Dirk Schrödter
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir wollen die Digitalisierung unseres Landes beschleunigen. Hemmnisse blockieren uns an verschiedenen Stellen im Kleinen wie im Großen, deshalb gilt es, solche Hemmnisse zu identifizieren und konsequent aus dem Weg zu räumen. Die Landesregierung hat deshalb gleich zu Beginn der Legislaturperiode eine ressortübergreifende Taskforce unter Hinzuziehung externer Expertinnen und Experten mit dem Ziel eingerichtet, Digitalisierungshemmnisse agil und effizient zu erkennen und gleichzeitig ganz konkrete Vorschläge zu unterbreiten, wie solche Hemmnisse aus dem Weg geräumt und abgebaut werden können. Dabei setzen wir ganz auf die Zusammenarbeit. Eine große Stärke unserer Taskforce ist es, dass wir Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft, wie beispielsweise die Sozialverbände, mit der Kommunal- und Landesverwaltung zusammengebracht haben. Die Wirtschaft haben wir natürlich mit den Kammern und den Verbänden, aber auch mit unserem digitalen Unternehmensnetzwerk, mit unserer DiWiSH, daran beteiligt. Unsere Taskforce hat seit August mehrfach getagt, regelmäßig mit 25 bis 30 Mitgliedern. Die Ergebnisse können sich tatsächlich sehen lassen. Wir haben in der Taskforce über 200 Hemmnisse benannt und erste Lösungsvorschläge entwickelt. Im nächsten Schritt nehmen die Ressorts die Hinweise jetzt in Zusammenarbeit mit dem zentralen IT-Management auf und werden das in konkrete Lösungsvorschläge überführen. Es ist aber bereits jetzt erkennbar, dass viele der benannten Hürden keine Einzelfälle beschreiben, sondern vielmehr grundsätzlicher Natur sind. Da kommt ein altbekanntes Thema zum Tragen, über das wir an verschiedener Stelle schon miteinander gesprochen haben; es geht um das Schriftformerfordernis. Es gilt – das wurde bereits vielfach gefor- (Minister und Chef der Staatskanzlei Dirk Schrödter) dert –, dieses abzuschaffen und in eine digitale Variante zu übersetzen. Ich nenne Ihnen ein Beispiel: Wenn ein Unternehmen heute den Digitalisierungsbonus II – wohlgemerkt den Digitalisierungsbonus! – beantragen möchte, dann kann es seine Unterlagen bei der WTSH hochladen. Der Antrag wird auch entsprechend automatisch ausgefüllt. Am Ende muss man ihn aber ausdrucken, unterschreiben und abschicken – wohlgemerkt beim Digitalisierungsbonus! – Ich finde, das kann nicht sein. (Vereinzelter Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Deshalb schlägt unsere Taskforce vor, dass wir die entsprechenden Verwaltungsvorschriften an dieser Stelle ändern und zum Beispiel unser OZG-Nutzerkonto dafür nutzen, damit man sich dort anmelden und den Antrag auch digital bestätigen kann. Das ist ein ganz konkreter Vorschlag aus der TaskforceArbeit heraus. Wir müssen ferner schnell bundesweit das Onceonly-Prinzip umsetzen. Daten, die bei den Verwaltungen vorhanden sind, sollen und dürfen nicht doppelt und dreifach erfasst werden müssen. Wir sollten vielmehr sogar über ein Verbot von Doppelerfassung von Daten nachdenken. (Beifall Hauke Hansen [CDU] und Peter Lehnert [CDU]) – Ja, das ist ein ganz wichtiges Thema. Hier kann die Registermodernisierung, die wir letzte Legislaturperiode gemeinsam im Bundesrat unterstützt haben, einen wesentlichen Beitrag leisten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Auswertung der Taskforce-Arbeit zeigt zudem, dass in vielen Fällen nicht fehlendes oder veraltetes Recht ein Problem darstellt, manche Regelungen werden schlicht digitalisierungsfeindlich interpretiert und ausgelegt. Ein Beispiel: Wer einen Antrag digital stellt, muss nach heutiger Lesart des Landesverwaltungsgesetzes jedes Mal, bei jeder einzelnen Aktion ausdrücklich zustimmen, dass ihm der Bescheid digital übermittelt werden darf. Man sollte doch annehmen, wenn jemand digital einen Antrag stellt, dass er auch erwarten kann, dass für ihn ein digitaler Bescheid erstellt wird. Wir sind entsprechend mit der Innenministerin im Kontakt, damit wir das schnell glattziehen und hier zu anderen Vorgehensweise kommen können. Dem Zustimmungserfordernis könnte auf diese Weise schnell und effizient begegnet werden. Uns ist weiter gespiegelt worden, dass manchen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen einfach die notwendigen Informationen dazu fehlen, was bereits digital machbar ist. Das ist kein Vorwurf an jemanden, sondern vielmehr ist das Selbstkritik uns gegenüber. Wir müssen in der Verwaltung daran arbeiten, besser zu verdeutlichen, was schon geht. Ich würde mich deshalb freuen, wenn mehr Bürgerinnen und Bürgern ein OZG-Nutzerkonto für sich einrichten würden, damit schon jetzt bestehende digitale Dienstleistungen, die auf dem Serviceportal des Landes angeboten werden – immerhin über 140 digitale Leistungen, die wir im Serviceportal zur Verfügung stellen –, mehr in Anspruch genommen werden können. 