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Tilo Kummer

10.09.2026 Sitzungen 8/53

Regierungserklärung des Ministers für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zum Thema „Energieversorgung als Chance – für mehr Sicherheit, sinkende Kosten und regionale Wertschöpfung“

Nein, ich habe genügend Fragen beantwortet. Wir sind auch schon ziemlich lange in der Diskussion und, ich glaube, die AfD-Fraktion kann sich ja nachher auch gut zu Wort melden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Energieversorgung, Energieerzeugung vor Ort muss sich auch für die Menschen vor Ort lohnen, die die Eingriffe zu ertragen haben. Ein erster Schritt wurde mit dem Windbeteiligungsgesetz im Jahr 2024 unternommen. Dieses Gesetz ermöglicht betroffenen Gemeinden, unmittelbar vom Ausbau der Windenergie zu profitieren. Moderne Windkraftanlagen können auf diese Weise bis zu 30.000 Euro in die Kassen der Kommunen spülen. Wir wollen dieses Windbeteiligungsgesetz in das Energiegesetz einfügen und wollen es entsprechend erweitern. Windenergieanlagen sollen künftig nicht 0,2, sondern 0,3 Cent pro Kilowattstunde zahlen. Die Erhöhung soll den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern im Umfeld der Anlagen zugutekommen. Die Überlegungen, wie dieses erfolgen kann, sind noch nicht ganz abgeschlossen. Vom zweiten Kabinettsdurchgang wollen wir zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden prüfen, welches bürokratiearme Verfahren dafür geschaffen werden kann. Daneben erweitern wir die finanzielle Beteiligungspflicht auf Photovoltaik-Freiflächenanlagen, da wir gesehen haben, dass auch solche Anlagen vor Ort zu Konflikten führen. Es sollen also künftig 0,2 Cent pro Kilowattstunde bei Freiflächenanlagen festgelegt werden. Ich war neulich in Helbedündorf. Für die Planung eines Photovoltaikparks, der dort entstehen soll, würde das für die Gemeinde Einnahmen von 1 Million Euro jährlich bedeuten. Die Gemeinde hat 2.700 Einwohner. Sie können sich vorstellen, was das für eine Entwicklung für die Gemeinde ermöglicht. Wir wollen dabei aber Agri-PV-Anlagen, also Anlagen, unter denen landwirtschaftliche Produktion noch stattfindet, aussparen, weil diese Anlagen aus unserer Sicht zukunftsfähiger sind als Freiflächenanlagen. Landwirtschaftliche Nutzfläche ist ein wertvolles Gut und wir müssen die landwirtschaftliche Produktion in diesem Land sichern. (Beifall Thüringen.Gerecht) Deshalb werden wir Freiflächen-Photovoltaikanlagen künftig auch als Eingriff sehen, während Agri-PV-Anlagen naturschutzrechtlich keinen Eingriff darstellen sollen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie merken, dass unser Gesetz einen Beitrag zur Entbürokratisierung leistet. Wir nehmen das Klimagesetz, wir nehmen das Windbeteiligungsgesetz, tun beides zusammen. Aus zwei Gesetzen wird eins. Wir streichen im Klimagesetz alle Regelungen, die sich als unpraktikabel und nicht notwendig erwiesen haben. Wir setzen Vorgaben von EU und Bund eins zu eins um und nicht mehr – auch das ein Versprechen, was wir gegeben haben. Ich komme zur dritten Säule unserer Energiepolitik, der integrierten Netzplanung. Uns ist allen bewusst, dass die Energiewende Thüringen vor tiefgreifende Herausforderungen stellt. Unser Ziel ist ein Energiesystem, das bezahlbar, sicher und energiesouverän agiert. Dafür benötigen wir eine entsprechende Infrastruktur, die sich deutlich von den überkommenen Strukturen der alten Energiewelt unterscheiden wird. Dieses neue Energiesystem wollen und müssen wir mit möglichst geringen volkswirtschaftlichen Kosten errichten. Hier muss man tatsächlich volkswirtschaftlich denken, deshalb braucht es auch einen Plan und deshalb