Bettina Braun
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Wenn man sich als neue Abgeordnete in der Datenbank des Landtags informiert, ob denn über das Thema Hundesteuer hier schon einmal beraten wurde, stellt man schnell fest, dass es offensichtlich ein Dauerbrenner ist. Faszinierend, besonders im Hinblick auf die Tatsache, dass es sich um eine kommunale Steuer handelt und die rechtliche Lage doch eindeutig ist. Dinge, die die Gemeinden vor Ort regeln können, sollen sie auch regeln. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Beate Raudies [SPD]: Außer bei der Pferdesteuer!) Grundsätzlich ist die Idee richtig, den Tierheimen zu helfen. Sie stehen derzeit vor besonderen Herausforderungen, weil sie viele Tiere aufnehmen müssen, die ihre früheren Besitzerinnen und Besitzer während der Coronapandemie angeschafft haben und nun doch nicht mehr haben wollen. Außerdem haben sie – wie wir alle – mit den stark gestiegenen Energiekosten zu kämpfen. Ob der Verzicht auf die Hundesteuer für den ersten Hund aus dem Tierheim da so viel weiterhilft, bezweifle ich allerdings. Denn was bedeutet das konkret? Bei uns in der Gemeinde sind das ganze 70 Euro. Wer sich wegen 70 Euro Einsparung im Jahr motiviert fühlt, einen Hund aus dem Tierheim aufzunehmen, der wird sich spätestens bei der ersten Tierarztrechnung überlegen, dass mit der Übernahme der Verantwortung für einen Hund noch ganz andere Beträge einhergehen, und dann den Hund womöglich wieder ins Tierheim zurückbringen. Damit ist wirklich niemandem geholfen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW) Das Thema Hundesteuer gehört in die Kommunen und nicht in den Landtag. Ich bin Gemeindevertreterin in einem Dorf mit etwa 500 Einwohnerinnen und Einwohnern. Unsere Gemeindevertretung befasst sich regelmäßig mit dem Thema. Auch in unserer Gemeinde differenzieren wir inzwischen zwischen dem ersten Hund und weiteren Hunden. Wir besteuern ausgebildete Jagdhunde mit dem halbierten Steuersatz und Begleithunde beispielsweise gar nicht. Ich finde es richtig, dass die Kommunen selbst entscheiden, welche Hunde sie von der Hundesteuer ausnehmen wollen und wie sie die Hundesteuer im Rahmen einer entsprechenden Satzung ausgestalten. Im Oktober 2022 hat das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein berichtet, dass in Schleswig-Holstein die Kommunen jährliche Steuereinnahmen von fast 19 Millionen Euro durch die Hundesteuer haben. Wenn wir das gesetzlich ein- (Bettina Braun) schränken wollten, müssten wir als Land auch für die Einnahmeausfälle der Kommunen aufkommen. In unserem Dorf ist die Größenordnung sehr viel überschaubarer, wir haben derzeit circa 3.800 Euro Einnahmen aus der Hundesteuer pro Jahr. Ich prüfe gerade, ob wir als Gemeinde einen guten Teil dieser Einnahmen aus der Hundesteuer dem Tierheim in der benachbarten Stadt spenden dürfen. Davon hat das Tierheim nämlich mehr. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und SSW)
