nutzt, um sie dann mit solchen Bestimmungen zu umgehen, dann ist das genau die Wettbewerbsverzerrung, die auf europäischer und deutscher Ebene durch das Recht verhindert werden soll. Das ist der erste Teil des Skandals. Der zweite Teil des Skandals ist: Was passiert dadurch eigentlich? – Man muss sich jetzt eine Begründung einfallen lassen, warum die Beauftragung von Dataport zwingend erfolgen muss. Dann wird es wirklich hanebüchen, aus meiner Sicht ein Anschlag auf das intellektuelle Niveau. Im Gesetz steht: Na ja, natürlich muss man jetzt einen Träger der öffentlichen Verwaltung beauftragen, weil man ansonsten Abhängigkeiten von der Privatwirtschaft hätte. (Martin Habersaat [SPD]: Oh!) – Oh! (Heiterkeit SPD) Früher einmal, sehr geehrter Herr Minister, stand die CDU für Marktwirtschaft. Früher mal! (Oliver Kumbartzky [FDP]: Früher!) Dass ein solches Gesetz in einem Land wie Bremen, wo Rot-Rot-Grün regiert, beschlossen wird, wundert mich nicht. Dass in einem CDU-geführten Land Sätze in einer Begründung stehen, die wie folgt lauten, überrascht mich: „Auch wenn die öffentliche Verwaltung des Landes Schleswig-Holstein im Hinblick auf ihre Informations- und Kommunikationstechvon privatrechtlichen Unternehmen … ver- (Heiterkeit Christopher Vogt [FDP]) Herr Schrödter, haben Sie sich das einmal auf der Zunge zergehen lassen? Privatunternehmen! Und die bieten so etwas an! Die können natürlich nicht beauftragt werden, das schafft Abhängigkeit! – Haben Sie sich das auch für das Energiesystem der Bundesrepublik Deutschland oder für die Telekommunikationsunternehmen in Deutschland überlegt? Das geht alles nicht mit Privaten, das muss alles die öffentliche Hand machen? – Was ist das für ein hanebüchener Unsinn! (Beifall FDP) Was ist das vor allem für eine intellektuelle Kränkung der Privatwirtschaft in unserem Land. Das werden wir in diesem Land nicht durchgehen lassen! (Dr. Bernd Buchholz) (Beifall FDP) Deshalb bin ich sehr froh darüber – es ist ja kein Geheimnis –, dass der Kollege Digitalminister, der mit diesen Bestrebungen schon in der letzten Legislaturperiode unterwegs gewesen ist, da noch am liberalen Wirtschaftsminister gescheitert ist. Jetzt hat er offenbar keine Gegenwehr mehr durch das Wirtschaftsministerium. Das werden wir zu besprechen haben, denn die zwingende Monopolstellung eines öffentlichen Trägers im Verhältnis zu privatrechtlicher Digitalwirtschaft ist eine Wettbewerbsverzerrung der besonderen Art und wird letztlich unsere Leistungen im Digitalbereich sogar verteuern. Das ist ja schon heute zu besichtigen, denn Dataport-Leistungen sind mitnichten günstiger als Leistungen, die die Privatwirtschaft anbietet. Diese Großunternehmung Dataport hat, wie wir vom Minister gehört haben, 700 Millionen Euro Umsatz, von denen sie freundlicherweise sogar 40 Millionen Euro an die Privatwirtschaft gegeben hat – wow, toll! –, und das soll sich um 10 Prozent steigern. Das ist doch ein Unding, Leute, dass Marktwirtschaft von euch jetzt als Staatswirtschaft definiert wird. Die Anhörung wird dazu vieles auf den Tisch legen. Ich bin gespannt darauf. Dies ist ein Anschlag auf die digitale mittelständische Wirtschaft des Landes Schleswig-Holstein und darüber hinaus. Das sehen übrigens die Vorstandsvorsitzenden vieler Unternehmen der Digitalwirtschaft genauso. Mit einem, mit dem der MACH AG, habe ich extra gestern telefoniert, um zu fragen: Sag mal, regt euch das nicht auf? – Sehr wohl ist das ein Riesenaufreger im Land. Das werden wir dann bei der Anhörung besichtigen. Hinzu kommt noch eins, Kollege Schrödter: Dass Dataport mit dieser Monopolstellung jetzt auch noch in die Lage versetzt wird, sich weiter aufzupusten, führt in der Landesverwaltung zu ganz tollen Sachen. Dataport ist ja nicht an Tarifverträge des öffentlichen Dienstes gebunden. Das führt dazu, Frau Innenministerin, dass die IT-Experten bei der Polizei in diesem Lande, die für das Aufbauen der Cyberhundertschaft eigentlich gebraucht werden, von Dataport aktiv abgeworben werden, weil Dataport besser bezahlen kann. Dataport geriert sich in diesem Land wie eine Krake. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Dieses Gesetz werden wir ablehnen. Ich freue mich auf die Beratungen im Wirtschaftsausschuss, denn sie werden zeigen, dass dies hier mit Marktwirtschaft nichts, aber auch gar nichts zu tun hat. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP)
Annabell Krämer
Für die Abgeordneten des SSW erteile ich nun das Wort der Abgeordneten Sybilla Nitsch. (Zuruf: Fraktion!)
Sybilla Nitsch SSW
Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die SSW-Fraktion spreche ich jetzt. (Heiterkeit Lars Harms [SSW])
Sybilla Nitsch SSW
Die Landesregierung hat sich in Sachen Digitalisierung viel vorgenommen, zumindest laut Koalitionsvertrag. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten erhebliche Verbesserungen in ihrem digitalen Alltag: leichtere Zugänge, schnellere digitale Services und Terminals in den Bürgerbüros für alle Menschen ohne PC und Handy. Doch tatsächlich hat erst gerade die letzte große Digitalisierungsaktion – die Grundsteuer – viele Nutzerinnen und Nutzer enorm verärgert. Bei diesem vergleichsweise kleinen Tool hat die Verwaltung gezeigt, was sie mit Digitalisierung eigentlich meint, nämlich Verantwortung und Arbeit auf die Bürgerinnen und Bürger zu übertragen. Es geht hier nicht um eine einfache Handhabung, nein, man gewinnt den Eindruck, die Bürgerinnen und Bürger sollen Angaben machen, die ja bereits vorliegen, sie noch einmal eingeben und mit ihren Namen verknüpfen. Anstatt die Fehler von der Regierungsseite einzugestehen und Verständnis für die Bürgerinnen und Bürger aufzubringen, werden dann witzige Social-Media-Kampagnen gemacht, um abzufeiern, wie toll man diesen Prozess gestaltet hat. Mit diesem Beispiel möchte ich verdeutlichen, dass das Branding Digitalisierung nicht sichert, einen tatsächlich besseren Service für die Bürgerinnen und Bürger in der Packung zu finden. Darum waren wir vom SSW nicht überrascht, dass im Entwurf zum E-Government-Gesetz so wenig die Rede von den besten Lösungen ist. Nach unserer Auffassung geht es einfach darum, einen bestimmten Anbieter (Sybilla Nitsch) – nämlich Dataport – zu bevorzugen. Spielt es keine Rolle, wo es den besseren Service gibt, dass datenrechtlich beste Angebot oder den besten Preis? – Nach meiner Lektüre kommt hier ein klares Nein. Um es klarzustellen: Natürlich gehören risikobehaftete Konstellationen, wie es im schönsten Behördendeutsch zu lesen ist, in den Bereich öffentlichrechtlichen Kontrollstrukturen. Das kann ich nur unterschreiben. Wie private Strukturen mit Meinungsfreiheit und Nutzerdaten umgehen, kann man zur Zeit gut bei Twitter beobachten. Daten müssen gut geschützt und der Datenverkehr effektiv kontrolliert werden – bis hin zur Speicherung. Darum ist es gut, dass wir uns auf unsere Stärken besinnen und sensible Datenverarbeitung nicht in private Hände übergeben, sondern in unserer Kontrolle behalten. Im Gesetzentwurf steht, dass Dataport Leistungen dann doch wieder an Dritte vergeben kann, was in meinen Augen durchaus zu kritisieren ist. Darüber hinaus bezweifle ich, dass weder ein Verwaltungsaufwand noch irgendwelche Kosten anfallen, wie es im Gesetzentwurf anvisiert wird. Darum geht es überhaupt nicht. Das E-Government-Gesetz löst Umsatzsteuerprobleme. Um es noch einmal klipp und klar zu sagen: Die Bürgerinnen und Bürger haben nichts vom E-Government-Gesetz. Wer meint, die Effektivität der Strukturen würde hiermit vorangetrieben, wird feststellen, dass es eigentlich nur ein Verwaltungsakt ist, der eine überflüssige Umsatzsteuerregelung reparieren muss. Dementsprechend müsste das Gesetz eigentlich Umsatzsteuer-Reparaturgesetz heißen. Apropos Namen: Die Taskforce Digitalisierung ist wieder ein Gremium, dass eigentlich nur ein Arbeitskreis ist. Es ist gut, dass die beteiligten Institutionen regelmäßig zusammengebunden werden und eben auch die sozialen Folgen der Digitalisierung besprochen werden. In der Zusammensetzung ist der Arbeitskreis aber nicht in der Lage, klare Arbeitsaufträge zu vergeben. Dafür ist das Spektrum der Taskforce-Mitglieder zu weit weg vom täglichen Verwaltungshandeln, und ihre jeweiligen Interessen sind zu breit angelegt. Um nur ein Beispiel zu nennen: Der Städtetag hat ganz andere Digitalisierungsherausforderungen als die Universitäten. Beide an einen Tisch zu bringen, verspricht zwar einen interessanten Austausch, ist aber meilenweit von einer Taskforce entfernt. Eine Taskforce hat der Definition nach klare Kompetenzen und Eingriffsmöglichkeiten und ist mit effektiven Werkzeugen ausgestattet. All das fehlt aber bei dieser Taskforce. Es ist nur vollmundiger Titel. Dazu passt auch der Antrag von Schwarz-Grün, dem Land erstmal einen mündlichen Bericht zu geben, auf den die Opposition sich nicht vorbereiten kann, der sich aber natürlich schön in einer Pressemitteilung macht. Ich warne davor, immer wieder Erwartungen zu wecken und diese nicht zu erfüllen. Unsere Bürgerinnen und Bürger haben ehrliche Antworten verdient. Auf die Weise, wie wir es hier sehen, gerät das Wort Digitalisierung in Misskredit, und das ist das Letzte, was wir wollen. (Beifall SSW und vereinzelt SPD)
Annabell Krämer FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie alle wissen: Wir Freie Demokraten setzen uns seit Langem für die grundlegende Abschaffung der Hundesteuer ein. Wir wissen aber auch, dass dieser Wunsch hier nicht von allen politischen Mitbewerbern geteilt wird. Deshalb möchte ich nur kurz auf unsere Argumente eingehen. Der Hund ist übrigens das einzige Tier, das in Schleswig-Holstein besteuert wird. Die Erhebung einer Pferdesteuer – Sie alle erinnern sich – haben wir in der letzten Legislaturperiode per Gesetz ausgeschlossen. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Ist das ein Plädoyer für die Pferdesteuer?) Vergessen Sie bitte nicht: Steuern sind nicht zweckgebunden, sondern dienen der Deckung der gesamten Aufwendungen eines Haushalts. – Nein, nein! Hinterlassene Hundehaufen – das wissen wir alle – sind eine Ordnungswidrigkeit –, die es zu ahnden gilt, meines Erachtens übrigens konsequenter und härter, als es bisher überwiegend der Fall ist. Das ist aber von der Hundesteuer getrennt zu betrachten. Die Hundesteuer wurde in Deutschland zu Beginn des 19. Jahrhunderts als Luxussteuer eingeführt. Der Hund ist jedoch gerade für ältere und alleinstehende Menschen ein treuer Begleiter und trägt oftmals zur sozialen Teilhabe bei. In diesem Zusammenhang von einem Luxusgut zu sprechen, ist nun wirklich etwas überholt. (Zuruf SPD: Na ja!) Heute werben wir Freie Demokraten dafür, die Hundesteuer zumindest für den ersten Hund in einem Haushalt zu erlassen, der aus einem Tierheim vermittelt wurde, ebenso für brauchbare Jagdhunde, die einen großen Beitrag für unser Gemeinwohl und den Naturschutz leisten. Der Verzicht auf die Steuer und die einhergehende Änderung des Kommunalabgabengesetzes ist übrigens ein Gewinn für alle Seiten. Obwohl wir in der letzten Legislaturperiode die Fundtierrichtlinie dahin gehend geändert haben, dass die Kommunen gegenüber den Tierheimen jetzt endlich für sechs Monate versorgungspflichtig sind, haben wir damit noch längst nicht alle Nöte unserer Tierheime beseitigt. Unsere Tierheime platzen nämlich aus allen Nähten. Corona hat diesbezüglich wie ein Brennglas gewirkt. Unüberlegt wurden insbesondere Hunde angeschafft. Als der reguläre Alltag zurückkam und die Menschen wieder in die Büros gingen, war keine Zeit mehr für den Hund. Jetzt – Sie alle wissen es – steigen zusätzlich die Tierarztkosten immens. Das wird von einigen Halterinnen und Haltern nicht mehr zu stemmen sein und unsere Tierheime vor zusätzliche Aufgaben stellen. Sofern vermittelte Hunde steuerbefreit werden, reduzieren sich die monatlichen Haltekosten für den Hundebesitzer. Für viele wäre es eine nicht unerhebliche finanzielle Erleichterung, wenn diese Steuer entfiele. Die Vermittlung von Tieren fiele um einiges leichter. Ein nicht unerheblicher Kostenfaktor würde entfallen, und es ist davon auszugehen, dass sich die Dauer der Vermittlung in den Tierheimen signifikant reduzieren würde. Unsere Tierheime würden somit erheblich entlastet werden. Jeder Tag, den ein Hund früher ein Zuhause findet, entlastet unsere ehrenamtlichen Helfer. Wie sieht es nun bei der dritten betroffenen Seite aus, unseren Kommunen? Immerhin sind sie die Nutznießer dieser Hundesteuer und insofern die Betroffenen. Mit der Novellierung der Fundtierrichtlinie wurde manifestiert, dass eine Kommune das Eigentum an einem Fundtier nicht aufgeben und die Fürsorgepflicht nicht einfach an ein Tierheim übertragen kann. Grundsätzlich ist die Kommune bis zur Vermittlung eines Fundtieres an einen neuen Eigentümer versorgungspflichtig. An einem Runden Tisch haben sich die Tierheime und die kommunalen Landesverbände in Schleswig-Holstein auf eine pauschale Versorgung von 180 Tagen geeinigt. Es gibt somit zwei Vorteile, die die Kommunen aus dem Verzicht der Hundesteuer bei Tierheimvermittlung haben. Auf der einen Seite reduzieren sie die Unterbringungskosten für die Tierheime, die sie zu (Annabell Krämer) entrichten haben. Auf der anderen Seite verhindern wir – das ist übrigens der gravierende Punkt –, dass unsere Kommunen durch überfüllte Tierheime auf ein immenses Problem zusteuern. Der Zeitpunkt naht – er ist in einigen Städten schon erreicht –, an dem die Tierheime keine Fundtiere mehr aufnehmen können. Was wäre die Konsequenz, liebe Kolleginnen und Kollegen? Unsere Kommunen kommen in die Selbstversorgungspflicht und können sich nicht mehr auf die Arbeit der ehrenamtlichen Tierheime berufen. Die erforderliche Infrastruktur hierfür ist jedoch vor Ort in der Kommune überhaupt nicht gegeben. Das bedeutet, dass hier ein großes und zudem nicht zu verachtendes administratives Risiko besteht. Somit haben auch die Kommunen ein gesteigertes Interesse daran, dass ihre Fundtiere so früh wie möglich vermittelt werden. Liebe Kollegen der CDU, ich würde mich freuen, wenn Sie diese Argumente in Ihre Entscheidung einbezögen. Gleiches gilt übrigens für die brauchbaren Jagdhunde. Diese Tiere werden unter erheblichem finanziellen Aufwand ausgebildet. Diese Hunde helfen beim Wildunfall, dienen dem Naturschutz und der Seuchenprävention. Einige Kommunen in Schleswig-Holstein haben diesen Beitrag zum Allgemeinwohl mittlerweile erkannt und verzichten auf die Erhebung der Steuer. Auch hier ist wieder das Ehrenamt aktiv. Hören wir endlich damit auf, die Lasten auf den Schultern unserer Ehrenamtler weiter zu erhöhen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag und natürlich zunächst einmal um Ausschussüberweisung. – Danke schön. (Beifall FDP)
Beate Raudies
Für die CDU-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Thomas Jepsen das Wort.
Thomas Jepsen CDU
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Kommunalabgabengesetz soll nach dem Entwurf der FDP geändert werden. § 3 regelt, dass die Gemeinden örtliche Steuern erheben können und in Absatz 6 steht aktuell, dass bei der Erhebung der Hundesteuer die Höhe des Steuersatzes für das Halten eines Hundes nicht von der Zugehörigkeit des Hundes zu einer bestimmten Rasse abhängig gemacht werden darf. Außer, dass eine Steuer für bestimmte Rassen nicht extra erhöht erhoben werden darf, worüber man ohne zu stigmatisieren schon zum Beispiel über gefährliche Listen debattieren kann, ist es den Gemeinden also grundsätzlich vollkommen freigestellt, ob und für welche Hunde eine Steuer erhoben werden kann. (Beifall CDU) Die FDP möchte nun, dass Hunde aus Tierheimen und Jagdhunde von den Kommunen nicht besteuert werden dürfen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde zur tierschutzgerechten Verwahrung gefundener Tiere verpflichtet ist beziehungsweise die Unterbringungskosten in einem Tierheim tragen muss. Das sorgt für eine Belastung der kommunalen Haushalte. Man will nun die kommunalen Haushalte durch schnellere Vermittlung der Tierheimhunde entlasten, indem keine Hundesteuer mehr auf Hunde aus Tierheimen erhoben werden darf. Die FDP möchte also die kommunalen Haushalte entlasten, indem eine kommunale Steuer abgeschafft wird. Bemerkenswerte Rechnung! (Beifall CDU) Unabhängig davon, ob diese Rechnung überhaupt aufgeht, kann das auch ein Bürokratenstreich sein, der Bescheinigungen, Prüfungen, Sonderrechnungen und Aufwand nach sich zieht und im Ergebnis wohl auch kaum eine Lenkungswirkung hätte, denn die Hundesteuer ist von den Haltekosten im Vergleich zu Futter und Tierarzt wohl ein eher vergleichbar geringer Aufwand und weniger ausschlaggebend für die Entscheidung zur Anschaffung eines Hundes. (Vereinzelter Beifall CDU) Wenn man sich des Themas schon annimmt, sollte man sich wohl vordringlicher eher um Hunde bestimmter Nutzergruppen kümmern, zum Beispiel Hunde zur Hilfe von Personen wie beispielsweise Blindenführerhunde oder Therapiehunde oder Hunde, die einem öffentlichen Zweck dienen, zum Beispiel Fährten-, Sanitäts- oder Rettungshunde. (Hauke Göttsch [CDU]: So ist es!) Für die Jagdhunde gibt es gute Gründe zur Steuerbefreiung. Schließlich dienen sie einem jagdrechtlichen Zweck, was zudem auch steueraufwandsrechtlich bedenklich erscheinen kann. Insofern haben die Kommunen zur Steuerbefreiung von Jagdhunden in der Regel auch schon in ihren Satzungen entsprechende Regelungen zur Steuerbefreiung oder -entlastung getroffen. (Beifall Hauke Göttsch [CDU]) (Thomas Jepsen) Wenn man sich den Jagdhunden annimmt, sollte man sich auch Gedanken um weitere gewerbliche indizierte Hunde, beispielsweise Herdenschutzhunde, machen. Über all diese Umstände muss sich die steuererhebende Kommune Gedanken machen. Genau darum geht es. Das müssen wir als Landesgesetzgeber den Städten und Gemeinden nicht alles bis ins Detail vorgeben. Die Kommunen erheben die Hundesteuer schließlich eigenständig als Aufwandssteuer und haben sich mit den Steuerbefreiungs- und Steuerermäßigungstatbeständen für bestimmte Hunde längst befasst und entsprechende Regelungen in ihren Satzungen aufgenommen. Dabei steht es den Städten und Gemeinden als Satzungsgeber eben zu, typisierende Regelungen zu treffen. Klare und konsequente Linien zur Ausgestaltung der Steuerbefreiungsund Ermäßigungstatbestände auch zum Lenkungsinteresse kommen den Kommunen zu, nicht dem Land. Wir können allenfalls Hilfesteller bei Identifizierung aufwandsrechtlicher Hundehaltungen wie Hüte-, Forst- oder Jagdhunden sein. Die Verantwortungskompetenz zur Hundesteuer soll für uns grundsätzlich in kommunaler Hand bleiben. (Beifall CDU) Ich verstehe nicht, warum die FDP den Städten und Gemeinden diese Kompetenz absprechen will. Das klingt den Kommunen gegenüber nach Misstrauen gegenüber der örtlichen Kompetenz von Gemeindevertretungen und Stadträten. Ich bin gespannt auf die Reaktion der kommunalen Ebene und die Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Annabell Krämer
Das Wort zu ihrer ersten Rede im Schleswig-Holsteinischen Landtag hat nun die Abgeordnete für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bina Braun. (Beifall)
Bettina Braun GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Wenn man sich als neue Abgeordnete in der Datenbank des Landtags informiert, ob denn über das Thema Hundesteuer hier schon einmal beraten wurde, stellt man schnell fest, dass es offensichtlich ein Dauerbrenner ist. Faszinierend, besonders im Hinblick auf die Tatsache, dass es sich um eine kommunale Steuer handelt und die rechtliche Lage doch eindeutig ist. Dinge, die die Gemeinden vor Ort regeln können, sollen sie auch regeln. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Beate Raudies [SPD]: Außer bei der Pferdesteuer!) Grundsätzlich ist die Idee richtig, den Tierheimen zu helfen. Sie stehen derzeit vor besonderen Herausforderungen, weil sie viele Tiere aufnehmen müssen, die ihre früheren Besitzerinnen und Besitzer während der Coronapandemie angeschafft haben und nun doch nicht mehr haben wollen. Außerdem haben sie – wie wir alle – mit den stark gestiegenen Energiekosten zu kämpfen. Ob der Verzicht auf die Hundesteuer für den ersten Hund aus dem Tierheim da so viel weiterhilft, bezweifle ich allerdings. Denn was bedeutet das konkret? Bei uns in der Gemeinde sind das ganze 70 Euro. Wer sich wegen 70 Euro Einsparung im Jahr motiviert fühlt, einen Hund aus dem Tierheim aufzunehmen, der wird sich spätestens bei der ersten Tierarztrechnung überlegen, dass mit der Übernahme der Verantwortung für einen Hund noch ganz andere Beträge einhergehen, und dann den Hund womöglich wieder ins Tierheim zurückbringen. Damit ist wirklich niemandem geholfen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW) Das Thema Hundesteuer gehört in die Kommunen und nicht in den Landtag. Ich bin Gemeindevertreterin in einem Dorf mit etwa 500 Einwohnerinnen und Einwohnern. Unsere Gemeindevertretung befasst sich regelmäßig mit dem Thema. Auch in unserer Gemeinde differenzieren wir inzwischen zwischen dem ersten Hund und weiteren Hunden. Wir besteuern ausgebildete Jagdhunde mit dem halbierten Steuersatz und Begleithunde beispielsweise gar nicht. Ich finde es richtig, dass die Kommunen selbst entscheiden, welche Hunde sie von der Hundesteuer ausnehmen wollen und wie sie die Hundesteuer im Rahmen einer entsprechenden Satzung ausgestalten. Im Oktober 2022 hat das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein berichtet, dass in Schleswig-Holstein die Kommunen jährliche Steuereinnahmen von fast 19 Millionen Euro durch die Hundesteuer haben. Wenn wir das gesetzlich ein- (Bettina Braun) schränken wollten, müssten wir als Land auch für die Einnahmeausfälle der Kommunen aufkommen. In unserem Dorf ist die Größenordnung sehr viel überschaubarer, wir haben derzeit circa 3.800 Euro Einnahmen aus der Hundesteuer pro Jahr. Ich prüfe gerade, ob wir als Gemeinde einen guten Teil dieser Einnahmen aus der Hundesteuer dem Tierheim in der benachbarten Stadt spenden dürfen. Davon hat das Tierheim nämlich mehr. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und SSW)
Annabell Krämer
Das Wort für die SPD-Fraktion hat nun die Abgeordnete Sandra Redmann.
