Nelly Waldeck
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Liebe Gäste! Zunächst einmal danke ich Ihnen, Herr Minister, für den Bericht. Vor ungefähr zehn Jahren sorgte unsere damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel mit dem Satz „Das Internet ist für uns alle Neuland” für etwas Erheiterung im Netz. Gefallen ist er bei einem Treffen mit dem damaligen US-Präsidenten Barack Obama, in dem es um das Verhältnis von Sicherheit und Freiheit im Netz ging. Insofern war die Formulierung vielleicht unbedacht. Mit Blick auf die Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung steckte aber auch ein wahrer Kern in der Aussage – leider, möchte ich an dieser Stelle sagen. Wir kaufen inzwischen online ein, streamen unsere Lieblingsserie online oder machen Online-Banking. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) (Nelly Waldeck) Die Digitalisierung hat schon eine Vielzahl unserer Lebensbereiche erreicht. Sie scheitert aber allzu oft an Alltagsdingen, wie beispielsweise der Beantragung eines neuen Personalausweises. Die Prozesse umzugestalten erfordert die Bereitschaft zur Veränderung, jahrzehntelange Prozesse aufzubrechen und umzugestalten. Das ist eine Herausforderung und kein Selbstläufer. Während meine Generation den Kopf darüber schüttelt, was digital noch nicht möglich ist, freuen sich ältere Menschen oft darüber, dass sie ihr Geld noch in einer Bankfiliale abholen oder statt einer smarten On-Demand-Lösung einen Rufbus anrufen können. Gleichzeitig bietet die Digitalisierung auch Chancen, die sehr weit über das Sparen von Papier hinausgehen. Wenn wir es richtig machen, können wir Prozesse deutlich erleichtern, beschleunigen und auch transparenter machen. Dafür haben Bund und Land mit dem Onlinezugangsgesetz den Grundstein gelegt. Die Digitalisierung der Verwaltung wird damit auf der Frontend-Seite bei den Bürgerinnen und Bürgern sichtbar und entschieden vorangebracht. Gleichzeitig findet die Digitalisierung vor Ort – in den Gemeinden, Ämtern und Kommunen – statt. Wir schaffen hier vielleicht die Grundlage, der Personalausweis wird aber vor Ort beantragt und ausgestellt. Das OZG selbst hilft bei der Backend-Seite der Digitalisierung in der Verwaltung vor Ort nur wenig. Auch hatten die Kommunen bei der Erstellung des OZG bisher noch nicht so viel mitzusprechen. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass wir jetzt bei unserer Digitalisierungsstrategie zuallererst diejenigen anhören, die die Digitalisierung vor Ort gestalten: Kommunen, Träger, soziale Einrichtungen oder Universitäten. Die erhaltenen Rückmeldungen gelten für uns als Prüfauftrag, den wir als Land abarbeiten und regelmäßig auf den Prüfstand stellen müssen. Das Internet ist längst kein Neuland mehr. Als Land schaffen wir den Rahmen für eine zeitgemäße digitale öffentliche Verwaltung. Zu diesem Rahmen gehört auch das E-Government-Gesetz. Für eine gelungene Digitalisierung brauchen wir verlässliche Partner, die mit uns an der Gestaltung und Umsetzung arbeiten. Mit Dataport hat das Land seit vielen Jahren einen solchen Partner, sei es bei der Beschaffung von Hardware oder der Umsetzung von Videokonferenzlösungen. Und: Das Land schafft an der Stelle keine neue Abhängigkeit von Dataport. Laut der Landesbeschaffungsordnung muss das Land schon jetzt Dataport als Dienstleister beauftragen. Ausnahmen müssen beantragt werden. Das geschieht bisher nur in geringem Umfang. Korrigieren Sie mich gerne, aber diese Beschaffungspraxis ist in der letzten Legislaturperiode nicht angegangen worden. Mit dem E-Government-Gesetz soll das Land nun künftig ausschließlich Verträge über IT-Bedarfe mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts schließen dürfen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Ach so?) Das ist auch Dataport, aber nicht nur. Diese Regelung bedeutet nicht, dass privatwirtschaftliche Unternehmen von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen sind. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Was denn sonst?) Dataport kann viel, aber eben auch nicht alles. Dataport wird in meiner Vorstellung deshalb künftig stärker eine koordinierende Funktion zukommen, die IT-Bedarfe des Landes mit dem eigenen Angebot und dem Angebot anderer Unternehmen abzugleichen und zu koordinieren. In Gesprächen mit den CDOs des Landes wurde mir mehrfach mitgeteilt, dass sich Kommunen hinsichtlich der Änderungen ein gemeinsameres Vorgehen wünschen, und auch die digitale Wirtschaft wünscht sich attraktive Bedingungen für die Übernahme von Aufträgen des Landes. Um ein umfassendes Bild zu bekommen, möchten wir deshalb diese Wünsche und Bedenken mit allen Beteiligten im Wirtschaftsausschuss anhören und freuen uns deshalb auf die gemeinsame Beratung. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP)
