Thomas Jepsen
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Kommunalabgabengesetz soll nach dem Entwurf der FDP geändert werden. § 3 regelt, dass die Gemeinden örtliche Steuern erheben können und in Absatz 6 steht aktuell, dass bei der Erhebung der Hundesteuer die Höhe des Steuersatzes für das Halten eines Hundes nicht von der Zugehörigkeit des Hundes zu einer bestimmten Rasse abhängig gemacht werden darf. Außer, dass eine Steuer für bestimmte Rassen nicht extra erhöht erhoben werden darf, worüber man ohne zu stigmatisieren schon zum Beispiel über gefährliche Listen debattieren kann, ist es den Gemeinden also grundsätzlich vollkommen freigestellt, ob und für welche Hunde eine Steuer erhoben werden kann. (Beifall CDU) Die FDP möchte nun, dass Hunde aus Tierheimen und Jagdhunde von den Kommunen nicht besteuert werden dürfen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde zur tierschutzgerechten Verwahrung gefundener Tiere verpflichtet ist beziehungsweise die Unterbringungskosten in einem Tierheim tragen muss. Das sorgt für eine Belastung der kommunalen Haushalte. Man will nun die kommunalen Haushalte durch schnellere Vermittlung der Tierheimhunde entlasten, indem keine Hundesteuer mehr auf Hunde aus Tierheimen erhoben werden darf. Die FDP möchte also die kommunalen Haushalte entlasten, indem eine kommunale Steuer abgeschafft wird. Bemerkenswerte Rechnung! (Beifall CDU) Unabhängig davon, ob diese Rechnung überhaupt aufgeht, kann das auch ein Bürokratenstreich sein, der Bescheinigungen, Prüfungen, Sonderrechnungen und Aufwand nach sich zieht und im Ergebnis wohl auch kaum eine Lenkungswirkung hätte, denn die Hundesteuer ist von den Haltekosten im Vergleich zu Futter und Tierarzt wohl ein eher vergleichbar geringer Aufwand und weniger ausschlaggebend für die Entscheidung zur Anschaffung eines Hundes. (Vereinzelter Beifall CDU) Wenn man sich des Themas schon annimmt, sollte man sich wohl vordringlicher eher um Hunde bestimmter Nutzergruppen kümmern, zum Beispiel Hunde zur Hilfe von Personen wie beispielsweise Blindenführerhunde oder Therapiehunde oder Hunde, die einem öffentlichen Zweck dienen, zum Beispiel Fährten-, Sanitäts- oder Rettungshunde. (Hauke Göttsch [CDU]: So ist es!) Für die Jagdhunde gibt es gute Gründe zur Steuerbefreiung. Schließlich dienen sie einem jagdrechtlichen Zweck, was zudem auch steueraufwandsrechtlich bedenklich erscheinen kann. Insofern haben die Kommunen zur Steuerbefreiung von Jagdhunden in der Regel auch schon in ihren Satzungen entsprechende Regelungen zur Steuerbefreiung oder -entlastung getroffen. (Beifall Hauke Göttsch [CDU]) (Thomas Jepsen) Wenn man sich den Jagdhunden annimmt, sollte man sich auch Gedanken um weitere gewerbliche indizierte Hunde, beispielsweise Herdenschutzhunde, machen. Über all diese Umstände muss sich die steuererhebende Kommune Gedanken machen. Genau darum geht es. Das müssen wir als Landesgesetzgeber den Städten und Gemeinden nicht alles bis ins Detail vorgeben. Die Kommunen erheben die Hundesteuer schließlich eigenständig als Aufwandssteuer und haben sich mit den Steuerbefreiungs- und Steuerermäßigungstatbeständen für bestimmte Hunde längst befasst und entsprechende Regelungen in ihren Satzungen aufgenommen. Dabei steht es den Städten und Gemeinden als Satzungsgeber eben zu, typisierende Regelungen zu treffen. Klare und konsequente Linien zur Ausgestaltung der Steuerbefreiungsund Ermäßigungstatbestände auch zum Lenkungsinteresse kommen den Kommunen zu, nicht dem Land. Wir können allenfalls Hilfesteller bei Identifizierung aufwandsrechtlicher Hundehaltungen wie Hüte-, Forst- oder Jagdhunden sein. Die Verantwortungskompetenz zur Hundesteuer soll für uns grundsätzlich in kommunaler Hand bleiben. (Beifall CDU) Ich verstehe nicht, warum die FDP den Städten und Gemeinden diese Kompetenz absprechen will. Das klingt den Kommunen gegenüber nach Misstrauen gegenüber der örtlichen Kompetenz von Gemeindevertretungen und Stadträten. Ich bin gespannt auf die Reaktion der kommunalen Ebene und die Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