Sandra Redmann SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Charlie ist zweieinhalb Jahre alt und einer von vielen Hunden, der in der Coronazeit im Internet bestellt wurde. Er ist einer von vielen, der jetzt im Tierheim lebt. Die Familie wollte – wahrscheinlich sogar mit guter Absicht – einen Spielkameraden für die Kinder. Jetzt hat er seine Schuldigkeit getan, man hat keine Zeit mehr, der Arbeitsalltag hat einen wieder, und da passt der Hund nun doch nicht so rein. Das kann man so im Tierheim natürlich nicht sagen. Es werden oft Ausreden vorgeschoben. Eine der am meisten verwandten Aussagen ist übrigens: „Wir haben eine Allergie“, und der Hund landet dann im Tierheim. Randy ist ein Jahr alt und lebt jetzt im Tierheim. Er ist aus einem Kofferraum heraus an ein Paar verkauft worden. Es war richtig einfach, diesen Hund zu bekommen. Er stammt aus illegalem Welpenhandel, seine Mutter ist eine Gebärmaschine, die bis zu ihrem Tod nichts anderes macht, als Junge zu bekommen. Damit lässt sich auch in Schleswig-Holstein richtig gut Geld verdienen. Das ist kriminell, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist widerlich. Jetzt ist Randy ständig krank, die Tierarztkosten sind hoch, und das Pärchen kann sich den Hund nicht mehr leisten. Lia ist fünf Jahre alt und lebt jetzt im Tierheim. Sie wurde aus einer Wohnung mit 25 anderen Tieren geholt. Animal Hording ist das Stichwort. Sie kann kaum gehen. Sie hat nämlich ihren Alltag in einer Katzenkiste gelebt und muss jetzt erst einmal aufgepäppelt werden. Dann sind da noch die viele anderen, die kaum zu vermitteln sein werden, weil ihre Besitzerinnen und Besitzer nur darauf aus waren, dass der Hund kampfstark und aggressiv ist. Das sind übrigens alles Originalfälle, über die ich in den letzten Wochen in Tierheimen gehört habe. Natürlich gibt es auch die Hunde, bei denen es ganz andere Gründe gibt, warum sie im Tierheim leben. Zum Beispiel muss die Besitzerin in eine Senioreneinrichtung oder ist krank geworden. Die Gründe sind vielfältig. Klar ist in jedem Fall, dass die Tierheime am absoluten Limit sind, und zwar ausnahmslos alle. Wir werden ein Bündel an Maßnahmen brauchen, den Tierheimen zu helfen und Lösungen zu schaffen. Einschränkung des Onlinehandels ist ein Beispiel. Anreize zu schaffen, einen Hund aus dem Tierheim zu nehmen, ist auch eine mögliche Maßnahme. Das allein wird allerdings nur teilweise helfen. Das nehmen auch die Tierheime an. Einige Kommunen machen das bereits und haben die Hundesteuer ausgesetzt. Nicht die Hundesteuer verursacht aber die riesigen Kosten – das ist eben schon erwähnt worden –, sondern das sind die allgemeinen Kosten und vor allem die ärztliche Versorgung und mögliche operative Eingriffe. Die Kostensteigerungen – ich möchte das ausdrücklich sagen – führen dazu, sodass das absolut in Ordnung geht; über die neue Gebührenordnung für Tierärzte können wir ja heute auch etwas in der Zeitung lesen. Ich nenne einige Beträge, die in Schleswig-Holstein an Steuern gezahlt werden müssen: Ahrensbök nimmt 105 Euro, Flensburg 132 Euro für den ersten Hund, Heide 120 Euro, Norderstedt 85 Euro. Es mag nicht die riesige Summe sein. Wir sind aber bereit, den vorgeschlagenen Weg der FDP im Ausschuss positiv zu begleiten; die Hundesteuer für Heimtiere nicht zu erheben kann nämlich ein Baustein sein. Im Ausschuss können wir dann auch noch über die brauchbaren Jagdhunde reden. Im Zuge dessen würden wir dann allerdings auch noch über andere Hunde – in Klammern: Gebrauchshunde – sprechen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich abschließend feststellen: Die allermeisten Menschen lieben ihr Haustier, auch Winston. Es sind Familienmitglieder, die ihren festen Platz haben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Tier- (Sandra Redmann) heimen in Schleswig-Holstein machen einen großartigen Job. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Trotz Personalmangels und der großen Herausforderungen arbeiten sie mit viel Liebe und viel Einsatz für die Tiere, auch ehrenamtlich, und das ist nicht selbstverständlich. Denn – Frau Prien hat es auch in der Begründung des Antrags geschrieben – die Kommune ist nämlich in der Pflicht, die Hunde tierschutzgerecht zu verwahren. Ich möchte mal sehen, was passiert, wenn die Tierheime sagen: Wir machen nicht weiter, weil wir nicht können. – Dann sind die Kommunen ohnehin gefragt. Die grundlegenden Gesetze werden allerdings im Bund und im Land gemacht, und das führt schnell zu Konflikten. Lassen Sie uns einen Teil der Verantwortung übernehmen. Wir beantragen die Überweisung an den Finanz-, Innen- und Umweltausschuss, und dann kann man auch die kommunalen Landesverbände und den Tierschutzverband zu einem Gespräch hinzuholen. Damit ist sicherlich uns allen gedient. – Vielen Dank. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)
Annabell Krämer
Das Wort für die Fraktion des SSW hat der Fraktionsvorsitzende Lars Harms.
Lars Harms SSW
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Es ist ein Thema, das regelmäßig die Gemüter zu erhitzen vermag: die Hundesteuer. Schließlich ist der Hund nach wie vor das einzige Haustier, auf das eine Steuer erhoben wird. Dass dies als Ungerechtigkeit gegenüber allen anderen Tierbesitzern empfunden werden kann, ist durchaus nachvollziehbar. Gleichzeitig ist hier das hohe Gut der Steuergesetzgebungskompetenz der Kommunen betroffen, in das die Politik mit einer Neuregelung eingreifen würde. Es bleibt daher ein hochkontroverses Thema. Von ihrer Historie her ist die Hundesteuer ja in der Tat recht willkürlich und ohne Gegenleistung. Einst als Luxussteuer eingeführt, ist sie heute immer noch eine örtliche Aufwandsteuer. Jede Gemeinde kann selbst entscheiden, ob sie eine Hundesteuer erhebt, und wenn ja, in welcher Höhe und gegebenenfalls mit welchen Befreiungs- beziehungsweise Ermäßigungsmöglichkeiten. Entsprechend variieren die Steuersätze von Kommune zu Kommune teilweise erheblich. Zudem – hier hält sich hartnäckig ein Irrglaube – ist die Hundesteuer wie jede Steuer nicht zweckgebunden, sprich: Die Einnahmen werden beispielsweise nicht etwa zur Beseitigung von Hundekot verwendet, sondern fließen dem allgemeinen Haushalt der jeweiligen Kommune zu. So füllt die Hundesteuer manch leere Gemeindekasse – sehr zum Unmut vieler Hundebesitzer, die sowieso schon viele Kosten auf sich nehmen, die die Hundehaltung so mit sich bringt. Die FDP schlägt mit ihrem Gesetzentwurf nun also vor, dass zumindest der erste Hund in einem Haushalt steuerfrei gestellt wird, sofern er aus einer nicht auf Gewinnerzielung gerichteten Einrichtung stammt, sprich: aus einem Tierheim. Auch brauchbare Jagdhunde sollen von der Besteuerung ausgenommen werden. Als Begründung wird insbesondere die Überlastung der Tierheime genannt, die zuletzt verstärkt Tiere aufgenommen haben, die während der Hochphase der Coronapandemie angeschafft und nun jedoch leider wieder abgegeben wurden oder auch werden. Natürlich ist dies der aktuelle Aufhänger, an dem ja durchaus – leider – etwas dran ist. Die Tierheime und die dort zumeist ehrenamtlich Beschäftigten arbeiten am Limit und darüber hinaus. Hier braucht es dringend Entlastung. All die Tiere sollen am Ende ja auch wirklich ein schönes Zuhause finden, wo sie sich dauerhaft wohlfühlen. Ob dies mit dem vorliegenden Gesetzentwurf so einfach funktioniert, müssen wir aber noch genauer beleuchten. Schon auf den ersten Blick stellen sich nämlich einige praktische Fragen: Welche Zahl qualifiziert zu einer „größeren Anzahl“ in einem Tierheim? Gälte die Steuerfreistellung auch bei Ersthunden, die als gefährlich eingestuft sind und für die normal eine höhere Steuer fällig wird? Wie soll die Dokumentation und Überprüfung gewährleistet werden, ob also der Ersthund aus einem örtlichen Tierheim, aus einer ausländischen Hunderettungsorganisation oder von einem Privatzüchter stammt? In der Praxis könnte hier womöglich eher bürokratischer Mehraufwand in den Kommunen als eine Entlastung vor Ort entstehen. Wir vom SSW würden daher lieber die grundsätzlichen und übergeordneten Fragen zu diesem Thema angehen wollen: Hundesteuer – ja oder nein? Wie würden die Kommunen gegebenenfalls entschä- (Lars Harms) digt? Die 19 Millionen Euro stünden dann ja im Raum. Und: Wie können wir die Tierheime grundsätzlich nachhaltig und auskömmlich unterstützen? – Die institutionelle Förderung der Tierheime ist ja schon damals – in Küstenkoalitionszeiten – auf explizite Initiative des SSW eingerichtet worden. Nun muss es darum gehen, dass wir darüber hinaus pragmatisch unterstützen können, ob also einfach die Fördergelder aufgestockt werden sollten, oder darum, wo es konkret weitere Bedarfe gibt, meine Damen und Herren. Das sind die eigentlichen Fragen in diesem Zusammenhang. Zur Tiervermittlung bleibt wohl festzustellen, dass sich diejenigen, die einen Hund haben wollen, nicht von der Hundesteuer davon abhalten lassen. Natürlich bleibt diese für viele ein Ärgernis und eine Ungerechtigkeit. Deshalb gibt es in vielen Gemeindesatzungen schon jetzt viele ähnlich formulierte Ausnahmeregelungen. Beispielsweise kann man für Assistenzhunde eine komplette Befreiung von der Hundesteuer beantragen, was ja auch absolut gerechtfertigt ist. Auch Jäger können in vielen Gemeinden schon jetzt eine Hundesteuerbefreiung oder zumindest eine -ermässigung beantragen. Insgesamt bleibt es natürlich weiterhin wünschenswert, dass viele Heimhunde endlich ein schönes dauerhaftes Zuhause finden, und dafür müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Über den vorliegenden Gesetzentwurf können wir daher gern noch intensiver im Ausschuss beraten. Wir sollten aber auch den Antrag der FDP zum Anlass nehmen, mit den Kommunen darüber zu diskutieren, ob eine Hundesteuer, diese einzige Steuer auf Tiere, wirklich noch notwendig ist oder nicht doch wegfallen kann. (Beifall SSW und FDP)
Annabell Krämer
Das Wort zu einem Kurzbeitrag hat nun der Abgeordnete Oliver Kumbartzky. (Sandra Redmann [SPD]: Kommst du jetzt auf den Wolf?)
Oliver Kumbartzky FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte kurz etwas zu den brauchbaren Jagdhunden sagen, die ja eine intensive Ausbildung durchlaufen, die eine anspruchsvolle Prüfung absolvieren und auch wirklich bei der Jagd unterstützen und dabei eben den aktiven Naturschutz unterstützen. Hauke Göttsch, wie heißt es so schön? Jagd ohne Hund ist Schund. – Aus diesen Gründen hatten wir im Landtagswahlprogramm immer stehen, dass wir diese brauchbaren Jagdhunde von der Hundesteuer befreien wollen. Und siehe da: Auch die CDU-Fraktion oder die CDU als Partei hat das in ihrem Wahlprogramm stehen; auf Seite 112 steht geschrieben: Wir werden alle brauchbaren Jagdhunde von der Hundesteuer befreien. – Da frage ich mich jetzt, warum Sie sich auf einmal wehren und jetzt sagen: Das sollen doch die Kommunen selbst entscheiden? – Ja, das können die Kommunen selbst entscheiden. Und am lautesten klatscht Hauke Göttsch! Das finde ich in der Tat total witzig, denn ich habe mir jetzt spontan einfach mal die Hundesteuersatzung der Gemeinde Ehndorf ausdrucken lassen. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Bürgermeister dort: Hauke Göttsch. Steuerermäßigung? – Zur Hälfte müssen brauchbare Jagdhunde besteuert werden! Herr Göttsch, wenn Sie selber im Wahlprogramm damit Wahlkampf machen – gerade Ihr jagdpolitischer Sprecher – und sagen, die brauchbaren Jagdhunde sollen von der Steuer befreit werden, warum werden sie in Ihrer Gemeinde nur zur Hälfte befreit? (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP] – Zuruf FDP: Da hat die FDP die Mehrheit!) Das ist wirklich eine spannende Frage, die wir hier gern erläutern können. Ich freue mich aber auf die Anhörung im Ausschuss. Herr Göttsch wird sich jetzt melden oder hat sich gemeldet und wird jetzt sagen: Ja gut, das sind nur 12 Euro im Jahr. – Die Steuer ist in Ehndorf tatsächlich sehr niedrig, aber das finde ich in der Tat noch schlimmer, denn der bürokratische Aufwand für 12 Euro Hundesteuer ist zu hoch. Also Herr Göttsch, herzliche Einladung an Sie: Schaffen Sie die Hundesteuer in Ehndorf und danach im ganzen Land ab. Da sind wir bei Ihnen. – Vielen Dank. (Beifall FDP, SSW und Martin Habersaat [SPD])
Annabell Krämer
Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag hat nun der Abgeordnete Hauke Göttsch. (Zuruf Christopher Vogt [FDP])
Hauke Göttsch CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kumbartzky, endlich haben Sie mal ordentlich recherchiert und auch noch gelesen, (Vereinzelter Beifall CDU) dass wir eine Hundesteuersatzung haben. Wir haben da alles reingebracht, was nötig ist. Wenn Sie dann noch fragen, wann ich das unterschrieben habe? – Am 17. November 2021. (Zuruf: Wann kam das Wahlprogramm raus? – Lars Harms [SSW]: Am 18.! – Heiterkeit FDP) – Genau. Wir wollen uns jetzt nicht um Tage streiten. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Dann kannten Sie das Wahlprogramm nicht? – Zurufe: Nein! – Heiterkeit FDP) Aber Ihr Antrag hat ja eines bewirkt –das steht ja in unserem Wahlprogramm –, Wir wollen uns dafür einsetzen, dass die Befreiung – – (Christopher Vogt [FDP]: Ach so!) – Ja, kleinen Moment mal. Jetzt werden die Kommunen aufmerksamer: Oh, wir können ja befreien. Wenn Sie das nur auf die Jagd beziehen, habe ich das Problem, dass die Frage gestellt wird: Warum die anderen nicht, die Sanitätshunde und Ähnliches? Wenn Sie unsere Regelung gelesen haben, wissen sie: Wir haben da auch die Hälfte, und manche Jagdhunde für Forstbeamte, die das nachweisen müssen, kriegen Ganzbefreiung. Jetzt sage ich Ihnen die Historie, erläutere, wie so etwas entschieden worden ist: Nicht nur in meiner kleinen Gemeinde, wo ich der Chef bin, wo einstimmig darüber beschlossen worden ist, sondern im ganzen Amt Mittelholstein – das Amt Mittelholstein hat 30 Gemeinden; rechnen wir nur mal grob: das sind ungefähr 300 Gemeindevertreter – gibt es im ländlichen Bereich viele Jäger. Das heißt, viele Jäger sind in den Gemeindevertretungen, die das alles gesehen haben, weil nämlich alle die gleiche Satzung haben, allerdings mit anderen Beträgen. Bei uns kostet die Steuer auf den ersten Hund 24 Euro. Ich meine, wir haben jetzt zwei Jagdhunde; die die haben noch nicht mal einen Antrag auf Ermäßigung gestellt. (Zuruf: Die Hunde? – Heiterkeit) Zu Hunden gehören Hundebesitzer, und die stellen Anträge. – Also, Herr Kumbartzky, das Einzige, was gut an Ihrem Antrag ist, besteht darin, dass wir die Aufmerksamkeit in den Kommunen haben. Ich habe immer, wenn bei mir eine Anfrage gestellt wurde, gesagt: Ihr Kommunen könnt das selber regeln, und wir wollen, dass die Kommunen das weiterhin selber entscheiden können. – Vielen Dank. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Mensch, da ziehe ich doch glatt um! – Vereinzelter Beifall CDU)
Annabell Krämer
Für die Landesregierung erteile ich nun der Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, Dr. Sabine Sütterlin-Waack, das Wort.
Dr. Sabine Sütterlin-Waack
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Abgeordnete! Von Ehndorf zurück in den Schleswig-Holsteinischen Landtag: In Zeiten, in denen die Kostenexplosion für Energie, Futter und jetzt auch für Tierarztkosten die Tierhalter ganz besonders hart treffen, ist es ein berechtigtes Anliegen, Tierheime und ähnliche Einrichtungen zu entlasten. Eine Möglichkeit ist, Anreize für die Aufnahme von Hunden aus Tierheimen zu schaffen, beispielsweise indem für die Aufnahme von Tierheimhunden in einem privaten Haushalt eine Befreiung oder zeitweilige Pause von der Hundesteuer gewährt wird. Diese Idee wird bereits von vielen Städten und Kommunen in Deutschland umgesetzt. Mit Blick auf Schleswig-Holstein sind unsere Gemeinden bereits heute befugt, in ihren Hundesteuersatzungen entsprechende Regelungen für Hunde aus Tierheimen zu treffen, und einige machen das ja auch so. Ist die Lage der Tierheime in der einen oder anderen Gemeinde besonders kritisch, könnte eine solche Hundesteuerbefreiung für einige Hundefreunde durchaus ein Anreiz sein, hier einen Hund zu holen, anstatt sich einen teuren Zuchthund zu kaufen. Wir begrüßen in jedem Fall jeden Vorstoß der Gemeinden zum Wohle der Tiere. Die Entscheidung darüber, wie abgabenrechtliche Steuerungs- und Lenkungsmöglichkeiten eingesetzt werden, liegt jedoch – wir haben das schon öfter gehört – vor Ort, in der Selbstverwaltungshoheit der gewählten Vertreterinnen und Vertreter. Einer Änderung des Kommunalabgabengesetzes bedarf es hierfür nicht. Der weitere Vorschlag, brauchbare Jagdhunde von der Hundebesteuerung auszunehmen, ist auch nicht neu. Er ist wiederholt hier im Parlament vorgetra- (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack) gen und diskutiert worden. Auch in dieser Frage bedarf es keiner besonderen landesrechtlichen Regelung. Diejenigen Tiere, die zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken eingesetzt sind, fallen nicht unter die Steuerpflicht des Kommunalabgabengesetzes. Ein Jagdhund eines Berufsjägers oder Försters unterliegt somit nicht der Hundesteuer. Sogar Jagdhunde, die von Hobbyjägern gehalten werden, können durch die Kommunen von der Hundesteuer ausgenommen werden. (Zuruf Oliver Kumbartzky [FDP]) Ich mache an dieser Stelle darauf aufmerksam, dass es eine Vielzahl von Menschen gibt, deren Hunde sehr gut ausgebildet sind und in besonderen Lebenslagen wertvolle Dienste leisten. Entscheiden Sie sich, diese Gruppe von der Hundesteuer generell auszunehmen, dann umfasst das mehr als Jagdhunde. Ich werbe daher dafür, das althergebrachte System der Hundesteuererhebung und auch der -befreiung beizubehalten. – Danke schön. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Birte Glißmann CDU
Nur ein Hinweis: Die erste Lesung zum Mitbestimmungsgesetz fehlt noch. Vielleicht könnten wir vor der Mittagspause noch eben über die Ausschussüberweisung abstimmen.
Beate Raudies
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die Nachmittagssitzung und begrüße auf der Tribüne zwei Besuchergruppen, nämlich vom Frauenbüro Lübeck und von der Stadt Schwentinental mit „Quartiersmanagement“ – so steht es auf meinem Zettel, tut mir leid, das hört sich nicht besonders schön an. – Herzlich willkommen im SchleswigHolsteinischen Landtag! (Beifall) Ich rufe die Tagesordnungspunkte 21, 25, 42 und 63 auf: Gemeinsame Beratung a) Rahmenkonzept zur Etablierung von Campusklassen erstellen Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/256 b) Absturz von Grundschulleistungen aufarbeiten Antrag der Fraktionen von SPD, FDP und SSW Drucksache 20/345 (Vizepräsidentin Beate Raudies) c) Konzept zur Verbesserung der Leistungen von Grundschülerinnen und -schülern Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/398 Qualitätsoffensive für die Grundschulen Alternativantrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/450 d) Bericht über die Unterrichtssituation 2021/2022 Bericht der Landesregierung Drucksache 20/325 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Mit dem Antrag zu b) wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen, und ich erteile das Wort der Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Karin Prien.
Karin Prien
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es steht außer Frage: Die langen Schulschließungen während der Pandemie haben bundesweit zu massiven negativen Folgewirkungen für Kinder und Jugendliche geführt. Besonders betroffen waren Grundschülerinnen und Grundschüler, die erst einmal lernen müssen, eigenverantwortlich zu arbeiten. Im OECD-Vergleich waren die Schulen in Deutschland besonders lange geschlossen, das bekommen wir jetzt auch im Rahmen von Lernstandserhebungen zu spüren. Der IQB-Bildungstrend zeigt: Bundesweit erreichen immer mehr Grundschülerinnen und Grundschüler nicht die Mindeststandards. Ihnen fehlen die Basiskompetenzen in den Bereichen Lesen, Schreiben, Zuhören und Rechnen. Zudem steigt die soziale Ungleichheit in den Bildungsergebnissen – in der Pandemie nochmals mehr –, und es zeigen sich deutliche Nachteile für Kinder mit Zuwanderungshintergrund. Auch in Schleswig-Holstein entspricht die Entwicklung leider dem bundesweiten Trend. Im Bereich Zuhören haben die Schülerinnen und Schüler ein vergleichsweise gutes Ergebnis: In diesem Bereich schneiden die Kinder in SchleswigHolstein im Mittel besser ab als der bundesdeutsche Durchschnitt und liegen an der Spitze der Bundesländer. In den Bereichen Mathematik, Lesen und Orthografie liegt Schleswig-Holstein nur im Mittelfeld. Es gibt in allen drei Bereichen eine Zunahme von Risikoschülerinnen und -schülern und weniger Kinder, die mindestens den Regelstandard erreichen. Allerdings ist es so, dass die sozialen Disparitäten in Schleswig-Holstein in allen Bereichen nach wie vor geringer sind als im Bundestrend. Das heißt, wir haben einen geringeren Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft/Migrationshintergrund und Leistung. Das ist übrigens auch im IQB-Bildungstrend 2021 so. Richtig ist aber auch: Nur im Bereich Mathematik gibt es eine signifikante Verschlechterung in den Jahren 2011 bis 2022. Meine Damen und Herren, aus dem, was ich Ihnen beschrieben habe, zeigt sich: Bildung muss gesamtgesellschaftlich Priorität haben und hätte es auch in der Pandemie stärker haben müssen. Die Lehre daraus ist, dass, egal welche gesellschaftlichen Debatten wir in Zukunft führen werden, Bildung immer Vorrang haben muss. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn alle Kinder haben das Recht auf eine erfolgreiche Bildungsbiografie. Sie haben ein Recht darauf, die Mindeststandards der Grundschule zu erreichen. Der IQB-Bildungstrend beschreibt allerdings nur die Symptome, er nennt keine Ursachen – schon gar nicht länderscharf – und empfiehlt im Übrigen auch keine Maßnahmen. Deshalb analysieren wir jetzt die Ergebnisse in einem dialogischen Prozess mit den Schulleitungen, den Schulaufsichten und unseren Hochschulen, sowohl für Schleswig-Holstein als auch bundesweit in der Kultusministerkonferenz. Wir können schon jetzt sagen, dass die Ergebnisse ganz offensichtlich und wenig überraschend auch eine Folge der Coronapandemie und der Schulschließungen sind, zumal die Daten 2021 unmittelbar nach dem zweiten Lockdown erhoben wurden. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auf die Frage eingehen, warum eine Auswertung der Daten mit Blick auf die Ausstattung beziehungsweise den Wechselunterricht in Schleswig-Holstein anders als in manch anderen Ländern nicht erfolgen konnte. Die Antwort ist einfach: Die Stichprobe war zu klein, und bis 2021 sah das Schulgesetz keine Ver- (Ministerin Karin Prien) pflichtung der Schulleitungen vor, sich an dieser Umfrage zu beteiligen. Das haben wir mit der Schulgesetzänderung 2021 geändert, wie Sie alle wissen. Jetzt müssten die Schulleitungen diese Angaben machen. Aber im Schulgesetz, das bis dato galt, war das nicht der Fall. Wir tragen gemeinsam die Verantwortung dafür, dass das bis 2021 nicht der Fall war. (Christopher Vogt [FDP]: Das waren gute Zeiten!) – Das waren gute Zeiten. Meine Damen und Herren, auch wenn die Pandemie großen Einfluss auf die Ergebnisse hatte, muss man sich ehrlich machen: In der Pandemie hat sich ein negativer Trend fortgesetzt. Der negative Trend betraf und betrifft nach wie vor vor allem die Kinder, die ihre Bildungsbiografie unter schlechten Startbedingungen beginnen. Sie erreichen immer weniger die Mindeststandards. Deshalb haben wir in der vergangenen Legislaturperiode intensiv daran gearbeitet, sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler zu stärken. An vorderster Stelle will ich hier das PerspektivSchul-Programm nennen, mit dem wir 2019 begonnen haben. Dazu gehört aber auch die Ausweitung des Programms „Niemanden zurücklassen – Lesen macht stark – Mathe macht stark“. Seit dem Schuljahr 2018/19 gibt es ein ergänzendes Trainingsprogramm für basale Kompetenzen im Lesen und Schreiben. Wir haben 2019, weil wir schon zum damaligen Zeitpunkt die klare Tendenz erkannt haben, den Masterplan Mathematik mit zahlreichen Maßnahmen etabliert. Er beinhaltet zum Beispiel die Stärkung der Mathematik in der Lehrkräftebildung, eine zusätzliche Stunde in den Jahrgängen 1 und 2 und die Notwendigkeit, für fachfremd unterrichtende Lehrkräfte Mathematikzertifikate zu erwerben. Darüber hinaus haben wir die Anzahl der Schulen, die ein Ganztagsangebot vorhalten, in den letzten fünf Jahren um insgesamt 62 Schulen erhöht. Mittlerweile stellen rund 96 Prozent der öffentlichen Grundschulen unterrichtsergänzende Ganztags- und Betreuungsangebote bereit. Meine Damen und Herren, klar ist aber auch: Mit Beginn der Pandemie standen die Schulen plötzlich vor sehr großen Herausforderungen. Sie waren insbesondere damit beschäftigt, überhaupt Unterricht anbieten zu können. Natürlich haben sich die Schulen in den letzten zweieinhalb Jahren nicht in hinreichendem Umfang auf die Durchführung von individuellen Fördermaßnahmen konzentriert. Das ist so gewesen, aber ich frage Sie: Wer wollte dies der einzelnen Lehrkraft oder der Schulleitung vorwerfen? Natürlich wurden Förderprogramme in dieser Zeit nicht überall so umgesetzt, wie wir es uns wünschen. Inzwischen ist das anders. Im Rahmen unseres Programms „Aufholen nach Corona“ werden die Förderprogramme inzwischen mit großem Engagement umgesetzt. Wir haben in dieser Zeit vieles getan, um insbesondere Kinder, die schlechtere Startchancen haben, besser zu versorgen. So steht zum Beispiel die Ausstattung mit Endgeräten, die wir mit Bundes- und Landesmitteln umgesetzt haben, an vorderster Stelle, und das Programm „Aufholen nach Corona“ setzen wir, wie Sie wissen, in diesem Schuljahr fort. Wir konzentrieren uns hier insbesondere auf leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler, und wir konzentrieren uns ganz bewusst auf die Kernkompetenzen Deutsch, Mathematik und Englisch. Wir konzentrieren uns übrigens auch genau auf die Schülerinnen und Schüler, die wir 2021 im IQB-Bildungstrend getestet haben, die jetzt schon in der 6. Klasse sind. Meine Damen und Herren, der Schulbesuch ist für das Erlernen der Mindeststandards zentral. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass Kinder in der Grundschule die Mindeststandards erreichen. Dafür müssen wir auf vielen Ebenen arbeiten. Wir müssen die Eltern stärker mit ins Boot holen, und wir müssen die Zusammenarbeit zwischen Kita und Schule deutlich verbessern. Ich will heute noch einmal einen banalen Satz sagen: Vorlesen ab dem Kleinkindalter bleibt eine der wichtigsten Fördermaßnahmen für Kinder. Das betrifft Eltern, Kita und Grundschule. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Natürlich müssen wir auch weitere Maßnahmen entwickeln, um die Basiskompetenzen der Grundschülerinnen und Grundschüler zu stärken. Deshalb haben wir im Ministerium eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die an einem „Handlungsplan basale Kompetenzen“ arbeitet. Darin entwickeln wir kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen für die frühkindliche und schulische Bildung. Es geht darum, erprobte und geeignete Programme und Maßnahmen, die wir bereits auf den Weg gebracht haben, noch mehr Schulen zur Verfügung zu stellen und an der einen oder anderen Stelle die Anwendung verpflichtend zu machen – da, wo dies bisher nur freiwillig geschieht. Ganz konkret beginnen wir mit der Prüfung, an welchen Grundschulen der Einsatz bewährter Pro- (Ministerin Karin Prien) gramme wie „Niemanden zurücklassen“ noch mehr gefördert und von den Schulaufsichten gefordert werden muss. Es geht darum, Lehrkräfte besser zu qualifizieren und den Einsatz dieser gut evaluierten Programme und der darin enthaltenen Trainingsmaterialien voranzutreiben. Wir werden zukünftig noch mehr Wert auf die Erhebung von Lernständen legen. Bereits jetzt stehen den Schulen neben den flächendeckenden Vergleichsarbeiten eine ganze Reihe von diagnostischen Unterstützungsinstrumenten des IQSH zur Verfügung. Ergänzend dazu finden sich ab dem Schuljahr 2022/23 im Lernmanagementsystem itslearning Lernstandserhebungen für die Jahrgangsstufen 3, 4 und 6 bis 10. Die Lernrückstände an den Übergängen sind besonders relevant. Daher wird den Schulen seit diesem Schuljahr für den 5. Jahrgang eine standardisierte Online-Erhebung in Deutsch und Mathematik zur Verfügung gestellt. Damit kann die Lernausgangslage der Schülerinnen und der Schüler erhoben werden. Sie wird mit passgenauem Trainingsmaterial für die Verwendung im Anschluss ergänzt. Das ist besonders wichtig, denn hier sprechen wir über die Kinder, die am meisten unter den Folgen der Coronapandemie und der Coronamaßnahmen gelitten haben. Anhand der VERA-3-Ergebnisse aus dem Frühjahr werden wir die Schulen ermitteln, die einen hohen Anteil von Schülerinnen und Schülern aufweisen, die den Mindeststandard verfehlen. So können wir eine enge Begleitung und Unterstützung durch die Schulaufsichten sicherstellen. Perspektivisch wird das bereits in der Erprobung befindliche digitale Datenblatt zur datengesteuerten Schulentwicklung ein weiteres zentrales Instrument sein. Damit können wir für die Schulen und Schulaufsichten Entwicklungsbereiche identifizieren, um passgenaue Maßnahmen zu ergreifen, aber auch, um gegebenenfalls bei der Ressourcensteuerung noch Akzente zu setzen. Darüber hinaus erwarten wir im Dezember dieses Jahres das Gutachten der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der KMK mit weiteren Empfehlungen für die Grundschulen und den Erwerb der basalen Kompetenzen in den Grundschulen. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen: Der IQB-Bildungstrend ist erhoben worden, weil die KMK diesen Auftrag erteilt hat. Ich kann Ihnen sagen, es gab durchaus erhebliche Diskussionen in der KMK, ob man das in dieser Situation, 2021, so tun sollte. Wir haben uns dafür entschieden, weil wir genau diese Ergebnisse wollten, um handeln zu können. Das Gleiche gilt für den Auftrag an die Ständige Wissenschaftliche Kommission zu diesem Gutachten. Wir werden das im Dezember bekommen. Das Gutachten wird wiederum Empfehlungen für die Kita, für die Grundschule, aber auch für die Hochschulen enthalten. Auch daran werden wir uns bei unserem Handlungsplan orientieren. Lassen Sie mich noch zwei, drei Bemerkungen zum Thema Lehrkräftegewinnung machen. Um erfolgreich zu sein, sind natürlich weitere Qualifizierungsmaßnahmen für Lehrkräfte erforderlich, ebenso dürfen wir in unseren Anstrengungen, Lehrkräfte zu gewinnen, nicht nachlassen. Wir haben hier in den letzten Jahren gute Erfolge erreicht. So konnten wir insbesondere im Bereich der Sonderpädagogik die Anzahl der Studienplätze ausbauen. Das trägt erfreulicherweise Früchte. Wir können in diesem Bereich deutlich mehr Planstellen besetzen. Wir konnten die Unterrichtsversorgung im Schuljahr 2020/2021 erneut weiter ausbauen. Die allgemeinbildenden Schulen haben inzwischen eine Unterrichtsversorgung von 102 Prozent, die berufsbildenden Schulen erreichen 100 Prozent. Erfreulich ist auch, dass wir inzwischen wieder so viel grundständig ausgebildete Absolventen unserer Hochschulen im Grundschulbereich haben, dass wir keine Quer- und Seiteneinsteiger im Vorbereitungsdienst haben, sondern wir können ausschließlich grundständig ausgebildete Lehrkräfte in das Referendariat übernehmen. Meine Damen und Herren, ich will an dieser Stelle schließen und deutlich sagen: Die Vermittlung der Basiskompetenzen an den Grundschulen ist zentrale Aufgabe der Bildungspolitik dieser Landesregierung. Wir werden darauf einen starken Fokus richten. Das wird sowohl die Frage, wie viel Unterricht wir in den Grundschulen in Zukunft in SchleswigHolstein haben werden, als auch die Frage der Fokussierung auf diese Basiskompetenzen beinhalten. Wir werden unsere Fördermaßnahmen, aber auch die datengestützte Schulentwicklung insbesondere in diesen Bereichen ausbauen. Unser Ziel ist es, beim nächsten IQB-Bildungstrend deutlich besser abzuschneiden. Das muss unser Ziel sein. Jedes Kind braucht Basiskompetenzen, damit es überhaupt die Chance hat, im weiteren Verlauf einen erfolgreichen Bildungsweg zu gehen. Ich freue mich auf die Debatte hierzu im Bildungsausschuss und bin sicher, dass wir das gemeinsam gut schaffen werden. – Ich danke Ihnen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Raudies
Die Ministerin hat die Redezeit um drei Minuten und 40 Sekunden erweitert. Diese Zeit steht jetzt auch allen Fraktionen zur Verfügung. – Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Martin Balasus.
