Ronald Hande
Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission hier: Mündliche Berichterstattung durch den Vorsitzenden der Parlamentarischen Kontrollkommission
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, es wird ein bisschen dauern. Gemäß § 33 Thüringer Verfassungsschutzgesetz unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission den Landtag mindestens alle zwei Jahre über ihre Tätigkeit. Der letzte Bericht ist noch in der vorigen Wahlperiode, nämlich der 141. Plenarsitzung des siebten Landtags am 14. Juni 2024, erstattet worden. Für diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die dem Landtag in dieser Legislatur zum ersten Mal angehören, ist der Kommissionsbericht damit eine Premiere. Vor diesem Hintergrund gestatten Sie mir bitte einige einleitende Bemerkungen zu der Berichterstattung als solcher und dem Umstand der Kommissionsarbeit im Zeitraum seit dem letzten Bericht. Mit der im Verfassungsschutzgesetz vorgeschriebenen Berichterstattung legt die Kontrollkommission dem Landtag und damit der Parlamentsöffentlichkeit gegenüber Rechenschaft ab über die Verfassungsschutzkontrolle als einen besonderen Bereich der parlamentarischen Regierungskontrolle. Die Kontrolle ist in diesem Bereich vor allem deshalb eine besondere, weil sie sich auf eine sicherheitsrelevante und deshalb in der Regel geheime Tätigkeit der vollziehenden Gewalt richtet. Die Rückkopplung an das Plenum ist geboten, weil die Kontrolle der Exekutive im Grundsatz dem Verfassungsorgan Landtag als Ganzes zukommt. Für die Arbeit des Verfassungsschutzes wird die Kontrolle anstelle des gesamten Parlaments eben aufgrund der gebotenen Geheimhaltung durch die Kontrollkommission wahrgenommen, was Artikel 97 der Landesverfassung explizit so anordnet. Wegen der strikten zu wahrenden Geheimhaltungspflicht kann eine Unterrichtung des Parlaments und der Öffentlichkeit über die Beratungsgegenstände der Kommission nur in abstrakter Form, sprich unter strenger Wahrung der Geheimhaltung, erfolgen. Eine konkrete Berichterstattung ist allenfalls möglich, wenn ein Sachverhalt bereits Gegenstand der medialen Berichterstattung oder einer öffentlichen Strafverfolgung war. Die Ausrichtung der Berichterstattung der Kontrollkommission an dieser unabdingbaren gesetzlichen Vorgabe ist in den Plenardebatten zu den letzten hier durch meinen Vorgänger erstatteten Berichten teils auf Kritik gestoßen. Ich kann nur um Verständnis bitten, dass die Abstraktheit der Berichterstattung dem Umstand geschuldet ist, dass die Beratungsgegenstände der Kommission besonders sensibel und in aller Regel sogar als Verschlusssache „Geheim“ eingestuft sind. Nicht von ungefähr weist auch die gesetzliche Grundlage in § 33 Thüringer Verfassungsschutzgesetz selbst darauf hin, dass bei der Berichterstattung die Geheimhaltung zu beachten ist. Der vorliegende Bericht bezieht sich auf den Zeitraum von Juni 2024 bis heute. Die gesetzliche Vorgabe für den Berichtszeitraum von zwei Jahren nimmt keine Rücksicht auf das Prinzip der Diskontinuität, dem grundsätzlich auch die Kontrollkommission als Gremium des Landtags unterliegt. So kommt es auch, dass die derzeitigen Mitglieder, einschließlich mir selbst, der Kontrollkommission nicht über den gesamten Berichtszeitraum hinweg angehört haben. Zu Beginn des hier maßgeblichen Berichtszeitraums, noch bis August 2024, hatte die Kommission auf der Grundlage von § 26 Abs. 3 Verfassungsschutzgesetz, wonach die Kommission ihre Tätigkeit über das Ende der Wahlperiode so lange ausübt, bis der nachfolgende Landtag eine neue Kommission gewählt hat, noch in ihrer Zusammensetzung aus der 6. Wahlperiode getagt. Mitglieder der Kommission waren seinerzeit Dieter Hausold als Vorsitzender, Raymond Walk und die Kollegin Dorothea Marx. Am 21. August 2024 hatte sich sodann die Kontrollkommission mit den vom Landtag der 7. Wahlperiode gewählten Mitgliedern konstituiert. Zur Vorsitzenden wurde damals Frau Dorothea Marx gewählt. Weitere Mitglieder waren die damaligen Abgeordneten Raymond Walk, Jörg Kellner und Dirk Bergmann. In dieser Besetzung ist die Parlamentarische Kontrollkommission dann bis zum Ende der 7. Wahlperiode und wiederum auf der Grundlage der Übergangsbestimmung § 26 Abs. 3 Thüringer Verfassungsschutzgesetz in der 8. Wahlperiode bis ins Frühjahr 2025 regelmäßig zusammengetreten. Nach der durch den achten Landtag in seiner 11. Plenarsitzung vom 11. März 2025 beschlossenen