Dr. Sabine Sütterlin-Waack
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Abgeordnete! Von Ehndorf zurück in den Schleswig-Holsteinischen Landtag: In Zeiten, in denen die Kostenexplosion für Energie, Futter und jetzt auch für Tierarztkosten die Tierhalter ganz besonders hart treffen, ist es ein berechtigtes Anliegen, Tierheime und ähnliche Einrichtungen zu entlasten. Eine Möglichkeit ist, Anreize für die Aufnahme von Hunden aus Tierheimen zu schaffen, beispielsweise indem für die Aufnahme von Tierheimhunden in einem privaten Haushalt eine Befreiung oder zeitweilige Pause von der Hundesteuer gewährt wird. Diese Idee wird bereits von vielen Städten und Kommunen in Deutschland umgesetzt. Mit Blick auf Schleswig-Holstein sind unsere Gemeinden bereits heute befugt, in ihren Hundesteuersatzungen entsprechende Regelungen für Hunde aus Tierheimen zu treffen, und einige machen das ja auch so. Ist die Lage der Tierheime in der einen oder anderen Gemeinde besonders kritisch, könnte eine solche Hundesteuerbefreiung für einige Hundefreunde durchaus ein Anreiz sein, hier einen Hund zu holen, anstatt sich einen teuren Zuchthund zu kaufen. Wir begrüßen in jedem Fall jeden Vorstoß der Gemeinden zum Wohle der Tiere. Die Entscheidung darüber, wie abgabenrechtliche Steuerungs- und Lenkungsmöglichkeiten eingesetzt werden, liegt jedoch – wir haben das schon öfter gehört – vor Ort, in der Selbstverwaltungshoheit der gewählten Vertreterinnen und Vertreter. Einer Änderung des Kommunalabgabengesetzes bedarf es hierfür nicht. Der weitere Vorschlag, brauchbare Jagdhunde von der Hundebesteuerung auszunehmen, ist auch nicht neu. Er ist wiederholt hier im Parlament vorgetra- (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack) gen und diskutiert worden. Auch in dieser Frage bedarf es keiner besonderen landesrechtlichen Regelung. Diejenigen Tiere, die zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken eingesetzt sind, fallen nicht unter die Steuerpflicht des Kommunalabgabengesetzes. Ein Jagdhund eines Berufsjägers oder Försters unterliegt somit nicht der Hundesteuer. Sogar Jagdhunde, die von Hobbyjägern gehalten werden, können durch die Kommunen von der Hundesteuer ausgenommen werden. (Zuruf Oliver Kumbartzky [FDP]) Ich mache an dieser Stelle darauf aufmerksam, dass es eine Vielzahl von Menschen gibt, deren Hunde sehr gut ausgebildet sind und in besonderen Lebenslagen wertvolle Dienste leisten. Entscheiden Sie sich, diese Gruppe von der Hundesteuer generell auszunehmen, dann umfasst das mehr als Jagdhunde. Ich werbe daher dafür, das althergebrachte System der Hundesteuererhebung und auch der -befreiung beizubehalten. – Danke schön. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