Martin Balasus CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Vor 22 Jahren schockten die Ergebnisse der PISA-Studie die deutsche Öffentlichkeit. Die Empörung damals war groß – das weiß ich noch, damals war ich nämlich selbst noch Schüler. Intensiv wurde über die Ursachen diskutiert, dann aber wurde gehandelt. Anschließend ging es mit der deutschen Schulbildung wieder bergauf. Nun liegen uns heute die Ergebnisse der Nachfolgestudie vor, des IQB-Bildungstrends, der ebenfalls ein düsteres Bild zeichnet. Die Auswertungen der Vergleichsstudie für den Primarbereich haben gezeigt, dass in ganz Deutschland immer mehr Grundschülerinnen und Grundschüler nicht die Mindeststandards erreichen. Besondere Defizite herrschen in den Basiskompetenzen, also Lesen, Schreiben und Rechnen. In Mathematik hat der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die den Mindeststandard nicht erreichen, seit 2016 bedeutsam zugenommen. Auch im Lesen und in der Orthografie sind Defizite zu verzeichnen. Einzige Ausnahme bildet der Kompetenzbereich Zuhören, wo unsere Kinder an der Bundesspitze stehen. Wenn man aber das Gesamtbild betrachtet, müssen wir feststellen: Damit können wir nicht zufrieden sein, und damit wollen wir auch nicht zufrieden sein. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Doch die Frage, die sich natürlich stellt, ist: Wo liegen die Ursachen? Natürlich haben die coronabedingten Schulschließungen, dazu noch Distanz- und Wechselunterricht für eine deutliche Verschlechterung der schulischen Kompetenz gesorgt. Deshalb sage ich ganz klar: Schulschließungen darf es nicht noch einmal geben! (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber wir sollten jetzt nicht den Fehler machen, ausschließlich Corona für den Leistungsabfall verantwortlich zu machen. Corona wirkte eher wie ein Katalysator für Entwicklungen, die bereits schon länger vorhanden waren. Fest steht: Auch unsere Schülerschaft hat sich gewandelt. Sie ist weitaus heterogener als noch vor einigen Jahren: Stadt oder Land, bildungsfern oder bildungsnah, steigender Migrationsanteil durch die Flüchtlingskrise, immer weniger Unterstützer in den Elternhäusern und so weiter. Dazu kommen noch allgemeine gesellschaftliche Trends wie ein zunehmender Medienkonsum oder – die Ministerin sagte es eben – dass immer seltener vorgelesen wird. All das verschärft noch die Situation, all das fordert unsere Lehrkräfte in besonderer Weise. So unterrichten zum Beispiel Grundschullehrkräfte auf zahlreichen Niveaustufen. Manchmal haben sie es in einer ersten Klasse zum einen mit Kindern zu tun, die kein Wort Deutsch sprechen, zum anderen mit Kindern, die schon sicher lesen können. Das ist eine riesige Spanne. Wenn ich ehrlich bin, drehten sich meiner Wahrnehmung nach in Deutschland auch viele Bildungsdebatten der letzten Jahre häufig um die falschen Fragen, um irgendwelche Nebensächlichkeiten, die von den wahren Herausforderungen abgelenkt haben. (Martin Habersaat [SPD]: Gendern zum Beispiel!) Im Fokus müssen von nun an der umfassende Erwerb und die Förderung der Grundkompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen stehen. Aus diesem Grund – wir haben es eben auch gehört – hat die Landesregierung fest vor, je eine zusätzliche Stunde Deutsch und Mathe in der ersten und zweiten Klasse einzuführen. Es soll nicht einfach irgendein Unterricht mehr sein, mir ist ganz wichtig, dass das wirklich Deutsch und Mathe sind. Das sind nämlich die Fächer, die für den Erfolg in vielen Unterrichtsfächern maßgeblich sind. Insgesamt sollten wir uns auch mehr mit dem Elementarbereich beschäftigen. Die Grundlagen für das Lernen werden im frühkindlichen Alter gelegt. Es braucht im Kitaalter mehr an frühzeitiger Sprachdiagnostik, und wenn Handlungsbedarf festgestellt werden sollte, anschließend auch eine systematische Förderung der Kinder. Hier kann uns Hamburg als Vorbild dienen, wo der Sprachstand der Viereinhalbjährigen verbindlich erhoben wird. Anschließend, nach der Kitazeit, sollten in der Grundschule mehr Lernstandserhebungen aufzeigen, wie das einzelne Kind entsprechend seiner individuellen Bedürfnisse gefördert werden kann. Wichtig wäre mir, dass diese Förderprogramme (Martin Balasus) auch verbindlich umgesetzt werden, dass es also nicht bei bloßen Lippenbekenntnissen bleibt. Da der sozioökonomische Status weiterhin Auswirkungen auf den Schulerfolg hat, ruhen meine Hoffnungen auch auf dem Ausbau unseres PerspektivSchul-Programms und – wir haben es das letzte Mal im Bildungsausschuss gehört – auch auf der Ausweitung dieser Idee auf den Kitabereich, das wäre das Stichwort „PerspektivKitas“. Programme wie „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“, „Lernchancen:SH“, „Niemanden zurücklassen“, „Mathe macht stark“, „Lesen macht stark“ et cetera müssen fortgesetzt werden – all das gilt es zu intensivieren. Dass unsere Landesregierung um den Stellenwert der Sprache für die Entwicklung und Zukunft der Kinder und Jugendlichen weiß, hat sie erst vor Kurzem bewiesen, als sie nämlich bei den Sprachkitas eingestiegen ist und diese gerettet hat, als sich die Ampel auf Bundesebene kläglich aus der Verantwortung gezogen hat. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf SPD – Zuruf: Die CDU auch!) – Sehe ich nicht so. Angesichts der besorgniserregenden Ergebnisse des IQB-Bildungstrends sollten wir jetzt – das ist ganz wichtig – unbedingt vom Reden ins Handeln übergehen. Wir brauchen eine Gesamtstrategie, um die Leistungen in den Basiskompetenzen zu verbessern. Der gesamte Bildungsverlauf soll in den Blick genommen werden, alle Phasen der Lehrkräftebildung und die Verbesserung des multiprofessionellen Arbeitens. Wichtig ist, dass die Umsetzung der getroffenen Maßnahmen anschließend auch überprüft wird. Im Kontext der Ergebnisse der IQB-Bildungsstudie wurde auch die Frage über den Stand der Inklusion gestellt. Das habe ich auch mehrfach in der Zeitung gelesen, deshalb möchte ich darauf gern eingehen. Wir haben einen Antrag „Rahmenkonzepte zur Etablierung von Campusklassen erstellen“ vorgelegt. Mit den Campusklassen wollen wir denjenigen Schülerinnen und Schülern das Leben und Lernen leichter machen, für die Schule eine größere Herausforderung bedeutet als für andere Kinder und Jugendliche. Wir möchten ihnen eine bessere Möglichkeit geben, sich zu entfalten. Sie haben genauso ein Anrecht auf Förderung ihrer geistigen Entwicklung wie alle anderen Kinder. Mit den Campusklassen schaffen wir für sie mehr Chancengerechtigkeit. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kinder aus Förderzentren werden Campusklassen in Regelschulen besuchen. Das ist ein wichtiger Baustein zur Inklusion. Jedes Kind ist verschieden, jedes hat seine Schwächen, aber vor allen Dingen seine Stärken. Das ist natürlich bei Kindern mit nicht anders als bei Kindern ohne den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Das ist ganz klar. Der eine ist gut in Musik, der andere vielleicht in Naturkunde. Aber die Kinder ohne Förderschwerpunkt haben ein homogeneres Grundniveau als Kinder, die in Campusklassen gehen. Deswegen halten wir diese Idee für sinnvoll. Wichtig ist uns, dass wir an diesen Schulen für Durchlässigkeit sorgen, sodass man in den Regelunterricht gehen kann oder auch nicht. Lassen Sie mich ein Beispiel skizzieren: Ein Kind ist vielleicht beim Lesen oder Schreiben lernverzögert, hat andererseits aber Stärken im mathematischen Bereich. Dann wird dieses Kind in Mathe am Regelunterricht teilnehmen können, während es in der Campusklasse in Ruhe am Lese- und Schreibthema arbeiten kann, ohne durch die Anforderungen an den Deutsch-Regelunterricht überfordert oder frustriert zu werden. Man stelle sich einmal vor, welche Erfolgserlebnisse und Motivationsschübe diese Form der Differenzierung für die Kinder mit sich bringen kann. Campusklassen sind also eine ideale Möglichkeit, individuell auf jeden Schüler und jede Schülerin einzugehen. Das Beste kommt erst noch: Das Beste am Konzept der Campusklassen ist, dass für Schülerinnen und Schüler, die bereits Campusklassen besuchen – zum Beispiel in Süderbrarup –, Inklusion überhaupt kein Thema ist. Kein Kind fragt: Warum ist das so? In ihrer Vorstellung ist ja jede Schule so. Jeder lernt von und mit jedem. Jedes Kind arbeitet dort, wo es hingehört, ganz nach seinen Begabungen. Und alle Kinder kommen untereinander in Kontakt, entweder im Unterricht oder bei Ausflügen, in der Mittagspause in der Cafeteria – alles möglich. Schülerinnen und Schüler mit Handicap kommen so aus ihrer Komfortzone in der Förderschule hinaus. Alle anderen lernen einen rücksichtsvollen und selbstverständlichen Umgang miteinander. Campusklassen, das bedeutet so viel Integration wie möglich, aber auch so viel Differenzierung wie nötig. Jetzt sprach ich über die Campusklassen und natürlich auch über den IQB-Bildungstrend, aber ein Thema fehlt natürlich noch: Alle Bemühungen zur Verbesserung des schulischen Unterrichts werden keine Früchte tragen, wenn wir nicht mehr Lehrkräfte gewinnen. Im letzten Schuljahr ist mehr Un- (Martin Balasus) terricht ausgefallen oder improvisiert erteilt worden, zum Beispiel durch EVA, das heißt eigenverantwortliches Arbeiten. Das ist ein sehr bedauernswerter Umstand. Ein höherer Krankenstand, Quarantäneregelungen oder nachgeholte Klassenfahrten, Ausflüge et cetera haben dafür gesorgt. Aber vor allem spüren wir die Auswirkungen des Lehrkräftemangels. Die Generation der Babyboomer geht sukzessive in Pension, und es kommen zu wenige Studentinnen und Studenten, zu wenige Pädagogen nach. Das ist eine bundesweite Entwicklung, und in Schleswig-Holstein betrifft sie uns natürlich auch. Die Gewinnung neuer Lehrkräfte, die Begeisterung von Studentinnen und Studenten für den Beruf des Lehrers und der Lehrerin ist in meinen Augen die zentrale Aufgabe der Bildungspolitik. Ich freue mich – das möchte ich an dieser Stelle einmal explizit betonen – schon auf die Vorschläge der Allianz für Lehrkräftebildung, die wir Ende des Jahres erwarten. Es gibt viele Ideen, die im Raum stehen: mehr Seiten- und Quereinstiege – ganz wichtig ist natürlich: mit ausreichender pädagogischer Nachqualifizierung –, die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, der Ein-Fach-Lehrer, das Ermöglichen von dualen Berufsbiografien sowie die Senkung der Studienabbrecherquote durch mehr Praxis. Das alles sind Ideen, die im Raum stehen. Vielleicht auch ein intensiverer Kontakt zwischen Studenten und Schulen, dass man da mal zu Besuch kommt und etwas vorstellt. Das sind alles Möglichkeiten. Wichtig ist, dass wir so einen Strauß von kreativen Lösungsideen entwickeln, um die bestmögliche Beschulung unserer Kinder in der Zukunft sicherzustellen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gibt aber auch etwas, was wir alle tun können: Lehrerinnen und Lehrer verdienen Respekt. Sie haben nicht nur während Corona Herausragendes, manchmal bis weit über die Belastungsgrenze, geleistet. Die Anforderungen an das Berufsbild steigen kontinuierlich. Unterricht ist nur noch eine Aufgabe von vielen. Ich finde: Das muss in unserer Gesellschaft auch ausreichend Würdigung erfahren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Herausforderungen an unseren Schulen sind vielfältig und groß. Wir müssen sie weiter angehen. Nun heißt es, die Ärmel hochkrempeln und handeln – ganz so, wie wir es vor 22 Jahren nach der PISA-Studie getan haben –, und dann geht es auch wieder bergauf. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Raudies
Für die Fraktion der SPD erteile ich das Wort dem Abgeordneten Martin Habersaat.
Martin Habersaat SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unsere Landtagspräsidentin hat uns zu Beginn dieser Legislaturperiode die Welt des Sports nahegelegt, um Sachverhalte zu verdeutlichen. Deshalb möchte ich uns alle auf ein Schulportfest mitnehmen. Bitte stellen Sie sich vor: Die 7. Klassen einer Schule treten im Staffellauf gegeneinander an. In der 7 b läuft Max mit, ein adipöses Kind und nicht so schnell wie die anderen. Die 7 b belegt beim Staffellauf den letzten Platz. Nach dem Wettkampf tritt die Klassenlehrerin vor ihre Schülerinnen und Schüler. Sie beginnt mit den Worten: Ich bin so enttäuscht! Wir haben verloren! Wir müssen die Gründe offen benennen: Max, du bist zu dick! (Heiterkeit SPD und FDP – Zurufe Lukas Kilian und Martin Balasus [CDU]) Das finden wir falsch. Und ja, als Lehrerin hielten wir alle diese Frau wohl für ungeeignet. Wir würden uns vermutlich alle wünschen, sie trüge nicht die pädagogische Verantwortung für Max, nicht für die 7 b und nicht für unsere Kinder. Aber wie ist das nun mit einer Bildungsministerin, deren Land beim IQB-Bildungstrend abschmiert und die hinterher die Verantwortung bei Menschen mit Behinderungen und bei Ausländern sucht (Zurufe CDU: Oh! – Zuruf CDU: Wie gemein!) – und ja auch nicht zum ersten Mal. Januar 2022. Schleswig-Holstein beklagt hohe Zahlen bei Schulabgängerinnen und -abgängern ohne Abschluss. Als Grund dafür fällt der Bildungsministerin zunächst die Inklusion ein. Michaela Pries, die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, schaltet sich ein und bezeichnet diesen Erklärungsansatz ihrer Parteifreundin als schwierig. Aus der Statistik lasse sich nicht ableiten, dass Inklusion gescheitert sei, sagt Professorin Friederike Zimmermann von der Christian-Albrechts-Universität. (Martin Habersaat) Oktober 2022. Beim dritten bundesweiten IQB-Vergleich am Ende der vierten Jahrgangsstufe in Deutsch und Mathematik ging es in Schleswig-Holstein in allen Bereichen bergab, in der Orthografie und in der Mathematik sogar deutlich stärker als im Bundesschnitt. Erfolge beim Lesen zwischen 2011 und 2016 wurden von 2016 auf 2021 wieder eingebüßt. 21,9 Prozent der Schülerinnen und Schüler erreichen in Mathematik den Mindeststandard nicht. Auf den ersten Blick mag trösten, dass das nah beim Bundesschnitt von 21,8 Prozent liegt, aber wir kommen von 13,2 Prozent im Jahr 2016. Und: In sechs Bundesländern haben sich die sozialen Ungleichheiten signifikant verstärkt, darunter in Schleswig-Holstein. Und, Frau Prien, dass es auch anderswo schlecht ist, tröstet uns nicht. Wir hätten uns Erklärungen dafür gewünscht oder zumindest Ansätze von Erklärungen, warum es in SchleswigHolstein offenkundig schlechter gelaufen ist als in anderen Ländern. (Beifall SPD, Christopher Vogt [FDP] und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Wir können uns über diese Ergebnisse nicht freuen, und deshalb können wir auch den Jubelteilen im Antrag von CDU und Grünen nicht zustimmen, auch wenn er in einem zentralen Punkt richtigliegt. Diese Landesregierung braucht eine die wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigende Gesamtstrategie. Das unterschreiben wir Ihnen sofort, meine Damen und Herren. Herr Balasus, für einen kurzen Moment hatte ich befürchtet, dass Sie mit der Diversität in der Grundschule als Nächstes abschlussbezogene Grundschulklassen befürworten oder vorschlagen. Glücklicherweise haben Sie die Kurve anders genommen. Man muss ja auch mal das Positive sehen. Karin Prien, befragt nach Gründen für das Desaster, nennt fortschreitende Inklusion und Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund. Fürs Protokoll: In Schleswig-Holstein schreitet die Inklusion nicht voran, nicht mehr. In der Verantwortung von CDU, von Ministerpräsident Günther und von Ministerin Prien steigt die Exklusionsquote an unseren Schulen. Auch sonst ist diese Aussage in vielerlei Hinsicht falsch. Der Landesverband für körper- und mehrfach behinderte Menschen in Schleswig-Holstein schreibt der Ministerin – ich zitiere –, „Während das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung eine Selbstverständlichkeit sein sollte, erfahren viele Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderungen und ihre Familien tagtäglich Ausgrenzung, Anfeindung und Diskriminierung … Stigmatisierung und Diskriminierung sind die Folge solcher viel zu kurz gefassten Stellungnahmen, die einer Politikerin wie Ihnen nicht passieren dürfen.“ Es ist falsch, so zu argumentieren – bei der 7 b auf dem Sportfest genauso wie bei der Pressekonferenz als Ministerin. Es ist pädagogisch falsch, aber auch inhaltlich. Hamburg mit vergleichbaren Zahlen in der Inklusion ist einer der wenigen Hoffnungsschimmer in dieser IQB-Studie. Schleswig-Holstein mit steigender Exklusionsquote in der Regierungszeit Günther/ Prien ist das Gegenteil. Unsere Bildungsministerin unterstellt, dass das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung einen negativen Einfluss auf das Leistungsniveau insgesamt habe. Die Hypothese, Inklusion bedinge das Absinken der Schulleistungen in der IQB-Studie als Negativfaktor mit, hält einer wissenschaftlichen Prüfung nicht stand. (Beifall SPD und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Und, meine Damen und Herren, das sage nicht ich, das sagen David Scheer, Menno Baumann, Conny Melzer und Markus Gebhardt – Pädagogikprofessorinnen und -professoren aus Ludwigsburg, Düsseldorf, Leipzig und Regensburg. Das hätte ich Ihnen aber auch sagen können. (Zuruf CDU: Ach? Ja!) Sie machen mit der Inklusion Politik beziehungsweise gegen die Inklusion Politik. Inklusion ist politischer Konsens gewesen, hörten wir von der Bildungsministerin im Bildungsausschuss. Ist gewesen, Zeitform Perfekt, vollendete Gegenwart. Frau Prien, für hoffentlich große Teile dieses Hauses ist das immer noch Konsens, und ich wünsche mir, dass Sie das entweder respektieren oder sich ein anderes Bundesland suchen. (Beifall SPD – Marc Timmer [SPD]: Anderes Bundesland!) Ja, und dann sind da noch die Ausländer, die, wie auch die Menschen mit Behinderungen, nicht zum ersten Mal als Sündenbock herhalten müssen. Schauen wir mal auf die Zahlen: 28,8 Prozent der Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein haben einen Migrationshintergrund. Niedrigere Werte haben in Deutschland insgesamt nur die ostdeutschen Bundesländer. (Martin Habersaat) Ja, unsere Grundschulen sind in einer Krise, aber das liegt nicht an der Inklusion und nicht an Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund. Eher liegt es an der Umsetzung der Inklusion durch die zuständige Ministerin und die Zurverfügungstellung notwendiger DaZ-Ressourcen. Hinterfragen Sie doch einmal die alten CDU-Rezepte von strengerer Sortierung und härterer und früherer Notengebung, und schauen Sie sich die Lage an, wie sie wirklich ist. Ein Blick in den eigenen Bericht zur Unterrichtssituation zeigt ja einige Probleme klar auf: Für den schulamtsgebundenen Bereich einschließlich der Förderzentren stehen 12.156 Planstellen zur Verfügung, davon sind 11.916 Stellen besetzt, 487 allerdings mit Menschen, die zum Beispiel aufgrund von Elternzeit oder Sabbatjahr überhaupt nicht unterrichten können. Aus einer Unterrichtsversorgung von 102 Prozent wird so eine von 98 Prozent. Und mehr als 14 Prozent dieser Lehrkräfte an den Grundschulen haben überhaupt keine abgeschlossene Lehramtsausbildung. Mehr als ein Zehntel der Stunden fällt aus oder wird nicht planmäßig erteilt. Das ist doch die Realität, die Ihnen alle Eltern vor Ort berichten können. Ihre Reaktion ist wieder einmal vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels eher eine theoretische, nämlich das Heraufsetzen der zu unterrichtenden Stunden. (Wortmeldung Martin Balasus [CDU])
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Balasus?