und nach ihrer Verkündung am 22. März 2025 in Kraft getretenen Änderungen des Verfassungsschutzgesetzes hat der Landtag in seiner 13. Plenarsitzung am 2. April 2025 die Größe der Kontrollkommission auf vier Mitglieder festgelegt, wobei jeweils zwei Mitglieder den regierungstragenden Fraktionen des Hauses einerseits und der Opposition des Landtags andererseits angehören sollen. In der 15. Plenarsitzung am 4. April 2025 wurden auf Vorschlag der Koalitionsfraktionen die Kollegen Urbach und Küntzel sowie auf Vorschlag der Fraktion Die Linke die Kollegin Mitteldorf und ich selbst in die Kontrollkommission gewählt. Nachdem der Thüringer Verfassungsgerichtshof am 25. April 2025 die Anträge der AfD-Fraktion auf einstweilige Anordnung gegen die zunächst für den 22. April 2025 angekündigte Konstituierung der Kommission abgelehnt hatte, konnte die Kontrollkommission am 14. Mai 2025 zu ihrer ersten Sitzung zusammentreten. In dieser Sitzung haben die Mitglieder mich zum Vorsitzenden und die Kollegin Mitteldorf zur stellvertretenden Vorsitzenden der Kommission gewählt. In dem als Organstreit geführten Hauptsacheverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof, das durch die Fraktion der AfD gegen die Wahl und die Konstituierung der aktuellen Parlamentarischen Kontrollkommission initiiert wurde, hat am 13. Mai 2025 Jahres die mündliche Verhandlung stattgefunden. Mit dem am 1. Juli 2026 verkündeten Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs wurde nunmehr auch im Hauptsacheverfahren der Antrag der Fraktion der AfD gegen die Wahl und Konstituierung der Parlamentarischen Kontrollkommission des 8. Thüringer Landtages als unzulässig verworfen. Seit der Konstituierung im Mai 2025 haben wir uns in insgesamt elf Sitzungen zusammengefunden. Die Sitzungen fanden in der Regel im Abstand von vier bis sechs Wochen statt. Damit hat die Kommission die gesetzlichen Mindestvorgaben für die Sitzungsturnusse, nachdem sie einmal pro Quartal zusammenzukommen hat, deutlich übererfüllt. Bevor ich auf einzelne verfassungsschutzrelevante Phänomenbereiche zu sprechen komme, mit denen wir uns in der Kontrollkommission befasst haben, möchte ich zunächst näher über die Kommissionstätigkeit im Allgemeinen und im Berichtszeitraum im Besonderen ausführen. Die Aufgabe der Kommission ist, wie eingangs bereits erwähnt, die Regierungskontrolle im Hinblick auf die Tätigkeit des Amts für Verfassungsschutz nach Artikel 97 Satz 3 der Verfassung. Mehr ausgestaltet ist der Verfassungsauftrag in den §§ 24 und folgende des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes. Um eine wirksame Kontrolle zu gewährleisten, sieht das Gesetz insbesondere eine Reihe an Informationspflichten des für den Verfassungsschutz zuständigen Innenministeriums vor. Neben der in jeder planmäßigen Sitzung anfallenden Unterrichtung über die allgemeine Tätigkeit des Amts für Verfassungsschutz hat die Landesregierung über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Schwerpunktmäßig beziehen sich die Berichte auf die unter Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gewonnenen Erkenntnisse aus den einzelnen Phänomenbereichen. Daneben geht es aber auch etwa um die Art, die Anzahl und die Dauer des Einsatzes der nachrichtendienstlichen Mittel, die Vergütung von Vertrauensleuten oder die Personalsituation in der Verfassungsschutzbehörde. Auf der Grundlage eines solchen besonderen Berichtsersuchens der Kommission aus der vorigen Wahlperiode hat uns das Innenministerium beispielsweise fortlaufend über den Sachstand zu den öffentlich erhobenen Vorwürfen betreffend der Amtsführung des Präsidenten Kramer und die Arbeit des Amts für Verfassungsschutz informiert. Hier ist die Kontrollkommission also, und zwar seitdem die Vorwürfe erstmals öffentlich erhoben wurden sind, ihrem Kontrollauftrag in der Gestalt eines dauerhaften Prüf- und Auskunftsverlangens nachgekommen. Dieses besondere Auskunftsverlangen unserer Vorgänger aus der letzten Kontrollkommission haben wir als Mitglieder der neuen Kommission aufrechterhalten, dies auch, nachdem der Landtag den Untersuchungsausschuss 8/2 eingesetzt und dieser seine Tätigkeit aufgenommen hat. Der besondere verfassungsmäßige Kontrollauftrag aus Artikel 97 der Landesverfassung an die Kontrollkommission wird nicht etwa durch das parlamentarische Untersuchungsrecht verdrängt. Es besteht insoweit keine Sperrwirkung oder Exklusivität der parlamentarischen Kontrolle, und zwar