Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie willkommen zur 53. Sitzung des Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Mit der Schriftführung sind zu Beginn der Sitzung Frau Abgeordnete Stark und Herr Abgeordneter Waßmann betraut. Ihr Fernbleiben von der heutigen Sitzung haben mitgeteilt: Herr Abgeordneter Laudenbach und Herr Minister Schütz zeitweise. Nun zu den allgemeinen Hinweisen: Am heutigen Tag findet ein weiterer bundesweiter Warntag statt. Angekündigt ist, dass um 11.00 Uhr gewarnt und um 11.45 Uhr entwarnt wird. Dabei wird auch die neue Sirene auf der benachbarten Multifunktionsarena ausgelöst, also wundern Sie sich nicht, dass es hier etwas lauter werden kann. Wenn es zu laut wird, sollten wir auch die Sitzung kurzzeitig unterbrechen. Und noch mal meine Bitte: Schauen Sie, wie viele Handys Sie mithaben. Schauen Sie, dass Sie die am Mann oder an der Frau haben, wenn es 11.00 Uhr ist, weil wir die Erfahrung im letzten Jahr hatten, dass doch in den Reihen das eine oder andere Handy weitergeklingelt hat und die Abgeordneten oder Vertreter der Regierung, Ministerien, Beauftragte nicht da waren. Also bitte darauf einstellen: 11.00 Uhr beginnt das Warnsignal, 11.45 Uhr wird noch mal entwarnt. Am heutigen Tag befindet sich im Gang zwischen dem Abgeordneten- und dem Funktionsgebäude die Wanderausstellung „75 Jahre Technisches Hilfswerk“. Ich lade Sie ein, die Ausstellung zu besuchen und gern auch bei der Eröffnung dabei zu sein. Die wird um 11.30 Uhr stattfinden. Die Hinweise zur Tagesordnung: Zusätzlich zu den bereits abgesetzten Tagesordnungspunkten 2, 4, 7 a bis 10 b, 23 und 25 wurden gestern die Punkte 11 bis 16 von der Tagesordnung abgesetzt. Der neue Tagesordnungspunkt 29 soll heute als erster Punkt aufgerufen werden. Damit verschiebt sich der Aufruf der Tagesordnungspunkte 1, 19 und 21 entsprechend um jeweils eins nach hinten. Nach der Mittagspause soll der Tagesordnungspunkt 24, danach der Tagesordnungspunkt 26 und im Anschluss daran der Tagesordnungspunkt 18 aufgerufen werden. Zu dem neuen Tagesordnungspunkt 29 wird der Antrag in der Drucksache 8/4283 in einer Neufassung bereitgestellt und hier auf den Plätzen verteilt. Hintergrund ist, dass die zu treffenden Festlegungen für die beiden Untersuchungsausschüsse ergänzt wurden. Ich komme nun zur Feststellung der Tagesordnung. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Damit ist die Tagesordnung festgestellt. Frau Abgeordnete Muhsal.
Herr Präsident, ich beantrage die Sitzung für 30 Minuten zu unterbrechen, damit wir uns zu unserem Verhalten in Bezug auf den Tagesordnungspunkt 29 beraten können.
In Ordnung. Damit ist die Sitzung für 30 Minuten unterbrochen und wir treffen uns um 9.40 Uhr wieder. Nach der 30-minütigen Unterbrechung rufe ich nun auf Tagesordnungspunkt 29 Antrag der Fraktionen der CDU, Thüringen.Gerecht und der SPD - Drucksache 8/4283 - Neufassung Ich frage: Ist die Begründung gewünscht? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Gibt es Wortmeldungen? Frau Abgeordnete Muhsal.
Auswirkungen der Auflösung der Fraktion des BSW und der Gründung der Fraktion Thüringen.Gerecht auf den parlamentarischen Bereich
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, wir sprechen heute aus dem Anlass zu der Ausschussumbesetzung, Ausschussneubesetzung, der Veränderung der Anzahl der Ausschusssitze. Zweck einer solchen Debatte sollte ja eigentlich sein, Rechtssicherheit und Klarheit zu schaffen. Rechtssicherheit und Klarheit können aber nur erfolgen, wenn man sich an Verfassungsrecht hält und wenn man überhaupt weiß, wie die tatsächlichen Verhältnisse sind.
(Beifall AfD)
Ich möchte aus diesem Anlass Herrn Jan Hollitzer aus der heutigen Tageszeitung zitieren. Er sagt: „[Thüringen] droht unregierbar zu werden, weil niemand mehr eindeutig sagen kann, wer regiert und […] Verantwortung übernimmt. Damit ist die Regierungskrise zu einer Krise der demokratischen Rollen geworden.“
(Beifall AfD)
Und genau dies trifft auch auf die geplante Ausschussumbesetzung zu. Artikel 62 Abs. 1 Satz 2 der Thüringer Verfassung legt fest – ich zitiere –: „In der Zusammensetzung der Ausschüsse haben sich die Mehrheitsverhältnisse im Landtag widerzuspiegeln.“ Das heißt, die tatsächlichen Mehrheitsverhältnisse haben sich widerzuspiegeln, also nicht das, wie sich jemand gerade fühlt oder was er einfach behauptet.
(Beifall AfD)
Das BSW wurde im Wahlkampf gewählt. Zu Beginn der Legislatur haben BSW, CDU und SPD beschlossen, eine Koalition zu bilden. Sie haben einen Koalitionsvertrag geschlossen und dieser Koalitionsvertrag wurde auch nicht, wie der Ministerpräsident behauptete, von irgendwelchen Einzelpersonen einfach unterschrieben und dann war er halt da, sondern dieser Koalitionsvertrag bestand zwischen Parteien.
(Beifall AfD)
Jetzt ist die BSW-Fraktion zerbrochen. Mein letzter Stand ist, dass noch zwei Abgeordnete des BSW im Thüringer Landtag vorhanden sind. Die sagen, sie ordnen sich grundsätzlich vom Gefühl her der Opposition zu, aber sie sagen auch, sie wollen sich diese Haltung durch ein Mitgliedervotum untersetzen lassen. Das heißt, letztgültig ist das, was dort gesagt worden ist, eben nicht.
(Beifall AfD)
Dann gibt es ehemalige BSW-Abgeordnete, die eine neue Fraktion bilden wollen. Für diese Fraktion wurde eine Partei gegründet, die nie jemand in den Thüringer Landtag gewählt hat.
(Beifall AfD)
Ob und was für ein Parteiprogram diese Partei haben soll, ist völlig unklar. Für uns ist jedenfalls überhaupt gar keine andere Identität erkennbar, als die des BSW, außer dass sie sich nicht an Parteitagsbeschlüsse halten wollen.
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Das geht Sie doch gar nichts an!)
Aus demokratischer Sicht ist das ein völliges Novum. Es ist Chaos. Aus Sicht des Grundsatzes der Chancengleichheit der Parteien ist es zutiefst bedenklich, denn die Partei Thüringen.Selbstgerecht ist nie zu einer Wahl angetreten, sie hat nie Unterschriften gesammelt, sie hat sich nie vom Wähler legitimieren lassen dafür, dass sie hier regieren will. Und all das spricht für Neuwahlen und nicht dafür, hier einfach eine Ausschussneubesetzung umzusetzen, wenn die Verhältnisse überhaupt nicht klar sind. Es ist vielleicht nicht unmöglich, dass Sie so weitermachen, aber es ist aus demokratischer Sicht nicht legitim.
(Beifall AfD)
Sie können vielleicht weiter Macht verwalten. Sie können das, weil niemand sich hat vorstellen können, dass es Abgeordnete gibt, die ihre Partei verlassen, die ihre Wähler im Stich lassen und dann einfach an ihren Regierungsstühlen klammern. Das können sie vielleicht Kraft ihrer Überheblichkeit, aber es ist nicht legitim. Frau Wolf sagt zwar, das ist ja kein Mandatsklau. Herr Maier sagt, Hauptsache es gibt keine Zusammenarbeit mit der AfD, daran halten wir ja fest. Und Herr Voigt sagt, naja, jetzt sind wir eben nicht mehr von anderen abhängig. Diese anderen, das sind die Wähler, das ist die Grundlage unserer Demokratie.
(Zwischenruf Abg. Schütz, Thüringen.Gerecht: Das sagt die Richtige!)
Deswegen heißt es: Wir brauchen Neuwahlen und nicht die Ausschussneubesetzung und dann tun wir so, als ob alles in Ordnung sei. Es gibt im Thüringer Landtag drei weitere Abgeordnete, die sage und schreibe nicht wissen, ob sie Regierung oder Opposition sind. Das muss man sich mal vorstellen: Wenn man das schon selber nicht weiß, wie sollen es dann andere wissen?
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Sie wissen auch nicht, was sie selber sind!)
Dann haben wir die Linke. Ich stelle fest: Ohne die Linke hat diese noch existierende Pseudoregierung, die Menschen, die sich Minister nennen, hier im Landtag keine eigene Mehrheit. Es gibt keine eigene Mehrheit ohne die Linke. Die Linke hat im Vorhinein schon deutlich gesagt, dass das 3-plus-1-Format aufgekündigt ist und es jetzt klare und feste Verabredungen brauche. Wenn die Linke jetzt klare und feste Verabredungen fordert, dann gehe ich davon aus, dass sie das über das sogenannte prälegislative Konsultationsverfahren, durch das sie auch schon mitregiert,
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Dem Sie sich ja verweigern!)
hinaus fordert. Das heißt, wenn Sie behaupten, Sie seien Opposition und keine Regierung, dann ist das eine reine Schutzbehauptung.
(Beifall AfD)
Und das hat natürlich Auswirkungen. Wenn hier eine Scheinopposition herangezogen wird, dann hat das Auswirkungen sowohl auf die normalen Ausschusssitze im Parlament als auch auf Gremien wie die Parlamentarische Kontrollkommission oder die G10-Kommission. Wenn Sie jetzt hingehen und sagen, die Opposition kriegt jetzt drei Sitze, dann ist das zwar schön und gut, aber das bildet genau das nicht ab, dass die Linke Regierung ist.
(Beifall AfD)
Ich erinnere noch einmal an Artikel 62 Abs. 1 Satz 2 unserer Thüringer Verfassung. Die Mehrheitsverhältnisse sind nicht durch irgendwelche Rätseleien festzustellen, sie sind auch nicht durch irgendwelche bloßen Behauptungen da, sondern die tatsächlichen Mehrheitsverhältnisse sind abzubilden. In diesem Sinne befinden wir uns nicht an einem Punkt der Klarheit, sondern wir befinden uns, wenn Sie so weitermachen, in einer Verfassungskrise.
(Beifall AfD)
Ich sage hier noch mal ganz deutlich: Wir lassen uns von Ihnen nicht kaufen und wir stimmen diesem Theater nicht zu.
(Beifall AfD)
Auswirkungen der Auflösung der Fraktion des BSW und der Gründung der Fraktion Thüringen.Gerecht auf den parlamentarischen Bereich
Frau Muhsal, ich kann das ja verstehen, dass Sie hier dauerhaft versuchen, Krise und Chaos herbeizureden.
(Heiterkeit AfD)
Ich will nicht verhehlen, dass die letzten Tage herausfordernd waren. Aber Sie müssen doch auch mal zur Kenntnis nehmen, dass wir hier erstens Rechtsgrundlagen haben, an die sich gehalten wird, und zweitens, dass wir hier auch in wenigen Tagen wieder Ordnung geschaffen haben. Das passt Ihnen nicht, deswegen versuchen Sie dauerhaft, eine Krise herbeizureden,
(Beifall CDU)
die es nach unserer Verfassung gar nicht gibt. Und wenn Sie Artikel aus der Verfassung zitieren, dann will ich auf Artikel 53 der Verfassung verweisen, das freie Mandat. Es sollte Ihnen vielleicht auch bekannt sein, dass es das freie Mandat gibt und dass es einen hohen Stellenwert in unserer Verfassung hat.
(Beifall CDU)
Ich finde es schon bemerkenswert und deswegen ist es auch wichtig, noch mal für die Öffentlichkeit festzuhalten: Dieser Antrag hier dient maßgeblich dazu, die Verhältnisse im Landtag darzustellen. Er macht klar, dass wir Minderheitsregierung sind, und er stärkt die Opposition. Ich finde es schon bemerkenswert, dass eine Oppositionskraft gegen die Stärkung der Opposition spricht. Das finde ich schon sehr bemerkenswert.
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)
Ich meine, Frau Muhsal, für Sie ist es doch auch keine Neuigkeit. Auch aus Ihrer Fraktion sind schon mal Leute ausgetreten. Die haben sogar neue Gruppen gebildet. Das hat Ihnen vielleicht nicht gefallen, aber es ist in der letzten Legislatur passiert. Deswegen ist es auch keine Neuigkeit, sondern in diesem Landtag schon mal passiert.
(Unruhe AfD)
Unter diesem Gesichtspunkt ist das, was Sie hier machen, ein aus Ihrer Sicht nachvollziehbares Schauspiel, um immer wieder von Chaos zu sprechen, um zum Schluss den von Ihnen ja schon längst vorbereiteten, eingebrachten Neuwahlantrag zu begründen, für den Sie zwanghaft versuchen, irgendwelche Gründe zu finden, und den Sie in Ihrem Misstrauensvotum, Herr Höcke, schon angesprochen haben.
(Zwischenruf Abg. Jankowski, AfD: Der Wählerwille!)
Im Endeffekt haben Sie da angesprochen, Sie wollen im Grunde nur Ministerpräsident werden, damit Sie den Landtag auflösen können. Was ist das für ein Demokratieverständnis? Den Willen des Wählers praktisch nur durch Neuwahl wieder brechen zu wollen. Das Gleiche hören wir ja in Sachsen-Anhalt.
(Unruhe AfD)(Beifall CDU)
Wenn das Ergebnis nicht passt, wenn man keine absolute Mehrheit bekommen hat, dann muss man einfach neu wählen, um sie sich zu schaffen. Das macht noch mal deutlich, welches Verständnis Sie haben. Wir wollen die Oppositionsrechte hier klar abbilden. Wenn Sie das nicht wollen, dann ist das ein komisches Verständnis der Opposition.
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)
Auswirkungen der Auflösung der Fraktion des BSW und der Gründung der Fraktion Thüringen.Gerecht auf den parlamentarischen Bereich
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bühl. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Dann möchte ich noch sagen, was in Richtung der Landtagsverwaltung von den einzelnen Fraktionen und fraktionslosen Abgeordneten hier im Haus angezeigt wurde. Es ist so, dass die Fraktionen der CDU, von Thüringen.Gerecht und SPD angezeigt haben, dass sie Regierung sind. Das wurde durch eine Zusatzvereinbarung zum Koalitionsvertrag dokumentiert. Die Fraktion Die Linke hat dokumentiert, dass sie Opposition ist.
(Heiterkeit AfD)
Und die beiden fraktionslosen Abgeordneten … Ich habe das Wort, Herr Abgeordneter Cotta, bitte behalten Sie Ruhe! Die beiden fraktionslosen Abgeordneten, die sich dem BSW zurechnen, Küntzel und Wirsing, haben gesagt, dass sie sich der Opposition zurechnen, und die drei Abgeordneten von „Deine Stimme zählt“ haben gesagt, dass sie sich noch nicht final entschieden haben, ob sie zur Regierung oder zur Opposition gehören. Wir haben das ausreichend diskutiert, indem wir gesagt haben: Egal in welche Richtung sich die drei Abgeordneten entscheiden, die Mehrheitsverhältnisse in den Ausschüssen würde das nicht betreffen. Das heißt, die würden sich nicht ändern, egal ob die drei zur Regierung oder zur Opposition gehen. Deswegen ist von unserer Seite ausgegangen worden, dass sie zur Opposition zählen, um einfach die Oppositionsrechte zu stärken. Wie gesagt, das wurde mehrfach abgefragt. Ich möchte das hier noch mal deutlich sagen. Unsere Aufgabe hier im Parlament ist es, es ist auch unsere Pflicht, die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Hohen Hauses aufrechtzuerhalten.
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)
Das ist ein Verfassungsgrundsatz, der zwingend zu stützen ist und damit parlamentarische Demokratie funktionieren kann. Das möchte ich an dieser Stelle noch mal sagen. Es gibt eine klare Zuordnung, die der Verwaltung angezeigt wurde, bevor hier wieder andere Sachen im Raum stehen. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)
Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Wer dem vorliegenden Antrag zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen CDU, Thüringen.Gerecht, SPD, Die Linke, der fraktionslosen Abgeordneten Wirsing und Küntzel.
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Das ist die Regierung!)
Wer ist gegen diesen Antrag? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer enthält sich? Bei 3 Enthaltungen der fraktionslosen Abgeordneten Dr. Wogawa, Hoffmeister und Kobelt ist dieser Antrag mehrheitlich angenommen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt und rufe auf Tagesordnungspunkt 1 Hier gibt es eine Regierungserklärung von Herrn Minister Kummer.
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne und Gäste am Livestream, ich hoffe, dass wir jetzt zu dem kommen können, wofür uns die Thüringer Wählerinnen und Wähler wirklich beauftragt haben,
(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Von denen Ihre Partei gewählt worden ist?)
nämlich Probleme dieses Landes zu lösen.
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Thüringen hat sich auf den Weg gemacht. Thüringen hat sich auf den Weg gemacht, seine Energieversorgung nach hundert Jahren Einfuhr aus Nachbarbundesländern, aus halb Europa, selbst in die Hand zu nehmen. Die Chancen, die darin bestehen, sind die Chancen für ein neues Wirtschaftswachstum, die Chancen, Kosten zu reduzieren, die uns gerade überwältigen. Thüringen spielt dabei im Konzert der Bundesländer eine wirklich besondere und herausgehobene Rolle, weil wir das Speicherland der Bundesrepublik Nummer eins sind und damit eine ganz besondere Rolle spielen bei der Sicherheit der Transformation der Energieerzeugung. Wir sind auch Land der Innovationen, gerade wenn ich daran denke, wie viele Unternehmen sich aufgemacht haben, diese Transformation der Energieversorgung als Chance zu sehen. Da fällt mir zum Beispiel das Thema „Wasserstoff“ ein, was gerade in Mitteldeutschland, basierend auf einer alten Kohlechemie, wirklich mit so viel Enthusiasmus gelebt wird, wo sich Unternehmen aufmachen und sogar überlegen, wie man aus dem CO , was aus der Holzverbrennung entsteht, künftig Kerosin machen kann – alles Chancen 2 für eine Unabhängigkeit, für mehr Wertschöpfung, für Nachhaltigkeit. Ich halte das für eine hervorragende Entwicklung, die wir gut begleiten müssen. Allerdings erlebe ich immer wieder Fragen: „Brauchen wir das?“, weil jede Form der Energieversorgung natürlich auch mit Eingriffen verbunden ist. Niemandem gefällt das Windrad vor der Haustür, niemandem gefällt die große PV-Freiflächenanlage. Wir haben inzwischen sogar bei nahezu jeder Industrieanlage, die geplant wird, Bürgerinitiativen. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn ich mir gerade auch dieses Jahr ansehe, dann wird noch mal eindrücklich deutlich, warum wir unsere Energieversorgung in eigene Hände nehmen müssen. Dieses Jahr startete energiepolitisch mit einem großen Paukenschlag am 3. Januar in Berlin, der längste Stromausfall in der Bundeshauptstadt seit Ende des Zweiten Weltkriegs.
(Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Durch wen?)(Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Durch Linksextremisten!)
Durch einen Brandanschlag waren 45.000 Haushalte, 2.200 Betriebe tagelang ohne Strom. Wer hätte sich das vorstellen können, meine Damen und Herren?! Dieser Angriff auf die Stromversorgung in Berlin war nicht der einzige Fall von Angriffen auf diese lebenswichtige Infrastruktur. In den letzten Wochen haben wir gezielte Sabotagehandlungen auf das Höchstspannungsnetz erlebt, auf Umspannwerke in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Sachsen. Netzbetreiber konnten hier Schlimmeres verhindern; es kam zum Glück nicht zu Stromausfällen. Aber all diese Ereignisse machen uns deutlich, wie empfindlich wir in der Hinsicht sind, wie notwendig es ist, unsere Anlagen zur Energieversorgung zu schützen und resilienter zu machen.
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Wie wollen Sie die denn schützen, Herr Minister?)
Darauf komme ich. Im Februar brach der Irankrieg aus. Besonders betroffen wurde die Energieversorgung durch die Sperrung der Straße von Hormus, einer Haupthandelsstraße für Erdöl, Erdgas und alles, was mit Energieversorgung zusammenhängt, wie zum Beispiel Düngemittel, die eben auch dort in der Region produziert werden. Das führte zu massiven Preissteigerungen. Wiederholte Angriffe auf Erdgasfördereinrichtungen im Nahen Osten, unter anderem auch die starke Beschädigung von Gasförderanlagen in Katar, werden noch lange Auswirkungen auf die Welthandelspreise für Öl und Gas haben. Das bedeutet, dass wir auch vor dem Hintergrund der bevorstehenden Heizperiode mit massiven Kostensteigerungen zu tun haben. Allein wenn man sich ansieht, wie sich der Heizölpreis seit Beginn des Irankriegs entwickelt hat, ist er um 50 Prozent gestiegen. Der Liter Heizöl für den Haushaltskunden, der am Anfang 1 Euro kostete, kostet jetzt 1,50 Euro. Wenn ich daran denke, dass ich vor 30 Jahren einen Ölkessel bei mir zu Hause eingebaut habe und für 30 Pfennig den Liter tankte, hat sich also in 30 Jahren der Heizölpreis verzehnfacht.
(Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Ja, durch Steuern!)
Wenn Sie sich den Rohölpreis mal ansehen, der im Moment bei über 100 Euro pro Barrel liegt, also irgendwo bei 70 Cent pro Liter, dann wissen Sie, dass das nicht alles Steuern sind. Rohöl muss noch aufbereitet werden und muss hertransportiert werden, bevor es dann bei Ihnen zu Hause im Tank liegt. Also hören Sie bitte auf, solche Erzählungen zu bringen!
(Beifall CDU, Die Linke, Thüringen.Gerecht, SPD)
Natürlich liegen auch Steuern drauf, das ist richtig, die liegen zu einem Teil drauf, und das führt natürlich auch zu einem Preisanstieg, gegen den man etwas tun kann.
(Unruhe AfD)
Das ist auch ein Punkt, bei dem der Freistaat Thüringen gehandelt hat. Wir haben mit Beginn des Irankriegs eine Sonderenergieministerkonferenz beantragt, die auch durchgeführt wurde. Wir haben die Absenkung der Stromsteuer für alle Endverbraucher auf das europäische Mindestmaß beantragt.
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Herr Minister Kummer, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Nach meinem Satz, Herr Präsident. Und wir haben ein Aussetzen der CO -Bepreisung eingefordert, bis ein Klimageld eingeführt wird, was eben 2 all diese Probleme für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land wieder ausgleicht. Bitte schön.
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Vielen Dank, Herr Minister. Vielleicht können Sie noch mal kurz – auch für die Zuschauer – ausführen, wie hoch, prozentual denn die steuerliche Belastung auf Treibstoff ist, damit das jeder noch mal mitnehmen kann. Sie haben eben von 100 Dollar pro Barrel gesprochen. Das hatten wir ja 2012 auch schon und da hat der Sprit nicht so viel gekostet wie heute. Dementsprechend wäre es, glaube ich, der Transparenz halber wichtig, dass Sie noch mal ausführen, wie hoch der steuerliche Anteil ist.
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Ich werde Ihnen das hier nicht vorrechnen. Ich habe nur gesagt, dass die Preisanstiege im Wesentlichen zurückzuführen sind auf die Preisanstiege für das Rohöl.
(Unruhe AfD)
Natürlich haben wir inzwischen – und sorry, da reden wir nicht bloß von Steuern, wir reden auch von einer CO -Bepreisung, die keine Steuer ist, auch da hat es Steigerungen gegeben. 2
(Heiterkeit AfD)
Ich bin eben darauf eingegangen, dass der Freistaat Thüringen im Rahmen der Energieministerkonferenz und im Übrigen auch im Rahmen seiner Tätigkeit im Bundesrat beantragt hat, hier eine CO -Bepreisung 2 auszusetzen, und zwar vollständig auszusetzen,
(Zwischenruf Abg. Haseloff, AfD: Wie viel Prozent sind denn Abgaben?)
bis das Klimageld, das im Vorfeld mit diesem Instrument verknüpft war, eingeführt ist und bis hier der Bund liefert. Bisher ist es uns leider nicht gelungen, dafür die notwendigen Mehrheiten zu finden. Der Sommer 2026 war europaweit außerdem von einer ungewöhnlichen Hitze geprägt. In Thüringen wurde am 27. Juni die höchste je gemessene Temperatur von 40,4 Grad gemessen. Diese langanhaltende Hitzeperiode hatte gravierende Folgen auch für die Energieversorgung. Durch das daraus resultierende extreme Niedrigwasser in den großen Flüssen, die für Kraftwerke sehr häufig die Kühlwasserversorgung sicherstellen, kam es zum Ausfall von gewaltigen Kraftwerkskapazitäten. In Ungarn, das Kraftwerk Paks, 2.000 Megawatt – nur 230 Megawatt konnten am Ende noch geliefert werden, ein Minus von 90 Prozent. Dieses Kraftwerk liefert normalerweise fast die Hälfte der ungarischen Stromversorgung. Sie haben gesehen, wie selbst die Züge in Ungarn stillstehen mussten.
(Zwischenruf Abg. Prophet, AfD: Wir sind hier in Thüringen!)
Ja, natürlich, und wir leben in einem europäischen Stromnetz, in einem europäischen Stromhandelsbereich, und das hat Auswirkungen, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch wenn wir in Thüringen leben. In Frankreich standen am 12. Juli 29 Gigawatt und damit 43 Prozent der Kernkraftwerkskapazität still. Ein großer Teil der stillgelegten Leistung wurde unter anderem mit Umwelteinflüssen begründet. Das führte zu gewaltigen Preissteigerungen. Wir hatten nach Berechnung der Bundesnetzagentur während der Hitzewelle vom 18. bis 30. Juni einen Durchschnittspreis tagsüber von 88 Euro und nachts von 174 Euro je Megawattstunde. Sie sehen bei diesen Preissteigerungen, welchen entsprechend positiven Einfluss hier Photovoltaik hatte, die tags eben für günstige Strompreise gesorgt hat und nachts, wenn dann der Kühlbedarf aus anderen Kraftwerkskapazitäten gedeckt werden sollte, sind die Preise exorbitant gestiegen.
(Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Oh, nachts scheint die Sonne nicht! Das ist ja schön, dass Sie
das mal merken!)
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Herr Dr. Dietrich, wir haben jetzt die ganze Zeit Zwischenrufe, was vollkommen in Ordnung ist. Aber wenn die Zwischenrufe dafür sorgen, dass es Zwischenkommentare sind, dass der Minister seine Regierungserklärung nicht ungestört halten kann, dann ist das nicht in Ordnung. Deswegen bitte ich Sie, von der Möglichkeit von Zwischenrufen zwar Gebrauch zu machen, aber nicht in der Intensität, wie Sie das gerade tun. Wenn Sie eine Frage haben, wie eben zum Beispiel, dann können Sie sich ans Mikrofon stellen und die Frage stellen. Das hat eben der Abgeordnete Haseloff auch gemacht, Herr Minister hat sie beantwortet. Aber ich möchte, dass wir wirklich hier eine ungestörte Regierungserklärung hören können.
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Mich hat sehr interessiert, wie die AfD in Sachsen-Anhalt das Energieproblem lösen will. Da finde ich im Wahlprogramm: Wir führen die Kohleverstromung so lange fort, wie wir Kohle haben, danach holen wir uns Importkohle. Welche Auswirkungen der Kohlebergbau haben kann, sehen wir gerade in Rusendorf nahe Meuselwitz. Hier brennt ein ehemaliger Tagebau seit Juni mit massiven Belästigungen für die Bevölkerung. Wir müssen diesen Tagebau fluten. Es wird bis zum Jahresende dauern, bis wir diese Auswirkungen weg haben. Also auch das sind Auswirkungen der bisherigen Form der Energieversorgung, von der wir uns lösen müssen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
(Beifall Thüringen.Gerecht)
Was sind jetzt die Konsequenzen für Thüringen? Wir können bei uns Rahmenbedingungen schaffen, die Energie durch regionale Erzeugung bezahlbar und verlässlich für Bürgerinnen und Bürger und für die Wirtschaft zu machen. Krisen bergen auch Chancen. Und diese Chancen wollen wir nutzen. Wir haben uns deshalb als Landesregierung auf den Weg gemacht und werden die Energiepolitik des Freistaats künftig auf drei Säulen stellen. Die erste Säule ist der Thüringer Energieplan. Unsere Energiepolitik braucht eine klare strategische Ausrichtung, einen verlässlichen Rahmen. Der Plan berücksichtigt ökonomische, ökologische und soziale Aspekte gleichermaßen und setzt Schwerpunkte beim Ausbau der erneuerbaren Energien, bei Energieeffizienzsteigerungen, bei der Sektorenkopplung und bei der Wasserstofftechnologie. Außerdem werden Maßnahmen zur Sicherung der Versorgungssicherheit formuliert und die Rolle Thüringens im gesamtdeutschen Energiesystem beschrieben, und zwar vor allem vor dem Hintergrund der Notwendigkeit der Eigenversorgung. Durch den Energieplan erhält die Landespolitik ein strategisches Instrument, um langfristige Entwicklungen zu steuern und politische Prioritäten klar zu setzen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, eins ist uns allen klar: Wir brauchen verlässliche Rahmenbedingungen. Die Investitionen, die wir auf den Weg bringen wollen, haben Abschreibungszyklen von über 20 Jahren. Ein Denken in Legislaturperioden ist hier völlig fehl am Platz. Wir wollen Menschen zum Investieren einladen. Wir wollen Kommunen zum Investieren einladen, und dafür braucht es Verlässlichkeit für die Akteure, weil es nicht sein kann, dass sich ändernde politische Rahmenbedingungen hinterher zur Insolvenz führen. Sie wissen alle, die Wirtschaft stöhnt unter den hohen Energiepreisen. Die Menschen in Thüringen wissen zum Teil nicht, wie sie im Winter ihre Wohnungen heizen sollen, wie sie die Strompreise noch bezahlen sollen. Wir brauchen also günstige Energiepreise. Wir brauchen Versorgungssicherheit. Wir brauchen Unabhängigkeit vor dem Hintergrund der internationalen Konflikte. Das sind die zentralen Zielstellungen, und wir wollen diese in einem energiepolitischen Dreieck für Thüringen darstellen. Bei der Gestaltung der Transformation des Energiesystems wird die Landesregierung diesen Dreiklang verfolgen, und genau hier kommt zum Beispiel den Speichern eine zentrale Rolle zu. Denn es ist schon so, die Sonne scheint nicht nachts, aber die Sonne scheint ausgesprochen günstig. Und wenn wir den Strom speichern können – und wir haben in Thüringen die größten Pumpspeicherkapazitäten Deutschlands –, dann können wir auch nachts den gespeicherten Sonnenstrom zur Verfügung stellen.
(Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Wie?)
Und Goldisthal, wenn Sie so fragen, Goldisthal allein ist in der Lage, Thüringen acht Stunden mit Strom zu versorgen. Nur Goldisthal. Und wir sind gerade dabei, ein neues Pumpspeicherwerk mit Vattenfall auf den Weg zu bringen, was wir jetzt auch bei der Europäischen Kommission angesprochen haben, wo die Kommission sagt, das ist bei ihnen ganz oben mit auf der Prioritätenliste von der Unterstützung und wir werden perspektivisch mit Pumpspeicherkapazitäten den Tagesrhythmus abbilden können. Dazu kommt noch eine ganze Reihe Batteriespeicher.
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht)
Wir haben das größte europäische Batteriewerk in Thüringen. Wir sind tatsächlich Speicherland, meine sehr verehrten Damen und Herren.
(Beifall Thüringen.Gerecht)
Unser Energieplan befindet sich aktuell in der Anhörung im Beirat für die Thüringer Energiewende. Auch Vertreter der Wirtschaft werden in die Diskussion eingebunden. Durch diesen Beteiligungsprozess werden wir zu einer strategischen Grundlage kommen. Die wird sicherstellen, dass alle diejenigen, die wir zum Investieren einladen, um in Thüringen im Bereich der Energieversorgung all das umzusetzen, was ich vorhin beschrieben habe, dann langfristig verlässliche und stabile Rahmenbedingungen finden. Und der Energieplan beschreibt auch, was wir auf Bundesebene erreichen wollen. Denn Energiepolitik wird leider nur im geringen Rahmen den Ländern überlassen. Und so haben wir eine ganze Reihe von Initiativen bisher auf den Weg gebracht. Ich bin auf die Frage bereits eingegangen, CO -Bepreisung und Klimageld. Wir 2 haben uns auf Bundesebene dafür eingesetzt, das Flächenziel bei Windkraft abzuschaffen und durch ein Leistungsziel zu ersetzen, das an unserem Bedarf orientiert ist. Dafür haben wir leider bisher ebenfalls nicht die notwendigen Unterstützungen bekommen. Wo wir erfolgreich waren, war der Vorstoß, die Größe von Reservekraftwerken, die der Bund ursprünglich bei 100 Megawatt gesehen hat, so runterzubringen. Jetzt werden Reservekraftwerke ab 1 Megawatt Leistung ausgeschrieben, damit sie passfähig sind zur Wärmeversorgung in Thüringen, zu den Strukturen gerade im Bereich unserer Fernwärme, die hervorragend zu Reservekraftwerken passt. Wir werden, meine sehr verehrten Damen und Herren, hier auf Bundesebene auch weiterhin die Interessen des Freistaats Thüringen deutlich machen. Bei Reservekraftwerkkapazitäten spielt für uns zum Beispiel auch Holz eine wesentliche Rolle. Biomasse kann hier sehr günstig eingesetzt werden, weil wir dort bereits jetzt große Kapazitäten im Energiemix haben. Die zweite Säule der Thüringer Energiepolitik ist das Thüringer Energiegesetz. Das Kabinett hat am 25. August den Gesetzentwurf meines Hauses auf den Weg in die Anhörung und in das prälegislative Konsultationsverfahren gebracht. Ich lade Sie ganz herzlich ein, mit uns ernsthaft und konstruktiv und auch mit vielen Ideen über diese Gesetzgebung zu diskutieren. Verlässlichkeit bedeutet, dass dieses Gesetz auch nach dieser Wahlperiode noch Bestand haben muss. Unsere Zielstellung mit dem Gesetz ist, mehr Sicherheit für die Energieversorgung in Thüringen, mehr Unabhängigkeit gegenüber Energiequellen, auf die wir als Freistaat keinen Einfluss haben und die andernorts Wertschöpfung generieren und nicht hier, bezahlbare Energiepreise für die Menschen in Thüringen, aber auch für die heimische Wirtschaft und Industrie, die allesamt unter den hohen Energiekosten leiden, Wertschöpfung für die Bevölkerung in Thüringen, für Kommunen, für Unternehmen und letztlich für alle, die sich auf den Weg machen, in Thüringen in den Aufbau einer regionalen, zukunftsfähigen Energieversorgung zu investieren. Wir wollen mit dem Gesetz auch mehr Akzeptanz für den Ausbau erneuerbarer Energien erreichen. Was haben wir jetzt konkret im Landesrecht auf den Weg gebracht? Die wichtigste Botschaft ist: Die Gemeinden stellen die zentralen Akteure bei der Transformation der Energieversorgung dar. Die Kommunen haben sich in den letzten Jahren schon in erstaunlicher Weise auf den Weg gemacht, gerade dadurch, dass sie sich im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung sehr intensiv mit ihrer Energieversorgung beschäftigen mussten und dabei festgestellt haben, welche tollen Möglichkeiten sie haben. Wir wollen die rechtlichen, aber auch die finanziellen Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Kommunen zu zentralen Akteuren beim Ausbau erneuerbarer Energien werden können und entsprechend ihr Energiesystem aktiv umbauen können. Viele kommunale Akteure in Thüringen gehen diesen Weg schon. Ich bringe einfach mal ein paar Beispiele, weil ich im Sommer so begeistert war, als ich die Zeit, in der hier kein Landtagsbetrieb stattfand, nutzen konnte, um mir einige dieser Beispiele anzusehen. Die neue Kompostieranlage in Ohrdruf: Ohrdruf hat es mit dieser Kompostieranlage geschafft, aus Abfall, aus der Bewirtschaftung städtischer Grünanlagen, einen Rohstoff zu machen. Sie produzieren dort Pflanzenerde für den Eigenbedarf und gewinnen gleichzeitig Wärme. Insgesamt spart das der Stadt Ohrdruf über 40.000 Euro und sie deckt damit einen Teil ihres Wärmebedarfs – ein unglaublich tolles Verfahren, wo inzwischen viele Kommunen schon fragen: Wie habt ihr das gemacht, können wir das abkupfern? Leider ist die Anlage im Zuge des schweren Unwetters beschädigt worden, aber wir hoffen, dass sie trotzdem rechtzeitig zum Herbst starten kann. Ein weiteres Beispiel ist der Solarthermiepark Sonnenfeld mit Holzheizkraftwerk in Mühlhausen. Ein anderes Beispiel ist die Power-to-Heat-Anlage der Stadtwerke Erfurt, wo aus Überschussstrom die Fernwärme in Erfurt mit unterstützt wird. Das sind alles Projekte, die Kommunen auf den Weg gebracht haben. Das Bioenergiedorf Schlöben ist, glaube ich, am längsten bekannt in Thüringen.
(Beifall Thüringen.Gerecht, SPD)
Das hat sich schon vor sehr langer Zeit auf den Weg gemacht. Auch hier sieht man, wie toll das funktionieren kann, wie man regionale Wertschöpfungsketten schließen kann. Dort wird Strom aus Biogas erzeugt, es wird Wärme aus Holzhackschnitzeln erzeugt, es ist ein Nahwärmenetz gebaut worden. Die Wertschöpfung bleibt komplett im Ort. Die Saaleplatte-Stiftung im östlichen Weimarer Land erwirtschaftet jährlich über 100.000 Euro und investiert dieses Geld in gemeinnützige Zwecke in der Region, in den örtlichen Kindergarten, für die Feuerwehr, für den Sportverein. Kommunale Haushalte können von Wertschöpfungseffekten erheblich profitieren. Allerdings ist die gesetzliche Aufgabe der Gemeinden zur Daseinsvorsorge, zu dem auch die Energieversorgung gehört, auf den örtlichen Bedarf auszurichten und dadurch beschränkt. Dies, meine sehr verehrten Damen und Herren, werden wir mit dem Thüringer Energiegesetz ändern. Mit diesem Gesetz soll geklärt werden, dass Gemeinden auch über den zur Versorgung ihrer Bevölkerung erforderlichen Umfang hinaus erneuerbare Energien erzeugen und einspeisen können. Und das hat einen ausgesprochen positiven Effekt. Als ehemaliger Bürgermeister kann ich Ihnen nur sagen, ich hätte mich gefreut, wenn ich einen Kommunalkredit hätte aufnehmen können für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien. Das war nicht möglich. Kommunen konnten bisher nur handeln, wenn sie ein Stadtwerk hatten, es sei denn, sie haben sich auf die Eigenversorgung beschränkt. Das ist in Zukunft anders und wird, glaube ich, einen gewaltigen Schub geben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch Landkreise wollen wir in den Blick nehmen. Landkreise sind durch Kommunalrecht weitgehend auf die Versorgung ihrer eigenen Liegenschaften beschränkt. Hier ist es wichtig, dass wir die Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände haben. Wir gehen mit dem Gesetz hier in einen sehr intensiven Austausch, weil es einfach aufhören muss, dass auf einem Schuldach nur so viel Photovoltaik obendrauf gebracht wird, wie komplett selbst verbraucht werden kann. Warum soll ein Kreis damit nicht auch noch andere Liegenschaften mitversorgen können?
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Herr Minister Kummer, lassen Sie eine Zwischenfrage vom Abgeordneten Dr. Dietrich zu?
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Ja, vielen Dank, Herr Minister Kummer. Sie haben es ganz am Anfang Ihrer Rede schon gesagt, Autarkie von Thüringen ist Ihnen sehr wichtig. Ich warte die ganze Zeit, wie Sie das schaffen wollen. Ist Ihnen bewusst, dass im Moment immer noch 70 Prozent plus x des Primärenergieverbrauchs auf Öl, Gas und Kohle beruhen, wir jetzt schon am Abgrund stehen mit den Elektro- und Strompreisen? Wie wollen Sie denn diese 70 Prozent kompensieren? Wie viele Pumpspeicherkraftwerke, wie viele Täler wollen Sie denn zumachen und da umbauen? Wie soll das funktionieren? Also nur mal für die Jugendlichen, die hier sitzen, also 70 Prozent der Energie, die verbraucht wird, beruhen auf Öl und Gas.
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Dr. Dietrich, Sie haben eine Fragemöglichkeit, Sie sind hier nicht zum Erklären.
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Herr Dr. Dietrich, ich habe von Autarkie nie gesprochen, weil ich Autarkie nicht für ein lohnenswertes Ziel halte. Wenn ich Strom von irgendwo zu sehr günstigen Preisen kriege, warum sollte ich autark sein?
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Ein Glück!)
Ich komme zu dem Thema noch. Ich komme auch noch mal zu den Kosten und wie wir uns das vorstellen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch die Landesliegenschaften nehmen wir noch mal in den Blick. Das Thüringer Klimagesetz hatte für die Landesliegenschaften die Zielstellung vorgegeben, bis 2030 klimaneutral zu sein. Passiert war bis 2024, also bis die erste Hälfte der Zeit abgelaufen war, so gut wie nichts.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Und seitdem?)
Wir wollen künftig, dass so ein Unsinn aufhört, wie es auf dem Dach meines Hauses da drüben passiert ist. Die Hälfte wird mit Photovoltaik belegt, kein Speicher da. Das fließt nur in die Direktversorgung. Wir haben einen Elektrofuhrpark. Ich kann die noch nicht mal laden mit dem Strom aus den Photovoltaikanlagen. Wir brauchen hier auch einen deutlichen Aufbau der Energieversorgung, um uns wesentlich besser selbst versorgen zu können und damit Kosten zu reduzieren.
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht)
Ganz wichtig ist natürlich auch, die Wirtschaft im Auge zu behalten. Wir brauchen für die Wirtschaft Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit, regionale Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit, gerade auch gegenüber Regionen, in denen Energiepreise deutlich niedriger sind. Deshalb will der Gesetzentwurf Verfahrensvereinfachungen, regulatorische Erleichterungen und sektorenübergreifende industrielle Pilotprojekte auf den Weg bringen. Wir wollen nach Möglichkeit die Instrumente des Haushaltsrechts nutzen, um die Realisierbarkeit derartiger Projekte für Unternehmen voranzubringen. Industrielle Pilotprojekte sollen im Sinne von Experimentierräumen aufzeigen, wie Industrie- und Gewerbestandorte stärker mit vor Ort erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien versorgt werden können. Zugleich sollen bestehende, vor allem regulatorische Hemmnisse bei der Direktversorgung und der kommunalen Umsetzung identifiziert werden und aus den gewonnenen Erfahrungen wollen wir Erkenntnisse auf vergleichbare Vorhaben übertragen. Wir greifen damit als Landesregierung konkrete Forderungen und Bedarfe der Industrie nach einer wirtschaftlich verlässlichen und möglichst verbrauchsnahen Versorgung mit erneuerbarem Strom auf. Die Verfügbarkeit von ausreichend Strom zu wettbewerbsfähigen Kosten ist einer der wesentlichen Standortfaktoren für die Thüringer Industrie und damit für den Erhalt von Arbeitsplätzen. Und Herr Dr. Dietrich, da bin ich bei der Beantwortung Ihrer Frage. Das deutsche Energierecht ist gerade so, dass wir zwar einen Industriestrompreis für die energieintensive Industrie haben, der liegt aber aufgrund der hohen Netzkosten bei etwa 20 Cent pro Kilowattstunde. Das ist viel zu hoch. Das, was die Industrie von uns einfordert, ist eine Direkteinspeisung, weil erneuerbare Energien gerade zu Konditionen zur Verfügung stehen, die viel, viel günstiger sind, als wir das am Anfang eines EEG je erwartet hätten. Die aktuellen Ausschreibungsergebnisse bei Freiflächenphotovoltaik liegen bei 4,8 Cent pro Kilowattstunde. Die aktuellen Ausschreibungsergebnisse für Windkraft liegen bei 6 Cent pro Kilowattstunde. Das sind Preise – gucken Sie doch mal auf Ihre Stromrechnungen –,
(Heiterkeit AfD)
die sind so weit unter den Strompreisen, die Sie haben. Photovoltaik und Wind ergänzen sich von den Kurven her. Und dann gibt es Lücken dazwischen – das ist richtig –, die müssen mit Speichern gefüllt werden. Und dann gibt es manchmal auch langfristige Lücken. Diese langfristigen Lücken, die werden mit Reservekraftwerken gefüllt. Bei den Reservekraftwerken ist die Frage, was haben wir denn für einen Einsatzstoff. Und dieser Einsatzstoff, der ist in Thüringen ganz klar Biomasse. Denn, wenn Sie sich angucken, wie viel Biomasse wir gerade im Energieversorgungssystem haben, meine Damen und Herren, dann sind das 20 Prozent. Und wenn ich diese 20 Prozent nicht dauerhaft durchlaufen lasse, wie das aktuell meistens der Fall ist, sondern dann einsetze, wenn ich es brauche mit einem Reservekraftwerk, für die ich für die langen Standzeiten dieses Kraftwerks zusätzliches Geld geben muss – das macht die Bundesnetzagentur mit den Ausschreibungen von Reservekraftwerken –, dann kriege ich Thüringen selbstversorgt weitgehend hin. Und die Preise für Biomasse – sorry, ich bin auch Forstminister –, mich gruselt aktuell der Industrieholzpreis.
(Zwischenruf Abg. Abicht, AfD: Mich gruselt die Windkraft!)
Wissen Sie, wo der liegt? Bei 3 Cent pro Kilowattstunde. Das ist eigentlich für Holz viel zu wenig. Aber da sehen Sie mal, wie weit weg Sie vom aktuellen Erdgaspreis sind. Der liegt nämlich, wenn Sie als Haushaltskunde welches kaufen wollen, bei über 10 Cent die Kilowattstunde. Und das ist ein Punkt, wo ich nur sagen kann, regionale Wertschöpfung liegt auf dem Tisch. Wir müssen sie einfach nutzen und uns auf den Weg machen, meine Damen und Herren.
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Herr Minister Kummer, lassen Sie eine weitere Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Dietrich zu?
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Nein, ich habe genügend Fragen beantwortet. Wir sind auch schon ziemlich lange in der Diskussion und, ich glaube, die AfD-Fraktion kann sich ja nachher auch gut zu Wort melden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Energieversorgung, Energieerzeugung vor Ort muss sich auch für die Menschen vor Ort lohnen, die die Eingriffe zu ertragen haben. Ein erster Schritt wurde mit dem Windbeteiligungsgesetz im Jahr 2024 unternommen. Dieses Gesetz ermöglicht betroffenen Gemeinden, unmittelbar vom Ausbau der Windenergie zu profitieren. Moderne Windkraftanlagen können auf diese Weise bis zu 30.000 Euro in die Kassen der Kommunen spülen. Wir wollen dieses Windbeteiligungsgesetz in das Energiegesetz einfügen und wollen es entsprechend erweitern. Windenergieanlagen sollen künftig nicht 0,2, sondern 0,3 Cent pro Kilowattstunde zahlen. Die Erhöhung soll den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern im Umfeld der Anlagen zugutekommen. Die Überlegungen, wie dieses erfolgen kann, sind noch nicht ganz abgeschlossen. Vom zweiten Kabinettsdurchgang wollen wir zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden prüfen, welches bürokratiearme Verfahren dafür geschaffen werden kann. Daneben erweitern wir die finanzielle Beteiligungspflicht auf Photovoltaik-Freiflächenanlagen, da wir gesehen haben, dass auch solche Anlagen vor Ort zu Konflikten führen. Es sollen also künftig 0,2 Cent pro Kilowattstunde bei Freiflächenanlagen festgelegt werden. Ich war neulich in Helbedündorf. Für die Planung eines Photovoltaikparks, der dort entstehen soll, würde das für die Gemeinde Einnahmen von 1 Million Euro jährlich bedeuten. Die Gemeinde hat 2.700 Einwohner. Sie können sich vorstellen, was das für eine Entwicklung für die Gemeinde ermöglicht. Wir wollen dabei aber Agri-PV-Anlagen, also Anlagen, unter denen landwirtschaftliche Produktion noch stattfindet, aussparen, weil diese Anlagen aus unserer Sicht zukunftsfähiger sind als Freiflächenanlagen. Landwirtschaftliche Nutzfläche ist ein wertvolles Gut und wir müssen die landwirtschaftliche Produktion in diesem Land sichern.
(Beifall Thüringen.Gerecht)
Deshalb werden wir Freiflächen-Photovoltaikanlagen künftig auch als Eingriff sehen, während Agri-PV-Anlagen naturschutzrechtlich keinen Eingriff darstellen sollen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie merken, dass unser Gesetz einen Beitrag zur Entbürokratisierung leistet. Wir nehmen das Klimagesetz, wir nehmen das Windbeteiligungsgesetz, tun beides zusammen. Aus zwei Gesetzen wird eins. Wir streichen im Klimagesetz alle Regelungen, die sich als unpraktikabel und nicht notwendig erwiesen haben. Wir setzen Vorgaben von EU und Bund eins zu eins um und nicht mehr – auch das ein Versprechen, was wir gegeben haben. Ich komme zur dritten Säule unserer Energiepolitik, der integrierten Netzplanung. Uns ist allen bewusst, dass die Energiewende Thüringen vor tiefgreifende Herausforderungen stellt. Unser Ziel ist ein Energiesystem, das bezahlbar, sicher und energiesouverän agiert. Dafür benötigen wir eine entsprechende Infrastruktur, die sich deutlich von den überkommenen Strukturen der alten Energiewelt unterscheiden wird. Dieses neue Energiesystem wollen und müssen wir mit möglichst geringen volkswirtschaftlichen Kosten errichten. Hier muss man tatsächlich volkswirtschaftlich denken, deshalb braucht es auch einen Plan und deshalb braucht es auch eine Netzplanung. Mit dem Dialogprozess „Integrierte Netzplanung“ bilden wir die umsetzungsorientierte Säule der Energiepolitik in Thüringen. Sie greift die strategischen Ziele des Energieplans auf und unterstützt die Abstimmung der energiewirtschaftlichen Infrastrukturmaßnahmen. Ziel ist es, einen Energiedialog zu führen, um die räumliche, technische und wirtschaftliche Dimension der verschiedenen Energienetze in Thüringen zu verknüpfen. Angesichts der zunehmenden Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen spielt ein solcher Prozess eine zentrale Rolle, um Engpässe, Versorgungsausfälle und womöglich einen kostenintensiven Energieinfrastrukturausbau zu vermeiden. Die integrierte Netzplanung berücksichtigt neben der Stromnetzinfrastruktur auch Wärme- und Gasnetze sowie Speicher- und Sektorenkoppelungstechnologien. Sie verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, der technische, wirtschaftliche und ökologische Gesichtspunkte vereint. Dazu gehört eine sorgfältige Analyse des künftigen Energiebedarfs und der wirtschaftlich erzielbaren Energieeffizienzsteigerungen. Zentral ist auch eine vorausschauende Entwicklung der Energieinfrastruktur, ‑ netze und ‑ speicher. Für Thüringen ist dabei besonders interessant – und da komme ich wieder zum Anfang, zu Berlin. Wir wollen unterhalb der 380-kV-Höchstspannungsebene, also im TEN-Netz, der 110-kV-Ebene und in den darunterliegenden Verteilnetzen der Stadtwerke und der regionalen Versorger nach Möglichkeit Inselfähigkeiten in den Netzwerken erreichen. Denn wenn ich diese Inselfähigkeit habe, das heißt, ich habe Einspeisung aus erneuerbaren Energien, also aus Wind, aus PV, ich habe Power-to-Heat-Anlagen, um Überschüsse zu speichern für die kommunale Wärmeversorgung und ich habe Reservekraftwerke auf Biomassebasis, dann kann ich, wenn im Umspannwerk mal ein Problem ist, tatsächlich notwendigste regionale Bedarfe vor Ort selber lösen und wir sparen uns diese langen Stromausfälle, wie wir es in Berlin erlebt haben. Das ist ein ganz zentrales Ziel, diese Art von Versorgungssicherheit in Thüringen auf den Weg zu bringen. Und ich sage mal mit Blick auf die Glasindustrie, eine Glaswanne, wo sich das Unternehmen entschieden hat, auf Strom umzustellen, die kann sich einen Stromausfall von längerer Zeit nicht leisten, sonst ist da ein Glasklumpen drin. Und deshalb ist eben solche Inselfähigkeit heutzutage auch ganz wichtig. Das gilt im Übrigen auch für die großen Rechenzentren. Auch die werden nicht an Stellen errichtet werden, wo ich eine Inselnetzfähigkeit nicht realisieren kann.
(Beifall Thüringen.Gerecht)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie sehen, wir denken die Themen zusammen. Wir haben tolle Beispiele, die in Thüringen in den letzten Jahren entstanden sind. Sie haben von der Landesregierung ein Arbeitsergebnis von über einem Jahr intensiver Arbeit vorgelegt bekommen. Ich möchte mich bei allen Kolleginnen und Kollegen noch mal ganz herzlich für die Ressortabstimmung bedanken, die nicht immer einfach war, aber wir haben gemeinsam nach dem günstigsten Weg gesucht. Ich möchte meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danken, die sich hier sehr engagiert herangemacht haben, für das Land eine Problemlösung zu entwickeln. Und ich möchte Sie alle einladen: Lassen Sie uns gemeinsam diskutieren, wie wir die Energieversorgung Thüringens als Chance begreifen können, wie wir daraus Wirtschaftswachstum, regionale Wertschöpfung generieren können und unsere eigene Sicherheit in den Blick nehmen. Ich danke Ihnen.
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Vielen Dank, Herr Minister Kummer. Damit eröffne ich die Aussprache und rufe Herrn Abgeordneten Gerhardt für die Fraktion der AfD auf.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Hupach, Thüringen.Gerecht: Er ist Energieminister!)
Verstehen Sie mich nicht falsch, Energiepolitik ist ein wichtiges Thema. Aber wenn ich so die letzten Tage verfolgt habe, dann haben wir hier in Thüringen eine handfeste Regierungskrise. Und wir bekommen keine Regierungserklärung des Ministerpräsidenten, wie Sie hier künftig Mehrheiten gestalten wollen? Das ist doch ein Armutszeugnis.
(Unruhe im Haus)
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Stattdessen bekommen wir eine Regierungserklärung mit dem Titel „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“. Aber sei es drum. Bei dieser Landesregierung, muss ich sagen, wundert mich nicht mehr viel. Die Regierungserklärung, die wir gerade gehört haben, passt erstaunlich gut zur aktuellen politischen Situation in diesem Land. Denn der Titel verspricht uns mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung, drei große Versprechen. Bei allen dreien lohnt sich die Frage, genauer hinzuschauen, was am Ende übrigbleibt. Das gilt im Übrigen auch für den Namen Ihres Gesetzes, das Sie eben angekündigt haben: Thüringer Energieermöglichungsgesetz. Man könnte fast sagen, je länger der Name des Gesetzes, desto größer der Versuch, vom eigentlichen Inhalt abzulenken. Denn beim Thüringer Energieermöglichungsgesetz ist der Name jedenfalls deutlich ambitionierter als die Politik, die tatsächlich dahintersteht. Das Ganze klingt nach Aufbruch, Technologieoffenheit, Bezahlbarkeit, Versorgungssicherheit. Wenn man allerdings mal genauer hinsieht, erkennt man sehr schnell: Sie ändern im Wesentlichen die Verpackung, die energiepolitischen Grundsatzentscheidungen bleiben aber bestehen. Sie schaffen das bisherige Thüringer Klimagesetz ab bzw. planen das Ganze. Sie wollen einige besonders starre Vorgaben streichen. Das Ziel einer klimaneutral organisierten Landesverwaltung bis 2030 entfällt, aber daraus einen wirklich großen Wurf zu konstruieren, das ist schlichtweg falsch. Denn der entscheidende Fakt, der bleibt: Thüringen soll seinen gesamten Energiebedarf ab 2045 bilanziell aus erneuerbaren Energien aus eigenen Quellen decken. Windenergie, Solarenergie, Biomasse werden gesetzlich zu den Säulen der künftigen Energieversorgung. Wie kann man da allen Ernstes von Technologieoffenheit sprechen, wenn gesetzlich festgelegt wird, welche Energieformen es letztlich richten sollen? Auch die Begründung entlarvt diesen Etikettenschwindel. Dort heißt es sinngemäß: technologieoffen, solange es sich um erneuerbare Energiequellen handelt. Wo ist das bitte Technologieoffenheit? Das ist politisch gelenkte Technologieauswahl.
