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Andreas Bühl

CDU 10.09.2026 Sitzungen 8/53

Bäderstruktur erhalten – Schulschwimmen sichern und Badeaufsicht praxistauglich weiterentwickeln

Sehr verehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, mit dem vorliegenden Antrag der AfD-Fraktion liegt ein Thema vor, das aus der Sicht von uns bereits intensiv und vollumfänglich am 19. Juni dieses Jahres im für Sport zuständigen Ausschuss des Thüringer Landtags beraten worden ist. Das, meine Damen und Herren, ist von der Landesregierung nicht nur beraten und beantwortet worden, sondern, wofür die AfD ja gerade nicht steht, auch mit Antworten und Lösungen sowie einem Zeitplan vorgestellt worden. Insbesondere der Punkt der klaren Ansprechbarkeiten ist dort geklärt worden. Mit David Möller gibt es einen Staatssekretär, der sich insbesondere um das Thema „Bäderplan“ intensiv kümmert. Nichtsdestotrotz ist dieser Antrag von Ihnen hier eingereicht worden, obwohl der Einreicher bei aufmerksamem Zuhören in besagter Ausschusssitzung im Bilde sein müsste, dass die im Antrag geschilderten Probleme entweder nicht der Thüringer Realität entsprechen oder bereits von der Landesregierung in Bearbeitung sind. Ihr Antrag zeigt damit auch, dass Sie nur auf eins aus sind: nicht auf Lösungen für unser Land, sondern darum, unser Land schlechtzureden. Das ist jetzt keine wirkliche Neuigkeit, aber es zeigt sich an dieser Stelle ein weiteres Mal. So begründen Sie Ihren Antrag unter anderem mit dem Rückgang der Schwimmfähigkeit in Thüringen und berufen sich fälschlicherweise auf Statistiken für das Bundesgebiet und blenden dabei Thüringer Realitäten aus. So ist wahr, dass wir in Thüringen eben nicht, wie von der AfD behauptet, nur 58 Prozent sichere Schwimmer haben, sondern wahr ist, dass wir in Thüringen im letzten Schuljahr 2024/2025 73 Prozent sichere Schwimmer hatten und lediglich 11 Prozent der Schüler Nichtschwimmer waren. Richtig ist, dass diese 11 Prozent 11 Prozent zu viel sind. Doch zeigt die Tendenz, dass wir bald wieder die Vor-Coronazahlen von 80 Prozent sicheren Schwimmern und nur 7,6 Prozent Nichtschwimmern erreichen werden. Meine Damen und Herren, kommen wir zunächst zu der im Antrag angesprochenen Schwimmbad-Entwicklungskonzeption, die jetzt „Bäderkonzeption 2040“ heißt und von der Staatskanzlei unter Verantwortung des für Sport zuständigen Staatssekretärs koordiniert wird. Seit Beginn dieses Jahres liegen die für eine Fortschreibung notwendigen und von der LEG erhobenen Zahlen vor. Gleichzeitig wurde bereits mit dem Bundesinstitut für Sportwissenschaft in Koblenz eine Kooperationsvereinbarung geschlossen und im August 2025 ein Bericht zum Transfer der Systematik zu Versorgungsgraden mit Bädern in der Praxis des Landes Thüringen veröffentlicht. Im Juni dieses Jahres wurde schließlich die Hochschule Koblenz beauftragt, auf dieser Datenbasis einen Bäderentwicklungsbericht für Thüringen zu erstellen. Die Landesregierung arbeitet also ohne Ihren Antrag aktuell an der Bedarfsanalyse für die verschiedenen Nutzungsarten Freizeit-, Vereins- und Schulschwimmen und lässt die vorhandenen Bäderdaten auf sportwissenschaftlicher Ebene untersuchen. Bis Ende des Jahres wird es dazu einen Zwischenbericht geben und die Vorlage des fertigen Endberichts als Grundlage für die Bäderkonzeption 2040 ist für Februar kommenden Jahres geplant. Im Übrigen können Kommunen jetzt schon über das Kommunale Investitionsprogramm 2026 – 2029 der Thüringer Aufbaubank für konkrete Investitionsvorhaben im Bereich „Hallen- und Freibäder“ Mittel beantragen. Der im Rahmen des KFA vorgesehene Bädertransformationsfonds sieht zudem für 2026 8 Millionen Euro und für 2027 6 Millionen Euro vor. Sehr geehrte Damen und Herren, die Regierungskoalition hat mit dem Doppelhaushalt 2026/2027 zudem mehrere Möglichkeiten für kommunale Investitionsprojekte geschaffen, die auch für die Sanierung von Schwimmbädern genutzt werden können. So können aus dem Titel nunmehr Haushaltsmittel von über 12,75 Millionen Euro in 2026 und 10,55 Millionen in 2027 sowie für die Modernisierung von Hallen- und Freibädern etwa 2,7 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Wie Ihnen zudem noch aus der Haushaltsdebatte bekannt ist, kann die Sportstättenförderung für entsprechende