in beide Richtungen. Das heißt für die Arbeit der Kommission, dass sie sich unabhängig vom Verfahren des Untersuchungsausschusses fortlaufend mit der Tätigkeit des AfV einschließlich der Amtsführung seines Präsidenten auseinandersetzt. Gleiches gilt für die interne Kontrolle durch die Stabsstelle Controlling, die wiederum der Kommission regelmäßig Bericht erstattet. Gleichwohl möchten wir als Mitglieder der Kontrollkommission den Feststellungen, die der Untersuchungsausschuss 8/2 im Ergebnis seines Untersuchungsverfahrens zu treffen haben wird, nicht durch eine öffentliche Bewertung vorgreifen. Konstatieren können wir allerdings, dass sich die Landesregierung auch dazu gegenüber der Kontrollkommission auskunftsbereit gezeigt hat und auf Nachfragen der Mitglieder eingegangen ist. Weitere besondere Berichtsersuchen, die die Kommission an die Landesregierung gerichtet hat, betrafen regelmäßig Hintergrundinformationen über konkrete, seitens des Amts durchgeführte nachrichtendienstliche Maßnahmen oder deren Zielpersonen. Erwähnt sei hier beispielsweise der Fall um den Prinzen Reuß und dessen Aktivitäten in der Reichsbürgerszene. Hierüber hat sich die Kommission in mehreren Sitzungen durch das AfV und die Landesregierung berichten lassen und auch die mediale Berichterstattung intensiv verfolgt. Die Kommission ist aber nicht darauf beschränkt, sich berichten zu lassen, sondern ihr kommen nach dem Verfassungsschutzgesetz auch weitgehende Befugnisse zu. So hat sie gegenüber dem Verfassungsschutz einen Anspruch auf Akteneinsicht, kann Zutritt zu den Räumlichkeiten des Amtes verlangen und Bedienstete befragen. Von diesen besonderen proaktiven Befugnissen hat die Kommission im Berichtszeitraum keinen Gebrauch gemacht. Es bestand hierzu aus Sicht der Mitglieder keine Veranlassung. Allerdings hatten die Kommissionsmitglieder die Gelegenheit, sich von der Arbeit im Amt für Verfassungsschutz vor Ort ein Bild zu machen. So haben wir auf meine Anregung hin kurz nach der Konstituierung den Dienstsitz der Behörde in der Haarbergstraße besichtigt und uns dabei verschiedene Aufgabenbereiche durch Bedienstete schildern lassen, um einen unmittelbaren Eindruck und eine Vorstellung von den konkreten Arbeitsbedingungen und Abläufen zu erhalten. Im Rahmen unserer Sitzungen haben neben der obligatorischen Berichterstattung der Landesregierung vor allem die regelmäßig anstehenden Entscheidungen über eine Benachrichtigung von Personen, die Gegenstand nachrichtendienstlicher Maßnahmen, wie etwa längerfristige Observationen oder Bildaufzeichnungen waren, einen Schwerpunkt gebildet. Dabei hat die Kommission nach den Maßgaben des § 18 Verfassungsschutzgesetz auf eine entsprechende Vorlage des Innenministers hin zu entscheiden, ob den betreffenden Personen eine Mitteilung darüber zu machen ist, dass sie Gegenstand nachrichtendienstlicher Beobachtungen waren. Diese Prüfung erfolgt anhand restriktiver, im Thüringer Verfassungsschutzgesetz festgeschriebener Tatbestände, nach denen von einer Benachrichtigung betroffener Personen ausnahmsweise zum Schutz anderer Rechtsgüter von Verfassungsrang abgesehen werden kann. Bei dieser rechtlich determinierten Prüfung wird die Kommission durch die Juristen in der Geschäftsstelle beraten. Die gemäß § 29 Abs. 6 Thüringer Verfassungsschutzgesetz in der Landtagsverwaltung einzurichtende Geschäftsstelle, die den Vorsitzenden und die weiteren Mitglieder bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle unterstützt, ist gegenwärtig mit zwei Bediensteten aus dem höheren Dienst, das sind die ständige Geschäftsführerin der Kommission und ihr Stellvertreter, sowie einem Beamten des gehobenen Dienstes, einer Protokollführerin und einer Bürosachbearbeiterin besetzt. Sämtliche Bedienstete der Geschäftsstelle sind in der Landtagsverwaltung mit weiteren Aufgaben betraut. Die Geschäftsführerin und ihr Stellvertreter waren durch die Präsidentin des Landtags im Einvernehmen mit den Kommissionsmitgliedern aus der vorigen Legislaturperiode bestellt und durch die Mitglieder der Kommission in der aktuellen Besetzung bestätigt. Im Weiteren komme ich zu den einzelnen verfassungsschutzrelevanten Phänomenbereichen, über die sich die Kommission durch das Amt für Verfassungsschutz im Zuge der allgemeinen Berichterstattung und im Rahmen besonderer Berichtsersuchen der Kommissionsmitglieder hat unterrichten lassen. Ich möchte an dieser Stelle nochmals auf die in § 24 Abs. 