(Beifall AfD)
Besonders deutlich wird diese Täuschung bei der Windenergie. Sie beenden den Windkraftausbau nicht, Sie organisieren ihn bedrohend neu. Die Ausweisung von Windkraftvorranggebieten und die bundesrechtlichen Vorgaben, die bleiben natürlich bestehen. Sie haben schon eben zugegeben, dass Sie dafür keine Mehrheiten im Bundesrat organisieren können. Die Windflächenziele nach WindBG sind weiter maßgeblich. Das heißt, Sie streichen die Thüringer Vorgaben, während der übergeordnete Ausbaupfad weiterläuft. Ihre eigene Gesetzesbegründung, die hat noch mal deutlich gemacht, um welche Dimensionen es geht. Das ist auch hinlänglich bekannt. Bis 2027 müssen in Thüringen 29.000 Hektar, also 1,8 Prozent der gesamten Landesfläche als Windenergiegebiete ausgewiesen werden. Bis 2032 sollen es sogar 35.600 Hektar werden bzw. 2,2 Prozent. Jetzt kommt der eigentliche Hammer. Sie räumen selbst ein, dass ein erheblicher Teil der vorgesehenen Windenergieflächen Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen ist. Und was machen Sie? Sie reagieren darauf nicht mit einem grundsätzlichen Kurswechsel, einer Korrektur dieses Ausbaupfades, sondern Sie wollen die Bürger mit höheren Akzeptanzzahlungen zum Schweigen bringen.
(Beifall AfD)
Ich finde, das ist ein ganz entscheidender Punkt dieser Debatte. Sie wissen ganz genau, dass es vor Ort erheblichen Widerstand gibt. Sie wissen, dass gegen Windenergieflächen geklagt wird. Sie wissen, dass die Akzeptanz vielerorts fehlt. Und welche Schlussfolgerungen ziehen Sie daraus? Etwa den Ausbaupfad grundsätzlich zu hinterfragen? Nein. Die Schlussfolgerung lautet: Da müssen wir eben die Akzeptanz erhöhen. Und wie wollen Sie das machen? Mit Geld. Dann gibt es eben 0,1 Cent mehr. Super, finde ich Klasse. Und genau deshalb ist die Neuregelung so aufschlussreich. Bei neuen Windkraftenergieanlagen und repowerten-Anlagen soll also die finanzielle Beteilung jetzt auf 0,3 Cent die Kilowattstunde steigen, 0,1 Cent mehr als bisher. Da muss man sich mal diese Logik wirklich vor Augen führen, die Politik beschließt einen massiven Ausbaupfad, die Menschen vor Ort wehren sich vielerorts in Bürgerinitiativen, und die Antwort der Politik ist es nicht etwa, das Ganze ernst zu nehmen als demokratisches Signal. Die Antwort lautet schlichtweg: Dann erhöhen wir eben die Zahlung! Und da muss man auch noch mal ganz klar sagen, wenn Windkraft tatsächlich die von Ihnen behauptete Erfolgsgeschichte wäre, warum muss man dann die Akzeptanz mit immer mehr Geldleistungen erkaufen? Ist doch ein bisschen widersprüchlich.
(Beifall AfD)
Und – lassen Sie mich noch eines sagen. Natürlich kann eine Gemeinde durch Windkraft Pachteinnahmen oder Beteiligungszahlungen erhalten. Sie haben ja selbst die Stiftung „Saaleplatte“ genannt und Einnahmen von deutlich über 100.000 Euro im Jahr. Oftmals ist es aber so, dass die Gemeinden diese Anlagen eigentlich gar nicht wollen, sich aber auf diese Projekte einlassen, um überhaupt noch in ihrem engen Haushalt Spielraum für freiwillige Leistungen zu haben. Das ist doch mal der Fakt.
(Beifall AfD)
Und – das ist der Witz – nach Ihrem Entwurf sollen sogar jetzt 0,1 Cent/kwh für pauschale Zahlungen geleistet werden an einen definierten Kreis von Anwohnern, die in der Nähe von Windenergieanlagen leben. Echte Bürgerbeteiligung wäre es doch hingegen, wenn die Bürger über den Ausbau vor Ort tatsächlich mitentscheiden könnten. Was Sie hier aber planen, das ist etwas grundlegend anderes. Die politische Entscheidung zum Ausbau, die steht im Grundsatz fest. Die Flächenziele stehen, klar – das ist Bundesrecht und anschließend soll eben ein bisschen Geld verteilt werden, damit der Widerstand geringer wird. Das ist aber keine echte Beteiligung, was Sie hier betreiben mit Ihrem Gesetzesvorhaben, das ist Akzeptanzmanagement. Und genau das sagt Ihre Begründung praktisch selbst, die finanzielle Beteiligung soll den Windkraftausbau nicht begrenzen, sondern seine Umsetzbarkeit durch höhere Akzeptanz verbessern. Eindeutig – finde ich – kann man das nicht formulieren, aber hier muss ich auch noch mal ganz klar sagen: Unsere Landschaft ist in Thüringen nicht käuflich.
(Beifall AfD)
Und ich finde, hier liegt der grundsätzliche Unterschied zwischen Ihrer Politik und unserer Kritik. Für uns ist die Landschaft in Thüringen nicht nur einfach eine Fläche, die man so lange planerisch bearbeitet, bis sie in einem Windkraftvorranggebiet auftaucht oder in einem Regionalplan, sondern wir halten die Thüringer Höhenzüge, die Wälder, die Felder für einzigartig und für erhaltenswert. Sie prägen die Orte, sie prägen unsere Landschaften, sie prägen den Tourismus in Thüringen. Deshalb ist es nicht egal, ob immer mehr und immer größere Windkraftanlagen hier in Thüringen errichtet werden.
(Beifall AfD)
Die Zerstörung unserer Landschaft verschwindet nicht, wenn höhere Geldleistungen gezahlt werden. Glauben Sie also ernsthaft, dass sich ein Bürger, der jetzt eine höhere Geldleistung erhält vor Ort, davon abbringen wird, seinen Widerstand gegen Windräder vor Ort aufzugeben? Das ist doch absurd. Deshalb müsste ein echter Kurswechsel so aussehen, dass die Menschen vor Ort mehr Entscheidungsspielraum bekommen, mehr Gewicht für Landschafts- und Naturschutz, mehr Gewicht für tatsächlich betroffene Gemeinden. Und eines muss man auch noch mal klar sagen, Sie haben ja die Versorgungssicherheit angesprochen. Windkraft löst das Problem der Versorgungssicherheit nicht. Und damit kommen wir zu den eigentlichen Aufgaben von Energiepolitik. Eine Energiepolitik muss nicht möglichst viele Windräder bereitstellen. Eine Energiepolitik, eine seriöse Energiepolitik, muss Energieversorgung gewährleisten, 24 Stunden am Tag, 364 Tage im Jahr, für Handwerk, für Industrie, für die Haushalte. Das ist, denke ich, eine Binse. Und genau deshalb ist die Fixierung auf zusätzliche wetterabhängige Erzeugung so problematisch. Denn – und das wissen Sie, denke ich – auch eine installierte theoretische Leistung von einem Megawatt Windenergie ist nicht das Gleiche wie stets verfügbare Leistung aus Gas, Kohle oder Atomstrom. Ein Windrad produziert Strom, wenn Wind vorhanden ist. Der Bedarf der Wirtschaft, der Bedarf der Bevölkerung, der richtet sich aber nicht nach dem Wetterbericht.
(Beifall AfD)
Genau deshalb braucht es dieses zusätzliche System, das Sie angesprochen haben, zusätzliche Netze, Speicher, Flexibilitätsoptionen, andere Formen gesicherter Energieversorgung. Und genau das räumen Sie ja auch selbst ein, das Windrad allein liefert gerade kein funktionierendes Energiesystem. Trotzdem wird in der politischen Debatte eigentlich immer wieder so getan, als müsse man lediglich genügend Windenergieleistung installieren und damit sei das Problem gelöst. Wind und Sonne schickt ja bekanntlich keine Rechnung, heißt es immer so schön. Sie führen aber selbst in Ihrer Rede, in Ihrer Regierungserklärung aus, dass die Ausschreibungsergebnisse bei Windenergie zwar bei 6 Cent/kWh liegen und damit ja bewiesen sei, wie günstig Windstrom sei. Wenig später müssen Sie aber zugegeben, dass wegen der Einspeisung von Wind und Solar Netze, Speicher und weitere Infrastruktur koordiniert und gebaut werden müssen, um die Versorgungsausfälle zu gewährleisten. Der Preis am Windrad, das zeigt sich halt immer wieder, ist eben nur die halbe Rechnung. Entscheidend sind die Systemkosten. Netzausbau kostet Geld. Speicher kosten Geld. Regelung der Reserve kostet Geld. Der gesamte Umbau der Energieinfrastruktur kostet Geld, und zwar richtig viel Geld. Genau deshalb darf Energiepolitik eben nicht ausschließlich fragen: Was kostet eine erzeugte Kilowattstunde an der Windenergieanlage? Sie muss fragen: Was kostet ein zuverlässiges Energiesystem insgesamt?
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Große-Röthig, Die Linke: Was ist dann zuverlässig? Ein Atomkraftwerk?)
Lassen Sie mich auch noch mal zu den Kommunen kommen. Auch bei den Kommunen sollen ja anscheinend zusätzliche Belastungen entstehen. Kommunen und öffentliche Einrichtungen sollen jährlich 1,9 Prozent an Energie einsparen. Für das kommunale Energiemanagement werden ab 2028 rund 1,1 Millionen Euro veranschlagt, ab 2030 1,3 Millionen Euro. Was die Kommunen aber nach 2030 tatsächlich investieren müssen, um diese Einsparvorgaben Jahr für Jahr erfüllen zu können, das kann die Landesregierung heute nicht seriös beziffern. Ein Gesetz, das eigentlich den Namen „Ermöglichung“ trägt, kommt also mit neuen Vorgaben und Pflichten daher, Datenpflichten, Einsparpflichten, Energiemanagement und noch nicht absehbaren Folgekosten. Da muss ich sagen, das ist schon eine bemerkenswerte Definition von Ermöglichung. Sie beenden den Irrweg der aktuellen Energiepolitik nicht. Sie modernisieren Ihre Sprache. Aus Klimagesetz wird hier eben Energiegesetz. Aus Energiewende wird Energieermöglichung. Aus Windkraftausbau wird Technologieoffenheit. Aber, das kann ich Ihnen auch sagen, die Menschen in Thüringen sind nicht dumm. Sie merken, wenn lediglich das Etikett ausgetauscht wird.
(Beifall AfD)
Denn eine wirklich energiepolitische Wende würde heißen: Versorgungssicherheit zuerst, vor allen Dingen Bezahlbarkeit zuerst, Wirtschaftlichkeit zuerst. Am Ende bleibt deshalb von diesem Energieermöglichungsgesetz vor allen Dingen eines: Ein neues Etikett auf alter Politik. Man streicht einige Vorgaben. Man verschiebt einige Jahreszahlen. Man spricht plötzlich fortwährend von Bezahlbarkeit und Versorgungsicherheit. Aber man hält an der grundlegenden Richtung fest. Windkraft bleibt eben die zentrale Säule. Der Ausbaupfad bleibt bestehen und fehlende Akzeptanz soll künftig mit höheren Zahlungen überwunden werden. Das ist Etikettenschwindel. Und dieser Begriff passt inzwischen nicht nur zu Ihrem Energiegesetz. Etikettenschwindel beschreibt mittlerweile auch diese Landesregierung, finde ich, ziemlich gut. Eine Koalition, deren politische Grundlage vor unseren Augen zerfällt. Abgeordnete und Minister, die die Fraktion verlassen. Deswegen lassen Sie mich zum Schluss sagen: Ich hoffe, dass das die letzte inhaltliche Regierungserklärung ist, die wir von dieser zerbrochenen Koalition hören müssen. Die nächste Regierungserklärung, die ich gerne von Ihnen hören möchte, ist ihr geschlossener Rücktritt. Machen Sie den Weg frei für Neuwahlen!
(Beifall AfD)
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Als Nächstes rufe ich Herrn Abgeordneten Gottweiss für die Fraktion der CDU auf.
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen, liebe Zuschauer und Gäste, wenn wir über die Energiepolitik in Thüringen sprechen, müssen wir uns immer wieder vor Augen führen: Was ist eigentlich die Zielsetzung, wenn es um unsere Energieversorgung geht? Da gibt es das energiepolitische Dreieck, was, glaube ich, niemand infrage stellt. Das sind drei Säulen, einmal die Versorgungssicherheit, einmal die Nachhaltigkeit und einmal die Kosteneffizienz. Alle drei Punkte müssen zusammengebracht werden. Versorgungssicherheit betrifft natürlich nicht nur die technische Versorgungssicherheit, die gegeben sein muss – Herr Gerhardt hat es angesprochen, wir brauchen quasi eigentlich zu jedem Zeitpunkt ausreichend Energie –, sondern es geht eben auch dort um politische Fragen. Unser Energiesystem ist in großen Teilen von Energieimporten abhängig und da spielen eben geopolitische Fragen eine Rolle. Wir haben gemerkt, wie sich der russische Angriffskrieg auf die Ukraine ausgewirkt hat, auch hier in Deutschland. Wir haben gemerkt, wie sich die Blockade der Straße von Hormus sich ausgewirkt hat.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Das war auch ein Angriffskrieg, und zwar Israels und der USA
auf den Iran!) Hervorragend! Und beides zeigt aber, dass geopolitische Entscheidungen, die andere treffen, die wir nicht beeinflussen können, sich natürlich auch auf unsere Energieversorgung auswirken und wir dann versuchen müssen, selbst möglichst viel der eigenen Energie zu produzieren, um dort Sicherheit zu kriegen.
(Beifall CDU)
Wir haben natürlich auch die Frage der Nachhaltigkeit, das heißt vor allen Dingen eben auch, umweltgerecht unsere Energieversorgung auszugestalten und Risiken zu minimieren. Und der Punkt, der uns immer mehr auch umtreibt, ist die Frage der Kosteneffizienz, also dass auch Energie bezahlbar sein muss, und zwar nicht nur für die Haushalte, für die das natürlich auch wichtig ist, sondern vor allen Dingen auch für unsere Unternehmen, damit wir als Wirtschaftsstandort weiter auch wachsen können und Wohlstand produziert werden kann. Da stellt sich natürlich die Frage: Wie kann der Freistaat Thüringen als ein eher kleines Bundesland innerhalb Deutschlands und der Europäischen Union die Energieversorgung, die Energiepolitik beeinflussen? Dabei ist es wichtig, sich erst mal ehrlich zu machen und klarzustellen, dass die großen Rahmenbedingungen für die Energiepolitik in Europa und im Bund gemacht werden. Wir haben einen europäischen Binnenmarkt, der auch mit einer Liberalisierung im Energiemarkt verbunden ist. Diese Liberalisierung ist in Gesetze umgesetzt worden und hat dazu geführt, dass wir deutlich mehr Wettbewerb haben. Dieser Wettbewerb ist auch etwas, was nicht infrage gestellt werden kann und was auch gut ist, denn Wettbewerb führt immer auch zu niedrigeren Preisen. Dieser Wettbewerb ist sicherzustellen und das heißt auch, dass der Staat an sich in die Energiemärkte eben nicht so stark eingreifen kann, dass der Wettbewerb nicht sichergestellt ist. Wir haben gleichzeitig das Bundesrecht. Das Bundesrecht ist in das europäische Recht eingebettet, aber das Bundesrecht bricht eben auch das Landesrecht. Wenn wir uns die Realität anschauen wollen, dann müssen wir natürlich sehen, was der rechtliche Rahmen ist, der unsere Realität prägt. Da haben wir natürlich das Pariser Klimaschutzabkommen von 2015, das 195 Vertragsparteien unterzeichnet haben, also kein deutscher Alleingang, sondern der Weg, auf den sich die Welt gemacht hat und was wir sozusagen auch weltweit an der Entwicklung sehen. Die Europäische Union hat natürlich diese Vorgaben des Pariser Klimaschutzabkommens auch in eigene Anstrengungen übersetzt, nämlich den European Green Deal, der 2019 beschlossen wurde. Die Zielsetzung ist, 2050 als Kontinent klimaneutral zu sein und eben auch die Energieversorgung dann entsprechend treibhausgasneutral zu organisieren. Wir haben in Deutschland das Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2021, das der Bundesregierung noch mal klar aufgegeben hat, dass unter den Generationen auch Gerechtigkeit herrschen muss und die Zielsetzung nicht auf die nachfolgenden Generationen verschoben werden darf. Dementsprechend wurde das Bundesklimaschutzgesetz 2021 angepasst und die Klimaneutralität wurde bis 2045 angestrebt. Den größten Einschnitt im Bundesrecht hat allerdings das Osterpaket 2022 bedeutet, wo eben massiv die rechtlichen Grundlagen geändert wurden. Sie wissen, dass wir als CDU-Fraktion das kritisch sehen. Da sind mehrere Regelungen dabei, die im Grunde genommen eine Steuerung vor Ort verunmöglichen. Wir haben da den § 2 EEG, der die erneuerbaren Energien im übergeordneten öffentlichen Interesse stellt, sodass die Behörden – zum Beispiel die Emissionsschutzbehörden in den Landratsämtern – eigentlich keine Möglichkeit mehr haben, tatsächlich eine Abwägung zu machen, sondern es muss immer die Erzeugung von erneuerbaren Energien über die anderen Abwägungstatbestände gestellt werden. Wir haben das Windenergieflächenbedarfsgesetz, wo Thüringen mit 2,2 Prozent Landesfläche viel zu hoch eingeordnet ist. Diese Flächenvorgabe orientiert sich nicht an den Thüringer Bedarfen, und das wird dazu führen, dass wir in Thüringen drei- bis viermal so viel Strom produzieren werden, wie wir eigentlich verbrauchen. Und wir haben eine Änderung des Baugesetzbuchs, die eben auch besonders einschneidend ist, weil die Vorgabe, dass bei der Windenergie zum Beispiel die Windenergie nur innerhalb der Vorrangflächen zulässig ist und außerhalb eben Windenergie ausgeschlossen ist, aufgehoben wurde. Das wird in Thüringen zu ganz erheblichen Einschnitten im Landschaftsbild führen. Es ist natürlich so, dass die Bürger das nicht akzeptieren. Deswegen arbeiten wir als Landesregierung auch daran, dass diese Vorgaben geändert werden und dass wir von diesen Flächenzielen wegkommen, hin zu Energiemengenzielen, die wir selbst nach den Bedarfen von Thüringen definieren können. Was ist die Aufgabe, die wir als Bundesland haben? Die Aufgabe ist, dass wir diese Vorgaben, die sozusagen einerseits natürlich sinnvoll sind, die eine sinnvolle politische Ausrichtung sind, die aber eben auch von Europa und dem Bund geprägt werden, so ausgestalten, dass es thüringengerecht zugeht.
(Beifall Thüringen.Gerecht)
An dieser Stelle noch mal der Hinweis, dass das natürlich ein sehr interessanter Name für die neue Fraktion ist. Aber genau diese Frage der Thüringengerechtigkeit – das ist das, was uns eigentlich umtreiben sollte. Das heißt in erster Linie, dass wir uns an den Bedarfen Thüringens orientieren sollten: an den Bedarfen, die die Bürger haben, an den Bedarfen, die die Industrie hat, die Gewerbe, Handel und Dienstleistungen haben. Diese Bedarfe sollten der Maßstab dafür sein, wie wir dieses Energiesystem gestalten. Wir sollten einen Schwerpunkt tatsächlich auf das Gewerbe und die Industrie setzen, weil das die Bereiche sind, die am meisten Energie verbrauchen. Wenn es uns gelingt, vor Ort die Energie zu produzieren und die Erzeugungsanlagen sinnvoll mit Speichern und mit Sektorenkopplung zu verknüpfen und wir damit einen möglichst großen Anteil auch an Verbrauch der selbst produzierten Energie vor Ort organisieren können, dann stärkt das den Wirtschaftsstandort Thüringen, und das ist unser Ziel. Gleichzeitig macht es natürlich auch Sinn, dass wir über das Land verteilen, ein sinnvolles Verhältnis im Mix der Energieträger organisieren. Und es ist eben nicht so, wie die AfD glauben machen möchte, dass es irgendeinen Sinn ergäbe, sich nur auf Windenergie zu fokussieren. Das ist technisch nicht sinnvoll und das ist auch ökonomisch nicht sinnvoll. Was wir brauchen, ist ein sinnvolles Verhältnis von Photovoltaik und Windenergie vor allen Dingen, weil die sich über den Jahresverlauf sehr gut ergänzen. Wir haben eben sehr viel Windenergie im Herbst, im Winter, im Frühjahr, wenn die großen Stürme sind. Wir haben gleichzeitig sehr viel Photovoltaik in den Sommermonaten, in denen eben die Hochdruckgebiete dazu führen, dass es gar nicht so viel Windenergie gibt. Das heißt, die müssen in einem ausgeglichenen Verhältnis sein. Das, was die Bundesregierung uns hier mit dem 2,2-Prozent-Flächenziel in Thüringen vorgibt, ist eben kein sinnvolles Verhältnis. Das, was wir anstreben, ist, dass wir dieses Flächenziel reduzieren können. Aus Sicht der CDU-Fraktion reichen 0,8 Prozent der Landesfläche aus. Die großen Energieversorger in Thüringen sprechen von einem Prozent der Landesfläche, aber es ist klar, dass wir auf jeden Fall keine 2,2 Prozent brauchen und das eine Überprägung unserer Landschaft sein würde, die nicht im Sinne Thüringens ist, sondern im Gegenteil zusätzliche Kosten verursacht, die wir so nicht haben wollen. Was natürlich insgesamt relevant ist, ist, dass das Energiesystem sinnvoll miteinander vermascht ist. Das heißt, wir brauchen auch die Biomasse als einen ganz wesentlichen Punkt, der auch die Landwirtschaft entsprechend mit fördert. Aber die Biomasse hat natürlich den Vorteil, dass sie einerseits flexibel einsetzbar ist, das heißt insbesondere in den Zeiten, in denen eben kein Wind weht, keine Sonne scheint, mit Biomasse Strom produziert werden kann. Wir brauchen natürlich auch die Wasserkraft. Auch Wasserkraft ist ein Element, das eben zu einem sinnvollen Energiemix dazugehört, und auch dort haben wir in Thüringen noch einiges an Gestaltungsmöglichkeiten. Insbesondere sollte die Zielsetzung sein, dass der § 2 EEG, der nämlich den Vorrang erneuerbarer Energien beschreibt, eben auch bei der Wasserkraft zum Ansatz kommt, damit Anlagen günstiger betrieben und auch erbaut werden können, damit sich Investitionen lohnen und damit wir insbesondere die Querbauwerke, die wir in unseren Flüssen schon haben, auch nutzen können, um unseren eigenen Strom aus unserer Heimat heraus zu produzieren. Und wir haben einen sehr, sehr wichtigen Teil mit der Geothermie. Auch dort ist der große Vorteil, dass Geothermieanlagen tatsächlich grundlastfähig und eben nicht vom Wetter abhängig sind. Deswegen macht es Sinn, in die Geothermie zu investieren, und wir würden auch die Stadt Erfurt bei ihren Bemühungen unterstützen, eine große Geothermieanlage zu errichten. Sie wissen, dass die Investitionskosten doch erheblich sind. Aber das Gute an der Tiefengeothermie ist, dass, wenn man einmal die Investition getätigt hat, man dann wirklich sehr, sehr lange Zeit eine sehr günstige Wärmeversorgung organisieren kann. Deswegen ist das der richtige Weg, den wir gemeinsam gehen wollen. Es bleibt dabei, wir sollten ins Gespräch kommen zum Thüringer Energieplan, zum Thüringer Energiegesetz und zu der Frage, wie die Energiepolitik in Thüringen ausgerichtet sein sollte. Ich danke ausdrücklich an der Stelle Minister Kummer, dem es ein Herzensanliegen ist, dieses Thema auch wirklich breit zu diskutieren unter dem Aspekt der Ermöglichung. Es soll ein Ermöglichungsgesetz sein und ich finde, wir sind da genau auf der richtigen Zielsetzung unterwegs und werden das gemeinsam zum Wohle Thüringens auch vorantreiben. Einen Punkt will ich noch mal sehr deutlich machen, weil ja infrage steht, ob denn das Energiesystem, was wir haben, auch den Menschen in unserer Heimat dient. Ein Wert, den man sich da wirklich mal angucken kann, ist der SAIDI-Index, der beschreibt, wie lange zum Beispiel die Stromversorgung pro Jahr für den einzelnen Kunden unterbrochen ist. Und an diesem Wert sieht man, dass Deutschland eines der effizientesten Energiesysteme in der ganzen Welt hat. Dieser Wert liegt bei uns bei 11,7 Minuten pro Jahr und Kunde und ist einer der niedrigsten weltweit. Nur um das mal zu vergleichen, weil manchmal ja gerne über den großen Teich geguckt wird: Die USA hat einen SAIDI-Wert von 11 Stunden. Auch das ist für ein zivilisiertes Land nicht so problematisch, das ist quasi über das ganze Jahr verteilt ein halber Tag, aber bei uns liegt dieser Wert bei 11,7 Minuten. Wir wollen dafür sorgen, dass das weiter so bleibt, auch bei einem Energiesystem, was auf erneuerbaren Energien basiert. Somit ist es möglich, dass wir ein versorgungssicheres Energiesystem haben, was umweltgerecht ist, was preiswert ist und gleichzeitig den nachfolgenden Generationen ermöglicht, auch ein lebenswertes Leben zu leben. Insofern: Lassen Sie uns diskutieren! Wir sind gespannt. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Vielen Dank, Herr Gottweiss. Als nächstem Redner erteile ich Herrn Dr. Augsten für die Fraktion Thüringen.Gerecht das Wort. Bitte schön. Das war jetzt wie erwartet. Ich bitte Sie alle, Ihre diversen Geräte zu überprüfen. Ich würde interpretieren, dass die meisten es geschafft haben. Herzlichen Glückwunsch dazu! Damit schaffen wir es hoffentlich, mit viel Aufmerksamkeit der nächsten Rede zu lauschen. Bitte schön.
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt sind wir alle richtig wach und ich habe die volle Aufmerksamkeit, sehr schön. Erst mal herzlichen Dank an Minister Kummer für diese Regierungserklärung. Da der Ministerpräsident gerade kommt, auch ein herzliches Dankeschön an die Landesregierung. Das ist, glaube ich, die erste Regierungserklärung eines Fachministers. Herr Gerhardt, das freut uns natürlich besonders, weil die Energieversorgung in Thüringen ein ganz wichtiges Thema ist. Im Gegensatz zu Ihnen freuen wir uns sehr, dass Herr Kummer heute die Gelegenheit hatte, diese Erklärung abzugeben.
(Beifall Thüringen.Gerecht)
Also herzlichen Dank dafür. Das war die richtige Erklärung zur richtigen Zeit. Meine Damen und Herren, die Regierungserklärung hat eine Vorgeschichte. Ich habe überlegt, wie ich anfange. Ich habe vorige Woche eine Bitte von einer Schülerin bekommen, die für ihre Seminararbeit im Gymnasium …
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Entschuldigen Sie, ich unterbreche jetzt doch noch mal. Diejenigen, die es noch nicht geschafft haben, können vielleicht einfach gemeinsam mit ihrem Endgerät kurz vor die Tür treten und dann, hoffe ich, kommt es von der Lautstärke her hin.
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Ich höre schlecht, mich stört es nicht, also insofern ist es nicht so schlimm.
(Heiterkeit im Hause)
Also noch mal: Eine Schülerin hat sich mit der Bitte um Unterstützung für ihre Seminarfacharbeit zu erneuerbaren Energien an mich gewandt. Die erste Frage von den elf Fragen lautet, wie ich denn die Bundes- und Landespolitik in der Vergangenheit und aktuell einschätze. Ja, da muss ich ganz schlechte Noten vergeben. Ich habe das damals live erlebt, als die damalige Bundesumweltministerin Angela Merkel, spätere Bundeskanzlerin, die Idee des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes gehabt hat. Es hieß damals anders bei ihr, aber sie war die Ideengeberin. Bei der CDU konnte sie sich damals nicht damit durchsetzen. Die Zeit war noch nicht reif. Die Schröder-Fischer-Regierung hat das dann umgesetzt. Es gab ein erstes Erneuerbare-Energien-Gesetz. Deutschland hat in dem Bereich richtig Fahrt aufgenommen. Es sind große Solarfabriken entstanden. Deutschland war führend in der Solarpanelproduktion. In der Landwirtschaft wurden Biogasanlagen gebaut, um auch diese furchtbare Geruchsbelästigung, wenn die Gülle ausgebracht wurde, endlich mal zu beenden. Was mich besonders gefreut hat: Auf den Äckern und Wiesen sind Traktoren gefahren, die mit Treibstoff betrieben wurden, der vom Acker kam, also mit Biodiesel, mit Rapsöl. Das alles war eine richtig gute Aufbruchstimmung, die dann durch die darauffolgende Regierung von CDU und FDP zunichte gemacht wurde. Sie wissen, heute gibt es fast keine Solarindustrie mehr in Deutschland. Die ist abgewandert. Die Biogasanlagenbetreiber, die die Anlagen vor 20 Jahren errichtet haben, haben große Sorge, dass sie diese Anlagen bei den Rahmenbedingungen, die wir haben, abschalten müssen. Die Traktoren, die einst mit Biodiesel und Rapsöl fuhren, sind schon lange verschwunden, weil die damalige CDU-FDP-Bundesregierung eine Besteuerung dieser Treibstoffe eingeführt hat, und zwar auf ein Maß, das im Prinzip der Biosprit genauso teuer war wie der normale Diesel und die Forschungseinrichtungen und die Wissenschaftler gesagt haben: Wenn es keinen Anreiz für diese Treibstoffe gibt, dann müssen wir auch nicht weiterforschen. Also, wenn man so will, eine glatte Fünf bei dem, was die Bundesregierung in den letzten 25 Jahren hier geleistet hat. Auch der neue Entwurf des EEG 2027 macht uns große Sorgen. Insofern müssen wir darüber auch noch mal reden. Für Thüringen kann man, zumindest was die letzten zwei Legislaturperioden anging, keine bessere Note vergeben. Ministerpräsident Ramelow hat damals nach dem Sieg den Bauern versprochen, dass die Landwirtschaft nicht in die Hände der Grünen fällt. Das hatte zur Folge, dass das damalige Landwirtschaftsund Umweltministerium geteilt wurde, das Umweltministerium so klein war, dass man Frau Siegesmund noch was geben musste. Deswegen ist der Energiebereich, der vorher bei der SPD, bei Minister Machnig, hervorragend aufgehoben war,
(Beifall SPD)
in das grüne Umwelt- und Energieministerium gewandert ist – mit fatalen Folgen. Also ich kann mich überhaupt nicht erinnern, dass Frau Siegesmund im Bereich „Energie“ irgendetwas geleistet hat. Es gab einen einzigen Lichtblick, als sie gemeinsam mit Kollegen von Rheinland-Pfalz und Bayern sehr viel Ungemach für die Biogasanlagen verhindert hat. Als die Bundesregierung den nächsten Schritt, um die Biogasanlagenbranche lahmzulegen, unternommen hatte, da hat tatsächlich Frau Siegesmund gemeinsam mit Bayern und Rheinland-Pfalz das verhindert. Aber ansonsten nichts – was dazu führt, dass wir auch wie in vielen anderen Bereichen in deutschem Vergleich an letzter Stelle stehen. Minister Kummer wird ja nicht müde, immer darauf hinzuweisen, wie energieintensive Unternehmen hier in Thüringen gerade sehr unter Druck geraten. Ich erinnere an Unterwellenborn, Stahlindustrie, an WiegandGlas. Das wäre in anderen Ländern kein Thema mehr, weil dort die Energieerzeugungsanlagen stehen, maßgeblich durch Windkraftanlagen betrieben. Dass wir heute in Thüringen um diese Unternehmen bangen müssen, liegt eben daran, dass in den letzten beiden Legislaturperioden die Hausaufgaben nicht gemacht wurden. Da schaue ich auch mal in die Richtung, in Richtung der damaligen Koalitionspartner, dass man das zugelassen hat. Wenn ich überlege, was für gute Leute auch in den Reihen der SPD und der Linken sitzen und dass man das zugelassen hat, dass die Landesregierung damals nicht geliefert hat, ist etwas, was man sehr kritisch anmerken muss. Deshalb ist es wichtig, dass sich die neue Landesregierung hier verpflichtet hat, alles das aufzuarbeiten, was in den letzten zehn Jahren liegen geblieben ist. Und das, was Minister Kummer hier vorgelegt hat, ist ja eine Vielzahl von Paketen. Das sind mehrere Dinge, die auch sehr viel Vorarbeit bedeutet haben. Ich darf erinnern: der Energieplan, der hier schon kurz beschrieben wurde, das Energieermöglichungsgesetz. Ich finde den Titel richtig gut, weil es tatsächlich darum geht, dass man auch Dinge auf den Weg bringt, die woanders kritisch eingeschätzt werden. Das Windbeteiligungsgesetz ist erwähnt worden; und das Klimagesetz wird so angepasst, dass es dann insgesamt auch passt zu den Bestrebungen im Bereich Energiepolitik.
(Beifall Thüringen.Gerecht)
Minister Kummer hat auch darauf hingewiesen, dass Thüringen natürlich auch angehalten ist, die Dinge umzusetzen, die von der EU und von der Bundespolitik kommen. Das ist auch eine wichtige Verpflichtung, die wir hier eingehen müssen. Und ich möchte noch ergänzen, sehr geehrter Herr Minister, dass es dabei nicht bleiben kann gerade angesichts der Dinge, die auf Bundesebene laufen, nämlich mit dem neuen Entwurf EEG 2027, Sie haben schon darauf hingewiesen, Windkraftausbau, wo wir überhaupt nicht mit der Bundesregierung übereinstimmen, CO -Preisbesteuerung, wo Thüringen aktiv geworden ist. Also alles 2 Dinge, bei denen wir uns eigentlich gegen den Bund stellen. Deswegen fordere ich Sie auf und bitte Sie herzlich, dass wir nach diesem EEG-Entwurf 2027, der ja sicher mit Absicht mit so wenig Diskussionszeit versehen ist, dass man überhaupt nicht reagieren kann auf Landesebene, nicht richtig reagieren kann, weil man sich auch mit Verbänden abstimmen muss, dass wir hier, wenn das verabschiedet wird im Bundestag, dann initiativ werden in mindestens zwei, drei Bereichen. Windkraft ist schon benannt worden, da muss man dranbleiben, weil alle Experten sagen, dass wir diese 2,2 Prozent Windkraftenergie nicht nur nicht brauchen, sondern sie werden auch nicht gebaut werden, weil natürlich die Marge für die Windkraftprojektierer immer enger wird. Und alleine die Tatsache, dass wir von 0,2 auf 0,3 gehen, weil nachher die 0,1 zusätzlich eben nicht aus dem EEG-Topf kommen, setzt die Windkraftbetreiber so unter Druck, dass sie genau schauen, wo man denn in Thüringen überhaupt noch lohnenswert Windkraft errichten kann. Deswegen sage ich als Südthüringer, ich mache mir überhaupt keine Sorgen, in Südthüringen werden keine Windkraftanlagen gebaut, weil die Windhöffigkeit dort nicht ausreicht und die Margen der Projektierer mittlerweile viel zu klein sind. Aber ich habe auch noch andere Forderungen. Es wird uns leider in diesem EEG 2027 nicht gelingen, was Minister Kummer zu Recht angesprochen hat. Ich bin Landwirt und ich mache mir große Sorgen, auch unter dem Stichwort Verteidigungsfähigkeit, dass immer mehr Land versiegelt wird durch Freiflächenanlagen. Und wir oder die Landesregierung, wir haben das ja gemeinsam verhandelt, hat sich deswegen ganz bewusst dafür entschieden, den Agri-Photovoltaikanlagen, das heißt den hochgeständerten Anlagen, unter denen man Landwirtschaft betreiben kann, einen Vorrang einzuräumen gegenüber den Freiflächenanlagen, wo dann keine Landwirtschaft mehr stattfinden kann.
(Beifall Thüringen.Gerecht)
Das, was in Thüringen richtig angegangen wurde, wird von der Bundesregierung völlig anders eingeschätzt. Dort gibt es eine Gleichmacherei von Freiflächenanlagen mit Agri-Photovoltaik mit der Konsequenz, dass jeder, der sich da entscheiden muss, natürlich Freiflächenanlagen baut, weil sie viel preiswerter sind in der Richtung. Also ein großer fachlicher Fehler! Eine Bundesregierung, die Milliarden für die Verteidigungsfähigkeit rausdonnert und in die Rüstungsindustrie steckt, hat überhaupt nicht erkannt, wie wichtig es ist, dass man hier auch die Landwirtschaft stärkt und die landwirtschaftlichen Flächen erhält, um Futter und Lebensmittel zu produzieren.
(Beifall Thüringen.Gerecht, SPD)
Das Gleiche gilt für die Biogasbranche. Ich war mit Minister Kummer vorige Woche in Grabsleben, unserer größten Anlage, die wir hier haben, mit den Branchenvertretern, wir hatten sehr gute Gespräche. Da wurde noch mal klargemacht, dass viele von diesen Biogasanlagen, die vor 20 Jahren errichtet wurden, aus dem EEG jetzt herauslaufen, wo die Frage steht, dürfen sie weiterlaufen, ja oder nein. Die Biogasanlagenbetreiber sagen, bei den Rahmenbedingungen, die die Bundesregierung jetzt schafft, wird es nicht möglich sein. Minister Kummer hat zu Recht darauf hingewiesen, wir können die Lücken, die entstehen, die Lücken, die wenige Stunden bedeuten, locker mit Biogas aus Thüringen schließen – das geht, das haben uns die Kolleginnen und Kollegen dort auch gezeigt, aber der Wille dazu muss da sein. Und der Wille ist bei der Bundesregierung gerade überhaupt nicht zu erkennen. Deswegen, wenn das EEG 2027 verabschiedet ist, müssen wir hier in Thüringen aktiv werden, müssen sagen, gemeinsam mit anderen Ländern, das geht so nicht. Hier geht es darum, dass die Landwirtschaft ein wichtiges Standbein verliert. Ich bin selbst Rinderzüchter. Ich habe zwei große Milchkrisen in den letzten 20 Jahren erlebt. Wenn wir da die Biogasanlagen in den Milchviehbetrieben nicht gehabt hätten, hätten wir über ein Drittel der Milchviehanlagen verloren, allein deshalb, weil eben die Milchpreise nicht mehr ausgereicht haben und das Biogas im Prinzip die Betriebe gerettet hat. Ich möchte noch einen letzten Punkt ansprechen. Ich hatte vorhin schon mal darauf hingewiesen: Es ist ein unglaublicher Vorgang, dass wir landwirtschaftliche Betriebe haben, die jetzt gerade um ihre Existenz kämpfen, weil die Dieselpreise bedeuten, dass sie zum Teil 300.000, 400.000, 500.000, 600.000 Euro mehr für Treibstoffe ausgeben müssen. Wenn man überlegt, wo wir hergekommen sind, dass wir Traktoren hatten, die sind auf den Acker gefahren und der Betrieb hat selbst den Treibstoff hergestellt. Wenn ich weiß, dass die Landwirtschaftsbetriebe über das, was in der Straße von Hormus jetzt gerade passiert, lachen könnten, weil sie sich selbst versorgen könnten, dann ist es ein Skandal, was sich diese Bundespolitik in den letzten 20 Jahren geleistet hat. Agrarminister Alois Rainer hat das erkannt und vor einem halben Jahr in der Presse, in einer Presseerklärung gesagt: Vielleicht sollten wir darüber nachdenken, dass wir die Besteuerung von Agrartreibstoffen wieder zurücknehmen, das, was damals die Schröder-Fischer-Regierung ja auch so angedacht hatte, damit es eine Vorzüglichkeit für diesen Treibstoff gibt. Das hat niemand aufgegriffen, wahrscheinlich hat Finanzminister Klingbeil gesagt, das geht nicht, wir brauchen die Einnahmen. Aber auch hier würde ich mir wünschen, Minister Kummer, dass wir aktiv werden und darüber noch mal reden und Alois Rainer an dieser Stelle unterstützen. Denn wir brauchen diese Agrartreibstoffe, damit wir die Resilienz in der Landwirtschaft auch tatsächlich hinbekommen. Sie sehen also, nach dem EEG 2027 ist vor dem EEG 2028. Deswegen hoffe ich, dass wir dort auch als Thüringen vorangehen und Dinge, die aufseiten der Bundespolitik falsch laufen, dann wirklich auch mal in Angriff nehmen. Nun hatte ich mir extra noch Redezeit für die AfD aufgehoben, jetzt hat Kollege Gerhardt schon vor mir gesprochen. Dann muss ich das jetzt gleich mit erledigen, das mache ich aber gern. Ja, es war nicht anders zu erwarten. Ich erinnere an den Parteitag der AfD, wo Herr Höcke gesagt hat, die 10 Prozent, die wir noch für die absolute Mehrheit brauchen, holen wir uns bei den Windkraftgegnern. Ob es funktioniert, weiß ich nicht. Ich erinnere mich an die Demonstration draußen am 06.12. Ich sage dazu nur „die AfD-Demonstration“. Der Kollege, der das organisiert hat, war zum Tag der offenen Tür des Landtags bei mir und hat von mir verlangt und mich gebeten, doch nicht immer von der AfD-Demonstration zu sprechen. Also wir hatten ein ganz nettes Gespräch, eine halbe Stunde, fachlich ausgezeichnet. Ich habe gesagt, bei den Menschen ist das schon so angekommen. Bei mir waren nach dem 06.12. viele, die gesagt haben, wir wussten ja gar nicht, dass wir jetzt in einer AfD-Demonstration sind; die haben sich quasi bei mir entschuldigt. Wenn der Moderator den Energieminister Tilo Kummer auf die Bühne bittet und dann kommt der Höcke und schiebt ihn weg und geht dann selbst auf die Bühne, dann könnte man den Eindruck gewinnen, dass es eine AfD-Demonstration war. Aber das ist gar nicht der Punkt. Der Punkt ist, Herr Höcke, ich habe Ihre Rede transkribieren lassen. Wir lassen sie gerade auswerten, denn da ist so viel fachlicher und wissenschaftlicher Unsinn drin. Das werde ich Ihnen nachher zur Verfügung stellen. Deswegen, Herr Gerhardt, das, was Sie hier versuchen, ist doch keine Meinung der Menschen vor Ort, sondern Sie befeuern das doch. Sie befeuern es mit Argumenten. Wenn ich daran denke, was ich draußen für Leute hatte am Sonnabend – als dann die Argumente ausgingen zum Klimawandel und die sagten, dann werden wir durch die Flugzeuge oben vergiftet, die dann die Abfälle aus der Chemieindustrie in den Kondensstreifen haben und deswegen kann die Hitze nicht mehr von der Erde. Das sind alles Dinge, die die Leute bei Ihren Veranstaltungen mitnehmen. Dass Sie sich wieder nur auf das eine einzige Thema konzentrieren, das für Sie so wichtig ist, dass Sie glauben, damit die absolute Mehrheit zu bekommen, das ist eben einfach so. Kein Wort – Energieminister Kummer hat ein Konzept für die Landesregierung vorgestellt –, kein Wort zur Energiepolitik der AfD. Und dabei haben Sie doch einen klaren Plan – Antrag zur Situation der Landwirtschaft vor der Sommerpause: Die Energieprobleme der Landwirtschaft lösen wir – ich weiß nicht, ob die Reihenfolge stimmt – durch Kohle, durch Erdgas, durch Erdöl und durch die Atomenergie. Minister Kummer hat gerade auf das Wahlprogramm aus Sachsen-Anhalt hingewiesen – Braunkohle, solange wir sie noch haben. Viel Spaß beim Wahlkampf in Sachsen, denn Braunkohle, solange wir sie haben, heißt: Wir baggern dann mal Leipzig weg, so wie wir viele Orte weggebaggert haben. Übrigens, Frau Hoffmann, da hat die Natur richtig profitiert, als nachher dann diese Kohletagebaue entstanden sind, richtig schöner Anblick, Supernaturschutz. Also, Braunkohle, Leipzig wegbaggern, Erdöl, Erdgas, abhängig von Ländern, von denen wir nicht wissen, ob sie vielleicht in zehn Jahren unsere Kriegsgegner sind –
(Unruhe AfD)
abhängig machen von diesen Ländern. Ja und viel Spaß bei der Atomkraft, wenn Sie da argumentativ genauso stark unterwegs sind wie bei der Windkraft, dann freue ich mich über den Widerstand in der Bevölkerung. Ich glaube, da haben wir noch mehr Probleme als beim Ausbau der Windkraft. Aber möglicherweise wird ja Sachsen-Anhalt da mit gutem Beispiel vorangehen und wir werden das erste Atomkraftwerk in Sachsen-Anhalt erleben. Letzte Bemerkung, weil ich immer höre: schöne Landschaft, Natur und was wir hier alles in Thüringen verlieren können. Ich bin Landwirt oder Agrarwissenschaftler, besser gesagt, und ich verfolge, was bei uns auf den Äckern passiert. Ich habe bei mir in meiner Stadt eine Bürgerinitiative, die sich gegen Windkraftanlagen wehrt, weil sie den Uhu und den Schwarzstorch schützen möchten. Wenn man mal ein bisschen unterwegs gewesen ist in diesem Sommer, da hat man gesehen, wie die Schwarzstörche in den letzten Tümpeln, in der Ilm zum Beispiel, gestanden haben und die letzten Fische rausgefangen haben, weil sie keine Mäuse mehr auf den Äckern gefunden haben, weil es so trocken ist. Der Uhu verschwindet – ich war jetzt gerade in einer Gegend, in der es den Uhu gab –, der Uhu verschwindet, da gibt es keine Windräder; er verschwindet, weil er nichts mehr zu fressen findet, weil es so trocken ist und keine Mäuse und keine kleinen Nagetiere mehr da sind. Wenn Sie nicht kapieren, dass wir diese Landschaft und diese Natur nur schützen können, wenn wir etwas gegen den Klimawandel tun – und dieser Klimawandel
(Unruhe AfD)
kann eben nur mit erneuerbaren Energien bekämpft werden –, dann haben Sie irgendwie den Schuss nicht gehört, ganz eindeutig.
(Beifall Thüringen.Gerecht, SPD)
Insofern, lassen Sie uns die Landschaft schützen, lassen Sie uns die Natur schützen, das geht aber nur, indem wir den Klimawandel bekämpfen, und das geht nur mit erneuerbaren Energien. Deshalb noch mal einen ganz herzlichen Dank an Minister Kummer für seine Regierungserklärung. Da ist alles gesagt worden, was wichtig ist, und genau das wird uns in Thüringen auch voranbringen. Vielen Dank.
(Beifall Thüringen.Gerecht, SPD)
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Vielen Dank. Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Thomas für die Fraktion Die Linke das Wort. Bitte schön.
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, zunächst einmal möchte ich als energiepolitischer Sprecher meiner Fraktion ausdrücklich sagen: Ich freue mich darüber, dass Energiepolitik offenbar einen hohen Stellenwert in dieser Landesregierung genießt. Denn über eine sichere, bezahlbare und klimaneutrale Energieversorgung, über regionale Wertschöpfung und darüber, wie wir unsere Abhängigkeit von fossilen Energieimporten verringern, müssen wir in diesem Haus dringend reden. Nur, Herr Minister Kummer, der Zeitpunkt für diese Regierungserklärung könnte kaum unpassender sein. Wir erleben gegenwärtig eine handfeste Regierungskrise in Thüringen. Das BSW, eine der drei Koalitionsparteien, hat sich gespalten. Die bisherigen Mehrheitsverhältnisse sind infrage gestellt. Es ist offen, auf parlamentarische Mehrheit sich diese Landesregierung künftig eigentlich stützen will. In dieser Situation hätten wir als Linke eine Regierungserklärung erwartet, allerdings nicht vom Umweltminister. Meine Fraktion hat eine Regierungserklärung des Ministerpräsidenten erwartet, eine Regierungserklärung darüber, wie Ministerpräsident Mario Voigt sicherstellen will, dass dieses Land in den kommenden Jahren stabil regiert wird, wie diese Koalition weiterarbeiten soll, auf welche Mehrheiten sie sich stützen will und wie sie verhindern will, dass Thüringen über Monate oder Jahre in politischer Unsicherheit verharrt. Und diese Antwort bekommen wir heute nicht. Stattdessen reden wir über die langfristige energiepolitische Strategie des Landes. Das ist ein wichtiges Thema, aber eine Regierung, die über die Energiepolitik der nächsten 20 Jahre reden will, sollte vielleicht zunächst erklären, wie sie die nächsten Monate politisch handlungsfähig bleiben will.
(Beifall Die Linke)
Herr Minister Kummer, Sie haben Ihre Energiepolitik heute auf drei Säulen gestellt. Die erste Säule soll der Thüringer Energieplan sein. Dieser Plan soll, wie Sie sagen, einen verlässlichen Rahmen schaffen, langfristige Entwicklungen steuern und politische Prioritäten setzen. Das klingt erst mal gut. Das Problem ist nur, dieser Energieplan ist dem Thüringer Landtag bis heute nicht bekannt. Sie sagen heute, er befindet sich bereits in der Anhörung beim Beirat für die Thüringer Energiewende und Vertreter der Wirtschaft würden ebenfalls eingebunden, aber wann bekommt eigentlich das Parlament diesen Energieplan zu sehen? Wann können wir darüber diskutieren? Welche konkreten Ausbauziele, welche Maßnahmen, welche Zeitpläne, welche Investitionen, welche finanziellen Mittel enthält er? Sie erklären heute einen Plan zur ersten tragenden Säule Ihrer Energiepolitik, den die Abgeordneten dieses Hauses nicht einmal kennen. Die zweite Säule soll das sogenannte Energieermöglichungsgesetz sein. Ja, es gibt darin einen Punkt, den wir ausdrücklich begrüßen: Kommunen sollen zukünftig erneuerbaren Strom über den eigenen Versorgungsbedarf hinaus erzeugen und einspeisen dürfen. Das erweitert ihre Handlungsmöglichkeiten und kann dazu beitragen, dass Wertschöpfung tatsächlich vor Ort verbleibt. Genau das ist sinnvoll. Aber, Herr Minister, das ist eine der wenigen substanziellen Verbesserungen in diesem Gesetz. Denn ansonsten besteht Ihr Energieermöglichungsgesetz vor allem aus Sollvorschriften, unbestimmten Begriffen, Haushaltsvorbehalten und Formulierungen wie „im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten“. An dieser Stelle wird Ihre Regierungserklärung bemerkenswert offen. Sie sagen zum Thüringer Klimagesetz sinngemäß: Was nicht notwendig oder nicht praktikabel sei, werde gestrichen. Was EU und Bund verlangen, werde eins zu eins umgesetzt, aber nicht mehr. Herr Minister, das ist ein klimapolitischer Rückschritt.
(Beifall Die Linke)
Das kann man nicht anders bezeichnen. Das bestehende Thüringer Klimagesetz enthält konkrete Treibhausgasminderungsziele für dieses Land. Es verpflichtet das Land zu eigenständigem klimapolitischem Handeln. Genau diese Verbindlichkeit soll jetzt beseitigt werden? Aus einem Klimagesetz mit konkreten Zielen wird ein Energiegesetz, in dem Thüringen nur noch einen – Zitat aus Ihrem Gesetzentwurf – angemessenen Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen anstrebt. Was ist denn ein angemessener Beitrag? 10 Prozent? 30 Prozent? 70 Prozent? Niemand weiß es und das ist offenbar gewollt. Die Abschaffung des Thüringer Klimagesetzes ist mit uns jedenfalls nicht zu machen.
(Beifall Die Linke)
Sie können sich ja schon mal überlegen, wie Sie dafür, sollten Sie daran festhalten wollen, eine politische Mehrheit bekommen wollen.
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Herr Abgeordneter Thomas, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Gottweiss?
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Herr Abgeordneter Thomas, Sie kritisieren, dass die Zielsetzung bezüglich der Treibhausgasemissionsreduzierung nicht mehr enthalten ist. Ist Ihnen bekannt, dass wir in Thüringen keinerlei Daten dazu haben, wo wir in dieser Frage stehen und inwieweit diese Zielsetzung überhaupt realisiert werden kann?
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Das machen doch auch andere Bundesländer!)
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Es gibt ein Bundesgesetz, das wissen wir, was eine weitergehende Frist vorsieht, aber das Pariser Klimaabkommen gibt uns auch ein Klimaziel von 1,5 Grad vor, das jetzt schon überschritten ist. Also wenn wir etwas tun wollen, um den Klimawandel und auch die Erderhitzung aufzuhalten, dann müssen wir schneller sein, als das die bundesgesetzliche Regelung vorsieht, auch für Thüringen. Dafür hat sich dieser Landtag vor vielen Jahren dieses Klimagesetz gegeben. Deswegen sind wir als Linke dafür, dass wir, je früher wir die Klimaziele erreichen und die Dekarbonisierung in Thüringen umsetzen, auch die Lebensgrundlagen für die Menschen hier in Thüringen erhalten.
(Beifall Die Linke)
Klimaschutz ist keine überbordende Bürokratie. Klimaschutzziele sind keine lästigen Standards, die man im Rahmen der Deregulierung einfach streicht. Gerade Ihre eigene Rede, Herr Minister, zeigt doch, wie widersprüchlich das ist. Sie verweisen auf Extremwetterereignisse in Thüringen in diesem Hitzesommer mit all ihren gesellschaftlichen Folgen für die Wirtschaft, für die Gesundheit usw. Die politische Antwort darauf soll sein, ausgerechnet die verbindlichen Thüringer Klimaschutzziele abzuschaffen. Das passt für uns nicht zusammen. Meine Damen und Herren, einen anderen Grundgedanken der Regierungserklärung teilen wir ausdrücklich. Wir wollen eine dezentrale Energieversorgung auf Grundlage erneuerbarer Energien. Wir wollen, dass Energie möglichst dort erzeugt wird, wo sie verbraucht wird. Wir wollen Bürgerenergie, kommunale Energieerzeugung und regionale Wertschöpfung, aber dann sollten CDU und SPD vielleicht mal mit ihren Parteifreunden in Berlin sprechen. Denn während Sie hier die dezentrale Energieversorgung zum Leitbild erklären, werden auf Bundesebene Rahmenbedingungen diskutiert bzw. geschaffen, die genau diese Entwicklung erschweren, etwa durch Verschlechterung für private Photovoltaikanlagen und eine Energiepolitik, die erneut milliardenschwere fossile Gaskraftwerkskapazitäten in den Mittelpunkt stellt. Bundes- und Landespolitik passen hier nicht zusammen. Es hilft wenig, wenn die CDU-geführte Landesregierung in Thüringen die dezentrale Energiewende voranbringen will, währende eine CDU-geführte Bundesregierung genau dieser dezentralen Energiewende neue Steine in den Weg legt. Und damit komme ich zu einer Leerstelle Ihrer Rede: die Finanzierung der Wärmewende. Die haben Sie gerade nicht ausführlich erwähnt, aber die Wärmewende ist eine der zentralen Zukunftsaufgaben Thüringens.
