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Jens Thomas

Die Linke 10.09.2026 Sitzungen 8/53

Vorsorgende Klimaanpassungsstrategie für den Freistaat Thüringen 2026 hier: Stellungnahme durch den Landtag

Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, es ist richtig, dass Thüringen eine Klimaanpassungsstrategie vorlegt, denn die Folgen des Klimawandels sind längst Realität. Hitzewellen, Dürreperioden, Waldschäden, sinkende Grundwasserstände, Starkregenereignisse und Hochwasser sind keine abstrakten Zukunftsszenarien mehr. Viele Menschen erinnern sich noch an die Hochwasserkatastrophe im Ahrtal oder an die schweren Überschwemmungen in Mosbach im Jahr 2021. Auch in diesem Jahr haben wir mit den Hitzewellen in diesem Sommer mit geschätzt 5.800 Hitzetoten bis Mitte August neue Extreme erlebt. Auf diese Entwicklungen muss sich das Land vorbereiten. Deswegen werden wir die Drucksache heute auch nicht grundsätzlich infrage stellen. Allerdings lohnt sich ein genauerer Blick. Denn wenn man die heute vorgelegte Klimaanpassungsstrategie mit den Vorgängerdokumenten vergleicht, stellt man fest, vieles von dem, was hier präsentiert wird, baut auf Grundlagen auf, die bereits vor Jahren geschaffen wurden. Die Klimaanalyse, das Klimafolgenmonitoring und Maßnahmenprogramm IMPAKT existieren nicht erst seit dieser Legislaturperiode. Das erste IMPAKT-Programm stammt aus dem Jahr 2013. Es folgten Monitoringberichte, das Thüringer Klimagesetz von 2018 und die Fortschreibung IMPAKT II im Jahr 2019. Die heutige Strategie ist deshalb weniger ein Neuanfang als vielmehr die Fortsetzung eines Weges, der bereits vor vielen Jahren eingeschlagen wurde, und das ist auch völlig in Ordnung. Interessant ist aber, dass die Landesregierung diesen Umstand an anderer Stelle offenbar selbst vergessen hat. Denn die Strategie verweist mehrfach auf das Thüringer Klimagesetz von 2018 und betont ausdrücklich, dass mit dieser Fortschreibung Verpflichtungen aus ebendiesem Gesetz erfüllt werden. Gleichzeitig hören wir aber von Minister Kummer, dass genau dieses Klimagesetz in wesentlichen Punkten verändert werden soll. Nun hat die Landesregierung den Referentenentwurf zum Energiegesetz in das Prälegislative Konsultationsverfahren gegeben und es zeigt sich, das Klimagesetz – haben wir gerade besprochen – soll gleich ganz abgeschafft und die verbindlichen Klimaziele ganz gestrichen werden, und das ist schon ein bemerkenswerter Widerspruch. Auf der einen Seite verweist man auf die Instrumente und Berichtspflichten des Klimagesetzes, auf der anderen Seite stellt man dessen klimapolitische Zielsetzungen komplett in Frage. Das passt nicht zusammen. Ein weiterer Widerspruch betrifft die Finanzierung der Klimaanpassung. Die Landesregierung beschreibt in ihrer Strategie, völlig zu Recht, die Notwendigkeit von Entsiegelung, Begrünung, Regenwasserrückhalt, Hitzeschutz, klimaangepassten Baumpflanzungen und Starkregenvorsorge. All das sind Maßnahmen, die wir vor Ort in den Städten und Gemeinden brauchen. Genau für solche Maßnahmen gab es mit dem Programm „Klima Invest“ ein erfolgreiches und stark nachgefragtes Förderinstrument des Landes. Über „Klima Invest“ konnten Kommunen unter anderem Klimaanalysen und -anpassungskonzepte erstellen, Hitzeaktionspläne entwickeln, öffentliche Flächen entsiegeln und begrünen, Retentionsflächen schaffen, Maßnahmen zum Niederschlagswassermanagement umsetzen oder Personal für Klimaanpassungsmanagement finanzieren. Das Programm unterstützte also genau jene Maßnahmen, die nun in der Klimaanpassungsstrategie als notwendig beschrieben werden. Dieses Programm ist ausgelaufen und wurde von der Landesregierung nicht verlängert. Da stellt sich schon die Frage, wie ernst meint man es eigentlich mit der Klimaanpassung? Denn Strategiepapiere allein entsiegeln keine Plätze, sie pflanzen keine Bäume, sie schaffen keine Retentionsflächen und sie schützen keine Kommunen vor den Folgen eines Starkregenereignisses. Dafür braucht es konkrete Unterstützung und finanzielle Mittel und gerade die Kommunen, denen bei der Umsetzung der Klimaanpassung eine Schlüsselrolle zukommt, brauchen verlässliche Förderprogramme und Planungssicherheit. Wer einerseits eine umfassende Anpassungsstrategie vorlegt, andererseits aber zentrale Förderinstrumente für die kommunale Umsetzung beendet, sendet widersprüchliche Signale. Noch gravierender ist allerdings ein anderer Punkt. Anpassung an den Klimawandel ist notwendig, aber Anpassung allein reicht nicht aus. Wer die Folgen des Klimawandels ernst nimmt, muss auch die Ursachen bekämpfen, und genau hier bleibt die Landesregierung bislang vieles schuldig. Die Fortschreibung der Energie- und Klimaschutzstrategie lässt weiter auf sich warten und mit dem angekündigten Energiegesetz sollen nicht nur die Klimaziele infrage gestellt werden, sondern gleich zusammen mit dem Klimagesetz abgeschafft werden. Das ist der eigentliche Widerspruch für uns, denn je weniger erfolgreich Klimaschutz heute ist, desto größer werden morgen die Herausforderungen und Kosten der Klimaanpassung oder anders gesagt, wer beim Klimaschutz bremst, erhöht den Anpassungsbedarf der Zukunft. Wir begrüßen die vorgelegte Klimaanpassungsstrategie grundsätzlich, aber sie wird nur dann erfolgreich sein, wenn sie von einer ebenso ambitionierten Klimaschutzpolitik begleitet wird. Meine Damen und Herren, noch mal, wir unterstützen das Ziel, Thüringen widerstandsfähiger gegenüber den Folgen des Klimawandels zu machen, aber wir erwarten von der Landesregierung mehr als die Verwaltung der Folgen. Wer Klimaanpassung ernst meint, muss auch Klimaschutz ernst meinen. Wer Klimaanpassung ernst meint, darf erfolgreiche Förderprogramme für die Kommunen nicht ersatzlos streichen und wer eine Klimaanpassungsstrategie vorlegt, der sollte nicht gleichzeitig die Klimaziele des Landes zur Disposition stellen. Die vorgelegte Strategie nehmen wir zur Kenntnis und verschließen uns auch nicht einer Überweisung an den Fachausschuss. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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