2 und § 33 Thüringer Verfassungsschutzgesetz verankerte Pflicht zur Geheimhaltung derjenigen Angelegenheiten hinweisen, die den Mitgliedern im Zuge ihrer Tätigkeit für die Kommission bekannt werden. Das beschränkt zwangsläufig den Detailreichtum meiner nachfolgenden Informationen. Wie bereits in der Vergangenheit bestimmte besonders der Phänomenbereich Rechtsextremismus die Tätigkeit des Amtes für Verfassungsschutz und in der Konsequenz auch die Berichterstattung in der Kontrollkommission in erheblichem Maße. Der Rechtsextremismus stellt nach Einschätzung des Amtes für Verfassungsschutz die stärkste extremistische Bedrohung in Thüringen dar. Diese Einschätzung wird von der Kommission geteilt. Gegenstand der Berichterstattungen in den Kommissionssitzungen waren auch in diesem Berichtszeitraum rechtsextreme Parteien wie etwa die Partei Die Heimat als Nachfolgerin der NPD, Der III. Weg und der durch das hiesige Amt für Verfassungsschutz nach wie vor als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestufte Thüringer Landesverband der AfD nebst dessen vormaligem, mittlerweile aufgelöstem Jugendverband Junge Alternative. Die politische Bedeutung von Die Heimat und Der III. Weg ist als eher gering einzuschätzen. Bei Die Heimat, vormals NPD, handelt es sich zwar um die am längsten in der Bundesrepublik agierende rechtsextreme Partei, sie bleibt jedoch auf einzelne regionale Schwerpunkte beschränkt und stagniert hinsichtlich des Zuspruches und ihrer Mitgliederzahl auf einem recht niedrigen Niveau. Bei der Landtagswahl im Herbst 2024 fand sich Die Heimat nicht unter den 15 Parteien, deren Landesliste für die Wahl zugelassen wurde. In vergleichbarer Weise ist auch Der III. Weg zwar bundesweit aktiv, aber doch als Kleinstpartei zu bewerten. Freilich lässt die zahlenmäßige Größe aber nicht auf ein geringeres Gefahrenpotenzial schließen. Beide Parteien verfügen mit den Jungen Nationalisten und der Nationalrevolutionären Jugend jeweils über eine eigene Jugendorganisation. Das rechtsextreme Wählerpotenzial wird im Freistaat Thüringen weitgehend durch die AfD abgeschöpft. Das Abschneiden des vom hiesigen Amt für Verfassungsschutz weiterhin als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Landesverbands Thüringen bei der letzten Landtagswahl ist allgemein bekannt. Ende des vergangenen Jahres gründete die Thüringer AfD die sogenannte Politische Akademie, die den Parteinachwuchs der AfD weltanschaulich festigen und schulen soll. Vorreiter war hier die Akademie Schwarz-Rot-Gold als ein bundesweites Schulungsangebot der Partei. Nachdem sich im Frühjahr 2025 die JA als Jugendorganisation der AfD aufgelöst hatte, hat sich im November 2025 eine neue AfD-Jugendorganisation, die sogenannte Generation Deutschland, gegründet. Anfang 2026 folgte die Gründung eines neuen AfD-Landesjugendverbands in Ilmenau. Hier besteht auf Führungsebene eine weitestgehende personelle Kontinuität mit der zuvor vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuften aufgelösten jungen Alternative. Für den gesamten Phänomenbereich Rechtsextremismus war im Berichtszeitraum auffällig, dass sich die Akteure verstärkt an Jugendliche und Heranwachsende – teils bereits an Kinder – richten und damit den Versuch unternehmen, politisch noch nicht gefestigte und damit für extremistische Beeinflussungen besonders anfällige Menschen für sich und ihre Ideologie zu gewinnen. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Nutzung sozialer Netzwerke. Durch zunächst virtuell agierende Gruppen werden Jugendliche und junge Erwachsene niederschwellig angesprochen. Social-Media-Gruppen der rechtsextremen Szene verheißen dabei den jungen Menschen oftmals ein durch Action und Spaß geprägtes Gemeinschaftserlebnis. Eine besondere Rolle auch für den Übergang von rein virtuellen zu persönlichen Kontakten kommt weiter dem Kampfsport zu. Für die rechtsextremistische Szene hat die Bedeutung des Kampfsports und der Stärkung des Körpers für den Kampf gegen den politischen Gegner weiter zugenommen. Der Kampfsport ist neben rechtsextremistischen Musikveranstaltungen, auf die ich noch zu sprechen komme, ein fester Bestandteil der rechtsextremen Lebenswelt geworden. Neben den genannten Parteien gibt es nach wie vor zahlreiche, nicht in Parteien organisierte, rechtsextreme Gruppierungen, die wiederholt Gegenstand der Berichterstattung in den Sitzungen der Kommission waren. Als solcher Akteur ist die Gruppierung