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Herr Abgeordneter Thomas, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Schütz?
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Herr Kollege, ich glaube, wir sind uns einig, dass sich viele Thüringer gerade um das Wohngeld, um bezahlbare Energie und andere Dinge wie zum Beispiel die Renten sorgen. Habe ich Sie eben richtig verstanden, dass Sie es besser gefunden hätten, wenn der Ministerpräsident erklärt, wie er künftig regieren will, als dass der Energieminister uns erklärt, wie er Thüringerinnen und Thüringer deutlich entlasten will bei den Energiekosten, die sie jeden Tag belasten?
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Das eine schließt das andere nicht aus!)
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Ich habe vorhin ausgeführt – ich habe Ihre Frage nicht ganz richtig verstanden –, dass wir es als Linke für sehr viel nötiger gehalten hätten, dass der Herr Ministerpräsident erklärt, wie er hier weiter regieren will in den nächsten drei Jahren. Und ich habe aus der Regierungserklärung vom Minister Kummer nicht entnommen, wie er die Energiepreise in den nächsten Jahren deutlich verbessern möchte.
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Herr Minister, zwei Drittel der 189 planungsverantwortlichen Stellen in Thüringen arbeiten an ihren Wärmeplänen, manche haben schon vorgelegt. Aber irgendwann müssen aus den Plänen auch mal Wärmenetze werden, irgendwann müssen Leitungen gebaut, Großwärmepumpen angeschafft, Speicher errichtet, Erzeugungsanlagen umgestellt und bestehende Netze modernisiert werden. Dann reden wir nicht nur über Planungskosten, die im Moment finanziert werden, dann reden wir über enorme Investitionen. Unsere Stadtwerke und kommunalen Versorger stehen vor Investitionsbedarfen, die sie aus eigener Kraft schlicht nicht bewältigen können. Das war ja auch Thema auf verschiedenen Energiekonferenzen und auf der Konferenz zur kommunalen Daseinsvorsorge und Infrastruktur hier in Erfurt Mitte des Jahres. Und da wurde seitens des Finanzministeriums angekündigt, dass bis zum Jahresende Möglichkeiten eröffnet werden sollten, um diese Investitionen finanzieren zu können. Wir haben jetzt September und die kommunalen Unternehmen warten, die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker warten, die Stadtwerke warten. Wo sind jetzt diese Finanzierungsmöglichkeiten? Dazu hätte ich gern heute etwas gehört. Wir können in Thüringen noch so viele Wärmepläne schreiben, wenn anschließend das Geld für deren Umsetzung fehlt, dann produzieren wir am Ende sehr viele schöne Konzepte, aber noch keine einzige zusätzliche klimaneutrale Kilowattstunde Wärme. Herr Minister, das ist das grundsätzliche Problem Ihrer heutigen Regierungserklärung. Vieles davon klingt gut: Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit, Unabhängigkeit, regionale Wertschöpfung, Speicher, Netze, Sektorenkopplung, kommunale Energieerzeugung. Über viele dieser Ziele müssen wir gar nicht streiten. Aber eine Regierungserklärung sollte mehr sein, als eine Sammlung wohlklingender Zielvorstellungen.
(Beifall Die Linke)
Wo sind die verbindlichen Ziele, wo sind die konkreten Maßnahmen, wo sind die Zeitpläne und – vor allem – wo ist die Finanzierung? Beim Energieplan müssen wir warten, bis wir ihn überhaupt zu Gesicht bekommen. Beim Energiegesetz werden verbindliche Klimaziele abgeschafft, bei der Wärmewende schreiben die Kommunen Pläne, ohne zu wissen, wie sie die Umsetzung finanzieren sollen und über allem steht die Landesregierung, bei der heute niemand weiß, auf welche parlamentarische Mehrheit sie sich noch stützen kann. Deshalb bleibt nach dieser Regierungserklärung leider vor allem eins zurück: viele schöne Worte, viele richtige Überschriften, aber erstaunlich wenig Konkretes. Oder passend zum Thema „Energie“ gesagt: Für eine Regierungserklärung war das heute ziemlich viel heiße Luft. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Vielen Dank. Als nächstem Redner erteile ich Herr Abgeordneten Schröter für die SPD-Fraktion das Wort. Bitte schön.
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne und am Livestream, erlauben Sie mir zu Beginn meiner ersten Rede im Plenum, in diesem Hohen Haus, ein paar vorangestellte Worte.
(Beifall CDU, Die Linke, Thüringen.Gerecht, SPD)
Es ist mir eine Ehre, in unserer parlamentarischen Demokratie als Abgeordneter Verantwortung für den Freistaat Thüringen und für die Menschen hier in diesem Land übernehmen zu dürfen und vermutlich hätte ich mir fast gar keinen besseren Themenkomplex als die Energiewende, den Klimawandel und die Energieversorgung aussuchen können. Denn Energie, so allgemein kann man das sagen, ist eines dieser Themen, über das wir im Alltag erstaunlich wenig nachdenken, zumindest, solange es funktioniert. Wir schalten morgens das Licht an. Wir laden unser Handy. Wir fahren mit dem Auto oder womit auch immer zur Arbeit. Kinder gehen in beheizte Schulen. Krankenhäuser arbeiten rund um die Uhr. Unternehmen produzieren und das Handwerk werkelt. All das erscheint uns selbstverständlich. Aber das ist es nicht, denn die Energieversorgung ist keine technische Nebensache. Sie ist Grundlage dafür, dass unser Land, dass auch unsere Gesellschaft funktioniert. Deshalb zum Thema. Herr Minister, ich danke Ihnen zunächst für Ihre Regierungserklärung. Es klingt – wie gesagt – beinahe banal, aber nur beinahe. Die Energieversorgung ist für unser aller Leben unverzichtbar geworden. Nicht nur, dass zum Beispiel diese Plenardebatten hier nicht in die weite Welt hinausgetragen werden könnten, nein – fällt der Strom aus, steht die Wirtschaft still. Wird Energie immer teurer, geraten Haushalte, geraten Familien unter Druck und sind wir in der Versorgung zu abhängig von anderen, riskieren wir unsere Handlungsfähigkeit. Das sind also keine Banalitäten, sondern reale Herausforderungen und Probleme, die gleichzeitig Auftrag für unser politisches Handeln sind. Deshalb ist Energiepolitik aus meiner, aus unserer Sicht, zugleich immer Wirtschafts-, Sozial- und auch Sicherheitspolitik, und als Sozialdemokratie ist unser Credo dazu, Energie muss sicher, bezahlbar und verlässlich sein und ich füge gerne etwas vorauseilend hinzu, das alles funktioniert natürlich am besten erneuerbar.
(Beifall SPD)
Vermeintliche Gegensätze in dem Zuge, vermeintliche Gegensätze wie Klimaschutz versus Wohlstand, Erneuerbare versus Versorgungssicherheit, das sind die falschen Wegweiser. Die eigentliche Frage ist doch: Wie schaffen wir eine Energieversorgung, die Wohlstand ermöglicht, Arbeitsplätze sichert, unsere natürlichen Lebensgrundlagen schützt und uns gleichzeitig auch unabhängiger von fossilen Importen macht? Ich bin mal so frei und gebe gleich die Antwort mit. Die scheint mir nämlich recht klar zu sein, auch mit Blick auf die vergangenen Herausforderungen: und zwar nur durch konsequente Fort- und Umsetzung der Energiewende. Ständiges Umdrehen oder, sagen wir mal, auch Kuscheln mit der fossilen Energiewirtschaft, wie es zum Teil unsere Bundeswirtschaftsministerin par excellence betreibt, ist eher ein Leben in der Vergangenheit, anstatt das Kreieren eines Zukunftsmodells auch für Thüringen.
(Beifall SPD)
Eben deshalb ist auch die Energieversorgung Thüringens keine bloße technische Frage, wie schon gesagt, sondern ein politisches Handlungsfeld, das es zu beackern gilt, ob es nun die Landwirtschaft angeht oder andere Formen. Aber für uns ist dabei klar, wir müssen die Potenziale der erneuerbaren Energien ausschöpfen. Das möchte ich betonen. Da sind wir auf einem guten Weg. Im ersten Halbjahr 2026 kamen ungefähr zwei Drittel des in die Netze eingespeisten Stroms in Thüringen aus Wind, Solar und Biomasse, also erneuerbar. Die Energiewende ist also keine Zukunftsmusik, sondern sie klingt vom Südharz bis zur Rhön, von der Wartburg bis zur Osterburg und selbstverständlich, die naturverträgliche Energiewende bedeutet eben nicht nur, Windräder, Biogasanlagen, Photovoltaik zu bauen und die Flächen zu nutzen, sondern auch, am Ende Energie einzusparen, Energie effizienter zu nutzen, Netze auszubauen, Speicher abzuschaffen und Lasten intelligent zu steuern und in diesem Sinne Energie dort zu produzieren, wo sie gebraucht und genutzt wird und wo sie auch gut erzeugt werden kann.
(Beifall SPD)
Herr Minister, ich knüpfe an die Überschrift Ihrer Erklärung an. Die Chancen liegen auf der Hand und die anschaulichen Gründe haben Sie zum Teil bereits dargestellt. Deswegen erspare ich mir jetzt an dieser Stelle mal den ausführlichen Verweis auf den Rusendorfer Tagebaurestlochbrand in Ostthüringen oder die Hitzewellen in den vergangenen Monaten. Darüber können wir dann sicherlich an anderer Stelle noch mal sprechen. Vielmehr möchte ich darauf eingehen, dass Thüringen – und das kam auch hier schon zur Sprache – bereits vor Jahren Verantwortung übernommen hatte. Gerade vor dem Hintergrund der vergangenen krisenhaften Jahre und Erlebnisse in Bezug auf die Energiepreisentwicklung oder die Bereitstellung fossiler Energieträger hat der Freistaat bereits 2018 ein eigenes Klimagesetz verabschiedet. Mit klaren Vorgaben zum Schutz des Klimas, zur Anpassung an die klimatischen Veränderungen, die deutlich spürbar sind, steht hier ein konkreter Rahmen für klimafreundliches, staatliches Handeln zur Verfügung und außerdem werden auch Anforderungen an die künftigen Energieversorgungsmöglichkeiten in Thüringen dort verankert. Das ist insbesondere die Senkung des Ausstoßes von Treibhausgasen um 95 Prozent und die Deckung des gesamten Energiebedarfs des Freistaats aus erneuerbaren Energien – ambitioniert, ja, aber notwendig angesichts der Bedrohung durch die Auswirkungen auf Mensch, Umwelt und Wirtschaft und auch angesichts der Vulnerabilität von Teilen unserer Energieversorgung. Denn es ist ja ganz klar: Die Energiewende ist kein Selbstzweck und auch keine fixe Idee, sie ist eigentlich Pragmatismus mit Blick auf die Herausforderungen, vor denen wir stehen. Im Gegensatz wäre es ganz unverantwortlich, immer größere Summen in fossile Energieimporte zu stecken und vor allem notwendige Entscheidungen auf künftige Generationen abzuwälzen. Die Energiewende ist also untrennbar mit dem Klimaschutz verbunden und schlichtweg ökonomische Vernunft.
(Beifall Thüringen.Gerecht, SPD)
Zur Förderung der Ziele des Klimaschutzes und der Energiewende hat sich der Freistaat unter anderem dem Ausbau der Windenergie verschrieben und mit dem Windbeteiligungsgesetz von 2024, das auch hier zur Sprache kam, einen Punkt gemacht. Auch dieses Gesetz war ein Vorreitermodell, da Betreiber neuer und repowerter Windenergieanlagen verpflichtet wurden, die umliegenden Kommunen finanziell zu beteiligen. Lassen Sie mich vor dieser wirklich sehr kurzen und nicht vollständigen Historie der gesetzlichen Thüringer Energiewende nun auf das Vorhaben des Energieermöglichungsgesetzes eingehen. Natürlich werden maßgebliche Aspekte der Energiepolitik auf europäischer und nationaler Ebene bestimmt, aber wie Herr Kummer bereits erwähnte, bleiben den Ländern natürlich Spielräume offen und es ist nur folgerichtig, ein modernes Energiegesetz auf den Weg zu bringen. An dieser Stelle kann ich schon mal sagen: Ich freue mich dann auch auf die weitere Behandlung und Diskussion im Ausschuss um die einzelnen konkreten Punkte, aber das zu einem späteren Zeitpunkt. Die Energiewende ist unumkehrbar und sie ist richtig. Insofern unterstützen wir natürlich das Vorhaben, beste Bedingungen für erneuerbare Energien in Thüringen zu schaffen und damit regionale Wertschöpfung zu erzeugen. Ganz konkret haben Sie ja zum Beispiel erwähnt: Die Begrenzung der Stromerzeugung und Einspeisung aus den Erneuerbaren durch Gemeinden soll von ihrem örtlichen Bedarf entkoppelt werden. Das ist absolut richtig und wir sollten diese Gemeinden und Städte in Thüringen zu Gewinnern der Energiewende machen. Gleiches gilt auch – da bin ich bei Ihnen – für die Landkreise. Schauen wir, dass wir das noch umsetzen können! Ebenso richtig ist auch der Ansatz, die vielen Thüringer Unternehmen dabei zu unterstützen, unabhängiger von den schwankenden Strommarktpreisen zu werden und eigene Strukturen zum Teil auch aufzubauen. Das schafft Planungssicherheit, das generiert auch einen klaren Standortvorteil in einer schwieriger werdenden Marktsituation, und natürlich ist es eine zentrale Voraussetzung für echte Impulse auch für den ländlichen Raum. Investitionen in Klimaschutz und in die Energiewende schaffen also eine resiliente Wirtschaft und zukunftsfähige Arbeitsplätze vor Ort. Darüber hinaus werden wir die Einbindung des Windbeteiligungsgesetzes in das neue Energiegesetz genau betrachten. Die Erhöhung des kommunalen Anteils auf 0,3 Cent pro Kilowattstunde geht definitiv in die richtige Richtung. Die Energiewende soll vor Ort – und das ist ganz wichtig – positiv auch spürbar werden, und zwar auch im Portemonnaie derjenigen Menschen, die eben drum herum leben, die betroffen sind. Das ist ein ganz zentrales Anliegen der SPD. Insofern ist auch die Aufnahme ähnlicher Vorgehensweisen bei der Photovoltaik sehr begrüßenswert. Wir schaffen finanzielle Vorteile und natürlich auch Akzeptanz für den notwendigen Umbau der Energiewirtschaft und auch mittelbar die, wie gesagt, nicht zum Selbstzweck notwendigen Punkte der Klimaschutzziele. Sehr geehrte Damen und Herren, all das muss ein Schwerpunktthema dieser Legislatur sein, weil damit auch verlässliche staatliche Daseinsvorsorge einhergeht. Die Transformation der Energiewirtschaft muss dabei sozial-ökologisch verlaufen, denn große Schwankungen, große Steigerungen in den Energiepreisen können nicht von allen gleichermaßen aufgefangen werden. Besonders Menschen mit geringeren Einkommen sind sofort betroffen. Daher ist die Energiewende auch immer eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Kurzum: Wenn wir den Strom in Thüringen ohne fossile Ressourcen produzieren können, hat das einfach sehr viele Vorteile und ist verdammt vorausschauend. Deshalb zielen Klimaschutz und Energiewende aus unserer Sicht, aus Sicht der SPD, auf wirtschaftliche Standortvorteile, die Sicherung von Arbeitsplätzen, billigeren Strom, Unabhängigkeit von Importen und natürlich nicht zuletzt auch die Sicherung unserer natürlichen Lebensgrundlage. Lassen Sie mich den kleinen Bogen spannen und lassen Sie uns gemeinsam die Voraussetzungen schaffen, dass die Energie künftig sicherer, bezahlbarer und verlässlicher wird! Das klingt für mich nach einem Winwin-win und das ermöglichen wir nun mal am besten erneuerbar. Vielen Dank und später mehr in diesem Kino.
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Gibt es weitere Wortmeldungen? Das wird mir angezeigt vom fraktionslosen Abgeordneten Kobelt für den Zusammenschluss „Deine Stimme zählt“. Bitte sehr.
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen Dank erst mal an Minister Kummer für dieses Thema. Das ist sicher eines der bedeutendsten Themen, was die Menschen betrifft. Zu viele Menschen leiden unter teurer Energie, unter steigenden Preisen. Deswegen ist das ein prioritäres Thema, wo es, glaube ich, auch in der Rede deutlich geworden ist, wo es gute Ansätze gibt, um dem auch entgegenzutreten. Ein Punkt ist mir allerdings aufgefallen, viele wissen das vielleicht gar nicht, wenn man über Energie spricht: Der Bereich Strom betrifft eigentlich im Alltag der Menschen von Industrie und Gesellschaft nur circa 22 Prozent. Die Reden – ich habe sie aufmerksam verfolgt – haben sich eigentlich genau umgekehrt zu 80, 90 Prozent nur mit Elektrizität beschäftigt. Wenn man das Gesamtsystem sieht, gibt es ein viel größeres Potenzial in den Bereichen Wärme und Wohnen. Da bedaure ich es ein bisschen, dass es vielleicht keine Zusammenarbeit mit dem Bauminister gegeben hat und das in einer Regierungserklärung – das ist ja eine Regierungserklärung der Landesregierung – mit aufgenommen wurde.
(Beifall Abg. Hoffmeister, Abg. Dr. Wogawa, fraktionslos)
Gerade in diesem Zusammenhang ist es schon skandalös, dass sich die Bundesregierung auch entschieden hat, diesen Bereich nicht prioritär zu betrachten. Fördermittel über die KfW für Haussanierung, für energetische Sanierung gehen eher zurück, als dass dort ein Booster entsteht, der notwendig ist, um den Menschen gerade in den teuren Bereichen Wärme, Energie, aber auch Verkehr Entlastungen zu bieten. Ich hätte mir gewünscht, dass das in einem Landesregierungsprogramm stärker deutlich wird oder auch behandelt wird. Stellen Sie sich vor, wenn wir es schaffen würden, sowohl im Bund mit Bundespolitik als auch Landespolitik ein Investitionsklima auszulösen, wo energetische Sanierung im Vordergrund steht, für Menschen gerade in Thüringen im ländlichen Raum, die in teils wenig sanierten Häusern leben oder diese verkaufen, das als Potenzial genutzt wird, dass über Fördermittelanreize, über Zuschüsse dafür gesorgt wird, dass nicht nur dort 60, 70 Prozent Energie erst mal eingespart wird, sondern dass da auch Arbeitsplätze in Thüringen entstehen. Das ist, glaube ich, ein ganz wichtiger Punkt, der auch die Handwerker interessiert: Für einen solchen Investitionsbooster werden wir uns einsetzen.
(Beifall Abg. Hoffmeister, Abg. Dr. Wogawa, fraktionslos)
Betrachtet man das Arbeitsplatzpotenzial in Thüringen, ist es natürlich so, dass im Energiebereich/Strom gar nicht so viel Potenzial ist. Wer bei der Errichtung von Windenergieanlagen aufmerksam die Nummernschilder verfolgt, stellt schnell fest, das sind nicht regionale Thüringer Firmen, vielleicht mal jemand, der ein Fundament macht, aber ansonsten sind das Spezialisten, die deutschlandweit agieren und leider ihren Stammsitz nicht in Thüringen haben. Auch der Bereich der Arbeitsplätze ist also ein wichtiger Punkt, dort andere Bereiche zu bespielen. Zur Windenergie – das ist natürlich ein politisch brisantes Thema – möchte ich auch noch kurz unsere Position nennen. Natürlich wird es einen Ausbau der Windenergie geben, aber es ist wirklich skandalös, dass eine Bundesregierung einem Freistaat Thüringen vorschreibt, auf welchen Flächen wie viele Windräder errichtet werden sollten.
(Beifall CDU; Abg. Hoffmeister, Abg. Dr. Wogawa, fraktionslos)
Da unterstützen wir auch die Landesregierung. Allerdings ist es auch notwendig – und da wundert mich, dass die AfD darauf gar nicht eingeht, Sie haben ja jetzt vielleicht auch Mitspracherechte in Sachsen-Anhalt –, dass in dem Bereich auch was getan wird, dass die Bundesländer selber entscheiden können, wieviel Energie aus welchen Energieerzeugern das machen, und nicht einen fixen Flächenanteil bekommen.
(Beifall CDU; Abg. Hoffmeister, Abg. Dr. Wogawa, fraktionslos)
Ansonsten sehe ich es eher – es war ja erstaunlicherweise ein bisschen bei Frank Augsten die Rede davon, dass er erwartet, dass gar nicht so viel Windenergieanlagen gebaut sind – als eine Chance, die Beteiligung der Kommunen auch dafür zu nutzen, da eine gewisse Regulierung zu erfahren. Unsere Position ist, dass dieser Anteil, der an die Kommunen abgegeben werden soll – 0,3 Prozent, 0,2 Prozent steht im Energiekonzept –, etwas sehr Gutes ist. Warum nicht einen Wind-Cent einführen oder zumindest auf diesen Anteil erhöhen? Das steigert die Einnahmen der Kommunen und reguliert ein bisschen auch, dass der Windenergieausbau nicht so stark forciert wird, wie es die Bundesregierung von Thüringen fordert. Sie müssen sich das mal vorstellen: Wir haben jetzt ungefähr eine Fläche von 0,5 Prozent mit Windenergieanlagen bebaut. Die Zielrichtung ist 2,2. Das bedeutet, dass neben jedem Windrad, was jetzt existiert, noch mal drei bis vier neue dazukommen oder neben jedem Windpark noch mal drei bis vier neue Windparks hinzukommen. Und das, glaube ich, ist auch nicht akzeptabel, das der Bevölkerung zu vermitteln.
(Beifall CDU; Abg. Hoffmeister, Abg. Dr. Wogawa, fraktionslos)
Ein großer Ansatz ist, sehr geehrte Damen und Herren, die bestehenden Windparks – in Greußen wird das zum Beispiel hervorragend gemacht – mit anderen Windenergieanlagen zu ersetzen. Das steigert die Energieproduktion um das Drei- bis Vierfache, bedarf keiner neuen Flächen.
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Das ist unser Ansatz, den wir als unsere Gruppe auch in die Debatte einbringen wollen. Vielen Dank.
(Beifall Abg. Hoffmeister, Abg. Dr. Wogawa, fraktionslos)
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Ich habe jetzt noch zwei weitere Wortmeldungen erhalten – von Herrn Schubert für die Linksfraktion und danach von Frau Hoffmann für die AfD-Fraktion. Bitte sehr.
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Minister Kummer, also auch ich habe noch mal Fragen, was denn die Abgestimmtheit der Regierungserklärung, die Sie heute hier vorgetragen haben, mit anderen Häusern in der Landesregierung anbelangt, insbesondere mit dem Wirtschaftsministerium, weil Sie wenig dazu gesagt haben, welche Auswirkungen denn die jetzt zu vermutende Verlangsamung der Energiewende in Thüringen, die mit Ihrem Gesetzentwurf einhergeht, auf die tatsächlichen Chancen für die Thüringer Wirtschaft hat. Ich hebe auf das Gutachten des Thüringer Wirtschaftsministeriums vom Jahr 2023 unter der Überschrift „Wachstumspotenziale der Dekarbonisierung der Thüringer Wirtschaft“ ab. In diesem Gutachten ist ganz klar herausgestellt worden, dass erhebliche Chancen für die Thüringer Wirtschaft bestehen, wenn sie einen schnellen Dekarbonisierungsweg durchschreitet. Das ist natürlich unmittelbar verbunden mit der Energiewende hier im Freistaat: schneller Ausbau erneuerbarer Energien, mehr verfügbarer günstiger Strom, schnelle Elektrifizierung. Und da wird es übrigens in Zukunft, Herr Kobelt, noch deutlich größere Anteile geben, nicht die 22 Prozent, die Sie jetzt gesagt haben. Die Elektrifizierung der gesamten Wirtschaft wird voranschreiten und niedrige Energiekosten haben natürlich dann die Folge einer höheren industriellen Produktion und zusätzlicher Nachfrage. Deswegen ist doch die Frage zu stellen: Wie können Sie denn mit dem Gesetz gewährleisten, ich will es mal positiv formulieren, dass tatsächlich der damals adressierte schnelle Dekarbonisierungspfad hier in Thüringen beschritten wird? Denn dieser schnelle Dekarbonisierungspfad eröffnet uns tatsächlich Chancen – das hat ein unabhängiges Gutachten damals festgestellt –, Chancen eines zusätzlichen Wirtschaftswachstums, und zwar in der Zeit von 2024 – da, wo auch Sie sozusagen in Regierungsverantwortung gekommen sind – bis zum Jahr 2035 in Höhe von 23,5 Milliarden Euro. 23,5 Milliarden Euro zusätzliches Wirtschaftswachstum war das Ergebnis des Gutachtens, was der damalige Wirtschaftsminister Tiefensee in Auftrag gegeben hat. Und jetzt ist doch die Frage zu stellen: Ist denn sozusagen mit Blick auf die Vorgaben, die Sie aus dem Thüringer Energiegesetz relativieren wollen mit Ihrem Gesetzesvorschlag, gewährleistet, dass wir tatsächlich den schnellen Dekarbonisierungspfad beschreiten, zusätzliche Chancen für die Thüringer Wirtschaft generieren, damit auch für sichere Arbeitsplätze sorgen und unser Land zukunftsfähig machen? Wir wissen doch, dass in jeder Disruption die Schnellen, die erfolgreich sind, dass diejenigen, die schnell die Chancen nutzen, auch in dem neuen Marktumfeld sich etablieren können, um damit neue Wertschöpfungsketten zu etablieren, die möglicherweise dann auch Exportchancen neu generieren. Vor dem Hintergrund muss es doch jeden umtreiben in diesem Land – auch vor dem Hintergrund der Preise, die Sie genannt haben, die jetzt bei Ausschreibungen erzielt werden, wo wir ja alle wissen, dass die erneuerbaren Energien die Zukunftschance bieten für günstigen Strom, der unabhängig ist von den Auswirkungen der Preissprünge an den fossilen Energiemärkten –, wie können wir schnell in unserem Land genau zu diesen Preisen unsere Wirtschaft, unsere Industrie, unsere Arbeitsplätze versorgen? Vor dem Hintergrund will ich auch noch mal an den Brief aus der letzten Legislaturperiode zum Beispiel von Wiegand Glas erinnern, der Ihnen mit Sicherheit bekannt ist – der liegt bestimmt auch bei Ihnen im Haus vor –, die eingefordert haben, dass alle Möglichkeiten schnellstmöglich genutzt werden müssen, damit sie überhaupt noch den Standort Thüringen am Markt halten können mit konkurrenzfähigen Produkten, um diesen Energiewendeprozess zu beschleunigen. Und deswegen würde ich gern noch mal von Ihnen hören – vielleicht haben Sie nachher die Chance, die Debatte hier Revue passieren zu lassen –, wie die Geschwindigkeit – das ist, glaube ich, das Entscheidende – durch Ihren Gesetzentwurf beeinflusst wird und wie das im Verhältnis steht zu den Ergebnissen, was uns ein Gutachten hier im Auftrag der Thüringer Landesregierung vor drei Jahren als Auskunft gegeben hat. Vor dem Hintergrund will ich ganz zum Schluss sagen: Wir sind – zumindest kann ich das für die Mitglieder meiner Fraktion in Anspruch nehmen – alle unterwegs als Botschafter der Energiewende, weil wir daran glauben, dass wir nur mit dieser Energiewende die Möglichkeiten schaffen, dass der Wirtschaftsstandort Thüringen einer ist, der Zukunft hat. Vor dem Hintergrund sind wir natürlich immer in der Situation, dass wir sagen, auch die öffentliche Hand muss mit ihren Möglichkeiten, mit ihren Einflussmöglichkeiten beispielhaft vorangehen. Jetzt haben Sie natürlich zu Recht – das will ich gar nicht in Abrede stellen – über Versäumnisse der Vergangenheit gesprochen. Aber seit zwei Jahren gibt es hier neue Mehrheiten in diesem Landtag. Seit zwei Jahren oder zumindest seit anderthalb Jahren, gut anderthalb Jahren gibt es eine neue Regierung, die Verantwortung trägt und die zum Beispiel sich rühmt, für drei Haushalte hier in diesem Land zuständig zu sein. Die Fragen, wie auf öffentlichen Flächen – ich rede von Immobilien –, aber auch auf Flächen wie zum Beispiel am Flugplatz Erfurt und Ähnliches, wie wir da jetzt vorankommen, wie wir da als öffentliche Hand beispielhaft zeigen, dass das ein Geschäftsmodell ist, was sich rechnet, das sind doch die Fragen, an denen wir in solchen Gesprächen gemessen werden, wenn wir mit anderen Wirtschaftsakteuren über diese Fragen diskutieren. Leider haben Sie auch dazu nichts gesagt, in welchem Geschwindigkeitsszenario Sie jetzt dort die Entwicklung in den nächsten Jahren sehen. Von der Regierungserklärung, die Sie hier abgegeben haben, hätte ich mir auch dort mehr Auskunft gewünscht. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Vielen Dank. Frau Abgeordnete Hoffmann für die AfD-Fraktion, bitte.
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer! – Ui, 19 Minuten. Ich brauche aber gar nicht so lange.
(Beifall CDU, SPD)(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Keine leeren Versprechungen!)
Abwarten, was noch kommt. Ich habe vorhin zeitweise gedacht, dass der Alarm der Lügendetektor war, der angeschlagen ist bei dem, was hier gebracht wurde.
(Beifall AfD)
Ich fange an mit Herrn Augsten, der sich plötzlich als der große Windkraftverhinderer verkauft. Das ist total unglaubwürdig. Herr Schröter sagt zwar zu Recht, dass die Erneuerbaren in das Stromnetz zwei Drittel einspeisen. Was Sie aber vergessen haben, zu erwähnen, ist, dass der Anteil am Primärbedarf 26 Prozent ist. Insofern sind die 100 Prozent Erneuerbare, die man proklamiert, einfach utopisch.
(Beifall AfD)
Herr Kummer hat in seiner Regierungserklärung Unwahres über das Wahlprogramm der AfD Sachsen-Anhalt gesagt. Da steht nämlich wie bei uns auch: Technologieoffenheit und Energiemix. Das beinhaltet auch Erneuerbare wie Biogas, weil die grundlastfähig sind. Da steht aber auch drin, dass die Steuern runter müssen, weil die Energiewende nicht bezahlbar ist. Da steht auch drin, dass Nord Stream wieder in Gang gebracht werden muss und Gaskraftwerke gebraucht werden und dass wir Kernenergie und Kernfusion brauchen – Stichwort: Innovation und Arbeitsplatzschaffung. Und warum ist das nötig? Weil wir uns derzeit in der Abhängigkeit von Importen von Kernkraftstrom aus anderen Ländern befinden. Wenn wir das selber im Land haben, haben wir diese Abhängigkeit nicht mehr.
(Beifall AfD)
Was auch drinsteht und ganz wichtig ist, dass die Subventionierung der Erneuerbaren endlich aufhören und endlich gestoppt werden muss. Und was Sie machen, ist, in eine Planwirtschaft noch mehr Steuergeld zu pumpen. Das ist nämlich keine soziale Marktwirtschaft, was hier stattfindet, das ist Planwirtschaft. Sie pumpen da noch mehr Geld rein. Das ist asozial, weil es die Preise erhöht. Und es zerstört die Umwelt. Was moralisch verwerflich ist an Ihrer Regierungserklärung, dass Sie denken, dass die Natur verkäuflich ist und die Menschen käuflich sind.
(Beifall AfD)
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Weitere Wortmeldungen seitens der Abgeordneten werden mir aktuell nicht angezeigt – doch. Dann gebe ich Herrn Abgeordneten Höcke noch mal das Wort und danach dem Minister.
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne, Energie ist nicht alles, aber ohne Energie ist alles nichts. Die Bedeutung der sicheren Energieversorgung unseres Landes ist von den Vorrednern herausgearbeitet worden – zu Recht. Zu Recht hat Minister Kummer darauf hingewiesen, dass wir in Berlin – darauf hat er nicht hingewiesen, das möchte ich von hier vorn noch mal tun – durch einen linksextremistischen Anschlag tatsächlich eine Blackoutlage über mehrere Tage hatten. Und was das für eine Stadt wie Berlin bedeutet, haben wir gesehen. Wenn so eine Blackoutlage eine nationale Katastrophe wäre, hätten wir nach wenigen Tagen bürgerkriegsähnliche Zustände. Mit so einer Blackoutlage spielen Sie bzw. solch eine Blackoutlage nehmen Sie bewusst in Kauf durch Ihre Energiewende, die eben nicht in ausreichendem Maße auf grundlastfähige Energieversorgung zurückgreift, die ein Sonderfall in der Gemeinschaft der Nationen dieser Welt ist, ein deutscher Sonderweg, mal wieder in dieser Unbedingtheit, in dieser Sturheit – typisch deutsch –, der wahrscheinlich schon in eine Blackoutlage hineingemündet wäre, wenn unsere europäischen Partner – allerdings nicht kostenlos, sondern zulasten der Stromkunden und Steuerzahler in Deutschland – nicht immer wieder abgefedert, abgepuffert hätten, immer wieder Energie zur Verfügung gestellt hätten, als bei uns nicht genug Energie produziert worden ist, bzw. überschüssigen Strom aus Sonnen- und Windspitzen aufgenommen hätten. Sie können von Glück sagen, dass Ihnen das, was Sie hier mit Billionen Kosten für den deutschen Steuerzahler und Stromkunden auf die Beine gestellt haben, noch nicht kollabiert ist.
(Beifall AfD)
Da komme ich schon zu einer ganz wichtigen Feststellung. Die bisherige Energiewende hat 1,5 Billionen Euro gekostet, das sind 1.500 Milliarden Euro. Sie wird bis zur – in Anführungszeichen – erreichten Klimaneutralität, die physikalisch nicht zu erreichen ist, etwa noch 3,5 bis 4 Billionen Euro kosten. Sie haben ohne Not ein funktionierendes Energieversorgungssystem zerstört, das sichere, saubere grundlastfähige und preiswerte Energie geliefert hat, ohne ein neues vorhalten zu können. Sie haben …
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Vor allen Dingen sauber!)
Ja, vor allen Dingen sauber und technologieoffen, genau das ist es, was ein Industrieland braucht. Sie haben hier wirklich einen extremistischen Politikansatz umgesetzt. Das muss man in aller Deutlichkeit sagen. Und der nächste Präsident des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz hat sicherlich gute Gründe, Sie alle, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, für Ihren Energiewendeextremismus sehr genau unter die Lupe zu nehmen.
(Heiterkeit und Beifall AfD)
Das war natürlich ein Spaß. Darf man auch mal machen von hier vorn. Wenn wir regieren, wird der Verfassungsschutz demokratisiert und nicht mehr missbraucht, um Konkurrenz zu beobachten. Das verspreche ich Ihnen.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Kalthoff, SPD: Ja, genau!)
Energiepreise, war gestern in der Zeitung, konnte jeder nachlesen. Wenn wir ihre staatlich verordnete Planwirtschaft, die sogenannte Energiewende, nicht hätten, wenn wir nicht die künstliche Verknappung, Verteuerung der Energiepreise bzw. Energie in Deutschland hätten, dann wären wir das Land in Europa mit den niedrigsten Benzinkosten an der Tankstelle und mit den zweitniedrigsten Dieselpreisen an der Tankstelle. Das ist ein Faktum. Sie quälen die Menschen mit ihrer Energiewende, die die Menschen gerade an der Tankstelle teuer bezahlen. Ihr Energiewendeprojekt ist vor allen Dingen eins: sozial ungerecht. Denn es ist ein gigantisches Umverteilungsprojekt von unten nach oben.
(Beifall AfD)
Und es ist ein riesiger Propagandacoup. Jetzt komme ich zu den Prämissen, weil es immer wieder wichtig ist, diese Prämissen transparent zu machen und offen zu legen, weil sie sich alle gern im Klein-Klein verlieren. Ich nehme an, dass Sie das aus psychologischen Gründen machen, um den Menschen draußen Sand in die Augen zu streuen. Meine Prämissen sind tatsächlich andere. Ich empfehle Ihnen dringend, sich auch noch mal anders zu informieren. Ich bin selbst Waldbesitzer, Herr Dr. Augsten, und ich leide an der Trockenheit. Glauben Sie es mir, ich leide, wenn ich durch meinen kleinen Wald gehe. Das ist kein großer Wald, verstehen Sie mich, ich bin kein Großgrundbesitzer, aber ich liebe diesen kleinen Wald, den ich seit vielen Jahren hege und pflege. Ich leide daran, wenn ich die Buche anschaue, wenn ich sehe, wie die Hitzesymptome sich deutlich niederschlagen. Ich leide daran, wenn die Bäume leiden. Ich glaube, das geht jedem von uns so, der hier im Hohen Haus sitzt. Ich hoffe, es geht jedem so. Aber, sehr geehrter Dr. Augsten, glauben Sie mir, selbst wenn schon zu Zeiten des Königreichs Thüringen vor 1.500 Jahren Thüringen flächendeckend mit Windindustrieanlagen verstellt worden wäre, hätten wir heute, im Jahre 2026, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine ähnliche Wetter- und Großwetterlage in diesem Sommer gehabt. Es ist leider so.
(Beifall AfD)
Und ich empfehle Ihnen persönlich, aber ich empfehle Ihnen auch allen, sehr geehrte Kollegen von den Altfraktionen, persönlich und dringend sich mal einen kleinen YouTube-Film anzugucken, der seit vier Wochen online steht, mittlerweile schon über 400.000 Aufrufe hat und sehr informativ ist. Da geht es nämlich um einen Baum, der vor einem Jahr am Morteratschgletscher in der Schweiz gefunden worden ist, und dieser Baum ist sage und schreibe 10.000 Jahre alt. Der Morteratschgletscher hat im Jahre 1857 seine größte Ausdehnung gehabt, am Ende der letzten kleinen Eiszeit, ist dann kontinuierlich geschrumpft und ist heute so weit ins Alpenhochland, ins Hochgebirge zurückgegangen, dass er diesen 10.000 Jahre alten Baum freigelegt hat, der auf über 3.000 Meter Höhe ist, Meereshöhe, vor 10.000 Jahren gewachsen ist mit 20, 30 Metern Wuchshöhe. Wir wissen, die Baumgrenze liegt heute in den Alpen bei 2.000, 2.100 Metern und dann haben Sie so kleine Zwergkiefern. Wir reden hier von einem 20 bis 30 Meter hohen Baum auf einer Meereshöhe von über 3.000 Metern. Was haben wir für Klimaverhältnisse vor 10.000 Jahren in Europa in den Alpen gehabt? Da gab es keine Industrie, da gab es keine CO -Diskussion – logischerweise nicht. Die Klimaveränderungen, die wir haben, 2 sind leider größtenteils natürlichen Ursprungs. Das ist meine Prämisse und so gehe ich an Energiepolitik ran, auf der Grundlage von Rationalität.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das geht viel schneller als jemals in der Geschichte!)
Nein, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, die verlässlichen Wettermessungen in Deutschland begannen wann? 1881. 1881 begannen die verlässlichen Wettermessungen in Deutschland. Und noch mal: Das Ende der letzten Eiszeit, die höchste Ausdehnung des Morteratschgletschers war 1857. Finde den Fehler! Seitdem messen wir eine kontinuierlich ansteigende Durchschnittstemperatur. Logisch, dass die Temperatur immer weiter hoch geht. Meine Prämissen sind andere. Wir können darüber diskutieren. Nur auf der Grundlage von Hypothesen – noch mal: Hypothesen – ein Energieversorgungssystem, das sicher, sauber und bezahlbar Energie produziert, einfach zu zerstören, ist einfach ein radikaler Politikansatz, ist einfach ein extremistischer Politikansatz, den es mit der AfD so niemals geben würde.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Wenn das 99 Prozent der Wissenschaftler so sehen!)
Sehr geehrter Herr Kummer, wir werden bei dem Punkt sicherlich nie zusammenkommen. Das ist ja auch in Ordnung. Das muss dann irgendwann das Thüringer Volk entscheiden, wer hier regiert. Ich meine, unsere Position ist klar. Wir gehen sowieso in die absolute Mehrheit hier in Thüringen hinein. Sie werden jetzt vielleicht noch ein paar Wochen oder Monate dahinwurschteln. Irgendwann werden Sie vollends kollabieren und dann werden wir Neuwahlen haben. Darauf freue ich mich dann schon. Aber noch mal: Ich bin, wie gesagt, grundsätzlich anderer Meinung, wobei ich nicht, und das muss ich dem Minister auch noch mal von hier vorne zurufen, das eine oder andere schlecht finde, was Sie ausgeführt haben. Ja, durchaus regionale Versorgung mal probieren. Man wird nicht die zentrale Stromversorgung ersetzen können. Das wird nicht funktionieren, aber man kann sicherlich das eine oder andere machen. Und verstehen Sie mich nicht falsch, ich bin nicht Technologiefeind, im Gegenteil, ich bin technologieoffen. Aber grundsätzlich muss man darauf achten, dass Energieerzeugung grundlastfähig ist, und grundsätzlich hat die Energiesicherheit absolute Priorität zu haben. Wir dürfen keinen Blackout riskieren. Und noch mal: In diese Falle laufen wir eventuell immer noch geradezu rein, und das muss verhindert werden.
(Beifall AfD)
In Ihrer Regierungserklärung, sehr geehrter Herr Minister Kummer – jetzt komme ich noch mal zu der Demo von vor ein paar Monaten. Sehr geehrter Herr Dr. Augsten, ich bin ein höflicher Mensch und ich weiß auch, was sich gehört. Aber das war eine regierungskritische Demonstration und dann war so ein bisschen Unordnung. Keiner wusste, wer redet jetzt. Und dann ist es für mich naheliegend, dass natürlich die Opposition zuerst reden darf, oder? Das ist in Ordnung. Also ich habe Herrn Kummer nicht weggestoßen. Ich bin leicht an Ihnen vorbeitouchiert. Oder? Sie können es ja gleich noch mal klarstellen.
(Beifall AfD)
Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben, wie gesagt, vieles ausgeführt, aber da war viel Wolkenkuckucksheim dabei und da war viel heiße Luft dabei. Ich hätte mir wirklich mal ein paar empirische Daten gewünscht. Das hat der Kollege Gottweiss bei seiner Fragestellung ja durchaus auch indirekt zumindest zugegeben, dass die Regierung nicht auf einem empirischen Fundament steht. Und das ist doch eigentlich die Grundlage dafür, dass man ein Konzept entwickelt. Ich hätte gern mal die Frage geklärt bekommen: Was produzieren Thüringer Windräder und Sonnenkollektoren im Augenblick? Welche Leistungen haben sie? Ich will nicht die Nennleistung hören, sondern ich will die Realleistung hören. Woher bekommen wir unseren Strom, wenn die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht? In welchen Größenordnungen? Wohin geht unser Strom in Windspitzenlagen und Sonnenspitzenlagen, wenn wir also zu viel Strom haben? Wohin geht dieser Strom und was bezahlen wir bzw. die Thüringer Stromkunden und Steuerzahler dafür, dass dieser Strom exportiert wird? Welche Kapazitäten haben unsere Stromspeicher? Goldisthal – ja, das ist das größte Pumpspeicherwerk, das wir haben, und das hält uns gerade mal acht Stunden über Wasser. Sie wissen, dass wir im Winter manchmal Dunkelflauten von bis zu zehn Tagen haben. Das reicht hinten und vorne nicht. Wie viel Pumpspeicherwerke von der Größe von Goldisthal wollen Sie denn bauen und was kostet das wiederum? Sie wissen selbst, was das Pumpspeicherwerk in Goldisthal gekostet hat. Wenn wir davon acht oder neun oder zehn bauen, mal davon abgesehen, dass wir die Landschaft dann total zerstört haben, sind wir wahrscheinlich auch bei round about 1 Billion angekommen, nur für Thüringen, völlig unrealistisch. Das Speicherproblem ist nach wie vor nicht gelöst und damit ist Ihre Energiewende rückgratlos.
(Beifall AfD)
Das Windrad als Rückgrat der Energiewende – wir haben von hier vorn schon oft diese Propaganda gehört. Meine Kollegin Nadine Hoffmann und mein Kollege Peter Gerhardt haben schon oft eingeordnet, wie ineffizient Energieproduktion mit Windrädern ist. Ich empfehle dringend noch mal – das habe ich in meiner Rede draußen auch in Erinnerung gerufen, lieber Herr Dr. Augsten – die große Studie der „Neue Zürcher Zeitung“, die mal gefragt hat: Was produzieren eigentlich die Windparks in den windarmen Regionen Deutschlands? Die windarmen Regionen Deutschlands sind Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen, Sachsen. Die NZZ hat das wirklich sehr gut untersucht und kam zu dem Ergebnis, dass wir in diesen Windparks, die in Thüringen betrieben werden, eine durchschnittliche maximale Realleistung von 20 Prozent haben. Kaum ein Windrad würde unter marktwirtschaftlichen Bedingungen aus sich heraus kostendeckend Strom produzieren und liefern können.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Wie bei Kernkraft!)
Das ist ein riesiges Subventionsgeschäft, das ist ein Profit für die, die in Windenergieanlagen investieren und sich auf Kosten der Steuerzahler und der Stromkunden eine goldene Nase verdienen. Das ist sozial ungerecht und ist nicht nachhaltig.
(Beifall AfD)
Jetzt ist der Ministerpräsident nicht da, das möchte ich ihm jeden Tag unter die Nase reiben: Er hat diese KI-Affäre, er hat die Plagiats-Affäre. Ich hoffe, dass er irgendwann doch noch zur Besinnung kommt und als unehrenhafter Ministerpräsident dann zurücktritt. Aber das werde ich ihm nicht verzeihen, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, weil ich tatsächlich für Inhalte in der Politik und für Ehrlichkeit in der Politik stehe.
(Heiterkeit CDU, Die Linke)
Sie können mir ja viel vorwerfen, Sie können mir sicherlich auch den einen oder anderen medialen Fehler vorwerfen. Aber kein Bürger draußen würde in Abrede stellen, dass ich für Inhalte stehe und für Überzeugung stehe.
(Beifall AfD)
Wenn dieser Mann im Landtagswahlkampf 2024 rumgerannt ist bei den Windinitiativen, bei den Antiwindkraftinitiativen und sich als Anwalt gegen die Verspargelung Thüringens aufgespielt hat, wenn ich sehe, dass seine Fraktion heute stellenweise das Grüne Herz am Revers trägt als Marketing-Gag, und dabei wird durch seine, durch Ihre Politik das Grüne Herz zerstört und verspargelt, dann ist das eine politische Heuchelei, die der politischen Kultur in Thüringen und in Deutschland schweren Schaden zufügt und die unbedingt beendet werden muss.
(Beifall AfD)
Da ist er ja, nein, da ist er nicht. Jetzt dachte ich, der Ministerpräsident setzt sich, aber der Kollege hat auch das Grüne Herz am Revers, obwohl er nicht der Ministerpräsident ist. Noch mal: Das werde ich nicht vergessen. Ich glaube, das ist es, was die Menschen draußen in Thüringen wieder ersehnen: Ehrliche Politiker, authentische Politiker, keine Politiker, die als Phrasenschweine immer wieder unterwegs sind und die sich nur um sich selbst drehen.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Das sagt der Richtige!)
Und die Zeit wird kommen, Sachsen-Anhalt war der Startschuss. Thüringen und Sachsen und Brandenburg werden schon bald folgen. Dann freue ich mich auf die Zeit des Gestaltens. Vielen Dank, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete.
(Beifall AfD)
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Bevor ich nun Herrn Minister Kummer das Wort erteilen kann: Gibt es weitere Wortmeldungen? Entschuldigung, es gibt noch weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten, Herr Kummer, deswegen rufe ich die zuerst Herrn Dr. Augsten für die Fraktion Thüringen.Gerecht auf.
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Ich sage jetzt mal nichts zu dem Rempler da draußen am 06.12.; im Fußball hätte es eine gelbe Karte gegeben. Ich habe mich aus drei Gründen noch mal hier vorn hingestellt. Mal zurück zu den Fakten. Ja, die Wetteraufzeichnungen sind so alt, wie Sie beschrieben haben, aber man kann durchaus den CO -Be2 standteil in der Luft viele tausende, hunderttausende Jahre zurückverfolgen anhand der Funde, die man im organischen Material machen kann. Und die zeigen, dass es noch nie so einen schnellen Anstieg gab. Es gab die Perioden, die haben Sie beschrieben, aber es gab noch nie so einen unglaublich schnellen Anstieg im CO -Gehalt in der Luft. Und deswegen sagen 99 Prozent der Wissenschaft, in der Tat, das kann nur men2 schengemacht sein, wenn das mit einem dermaßen Tempo genau so passiert. Wetteraufzeichnungen haben damit nichts zu tun. Die CO -Gehalte in der Luft sind dokumentiert für viele, viele tausende, hunderttausende 2 Jahre.
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)
Der zweite Punkt: Wenn Sie Waldbesitzer sind, ich habe das hier vorn auch schon mal erzählt. Ich hole mein Holz auch aus dem Wald, habe eine Holzheizung und die Buchenkronen oben, also unten wird als Wertholz genutzt und ich habe dann oben die Gelegenheit, die Kronen zu bergen und mir ist bereits – da haben alle über Borkenkäfer gesprochen – aufgefallen, vor sechs, sieben Jahren, dass ich plötzlich Stücke hatte, die trocken waren, obwohl wir das noch gar nicht gesehen haben. Und ich habe dann den Förster gefragt, was ist denn hier los. Und er sagte, wir kriegen bei den alten Buchen riesengroße Probleme. Woran liegt das? Das liegt nicht an dem Unsinn, den ich mir draußen wieder anhören musste am Sonnabend. Die AfD hat doch bewiesen, dass durch die Windräder der Boden ausgetrocknet wird und weil der Boden austrocknet, nachher die Bäume unter Druck geraten.
(Heiterkeit CDU, Die Linke)
Nein, da wo ich meine Buchen hole, gibt es keine Windräder. Ich weiß nicht, ob es bei Ihnen welche gibt. Nein, das liegt daran, dass es wissenschaftlich bewiesen ist, dass es Sonden gibt im Boden, die nachweisen, dass in den letzten fünfzehn Jahren die Bodenschichten zwischen 1,5 Metern und 4 Metern nicht mehr mit Wasser aufgefüllt werden. Könnte was mit dem Klimawandel zu tun haben. Das heißt, die großen Bäume, die jungen Bäume, die holen sich das Wasser aus den Schichten, die immer wieder mit Regen versorgt werden, aber die großen Buchen, die viel tiefer gewurzelt haben, finden kein Wasser mehr. Da gibt es kein Windrad weit und breit. Also insofern muss ich den Kolleginnen und Kollegen, die sich die Argumente bei Ihnen geholt haben, einmal sagen, dann schauen Sie doch mal, wie die Buchen dort aussehen, wo es keine Windräder gibt. Die haben nämlich die gleichen Probleme.
(Beifall Thüringen.Gerecht)
Und der dritte Fakt, das ist von Herrn Dietrich immer das Argument, bei all dem, was wir in den letzten hunderttausend Jahren erlebt haben. Wir haben doch hier völlig andere Situationen. Die Menschen sind in den letzten hunderttausend Jahren weggezogen, wenn es unbequem wurde, wenn es klimatisch bedenklich wurde. Dann sind sie woanders hingezogen – Eiszeit, kennen wir ja. Stellen Sie sich mal vor, es wird hier so unerträglich warm, dass wir irgendwohin müssen. Hoffentlich hat die Welt bis dahin vergessen, wie Sie mit den Ausländern umgehen, damit wir vielleicht auch eine Chance bekommen, irgendwohin zu gehen.
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)
Aber wir haben doch überhaupt nicht mehr die Möglichkeit, als Menschheit irgendwohin auszuweichen, wo noch genug Platz ist und wo noch genug Ressourcen da sind. Deswegen kann man doch das, was Sie immer wieder erzählen – „das gab‘s doch schon immer und die Klimaschwankungen, darauf haben sich die Leute dann eingestellt und haben sich angepasst“. Die Zeiten sind vorbei. Wir sind so dicht bevölkert und wahrscheinlich gibt es Gegenden, die es schnell erwischen wird durch die Klimakatastrophen, die bevorstehen, dass das auch keine Lösung sein kann. Wir müssen unsere Hausaufgaben hier machen, und deshalb noch einmal – wir sind bei der Regierungserklärung des Ministers – die Landesregierung zeigt, dass sie handlungsfähig ist, weil es das mehrmals gab, eigentlich die Regierungserklärung vom Ministerpräsidenten. Nein, ein ganz wichtiges Thema. Und das hat der Minister Kummer hier dargelegt und deshalb hat er den Weg aufgezeigt, wie diese Landesregierung mit den Problemen hier umzugehen gedenkt. Vielen Dank.
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Es liegt eine weitere Wortmeldung vom Abgeordneten Gottweiss für die CDU-Fraktion vor. Bitte schön.
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Herr Abgeordneter Höcke, jetzt haben Sie mich natürlich noch mal provoziert, hier noch vorn zu kommen um noch mal ein bisschen näher auszuführen, wie das mit der Datenlage gemeint ist, weil man da schon differenzieren muss. Was wir hatten bei der Entstehung des Thüringer Klimagesetzes, ist eine grüne Ministerin, die den Antrieb hatte, dass wir möglichst weitreichende Ziele formulieren sollen, um zu zeigen, dass Thüringen ganz vorne mit dabei ist. Da haben Sie Recht an der Stelle, wo es um die Treibhausgasemissionsreduktion geht. Also es gibt derzeit noch im gültigen Thüringer Klimaschutzgesetz bestimmte Prozentzahlen der Treibhausgasreduktion, die wir in Thüringen erreichen müssen. Jetzt ist es aber so, dass ich schon in der letzten Legislaturperiode verschiedene Kleine Anfragen an die Landesregierung gestellt habe, wie denn der Stand der Dinge ist und ob man sozusagen im Plan ist.
(Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Das war unsere Anfrage!)
Die Antwort war die, dass es einfach schlicht nicht möglich ist, Daten dazu zu erheben, weil wir natürlich das Grundproblem haben in Thüringen, dass wir nicht alles thüringenspezifisch erheben können. Zum Beispiel der gesamte Sektor der Mobilität, Verkehr ist eine Sache, die man nur schätzen kann, weil man natürlich nicht weiß, wo genau das Auto, was quasi durch Thüringen durchfährt, getankt hat. Das ist ein Punkt. Was aber natürlich geht, ist deutschlandweit diese Daten zu erheben. Wir haben ein sehr, sehr klares Bild davon, wie unser Energiesystem strukturiert ist. Ihr Kollege hat das auch angesprochen. Der Primärenergieverbrauch ist klar. Ein Großteil der Energie, die wir nutzen, wird importiert. Bei Erdgas und Erdöl sind das 97 bis 98 Prozent, bei Steinkohle sind es 100 Prozent, bei Uran das gleiche. Die werden ja hier nicht mehr verbraucht, aber auch das war importabhängig. Der einzige Bereich, der tatsächlich auch auf deutsche Ressourcen bezogen war, ist der Bereich der Braunkohle, weil sich dort der lange Transport energiewirtschaftlich gar nicht rechnet. Insofern müssen der Abbau und die Kraftwerke immer nah beieinander liegen. Also haben wir in unseren Energieflussmodellen, die man sich im Statistikamt auch angucken kann, eine sehr klare Vorstellung, wie unser Energiemix zusammengesetzt ist. Deswegen weiß man natürlich grundsätzlich, auch als Deutschland, wie die Reduktion der Treibhausgasemissionen funktionieren kann. Aber es macht eben keinen Sinn, dass wir als Thüringer – und da hat natürlich der Minister vollkommen recht – uns irgendwelche Ziele geben, die wir am Ende gar nicht verfolgen können, weil wir sie nicht kontrollieren können. Genau deswegen ist dieses Ziel herausgefallen. Ich will auch noch mal eine Sache sagen: Sie haben das berichtet, die Beobachtungen, die Sie in Ihrem Wald machen, und haben das auch in Bezug gesetzt zu Bäumen, die in Gletschern gefunden wurden. Es ist natürlich so, dass sich das Klima über die Erdgeschichte hinweg verändert hat. Aber es ist auch so, dass es immer wieder Wellen von großem Artensterben gegeben hat, die das komplette Ökosystem infrage gestellt haben, und wo es sehr, sehr lange Zeit gebraucht hat, bis sich die Ökosysteme wiederfinden konnten. Es ist natürlich klar, dass wir als Menschheit keinerlei Interesse daran haben, ein solches Artensterben auszulösen. Wir betrachten die Dinge manchmal sehr kleinteilig auf unseren Alltag bezogen. Ich werde im nächsten Tagesordnungspunkt auch noch etwas dazu sagen, wenn es um die Klimaanpassungsstrategie geht. Es gibt einfach bestimmte Mechanismen in unserem Ökosystem, wenn die einmal wegbrechen, dann kriegen wir ein Riesenproblem. In dem Moment, wo wir keine Nahrungsmittel mehr anbauen können, weil bestimmte Insekten fehlen, die für den Nahrungsmittelanbau notwendig sind, dann haben wir erhebliche Probleme.
