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Georg Maier

10.09.2026 Sitzungen 8/53

Thüringer Gesetz zu dem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, mit diesem Gesetzentwurf liegt Ihnen heute das Zustimmungsgesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 vor, den ich am 18. März 2026 gemeinsam mit allen anderen Bundesländern unterzeichnet habe. Er soll am Tag nach der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde bundeseinheitlich in Kraft treten. Erklärtes Ziel ist es, die Ratifizierungsverfahren im IV. Quartal 2026 abzuschließen. Einige Bundesländer haben dieses Verfahren bereits abschließend durchlaufen. Mit der heutigen Vorlage dieses Zustimmungsgesetzes möchte die Landesregierung Thüringen ihren Beitrag für die zeitnahe Verabschiedung des Gesetzes leisten. Der Glücksspielstaatsvertrag 2021, mit dem seinerzeit ein grundlegender Wandel in der Glücksspielregulierung in Deutschland vollzogen wurde, sieht eine systematische Überprüfung der Regeln und deren Auswirkungen vor. Der hier in Rede stehende Änderungsstaatsvertrag greift das Prüfergebnis des Zwischenberichts zur Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 vom 31. Januar 2024 auf. Er setzt dringliche Modifizierungen bereits bestehender Verfahren und Befugnisse um und beinhaltet zudem Vereinfachungen sowie Klarstellungen von Verfahrensregeln. Als besonderes Beispiel möchte ich die Anpassung der Regeln zum sogenannten IP-Blocking in Form von Netzsperren gegenüber Dienstanbietern hervorheben. Hierbei handelt es sich um ein zentrales Vollzugsinstrument für das effektive Vorgehen gegen unerlaubtes Glücksspiel. Nach ergangener höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bedarf diese Regelung einer Neuformulierung, um bestehende Vollzugsdefizite auszuräumen. Zudem ist infolge des Außerkrafttretens des Telemediengesetzes eine Anpassung an das aktuelle EU-Recht in Form des Digital Services Act erforderlich. Die Länder haben eine Verbändeanhörung und in Bezug auf die geplante Änderung der Regelung des IP-Blocking das Notifizierungsverfahren nach EU-Richtlinie 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft bei der Europäischen Kommission durchgeführt. Die Verbändeanhörung umfasste die Beteiligung der Fachverbände, der Konferenz der unabhängigen Datenaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder sowie der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten. Die Länder haben alle Stellungnahmen geprüft und sich mit vorgebrachten Einwänden auseinandergesetzt. Diese führten zu geringfügigen Änderungen des Entwurfstexts. Insgesamt haben die Änderungen des Staatsvertrags keine Auswirkungen auf den Haushaltsplan oder die Finanzplanung. Die Landesregierung hat den Landtag am 12. Februar 2026 über den Entwurf des Zweiten Staatsvertrags zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 gemäß Artikel 67 Abs. 4 der Verfassung des Freistaats Thüringen unterrichtet. Der Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung hat die Unterrichtung in seiner 14. Sitzung am 12. März 2026 in öffentlicher Sitzung beraten und ohne Änderungen zur Kenntnis genommen. Ich bitte Sie um Ihre Unterstützung, das Ratifizierungsverfahren in Thüringen schnellstmöglich abschließen zu können. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)

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