Kontrakultur Erfurt zu nennen. Dabei handelt es sich um die Nachfolgebestrebung der Identitären Bewegung Thüringen, die hauptsächlich als lokale Aktionsgruppe mit Schwerpunkt in Erfurt auftritt und durch diverse öffentlichkeitswirksame Aktionen, wie zum Beispiel dem Anbringen von Bannern oder Transparenten und entsprechenden Ankündigungen und Darstellungen in den sozialen Medien in Erscheinung tritt. Die Gruppierung wirkt auch am sogenannten Stolzmonat mit, einer Gegenbewegung zum Pride Month. Queer-Feindlichkeit ist mittlerweile zu einem wesentlichen Bestandteil der rechtsextremen Szene geworden. Das zeigt sich etwa an Störaktionen gegen Veranstaltungen zum Christopher Street Day, von denen allein im Jahr 2025 bundesweit 111 Fälle dokumentiert sind, mit einem eindeutigen Schwerpunkt auf den ostdeutschen Ländern. Auch CSD-Veranstaltungen in Thüringen waren von rechtsextrem motivierten Störungen betroffen, hier insbesondere der erste Christopher Street Day in Suhl. Eine weitere rechtsextreme Gruppe, die regelmäßig Gegenstand der Berichterstattung war, ist die sogenannte Letzte Verteidigungswelle. Die Gruppierung besteht überwiegend aus Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Auch hier erfolgen die Vernetzung und Mitgliederrekrutierung über die sozialen Medien. Die Letzte Verteidigungswelle agiert bundesweit und versteht sich selbst als die letzte Instanz zur Verteidigung der deutschen Nation. Sie will durch Gewalttaten, wie Brand- und Sprengstoffanschläge, das demokratische System zum Zusammenbruch bringen. Ziel von Anschlägen sollen dabei vor allem Migranten und politische Gegner sein. Im Mai 2025 fanden auf die Gruppierung bezogene Exekutivmaßnahmen statt. Von den Durchsuchungen betroffen waren auch Objekte in Thüringen, namentlich im Altenburger Land und im Ilm-Kreis. Die den Thüringer Beschuldigten zur Last gelegten Straftaten umfassen versuchte schwere Brandstiftung und Beihilfe zum versuchten Mord und in einer Asylunterkunft in Schmölln im Januar 2025 Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Gegenstand der Berichterstattung zum Rechtsextremismus war weiterhin die Kampfsportvereinigung Knockout 51, die das Oberlandesgericht Jena und der BGH mittlerweile als kriminelle Vereinigung eingestuft haben. Zuletzt hatte das OLG Jena im April 2026 drei Mitglieder von Knockout 51 wegen Mitgliedschaft und Unterstützung einer kriminellen Vereinigung zu Haftstrafen verurteilt. Nach den Feststellungen des Gerichts sei Knockout 51 von Anfang an auf Begehung von Gewaltstraftaten als Teil einer politischen Strategie angelegt. Bereits im Juli 2024 waren in einem ersten Verfahren vor dem OLG Jena vier Mitglieder von Knockout 51 wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt worden. Angesichts dieser Gruppierung und weiterer Rechtsextremisten ist Eisenach und dort insbesondere das sogenannte „Flieder Volkshaus“ als Hotspot der rechtsextremen Szene Thüringens immer wieder Gegenstand der Berichterstattung in der Kommission gewesen. Zuletzt tauchte auch Gera häufiger im Kontext rechtsextremer Veranstaltungen auf. Als weitere rechtsextremistische Gruppierung ist die bundesweit agierende Kaiserreichsgruppe zu nennen, eine terroristische Gruppe, die Sprengstoffanschläge, die Entführungen hochrangiger Politiker, die Absetzung der Bundesregierung und letztlich einen Umsturz der Staatsordnung plante. Nachdem vier Anführer der Kaiserreichsgruppe bereits zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurden, sind im Zuge von weiteren Ermittlungen im November 2025 auch Räumlichkeiten einer für die AfD in einem Stadtrat in Südthüringen sitzenden Person durchsucht worden. Ein weiteres Thema im Phänomenbereich Rechtsextremismus sind regelmäßig die in zurückliegenden Tätigkeitsberichten der Kontrollkommission wiederholt thematisierten und auch heute bereits angesprochenen Musikveranstaltungen. Der Trend geht insoweit zu kleineren und überschaubaren Veranstaltungen, weil die Organisation und Durchführung einfacher auf konspirative Weise erfolgen kann. Es ist festzustellen, dass Thüringen im bundesweiten Vergleich hier eine unrühmliche Spitzenstellung einnimmt. So fanden hier in Thüringen im letzten Jahr – also 2025 – die meisten offen angekündigten rechtsextremistischen Musikveranstaltungen statt. Verantwortlich hierfür sind in erster Linie einzelne Lokalitäten, die in der Hand von Szenemitgliedern sind. Der Phänomenbereich der sogenannten Reichsbürger