Christian Tischner
Bäderstruktur erhalten – Schulschwimmen sichern und Badeaufsicht praxistauglich weiterentwickeln
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, ich will mal versuchen, für etwas Klarheit und, um im Bild zu bleiben, damit für etwas Abkühlung zu sorgen. Die Themen „Bäderstruktur“, „Schulschwimmen“ und „Weiterentwicklung der Badeaufsicht“ sind als komplexe Einheit zu betrachten, auch wenn die Zuständigkeiten in verschiedenen Ressorts innerhalb der Landesregierung angeordnet sind. Alle betroffenen Ressorts beschäftigen sich schon seit Langem damit und haben dazu in den entsprechenden Landtagsausschüssen aktuelle Sachstandsberichte auch abgegeben. Der Antrag greift dabei heute ohne Zweifel Themen auf, die für viele Kommunen, für Schulen, für Vereine und Familien von ganz praktischer Bedeutung sind. Entscheidend ist aber nicht, Probleme nur zu benennen. Entscheidend ist, was konkret getan wird, um Bäderstandorte zu sichern, Schwimmunterricht zu ermöglichen und zugleich die Sicherheit in unseren Bädern zu gewährleisten. An all diesen Punkten arbeitet die Landesregierung bereits intensiv. Lassen Sie mich gezielt zu allen drei Säulen etwas ausführen. Säule 1 – Bäderstruktur erhalten: Es dürfte Ihnen bekannt sein, dass die Schwimmbadentwicklungskonzeption sich derzeit in Bearbeitung befindet.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Seit zwei Jahren!)
Die notwendige Datengrundlage für die Überarbeitung der Bäder-Entwicklungskonzeption liegt bereits vor. Der fertige Bäder-Entwicklungsbericht soll bis Jahresende 2026 als Entwurf vorliegen und bis Februar 2027 finalisiert werden. Damit schaffen wir eine belastbare Grundlage, um nicht nur über einzelne Standorte zu diskutieren,
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Tourismusstrategie lässt grüßen!)
sondern die Bäderstruktur im Freistaat insgesamt in den Blick zu nehmen. Gerade für das Schul- und Vereinsschwimmen brauchen wir eine verlässliche und erreichbare Infrastruktur. Das hat ja auch die vorangegangene Debatte gezeigt. In Richtung der Linken kann ich sagen, dass der Bericht des Thüringer Finanzministeriums zum Schulschwimmen und zur Bäderstruktur sich derzeit in der Ressortabstimmung befindet. Sie haben ja gesagt, im September soll er vorgelegt werden. Also ich kann Ihnen zusagen, dass der Bericht im September/Anfang Oktober auch vorgelegt werden kann. Er ist in der Ressortabstimmung.
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Ihr habt vor drei Tagen angefangen!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme zur Säule 2 – Schulschwimmen sichern. Das sichere Schwimmen ist eine Kompetenz, die unter Umständen lebensrettend sein kann. Deshalb gehört Schwimmen für mich zu den grundlegenden Fähigkeiten, die unsere Kinder, die unsere Jugendlichen in ihrer Schulzeit auch gerade hier in Thüringen erlernen müssen. Damit möglichst viele Schülerinnen und Schüler diese Kompetenz erwerben, ist der Anfangsschwimmunterricht mit dem Ziel, 15 Minuten andauernd schwimmen zu können, verpflichtend. Das Bildungsministerium ist hierbei für die personelle Absicherung und die schulaufsichtliche Überwachung dieses Schwimmunterrichts zuständig. Die Bereitstellung der notwendigen Sachkosten, Bäderstruktur, Bahnzeiten, Transportkosten obliegt dem jeweiligen Schulträger. Die regionalen Schwimmverantwortlichen koordinieren Planung, sie koordinieren Personal und sie koordinieren Transport gemeinsam mit Schulträgern und unseren staatlichen Schulämtern. Für punktuelle Engpässe an Schwimmlehrkräften besteht bereits seit mehreren Jahren die Möglichkeit, qualifiziertes Personal extern hinzuzuziehen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Notengebung allerdings ausschließlich seitens des schulischen Personals erfolgen darf. Zur personellen Absicherung des Schwimmunterrichts gehört originär auch die alle drei Jahre verpflichtend zu besuchende Fortbildungsveranstaltung zur Auffrischung der Einsatzfähigkeit im Schulschwimmen. Ohne diese gültige Einsatzfähigkeit kann eine Schwimmlehrkraft laut Verwaltungsvorschrift „Sicherheit im Schulsport“ keinen Schwimmunterricht durchführen. Die Schwimmverantwortlichen der Regionen haben dabei die Übersicht, welcher Fortbildungsbedarf konkret in welcher Region besteht. Und über das Thüringer Lehrerbildungsinstitut erfolgt die Planung und personelle Absicherung der Fortbildungsveranstaltungen, an denen die Lehrkräfte landesweit teilnehmen. Diese bewährte Praxis sichert zuverlässig die