(Beifall Thüringen.Gerecht)
Und dieses Kippen von Ökosystemen, die aufgrund des menschengemachten Klimawandels passieren, ist nichts, was man auf die leichte Schulter nehmen sollte. Wir sind es den nachfolgenden Generationen einfach schuldig, dass wir zumindest das, was wir beeinflussen können, nämlich dass wir keinen negativen Einfluss auf den Klimawandel nehmen, auch angehen.
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Herr Abgeordneter Gottweiss, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Dietrich?
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Ja, selbstverständlich – das wird doch ein Spaß!
(Heiterkeit AfD)
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Danke, Herr Gottweiss. Ist Ihnen bewusst, wo Sie jetzt großer Teil der Erntegewinne der letzten 20, 30 Jahre gerade der CO -Gehalt für das Pflanzenwachstum und 2 unter 250 ppm fallen würden, wirklich ein Problem hätten
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Also, Herr Dietrich, als ich geboren wurde, lag der CO schaft auch funktioniert. Sie haben natürlich grundsätzlich – logischerweise. Wir wissen alle, wie Photosynthese braucht. Gleichzeitig ist es natürlich so, dass es nicht der Die Verluste, die wir dieses Jahr in der Ernte haben, hängen sammen, der Dürre, die wiederum mit den Störungen nicht mehr so funktioniert, wie er funktionieren sollte, Nordpol und der nördlichen Hemisphäre nicht mehr so
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Hört, hört!)
und deswegen das ganze System auseinanderkommt. mung weiter so betreiben, wird es dazukommen, dass in unseren Ernten. Der CO -Gehalt ist natürlich nur dann 2 bleiben würde und das Wasser gleich bleiben würde. erhöhen, das Wasser wird unregelmäßiger zur Verfügung bewusst das CO zu steigern. Herzlichen Dank. 2
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)
Ich glaube, wir haben heute schon relativ lange über den das Thema „Klimaanpassung“. Wir werden uns dazu unsere Verantwortung für Thüringen, für die Thüringer Generationen wahrnehmen. Das ist unser Ziel und so wollen
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Als nächster Redner hat sich Herr Kalthoff von der SPD nehmen. Deswegen muss ich alle aufrufen. Aber auch nungspunkte kommen. Bitte schön.
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Zuschauerinnen Höcke, Ihre Rede hat mich noch mal vorgetrieben, weil vielleicht richtigstellen muss. hier schon so schön vorgetragen haben, dass ein auf den erhöhten CO -Gehalt zurückzuführen ist, dass 2 für den Ertrag wichtig ist und dass wir dann, wenn wir und nicht der Anstieg des CO ein Problem ergibt? 2 -Gehalt bei 334 ppm und damals hat die Landwirt2 recht, dass CO das Pflanzenwachstum befördert 2 funktioniert, und wissen, dass es dazu auch CO 2 einzige Faktor ist. vor allen Dingen mit der Wasserknappheit zuim Klimasystem zusammenhängt, dass der Jetstream weil einfach der Temperaturunterschied zwischen stark ist, wie er sein sollte, Das heißt sozusagen, wenn wir die globale Erwärwir massive Probleme kriegen in der Landwirtschaft, förderlich, wenn gleichzeitig die Temperatur gleich Das ist aber nicht der Fall. Die Temperatur wird sich stehen. Deswegen ist es gar keine gute Idee, Punkt geredet. Wir haben im Anschluss noch mal noch mal austauschen. Ich finde es wichtig, dass wir Bürger und auch die Verantwortung für zukünftige wir es machen. gemeldet. Ich will hier niemandem seinen Spaß mir ist bewusst, dass danach noch ein paar Tagesordund Zuschauer auf der Tribüne und am Stream. Herr da doch ein paar Punkte dabei waren, die man Erst mal wollte ich feststellen: Sie haben vorhin gesagt, wir haben dieses Land kaputt gemacht durch unseren Extremismus. Sie sind ja in Lünen geboren und ich denke, Ihnen sagt sicherlich noch dieser Unfall in Hamm im Thorium-Hochtemperaturreaktor etwas, der vom Energiebetreiber nie bestätigt worden ist. Am 4. Mai 1986 kam es da zu einem Vorfall. Messergebnisse haben das gezeigt. Der Betreiber hat es nie richtig bestätigt. Der Reaktor ist dann auch stillgelegt worden. Bis heute ist es so, dass es in dieser Region um 64 Prozent höhere Krebsraten gibt, gerade für Brustkrebs bei Frauen. Das zeigt natürlich etwas, wozu der vermeintlich gute Reaktorweg auch führt. Das sehen wir auch heute in vielen Diskussionen. Ich weiß, es gibt Forschungen, wie man Kühlkreisläufe anders regeln kann. Aber nichtsdestotrotz kommen wir in einen Klimawandel hinein, den Sie gern bestreiten, wo Notfallsysteme nicht mehr so laufen werden, weil schlichtweg das Wasser fehlt. Wir haben das in diesem Sommer in Frankreich gesehen und an vielen anderen Stellen. Dann haben Sie vorhin gesagt, dass wir mehr oder weniger importabhängig sind. Normalerweise ist es so, dass vor allem im 1. Halbjahr des Jahres Strom importiert werden muss. Jetzt liegen gerade die aktuellen Zahlen für dieses Jahr vor und siehe da, die Bilanz ist fast ausgeglichen. Wir reden hier von nur noch 0,6 TWh, die dieses Jahr nach Deutschland importiert werden mussten in der gesamten Bilanz. Wir haben wahnsinnig viel exportiert. Da ist ein Wachstum von 14,9 Prozent, was natürlich auch dafür spricht.
(Zwischenruf aus dem Hause)
Na ja, wir sind in einem europäischen Gesamtnetz. Dass natürlich auch Strom ausgetauscht wird, ist doch klar. Es geht um die Stabilisierung des gesamten europäischen Stromnetzes. Aber wenn wir allein die reine Import-Export-Nettobilanz für die Bundesrepublik Deutschland sehen, stellen wir fest, dass wir dieses Jahr im ersten Halbjahr doch erhebliche Änderungen haben. Dann haben Sie viel über Blackout gesprochen. Dazu gibt es gute Publikationen seitens der Bundesnetzagentur. Es wird ständig überwacht, wie sich unser Netz verhält, um darauf zu reagieren zu können. In Deutschland ist ein Brownout vorgesehen. Das ist übrigens etwas, was ich mir auch für Thüringen wünschen würde, so einen Brownout. Aber wir kommen zurück zur Energie. Und zwar sieht dieser Brownout vor, dass bei Netzschwankungen zunächst einmal große Verbraucher abgenommen werden. Es ist höchst unwahrscheinlich – das hat die Bundesnetzagentur vorher schon mal festgestellt –, selbst bei fortschreitender Energiewende, dass es zu einem flächendeckenden Blackout kommt. Dann haben Sie gesagt, wie reagieren wir da drauf. Goldisthal haben Sie genannt. Goldisthal, da können wir uns in Thüringen glücklich schätzen, weil wir Goldisthal für den Kaltstart oder für den Schwarzstart benötigen würden. Da haben wir eine unglaubliche Kapazität in Thüringen und dafür können wir uns glücklich schätzen. Jetzt ist der Vorwurf, der als Nächstes kommen würde, wie verhält sich das denn mit den erneuerbaren Energien bei einem Schwarzstart, sind die schwarzstartfähig. Ja, wenn wir über die Grid-Forming-Inventers reden – da gebe ich Ihnen recht –, ist noch viel Forschung notwendig. Deswegen – Herr Kummer hat vorhin auch über Speicher gesprochen – müssen wir natürlich Mittel und Wege finden. Das ist ehrlich, den Punkt gebe ich, da gibt es Schwierigkeiten. Wenn wir zum Beispiel nach Spanien gucken, waren es auch nicht die erneuerbaren Energien, die maßgeblich für einen Blackout verantwortlich waren. Es hat sich gezeigt, dass gewisse andere Vorrichtungen nicht gereicht haben, um das Netz so hochzufahren. Da sind wir in Thüringen ein bisschen in einer besseren Situation. Wir haben vorhin vom Herrn Abgeordneten Gottweiss den SAIDI-Index gehört. Ich fand das ganz spannend. Ich habe in einer meiner Debatten mal Costa Rica erwähnt. Das würde ich jetzt nicht wirtschaftlich mit uns vergleichen, Gott bewahre. Costa Rica produziert zu 98 bis 99 Prozent seinen Strom durch Erneuerbare und bezieht ihn daher. Costa Rica hat in Zentralamerika einen der besten Werte, was das betrifft, die besten Werte, was den durchschnittlichen Ausfall, sage ich mal, betrifft. Wenn ich dann überlege, wenn ein Land wie Costa Rica das kann und das so schafft, dann möchte ich sagen, da bin ich in Deutschland eigentlich guter Dinge – mit der Innovationskraft, die in unserem Land sitzt, und den klugen Köpfen, die dahinter sind. Das heißt jetzt nicht, dass ich Costa Rica schlechtreden will, aber ich glaube, dass wir da unsere Zahlen noch besser halten können. Wenn wir uns anschauen, in Deutschland zum Beispiel, Schleswig-Holstein produziert am meisten erneuerbare Energien, roundabout sind das, glaube ich, fast 90 Prozent. Schleswig-Holstein zum Beispiel hat dort den geringsten Index mit einer durchschnittlichen Stromausfallzeit von nur 7,5 Minuten im Jahr. Thüringen ist da im Mix weit hinterher und Thüringen ist auch in diesem Index schlechter. Das heißt, wenn wir über Blackout-Szenarien und Erneuerbare reden, müssen wir vielleicht auseinanderhalten, worüber wir uns unterhalten müssen. Das ist natürlich: Wie fährt man Systeme im Notfall wieder hoch? Und ich glaube, das ist unstrittig, und Herr Kummer hat das auch genannt. Das hat mich jetzt noch ein bisschen nach vorn getrieben, das einfach wieder geradezuziehen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Vielen Dank. Dann würde ich nun Herrn Minister Kummer das Wort geben. Bitte schön.
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Ganz herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Und ganz herzlichen Dank für diese angeregte und in weiten Teilen konstruktive Debatte, meine Damen und Herren. Ich glaube, das ist ein guter Auftakt für diesen neuen Weg, den wir in der Energiepolitik gemeinsam beschreiten sollten. Ich will auf ein paar Punkte aus der Debatte eingehen und beginne mal mit den Beiträgen aus der AfD. Es ist durchaus zentral, mal die Frage zu stellen, für wen man Politik macht.
(Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Für unsere Wähler!)
Ich gebe zu, dass ich die Entwicklung der erneuerbaren Energien durchaus als demokratisch etwas sehr Wertvolles empfinde, weil es uns ein Stück weit Unabhängigkeit gibt in einem Wirtschaftsbereich, der von großen Monopolstrukturen in Deutschland geprägt war, dass auch kleine Strukturen sich hier unabhängig machen können, ihren eigenen Weg gehen können und ihre eigene Wertschöpfung generieren können. Das funktioniert natürlich nicht bei Kohle. Aber Entschuldigung, Herr Gerhardt, Sie haben vorhin gesagt, unsere Landschaft ist nicht käuflich.
(Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Nein, das war ich! Das waren wir beide!)
Nein, das war Herr Gerhardt – gut, dann waren Sie es beide. Frau Hoffmann, ich habe noch mal nachgeschaut, Energiekapitel Ihres Landtagswahlprogramms SachsenAnhalt, Regierungsprogramm haben Sie es ja genannt, Punkt 15 – Überschrift: Kohleausstieg stoppen – Kohlestandort Sachsen-Anhalt erhalten! Da finden Sie den Satz: Nach Erschöpfung der heimischen Kohlereserven will man dann auf Importkohle setzen – nach der Erschöpfung der heimischen Kohlereserven. Haben Sie schon mal erlebt, dass die Bürger, deren Dörfer weggebaggert worden sind für die Kohlestromproduktion, im Vorfeld eine Beteiligung an der Kohlestromproduktion erhalten haben,
(Beifall Thüringen.Gerecht)
dass die in einem demokratischen Prozess gefragt worden sind, wo sie denn jetzt bitte schön wohnen möchten und wie das alles werden soll? Haben Sie das erlebt? Sind das demokratische Strukturen? Und was machen Sie im Gegenzug? Auch in Ihrem Regierungsprogramm: Sie wollen Windkraft zurückdrängen, Sie wollen Photovoltaik zurückdrängen, Sie wollen keine Wärmepumpen mehr fördern – alles Bereiche, wo sich die deutsche Wirtschaft tatsächlich auf einen Weg gemacht hat, ohne dass wir dort in Größenordnung aus dem Ausland weiterhin Energieträger zuführen müssen. Also Wertschöpfung vor Ort wollen Sie massiv zurückfahren, zum Teil zerstören. Das ist Ihre Politik. Sie haben Ihre internationalen Partner, Herr Musk hat ja auch gratuliert zum Wahlsieg. Und da wissen Sie doch ganz genau, wen Sie bedienen.
(Beifall Thüringen.Gerecht)
Entschuldigung, das sind nicht meine Partner. Das will ich hier am Anfang deutlich sagen.
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht)
Zur Frage der Versorgungssicherheit: Ja, Herr Höcke, Sie haben einen Punkt. Wir müssen sehen, dass die Versorgungssicherheit, wie wir sie in Deutschland kennen, erhalten bleibt. Wir brauchen Vorsorge vor Blackouts. Aber ich bin doch vorhin nicht umsonst und aus Jux und Tollerei auf die Frage der Situation unserer großen Kraftwerke eingegangen, und das in halb Europa. Unsere großen Kraftwerke sind an den großen europäischen Strömen. Und dass die in diesem Jahr ein so extremes Niedrigwasser hatten, das wird etwas sein, was uns in den nächsten Jahrzehnten begleitet. Sie sind vorhin auf einen Gletscher eingegangen.
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Nein, danke. Sie sind vorhin auf einen Gletscher eingegangen. Meine Tochter war vor wenigen Wochen in der Schweiz. In der Schweiz war Viehabtrieb, mitten im Sommer, weil es kein Wasser mehr gibt auf den Alpen. Woran liegt das? Es gibt keine Gletscher mehr in den Alpen.
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Ja!)
Das heißt aber, diese Gletscher haben in der Vergangenheit die großen Flüsse im Sommer gespeist. Es wird dieses Wasser in den nächsten Jahren, solange wie diese Gletscher nicht wieder da sind, auch nicht mehr geben. Wir werden jedes Mal wieder das Kühlwasserproblem erleben. Das ist einfach eine zentrale Herausforderung. Ein abgeschaltetes Atomkraftwerk kann uns keine Versorgungssicherheit mehr geben. Da müssen Sie doch endlich mal begreifen, dass das nicht funktioniert.
(Beifall Thüringen.Gerecht)
Und warum hat man Goldisthal gebaut? Weil vorhin die Frage Netzkosten angesprochen worden ist. Goldisthal ist gebaut worden, weil eben Kohlekraftwerke den Strom nicht liefern, wenn Menschen ihn brauchen, genauso wenig wie Windkraft oder Photovoltaik. Die liefern den rund um die Uhr, und deshalb hat man gesagt, wir bauen diese Pumpspeicherkraftwerke, um den Tagstrom sinnvoll zu nutzen und den Nachtstrom im Pumpspeicherwerk zwischenzulagern, um ihn dann tagsüber wieder weiterzugeben. Also diese Netzinfrastruktur ist aus ganz anderen Gründen errichtet worden als zur Speicherung erneuerbarer Energien, weil eben das alte System auch schon nicht flexibel war, und wir brauchen flexible Energie.
(Beifall Thüringen.Gerecht)
Der nächste Punkt war Nord Stream: Sicherlich wird Nord Stream irgendwann mal repariert werden – ich hoffe, das passiert auch bald –, aber wenn Sie sich die Erdgaspreise ansehen: Warum sollten denn die Russen uns Erdgas billiger verkaufen, als der Weltmarktpreis ist? Der Erdgaspreis ist gerade höher als der Biogaspreis. Und mit Erdgas, sorry, sind wir viel teurer in der Stromproduktion als mit erneuerbaren Energien, das muss man einfach mal zur Kenntnis nehmen. Wir wollen unsere Wirtschaft entlasten, das ist eine zentrale Frage.
(Beifall Thüringen.Gerecht)
Sie haben in der Vergangenheit die Wärmepumpe verteufelt. Ich habe ja vorhin auch gesagt, Sie wollen die Förderung einstellen in Ihrem Regierungsprogramm. Haben Sie sich mal angeschaut – unabhängig von dem ganzen Schlechtreden die ganze Zeit –, wie viele Menschen in Thüringen, wie viele Unternehmen in Thüringen, wie viele Kommunen sich auf den Weg gemacht haben, weil sie erkannt haben, dass die Wärmepumpe tatsächlich was Tolles ist? Damit kann ich nicht nur wärmen im Winter, damit kann ich im Sommer sogar kühlen, und das spielt zunehmend eine Rolle. Die Stadt Schmölln hat eine Wärmepumpe an ihrer Kläranlage errichtet, betreibt ein kaltes Nahwärmenetz als deutschlandweites Pilotprojekt. Eine tolle Wertschöpfung, die wir da vor Ort machen. Warum – verdammt noch mal – wollen Sie das denn verteufeln? Ich verstehe es nicht. Sind Ihnen die großen Energiekonzerne tatsächlich so wichtig? Ich komme zu Herrn Dr. Augsten: Sie haben das EEG angesprochen. Das ist tatsächlich ein zentrales Problem, das ich sehe. Wir haben weder für Biogas eine sinnvolle Lösung im EEG, wir haben keine sinnvollen Lösungen für Dachphotovoltaik und für Agri-Photovoltaik. Also dort, wo landwirtschaftliche Fläche geschont wird, wo vorhandene versiegelte Fläche genutzt wird, da sagt das EEG, das wollen wir künftig nicht mehr. Das ist aus meiner Sicht ein Irrweg, und da kämpfen wir auf Bundesebene und ich hoffe, dass wir da auch ein ganzes Stück vorankommen. Was parallel zum EEG gerade auf Bundesebene läuft, ist der AgNes- und NEST-Prozess bei der Bundesnetzagentur, also die künftige Steuerung der Netze. Da sollen Fehlentwicklungen, die wir in der Vergangenheit hatten – verpflichtende Anschlusszusagen für Windparks und so was –, das soll dort ein Stück weit bereinigt werden, weil uns das in der Entwicklung hemmt. Ich will vor dem Hintergrund auch noch sagen, dass ich mich vehement gewehrt habe in den letzten Monaten, die Erhöhung der Ausschreibungsmengen für Windkraftanlagen in Deutschland auf den Weg zu bringen, weil diese Windkraftanlagen gerade dort entstehen und da sage ich auch mal wieder – vorhin war ja die Frage der Wirtschaftlichkeit bei Ihnen ein Thema, Herr Höcke –, Windkraftanlagen kommen tatsächlich an die Standorte, wo sie am wirtschaftlichsten sind, weil die Bundesnetzagentur nämlich eine Ausschreibung macht und dann kriegen die, die den preiswertesten Windstrom anbieten, den Zuschlag. Das ist aber energiepolitisch und volkswirtschaftlich nicht immer der beste Weg, weil, es nützt mir nichts, einen Windpark neben einen zu stellen, wo ich eh schon genügend Strom im Netz habe und ständig abschalten muss. Das soll mit diesen Prozessen bei der Bundesnetzagentur geregelt werden, und vorher werde ich auch nicht irgendwelchen zusätzlichen Ausschreibungsmengen bei Wind zustimmen.
(Beifall Thüringen.Gerecht)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zu den Beiträgen von Herrn Thomas und Herrn Schubert: Den Energieplan werden Sie bekommen, wenn wir Ihnen das Energiegesetz zuleiten nach Abschluss der Behandlung im Kabinett, weil dann auch der Energieplan spätestens fertig sein wird und weil ich denke, dass der Landtag diesen Energieplan tatsächlich auch braucht, um das Energiegesetz wirklich sinnvoll zu beraten. Es ist jetzt in einem Prozess, der Energieplan ist nicht fertig. Sie werden das Dokument dann entsprechend bekommen, dass Sie auch auf dieser Basis mitberaten können. Es ist die Frage gestellt worden: Wie ist das mit den Zielstellungen? Da will ich vielleicht noch mal ganz kurz – weil das bei der AfD ja auch ein zentraler Punkt war, Ehrlichkeit in der Politik – auf diese Frage eingehen. Also in Richtung AfD: Ehrlichkeit heißt auch zu sagen, was kann ich und was kann ich nicht. Und ich kann bundesrechtliche Zielstellungen ohne Mehrheit auf Bundesebene nicht ändern. Und es wäre schön, wenn Sie auch Ihren Wählern mal nicht versprechen würden, dass Sie das können. So weit sind Sie noch nicht und ich glaube, da kommen Sie auch nicht hin, weil Ihre Politik am Ende nicht wirklich für die Bürger ist.
(Heiterkeit AfD)
Die zweite Geschichte: Ehrlichkeit. Es macht doch keinen Sinn, Ziele festzuhalten, ohne zu beschreiben, wie ich hinkomme. Und das war ein zentrales Problem des Klimagesetzes. Wenn Sie sich ansehen, in welcher Geschwindigkeit in den letzten zwei Wahlperioden der Ausbau erneuerbarer Energien vorangekommen ist, da muss man feststellen, dass vorher die CDU-geführten Landesregierungen viel, viel mehr Windkraftanlagen auf den Weg gebracht haben. Da ist bei Rot-Rot-Grün fast gar nichts passiert. Wenn Sie sich ansehen, in welchem Zustand unsere Landesimmobilien sind! Wie gesagt, die ersten sechs Jahre nach Inkrafttreten des Klimagesetzes war Rot-Rot-Grün verantwortlich. Ich war jetzt zu Besuch in einer Flussmeisterei. Die heizen mit Heizöl das Gebäude aus den 60er-Jahren. Das Einzige, was man dazwischen gemacht hat, war, mal doppelglasige Fensterscheiben einzubauen. Sonst ist an dem Gebäude nichts passiert. Das ist der Zustand unserer Landesimmobilien. Die fahren das Holz, was sie in der Verkehrssicherung machen, in die Kompostieranlage, weil sie es nicht verkaufen dürfen. Es ist ja eine Behörde und kein Unternehmen. Die könnten mit dem Holz heizen. Dafür müssten sie aber ein Holzvergaser einbauen oder eine Holzhackschnitzelheizanlage. Das werden wir jetzt tun. Mir ist wichtig, dass wir ins Tun kommen und nicht irgendwelche Ziele, die dann nachher irgendwelche Umweltverbände beklagen, weil wir sie nicht einhalten, formulieren. Das ist das, was wir hier mit diesem Gesetz versuchen zu erreichen.
(Beifall Thüringen.Gerecht)
Und die Frage, wie denn das mit den Fördermitteln ist: Sie wissen ganz genau, in welcher finanziellen Situation dieses Land ist. Aber braucht es denn wirklich Fördermittel?
(Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Ja!)
Es braucht Fördermittel bei den Wärmenetzen. Da bin ich bei Ihnen. Da werden wir in der nächsten Förderperiode der Europäischen Union auch den absoluten Schwerpunkt der Förderung unseres Hauses reinsetzen, was den Energiebereich angeht. Denn das sind Infrastrukturen, die am Ende dafür sorgen, dass die Menschen in ihren Häusern günstig mit Wärme versorgt werden können. Aber die Energieerzeugungsanlagen, sorry, Energiepolitik ist Wirtschaftspolitik, Energieversorgung ist Wirtschaft, das rechnet sich. Vor dem Hintergrund müssen wir in vielen Bereichen nicht fördern. Und wenn ich an eine Direkteinspeisung denke, ich habe vorhin das Beispiel Landkreise angesprochen. Nehmen wir nur mal das Beispiel ÖPNV. Wenn ein Landkreis eine eigene Photovoltaikanlage, ein eigenes Windrad, von mir aus auch eine eigene Biogasanlage, wo sie ihren Grünschnitt aus der Abfallannahme unterbringen, wenn der so was betreibt und macht eine Direkteinspeisung zu einem Ladepunkt für seine Elektrobusse, dann kann der diese Elektrobusse mit einem Strompreis von 7 oder 8 Cent versorgen. Und dann vergleichen Sie mal, wo die im Moment beim Diesel sind. Das rechnet sich. Und das sind genau die Wege, die wir perspektivisch gehen müssen. Ich komme noch zum Punkt von Roberto Kobelt: Wohnen. Auch da gibt die Direkteinspeisung tatsächlich ganz neue Möglichkeiten. Das Smart-Meter-Rollout erfolgt und perspektivisch werden Wohnungsgesellschaften darüber nachdenken können, ob sie nicht tatsächlich auch Direkteinspeisung von Strom in ihre Wohnblocks ermöglichen, Mieter selbst versorgen, über Smart-Meter das miteinander abrechnen. Da kommen wir auch zu ganz anderen Strompreisen, wo man eben von den niedrigen Kosten der Erneuerbaren in weiten Teilen profitieren kann. Die energetische Sanierung ist wesentlich teurer. Auch das ist sicherlich ein wichtiger Punkt, aber da liegen die Förderinstrumente im Wesentlichen beim Bund und nicht bei unserem schmalen Landeshaushalt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie sehen, es sind unglaublich viele Themen. Aber ich glaube, wir haben tatsächlich gute Chancen. Denn wenn Sie sich das ansehen, was es bedeutet, diese neue Welt der Erneuerbaren, eine Anlage, die heute eine Ausschreibung gewinnt für 6 Cent die Kilowattstunde, die wird in 20 Jahren noch für diese 6 Cent die Kilowattstunde liefern. Ich habe Ihnen das vorhin gesagt, als ich vor 30 Jahren das erste Mal meinen Heizöltank eingebaut habe, habe ich für 15 Cent den Liter das Heizöl gekauft. Damals waren es noch 30 Pfennig – heute 1,50 Euro, eine Verzehnfachung in 30 Jahren. Die Erneuerbaren versprechen 20 Jahre Preisstabilität, und wenn Sie sich da noch dagegen die Inflation ansehen, ist das ein unglaubliches Pfand. Lassen Sie uns das gemeinsam auf den Weg bringen. Lassen Sie uns in Thüringen diese Möglichkeiten der Wertschöpfung erkennen. Lassen Sie sie uns generieren und lassen Sie uns eine versorgungssichere Energieversorgung aufbauen. Danke schön.
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)
Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“
Vielen Dank. Mir liegen für diesen Tagesordnungspunkt keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass ich diesen nun schließe. Ich bitte einmal die Parlamentarischen Geschäftsführer zu mir, weil wir jetzt eine fortgeschrittene Uhrzeit haben, um zu klären, wie wir sinnvoll weitermachen wollen. Von den Zusammenschlüssen der Fraktionslosen darf natürlich auch jeweils eine Person nach vorn kommen. Danke schön. Vielen Dank. Wie gerade besprochen rufe ich auf Tagesordnungspunkt 19 Antrag der Landesregierung - Drucksache 8/3581 Ist die Begründung gewünscht? Das sehe ich nicht. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile zunächst Herrn Abgeordneten Gottweiss für die CDU-Fraktion das Wort.
Vorsorgende Klimaanpassungsstrategie für den Freistaat Thüringen 2026 hier: Stellungnahme durch den Landtag
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thüringer Klimagesetz trennt zwischen Klimaschutz und Klimaanpassung. Es lohnt sich, diese beiden Bereiche klar voneinander zu unterscheiden. Die Regelungen zum Klimaschutz verfolgen das Ziel, Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Dieses Thema werden wir an anderer Stelle besprechen. Die §§ 10 und 11 des Thüringer Klimagesetzes beschäftigen sich dagegen mit einer ganz anderen Frage: Wie bereiten wir Thüringen auf die Folgen des Klimawandels vor? Klimaanpassung umfasst alle Maßnahmen, die darauf abzielen, Mensch, Natur, Infrastruktur und Wirtschaft auf die bereits eingetretenen oder künftig zu erwartenden Folgen des Klimawandels vorzubereiten, Schäden zu begrenzen und die Widerstandsfähigkeit gegenüber klimabedingten Risiken zu erhöhen. Genau darum geht es heute. Meine Damen und Herren, der Blick auf das Wetter in diesem Sommer zeigt, warum wir über Klimaanpassung sprechen. Viele Tage erlebten wir eine außergewöhnliche Hitzewelle mit Temperaturen deutlich über 35 Grad, in Frankreich teilweise über 40 Grad. Gleichzeitig warnen Meteorologen vor schweren Gewittern und Starkregen. Die Belastungen für Menschen, Landwirtschaftlich, Wälder und unsere Infrastruktur sind unmittelbar spürbar. Natürlich wissen wir, einzelne Wetterereignisse sind noch kein Klimawandel, aber genau in der Häufung und Intensität solcher Wetterlagen zeigen sich die Veränderungen, auf die wir uns vorbereiten müssen. Genau hier setzt Klimaanpassung an. Sie soll unser Land widerstandsfähiger machen durch besseren Hitzeschutz, einen verantwortungsvollen Umgang mit Wasser, klimaresiliente Wälder und einen gut vorbereiteten Katastrophenschutz. Wichtig ist mir, dass wir nicht nur unseren eigenen Alltag betrachten, sondern auch die Frage stellen, wie die Natur durch extreme Hitze beeinflusst wird. Auch die Folgen extremer Hitze können durch unsere heimische Tierwelt nicht so einfach verkraftet werden. Vor allen Dingen die Lebewesen, die wir nicht immer im Auge haben, sind essenziell für die Nahrungskette und das Überleben der Ökosysteme. Gerade heimische Insekten können sich nicht immer an höhere Temperaturen anpassen. Meine Damen und Herren, vielleicht mal ein Beispiel. Der eine oder andere weiß es, dass ich auch engagiert bin im Deutschen Alpenverein.
(Beifall CDU)
Wir haben gerade 125 Jahre Sektion Apolda gefeiert und wir haben 100 Jahre Thüringer Hütte, wo sich ja auch die Sektion Apolda kümmert. Der Deutsche Alpenverein hat tatsächlich ein paar Probleme, nämlich mit Bettwanzen. Der Hinweis an die Hüttenbetreiber ist gewesen, dass die Bekämpfung von Bettwanzen hervorragend mit Temperatur funktioniert. Ab 45 Grad gehen die ein und deswegen muss man quasi, wenn man solche Probleme hat, den Raum über einen längeren Zeitraum auf 50, 55 Grad erhitzen und hat dann das Problem gelöst.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Ja!)
Dann muss man sich an der Stelle aber mal fragen, was denn sozusagen eine Hitzewelle, die über mehrere Tage, Wochen stattfindet, mit Temperaturen deutlich über 40 Grad für die Insekten bedeutet, die tatsächlich an der Stelle Probleme damit haben? Temperaturen von 35 oder sogar 40 Grad bedeuten nicht, dass ein Insekt auch nur 40 Grad aushalten muss. Auf sonnenbeschienenen Böden, Wiesen und Fassaden können die tatsächlichen Temperaturen deutlich höher liegen. Einige Insekten können zunächst darauf reagieren. Schmetterlinge suchen Schatten, Bienen verlagern ihre Aktivität, Käfer ziehen sich in kühlere Bodenschichten zurück. Kritisch wird es aber, wenn eine Hitzewelle über mehrere Tage anhält und auch nachts kaum Abkühlung bringt. Wir erinnern uns an den Heat Dome in Frankreich und Spanien. Dann verschwinden diese kühleren Rückzugsräume. Besonders gefährdet sind Insekten kühlerer und feuchter Lebensräume, etwa die Larven von Stein-, Eintags- oder Köcherfliegen in den Bächen. Aber auch Hummeln, Schmetterlingsraupen und andere wenig mobile Entwicklungsstadien können extremer Hitze nicht einfach ausweichen. Klimaanpassung bedeutet deshalb auch Naturschutz, ganz praktisch: Schatten erhalten, Wasser in der Landschaft halten und vielfältige Lebensräume schaffen, in denen Tiere bei extremer Hitze Rückzugsräume finden. Denn wenn die Insekten sterben, werden die Ökosysteme zusammenbrechen und dann haben auch wir ein Problem, weil wir unsere Ernährung nicht mehr sicherstellen können. Meine Damen und Herren, die heute vorgelegte Klimaanpassungsstrategie verfolgt einen richtigen Ansatz. Sie versucht nicht, neue Klimaziele zu definieren. Sie beschreibt vielmehr, wie Thüringen widerstandsfähiger werden kann. Die Strategie umfasst zwölf Handlungsfelder von Gesundheit über Wasserwirtschaft, Landwirtschaft, Wald und Naturschutz bis hin zu Verkehr, Bauwesen, Energiewirtschaft und Katastrophenschutz. Kernstück sind 76 konkrete Anpassungsmaßnahmen und 30 Daueraufgaben. Meine Damen und Herren, aus Sicht der CDU ist besonders wichtig, dass sich die Strategie auf Bereiche konzentriert, die Thüringen tatsächlich selbst gestalten kann: Ob wir unsere Wälder klimaresilient umbauen, ob wir Wasser besser in der Landschaft halten, ob Kommunen beim Umgang mit Starkregen und Hitze unterstützt werden, ob der Katastrophenschutz auf Extremwetter vorbereitet ist, ob kritische Infrastruktur widerstandsfähiger wird. Das sind Aufgaben, die nicht Brüssel oder Berlin entscheidet. Das sind Aufgaben, die hier vor Ort entschieden werden. Genau deshalb hat die Klimaanpassung für Thüringen eine ganz praktische Bedeutung. Natürlich wird auch künftig darüber zu diskutieren sein, welche Maßnahmen Priorität haben und wie die vorhandenen Haushaltsmittel möglichst wirksam eingesetzt werden. Denn auch diese Strategie steht unter dem Vorbehalt der finanziellen Möglichkeiten des Landes. Aber die Richtung stimmt. Aus diesen Gründen begrüßt die CDU-Fraktion die vorgelegte Klimaanpassungsstrategie. Wir freuen uns über die Diskussion im Ausschuss. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)
Vorsorgende Klimaanpassungsstrategie für den Freistaat Thüringen 2026 hier: Stellungnahme durch den Landtag
Vielen Dank. Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, das Klima wandelt sich, seitdem es existiert, und darauf bedarf es klug zu reagieren, wie mit Aufforstung, Renaturierung und Stadtgrün, obwohl man diese nicht nur unter Klima subsumieren darf, sondern es auch als Umweltschutz bezeichnen sollte. Da besteht manchmal durchaus ein Unterschied.
(Beifall AfD)
Ein nicht unwesentlicher Teil sinnvoller Maßnahmen findet sich tatsächlich in der etwa 240-seitigen Anpassungsstrategie des Landes. Es sind aber auch Maßnahmen drin, die als Klimaschutz bezeichnet werden, in echt aber zu Umweltzerstörung führen – aber dazu später. Das Strategiepapier umfasst verschiedenste Bereiche, Gesundheit, Wasserhaushalt, Boden, Wald und Landesplanung, und geht auf sichtbare Situationen wie Niedrigwasser, Trockenheit, Starkregen, Trinkwassersicherung und Wiederbewaldung ein. Es listet Datensätze und erklärt, dass sich ausbleibender Regen im Frühjahr mit den häufigen Regenfällen im Herbst ausgleiche. Es schildert für jeden Bereich Maßnahmen, wobei die Grenze zwischen berechtigter Fürsorge und staatlicher Bevormundung gerade im Bereich Gesundheit einmal mehr als fließend ist. Auf einige Beispiele will ich nun eingehen, gleichwohl noch mal anzumerken ist, dass die alleinige Ursache „Klima“ nicht immer greift, aber überall auf dem Etikett steht. Hochwasserschutz beispielsweise, also Schaffung von Retentionsflächen, Deichrückverlegungen, sanierte Stauanlagen, all das ist grundsätzlich wichtig, nicht nur im Kontext „Klimawandelanpassung“. Und ich will nicht behaupten, dass die Landesregierung hier nicht tätig ist. Aber ihr Handeln ist doch ambivalent oder widersprüchlich. Nehmen wir die Stauanlagen. Hier ist großes Potenzial bei den herrenlosen Speichern. Eine Forderung, die wir seit Jahren auch im Zusammenhang mit dem Katastrophenschutz aufstellen. Statt diese zu schlitzen, sollten sie saniert und erhalten werden, auch zur Brandbekämpfung. Das wird aber laut Antwort auf meine Anfrage 8/2934 nicht geradlinig getan, mit Verweis auf die Haushaltslage. Eine Lage, die Millionen Steuergelder für ideologischen Klimbim erlaubt, aber bei der Daseinsvorsorge zu wünschen übrig lässt.
(Beifall AfD)
Auenschaffung, Moorrevitalisierung, Gewässerrückhaltung sind weitere Stichworte in der Strategie. Fragt man dann konkret nach, wie ich zum Beispiel in meinen Anfragen zum Thema „Moore“, kommt dann heraus, dass einige Maßnahmen vom Bund bezahlt werden oder dass das Land Maßnahmen eingestellt hat oder dass Maßnahmen in Planung sind. Das liest sich dann in der Broschüre allerdings glorreicher. Der Anteil agroforstwirtschaftlicher Flächen soll gesteigert werden. Laut Antwort auf meine Anfragen zum Thema sieht die Landesregierung jedoch kaum Potenzial für den Ausbau, weil es an Betrieben mangele und weil eine Richtlinie fehle. Da stellt sich natürlich die Frage, wie der Ausbau forciert werden soll. Per Zwang? Antwort bleibt aus. Agrivoltaik soll verstärkt werden. Allerdings fehlt, wie man hier die Schäden durch Auswaschungen der Module am Boden vermeiden will. Beim Boden wird es ohnehin interessant, denn da wird zwar auf die Entsiegelung hingewiesen, aber tatsächlich geschaffen wird durch die Energiepolitik der Landesregierung ein Mehr an Versiegelung, sprich durch die Windenergie. In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf die Aussage eingehen, die Mario Voigt in der ersten Regierungsbefragung auf meine Frage gebracht hat, nämlich dass für den Entsiegelungsfonds mehr als 10 Millionen Euro zur Verfügung stünden. Das hat sich durch eine Nachfrage als falsch erwiesen. Im Bereich „Forsten“ unterstützen wir unter anderem die Wiederbewaldung und die Stärkung des eigenen Saatgutbestands des Landes, was man übrigens auch an unseren Änderungsanträgen zum Haushalt sieht, die ja immer abgelehnt werden, weil es leider bei der damals noch vorhandenen Brombeere eben nicht um die Sache ging, so wie es vermutlich auch beim Nachfolgegewächs nicht um die Sache gehen wird, sondern um den Machterhalt. Was dann nicht zur Wiederbewaldung passt, ist Ausgaben beim Landesprogramm „Wald“ zu sperren, wie aus einer Anfrage meines Kollegen Jens Cotta und mir hervorgeht. Auch die aktive Aufforstung an Talsperren entspricht unserer Linie – siehe nicht zuletzt meine Anfrage zur Fernwasserversorgung. Auch die Schaffung weiterer Löschreservoirs zur Waldbrandbekämpfung ist positiv zu nennen. Diese Abschnitte tragen wir also mit wie auch die Vorsorge für die Trinkwasserbereitstellung, wobei hier als eine Maßnahme die Reduzierung von Ewigkeitschemikalien fehlt. Stichwort „Waldbrandbekämpfung“: Spontane Selbstentzündung kommt auch bei hohen Temperaturen nicht vor. Es sind Personen, die im Wald rauchen, die ihren Müll da liegen lassen oder die brandstiften. Aufklärung und hohe Strafen müssen auf der Agenda stehen.
(Beifall AfD)
Der Bereich Naturschutz hat Luft nach oben, unter anderem bei Vogelschutzgebieten, bei der Biotopvernetzung, bei Artenhilfsprogrammen und bei dem Amphibienschutz. Wissen Sie, wie man echten Naturschutz bewirken kann? Indem man Erholungs- und Schutzwälder ausweist, den Vogelschutz nicht der Windenergie opfert, Wanderkorridore schafft, Fisch- und Gewässerschutz forciert und Straßenbegleitgrün stärkt. All dies haben wir als AfD gefordert. All das haben Sie, alle anderen, abgelehnt, auch Herr Minister als Abgeordneter, auch wenn man nicht immer weiß, zu welcher Partei oder Fraktion Sie gerade gehören.
(Heiterkeit und Beifall AfD)
Dann reisen Sie nach Brüssel mit einer Plüschauerhenne
(Zwischenruf Kummer, Minister für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten: Auerhahn!)
– dann war es eben ein Hahn, aber das ist bei Ihnen auch fließend – und sagen, dass das Tier geschützt werden muss, während Sie vorher unseren Antrag auf Schutz des Auerwilds abgelehnt haben. Unehrlich ist da noch verharmlosend.
(Beifall AfD)
Im Verkehrsbereich hätte ich mir etwas mehr Straßenbegleitgrün gewünscht. Immerhin lautete ja die Begründung dafür, unseren Antrag abzulehnen, die Landesregierung kümmere sich schon. Spannend finde ich die Abschnitte zum Thema „Stadtgrün und städtische Brachflächen“ oder „Landesplanung und Raumordnung“. Bei letzterem vermisse ich jedoch den Hinweis, dass die Raumpläne die aktive Aufforstung von Kahlflächen unterstützen sollten, statt Waldflächen als Windvorranggebiete auszuweisen. Ablehnend – das wird Sie nicht wundern – sieht es im Bereich „Energie“ aus, vor allem was die Erneuerbaren Wind und Solar oder die Stromtrassen betrifft. Die Windindustrie ist kein Instrument zur Lösung, sondern Teil des Problems. Man mag ganz weltfremd vermeintlich das Klima schützen, wenn man Boden, Landschaft, Flora und Fauna zerstört, man schädigt dadurch aber die Umwelt. Ökologisches Trassenmanagement ist da ein Begriff, auf den ich eingehen will. Klingt theoretisch erst mal nicht abschreckend. Nun hat sich aber die Landesregierung für den Bau des sogenannten Aiwanger-Bogens durch den südlichen Landkreis Hildburghausen ausgesprochen, der nicht ökologisch wäre.
(Zwischenruf Kummer, Minister für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten)
Doch, Herr Kummer, das stimmt. Staatssekretär Bausewein hat sich dafür ausgesprochen. In meinen Anfragen und Antworten auf meine Anfragen steht: Wir befürworten es. Da komme ich zum Punkt „Tourismus“. Da will man die Touristen für den Klimawandel sensibilisieren. Ich glaube jedoch, dass die Touristen nicht in den Thüringer Wald kommen, um ein Hochglanzflugblatt zu bekommen und zu sehen, wie klimatastisch Windenergie ist, sondern um das Grüne Herz Deutschlands zu genießen. Und ich bezweifle, dass Schattenschlag, Infraschall und ein verschandeltes Landschaftsbild dem Tourismus in Thüringen helfen. Die in der Strategie genannten Ziele werden also mit einigen der geschilderten Maßnahmen erreicht. Sie werden aber konterkariert durch die Politik der Landesregierung. Wir geben in sinnvolle Maßnahmen Geld, die dann wieder ad absurdum geführt werden. Nachhaltig ist das nicht. Hinzu kommt, was ich jetzt mehrfach angedeutet habe, dass es sich bei diesem Druckwerk um eine Sammlung der Ideen und Vorschläge auch der Opposition handelt, freilich nicht bei Wind- und Solarenergie. So wie die Landesregierung und ihre Fraktionen bisher arbeiten, Ideen klauen und als eigene ausgeben als Strategie an sich, so stellt sich auch das Strategieheft dar. Bestes Beispiel: Umgang mit Kleinspeichern, also alten DDR-Speichern. Da kommt es dann schon vor, dass Medien vor den Fragestellern Inhalte aus Antworten erfahren oder dass sich Frau Hupach hier ins Rund stellt und unsere Initiativen für unwürdig erklärt, sie dann aber später kopiert.
(Beifall AfD)
Ein Großteil der Maßnahmen steht zudem in der Kategorie „in Planung“ wie das seit Jahren angekündigte Brachflächenkataster. Die Drucksache ist daher zusammenfassend als Arbeitsstand zu sehen, der neben Sinnvollem auch Dinge beschreibt, die in der Wirklichkeit gegenteilig umgesetzt werden und der Maßnahmen vorsieht, deren ideelle Herkunft nicht beim Ministerium liegt. Dieser Arbeitsstand proklamiert ewig morgige Taten, die nur in der Theorie bestehen werden. Das Strategiepapier war sicher aufwendig, der große Wurf ist es aber nicht. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Vorsorgende Klimaanpassungsstrategie für den Freistaat Thüringen 2026 hier: Stellungnahme durch den Landtag
Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, es ist richtig, dass Thüringen eine Klimaanpassungsstrategie vorlegt, denn die Folgen des Klimawandels sind längst Realität. Hitzewellen, Dürreperioden, Waldschäden, sinkende Grundwasserstände, Starkregenereignisse und Hochwasser sind keine abstrakten Zukunftsszenarien mehr. Viele Menschen erinnern sich noch an die Hochwasserkatastrophe im Ahrtal oder an die schweren Überschwemmungen in Mosbach im Jahr 2021. Auch in diesem Jahr haben wir mit den Hitzewellen in diesem Sommer mit geschätzt 5.800 Hitzetoten bis Mitte August neue Extreme erlebt. Auf diese Entwicklungen muss sich das Land vorbereiten. Deswegen werden wir die Drucksache heute auch nicht grundsätzlich infrage stellen. Allerdings lohnt sich ein genauerer Blick. Denn wenn man die heute vorgelegte Klimaanpassungsstrategie mit den Vorgängerdokumenten vergleicht, stellt man fest, vieles von dem, was hier präsentiert wird, baut auf Grundlagen auf, die bereits vor Jahren geschaffen wurden. Die Klimaanalyse, das Klimafolgenmonitoring und Maßnahmenprogramm IMPAKT existieren nicht erst seit dieser Legislaturperiode. Das erste IMPAKT-Programm stammt aus dem Jahr 2013. Es folgten Monitoringberichte, das Thüringer Klimagesetz von 2018 und die Fortschreibung IMPAKT II im Jahr 2019. Die heutige Strategie ist deshalb weniger ein Neuanfang als vielmehr die Fortsetzung eines Weges, der bereits vor vielen Jahren eingeschlagen wurde, und das ist auch völlig in Ordnung. Interessant ist aber, dass die Landesregierung diesen Umstand an anderer Stelle offenbar selbst vergessen hat. Denn die Strategie verweist mehrfach auf das Thüringer Klimagesetz von 2018 und betont ausdrücklich, dass mit dieser Fortschreibung Verpflichtungen aus ebendiesem Gesetz erfüllt werden. Gleichzeitig hören wir aber von Minister Kummer, dass genau dieses Klimagesetz in wesentlichen Punkten verändert werden soll. Nun hat die Landesregierung den Referentenentwurf zum Energiegesetz in das Prälegislative Konsultationsverfahren gegeben und es zeigt sich, das Klimagesetz – haben wir gerade besprochen – soll gleich ganz abgeschafft und die verbindlichen Klimaziele ganz gestrichen werden, und das ist schon ein bemerkenswerter Widerspruch. Auf der einen Seite verweist man auf die Instrumente und Berichtspflichten des Klimagesetzes, auf der anderen Seite stellt man dessen klimapolitische Zielsetzungen komplett in Frage. Das passt nicht zusammen. Ein weiterer Widerspruch betrifft die Finanzierung der Klimaanpassung. Die Landesregierung beschreibt in ihrer Strategie, völlig zu Recht, die Notwendigkeit von Entsiegelung, Begrünung, Regenwasserrückhalt, Hitzeschutz, klimaangepassten Baumpflanzungen und Starkregenvorsorge. All das sind Maßnahmen, die wir vor Ort in den Städten und Gemeinden brauchen. Genau für solche Maßnahmen gab es mit dem Programm „Klima Invest“ ein erfolgreiches und stark nachgefragtes Förderinstrument des Landes. Über „Klima Invest“ konnten Kommunen unter anderem Klimaanalysen und -anpassungskonzepte erstellen, Hitzeaktionspläne entwickeln, öffentliche Flächen entsiegeln und begrünen, Retentionsflächen schaffen, Maßnahmen zum Niederschlagswassermanagement umsetzen oder Personal für Klimaanpassungsmanagement finanzieren. Das Programm unterstützte also genau jene Maßnahmen, die nun in der Klimaanpassungsstrategie als notwendig beschrieben werden. Dieses Programm ist ausgelaufen und wurde von der Landesregierung nicht verlängert. Da stellt sich schon die Frage, wie ernst meint man es eigentlich mit der Klimaanpassung? Denn Strategiepapiere allein entsiegeln keine Plätze, sie pflanzen keine Bäume, sie schaffen keine Retentionsflächen und sie schützen keine Kommunen vor den Folgen eines Starkregenereignisses. Dafür braucht es konkrete Unterstützung und finanzielle Mittel und gerade die Kommunen, denen bei der Umsetzung der Klimaanpassung eine Schlüsselrolle zukommt, brauchen verlässliche Förderprogramme und Planungssicherheit. Wer einerseits eine umfassende Anpassungsstrategie vorlegt, andererseits aber zentrale Förderinstrumente für die kommunale Umsetzung beendet, sendet widersprüchliche Signale. Noch gravierender ist allerdings ein anderer Punkt. Anpassung an den Klimawandel ist notwendig, aber Anpassung allein reicht nicht aus. Wer die Folgen des Klimawandels ernst nimmt, muss auch die Ursachen bekämpfen, und genau hier bleibt die Landesregierung bislang vieles schuldig. Die Fortschreibung der Energie- und Klimaschutzstrategie lässt weiter auf sich warten und mit dem angekündigten Energiegesetz sollen nicht nur die Klimaziele infrage gestellt werden, sondern gleich zusammen mit dem Klimagesetz abgeschafft werden. Das ist der eigentliche Widerspruch für uns, denn je weniger erfolgreich Klimaschutz heute ist, desto größer werden morgen die Herausforderungen und Kosten der Klimaanpassung oder anders gesagt, wer beim Klimaschutz bremst, erhöht den Anpassungsbedarf der Zukunft. Wir begrüßen die vorgelegte Klimaanpassungsstrategie grundsätzlich, aber sie wird nur dann erfolgreich sein, wenn sie von einer ebenso ambitionierten Klimaschutzpolitik begleitet wird. Meine Damen und Herren, noch mal, wir unterstützen das Ziel, Thüringen widerstandsfähiger gegenüber den Folgen des Klimawandels zu machen, aber wir erwarten von der Landesregierung mehr als die Verwaltung der Folgen. Wer Klimaanpassung ernst meint, muss auch Klimaschutz ernst meinen. Wer Klimaanpassung ernst meint, darf erfolgreiche Förderprogramme für die Kommunen nicht ersatzlos streichen und wer eine Klimaanpassungsstrategie vorlegt, der sollte nicht gleichzeitig die Klimaziele des Landes zur Disposition stellen. Die vorgelegte Strategie nehmen wir zur Kenntnis und verschließen uns auch nicht einer Überweisung an den Fachausschuss. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Vorsorgende Klimaanpassungsstrategie für den Freistaat Thüringen 2026 hier: Stellungnahme durch den Landtag
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist ein Tagesordnungspunkt, den wir schon vor der Sommerpause auf der Tagesordnung hatten. Wir können also unsere alten Reden wieder hernehmen. Ich konnte 90 Prozent streichen, weil wir heute Vormittag sehr ausführlich über Klimawandel, über Klimaanpassung, über erneuerbare Energien gesprochen haben. Das ist sehr schön. Einen Punkt habe ich mir aber wirklich rot angestrichen, und zwar, dass ich damals formuliert hatte, damals gab es in Frankreich schon Temperaturen von 44 Grad. Ich hatte damals reingeschrieben, dass uns in Thüringen auch Temperaturen erwarten können, die an die 40 Grad rankommen. In dem Sommer ist ganz anders gekommen, wir haben die Hitzerekorde gebrochen und es gab auch in Thüringen – ich rede jetzt gar nicht von Deutschland, von anderen Regionen – Orte mit über 40 Grad. Das sei noch mal angemerkt, vor allen Dingen in Richtung Kollegen Gerhardt – sehr erstaunlich, wenn man in einer Rede zur Regierungserklärung nicht einmal das Wort „Klimawandel“ in den Mund nimmt. Und dann hatte ich mir hier „Bananen“ hingeschrieben, einfach deshalb, weil ich auf vielen Veranstaltungen erlebe, dass Leute sagen, ist doch toll, wenn es hier wärmer wird, dann wachsen die Bananen bei uns und wir können am Alperstedter See bis in den November unseren Tequila schlürfen. Nein! Thomas Gottweiss hat es vorhin schon einmal in einem anderen Redebeitrag angemerkt. Hier geht es um nicht mehr und nicht weniger als unsere Ernährungssicherheit. Dann muss ich auf den Kollegen Dr. Dietrich Bezug nehmen. Sie haben den Satz des Tages geprägt, vielleicht sogar den Satz des diesmaligen Plenums: Die Ertragszuwächse, die wir in der Landwirtschaft haben, liegen daran, dass der CO -Anteil in der Luft zunimmt. 2
(Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Nein, „einen Teil“ habe ich gesagt!)
Ich mache jetzt seit 30 Jahren Agrarwissenschaft. Ich habe auch einmal das Feldversuchswesen hier in Thüringen verantwortet. Aber so einen Unsinn habe ich noch nie gehört.
(Beifall Thüringen.Gerecht, SPD)
Was muss man denn einem Wissenschaftler bezahlen, damit er so etwas aufschreibt?
(Unruhe AfD)
Das sind wahrscheinlich die Leute, die dann auch für viel Geld beweisen, dass die Erde eine Scheibe ist. Also so etwas Dummes, wirklich, und hier das auch noch zu erzählen. Hören Sie doch erst mal zu, Sie können noch etwas lernen. Herr Dietrich, setzen Sie sich hin.
(Beifall Thüringen.Gerecht, SPD)
Vorsorgende Klimaanpassungsstrategie für den Freistaat Thüringen 2026 hier: Stellungnahme durch den Landtag
Das wollten Sie wahrscheinlich fragen, die wichtigste Aussage: Die CO -Schwankungen sind so gering, 2 dass sie nichts sind gegen das sind, was im Boden abläuft bei Humusauf – und ‑ abbau, bei Wasserverfügbarkeit, bei Verfügbarkeit von Pflanzennährstoffen. Also insofern, das fällt überhaupt nicht ins Gewicht, diese Schwankungen. Und Sie tun den Züchterinnen und Züchtern sehr unrecht, wenn Sie deren Leistungen in den letzten 40, 50 Jahren in beiden Bereichen, Tier- und Pflanzenproduktion, wenn Sie das unter den Scheffel stellen. Das ist nämlich die eigentliche Leistung. Die Zuwächse, die wir haben in der Landwirtschaft, kommen hauptsächlich durch wissenschaftliche Arbeiten
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)
von Züchterinnen und Züchtern, die das ermöglicht haben. Also CO -Ausstoß, wenn das Ihnen jemand das 2 aufgeschrieben hat, vergessen Sie es. Das würde ja in der Folge bedeuten, je höher der CO -Anteil in der 2 Luft, umso höher sind die Erträge in der Landwirtschaft. Also bitte, sagen Sie mir, wer Ihnen das erzählt hat oder wer das aufgeschrieben hat. Auf dieses Gespräch freue ich mich sehr.
(Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: …)
Nein, das Gegenteil ist der Fall. Herr Gottweiss hat das doch vorhin angesprochen, hat darauf hingewiesen. Ich bin nun mal Spezialist in dem Bereich. Wir haben es hier mit ganz anderen Dingen zu tun. Wir haben es damit zu tun, dass wir mittlerweile Schadinsekten hier haben. Die Glasflügelzikade zum Beispiel, die gab es hier in Europa noch nicht. Die haben wir jetzt hier, auch in Deutschland, noch nicht in Thüringen, aber wir haben sie in Süddeutschland, weshalb der gesamte Kartoffelanbau, der Zuckerrübenanbau, alles in Gefahr gerät. Das heißt, die Landwirte verlieren ihre Existenzgrundlage wegen einem Viech, was sich jetzt bei den Temperaturen, die wir mittlerweile haben, und den ausbleibenden Wintern wohlfühlt. Wir haben im Tierbereich Seuchen, Tierseuchen, verursacht von Tieren, von Bakterien, von Viren, von Insekten, die es vorher nicht gab, die sich jetzt in den Tierherden ausbreiten und für große Schäden sorgen. Das ist genau das, was Kollege Gottweiss vorhin gemeint hat. Wenn Sie sich über den höher werdenden CO -Anteil freuen, dann macht das vernünftigen Leuten, Wissenschaftlern, 99 Prozent der Wissenschaft 2 große Sorgen, dass unsere Ernährungssicherung gefährdet ist. Da geht es nicht um mehr und weniger, als dass wir unsere Menschen in Zukunft ernähren können. Also, ich freue mich auf die Quelle, weil es immer spannend ist, zu sehen, mit wem Sie da zusammenarbeiten. Herr Höcke ist jetzt gerade nicht da. Eine große Rolle hat ja im letzten Plenum vor der Sommerpause die Frage der Ökonomie gespielt. Da haben Sie ja auch gesprochen. Herr Höcke hat vorhin wieder darauf abgezielt, dass das alles sehr teuer ist, und hat Zahlen in den Raum gestellt und es macht mir große Freude, Ihre Reden, die von Herrn Dietrich und die von Herrn Höcke, dann noch einmal herzunehmen und mal Wissenschaftler dranzusetzen. Das werde ich diesmal auch tun, weil ich jetzt nicht aus dem Stehgreif heraus beantworten kann, ob Herr Höcke mit diesen Milliarden und was erneuerbare Energien kosten – das kann ich jetzt nicht widerlegen. Aber Fakt ist eines: Ich habe hier die Zahlen, was die Subvention der Kohle und der Atomkraft in den letzten dreißig Jahren gekostet hat, und ich habe die Zahlen hier liegen, das ist wissenschaftlich nachgewiesen von den drei größten Instituten, was die Klimafolgekosten sein werden. Darüber können wir uns noch mal austauschen. Das sind natürlich Zahlen, die uns große Sorgen bereiten. So, jetzt läuft mir die Zeit weg. Das war vorhin sehr schön bei der Regierungserklärung, mal zwölf Minuten zu haben. Also insofern bleibt es dabei: Der Klimawandel ist Fakt. Er ist menschengemacht. Thüringen – und das wird Minister Kummer dann sicher vorstellen – wird Maßnahmen dagegen ergreifen. Die letzten 30 Sekunden widme ich natürlich wieder der Kollegin Hoffmann. Wer hat es erfunden? Bitte schauen Sie mal in die Legislaturperiode 2009 bis 2014, Redebeiträge Augsten und Kummer zu den Ideen von Minister Reinholz zum Schlitzen der Kleinspeicher. Da werden Sie merken: Nein, man braucht nicht die AfD, um gute Politik zu machen. Vielen Dank.
(Beifall Thüringen.Gerecht)
Vorsorgende Klimaanpassungsstrategie für den Freistaat Thüringen 2026 hier: Stellungnahme durch den Landtag
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne und am Livestream, dieser Sommer war in Thüringen 2,5 Grad wärmer als im Durchschnitt der letzten Jahre. Das klingt nicht viel, mag sein. Was das aber konkret bedeutet, konnte man beispielsweise Ende Juni sehen und zumindest mir hat sich das eingebrannt. Ein Samstagnachmittag mitten im Sommer, die Sonne scheint, aber so gut wie keine Menschen, die diesen sonnigen Tag genießen wollten, Cafés, Restaurants und Läden, die teilweise geschlossen waren, Innenstädte leergefegt, das öffentliche Leben mehr oder weniger zum Erliegen gekommen. Das war kein Feiertag und auch kein Ruhetag. Es war der Tag, an dem der neue Thüringer Hitzerekord aufgestellt wurde: 40,4 Grad, und das ist bei Gott kein Rekord zum Feiern. Die Folge dieses extremen Wetters, dieser ganz besonderen klimatischen Erscheinungen in den vergangenen Monaten, sind laut RKI-Schätzung ungefähr 300 Hitzetote, und das allein in Thüringen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das darf uns nicht kaltlassen. Insofern ist es nicht nur die gesetzliche Notwendigkeit, dass die Landesregierung in und mit dieser vorgelegten Klimaanpassungsstrategie die Verpflichtung fortführt, die bereits 2018 im Thüringer Klimagesetz verankert und dann 2024 durch den Bund noch mal erweitert wurde, diese Strategie ist eben Ausdruck unserer Pflicht zur Daseinsvorsorge, um der Klimakrise, die real ist, entgegenzuwirken. Es geht nicht nur um diese Hitzetage, um die tropischen Nächte, die wir jetzt alle erlebt haben, sondern zum Beispiel auch um Starkregen, der ganze Landschaften überflutet, um Talsperren, die sich auch im Winter nicht mehr ausreichend füllen, oder um neu auftretende Erreger mit Infektionskrankheiten, um Luftverschmutzung, Ozonbelastung und vieles, vieles mehr. Die Auflistung könnte man noch weiterführen. Was aber alles gemein ist, ist, dass es direkte und indirekte physische und psychische Belastungen für Menschen, für die Bürgerinnen und Bürger hier auch in Thüringen mit sich bringt und gleichzeitig auch Schaden an unserer Natur, an unserer Umwelt, an unserer Infrastruktur mit sich bringt. Der Klimawandel und die Klimakrise sind real. Lassen Sie mich festhalten: So beruhigende Gute-Nacht-Geschichten, die es da zuweilen ja immer gibt, dass es früher ja auch heiße Sommer gegeben habe, das ist einfach schlicht und ergreifend Selbstbetrug, aber kein sinnvoller Beitrag in der Debatte um die Klimaanpassung.
(Beifall Thüringen.Gerecht)
Wenn Sie erlauben, Herr Präsident, zitiere ich mal ganz kurz das Bundesumweltamt mit der Klimawirkungsund Risikoanalyse aus dem Jahr 2021, die nach wie vor aktuell ist: Denn bis zum Ende unseres Jahrhunderts droht eine deutliche Zunahme der Klimarisiken. Besonders schwerwiegende Folgen werden für die Bereiche Artenvielfalt, Forstwirtschaft, Wasserhaushalt, Küstenschutz, Bauwesen und menschliche Gesundheit erwartet. Um dem etwas entgegenzustellen – das ist ganz richtig – braucht es diesen, braucht es einen Katalog von Maßnahmen zur Prävention und zur Umstellung der Klimaanpassungsstrategie des Freistaats. Diese Strategie setzt also einen Rahmen für das Land und natürlich auch für die Kommunen – das wurde erwähnt –, die sehr wichtig in dieser Situation sind, und beschreibt eine Vielzahl von Vorhaben, die jetzt – und das ist das Zentrale – nach einer solchen Strategie auch umgesetzt werden müssen. Wir als SPD-Fraktion werden die Landesregierung natürlich nicht nur an der Umsetzung dieser Maßnahmen und Vorhaben der vorgelegten Strategie messen, sondern ganz besonders auch mit Blick auf den Klimaschutz selbst, denn ohne Klimaschutz – wir haben es auch hier schon in der Debatte gehört – läuft selbst die beste Klimaanpassung irgendwann ins Leere. Denn selbst die beste Fassadenbegrünung, die meisten öffentlichen Trinkbrunnen, die effizientesten Hochwasserschutzsysteme etc. – das alles kollabiert, wenn wir den Umgang mit unseren Ressourcen – mit Wasser, Luft, Boden usw. – nicht hinterfragen. Ein Weiter-so können wir uns schlicht nicht leisten. Deswegen lassen Sie uns in den Ausbau erneuerbarer Energien, in den Umbau von Wasser-, Land- und Forstwirtschaft, in den Hitzeschutz und natürlich auch in die Resilienz unserer kritischen Infrastruktur investieren, sonst ist es in ein paar Jahren einfach zu spät.
(Beifall Thüringen.Gerecht, SPD)
Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss noch einen Aspekt anfügen: Bei aller Notwendigkeit der Klimaanpassung ist es für mich als Sozialdemokrat besonders wichtig, dass dieser ökologische Umbau natürlich auch sozialverträglich und transparent vonstattengeht. Klimaneutralität und Nachhaltigkeit dürfen nicht zu einer weiteren sozialen Spaltung führen, stattdessen müssen die Lasten gerecht verteilt werden. Diese Transformation zum Positiven, nach vorn zu gestalten, zukunftsfähige Arbeitsplätze zu schaffen, Wohlstand zu erhalten, Natur und Mensch gleichermaßen zu schützen, ist Aufgabe von Politik. Ich wünsche mir, dass in absehbarer Zeit dann an ähnlich heißen Sommertagen, wie an diesem besagten Samstag Ende Juni, unsere Innenstädte wieder oder trotzdem belebt sind, mit Schattenplätzen vor Eisdielen, mit Trinkbrunnen auf dem Marktplatz, mit mehr Begrünung und weniger Versiegelung, damit unsere Städte, unsere Dörfer, unsere Siedlungen auf den Klimawandel vorbereitet sind und nicht vor ihm kapitulieren müssen. Mit Blick darauf werden wir als SPD-Fraktion – ich hatte es schon gesagt – diese Umsetzung mit zwölf Handlungsfeldern dieser Strategie konstruktiv begleiten. Und natürlich werden wir die Landesregierung auch daran messen. Jetzt nutze ich mal meine letzten 30 Sekunden mit Blick nach ganz rechts: Sie erlauben mir noch einen Punkt, denn offensichtlich – das hat Ihr Fraktionsvorsitzender vorhin ja deutlich gemacht – gehen wir von unterschiedlichen Prämissen mit Blick auf den Klimawandel aus. Aber immerhin – so habe ich es jetzt wahrgenommen – scheinen Sie ja zumindest zu akzeptieren, dass der Klimawandel real ist, vielleicht kommen Sie dann auch mit Blick auf die Ursachen mal zur Besinnung. Ansonsten erstmal vielen Dank.
(Beifall Thüringen.Gerecht, SPD)
Vorsorgende Klimaanpassungsstrategie für den Freistaat Thüringen 2026 hier: Stellungnahme durch den Landtag
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schröter. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist nicht der Fall. Für die Landesregierung spricht Herr Minister Kummer.
Vorsorgende Klimaanpassungsstrategie für den Freistaat Thüringen 2026 hier: Stellungnahme durch den Landtag
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das, was Wissenschaftler seit Jahrzehnten prognostiziert haben, die Zunahme von Extremereignissen infolge des Klimawandels, ist etwas, was in erschreckender Art und Weise Realität geworden ist. Hitze, Dürre, Niedrigwasser, Waldbrände, Stürme, Starkregen – all das trifft uns, verursacht erhebliche ökologische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Schäden. Wenn ich mir unsere Wälder ansehe: Wir haben aktuell von den 550.000 Hektar etwa 120.000 bis 130.000 Hektar stark verlichtet bis kahl. Gut, die junge Generation kommt in Teilen langsam hoch, aber es hört ja nicht auf mit der Fichte. Baumarten, wo man vor wenigen Jahren noch gesagt hat, die gehören hierher, die sind die Zukunft, die müssen dahin, wo die Fichten stehen – die Buche, die Eiche –, haben massive Probleme. Wenn man sich das ansieht – vorhin war von Insekten in der Landwirtschaft und ihren Wirkungen die Rede –, der Eichenprachtkäfer, wenn der mehrhundertjährige Eichenbestände einfach mal platt macht, das dauert, bis da wieder was steht. Und die Eiche vertrocknet uns im Heldburger Unterland gerade, obwohl sie mit ihren Wurzeln wirklich in die Tiefe dringen kann, um sich da noch Wasser zu erschließen. Die Frage ist: Was ist denn unsere Lösung für diese Standorte, wenn sie weg ist? Wir haben eine Eichenversuchspflanzung im Revier Wartburg bei ThüringenForst. Die einheimische Traubeneiche kam dort am schlechtesten weg. Die Traubeneiche aus dem Rheingraben ist diejenige, die hier gerade das Rennen macht. Das zeigt, wie weit die Verschiebungen schon gelaufen sind. Und es zeigt eben auch bei diesen Ereignissen, wo zum Teil tausendjährige Pflanzen betroffen sind, dass es in den letzten 1.000 Jahren diese Ereignisse so nicht gegeben hat. Die Eichen sind da, glaube ich, eine sehr gute Dokumentation, meine Damen und Herren. Die Frage Wasserversorgung: Wir haben einen Stresstest für die Wasserversorgung gemacht. Rund 20 Prozent der Thüringer Wasserversorgung sind mittelfristig nicht mehr sicher. Wir müssen massiv investieren, um die Menschen weiterhin mit Trinkwasser zu versorgen. Starkregen: Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat ausgerechnet, dass in Thüringen allein in den letzten 20 Jahren rund 182 Millionen Euro Schäden an Wohngebäuden durch Starkregen verursacht wurden. Wir haben eine Starkregenkarte entwickelt, da kann sich jeder für sein Grundstück die entsprechenden Daten raussuchen. Im Fall eines Starkregens würde hier am Thüringer Landtag das Wasser in der Arnstädter Straße in 2 Meter Höhe angeflossen kommen. Das macht was mit dem Land. Da fahren auch keine Rettungsfahrzeuge mehr. Das sind Dinge, auf die wir uns vorbereiten müssen, wo wir sehen müssen, wie kann eine Anpassung gelingen. Das ist eine schwierige Aufgabe, das ist eine Aufgabe, die alle Ressorts betrifft, auch wenn man sich die Frage ansieht, wie schützt man Menschen vor Hitze. Frau Hoffmann, Sie haben vorhin gesagt, zum Teil finden Sie das übergriffig, was dort formuliert wurde. Ich hätte mir nicht vorstellen können, dass Menschen an solchen Hitzetagen, wie wir sie in diesem Sommer erlebt haben, ihre Kinder in Autos vergessen und die sterben. Offensichtlich ist manchen Menschen überhaupt nicht bewusst, welchen Gefahren sie sich aussetzen. Die vielen Hitzetoten, die vorhin besprochen wurden: Manchmal liegt es eben auch daran, dass Menschen nicht genügend trinken, dass Menschen nicht genügend Salze zu sich nehmen, die ihren Mineralienhaushalt wieder auffüllen, weil man sich von seiner eigenen Natur ein ganzes Stück entfernt hat. Und der Staat hat dann tatsächlich auch eine Aufgabe. Ja, es gab eine interministerielle Arbeitsgruppe, die hat die vorliegenden Dokumente erarbeitet. Wir haben 31 Oberziele, 56 Unterziele formuliert, einen Maßnahmenkatalog mit insgesamt 75 konkreten Maßnahmen und 30 Daueraufgaben formuliert. Es gab einen breiten Beteiligungsprozess mit Verbänden, Öffentlichkeit und dem Thüringer Klimabeirat. Die Fortschreibung zeigt, dass die Klimaanpassung kein Zukunftsthema mehr ist, sondern konkrete Verwaltungspraxis in allen Ressorts, wofür ich ganz herzlich danke. Die Klimaanpassung muss künftig in allen Planungen mitgedacht werden, von der Landesebene bis in die Gemeinden, Städte und Landkreise. Das Land unterstützt dabei mit der Bereitstellung von Daten und Informationen und durch Förderinstrumente. Unser Ziel ist klar: Wir wollen Thüringen nachhaltig krisenfest machen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, auf diesem Weg kann ich nur einladen, uns positiv zu begleiten und denke, dass die Beratung im Ausschuss zu den vorgelegten Dokumenten dort auch helfen kann. Ich möchte noch auf ein paar Punkte aus der Debatte eingehen: Frau Hoffmann, Sie haben den Entsiegelungsfonds angesprochen. Ich weiß nicht, wo Sie die Aussage herhaben, dass da keine 10 Millionen drin sind.
(Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Das habe ich nicht gesagt!)
Die 10 Millionen sind dort entsprechend übertragen worden an die Thüringer Landgesellschaft und wir fangen aktiv an, Flächen zu entsiegeln. Ich denke, das ist ein guter Beitrag auch zu diesen Aufgaben dieser Strategie hier. Zu Ihren Haushaltsanträgen: Ihre Haushaltsanträge waren finanziert durch die Streichung der 30 Millionen Euro für den Klimapakt mit den Kommunen, die genau in diese Bereiche fließen sollen. Wer, verdammt noch mal, soll denn besser wissen, wofür man das Geld auf kommunaler Ebene braucht als die Kommunen?
(Beifall Thüringen.Gerecht, SPD)
Also was erzählen Sie uns denn hier zu der Frage herrenlose Speicher? Das Wassergesetz von Rot-RotGrün in der vorletzten Wahlperiode hat die Aufgabe der Unterhaltung der herrenlosen Speicher an die Thüringer Fernwasserversorgung übertragen. Und die heißen nicht umsonst herrenlose Speicher, sie sind herrenlos, es gibt da keine Rechte. Sie gehören meistens privaten Eigentümern, die am Ende Nutznießer der Unterhaltung dieser Anlagen durch die Fernwasserversorgung sind. Hier ist wirklich Schwieriges angelegt worden.
(Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Das stimmt nicht!)
Vor dem Hintergrund kann ich Ihnen nur sagen: Wenn es das Wassergesetz damals nicht gegeben hätte, gäbe es diese herrenlosen Speicher in weiten Teilen nicht, weil die Stauanlagenaufsicht sie aufgrund des schlechten Unterhaltungszustands im Regelfall hätte schlitzen müssen. Wir haben ein Angebot an die Kommunen unterbreitet, diese Stauanlagen zu übernehmen. Und Sie haben in Ihrer Antwort auf Ihre Anfrage auch Aussagen bekommen, welche Kommunen sich da auf den Weg gemacht haben. Ich kann nur einladen, ich bin dankbar für jeden, der sagt, ich möchte so eine Anlage übernehmen. Dann werden wir das gemeinsam auf den Weg bringen. Aber ich brauche am Ende auch eine Nutzung dieser Anlagen. Ansonsten können wir sie nicht unterhalten, weil wir dafür das Geld nicht haben. Ich kämpfe um jeden Speicher, das können Sie mir glauben. Frage Aiwanger-Bogen: Wir haben eine negative Stellungnahme abgegeben, sorry, als Landesregierung. Das will ich hier nur noch mal deutlich machen.
(Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Da sollten Sie sich vielleicht mal absprechen!)
Ich habe Ihnen dazu auch schon Auskunft gegeben. Zu Herrn Thomas: Ja, die gesetzliche Basis für die Vorlage dieser Strategie ist das Klimagesetz. Das Energiegesetz wird die Basis dieser Strategie auch nicht entziehen. Und vor dem Hintergrund, denke ich mal, sind wir hier auf der gleichen Ebene. Dass wir andere Aufgaben im Klimagesetz streichen, das haben wir vorhin diskutiert, brauchen wir hier nicht noch mal anfangen. Die zweite Geschichte „Klima Invest“, die ich noch ansprechen möchte. Die Förderrichtlinie „Klima Invest“ ist 2024 ausgelaufen. Es war eine Entscheidung der Vorgängerregierung. Und warum ist sie ausgelaufen? Weil die Vorgängerregierung auch nicht mehr Geld hatte und sich entscheiden musste, wie sie denn die kommunale Wärmeplanung finanziert. Und ich gebe Ihnen hier eine Zusage. Für die neue Förderperiode der EU haben wir gesagt, wir nehmen die Gelder aus der kommunalen Wärmeplanung als unsere Kofinanzierung für die Fernwärmenetze. Und wir werden also den Kommunen dieses Geld wieder zur Verfügung stellen, klar, fokussiert auf die Fernwärmenetze, weil da haben wir die größten Investitionen auf den Weg zu bringen. Aber dass Sie so tun, als hätten wir „Klima Invest“ abgeschafft, sorry, das ist nicht so. Die Vorgängerlandesregierung hat diese vor der Richtlinie auslaufen lassen. Danke.
(Beifall Thüringen.Gerecht)
Sie können gern Ihre Anfrage stellen.
Vorsorgende Klimaanpassungsstrategie für den Freistaat Thüringen 2026 hier: Stellungnahme durch den Landtag
Herr Minister, ist Ihnen klar, dass wir im gemeinsamen Gespräch mit dem Haushalt dafür gesorgt haben, dass 3 Millionen Euro zusätzlich für Klima Invest im Doppelhaushalt 2026/2027 eingestellt wurden, und können Sie begründen, warum dieses Geld dann nicht freigegeben wird?
Vorsorgende Klimaanpassungsstrategie für den Freistaat Thüringen 2026 hier: Stellungnahme durch den Landtag
Wir haben versucht, nachlaufende Investitionsbedarfe, weil bei manchen Kommunen die eingesetzten, eingeplanten Mittel nicht gereicht haben für ihre Investitionen, entsprechend noch zu befriedigen. Jetzt ist zum Beispiel die Schwimmhalle in Dingelstädt eröffnet worden, wo wir noch mal kräftig nachgeschossen haben, damit diese Investition auf den Weg gebracht werden konnte.
(Beifall CDU)
Mit den wenigen Geldern eine neue Förderrichtlinie auf den Weg zu bringen, das hat sich nicht gelohnt. Deshalb haben wir versucht, das Geld so sinnvoll wie möglich zu verwenden. Ansonsten brauchen wir eine klare Fortführungsprognose. Deshalb sage ich, wenn die kommunale Wärmeplanung 2028 abfinanziert ist, dann müssen wir eine neue Förderrichtlinie in der Hinsicht aufbauen. Mit 3 Millionen Euro über zwei Jahre, das hat aus unserer Sicht keinen Sinn gemacht. Danke schön.
(Beifall Thüringen.Gerecht, SPD)
Vorsorgende Klimaanpassungsstrategie für den Freistaat Thüringen 2026 hier: Stellungnahme durch den Landtag
Vielen Dank, Herr Minister Kummer. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Dann können wir jetzt über die Ausschussüberweisung abstimmen. Gibt es einen Antrag auf Ausschussüberweisung? Das ist der Fall. Ich vermute, an den Umweltausschuss.
Vorsorgende Klimaanpassungsstrategie für den Freistaat Thüringen 2026 hier: Stellungnahme durch den Landtag
Gibt es weitere Anträge auf Ausschussüberweisung? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir über diese Ausschussüberweisung ab. Wer den Antrag an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten überweisen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen des Landtags und von den beiden fraktionslosen Abgeordneten Küntzel und Wirsing. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag mehrheitlich an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten überwiesen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt und unterbreche die Sitzung für eine 45-minütige Mittagspause. Die Dreiergruppe war nicht anwesend, falls das eben die Frage war, Frau Hoffmann. Es ist keiner anwesend gewesen von den Dreien, deswegen brauchte ich Sie nicht aufrufen. Alle sind gestärkt aus der Mittagspause gekommen, sodass wir unsere Beratung fortsetzen können. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 24 Wahlvorschlag der Fraktion der SPD - Drucksache 8/4225 Hier ergeht folgender Hinweis. Gemäß Artikel 57 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 1 Abs. 4 und § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags wählt der Landtag aus seiner Mitte die Vizepräsidentin bzw. den Vizepräsidenten in besonderen Wahlgängen für die Dauer der Wahlperiode. Im Ergebnis dieser Wahlen und der Wahl der Präsidentin bzw. des Präsidenten des Landtags sollen alle Fraktionen im Vorstand des Landtags vertreten sein. Die Wahl wird ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Die Fraktion der SPD schlägt Frau Abgeordnete Dorothea Marx vor. Sie erhalten einen Stimmzettel, auf dem Sie mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen können. Die Abgabe von mehr als einer Stimme oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des Stimmzettels. Für die Wahlhilfe eingeteilt sind Herr Abgeordneter Geibert, Herr Abgeordneter Waßmann, Frau Abgeordnete Croll. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Ich frage: Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben?
(Zwischenruf Abg. Waßmann, CDU: Nein! Nein!)
Noch nicht. Ich frage noch mal: Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme zur Wahl einer Vizepräsidentin des Thüringer Landtags abgeben? Da vernehme ich keinen Widerspruch. Damit ist der Wahlgang geschlossen und ich bitte die Wahlhelfer um Auszählung der Stimmen. Es liegt nun ein Ergebnis vor: abgegebene Stimmzettel 84, gültige Stimmzettel 84, keine ungültigen Stimmzettel. Auf den Wahlvorschlag entfallen 46 Jastimmen, 35 Neinstimmen, 3 Enthaltungen. Damit hat der Wahlvorschlag die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Ich stelle fest, dass Frau Abgeordnete Dorothea Marx zu einer Vizepräsidentin des Landtags gewählt ist.
(Beifall CDU, Die Linke, Thüringen.Gerecht, SPD; Abg. Hoffmeister, Abg. Dr. Wogawa, fraktionslos)
Ich frage Sie, ob Sie die Wahl annehmen.
(Zuruf Abg. Marx, SPD: Ja!)
Das ist der Fall. Damit beglückwünsche ich Sie zur Wahl. Auf gute Zusammenarbeit und alles Gute in der Amtsführung! Den Blumenstraße wird Herr Forelle überreichen, da ich hier in der Sitzungsleitung gebunden bin. Damit schließe ich den Tagesordnungspunk 24 und rufe als Nächstes auf Tagesordnungspunkt 26 Wahlvorschlag der Fraktion der SPD - Drucksache 8/4228 Gemäß Artikel 57 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags wählt der Landtag aus seiner Mitte die Schriftführerinnen bzw. Schriftführer. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Herr Abgeordneter Moritz Kalthoff hat vor Kurzem seinen Rücktritt als Schriftführer erklärt. Aus diesem Grund ist die Fraktion der SPD für die Wahl eines Schriftführers vorschlagsberechtigt. Die Fraktion der SPD schlägt Herrn Abgeordneten Maximilian Schröter vor. Ich eröffne die Aussprache. Gibt es Wortmeldungen? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Über den Wahlvorschlag wird offen per Handzeichen abgestimmt – ich warte nur noch kurz, bis die Gratulationen durch sind. Sie können mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Ich rufe praktisch auf: Wer stimmt für den Wahlvorschlag, wer stimmt gegen den Wahlvorschlag und wer enthält sich? Ich bitte Sie, Ihr Abstimmverhalten per Handzeichen so zu signalisieren, dass der Sitzungsvorstand ein eindeutiges Wahlergebnis ermitteln kann. Dann frage ich: Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD, Herrn Abgeordneten Schröter, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, Thüringen.Gerecht, die zwei fraktionslosen Abgeordneten Hoffmeister und Dr. Wogawa und die Fraktion der CDU. Wer stimmt gegen den Wahlvorschlag? Kein Abgeordneter. Wer enthält sich zum Wahlvorschlag? Bei Enthaltungen aus der Fraktion der AfD wurde dem Wahlvorschlag mehrheitlich zugestimmt. Damit hat der Wahlvorschlag die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Ich stelle fest, dass der Landtag Herrn Abgeordneten Schröter zu einem Schriftführer gewählt hat.
(Beifall Thüringen.Gerecht, SPD)
Ich frage ihn: Nehmen Sie die Wahl an?
(Zuruf Abg. Schröter, SPD: Ja!)
Das ist der Fall. Dann auch Ihnen herzlichen Glückwunsch zur Wahl zu diesem wichtigen Amt im Sitzungsvorstand! Damit schließe ich auch diesen Tagesordnungspunkt und rufe als Nächstes auf Tagesordnungspunkt 18 Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/4215 Ich frage die AfD-Fraktion: Ist die Begründung gewünscht? Das ist der Fall. Herr Abgeordneter Thrum, Sie haben das Wort.
Bäderstruktur erhalten – Schulschwimmen sichern und Badeaufsicht praxistauglich weiterentwickeln
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer, der Sommer ist vorbei und der Rückblick – je nach Blickwinkel – könnte nicht unterschiedlicher sein. Für diejenigen, die nicht wasserscheu sind, die schwimmen können, die ein Schwimmbad in der Nähe haben, war das ein richtig cooler Sommer. Für diejenigen, die diese Möglichkeiten nicht mehr haben oder denen diese Möglichkeiten genommen wurden, war das nicht so prickelnd. Und dann gibt es ja noch diejenigen, wie hier auch im Rund, die den Sommer nur noch als große Hitzekatastrophe betrachten, nach Klimastrategien rufen und dabei das Altbewährte vernachlässigen. So ist erst mal die Ausgangslage. Nun sind wir Praktiker, wir setzen nicht auf Klimastrategien, sondern auf echte Lösungen. Und zwar geht es uns darum, das zu erhalten und auszubauen, was seit jeher in Deutschland für Abkühlung in heißen Sommermonaten sorgt. Es geht uns um den Erhalt der Bäderstruktur, um praxistaugliche Badaufsicht und natürlich auch um das wohnortnahe Schwimmenlernen für unsere Kinder. Hier gibt es jede Menge Nachholbedarf und Potenzial, das gehoben werden muss. Wenn wir vom sicheren Schwimmen reden, dann ist das kein Spaßfaktor, sondern lebensnotwendig. Bis Ende Juli sind in diesem Jahr 261 Menschen in deutschen Gewässern ertrunken. Rund 90 Prozent der Todesfälle entfielen dabei auf frei zugängliche Gewässer ohne Aufsicht. Diese Zahlen machen noch mal deutlich, wie wichtig eine frei zugängliche, für jedermann erreichbare öffentliche Bäderstruktur ist. Und demzufolge wollen wir auch hier mit Ihnen diesen Antrag beraten. Wir haben drei Schwerpunkte gesetzt: Erstens beschäftigen wir uns mit der Fortschreibung der Thüringer Schwimmbadentwicklungskonzeption. Eine Neuaufstellung ist längst überfällig. Und wie wir wissen, wird diese Arbeit auch derzeit von der Hochschule in Koblenz erledigt. Doch ich vermisse hier ganz klar die Beteiligung des Parlaments, denn der Landtag und seine Ausschüsse, die wollen dabei sein, wenn es um die Zukunft der Thüringer Bäder geht. Und deshalb muss auch dem Sportausschuss bis zur Fertigstellung im Februar regelmäßig Bericht erstattet und Beteiligung ermöglicht werden.
(Beifall AfD)
Wir greifen zudem eine Forderung des Heilbäderverbands und der Initiative Thüringer Bäder in Not auf: Es muss endlich einen zentralen Ansprechpartner seitens der Landesregierung für das Bäderwesen geben. Es geht nicht darum, eine neue Stelle zu schaffen, sondern einen der vielen Staatssekretäre zu benennen, diese Aufgabe zu erfüllen. Einen, der die Gesamtverantwortung trägt und bündelt. Denn zu viele Ressorts sind hier beteiligt, zu viele Köche rühren in diesem Brei und keiner hat den Hut auf. Das muss aufhören. Und ich verspreche den Thüringer Badbetreibern, dass wir, wenn wir in Regierungsverantwortung kommen, diese Arbeit nicht scheuen und in den ersten hundert Tagen einen Koordinator für das Thüringer Bäderwesen benennen werden.
(Beifall AfD)
Der zweite Schwerpunkt des Antrags bezieht sich darauf, einen ganz konkreten Beitrag zu leisten, um die Schwimmfähigkeit unserer Kinder und Jugendlichen zu erhöhen. Nur 70 Prozent der Grundschüler können nach dem Anfangsschwimmunterricht in der Grundschule sicher schwimmen. Wir haben immense Defizite an den weiterführenden Schulen, das sind Corona-Spätfolgen. Und all das macht es notwendig, dass auch in den Klassenstufen 5 bis 10 verbindlicher Schwimmunterricht stattfindet. Bisher ist das nur eine alternative Wahlmöglichkeit. Wir begrüßen, dass auch das Bildungsministerium – ja, Herr Tischner ist da – diesen Schritt für erforderlich hält. Jedoch gibt es mit der Umsetzung in der Fläche große Probleme. Die Rahmenbedingungen, so das Ministerium, seien dafür nicht in ganz Thüringen gegeben. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, diese Thematik in den Ausschüssen weiter zu beraten, um Unwägbarkeiten zu beseitigen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür Sorge tragen, dass in ganz Thüringen die Rahmenbedingungen für das Schwimmenlernen vorhanden sind. Und zwar unabhängig davon, ob man in Erfurt, Jena, Tegau oder Krumbach wohnt. Das führt uns wiederum zum dritten Schwerpunkt, zur Thüringer Bäderverordnung. Wir können es uns nicht länger leisten, aus Personalmangel Bäder zu schließen oder Betriebszeiten zu kürzen. Deshalb wollen wir Ressourcen nutzen und den Personenkreis zur Badaufsicht erweitern. Schwimmlehrern, aber auch Personen, welche die kombinierte Rettungsübung nach der Richtlinie 9405 der Deutschen Gesellschaft für das Bäderwesen absolviert haben, muss es möglich sein, als Hilfskräfte auch Badaufsicht zu leisten. In anderen Bundesländern ist das längst gang und gäbe. Die Thüringer Bäderverordnung muss angepackt werden. Das ist auch das, was uns der Heilbäderverband vergangene Woche Dienstag hier im Petitionsausschuss mitgegeben hat. Ich bedanke mich zunächst für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf eine rege Diskussion.
(Beifall AfD)
Bäderstruktur erhalten – Schulschwimmen sichern und Badeaufsicht praxistauglich weiterentwickeln
Sehr verehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, mit dem vorliegenden Antrag der AfD-Fraktion liegt ein Thema vor, das aus der Sicht von uns bereits intensiv und vollumfänglich am 19. Juni dieses Jahres im für Sport zuständigen Ausschuss des Thüringer Landtags beraten worden ist. Das, meine Damen und Herren, ist von der Landesregierung nicht nur beraten und beantwortet worden, sondern, wofür die AfD ja gerade nicht steht, auch mit Antworten und Lösungen sowie einem Zeitplan vorgestellt worden. Insbesondere der Punkt der klaren Ansprechbarkeiten ist dort geklärt worden. Mit David Möller gibt es einen Staatssekretär, der sich insbesondere um das Thema „Bäderplan“ intensiv kümmert. Nichtsdestotrotz ist dieser Antrag von Ihnen hier eingereicht worden, obwohl der Einreicher bei aufmerksamem Zuhören in besagter Ausschusssitzung im Bilde sein müsste, dass die im Antrag geschilderten Probleme entweder nicht der Thüringer Realität entsprechen oder bereits von der Landesregierung in Bearbeitung sind. Ihr Antrag zeigt damit auch, dass Sie nur auf eins aus sind: nicht auf Lösungen für unser Land, sondern darum, unser Land schlechtzureden. Das ist jetzt keine wirkliche Neuigkeit, aber es zeigt sich an dieser Stelle ein weiteres Mal. So begründen Sie Ihren Antrag unter anderem mit dem Rückgang der Schwimmfähigkeit in Thüringen und berufen sich fälschlicherweise auf Statistiken für das Bundesgebiet und blenden dabei Thüringer Realitäten aus. So ist wahr, dass wir in Thüringen eben nicht, wie von der AfD behauptet, nur 58 Prozent sichere Schwimmer haben, sondern wahr ist, dass wir in Thüringen im letzten Schuljahr 2024/2025 73 Prozent sichere Schwimmer hatten und lediglich 11 Prozent der Schüler Nichtschwimmer waren. Richtig ist, dass diese 11 Prozent 11 Prozent zu viel sind. Doch zeigt die Tendenz, dass wir bald wieder die Vor-Coronazahlen von 80 Prozent sicheren Schwimmern und nur 7,6 Prozent Nichtschwimmern erreichen werden. Meine Damen und Herren, kommen wir zunächst zu der im Antrag angesprochenen Schwimmbad-Entwicklungskonzeption, die jetzt „Bäderkonzeption 2040“ heißt und von der Staatskanzlei unter Verantwortung des für Sport zuständigen Staatssekretärs koordiniert wird. Seit Beginn dieses Jahres liegen die für eine Fortschreibung notwendigen und von der LEG erhobenen Zahlen vor. Gleichzeitig wurde bereits mit dem Bundesinstitut für Sportwissenschaft in Koblenz eine Kooperationsvereinbarung geschlossen und im August 2025 ein Bericht zum Transfer der Systematik zu Versorgungsgraden mit Bädern in der Praxis des Landes Thüringen veröffentlicht. Im Juni dieses Jahres wurde schließlich die Hochschule Koblenz beauftragt, auf dieser Datenbasis einen Bäderentwicklungsbericht für Thüringen zu erstellen. Die Landesregierung arbeitet also ohne Ihren Antrag aktuell an der Bedarfsanalyse für die verschiedenen Nutzungsarten Freizeit-, Vereins- und Schulschwimmen und lässt die vorhandenen Bäderdaten auf sportwissenschaftlicher Ebene untersuchen. Bis Ende des Jahres wird es dazu einen Zwischenbericht geben und die Vorlage des fertigen Endberichts als Grundlage für die Bäderkonzeption 2040 ist für Februar kommenden Jahres geplant. Im Übrigen können Kommunen jetzt schon über das Kommunale Investitionsprogramm 2026 – 2029 der Thüringer Aufbaubank für konkrete Investitionsvorhaben im Bereich „Hallen- und Freibäder“ Mittel beantragen. Der im Rahmen des KFA vorgesehene Bädertransformationsfonds sieht zudem für 2026 8 Millionen Euro und für 2027 6 Millionen Euro vor. Sehr geehrte Damen und Herren, die Regierungskoalition hat mit dem Doppelhaushalt 2026/2027 zudem mehrere Möglichkeiten für kommunale Investitionsprojekte geschaffen, die auch für die Sanierung von Schwimmbädern genutzt werden können. So können aus dem Titel nunmehr Haushaltsmittel von über 12,75 Millionen Euro in 2026 und 10,55 Millionen in 2027 sowie für die Modernisierung von Hallen- und Freibädern etwa 2,7 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Wie Ihnen zudem noch aus der Haushaltsdebatte bekannt ist, kann die Sportstättenförderung für entsprechende Projekte auch in Form der sogenannten Kapitaldienstförderung ausgereicht werden, wodurch eine zusätzliche Hebelwirkung auch für die Finanzierung der Modernisierung von Schwimmbädern erreicht werden kann. Ich will noch mal deutlich machen: Mit dem, was wir dort im Haushalt beschlossen haben, kann es uns möglich werden, dass wir ein Drittel des Investitionsstaus an kommunalen Sportstätten bis 2029 abgebaut haben. Das ist ein riesiger Schritt und bleibt weiter ein großer Erfolg. Meine Damen und Herren, das zweite im Ausschuss bereits umfänglich beantwortete und im Antrag thematisierte Problem betrifft das Schulschwimmen, bei dem Sie für Thüringen ein düsteres Szenario schildern, obwohl die Zahlen und Fakten im Bundesvergleich für Thüringen einen anderen Eindruck vermitteln. Bei allen Herausforderungen und Aufgaben, die es nach wie vor gibt, belegt Thüringen eine Spitzenposition hinsichtlich der Absicherung des Schwimmunterrichts und der Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen. So ist nicht nur festzustellen, dass das Schulschwimmen bereits derzeit überwiegend durch die bestehenden 37 Hallenbäderstandorte in Thüringen komplett abgesichert werden kann, sondern dass diese Standorte von den Schülern in der Regel innerhalb von 30 Minuten Fahrzeit erreicht werden können. Das Gleiche gilt im Übrigen auch für das Vereinsschwimmen, wofür die gleichen Standorte wie beim Schulschwimmen genutzt werden. Für den Fall, dass aus irgendwelchen Gründen die Durchführung des Anfangsschwimmunterrichts im Grundschulbereich doch gefährdet sein sollte, wird dennoch unter Aufsicht des zuständigen Schulamts nach einer umsetzbaren Lösung gesucht. Im vergleichbaren Schuljahr war davon lediglich eine einzige Schule in Thüringen betroffen, die den ausgefallenen Anfangsschwimmunterricht – allerdings in der Klassenstufe vier – nachholen konnte. Damit wird deutlich, das darüber hinaus verfolgte Ziel der Regierungskoalition mit einem stärker vom Bund ausgestatteten Bundesprogramm „Deutschland lernt Schwimmen“ über 20 Millionen Euro auch einzusetzen. Für dieses Programm sollen sich ab diesem Herbst lokale Bündnisse aus Schulen, Kindergärten, Vereinen, DLRG, Wasserwacht und Bäderbetrieben bewerben können. Mit einer solchen Seepferdchenoffensive wollen wir die Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen fördern. Im Übrigen hat die CDU-Fraktion bereits im Jahr 2023 mit einem eigenen Plenarantrag eine thüringenweite Schwimmunterrichtsoffensive in Kindergärten, Schulen und Sportvereinen in Schwimmbädern gefordert, um die Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen, aber auch Erwachsenen zu verbessern. Mit diesem Bundesprogramm bietet sich nun die Chance, dass diese Initiative umgesetzt werden kann, weil uns zusätzliche finanzielle Mittel vom Bund dafür zur Verfügung gestellt werden. Meine Damen und Herren, schließlich spricht der Antrag das ebenfalls im Ausschuss intensiv beratene Thema der Badeaufsicht an. Hierzu wurde in den Beratungen erklärt, dass die Landesregierung in der Sicherheit der Badegäste eine staatliche Schutzpflicht sieht. Aus unserer Sicht wäre ein Verzicht auf qualifiziertes Aufsichtspersonal oder gar eine Absenkung der Sicherheitsstandards mit einem erheblichen Risiko für die Sicherheit der Badegäste verbunden. Und, meine Damen und Herren von der AfD, zur Absicherung des Schulschwimmens hat die gängige Praxis Ihre wohlgemeinten Vorschläge längst überholt. Denn bei fehlendem Lehrpersonal wird bereits auf fachlich geeignetes Personal zurückgegriffen, ohne dass es dafür eines AfD-Antrags bedarf. Dieses Hilfspersonal wird entweder über einen Honorarvertrag oder einen Dienstleistungsvertrag finanziert. Aus Sicherheitsgründen muss dann allerdings eine ausgebildete Lehrkraft in der Schwimmstätte anwesend sein und parallel eine andere Gruppe betreuen. Wie Sie sehen, meine Damen und Herren, es braucht in dieser Thematik diesen Antrag nicht, denn viele Dinge sind bereits auf dem Weg. Wir können uns mit Sicherheit dann Anfang nächsten Jahres über die Bäderkonzeption beugen, sollten die hier auch im Landtag diskutieren. Zum jetzigen Zeitpunkt halten wir diesen Antrag allerdings deshalb für nicht notwendig. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)
Bäderstruktur erhalten – Schulschwimmen sichern und Badeaufsicht praxistauglich weiterentwickeln
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will zunächst einmal feststellen, dass das, was die AfD hier vorgelegt hat, nichts Neues ist. Sie haben das in anderen Zusammenhängen hier schon mal thematisiert und es ist auch alles – wie ich überzeugt bin – zu Recht abgelehnt worden, nicht nur, weil Sie keine Lösungskompetenz zeigen, sondern weil Sie auch keine eigenen Konzepte vorlegen. Sie schnappen immer nur von irgendwo in der Öffentlichkeit Bruchstücke auf, haben Sie auch in Ihrem Antrag wieder alles zusammengemehrt und versuchen da irgendwie vorzutäuschen, als hätten Sie ein Konzept. Das haben Sie nicht, Sie täuschen nur Betriebsamkeit vor, aber Sie lösen nicht die drängendsten Probleme der Menschen und hier in dem Fall der Kommunen in diesem Land. Ich will auch mal auf die letzte Woche zurückkommen. Da hatten wir hier in diesem Saal die Anhörung im Petitionsausschuss, wo mehrere Bürgermeister der Initiative „Bäder in Not“ dagewesen sind. Da ging es um Finanzierungsfragen. Herr Bühl, was Sie gesagt haben, ist richtig – es gibt jetzt mehr Geld für investive Zwecke, das gab es vorher auch. Aber die Bürgermeister haben deutlich gemacht, es geht nicht um einen umfassenden Sanierungsstau, der behoben werden muss, um von den aktuell drängenden Problemen in der Finanzierung runterzukommen, sondern es geht um die laufenden Kosten. Es geht insbesondere um die Frage des Schulschwimmens. Es waren auch Bürgermeister da – ich weiß, sie haben sich mit der Thematik intensiv beschäftigt –, die haben gesagt, wir haben moderne, also bautechnisch moderne Schwimmhallen, da können wir jetzt wenig noch rausziehen. Von daher ist das, was Sie hier gesagt haben, eher nicht der goldene Weg. Aber ich will Ihnen sagen, was da diskutiert wurde, nämlich eine Initiative, die wir als Linke schon seit einem Jahr in diesem Haus diskutieren – seit einem Jahr! Da geht es um die Frage des Schulschwimmens. Da haben vor allem Landkreise, aber auch die kreisfreien Städte – die betrifft das weniger – die gesetzliche Aufgabe, den Schulunterricht sicherzustellen. Das Schulschwimmen ist Teil des Schulsports. Wir als Land haben den Kommunen in dem Fall gesagt, es ist eure gesetzliche Aufgabe. Wenn das Land sagt, ihr seid dafür zuständig, Schulunterricht abzusichern, dann muss das Land folgerichtig auch in der Finanzierung geradestehen.
(Beifall Die Linke)
Das ist eben das Problem, weil bei der Frage des Schulsports im Fall des Schulsportschwimmens in den Schwimmbädern die Finanzierung nicht geklärt ist. Wir haben den Schullastenausgleich. Der bildet aber den Bereich des Schulschwimmens nicht ab. Der Schullastenausgleich wird ermittelt, indem man die Anzahl der Kinder in den Schulen zählt und die Fläche der Landkreise nimmt und daraus dann eine Berechnung macht und sagt, dafür bekommt ihr das Geld. Das Schulschwimmen in den Schwimmhallen ist keine Berechnungsgrundlage. Das, was die Bäder dafür bekommen, dass dort Schulschwimmen stattfindet, ist nicht mal ansatzweise angemessen. Deswegen sagen wir als Linke, wenn die Kommunen eine gesetzliche Aufgabe, die wir ihnen zugewiesen haben, erfüllen, müssen wir als Land auch dafür Sorge tragen, dass die Kommunen das Geld dafür kriegen.
(Beifall Die Linke)
Deswegen war es folgerichtig, dass wir da in die Thematik tiefer eingestiegen sind. Meine Kollegin Ulrike Große-Röthig und ich hatten schon vor einem Jahr dazu eine Anfrage gemacht, die ist auch von der Landesregierung beantwortet worden, weil wir wissen wollten, was denn das Schulschwimmen kostet. Was kostet eine Bahn oder zwei Bahnen, wenn da eine Klasse eine Schwimmhalle belegt? Was kostet da der Schwimmunterricht? Erstaunlich war ja, dass die Landesregierung gesagt hat, sie weiß es nicht. Aber sie hat nicht nur gesagt, sie weiß es nicht, sie hat auch zwischen den Zeilen zu verstehen gegeben, es interessiert uns nicht. Und das ist ein Problem.
(Beifall Die Linke)
Das Problem wollten wir beheben. Deswegen hatten wir im Zusammenhang mit dem Haushalt 2026/2027 einen Entschließungsantrag erarbeitet und eingereicht, der ist auch einstimmig beschlossen worden. Es war Teil des Haushaltskompromisses, Frau Jary. Sie wissen das. Es war Teil des Haushaltspakets. In der Sitzung des Petitionsausschusses letzte Woche, als es von den Bürgermeistern angesprochen wurde, es gibt doch da diesen Antrag, den hat der Landtag beschlossen, wir wollen mal wissen, was daraus geworden ist, sagt der Finanzstaatssekretär, der an der Sitzung teilgenommen hat: Ja, den Antrag gibt es, der ist beschlossen, aber wir haben da nichts gemacht. – Darin steht, die Landesregierung wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit die Frage des Schulsportschwimmens im Finanzausgleich abgebildet werden kann und soll dem Landtag bis September 2026, also bis in wenigen Tagen, Bericht erstatten. Und der Finanzstaatssekretär sagt: Wir haben nicht mal angefangen zu prüfen und wir werden dem Landtag auch nichts berichten. Wir haben ja nichts gemacht. – Da sage ich mal, das ist ein Skandal.
(Beifall Die Linke)
Ich gucke jetzt mal insbesondere links von mir zu den Ministerinnen und Ministern. Sie haben die Lage, in der Sie sich befinden, immer noch nicht erkannt. Wenn Sie Mehrheiten für Ihre Politik haben wollen, dann müssen Sie uns ernst nehmen. Dann dürfen Sie das, was wir gemeinsam auch mit den Koalitionsparteien – wie auch immer die sich gerade zusammensetzen – hier beschließen, nicht ignorieren und unter den Tisch fallen lassen.
(Beifall Die Linke)
Wir sind im Vorschuss darauf, dass Sie uns ernst nehmen, darin übereingekommen, mit Ihnen gemeinsam die Probleme des Landes zu lösen. Wenn Sie hier einfach so tun, als müssten Sie dann im Nachgang die Beschlüsse, die wir auf den Weg gebracht haben, die uns wichtig gewesen sind, um gemeinsam mit Ihnen eine Mehrheit zu finden, damit der Haushalt beschlossen werden kann – Sie können sich nicht einfach zurücklehnen und sagen: Wir setzen diese Anträge nicht um. – Wir erwarten von Ihnen bis Ende des Monats eine Erklärung, wie dieser Antrag noch umgesetzt werden kann und umgesetzt werden soll. Aus dieser Verantwortung entlassen wir Sie nicht.
(Beifall Die Linke)
Bäderstruktur erhalten – Schulschwimmen sichern und Badeaufsicht praxistauglich weiterentwickeln
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, Thüringen braucht seine Schwimmbäder. Wir brauchen Hallenbäder für das Schulschwimmen, für unsere Vereine und für die Schwimmausbildung. Wir brauchen sicherlich auch Freibäder, gerade im ländlichen Raum, als Orte der Freizeit, des Sports und des gesellschaftlichen Lebens. Und ja, wir haben ein Problem damit, dass immer weniger Kinder sicher schwimmen können. Wenn am Ende der Grundschule trotz aller Bemühungen der Schwimmlehrerinnen und ‑ lehrer, der Vereine vor Ort und auch des Bildungsministeriums nach wie vor ein spürbarer Teil der Kinder noch nicht sicher schwimmen kann, dann dürfen wir das Problem nicht einfach hinnehmen. Aber das Problem ist nicht die Feststellung, dass wir handeln müssen, die Frage ist, wie wir handeln. Und genau an diesem Punkt unterscheidet sich unsere Politik von dem Antrag der AfD. Sie fordern, dass grundsätzlich jedes heute betriebene Schwimmbad in Thüringen förderfähig sein soll. Das klingt zunächst natürlich einmal gut, nur ersetzt eine solche Forderung keine verantwortungsvolle Wählerpolitik. Denn wir müssen uns auch die Frage stellen, welche Bäder wir wo brauchen, welche Aufgaben sie erfüllen und wie wir sie dauerhaft finanzieren können. Gerade bei Hallenbädern reden wir über erhebliche Investitions- und Betriebskosten. Wir reden über Sanierungsbedarf, Energiekosten, Personal und langfristige kommunale Verpflichtungen. Deshalb haben wir in verschiedenen Debatten immer wieder gesagt, wir brauchen eine konkrete Bäderkonzeption, wir brauchen eine konkrete Bäderplanung, die sich an der tatsächlichen Versorgung orientiert. Wo findet Schulschwimmen statt, welche Wege müssen Schülerinnen und Schüler zurücklegen, wo trainieren Vereine, welche Regionen verfügen über keine vernünftige erreichbare Alternative und wo müssen wir investieren, damit ein Standort auch in 10 oder 20 Jahren noch funktioniert? Das sind die entscheidenden Fragen. Eine neue Konzeption ergibt nur dann Sinn, wenn wir zunächst den tatsächlichen Bedarf betrachten und anschließend Entscheidungen treffen. Und jedem, der sich jetzt denkt und freut, die SPD möchte weniger Hallenbäder haben, weil das ja immer so ein Thema ist, möchte ich sagen: Macht man eine Bedarfsanalyse, wird man feststellen – Sven Schrade schaut bestimmt zu –, es könnten auch zwei, drei mehr sein. Kommen wir zu Ihrem Antrag zurück. Sie beschreiben ein Problem, aber Sie bieten keinerlei wirklich umsetzbare Lösungen an. Dabei muss es doch unser Ziel sein, dass wir ein tragfähiges Netz an Schwimmbädern in Thüringen erhalten. Dabei müssen ganz zwingend Hallenbäder, die für das Schulschwimmen benötigt werden, eine besondere Rolle spielen. Denn wir können auf der einen Seite nicht verlangen, dass jedes Kind schwimmen lernt, und auf der anderen Seite akzeptieren, dass Schulen teilweise immer weitere Wege bis zum nächsten Hallenbad zurücklegen müssen. Schwimmunterricht braucht qualifizierte Lehrerinnen und Lehrer, Schwimmunterricht braucht Zeit, aber Schwimmunterricht braucht eben auch Wasserfläche.
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Da haben Sie recht, Herr Kalthoff!)
Deshalb müssen wir Schulschwimmen und Bäderplanung gemeinsam betrachten. Ich komme zurück auf Ihren Antrag von der AfD: Bei Ihrer Forderung nach 30 verpflichtenden Schwimmstunden für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 gilt: Eine Zahl in einen Antrag zu schreiben, ist einfach, entscheidend ist doch, ob die notwendige Wasserfläche, Lehrkräfte, Fahrtmöglichkeiten und Unterrichtszeiten vorhanden sind. Wer zusätzliche Verpflichtungen beschließen möchte, muss auch erklären, wie sie praktisch umgesetzt werden sollen. Unser Ziel muss sein, dass möglichst jedes Kind in Thüringen sicher schwimmen lernt und das anschließend auch beherrscht. Dafür brauchen wir funktionierende Hallenbäder, gut ausgebildete Lehrkräfte, Vereine, Wasserrettungsorganisationen und Kommunen, die diese Aufgabe gemeinsam stemmen können. Wir brauchen deshalb eine neue Bäderkonzeption, die nicht einfach Bäder auf einer Karte zählt, sondern Erreichbarkeit, Schulschwimmen, Vereinssport, Zustand und langfristige Finanzierbarkeit zusammen betrachtet. Deswegen kann ich schon mal versprechen: Wir werden ganz genau auch als Teil der Regierungskoalition noch mal hinschauen bei der Bäderkonzeption, weil es uns am Herzen liegt. Und wir müssen dabei besonders im ländlichen Raum verhindern, dass aus einem geschlossenen Hallenbad plötzlich eine Stunde Busfahrt zum Schwimmunterricht wird, das darf nicht passieren, und das ist für mich auch einer der entscheidenden Punkte. Ein Schwimmbad ist nicht allein deshalb erhaltenswert, weil es existiert. Aber ein Schwimmbad darf auch nicht infrage gestellt werden, weil eine betriebswirtschaftliche Tabelle rote Zahlen anzeigt. Wir müssen einen gesellschaftlichen Wert betrachten. Wir müssen betrachten, was eine Schließung für Schule, Vereine, Familien und eine ganze Region bedeutet. Genau dafür brauchen wir eine vernünftige Bäderkonzeption für ganz Thüringen. Der hier vorliegende Antrag vermischt richtige Problembeschreibungen mit pauschalen Forderungen und schafft teilweise Erwartungen, die weder planerisch noch finanziell zu untersetzen sind. Deswegen werden wir als SPD-Fraktion diesem Antrag nicht zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall Thüringen.Gerecht, SPD)
Bäderstruktur erhalten – Schulschwimmen sichern und Badeaufsicht praxistauglich weiterentwickeln
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer, ich habe am Samstag hier die Diskussionsrunde zum Tag des offenen Landtags aufmerksam verfolgt. Besonders auffällig war, dass bei jeder Gelegenheit die Vorsitzenden der regierungstragenden Fraktionen betont haben, wie wichtig es sei, diesen Dreier-Trümmer-Bund noch irgendwie fortzusetzen, um Probleme des Landes zu lösen, ganz konkrete Dinge auf den Weg zu bringen. Meine Damen und Herren, ich nehme Sie tatsächlich beim Wort, denn bei diesem Antrag geht es um ganz konkrete Dinge, die auf der Hand liegen, die nicht einfach wegzuwischen sind und die uns von den Akteuren des Bäderwesens hier in Thüringen mit als Arbeitsauftrag auf den Weg gegeben wurden. Ich verstehe gar nicht die Ausreden, die Sie hier ständig hereinformulieren. Herrn Kalthoffs Rede klang so ein bisschen KI-formuliert. Da war ein Argument mit drin, was vielleicht nachvollziehbar ist, was wir ja auch in unserem Antrag formuliert haben, dass über die Bäderkonzeption noch mal gesprochen wird im Landtag. Aber das ist ja überhaupt nicht im Plan.