und Selbstverwalter schließt in Teilen an den Rechtsextremismus an. Es gibt hier personelle und ideologische Überschneidungen. Die Reichsbürger leugnen die Legitimität und Souveränität der Bundesrepublik Deutschland. Selbstverwalter hingegen fühlen sich der Bundesrepublik nicht zugehörig oder sie behaupten, aus dieser ausgetreten zu sein. Die Vertreter der Gruppierungen lehnen die bestehenden staatlichen Institutionen und damit auch die gesamte Rechtsordnung als nicht bindend ab. Diese Akteure sind durch Umsturzfantasien und Geschichtsrevisionismus gekennzeichnet, was nicht als harmlose Spinnerei unterschätzt werden sollte. So haben insbesondere der Fall Prinz Reuß oder das mittlerweile verbotene Königreich Deutschland gezeigt, dass Reichsbürger und Selbstverwalter sehr wohl in der Lage sind, sich zu vernetzen und zu organisieren, und auch nicht davor zurückstrecken, ihrer kruden Ideologie Handlungen folgen zu lassen. An dieser Stelle sei noch einmal der vor dem Landgericht Mühlhausen geführte Strafprozess gegen zwei mutmaßliche Reichsbürger aus Thüringen erwähnt. Die beiden Männer hatten ausweislich der gerichtlichen Feststellung versucht, Behörden durch massenhaftes Versenden von Schreiben zu blockieren, die teils hohe Geldforderungen gegen Beschäftigte des öffentlichen Diensts enthielten. Beide wurden vom Gericht unter anderem in mehr als 350 Fällen der versuchten Nötigung und versuchten Erpressung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Zahl der Reichsbürger und Selbstverwalter in Thüringen ist im Berichtszeitraum leicht angestiegen, auf ca. 1.100 Personen. Thüringen nimmt damit im Verhältnis seiner Bevölkerungszahl eine bedauerliche Spitzenposition ein. Vor dem Hintergrund der dargestellten Bedrohung durch das Agieren von Reichsbürgern und Selbstverwaltern sind die unter Mitwirkung des Amts für Verfassungsschutz durchgeführten Verfahren zum Entzug von waffenrechtlichen Erlaubnissen bzw. die Ablehnung von Anträgen auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis bedeutend. Aufgrund ihrer ablehnenden Haltung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung können diese Personen regelmäßig nicht als zuverlässig im waffenrechtlichen Sinne gelten. An den Verfahren wirkt das Amt für Verfassungsschutz durch Meldung an die zuständige Waffenbehörde nach den Regelungen in den §§ 4 und 5 des Waffengesetzes und auf Grundlage von § 21 Thüringer Verfassungsschutzgesetz mit. Ich komme nun zu der sogenannten verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates, kurz: VDS. Diese Kategorie wurde während der Coronapandemie bundesweit eingerichtet und fungierte seinerzeit als eine Art Auffangbecken für extremistische Akteure, die demokratische Institutionen in Entscheidungsprozessen infrage stellen, sich aber auf den ersten Blick keiner der übrigen Phänomenbereiche zuordnen ließen. Es wurde jedoch nach und nach deutlich, dass diese betreffenden Akteure ausgesprochen heterogen sind, unterschiedliche Einzelziele verfolgen und oftmals eine ideologische Nähe zu anderen Phänomenbereichen aufweisen. Daher wurde seit Längerem diskutiert, ob der Phänomenbereich als Kategorie zu unscharf definiert oder als eigener Phänomenbereich nicht notwendig ist. Insbesondere hatte der Bereich VDS, weil sich der größte Anteil der betreffenden Personen auch dem Rechtsextremismus oder der Reichsbürger- bzw. Selbstverwalterszene zuordnen ließ, an Bedeutung verloren. Die Bearbeitung als eigener Phänomenbereich wurde daher schließlich eingestellt. Das hat aber nicht zur Folge, dass der betreffende Personenkreis künftig nicht mehr im Fokus der Verfassungsschutzbehörden stehen wird. Vielmehr werden diese Akteure, sofern sie Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung offenbaren, weiter über einen der bestehenden Phänomenbereiche oder ohne besondere Zuordnung im Blick behalten. Da der Phänomenbereich nahezu im gesamten Berichtszeitraum noch offiziell geführt wurde, möchte ich auch hierzu noch kurz ausführen. In Thüringen fanden im Berichtszeitraum als konkrete Veranstaltungen von Vertretern des Phänomenbereiches VDS weiterhin die bekannten Montagsdemos statt. Hinzu kam ein neues Veranstaltungsformat, das sogenannte Brückenleuchten. Bei diesen Aktionen versammeln sich mit Blinklichtern ausgerüstete Personen auf gut sichtbaren Brücken, etwa über Autobahnen, um dort Banner, Plakate oder Fahnen zu zeigen. Bei derartigen Formaten haben auch der