Martin Balasus CDU
Danke. – Sie sagten es gerade, die Ministerin hat es auch angesprochen, wir sind bei einem Wert von 102 Prozent Unterrichtsversorgung. Könnten Sie mir, Abgeordneter Habersaat, bitte erklären, warum wir während der Spanne, in der das Bildungsministerium in SPD-Hand war, niemals einen so hohen Wert der Unterrichtsversorgung erreicht haben? Er war immer unter 100. – Das kann ich leicht, Herr Kollege. Gut, dass Sie stehen bleiben und das sich anhören mögen. Es gab eine Regierung – da kann Herr Dr. Garg Ihnen auch vielleicht noch etwas erzählen, er sitzt ja relativ in der Nähe –, Ministerpräsident war Peter-Harry Carstensen, die einen Konsolidierungspfad beim Bund unterschreiben hatte müssen. (Zuruf CDU: Ja, ja!) Er hatte sich verpflichtet, Stellen abzubauen. Diesen Konsolidierungspfad hat die Regierung Albig übernommen, (Zuruf CDU: Oh!) und es Stück für Stück glücklicherweise trotzdem geschafft, die Stellen aufzubauen. Aber ja, Sie haben recht: Ohne diesen von Ihnen beschlossenen Pfad wäre es leichter gewesen. (Werner Kalinka [CDU]: Das ist dann die Bundesregierung! – Beifall SPD und SSW –
Werner Kalinka CDU
Das ist doch intellektuell lächerlich, so was! – Zuruf SPD: Was ist denn daran lächerlich?) Festzuhalten ist, dass neben der Zahl der zu unterrichtenden Stunden auch dringend die Qualität der unterrichteten Stunden in den Blick genommen werden muss. Die guten Ergebnisse 2016 lagen jedenfalls erkennbar nicht daran, dass damals mehr Stunden als „zu unterrichtend“ in den Plänen standen, meine Damen und Herren. Wenn Schülerinnen und Schüler Angst vor Mathe haben, ist mehr Mathe jedenfalls nicht automatisch und von alleine die richtige Antwort, die dieses Problem löst. (Zuruf Cornelia Schmachtenberg [CDU]) – Nein, nicht lieber gar kein Mathe, aber wenn die IQB-Studie uns sagt: „Schülerinnen und Schüler haben Angst vor dem Mathematikunterricht“, Frau Kollegin, dann ist es doch zu kurz gesprungen zu sagen: „Super, dann bekommt ihr davon einfach mehr, und alles wird gut“. Dann müsste man sich doch überlegen: Wie verändern wir denn gegebenenfalls den Mathematikunterricht so, dass er den Schülerinnen und Schülern entgegenkommt? Vorausschauende Einstellungspolitik gab es bei Ihnen nur für die Gymnasien, um für G 9 gewappnet zu sein. Sie verweigern den Grundschulen seit sechs Jahren eine Ausweitung der dringend benötigten Schulassistenz. Sie wissen lange, dass unkoordinierte Fortbildung einzelner Kolleginnen und Kollegen einer Schule null Effekte für die Unterrichtsqualität hat. Sie nehmen riesige Unterschiede in der Fachkräfteversorgung im Land in Kauf. Sie ahnen, so hoffe ich, wie Schule und Unterricht sich entwickeln sollten, und starten trotzdem Nebelkerzenoffensiven zu nicht gegenderter Sprache und (Martin Habersaat) Imagekampagnen für die industrielle Landwirtschaft. Meine Damen und Herren, den Ganztag hier als positiv hinzustellen, wissend, dass in Schleswig-Holstein 32 Prozent aller Grundschülerinnen und -schüler ein Ganztagsangebot besuchen, bundesweit aber ein Schnitt von 54 Prozent erreicht wird und wir die traurige rote Laterne halten, das ist auch eine Vernebelungsstrategie. (Beifall SPD, Christopher Vogt [FDP] und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Liebe Kolleginnen und Kollegen von der regierungstragenden Koalition, vielleicht überlegen Sie sich noch mal, ob es wirklich eine gute Idee ist, die Maßnahmen zum Aufholen nach Corona am Ende des laufenden Schulhalbjahres im Februar 2023 auslaufen zu lassen, wie Sie das momentan planen. Was funktioniert, ist von Vorgängerinnen auf den Weg gebracht worden, die hier von Ihnen oft und gerne kritisiert werden und deren Maßnahmen Sie nun retten: Das Programm „Niemanden zurücklassen“ startete im Schuljahr 2006/2007. „Mathe macht stark“ wurde 2013 etabliert, „Lesen macht stark“ 2014 ausgebaut. Der Prien-Ansatz „Hinter einer schönen Handschrift verbirgt sich ein schöner Charakter“ verschwand glücklicherweise 2018 schnell wieder in der Schublade. (Heiterkeit und Beifall Sandra Redmann [SPD]) Aber wo sind denn die qualitativen Weiterentwicklungen? Dass der Fortschritt in dieser Koalition eine Schnecke ist, beweisen Sie mit Ihrem heutigen Antrag zum Thema Campusklassen: 2014 – vor acht Jahren – empfahl der Inklusionsbericht der damaligen Landesregierung Campuslösungen. (Martin Balasus [CDU]: Heute auch!) Nun war das eine Regierung von SPD, Grünen und SSW und somit wahrscheinlich farblich in Teilen falsch und aus Ihrer Sicht nicht zu berücksichtigen. Gehen wir ein bisschen weiter: 2020 legte dann die Bildungsministerin Prien einen Inklusionsbericht vor, der für die Förderzentren die Bandbreite von punktuellen Kooperationen über Campuslösungen bis zu regelhaftem gemeinsamen Unterricht an einem Schulstandort empfahl. Ende 2022 muss nun dieselbe Bildungsministerin von Ihnen aufgefordert werden, endlich ein Konzept für diese Campuslösungen vorzulegen. Das ist doch einerseits traurig, und andererseits können wir Ihnen sagen: Wir stimmen ihm zu, Hauptsache, da geht es endlich voran. (Beifall SPD und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Der wichtigste inhaltliche Aufschlag unserer Bildungsministerin zum IQB-Desaster war eine Sprachstandserhebung für Viereinhalbjährige nach Hamburger Vorbild. Diese müssten dann allerdings verbindlich und natürlich beitragsfrei in der Kita gefördert werden. Das wurde von der Sozialministerin ziemlich schnell abgeräumt. Nun steht Schleswig-Holstein konzeptionell blank dar mit einer Ministerin, die der Inklusion und der Migration die Schuld gibt. So, wie es ist, kann es nicht bleiben. Inklusion und Vielfalt sind keine Schwäche, an den beiden liegt es nicht. Es liegt an uns. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und SSW)
Beate Raudies
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich dem Abgeordneten Malte Krüger das Wort.
Malte Krüger GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns hier aller Wahrscheinlichkeit nach einig, dass die Ergebnisse des IQBBildungstrends alles andere als zufriedenstellend sind. In allen Bundesländern und auch im Bund gibt es gerade eine Debatte über die Ergebnisse. Es ist richtig, darüber zu sprechen. Es ist richtig, eine Diskussion darüber zu führen, wie eine Verschlechterung der Ergebnisse aufgearbeitet werden kann. Nun könnte die Landesregierung es sich einfach machen und feststellen, dass der Erhebungszeitraum mitten in der Pandemie lag und gut: Corona ist schuld. – Zur Wahrheit gehört: Corona hatte maßgeblichen Einfluss auf die Ergebnisse der Leistungen von Grundschülerinnen und Grundschülern. Das ist, denke ich, unumstritten. Wer aber Corona als einzige Erklärung in den Blick nimmt, macht es sich in meinen Augen viel zu einfach. Da bin ich sehr dankbar, dass sich das Ministerium nicht nur Corona anschaut, sondern auch andere Aspekte von Beginn an mit in die Analyse nimmt. Anders ist es übrigens in Brandenburg. Dort habe ich mir sehr genau die Kommentierung der dortigen Bildungsministerin Britta Ernst angeschaut, und siehe da: Corona ist schuld – nur Corona. (Malte Krüger) (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oha! Hört, hört!) Es wurde auch noch gesagt: Die Studie wurde zum falschen Zeitpunkt in Brandenburg erhoben. Da finden Sie in unserem Antrag von CDU- und grüner Fraktion deutlich breitere Ansätze. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Das Bildungsministerium in Schleswig-Holstein hat sich gegen den Abbruch der Erhebung für den IQBBildungstrend ausgesprochen, weil – die Ministerin hat es hier vorhin ausgeführt – nur mit einer starken Wissenschaftsorientierung klar werden kann, welche Maßnahmen hilfreich sind. Es wird also noch weitere wissenschaftliche Analysen brauchen, um mehr Klarheit über die richtigen Maßnahmen zu gewinnen. Klar ist schon jetzt, dass wir die Schülerinnen und Schüler bei den Basiskompetenzen – beim Lesen, Schreiben und Rechnen – stärken müssen. Dafür brauchen wir eine Gesamtstrategie, die alle Phasen des Bildungsverlaufs in den Blick nimmt. Außerdem soll auch die Unterstützung der Lehrkräftebildung in der Strategie Berücksichtigung finden. Uns Grünen ist dabei besonders wichtig, dass die inklusive Beschulung besonderen Fokus erfährt. Gerade beim Thema Inklusion dürfen die Ergebnisse eben nicht missinterpretiert werden. Ja, wir haben eine immer heterogenere Schülerschaft. Die Herausforderungen zur Binnendifferenzierung und zu vielen weiteren Themen belasten die Lehrkräfte. Es ist aber nicht der Inklusionsgedanke selbst, welcher für den Kompetenzabfall an Grundschulen verantwortlich ist. Weder in Schleswig-Holstein noch deutschlandweit ist eine erhebliche Ausweitung inklusiver Beschulung zu beobachten. Es ist laut Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern nicht zu beobachten, dass Inklusion negative Auswirkungen auf die Lernentwicklung von Kindern ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung hat. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und Beifall Martin Habersaat [SPD]) Studien stellen eher das Gegenteil fest. Von daher setzen wir Grüne uns ganz klar für eine verbesserte Inklusion ein. Meine Damen und Herren, uns ist es wichtig, dass die Landesregierung in ihrer Gesamtstrategie auch die qualitativen Verbesserungen multiprofessionellen Arbeitens in den Blick nimmt. Diese sind elementare Bestandteile schulischen Lebens, die eine wirkliche inklusive Schule erst möglich machen. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Etwas anderes ist uns Grünen noch wichtig: eine klare Wissenschaftsorientierung. Dafür brauchen wir für unsere Schulen ein Konzept zur Nutzung von Daten, um Schulentwicklung und Unterrichtsentwicklung auf einen fundierten Boden setzen zu können. Wir bitten die Landesregierung, diese Gesamtstrategie anzugehen. Dafür braucht es ein Konzept zur Überprüfung der Umsetzung der Maßnahmen. Wir müssen wissen, zu welchem Grad die Ziele erreicht werden können. Corona hat in unserer Bildungslandschaft Spuren hinterlassen. In diesem Parlament wurde in der letzten Legislatur immer wieder über die Auswirkungen der Schulschließungen auf die Schülerinnen und Schüler gesprochen. Diese Auswirkungen sehen wir nun in Zahlen und Fakten. Diese Zahlen und Fakten sollte die Landesregierung als Ansporn nehmen, um Verbesserungen einzuführen. Ich bin optimistisch, dass das mit den Maßnahmen gelingen wird, die wir in diesem Antrag benannt haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Ich möchte noch zum Bericht über die Unterrichtssituation kommen. Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben schon einiges dazu gesagt. Zunächst vielen Dank für den Bericht, Frau Ministerin. Es ist gut, dass wir in Schleswig-Holstein erneut einen vergleichsweise hohen Grad an Unterrichtsabdeckung erreichen konnten. Der Bericht macht aber auch deutlich, was uns an vielen Orten und Schulen begegnet, insbesondere in Dithmarschen und Steinburg, also den Regionen, für die ich bei uns in der Fraktion zuständig bin. Wir brauchen mehr Lehrkräfte. Ich bin froh, dass dies ganz oben auf der Prioritätenliste in unserer Koalition steht. Maßnahmen, die uns unter anderem auch die Allianz für Lehrkräftebildung aufzeigen, werden dringend benötigt. Es wird wahrscheinlich auch darauf hinauslaufen, dass wir mehr Lehrkräfte ausbilden müssen. Bis diese Lehrkräfte an den Schulen ankommen, braucht es aber noch ein paar Abschlussjahrgänge. Bis dahin braucht es weiterhin verschiedene Wege in den Lehrerberuf. Es ist also positiv zu bewerten, dass wir den Quer- und Seiteneinstieg und auch den Direkteinstieg in der letzten Legislatur geöffnet haben. Darüber gewinnen wir viele gute Lehrkräfte. (Malte Krüger) Um trotz all dieser Bemühungen die Anzahl der befristeten Verträge so gering wie möglich zu halten, braucht es Vertretungskräfte, zum Beispiel aufgrund von Mutterschutz, Elternzeit oder Sabbatjahren. Weil die Themen Unterrichtsversorgung und befristete Verträge sehr eng miteinander zusammenhängen, hätten wir an dieser Stelle eigentlich auch gleich über den Antrag der FDP sprechen können. Dazu werden wir dann aber morgen oder übermorgen kommen. Positiv möchte ich noch auf das Programm „Aufholen nach Corona“ eingehen, welches allein personell Früchte getragen hat. Es konnten bis zu 300 Lehrkräfte mit dem Programm gewonnen werden und somit mit Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben werden, die pandemiebedingten Nachteile zumindest teilweise aufzuholen. Positiv ist auch weiterhin das Schul-Dashboard, welches weiterhin tagesaktuell die Zahl an positiven Fällen zeigt. Dies ist sehr hilfreich, um faktenbasiert die Situation an Schulen zu beurteilen. Wir sind in Schleswig-Holstein vergleichsweise gut durch die Pandemie gekommen. Dazu haben auch die hohe Impfbereitschaft und die guten Impfangebote an den Schulen beigetragen, die frühe Maskenpflicht und gute Hygienekonzepte an Schulen. Auch beim Thema Digitalisierung kommt das Land voran. Es gibt mehr Schulen mit WLAN. Lehrkräfte haben fast überall inzwischen Endgeräte zur Verfügung, und es werden fast überall Lernmanagementplattformen angeboten. Aber auch über die schulische Digitalisierung reden wir morgen noch ausführlicher. Im vergangenen Schuljahr ist die Inklusionsquote um 0,5 Prozent zurückgegangen. Das betrachten wir, liebe SPD, nicht als Erfolg. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass ein Rückgang um einen halben Prozentpunkt im Rahmen statistischer Unschärfe liegen wird. (Martin Habersaat [SPD]: Wenn das nur einmal so ist!) Statistisch gesehen kann das zufällig sein. Außerdem wissen wir alle, dass die Entscheidung, ob ein Kind inklusiv beschult wird, vom Elternwillen abhängig ist. Da gibt es also immer wieder Schwankungen. Mein Fazit ist daher: keine voreiligen Schlüsse ziehen, aber genau beobachten, wie sich die Inklusionsquote weiterentwickelt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) In dieser verbundenen Debatte geht es auch noch um unseren Antrag, ein Rahmenkonzept zur Etablierung von Campusklassen zu erarbeiten. Der geht leider etwas unter, deswegen möchte ich dazu noch ein paar Worte sagen. Die Campusklassen eines Förderzentrums sind an eine allgemeinbildende Schule räumlich angegliedert. Es gibt also Kooperationen mit Regelklassen, in einigen Fächern gemeinsamen Unterricht oder eben bei bestimmten Projekten. Damit haben die Eltern die Personalausstattung der Förderzentren und gleichzeitig Verbindung zu Schülerinnen und Schülern aus den allgemeinen Schulen. Wir haben an einzelnen Schulen im Land bereits Campusklassen, in denen Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an allgemeinbildenden Schulen beschult werden. Das sind deswegen so wichtige Projekte, weil die Inklusionsquote beim Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in der Vergangenheit immer vergleichsweise niedrig war. Um diesen Pilotprojekten Rechtssicherheit zu geben, bitten wir die Landesregierung, ein Rahmenkonzept zu erstellen. Gleichzeitig wollen wir damit weitere Schulen motivieren, Campusklassen einzurichten, um mehr Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt die Teilhabe an einem einbeziehenden Bildungssystem zu ermöglichen. Die Debatte heute zeigt, dass wir große Herausforderungen im Bildungsbereich haben. Diese wollen wir anpacken und der Landesregierung zum einen für viele Erfolge wie zum Beispiel beim Kampf gegen Corona danken, zum anderen bitten, sich stetig weiter zu bemühen, die Bildung in Schleswig-Holstein weiterzuentwickeln. Deswegen bin ich sehr dankbar, Frau Ministerin, dass Sie hier vorhin das Ziel ausgesprochen haben, beim nächsten IQB-Bildungstrend besser abzuschneiden. Das muss unser Anspruch sein, packen wir es an! – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Beate Raudies
Für die FDP-Fraktion erteile ich das Wort dem Abgeordneten Christopher Vogt.
Christopher Vogt FDP
Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Ergebnisse der jüngsten IQBStudie sind wirklich verheerend, aber leider auch (Christopher Vogt) nicht allzu überraschend, wenn man ganz ehrlich ist. Dieser negative Trend ist keine ganz neue Entwicklung. Es ist die dritte IQB-Studie in zehn Jahren, und wir sehen, dass der Trend stetig nach unten geht. Dramatisch ist dieser natürlich dennoch. Bei der Qualität der Grundschulen hat die Landesregierung meines Erachtens eine ganz besondere Verantwortung, weil hier der Grundstein für die weitere Bildungslaufbahn gelegt wird. Es sind ja nicht nur die lernschwächeren Kinder bei den Leistungen abgerutscht, sondern auch die lernstarken, was die Landesregierung ebenfalls zum Handeln drängen sollte. Niemand kann sich darüber wundern, dass die pandemiebedingten Schulschließungen und Einschränkungen erhebliche negative Auswirkungen auf den Lernerfolg unserer Kinder hatten. Es gab ja auch eine Studie zu den geschlossenen Kitas. Ich muss ganz ehrlich sagen: Gerade bei den Herren Söder, Lauterbach und wie sie alle heißen, die massiv immer wieder darauf gedrängt haben, dass Schulen geschlossen werden, würde ich mir ein bisschen mehr Selbstkritik wünschen, auch wenn das vielleicht bei den Persönlichkeiten eine unrealistische Vorstellung ist. (Beifall FDP) Corona ist aber sicherlich nur ein Teil des Problems. Die Pandemie hat nicht nur Kinder und Eltern massiv herausgefordert, sondern auch die Lehrkräfte. Gerade die sehr engagierten Lehrkräfte haben in dieser Zeit besonders gelitten. Die Integrationsbemühungen bei Kindern mit Migrationshintergrund reichen erkennbar nicht aus. Auch das ist ein Ergebnis der Studie, das nicht überrascht. Die Umsetzung der Inklusion ist oftmals alles andere als zufriedenstellend, um es einmal zurückhaltend auszudrücken. Eine Reihe gesellschaftlicher Entwicklungen begünstigen nicht gerade den Lernerfolg der Kinder. Eines muss aus unserer Sicht klar sein: Die Schulen werden nie alles auffangen können, was in den Familien versäumt wird. (Werner Kalinka [CDU]: Völlig richtig!) Die Ministerin hat es angesprochen: Dass beispielsweise viele Eltern kaum noch oder gar nicht mehr mit ihren Kindern zu Hause lesen, ist ein echtes gesellschaftliches Problem. Das kann die Schule leider nicht komplett auffangen. (Beifall CDU – Werner Kalinka [CDU]: Absolut richtig!) Es kann auch nicht so sein, Frau Ministerin – ich finde, da müssen wir doch kritischer hinschauen, als Sie es getan haben –, dass der Lernerfolg auch in Schleswig-Holstein noch immer so stark vom Elternhaus oder Wohnort abhängt, wie es aktuell der Fall ist. Von Bildungsgerechtigkeit, also wirklich fairen Chancen für alle Kinder, sind wir auch in Schleswig-Holstein sehr weit entfernt. (Beifall FDP, SSW und Thomas Hölck [SPD]) Da gibt es noch unglaublich viel zu tun. Auch die enormen Unterschiede – auch das wird durch die Studie wieder einmal deutlich – zwischen den Bundesländern sind wirklich hochproblematisch und ziehen die Sinnhaftigkeit des Bildungsföderalismus in seiner bisherigen Form erneut massiv in Zweifel. Schleswig-Holstein sollte sich bei der Bildung vor allem an den erfolgreichen Ländern an der Stelle – Bayern oder Sachsen – orientieren und eben nicht an Brandenburg, Berlin oder Bremen, wo die Ergebnisse wirklich noch dramatischer als im Bundesdurchschnitt sind. Vor allem aber die vergleichsweise positive Entwicklung in Hamburg ist wirklich bemerkenswert. Ich hätte, ehrlich gesagt, nie gedacht, dass ich das einmal sagen werde. Ich komme ja aus dem Hamburger Umland. Bei uns sind immer diejenigen, die Probleme hatten, nach Hamburg gegangen, um dort ihr Abitur zu machen. Oft hat es auch nicht geholfen. (Heiterkeit) Wie sollte man jetzt mit den Erkenntnissen und Ergebnissen dieser Studie konkret umgehen? Meine Damen und Herren, Kurs halten reicht hier jedenfalls bei Weitem nicht aus, um das einmal sehr deutlich zu sagen. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) Frau Ministerin: Völlig unnötig sind Ausflüchte und Nebelkerzen, mit denen man so tut, als läge das Problem vor allem bei einem anderen Ressort. Der Vorschlag der Bildungsministerin für eine Kitapflicht mag der eigenen bundesweiten Profilierung geholfen haben. Ein sinnvoller Beitrag zur Lösung der Misere war es aber nicht. Deshalb ist dieser Vorstoß zu Recht sehr schnell beerdigt worden. Davon war heute ja schon keine Rede mehr. Wir müssen einfach erkennen: Vielerorts fehlen immer noch ausreichend Kitaplätze. Da ist die Forderung nach einer Pflicht schon ziemlich schräg. Was (Christopher Vogt) sollen denn die Eltern in Schleswig-Holstein denken, die seit Monaten und teilweise noch länger auf einen Kitaplatz warten, wenn die Landesregierung von einer Pflicht fabuliert, die in Wahrheit nicht hilft und weit von der Realität entfernt ist? Für solche Familien sind solch unausgegorene Vorstöße ein Hohn. (Beifall FDP und SSW) Man kann auch nicht wiederholt in den letzten Monaten die von uns beantragte moderate Senkung der Kitagebühren ablehnen und dann ernsthaft das letzte Jahr komplett beitragsfrei stellen wollen, was die logische Konsequenz einer Pflicht wäre. Die weitere Senkung der Kitagebühren für alle Eltern, die die Landesregierung so vehement ablehnt, würde den Kitabesuch für einige Familien attraktiver machen. Dann sollte man eher das tun, bevor man irgendwelche Dinge skizziert, die eh nicht kommen. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) Beim Erhalt der Sprachkitas hat die Landesregierung leider erst recht spät die Kurve bekommen. (Werner Kalinka [CDU]: Wer hat es denn zu verantworten?) Für eine Ausbildungsoffensive braucht es aus unserer Sicht eine Ausbildungsreform, (Werner Kalinka [CDU]: Das hat doch der Bund zu verantworten!) um eine Erzieherreform noch interessanter für junge Menschen zu machen. (Beifall FDP – Werner Kalinka [CDU]: Das haben wir doch nicht zu verantworten!) – Herr Kalinka, bei einem befristeten Bundesprogramm – es gibt auch andere Mittel für Qualität – war vorher klar, dass es so läuft, wie es gelaufen ist. Das war nicht überraschend, Herr Kalinka. Da sollten Sie die Ansage aus Berlin vielleicht einmal ernster nehmen und sehen, wie sie diese Mittel einsetzen wollen. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Herr Kalinka, die Übergrifflichkeit der Bildungsministerin bei ihrem öffentlichen Ablenkungsmanöver hat leider zu einem völlig unnötigen schwarzgrünen Machtkampf geführt, der wohl das Vertrauen der Eltern in die Handlungsfähigkeit der Landesregierung nicht gerade gestärkt hat. Aus unserer Sicht sollte man die Studienergebnisse zunächst einmal äußerst ernst nehmen, sehr zügig mit Experten – das hat die Ministerin angekündigt – analysieren und dann die Probleme schnellstmöglich und entschlossen angehen. So einiges liegt ja auf der Hand. Die Ministerin hat einige Punkte genannt, die wir ähnlich sehen. Ich will aber noch ein paar andere ansprechen. Die bisherigen Corona-Aufholprogramme sind gut, reichen aber bei Weitem nicht aus. Auch das ist allen Beteiligten deutlich geworden. Die Schülergeneration, die diese Zeit vor allem in der Grundschule bewältigen musste, wird es dauerhaft nicht leicht haben, denn diese Lerndefizite komplett aufzuholen, wird sehr schwierig werden. Auch das sagen uns die Experten. Diese Generation braucht entsprechende Förderangebote. Sie braucht mehr Unterstützung, als bislang vorgesehen ist. Das muss auch an den Gemeinschaftsschulen passieren, nicht nur an den Grundschulen. Die Schuleingangsuntersuchungen müssen in Schleswig-Holstein wieder flächendeckend eingeführt werden. Es ist zwar verständlich, dass dies durch die Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte in der Coronapandemie problematisch war. Jetzt aber sollte die Landesregierung darauf drängen, dass diese überall wieder stattfinden, weil sie wichtige Hinweise auf die Förderbedarfe der Kinder geben. (Beifall FDP und SSW) Es sollten frühzeitig Sprachtests eingeführt werden, die bei einem konkreten Förderbedarf zu einer entsprechenden Beratung und einem passenden Angebot führen sollten. Die Unterrichtszeit an den Grundschulen, also die Stundenzahl, sollte weiter erhöht werden. Jamaika hat auf unsere Initiative hin einen Anfang gemacht. Das muss fortgesetzt werden. Die Lehrkräfte sollten sich vor allem in den Grundschulen wieder stärker auf den Unterricht und vor allem auf die Kernfächer konzentrieren können. Weniger Konferenzen sind manchmal besser. Das will ich sehr deutlich sagen. Das ist nicht nur ein Thema der Grundschulen, aber eben dort auch. Mathe und Deutsch sollten von ausgebildeten Fachlehrern unterrichtet werden. Allzu oft – wir haben das Thema Unterrichtsversorgung auch auf der Tagesordnung – sind das Menschen, die überhaupt keine Lehrer sind, die Deutsch und Mathe an der Grundschule unterrichten. (Beifall FDP) Dass dann die Probleme so sind, wie sie sind, ist nicht überraschend. (Christopher Vogt) Die Fortbildung der Lehrkräfte sollte strategisch ausgerichtet werden. Es ist zu oft noch so, dass es nach den Interessen der Lehrkraft geht, was auch in Ordnung ist, oder den Interessen der Schulleitung. Das Land muss aber darauf gucken, dass die Fortbildung der Lehrkräfte insgesamt strategischer ausgerichtet wird. Solange die Ressourcen für die Inklusion nicht deutlich ausgeweitet werden, müssen aus unserer Sicht auch die Förderzentren gestärkt werden. Auch das ist wichtig. (Beifall FDP) Herr Kollege Habersaat hat es zu Recht angesprochen: Der Ausbau der Ganztagsschulen muss als Chance begriffen werden. Da brauchen wir deutlich mehr Tempo. Schleswig-Holstein hinkt da sehr hinterher. Meine Damen und Herren, wir werden in der Tat morgen darüber sprechen: Herr Krüger, alle Schulen und somit alle Schülerinnen und Schüler sollten vom DigitalPakt profitieren. Ansonsten werden die Bildungschancen noch stärker davon abhängig, wo ein Kind zufällig wohnt und zur Schule geht. Was die Landesregierung da bisher macht, geht völlig in die falsche Richtung und muss dringend korrigiert werden. Die angesprochene Idee der PerspektivKitas finden wir richtig. Grundschulen mit sozial schwierigem Umfeld brauchen noch mehr Unterstützung. Es braucht, wie in Hamburg, gezielt Mathematik-, Rechtschreib- und Leseoffensiven. Die Ministerin hat es angesprochen: Es gibt auch in Schleswig-Holstein gute Projekte und Initiativen. Ich glaube, da geht noch mehr. Da lohnt sich in der Tat der Blick nach Hamburg, die dort sehr viele Ressourcen hineingeben. Die Kollegen haben es gesagt: Der Lehrerberuf muss insgesamt attraktiver werden, weil sich der immer weiter verschärfende Fachkräftemangel ansonsten nicht effektiv bekämpfen lässt. Die starken Jahrhänge gehen in den nächsten Jahren in Pension. Es kommen zu wenig nach. Diese Entwicklung birgt eine große Gefahr, dass die Depersonalisierung in den Schulen weiter voranschreitet. Meine Damen und Herren, auch die Praxis der Kettenverträge, über die wir wohl im Dezember sprechen werden, hilft nicht dabei, im norddeutschen Wettbewerb um die Lehrkräfte bestehen zu können. Herr Kollege Habersaat, mit Blick auf die Unterrichtsversorgung muss ich Ihnen noch folgenden Hinweis geben: Sie haben gesagt, es liege alles an der kurzen Zeit Schwarz-Gelb. Ich will jetzt gar nicht darüber sinnieren, wer vorher den Landeshaushalt massiv ruiniert hatte, den wir heilen mussten. Ich will nur sagen: Ich bin in meiner Schulzeit immer unter SPD-Bildungsministerinnen zur Schule gegangen. (Martin Habersaat [SPD]: Da sehen Sie mal, was aus Ihnen geworden ist! – Heiterkeit) Da ist bei uns – das war nicht nur bei uns so – ganz viel Unterricht ausgefallen. Herr Habersaat, was hätte aus mir alles werden können, wenn dieser Unterricht stattgefunden hätte! (Heiterkeit und Beifall FDP, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich muss einschränkend sagen, dass ich die Freistunden sinnvoll für meine Persönlichkeitsentwicklung genutzt habe. Ohne stärkeren Ressourceneinsatz wird es jedenfalls nicht vorangehen. Für uns ist klar: Die Landesregierung muss deutlich mehr tun, um unsere Schulen, insbesondere die Grundschulen, zu stärken. Die IQB-Studie fordert ein erhebliches Gegensteuern der Landesregierung, damit der negative Trend in den kommenden Jahren umgekehrt werden kann. Die Unterrichtsversorgung muss insbesondere an den Grundschulen dauerhaft verbessert werden. Es wurden die multiprofessionellen Teams angesprochen. Dazu will ich nur ganz kurz sagen: Dort braucht es eine Reform der Zuständigkeiten. Das geht nicht sofort. Mittlerweile sind an unseren Schulen sehr viele Berufsgruppen unterwegs. Das macht den Schulalltag nicht einfacher, das höre ich immer wieder von Schulleitungen und Lehrkräften. Frau Prien, das ist nicht einfach. Das weiß ich. Ich glaube aber, über das Thema muss man auch sprechen.
