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Annabell Krämer

FDP 23.11.2022 Sitzungen 20/10

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie alle wissen: Wir Freie Demokraten setzen uns seit Langem für die grundlegende Abschaffung der Hundesteuer ein. Wir wissen aber auch, dass dieser Wunsch hier nicht von allen politischen Mitbewerbern geteilt wird. Deshalb möchte ich nur kurz auf unsere Argumente eingehen. Der Hund ist übrigens das einzige Tier, das in Schleswig-Holstein besteuert wird. Die Erhebung einer Pferdesteuer – Sie alle erinnern sich – haben wir in der letzten Legislaturperiode per Gesetz ausgeschlossen. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Ist das ein Plädoyer für die Pferdesteuer?) Vergessen Sie bitte nicht: Steuern sind nicht zweckgebunden, sondern dienen der Deckung der gesamten Aufwendungen eines Haushalts. – Nein, nein! Hinterlassene Hundehaufen – das wissen wir alle – sind eine Ordnungswidrigkeit –, die es zu ahnden gilt, meines Erachtens übrigens konsequenter und härter, als es bisher überwiegend der Fall ist. Das ist aber von der Hundesteuer getrennt zu betrachten. Die Hundesteuer wurde in Deutschland zu Beginn des 19. Jahrhunderts als Luxussteuer eingeführt. Der Hund ist jedoch gerade für ältere und alleinstehende Menschen ein treuer Begleiter und trägt oftmals zur sozialen Teilhabe bei. In diesem Zusammenhang von einem Luxusgut zu sprechen, ist nun wirklich etwas überholt. (Zuruf SPD: Na ja!) Heute werben wir Freie Demokraten dafür, die Hundesteuer zumindest für den ersten Hund in einem Haushalt zu erlassen, der aus einem Tierheim vermittelt wurde, ebenso für brauchbare Jagdhunde, die einen großen Beitrag für unser Gemeinwohl und den Naturschutz leisten. Der Verzicht auf die Steuer und die einhergehende Änderung des Kommunalabgabengesetzes ist übrigens ein Gewinn für alle Seiten. Obwohl wir in der letzten Legislaturperiode die Fundtierrichtlinie dahin gehend geändert haben, dass die Kommunen gegenüber den Tierheimen jetzt endlich für sechs Monate versorgungspflichtig sind, haben wir damit noch längst nicht alle Nöte unserer Tierheime beseitigt. Unsere Tierheime platzen nämlich aus allen Nähten. Corona hat diesbezüglich wie ein Brennglas gewirkt. Unüberlegt wurden insbesondere Hunde angeschafft. Als der reguläre Alltag zurückkam und die Menschen wieder in die Büros gingen, war keine Zeit mehr für den Hund. Jetzt – Sie alle wissen es – steigen zusätzlich die Tierarztkosten immens. Das wird von einigen Halterinnen und Haltern nicht mehr zu stemmen sein und unsere Tierheime vor zusätzliche Aufgaben stellen. Sofern vermittelte Hunde steuerbefreit werden, reduzieren sich die monatlichen Haltekosten für den Hundebesitzer. Für viele wäre es eine nicht unerhebliche finanzielle Erleichterung, wenn diese Steuer entfiele. Die Vermittlung von Tieren fiele um einiges leichter. Ein nicht unerheblicher Kostenfaktor würde entfallen, und es ist davon auszugehen, dass sich die Dauer der Vermittlung in den Tierheimen signifikant reduzieren würde. Unsere Tierheime würden somit erheblich entlastet werden. Jeder Tag, den ein Hund früher ein Zuhause findet, entlastet unsere ehrenamtlichen Helfer. Wie sieht es nun bei der dritten betroffenen Seite aus, unseren Kommunen? Immerhin sind sie die Nutznießer dieser Hundesteuer und insofern die Betroffenen. Mit der Novellierung der Fundtierrichtlinie wurde manifestiert, dass eine Kommune das Eigentum an einem Fundtier nicht aufgeben und die Fürsorgepflicht nicht einfach an ein Tierheim übertragen kann. Grundsätzlich ist die Kommune bis zur Vermittlung eines Fundtieres an einen neuen Eigentümer versorgungspflichtig. An einem Runden Tisch haben sich die Tierheime und die kommunalen Landesverbände in Schleswig-Holstein auf eine pauschale Versorgung von 180 Tagen geeinigt. Es gibt somit zwei Vorteile, die die Kommunen aus dem Verzicht der Hundesteuer bei Tierheimvermittlung haben. Auf der einen Seite reduzieren sie die Unterbringungskosten für die Tierheime, die sie zu (Annabell Krämer) entrichten haben. Auf der anderen Seite verhindern wir – das ist übrigens der gravierende Punkt –, dass unsere Kommunen durch überfüllte Tierheime auf ein immenses Problem zusteuern. Der Zeitpunkt naht – er ist in einigen Städten schon erreicht –, an dem die Tierheime keine Fundtiere mehr aufnehmen können. Was wäre die Konsequenz, liebe Kolleginnen und Kollegen? Unsere Kommunen kommen in die Selbstversorgungspflicht und können sich nicht mehr auf die Arbeit der ehrenamtlichen Tierheime berufen. Die erforderliche Infrastruktur hierfür ist jedoch vor Ort in der Kommune überhaupt nicht gegeben. Das bedeutet, dass hier ein großes und zudem nicht zu verachtendes administratives Risiko besteht. Somit haben auch die Kommunen ein gesteigertes Interesse daran, dass ihre Fundtiere so früh wie möglich vermittelt werden. Liebe Kollegen der CDU, ich würde mich freuen, wenn Sie diese Argumente in Ihre Entscheidung einbezögen. Gleiches gilt übrigens für die brauchbaren Jagdhunde. Diese Tiere werden unter erheblichem finanziellen Aufwand ausgebildet. Diese Hunde helfen beim Wildunfall, dienen dem Naturschutz und der Seuchenprävention. Einige Kommunen in Schleswig-Holstein haben diesen Beitrag zum Allgemeinwohl mittlerweile erkannt und verzichten auf die Erhebung der Steuer. Auch hier ist wieder das Ehrenamt aktiv. Hören wir endlich damit auf, die Lasten auf den Schultern unserer Ehrenamtler weiter zu erhöhen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag und natürlich zunächst einmal um Ausschussüberweisung. – Danke schön. (Beifall FDP)

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