Reichsbürgerszene zugeordnete Personen mitgewirkt. Ich komme damit zum Phänomenbereich des Islamismus. Hier sind Gegenstand der Beobachtung und der Berichterstattung durch den Verfassungsschutz die extremistischen und terroristischen Vereinnahmungen des Islam. Die bereits seit dem Überfall der Hamas auf Israel im Oktober 2023 stetig hohe abstrakte Gefährdungslage besteht vor dem Hintergrund der aktuellen Situation im Gazastreifen sowie der Angriffe auf den Iran und auf Ziele der Hisbollah im Libanon fort. Islamistische Gruppen rufen zu Anschlägen auf christliche und jüdische Einrichtungen und vor allem zu religiösen Feiertagen auf öffentlichen Veranstaltungen auf. Medienwirksam wurde das vor dem Thüringer Oberlandesgericht geführte Verfahren gegen zwei in Gera ansässige afghanische Staatsangehörige, die rund um das schwedische Parlament in Stockholm einen Anschlag mit Schusswaffen als Vergeltung für die Koranverbrennung in Schweden planten. Das Gericht sah die Mitgliedschaft der beiden Männer bzw. die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland und die Verabredung zum Mord als erwiesen an und verurteilte die Angeklagten zu Freiheitsstrafen von fünf Jahren und sechs Monaten sowie zu vier Jahren und zwei Monaten. Der BGH hat die Revision der Angeklagten als unbegründet verworfen, sodass die Urteile nunmehr rechtskräftig geworden sind. Die Kommission hatte sich gesondert durch die Landesregierung dazu berichten lassen. Insbesondere für den Phänomenbereich des Islamismus ist zu beobachten, dass die Radikalisierung häufig online stattfindet. So wurde der Kontrollkommission wiederholt zu Fällen berichtet, in denen sich junge Menschen in sozialen Medien islamistisch radikalisiert haben. Damit komme ich zum Phänomenbereich „auslandsbezogener Extremismus“. Hier geht es um extremistische Bestrebungen außerhalb des Islamismus. Diese resultieren im Allgemeinen aus politischen, sozialen und ethnischen Konflikten in den jeweiligen Herkunftsländern. In der Vergangenheit lag der Schwerpunkt auf der Arbeiterpartei Kurdistans, kurz PKK. Die PKK hat im Mai 2025 ihre Auflösung und das Ende des bewaffneten Kampfes gegen den türkischen Staat verkündet. Für die Frage, ob damit tatsächlich von einem Ende der gewalttätigen Handlungen ausgegangen werden kann, sind der andauernde Friedensprozess in den Verhandlungen mit der Türkei und der künftig nach dem eigenen Bekunden der PKK ausschließlich mit politischen Mitteln beabsichtigte Kampf um die Ziele der Partei abzuwarten. Innerhalb des Phänomenbereichs des auslandsbezogenen Extremismus ist weiter die teils mit dem pro-palästinensischen Protestgeschehen verbundene Hamas-Unterstützung zu nennen. Der Umfang in Thüringen ist bislang allerdings noch überschaubar und kann für den Verfassungsschutz erst dann einen relevanten Beobachtungsgegenstand darstellen, wenn die rechtlichen Grenzen der freien Meinungsäußerung etwa durch offen antisemitische Äußerungen überschritten werden oder Verbindungen zu linksextremistischen Gruppierungen bestehen. Damit komme ich zum Phänomenbereich „Linksextremismus“. Das ideologisch breit gefächerte linksextremistische Spektrum wird durch das Ziel geeint, die bestehende Gesellschaftsordnung und die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen. Schwerpunkt in der Beobachtung durch den Verfassungsschutz sind dabei vor allem gewaltbereite Linksextremisten. Im Parteienspektrum des Linksextremismus sind die Deutsche Kommunistische Partei, kurz DKP, sowie die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands, kurz MLPD, zu nennen. Insbesondere Letztere ist in der öffentlichen Wahrnehmung durch Wahlkampf und Infostände zwar durchaus präsent, bei Wahlen bleiben die Ergebnisse linksextremistischer Parteien jedoch auf einem sehr niedrigen Niveau. Von größerer Bedeutung sind linksextremistisch orientierte, nicht als Partei organisierte Personenzusammenschlüsse, die aus gut vernetzten, teilweise bundesweit bestehenden Strukturen heraus agieren. Einzelne verborgene, operierende Gruppierungen werden für die Begehung ganzer Serien von Straftaten verantwortlich gemacht, die durch planvolles und besonders brutales Vorgehen gekennzeichnet sind. Zu nennen ist hier etwa die sogenannte Hammerbande, die durch die mediale Berichterstattung und die anhaltende Solidaritäts- und Protestbekundung bekannt sein dürfte. Mitglieder der Gruppe stammen auch aus Thüringen. Diese sollen sich im April 2022 an