Beate Raudies
Herr Abgeordneter Vogt, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Balasus?
Christopher Vogt FDP
Ich weiß nicht, ob bei ihm auch Unterricht ausgefallen ist. Aber gern.
Martin Balasus CDU
Sehe ich noch so jung aus, oder? – Herr Kollege, Sie sprachen von Förderprogrammen und Initiativen, die in der Schule stattfinden müssten. Können (Christopher Vogt) Sie mir ein konkretes Beispiel für ein Förderprogramm oder eine Initiative nennen, die in der Schule angesetzt werden müssten, um zum Beispiel die Basiskompetenzen zu verbessern? – Ich habe den ersten Teil akustisch nicht verstanden. – Sie sprachen von Förderprogrammen oder von Initiativen, die in der Grundschule stattfinden müssten, um zum Beispiel die Basiskompetenzen zu stärken. Können Sie mir ein konkretes Beispiel oder eine Idee dafür nennen? – Mache ich gern. Ich wiederhole gern, was ich dazu vorhin schon gesagt habe. (Beifall FDP) Ich kann das gern wiederholen, die Zeit wird ja angehalten. Ich habe insbesondere die gezielten Mathematik-, Rechtschreib- und Leseoffensiven angesprochen, die in Hamburg umgesetzt werden, und zwar mit großem personellen Ressourceneinsatz. (Martin Balasus [CDU]: Konkrete Beispiele! – Annabell Krämer [FDP]: Das ist ein konkretes Beispiel!)
Beate Raudies
Der Kollege Vogt hat jetzt Gelegenheit, auf Ihre Frage zu antworten, Herr Abgeordneter Balasus. Ich bitte Sie, ihn auch ausreden zu lassen.
Christopher Vogt FDP
Ich habe eine ganze Reihe von Beispielen gebracht, und ich habe ganz konkret mit Blick auf die Grundschulen die in Hamburg durchgeführten gezielten Mathematik-, Rechtschreib- und Leseoffensiven genannt, die man sich in Schleswig-Holstein genau angucken sollte, die mit sehr großem Ressourceneinsatz offenbar sehr erfolgreich laufen. Das sind drei Beispiele, die ich nennen möchte. Ansonsten – Sie sind ja Lehrer – können Sie mich nach dem Unterricht gern noch weiter befragen. Hören Sie ansonsten das nächste Mal zu; dann brauchen Sie keine Fragen zu stellen. Vielen Dank. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP] – Zurufe) Meine Damen und Herren, dem Koalitionsantrag zur Erarbeitung eines Rahmenkonzepts zur Etablierung von Campusklassen können wir gern zustimmen. Das schauen wir uns an, wenn es konkret vorgelegt wird. Die Koalition stellt ja gern Anträge, in denen von der Landesregierung Rahmenkonzepte erarbeitet werden sollen. Ich hoffe, dass die Landesregierung auch ohne diese ganzen Plenaranträge zur Erarbeitung von Rahmenkonzepten ihre Arbeit noch nicht eingestellt hat. Die Anträge zu den Grundschulen sollten meines Erachtens in den Bildungsausschuss überwiesen werden. Dafür wäre ich Ihnen dankbar. Dort werden wir uns intensiv weiter damit beschäftigen. Wir haben uns darauf verständigt, zur nächsten Sitzung den Bildungsexperten Professor Köller einzuladen und mit ihm zu sprechen, der an der IQB-Studie maßgebend beteiligt war, ein Kieler Experte, mit dem wir vertiefend ins Gespräch kommen sollten. Ich bedanke mich ganz herzlich für die Aufmerksamkeit und beim Kollegen Balasus für die Nachfrage. Vielen Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW)
Beate Raudies
Für die Fraktion des SSW erteile ich der Abgeordneten Jette Waldinger-Thiering das Wort.
Jette Waldinger-Thiering SSW
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der IQB-Bildungstrend 2021 hat uns unmissverständlich klargemacht, dass zu viele Schülerinnen und Schüler an den Grundschulen nicht mehr die Mindeststandards für ihre Klassenstufe erreichen, weil die Basiskompetenzen in den Bereichen Mathematik und Rechtschreibung fehlen. Wir hatten schon in den letzten Untersuchungen des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen einen negativen Trend, aber die aktuellste Untersuchung ist wirklich einschneidend. Die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler sind im Vergleich zur letzten Erhebung 2016 zum Teil deutlich gesunken, und zwar in allen untersuchten Bereichen. Dass wir diese Debatte im Landtag so führen, ist, wenn wir einmal ehrlich sind, dem Oppositionsantrag zum Thema zu verdanken. Ministerin Prien hat im Ausschuss zum Thema berichtet, und ich habe so ein Gespür, dass das den regierungstragenden Fraktionen schon gereicht hätte. Daher muss ich leider sagen, dass ich einfach nur enttäuscht vom Antrag der Regierungsfraktionen bin, den Sie nun nachgeschoben haben. Sie kommen selbst bei den Maßnahmen, die die Landesregierung ergreifen soll, nicht über eine Zustandsbeschreibung hinaus. Da, wo Sie mit einer Zusammenfassung der Ergebnisse der IQB-Unter- (Jette Waldinger-Thiering) suchung beginnen, starten Sie mit dem Satz: Auf den guten Leistungen muss nun aufgebaut werden. – Entschuldigung, aber das ist entweder Augenwischerei oder wirklich nur schöngeredet. Sie formulieren weiter, alle Kinder hätten das Recht auf einen gelingenden Bildungsweg, und verweisen auf einen erfolgreichen Übergang von der Primarstufe an die weiterführenden Schulen. Aber Sie wissen doch spätestens aus der letzten Sitzung des Bildungsausschusses, wenn nicht schon aus meiner Kleinen Anfrage zu dem Thema, dass der erste wichtige Übergang viel früher liegt und die Landesregierung bereits hier keinen Überblick hat. Ich spreche vom Übergang von der Kita zur Grundschule. Die Kooperation zwischen Schulen und Kindertageseinrichtungen ist im Schulgesetz geregelt. §§ 3 und 41 Schulgesetz legen Sollvorschriften zur Kooperation fest. Doch fehlen der Landesregierung – damit uns allen – verlässliche Auskünfte. Darüber, welche Kindertagesstätten und Grundschulen bisher Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen haben, lägen keine Zahlen vor. Die Regierung weiß also nicht, inwieweit das Schulgesetz umgesetzt wird – und das, obwohl doch gerade in der Zusammenarbeit von Kita und Grundschule das Fundament für Bildungsgerechtigkeit liegt und sich eigentlich, wenn wir über diese Altersgruppe sprechen, alle einig sind, wie entscheidend genau diese Jahre sind. Ich begreife, ehrlich gesagt, nicht, warum Sie nicht erkennen wollen, wie gravierend die fehlenden Zahlen an dieser Stelle sind. Eine gewisse Genugtuung bereitet es mir immerhin, dass auch CDU-geführte Regierungen mittlerweile immer wieder, so auch in diesem Antrag, auf die multiprofessionellen Teams in den Schulen setzen, für die Sie ja die Küstenkoalition bei ihrer Einführung so sehr belächelt haben. Das Konzept hat sich Gott sei Dank durchgesetzt und auch bewährt. Der Regierungsantrag bleibt in seiner Auswertung der IQB-Untersuchung schwammig, und der Hauptfaktor, der zumindest uns als SSW am meisten beschäftigen sollte, bleibt unbenannt: die sozioökonomischen Faktoren, die die Leistungsrückgänge ohne Zweifel haben. Die größten Leistungsrückgänge ließen sich in Zeiten, die von Unterricht auf Distanz geprägt waren, bei denjenigen Schülerinnen und Schülern feststellen, die zu Hause auf wenig Unterstützung zurückgreifen konnten. Wie Kinder durch die Schule kommen, hängt immer noch viel zu stark vom Elternhaus ab. Der IQB-Bericht kommt ganz klar zu dem Ergebnis, dass der Zusammenhang zwischen Fähigkeiten im Unterricht und dem sozioökonomischen Status der Familie in allen Bereichen zugenommen hat. Die sozialen Ungleichheiten in diesem Land verstärken sich. Deshalb sind Schlagworte wie Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit keine altertümlichen Phrasen, sondern für mich und für den SSW das aktuellste Thema in der Bildungspolitik. Es darf nicht sein, dass uns Schülerinnen und Schüler systematisch abhandenkommen, wo es zu Hause an Ressourcen mangelt. Damit sind gleiche Bildungschancen ein soziales Problem und ist Armut der größte Verhinderer eines erfolgreichen Bildungsweges. Da, wo die soziale Schere auseinandergeht, muss unbedingt gehandelt werden, und zwar so früh wie möglich. (Beifall SSW) Frau Prien, Sie haben es selbst gesagt: Defizite häufen sich an. Deswegen ist es so wichtig, bereits früh Mängel zu erkennen und Hilfestellung zu geben. Frühkindliches Alter und Primarstufe sind hier wirklich von besonderer Bedeutung. Woran auch niemand mehr zu drehen versuchen sollte, sind die Aufholprogramme für die Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein. Es sollte spätestens ab jetzt allgemein anerkannt sein, dass ein Lernsommer und ein Aufholprojekt in den Ferien nicht ausreichen, sondern wir noch lange Zeit verlässliche Strukturen brauchen, bei denen die Kinder und Jugendlichen Unterstützung erhalten. Vor allem müssen mehr Kinder an den Aufholprogrammen teilnehmen. Ich denke, da brauchen die Schulen Hilfe aus dem Ministerium, um mit guten Strategien ohne Zwang mehr Schülerinnen und Schüler zu motivieren, an Aufholprogrammen teilzunehmen. Zum Gesamtbild für Schleswig-Holstein gehört auch mit Blick auf die Unterrichtssituation noch einiges, was an Faktoren angeführt werden muss, etwa, dass es trotz Präsenzbetrieb deutlich mehr Unterrichtsausfall gab, dass ein Zehntel der Stunden nicht regulär stattfand, also 2,2 Prozent komplett ausgefallen sind und 8,5 Prozent nicht planmäßig stattgefunden haben. Die stärksten Einbußen haben die Gemeinschaftsschulen hinnehmen müssen. Das sind immer noch, so stand es im Bericht, Folgen der Pandemie, Krankenstände und Quarantäneregelungen. Aber besonders angesichts der IQB-Ergebnisse sollte uns klar sein, dass wir hier einfach ein Problem haben und es nicht einfach so wegzuwischen ist, wenn in den Grundschulen insgesamt 9,2 Prozent des Unterrichts nicht planmäßig stattge- (Jette Waldinger-Thiering) funden haben. Denn es ist eben so, dass der Regelunterricht auch in der Primarstufe nicht mal eben so von fachfremden Lehrkräften übernommen werden kann. Das hat Auswirkungen auf die Qualität, und wir sehen momentan mehr als deutlich, welche ausschlaggebenden Folgen das nach sich zieht. Wir brauchen an unseren Grundschulen mehr Fachlichkeit. Deshalb ärgert es mich auch immer so, wenn wir im Ministerium zu Instrumenten nachfragen, die die Politik eigentlich zur Hand hat, und nur unzureichende Antworten bekommen. Zahlen zu Kooperationsvereinbarungen zwischen Kita und Schule liegen nicht vor. Schuleingangsuntersuchungen finden nicht flächendeckend statt, lägen aber in der Verantwortung der Kreise. Ich finde tatsächlich: Wenn bestehende Instrumente nicht funktionieren und wir gleichzeitig ein so großes Defizit bei den jüngsten unserer Schülerinnen und Schüler ausmachen, muss das Ministerium alles daransetzen, dass sich das ändert. Ich habe ja noch ein bisschen Redezeit. Ich möchte einmal zu der Diskussion von eben, weshalb wir zu Zeiten der Küstenkoalition nicht mehr Lehrerstellen geschaffen haben, sagen: Da gab es so etwas wie die Schuldenbremse. Jeden Cent, den wir hatten, haben wir in die Lehrerstellen hineingegeben. Und dann gab es da noch etwas, was demografische Rendite hieß, die sich eigentlich hätte auszahlen müssen, weil es Statistiken gab, die belegten, dass es gar nicht so viele Schülerinnen und Schüler im System gab. Aber es stimmte nicht, das war ein Trugschluss. Das zeigt ganz genau, dass wir in Deutschland, in Schleswig-Holstein nicht gut genug mit Zahlen umgehen können, um sie tatsächlich für strategische Ausrichtungen zu gebrauchen. Dann möchte ich noch einmal zu den Schulabschlüssen kommen. Wenn wir in Schleswig-Holstein und meinetwegen auch in der Bundesrepublik Deutschland von Schulabbrechern sprechen, dann zählen zu diesen Schulabbrechern auch die Schülerinnen und Schüler, die ein Förderzentrum G besucht haben, die stolz darauf sind, dass sie an ihrer Schule, an ihrem Förderzentrum einen Schulabschluss erworben haben. Sie haben einen Schulabschluss, zählen aber zu den Abbrechern! Das geht nicht an! Sie haben alles gegeben, um diesen Schulabschluss zu machen. Sie werden niemals einen ESA machen, aber Sie haben einen Abschluss an ihrem Förderzentrum erworben. Das ist wie eine Klatsche in ihr Gesicht: Du hast es nicht hingekriegt! – Insofern: Wir haben noch verdammt viel zu tun für das Wichtigste, was wir haben: unsere Kinder in Schleswig-Holstein. (Beifall SSW, SPD und Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Beate Raudies
Ich nenne einmal die verbleibenden Restredezeiten der Fraktionen: Die CDU hätte noch zwei Minuten Restredezeit, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN drei Minuten 40 Sekunden, die SPDFraktion eine Minute zehn Sekunden, die FDPFraktion eine Minute 50 Sekunden und die Fraktion des SSW eine halbe Minute. Ich habe jetzt eine Wortmeldung der Abgeordneten Röttger. Liebe Kollegin Röttger, nehmen Sie Redezeit in Anspruch, oder ist das ein Kurzbeitrag? (Annette Röttger [CDU]: Ein Kurzbeitrag!) – Danke.
Anette Röttger CDU
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Schlusssatz eben, die Kinder in Schleswig-Holstein seien das Wichtigste in unserem Land, Jette Waldinger-Thiering, hat mich noch mal aufgefordert, an dieser Stelle und nach den vorliegenden Ergebnissen zum IQB-Bildungstrend hier nach vorn zu kommen. (Martin Habersaat [SPD]: Sie haben sich schon vorher gemeldet, Frau Röttger!) – Ich greife diesen Satz auf, Herr Habersaat. Die Motivation ist trotzdem gegeben. Ich möchte drei Aspekte hervorheben, weil ich mich in den letzten Wochen nach diesen Ergebnissen mit den Menschen unterhalten habe, mit den Kindern, mit den Eltern, mit den Familien und auch mit Lehrkräften an Schulen. Und ich glaube, ein wesentlicher Punkt – nach dieser hitzigen Debatte – ist noch einmal das Wort Motivation. Wir sind in einer besonderen Situation, die wir nie zuvor erlebt haben. Nach den letzten drei Schuljahren, der Pandemie und auch den Entwicklungen in der Ukraine haben unsere Kinder hier im Land eine ganz besondere Situation zu verkraften gehabt. Sie brauchen in dieser Situation Zuspruch. Sie brauchen Mutmacher. Sie brauchen eine tolle Lernatmosphäre, damit Lernen überhaupt gelingt und damit das, was wir hier alle gemeinsam in der Verantwortung für die Bildungspolitik des Landes zu tun haben, den Vorrang behält und alle Kinder hier in Schleswig-Holstein das Lesen, das Schreiben und das Rechnen in (Anette Röttger) der Grundschulzeit erlernen. Wir können das nicht auf später verschieben, das muss in dieser Zeit stattfinden, und alle müssen dazu beitragen. (Vereinzelter Beifall CDU und Beifall Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Im Gespräch mit Familien und Elternhäusern wird klar, wie müde Kinder geworden sind, wie auch ein Mehltau über Familien liegt, und Familienzeit mit kleinen Kindern ist eine anstrengende Lebensphase. Familien, die nicht mehr in der Lage sind, morgens gemeinsam zu frühstücken, die es nicht mehr schaffen, mal eine Geschichte vorzulesen, sollten auf die vielen tollen Angebote auch aus dem Ehrenamt, die wir haben, zurückgreifen. Lesementoren, andere Hilfestellungen, all das ist vorhanden. Und wir sollten ein Augenmerk darauf richten, dass den Familien auch Zeit und Raum gegeben ist, um mitzuhelfen, dass diese Defizite ausgeräumt werden. Wie sieht es in den Schulen aus, wenn man sich mit Lehrkräften unterhält? Auch die sind müde geworden, denn sie haben Großes geleistet sowohl in der Pandemie als auch jetzt, haben – relativ geräuschlos – 6.900 ukrainische Kinder in unsere Schule integriert, eine großartige Leistung an unseren Schulen. Das verpflichtet uns zu großem Dank und Respekt. Das möchte ich an dieser Stelle auch noch einmal ausdrücklich betonen: Hier wird alles getan, um das zu vermitteln und zu tun, was Auftrag des verantwortungsvollen Lehrerberufes ist. Das wird umgesetzt, und daran werden wir weiterarbeiten. (Beifall CDU])
Beate Raudies
Frau Abgeordnete, kommen Sie bitte langsam zum Schluss? Die Uhr auf dem Pult läuft nicht richtig; Ihre drei Minuten sind schon rum.
Anette Röttger CDU
Dann nehme ich noch die Restredezeit dazu, wenn das in Ordnung ist. (Heiterkeit CDU) Lassen Sie mich noch zwei Sätze abschließend sagen; ich möchte es noch loswerden. Herr Habersaat, Sie waren ja sehr kritisch in Ihrem Redebeitrag, und ich war sehr enttäuscht, weil ich das unangemessen fand. Sie selbst sind Lehrer. Sie sind auch Vater. Ich glaube, es ist in Anbetracht dieser Ergebnisse an der Zeit für einen allgemeinen Schulterschluss, denn ich bin davon überzeugt, dass unsere Bildungsministerin, die auch auf Bundesebene in der KMK unterwegs ist und alles tut – –
Anette Röttger CDU
– – damit unsere Lernergebnisse an den Schulen wieder besser werden. Und ich würde mir sehr wünschen, wenn Sie dann – –
Anette Röttger CDU
– – nicht bei Schuldzuweisungen verblieben, sondern mit konstruktiven und klaren Vorschlägen kämen.
Anette Röttger CDU
Herzlichen Dank! (Beifall CDU und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Thomas Losse-Müller SPD
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben in Schleswig-Holstein ungefähr 1,4 Millionen Wohneinheiten, 1,4 Millionen Haushalte. Davon werden heute noch mehr als 700.000 mit Gas beheizt, 300.000 mit Öl. Das sind eine Million Haushalte, die in den nächsten Jahren auf den Weg zur Klimaneutralität von fossilen Energieträgern wegkommen müssen. Das sind eine Million Haushalte, die heute hier in Schleswig-Holstein noch nicht von russischem Gas und russischem Öl unabhängig sind – eine Million! Diese Zahl verdeutlicht, wie kurz Ihre gesamte Wärmestrategie springt, Herr Goldschmidt, und wie kurz der Selbstlobantrag der regierungstragenden Fraktionen springt. Glauben Sie wirklich, dass die Förderung von vielleicht 10.000 Wärmepumpen – für mehr reicht das Programm für Bürgerinnen und Bürger ja nicht – oder die Miniförderung für Hausanschlüsse an Netze, die es noch gar nicht gibt, die einzige Antwort darauf sein können, wie wir diese Million Haushalte in Schleswig-Holstein klimaneutral machen können? – Die Lösung muss doch so groß sein wie das Problem. (Beifall SPD und SSW – Lukas Kilian [CDU]: Mit großen Problemen kennen Sie sich aus!) Der Kollege Lars Harms und die Kolleginnen und Kollegen vom SSW werden mir sicher zustimmen: Auch hier lohnt sich wieder der Blick nach Dänemark. Dänemark hat schon in den 70er-Jahren als Reaktion auf die Ölkrise entschieden, einen ganz anderen Weg zu gehen als die Bundesrepublik Deutschland: der Ausbau von Wärmenetzen. Alle Haushalte werden mit Wärme versorgt. Auf Basis dieses wichtigen Infrastruktur-Assets tauschen jetzt Esbjerg, Sonderburg und alle Kommunen Kohleund Gaskraftwerke aus, ersetzen sie durch Meereswasserpumpen, die Nutzung von industrieller Abwärme, durch andere klimaneutrale Quellen und schaffen es auf einen Schlag, alle Haushalte, die an diese Wärmenetze angeschlossen sind, klimaneutral zu machen. Auf dieser Basis wird Dänemark bis 2030 vollkommen klimaneutral in der Wärme sein. Das ist wirklich bemerkenswert und sollte uns ein Vorbild sein. (Beifall SPD und SSW) Auch beim Thema Wärme gilt: Wir haben kein Erkenntnis-, wir haben auch kein Bekenntnisproblem zu Wärmenetzen, wir haben wieder ein großes Umsetzungsproblem. Ihre Wärmestrategie reduziert (Thomas Losse-Müller) sich im Wesentlichen auf ein paar dünne Zeilen im Klimaschutzgesetz, in denen Sie den Kommunen die Verantwortung zuschieben, und dann eben jetzt auch das nachgebesserte Klimaschutzprogramm für Bürgerinnen und Bürger: 500 Euro Zuschuss für einen Haushalt, der sich an ein Wärmenetz anschließen will. Wie gesagt: Diese Wärmenetze sind noch gar nicht da. Mit der Strategie werden sie auch nicht gebaut werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb ein paar ganz einfache Ansatzpunkte in unserem Antrag. Erstens. Es braucht eine klare strategische Richtungsentscheidung der Landesregierung für Wärmenetze. Da können wir vom Erfolg des Glasfaserausbaus lernen. Es braucht eine klare Ansage, dass Wärmenetze für die Wärmewende genauso wichtig sind, wie es Glasfaser für die Digitalisierung war. Keine andere Technologie, Klarheit in der Orientierung, damit die Kommunen und die Wirtschaft, damit alle wissen, worum es geht. (Beifall SPD und Christian Dirschauer [SSW]) Zweitens. Wir brauchen jetzt einen Versorgungsatlas, weil jetzt die Entscheidungen getroffen werden. Die Daten sind alle schon verfügbar. Die Frage, wo die Häuser stehen, wie sie beheizt werden, wie die Anschlüsse sein können – alles schon in digitalen Daten vorhanden. Die Landesregierung könnte heute mit der entsprechenden Unterstützung von Beratungen auf den Knopf drücken und diese Wärmeflächenplanung vorlegen. Drittens. Die Kommunen dürfen in der Entscheidung und in der Umsetzung nicht alleingelassen werden. Wir brauchen eine Landesinfrastrukturgesellschaft, die den Kommunen und gerade den ehrenamtlich regierten Kommunen hilft, die Projekte umzusetzen, die als Bauherr auftreten kann, die Eigenkapital für Stadtwerke geben kann, die finanzieren kann oder eben nur mit operativem Rat zur Unterstützung an ihrer Seite stehen kann. Wir glauben, dass dieses Projekt ein überparteiliches Projekt sein muss. Wärmenetze sind eines der zentralen Infrastrukturprojekte der nächsten Jahre. Deswegen beantragen wir die Überweisung in den Ausschuss. Wir wollen, dass wir diese Diskussion in Ruhe gemeinsam führen können. Dazu reichen wir Ihnen die Hand und bitten um Überweisung in den Ausschuss, gern auch aller Anträge. Dann können wir das zusammen diskutieren. – Ganz herzlichen Dank. (Beifall SPD und SSW)
Peter Lehnert
Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Andreas Hein das Wort.
