thueringer-landtag.de ↗

Wiebke Muhsal

AfD 10.09.2026 Sitzungen 8/53

Beratung des Zwischenberichts in der Form eines Sachstandsberichts der Enquetekommission 8/1 „Lehren aus der SARS-CoV-2-Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemie- und sonstige Gesundheits-Krisenlagen“ über den Arbeitsstand und das weitere Vorgehen der Kommission

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, wir wollen das Coronaunrecht aufarbeiten. Unrecht aufarbeiten kann aber nur der, der wissen will, wie es wirklich war, der bereit ist, die Frage nach Verantwortung und Schuld zu stellen und auch zu beantworten. Aufarbeiten kann auch nur der, dessen Ziel am Ende Wahrheit, Gerechtigkeit und auch Frieden in der Gesellschaft ist. (Beifall AfD) Der richtige Weg, diese Aufarbeitung in Thüringen zu leisten, ist und bleibt der Coronauntersuchungsausschuss. Den Grundstein dafür haben wir zu Beginn der Legislatur mit unserem Antrag auf Einsetzung des Untersuchungsausschusses gelegt. Richtigerweise enthält der Zwischenbericht der Enquetekommission daher auch den Hinweis – ich zitiere wörtlich –: „Anders als Untersuchungsausschüsse arbeiten Enquetekommissionen vor allem zukunftsorientiert. Ihre Tätigkeit ist nicht auf die nachträgliche Aufklärung eines Missstandes und die Herstellung politischer Verantwortlichkeiten ausgerichtet. Weder obliegt es Enquetekommissionen, eine der Beweiswürdigung eines Untersuchungsausschusses gleichkommende Wertung abgeschlossener Sachverhalte vorzunehmen, noch verfügen Enquetekommissionen über investigative Befugnisse wie etwa die zwangsweise Ladung von Zeugen oder einem Aktenvorlagerecht gegenüber der Landesregierung. Sie sind mithin auf Kooperation von Ministerien, Behörden, Verbänden und Expertinnen und Experten angewiesen.“ Ja, die Enquetekommission kann längst nicht so viel wie ein Untersuchungsausschuss. Genau genommen bietet die Enquetekommission zum jetzigen Zeitpunkt gegenüber dem Untersuchungsausschuss keinerlei Mehrwert. Das haben auch andere Abgeordnete gesehen, zum Beispiel Herr Wogawa, ehemals BSW, der meinte – ich zitiere –, die Enquete sei „einfach nur ein Trick, um die Aufarbeitung zu verhindern.“ Seltsamerweise stimmte er kurze Zeit später der Einsetzung der Enquetekommission zu. Oder Herr Zippel von der CDU-Fraktion, der im November 2024 fragte, was genau man denn glauben würde, was in einer Enquete besprochen würde, was nicht auch in einem Untersuchungsausschuss besprochen werden könnte. Trotzdem stimmte die CDU-Fraktion der Einsetzung der Enquete zu. Herr Hutschenreuther, ehemals BSW, stellte vorher in Richtung Linke die Frage, ob sie eigentlich merken würde, dass sie gerade die Rede dafür halten würde, die Enquetekommission nach dem Untersuchungsausschuss einzusetzen. Trotzdem stimmte er kurze Zeit später für die Einsetzung der Enquetekommission. Wir erkennen eine Linie. Sie alle wollte ursprünglich keine Enquetekommission und haben sie trotzdem eingesetzt. Ein unvoreingenommener Betrachter kann daraus eigentlich nur einen Schluss ziehen: Ihnen ist es nicht wichtig, umfassend aufzuarbeiten. Sie wollen bloß Aktionismus betreiben, um davon abzulenken, dass Sie gar nicht aufarbeiten wollen. (Beifall AfD) Offensichtlich ist es Ihnen auch nicht wichtig, eine gute Grundlage dafür zu schaffen, tatsächlich Handlungsempfehlungen für die Zukunft geben zu können. Denn wie soll beurteilt werden, was in Zukunft besser gemacht werden kann, wenn die Bewertung dessen, was falsch gemacht wurde, überhaupt nicht erfolgt ist? Richtig ist: Erst kommt die Aufarbeitung, dann können Handlungsempfehlungen folgen. (Beifall AfD) Dass Sie das wider besseres Wissen ignorieren, zeigt, wes Geistes Kind Sie sind. Demgegenüber haben wir als AfD-Fraktion diverse Anträge eingereicht, die darauf