150.000 Konten bei drei Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern, das ist irgendwie zu wenig; das merkt schon jeder, oder? Da haben wir noch viel Luft nach oben, und wir müssen immer wieder nach außen tragen, dass da schon jetzt viel mehr möglich ist. Unsere Kommunen wünschen sich eine verbindliche Vorgabe von Standards für Datenformate und Schnittstellen. Da sind in vielen Fällen bundesweite Regelungen erforderlich, die wir aktuell am Beispiel Standards bei Finanz- und Buchungsdaten – auch hier nenne ich nur einen Einzelfall – gemeinsam mit andern voranbringen. Auch da müssen wir schneller werden. Voraussetzung für eine gelingende Digitalisierung in der Verwaltung ist natürlich eine einfache Möglichkeit, und zwar eine wirklich einfache Möglichkeit, Bezahl-Dienstleistungen auch über etablierte digitale Zahlungsdienstleister – wie beispielsweise Paypal – anbieten zu können. Wir wollen Schleswig-Holstein zum ersten Bundesland machen, in dem man bei jeder Verwaltung Leistungen auch digital bezahlen kann. Unsere Taskforce bringt zusätzliches Tempo in die Digitalisierung unseres Landes. Das ist schon ein riesiger Erfolg. Ich möchte mich an dieser Stelle ganz ausdrücklich bei allen Beteiligten in der Taskforce für ihr Mitwirken, für ihr Engagement und ihre Arbeit bedanken. Das ist nicht selbstverständlich, das geht immer on top. Ich habe beschrieben, welche Verbände, Kammern und Ehrenamtliche dort mitarbeiten. Das war schon viel Arbeit, die dort mit den vielen, vielen Hemmnissen, die noch bestehen, geleistet worden ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren, digital wird der zukünftige Standard sein. In Zukunft werden Staat und Verwaltung – da müssen wir hinkom- (Minister und Chef der Staatskanzlei Dirk Schrödter) men – begründen müssen, warum etwas nicht digital funktioniert. Genau in diesem Sinne kann der Abbau von Hemmnissen nur der halbe Weg sein. Wir müssen zukunftsgerichtet darauf achten, dass erst gar keine neuen Hürden entstehen. Deshalb ist es so wichtig, einen echten Digitalcheck zu entwickeln. Zukünftig sollte nichts mehr – auch in diesem Haus – auf die Reise geschickt und umgesetzt werden, was nicht einem Digitalcheck unterzogen worden ist, und zwar einem echten Digitalcheck. Ich setze da ganz auf die Expertinnen und Experten unserer Digitalisierungslabore im Land, mit denen wir uns zusammensetzen sollten, um so einen Check zu entwickeln. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auf der Tagesordnung steht heute auch die Novelle des EGovernment-Gesetzes. Ich gucke ein bisschen auf die Redezeit; so viel Zeit ist da nicht mehr. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Er kann doch so lange reden, wie er will! – Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) – Ja, ich nehme mit Respekt entgegen, was der Ältestenrat der Regierung immer sagt, nämlich bitte auch auf die Redezeiten zu achten. Das ist immer wieder Thema. Die Rückmeldungen der Beteiligten aus der Regierungsanhörung waren durchaus aufgeschlossen und sehr positiv. Teile der Opposition hatten ja schon, noch bevor das Gesetz überhaupt seinen Weg in den Landtag gefunden hatte, öffentlich dazu Stellung genommen. Manchmal ist es aber auch gut, sich genau anzuschauen, was da drinsteht. Also: Die Rückmeldungen der Beteiligten waren durchaus positiv. Die wirtschaftlichen Chancen für unsere Digitalwirtschaft werden gesehen. Ich möchte nur darauf hinweisen: Schon jetzt liefert unser Landesdienstleister über 700 Millionen Euro an Umsatz, wenn man mal nach außen schaut, an Unternehmen in der Privatwirtschaft. In SchleswigHolstein waren es über 40 Millionen Euro im Jahr 2021. Wir gehen davon aus, dass diese Zahl in diesem Jahr weiter steigen wird, um deutlich über zehn Prozent. Insofern sehen die Unternehmerinnen und Unternehmer der Digitalwirtschaft die Chancen, die in dem Gesetz liegen. Ich freue mich auf eine ideologiefreie Diskussion im Ausschuss, für die wir uns dann ausreichend Zeit nehmen können. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