Projekte auch in Form der sogenannten Kapitaldienstförderung ausgereicht werden, wodurch eine zusätzliche Hebelwirkung auch für die Finanzierung der Modernisierung von Schwimmbädern erreicht werden kann. Ich will noch mal deutlich machen: Mit dem, was wir dort im Haushalt beschlossen haben, kann es uns möglich werden, dass wir ein Drittel des Investitionsstaus an kommunalen Sportstätten bis 2029 abgebaut haben. Das ist ein riesiger Schritt und bleibt weiter ein großer Erfolg. Meine Damen und Herren, das zweite im Ausschuss bereits umfänglich beantwortete und im Antrag thematisierte Problem betrifft das Schulschwimmen, bei dem Sie für Thüringen ein düsteres Szenario schildern, obwohl die Zahlen und Fakten im Bundesvergleich für Thüringen einen anderen Eindruck vermitteln. Bei allen Herausforderungen und Aufgaben, die es nach wie vor gibt, belegt Thüringen eine Spitzenposition hinsichtlich der Absicherung des Schwimmunterrichts und der Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen. So ist nicht nur festzustellen, dass das Schulschwimmen bereits derzeit überwiegend durch die bestehenden 37 Hallenbäderstandorte in Thüringen komplett abgesichert werden kann, sondern dass diese Standorte von den Schülern in der Regel innerhalb von 30 Minuten Fahrzeit erreicht werden können. Das Gleiche gilt im Übrigen auch für das Vereinsschwimmen, wofür die gleichen Standorte wie beim Schulschwimmen genutzt werden. Für den Fall, dass aus irgendwelchen Gründen die Durchführung des Anfangsschwimmunterrichts im Grundschulbereich doch gefährdet sein sollte, wird dennoch unter Aufsicht des zuständigen Schulamts nach einer umsetzbaren Lösung gesucht. Im vergleichbaren Schuljahr war davon lediglich eine einzige Schule in Thüringen betroffen, die den ausgefallenen Anfangsschwimmunterricht – allerdings in der Klassenstufe vier – nachholen konnte. Damit wird deutlich, das darüber hinaus verfolgte Ziel der Regierungskoalition mit einem stärker vom Bund ausgestatteten Bundesprogramm „Deutschland lernt Schwimmen“ über 20 Millionen Euro auch einzusetzen. Für dieses Programm sollen sich ab diesem Herbst lokale Bündnisse aus Schulen, Kindergärten, Vereinen, DLRG, Wasserwacht und Bäderbetrieben bewerben können. Mit einer solchen Seepferdchenoffensive wollen wir die Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen fördern. Im Übrigen hat die CDU-Fraktion bereits im Jahr 2023 mit einem eigenen Plenarantrag eine thüringenweite Schwimmunterrichtsoffensive in Kindergärten, Schulen und Sportvereinen in Schwimmbädern gefordert, um die Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen, aber auch Erwachsenen zu verbessern. Mit diesem Bundesprogramm bietet sich nun die Chance, dass diese Initiative umgesetzt werden kann, weil uns zusätzliche finanzielle Mittel vom Bund dafür zur Verfügung gestellt werden. Meine Damen und Herren, schließlich spricht der Antrag das ebenfalls im Ausschuss intensiv beratene Thema der Badeaufsicht an. Hierzu wurde in den Beratungen erklärt, dass die Landesregierung in der Sicherheit der Badegäste eine staatliche Schutzpflicht sieht. Aus unserer Sicht wäre ein Verzicht auf qualifiziertes Aufsichtspersonal oder gar eine Absenkung der Sicherheitsstandards mit einem erheblichen Risiko für die Sicherheit der Badegäste verbunden. Und, meine Damen und Herren von der AfD, zur Absicherung des Schulschwimmens hat die gängige Praxis Ihre wohlgemeinten Vorschläge längst überholt. Denn bei fehlendem Lehrpersonal wird bereits auf fachlich geeignetes Personal zurückgegriffen, ohne dass es dafür eines AfD-Antrags bedarf. Dieses Hilfspersonal wird entweder über einen Honorarvertrag oder einen Dienstleistungsvertrag finanziert. Aus Sicherheitsgründen muss dann allerdings eine ausgebildete Lehrkraft in der Schwimmstätte anwesend sein und parallel eine andere Gruppe betreuen. Wie Sie sehen, meine Damen und Herren, es braucht in dieser Thematik diesen Antrag nicht, denn viele Dinge sind bereits auf dem Weg. Wir können uns mit Sicherheit dann Anfang nächsten Jahres über die Bäderkonzeption beugen, sollten die hier auch im Landtag diskutieren. Zum jetzigen Zeitpunkt halten wir diesen Antrag allerdings deshalb für nicht notwendig. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)

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