abzielten, zu erkennen, welche Daten und Fakten der damaligen Landesregierung zum jeweiligen Entscheidungszeitpunkt überhaupt vorlagen. Dabei ging es um Krisenstabs- und Arbeitsstabsprotokolle, strukturierte Krankenhausdaten und Datengrundlagen der epidemiologischen Lagebewertung. Was macht die Enquetemehrheit? Sie lehnt diese Anträge ab. Sie verweigern sich den Tatsachen, wollen aber trotzdem Handlungsempfehlungen geben. So geht Aufarbeitung nicht. (Beifall AfD) Wenn es in den Diskussionen dann noch um Daten und Fakten ging, dann war die Antwort der Landesregierung auffällig oft – ich zitiere das wörtlich –: „Dazu liegen dem Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie keine Informationen vor.“ Auch daran zeigt sich, dass wir den Untersuchungsausschuss brauchen, in dem sich die Landesregierung nicht so einfach aus der Affäre ziehen kann. Darüber hinaus wurde aktiv versucht, die Aufklärungs- und Aufarbeitungsarbeit der AfD-Fraktion zu blockieren, und das funktionierte so: Wir beantragten eine schriftliche Anhörung zur Übermittlung von Daten der Kassenärztlichen Vereinigung an das Paul-Ehrlich-Institut – diese schriftliche Anhörung durchzuführen. Diese schriftliche Anhörung ist ein Minderheitenrecht, sodass die Anhörung gemäß unserer Geschäftsordnung zwingend durchzuführen ist. Was macht die Enquetemehrheit? Sie lehnt diese Anhörung entgegen der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags ab. In der darauffolgenden Sondersitzung – man hofft ja doch, dass die Kollegen nach einer gewissen Bedenkzeit den Sinn der Geschäftsordnung erfassen – wurde von den anderen Mitgliedern diese Sondersitzung blockiert, indem sie in nicht ausreichender Zahl erschienen waren, sodass das Gremium nicht beschlussfähig war. Wenn der Zwischenbericht in diesem Zusammenhang von – ich zitiere – „überflüssigen Diskussionen um Formalitäten“ redet, dann kann ich Ihnen nur nahelegen, nehmen Sie unsere Geschäftsordnung, nehmen Sie das Recht, an das wir alle gebunden sind, ernst, denn diese Geisteshaltung, diese Missachtung des Rechts, die hat in der Coronazeit dafür gesorgt, dass vielen Menschen Unrecht geschehen ist, und davon sollten Sie sich abkehren. (Beifall AfD) Schlussendlich wurde die schriftliche Anhörung dann am 05.06.26 beschlossen, ganze drei Monate nach Antragstellung. Das heißt, eine Enquetemehrheit hat drei Monate lang sich dagegen gesträubt, sich damit zu befassen, ob und wie die fortlaufende und systematische Überwachung der Sicherheit der Coronaimpfung in Thüringen funktioniert hat. Wie wollen Sie da Handlungsempfehlungen für die Zukunft geben? Eine weitere Sternstunde Ihrer Demokratie war auch der Versuch, die Information der Öffentlichkeit über die Dinge, die in der Enquete passieren, einzuschränken. Konkret beantragten die damaligen Koalitionsfraktionen, dass den Kommissionsmitgliedern verboten werden sollte, über den Inhalt nicht öffentlicher Sitzungen in der Öffentlichkeit zu sprechen, und das, obwohl die Geschäftsordnung des Thüringer Landtags unmissverständlich und ausdrücklich festlegt, dass selbstverständlich der Beratungsgegenstand und das Beratungsergebnis nicht öffentlicher Sitzungen der Presse und Außenstehenden mitgeteilt werden dürfen – § 78 Abs. 2 Satz 1 GO, Frau Heber. (Beifall AfD) Sie haben versucht, uns und unseren Sachverständigen einen Maulkorb zu geben, und Sie sind an der Rechtslage und an unserem Willen, auch an dieser Stelle Recht und Gesetz durchzusetzen, letztendlich damit gescheitert, und das ist gut so. (Beifall AfD) Nicht unerwähnt lassen möchte ich auch, dass die AfD-Fraktion beantragt hat, eine Betroffenenanhörung einer Selbsthilfegruppe von Menschen, die unter Post-Covid oder unter den Folgen der Coronaimpfung leiden, durchzuführen.

Alle Reden von Wiebke Muhsal Protokoll ↗