gewaltsamen Angriffen gegen mutmaßlich der rechtsextremen Szene angehörende Personen beteiligt haben. Es werden ihnen versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung und die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Im Zusammenhang mit hier stattfindenden Strafprozessen gegen Mitglieder der Vereinigung und deren Verurteilung insbesondere in Ungarn kam und kommt es immer wieder zu öffentlichen Kundgebungen, bei denen Sachbeschädigung in der Gestalt von solidarisierenden Graffitis stattfindet. Es wird zudem pauschal ein Ende jeglicher staatlicher Repression gegen die sogenannten Kämpfer für den Antifaschismus gefordert, unabhängig von den ihnen zur Last gelegten Straftaten. Von Bedeutung im Bereich Linksextremismus sind weiter auch wiederholte Proteste gegen Wahlkampfstände der AfD, in deren Verlauf es zu Sachbeschädigungen und Körperverletzungen kam. Hier einzuordnen sind auch die gewaltsamen Proteste im Kontext mit der Neugründung der AfD-Jugendorganisation in Gießen, in deren Vorfeld in sozialen Medien durch martialischen Protest, wie „Gießen soll brennen“, zur Gewalt aufgerufen worden war. Unter den vor Ort vertretenen Akteuren befanden sich auch der linksextremistischen Szene zugehörige Thüringer. Den letzten hier zu nennenden Phänomenbereich der Arbeit und Berichterstattung des Amts für Verfassungsschutz stellt die Spionageabwehr dar. Der Spionageabwehr kommt gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes die Aufgabe zu, sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Inland, die für eine fremde Macht erfolgen, zu beobachten, Informationen zu sammeln und diese auszuwerten. Nach wie vor stellt die Bundesrepublik Deutschland wegen ihrer zentralen geopolitischen Lage und ihrer Bedeutung innerhalb der Europäischen Union und der NATO sowie in der Eigenschaft als bedeutende Industrie- und Forschungsnation ein wichtiges Ziel für ausländische Nachrichtendienste dar. Thüringen mit seiner zentralen Lage innerhalb der Bundesrepublik ist hinsichtlich Einrichtungen der kritischen Infrastruktur und durch im Freistaat ansässige Forschungseinrichtungen interessant für Ausspähaber auch für Sabotagehandlungen. Bei einzelnen Vorkommnissen, etwa Einbrüchen, ist oft unklar, ob es sich dabei um Spionage bzw. Sabotage handelt. Drohnenüberflüge über Einrichtungen der kritischen Infrastruktur stellen ebenso eine Bedrohung dar, wie cybergestützte Sabotage im Internet. Es besteht insoweit eine hybride Bedrohungslage. Die Bedrohungssituation durch Desinformation, Spionage und Sabotage hat sich seit dem russischen Angriff auf die Ukraine erheblich verschärft. Zu beobachten ist hier eine Mischung aus staatlichen, staatlich gesteuerten und privaten Akteuren und eine Tendenz angesichts von Sanktionen und erhöhter Wachsamkeit westlicher Dienste, vermehrt sogenannte Low-Level-Agenten einzusetzen, die teils dem kleinkriminellen Milieu entstammen und die gegen Bezahlung oder ideologisch motiviert Aufträge ausführen. Dieser Modus Operandi ausländischer Dienste war mehrfach Gegenstand der Unterrichtung der Kommission. Damit komme ich mit den einzelnen Phänomenbereichen, zu denen uns in der Kommission fortlaufend berichtet worden ist, zum Abschluss. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Ende meiner Berichterstattung möchte ich mich bei meinen Kommissionskollegen für ihr Engagement bedanken. Mein Dank gilt auch den Mitgliedern der vorherigen Kontrollkommission für ihren über die letzte Wahlperiode hinausreichenden Einsatz. Auch ihnen ist es zu verdanken, dass die Kommission über den Berichtszeitraum hinweg ihrem verfassungsgemäßen Auftrag zur wirksamen Verfassungsschutzkontrolle nachkommen konnte. Die Arbeit in der Kontrollkommission war stets von Sachlichkeit und von gegenseitigem Respekt geprägt. Dies gilt auch für die Zusammenarbeit mit der Landesregierung, allen voran Herr Minister Maier und Herr Staatssekretär Müller, dem Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz Herrn Kramer, Vizepräsident Derichs und dem Leiter der Stabsstelle Controlling, Herrn Geiken, die sich uns Kommissionsmitgliedern gegenüber stets auskunftsbereit und kooperativ gezeigt haben. Bedanken möchte ich mich schließlich auch bei der Geschäftsstelle und den weiteren Bediensteten der Landtagsverwaltung, die die Arbeit der Parlamentarischen Kontrollkommission unterstützen. Und bei Ihnen bedanke ich mich, meine sehr geehrten Damen und Herren, für Ihre Geduld.
