Olaf Kießling
Thüringer Gesetz zu dem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, werte Zuschauer an den Bildschirmen, der vorliegende Staatsvertrag wird als notwendige Anpassung des Glücksspielrechts vorgestellt. Das ist richtig, aber unvollständig. Er beseitigt praktische Vollzugsprobleme und erweitert zugleich die Eingriffsbefugnisse der gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder erheblich. Deshalb braucht dieser Entwurf eine gründliche und kritische Beratung. Unser Maßstab als AfD-Fraktion ist klar. Wer spielt, muss vor Sucht, Überschuldung, Betrug und Manipulation geschützt werden. Minderjährige gehören konsequent vom Glücksspiel ausgeschlossen. Dieser Schutz gelingt aber nur, wenn legale Angebote tatsächlich attraktiv und erreichbar bleiben und der illegale Markt wirksam bekämpft wird. Ein Regelwerk, das seriöse Anbieter überzieht, während ausländische Schwarzmarktangebote per Mausklick erreichbar sind, verfehlt leider seinen Zweck. Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 hat virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casino-Spiele erstmals ohne strenge Voraussetzungen zugelassen – Herr Maier, vielleicht spielen Sie da auch manchmal mit. Dazu gehören – die Diskussionen auf der Ministerbank – Identitätsprüfungen, anbieterübergreifende Einzahlungslimits, das Verbot parallelen Spiels, das Sperrsystem OASIS, Früherkennung und Sozialkonzepte. Die jetzige Änderung schärft an einer wichtigen Stelle nach. Das ist richtig. Der Abgleich mit OASIS darf nur über die Kennung der konkreten Betriebsstätte oder Internetdomain erfolgen. Die Weitergabe dieser Kennungen wird verboten und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Das ist nachvollziehbar, denn eine Sperrdatei schützt nur, wenn ihre Nutzung kontrollierbar ist. Auch die erweiterte Zulässigkeitsprüfung kann sinnvoll sein. Glücksspiel ist anfällig für Geldwäsche und Begleitkriminalität. Erkenntnisse von Polizei, Strafverfolgungsbehörden und der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen dürfen aber daher nicht grundsätzlich ausgeblendet werden. Aber laufende oder sogar eingestellte Ermittlungen sind keine Verurteilungen. Bei Abfragen im Ausland, besonders in Drittstaaten, müssen Anlass, Datenqualität, Zweckbindung und Löschung im Gesetz selbst eindeutig begrenzt sein. Ein Hinweis auf die Datenschutzgrundverordnung alleine genügt hier nicht. Den größten Eingriff bedeuten die Netzsperren. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 19. März 2025 entschieden, dass die bisherige Vorschrift nicht gegen einen nicht verantwortlichen Internetzugangsvermittler eingesetzt werden konnte. Nun soll die GGL auch Anbieter reiner Durchleitung verpflichten können. Außerdem sollen Sperren selbst dann möglich sein, wenn das illegale Glücksspiel untrennbar mit weiteren Inhalten verbunden ist. Damit wächst die Gefahr, dass rechtmäßig Inhalte mitgesperrt werden. Illegale Anbieter dürfen sich nicht hinter ausländischen Servern verstecken. Netzsperren dürfen trotzdem nur das letzte Mittel sein. Der Vorrang des Vorgehens gegen Betreiber und Hostanbieter, eine genaue Bezeichnung des zu sperren Angebots, eine dokumentierte Verhältnismäßigkeitsprüfung und wirksamer Rechtsschutz gehören ausdrücklich in die Normen. Rechtsstaatliche Grenzen sind kein Hindernis für Spielerschutz. Sie machen staatliches Handeln belastbar. Kritisch sehen wir außerdem die pauschale Vertraulichkeit sämtlicher Sitzungen, Beratungen und sonstiger Befassungen des Verwaltungsrats der GGL. Sensible Einzelfälle können geschützt werden. Eine flächendeckende Geheimhaltung von Vorlagen, Ergebnissen, Auftragsvergaben geht jedoch zu weit. Parlamentarische Auskunftsrechte bleiben zwar formal bestehen – ja –, das Informationsinteresse der Öffentlichkeit wird dennoch zurückgedrängt. Schließlich löst dieser Änderungsstaatsvertrag die Grundfrage noch nicht: Ist das Verhältnis zwischen Online-Angeboten und dem stationären Glücksspiel kohärent? Online kann rund um die Uhr gespielt werden, während Spielhallen mit Abständen, Sperrzeiten und weiteren Standortvorgaben belastet sind. Überregulierung des legalen Markts stärkt am Ende den Schwarzmarkt und schwächt damit den Spielerschutz. Der abschließende Evaluierungsbericht ist erst am 31. Dezember dieses Jahres 2026 vorgesehen. Seine Ergebnisse müssen in die weitere Gesetzgebung einfließen. Wir stimmen der Überweisung an den zuständigen Innen- und Kommunalausschuss natürlich gerne zu, um das Weitere zu besprechen. Unsere endgültige Zustimmung hängt davon ab, ob Netzsperren, Auslandsabfragen und Geheimhaltung rechtsstaatlich enger gefasst werden. Wir als AfD-Fraktion wollen wirksamen Spielerschutz, konsequentes Vorgehen gegen illegale Anbieter und faire Bedingungen für den legalen Markt. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