(Unruhe SPD)
Die Fertigstellung ist bis Februar 2027 geplant, einen Zwischenbericht soll es Ende 2026 geben, aber ohne, dass der Landtag hier beteiligt wird. Und deshalb legen wir hier den Finger in die Wunde: Wir wollen wie beim Tourismuskonzept, dass der Landtag hier mitberät und mitbeteiligt wird, nichts anderes. Das ist Teil unseres Antrags.
(Beifall AfD)
Sie müssen mal unsere Papiere richtig lesen.
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Das Ministerium berichtet bestimmt im Ausschuss!)
Es ist doch auch völlig unstrittig, dass Handlungsbedarf besteht, Herr Bühl. Haben Sie nicht die Pressemitteilungen den Sommer über gelesen, egal ob vom DRK-Landesverband Thüringen oder von der DLRG. Alle sagen uns, dass immer weniger Kinder und Jugendliche sicher schwimmen können. Sie beschreiben hier ein völlig anderes Bild. Wie weltfremd sind denn Sie, Herr Bühl?
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Das ist Statistik!)
Besonders kritisch ist die Situation in Regionen mit schwacher Struktur, das ist auch immer wieder eine Kernaussage. Alle Fachleute benennen die gleichen Ursachen, nämlich immer weniger geeignete Hallenund Freibäder und den ausgefallenen oder nicht stattfindenden Schwimmunterricht.
(Zwischenruf Abg. Kalthoff, SPD: Deswegen haben wir dafür gesorgt, dass die das Geld haben! Und
Sie?) Deshalb ist es eben auch wichtig – das, was wir heute machen –, Bäderstruktur, Schwimmunterricht und die Badaufsicht zusammenzudenken, denn nur im Gesamtpaket können letztendlich vernünftige Lösungen entwickelt werden. Schauen wir uns den Schwimmunterricht an den Schulen an: Der verbindliche Anfangsschwimmunterricht in den Klassenstufen 3 und 4 der Grundschule bildet eine wichtige Grundlage, um Schwimmfähigkeit zu erlangen. Dieser Unterricht reicht aber in vielen Fällen nicht aus. Die Statistik zeigt, dass nur durchschnittlich 70 Prozent der Grundschüler sicher schwimmen können. Und Herr Bühl, das ist die Zahl, die Sie ja auch genannt haben, so in der Größenordnung, aber es ist eben nur der Durchschnitt. In Regionen mit schwacher Struktur sieht es deutlich schlechter aus. Ein Sportlehrer einer Regelschule berichtete mir, dass sie eine schulinterne Umfrage gemacht haben zwischen den siebten und zehnten Klassen. Dabei konnte nur die Hälfte der Schüler sicher schwimmen, die andere Hälfte hatte nicht mal das Seepferdchen, die konnten nicht mal die einfachsten Grundkenntnisse des Schwimmens nachweisen. Deshalb muss es darum gehen, den Schwimmunterricht auf die Klassenstufen 5 bis 10 verbindlich auszuweiten. Bislang können die weiterführenden Schulen alternativ selbst entscheiden, ob Schwimmunterricht stattfindet oder nicht. Diese Entscheidung wollen wir den Schulen abnehmen und somit einen wichtigen Beitrag zur Unfallprävention, zur Gesundheitsförderung und zur Bewegungsbildung leisten.
(Beifall AfD)
Auch das Bildungsministerium – und ich gehe davon aus, dass Minister Tischner dann dazu auch noch ausführen wird – hat diesen Bedarf erkannt, möchte den Lehrplan Sport erweitern, stellt aber zugleich dar, dass die Umsetzung nicht flächendeckend möglich wäre. Es fehlt an den Kapazitäten der Schwimmstätten, auch die Kosten des Schülertransports spielen eine Rolle und es fehlt am Lehrkräfteangebot. Es ist also gut gemeint, aber noch lange nicht gut gemacht und deshalb bedarf es unserer Mithilfe. Wir helfen gern, wenn es um Thüringer Interessen geht.
(Beifall AfD)
So ist der Bedarf an Lehrkräften für die Erweiterung des Schwimmunterrichts zunächst zu ermitteln, auch das ist Bestandteil unseres Antrags. Darüber hinaus muss geklärt werden, woher dieser Mangel an Schwimmlehrkräften kommt, denn von Haus aus erhält jeder in Thüringen ausgebildete Sportlehrer auch eine Einsatzbestätigung für den Schwimmunterricht. Das heißt, das deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Bronze und ein aktueller Erste-Hilfe-Nachweis sind Kernbestandteile dieser Einsatzbestätigung. Eine Auffrischung erfolgt alle drei Jahre. Hier braucht es aus meiner Sicht mehr Lenkung, mehr Leitung, auch sollen die Fortbildungskurse während der Dienstzeit ermöglicht werden. Wir wollen zudem eine systematische Vernetzung der Schulen mit Schwimmvereinen und Wasserrettungsorganisationen, um aus dem außerschulischen Umfeld geeignetes Personal miteinzubeziehen. Genauso fordern wir eine jährliche Erfassung, wie viele Schüler eine allgemeinbildende Schule verlassen, ohne sicher schwimmen zu können. Wir kennen zwar die Quote nach Beendigung des Anfangsschwimmunterrichts in der Grundschule, aber wir wissen nicht, wie es in den weiterführenden Schulen aussieht. Und das, was mir die Praktiker, auch die Lehrer sagen – die Zahlen, die Quoten sind alarmierend, sie sind gefährlich und deshalb besteht hier Handlungsbedarf.
(Beifall AfD)
Sehr geehrte Damen und Herren, kommen wir nun zu den fehlenden Kapazitäten der Schwimmstätten. Das ist ja ein entscheidender Punkt, warum die Landesregierung beim verbindlichen Schwimmunterricht für die weiterführenden Schulen nun wieder zurückrudert. Aus diesem Grund ist es auch unausweichlich, den Blick auf die Erstellung der Bäderkonzeption 2040 zu richten. Es dürfen nicht die gleichen Fehler gemacht werden wie 2005, als die erste Thüringer Schwimmbadentwicklungskonzeption auf den Weg gebracht wurde. Einem Drittel der Thüringer Freibäder wurde damals im Prinzip unterstellt, perspektivisch nicht förderfähig zu sein. Diese Bäder sind in der Folge bei der Vergabe von Landesfördermitteln hinten runtergefallen. Einige mussten für immer schließen und viele der noch bestehenden 155 Freibäder in Thüringen sind nur durch den Einsatz von unzähligen ehrenamtlichen Kräften überhaupt noch in der Lage, den Betrieb aufrechtzuerhalten. Auch hier braucht es in Zukunft klare und sichere Perspektiven, denn eine Ausweitung des Schwimmunterrichts geht im ländlichen Raum nicht ohne die Freibäder. Ein Umdenken auf Landesebene ist erforderlich. Sorgen Sie heute dafür, dass diese Aspekte durch die Beteiligung des Landes in die Bäderkonzeption 2040 mit einfließen. Zu guter Letzt möchte ich noch mal auf die Erweiterung des Personenkreises zur Badaufsicht eingehen. Fest steht, wir haben auch hier einen Fachkräftemangel. Die Ausbildungszahlen für Fachangestellte für Bäderbetriebe, aber auch für Meister für Bäderbetriebe sind rückläufig. Wir haben ja Gott sei Dank die Dringlichkeitsanfragen beantwortet bekommen. Die wurden Anfang August gestellt. Normalerweise sind zur Beantwortung von der Landesregierung dafür zehn Werktage vorgesehen. Nach etwa einem Monat lagen sie dann auch bei uns im Postfach. Also die Landesregierung muss hier auch noch besser werden. Aber egal wie, wir haben heute die Antworten und die Zahlen sind eindeutig. Die Fachkräfteausbildung ist hier rückläufig. Schon jetzt können kleinere Freibäder die Aufsicht nur durch Hilfskräfte ermöglichen. Manche mussten deshalb auch schon schließen und selbst in größeren Frei- und Hallenbädern können ein, zwei Fachkräfte nicht die gesamte Betriebszeit abdecken. Deshalb müssen in Thüringen neue Wege gegangen werden. Die Badeaufsicht soll für Lehrkräfte im Schwimmunterricht sowie für Personen, die die kombinierte Rettungsübung nach der Richtlinie 94.05 der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen absolviert haben, erweitert werden. Damit wird nicht Sicherheit abgebaut, sondern eine überholte Regelung an die tatsächlichen Qualifikationen und die betriebliche Praxis angepasst. Es wäre dumm, wenn wir die Vorschläge des Fachverbands der Deutschen Bäderbranche zur Durchführung der Betriebsaufsicht ungenutzt lassen würden und damit riskieren, dass weitere Freibäder aus Personalmangel schließen müssten. Wer von Ihnen vergangene Woche bei der Petition dabei war, der hat sicherlich auch vernommen, wie der Thüringer Heilbäderverband die Zukunft der Bäderverordnung hier in Thüringen einschätzt. Der hat nämlich gemeint, dass es diesen Thüringer Sonderweg überhaupt nicht braucht, denn wir sind das einzige Bundesland, was so eine Verordnung noch hat. Letztendlich geben Betreiberpflichten, technische Regelwerke und die Richtlinie 94.05 der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen als wichtigste bundesweite fachliche Regelung die Leitlinien vor. Auch hier kann Thüringer Bürokratie ersatzlos gestrichen werden und es wird am Ende sogar noch besser für uns.
(Beifall AfD)
Nachdem ich feststelle, dass es doch noch erheblichen Diskussionsbedarf und viele Unklarheiten gibt, weil wir, glaube ich, aneinander vorbeigeredet haben, werbe ich noch mal dafür, diesen Antrag im Ausschuss für Europa, Medien, Ehrenamt und Sport, im Bildungsausschuss und im Ausschuss für Inneres und Kommunales mit Ihnen weiter zu bereden, zu besprechen und zu diskutieren. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Bäderstruktur erhalten – Schulschwimmen sichern und Badeaufsicht praxistauglich weiterentwickeln
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Gäste! Wir haben die Bäder und den Schwimmunterricht genau im Blick, da können Sie sich sicher sein. Wir wissen, wie wichtig die Bäder für Thüringen sind und für das Schulschwimmen, für Schwimmkurse, für Sport und die Gesellschaft. Dafür brauchen wir mit Sicherheit nicht Ihre Belehrung, liebe AfD.
(Beifall Thüringen.Gerecht)
Die neue Bäderentwicklungskonzeption ist längst in Arbeit. Für die Übergangszeit haben wir im Haushalt 2026/2027 entsprechende Mittel und Hilfen für die Kommunen eingestellt. Die genauen Zahlen hat mein Kollege Bühl vorhin auch schon gesagt. Auch können Kommunen mithilfe des kommunalen Investitionsprogramms in ihre Bäder investieren. Zu Ihrem zweiten Thema in Ihrem Antrag, zum Schulschwimmen, malen Sie hier ein Szenario, dass die Hälfte der Schulkinder nicht schwimmen kann, was einfach der Realität widerspricht. Abgeordneter Bühl nannte schon die 11 Prozent. Das ist eine traurige Zahl, davon müssen wir wieder wegkommen. Da sind wir auch auf dem Weg. Aber das, was Sie hier an die Wand malen, stimmt nicht. Von Ihren Badetoten, die Sie vorhin auch mal erwähnt haben, die es diesen Sommer traurigerweise gegeben hat, sind das aber auch nicht Schulkinder in Schwimmbädern und Freibädern gewesen, sondern das war eine große, gewachsene Anzahl von Männern, teilweise auch unter Medikamenten, Drogeneinfluss oder Alkoholeinfluss oder Ähnlichem. Das sind bundesweite Zahlen, die sind jetzt nicht gerade von Thüringen.
(Unruhe AfD)
Sie mischen hier irgendwelche Szenarien durcheinander, malen hier Bilder an die Wand, die so in Thüringen gar nicht real existieren.
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht)
Außerdem haben Sie noch nicht mal – Sie haben zwar die Antworten auf die Dringlichkeitsanfragen abgewartet, aber Sie haben ja auch eine Kleine Anfrage laufen. Vielleicht hätten Sie die Antwort abwarten sollen oder generell mal alle Unterlagen im AIS lesen sollen. Da hätten Sie einige Sachen nachlesen können und würden nicht solche Behauptungen aufstellen, wie Sie das gerade auch tun. Mit seriöser Sacharbeit hat das bei Ihnen nichts zu tun. Und auch noch mal kurz zu Ihrem letzten Punkt in Ihrem Antrag: Diesen Mindeststandard in der Wasseraufsicht wollen Sie ja senken. Ganz konkret kann man sagen, Sie wollen von dem Rettungsschwimmabzeichen in Silber, was die Voraussetzung ist, weg. Das wird der wichtigen Verantwortung und der wichtigen Aufgabe, die die Rettungsschwimmer hier haben, nicht gerecht. Die Rettungsschwimmer retten im Notfall Menschenleben, das sollten sie tun, dafür sind sie eingesetzt worden. Rettungsschwimmer gehen auch ein sehr hohes Risiko für sich selbst ein; das muss geschult sein und sie müssen eine gute Ausbildung haben – eigentlich wissen Sie das auch –, sonst kann man sich zum Beispiel aus einem Halswürgegriff gar nicht befreien. Deshalb ist es auch wichtig, dass diese Personen die entsprechende Qualifizierung haben. Wir sind deshalb für gleichbleibende Sicherheit und finden auch andere Wege, wie wir die Bäderbeaufsichtigung in Zukunft absichern können. Jetzt warten Sie doch erstmal ab, wenn wir Ihnen die Bäderkonzeption vorstellen, was wir da für Antworten geben. Auf jeden Fall ist uns dieses Thema sehr wichtig. Wir beschäftigen uns seit Anfang dieser Legislatur damit. In unserer Zeit ist eigentlich kein Bad geschlossen worden – Waikiki war ja schon im Schließungsprozess, das hat in der Zeit schon stattgefunden. Aber ansonsten ist in dieser Zeit in Thüringen kein Bad zugemacht worden. Sie stellen hier einfach Behauptungen auf, die so nicht richtig sind. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. Vielen Dank.
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht)
Bäderstruktur erhalten – Schulschwimmen sichern und Badeaufsicht praxistauglich weiterentwickeln
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Hupach. Gibt es aus den Reihen der Abgeordneten noch Wortmeldungen? Herr Abgeordneter Kalthoff. 1 Minute 38 Sekunden sind es noch.
Bäderstruktur erhalten – Schulschwimmen sichern und Badeaufsicht praxistauglich weiterentwickeln
Sehr geehrter Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, mich hat es noch mal vorgetrieben. Ich kann das auch so, Herr Thrum, das ist überhaupt kein Problem, weil man ja ein bisschen aufräumen muss. Sie reden ja hier von den Freibädern – übrigens ist die Anzahl, die Sie im Antrag haben, auch nicht korrekt. Es sind 159 Freibäder, nicht 155, und dazu kommen noch sechs mit Bioanlage, also 165. Das sollte man schon mal korrekt recherchieren, wenn man so einen Antrag stellt, und dann anderen Leuten vorschreiben will, sie würden es nicht besser wissen. Dann möchte ich Ihnen sagen, es ist das typische Aufgepluster. Das haben wir auch bei den Hallenbädern gehabt. Da haben Sie sich vorn hingestellt, haben gesagt, wir retten euch alle. Wer hat es gemacht? Das war diese Seite des Parlaments, die die Bäder letztendlich gerettet hat, auch bei Ihnen im Wahlkreis. Ich bin dort gewesen, Sie waren nicht dort. Wir haben das gemacht. Es ist unehrlich, wenn Sie allein über diese Freibäder sprechen und dann sagen, Sie wollen die retten. Wo soll dieses Geld herkommen? Wer soll das machen? Es ist einfach unehrlich. Wir werden es nicht schaffen, so leid mir das tut, da einen gerechten Verteilschlüssel anzulegen bei der Menge an Bädern. Vielen Dank.
(Beifall Thüringen.Gerecht)
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Herr Kalthoff, ich weiß nicht, was Sie für Unterlagen haben. Sie können sich gern mal das Protokoll von der Sitzung vom 19. Juni anschauen: Staatssekretär Möller führte aus, dass wir 155 Freibäder haben, 12 Freizeitbäder, 25 Hallenbäder, 4 Kombibäder, 17 Naturbäder und, und, und.
(Zwischenruf Abg. Kalthoff, SPD: Aber es steht in Ihrer Begründung … da gibt es eine konkrete
Anzahl!) Diese Zahl wollen wir hier jetzt mal nicht verdrehen, sondern die wurde von Ihrem Staatssekretär so mitgegeben. Was die Bäderschließungen, Frau Hupach, angeht, sollten Sie sich tatsächlich mal in Thüringen umschauen und umhören, auch die Anfragen richtig lesen, die von uns gestellt werden. Es ist tatsächlich so, dass seit dem Jahr 2000 neun Hallenbäder und zehn Freibäder dauerhaft geschlossen worden sind. Da ist das Waikiki-Bad in Zeulenroda nicht dabei. Ich höre von Kollegen, dass in Nordhausen ein Bad geschlossen wurde. Wir müssen immer mehr Fördervereine gründen. Ehrenamtliches Engagement wird hinten und vorn gebraucht, um die kleinen ländlichen Freibäder irgendwie noch über Wasser zu halten. Ich kann mich erinnern, dass auch in der letzten und vorletzten Legislatur schon Kollege Kowalleck, der nun leider nicht hier im Haus ist, aber sich für das Bäderwesen eingesetzt hat, gerade was die kleinen Freibäder angeht. Ich finde es eigentlich schade, dass er dazu nicht ausführt, sondern der Fraktionsvorsitzende, der scheinbar keine Ahnung hat, sich hier dazu äußert.
(Unruhe CDU)
Es gibt jede Menge Handlungsbedarf, meine Damen und Herren. Die Redezeit ist nun vorbei. Ich werbe noch mal für Ausschussüberweisung.
(Beifall AfD)
Bäderstruktur erhalten – Schulschwimmen sichern und Badeaufsicht praxistauglich weiterentwickeln
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Herrn Abgeordneten Thrum doch noch mal antworten, wenn Sie mir nicht richtig zugehört haben. Bei mir ging es konkret um die Hallenbäder, die für das Schulschwimmen zuständig sind. Und es ging auch nicht um einen Zeitraum von 2009, sondern es geht um einen Zeitraum, in dem wir hier in der Landesregierung sind, von 2024. Und seitdem ist gerade das Waikiki geschlossen worden. Der Stadtratsbeschluss ging aber schon vorweg. Das ist in dem Zeitraum passiert. Weiter sind keine Bäder geschlossen worden. Und ich habe gesagt, wir sind seitdem in dieser Bäderthematik unterwegs und kümmern uns und haben schon Geld reingesteckt, haben schon Lösungsansätze gefunden, damit wir jetzt erst mal eine Übergangsfrist haben, um weitere Schließungen zu verhindern. Freibadschließungen haben sicherlich in dem Zeitraum vielleicht schon stattgefunden, aber das ist ja wirklich kommunale Selbstaufgabe, kommunale Selbstverwaltung, in die wir nicht eingreifen. Aber wir haben auch da geholfen, indem wir eben dieses Investitionsprogramm auf den Weg gebracht haben, was eben auch für die Bädersanierung nutzbar ist. Und wir haben auch Übergangsmittel für die Hallenbäder eingestellt. Also wir haben alles das im Blick. Da brauchen Sie uns nicht belehren. Das wollte ich noch mal korrigieren.
(Beifall Thüringen.Gerecht)
Bäderstruktur erhalten – Schulschwimmen sichern und Badeaufsicht praxistauglich weiterentwickeln
Vielen Dank, Frau Hupach. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Dann spricht für die Landesregierung Herr Minister Tischner.
Bäderstruktur erhalten – Schulschwimmen sichern und Badeaufsicht praxistauglich weiterentwickeln
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, ich will mal versuchen, für etwas Klarheit und, um im Bild zu bleiben, damit für etwas Abkühlung zu sorgen. Die Themen „Bäderstruktur“, „Schulschwimmen“ und „Weiterentwicklung der Badeaufsicht“ sind als komplexe Einheit zu betrachten, auch wenn die Zuständigkeiten in verschiedenen Ressorts innerhalb der Landesregierung angeordnet sind. Alle betroffenen Ressorts beschäftigen sich schon seit Langem damit und haben dazu in den entsprechenden Landtagsausschüssen aktuelle Sachstandsberichte auch abgegeben. Der Antrag greift dabei heute ohne Zweifel Themen auf, die für viele Kommunen, für Schulen, für Vereine und Familien von ganz praktischer Bedeutung sind. Entscheidend ist aber nicht, Probleme nur zu benennen. Entscheidend ist, was konkret getan wird, um Bäderstandorte zu sichern, Schwimmunterricht zu ermöglichen und zugleich die Sicherheit in unseren Bädern zu gewährleisten. An all diesen Punkten arbeitet die Landesregierung bereits intensiv. Lassen Sie mich gezielt zu allen drei Säulen etwas ausführen. Säule 1 – Bäderstruktur erhalten: Es dürfte Ihnen bekannt sein, dass die Schwimmbadentwicklungskonzeption sich derzeit in Bearbeitung befindet.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Seit zwei Jahren!)
Die notwendige Datengrundlage für die Überarbeitung der Bäder-Entwicklungskonzeption liegt bereits vor. Der fertige Bäder-Entwicklungsbericht soll bis Jahresende 2026 als Entwurf vorliegen und bis Februar 2027 finalisiert werden. Damit schaffen wir eine belastbare Grundlage, um nicht nur über einzelne Standorte zu diskutieren,
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Tourismusstrategie lässt grüßen!)
sondern die Bäderstruktur im Freistaat insgesamt in den Blick zu nehmen. Gerade für das Schul- und Vereinsschwimmen brauchen wir eine verlässliche und erreichbare Infrastruktur. Das hat ja auch die vorangegangene Debatte gezeigt. In Richtung der Linken kann ich sagen, dass der Bericht des Thüringer Finanzministeriums zum Schulschwimmen und zur Bäderstruktur sich derzeit in der Ressortabstimmung befindet. Sie haben ja gesagt, im September soll er vorgelegt werden. Also ich kann Ihnen zusagen, dass der Bericht im September/Anfang Oktober auch vorgelegt werden kann. Er ist in der Ressortabstimmung.
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Ihr habt vor drei Tagen angefangen!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme zur Säule 2 – Schulschwimmen sichern. Das sichere Schwimmen ist eine Kompetenz, die unter Umständen lebensrettend sein kann. Deshalb gehört Schwimmen für mich zu den grundlegenden Fähigkeiten, die unsere Kinder, die unsere Jugendlichen in ihrer Schulzeit auch gerade hier in Thüringen erlernen müssen. Damit möglichst viele Schülerinnen und Schüler diese Kompetenz erwerben, ist der Anfangsschwimmunterricht mit dem Ziel, 15 Minuten andauernd schwimmen zu können, verpflichtend. Das Bildungsministerium ist hierbei für die personelle Absicherung und die schulaufsichtliche Überwachung dieses Schwimmunterrichts zuständig. Die Bereitstellung der notwendigen Sachkosten, Bäderstruktur, Bahnzeiten, Transportkosten obliegt dem jeweiligen Schulträger. Die regionalen Schwimmverantwortlichen koordinieren Planung, sie koordinieren Personal und sie koordinieren Transport gemeinsam mit Schulträgern und unseren staatlichen Schulämtern. Für punktuelle Engpässe an Schwimmlehrkräften besteht bereits seit mehreren Jahren die Möglichkeit, qualifiziertes Personal extern hinzuzuziehen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Notengebung allerdings ausschließlich seitens des schulischen Personals erfolgen darf. Zur personellen Absicherung des Schwimmunterrichts gehört originär auch die alle drei Jahre verpflichtend zu besuchende Fortbildungsveranstaltung zur Auffrischung der Einsatzfähigkeit im Schulschwimmen. Ohne diese gültige Einsatzfähigkeit kann eine Schwimmlehrkraft laut Verwaltungsvorschrift „Sicherheit im Schulsport“ keinen Schwimmunterricht durchführen. Die Schwimmverantwortlichen der Regionen haben dabei die Übersicht, welcher Fortbildungsbedarf konkret in welcher Region besteht. Und über das Thüringer Lehrerbildungsinstitut erfolgt die Planung und personelle Absicherung der Fortbildungsveranstaltungen, an denen die Lehrkräfte landesweit teilnehmen. Diese bewährte Praxis sichert zuverlässig die Verfügbarkeit einer ausreichenden Anzahl qualifizierter Kolleginnen und Kollegen. Die von der DLRG jährlich öffentlichkeitswirksam präsentierten Zahlen zur Schwimmfähigkeit beziehen sich auf Daten, die deutschlandweit, es ist bereits gesagt worden, seitens der schwimmsporttreibenden Verbände erhoben werden. Das Thüringer Bildungsministerium fertigt bereits seit dem Schuljahr 2005/2006 jährlich eine Schwimmstatistik an. Danach liegt die Zahl der sicheren Schwimmer nach dem Anfangsunterricht derzeit bei 71 Prozent. Das ist eine gute Entwicklung und gleichzeitig sind 71 Prozent für uns eben kein Grund, uns zurückzulehnen. Unser Anspruch muss sein, dass möglichst jedes Kind die Grundschule als sicherer Schwimmer verlässt. Die Schwimmfähigkeit der Thüringer Schülerinnen und Schüler befindet sich somit weit über den von der DLRG propagierten 58 Prozent. Dies ist auch der sehr engagierten und der sehr zuverlässigen und qualitativ hochwertigen Arbeit der Schwimmlehrkräfte zu verdanken, die sich zunehmend schwierigen Schwimmgruppen gegenüberstehen sieht. Dabei haben sich die Ausgangsvoraussetzungen der Kinder verändert. Immer mehr Schülerinnen und Schüler beginnen den Unterricht ohne ausreichende Wassergewöhnung oder ohne grundlegende Vorerfahrung im Wasser. Schwimmlehrkräfte müssen deshalb heute oftmals zunächst sehr grundlegende Voraussetzungen schaffen, bevor der eigentliche Schwimmunterricht im Wasser beginnen kann. Auch das gehört zur Realität des Anfangsschwimmunterrichts und zeigt, welchen wichtigen Beitrag unsere Lehrkräfte an dieser Stelle leisten müssen und damit, so muss ich es sagen, natürlich auch Aufgaben übernehmen, die früher die Familien geleistet haben. Um die Schwimmfähigkeit zu festigen, werden bereits seit vielen Jahren für die Kinder, die das Ziel des sicheren Schwimmens nach Absolvierung des Anfangsunterrichts nicht erreichen konnten, Förderangebote schulischerseits vorgehalten. Wechseln die Schülerinnen und Schüler in die weiterführenden Schulen, besteht auch dort laut der gültigen Lehrpläne „Sport“ die Möglichkeit, Schwimmen zu erteilen. Mit dem Inkrafttreten der neuen Lehrpläne „Sport“ verbleibt die Erteilung des Bewegungsfeldes „Bewegen im Wasser“ zwar im alternativ verbindlichen Lernbereich an den weiterführenden Schulen, soll aber dort, wo es die vorhandenen Rahmenbedingungen zulassen, einmal in Klassenstufe 5 bis 10 auch erteilt werden. Neben dem schulischen Schwimmunterricht gibt es dort, wo örtliche Schwimmvereine aktiv sind, schon seit fast 30 Jahren die Möglichkeit von Kooperationen der Schulen mit dem jeweiligen Verein, denn Schwimmenlernen und Schwimmfähigkeit sind eine gemeinsame Aufgabe von Schulen, von Eltern, von Kommunen, von Vereinen und natürlich von den Badbetreibern. Alle sitzen in einem Boot. Säule 3 – praxistaugliche Weiterentwicklung der Badeaufsicht: Hier sei darauf verwiesen, meine Damen und Herren, dass die Landesregierung bereits tätig geworden ist und sich im Austausch mit dem zuständigen Ressort und den Vertretern der Bäderbetriebe befindet. Das Ziel besteht hierbei darin, eine sowohl rechtssichere, praktikable, als auch sicherheitskonforme Lösung herbeizuführen und die derzeit gültige ordnungsbehördliche Verordnung über Sicherheitsvorkehrungen in Badeanstalten im Freistaat Thüringen entsprechend anzupassen. Dabei darf es aus meiner Sicht keinen falschen Gegensatz zwischen Sicherheit und Praxistauglichkeit geben. Wir brauchen hohe Sicherheitsstandards. Diese müssen so ausgestaltet sein, dass sie unter den tatsächlichen Bedingungen unserer Bäder auch umsetzbar sind. Und genau daran arbeiten wir. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend darauf verweisen, dass der Landesregierung sehr daran gelegen ist, dass möglichst viele Kinder und Jugendliche das sichere Schwimmen erlernen, um sich auch als Erwachsene angstfrei, sicher und freudvoll im Element Wasser bewegen zu können. Für mich ist deshalb klar, wir wollen Schulschwimmen sichern. Wir wollen die dafür notwendige Bäderstruktur erhalten und ausbauen. Und wir wollen vernünftige praxistaugliche Regelungen für den Betrieb unserer Bäder. Vieles davon ist bereits auf den Weg gebracht, wo weitere Handlungsbedarf besteht, werden wir ihn angehen. Denn am Ende zählt nicht die Überschrift eines Antrags, am Ende zählt, ob ein Kind in Thüringen schwimmen lernt und dafür auch künftig ein erreichbares Schwimmbad zur Verfügung steht. Darauf kommt es an und hierzu hat sich die Landesregierung auf den Weg gemacht.
Bäderstruktur erhalten – Schulschwimmen sichern und Badeaufsicht praxistauglich weiterentwickeln
Es wurde ja noch mal der Werdegang zur Erstellung der Bäderkonzeption 2040 hier dargestellt. Unser Ziel war es, dass diese Konzeption dem Sportausschuss zur Mitberatung vorgelegt wird. Wollen Sie diese Möglichkeit einräumen? Gibt es die Möglichkeit, dass der Landtag hier mitgenommen wird oder ist das jetzt gar nicht im Plan?
Bäderstruktur erhalten – Schulschwimmen sichern und Badeaufsicht praxistauglich weiterentwickeln
Vielen Dank, Herr Minister Tischner. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Frage der Ausschussüberweisung. Es ist Überweisung an den Ausschuss für Europa, Medien, Ehrenamt und Sport beantragt worden. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD und die Stimmen der beiden fraktionslosen Abgeordneten Wirsing und Küntzel. Wer stimmt gegen die Ausschussüberweisung? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, Thüringen.Gerecht und der CDU. Wer enthält sich? Es gibt 3 Enthaltungen, und zwar von den fraktionslosen Abgeordneten Wogawa, Hoffmeister und Kobelt. Damit ist die Ausschussüberweisung mehrheitlich abgelehnt. Und ich schließe den Tagesordnungspunkt. Ach so, die Schlussabstimmung noch.
Bäderstruktur erhalten – Schulschwimmen sichern und Badeaufsicht praxistauglich weiterentwickeln
Das hatte ich nicht vernommen. Hat Herr Thrum das gesagt gehabt? Gut, okay. Dann kommen wir jetzt zu der Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD und der beiden fraktionslosen Abgeordneten Wirsing und Küntzel. Wer stimmt gegen die Überweisung? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, Thüringen.Gerecht, der SPD und Die Linke. Wer enthält sich? Es gibt 3 Enthaltungen, und zwar der fraktionslosen Abgeordneten Kobelt, Hoffmeister und Dr. Wogawa. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung mehrheitlich abgelehnt. Und wir kommen nun zur Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD und der Abgeordneten Wirsing und Küntzel. Wer stimmt gegen die Ausschussüberweisung? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, Thüringen.Gerecht, der SPD und Die Linke. Wer enthält sich? Es gibt 3 Enthaltungen, und zwar der Abgeordneten Dr. Wogawa, Hoffmeister und Kobelt. Damit ist diese Ausschussüberweisung auch mehrheitlich abgelehnt. Kommen wir nun zur Abstimmung über den Antrag. Wer für den Antrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt gegen den Antrag? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, Thüringen.Gerecht und der CDU sowie der Abgeordneten Kobelt, Hoffmeister und Dr. Wogawa. Wer enthält sich? Bei 2 Enthaltungen der Abgeordneten Küntzel und Wirsing ist dieser Antrag abgelehnt. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt und rufe auf Tagesordnungspunkt 21 Die Berichterstattung obliegt Herrn Abgeordneten Hande. Ich erteile Ihnen das Wort.
Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission hier: Mündliche Berichterstattung durch den Vorsitzenden der Parlamentarischen Kontrollkommission
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, es wird ein bisschen dauern. Gemäß § 33 Thüringer Verfassungsschutzgesetz unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission den Landtag mindestens alle zwei Jahre über ihre Tätigkeit. Der letzte Bericht ist noch in der vorigen Wahlperiode, nämlich der 141. Plenarsitzung des siebten Landtags am 14. Juni 2024, erstattet worden. Für diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die dem Landtag in dieser Legislatur zum ersten Mal angehören, ist der Kommissionsbericht damit eine Premiere. Vor diesem Hintergrund gestatten Sie mir bitte einige einleitende Bemerkungen zu der Berichterstattung als solcher und dem Umstand der Kommissionsarbeit im Zeitraum seit dem letzten Bericht. Mit der im Verfassungsschutzgesetz vorgeschriebenen Berichterstattung legt die Kontrollkommission dem Landtag und damit der Parlamentsöffentlichkeit gegenüber Rechenschaft ab über die Verfassungsschutzkontrolle als einen besonderen Bereich der parlamentarischen Regierungskontrolle. Die Kontrolle ist in diesem Bereich vor allem deshalb eine besondere, weil sie sich auf eine sicherheitsrelevante und deshalb in der Regel geheime Tätigkeit der vollziehenden Gewalt richtet. Die Rückkopplung an das Plenum ist geboten, weil die Kontrolle der Exekutive im Grundsatz dem Verfassungsorgan Landtag als Ganzes zukommt. Für die Arbeit des Verfassungsschutzes wird die Kontrolle anstelle des gesamten Parlaments eben aufgrund der gebotenen Geheimhaltung durch die Kontrollkommission wahrgenommen, was Artikel 97 der Landesverfassung explizit so anordnet. Wegen der strikten zu wahrenden Geheimhaltungspflicht kann eine Unterrichtung des Parlaments und der Öffentlichkeit über die Beratungsgegenstände der Kommission nur in abstrakter Form, sprich unter strenger Wahrung der Geheimhaltung, erfolgen. Eine konkrete Berichterstattung ist allenfalls möglich, wenn ein Sachverhalt bereits Gegenstand der medialen Berichterstattung oder einer öffentlichen Strafverfolgung war. Die Ausrichtung der Berichterstattung der Kontrollkommission an dieser unabdingbaren gesetzlichen Vorgabe ist in den Plenardebatten zu den letzten hier durch meinen Vorgänger erstatteten Berichten teils auf Kritik gestoßen. Ich kann nur um Verständnis bitten, dass die Abstraktheit der Berichterstattung dem Umstand geschuldet ist, dass die Beratungsgegenstände der Kommission besonders sensibel und in aller Regel sogar als Verschlusssache „Geheim“ eingestuft sind. Nicht von ungefähr weist auch die gesetzliche Grundlage in § 33 Thüringer Verfassungsschutzgesetz selbst darauf hin, dass bei der Berichterstattung die Geheimhaltung zu beachten ist. Der vorliegende Bericht bezieht sich auf den Zeitraum von Juni 2024 bis heute. Die gesetzliche Vorgabe für den Berichtszeitraum von zwei Jahren nimmt keine Rücksicht auf das Prinzip der Diskontinuität, dem grundsätzlich auch die Kontrollkommission als Gremium des Landtags unterliegt. So kommt es auch, dass die derzeitigen Mitglieder, einschließlich mir selbst, der Kontrollkommission nicht über den gesamten Berichtszeitraum hinweg angehört haben. Zu Beginn des hier maßgeblichen Berichtszeitraums, noch bis August 2024, hatte die Kommission auf der Grundlage von § 26 Abs. 3 Verfassungsschutzgesetz, wonach die Kommission ihre Tätigkeit über das Ende der Wahlperiode so lange ausübt, bis der nachfolgende Landtag eine neue Kommission gewählt hat, noch in ihrer Zusammensetzung aus der 6. Wahlperiode getagt. Mitglieder der Kommission waren seinerzeit Dieter Hausold als Vorsitzender, Raymond Walk und die Kollegin Dorothea Marx. Am 21. August 2024 hatte sich sodann die Kontrollkommission mit den vom Landtag der 7. Wahlperiode gewählten Mitgliedern konstituiert. Zur Vorsitzenden wurde damals Frau Dorothea Marx gewählt. Weitere Mitglieder waren die damaligen Abgeordneten Raymond Walk, Jörg Kellner und Dirk Bergmann. In dieser Besetzung ist die Parlamentarische Kontrollkommission dann bis zum Ende der 7. Wahlperiode und wiederum auf der Grundlage der Übergangsbestimmung § 26 Abs. 3 Thüringer Verfassungsschutzgesetz in der 8. Wahlperiode bis ins Frühjahr 2025 regelmäßig zusammengetreten. Nach der durch den achten Landtag in seiner 11. Plenarsitzung vom 11. März 2025 beschlossenen und nach ihrer Verkündung am 22. März 2025 in Kraft getretenen Änderungen des Verfassungsschutzgesetzes hat der Landtag in seiner 13. Plenarsitzung am 2. April 2025 die Größe der Kontrollkommission auf vier Mitglieder festgelegt, wobei jeweils zwei Mitglieder den regierungstragenden Fraktionen des Hauses einerseits und der Opposition des Landtags andererseits angehören sollen. In der 15. Plenarsitzung am 4. April 2025 wurden auf Vorschlag der Koalitionsfraktionen die Kollegen Urbach und Küntzel sowie auf Vorschlag der Fraktion Die Linke die Kollegin Mitteldorf und ich selbst in die Kontrollkommission gewählt. Nachdem der Thüringer Verfassungsgerichtshof am 25. April 2025 die Anträge der AfD-Fraktion auf einstweilige Anordnung gegen die zunächst für den 22. April 2025 angekündigte Konstituierung der Kommission abgelehnt hatte, konnte die Kontrollkommission am 14. Mai 2025 zu ihrer ersten Sitzung zusammentreten. In dieser Sitzung haben die Mitglieder mich zum Vorsitzenden und die Kollegin Mitteldorf zur stellvertretenden Vorsitzenden der Kommission gewählt. In dem als Organstreit geführten Hauptsacheverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof, das durch die Fraktion der AfD gegen die Wahl und die Konstituierung der aktuellen Parlamentarischen Kontrollkommission initiiert wurde, hat am 13. Mai 2025 Jahres die mündliche Verhandlung stattgefunden. Mit dem am 1. Juli 2026 verkündeten Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs wurde nunmehr auch im Hauptsacheverfahren der Antrag der Fraktion der AfD gegen die Wahl und Konstituierung der Parlamentarischen Kontrollkommission des 8. Thüringer Landtages als unzulässig verworfen. Seit der Konstituierung im Mai 2025 haben wir uns in insgesamt elf Sitzungen zusammengefunden. Die Sitzungen fanden in der Regel im Abstand von vier bis sechs Wochen statt. Damit hat die Kommission die gesetzlichen Mindestvorgaben für die Sitzungsturnusse, nachdem sie einmal pro Quartal zusammenzukommen hat, deutlich übererfüllt. Bevor ich auf einzelne verfassungsschutzrelevante Phänomenbereiche zu sprechen komme, mit denen wir uns in der Kontrollkommission befasst haben, möchte ich zunächst näher über die Kommissionstätigkeit im Allgemeinen und im Berichtszeitraum im Besonderen ausführen. Die Aufgabe der Kommission ist, wie eingangs bereits erwähnt, die Regierungskontrolle im Hinblick auf die Tätigkeit des Amts für Verfassungsschutz nach Artikel 97 Satz 3 der Verfassung. Mehr ausgestaltet ist der Verfassungsauftrag in den §§ 24 und folgende des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes. Um eine wirksame Kontrolle zu gewährleisten, sieht das Gesetz insbesondere eine Reihe an Informationspflichten des für den Verfassungsschutz zuständigen Innenministeriums vor. Neben der in jeder planmäßigen Sitzung anfallenden Unterrichtung über die allgemeine Tätigkeit des Amts für Verfassungsschutz hat die Landesregierung über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Schwerpunktmäßig beziehen sich die Berichte auf die unter Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gewonnenen Erkenntnisse aus den einzelnen Phänomenbereichen. Daneben geht es aber auch etwa um die Art, die Anzahl und die Dauer des Einsatzes der nachrichtendienstlichen Mittel, die Vergütung von Vertrauensleuten oder die Personalsituation in der Verfassungsschutzbehörde. Auf der Grundlage eines solchen besonderen Berichtsersuchens der Kommission aus der vorigen Wahlperiode hat uns das Innenministerium beispielsweise fortlaufend über den Sachstand zu den öffentlich erhobenen Vorwürfen betreffend der Amtsführung des Präsidenten Kramer und die Arbeit des Amts für Verfassungsschutz informiert. Hier ist die Kontrollkommission also, und zwar seitdem die Vorwürfe erstmals öffentlich erhoben wurden sind, ihrem Kontrollauftrag in der Gestalt eines dauerhaften Prüf- und Auskunftsverlangens nachgekommen. Dieses besondere Auskunftsverlangen unserer Vorgänger aus der letzten Kontrollkommission haben wir als Mitglieder der neuen Kommission aufrechterhalten, dies auch, nachdem der Landtag den Untersuchungsausschuss 8/2 eingesetzt und dieser seine Tätigkeit aufgenommen hat. Der besondere verfassungsmäßige Kontrollauftrag aus Artikel 97 der Landesverfassung an die Kontrollkommission wird nicht etwa durch das parlamentarische Untersuchungsrecht verdrängt. Es besteht insoweit keine Sperrwirkung oder Exklusivität der parlamentarischen Kontrolle, und zwar in beide Richtungen. Das heißt für die Arbeit der Kommission, dass sie sich unabhängig vom Verfahren des Untersuchungsausschusses fortlaufend mit der Tätigkeit des AfV einschließlich der Amtsführung seines Präsidenten auseinandersetzt. Gleiches gilt für die interne Kontrolle durch die Stabsstelle Controlling, die wiederum der Kommission regelmäßig Bericht erstattet. Gleichwohl möchten wir als Mitglieder der Kontrollkommission den Feststellungen, die der Untersuchungsausschuss 8/2 im Ergebnis seines Untersuchungsverfahrens zu treffen haben wird, nicht durch eine öffentliche Bewertung vorgreifen. Konstatieren können wir allerdings, dass sich die Landesregierung auch dazu gegenüber der Kontrollkommission auskunftsbereit gezeigt hat und auf Nachfragen der Mitglieder eingegangen ist. Weitere besondere Berichtsersuchen, die die Kommission an die Landesregierung gerichtet hat, betrafen regelmäßig Hintergrundinformationen über konkrete, seitens des Amts durchgeführte nachrichtendienstliche Maßnahmen oder deren Zielpersonen. Erwähnt sei hier beispielsweise der Fall um den Prinzen Reuß und dessen Aktivitäten in der Reichsbürgerszene. Hierüber hat sich die Kommission in mehreren Sitzungen durch das AfV und die Landesregierung berichten lassen und auch die mediale Berichterstattung intensiv verfolgt. Die Kommission ist aber nicht darauf beschränkt, sich berichten zu lassen, sondern ihr kommen nach dem Verfassungsschutzgesetz auch weitgehende Befugnisse zu. So hat sie gegenüber dem Verfassungsschutz einen Anspruch auf Akteneinsicht, kann Zutritt zu den Räumlichkeiten des Amtes verlangen und Bedienstete befragen. Von diesen besonderen proaktiven Befugnissen hat die Kommission im Berichtszeitraum keinen Gebrauch gemacht. Es bestand hierzu aus Sicht der Mitglieder keine Veranlassung. Allerdings hatten die Kommissionsmitglieder die Gelegenheit, sich von der Arbeit im Amt für Verfassungsschutz vor Ort ein Bild zu machen. So haben wir auf meine Anregung hin kurz nach der Konstituierung den Dienstsitz der Behörde in der Haarbergstraße besichtigt und uns dabei verschiedene Aufgabenbereiche durch Bedienstete schildern lassen, um einen unmittelbaren Eindruck und eine Vorstellung von den konkreten Arbeitsbedingungen und Abläufen zu erhalten. Im Rahmen unserer Sitzungen haben neben der obligatorischen Berichterstattung der Landesregierung vor allem die regelmäßig anstehenden Entscheidungen über eine Benachrichtigung von Personen, die Gegenstand nachrichtendienstlicher Maßnahmen, wie etwa längerfristige Observationen oder Bildaufzeichnungen waren, einen Schwerpunkt gebildet. Dabei hat die Kommission nach den Maßgaben des § 18 Verfassungsschutzgesetz auf eine entsprechende Vorlage des Innenministers hin zu entscheiden, ob den betreffenden Personen eine Mitteilung darüber zu machen ist, dass sie Gegenstand nachrichtendienstlicher Beobachtungen waren. Diese Prüfung erfolgt anhand restriktiver, im Thüringer Verfassungsschutzgesetz festgeschriebener Tatbestände, nach denen von einer Benachrichtigung betroffener Personen ausnahmsweise zum Schutz anderer Rechtsgüter von Verfassungsrang abgesehen werden kann. Bei dieser rechtlich determinierten Prüfung wird die Kommission durch die Juristen in der Geschäftsstelle beraten. Die gemäß § 29 Abs. 6 Thüringer Verfassungsschutzgesetz in der Landtagsverwaltung einzurichtende Geschäftsstelle, die den Vorsitzenden und die weiteren Mitglieder bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle unterstützt, ist gegenwärtig mit zwei Bediensteten aus dem höheren Dienst, das sind die ständige Geschäftsführerin der Kommission und ihr Stellvertreter, sowie einem Beamten des gehobenen Dienstes, einer Protokollführerin und einer Bürosachbearbeiterin besetzt. Sämtliche Bedienstete der Geschäftsstelle sind in der Landtagsverwaltung mit weiteren Aufgaben betraut. Die Geschäftsführerin und ihr Stellvertreter waren durch die Präsidentin des Landtags im Einvernehmen mit den Kommissionsmitgliedern aus der vorigen Legislaturperiode bestellt und durch die Mitglieder der Kommission in der aktuellen Besetzung bestätigt. Im Weiteren komme ich zu den einzelnen verfassungsschutzrelevanten Phänomenbereichen, über die sich die Kommission durch das Amt für Verfassungsschutz im Zuge der allgemeinen Berichterstattung und im Rahmen besonderer Berichtsersuchen der Kommissionsmitglieder hat unterrichten lassen. Ich möchte an dieser Stelle nochmals auf die in § 24 Abs. 2 und § 33 Thüringer Verfassungsschutzgesetz verankerte Pflicht zur Geheimhaltung derjenigen Angelegenheiten hinweisen, die den Mitgliedern im Zuge ihrer Tätigkeit für die Kommission bekannt werden. Das beschränkt zwangsläufig den Detailreichtum meiner nachfolgenden Informationen. Wie bereits in der Vergangenheit bestimmte besonders der Phänomenbereich Rechtsextremismus die Tätigkeit des Amtes für Verfassungsschutz und in der Konsequenz auch die Berichterstattung in der Kontrollkommission in erheblichem Maße. Der Rechtsextremismus stellt nach Einschätzung des Amtes für Verfassungsschutz die stärkste extremistische Bedrohung in Thüringen dar. Diese Einschätzung wird von der Kommission geteilt. Gegenstand der Berichterstattungen in den Kommissionssitzungen waren auch in diesem Berichtszeitraum rechtsextreme Parteien wie etwa die Partei Die Heimat als Nachfolgerin der NPD, Der III. Weg und der durch das hiesige Amt für Verfassungsschutz nach wie vor als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestufte Thüringer Landesverband der AfD nebst dessen vormaligem, mittlerweile aufgelöstem Jugendverband Junge Alternative. Die politische Bedeutung von Die Heimat und Der III. Weg ist als eher gering einzuschätzen. Bei Die Heimat, vormals NPD, handelt es sich zwar um die am längsten in der Bundesrepublik agierende rechtsextreme Partei, sie bleibt jedoch auf einzelne regionale Schwerpunkte beschränkt und stagniert hinsichtlich des Zuspruches und ihrer Mitgliederzahl auf einem recht niedrigen Niveau. Bei der Landtagswahl im Herbst 2024 fand sich Die Heimat nicht unter den 15 Parteien, deren Landesliste für die Wahl zugelassen wurde. In vergleichbarer Weise ist auch Der III. Weg zwar bundesweit aktiv, aber doch als Kleinstpartei zu bewerten. Freilich lässt die zahlenmäßige Größe aber nicht auf ein geringeres Gefahrenpotenzial schließen. Beide Parteien verfügen mit den Jungen Nationalisten und der Nationalrevolutionären Jugend jeweils über eine eigene Jugendorganisation. Das rechtsextreme Wählerpotenzial wird im Freistaat Thüringen weitgehend durch die AfD abgeschöpft. Das Abschneiden des vom hiesigen Amt für Verfassungsschutz weiterhin als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Landesverbands Thüringen bei der letzten Landtagswahl ist allgemein bekannt. Ende des vergangenen Jahres gründete die Thüringer AfD die sogenannte Politische Akademie, die den Parteinachwuchs der AfD weltanschaulich festigen und schulen soll. Vorreiter war hier die Akademie Schwarz-Rot-Gold als ein bundesweites Schulungsangebot der Partei. Nachdem sich im Frühjahr 2025 die JA als Jugendorganisation der AfD aufgelöst hatte, hat sich im November 2025 eine neue AfD-Jugendorganisation, die sogenannte Generation Deutschland, gegründet. Anfang 2026 folgte die Gründung eines neuen AfD-Landesjugendverbands in Ilmenau. Hier besteht auf Führungsebene eine weitestgehende personelle Kontinuität mit der zuvor vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuften aufgelösten jungen Alternative. Für den gesamten Phänomenbereich Rechtsextremismus war im Berichtszeitraum auffällig, dass sich die Akteure verstärkt an Jugendliche und Heranwachsende – teils bereits an Kinder – richten und damit den Versuch unternehmen, politisch noch nicht gefestigte und damit für extremistische Beeinflussungen besonders anfällige Menschen für sich und ihre Ideologie zu gewinnen. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Nutzung sozialer Netzwerke. Durch zunächst virtuell agierende Gruppen werden Jugendliche und junge Erwachsene niederschwellig angesprochen. Social-Media-Gruppen der rechtsextremen Szene verheißen dabei den jungen Menschen oftmals ein durch Action und Spaß geprägtes Gemeinschaftserlebnis. Eine besondere Rolle auch für den Übergang von rein virtuellen zu persönlichen Kontakten kommt weiter dem Kampfsport zu. Für die rechtsextremistische Szene hat die Bedeutung des Kampfsports und der Stärkung des Körpers für den Kampf gegen den politischen Gegner weiter zugenommen. Der Kampfsport ist neben rechtsextremistischen Musikveranstaltungen, auf die ich noch zu sprechen komme, ein fester Bestandteil der rechtsextremen Lebenswelt geworden. Neben den genannten Parteien gibt es nach wie vor zahlreiche, nicht in Parteien organisierte, rechtsextreme Gruppierungen, die wiederholt Gegenstand der Berichterstattung in den Sitzungen der Kommission waren. Als solcher Akteur ist die Gruppierung Kontrakultur Erfurt zu nennen. Dabei handelt es sich um die Nachfolgebestrebung der Identitären Bewegung Thüringen, die hauptsächlich als lokale Aktionsgruppe mit Schwerpunkt in Erfurt auftritt und durch diverse öffentlichkeitswirksame Aktionen, wie zum Beispiel dem Anbringen von Bannern oder Transparenten und entsprechenden Ankündigungen und Darstellungen in den sozialen Medien in Erscheinung tritt. Die Gruppierung wirkt auch am sogenannten Stolzmonat mit, einer Gegenbewegung zum Pride Month. Queer-Feindlichkeit ist mittlerweile zu einem wesentlichen Bestandteil der rechtsextremen Szene geworden. Das zeigt sich etwa an Störaktionen gegen Veranstaltungen zum Christopher Street Day, von denen allein im Jahr 2025 bundesweit 111 Fälle dokumentiert sind, mit einem eindeutigen Schwerpunkt auf den ostdeutschen Ländern. Auch CSD-Veranstaltungen in Thüringen waren von rechtsextrem motivierten Störungen betroffen, hier insbesondere der erste Christopher Street Day in Suhl. Eine weitere rechtsextreme Gruppe, die regelmäßig Gegenstand der Berichterstattung war, ist die sogenannte Letzte Verteidigungswelle. Die Gruppierung besteht überwiegend aus Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Auch hier erfolgen die Vernetzung und Mitgliederrekrutierung über die sozialen Medien. Die Letzte Verteidigungswelle agiert bundesweit und versteht sich selbst als die letzte Instanz zur Verteidigung der deutschen Nation. Sie will durch Gewalttaten, wie Brand- und Sprengstoffanschläge, das demokratische System zum Zusammenbruch bringen. Ziel von Anschlägen sollen dabei vor allem Migranten und politische Gegner sein. Im Mai 2025 fanden auf die Gruppierung bezogene Exekutivmaßnahmen statt. Von den Durchsuchungen betroffen waren auch Objekte in Thüringen, namentlich im Altenburger Land und im Ilm-Kreis. Die den Thüringer Beschuldigten zur Last gelegten Straftaten umfassen versuchte schwere Brandstiftung und Beihilfe zum versuchten Mord und in einer Asylunterkunft in Schmölln im Januar 2025 Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Gegenstand der Berichterstattung zum Rechtsextremismus war weiterhin die Kampfsportvereinigung Knockout 51, die das Oberlandesgericht Jena und der BGH mittlerweile als kriminelle Vereinigung eingestuft haben. Zuletzt hatte das OLG Jena im April 2026 drei Mitglieder von Knockout 51 wegen Mitgliedschaft und Unterstützung einer kriminellen Vereinigung zu Haftstrafen verurteilt. Nach den Feststellungen des Gerichts sei Knockout 51 von Anfang an auf Begehung von Gewaltstraftaten als Teil einer politischen Strategie angelegt. Bereits im Juli 2024 waren in einem ersten Verfahren vor dem OLG Jena vier Mitglieder von Knockout 51 wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt worden. Angesichts dieser Gruppierung und weiterer Rechtsextremisten ist Eisenach und dort insbesondere das sogenannte „Flieder Volkshaus“ als Hotspot der rechtsextremen Szene Thüringens immer wieder Gegenstand der Berichterstattung in der Kommission gewesen. Zuletzt tauchte auch Gera häufiger im Kontext rechtsextremer Veranstaltungen auf. Als weitere rechtsextremistische Gruppierung ist die bundesweit agierende Kaiserreichsgruppe zu nennen, eine terroristische Gruppe, die Sprengstoffanschläge, die Entführungen hochrangiger Politiker, die Absetzung der Bundesregierung und letztlich einen Umsturz der Staatsordnung plante. Nachdem vier Anführer der Kaiserreichsgruppe bereits zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurden, sind im Zuge von weiteren Ermittlungen im November 2025 auch Räumlichkeiten einer für die AfD in einem Stadtrat in Südthüringen sitzenden Person durchsucht worden. Ein weiteres Thema im Phänomenbereich Rechtsextremismus sind regelmäßig die in zurückliegenden Tätigkeitsberichten der Kontrollkommission wiederholt thematisierten und auch heute bereits angesprochenen Musikveranstaltungen. Der Trend geht insoweit zu kleineren und überschaubaren Veranstaltungen, weil die Organisation und Durchführung einfacher auf konspirative Weise erfolgen kann. Es ist festzustellen, dass Thüringen im bundesweiten Vergleich hier eine unrühmliche Spitzenstellung einnimmt. So fanden hier in Thüringen im letzten Jahr – also 2025 – die meisten offen angekündigten rechtsextremistischen Musikveranstaltungen statt. Verantwortlich hierfür sind in erster Linie einzelne Lokalitäten, die in der Hand von Szenemitgliedern sind. Der Phänomenbereich der sogenannten Reichsbürger und Selbstverwalter schließt in Teilen an den Rechtsextremismus an. Es gibt hier personelle und ideologische Überschneidungen. Die Reichsbürger leugnen die Legitimität und Souveränität der Bundesrepublik Deutschland. Selbstverwalter hingegen fühlen sich der Bundesrepublik nicht zugehörig oder sie behaupten, aus dieser ausgetreten zu sein. Die Vertreter der Gruppierungen lehnen die bestehenden staatlichen Institutionen und damit auch die gesamte Rechtsordnung als nicht bindend ab. Diese Akteure sind durch Umsturzfantasien und Geschichtsrevisionismus gekennzeichnet, was nicht als harmlose Spinnerei unterschätzt werden sollte. So haben insbesondere der Fall Prinz Reuß oder das mittlerweile verbotene Königreich Deutschland gezeigt, dass Reichsbürger und Selbstverwalter sehr wohl in der Lage sind, sich zu vernetzen und zu organisieren, und auch nicht davor zurückstrecken, ihrer kruden Ideologie Handlungen folgen zu lassen. An dieser Stelle sei noch einmal der vor dem Landgericht Mühlhausen geführte Strafprozess gegen zwei mutmaßliche Reichsbürger aus Thüringen erwähnt. Die beiden Männer hatten ausweislich der gerichtlichen Feststellung versucht, Behörden durch massenhaftes Versenden von Schreiben zu blockieren, die teils hohe Geldforderungen gegen Beschäftigte des öffentlichen Diensts enthielten. Beide wurden vom Gericht unter anderem in mehr als 350 Fällen der versuchten Nötigung und versuchten Erpressung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Zahl der Reichsbürger und Selbstverwalter in Thüringen ist im Berichtszeitraum leicht angestiegen, auf ca. 1.100 Personen. Thüringen nimmt damit im Verhältnis seiner Bevölkerungszahl eine bedauerliche Spitzenposition ein. Vor dem Hintergrund der dargestellten Bedrohung durch das Agieren von Reichsbürgern und Selbstverwaltern sind die unter Mitwirkung des Amts für Verfassungsschutz durchgeführten Verfahren zum Entzug von waffenrechtlichen Erlaubnissen bzw. die Ablehnung von Anträgen auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis bedeutend. Aufgrund ihrer ablehnenden Haltung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung können diese Personen regelmäßig nicht als zuverlässig im waffenrechtlichen Sinne gelten. An den Verfahren wirkt das Amt für Verfassungsschutz durch Meldung an die zuständige Waffenbehörde nach den Regelungen in den §§ 4 und 5 des Waffengesetzes und auf Grundlage von § 21 Thüringer Verfassungsschutzgesetz mit. Ich komme nun zu der sogenannten verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates, kurz: VDS. Diese Kategorie wurde während der Coronapandemie bundesweit eingerichtet und fungierte seinerzeit als eine Art Auffangbecken für extremistische Akteure, die demokratische Institutionen in Entscheidungsprozessen infrage stellen, sich aber auf den ersten Blick keiner der übrigen Phänomenbereiche zuordnen ließen. Es wurde jedoch nach und nach deutlich, dass diese betreffenden Akteure ausgesprochen heterogen sind, unterschiedliche Einzelziele verfolgen und oftmals eine ideologische Nähe zu anderen Phänomenbereichen aufweisen. Daher wurde seit Längerem diskutiert, ob der Phänomenbereich als Kategorie zu unscharf definiert oder als eigener Phänomenbereich nicht notwendig ist. Insbesondere hatte der Bereich VDS, weil sich der größte Anteil der betreffenden Personen auch dem Rechtsextremismus oder der Reichsbürger- bzw. Selbstverwalterszene zuordnen ließ, an Bedeutung verloren. Die Bearbeitung als eigener Phänomenbereich wurde daher schließlich eingestellt. Das hat aber nicht zur Folge, dass der betreffende Personenkreis künftig nicht mehr im Fokus der Verfassungsschutzbehörden stehen wird. Vielmehr werden diese Akteure, sofern sie Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung offenbaren, weiter über einen der bestehenden Phänomenbereiche oder ohne besondere Zuordnung im Blick behalten. Da der Phänomenbereich nahezu im gesamten Berichtszeitraum noch offiziell geführt wurde, möchte ich auch hierzu noch kurz ausführen. In Thüringen fanden im Berichtszeitraum als konkrete Veranstaltungen von Vertretern des Phänomenbereiches VDS weiterhin die bekannten Montagsdemos statt. Hinzu kam ein neues Veranstaltungsformat, das sogenannte Brückenleuchten. Bei diesen Aktionen versammeln sich mit Blinklichtern ausgerüstete Personen auf gut sichtbaren Brücken, etwa über Autobahnen, um dort Banner, Plakate oder Fahnen zu zeigen. Bei derartigen Formaten haben auch der Reichsbürgerszene zugeordnete Personen mitgewirkt. Ich komme damit zum Phänomenbereich des Islamismus. Hier sind Gegenstand der Beobachtung und der Berichterstattung durch den Verfassungsschutz die extremistischen und terroristischen Vereinnahmungen des Islam. Die bereits seit dem Überfall der Hamas auf Israel im Oktober 2023 stetig hohe abstrakte Gefährdungslage besteht vor dem Hintergrund der aktuellen Situation im Gazastreifen sowie der Angriffe auf den Iran und auf Ziele der Hisbollah im Libanon fort. Islamistische Gruppen rufen zu Anschlägen auf christliche und jüdische Einrichtungen und vor allem zu religiösen Feiertagen auf öffentlichen Veranstaltungen auf. Medienwirksam wurde das vor dem Thüringer Oberlandesgericht geführte Verfahren gegen zwei in Gera ansässige afghanische Staatsangehörige, die rund um das schwedische Parlament in Stockholm einen Anschlag mit Schusswaffen als Vergeltung für die Koranverbrennung in Schweden planten. Das Gericht sah die Mitgliedschaft der beiden Männer bzw. die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland und die Verabredung zum Mord als erwiesen an und verurteilte die Angeklagten zu Freiheitsstrafen von fünf Jahren und sechs Monaten sowie zu vier Jahren und zwei Monaten. Der BGH hat die Revision der Angeklagten als unbegründet verworfen, sodass die Urteile nunmehr rechtskräftig geworden sind. Die Kommission hatte sich gesondert durch die Landesregierung dazu berichten lassen. Insbesondere für den Phänomenbereich des Islamismus ist zu beobachten, dass die Radikalisierung häufig online stattfindet. So wurde der Kontrollkommission wiederholt zu Fällen berichtet, in denen sich junge Menschen in sozialen Medien islamistisch radikalisiert haben. Damit komme ich zum Phänomenbereich „auslandsbezogener Extremismus“. Hier geht es um extremistische Bestrebungen außerhalb des Islamismus. Diese resultieren im Allgemeinen aus politischen, sozialen und ethnischen Konflikten in den jeweiligen Herkunftsländern. In der Vergangenheit lag der Schwerpunkt auf der Arbeiterpartei Kurdistans, kurz PKK. Die PKK hat im Mai 2025 ihre Auflösung und das Ende des bewaffneten Kampfes gegen den türkischen Staat verkündet. Für die Frage, ob damit tatsächlich von einem Ende der gewalttätigen Handlungen ausgegangen werden kann, sind der andauernde Friedensprozess in den Verhandlungen mit der Türkei und der künftig nach dem eigenen Bekunden der PKK ausschließlich mit politischen Mitteln beabsichtigte Kampf um die Ziele der Partei abzuwarten. Innerhalb des Phänomenbereichs des auslandsbezogenen Extremismus ist weiter die teils mit dem pro-palästinensischen Protestgeschehen verbundene Hamas-Unterstützung zu nennen. Der Umfang in Thüringen ist bislang allerdings noch überschaubar und kann für den Verfassungsschutz erst dann einen relevanten Beobachtungsgegenstand darstellen, wenn die rechtlichen Grenzen der freien Meinungsäußerung etwa durch offen antisemitische Äußerungen überschritten werden oder Verbindungen zu linksextremistischen Gruppierungen bestehen. Damit komme ich zum Phänomenbereich „Linksextremismus“. Das ideologisch breit gefächerte linksextremistische Spektrum wird durch das Ziel geeint, die bestehende Gesellschaftsordnung und die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen. Schwerpunkt in der Beobachtung durch den Verfassungsschutz sind dabei vor allem gewaltbereite Linksextremisten. Im Parteienspektrum des Linksextremismus sind die Deutsche Kommunistische Partei, kurz DKP, sowie die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands, kurz MLPD, zu nennen. Insbesondere Letztere ist in der öffentlichen Wahrnehmung durch Wahlkampf und Infostände zwar durchaus präsent, bei Wahlen bleiben die Ergebnisse linksextremistischer Parteien jedoch auf einem sehr niedrigen Niveau. Von größerer Bedeutung sind linksextremistisch orientierte, nicht als Partei organisierte Personenzusammenschlüsse, die aus gut vernetzten, teilweise bundesweit bestehenden Strukturen heraus agieren. Einzelne verborgene, operierende Gruppierungen werden für die Begehung ganzer Serien von Straftaten verantwortlich gemacht, die durch planvolles und besonders brutales Vorgehen gekennzeichnet sind. Zu nennen ist hier etwa die sogenannte Hammerbande, die durch die mediale Berichterstattung und die anhaltende Solidaritäts- und Protestbekundung bekannt sein dürfte. Mitglieder der Gruppe stammen auch aus Thüringen. Diese sollen sich im April 2022 an gewaltsamen Angriffen gegen mutmaßlich der rechtsextremen Szene angehörende Personen beteiligt haben. Es werden ihnen versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung und die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Im Zusammenhang mit hier stattfindenden Strafprozessen gegen Mitglieder der Vereinigung und deren Verurteilung insbesondere in Ungarn kam und kommt es immer wieder zu öffentlichen Kundgebungen, bei denen Sachbeschädigung in der Gestalt von solidarisierenden Graffitis stattfindet. Es wird zudem pauschal ein Ende jeglicher staatlicher Repression gegen die sogenannten Kämpfer für den Antifaschismus gefordert, unabhängig von den ihnen zur Last gelegten Straftaten. Von Bedeutung im Bereich Linksextremismus sind weiter auch wiederholte Proteste gegen Wahlkampfstände der AfD, in deren Verlauf es zu Sachbeschädigungen und Körperverletzungen kam. Hier einzuordnen sind auch die gewaltsamen Proteste im Kontext mit der Neugründung der AfD-Jugendorganisation in Gießen, in deren Vorfeld in sozialen Medien durch martialischen Protest, wie „Gießen soll brennen“, zur Gewalt aufgerufen worden war. Unter den vor Ort vertretenen Akteuren befanden sich auch der linksextremistischen Szene zugehörige Thüringer. Den letzten hier zu nennenden Phänomenbereich der Arbeit und Berichterstattung des Amts für Verfassungsschutz stellt die Spionageabwehr dar. Der Spionageabwehr kommt gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes die Aufgabe zu, sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Inland, die für eine fremde Macht erfolgen, zu beobachten, Informationen zu sammeln und diese auszuwerten. Nach wie vor stellt die Bundesrepublik Deutschland wegen ihrer zentralen geopolitischen Lage und ihrer Bedeutung innerhalb der Europäischen Union und der NATO sowie in der Eigenschaft als bedeutende Industrie- und Forschungsnation ein wichtiges Ziel für ausländische Nachrichtendienste dar. Thüringen mit seiner zentralen Lage innerhalb der Bundesrepublik ist hinsichtlich Einrichtungen der kritischen Infrastruktur und durch im Freistaat ansässige Forschungseinrichtungen interessant für Ausspähaber auch für Sabotagehandlungen. Bei einzelnen Vorkommnissen, etwa Einbrüchen, ist oft unklar, ob es sich dabei um Spionage bzw. Sabotage handelt. Drohnenüberflüge über Einrichtungen der kritischen Infrastruktur stellen ebenso eine Bedrohung dar, wie cybergestützte Sabotage im Internet. Es besteht insoweit eine hybride Bedrohungslage. Die Bedrohungssituation durch Desinformation, Spionage und Sabotage hat sich seit dem russischen Angriff auf die Ukraine erheblich verschärft. Zu beobachten ist hier eine Mischung aus staatlichen, staatlich gesteuerten und privaten Akteuren und eine Tendenz angesichts von Sanktionen und erhöhter Wachsamkeit westlicher Dienste, vermehrt sogenannte Low-Level-Agenten einzusetzen, die teils dem kleinkriminellen Milieu entstammen und die gegen Bezahlung oder ideologisch motiviert Aufträge ausführen. Dieser Modus Operandi ausländischer Dienste war mehrfach Gegenstand der Unterrichtung der Kommission. Damit komme ich mit den einzelnen Phänomenbereichen, zu denen uns in der Kommission fortlaufend berichtet worden ist, zum Abschluss. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Ende meiner Berichterstattung möchte ich mich bei meinen Kommissionskollegen für ihr Engagement bedanken. Mein Dank gilt auch den Mitgliedern der vorherigen Kontrollkommission für ihren über die letzte Wahlperiode hinausreichenden Einsatz. Auch ihnen ist es zu verdanken, dass die Kommission über den Berichtszeitraum hinweg ihrem verfassungsgemäßen Auftrag zur wirksamen Verfassungsschutzkontrolle nachkommen konnte. Die Arbeit in der Kontrollkommission war stets von Sachlichkeit und von gegenseitigem Respekt geprägt. Dies gilt auch für die Zusammenarbeit mit der Landesregierung, allen voran Herr Minister Maier und Herr Staatssekretär Müller, dem Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz Herrn Kramer, Vizepräsident Derichs und dem Leiter der Stabsstelle Controlling, Herrn Geiken, die sich uns Kommissionsmitgliedern gegenüber stets auskunftsbereit und kooperativ gezeigt haben. Bedanken möchte ich mich schließlich auch bei der Geschäftsstelle und den weiteren Bediensteten der Landtagsverwaltung, die die Arbeit der Parlamentarischen Kontrollkommission unterstützen. Und bei Ihnen bedanke ich mich, meine sehr geehrten Damen und Herren, für Ihre Geduld.
Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission hier: Mündliche Berichterstattung durch den Vorsitzenden der Parlamentarischen Kontrollkommission
Danke für die Berichterstattung. Dann eröffne ich nun die Aussprache und erteile zunächst Herrn Abgeordneten Mühlmann für die AfD-Fraktion das Wort. Bitte sehr.
Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission hier: Mündliche Berichterstattung durch den Vorsitzenden der Parlamentarischen Kontrollkommission
Frau Präsidentin, Damen und Herren Abgeordnete, der Bericht hat auf jeden Fall schon mal eins gezeigt, nämlich dass es dringend notwendig ist, dass wir dann in Regierungsverantwortung auch dem Verfassungsschutz die Aufgabe zur Beobachtung von Parteien wegnehmen, denn das ist ein erheblicher Eingriff in die Chancengleichheit und das darf so nicht mehr sein. Sie haben hier in dem Bericht Sachen in einen Topf geworfen, das ist grauslich. Auch ohne den eben gehörten Vortrag konnte Ihnen jeder hier im Land schon weit vorher problemlos sagen, um was es in diesem Bericht natürlich schwerpunktmäßig geht: Natürlich um Rechtsextremismus, Rechtsextremismus, Rechtsextremismus. Ich habe mitgezählt. Ich weiß jetzt auch, wie oft das eine Wort und das andere Wort und andere Worte genutzt wurden. Da war Rechtsextremismus ständig und ganz vorn dran.
(Zwischenruf Abg. Hande, Die Linke: Aus Gründen!)
Schließlich legen Sie ja auch diesen Schwerpunkt selbst mit fest, beispielsweise mit bei der Polizei ansässigen, leider verzerrten Statistiken. Natürlich wird in dem Zusammenhang von Ihnen auch gern die AfD genannt, denn die AfD ist schließlich Ihr Lieblingsgegner, in den Sie alles Schlechte dieser Welt hineininterpretieren können und für den es auch tatsächlich gar nicht schriftliche Nachweise oder Fakten braucht. Ihre Fakten, die nennen sich heutzutage anders. Ihre Fakten heißen heutzutage: Interpretationen. Das machen Sie zum Faktum und damit begründen Sie alles, was Sie in letzter Zeit, in den letzten zehn Jahren gegen die AfD anführen. Und nicht mal dafür nehmen Sie sich die Zeit, das tatsächlich zu erheben. Diese Arbeit haben Sie outgesourct. Der weisungsgebundene sogenannte Verfassungsschutz, der übernimmt das nämlich gern für Sie. Der hat schließlich und ganz praktisch auch Zeit dafür, denn alles, was nicht in die Erzählung vom bösen rechts passt, das wird linksliegen gelassen, ignoriert. Beispiele auch dafür gibt es genug. Und um das auch wirklich, dieses Verfahren, diese Art und Weise des Vorgehens, die jetzt sehr plakativ auch hier dargelegt wurde, die ich gerade noch mal skizziert habe, um das auch wirklich auf jeder Ebene, auf jeder einzelnen Ebene durchzuziehen, da brauchen Sie nicht nur eine politisch eingehegte Abteilung, sondern Sie haben sich auch noch die Kontrolle dieser Abteilung im Innenministerium gefügig gemacht, nämlich die Parlamentarische Kontrollkommission.
(Beifall AfD)
Sie haben über Jahre mit mehreren Gesetzesänderungen – Sie hatten es ja auch eben skizziert, wie oft die Gesetze allein in der letzten, in der Berichtszeit geändert wurden – die Kommission derart angepasst, dass die mit Abstand größte Partei hier im Landtag und auch im Land und in den Umfragen auch schon fast kurz vor einer absoluten Mehrheit stehende Partei, die AfD, von der Kontrolle ausgeschlossen ist und ausgeschlossen wird. Sie haben die Gesetze in dem Zusammenhang so geändert, wie sie es uns gern andichten, als ob wir das so täten. Und die gesetzlichen Grundlagen der ParlKK sind ja tatsächlich nur Ihr erstes Opfer gewesen, zumindest das erste Opfer, wenn ich das richtig so einschätze, denn Sie haben ja dann nicht aufgehört damit. Sie haben bei der ParlKK als Allererstes getestet, wie weit Sie mit der Änderung von Gesetzen gehen können, um eine große politische Oppositionskraft hier auszuschließen. Und währenddem Sie das gemacht haben, die Gesetze entsprechend geändert, haben Sie noch nicht mal die Skrupel gehabt, uns weiterhin zu unterstellen, wenn wir mal an der Macht wären, würden wir genauso vorgehen. Das ist Ihre Herangehensweise. Grauenvoll!
(Beifall AfD)
Insgesamt haben Sie nämlich damit ein Konstrukt geschaffen, wenn Sie das draußen jemandem, der nicht aus Ihrer Blase stammt, erzählen, dann wird der sich an den Kopf fassen und sagen, was ist hier eigentlich los, was hat das denn noch mit Demokratie zu tun. Das erleben wir ständig, wenn wir an den Infoständen sind und Leute, die mit Politik nichts zu tun haben und trotzdem das sehen, dass sie sich fragen: Was soll das eigentlich, was hat das noch mit Demokratie zu tun? Ihre angebliche Kontrolle durch die Opposition innerhalb der Parlamentarischen Kontrollkommission, die sieht mittlerweile so aus, dass zwei Linke in der Kommission sitzen, zwei von der Partei, die in einer Demokratie den politischen Gegner verbieten wollen, dessen Parteitage verhindern wollen, die nicht nur ein gestörtes Verhältnis zur Demokratie selbst haben – Stichwort: Systemchange von links –, sondern auch noch die wohl größten Antisemiten in ihren Reihen dulden, die Deutschland aktuell zu sehen bekommt.
(Beifall AfD)
Und mit denen zusammen kontrollieren Sie den sogenannten Verfassungsschutz. Wer es glaubt! Sie haben ja noch nicht mal die Skrupel, diese Art und Weise der Zusammenarbeit ganz offen im Fernsehen zu zeigen. Erst gestern hat ja der Staatsfunk offen gezeigt, wer zu dieser Regierung gehört. Jeder konnte dieses eindrückliche Bild sehen, wo alle Fraktionen des Hauses in trauter Gemeinsamkeit zusammensaßen. Die Linke, das hat sich gestern doch gut anhand dieses Beispiels bei „Fakt ist!“ gezeigt, die Linke, die gehört doch längst zu dieser Regierung hier dazu. Ohne können Sie gar nicht regieren.
(Beifall AfD)
Und vorn dran, das hat man auch gestern gesehen, der Plagiator Voigt, der erfolgreich mit seinem Privatproblem mittlerweile das ganze Land in Geiselhaft nimmt, mit seiner Weigerung anzuerkennen, wenn er Mist gebaut hat, sogar nunmehr dem Parlament letzte Woche die Arbeitsfähigkeit genommen und Thüringen damit in eine Verfassungskrise geführt hat. Diese Gemeinschaft hat sich auch den sogenannten Verfassungsschutz zur Beute gemacht, der seit Jahren mit seinen Angriffen auf die Demokratie vergeblich versucht, die einzige Opposition kleinzuhalten. Auch gestern war gut zu erkennen, wer hier tatsächlich Opposition und wer Regierung ist und wer deswegen tatsächlich den sogenannten Verfassungsschutz kontrollieren müsste und wer nicht. Das ist nämlich die AfD. Die müsste den Verfassungsschutz dringend kontrollieren, das zeigen Sie regelmäßig.
(Beifall AfD)
Eine Kontrolle dieses Angriffs auf die Demokratie entsteht nämlich nicht dadurch, indem man die Unbequemen fernhält, sie entsteht durch eine echte unabhängige Aufsicht, und die haben Sie nun mal abgeschafft. Sie können sich hier hinstellen und das Gegenteil behaupten, aber diese Unwahrheit glaubt Ihnen draußen keiner mehr, denn der Kaiser ist nackt und jeder kann es sehen.
(Beifall AfD)
Jeder kann offen sehen, dass der sogenannte Verfassungsschutz, der die größte Partei im Land beobachtet, organisatorisch vom winzigsten politischen Wettbewerber dieser Koalition gefügig gemacht wurde. Deswegen kann man das nicht ernst nehmen, wenn Sie den Bericht hier so darstellen, wie Sie das tun. Insgesamt sind Sie zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Kontrolle des Verfassungsschutzes – ich glaube, Sie hatten es anders ausgedrückt –, aber eine wirksame Kontrolle des Verfassungsschutzes zu jeder Zeit gewährleistet wäre. Ganz ehrlich, wenn ich mir das anhöre, möchte ich dieser Feststellung hiermit in aller, aller Deutlichkeit widersprechen. Eine wirksame Kontrolle kann so nicht gewährleistet werden. Eine wirksame Kontrolle kann nicht dadurch gewährleistet werden, dass sie 36 Prozent der Abgeordneten dieses Hauses einfach ausgrenzen. Sie haben die Möglichkeit – wir haben demnächst die Nachwahl –, endlich jemanden von der AfD in diese Kommission zu wählen, und dann kann es vielleicht sein, dass festgestellt wird, da wird gut gearbeitet oder so. Ich glaube zwar nicht daran. Ich glaube ganz ehrlich nicht daran. Aber Sie haben die Möglichkeit, nutzen Sie sie! Denn das alles, der Bericht, die Arbeit der Kommission, die Art und Weise, wie die Kommission besetzt ist und gewählt wurde, die Art und Weise, wie Sie die Gesetze angepasst haben, das lässt eigentlich nur einen Schluss zu, und dem können Sie eben nicht durch irgendwelche seltsamen Berichte widersprechen, nämlich dass diese Abteilung im Innenministerium was zu verbergen hat. Und Sie alle, Sie alle, wie Sie hier sitzen, decken das. Sie wollen nicht, dass die Leichen im Keller des sogenannten Verfassungsschutzes ans Tageslicht kommen, und das kann eben in einer Demokratie nicht der Fall sein, nicht richtig sein.
(Beifall AfD)
Eine Ergänzung ist mir noch wichtig. Die wirksamste Kontrolle – und wir sprechen ja hier von Kontrolle – kann keine geheim tagende Kommission sein. Die wirksamste Kontrolle in dieser Demokratie stellt der erste Teil dieses Wortes dar, nämlich „Demos“, das Volk. Das Volk sollte kontrollieren, wie diese Behörde seit Jahren von den Kartellparteien zum Kampf gegen die politische Opposition missbraucht wird. Deswegen mache ich es mir zur Aufgabe, im Falle einer AfD-Landesregierung die entsprechenden Geheimschutzregeln so zu ändern, dass wir alles, was Sie unter dem Label AfD in diesen Jahren im Verfassungsschutz gesammelt haben, öffentlich machen, dass wir jedem zeigen, welches Schindluder Sie mit dem Verfassungsschutz im Namen der Demokratie betreiben.
(Beifall AfD)
Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission hier: Mündliche Berichterstattung durch den Vorsitzenden der Parlamentarischen Kontrollkommission
Ihre Redezeit ist abgelaufen. Weitere Rednerinnen und Redner sind mir nicht gemeldet. Gibt es noch Wortmeldungen? Bitte. Herr Dr. Weißkopf für die CDU-Fraktion.
Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission hier: Mündliche Berichterstattung durch den Vorsitzenden der Parlamentarischen Kontrollkommission
Herr Mühlmann, Sie haben gesagt, der Kaiser sei nackt und man sieht es. Sind Sie der Kaiser? Denn Sie haben sich ziemlich nackt gemacht. Sie haben sich in der Weise nackt gemacht, dass Sie die Verfassung nicht verstehen. Die Parlamentarische Kontrollkommission ist parlamentarische Kontrolle, und die hat doch hier auch stattgefunden. Sie haben den Bericht gehört. Der hat Sie in die Lage versetzt, das zu erzählen – was aus meiner Ansicht nicht stimmt –, was Sie erzählen. Sie glauben, dass die parlamentarische Kontrolle gekapert worden sei und nichts anderes vorhätte, als Sie im Einzelnen zu kontrollieren und zu schikanieren – so habe ich Sie verstanden. Wenn Sie meinen, Sie sind knock-out oder sonst was, na okay. Ich sehe das nicht so, die Kommission auch nicht. Dann beschweren Sie sich, dass Sie keine Möglichkeit hätten, in der Kommission direkt zu sitzen. Unser Staat ist so angelegt, dass Sie klagen konnten. Sie haben nur die Klage verloren, das verschweigen Sie hier. Und das Dritte ist, Sie sagen, der Verfassungsschutz sei käuflich oder sonst was. Sie haben das Recht in unserer Verfassung, das nehmen Sie wahr im Untersuchungsausschuss 8/2, dem sogenannten Kramer-Untersuchungsausschuss. Was erzählen Sie hier? Es ist schlicht und ergreifend Unfug. Wenn der Verfassungsschutz sich rechtsextreme Leute vornimmt, dann hat das vielleicht einen Grund.
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)
Und es wird nicht etwas nicht rechtsextrem, wenn Sie viele Stimmen bekommen. Wenn Sie sich so fühlen, dass Sie verfassungsrechtlich rechtsextrem sind, dann ist das das Problem von Ihnen, nicht vom Verfassungsschutz.
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)
Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission hier: Mündliche Berichterstattung durch den Vorsitzenden der Parlamentarischen Kontrollkommission
Sehr geehrte Kolleginnen der demokratischen Fraktionen, liebe Zuschauende am Livestream und die zwei oder drei oder vier auf der Tribüne, die Reaktion des Herrn Mühlmann war ja regelrecht prognostizierbar. Also, er wird definitiv das Amt für Verfassungsschutz, den Präsidenten Herrn Kramer versuchen zu delegitimieren. Er wird definitiv versuchen zu unterstellen, dass das alles ja gekauft wäre, dass das alles ja beeinflusst, manipuliert usw. usf. wäre. Es ist irgendwie herrlich, mitzubekommen, wie durchschaubar diese Abgeordneten der AfD zumindest in Bezug auf das Amt für Verfassungsschutz und ihre Kritik sind. Was man auch gemerkt hat in der Rede von Herrn Mühlmann, er hat wahrscheinlich nicht zugehört beim Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission bzw. scheint da einen Trigger zu haben. Nämlich immer dann, wenn AfD erwähnt wird, geht es ah, merke ich mir, merke ich mir und bringe dann die Kritik daran. Er hört aber nicht zu, weil, sonst hätte er die wirkliche Kritik an dem, was die Parlamentarische Kontrollkommission jetzt hier berichtet hat, vielleicht auch liefern können. Daran merkt man dann auch, dass es der AfD überhaupt nicht um eine wirkliche parlamentarische Kontrolle dessen, was der Verfassungsschutz macht, geht, sondern ihm geht’s nur darum, sich selber in irgendeiner Art und Weise herauszuschlängeln. Ich versuche es mal, an zwei Beispielen deutlich zu machen. Der Vorsitzende hat gerade hier berichtet, dass sie als Parlamentarische Kontrollkommission die Möglichkeit haben, ins Amt für Verfassungsschutz zu gehen und sich dort Akten auch direkt anzuschauen und nicht nur Bericht erstatten zu lassen. Mein Verständnis einer Kontrolle wäre eine über die Berichterstattung hinausgehende. Hingehen, selber die Akten anschauen und selber aus den Akten und dem, was man dort liest, gegebenenfalls auch Kritik, Änderungen, Hinweise, Aufforderungen und Ähnliches mehr, formulieren, hinterfragen. Und zwar nicht nur das hinterfragen, was wer auch immer aus dem AfV in welcher Sitzung des AfV auch immer von sich gibt, sondern aufgrund eigener – ich nenne es jetzt mal – Recherche und Einordnung. Ich sage Ihnen das jetzt ganz ehrlich, ich finde das schwach. Ich würde von den Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission erwarten, dass Sie dieser Aufgabe auch nachkommen. An der Stelle wäre eine Kritik angebracht gewesen. Das nimmt nichts davon, dass es gut ist, dass es wieder regelmäßige Treffen gibt. Es nimmt nichts davon, dass der Bericht zumindest im Vergleich zu anderen Berichten schon umfassender darstellt, was die da eigentlich machen. Weil, für die, die es nicht wissen: Die Treffen sind geheim. Offiziell wissen wir nicht mal, in welchem Raum die sich treffen und erst recht wissen wir nicht, was ihnen berichtet wird. Jetzt kommt der nächste Kritikpunkt: In vergangenen Berichten ist durch die Parlamentarische Kontrollkommission unter anderem auch mit dargestellt worden, wie viele sogenannte stille SMS es in Thüringen gegeben hat, wie viele Observationen, Wohnraumüberwachung, Einsatz von IMSI usw. Das steht alles nicht drin. Da, muss ich ehrlich sagen, hinterfrage ich auch ein Stück weit, inwieweit Sie da einer Transparenzpflicht gegenüber dem Parlament nachkommen, und wünsche mir, dass für einen kommenden Bericht, der hoffentlich nicht wieder erst zwei Jahre dauert, solche Informationen dem Parlament zur Verfügung gestellt werden. Und wenn dann wieder jemand kommt und erklärt, „oh Geheimhaltung, ganz schlimm“ – sorry, die reine Veröffentlichung von Zahlen ist noch lange keine Gefährdung von geheimhaltungsbedürftigen Informationen, vor allem dann nicht, wenn parallel der Vorsitzende der Parlamentarischen Kontrollkommission selber in seiner Rolle als Abgeordneter und zuständiger Innenpolitiker Kleine Anfragen stellt, um zumindest in Teilen die Informationen zu bekommen und sie dann auch bekommt. Also was spricht dagegen, die Zahlen auch im Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission zu veröffentlichen? Nichts. Auch da eine Anregung aus dem Parlament an die Parlamentarische Kontrollkommission, ein paar mehr Informationen zur Verfügung zu stellen, denn das, was wir jetzt hier vorgetragen bekommen haben, kannte ich alles. Mir ist unklar, ob das, was vorgetragen wurde, zu einem Zeitpunkt in der Parlamentarischen Kontrollkommission Thema war, in dem es noch nicht öffentlich medial bekannt war – Stichwort „Knockout 51“, Stichwort „Letzte Verteidigungswelle“, Stichwort „Prinz Reuß“ –, oder ob es eine Nachberichterstattung des Amts für Verfassungsschutz in der Parlamentarischen Kontrollkommission war. Auch da wäre es vielleicht sinnvoll, mal zu erwähnen, zu welchem Zeitpunkt es denn die Berichte gab. So kann ich sagen: schöne Erzählung. Mir fehlt einiges. Ich muss auch ehrlicherweise sagen, ich finde es ein bisschen schwierig – ich weiß nicht, ob das berichtet wurde oder ob das im vorgetragenen Bericht weggelassen wurde –, die komplette Vernetzung der extrem rechten Szene wird hier überhaupt nicht erfasst. Da geht es dann auch um die Vernetzung der AfD, die sich so gern vom Rechtsextremismus freisprechen möchte, zu anderen extrem rechten Strukturen, die hier in Thüringen, aber auch über Thüringen hinaus bestehen. Nur als letztes Beispiel: die Sächsischen Separatisten, die unter anderem mit Waffen auf Polizeibeamte losgegangen sind und die man so gern als Teil der AfD betrachtet. Das ist jetzt zwar erst kürzlich gewesen, trotzdem fehlt komplett ein Verständnis davon, wie extrem rechte Strukturen funktionieren, spiegelt sich im Bericht nicht wider. Ich weiß nicht, ob das in der Parlamentarischen Kontrollkommission Thema war. Bin da nicht drin, will da nicht rein und will Ihnen eins erklären: Sie reden immer so groß von Demokratie. Zur Demokratie gehört auch, mit demokratischen Mehrheiten gewählt zu werden. Sie müssen damit klarkommen, dass sie nicht gewählt wurden. Das ist Demokratie. Dann können Sie sich vorn hinstellen, können mimimi machen und rumheulen und irgendwas anderes noch, aber das ist Demokratie. Man braucht die Mehrheit. Die Mehrheit sind nicht 36 Prozent, die Mehrheit sind 50 Prozent plus 1. Das sollte mal in Ihre Köpfe reinkommen.
(Beifall Die Linke)
Ein letzter Satz: Im Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission wurde jetzt unter anderem auch erwähnt, dass man die sogenannte Delegitimierung, die VDS oder wie auch immer es genannt wird, jetzt doch nicht mehr extra erfasst, weil man festgestellt habe, das seien im weitesten Sinne alle irgendwie auch Reichsbürger oder mehrheitlich Rechtsextremisten. Krass!
(Zwischenruf aus dem Hause)
Das steht im Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission. Dass Sie nicht zugehört haben, ist uns allen bewusst geworden. Das Amt für Verfassungsschutz, das Frühwarnsystem, hat Jahre, nachdem das von Antifaschistinnen, aber auch aus der Fraktion Die Linke, teilweise auch aus der SPD geäußert wurde, erkannt, dass die sogenannten Delegitimierer
Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission hier: Mündliche Berichterstattung durch den Vorsitzenden der Parlamentarischen Kontrollkommission
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das wird mir seitens der Abgeordneten nicht angezeigt. Seitens der Landesregierung erkenne ich ebenfalls keine Wortmeldungen. Dann schließe ich den Tagesordnungspunkt. Noch mal der Hinweis: Tagesordnungspunkt 2 wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 3 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 8/3669 ZWEITE BERATUNG Ich eröffne die Aussprache und erteile zunächst Frau Abgeordneter Düben-Schaumann für die AfD-Fraktion das Wort. Bitte sehr.
Achtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Außerkraftsetzung der Verpflichtung zur Bestellung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Thüringen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen Abgeordnete, werte Zuschauer, schauen wir uns einmal an, wie Ihre Politik inzwischen aussieht im besten Deutschland aller Zeiten. Die Menschen wissen nicht mehr, wie sie ihre Rechnungen bezahlen sollen, Familien verzichten auf Dinge, die früher selbstverständlich waren. Es regnet in Kitas, weil das Geld für die Sanierung des Dachs fehlt, und Kinder in Grundschulen sind auf heruntergekommene sanitäre Anlagen angewiesen. Der Staat erzielt Steuereinnahmen auf Rekordhöhe und trotzdem erzählen Sie den Bürgern ständig, dass für ihre Probleme kein Geld vorhanden sei. Während Straßen und Brücken verfallen und den Kommunen das Wasser bis zum Hals steht, fabulieren Sie vom reichen Deutschland. Das wundert mich nicht, denn für Ihre politischen Lieblingsprojekte reicht es anscheinend immer. Sie verschleudern das sauber verdiente Geld der deutschen Steuerzahler für Projekte in alle Welt, fördern linke NGOs mit Millionen und Abermillionen und haben dabei längst jeden Überblick verloren, wer abkassiert und wofür das eigentliche Geld ausgegeben wird. Ständig werden dafür neue Beauftragte für irgendetwas geschaffen, werden neue Projekte aufgemacht und Fördertöpfe befüllt, als gäbe es kein Morgen. Und wenn dann irgendwann mal jemand fragt, was das alles kostet und was dabei konkret herauskommt, wird es plötzlich ganz still. Heute reden wir über einen weiteren Auswuchs dieser Politik, die sogenannten Gleichstellungsbeauftragten. Hier in Deutschland ist die Gleichberechtigung von Männern und Frauen seit Jahrzehnten gesellschaftliche Realität. Das hat mit Ihrem Gleichstellungsirrsinn aber auch rein gar nichts zu tun. Sie ist rechtlich fest verankert, wird im Alltag gelebt und ist für uns längst eine Selbstverständlichkeit.
(Beifall AfD)
Die wirklich mutigen Frauen und Männer erkämpften sie seinerzeit entgegen aller gesellschaftlichen Konventionen. Sie ist ein unverrückbarer Bestandteil unserer freiheitlichen Rechtsordnung, die einzig durch die von Ihnen allein hier zu verantwortenden unkontrollierten Einwanderung zunehmend in Gefahr gerät. Dazu aber kein Wort aus Ihren Reihen – nur Schweigen im Walde. Was für eine Heuchelei!
(Beifall AfD)
Diese Gefahr werden Ihre Beauftragten, Stellvertreterinnen, Arbeitskreise und Verwaltungsvorschriften nicht lösen und Sie wissen das genau. Vor allen Dingen aber wissen die Menschen da draußen das mittlerweile ganz genau. § 33 der Thüringer Kommunalordnung zwingt Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern eine Gleichstellungsbeauftragte und eine Stellvertreterin zu bestellen. Aufgabe dieser ist die Verwirklichung des Grundrechts auf Gleichberechtigung von Mann und Frau. Die ganze Verlogenheit zeigt sich dann in der Tatsache, dass ausschließlich Frauen beauftragt werden können und indem Männer von vornherein für die Besetzung des Amtes ausgeschlossen werden. Männer können nicht nur nicht gewählt werden, auf Bundesebene und in einigen Bundesländern steht Männern in der Sache nicht mal das aktive Wahlrecht zu. Was für eine Geschlechterdiskriminierung!
(Beifall AfD)
Die Frauen im öffentlichen Dienst im Land Thüringen sind keine benachteiligte Minderheit, sondern die Mehrheit. Der Frauenanteil in Gemeinden, Gemeindeverbänden beträgt 63,4 Prozent. Absurder geht es kaum noch. Aber alle machen mit. Kommen wir zur kommunalen Selbstverwaltung. Warum muss der Freistaat einer Stadt vorschreiben, wie sie ihre Verwaltung organisiert? Warum entscheiden Sie hier in Erfurt darüber, welches Personal eine Kommune vorhalten muss? Und warum glauben Sie, dass die Bürgermeister und Gemeinderäte vor Ort unfähig sind, solche Entscheidungen selbst zu treffen? Sie glauben, alles müsse von oben geregelt, kontrolliert und beaufsichtigt werden – so wie im guten alten Sozialismus. Neue Stellen, neue Posten, neue Beauftragte – geschaffen von der Politik und gern besetzt mit Leuten, die in ihrem Sinne ideologisch gefestigt sind. Aber, der Bürger interessiert sich nicht dafür, wie viele Beauftragte es wofür gibt. Denn während den Kommunen das Geld für ihre eigentlichen Aufgaben fehlt, wächst der politische Apparat immer weiter. Sie haben den Bogen längst überspannt. Eine Kleine Anfrage meines Kollegen René Springer im Deutschen Bundestag ergab, dass es auf Bundesebene mindestens 548 Gleichstellungsbeauftragte gibt. Die Betonung liegt auf mindestens. Man weiß es nämlich nicht. Die Bundesregierung kennt die tatsächlichen Kosten dieses Apparates nicht. Die Ausgaben für Freistellung, zusätzliche Mitarbeiter und weitere Ressourcen sind nicht gesondert erfasst. Gleichzeitig wird der Nutzen der Gleichstellungsbeauftragten nicht systematisch überprüft. Trotzdem ist eine Reduzierung oder Abschaffung dieser Stellen nicht vorgesehen. Das ist leider kein Bundesphänomen. Auch in Thüringen ist es nicht möglich, an verlässliche Zahlen, geschweige denn an belastbare Resultate zu kommen. Fest steht nur, dass eine Gleichstellungsbeauftragte in Thüringen bis zu 7.500 Euro verdient. Genau das ist doch der entscheidende Punkt: Wenn niemand genau sagen kann, was eine Struktur kostet und gleichzeitig niemand systematisch überprüft, was sie tatsächlich bewirkt,
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Das ist doch bei Ihnen dieselbe Frage!)
warum wird dann so getan, als sei ihre Existenz alternativlos? Sehr geehrte Kollegen, Sie müssen doch zugeben, dass für den Bürger da draußen Ihr Gleichstellungsbürokratiemonster keinerlei erkennbaren Mehrwert hat.
(Beifall AfD)
Sie kündigen regelmäßig Bürokratieabbau an, aber schreiben gleichzeitig immer neue Pflichtstrukturen fest. Zeigen Sie doch mal etwas Mut. Eine staatliche Struktur abzubauen bedeutet, sich von einem Stück politischer Macht zu verabschieden. Wir wissen, dass das für Sie schwer ist. Seien Sie einmal selbstlos. Verzichten Sie auf die Schaffung weiterer Posten und Pöstchen. Überführen Sie Ihre Vollzeitgleichstellungsbeauftragten in sinnvolle Aufgaben, wo sie tatsächlich gebraucht werden. Die Kollegen in den Kommunen werden es Ihnen danken. Und investieren Sie das Steuergeld der Thüringer in eine funktionierende Verwaltung und eine leistungsfähige kommunale Infrastruktur. Das sind die Dinge, die für die Menschen im Alltag zählen, meine Damen und Herren.
(Beifall AfD)
Die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau war in unserer Gesellschaft längst selbstverständlich, bis Die Linke sie als neues Geschäftsmodell für sich entdeckt hat.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Ihre Ahnungslosigkeit ist unfassbar!)
Sehr geehrte Kollegen, helfen Sie dabei, diesem Irrsinn endlich ein Ende zu setzen, dass wir für die Menschen Politik mit Sinn und Verstand machen. Stimmen Sie unserem Antrag zu, das wäre ein Anfang. Danke.
(Beifall AfD)
Achtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Außerkraftsetzung der Verpflichtung zur Bestellung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Thüringen
Als nächsten Redner rufe ich Herrn Abgeordneten Quasebarth für die Fraktion Thüringen.Gerecht auf. Bitte sehr.
Achtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Außerkraftsetzung der Verpflichtung zur Bestellung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Thüringen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir beraten diesen Gesetzentwurf heute zum zweiten Mal. Worum geht es? Noch mal kurz für die Zuschauer am Livestream und die Zuschauer bei uns auf dem Zuschauerrang. Es geht darum, dass die AfD die Gleichstellung künftig freiwillig stellen will. Natürlich geht es dabei nicht um die Gleichstellung an sich, sondern um die in den kommunalen Verwaltungsstrukturen. Wir haben es gerade schon eingehend gehört. Aber das Prinzip soll sein: Gleichstellung, wenn es halt passt. Das ist nun der zweite Entwurf, den wir hier vorgelegt bekommen haben. Über den ersten ist genug gesagt worden. Wir haben ihn kritisiert. Es gab Zeit genug, ihn zu ändern. Darum stellen wir nun die Frage: Was ist in den vergangenen Wochen passiert? Die Antwort lautet ganz schlicht und einfach: Nichts. Nichts ist passiert. Es sieht noch ganz genauso aus. Es bleibt dabei: In Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern gibt es nach AfD-Modell Gleichstellung, wenn es denn passt. Spannend dabei: Selbstverständlich soll die Gleichstellung als kommunale Aufgabe im Gesetz stehen bleiben – immerhin –, aber wie sie organisiert wird, das soll künftig vollständig der einzelnen Kommune überlassen werden. Ich muss sagen, das haben Sie geschickt eingefädelt. In Kommunen mit wenig Geld gibt es dann halt keine Gleichstellungsbeauftragten mehr und die AfD kann halt mit den Schultern zucken und sagen, tja, ist nicht unsere Schuld, wenn die Kommune kein Geld hat, Pech für die Frauen. Und das Schöne ist, Sie können das gleich auch noch als Bürokratieabbau verkaufen. Sie nennen das vielleicht clever, ich nenne das schwach und respektlos,
(Beifall Thüringen.Gerecht, SPD)
denn Sie hatten so viel Zeit für Ihre Überarbeitung. Ihr erster Entwurf kam vor den Sommerferien, jetzt haben wir September. Was haben Sie die ganze Zeit gemacht? Antworten auf unsere Fragen haben Sie ebenfalls keine gefunden. Noch immer machen Sie eine Konkurrenz auf, wo es gar keine geben dürfte, eben die zwischen Gleichstellung und Brandschutz.
(Unruhe AfD)
Und bis heute nennen Sie keine Zahl, keine konkrete Einsparungssumme, keine belastbare Prognose. Das ist schwach. Das ist eine schwache Leistung.
(Beifall Thüringen.Gerecht, SPD)
Und respektlos ist es auch. Die Frauen und Mädchen in diesem Land haben es längst verstanden, darum noch mal für den männlichen Teil Ihrer Fraktion: Derzeit gibt es in Thüringen einen verbindlichen Mindeststandard – nach Ihrem Modell dann nicht mehr. Nach Ihrem Modell läuft es dann so: Eine Kommune hat noch eine Gleichstellungsbeauftragte, eine bezahlt vielleicht noch eine halbe Stelle und eine sagt, ach komm, Gleichstellung. Was, frage ich Sie, hat das noch mit Respekt vor der Lebensleistung von Frauen zu tun? Wenn Sie Frauen sagen, sorry, aber wenn du in einer strukturschwachen Region lebst, gibt es halt weniger Gleichstellung. Oder noch besser: Sorry, aber Bürgermeister und Gemeinderat sind von der AfD und finden Gleichstellung eher so ... Sie nennen das Flexibilität, wir nennen das schwach und respektlos.
(Unruhe AfD)
Und da haben wir noch nicht über das Problem mit der Verfassung gesprochen, das Ihr Entwurf aufmacht. Unsere Thüringer Verfassung sagt ausdrücklich: Land, Gebietskörperschaften und andere Träger öffentlicher Verwaltung sind verpflichtet, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern durch geeignete Maßnahmen zu fördern und zu sichern. Natürlich steht dort nicht, jede Kommune muss exakt dieses eine Organisationsmodell haben, aber – sorry – fördern und sichern ist eben etwas anderes als „macht doch, was ihr wollt“.
(Beifall Thüringen.Gerecht, SPD)
Ich will es kurz machen. Das hier ist der zweite Entwurf. Sie hatten Ihre Chance, Sie haben sie nicht genutzt. Beim ersten Entwurf hätte man noch streiten können, ob es Ihnen tatsächlich um Verwaltungsvereinfachung geht, aber dieser Entwurf – unverändert. Das ist auch ein Signal, das Sie damit aussenden. Gleichstellung ist für die AfD eher so freiwillig. Wenn wir das machen, ist es ein krasser Rückschritt. Gleichstellung ist eben kein Luxus, den man sich in finanziell guten Jahren leistet und in schlechten wieder streicht. Selbstverständlich diskutieren wir bei verfassungsrechtlich vorgegebenen Aufgaben über das Wie, das ist doch gar keine Frage. Selbstverständlich diskutieren wir, welche Strukturen effizient sind. Selbstverständlich gehört auch dazu, zu fragen, ob bestehende Verfahren verbessert werden können. Aber die Frage, ob wir einen verbindlichen Auftrag in die Freiwilligkeit verschieben, das ist etwas völlig anderes. Das machen wir nicht bei Bildung, das machen wir nicht beim Schutz von Kindern und das machen wir nicht bei der Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Auch bei der Gleichstellung werden wir das nicht tun.
(Beifall Thüringen.Gerecht, SPD)
Ich will Ihnen auch sagen, warum: Unsere Partei, die Teil dieser Koalition ist, für die ich hier spreche, heißt Thüringen.Gerecht. Gerechtigkeit heißt für uns Respekt,
(Unruhe AfD)
und zwar Respekt vor der Lebensleistung der Frauen in diesem Land. Respekt heißt für uns, es ist uns nicht egal. Wo immer Menschen in diesem Land leben, muss der Staat seinen Job machen und er muss dort funktionieren. Die Lebensleistung von Frauen in Thüringen – ich gehe sogar so weit zu sagen, die Lebensleistung der Frauen in Ostdeutschland – verdient nicht weniger Anerkennung und Verlässlichkeit, sondern mehr. Deshalb bleibt unsere Haltung auch in der zweiten Beratung ganz klar: Über die beste Ausgestaltung von Gleichstellung kann und soll man streiten, aber Gleichstellung selbst ist keine freiwillige Zugabe kommunaler Politik. Deshalb lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab. Danke schön.
(Beifall Thüringen.Gerecht, SPD)
Achtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Außerkraftsetzung der Verpflichtung zur Bestellung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Thüringen
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Quasebarth. Als Nächste rufe ich Frau Abgeordnete Güngör für die Fraktion Die Linke auf.
Achtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Außerkraftsetzung der Verpflichtung zur Bestellung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Thüringen
Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauende am Livestream! Dass die AfD eine in sich geschlossene und zutiefst frauenfeindliche Programmatik vertritt, ist nicht neu und ich glaube, über die Herleitung dessen haben wir bei der ersten Beratung dieses Gesetzentwurfs ausführlich gesprochen. Aber ich bin schon immer wieder geschockt: Also entweder ist es wirklich ein aktives Nicht-Fakten-Benennen oder Sie sind einfach wahnsinnig schlecht im Recherchieren. Wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, dass Thüringer Gleichstellungsbeauftragte nur weiblich besetzt werden können: Also Entschuldigung, googeln ist dann auch nicht so schwer. Es gibt einen männlich besetzten Gleichstellungsbeauftragten in Thüringen. Den lassen Sie unter den Tisch fallen, weil Sie ja gar nicht ihn als Person angreifen wollen – das unterstelle ich Ihnen jetzt mal, dass Sie das nicht auf einer persönlichen Ebene machen wollten –, sondern weil es Ihnen ja schlichtweg um Ihre Rhetorik geht, zu sagen: Oh nein, die armen Männer können einen bestimmten Posten nicht bekommen und das geht aber schon mal gar nicht und deswegen tun wir jetzt so, als würden nur Frauen Gleichstellungsbeauftragte werden können. Ich sage Ihnen was ganz ehrlich: Ich würde mich sehr freuen, wenn der Kampf um Gleichberechtigung einer wäre, der von allen Geschlechtern gleichermaßen getragen wäre, und nicht einer wäre, der maßgeblich von Frauen getragen wird.
(Beifall Die Linke)
Dann wären wir gesamtgesellschaftlich schon mal einen großen Schritt weiter. Wenn Sie dann ausführen – also Gleichstellung ist für Sie ja offensichtlich nur ein reiner Kostenfaktor –, die Menschen wissen nicht mehr, wie sie ihre Rechnungen bezahlen sollen, Sparkurs von Merz und Klingbeil war sicherlich die Anspielung. Die ist ja leider sogar richtig, das Problem ist nur, Sie benennen nicht mal hier, dass Frauen diejenigen sind, die gerade die größten Rechnungen zu tragen haben. Wenn wir über Streichung und Verkürzung vom Familiengeld, vom Elterngeld reden, wenn wir darüber sprechen, dass Frauen der Unterhaltsvorschuss von nicht zahlenden Männern nicht mehr staatlich ausgeglichen werden soll, dann sind eben vor allem Frauen diejenigen, die die Rechnungen aktuell nicht mehr stemmen können. Deswegen ist es so absurd, wenn Sie einerseits die finanzielle Lage von Bürgerinnen und Bürgern benennen und andererseits so tun, als wäre irgendwie im Haushalt hier auf kommunaler Ebene das Größte bei den Gleichstellungsbeauftragten einzuholen. Es ist schlichtweg falsch. Wenn Sie weiter ausführen, dass ja seit Jahrzehnten die Gleichstellung von Frauen und Männern Realität und – ich zitiere – eine Selbstverständlichkeit sei, das ist schon sehr spannend, wenn wir doch fast jeden Tag in Deutschland geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen und Mädchen erleben – fast jeden Tag ein Femizid –,
(Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: …!)
nein, nicht abhängig von einer bestimmten Herkunftsethnie. Sie wissen das auch, das zeigen auch alle Studien.
(Beifall Die Linke)
Aber für Sie gibt es Opfer erster Klasse und Opfer zweiter Klasse und da machen nun mal alle anderen Demokratinnen und Demokraten hier im Rund nicht mit. Wenn sich Frauen wegen einer finanziellen Abhängigkeit nicht gegen partnerschaftliche Gewalt wehren können, nicht die freie Wahl haben zu gehen, wenn zu Hause Bedingungen herrschen, die ihnen schaden, und wenn es nicht mal eine Generation her ist, dass Vergewaltigung in der Ehe in Deutschland nicht strafbar war – das ist die Generation meiner Mutter, die Generation meiner Großmutter, für die das noch nicht strafbar war –, stellen Sie sich hier hin und sagen, seit Jahrzehnten haben wir eine Gleichstellung von Mann und Frau. Ja, schön wäre es doch. In der Welt leben wir aber leider nicht.
