Claudia Heber
Beratung des Zwischenberichts in der Form eines Sachstandsberichts der Enquetekommission 8/1 „Lehren aus der SARS-CoV-2-Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemie- und sonstige Gesundheits-Krisenlagen“ über den Arbeitsstand und das weitere Vorgehen der Kommission
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertreter, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörer auf der Tribüne und am Livestream! Ja, die Coronapandemie hat tiefe Spuren hinterlassen, bei Kindern und Familien, bei älteren und pflegebedürftigen Menschen, bei Beschäftigten im Gesundheitswesen, bei Selbstständigen und Unternehmen. Und sie hat auch Spuren hinterlassen im Verhältnis vieler Bürgerinnen und Bürger zum Staat und im Vertrauen in politische Entscheidungen. Deshalb ist es richtig, dass wir die Zeit aufarbeiten. Und ich sage Ihnen ausdrücklich, Aufarbeitung darf nicht heißen, Entscheidungen von damals im Nachhinein schönzureden. Sie darf nicht heißen, Fehler kleinzureden. Und sie darf auch nicht heißen, berechtigte Kritik an Maßnahmen, an Grundrechtseingriffen, an der Krisenkommunikation oder an der damaligen Datenlage einfach beiseite zu schieben. Im Gegenteil, wir müssen genau hinschauen, wir müssen fragen, was richtig war, wir müssen fragen, was falsch war. Und wir müssen auch den Mut haben zu sagen, mit dem Wissen von heute, würden wir manches anders entscheiden. Aber Aufarbeitung verlangt eben noch etwas anderes: Sorgfalt, Ergebnisoffenheit und die Bereitschaft, zwischen Erkenntnis und politischer Vorfestlegung zu unterscheiden. Genau dafür hat dieser Landtag die Enquetekommission eingesetzt. Der Auftrag ist klar beschrieben. Die Enquetekommission soll die Erfahrungen aus der SARS-CoV-2-Pandemie bündeln. Sie soll eine Bestandsaufnahme des Verlaufs und der Folgen des Pandemiegeschehens in Thüringen sowie der politischen Maßnahmen vornehmen. Sie soll sich außerdem damit beschäftigen, welche längerfristigen politischen Weichenstellungen sich in dieser Krise als besonders herausfordernd oder als nicht ausreichend krisenfest erwiesen haben. Und aus all dem sollen schließlich Handlungsempfehlungen für künftige Pandemien und sonstige gesundheitliche Krisenlagen entstehen. Dieser Auftrag ist entscheidend für unsere heutige Debatte, denn wir haben im Thüringer Landtag zwei Instrumente zur Aufarbeitung der Pandemie. Wir haben einen Untersuchungsausschuss und wir haben eine Enquetekommission. Beide schauen zurück. Aber sie schauen mit unterschiedlicher Aufgabenstellung zurück. Der Untersuchungsausschuss hat ausdrücklich den Auftrag, Handlungen und Unterlassungen der Landesregierung zu untersuchen. Er soll unter anderem klären, ob Maßnahmen über eine ausreichende gesetzliche Grundlage verfügten, ob sie mit rechtsstaatlichen Grundsätzen und insbesondere mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip vereinbar waren und ob vermeidbare Fehler gemacht wurden. Das ist ein klarer Kontroll- und Aufklärungsauftrag. Die Enquetekommission dagegen betrachtet die Erfahrungen der Vergangenheit, um daraus Konsequenzen für die Zukunft zu entwickeln. Vielleicht ist das die präziseste Unterscheidung. Der Untersuchungsausschuss fragt stärker nach der konkreten Verantwortung für vergangenes staatliches Handeln. Die Enquetekommission fragt, welche Lehren wir aus diesen Erfahrungen ziehen. Beides ist wichtig, beides hat seine Berechtigung, aber beides ist nicht beliebig austauschbar. Meine Damen und Herren, genau vor diesem Hintergrund müssen wir den Zwischenbericht betrachten und wir sollten schon seine Bezeichnung ernst nehmen. Es handelt sich eben nicht um einen Abschlussbericht. Es handelt sich um einen Zwischenbericht in Form eines Sachstandsberichts. Das bedeutet, wir dokumentieren einen Arbeitsstand. Wir befinden uns weiterhin in einem Prozess der Informationsgewinnung, der Anhörung, der wissenschaftlichen Bewertung und auch der politischen Diskussion. Das Ergebnis steht noch nicht fest. Und das soll es auch nicht. Der Charakter dieses Berichts besteht gerade darin, den weiteren Beratungen und den daraus abzuleitenden Maßnahmen nicht vorzugreifen. Das ist keine Formalie. Das ist ein Grundprinzip seriöser Enquetearbeit. Genau deshalb müssen wir über das Sondervotum der AfD sprechen. Selbstverständlich steht der AfD ein Sondervotum zu. Darüber gibt es auch überhaupt keinen Streit. Ein Sondervotum bedeutet aber gerade, dass eine Fraktion oder auch einzelne Mitglieder sagen können: Wir bewerten bestimmte Sachverhalte anders, wir ziehen andere Schlussfolgerungen und wir halten bestimmte Feststellungen für unzureichend. Das gehört zum Parlamentarismus. Aber ein Sondervotum bedeutet nicht, dass man sich einen eigenen Einsetzungsbeschluss schreiben kann. Ein Sondervotum erlaubt eine andere Antwort. Aber es erlaubt