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Tilo Kummer

10.09.2026 Sitzungen 8/53

Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“

Mich hat sehr interessiert, wie die AfD in Sachsen-Anhalt das Energieproblem lösen will. Da finde ich im Wahlprogramm: Wir führen die Kohleverstromung so lange fort, wie wir Kohle haben, danach holen wir uns Importkohle. Welche Auswirkungen der Kohlebergbau haben kann, sehen wir gerade in Rusendorf nahe Meuselwitz. Hier brennt ein ehemaliger Tagebau seit Juni mit massiven Belästigungen für die Bevölkerung. Wir müssen diesen Tagebau fluten. Es wird bis zum Jahresende dauern, bis wir diese Auswirkungen weg haben. Also auch das sind Auswirkungen der bisherigen Form der Energieversorgung, von der wir uns lösen müssen, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall Thüringen.Gerecht) Was sind jetzt die Konsequenzen für Thüringen? Wir können bei uns Rahmenbedingungen schaffen, die Energie durch regionale Erzeugung bezahlbar und verlässlich für Bürgerinnen und Bürger und für die Wirtschaft zu machen. Krisen bergen auch Chancen. Und diese Chancen wollen wir nutzen. Wir haben uns deshalb als Landesregierung auf den Weg gemacht und werden die Energiepolitik des Freistaats künftig auf drei Säulen stellen. Die erste Säule ist der Thüringer Energieplan. Unsere Energiepolitik braucht eine klare strategische Ausrichtung, einen verlässlichen Rahmen. Der Plan berücksichtigt ökonomische, ökologische und soziale Aspekte gleichermaßen und setzt Schwerpunkte beim Ausbau der erneuerbaren Energien, bei Energieeffizienzsteigerungen, bei der Sektorenkopplung und bei der Wasserstofftechnologie. Außerdem werden Maßnahmen zur Sicherung der Versorgungssicherheit formuliert und die Rolle Thüringens im gesamtdeutschen Energiesystem beschrieben, und zwar vor allem vor dem Hintergrund der Notwendigkeit der Eigenversorgung. Durch den Energieplan erhält die Landespolitik ein strategisches Instrument, um langfristige Entwicklungen zu steuern und politische Prioritäten klar zu setzen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, eins ist uns allen klar: Wir brauchen verlässliche Rahmenbedingungen. Die Investitionen, die wir auf den Weg bringen wollen, haben Abschreibungszyklen von über 20 Jahren. Ein Denken in Legislaturperioden ist hier völlig fehl am Platz. Wir wollen Menschen zum Investieren einladen. Wir wollen Kommunen zum Investieren einladen, und dafür braucht es Verlässlichkeit für die Akteure, weil es nicht sein kann, dass sich ändernde politische Rahmenbedingungen hinterher zur Insolvenz führen. Sie wissen alle, die Wirtschaft stöhnt unter den hohen Energiepreisen. Die Menschen in Thüringen wissen zum Teil nicht, wie sie im Winter ihre Wohnungen heizen sollen, wie sie die Strompreise noch bezahlen sollen. Wir brauchen also günstige Energiepreise. Wir brauchen Versorgungssicherheit. Wir brauchen Unabhängigkeit vor dem Hintergrund der internationalen Konflikte. Das sind die zentralen Zielstellungen, und wir wollen diese in einem energiepolitischen Dreieck für Thüringen darstellen. Bei der Gestaltung der Transformation des Energiesystems wird die Landesregierung diesen Dreiklang verfolgen, und genau hier kommt zum Beispiel den Speichern eine zentrale Rolle zu. Denn es ist schon so, die Sonne scheint nicht nachts, aber die Sonne scheint ausgesprochen günstig. Und wenn wir den Strom speichern können – und wir haben in Thüringen die größten Pumpspeicherkapazitäten Deutschlands –, dann können wir auch nachts den gespeicherten Sonnenstrom zur Verfügung stellen. (Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Wie?) Und Goldisthal, wenn Sie so fragen, Goldisthal allein ist in der Lage, Thüringen acht Stunden mit Strom zu versorgen. Nur Goldisthal. Und wir sind gerade dabei, ein neues Pumpspeicherwerk mit Vattenfall auf den Weg zu bringen, was wir jetzt auch bei der Europäischen Kommission angesprochen haben, wo die Kommission sagt, das ist bei ihnen ganz oben mit auf der Prioritätenliste von der Unterstützung und wir werden perspektivisch mit Pumpspeicherkapazitäten den Tagesrhythmus abbilden können. Dazu kommt noch eine ganze Reihe Batteriespeicher. