Steffen Quasebarth
Achtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Außerkraftsetzung der Verpflichtung zur Bestellung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Thüringen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir beraten diesen Gesetzentwurf heute zum zweiten Mal. Worum geht es? Noch mal kurz für die Zuschauer am Livestream und die Zuschauer bei uns auf dem Zuschauerrang. Es geht darum, dass die AfD die Gleichstellung künftig freiwillig stellen will. Natürlich geht es dabei nicht um die Gleichstellung an sich, sondern um die in den kommunalen Verwaltungsstrukturen. Wir haben es gerade schon eingehend gehört. Aber das Prinzip soll sein: Gleichstellung, wenn es halt passt. Das ist nun der zweite Entwurf, den wir hier vorgelegt bekommen haben. Über den ersten ist genug gesagt worden. Wir haben ihn kritisiert. Es gab Zeit genug, ihn zu ändern. Darum stellen wir nun die Frage: Was ist in den vergangenen Wochen passiert? Die Antwort lautet ganz schlicht und einfach: Nichts. Nichts ist passiert. Es sieht noch ganz genauso aus. Es bleibt dabei: In Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern gibt es nach AfD-Modell Gleichstellung, wenn es denn passt. Spannend dabei: Selbstverständlich soll die Gleichstellung als kommunale Aufgabe im Gesetz stehen bleiben – immerhin –, aber wie sie organisiert wird, das soll künftig vollständig der einzelnen Kommune überlassen werden. Ich muss sagen, das haben Sie geschickt eingefädelt. In Kommunen mit wenig Geld gibt es dann halt keine Gleichstellungsbeauftragten mehr und die AfD kann halt mit den Schultern zucken und sagen, tja, ist nicht unsere Schuld, wenn die Kommune kein Geld hat, Pech für die Frauen. Und das Schöne ist, Sie können das gleich auch noch als Bürokratieabbau verkaufen. Sie nennen das vielleicht clever, ich nenne das schwach und respektlos,
(Beifall Thüringen.Gerecht, SPD)
denn Sie hatten so viel Zeit für Ihre Überarbeitung. Ihr erster Entwurf kam vor den Sommerferien, jetzt haben wir September. Was haben Sie die ganze Zeit gemacht? Antworten auf unsere Fragen haben Sie ebenfalls keine gefunden. Noch immer machen Sie eine Konkurrenz auf, wo es gar keine geben dürfte, eben die zwischen Gleichstellung und Brandschutz.
(Unruhe AfD)
Und bis heute nennen Sie keine Zahl, keine konkrete Einsparungssumme, keine belastbare Prognose. Das ist schwach. Das ist eine schwache Leistung.
(Beifall Thüringen.Gerecht, SPD)
Und respektlos ist es auch. Die Frauen und Mädchen in diesem Land haben es längst verstanden, darum noch mal für den männlichen Teil Ihrer Fraktion: Derzeit gibt es in Thüringen einen verbindlichen Mindeststandard – nach Ihrem Modell dann nicht mehr. Nach Ihrem Modell läuft es dann so: Eine Kommune hat noch eine Gleichstellungsbeauftragte, eine bezahlt vielleicht noch eine halbe Stelle und eine sagt, ach komm, Gleichstellung. Was, frage ich Sie, hat das noch mit Respekt vor der Lebensleistung von Frauen zu tun? Wenn Sie Frauen sagen, sorry, aber wenn du in einer strukturschwachen Region lebst, gibt es halt weniger Gleichstellung. Oder noch besser: Sorry, aber Bürgermeister und Gemeinderat sind von der AfD und finden Gleichstellung eher so ... Sie nennen das Flexibilität, wir nennen das schwach und respektlos.
(Unruhe AfD)
Und da haben wir noch nicht über das Problem mit der Verfassung gesprochen, das Ihr Entwurf aufmacht. Unsere Thüringer Verfassung sagt ausdrücklich: Land, Gebietskörperschaften und andere Träger öffentlicher Verwaltung sind verpflichtet, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern durch geeignete Maßnahmen zu fördern und zu sichern. Natürlich steht dort nicht, jede Kommune muss exakt dieses eine Organisationsmodell haben, aber – sorry – fördern und sichern ist eben etwas anderes als „macht doch, was ihr wollt“.
(Beifall Thüringen.Gerecht, SPD)
Ich will es kurz machen. Das hier ist der zweite Entwurf. Sie hatten Ihre Chance, Sie haben sie nicht genutzt. Beim ersten Entwurf hätte man noch streiten können, ob es Ihnen tatsächlich um Verwaltungsvereinfachung geht, aber dieser Entwurf – unverändert. Das ist auch ein Signal, das Sie damit aussenden. Gleichstellung ist für die AfD eher so freiwillig. Wenn wir das machen, ist es ein krasser Rückschritt. Gleichstellung ist eben kein Luxus, den man sich in finanziell guten Jahren leistet und in schlechten wieder streicht. Selbstverständlich diskutieren wir bei verfassungsrechtlich vorgegebenen Aufgaben über das Wie, das ist doch gar keine Frage. Selbstverständlich diskutieren wir, welche Strukturen effizient sind. Selbstverständlich gehört auch dazu, zu fragen, ob bestehende Verfahren verbessert werden können. Aber die Frage, ob wir einen verbindlichen Auftrag in die Freiwilligkeit verschieben, das ist etwas völlig anderes. Das machen wir nicht bei Bildung, das machen wir nicht beim Schutz von Kindern und das machen wir nicht bei der Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Auch bei der Gleichstellung werden wir das nicht tun.
(Beifall Thüringen.Gerecht, SPD)
Ich will Ihnen auch sagen, warum: Unsere Partei, die Teil dieser Koalition ist, für die ich hier spreche, heißt Thüringen.Gerecht. Gerechtigkeit heißt für uns Respekt,
(Unruhe AfD)
und zwar Respekt vor der Lebensleistung der Frauen in diesem Land. Respekt heißt für uns, es ist uns nicht egal. Wo immer Menschen in diesem Land leben, muss der Staat seinen Job machen und er muss dort funktionieren. Die Lebensleistung von Frauen in Thüringen – ich gehe sogar so weit zu sagen, die Lebensleistung der Frauen in Ostdeutschland – verdient nicht weniger Anerkennung und Verlässlichkeit, sondern mehr. Deshalb bleibt unsere Haltung auch in der zweiten Beratung ganz klar: Über die beste Ausgestaltung von Gleichstellung kann und soll man streiten, aber Gleichstellung selbst ist keine freiwillige Zugabe kommunaler Politik. Deshalb lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab. Danke schön.
(Beifall Thüringen.Gerecht, SPD)
