Georg Maier
Achtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Außerkraftsetzung der Verpflichtung zur Bestellung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Thüringen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Landesregierung hat den von der Fraktion der AfD vorgelegten Gesetzentwurf für ein Achtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Außerkraftsetzung der Verpflichtung zur Bestellung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Thüringen bereits im Rahmen der ersten Beratung am 26. Juni 2026 abgelehnt. Die Fraktion der AfD hat in der ersten Beratung des Gesetzentwurfs am 25. Juni noch einmal deutlich gemacht, dass sie die in § 33 Abs. 1 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung geregelten Pflichten der Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern, eine Gleichstellungsbeauftragte und eine Stellvertreterin zu bestellen, abschaffen möchte, damit die Gleichstellungsbeauftragten eingespart werden können. Dies wird der Verantwortung für die Erfüllung des Verfassungsauftrags aus Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen nicht gerecht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann hier nur bekräftigen, dass strukturelle Benachteiligungen von Frauen auch in Zukunft die aktive Förderung und Sicherung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern durch die Bestellung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten erfordern. Deshalb lehnt die Landesregierung den vorliegenden Gesetzentwurf weiterhin ab. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, SPD)
