Lars Harms
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Es ist ein Thema, das regelmäßig die Gemüter zu erhitzen vermag: die Hundesteuer. Schließlich ist der Hund nach wie vor das einzige Haustier, auf das eine Steuer erhoben wird. Dass dies als Ungerechtigkeit gegenüber allen anderen Tierbesitzern empfunden werden kann, ist durchaus nachvollziehbar. Gleichzeitig ist hier das hohe Gut der Steuergesetzgebungskompetenz der Kommunen betroffen, in das die Politik mit einer Neuregelung eingreifen würde. Es bleibt daher ein hochkontroverses Thema. Von ihrer Historie her ist die Hundesteuer ja in der Tat recht willkürlich und ohne Gegenleistung. Einst als Luxussteuer eingeführt, ist sie heute immer noch eine örtliche Aufwandsteuer. Jede Gemeinde kann selbst entscheiden, ob sie eine Hundesteuer erhebt, und wenn ja, in welcher Höhe und gegebenenfalls mit welchen Befreiungs- beziehungsweise Ermäßigungsmöglichkeiten. Entsprechend variieren die Steuersätze von Kommune zu Kommune teilweise erheblich. Zudem – hier hält sich hartnäckig ein Irrglaube – ist die Hundesteuer wie jede Steuer nicht zweckgebunden, sprich: Die Einnahmen werden beispielsweise nicht etwa zur Beseitigung von Hundekot verwendet, sondern fließen dem allgemeinen Haushalt der jeweiligen Kommune zu. So füllt die Hundesteuer manch leere Gemeindekasse – sehr zum Unmut vieler Hundebesitzer, die sowieso schon viele Kosten auf sich nehmen, die die Hundehaltung so mit sich bringt. Die FDP schlägt mit ihrem Gesetzentwurf nun also vor, dass zumindest der erste Hund in einem Haushalt steuerfrei gestellt wird, sofern er aus einer nicht auf Gewinnerzielung gerichteten Einrichtung stammt, sprich: aus einem Tierheim. Auch brauchbare Jagdhunde sollen von der Besteuerung ausgenommen werden. Als Begründung wird insbesondere die Überlastung der Tierheime genannt, die zuletzt verstärkt Tiere aufgenommen haben, die während der Hochphase der Coronapandemie angeschafft und nun jedoch leider wieder abgegeben wurden oder auch werden. Natürlich ist dies der aktuelle Aufhänger, an dem ja durchaus – leider – etwas dran ist. Die Tierheime und die dort zumeist ehrenamtlich Beschäftigten arbeiten am Limit und darüber hinaus. Hier braucht es dringend Entlastung. All die Tiere sollen am Ende ja auch wirklich ein schönes Zuhause finden, wo sie sich dauerhaft wohlfühlen. Ob dies mit dem vorliegenden Gesetzentwurf so einfach funktioniert, müssen wir aber noch genauer beleuchten. Schon auf den ersten Blick stellen sich nämlich einige praktische Fragen: Welche Zahl qualifiziert zu einer „größeren Anzahl“ in einem Tierheim? Gälte die Steuerfreistellung auch bei Ersthunden, die als gefährlich eingestuft sind und für die normal eine höhere Steuer fällig wird? Wie soll die Dokumentation und Überprüfung gewährleistet werden, ob also der Ersthund aus einem örtlichen Tierheim, aus einer ausländischen Hunderettungsorganisation oder von einem Privatzüchter stammt? In der Praxis könnte hier womöglich eher bürokratischer Mehraufwand in den Kommunen als eine Entlastung vor Ort entstehen. Wir vom SSW würden daher lieber die grundsätzlichen und übergeordneten Fragen zu diesem Thema angehen wollen: Hundesteuer – ja oder nein? Wie würden die Kommunen gegebenenfalls entschä- (Lars Harms) digt? Die 19 Millionen Euro stünden dann ja im Raum. Und: Wie können wir die Tierheime grundsätzlich nachhaltig und auskömmlich unterstützen? – Die institutionelle Förderung der Tierheime ist ja schon damals – in Küstenkoalitionszeiten – auf explizite Initiative des SSW eingerichtet worden. Nun muss es darum gehen, dass wir darüber hinaus pragmatisch unterstützen können, ob also einfach die Fördergelder aufgestockt werden sollten, oder darum, wo es konkret weitere Bedarfe gibt, meine Damen und Herren. Das sind die eigentlichen Fragen in diesem Zusammenhang. Zur Tiervermittlung bleibt wohl festzustellen, dass sich diejenigen, die einen Hund haben wollen, nicht von der Hundesteuer davon abhalten lassen. Natürlich bleibt diese für viele ein Ärgernis und eine Ungerechtigkeit. Deshalb gibt es in vielen Gemeindesatzungen schon jetzt viele ähnlich formulierte Ausnahmeregelungen. Beispielsweise kann man für Assistenzhunde eine komplette Befreiung von der Hundesteuer beantragen, was ja auch absolut gerechtfertigt ist. Auch Jäger können in vielen Gemeinden schon jetzt eine Hundesteuerbefreiung oder zumindest eine -ermässigung beantragen. Insgesamt bleibt es natürlich weiterhin wünschenswert, dass viele Heimhunde endlich ein schönes dauerhaftes Zuhause finden, und dafür müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Über den vorliegenden Gesetzentwurf können wir daher gern noch intensiver im Ausschuss beraten. Wir sollten aber auch den Antrag der FDP zum Anlass nehmen, mit den Kommunen darüber zu diskutieren, ob eine Hundesteuer, diese einzige Steuer auf Tiere, wirklich noch notwendig ist oder nicht doch wegfallen kann. (Beifall SSW und FDP)