nicht, sich eine andere Frage zu stellen. Der Antrag der Enquetekommission gilt für die Mehrheit, er gilt für die Minderheit und er gilt auch für ein Sondervotum. Und genau hier sehe ich ein grundlegendes Problem im Vorgehen der AfD. Denn immer wieder verschiebt sich die Perspektive weg von der Frage, was können und müssen wir aus dieser Krise lernen, hin zu der Frage, wer hat Schuld, wer hat Recht verletzt und wer muss dafür zur Verantwortung gezogen werden. Das lässt sich sogar am eigenen Wortlaut des Sondervotums festmachen. Dort wird im Zusammenhang mit der Thüringer Maßnahmenpolitik danach gefragt, wer dafür zur Verantwortung zu ziehen ist, wenn die Grenzen des geltenden Rechts überschritten wurden. Meine Damen und Herren, ich sage ausdrücklich, das ist keine illegitime Frage, ganz im Gegenteil. Wenn geltendes Recht überschritten worden sein sollte, muss ein Parlament das selbstverständlich aufklären. Aber dafür gibt es den Untersuchungsausschuss. Die Enquetekommission ist kein Gericht. Sie spricht niemanden schuldig, sie spricht niemanden frei. Sie ist auch kein zweiter Untersuchungsausschuss durch die Hintertür. Ihr Auftrag ist ein anderer. Das zeigt sich auch an einzelnen Beiträgen aus der bisherigen Arbeit. So wurde von einem von der AfD benannten Sachverständigen im Zusammenhang mit der Ministerpräsidentenkonferenz vom März 2020 die Frage aufgeworfen, ob damals ausreichende Verhältnismäßigkeitsabwägungen und Folgenabschätzungen vorgenommen worden seien. In einer späteren Sitzung wurden sogar Parallelen zu einem Gerichtsverfahren gezogen. Solche Positionen dürfen geäußert werden. Natürlich dürfen sie Gegenstand einer Debatte sein. Aber entscheidend ist, was wir als Enquetekommission daraus machen. Wir sammeln Informationen, wir hören Sachverständige, wir hören unterschiedliche wissenschaftliche Positionen. Wir hören Menschen, die die Pandemie aus völlig unterschiedlichen und verschiedenen Perspektiven erlebt haben. Und gerade deshalb verbietet es sich, das Ergebnis schon vorwegzunehmen. Denn wenn ich schon vorher weiß, wer verantwortlich ist, wenn ich schon vorher weiß, welches Urteil am Ende stehen soll, dann brauche ich eigentlich auch keine Enquetekommission mehr. Dann ist die Untersuchung nicht mehr ergebnisoffen. Dann heißt das Prinzip: Das Urteil steht fest, jetzt suchen wir nur noch Belege dafür. Das darf nicht unser Maßstab sein.
(Beifall CDU)
Meine Damen und Herren, damit wir uns nicht missverstehen, ich will eine kritische Coronaaufarbeitung und ich halte sie gerade aus familien- und sozialpolitischer Sicht für notwendig. Wir müssen uns anschauen, was Schul- und Kindergartenschließungen mit Kindern und Jugendlichen gemacht haben. Wir müssen uns anschauen, was es für Familien bedeutet, wenn Erwerbsarbeit, Betreuung, häusliche Beschulung und möglicherweise noch die Pflege von Angehörigen gleichzeitig bewältigt werden mussten. Wir müssen fragen, was der Wegfall von sozialen Kontakten, Sport, Vereinsleben und Unterstützungsstrukturen für Kinder und Familien bedeutet hat. Wir müssen den Kinderschutz in den Blick nehmen. Wir müssen uns anschauen, was Besuchsbeschränkungen für alte, kranke und pflegebedürftige Menschen bedeutet haben. Wir müssen die Situation des medizinischen Personals betrachten. Wir müssen über die Leistungsfähigkeit unseres öffentlichen Gesundheitsdiensts sprechen. Und wir müssen sehr ernsthaft darüber reden, wie politische Entscheidungen kommuniziert wurden und warum sich ein Teil der Bevölkerung irgendwann nicht mehr mitgenommen fühlte. Das sind keine Randfragen. Das sind die Fragen, aus denen politische Konsequenzen entstehen müssen. Und selbstverständlich gehört dazu auch die Frage, ob Maßnahmen verhältnismäßig waren und welche Auswirkungen sie hatten. Aber der Zweck unserer Arbeit ist nicht, auf parlamentarischem Weg ein Urteil über einzelne Personen zu sprechen. Unser Zweck ist: Was machen wir beim nächsten Mal besser? Deshalb sage ich Ihnen, das ist der Auftrag, den dieser Landtag hat. Am Ende wird sich die Qualität unserer Arbeit nicht daran messen lassen, wer heute die schärfste Rede hält. Sie wird sich daran messen lassen, ob Thüringen bei der nächsten großen Gesundheitskrise besser vorbereitet ist, ob unser Gesundheitsdienst schneller reagieren kann, notwendige Daten verfügbar sind und ob wir besonders verletzliche Menschen besser schützen, Kinder und Familien stärker mitdenken, Entscheidungen nachvollziehbarer kommunizieren. Dieser Auftrag gilt für uns alle. Deshalb mein Apell: Stellen wir kritische Fragen, benennen wir die Fehler. Und schließlich: Erst zuhören, dann untersuchen, dann bewerten und schließlich die richtigen Konsequenzen für die Zukunft ziehen. Genau dafür ist die Enquetekommission da. Vielen Dank.
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)