Verfügbarkeit einer ausreichenden Anzahl qualifizierter Kolleginnen und Kollegen. Die von der DLRG jährlich öffentlichkeitswirksam präsentierten Zahlen zur Schwimmfähigkeit beziehen sich auf Daten, die deutschlandweit, es ist bereits gesagt worden, seitens der schwimmsporttreibenden Verbände erhoben werden. Das Thüringer Bildungsministerium fertigt bereits seit dem Schuljahr 2005/2006 jährlich eine Schwimmstatistik an. Danach liegt die Zahl der sicheren Schwimmer nach dem Anfangsunterricht derzeit bei 71 Prozent. Das ist eine gute Entwicklung und gleichzeitig sind 71 Prozent für uns eben kein Grund, uns zurückzulehnen. Unser Anspruch muss sein, dass möglichst jedes Kind die Grundschule als sicherer Schwimmer verlässt. Die Schwimmfähigkeit der Thüringer Schülerinnen und Schüler befindet sich somit weit über den von der DLRG propagierten 58 Prozent. Dies ist auch der sehr engagierten und der sehr zuverlässigen und qualitativ hochwertigen Arbeit der Schwimmlehrkräfte zu verdanken, die sich zunehmend schwierigen Schwimmgruppen gegenüberstehen sieht. Dabei haben sich die Ausgangsvoraussetzungen der Kinder verändert. Immer mehr Schülerinnen und Schüler beginnen den Unterricht ohne ausreichende Wassergewöhnung oder ohne grundlegende Vorerfahrung im Wasser. Schwimmlehrkräfte müssen deshalb heute oftmals zunächst sehr grundlegende Voraussetzungen schaffen, bevor der eigentliche Schwimmunterricht im Wasser beginnen kann. Auch das gehört zur Realität des Anfangsschwimmunterrichts und zeigt, welchen wichtigen Beitrag unsere Lehrkräfte an dieser Stelle leisten müssen und damit, so muss ich es sagen, natürlich auch Aufgaben übernehmen, die früher die Familien geleistet haben. Um die Schwimmfähigkeit zu festigen, werden bereits seit vielen Jahren für die Kinder, die das Ziel des sicheren Schwimmens nach Absolvierung des Anfangsunterrichts nicht erreichen konnten, Förderangebote schulischerseits vorgehalten. Wechseln die Schülerinnen und Schüler in die weiterführenden Schulen, besteht auch dort laut der gültigen Lehrpläne „Sport“ die Möglichkeit, Schwimmen zu erteilen. Mit dem Inkrafttreten der neuen Lehrpläne „Sport“ verbleibt die Erteilung des Bewegungsfeldes „Bewegen im Wasser“ zwar im alternativ verbindlichen Lernbereich an den weiterführenden Schulen, soll aber dort, wo es die vorhandenen Rahmenbedingungen zulassen, einmal in Klassenstufe 5 bis 10 auch erteilt werden. Neben dem schulischen Schwimmunterricht gibt es dort, wo örtliche Schwimmvereine aktiv sind, schon seit fast 30 Jahren die Möglichkeit von Kooperationen der Schulen mit dem jeweiligen Verein, denn Schwimmenlernen und Schwimmfähigkeit sind eine gemeinsame Aufgabe von Schulen, von Eltern, von Kommunen, von Vereinen und natürlich von den Badbetreibern. Alle sitzen in einem Boot. Säule 3 – praxistaugliche Weiterentwicklung der Badeaufsicht: Hier sei darauf verwiesen, meine Damen und Herren, dass die Landesregierung bereits tätig geworden ist und sich im Austausch mit dem zuständigen Ressort und den Vertretern der Bäderbetriebe befindet. Das Ziel besteht hierbei darin, eine sowohl rechtssichere, praktikable, als auch sicherheitskonforme Lösung herbeizuführen und die derzeit gültige ordnungsbehördliche Verordnung über Sicherheitsvorkehrungen in Badeanstalten im Freistaat Thüringen entsprechend anzupassen. Dabei darf es aus meiner Sicht keinen falschen Gegensatz zwischen Sicherheit und Praxistauglichkeit geben. Wir brauchen hohe Sicherheitsstandards. Diese müssen so ausgestaltet sein, dass sie unter den tatsächlichen Bedingungen unserer Bäder auch umsetzbar sind. Und genau daran arbeiten wir. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend darauf verweisen, dass der Landesregierung sehr daran gelegen ist, dass möglichst viele Kinder und Jugendliche das sichere Schwimmen erlernen, um sich auch als Erwachsene angstfrei, sicher und freudvoll im Element Wasser bewegen zu können. Für mich ist deshalb klar, wir wollen Schulschwimmen sichern. Wir wollen die dafür notwendige Bäderstruktur erhalten und ausbauen. Und wir wollen vernünftige praxistaugliche Regelungen für den Betrieb unserer Bäder. Vieles davon ist bereits auf den Weg gebracht, wo weitere Handlungsbedarf besteht, werden wir ihn angehen. Denn am Ende zählt nicht die Überschrift eines Antrags, am Ende zählt, ob ein Kind in Thüringen schwimmen lernt und dafür auch künftig ein erreichbares Schwimmbad zur Verfügung steht. Darauf kommt es an und hierzu hat sich die Landesregierung auf den Weg gemacht.