Andreas Hein CDU
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mein sehr geschätzter Kollege Kilian hat gerade gesagt: „Bring doch mal ein bisschen Wärme hier rein!“ Der eine oder andere sitzt ja schon mit einem dicken Schal oder einem Tuch hier. (Beate Raudies [SPD]: Ein halbes Grad ist die Temperatur gesunken in der letzten Stunde!) Ich habe mir auch erst einmal eine Weste geholt. Da sehen wir einmal, wie groß das Thema Wärme doch für uns ist und wie wichtig es jetzt auch gerade in der jetzigen Zeit ist. Wenn wir uns ein Kreisdiagramm denken und unsere Energiebilanz darin aufmalen, gehen 50 Prozent unseres Energiebedarfs für Wärme drauf, ungefähr 28 Prozent für den Verkehr und nur 22 Prozent für Strom. Beim Strom – das wissen wir – sind wir sehr gut. Wir produzieren weit mehr erneuerbare Energien, als wir verbrauchen. Deswegen ist es so wichtig, dass wir in die Sektorenkopplung kommen und gerade den Wärmebereich und den Verkehrsbereich mitversorgen. (Vereinzelter Beifall CDU und Beifall Nelly Waldeck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wir wissen eben auch, dass wir noch von Importen abhängig sind, gerade von russischem Öl und Gas. Das wissen wir ganz genau. Gerade im letzten Jahr und gerade seit dem 24. Februar 2022 wissen wir, wie uns das betrifft. Gerade auch die Preise, die so stark angestiegen sind, und die Maßnahmen, die danach erfolgt sind, treiben uns um. Nicht zuletzt haben wir in unserem Energiewende- und Klimaschutzgesetz vereinbart, dass wir bis 2030 38 Prozent der Wärmenergie aus erneuerbaren Energien gewinnen wollen. Das ist ein wichtiger Punkt. Wenn man es vor dem Hintergrund der Energiekrise betrachtet: In den vergangenen Jahren – ich glaube, deswegen ist diese Kritik vielleicht nicht als so groß zu sehen – war es eben manchmal auch einfach nicht wirtschaftlich, solche Netze einzurichten und zu betreiben. Es ging an einigen Stellen, aber in einigen Bereichen war es so, dass es sich gegen das günstige Öl und Gas einfach nicht gerechnet hat. Deswegen sind wir vielleicht auch noch nicht so weit wie andere, die sich früher auf den Weg ge- (Andreas Hein) macht haben, aber teilweise auch andere Voraussetzungen haben. Das muss man auch sagen. Aber wir alle sind bereit zu handeln. Wir wollen uns unbedingt endlich auf den Weg machen, und wir wollen die Potenziale heben, die gerade bei uns im Land vorhanden sind aus Gewerbe, aus Industrie, aus Biogasanlagen, aus Elektrolyseuren. (Beifall Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Deswegen sind wir uns sehr einig darin, dass wir Wärmenetze voranbringen wollen. Ich glaube, das ist überhaupt kein Streitpunkt. Wir wollen das gemeinsam wuppen, und es ist eine große Aufgabe. Das haben Sie ganz richtig gesagt und erkannt. Deswegen haben wir dieses Fernwärme- und Nahwärmenetz auf den Weg gebracht. Dafür sind 75 Millionen Euro vorgesehen. Wir haben es extra Anfangsvolumen genannt, weil es am Ende des Tages so ist, dass wir wissen, dass in Zukunft diese Aufgabe, der wir nachkommen müssen, größer ist. Es ist auch als Ergänzung zum Bundesprogramm gedacht. Es gibt die beiden Bundesprogramme, die Bundesförderung effiziente Wärmenetze und das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz – KWKG. In diesen beiden ist geregelt, wie der Bund fördert. Der Bund fördert aber nur 40 Prozent. Das ist das Problem. Gerade beim BEW – diese Auskunft habe ich bekommen – ist es nicht möglich, dazu ergänzend zu fördern. Das ist vielleicht ein Punkt, den Sie gern nach Berlin mitnehmen können. Das würde uns helfen. Gerade beim KWKG ist es möglich aufzustocken. Das ist ein wichtiger Punkt für uns, weil wir es uns nicht werden leisten können, wenn wir jede Maßnahme bei Wärmenetzen allein in SchleswigHolstein fördern wollen. Ich glaube, da haben wir ein gutes Potenzial. Deswegen wollen wir als Zweites das Energiewende-Förderprogramm für Bürgerinnen und Bürger auf den Weg bringen. Ich glaube, dass gerade Ihre Behauptung zu den Hausübergabestationen und dass es noch keine Wärmenetze gebe, gar nicht stimmt. Ich kann Ihnen genügend Dörfer aufzählen, wo es Wärmenetze gibt, die dazu führen, dass sich der eine oder andere dann doch noch zu einem Anschluss entschließt. Das ist ein guter Punkt, den wir da gesetzt haben. Ich kann es gut nachvollziehen, dass Sie sagen, Sie wollten noch im Ausschuss darüber diskutieren. Wir hätten über unseren Antrag auch gern in der Sache abgestimmt. Gleichwohl kann ich gut verstehen, wenn Sie den Antrag an den Ausschuss überwiesen haben wollen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Abgeordnete Ulrike Täck das Wort.
Dr. Ulrike Täck GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Gäste! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Ich möchte zu Beginn zu etwas Stellung nehmen, was Herr Losse-Müller gesagt hat, und zwar zu der Sache mit den Wärmenetzen: Es gibt Wärmenetze in Schleswig-Holstein. Es ist nicht so, dass die nicht vorhanden seien. Es gibt im Übrigen auch so etwas wie einen Atlas, das ist die Wärmenetzkarte des Landes Schleswig-Holstein. Dort sind die alle aufgeteilt nach den verschiedenen Kategorien aufgeführt. Aber eines wissen wir: Um die Wärmewende bewältigen zu können, reicht das natürlich nicht, und das muss weiter ausgebaut werden. Es ist maximal eine Grundlage. In den letzten Monaten war ich in mehreren Kommunen exakt zum Thema Wärmewende unterwegs. Ich konnte feststellen, dass unsere Kommunen recht genau wissen, was sie wollen und was sie brauchen. Aber die Wärmewende wird von Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtlern in der Kommune am Abend und am Wochenende gemacht. Deshalb brauchen sie Unterstützung bei der Planung und bei der Umsetzung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Der Antrag der SPD scheint genau dieses aufzugreifen. Was die SPD fordert, ist keine praktische Unterstützung, sondern Kataster, Gesetze und Gesellschaften. (Beate Raudies [SPD]: Ja und? Was ist daran schlecht?) Eine Gesellschaft, die die Kommunen vollumfänglich bei Planungen unterstützt, gibt es bereits. Das ist die Energie- und Klimaschutzinitiative des Landes Schleswig-Holstein, EKI. (Lachen Beate Raudies [SPD]) Sie bietet den Kommunen – und das ist gar nicht so witzig – exakt jetzt schon all das, was wir eigentlich brauchen. Sie hat jetzt schon eine sehr gute Handreichung zum schrittweisen Erstellen von Wärme- (Ulrike Täck) plänen. Es sind alle eingeladen, da einmal reinzuschauen. (Beate Raudies [SPD]: Für die Ehrenamtler, oder was?) – Genau für die, und die werden unterstützt. Vielleicht sollten Sie einmal selbst mit der EKI sprechen. Sie kennen sie wahrscheinlich noch gar nicht. (Beifall Jan Kürschner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Beate Raudies [SPD]: Das kann doch nicht die Lösung sein!) Als Nächstes steht an, dass die EKI bei der Umrüstung auf klimaneutrale Wärme bei den Kommunen helfen soll. Dieses bitten wir in unserem Antrag die Landesregierung zu prüfen. Als ich in Mecklenburg-Vorpommern zum Thema Wärmewende einen Workshop gemacht habe, haben unsere Kolleginnen dort mir tatsächlich gestanden, dass sie uns um unser Energiewende- und Klimaschutzgesetz und auch um unsere EKI beneiden. Das hätten die auch ganz gerne. Es zeigt, dass diese ganz wichtige Bausteine der Energiewende insgesamt sind. Ich musste aber leider unseren Kolleginnen und Kollegen in Mecklenburg-Vorpommern auch etwas Wasser in den Wein gießen; denn die praktische Umsetzung steht uns größtenteils noch bevor. Das gehört zur Ehrlichkeit dazu, aber das wollen wir eben auch angehen. Gesetze und Gesellschaften alleine machen noch keine Wärmewende. Sei es eine Gemeinde, in der die Landwirte sich mit einer Biogasanlage zusammenschließen und in einem Bürgerprojekt ein Nahwärmenetz aufbauen, sei es eine Kommune, die mittels Solarthermie und Abwärme aus dem eigenen Industriegebiet auch Nachbardörfer mitversorgen kann – das sind wirklich Beispiele, die es bei uns in Schleswig-Holstein gibt. Diese Beispiele zeigen, dass die Wärmeerzeugung und der Wärmebedarf in den Kommunen sehr verschieden sein können. Ein pauschaler Versorgungsatlas, wie ihn die SPD fordert, kann diese Situation nicht abbilden. Wir wollen mit der Wärmewende auch nicht erst auf einen Atlas warten. Jetzt müssen wir wirklich ins Machen kommen. Genau an dieser Stelle setzt die Landesregierung mit zweimal 75 Millionen Euro an. Die Kommunen, die Bürgerinnen und Bürger werden damit vom Wärmenetz bis hin zur Wärmepumpe unterstützt, ganz so, wie sie es brauchen. Das begrüßen wir ausdrücklich. Ich freue mich auf weitere Diskussionen. – Danke. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Peter Lehnert
Bevor wir in der Rednerliste fortfahren, möchte ich die Gelegenheit nutzen, einem Geburtstagskind zu gratulieren, das gerade zu uns gestoßen ist: Frau Staatssekretärin Julia Carstens, herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! (Beifall) Wir fahren in der Rednerliste fort. Für die FDPFraktion hat der Kollege Oliver Kumbartzky das Wort.
Oliver Kumbartzky FDP
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Staatssekretärin, auch von mir herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag. Was gibt es Schöneres, als dann eine Rede von mir zu hören! (Heiterkeit, Beifall und Zurufe) Ich komme zum Thema. Ich will der Debatte morgen über den Ukraine-Notkredit nicht vorgreifen, aber ich muss dazu trotzdem kurz etwas sagen, weil der Antrag der SPD, aber auch das, was CDU und Grüne vorhaben, etwas mit dem Ukrainekredit zu tun haben. Ich finde das eine falsche Prioritätensetzung. Ich komme darauf noch zurück. Die FDP macht hier einen klaren Einsparvorschlag, zu dem ich heute etwas sagen möchte. Wir wollen das Thema Wärmenetze weiter unterstützen, aber auf seriösem Haushaltsweg, in der regulären Haushaltsplanung, und wir wollen – das ist der Einsparvorschlag – auf das kostspielige Klimaschutzprogramm für Bürgerinnen und Bürger gänzlich verzichten. Zunächst zu den Wärmenetzen. Sie stellen die leitungsgebundene Versorgung mit thermischer Energie dar. Sie bieten eine effiziente und kostengünstige Möglichkeit, um die Wärmewende in kleineren Siedlungen oder ganzen Stadtvierteln oder selbst in Plenarsälen umzusetzen. (Vereinzelter Beifall SPD) Wir haben das EWKG Ende 2021 mit beschlossen – das ist ja ein Jamaikagesetz – und Wärmenetze in § 7 des Gesetzes aufgenommen. Das war wohlgemerkt Ende 2021, also vor dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine. Auch deswegen sind wir dafür, die Gelder dafür nicht aus dem Notkredit, sondern über den regulären Haushalt, im Rahmen der normalen Haushaltsplanung, bereitzustellen. Der Ausbau der Wärmenetze – da sind wir uns einig – ist ein großer und wichtiger Baustein für die Energiewende. Die Kommunen in Schleswig-Hol- (Oliver Kumbartzky) stein entwickeln bereits seit Jahren erfolgreiche Quartierskonzepte zur integrierten kommunalen Wärmeplanung. Das EWKG verpflichtet seit Ende 2021 70 Kommunen in Schleswig-Holstein, diese kommunalen Wärmepläne aufzustellen. Den anderen Kommunen ist es freigestellt, diesen Prozess zu starten, und das Land gibt hier über eine Förderung finanzielle Anreize. Als Flächenland muss jede Kommune ihre Besonderheiten einplanen können. Meine Damen und Herren, die CO -Reduktionen 2 im Wärmebereich können wir nicht erzwingen. Die richtigen Anreize und die richtigen Förderprogramme können uns hier aber weiterbringen. Da bin ich gespannt, wie das alles ausgestaltet wird und was die Landesregierung da in petto hat. Über die Vorschläge der SPD sollte man im Ausschuss reden, gerade was die Landesinfrastrukturgesellschaft angeht; davon bin ich noch nicht vollends überzeugt, aber ich höre mir dazu gern die Argumente im Ausschuss an. Herr Minister Goldschmidt, ich bitte Sie darum, dafür Sorge zu tragen, dass die Kommunen dabei unterstützt werden, die Wärmepläne zu erstellen. Wer immer sagt, dass Schleswig-Holstein eine Vorreiterrolle hat oder schon weiter auf dem Weg ist als andere Länder, der sollte die Ziele des Bundes locker erreichen und eigentlich übertreffen. Auch da werden wir sehr genau darauf achten, wie es mit der Zielerreichung aussieht. Jetzt komme ich zum schwarz-grünen Wünsch-dirwas-Klimaschutzprogramm. Sie wollen für Balkonanlagen und Wärmepumpen genauso viel Geld bereitstellen wie für den Ausbau der Wärmenetze. Allein das finde ich schon ziemlich schräg, und das ist definitiv eine falsche Prioritätensetzung. (Beifall FDP, SPD und SSW) Auch Herr Hein ist nicht überzeugt, weil er zweimal, als er über dieses Förderprogramm gesprochen hat, den Satz begonnen hat mit: „Ich glaube“. Sie glauben, dass das etwas Gutes ist, ich weiß, dass dieses Programm teuer ist, ich weiß, dass dieses Programm so gut wie keine Wirkung entfalten wird, und ich weiß, dass dieses Programm Menschen fördert, die sich die schönen Geschenke des Landes auch so leisten könnten. (Beifall FDP, SPD und SSW) Dass Sie das jetzt auch noch um ein Drittel, um 25 Millionen Euro aus dem Notkredit aufstocken wollen, finde ich falsch und unangemessen. Während sich der künftige Ostseenationalpark-Ranger seine Wallbox vom Land fördern lässt, schaut jemand mit geringem Einkommen in die Röhre. So schön das mit den Balkonsolaranlagen klingt: Auch da gibt es Risiken. Ich möchte einmal Andreas Breitner vom VNW zitieren, der es neulich in einer Pressemitteilung auf den Punkt gebracht hat: „Deutschland ist auch ein Land der Bastler und Tüftler. ‚Balkonkraftwerke‘ gehören nur in die Steckdose und nirgends woanders angeschlossen. Gerade da, wo ‚wilde Leitungen‘ gelegt werden, steigen die Brandgefahr und das Risiko technischer Defekte. Kein Wildwest in Balkonien!“ So lautet seine Warnung. Das unterstütze ich. (Beifall FDP) Der Ausbau der kommunalen Wärmenetze ist nicht nur wirksamer Klimaschutz, sondern auch ein aktiver Beitrag, damit die Energiekosten langfristig für alle Bürgerinnen und Bürger sinken. Das kostspielige Klimaschutzprogramm für Bürgerinnen und Bürger lehnen wir ab. Im Übrigen – auch das eine kleine Randnotiz, ich wiederhole das gern – hätte schon die Hälfte des Programms gereicht, um die Kitabeiträge zu senken. Davon hätten alle Eltern etwas gehabt. (Beate Raudies [SPD]: Hört, hört! – Beifall Beate Raudies [SPD]) Meine Damen und Herren, es werden nur wenige vom geplanten Gießkannenprogramm von Schwarz-Grün profitieren. Etwas für die Breite der Bevölkerung sollte immer prioritär betrachtet werden. Das tun Sie leider nicht. Aber Sie haben heute noch einmal die Chance, indem Sie unserem Antrag zustimmen. Herr Hein, wenn Ihr Antrag in der Sache abgestimmt werden soll, dann bitte auch unser Antrag. Den SPD-Antrag würden wir gern in den Ausschuss überweisen. – Vielen Dank. (Beifall FDP)
Peter Lehnert
Für die SSW-Fraktion hat der Kollege Christian Dirschauer das Wort.
Christian Dirschauer SSW
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Spätestens seit dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine und dem Wegfall der russischen Gaslieferungen nach Deutschland ist die Energieversorgung massiv in den politischen Fokus gerückt. Wenn wir ehrlich sind, haben wir uns da- (Christian Dirschauer) vor wider besseres Wissen viel zu lange darauf ausgeruht, dass das Erdgas doch eine gute Brückentechnologie sei, besser als die Kohle allemal. Das ist zwar nicht grundfalsch, aber die Wahrheit ist es eben auch nicht. Erdgas ist und bleibt ein fossiler Energieträger mit allen klimaschädlichen Wirkungen. Noch immer heizen in Deutschland fast 70 Prozent der Haushalte mit Gas oder Öl. Umso besser, dass nun endlich Alternativen in den Mittelpunkt rücken. In meiner Heimatstadt Flensburg, wo über die Stadtwerke 98 Prozent der Verbraucher an das Wärmenetz angeschlossen sind, wissen wir das schon lange. Die flächendeckende Versorgung mit Fernwärme kann eine Alternative sein. Aktuell werden in ganz Schleswig-Holstein circa 11 Prozent der Haushalte mit Fernwärme versorgt. Bei unseren Nachbarn in Dänemark sind es immerhin 66 Prozent. Da gibt es bei uns noch viel Luft nach oben. Wir begrüßen sehr, dass der Ausbau nun mit entsprechenden Förderinstrumenten vorangebracht werden soll. Aber auch hier müssen wir ehrlich sein: Zwar ist die Energieeffizienz der Fernwärme immer höher als die einer privaten Gastherme, aber ein wirklich wirksamer Beitrag zur Energiewende kann die Fernwärme erst werden, wenn sie primär aus erneuerbaren Energien stammt. Die Fernwärme aus der Kohleverstromung kann nur ein Übergang sein, nicht aber die Zukunft. In Flensburg schreiten die Pläne voran, die Wärme künftig mithilfe von Großwärmepumpen zu erzeugen, die wiederum mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen betrieben werden. Auch die vielen lokalen Nahwärmenetze, die aus der Abwärme von Biogasanlagen gespeist werden, sind schon jetzt ein vielversprechender Beitrag zur CO -neutralen Ener2 gieversorgung. Die Fernwärmeversorgung hat aber auch einige eingebaute Nachteile, die der politischen Regulierung bedürfen. Der Kunde ist nach Anschluss an das Wärmenetz an einen Monopolisten gebunden, der ihm die Wärme liefert. Viele Wärmeversorger erhöhen aktuell drastisch die Preise, oft, ohne dass für die Kunden richtig transparent wird, warum. Während die Unternehmen auf der einen Seite den produzierten Strom zu sehr hohen Preisen am Markt verkaufen und damit Überschüsse erzielen, erhöhen sie auf der anderen Seite die Wärmepreise. Wir dürfen nicht zulassen, dass Fernwärme, wie in manchen Gemeinden aktuell geschehen, zur Kostenfalle wird, wo die Anbieter völlig intransparent die Preise verdoppeln und den Kunden nichts anderes übrig bleibt, als zu zahlen. (Beifall Heiner Rickers [CDU]) Verbraucherschutz geht anders. Den aber schulden wir den Menschen im Land gerade in diesen schwierigen Zeiten. In Dänemark hat man gesetzlich geregelt, dass Fernwärmeerzeuger am Verkauf der Wärme kein Geld verdienen dürfen. Hier muss die Gesetzgebung auf Bundesebene angepasst werden, um den Verbraucherschutz im deutschen Fernwärmemarkt zu verbessern. Was wir für den Ausbau der Wärmenetze zunächst benötigen – da sind wir völlig einer Meinung mit der SPD –, ist eine Übersicht: Wo stehen schon heute Wärmenetze zur Verfügung, und wo können diese perspektivisch errichtet werden? Das brauchen wir nicht in zehn Jahren, sondern so schnell wie möglich. Nichts wäre absurder, als wenn die Menschen heute Zuschüsse für eine Wärmepumpe für ihr Haus beantragen und im kommenden Jahr dann das Quartier an ein Wärmenetz angeschlossen wird. Das ist kopflos. (Beifall SSW und SPD) Bevor also die Landesregierung Fördergelder für neue Heizsysteme in Aussicht stellt, müssen wir wissen, wo es bald Wärmenetze geben wird und wo eher nicht. Da, wo diese keine Option sind, müssen wir zielgerichtet diejenigen fördern, die selbst nicht oder nur knapp die Mittel haben, um die Gastherme oder die Ölheizung auszutauschen. Daher geben wir dem Antrag der SPD-Fraktion zum Ausbau der Wärmenetze sehr gern unsere Stimme. Eine Förderung von Gutverdienern nach dem Gießkannenprinzip, wie im Antrag der Regierungsfraktionen vorgesehen, darf es aber nicht geben. Die, die sich das Gesamtpaket aus PV-Anlage auf dem Dach, Wärmepumpe im Haus und Wallbox für den Stromer vor der Tür leisten können, kann man natürlich fördern, muss man aber nicht. Wer hat, dem wird gegeben. Das ist hier aus meiner Sicht völlig falsch. (Beifall SSW, SPD und FDP) Der Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, und auch Menschen mit kleinem und mittlerem Einkommen müssen von Förderinstrumenten profitieren. Sonst bleibt es bei einem Programm für Besserverdienende. Das ist sozial ungerecht, das tragen wir nicht mit. Wir sind aber gern bereit, im Ausschuss auch hierüber noch einmal im Detail zu diskutieren. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, SPD und FDP)
Peter Lehnert
Für die Landesregierung hat Minister Goldschmidt das Wort. Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Seit dem letzten Wochenende klopft auch in Schleswig-Holstein und Deutschland der Winter an die Tür, die Erdgasspeicher fangen an, sich langsam zu leeren, zumindest an einzelnen Tagen, in Brunsbüttel laufen gerade die letzten Vorbereitungen dafür, dass das Flüssiggasschiff anlegen und zum Jahreswechsel einspeisen kann. In Scharm al-Scheich haben wir mühsame Verhandlungen darüber erleben müssen, wer die Schäden des Klimawandels und die historische Schuld zu tragen hat. Überall im Land sind die Folgen des Klimawandels zu spüren. Das ist ein Stück weit das Schicksal eines Klimaschutzministers: Wenn ich mit Herrn Westhagemann über das Schlickthema spreche, mit den Bürgerinnen und Bürgern auf Pellworm über den Küstenschutz, mit den Landwirten über die Gänse oder mit Flächeneigentümern über die Frage, wie man das Land künftig entwässern kann, immer sind der Klimawandel und die Klimakrise schon da. Das heißt, die Abhängigkeit von Öl und Gas ist ein riesengroßes Problem für das Klima, für die Atmosphäre, die wir nicht länger als Deponie missbrauchen wollen. Es birgt enormen sozialen Sprengstoff. Wir haben gerade die Endverhandlungen über die Ausformulierung der Gaspreisbremse auf Bundesebene erlebt. Klar ist, bei den Preisen, die hoch sind und hoch bleiben werden, dass das ganze Thema mit enormem sozialen Sprengstoff verbunden ist und auch zu einer Demokratiekrise führen kann. Deswegen ist die Analyse, die hier vorgenommen worden ist, komplett richtig, dass wir schnell weg müssen von Öl und Gas, die viel zu wertvoll sind, weiter in Heizungen oder Fernwärmenetzen verbrannt zu werden. Sie sind ein sehr wertvoller und teurer Rohstoff, mit dem wir effizient umgehen müssen und den wir nach und nach, möglichst schnell durch erneuerbare Energien ersetzen müssen. Ich stimme vielem, was hier gesagt worden ist, zu, unter anderem auch der Aussage, dass Wärmenetze eine ganz zentrale, die wichtigste Infrastruktur sind, die wir im Bereich der Wärme haben. Das ist lange Kernelement der Wärmewendestrategie der Landesregierung gewesen, und das spiegelt sich auch im Klimaschutzgesetz wider, das wir in der letzten Legislaturperiode auf den Weg gebracht haben. Wir haben verschiedene Lösungsansätze und Instrumente, auf die wir zurückgreifen. Das sind ordnungsrechtliche Instrumente, zum Beispiel die Verpflichtung, dass wir künftig mit 15 Prozent erneuerbaren Energien in die Gebäude reingehen müssen, wenn sie saniert werden. Wir haben die Verpflichtung für kommunale Wärmeplanungen im Energiewende- und Klimaschutzgesetz geschaffen. Wir haben die Zusage des Bundeskanzlers, dass es ein Effizienzgesetz auf Bundesebene geben wird, das seinen Namen verdient. Das muss jetzt vorgelegt und auf den Weg gebracht werden. Im Koalitionsvertrag haben wir uns vorgenommen, auch dafür zu sorgen, dass die Fernwärmenetzbetreiber, die heute noch übermäßig viel Erdgas einspeisen, eine Verpflichtung auferlegt bekommen nachzuweisen, wie sie die Fernwärmeversorgung klimaneutral gestalten werden. Wir haben marktliche Instrumente, zum Beispiel den CO -Preis, aus Schleswig-Holstein heraus auf 2 den Weg gebracht. Wir haben immer an der Seite der Bioenergie gestanden, wenn es um EEG-Reformen ging, also unterstützt, dass wir erneuerbare Energien überhaupt in die Wärmenetze hineinbekommen. Wir haben als Land auch viel im Land getan, zum Beispiel eine Beratungsinfrastruktur bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein aufgebaut. Ich bin ein bisschen betrübt darüber, dass teilweise so verniedlichend darüber gesprochen wird. Wir haben mehrere 100 Initialberatungen in den Kommunen durchgeführt. Wir haben sie immer wieder darin bestärkt und werden sie weiter stärken. Es finden dauernd fachliche Austauschgremien statt. Wir machen Handreichungen für die Kommunen, nehmen die Kommunen an die Hand. Wir haben eine eigene Förderrichtlinie gehabt, einen zweistelligen Millionenbetrag in kommunale Nah- und Fernwärmenetze investiert. Wir haben viel Engagement in der Fläche gehabt und erzeugt. Wir haben die kommunalen Klimaschutzmanagerinnen und –manager gestützt und gefördert, wo es nur ging. Sie sind Treiber in der Kommune für die Wärmewende. Und wir haben uns entschieden, auch private Eigenheimbesitzer und Mieterinnen und Mieter dabei zu unterstützen, die persönliche Wärmewende durchzuführen. Das ist ein Anschluss an das Wärmenetz, das kann aber auch eine Entscheidung sein, sein eigenes Gebäude zu dekarbonisieren und in die eigene Energiewende zu investieren. Ich finde es rich- (Minister Tobias Goldschmidt) tig, dass wir den Schwerpunkt auf die Wärmenetze als zentrale Zukunftsinfrastruktur setzen. Aber Wärmenetze sind eben auch nicht in allen Fällen eine Lösung und nicht in allen dieser 1 Millionen Gebäude die richtige Lösung. Ich plädiere absolut für Technologieoffenheit. Man muss sich jede einzelne kommunale Situation anschauen, man muss sich jedes Gebäude einzeln anschauen. Ich finde, in einer Krisenzeit wie dieser hat der Staat auch die Verantwortung, zu sagen, wie das einzelne Gebäude saniert werden kann, und das entsprechend zu unterstützen. Wir sehen die Kostensteigerungen gerade bei den Technologien. Deshalb stehe ich zu dem Paket für Klimaschutz für die Bürgerinnen und Bürger, auf das sich die Koalition verständigt hat. (Beifall Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Ja, jetzt kann man auch einmal klatschen. (Oliver Kumbartzky [FDP]: Da könnt Ihr doch mal klatschen! – Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beate Raudies [SPD]: Das ist so mitreißend, dass einem hier die Spucke wegbleibt! – Weitere Zurufe) Richtig ist, dass zwei Jahrzehnte eine sehr kurze Zeit sind, dass wir die komplette Dynamik brauchen – übrigens auch aus dem Markt heraus mit allen Akteuren. Deshalb glaube ich nicht, dass es richtig ist, mit Holzhammer und Dirigismus zu sagen: Wir machen eine staatliche Institution, die jetzt erst einmal wieder viele Jahre plant und tüftelt, und dann wird ein perfekter Roll-out kommen. Wir brauchen das Engagement und die Dynamik aus der Kommune, von der IB.SH, aus der Energieagentur, von den Klimaschutzmanagern und vor allen Dingen auch aus der Privatwirtschaft, aus dem Handwerk, aus der Bauwirtschaft und der Energiewirtschaft. Sie müssen jetzt alle mit anfassen. Das sollten wir nicht durch Top-down-Ansätze abwürgen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)
Lukas Kilian CDU
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine Damen und Herren! Digitalpolitik ist hip, Digitalpolitik ist gelb (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) – meint zumindest die ein oder andere Partei immer landauf, landab zeigen zu müssen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Sehr gut!) Kaum eine andere Partei als die FDP hat in den letzten Jahren so getan, als ob sie die digitalpolitische Kompetenz hätte. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das ist völlig richtig, die hat sie!) Umso größer war dann die Erwartung an Volker Wissing. Sie erinnern sich an heute Morgen: #WissingWirkt. So heißt es: „Die digitale Transformation ist eine der größten Chancen und Herausforderungen unserer Zeit. Wie wir sie gestalten, wird unser Leben für lange Zeit prägen. …“ (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) „Deutschland braucht endlich Tempo bei der Digitalisierung, um seine Chancen auf Fortschritt nicht zu verspielen.“ Das steht auf der Homepage der FDP. Anfang November 2022 verfasste dann Christian Lindner für die WirtschaftsWoche einen Artikel. Dort schrieb er: Wir werden „die digitale Infrastruktur massiv ausbauen. … Die Zahl der Glasfaseranschlüsse soll bereits bis 2025 verdreifacht werden und somit die Hälfte der Haushalte mit Glasfaser versorgt sein. Ziel ist es, unsere Infrastruktur vom Engpass zum strategischen Ermöglicher innovativer Geschäftsmodelle zu machen.“ (Zurufe und Beifall FDP) Überraschenderweise gab der Bund aber jüngst bekannt, dass für dieses Jahr mit dem geförderten Breitbandausbau Schluss ist. Die Förderrichtlinie für den Breitbandausbau, welche die Mittel für 2023 verteilen soll, ist den Ländern aktuell noch nicht einmal im Entwurf übersandt worden.
