Hauke Göttsch
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute stelle ich Ihnen den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das zweite Quartal 2022 vor. 80 neue Petitionen sind in diesem Quartal beim Petitionsausschuss eingegangen. (Werner Kalinka [CDU]: Bürgernähe!) Der Ausschuss hat 100 Petitionen abschließend behandelt, darunter drei öffentliche. Weitere statistische Angaben zum Berichtszeitraum, zum Beispiel zur Art der Erledigung, sind dem aktuellen Bericht zu entnehmen, der Ihnen vorliegt. In Schleswig-Holstein haben wir ein hervorragendes Petitionswesen, (Hauke Göttsch) (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) um Bürgerinnen und Bürgern effizient und niedrigschwellig zu helfen. Der Erfolg gibt uns recht. Menschen jeglichen Alters, jeglicher Herkunft und jeglicher Nationalität wenden sich hilfesuchend an den Ausschuss. Manchmal ist es notwendig, dass der Ausschuss zu den Menschen hinfährt, die sich nicht frei bewegen können. Diesen Montag hat eine Delegation des Petitionsausschusses die JVA Kiel besucht und Gespräche mit der Anstaltsleitung, dem örtlichen Personalrat sowie individuelle Gespräche mit Gefangenen geführt. Der Hintergrund ist, dass der Ausschuss die in verschiedenen Petitionsverfahren zum Strafvollzug an ihn herangetragenen Anliegen zum Anlass genommen hat, sich auch in dieser Legislaturperiode mit den Haft- und Arbeitsbedingungen in den Strafvollzugsanstalten Schleswig-Holsteins auseinanderzusetzen. Für die Abgeordneten, die dabei waren, war es sehr interessant. Man hat einen Einblick bekommen. Man sieht nicht nur auf dem Papier, wo und wie etwas funktioniert, sondern man hat es begriffen. Nur durch Greifen kann man begreifen. (Andrea Tschacher [CDU]: Sehr gut! – Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Heute möchte ich ihn einen weiteren Fall vorstellen, in dem der Petitionsausschuss eng mit dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zusammengearbeitet hat und den betroffenen Menschen letztendlich sehr erfolgreich helfen konnte. Eine Petentin hatte den Ausschuss um Unterstützung bei ihrem Bemühen um die Feststellung eines höheren Pflegegrades ihrer Mutter gebeten. Der gesundheitliche Zustand der Mutter hatte sich sehr verschlechtert. Die zuständige Pflegekasse hatte trotzdem aufgrund des Gutachtens des Medizinischen Dienstes einer Höherstufung des Pflegegrades nicht zugestimmt. Der Petitionsausschuss hatte daher beschlossen, diese Petition wegen der ablehnenden Entscheidung über den Pflegegrad dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zuzuleiten und die Prüfung der dortigen Ergebnisse vor einer weiteren Beratung abzuwarten. Im Widerspruchsverfahren hat dann die Pflegekasse eine weitere Begutachtung durch den Medizinischen Dienst beauftragt. Diese hat ergeben, dass die Voraussetzungen des begehrten Pflegegrades 3 bei der älteren Dame vorliegen. Die Pflegekasse hat die entsprechenden Leistungen nunmehr bewilligt, und die Petition konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Das ist in meinen Augen ein gutes Beispiel, wie wichtig eine konstruktive Zusammenarbeit der Petitionsausschüsse von Bund und Ländern ist. Die Abgeordneten des Petitionsausschusses bemühen sich darüber hinaus in Zusammenarbeit aller Fraktionen, den Bürgerinnen und Bürger zu helfen. Vielen Dank an dieser Stelle an meine engagierten Kolleginnen und Kollegen und auch an unser hervorragendes Petitionsausschussbüro! Vielen Dank, und schönen Feierabend. (Beifall ganzes Haus)
