Dr. Bernd Buchholz
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Dolgner, ich bin immer begeistert über den Sprachwitz, der da ganz oft drinsteckt, auch über die Wahrheiten, die hinter bestimmten Worten so stecken. In der Tat kann man nur boostern, was man schon gezündet hat. (Heiterkeit Beate Raudies [SPD]) Aber an einer Stelle bin ich doch ein Stückchen weg von der Fundamentalopposition. Ich glaube, es eint uns alle, dass wir die Beschleunigung bei der Digitalisierung tatsächlich wollen. Diese Beschleunigung zu wollen, heißt dann natürlich auch, Ressourcen zu finden. Aber ich finde den Ansatz, Digitalisierungshemmnisse zu identifizieren, auch nicht blöd. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Warum eigentlich nicht? – Genau. Das finde ich jetzt erst mal gut. Ich erwarte vom Digitalisierungsminister nur, dass er uns jetzt – wenigstens dem Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss – diese Liste mit diesen 200 Hemmnissen auch zukommen lässt, damit man einmal schauen kann: Was ist das denn, was kann schnell abgebaut werden und was nicht? Und dann arbeiten wir daran. Das finde ich alles völlig in Ordnung. Ich muss ehrlicherweise sagen: Klar ist es ein Desaster, wenn wir sehen müssen, dass das OZG Ende 2022 nicht umgesetzt wird. Da ist der Herr Minister (Dr. Bernd Buchholz) im Wirtschaftsausschuss in seinem Bedauern ziemlich ehrlich gewesen. Schleswig-Holstein ist nämlich, was alle anderen Bundesländer angeht, nicht ganz alleine. Ich muss hier auch einmal etwas Lobendes sagen, bevor ich zur Fundamentalkritik übergehe: (Heiterkeit FDP und SPD) Im Verhältnis zum Digitalisierungsminister der letzten Legislaturperiode entwickelt dieser Minister eine gewisse Grundgeschwindigkeit. (Beifall Dr. Kai Dolgner [SPD]) – Das müssen wir doch anerkennen, Herr Kollege Dolgner. Er entwickelt eine Grundgeschwindigkeit. Es tut sich jedenfalls mehr, als ich bei dem Thema in der letzten Legislaturperiode besichtigen konnte. Ich habe aber überhaupt kein Verständnis dafür, dass hier als ein E-Government-Gesetz getarnt etwas stattfinden soll, das schlicht und ergreifend ein Steuervermeidungs- oder Umgehungsgesetz ist. Das ist nämlich der ganze Kern des E-GovernmentGesetzes: Es geht darum, die öffentliche Hand von der eigentlich selbst gesetzten Regel zu entbinden, dass sie dann, wenn sie Dritte beauftragt und das am Privatmarkt einkaufen könnte, Umsatzsteuer bezahlen muss. Ein Vorgang, bei dem man jemanden draußen beauftragt, ist umsatzsteuerpflichtig, wenn man es genauso gut mit einem Privaten machen könnte. Deshalb ist die Dienstleistung, die bei Dataport eingekauft wird, zukünftig umsatzsteuerpflichtig. Es sei denn, man schafft einen Umgehungstatbestand. Genau das macht das E-Government-Gesetz. Man schafft einen Umgehungstatbestand, in dem man verpflichtend hineinschreibt, dass diese öffentliche Anstalt beauftragt werden muss. Dann wird § 2 b des Umsatzsteuergesetzes ausgelöst. Dort heißt es in Absatz 3: „Sofern eine Leistung an eine andere juristische Person des öffentlichen Rechts ausgeführt wird, liegen größere Wettbewerbsverzerrungen … nicht vor, wenn … die Leistungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nur von juristischen Personen des öffentlichen Genau und nur darum geht es. Es geht darum, ein Steuervermeidungsschlupfloch zu finden, um Dataport-Leistungen steuerfrei einkaufen zu können. Das für sich ist, wenn ich das einmal sagen darf, gelinde gesagt ein Skandal. Wenn der Staat für die öffentliche Hand seine eigenen Gesetze nutzt, um sie dann mit solchen Bestimmungen zu umgehen, dann ist das genau die Wettbewerbsverzerrung, die auf europäischer und deutscher Ebene durch das Recht verhindert werden soll. Das ist der erste Teil des Skandals. Der zweite Teil des Skandals ist: Was passiert dadurch eigentlich? – Man muss sich jetzt eine Begründung einfallen lassen, warum die Beauftragung von Dataport zwingend erfolgen muss. Dann wird es wirklich hanebüchen, aus