Peter Lehnert
Herr Kollege Kilian, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Buchholz?
Lukas Kilian CDU
Ich habe mich schon gewundert, wie lange das dauert. Also ja.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Danke schön. – Kollege Kilian, können Sie uns den Grund verraten, warum am 17. Oktober 2022 ein Förderstopp eingetreten ist? Können Sie uns auch sagen, in welcher Höhe im Verhältnis zu den Vorjahren die Fördermittel beim Breitbandausbau standen, und wer dafür gesorgt hat, dass diese Höhe der Fördermittel erreicht worden ist? – #WissingWirkt: Es stehen im Bund rund 12 Milliarden Euro für den Ausbau zur Verfügung, sie sind allerdings gedeckelt auf jährlich 3 Milliarden Euro. Ich habe es geahnt, dass die FDP genau mit diesem Punkt kommen wird. Es war ja auch Ihre Parlamentarische Staatssekretärin, Frau – warten Sie – Daniela Kluckert, die den Stopp der Förderung als gute Nachricht verkauft hat. Sie hat gesagt: Mensch, toll, was wir schon alles in das Land gebracht haben; das ist doch ein super Zeichen! – Ich muss sagen, dass ich das kein super Zeichen finde, wenn man solche Programme auslaufen lassen muss, weil man kein Geld mehr zur Verfügung hat. Das hat für mich nichts mehr mit „Fortschritt wagen“ zu tun. (Vereinzelter Beifall CDU – Beate Raudies [SPD]: Den Satz schreibe ich mir auf! –
Dr. Kai Dolgner SPD
Frage nicht beantwortet, jetzt bin ich enttäuscht!)
Peter Lehnert
Kollege Kilian, erlauben Sie eine weitere Frage des Kollegen Dr. Buchholz?
Dr. Bernd Buchholz FDP
Das ist keine zweite Frage, sondern die Wiederholung der Frage. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Genau!) Können Sie uns sagen, wie viele Fördermittel in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021 vom Bund zur Verfügung gestellt worden sind und wieviel dann im Jahr 2022 bis zum 17. Oktober abgeflossen ist, Herr Kollege Kilian? – Ich kann Ihnen noch einmal sagen, dass Ihre Koalition, die Ampelkoalition, rund 12 Milliarden (Lukas Kilian) Euro für die Glasfaserinfrastruktur zur Verfügung gestellt hat, gestreckt über vier Jahre verteilt, also 3 Milliarden pro Jahr gedeckelt. Das ist die Antwort. Dazu, wer das zur Verfügung gestellt hat, ist die Antwort – #WissingHilft –, Herr Wissing. Das wissen viele nicht, denn er ist ein bisschen wie die Anja Karliczek der alten Bundesregierung, er ist aktuell der Digitalisierungsminister; die Durchschlagskraft ist genau die Gleiche. Und ja, es ist erheblich mehr, (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Ah! Ah!) aber es ist zu wenig. Der Hashtag #WissingWirkt kriegt so eine ganz neue Bedeutung. Positiv kann man aber festhalten (Weitere Zurufe FDP) – Freunde, es geht ja noch weiter –: Es gibt kein Erkenntnisproblem, wir haben ein Durchsetzungsund Umsetzungsproblem. Klar ist, so ein plötzlicher Stopp der Gigabitförderung entzieht den Ausbauplänen, insbesondere im ländlichen Raum, den Boden. Denn nun befürchtet man ein Windhundrennen um Fördermittel. Man plant daher in Berlin – das ist der wirkliche Anschlag auf Länder wie Schleswig-Holstein – ein Priorisierungsverfahren. Ich sage hier ganz klar: Es darf keine einseitige Priorisierung von weißen und hellgrauen Flecken beim Breitbandausbau geben! Wer in den letzten Jahren seine Hausaufgaben gemacht hat, darf nicht abgestraft werden! (Beifall Tim Brockmann [CDU] und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Wir erwarten auch, dass regionale Besonderheiten der Bundesländer angemessen berücksichtigt werden. Ziel muss nämlich eine flächendeckende Glasfaserversorgung sein (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) und nicht eine Art Entwicklungshilfeprogramm für Bundesländer, die in den letzten Jahren nichts oder viel zu wenig in diesen Bereichen gemacht haben. (Vereinzelter Beifall CDU, Beifall Oliver Brandt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Um eine weitere Verunsicherung zu vermeiden und Planungssicherheit zu schaffen, ist auch der Start der Förderrichtlinie zum 1. Januar 2023 zwingend notwendig. Wie heißt es noch so schön auf der Homepage der FDP: „Deutschland braucht Tempo bei der Digitalisierung.“ In der Ausgestaltung des Förderprogramms ist eine einseitige Priorisierung von weißen und hellgrauen Flecken abzulehnen. Neben dem bürokratischen Mehraufwand – man stelle sich das einmal vor, erst einmal zu prüfen: Sind wir im weißen, hellgrauen oder grauen Bereich, darf man hier überhaupt fördern? Das wäre ein bürokratischer Wahnsinn – würde das auch dazu führen, dass wir als Bundesland absehbar von der Förderung ausgeschlossen würden. So war es Schleswig-Holstein, das schon 2013 als erstes Bundesland eine Breitbandstrategie mit konkreten Infrastrukturzielen aufgelegt hat. Die konsequente Umsetzung dieser Strategie – ganz nebenbei durch alle hier in diesem Haus vertretenen demokratischen Parteien – hat immer dazu geführt, dass Schleswig-Holstein als Glasfaserland den höchsten Versorgungsgrad mit Glasfaseranschlüssen unter allen Flächenländern in Deutschland hat. Auch politisch waren wir uns immer einig: gemeinsam für die Breitbandversorgung. Lassen Sie uns deshalb auch politisch gemeinsam dafür sorgen, dass die Bundesregierung jetzt nicht diejenigen bestraft, die in den letzten Jahren ihre Hausaufgaben gemacht haben, und Fördermittel von Schleswig-Holstein in andere Regionen in diesem Land lenkt. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Antrag, wir bitten aber auch um Druck in Berlin. Es ist eigentlich ganz einfach: Leistung muss sich lohnen! – Vielen Dank. (Vereinzelter Beifall CDU und Beifall Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Peter Lehnert
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Kollege Oliver Brandt das Wort.
Oliver Brandt GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Breitbandversorgung gehört heutzutage zur Daseinsvorsorge. Ohne schnelles Internet ist unser Alltag nicht mehr vorstellbar. Das haben wir spätestens während der Coronapandemie im Homeoffice oder beim Homeschooling erlebt – freudvoll oder leidvoll, je nachdem, ob ein Anschluss vorhanden war. Diese Entwicklung wird sich fortsetzen, egal ob digitale medizinische Sprechstunde, die Onlineberatung bei der Hausbank oder das Gespräch mit dem Enkel, der in Australien studiert – ein Glasfaseran- (Oliver Brandt) schluss gehört für viele Menschen so selbstverständlich wie der Kühlschrank oder die Waschmaschine zum Haushalt und ist gleichzeitig ein Standortvorteil für die Ansiedlung von Unternehmen. Das wurde in Schleswig-Holstein früh erkannt. Bereits 2010 haben die kommunalen Landesverbände ihre Kapazitäten und ihr Know-how im Breitbandkompetenzzentrum Schleswig-Holstein gebündelt. Durch die Gründung von Zweckverbänden in vielen Regionen sind besonders Projekte im ländlichen Raum vorangetrieben worden, was zu einer schnelleren Umsetzung beigetragen hat. Schon 2013 hat die Landesregierung eine Breitbandstrategie mit einer klaren Zielvorgabe vorgelegt. Das damalige Ziel – Breitband 2030 – wurde zwischenzeitlich angepasst. Wir wollen bis 2025 in jeder Region des Landes Glasfaseranschlüsse zur Verfügung stellen. Dank dieser rechtzeitigen Weichenstellung steht Schleswig-Holstein sehr gut da und ist beim Breitbandausbau Spitzenreiter unter den Flächenländern in Deutschland. Im Breitbandatlas der Bundesregierung sind zwischen Flensburg und Lauenburg nur wenige weiße oder graue Flecken zu finden, das heißt Kommunen ohne schnelles Internet beziehungsweise mit einer Anbindung unter 100 Megabit pro Sekunde. Dabei haben Landes- und Bundesprogramme unter anderem aus dem Sondervermögen Breitbandstrategie dazu beigetragen, dass auch dort die nötige Infrastruktur geschaffen werden konnte, wo ein eigenwirtschaftlicher Auf- und Ausbau des Glasfasernetzes nicht möglich war. In diesen Zusammenhang begrüße ich, dass ab 2023 die Möglichkeit besteht, auch Haushalte zu fördern, die bereits mit 100 Megabit pro Sekunde versorgt sind. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Nur: Der gute Ausbaustand in Schleswig-Holstein hilft denen nicht, die immer noch auf einen Anschluss warten, auch bei uns im Land in einigen wenigen Regionen. Und jetzt droht der im Oktober von der Bundesregierung verkündete Förderstopp, unser Ziel 100 Prozent Breitband bis 2025 zu gefährden. Es ist daher wichtig, dass die neue Förderrichtlinie des Bundes zügig auf den Weg gebracht wird, denn sonst drohen Verzögerungen von sechs bis neun Monaten bei der Realisierung jetzt anstehender Projekte. Problematisch ist außerdem, dass der Bund das bewährte Förderregime ändern möchte, das auf einer Markterkundung beruhte. Bislang reichte für eine Förderung der Nachweis aus, dass ein eigenwirtschaftlicher Ausbau nicht stattfinden wird. Wenn das derzeit diskutierte und vom Ministerium für Digitales und Verkehr offensichtlich bevorzugte Instrument der Potenzialanalyse für verbindlich erklärt wird, könnte das am Ende dazu führen, dass genau diese Gebiete, in denen die Ausbaukosten aufgrund der großen Distanzen besonders hoch sind, von den Telekommunikationsunternehmen links liegen gelassen werden. Das wäre kontraproduktiv. Nebenbei bemerkt: Pferde wechseln mitten im Prozess, das ist wirklich kein Bürokratieabbau. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Wir unterstützen daher das Schreiben von 14 Bundesländern und den kommunalen Spitzenverbänden an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr vom 21. Oktober, in dem auf diese Probleme hingewiesen und schnelles Handeln eingefordert wurde. Ich fasse zusammen: Nur weil das Land seine Hausaufgaben bisher gut gemacht hat, darf das nicht zum Nachteil für die Regionen bei uns werden, die jetzt auch noch angeschlossen werden müssen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und SSW) Daher richten wir den Appell nach Berlin: Nicht die Guten bestrafen, sondern so fördern, dass bedarfsgerecht weiter ausgebaut werden kann, auch in Schleswig-Holstein. (Beifall Birte Glißmann [CDU]) Vor allem: Keine Verzögerung durch langwierige Gesprächsrunden, damit keine Ausbaupause eintritt und die Menschen noch länger auf schnelles Internet warten müssen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Peter Lehnert
Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort dem Kollegen Dr. Kai Dolgner.
Dr. Kai Dolgner SPD
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausbau des Breitbandnetzes in Schleswig-Holstein – beziehungsweise speziell des Glasfasernetzes, das muss man unterscheiden – ist in einem guten Grad, verglichen mit anderen Bundesländern, wo es zur Mitte letzten Jahres bei 32 bis 33 Prozent lag. Aber auch da ist natürlich noch viel Luft nach (Dr. Kai Dolgner) oben, und es ist auch nur eine Erfolgsgeschichte verglichen mit anderen Bundesländern, im internationalen Vergleich mit Ländern einer ähnlichen Entwicklungsstufe aber eher mau. Ich danke den Antragstellern, dass man sie im Gegensatz zur letzten Breitbanddebatte, die ja gar nicht so lange her ist, nicht daran erinnern muss, dass die Breitbandstrategie 2013 von der Küstenkoalition beschlossen wurde. Öffentliche Daseinsvorsorge und Infrastruktur lassen sich halt nicht rein marktwirtschaftlich organisieren. Wir sollten nicht vergessen, dass darin das große Problem liegt. Wo keine Rendite zu erzielen ist, gibt es sonst nämlich keine Infrastruktur, weshalb der Staat beziehungsweise die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nun seit einiger Zeit nachhelfen müssen. Ich hoffe, beim anstehenden Ausbau der Ladeinfrastruktur oder bei Wärmenetzen werden die notwendigen Konsequenzen gleich von Anfang an gezogen. (Beifall SPD – Beate Raudies [SPD]: Wir haben gerade gehört, dass nicht!) – Ich bin ein hoffnungsvoller Mensch. Als Sozialdemokrat in diesen Zeiten muss man das sein. Nun war das Bundesförderprogramm das mit der höchsten Dotierung aller Zeiten, Kollege Kilian. Insofern war das eben eher ein Taschenspielertrick. (Beifall SPD, Dr. Bernd Buchholz [FDP], Dr. Heiner Garg [FDP] und Christian Dirschauer [SSW]) Im Gegensatz zu dem vorigen Programm konnte man die Mittel auch tatsächlich ausschöpfen, was wahrscheinlich der Kollege Buchholz noch mal sagen wird. Die waren nämlich von den CSU-Ministern so komplex gestellt, dass sie gar nicht ausschöpfbar waren, und das bei einer geringeren Summe. (Beifall SPD, Dr. Bernd Buchholz [FDP], Dr. Heiner Garg [FDP] und Christian Dirschauer [SSW]) Dass es trotzdem für Verstimmungen sorgt, wenn man in den letzten sechs Wochen eines Förderzeitraumes dann keinen Antrag mehr stellen kann, ist vollkommen klar. Aber es ist nicht so, dass schon vor dem 17. Oktober gestellte Anträge nicht mehr beschieden worden sind, sondern am 17. Oktober war Antragsschluss und kein Förderstopp. Das ist auch ein wichtiger Unterschied. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: So ist es!) Der Topf war nämlich tatsächlich leer. Die CDU hat das schon in der Aktuellen Stunde versucht, von der ich auch weiß, dass Sie sie gelesen haben, weil Sie daraus zitiert haben. Sie hatten dann irgendwann Anfang November eine Schalte der digitalpolitischen Sprecher, und da haben Sie gedacht: Das machen wir jetzt mal zum Thema. Der andere Punkt ist eigentlich wichtiger. (Zuruf Lukas Kilian [CDU]) – Ja, dann weiß ich das nicht, wie Sie das – – Wir können das ein anderes Mal klären. Abgesehen davon ist nur noch die Frage, wie viel davon eigentlich nach Schleswig-Holstein geflossen ist und ob schleswig-holsteinische Projekte vom Fördermittelende betroffen waren. Das kann der Herr Minister uns sicherlich auch gleich sagen, inwieweit das, was Herr Kilian vorgetragen hat, überhaupt schleswig-holsteinische Projekte betroffen hat. Eine Kleine Anfrage der Kollegin Raudies hat jedenfalls ergeben, dass 2022 bis zum Zeitpunkt der Anfrage noch keine Landesmittel aus dem Sondervermögen abgeflossen waren, die immerhin die Kofinanzierung waren. Also: Wurden diese Mittel eigentlich inzwischen ausgeschöpft? Wie ist das mit den 74 Millionen Euro? (Beate Raudies [SPD]: 75 Millionen!) Wie ist das mit den 75 Millionen Euro Landesmitteln? Auch hier könnte der Minister uns gerne auf den Stand bringen, wenn es um unsere eigenen Fakten geht. Ich verwechsle hier den Landtag nämlich nicht mit dem Bundestag. Die neue Förderrichtlinie wurde im Oktober für den 1. Januar 2023 angekündigt. Insofern ist klar, dass sie kommt. Da liest sich Ihr Antrag ein bisschen merkwürdig. Da sollte sie natürlich auch kommen, um keine großen Förderlücken entstehen zu lassen. Selbstverständlich unterstützen wir auch die Forderung, dass diejenigen, die fleißig waren und schon hohe Anschlussgrade erreicht haben, nicht dafür bestraft werden. Wir verwechseln nämlich nicht Landtage mit dem Bundestag, und wir machen übrigens auch keine Bundespolitik über Landespolitik. Deshalb haben die meisten A-Länder auch dieser Aufforderung zugestimmt. Ich kann den Kollegen von der Union nur empfehlen, das vielleicht bei zukünftigen politisch geprägten Projekten in den B-Ländern auch so zu machen. Ich denke da an eine Sache, die wir in den letzten Tagen so hatten. (Zuruf Lukas Kilian [CDU]) (Dr. Kai Dolgner) Nun habe ich auch bei Herrn Wissing erheblich mehr Zutrauen, dass er das auch berücksichtigt. (Werner Kalinka [CDU]: Ah, ja!) – Na, Herr Kalinka, Bayern hat 60 Prozent weniger Glasfaserausbau als wir. Was wäre denn bei Infrastrukturprojekten mit Herrn Scheuer und Herrn Dobrindt passiert? Glauben Sie ernsthaft, dass dann Schleswig-Holstein bedacht worden wäre? Das entspricht nicht unseren Erfahrungen der letzten Jahre mit CSU-Ministern. (Zuruf: Jahrzehnte! – Werner Kalinka [CDU]: Nein!) Das haben ja übrigens auch CDU-Kollegen hier längst eingeräumt. Aber nun hätte ich in der mir eigenen Naivität nicht gedacht, dass die Landesregierung bei den laufenden Gesprächen für die nächste Förderperiode dafür die Aufforderung dieses Landtags bräuchte. (Zuruf Werner Kalinka [CDU]) Mit Verlaub, Herr Minister, ich traue es Ihnen vollkommen zu, dass sie auch ohne uns darauf gekommen wären, oder? – Na ja, gut. Es scheint aber ein Markenzeichen dieser schwarzgrünen Koalition zu sein, das Hohe Haus mit Anträgen zu beglücken, die die Regierung längst macht oder zumindest selbstständig machen sollte. Mit dieser dünnen Suppe würde ich meine Diätziele vermutlich sehr schnell erreichen. Ist das wirklich Ihr eigener Anspruch an die parlamentarische Arbeit? (Zuruf Werner Kalinka [CDU]) Aber wenn Sie meinen, dass Ihre eigene Landesregierung diese Aufforderung zum Handeln wirklich braucht, die Interessen zu vertreten, werden wir uns dem natürlich nicht verschließen und zustimmen. Wenn Sie uns auffordern wollten: Wir machen das längst, aber wir sind ja gar nicht der Adressat des Antrags. Jedenfalls haben Sie das nicht geschrieben. Vielleicht machen Sie das vielleicht nächstes Mal: SPD, Grüne und FDP sollen – – Übrigens, Kollege Brandt, Sie sind mit in der Koalition in Berlin. Manchmal habe ich so den Eindruck, dass Ihre eigene Fraktion das nicht so ganz weiß. (Lukas Kilian [CDU]: Die SPD hat jahrelang in Berlin mitregiert!) – Ja, ja die SPD hat jahrelang mitregiert, mit Ihnen, Kollege Kilian.
Peter Lehnert
Lieber Kollege Dolgner, ich verweise auf die Redezeit. Kommen Sie bitte zum Schluss.
Dr. Kai Dolgner SPD
Wir haben immer dazu gestanden, dass wir mitregiert haben. (Lachen CDU) – Da brauchen Sie nicht zu lachen, da können Sie ja fragen, an welcher Stelle denn nicht.
