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Uwe Thrum

AfD 10.09.2026 Sitzungen 8/53

Bäderstruktur erhalten – Schulschwimmen sichern und Badeaufsicht praxistauglich weiterentwickeln

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer, ich habe am Samstag hier die Diskussionsrunde zum Tag des offenen Landtags aufmerksam verfolgt. Besonders auffällig war, dass bei jeder Gelegenheit die Vorsitzenden der regierungstragenden Fraktionen betont haben, wie wichtig es sei, diesen Dreier-Trümmer-Bund noch irgendwie fortzusetzen, um Probleme des Landes zu lösen, ganz konkrete Dinge auf den Weg zu bringen. Meine Damen und Herren, ich nehme Sie tatsächlich beim Wort, denn bei diesem Antrag geht es um ganz konkrete Dinge, die auf der Hand liegen, die nicht einfach wegzuwischen sind und die uns von den Akteuren des Bäderwesens hier in Thüringen mit als Arbeitsauftrag auf den Weg gegeben wurden. Ich verstehe gar nicht die Ausreden, die Sie hier ständig hereinformulieren. Herrn Kalthoffs Rede klang so ein bisschen KI-formuliert. Da war ein Argument mit drin, was vielleicht nachvollziehbar ist, was wir ja auch in unserem Antrag formuliert haben, dass über die Bäderkonzeption noch mal gesprochen wird im Landtag. Aber das ist ja überhaupt nicht im Plan. (Unruhe SPD) Die Fertigstellung ist bis Februar 2027 geplant, einen Zwischenbericht soll es Ende 2026 geben, aber ohne, dass der Landtag hier beteiligt wird. Und deshalb legen wir hier den Finger in die Wunde: Wir wollen wie beim Tourismuskonzept, dass der Landtag hier mitberät und mitbeteiligt wird, nichts anderes. Das ist Teil unseres Antrags. (Beifall AfD) Sie müssen mal unsere Papiere richtig lesen. (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Das Ministerium berichtet bestimmt im Ausschuss!) Es ist doch auch völlig unstrittig, dass Handlungsbedarf besteht, Herr Bühl. Haben Sie nicht die Pressemitteilungen den Sommer über gelesen, egal ob vom DRK-Landesverband Thüringen oder von der DLRG. Alle sagen uns, dass immer weniger Kinder und Jugendliche sicher schwimmen können. Sie beschreiben hier ein völlig anderes Bild. Wie weltfremd sind denn Sie, Herr Bühl? (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Das ist Statistik!) Besonders kritisch ist die Situation in Regionen mit schwacher Struktur, das ist auch immer wieder eine Kernaussage. Alle Fachleute benennen die gleichen Ursachen, nämlich immer weniger geeignete Hallenund Freibäder und den ausgefallenen oder nicht stattfindenden Schwimmunterricht. (Zwischenruf Abg. Kalthoff, SPD: Deswegen haben wir dafür gesorgt, dass die das Geld haben! Und Sie?) Deshalb ist es eben auch wichtig – das, was wir heute machen –, Bäderstruktur, Schwimmunterricht und die Badaufsicht zusammenzudenken, denn nur im Gesamtpaket können letztendlich vernünftige Lösungen entwickelt werden. Schauen wir uns den Schwimmunterricht an den Schulen an: Der verbindliche Anfangsschwimmunterricht in den Klassenstufen 3 und 4 der Grundschule bildet eine wichtige Grundlage, um Schwimmfähigkeit zu erlangen. Dieser Unterricht reicht aber in vielen Fällen nicht aus. Die Statistik zeigt, dass nur durchschnittlich 70 Prozent der Grundschüler sicher schwimmen können. Und Herr Bühl, das ist die Zahl, die Sie ja auch genannt haben, so in der Größenordnung, aber es ist eben nur der Durchschnitt. In Regionen mit schwacher Struktur sieht es deutlich schlechter aus. Ein Sportlehrer einer Regelschule berichtete mir, dass sie eine schulinterne Umfrage gemacht haben zwischen den siebten und zehnten Klassen. Dabei konnte nur die Hälfte der Schüler sicher schwimmen, die andere Hälfte hatte nicht mal das Seepferdchen, die konnten nicht mal die einfachsten Grundkenntnisse des Schwimmens nachweisen. Deshalb muss es darum gehen, den Schwimmunterricht auf die Klassenstufen 5 bis 10 verbindlich auszuweiten. Bislang können die weiterführenden Schulen alternativ selbst entscheiden, ob Schwimmunterricht stattfindet oder nicht. Diese Entscheidung wollen wir den Schulen abnehmen und somit einen wichtigen Beitrag zur Unfallprävention, zur Gesundheitsförderung und zur Bewegungsbildung leisten. (Beifall AfD) Auch das Bildungsministerium – und ich gehe davon aus, dass Minister Tischner dann dazu auch noch ausführen wird – hat diesen Bedarf erkannt, möchte den Lehrplan Sport erweitern, stellt aber zugleich dar, dass die Umsetzung nicht flächendeckend möglich wäre. Es fehlt an den Kapazitäten der Schwimmstätten, auch die Kosten des Schülertransports spielen eine Rolle und es fehlt am Lehrkräfteangebot. Es ist also gut gemeint, aber noch lange nicht gut gemacht und deshalb bedarf es unserer Mithilfe. Wir helfen gern, wenn es um Thüringer Interessen geht. (Beifall AfD) So ist der Bedarf an Lehrkräften für die Erweiterung des Schwimmunterrichts zunächst zu ermitteln, auch das ist Bestandteil unseres Antrags. Darüber hinaus muss geklärt werden, woher dieser Mangel an Schwimmlehrkräften kommt, denn von Haus aus erhält jeder in Thüringen ausgebildete Sportlehrer auch eine Einsatzbestätigung für den Schwimmunterricht. Das