meiner Sicht ein Anschlag auf das intellektuelle Niveau. Im Gesetz steht: Na ja, natürlich muss man jetzt einen Träger der öffentlichen Verwaltung beauftragen, weil man ansonsten Abhängigkeiten von der Privatwirtschaft hätte. (Martin Habersaat [SPD]: Oh!) – Oh! (Heiterkeit SPD) Früher einmal, sehr geehrter Herr Minister, stand die CDU für Marktwirtschaft. Früher mal! (Oliver Kumbartzky [FDP]: Früher!) Dass ein solches Gesetz in einem Land wie Bremen, wo Rot-Rot-Grün regiert, beschlossen wird, wundert mich nicht. Dass in einem CDU-geführten Land Sätze in einer Begründung stehen, die wie folgt lauten, überrascht mich: „Auch wenn die öffentliche Verwaltung des Landes Schleswig-Holstein im Hinblick auf ihre Informations- und Kommunikationstechvon privatrechtlichen Unternehmen … ver- (Heiterkeit Christopher Vogt [FDP]) Herr Schrödter, haben Sie sich das einmal auf der Zunge zergehen lassen? Privatunternehmen! Und die bieten so etwas an! Die können natürlich nicht beauftragt werden, das schafft Abhängigkeit! – Haben Sie sich das auch für das Energiesystem der Bundesrepublik Deutschland oder für die Telekommunikationsunternehmen in Deutschland überlegt? Das geht alles nicht mit Privaten, das muss alles die öffentliche Hand machen? – Was ist das für ein hanebüchener Unsinn! (Beifall FDP) Was ist das vor allem für eine intellektuelle Kränkung der Privatwirtschaft in unserem Land. Das werden wir in diesem Land nicht durchgehen lassen! (Dr. Bernd Buchholz) (Beifall FDP) Deshalb bin ich sehr froh darüber – es ist ja kein Geheimnis –, dass der Kollege Digitalminister, der mit diesen Bestrebungen schon in der letzten Legislaturperiode unterwegs gewesen ist, da noch am liberalen Wirtschaftsminister gescheitert ist. Jetzt hat er offenbar keine Gegenwehr mehr durch das Wirtschaftsministerium. Das werden wir zu besprechen haben, denn die zwingende Monopolstellung eines öffentlichen Trägers im Verhältnis zu privatrechtlicher Digitalwirtschaft ist eine Wettbewerbsverzerrung der besonderen Art und wird letztlich unsere Leistungen im Digitalbereich sogar verteuern. Das ist ja schon heute zu besichtigen, denn Dataport-Leistungen sind mitnichten günstiger als Leistungen, die die Privatwirtschaft anbietet. Diese Großunternehmung Dataport hat, wie wir vom Minister gehört haben, 700 Millionen Euro Umsatz, von denen sie freundlicherweise sogar 40 Millionen Euro an die Privatwirtschaft gegeben hat – wow, toll! –, und das soll sich um 10 Prozent steigern. Das ist doch ein Unding, Leute, dass Marktwirtschaft von euch jetzt als Staatswirtschaft definiert wird. Die Anhörung wird dazu vieles auf den Tisch legen. Ich bin gespannt darauf. Dies ist ein Anschlag auf die digitale mittelständische Wirtschaft des Landes Schleswig-Holstein und darüber hinaus. Das sehen übrigens die Vorstandsvorsitzenden vieler Unternehmen der Digitalwirtschaft genauso. Mit einem, mit dem der MACH AG, habe ich extra gestern telefoniert, um zu fragen: Sag mal, regt euch das nicht auf? – Sehr wohl ist das ein Riesenaufreger im Land. Das werden wir dann bei der Anhörung besichtigen. Hinzu kommt noch eins, Kollege Schrödter: Dass Dataport mit dieser Monopolstellung jetzt auch noch in die Lage versetzt wird, sich weiter aufzupusten, führt in der Landesverwaltung zu ganz tollen Sachen. Dataport ist ja nicht an Tarifverträge des öffentlichen Dienstes gebunden. Das führt dazu, Frau Innenministerin, dass die IT-Experten bei der Polizei in diesem Lande, die für das Aufbauen der Cyberhundertschaft eigentlich gebraucht werden, von Dataport aktiv abgeworben werden, weil Dataport besser bezahlen kann. Dataport geriert sich in diesem Land wie eine Krake. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Dieses Gesetz werden wir ablehnen. Ich freue mich auf die Beratungen im Wirtschaftsausschuss, denn sie werden zeigen, dass dies hier mit Marktwirtschaft nichts, aber auch gar nichts zu tun hat. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP)