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht) Wir haben das größte europäische Batteriewerk in Thüringen. Wir sind tatsächlich Speicherland, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall Thüringen.Gerecht) Unser Energieplan befindet sich aktuell in der Anhörung im Beirat für die Thüringer Energiewende. Auch Vertreter der Wirtschaft werden in die Diskussion eingebunden. Durch diesen Beteiligungsprozess werden wir zu einer strategischen Grundlage kommen. Die wird sicherstellen, dass alle diejenigen, die wir zum Investieren einladen, um in Thüringen im Bereich der Energieversorgung all das umzusetzen, was ich vorhin beschrieben habe, dann langfristig verlässliche und stabile Rahmenbedingungen finden. Und der Energieplan beschreibt auch, was wir auf Bundesebene erreichen wollen. Denn Energiepolitik wird leider nur im geringen Rahmen den Ländern überlassen. Und so haben wir eine ganze Reihe von Initiativen bisher auf den Weg gebracht. Ich bin auf die Frage bereits eingegangen, CO -Bepreisung und Klimageld. Wir 2 haben uns auf Bundesebene dafür eingesetzt, das Flächenziel bei Windkraft abzuschaffen und durch ein Leistungsziel zu ersetzen, das an unserem Bedarf orientiert ist. Dafür haben wir leider bisher ebenfalls nicht die notwendigen Unterstützungen bekommen. Wo wir erfolgreich waren, war der Vorstoß, die Größe von Reservekraftwerken, die der Bund ursprünglich bei 100 Megawatt gesehen hat, so runterzubringen. Jetzt werden Reservekraftwerke ab 1 Megawatt Leistung ausgeschrieben, damit sie passfähig sind zur Wärmeversorgung in Thüringen, zu den Strukturen gerade im Bereich unserer Fernwärme, die hervorragend zu Reservekraftwerken passt. Wir werden, meine sehr verehrten Damen und Herren, hier auf Bundesebene auch weiterhin die Interessen des Freistaats Thüringen deutlich machen. Bei Reservekraftwerkkapazitäten spielt für uns zum Beispiel auch Holz eine wesentliche Rolle. Biomasse kann hier sehr günstig eingesetzt werden, weil wir dort bereits jetzt große Kapazitäten im Energiemix haben. Die zweite Säule der Thüringer Energiepolitik ist das Thüringer Energiegesetz. Das Kabinett hat am 25. August den Gesetzentwurf meines Hauses auf den Weg in die Anhörung und in das prälegislative Konsultationsverfahren gebracht. Ich lade Sie ganz herzlich ein, mit uns ernsthaft und konstruktiv und auch mit vielen Ideen über diese Gesetzgebung zu diskutieren. Verlässlichkeit bedeutet, dass dieses Gesetz auch nach dieser Wahlperiode noch Bestand haben muss. Unsere Zielstellung mit dem Gesetz ist, mehr Sicherheit für die Energieversorgung in Thüringen, mehr Unabhängigkeit gegenüber Energiequellen, auf die wir als Freistaat keinen Einfluss haben und die andernorts Wertschöpfung generieren und nicht hier, bezahlbare Energiepreise für die Menschen in Thüringen, aber auch für die heimische Wirtschaft und Industrie, die allesamt unter den hohen Energiekosten leiden, Wertschöpfung für die Bevölkerung in Thüringen, für Kommunen, für Unternehmen und letztlich für alle, die sich auf den Weg machen, in Thüringen in den Aufbau einer regionalen, zukunftsfähigen Energieversorgung zu investieren. Wir wollen mit dem Gesetz auch mehr Akzeptanz für den Ausbau erneuerbarer Energien erreichen. Was haben wir jetzt konkret im Landesrecht auf den Weg gebracht? Die wichtigste Botschaft ist: Die Gemeinden stellen die zentralen Akteure bei der Transformation der Energieversorgung dar. Die Kommunen haben sich in den letzten Jahren schon in erstaunlicher Weise auf den Weg gemacht, gerade dadurch, dass sie sich im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung sehr intensiv mit ihrer