heißt, das deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Bronze und ein aktueller Erste-Hilfe-Nachweis sind Kernbestandteile dieser Einsatzbestätigung. Eine Auffrischung erfolgt alle drei Jahre. Hier braucht es aus meiner Sicht mehr Lenkung, mehr Leitung, auch sollen die Fortbildungskurse während der Dienstzeit ermöglicht werden. Wir wollen zudem eine systematische Vernetzung der Schulen mit Schwimmvereinen und Wasserrettungsorganisationen, um aus dem außerschulischen Umfeld geeignetes Personal miteinzubeziehen. Genauso fordern wir eine jährliche Erfassung, wie viele Schüler eine allgemeinbildende Schule verlassen, ohne sicher schwimmen zu können. Wir kennen zwar die Quote nach Beendigung des Anfangsschwimmunterrichts in der Grundschule, aber wir wissen nicht, wie es in den weiterführenden Schulen aussieht. Und das, was mir die Praktiker, auch die Lehrer sagen – die Zahlen, die Quoten sind alarmierend, sie sind gefährlich und deshalb besteht hier Handlungsbedarf. (Beifall AfD) Sehr geehrte Damen und Herren, kommen wir nun zu den fehlenden Kapazitäten der Schwimmstätten. Das ist ja ein entscheidender Punkt, warum die Landesregierung beim verbindlichen Schwimmunterricht für die weiterführenden Schulen nun wieder zurückrudert. Aus diesem Grund ist es auch unausweichlich, den Blick auf die Erstellung der Bäderkonzeption 2040 zu richten. Es dürfen nicht die gleichen Fehler gemacht werden wie 2005, als die erste Thüringer Schwimmbadentwicklungskonzeption auf den Weg gebracht wurde. Einem Drittel der Thüringer Freibäder wurde damals im Prinzip unterstellt, perspektivisch nicht förderfähig zu sein. Diese Bäder sind in der Folge bei der Vergabe von Landesfördermitteln hinten runtergefallen. Einige mussten für immer schließen und viele der noch bestehenden 155 Freibäder in Thüringen sind nur durch den Einsatz von unzähligen ehrenamtlichen Kräften überhaupt noch in der Lage, den Betrieb aufrechtzuerhalten. Auch hier braucht es in Zukunft klare und sichere Perspektiven, denn eine Ausweitung des Schwimmunterrichts geht im ländlichen Raum nicht ohne die Freibäder. Ein Umdenken auf Landesebene ist erforderlich. Sorgen Sie heute dafür, dass diese Aspekte durch die Beteiligung des Landes in die Bäderkonzeption 2040 mit einfließen. Zu guter Letzt möchte ich noch mal auf die Erweiterung des Personenkreises zur Badaufsicht eingehen. Fest steht, wir haben auch hier einen Fachkräftemangel. Die Ausbildungszahlen für Fachangestellte für Bäderbetriebe, aber auch für Meister für Bäderbetriebe sind rückläufig. Wir haben ja Gott sei Dank die Dringlichkeitsanfragen beantwortet bekommen. Die wurden Anfang August gestellt. Normalerweise sind zur Beantwortung von der Landesregierung dafür zehn Werktage vorgesehen. Nach etwa einem Monat lagen sie dann auch bei uns im Postfach. Also die Landesregierung muss hier auch noch besser werden. Aber egal wie, wir haben heute die Antworten und die Zahlen sind eindeutig. Die Fachkräfteausbildung ist hier rückläufig. Schon jetzt können kleinere Freibäder die Aufsicht nur durch Hilfskräfte ermöglichen. Manche mussten deshalb auch schon schließen und selbst in größeren Frei- und Hallenbädern können ein, zwei Fachkräfte nicht die gesamte Betriebszeit abdecken. Deshalb müssen in Thüringen neue Wege gegangen werden. Die Badeaufsicht soll für Lehrkräfte im Schwimmunterricht sowie für Personen, die die kombinierte Rettungsübung nach der Richtlinie 94.05 der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen absolviert haben, erweitert werden. Damit wird nicht Sicherheit abgebaut, sondern eine überholte Regelung an die tatsächlichen Qualifikationen und die betriebliche Praxis angepasst. Es wäre dumm, wenn wir die Vorschläge des Fachverbands der Deutschen Bäderbranche zur Durchführung der Betriebsaufsicht ungenutzt lassen würden und damit riskieren, dass weitere Freibäder aus Personalmangel schließen müssten. Wer von Ihnen vergangene Woche bei der Petition dabei war, der hat sicherlich auch vernommen, wie der Thüringer Heilbäderverband die Zukunft der Bäderverordnung hier in Thüringen einschätzt. Der hat nämlich gemeint, dass es diesen Thüringer Sonderweg überhaupt nicht braucht, denn wir sind das einzige Bundesland, was so eine Verordnung noch hat. Letztendlich geben Betreiberpflichten, technische Regelwerke und die Richtlinie 94.05 der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen als wichtigste bundesweite fachliche Regelung die Leitlinien vor. Auch hier kann Thüringer Bürokratie ersatzlos gestrichen werden und es wird am Ende sogar noch besser für uns. (Beifall AfD) Nachdem ich feststelle, dass es doch noch erheblichen Diskussionsbedarf und viele Unklarheiten gibt, weil wir, glaube ich, aneinander vorbeigeredet haben, werbe ich noch mal dafür, diesen Antrag im Ausschuss für Europa, Medien, Ehrenamt und Sport, im Bildungsausschuss und im Ausschuss für Inneres und Kommunales mit Ihnen weiter zu bereden, zu besprechen und zu diskutieren. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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