(Beifall Die Linke, Thüringen.Gerecht)
In der Welt würde ich sehr gern leben. Wir leben in einer Welt, in der Frauen in Parlamenten weiter massiv unterrepräsentiert sind, wo sowohl im Bundestag als auch in den Landtagen, wie beispielsweise hier im Thüringer Landtag, ein Maximum Frauenanteil von rund 35 Prozent herrscht. In Sachsen-Anhalt sind es jetzt unter 22 Prozent. Wir sind 50 Prozent der Gesellschaft, wir sollten 50 Prozent aller relevanten Ämter und Posten haben.
(Beifall Die Linke)
Aber das kommt bei Ihnen alles nicht vor, weil, Sie glauben wohl, die Männer machen gut genug Politik im Sinne von Frauen. Auch das zeigt die Realität leider nicht. So, und jetzt muss ich leider doch, Herr Kollege Quasebarth, sagen: Wenn Sie sich hier hinstellen und rhetorisch fragen, was haben Sie denn die ganze Zeit getan, und das Vorliegen hier als schwach und respektlos bezeichnen, da bin ich in der Bewertung ganz bei Ihnen, keine Sorge. Aber was ich persönlich auch als schwach und respektlos empfinde, ist eine Brombeerkoalition, die einen Gleichstellungsausschuss eingerichtet hat, der aktuell nicht von Ihnen bespielt wird. Im Gleichstellungsausschuss sind aktuell weiterhin Anträge der Linken und zwischendurch ist die Landesregierung selbst so nett, auch mal ein Papier auf die Tagesordnung zu setzen. Ansonsten ist das ein sehr dünnes Gremium. Wenn es Ihnen aber reicht, sagen zu können, aber wir haben doch diesen Gleichstellungsausschuss eingerichtet und deswegen ist die Gleichstellung jetzt schon an allen Ecken und Enden gegeben – ja, dann nehme ich das zur Kenntnis. Das ist für mich jetzt aber auch nicht gerade stark und respektvoll, so ehrlich muss ich an der Stelle sein.
(Beifall Die Linke)
Ich freue mich sehr und bin mir sicher, dass wir hier heute als demokratische Fraktionen diesen Angriff auf gleichstellungspolitische Errungenschaften und die wichtige gleichstellungspolitische Arbeit unserer kommunalen Beauftragten abwenden. Ich freue mich auch ehrlich, dass dann heute hier kein Rückschnitt in Sachen Parität passiert. Aber liebe Leute, ein Fortschritt ist es leider auch wirklich nicht. Ein Fortschritt würde nämlich bedeuten, dass wir auch mal etwas progressiver über gleichstellungspolitische Belange reden. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Achtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Außerkraftsetzung der Verpflichtung zur Bestellung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Thüringen
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Güngör. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung spricht wer? Frau Staatssekretärin Rudolph? Nein?
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Tja, so wichtig ist Gleichstellung!)
Möchte die Landesregierung sich zu Wort melden?
(Zwischenruf Maier, Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung: Ja!)
Ja, Herr Innenminister Maier.
Achtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Außerkraftsetzung der Verpflichtung zur Bestellung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Thüringen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Landesregierung hat den von der Fraktion der AfD vorgelegten Gesetzentwurf für ein Achtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Außerkraftsetzung der Verpflichtung zur Bestellung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Thüringen bereits im Rahmen der ersten Beratung am 26. Juni 2026 abgelehnt. Die Fraktion der AfD hat in der ersten Beratung des Gesetzentwurfs am 25. Juni noch einmal deutlich gemacht, dass sie die in § 33 Abs. 1 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung geregelten Pflichten der Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern, eine Gleichstellungsbeauftragte und eine Stellvertreterin zu bestellen, abschaffen möchte, damit die Gleichstellungsbeauftragten eingespart werden können. Dies wird der Verantwortung für die Erfüllung des Verfassungsauftrags aus Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen nicht gerecht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann hier nur bekräftigen, dass strukturelle Benachteiligungen von Frauen auch in Zukunft die aktive Förderung und Sicherung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern durch die Bestellung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten erfordern. Deshalb lehnt die Landesregierung den vorliegenden Gesetzentwurf weiterhin ab. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, SPD)
Achtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Außerkraftsetzung der Verpflichtung zur Bestellung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Thüringen
Vielen Dank, Herr Minister. Weitere Wortmeldungen liegen mir aktuell nicht vor. Dann können wir nun über den Gesetzeswurf in zweiter Beratung abstimmen. Wer stimmt diesem Gesetzentwurf zu? Das sind die Abgeordneten der Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? Das sind die Abgeordneten der Fraktionen Die Linke, der SPD, Thüringen.Gerecht, der CDU sowie die aktuell drei fraktionslosen Abgeordneten. Vielen Dank. Gibt es Enthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann ist dieser Gesetzentwurf nun abgelehnt worden und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich gebe noch mal den Hinweis, dass Tagesordnungspunkt 4 von der Tagesordnung abgesetzt wurde. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 5 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 8/4090 ERSTE BERATUNG Ist die Begründung gewünscht? Das wird mir nicht angezeigt. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile zunächst Herrn Abgeordneten Kießling für die AfD-Fraktion das Wort. Herr Kießling? Sie haben das Wort, wenn Sie mögen.
Thüringer Gesetz zu dem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, werte Zuschauer an den Bildschirmen, der vorliegende Staatsvertrag wird als notwendige Anpassung des Glücksspielrechts vorgestellt. Das ist richtig, aber unvollständig. Er beseitigt praktische Vollzugsprobleme und erweitert zugleich die Eingriffsbefugnisse der gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder erheblich. Deshalb braucht dieser Entwurf eine gründliche und kritische Beratung. Unser Maßstab als AfD-Fraktion ist klar. Wer spielt, muss vor Sucht, Überschuldung, Betrug und Manipulation geschützt werden. Minderjährige gehören konsequent vom Glücksspiel ausgeschlossen. Dieser Schutz gelingt aber nur, wenn legale Angebote tatsächlich attraktiv und erreichbar bleiben und der illegale Markt wirksam bekämpft wird. Ein Regelwerk, das seriöse Anbieter überzieht, während ausländische Schwarzmarktangebote per Mausklick erreichbar sind, verfehlt leider seinen Zweck. Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 hat virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casino-Spiele erstmals ohne strenge Voraussetzungen zugelassen – Herr Maier, vielleicht spielen Sie da auch manchmal mit. Dazu gehören – die Diskussionen auf der Ministerbank – Identitätsprüfungen, anbieterübergreifende Einzahlungslimits, das Verbot parallelen Spiels, das Sperrsystem OASIS, Früherkennung und Sozialkonzepte. Die jetzige Änderung schärft an einer wichtigen Stelle nach. Das ist richtig. Der Abgleich mit OASIS darf nur über die Kennung der konkreten Betriebsstätte oder Internetdomain erfolgen. Die Weitergabe dieser Kennungen wird verboten und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Das ist nachvollziehbar, denn eine Sperrdatei schützt nur, wenn ihre Nutzung kontrollierbar ist. Auch die erweiterte Zulässigkeitsprüfung kann sinnvoll sein. Glücksspiel ist anfällig für Geldwäsche und Begleitkriminalität. Erkenntnisse von Polizei, Strafverfolgungsbehörden und der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen dürfen aber daher nicht grundsätzlich ausgeblendet werden. Aber laufende oder sogar eingestellte Ermittlungen sind keine Verurteilungen. Bei Abfragen im Ausland, besonders in Drittstaaten, müssen Anlass, Datenqualität, Zweckbindung und Löschung im Gesetz selbst eindeutig begrenzt sein. Ein Hinweis auf die Datenschutzgrundverordnung alleine genügt hier nicht. Den größten Eingriff bedeuten die Netzsperren. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 19. März 2025 entschieden, dass die bisherige Vorschrift nicht gegen einen nicht verantwortlichen Internetzugangsvermittler eingesetzt werden konnte. Nun soll die GGL auch Anbieter reiner Durchleitung verpflichten können. Außerdem sollen Sperren selbst dann möglich sein, wenn das illegale Glücksspiel untrennbar mit weiteren Inhalten verbunden ist. Damit wächst die Gefahr, dass rechtmäßig Inhalte mitgesperrt werden. Illegale Anbieter dürfen sich nicht hinter ausländischen Servern verstecken. Netzsperren dürfen trotzdem nur das letzte Mittel sein. Der Vorrang des Vorgehens gegen Betreiber und Hostanbieter, eine genaue Bezeichnung des zu sperren Angebots, eine dokumentierte Verhältnismäßigkeitsprüfung und wirksamer Rechtsschutz gehören ausdrücklich in die Normen. Rechtsstaatliche Grenzen sind kein Hindernis für Spielerschutz. Sie machen staatliches Handeln belastbar. Kritisch sehen wir außerdem die pauschale Vertraulichkeit sämtlicher Sitzungen, Beratungen und sonstiger Befassungen des Verwaltungsrats der GGL. Sensible Einzelfälle können geschützt werden. Eine flächendeckende Geheimhaltung von Vorlagen, Ergebnissen, Auftragsvergaben geht jedoch zu weit. Parlamentarische Auskunftsrechte bleiben zwar formal bestehen – ja –, das Informationsinteresse der Öffentlichkeit wird dennoch zurückgedrängt. Schließlich löst dieser Änderungsstaatsvertrag die Grundfrage noch nicht: Ist das Verhältnis zwischen Online-Angeboten und dem stationären Glücksspiel kohärent? Online kann rund um die Uhr gespielt werden, während Spielhallen mit Abständen, Sperrzeiten und weiteren Standortvorgaben belastet sind. Überregulierung des legalen Markts stärkt am Ende den Schwarzmarkt und schwächt damit den Spielerschutz. Der abschließende Evaluierungsbericht ist erst am 31. Dezember dieses Jahres 2026 vorgesehen. Seine Ergebnisse müssen in die weitere Gesetzgebung einfließen. Wir stimmen der Überweisung an den zuständigen Innen- und Kommunalausschuss natürlich gerne zu, um das Weitere zu besprechen. Unsere endgültige Zustimmung hängt davon ab, ob Netzsperren, Auslandsabfragen und Geheimhaltung rechtsstaatlich enger gefasst werden. Wir als AfD-Fraktion wollen wirksamen Spielerschutz, konsequentes Vorgehen gegen illegale Anbieter und faire Bedingungen für den legalen Markt. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zu dem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021
Danke schön. Hier liegen mir zum jetzigen Stand keine weiteren Meldungen vor. Das scheint so korrekt zu sein. Dann schaue ich in Richtung der Landesregierung. Bitte, Herr Minister.
Thüringer Gesetz zu dem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, mit diesem Gesetzentwurf liegt Ihnen heute das Zustimmungsgesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 vor, den ich am 18. März 2026 gemeinsam mit allen anderen Bundesländern unterzeichnet habe. Er soll am Tag nach der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde bundeseinheitlich in Kraft treten. Erklärtes Ziel ist es, die Ratifizierungsverfahren im IV. Quartal 2026 abzuschließen. Einige Bundesländer haben dieses Verfahren bereits abschließend durchlaufen. Mit der heutigen Vorlage dieses Zustimmungsgesetzes möchte die Landesregierung Thüringen ihren Beitrag für die zeitnahe Verabschiedung des Gesetzes leisten. Der Glücksspielstaatsvertrag 2021, mit dem seinerzeit ein grundlegender Wandel in der Glücksspielregulierung in Deutschland vollzogen wurde, sieht eine systematische Überprüfung der Regeln und deren Auswirkungen vor. Der hier in Rede stehende Änderungsstaatsvertrag greift das Prüfergebnis des Zwischenberichts zur Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 vom 31. Januar 2024 auf. Er setzt dringliche Modifizierungen bereits bestehender Verfahren und Befugnisse um und beinhaltet zudem Vereinfachungen sowie Klarstellungen von Verfahrensregeln. Als besonderes Beispiel möchte ich die Anpassung der Regeln zum sogenannten IP-Blocking in Form von Netzsperren gegenüber Dienstanbietern hervorheben. Hierbei handelt es sich um ein zentrales Vollzugsinstrument für das effektive Vorgehen gegen unerlaubtes Glücksspiel. Nach ergangener höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bedarf diese Regelung einer Neuformulierung, um bestehende Vollzugsdefizite auszuräumen. Zudem ist infolge des Außerkrafttretens des Telemediengesetzes eine Anpassung an das aktuelle EU-Recht in Form des Digital Services Act erforderlich. Die Länder haben eine Verbändeanhörung und in Bezug auf die geplante Änderung der Regelung des IP-Blocking das Notifizierungsverfahren nach EU-Richtlinie 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft bei der Europäischen Kommission durchgeführt. Die Verbändeanhörung umfasste die Beteiligung der Fachverbände, der Konferenz der unabhängigen Datenaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder sowie der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten. Die Länder haben alle Stellungnahmen geprüft und sich mit vorgebrachten Einwänden auseinandergesetzt. Diese führten zu geringfügigen Änderungen des Entwurfstexts. Insgesamt haben die Änderungen des Staatsvertrags keine Auswirkungen auf den Haushaltsplan oder die Finanzplanung. Die Landesregierung hat den Landtag am 12. Februar 2026 über den Entwurf des Zweiten Staatsvertrags zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 gemäß Artikel 67 Abs. 4 der Verfassung des Freistaats Thüringen unterrichtet. Der Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung hat die Unterrichtung in seiner 14. Sitzung am 12. März 2026 in öffentlicher Sitzung beraten und ohne Änderungen zur Kenntnis genommen. Ich bitte Sie um Ihre Unterstützung, das Ratifizierungsverfahren in Thüringen schnellstmöglich abschließen zu können. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)
Thüringer Gesetz zu dem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021
Vielen Dank. Dann stimmen wir nun zunächst über diese Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss ab. Wer dem seine oder ihre Zustimmung geben möchte, den oder die bitte ich nun um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen sowie von den fraktionslosen Abgeordneten. Ich frage der Form halber nach Gegenstimmen, nach Stimmenthaltungen. 1 Stimmenthaltung. Dann verfahren wir so. Damit schließe ich die Beratung – bitte?
Thüringer Gesetz zu dem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021
Mein Fehler. Dann stimmen wir nun noch über die Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung ab. Wer dieser Ausschussüberweisung seine oder ihre Zustimmung geben möchte, den oder die bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, Thüringen.Gerecht und der CDU. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sind die fraktionslosen Abgeordneten. Vielen Dank. Dann ist das abgelehnt. Dann haben wir die Abstimmung für den Haushalts- und Finanzausschuss aber erfolgreich gemacht. Das heißt, eine Abstimmung über die Federführung ist nicht nötig. Ich schließe die Beratung und diesen Tagesordnungspunkt. Mit Blick auf die Tagesordnungspunkte, die für den morgigen Freitag bereits gesetzt sind, kommen wir nun zu Tagesordnungspunkt 22 dazu: Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 8/4224 Die Berichterstattung wird durch den Vorsitzenden übernommen. Ich erteile Ihnen das Wort. Herr Abgeordneter Dr. Dietrich, bitte.
Beratung des Zwischenberichts in der Form eines Sachstandsberichts der Enquetekommission 8/1 „Lehren aus der SARS-CoV-2-Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemie- und sonstige Gesundheits-Krisenlagen“ über den Arbeitsstand und das weitere Vorgehen der Kommission
Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste in nah und fern, keine Angst, das wird jetzt nicht so lange dauern wie bei Herrn Hande eben. Es ist eine sehr übersichtliche Berichterstattung. Bevor ich zum Sachstand komme, möchte ich der Landtagsverwaltung für die verlässliche Zuarbeit danken. Ausdrücklich danke ich auch dem Wissenschaftlichen Dienst, welcher gleich zu Beginn der Kommissionsarbeit und später in der Frage des Minderheitenrechts nach § 79 Abs. 1 der Geschäftsordnung zugearbeitet hat.
(Beifall AfD)
Mein Dank gilt ebenso den sachverständigen Mitgliedern für ihre Arbeit und vor allem ihre Geduld beim Erdulden der parlamentarischen Abläufe. Die Enquetekommission 8/1 legt mit Drucksache 8/3763 ihren Zwischenbericht in Form eines Sachstandsberichts vor. Er soll keine Bewertung der getroffenen Maßnahmen und keine Handlungsempfehlungen enthalten. Teil C enthält ein Sondervotum der Mitglieder der AfD-Fraktion und der von ihr benannten Sachverständigen. Die Kommission hat nicht die Ermittlungsbefugnisse eines Untersuchungsausschusses, sie ist auf freiwillige Mitwirkung angewiesen. Daher an dieser Stelle auch mein Dank an alle, die uns Zuschriften und Kenntnisnahmen zum Untersuchungsgegenstand der Kommission zugesandt haben. Weiterhin danke ich der Landesregierung für ihre Auskunftsbereitschaft, auch wenn noch einige Fragen offen sind. Konstituiert hat sich die Kommission am 27. Juni 2025. Ihr gehören zwölf Abgeordnete und zwölf Sachverständige Mitglieder an, was wir aber heute geändert haben. Der Bericht dokumentiert acht Sitzungen, fünf Themenkomplexe und vier Arbeitsgruppen aus den Reihen der Sachverständigen. Eine fünfte wird angestrebt. Beraten wurden bislang 66 Vorlagen. Zur Informationsgewinnung: Begonnen wurde mit dem Bericht des Thüringer Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie in der Vorlage 8/826. Es folgten Berichtsersuchen in den Vorlagen 8/783 und 8/784 zur Resilienz kritischer Infrastrukturen, zu den gesetzlichen Grundlagen des Krisenmanagements der Fragenkatalog in der Vorlage 8/1175. Zugeliefert wurden die Vorlagen 8/1473 in einer Neufassung am 5. März sowie 8/1782 und 8/1784 am 8. Juni dieses Jahres. Aus der Kommission wurde benannt, was fehlt: Protokolle des IMAS, also des Interministeriellen Arbeitsstabs für Notfallangelegenheiten, Verordnung aus dem Bildungsministerium und eine zugesagte tabellarische Übersicht der ausstehenden Unterlagen. Bisher liegen sie noch nicht vor, sie seien in der Erstellung. Geändert hat sich über die Zeit, wer die Landesregierung in der Enquetekommission vertritt: Zunächst berichtete das Fachressort, vor allem das TMSGAF; seit Februar 2026 koordiniert eine eigens eingerichtete Stabsstelle der Staatskanzlei die Zuarbeit. Seit dem 5. Juni vertritt deren Leiter die Landesregierung als Gesamtvertreter. Vertreter einzelner Ministerien nehmen bei gegebener Notwendigkeit teil. Jetzt zur 7. Sitzung am 24. April: Sie war mit 12 statt 13 benötigter Mitglieder nicht beratungs- und beschlussfähig und wurde vertagt. In der Fortsetzung am 5. Juni wurde die beantragte schriftliche Anhörung mit Ergänzung beschlossen. Dazu eine Klarstellung, weil es in den Medien anderslautende Berichte gab: Sowohl die Einladung als auch der Antrag der AfD, der Gegenstand der Sondersitzung war, waren mängelfrei. Die Landtagsverwaltung und der Wissenschaftliche Dienst haben korrekt zugearbeitet, auf die geschäftsordnungsrechtlichen Fragen hingewiesen und die rechtliche Klärung begleitet. Ein Fehler der Verwaltung lag dem Vorgang nicht zugrunde. Für die weitere Arbeit gilt: Die Arbeitsgruppen werden fortgeführt, die Themenkomplexe A bis E des Einsetzungsbeschluss in den kommenden Sitzungen bearbeitet, dazu mündliche und schriftliche Anhörungen durchgeführt. Im August wurde der Terminplan für das kommende Jahr beschlossen. Ich bitte den Thüringer Landtag, den Zwischenbericht in Drucksache 8/3763 zur Kenntnis zu nehmen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Beratung des Zwischenberichts in der Form eines Sachstandsberichts der Enquetekommission 8/1 „Lehren aus der SARS-CoV-2-Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemie- und sonstige Gesundheits-Krisenlagen“ über den Arbeitsstand und das weitere Vorgehen der Kommission
Vielen Dank für die Berichterstattung. Dann eröffne ich nun die Aussprache und erteile zunächst Frau Abgeordneter Heber für die CDU-Fraktion das Wort.
Beratung des Zwischenberichts in der Form eines Sachstandsberichts der Enquetekommission 8/1 „Lehren aus der SARS-CoV-2-Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemie- und sonstige Gesundheits-Krisenlagen“ über den Arbeitsstand und das weitere Vorgehen der Kommission
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertreter, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörer auf der Tribüne und am Livestream! Ja, die Coronapandemie hat tiefe Spuren hinterlassen, bei Kindern und Familien, bei älteren und pflegebedürftigen Menschen, bei Beschäftigten im Gesundheitswesen, bei Selbstständigen und Unternehmen. Und sie hat auch Spuren hinterlassen im Verhältnis vieler Bürgerinnen und Bürger zum Staat und im Vertrauen in politische Entscheidungen. Deshalb ist es richtig, dass wir die Zeit aufarbeiten. Und ich sage Ihnen ausdrücklich, Aufarbeitung darf nicht heißen, Entscheidungen von damals im Nachhinein schönzureden. Sie darf nicht heißen, Fehler kleinzureden. Und sie darf auch nicht heißen, berechtigte Kritik an Maßnahmen, an Grundrechtseingriffen, an der Krisenkommunikation oder an der damaligen Datenlage einfach beiseite zu schieben. Im Gegenteil, wir müssen genau hinschauen, wir müssen fragen, was richtig war, wir müssen fragen, was falsch war. Und wir müssen auch den Mut haben zu sagen, mit dem Wissen von heute, würden wir manches anders entscheiden. Aber Aufarbeitung verlangt eben noch etwas anderes: Sorgfalt, Ergebnisoffenheit und die Bereitschaft, zwischen Erkenntnis und politischer Vorfestlegung zu unterscheiden. Genau dafür hat dieser Landtag die Enquetekommission eingesetzt. Der Auftrag ist klar beschrieben. Die Enquetekommission soll die Erfahrungen aus der SARS-CoV-2-Pandemie bündeln. Sie soll eine Bestandsaufnahme des Verlaufs und der Folgen des Pandemiegeschehens in Thüringen sowie der politischen Maßnahmen vornehmen. Sie soll sich außerdem damit beschäftigen, welche längerfristigen politischen Weichenstellungen sich in dieser Krise als besonders herausfordernd oder als nicht ausreichend krisenfest erwiesen haben. Und aus all dem sollen schließlich Handlungsempfehlungen für künftige Pandemien und sonstige gesundheitliche Krisenlagen entstehen. Dieser Auftrag ist entscheidend für unsere heutige Debatte, denn wir haben im Thüringer Landtag zwei Instrumente zur Aufarbeitung der Pandemie. Wir haben einen Untersuchungsausschuss und wir haben eine Enquetekommission. Beide schauen zurück. Aber sie schauen mit unterschiedlicher Aufgabenstellung zurück. Der Untersuchungsausschuss hat ausdrücklich den Auftrag, Handlungen und Unterlassungen der Landesregierung zu untersuchen. Er soll unter anderem klären, ob Maßnahmen über eine ausreichende gesetzliche Grundlage verfügten, ob sie mit rechtsstaatlichen Grundsätzen und insbesondere mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip vereinbar waren und ob vermeidbare Fehler gemacht wurden. Das ist ein klarer Kontroll- und Aufklärungsauftrag. Die Enquetekommission dagegen betrachtet die Erfahrungen der Vergangenheit, um daraus Konsequenzen für die Zukunft zu entwickeln. Vielleicht ist das die präziseste Unterscheidung. Der Untersuchungsausschuss fragt stärker nach der konkreten Verantwortung für vergangenes staatliches Handeln. Die Enquetekommission fragt, welche Lehren wir aus diesen Erfahrungen ziehen. Beides ist wichtig, beides hat seine Berechtigung, aber beides ist nicht beliebig austauschbar. Meine Damen und Herren, genau vor diesem Hintergrund müssen wir den Zwischenbericht betrachten und wir sollten schon seine Bezeichnung ernst nehmen. Es handelt sich eben nicht um einen Abschlussbericht. Es handelt sich um einen Zwischenbericht in Form eines Sachstandsberichts. Das bedeutet, wir dokumentieren einen Arbeitsstand. Wir befinden uns weiterhin in einem Prozess der Informationsgewinnung, der Anhörung, der wissenschaftlichen Bewertung und auch der politischen Diskussion. Das Ergebnis steht noch nicht fest. Und das soll es auch nicht. Der Charakter dieses Berichts besteht gerade darin, den weiteren Beratungen und den daraus abzuleitenden Maßnahmen nicht vorzugreifen. Das ist keine Formalie. Das ist ein Grundprinzip seriöser Enquetearbeit. Genau deshalb müssen wir über das Sondervotum der AfD sprechen. Selbstverständlich steht der AfD ein Sondervotum zu. Darüber gibt es auch überhaupt keinen Streit. Ein Sondervotum bedeutet aber gerade, dass eine Fraktion oder auch einzelne Mitglieder sagen können: Wir bewerten bestimmte Sachverhalte anders, wir ziehen andere Schlussfolgerungen und wir halten bestimmte Feststellungen für unzureichend. Das gehört zum Parlamentarismus. Aber ein Sondervotum bedeutet nicht, dass man sich einen eigenen Einsetzungsbeschluss schreiben kann. Ein Sondervotum erlaubt eine andere Antwort. Aber es erlaubt nicht, sich eine andere Frage zu stellen. Der Antrag der Enquetekommission gilt für die Mehrheit, er gilt für die Minderheit und er gilt auch für ein Sondervotum. Und genau hier sehe ich ein grundlegendes Problem im Vorgehen der AfD. Denn immer wieder verschiebt sich die Perspektive weg von der Frage, was können und müssen wir aus dieser Krise lernen, hin zu der Frage, wer hat Schuld, wer hat Recht verletzt und wer muss dafür zur Verantwortung gezogen werden. Das lässt sich sogar am eigenen Wortlaut des Sondervotums festmachen. Dort wird im Zusammenhang mit der Thüringer Maßnahmenpolitik danach gefragt, wer dafür zur Verantwortung zu ziehen ist, wenn die Grenzen des geltenden Rechts überschritten wurden. Meine Damen und Herren, ich sage ausdrücklich, das ist keine illegitime Frage, ganz im Gegenteil. Wenn geltendes Recht überschritten worden sein sollte, muss ein Parlament das selbstverständlich aufklären. Aber dafür gibt es den Untersuchungsausschuss. Die Enquetekommission ist kein Gericht. Sie spricht niemanden schuldig, sie spricht niemanden frei. Sie ist auch kein zweiter Untersuchungsausschuss durch die Hintertür. Ihr Auftrag ist ein anderer. Das zeigt sich auch an einzelnen Beiträgen aus der bisherigen Arbeit. So wurde von einem von der AfD benannten Sachverständigen im Zusammenhang mit der Ministerpräsidentenkonferenz vom März 2020 die Frage aufgeworfen, ob damals ausreichende Verhältnismäßigkeitsabwägungen und Folgenabschätzungen vorgenommen worden seien. In einer späteren Sitzung wurden sogar Parallelen zu einem Gerichtsverfahren gezogen. Solche Positionen dürfen geäußert werden. Natürlich dürfen sie Gegenstand einer Debatte sein. Aber entscheidend ist, was wir als Enquetekommission daraus machen. Wir sammeln Informationen, wir hören Sachverständige, wir hören unterschiedliche wissenschaftliche Positionen. Wir hören Menschen, die die Pandemie aus völlig unterschiedlichen und verschiedenen Perspektiven erlebt haben. Und gerade deshalb verbietet es sich, das Ergebnis schon vorwegzunehmen. Denn wenn ich schon vorher weiß, wer verantwortlich ist, wenn ich schon vorher weiß, welches Urteil am Ende stehen soll, dann brauche ich eigentlich auch keine Enquetekommission mehr. Dann ist die Untersuchung nicht mehr ergebnisoffen. Dann heißt das Prinzip: Das Urteil steht fest, jetzt suchen wir nur noch Belege dafür. Das darf nicht unser Maßstab sein.
(Beifall CDU)
Meine Damen und Herren, damit wir uns nicht missverstehen, ich will eine kritische Coronaaufarbeitung und ich halte sie gerade aus familien- und sozialpolitischer Sicht für notwendig. Wir müssen uns anschauen, was Schul- und Kindergartenschließungen mit Kindern und Jugendlichen gemacht haben. Wir müssen uns anschauen, was es für Familien bedeutet, wenn Erwerbsarbeit, Betreuung, häusliche Beschulung und möglicherweise noch die Pflege von Angehörigen gleichzeitig bewältigt werden mussten. Wir müssen fragen, was der Wegfall von sozialen Kontakten, Sport, Vereinsleben und Unterstützungsstrukturen für Kinder und Familien bedeutet hat. Wir müssen den Kinderschutz in den Blick nehmen. Wir müssen uns anschauen, was Besuchsbeschränkungen für alte, kranke und pflegebedürftige Menschen bedeutet haben. Wir müssen die Situation des medizinischen Personals betrachten. Wir müssen über die Leistungsfähigkeit unseres öffentlichen Gesundheitsdiensts sprechen. Und wir müssen sehr ernsthaft darüber reden, wie politische Entscheidungen kommuniziert wurden und warum sich ein Teil der Bevölkerung irgendwann nicht mehr mitgenommen fühlte. Das sind keine Randfragen. Das sind die Fragen, aus denen politische Konsequenzen entstehen müssen. Und selbstverständlich gehört dazu auch die Frage, ob Maßnahmen verhältnismäßig waren und welche Auswirkungen sie hatten. Aber der Zweck unserer Arbeit ist nicht, auf parlamentarischem Weg ein Urteil über einzelne Personen zu sprechen. Unser Zweck ist: Was machen wir beim nächsten Mal besser? Deshalb sage ich Ihnen, das ist der Auftrag, den dieser Landtag hat. Am Ende wird sich die Qualität unserer Arbeit nicht daran messen lassen, wer heute die schärfste Rede hält. Sie wird sich daran messen lassen, ob Thüringen bei der nächsten großen Gesundheitskrise besser vorbereitet ist, ob unser Gesundheitsdienst schneller reagieren kann, notwendige Daten verfügbar sind und ob wir besonders verletzliche Menschen besser schützen, Kinder und Familien stärker mitdenken, Entscheidungen nachvollziehbarer kommunizieren. Dieser Auftrag gilt für uns alle. Deshalb mein Apell: Stellen wir kritische Fragen, benennen wir die Fehler. Und schließlich: Erst zuhören, dann untersuchen, dann bewerten und schließlich die richtigen Konsequenzen für die Zukunft ziehen. Genau dafür ist die Enquetekommission da. Vielen Dank.
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)
Beratung des Zwischenberichts in der Form eines Sachstandsberichts der Enquetekommission 8/1 „Lehren aus der SARS-CoV-2-Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemie- und sonstige Gesundheits-Krisenlagen“ über den Arbeitsstand und das weitere Vorgehen der Kommission
Vielen Dank. Als nächster Abgeordneter erteile ich Frau Muhsal für die AfD-Fraktion das Wort. Bitte schön.
Beratung des Zwischenberichts in der Form eines Sachstandsberichts der Enquetekommission 8/1 „Lehren aus der SARS-CoV-2-Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemie- und sonstige Gesundheits-Krisenlagen“ über den Arbeitsstand und das weitere Vorgehen der Kommission
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, wir wollen das Coronaunrecht aufarbeiten. Unrecht aufarbeiten kann aber nur der, der wissen will, wie es wirklich war, der bereit ist, die Frage nach Verantwortung und Schuld zu stellen und auch zu beantworten. Aufarbeiten kann auch nur der, dessen Ziel am Ende Wahrheit, Gerechtigkeit und auch Frieden in der Gesellschaft ist.
(Beifall AfD)
Der richtige Weg, diese Aufarbeitung in Thüringen zu leisten, ist und bleibt der Coronauntersuchungsausschuss. Den Grundstein dafür haben wir zu Beginn der Legislatur mit unserem Antrag auf Einsetzung des Untersuchungsausschusses gelegt. Richtigerweise enthält der Zwischenbericht der Enquetekommission daher auch den Hinweis – ich zitiere wörtlich –: „Anders als Untersuchungsausschüsse arbeiten Enquetekommissionen vor allem zukunftsorientiert. Ihre Tätigkeit ist nicht auf die nachträgliche Aufklärung eines Missstandes und die Herstellung politischer Verantwortlichkeiten ausgerichtet. Weder obliegt es Enquetekommissionen, eine der Beweiswürdigung eines Untersuchungsausschusses gleichkommende Wertung abgeschlossener Sachverhalte vorzunehmen, noch verfügen Enquetekommissionen über investigative Befugnisse wie etwa die zwangsweise Ladung von Zeugen oder einem Aktenvorlagerecht gegenüber der Landesregierung. Sie sind mithin auf Kooperation von Ministerien, Behörden, Verbänden und Expertinnen und Experten angewiesen.“ Ja, die Enquetekommission kann längst nicht so viel wie ein Untersuchungsausschuss. Genau genommen bietet die Enquetekommission zum jetzigen Zeitpunkt gegenüber dem Untersuchungsausschuss keinerlei Mehrwert. Das haben auch andere Abgeordnete gesehen, zum Beispiel Herr Wogawa, ehemals BSW, der meinte – ich zitiere –, die Enquete sei „einfach nur ein Trick, um die Aufarbeitung zu verhindern.“ Seltsamerweise stimmte er kurze Zeit später der Einsetzung der Enquetekommission zu. Oder Herr Zippel von der CDU-Fraktion, der im November 2024 fragte, was genau man denn glauben würde, was in einer Enquete besprochen würde, was nicht auch in einem Untersuchungsausschuss besprochen werden könnte. Trotzdem stimmte die CDU-Fraktion der Einsetzung der Enquete zu. Herr Hutschenreuther, ehemals BSW, stellte vorher in Richtung Linke die Frage, ob sie eigentlich merken würde, dass sie gerade die Rede dafür halten würde, die Enquetekommission nach dem Untersuchungsausschuss einzusetzen. Trotzdem stimmte er kurze Zeit später für die Einsetzung der Enquetekommission. Wir erkennen eine Linie. Sie alle wollte ursprünglich keine Enquetekommission und haben sie trotzdem eingesetzt. Ein unvoreingenommener Betrachter kann daraus eigentlich nur einen Schluss ziehen: Ihnen ist es nicht wichtig, umfassend aufzuarbeiten. Sie wollen bloß Aktionismus betreiben, um davon abzulenken, dass Sie gar nicht aufarbeiten wollen.
(Beifall AfD)
Offensichtlich ist es Ihnen auch nicht wichtig, eine gute Grundlage dafür zu schaffen, tatsächlich Handlungsempfehlungen für die Zukunft geben zu können. Denn wie soll beurteilt werden, was in Zukunft besser gemacht werden kann, wenn die Bewertung dessen, was falsch gemacht wurde, überhaupt nicht erfolgt ist? Richtig ist: Erst kommt die Aufarbeitung, dann können Handlungsempfehlungen folgen.
(Beifall AfD)
Dass Sie das wider besseres Wissen ignorieren, zeigt, wes Geistes Kind Sie sind. Demgegenüber haben wir als AfD-Fraktion diverse Anträge eingereicht, die darauf abzielten, zu erkennen, welche Daten und Fakten der damaligen Landesregierung zum jeweiligen Entscheidungszeitpunkt überhaupt vorlagen. Dabei ging es um Krisenstabs- und Arbeitsstabsprotokolle, strukturierte Krankenhausdaten und Datengrundlagen der epidemiologischen Lagebewertung. Was macht die Enquetemehrheit? Sie lehnt diese Anträge ab. Sie verweigern sich den Tatsachen, wollen aber trotzdem Handlungsempfehlungen geben. So geht Aufarbeitung nicht.
(Beifall AfD)
Wenn es in den Diskussionen dann noch um Daten und Fakten ging, dann war die Antwort der Landesregierung auffällig oft – ich zitiere das wörtlich –: „Dazu liegen dem Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie keine Informationen vor.“ Auch daran zeigt sich, dass wir den Untersuchungsausschuss brauchen, in dem sich die Landesregierung nicht so einfach aus der Affäre ziehen kann. Darüber hinaus wurde aktiv versucht, die Aufklärungs- und Aufarbeitungsarbeit der AfD-Fraktion zu blockieren, und das funktionierte so: Wir beantragten eine schriftliche Anhörung zur Übermittlung von Daten der Kassenärztlichen Vereinigung an das Paul-Ehrlich-Institut – diese schriftliche Anhörung durchzuführen. Diese schriftliche Anhörung ist ein Minderheitenrecht, sodass die Anhörung gemäß unserer Geschäftsordnung zwingend durchzuführen ist. Was macht die Enquetemehrheit? Sie lehnt diese Anhörung entgegen der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags ab. In der darauffolgenden Sondersitzung – man hofft ja doch, dass die Kollegen nach einer gewissen Bedenkzeit den Sinn der Geschäftsordnung erfassen – wurde von den anderen Mitgliedern diese Sondersitzung blockiert, indem sie in nicht ausreichender Zahl erschienen waren, sodass das Gremium nicht beschlussfähig war. Wenn der Zwischenbericht in diesem Zusammenhang von – ich zitiere – „überflüssigen Diskussionen um Formalitäten“ redet, dann kann ich Ihnen nur nahelegen, nehmen Sie unsere Geschäftsordnung, nehmen Sie das Recht, an das wir alle gebunden sind, ernst, denn diese Geisteshaltung, diese Missachtung des Rechts, die hat in der Coronazeit dafür gesorgt, dass vielen Menschen Unrecht geschehen ist, und davon sollten Sie sich abkehren.
(Beifall AfD)
Schlussendlich wurde die schriftliche Anhörung dann am 05.06.26 beschlossen, ganze drei Monate nach Antragstellung. Das heißt, eine Enquetemehrheit hat drei Monate lang sich dagegen gesträubt, sich damit zu befassen, ob und wie die fortlaufende und systematische Überwachung der Sicherheit der Coronaimpfung in Thüringen funktioniert hat. Wie wollen Sie da Handlungsempfehlungen für die Zukunft geben? Eine weitere Sternstunde Ihrer Demokratie war auch der Versuch, die Information der Öffentlichkeit über die Dinge, die in der Enquete passieren, einzuschränken. Konkret beantragten die damaligen Koalitionsfraktionen, dass den Kommissionsmitgliedern verboten werden sollte, über den Inhalt nicht öffentlicher Sitzungen in der Öffentlichkeit zu sprechen, und das, obwohl die Geschäftsordnung des Thüringer Landtags unmissverständlich und ausdrücklich festlegt, dass selbstverständlich der Beratungsgegenstand und das Beratungsergebnis nicht öffentlicher Sitzungen der Presse und Außenstehenden mitgeteilt werden dürfen – § 78 Abs. 2 Satz 1 GO, Frau Heber.
(Beifall AfD)
Sie haben versucht, uns und unseren Sachverständigen einen Maulkorb zu geben, und Sie sind an der Rechtslage und an unserem Willen, auch an dieser Stelle Recht und Gesetz durchzusetzen, letztendlich damit gescheitert, und das ist gut so.
(Beifall AfD)
Nicht unerwähnt lassen möchte ich auch, dass die AfD-Fraktion beantragt hat, eine Betroffenenanhörung einer Selbsthilfegruppe von Menschen, die unter Post-Covid oder unter den Folgen der Coronaimpfung leiden, durchzuführen.
Beratung des Zwischenberichts in der Form eines Sachstandsberichts der Enquetekommission 8/1 „Lehren aus der SARS-CoV-2-Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemie- und sonstige Gesundheits-Krisenlagen“ über den Arbeitsstand und das weitere Vorgehen der Kommission
Entschuldigung. Frau Abgeordnete Muhsal, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Heber?
Beratung des Zwischenberichts in der Form eines Sachstandsberichts der Enquetekommission 8/1 „Lehren aus der SARS-CoV-2-Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemie- und sonstige Gesundheits-Krisenlagen“ über den Arbeitsstand und das weitere Vorgehen der Kommission
Grundsätzlich schon, aber ich würde erst mal zu Ende sprechen. Meine Redezeit ist vielleicht auch noch auf eine Erwiderung dann an Sie ausgelegt. Es ging darum, eine Betroffenenanhörung durchzuführen. Da frage ich Sie: Was glauben Sie denn, wie sich Menschen fühlen, die immer noch unter den Folgen von Corona leiden, die vielleicht einen Impfschaden haben, die einen völlig anderen, einen sehr viel schwereren Lebensalltag haben als vor der Impfung? Wir sollten diesen Menschen nicht nur zuhören, sie nicht nur ernst nehmen, sondern wir sollten ihnen auch die Gewissheit geben, dass ihnen nach bestem Wissen und Gewissen geholfen wird. Ich weiß gar nicht, wie oft dieser unser Antrag vertagt wurde, wie oft ich gebeten worden bin, diesen Antrag zurückzuziehen, bis er dann endlich, weil wir nicht lockergelassen haben, beschlossen worden ist. Ich hoffe, dass die betroffenen Menschen und insbesondere die Impfgeschädigten jetzt Gehör finden.
(Beifall AfD)
Zu guter Letzt möchte ich auch noch auf die Arbeitsmoral der Landesregierung in der Enquetekommission zu sprechen kommen. Für die Sitzung am 6. März 2026 ließ uns die Thüringer Landesregierung am 5. März, wohlgemerkt erst nachmittags, Unterlagen zukommen. Datiert waren die Unterlagen auf Januar 2026. Das heißt, die Landesregierung ließ diese Informationen mehrere Wochen lang liegen, um sie den Mitgliedern der Enquetekommission so kurzfristig wie möglich vor der Sitzung zukommen zu lassen, sodass diese nicht mal mehr sinnvoll gesichtet werden konnten. Das ist ein Armutszeugnis.
(Beifall AfD)
Das gleiche Spielchen wiederholte sich im Übrigen zur Sitzung am 5. Juni 2026 – also keine Besserung. Außerdem konnte die Landesregierung in dieser Sitzung nicht verlässlich angeben, welche Unterlagen bereits vorlagen, in welcher Vorlage sie zugeleitet worden waren und ob die Zuleitungen vollständig waren. Sie verstehen vielleicht, warum mir der Ausdruck „Chaostruppe“ nicht nur aus aktuellem Anlass in den Kopf kommt.
(Beifall AfD)
Für alle, die sich weiter informieren wollen, kann ich auch mitteilen, dass der öffentliche Teil der Enquetekommissionssitzung auch sowohl vor Ort als auch online abrufbar ist. Das heißt, wer sich selbst aus erster Hand informieren möchte, kann das gern tun. Alles in allem steht die derzeitige Arbeit der Enquetekommission bislang nicht für Aufarbeitung, sondern für die Verhinderung von Aufarbeitung. Abschließend möchte ich Ihnen noch mal ganz deutlich sagen: Es liegt auch in Ihrer Hand, das zu ändern. Auch Sie können sich entscheiden, das Coronaunrecht aufzuarbeiten, Sie müssen es nur wollen. Frau Schweinsburg ist leider nicht da, aber ich habe gehört, dass sie letzte Woche von der „bekloppten Brandmauer“ gesprochen hat. Wenn Sie die Brandmauer für bekloppt halten, dann reißen Sie sie doch ein, denn wir brauchen keine Brandmauer, wir brauchen Wahrhaftigkeit. Wir brauchen echtes Mitgefühl, echte Aufarbeitung und Gerechtigkeit für alle Leidtragenden der Coronamaßnahmen. Danke.
(Beifall AfD)
Beratung des Zwischenberichts in der Form eines Sachstandsberichts der Enquetekommission 8/1 „Lehren aus der SARS-CoV-2-Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemie- und sonstige Gesundheits-Krisenlagen“ über den Arbeitsstand und das weitere Vorgehen der Kommission
Als nächster Rednerin erteile ich Frau Abgeordneter Stark für die Fraktion Die Linke das Wort. Frau Heber, ich hatte Sie gesehen, aber es wurde nicht angenommen und es ist ja auch berechtigt.
Beratung des Zwischenberichts in der Form eines Sachstandsberichts der Enquetekommission 8/1 „Lehren aus der SARS-CoV-2-Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemie- und sonstige Gesundheits-Krisenlagen“ über den Arbeitsstand und das weitere Vorgehen der Kommission
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, ich will kaum Worte über diesen Redebeitrag der AfD verlieren, denn was wir seit Jahren in diesem Parlament beobachten, ist, dass es der AfD-Fraktion nicht um konstruktive Arbeit geht. Es geht ihr darum, Zweifel und Misstrauen zu schüren, indem zum Beispiel die verfassungsrechtlichen Grenzen und Möglichkeiten zweier vollkommen verschiedener parlamentarischer Gremien absichtlich verwischt werden, wie im vorliegenden Sondervotum. Denn hier wird die Enquetekommission als ein sinnloses und überflüssiges Gremium dargestellt. Ich stelle weiterhin fest, es geht der AfD in der Enquetekommission und auch in dieser Aussprache nicht darum, praktikable Lösungen für die Zukunft zu finden und gemeinsam Vorschläge zu erarbeiten, wie wir als Gesellschaft die Krisen der Gegenwart und Zukunft besser meistern können. Das bekannte Ziel ist es immer wieder, Verunsicherung und Misstrauen zu befeuern. Wir beraten heute den Zwischenbericht der Enquetekommission. Vorher sind aber aus meiner Sicht vielleicht noch ein paar Erläuterungen zur Kommission wichtig. Die Enquetekommission in Thüringen ist ein besonderes Gremium. Das zeigt sich allein schon in ihrer Zusammensetzung. Sie besteht nämlich zu einer Hälfte aus uns Abgeordneten und zur anderen Hälfte aber auch aus sachverständigen Kommissionsmitgliedern, also Expertinnen und Experten, zum Beispiel aus der Medizin, der Wissenschaft, der Jugendverbandsarbeit oder anderen Bereichen. Diese nicht parlamentarischen Kommissionsmitglieder sind in der Kommission den Abgeordneten gleichgestellt. Das heißt, sie haben die gleichen Rechte, die gleichen Pflichten, sie können gleichberechtigt Redebeiträge abgeben, Anträge stellen und an Abstimmungen teilnehmen. Das ist keineswegs selbstverständlich, denn während nicht parlamentarische Mitglieder von Enquetekommissionen in anderen Bundesländern oft nur beratend tätig sind und ansonsten kein Stimmrecht haben, ist in Thüringen die größtmögliche Form der Beteiligung des externen Sachverstands gegeben. Und das ist auch gut und richtig so, denn was wir im Zusammenhang mit der Coronapandemie immer wieder hören und lesen, ist, dass es eben wichtig ist, dass verschiedene Perspektiven aus unterschiedlichen Fachbereichen nicht nur zu hören sind, sondern eben auch an politischen Prozessen beteiligt werden. Genau das wird in dieser Enquetekommission praktisch gelebt. Für uns als Fraktion ist klar: Eine Enquetekommission lebt davon, dass die eingeholten Informationen und Anhörungen am Ende in nachvollziehbare Handlungsempfehlungen münden, und eben nicht davon, immer wieder neue und unwichtige Datenberge aufzutürmen, ohne sie jemals auszuwerten. Genau das ist eben der Unterschied zwischen struktureller Aufarbeitung und bloßer Informationssammlung um ihrer selbst willen.
(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Man könnte meinen, wir hätten einen Datenanalysten dabei!)
An dieser Stelle möchte ich mich im Namen meiner Fraktion ganz herzlich bei allen konstruktiven sachverständigen Kommissionsmitgliedern für ihre bisherige wertvolle und bereichernde Arbeit bedanken.
(Beifall Die Linke)
Nicht konstruktiv ist es hingegen, wenn in der Enquetekommission suggeriert wird, es hätte gar keine Pandemie gegeben. Ebenso nicht konstruktiv ist es, wenn Verschwörungstheorien hinsichtlich der mRNAImpfstoffe wiedergegeben werden oder wenn Kommissionsmitglieder, so wie die der AfD, in diesem Kontext von Genexperimenten sprechen. Um es klarzustellen: Die Kritik an Pandemieeindämmungsmaßnahmen ist nicht falsch oder illegitim, aber sie wird eben gefährlich, wenn sie systematisch mit Verdrehungen arbeitet, wissenschaftlichen Konsens untergräbt, sich im Bereich der Verschwörungstheorien befindet und pauschal das Misstrauen sät. Wir haben in der Enquetekommission mitnichten nur fruchtbare Debatten, denn es gibt auch Kräfte, denen es eben nicht um Lösungen für die Zukunft geht – das haben wir heute auch wieder gesehen –, sondern um das Schüren von Misstrauen und um das Verhindern von konstruktiver Arbeit. So kommt es eben auch, dass die Enquetekommission erst fast ein dreiviertel Jahr nach ihrer Konstituierung auf Antrag meiner Fraktion überhaupt erst einmal einen verbindlichen und thematischen Arbeitsplan beschlossen hat. Statt unstrukturierter stundenlanger Diskussionen, die alle Beteiligten und eben vor allem auch die Sachverständigen frustriert zurückgelassen haben, wird die Arbeit der Enquetekommission nun planbar und verbindlich am Einsetzungsbeschluss ausgerichtet. Unsere Fraktion war es auch, die den Beschluss über die verschiedenen Arbeitsphasen der Enquetekommission in die Praxis übersetzt hat, indem eine Redaktionsgruppe die zahlreichen Informationen nun systematisch aufbereitet und für die weitere Arbeit strukturiert. Was im Sondervotum also als eine Überregulierung zulasten der Aufarbeitung angeprangert wird, macht eine strukturierte Aufarbeitung überhaupt erst möglich.
(Beifall Die Linke)
Und diese strukturierte Arbeit trägt bereits Früchte – nicht zuletzt dank wiederholter Initiativen unserer Fraktion. Im Juni hat die Kommission eine inhaltliche Sitzung zur Gesundheitsversorgung der Bevölkerung abgehalten, bei der die Expertise der Sachverständigenmitglieder aktiv eingebunden und zugleich eine schriftliche Berichterstattung der Landesregierung eingefordert wurde. Auf unsere Initiative hin gab es eine umfangreiche schriftliche Anhörung zur Situation der Familien während der Pandemie mit einem klaren Fokus auf Empfehlungen zur Stärkung der Krisenfestigkeit.
(Beifall Die Linke)
Die Anhörungen liefern schon jetzt mehr als genug Grundlagen für Handlungsempfehlungen. Ich bin froh, dass wir als Kommission – auch auf Initiative unserer Fraktion oder vielleicht auch als einzige Initiative – endlich unserer eigentlichen Aufgabe nachgehen können: nach vorn gerichtet in die Zukunft zu schauen.
(Beifall Die Linke)
Bereits nächste Woche wird sich die Kommission – ebenfalls auf unseren Antrag hin – den Themen „Soziale Ungleichheit“, „Teilhabe“ und „Inklusion“ widmen und dazu eine mündliche Anhörung durchführen. Für November haben wir beantragt, uns schwerpunktmäßig mit der Situation der Jugendlichen in der Pandemie auseinanderzusetzen, und für März kommenden Jahres ist – erneut auf den Antrag unserer Fraktion hin – eine weitere öffentliche Anhörung mit Schwerpunkt „Beteiligung in der Pandemie“ festgelegt worden, um genau diesen Betroffenen einmal Gehör zu schenken. Denn genau das ist die Aufgabe der Enquetekommission. Es ist nicht unsere Aufgabe, einen zweiten Untersuchungsausschuss zu bilden. Und es ist bei Weitem nicht so, dass in der Enquetekommission gar nichts stattfindet. Bei allem, was im Moment jedoch nicht optimal läuft, werden wir weiterhin unermüdlich dafür streiten, dass die Kommission zu guten Ergebnissen kommt, denn die richtigen Antworten auf Fehler der Pandemiepolitik lauten nicht Misstrauen und Zweifel gegen alles und jeden, sondern mehr Transparenz, bessere Kommunikation, nachvollziehbare Begründungen und eine stärkere Beteiligung der Bevölkerung.
(Beifall Die Linke)
Wir als Fraktion Die Linke lassen es jedenfalls nicht zu, dass diejenigen, die gezielt und absichtlich Vertrauen zerstören, sich am Ende als Retter der Demokratie ausgeben. Das gilt in der Enquetekommission und auch überall sonst. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Beratung des Zwischenberichts in der Form eines Sachstandsberichts der Enquetekommission 8/1 „Lehren aus der SARS-CoV-2-Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemie- und sonstige Gesundheits-Krisenlagen“ über den Arbeitsstand und das weitere Vorgehen der Kommission
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen seitens der Abgeordneten? Herr Dr. Wogawa als fraktionsloser Abgeordneter für den Zusammenschluss „Deine Stimme zählt“, bitte schön.
Beratung des Zwischenberichts in der Form eines Sachstandsberichts der Enquetekommission 8/1 „Lehren aus der SARS-CoV-2-Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemie- und sonstige Gesundheits-Krisenlagen“ über den Arbeitsstand und das weitere Vorgehen der Kommission
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, richtig: Ich spreche für den Zusammenschluss „Deine Stimme zählt“, der allerdings noch nicht vom Landtag als Parlamentarische Gruppe anerkannt worden ist. Ich bin nicht Mitglied der Enquetekommission, ich habe mich aber zu Wort gemeldet, liebe Frau Muhsal, weil Sie mich persönlich angesprochen haben. Ich möchte gern noch mal rekonstruieren, warum ich mich zuerst gegen und danach für eine Enquetekommission ausgesprochen habe. Ich habe im Januar 2025 hier im Hohen Haus gesagt, dass ich es für verfrüht halte, hier eine Enquetekommission zu installieren. Ich habe darauf hingewiesen, dass ich die Reihenfolge – zuerst ein Untersuchungsausschuss, dann eine Enquetekommission – für sachgerecht halte. Ich war aber nie grundsätzlich gegen eine Enquete. Sie hat ganz andere Aufgaben als ein Untersuchungsausschuss und das ist sogar in Ihrer Rede deutlich geworden. Auch bei der späteren Zustimmung habe ich betont, dass ich es für notwendig halte, dass ein Untersuchungsausschuss Basisarbeit leisten muss. Ich habe mich aber im Prozess überzeugen lassen, dass das auch gleichzeitig geht, dass man aufarbeiten kann und bereits Empfehlungen für die Zukunft formulieren kann. Ganz konkret habe ich meine Ansicht geändert, weil sich auch in der Ausschussarbeit – das wissen Sie – im Sozial- und Gesundheitsausschuss der Inhalt des Antrags der Fraktion Die Linke geändert hat. Wir haben beispielsweise die Resilienz von Familien als zusätzlichen Punkt aufgenommen, den ich auch für besonders wichtig halte. Ganz wichtig für meine Entscheidung war, liebe Kolleginnen und Kollegen: Politik basiert auf Kompromissen. Mit dem Kopf durch die Wand kommt man bei so einem wichtigen Thema auch nicht.
(Beifall Abg. Hoffmeister, fraktionslos)
Frau Muhsal, Sie wissen, wir haben Kompromisse gefunden, als wir beide gemeinsam darüber gesprochen haben, die beiden Anträge auf Corona-Untersuchungsausschüsse zusammenzuführen. Für mich war es auch ein Kompromiss, mich am Ende dafür auszusprechen, dass ein Untersuchungsausschuss und eine Enquetekommission auch parallel funktionieren können. Vielen Dank.
(Beifall Abg. Hoffmeister, fraktionslos)(Unruhe AfD)
Beratung des Zwischenberichts in der Form eines Sachstandsberichts der Enquetekommission 8/1 „Lehren aus der SARS-CoV-2-Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemie- und sonstige Gesundheits-Krisenlagen“ über den Arbeitsstand und das weitere Vorgehen der Kommission
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen seitens der Abgeordneten vor. Ich schaue Richtung Landesregierung, ob es hier Redewunsch gibt. Das wird mir nicht angezeigt. Dann schließe ich diesen Tagesordnungspunkt. Es gibt mehrere Tagesordnungspunkte, die für Freitag planmäßig vorgesehen sind. Ich versuche noch mal Blickkontakt zu allen herzustellen, dass mir hier niemand widerspricht, dass diese Tagesordnungspunkte für morgen vorgesehen sind. Das scheint für alle so ganz harmonisch korrekt zu sein. Dann wünsche ich Ihnen einen schönen Feierabend. Wir starten morgen wieder regulär 9.00 Uhr mit der Sitzung. Vielen Dank.