Peter Lehnert
Ich darf noch mal auf die Redezeit hinweisen. Kollege Dr. Dolgner, die Redezeit ist abgelaufen. (Beifall SPD und Christian Dirschauer [SSW]) Für die FDP-Fraktion erteile ich das Wort dem Kollegen Dr. Bernd Buchholz.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, Kollege Kilian, der Versuch ist in die Hose gegangen. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Ja!) Da muss man erst mal sagen: Dem FDP-Bundesverkehrsminister in die Schuhe zu schieben, dass er irgendwie das mit der Digitalisierung nicht vorantreibt – machen wir mal ein bisschen – und das wäre vielleicht für die Vorbereitung auch gut gewesen – Faktencheck: (Zuruf Lukas Kilian [CDU]) Die Bundesregierung unter schwarzer Führung bei Angela Merkel und unter einem schwarzen Digitalisierungsminister Andreas Scheuer hat 2018 genau 0,6 Milliarden Euro für die Breitbandförderung zur Verfügung gestellt, (Dr. Heiner Garg [FDP]: Oh!) im Jahre 2019 1,6 Milliarden Euro. 2020 sind tatsächlich 2,4 Milliarden Euro abgeflossen und 2021 wieder 1,5 Milliarden Euro. Die gedeckelte Fördersumme für das Jahr 2022, also das erste Jahr der Ampel, liegt bei 3,1 Milliarden Euro, die in der Tat schon am 17. Oktober ausgeschöpft waren. Das ist echte Förderung, die realisierbar ist: (Beifall SPD, Dr. Heiner Garg [FDP] und Christian Dirschauer [SSW] – Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) (Dr. Bernd Buchholz) verdoppelte Mittel durch die Bundesregierung, die dann auch abgeschöpft wurden. Erster Punkt. Zweiter Punkt. Zur Wahrheit gehört dann, dass der Bund uns in der Tat im Frühjahr dieses Jahres gesagt hat: Freunde, wir machen das jetzt einfacher. Dafür – das müsst ihr wissen – werden die Mittel dann auch abrufbar sein, und dann wird das ein Rennen. Und dann kann es sein, dass der Topf irgendwann im Laufe des Jahres leer ist. Deshalb hat der Bund gesagt: Wir wollen das mit der Potenzialanalyse. Da haben wir gesagt: Das wollen wir aber nicht, denn wir wollen in der Tat eines nicht: Wir wollen nicht dafür bestraft werden, dass wir in Schleswig-Holstein so gut sind. (Zuruf Lukas Kilian [CDU]) Das wollen wir auch heute noch nicht. Aber damit war eines klar, dass diejenigen, die jetzt den Schreibtisch voller Förderanträge haben und die Realisierung auch möglich machen können, zum Zuge kommen werden. Baden-Württemberg hat am 17. Oktober über eine Milliarde Euro aus dem Fördertopf abgerufen, Sachsen 480 Millionen Euro und Nordrhein-Westfalen auch. Und in Schleswig-Holstein waren die Projekte leider verzögert. Dafür haben wir aber auch vorher schon rasend viel abgegriffen, Herr Kollege, und zwar deutlich oberhalb des Königsteiner Schlüssels. Das haben wir gut gemacht, dass wir das früher gemacht haben. Aber klar ist auch eines: Wer die Projekte hatte, der konnte abrufen. Der Bund hat zu keinem Zeitpunkt, Herr Kilian, gesagt, dass er nicht im nächsten Jahr in derselben Größenordnung weiter fördern wird, sondern die 3,1 Milliarden Euro stehen auch im nächsten Jahr wieder zur Verfügung. (Zuruf Lukas Kilian [CDU]) Das heißt auch: Jetzt müssen die Anträge beschleunigt hineingehen, denn in Wahrheit – und jetzt kann ich mal meine Kenntnisse nutzen, Claus Ruhe Madsen kann das sicherlich noch viel besser sagen, denn er hat ja die Informationen des Breitbandkompetenzzentrums Schleswig-Holstein viel näher, als ich sie vielleicht habe – ist in Schleswig-Holstein ein einziges Projekt abgelehnt worden, und das ist Pellworm. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Ja!) Alle anderen Dinge sind nur Planungsthemen, die zurzeit nicht bearbeitet werden können, aber kein konkretes Projekt, weil wir zurzeit ganz andere Probleme in diesem Land im Breitbandausbau haben. Soll ich Ihnen mal sagen, welche das sind? Sie finden keine Tiefbaufirmen, die zu angemessenem Kostenrahmen unterwegs sind. Wir haben inzwischen sogar bei Glasfaser eine Materialknappheit, die die Lieferketten problematisiert. (Lukas Kilian [CDU]: Baden-Württemberg!) – Ja, das ist aber bei uns so, weil wir nun mal so unterwegs sind. Das können Sie alles da draußen fragen. (Lukas Kilian [CDU]: Das ist doch dünne Suppe!) Das ist das Thema, das zurzeit im Wesentlichen unsere Projekte behindert. Nun kommt etwas, was ab dem nächsten Jahr gültig ist und was wir auch erfreut die ganze Zeit betrieben haben, und deshalb sind wir ja auch gut unterwegs. (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ab morgen schon!) Die alte Aufgreifschwelle, die verhinderte, dass da, wo schon 100 Megabit im Download vorhanden sind, gar nicht mehr gefördert werden darf, ist ab 1. Januar 2023 weg. Das heißt auch: Selbst oberhalb 500 Megabit im Download kann, wenn ein Gigabit-Sprung geschafft wird, gefördert werden, und es soll auch gefördert werden. Es gibt auch die Zusage des Bundes, dass in diesem Bereich gefördert werden wird, wenn allerdings – und das ist die Voraussetzung – kein eigenwirtschaftlicher Ausbau betrieben wird; das war schon immer so. Ein Markterkundungsverfahren wird erforderlich sein. Einen Punkt gibt es – deshalb stimmen wir Ihrem Antrag auch zu –: Es darf nicht sein, dass diejenigen, die gut unterwegs waren, benachteiligt werden. Darauf ist in Berlin zu achten. Der Bund hat die Verhandlungen über diese Förderrichtlinie zugesagt. Ich werde mit meinem Einfluss alles dafür tun, dass diejenigen – und das sind insbesondere neue Bundesländer im Osten, die wenig gemacht haben, aber auch im Süden ist der Glasfaserausbau nicht rasend weit gekommen – nicht ein Prä bekommen, weil sie so einen riesengroßen Nachholbedarf haben. Da kämpfen wir gemeinsam, aber ansonsten gilt: Die Kirche im Dorf lassen, Kollege Kilian. Die Digitalisierung ist bei den Freien Demokraten in den besten Händen. – Herzlichen Dank. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP] und Annabell Krämer [FDP] – Zuruf SPD: Wenn der letzte Satz nicht gewesen wäre!)
Peter Lehnert
Für die SSW-Fraktion erteile ich das Wort der Kollegin Sybilla Nitsch.
Sybilla Nitsch SSW
Geehrter Herr Landtagspräsident! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! In den vergangenen Debatten zum Thema Breitbandausbau haben wir stets dieselben Ergebnisse festgehalten. Im Ländervergleich müssen wir uns nicht verstecken, und gleichzeitig gibt es gerade in unseren ländlichen Regionen noch erhebliche Versorgungslücken. Das Ziel, bis 2025 die wirklich flächendeckende Versorgung mit Glasfaser zu erreichen, bleibt ambitioniert, aber natürlich arbeiten wir alle weiterhin darauf hin, dass bis dahin wirklich alle Menschen bei uns im Land vollständig digital teilhaben und schnelles Internet nutzen können. Die verlässliche Breitbandversorgung ist ein essenzieller Teil der modernen Daseinsvorsorge, entscheidender Standortfaktor und Schlüsselfaktor der weitgehenden Digitalisierung unserer Gesellschaft. Bund, Länder und Kommunen müssen hier gemeinsam einen großen Kraftakt meistern. Umso schwerer wiegt daher die überraschende Meldung, dass die Fortschreibung der entsprechenden Förderrichtlinie auf Bundesebene offenbar hakt und womöglich nicht nahtlos ab Januar 2023 fortgeführt werden kann. Der vorliegende Antrag von SchwarzGrün macht richtigerweise auf diese Lage aufmerksam. Ohne die entsprechende Bundesförderrichtlinie werden viele Ausbauprojekte in unseren Kommunen auf Eis gelegt. Dies wäre ein herber Rückschlag, der nicht nur ärgerlich, sondern unnötig ärgerlich wäre. (Beifall Lukas Kilian [CDU]) Eigentlich war ja ein recht konkreter Zeitplan verabredet. Nach jahrelangem Tauziehen hatte die EUKommission vor zwei Jahren zugestimmt, dass Deutschland den Breitbandausbau künftig deutlich mehr fördern darf. Dabei ging es um die Konkurrenzsituation zwischen staatlichen Förderprogrammen und privaten Investitionen, (Beifall Lukas Kilian [CDU]) um die Förderung von sogenannten weißen wie grauen Flecken, um den Wegfall der sogenannten Aufgreifschwellen und um die Höhe der Fördertöpfe allgemein. Naturgemäß standen sich hier verschiedene Akteure und Interessen gegenüber. Aber letztlich konnten ja viele Breitbandprojekte angeschoben und realisiert werden – sogar so viele, dass das Jahresbudget dieses Bundesförderprogramms nun tatsächlich vorzeitig aufgebraucht ist. Die Fördertöpfe sind also leer, die Nachfrage ist offensichtlich da, am Ziel sind wir trotz aller Zwischenerfolge noch lange nicht, und doch liegt das Programm jetzt erst mal auf Eis. Ursprünglich sollte die Fortschreibung planmäßig in eben diesem Monat erfolgen und verkündet werden. Stattdessen droht nun eine Verzögerung bis ins nächste Frühjahr. Dies aber können und wollen wir uns nicht leisten. Unsere Kommunen, die Wirtschaft und auch die Bürgerinnen und Bürger brauchen Planungssicherheit. Im Zentrum der aktuellen Verhandlungen stehen hier offenbar die künftigen Verteilungsmechanismen und Priorisierungen. Hier muss auf verschiedene Interessen und regionale Besonderheiten Rücksicht genommen werden. Für private Netzbetreiber muss sich der Ausbau wirtschaftlich lohnen; und diese sind dem Einsatz von Fördergeldern vorzuziehen. Staatliche Fördergelder müssen entsprechend gezielt dort eingesetzt werden, wo sie gebraucht werden. Bei allem Verständnis, dass es sicherlich nicht einfach ist, ein geeignetes übergeordnetes Rahmenkonzept plus flexiblere kleinere, regional passgenaue Verteilungsmechanismen zu erarbeiten, muss man sich doch fragen, warum diese Unstimmigkeiten erst jetzt so kurz vor knapp auffallen und das gesamte Prozedere ins Stocken bringen. Relativ plötzlich wird nun um eine entsprechende Potenzialanalyse gezankt, mit der bewertet werden soll, ob eine Region die Aussicht auf einen privaten Ausbau hat. Das Problem: Eine Ausbaugarantie war mit diesem Instrument nie verbunden. Als Idee steht jetzt wohl im Raum, dass künftig eine Kombination aus dem bisherigen Markterkundungsverfahren sowie einer angepassten Potenzialanalyse zum Einsatz kommen könnte. Eine solche Analyse wird nun für den Dezember erwartet. Die Überarbeitung einer entsprechenden Bundesförderrichtlinie kann wohl eben leider erst im Anschluss erfolgen. Dennoch können wir die Forderung, dass der 1. Januar 2023 für die nahtlose Fortschreibung eingehalten werden soll, nur unterstützen. (Beifall Lukas Kilian [CDU]) Es ist schlicht unsere Aufgabe, gemeinsam mit Bund und Kommunen dafür zu sorgen, dass wirklich alle Menschen im Land digital teilhaben können. Neben der großartigen Begleitung durch das Breitbandkompetenzzentrum ist dafür auch weiterhin eine substanzielle Förderpolitik durch Bund und (Sybilla Nitsch) Land nötig. Wir hoffen, dass diesbezüglich nun noch kurzfristig eine tragfähige Lösung erreicht wird. (Beifall SSW, FDP und Lukas Kilian [CDU])
Peter Lehnert
Für die Landesregierung erteile ich Minister Claus Ruhe Madsen das Wort.
Claus Ruhe Madsen
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Schnelles und stabiles Internet ist in der heutigen Zeit ein Grundbedürfnis. Wir leben in einer Always-on-Gesellschaft. Arbeiten, kommunizieren, einen Film schauen, Konzertkarten buchen: Für all das brauchen wir und wollen wir schnelles Internet. Ich persönlich wohne in Kiel und kann mich nicht beklagen. (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gerade abseits der großen Städte ist Internet aber keine Selbstverständlichkeit. In Schleswig-Holstein haben wir bekanntlich viel ländlichen Raum und wenig Stadt. Deswegen ist der Breitbandausbau so wichtig. Deswegen ist auch eine vernünftige Förderlandschaft so wichtig. Gerade in dünn besiedelten Gebieten ist der Breitbandausbau häufig nicht wirtschaftlich und wird von den großen Telekommunikationsanbietern deswegen eher links liegen gelassen. Trotzdem sind wir in Schleswig-Holstein seit Jahren Spitzenreiter beim Breitbandausbau. Jetzt schon könnten sich 61 Prozent der Haushalte anschließen. Bundesweit ist dies übrigens in der Größenordnung von 26 Prozent. Wie haben wir das geschafft? – Vor allem durch Förderung. Wir sind schon gut davor, deswegen trifft uns im Moment der Förderstopp des Bundes nicht so hart, vielleicht sogar weniger als andere Länder. Der geförderte Ausbau ist und bleibt aber ein wichtiger Baustein unserer Breitbandstrategie, denn 61 Prozent sind eben noch nicht 100 Prozent. Es gibt noch viel Förderbedarf, um auch die sprichwörtliche letzte Milchkanne an das blitzschnelle Internet anzubinden. Denn das, meine Damen und Herren Abgeordnete, ist Lebensqualität. Für viele von uns mag das selbstverständlich sein, es ist es aber nicht. Was schnelles Internet bedeutet, merkt man nicht, wenn man damit arbeitet, sondern dann, wenn es nicht verfügbar ist. Der Antragstopp des Bundes und die Diskussionen um eine Priorisierung in der Förderung haben zu viel Verunsicherung der Kommunen geführt, die sich im Ausbau engagieren. Sie warten dringend auf eine verlässliche Perspektive, wann und unter welchen Bedingungen Förderanträge wieder möglich sind. Die wollen wir ihnen geben. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Gespräche mit dem Bund liefen und waren ursprünglich auch auf einem sehr guten Weg, bis der Ausbaustopp kam. Danach hat der Bund den gefundenen Kompromiss bei der zukünftigen Förderung wieder infrage gestellt. Für uns ist bei weiteren Verhandlungen besonders wichtig, dass es zwischen Ländern nicht zu einem Windhundrennen um die Fördergelder kommt. Der Bund will Regionen mit vielen weißen und grauen Flecken – also Gegenden mit wenig Glasfaser – priorisieren. Das würde für Schleswig-Holstein bedeuten, dass wir hinten runterfallen und dafür bestraft werden, dass wir früh und schnell vorangegangen sind. Wir brauchen zum Beispiel Fördermittel für einzelne Außenanlagen, die von den Telekommunikationsunternehmen nicht erschlossen wurden. Damit werden nur wenige Haushalte angeschlossen, die aber genauso wichtig sind wie jeder andere Haushalt. In der Priorisierung würden sie aber vermutlich weit hinten landen.
Peter Lehnert
Entschuldigung, Herr Minister. Erlauben Sie eine Zwischenfrage der Frau Kollegin Raudies?
Claus Ruhe Madsen
Selbstverständlich. Die Erste! (Heiterkeit)
Beate Raudies SPD
Ja, sehr geehrter Herr Minister! – Ich freue mich! – Ich mich auch! (Heiterkeit) Herr Minister, mögen Sie uns vielleicht noch einmal sagen, welche Rolle Sie dem Sondervermögen des Landes und den 75 Millionen Euro, die da noch liegen, bei der Breitbandförderung einräumen? Welche Möglichkeit sehen Sie, mit dem Land da einzuspringen? Sie beschreiben ja die Defizite. Was machen (Minister Claus Ruhe Madsen) Sie mit dem Geld, das der Landtag Ihnen da hingelegt hat? – Erst einmal stelle ich fest, dass es natürlich wichtig ist, dass nach wie vor unser Sondervermögen gut ausgestattet ist. Deswegen sind wir als Land nach wie vor gut aufgestellt. Aber wir benötigen natürlich auch den Bund, um den Ausbau hinzubekommen. Deswegen kann ich Ihnen nur antworten: Wir sind nach wie vor gut aufgestellt, wir brauchen aber auch die Unterstützung vom Bund. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe SPD)
Peter Lehnert
Herr Minister, erlauben Sie eine weitere Zwischenfrage der Kollegin Raudies?
Beate Raudies SPD
Herr Minister, das Sondervermögen ist kein Selbstzweck, sondern der Landtag hat es seinerzeit eingerichtet, um zusätzliche Mittel bereitzustellen. Damit kofinanzieren wir die Bundesmittel. Ich hatte danach gefragt. Zum Stand 1. Juli war nichts in diesem Jahr zur Kofinanzierung von Bundesmitteln abgeflossen. Die andere Sache ist aber: Wir finanzieren mit diesen Landesmitteln auch Projekte, für die es möglicherweise keine Bundesförderung gibt. Ganz ehrlich: Bevor es da liegt und keiner es braucht, warum nehmen Sie es nicht, um die Breitbandförderung in diesem Land voranzubringen? – Ich kann nur wiederholen: Das Wichtigste ist es, die Mittel, die uns jemand anbietet, erst einmal abzunehmen und einzusetzen. Erst dann können Landesmittel eingesetzt werden. Nach wie vor sind wir gut ausgestattet. Wir unterstützen nach wie vor den Breitbandausbau, weil wir bis 2025 100 Prozent haben wollen. Da werden wir aber auch jeden Cent benötigen, den wir selber haben, und jeden Cent, den uns jemand gibt. Sonst wird das nicht gelingen. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Noch einmal: Wir würden bei der Priorisierung vermutlich ganz hinten landen. Damit wäre ja auch unser Ziel des flächendeckenden Glasfaserausbaus in Gefahr. Wir verhandeln schon jetzt mit anderen Ländern, um einen Gegenvorschlag zu dem des Bundes zu erarbeiten. Grundidee ist, feste Länderquoten zu vereinbaren. Ich werde alles daransetzen, den Bund vom Alternativvorschlag zu überzeugen, denn sonst droht in Schleswig-Holstein nicht nur ein Antrags-, sondern auch ein Ausbaustopp. Den können wir uns nicht erlauben. – Vielen lieben Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Ich schließe die Beratung. Es ist, glaube ich, Abstimmung in der Sache gewünscht und keine Ausschussüberweisung beantragt. Dann würde ich zur Abstimmung in der Sache kommen. Es ist beantragt worden, über den Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/410, in der Sache abzustimmen. Wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist der Antrag einstimmig angenommen. Ich komme jetzt zu Tagesordnungspunkt 61: Tätigkeit des Petitionsausschusses in der Zeit vom 01.04.2022 bis 30.06.2022 Bericht des Petitionsausschusses Drucksache 20/362 Ich erteile das Wort dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses, dem Abgeordneten Hauke Göttsch.
Hauke Göttsch CDU
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute stelle ich Ihnen den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das zweite Quartal 2022 vor. 80 neue Petitionen sind in diesem Quartal beim Petitionsausschuss eingegangen. (Werner Kalinka [CDU]: Bürgernähe!) Der Ausschuss hat 100 Petitionen abschließend behandelt, darunter drei öffentliche. Weitere statistische Angaben zum Berichtszeitraum, zum Beispiel zur Art der Erledigung, sind dem aktuellen Bericht zu entnehmen, der Ihnen vorliegt. In Schleswig-Holstein haben wir ein hervorragendes Petitionswesen, (Hauke Göttsch) (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) um Bürgerinnen und Bürgern effizient und niedrigschwellig zu helfen. Der Erfolg gibt uns recht. Menschen jeglichen Alters, jeglicher Herkunft und jeglicher Nationalität wenden sich hilfesuchend an den Ausschuss. Manchmal ist es notwendig, dass der Ausschuss zu den Menschen hinfährt, die sich nicht frei bewegen können. Diesen Montag hat eine Delegation des Petitionsausschusses die JVA Kiel besucht und Gespräche mit der Anstaltsleitung, dem örtlichen Personalrat sowie individuelle Gespräche mit Gefangenen geführt. Der Hintergrund ist, dass der Ausschuss die in verschiedenen Petitionsverfahren zum Strafvollzug an ihn herangetragenen Anliegen zum Anlass genommen hat, sich auch in dieser Legislaturperiode mit den Haft- und Arbeitsbedingungen in den Strafvollzugsanstalten Schleswig-Holsteins auseinanderzusetzen. Für die Abgeordneten, die dabei waren, war es sehr interessant. Man hat einen Einblick bekommen. Man sieht nicht nur auf dem Papier, wo und wie etwas funktioniert, sondern man hat es begriffen. Nur durch Greifen kann man begreifen. (Andrea Tschacher [CDU]: Sehr gut! – Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Heute möchte ich ihn einen weiteren Fall vorstellen, in dem der Petitionsausschuss eng mit dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zusammengearbeitet hat und den betroffenen Menschen letztendlich sehr erfolgreich helfen konnte. Eine Petentin hatte den Ausschuss um Unterstützung bei ihrem Bemühen um die Feststellung eines höheren Pflegegrades ihrer Mutter gebeten. Der gesundheitliche Zustand der Mutter hatte sich sehr verschlechtert. Die zuständige Pflegekasse hatte trotzdem aufgrund des Gutachtens des Medizinischen Dienstes einer Höherstufung des Pflegegrades nicht zugestimmt. Der Petitionsausschuss hatte daher beschlossen, diese Petition wegen der ablehnenden Entscheidung über den Pflegegrad dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zuzuleiten und die Prüfung der dortigen Ergebnisse vor einer weiteren Beratung abzuwarten. Im Widerspruchsverfahren hat dann die Pflegekasse eine weitere Begutachtung durch den Medizinischen Dienst beauftragt. Diese hat ergeben, dass die Voraussetzungen des begehrten Pflegegrades 3 bei der älteren Dame vorliegen. Die Pflegekasse hat die entsprechenden Leistungen nunmehr bewilligt, und die Petition konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Das ist in meinen Augen ein gutes Beispiel, wie wichtig eine konstruktive Zusammenarbeit der Petitionsausschüsse von Bund und Ländern ist. Die Abgeordneten des Petitionsausschusses bemühen sich darüber hinaus in Zusammenarbeit aller Fraktionen, den Bürgerinnen und Bürger zu helfen. Vielen Dank an dieser Stelle an meine engagierten Kolleginnen und Kollegen und auch an unser hervorragendes Petitionsausschussbüro! Vielen Dank, und schönen Feierabend. (Beifall ganzes Haus)
Peter Lehnert
Vielen Dank an den Herrn Berichterstatter. Bevor wir zu dem avisierten Feierabend kommen, haben wir noch zwei weitere Tagesordnungspunkte. (Heiterkeit) Gibt es Wortmeldungen zu dem Bericht? – Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt, den Bericht Drucksache 20/362 zur Kenntnis zu nehmen und die Erledigung der Petitionen zu bestätigen. Wer der Ausschussempfehlung folgen möchte und so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Dann ist das einstimmig so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 17 auf: Wahl der Mitglieder des Landtags für den Wahlkreisausschuss Wahlvorschlag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW Drucksache 20/380 Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich lasse über den Wahlvorschlag abstimmen und schlage Ihnen hierfür offene Abstimmung vor. – Widerspruch höre ich nicht. Dann werden wir so verfahren. Wer dem Wahlvorschlag Drucksache 20/380 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um sein Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Einstimmig. Damit ist der Wahlvorschlag einstimmig angenommen, und alle vorgeschlagenen Mitglieder sind gewählt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 18 auf: (Vizepräsident Peter Lehnert) Besetzung der Stelle der Präsidentin oder des Präsidenten des Landesarbeitsgerichts bei dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in Kiel Wahlvorschlag des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 20/387 Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich lasse über den Wahlvorschlag abstimmen und schlage Ihnen hierfür offene Abstimmung vor. – Widerspruch höre ich nicht. Ich weise noch darauf hin, dass für die Wahl die Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich ist. Wer dem Wahlvorschlag Drucksache 20/387 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um sein Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Ich stelle fest, dass damit die erforderliche Zweidrittelmehrheit zur Annahme erreicht ist. Damit ist der vorgeschlagene Präsident gewählt. Ich gratuliere Herrn Wulf Benning und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Wahrnehmung Ihrer Aufgaben! (Beifall ganzes Haus) Damit sind wir jetzt dem vom Vorsitzenden des Petitionsausschusses bereits avisierten Feierabend deutlich nähergekommen. Ich unterbreche die Tagung bis morgen früh 10 Uhr. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 17:47 Uhr Herausgegeben von der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenografischer Dienst Namentliche 10. Sitzung am 23. Beschleunigung statt Moratorium Antrag der Drucksache (Seite 632 des Name Abstimmung CDU Martin Balasus Enthaltung Tim Brockmann Enthaltung Claus Christian Claussen Enthaltung Michel Deckmann Enthaltung Birte Glißmann Enthaltung Hauke Göttsch Enthaltung Daniel Günther Enthaltung Hauke Hansen Enthaltung Andreas Hein Enthaltung Kristina Herbst Enthaltung Dagmar Hildebrand Enthaltung Thomas Jepsen Enthaltung Dr. Hermann Junghans Enthaltung Werner Kalinka Enthaltung Lukas Kilian Enthaltung Rixa Kleinschmit Enthaltung Peer Knöfler Enthaltung Tobias Koch Enthaltung Peter Lehnert Enthaltung Volker Nielsen Enthaltung Seyran Papo Enthaltung Patrick Pender Enthaltung Ole-Christopher Plambeck Abwesend Karin Prien Abwesend Katja Rathje-Hoffmann Enthaltung Heiner Rickers Enthaltung Anette Röttger Enthaltung Cornelia Schmachtenberg Enthaltung Sönke Siebke Enthaltung Andrea Tschacher Enthaltung Manfred Uekermann Enthaltung Rasmus Vöge Enthaltung Uta Wentzel Enthaltung Wiebke Zweig Enthaltung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Silke Backsen Enthaltung Jasper Balke Abwesend Oliver Brandt Enthaltung Bettina Braun Enthaltung Eka von Kalben Enthaltung Dirk Kock-Rohwer Enthaltung Malte Krüger Enthaltung Anlage Abstimmung November 2022 - Tempo für die A 20! Fraktion der FDP 20/406 Plenarprotokolls) Name Abstimmung Jan Kürschner Enthaltung Anna Langsch Enthaltung Catharina Johanna Nies Enthaltung Lasse Petersdotter Enthaltung Uta Röpcke Enthaltung Ulrike Täck Enthaltung Nelly Waldeck Enthaltung SPD Dr. Kai Dolgner Ja Niclas Dürbrook Ja Martin Habersaat Ja Birgit Herdejürgen Ja Thomas Hölck Ja Thomas Losse-Müller Ja Serpil Midyatli Ja Birte Pauls Ja Beate Raudies Ja Sandra Redmann Ja Sophia Schiebe Ja Marc Timmer Ja FDP Dr. Bernd Buchholz Ja Dr. Heiner Garg Ja Annabell Krämer Ja Oliver Kumbartzky Ja Christopher Vogt Ja SSW Christian Dirschauer Ja Lars Harms Ja Sybilla Nitsch Ja Jette Waldinger-Thiering Ja Zusammenstellung: Abgegebene Stimmen 66 davon Jastimmen 21 Neinstimmen - Enthaltungen 45