braucht es auch eine Netzplanung. Mit dem Dialogprozess „Integrierte Netzplanung“ bilden wir die umsetzungsorientierte Säule der Energiepolitik in Thüringen. Sie greift die strategischen Ziele des Energieplans auf und unterstützt die Abstimmung der energiewirtschaftlichen Infrastrukturmaßnahmen. Ziel ist es, einen Energiedialog zu führen, um die räumliche, technische und wirtschaftliche Dimension der verschiedenen Energienetze in Thüringen zu verknüpfen. Angesichts der zunehmenden Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen spielt ein solcher Prozess eine zentrale Rolle, um Engpässe, Versorgungsausfälle und womöglich einen kostenintensiven Energieinfrastrukturausbau zu vermeiden. Die integrierte Netzplanung berücksichtigt neben der Stromnetzinfrastruktur auch Wärme- und Gasnetze sowie Speicher- und Sektorenkoppelungstechnologien. Sie verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, der technische, wirtschaftliche und ökologische Gesichtspunkte vereint. Dazu gehört eine sorgfältige Analyse des künftigen Energiebedarfs und der wirtschaftlich erzielbaren Energieeffizienzsteigerungen. Zentral ist auch eine vorausschauende Entwicklung der Energieinfrastruktur, ‑ netze und ‑ speicher. Für Thüringen ist dabei besonders interessant – und da komme ich wieder zum Anfang, zu Berlin. Wir wollen unterhalb der 380-kV-Höchstspannungsebene, also im TEN-Netz, der 110-kV-Ebene und in den darunterliegenden Verteilnetzen der Stadtwerke und der regionalen Versorger nach Möglichkeit Inselfähigkeiten in den Netzwerken erreichen. Denn wenn ich diese Inselfähigkeit habe, das heißt, ich habe Einspeisung aus erneuerbaren Energien, also aus Wind, aus PV, ich habe Power-to-Heat-Anlagen, um Überschüsse zu speichern für die kommunale Wärmeversorgung und ich habe Reservekraftwerke auf Biomassebasis, dann kann ich, wenn im Umspannwerk mal ein Problem ist, tatsächlich notwendigste regionale Bedarfe vor Ort selber lösen und wir sparen uns diese langen Stromausfälle, wie wir es in Berlin erlebt haben. Das ist ein ganz zentrales Ziel, diese Art von Versorgungssicherheit in Thüringen auf den Weg zu bringen. Und ich sage mal mit Blick auf die Glasindustrie, eine Glaswanne, wo sich das Unternehmen entschieden hat, auf Strom umzustellen, die kann sich einen Stromausfall von längerer Zeit nicht leisten, sonst ist da ein Glasklumpen drin. Und deshalb ist eben solche Inselfähigkeit heutzutage auch ganz wichtig. Das gilt im Übrigen auch für die großen Rechenzentren. Auch die werden nicht an Stellen errichtet werden, wo ich eine Inselnetzfähigkeit nicht realisieren kann. (Beifall Thüringen.Gerecht) Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie sehen, wir denken die Themen zusammen. Wir haben tolle Beispiele, die in Thüringen in den letzten Jahren entstanden sind. Sie haben von der Landesregierung ein Arbeitsergebnis von über einem Jahr intensiver Arbeit vorgelegt bekommen. Ich möchte mich bei allen Kolleginnen und Kollegen noch mal ganz herzlich für die Ressortabstimmung bedanken, die nicht immer einfach war, aber wir haben gemeinsam nach dem günstigsten Weg gesucht. Ich möchte meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danken, die sich hier sehr engagiert herangemacht haben, für das Land eine Problemlösung zu entwickeln. Und ich möchte Sie alle einladen: Lassen Sie uns gemeinsam diskutieren, wie wir die Energieversorgung Thüringens als Chance begreifen können, wie wir daraus Wirtschaftswachstum, regionale Wertschöpfung generieren können und unsere eigene Sicherheit in den Blick nehmen. Ich danke Ihnen. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)

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