Energieversorgung beschäftigen mussten und dabei festgestellt haben, welche tollen Möglichkeiten sie haben. Wir wollen die rechtlichen, aber auch die finanziellen Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Kommunen zu zentralen Akteuren beim Ausbau erneuerbarer Energien werden können und entsprechend ihr Energiesystem aktiv umbauen können. Viele kommunale Akteure in Thüringen gehen diesen Weg schon. Ich bringe einfach mal ein paar Beispiele, weil ich im Sommer so begeistert war, als ich die Zeit, in der hier kein Landtagsbetrieb stattfand, nutzen konnte, um mir einige dieser Beispiele anzusehen. Die neue Kompostieranlage in Ohrdruf: Ohrdruf hat es mit dieser Kompostieranlage geschafft, aus Abfall, aus der Bewirtschaftung städtischer Grünanlagen, einen Rohstoff zu machen. Sie produzieren dort Pflanzenerde für den Eigenbedarf und gewinnen gleichzeitig Wärme. Insgesamt spart das der Stadt Ohrdruf über 40.000 Euro und sie deckt damit einen Teil ihres Wärmebedarfs – ein unglaublich tolles Verfahren, wo inzwischen viele Kommunen schon fragen: Wie habt ihr das gemacht, können wir das abkupfern? Leider ist die Anlage im Zuge des schweren Unwetters beschädigt worden, aber wir hoffen, dass sie trotzdem rechtzeitig zum Herbst starten kann. Ein weiteres Beispiel ist der Solarthermiepark Sonnenfeld mit Holzheizkraftwerk in Mühlhausen. Ein anderes Beispiel ist die Power-to-Heat-Anlage der Stadtwerke Erfurt, wo aus Überschussstrom die Fernwärme in Erfurt mit unterstützt wird. Das sind alles Projekte, die Kommunen auf den Weg gebracht haben. Das Bioenergiedorf Schlöben ist, glaube ich, am längsten bekannt in Thüringen. (Beifall Thüringen.Gerecht, SPD) Das hat sich schon vor sehr langer Zeit auf den Weg gemacht. Auch hier sieht man, wie toll das funktionieren kann, wie man regionale Wertschöpfungsketten schließen kann. Dort wird Strom aus Biogas erzeugt, es wird Wärme aus Holzhackschnitzeln erzeugt, es ist ein Nahwärmenetz gebaut worden. Die Wertschöpfung bleibt komplett im Ort. Die Saaleplatte-Stiftung im östlichen Weimarer Land erwirtschaftet jährlich über 100.000 Euro und investiert dieses Geld in gemeinnützige Zwecke in der Region, in den örtlichen Kindergarten, für die Feuerwehr, für den Sportverein. Kommunale Haushalte können von Wertschöpfungseffekten erheblich profitieren. Allerdings ist die gesetzliche Aufgabe der Gemeinden zur Daseinsvorsorge, zu dem auch die Energieversorgung gehört, auf den örtlichen Bedarf auszurichten und dadurch beschränkt. Dies, meine sehr verehrten Damen und Herren, werden wir mit dem Thüringer Energiegesetz ändern. Mit diesem Gesetz soll geklärt werden, dass Gemeinden auch über den zur Versorgung ihrer Bevölkerung erforderlichen Umfang hinaus erneuerbare Energien erzeugen und einspeisen können. Und das hat einen ausgesprochen positiven Effekt. Als ehemaliger Bürgermeister kann ich Ihnen nur sagen, ich hätte mich gefreut, wenn ich einen Kommunalkredit hätte aufnehmen können für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien. Das war nicht möglich. Kommunen konnten bisher nur handeln, wenn sie ein Stadtwerk hatten, es sei denn, sie haben sich auf die Eigenversorgung beschränkt. Das ist in Zukunft anders und wird, glaube ich, einen gewaltigen Schub geben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch Landkreise wollen wir in den Blick nehmen. Landkreise sind durch Kommunalrecht weitgehend auf die Versorgung ihrer eigenen Liegenschaften beschränkt. Hier ist es wichtig, dass wir die Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände haben. Wir gehen mit dem Gesetz hier in einen sehr intensiven Austausch, weil es einfach aufhören muss, dass auf einem Schuldach nur so viel Photovoltaik obendrauf gebracht wird, wie komplett selbst verbraucht werden kann. Warum soll ein Kreis damit nicht auch noch andere Liegenschaften mitversorgen können?

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